Zürich-Flughafen, 2016 Merkblatt Personalparking-Überlauf auf Aussenparkplätze Warum ist ein Personalparking-Überlauf nötig? Die Parkmöglichkeiten am Flughafen sind beschränkt. In der Ferienzeit, konkret jeweils nach Ostern und während der Herbstferien, reisen mehr Kunden und Mitarbeitende mit dem Fahrzeug an, als dass tatsächlich Parkflächen am Flughafen zur Verfügung stehen. Erst mit der Inbetriebnahme des Parkhauses 6 Ost per Ende 2016 wird diese Situation entschärft und ein Personalparking-Überlauf nicht mehr nötig sein. Die Aufrechterhaltung eines geordneten Parkingbetriebes und die Sicherstellung des Verkehrsflusses sind essenziell für den Betrieb des Flughafens Zürich. Probleme in diesen Bereichen schlagen sich unmittelbar auch auf den Flugbetrieb nieder. Daher sind sogenannte Personalparking-Überläufe nötig, die verhindern, dass Kunden und Mitarbeitende, die bei verspäteter Anreise ein erhöhtes Risiko für den Flughafenbetrieb darstellen (z. B. Personen, die den Flughafenbetrieb eröffnen), keine Parkplätze an zentraler Lage mehr vorfinden. Was ist unter Personalparking-Überlauf zu verstehen? Aufgrund der in Spitzenzeiten hohen Auslastung der Parkhäuser wurde der sogenannte Personalparking-Überlauf eingeführt. Zu diesem Zweck stehen spezielle Aussenparkplätze beim GAC und bei der Rega zur Verfügung, die mit Bussen bedient werden. Dieses Konzept wird in Spitzenzeiten von ca. April bis Oktober bis zur Eröffnung der sich im Bau befindlichen Erweiterung des Parkhauses P6 (P6-Ost) Ende 2016 aktiv sein. Die Auslösung des Überlaufs erfolgt aufgrund von langjährigen Statistiken der Parkhausauslastung, von Prognosen und von der effektiven Parkhausauslastung am Vorabend. Der Überlauf wird im Sinne einer vorausschauenden Disposition eingeleitet, damit für später anreisende Passagiere garantiert Parkplätze in den Parkhäusern angeboten werden können. Dies bedeutet, dass bei den Prognosen ebenfalls berücksichtigt wird, dass bis um die Mittagszeit die Anzahl der Kunden in den Parkhäusern laufend ansteigt, bis erst zwischen 11.30 und 12.30 Uhr die Spitzenwerte der Parkhausauslastung erreicht sind. Dies hat zur Folge, dass der Überlauf aktiviert wird, obwohl zum Auslösezeitpunkt und während des Tages noch freie Plätze in den Parkhäusern verfügbar sind. Für den Arbeitsweg steht auch der öffentliche Verkehr zur Verfügung. Dieser wurde in letzter Zeit vor allem frühmorgens ausgebaut. So kommen alle Busse bis 5.30 Uhr am Flughafen an und der Zug aus Winterthur trifft von Montag bis Freitag um 4.45 Uhr am Flughafen ein. [email protected] Tel. +41 (0)43 816 26 07, Fax +41 (0)43 816 46 66 Flughafen Zürich AG Postfach, CH-8058 Zürich-Flughafen www.flughafen-zuerich.ch Wer ist grundsätzlich vom Personalparking-Überlauf betroffen? Alle Inhaber von Dauerparkkarten (BPERS), aufladbaren Parkkarten (BAUFL) und allen Arten von Tagesparkkarten können grundsätzlich von einem allfälligen Personalparking-Überlauf betroffen sein. Der Beginn des Überlaufs ist aber so ausgelegt, dass die Frühschicht, die den Flugbetrieb «eröffnet», nicht betroffen ist. Ein Überlauf wird deshalb morgens nicht vor 5.30 Uhr aktiviert. Nicht betroffen sind die Inhaber von Dauerparkkarten «Premium» (PREM) und das gesamte fliegende Personal mit den Produkten Dauerparkkarte fliegendes Personal (FPERS), Aufladbare Parkkarte fliegendes Personal (FAUFL), Mehrtagesparkkarte und alle Arten von temporären Dauerparkkarten. Wie funktioniert der Personalparking-Überlauf und was ist zu beachten? SMS-Dienst und Info-Nummer: Über www.flughafenzuerich.ch/personalparking kann ein kostenloser SMS-Dienst abonniert werden, der bereits am Vorabend um 21.00 Uhr über voraussehbare Personalparking-Überläufe informiert. Am Überlaufstag selbst wird der jeweilige Status (aktiv/inaktiv) zeitnah per SMS versendet. Über die Telefonnummer 0800 73 72 75 kann jederzeit der aktuelle Überlaufstatus abgefragt werden (aktiv/inaktiv). Parkleitsystem für das Personal: Bei der Anfahrt ist das Parkleitsystem für das Personal zu beachten. Ist «Überlauf aktiv» signalisiert, ist direkt der angezeigte Überlaufparkplatz anzufahren. Die Parkhäuser, die normalerweise mit den Personalparkingprodukten benutzt werden können, sind dann gesperrt. Fliegendes Personal: Das fliegende Personal ist nicht vom Personalparking-Überlauf betroffen und muss das PersonalParkleitsystem während dieser Zeit nicht beachten. Für diese Mitarbeiterkategorie ist das Parkleitsystem für Passagiere und Besucher relevant (Anzeige der freien Parkplätze). Überlaufwegweisung: Die Überlaufparkplätze werden ab den Flughafenzufahrten signalisiert und mit Bussen bedient. Für den Überlauf werden die Parkplätze P16, P12 und P9 in dieser Reihenfolge zugewiesen. Es ist nur gestattet, die Überlaufparkplätze während des aktiven Personalparking-Überlaufes anzufahren. Wird dies nicht beachtet, kommen die Regelungen der Merkblätter der jeweiligen Personalparkingprodukte zur Anwendung. 2 Bus-Transport: Die Busse verkehren von den Überlaufparkplätzen via Bushaltestelle «Fracht» und Bushaltestelle «OPC» zum Bushof und zurück zu den Überlaufparkplätzen. Als Basisangebot dient die öffentliche Buslinie 736, die von 06.15-19.45 Uhr durchgehend alle 15 Min. fährt. Der Bus kann mit dem Flughafen-, Personal- oder Mitarbeiterausweis gratis benutzt werden. Wer noch keinen Ausweis besitzt, kann diesen im Ausweisbüro beantragen. Informationen zum Ausweisbezug finden sich unter www.flughafen-zuerich.ch/rabatte Ausserhalb der Betriebszeiten der Buslinie 736 und in Spitzenzeiten zur Fahrplanverdichtung kommt der Personal Shuttle der Flughafen Zürich AG zum Einsatz. Dieser fährt zeitlich versetzt zum Bus 736 alle 15 Min. An den Haltestellen ist ersichtlich, ob der Personal Shuttle in Betrieb ist oder nicht. 3 Besteht Anspruch auf eine Entschädigung? Die Vereinbarung zum Bezug von Personalparkingprodukten sieht die Möglichkeit eines Überlaufs im Falle einer Überlastung der Parkhäuser vor. Daher besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung. Die Flughafen Zürich AG möchte sich aber trotzdem in Form von Einkaufsgutscheinen für das Verständnis der betroffenen Personen bedanken. So funktioniert es: Im Falle eines Überlaufs erhalten Inhaber einer Personalparkkarte pro Tag der Nutzung eines Überlaufparkplatzes einen Stempel auf die Stempelkarte. Sowohl der Stempel wie auch leere Stempelkarten können bei der Anfahrt direkt an der Bushaltestelle des Shuttles – beim Parkplatz P16 beim Fussgängerübergang – bei unserem Mitarbeitenden vor Ort bezogen werden. Auf der Rückseite der Stempelkarte sind alle notwendigen Informationen und Bedingungen aufgeführt. 4
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