Merkblatt Überlauf

Zürich-Flughafen, 2016
Merkblatt Personalparking-Überlauf auf Aussenparkplätze
Warum ist ein Personalparking-Überlauf nötig?
Die Parkmöglichkeiten am Flughafen sind beschränkt. In der Ferienzeit, konkret jeweils nach Ostern
und während der Herbstferien, reisen mehr Kunden und Mitarbeitende mit dem Fahrzeug an, als
dass tatsächlich Parkflächen am Flughafen zur Verfügung stehen. Erst mit der Inbetriebnahme des
Parkhauses 6 Ost per Ende 2016 wird diese Situation entschärft und ein Personalparking-Überlauf
nicht mehr nötig sein.
Die Aufrechterhaltung eines geordneten Parkingbetriebes und die Sicherstellung des
Verkehrsflusses sind essenziell für den Betrieb des Flughafens Zürich. Probleme in diesen
Bereichen schlagen sich unmittelbar auch auf den Flugbetrieb nieder. Daher sind sogenannte
Personalparking-Überläufe nötig, die verhindern, dass Kunden und Mitarbeitende, die bei
verspäteter Anreise ein erhöhtes Risiko für den Flughafenbetrieb darstellen (z. B. Personen, die den
Flughafenbetrieb eröffnen), keine Parkplätze an zentraler Lage mehr vorfinden.
Was ist unter Personalparking-Überlauf zu verstehen?
Aufgrund der in Spitzenzeiten hohen Auslastung der Parkhäuser wurde der sogenannte
Personalparking-Überlauf eingeführt. Zu diesem Zweck stehen spezielle Aussenparkplätze beim
GAC und bei der Rega zur Verfügung, die mit Bussen bedient werden. Dieses Konzept wird in
Spitzenzeiten von ca. April bis Oktober bis zur Eröffnung der sich im Bau befindlichen Erweiterung
des Parkhauses P6 (P6-Ost) Ende 2016 aktiv sein.
Die Auslösung des Überlaufs erfolgt aufgrund von langjährigen Statistiken der Parkhausauslastung,
von Prognosen und von der effektiven Parkhausauslastung am Vorabend. Der Überlauf wird im
Sinne einer vorausschauenden Disposition eingeleitet, damit für später anreisende Passagiere
garantiert Parkplätze in den Parkhäusern angeboten werden können. Dies bedeutet, dass bei den
Prognosen ebenfalls berücksichtigt wird, dass bis um die Mittagszeit die Anzahl der Kunden in den
Parkhäusern laufend ansteigt, bis erst zwischen 11.30 und 12.30 Uhr die Spitzenwerte der
Parkhausauslastung erreicht sind. Dies hat zur Folge, dass der Überlauf aktiviert wird, obwohl zum
Auslösezeitpunkt und während des Tages noch freie Plätze in den Parkhäusern verfügbar sind.
Für den Arbeitsweg steht auch der öffentliche Verkehr zur Verfügung. Dieser wurde in letzter Zeit
vor allem frühmorgens ausgebaut. So kommen alle Busse bis 5.30 Uhr am Flughafen an und der
Zug aus Winterthur trifft von Montag bis Freitag um 4.45 Uhr am Flughafen ein.
[email protected]
Tel. +41 (0)43 816 26 07, Fax +41 (0)43 816 46 66
Flughafen Zürich AG
Postfach, CH-8058 Zürich-Flughafen
www.flughafen-zuerich.ch
Wer ist grundsätzlich vom Personalparking-Überlauf betroffen?
Alle Inhaber von Dauerparkkarten (BPERS), aufladbaren Parkkarten (BAUFL) und allen Arten von
Tagesparkkarten können grundsätzlich von einem allfälligen Personalparking-Überlauf betroffen
sein. Der Beginn des Überlaufs ist aber so ausgelegt, dass die Frühschicht, die den Flugbetrieb
«eröffnet», nicht betroffen ist. Ein Überlauf wird deshalb morgens nicht vor 5.30 Uhr aktiviert.
Nicht betroffen sind die Inhaber von Dauerparkkarten «Premium» (PREM) und das gesamte
fliegende Personal mit den Produkten Dauerparkkarte fliegendes Personal (FPERS), Aufladbare
Parkkarte fliegendes Personal (FAUFL), Mehrtagesparkkarte und alle Arten von temporären
Dauerparkkarten.
Wie funktioniert der Personalparking-Überlauf und was ist zu beachten?
SMS-Dienst und Info-Nummer: Über www.flughafenzuerich.ch/personalparking kann ein kostenloser SMS-Dienst abonniert
werden, der bereits am Vorabend um 21.00 Uhr über voraussehbare
Personalparking-Überläufe informiert. Am Überlaufstag selbst wird der
jeweilige Status (aktiv/inaktiv) zeitnah per SMS versendet.
Über die Telefonnummer 0800 73 72 75 kann jederzeit der aktuelle
Überlaufstatus abgefragt werden (aktiv/inaktiv).
Parkleitsystem für das Personal: Bei der Anfahrt ist das Parkleitsystem
für das Personal zu beachten. Ist «Überlauf aktiv» signalisiert, ist direkt
der angezeigte Überlaufparkplatz anzufahren. Die Parkhäuser, die
normalerweise mit den Personalparkingprodukten benutzt werden
können, sind dann gesperrt.
Fliegendes Personal: Das fliegende Personal ist nicht vom
Personalparking-Überlauf betroffen und muss das PersonalParkleitsystem während dieser Zeit nicht beachten. Für diese
Mitarbeiterkategorie ist das Parkleitsystem für Passagiere und Besucher
relevant (Anzeige der freien Parkplätze).
Überlaufwegweisung: Die Überlaufparkplätze werden ab den
Flughafenzufahrten signalisiert und mit Bussen bedient. Für den Überlauf
werden die Parkplätze P16, P12 und P9 in dieser Reihenfolge
zugewiesen.
Es ist nur gestattet, die Überlaufparkplätze während des aktiven
Personalparking-Überlaufes anzufahren. Wird dies nicht beachtet,
kommen die Regelungen der Merkblätter der jeweiligen
Personalparkingprodukte zur Anwendung.
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Bus-Transport: Die Busse verkehren von den Überlaufparkplätzen via
Bushaltestelle «Fracht» und Bushaltestelle «OPC» zum Bushof und
zurück zu den Überlaufparkplätzen. Als Basisangebot dient die öffentliche
Buslinie 736, die von 06.15-19.45 Uhr durchgehend alle 15 Min. fährt. Der
Bus kann mit dem Flughafen-, Personal- oder Mitarbeiterausweis gratis
benutzt werden. Wer noch keinen Ausweis besitzt, kann diesen im
Ausweisbüro beantragen. Informationen zum Ausweisbezug finden sich
unter www.flughafen-zuerich.ch/rabatte
Ausserhalb der Betriebszeiten der Buslinie 736 und in Spitzenzeiten zur
Fahrplanverdichtung kommt der Personal Shuttle der Flughafen Zürich
AG zum Einsatz. Dieser fährt zeitlich versetzt zum Bus 736 alle 15 Min.
An den Haltestellen ist ersichtlich, ob der Personal Shuttle in Betrieb ist
oder nicht.
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Besteht Anspruch auf eine Entschädigung?
Die Vereinbarung zum Bezug von Personalparkingprodukten sieht die Möglichkeit eines Überlaufs
im Falle einer Überlastung der Parkhäuser vor. Daher besteht grundsätzlich kein Anspruch auf
Entschädigung. Die Flughafen Zürich AG möchte sich aber trotzdem in Form von
Einkaufsgutscheinen für das Verständnis der betroffenen Personen bedanken.
So funktioniert es: Im Falle eines Überlaufs erhalten Inhaber einer Personalparkkarte pro Tag der
Nutzung eines Überlaufparkplatzes einen Stempel auf die Stempelkarte. Sowohl der Stempel wie
auch leere Stempelkarten können bei der Anfahrt direkt an der Bushaltestelle des Shuttles – beim
Parkplatz P16 beim Fussgängerübergang – bei unserem Mitarbeitenden vor Ort bezogen werden.
Auf der Rückseite der Stempelkarte sind alle notwendigen Informationen und Bedingungen
aufgeführt.
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