Merkblatt für Begleitpersonen von Besuchern

Merkblatt für Begleitpersonen von registrierten Besuchern
Die Begleitperson ist dafür verantwortlich, dass durch diese begleitete Besucher die geltenden Zoll- und
Sicherheitsvorschriften für den Flughafen Zürich einhalten.
Folgende Regelungen sind bei der Anmeldung und Begleitung von registrierten Besuchern im
Besonderen zu beachten:
• Jeder rechtmässige Inhaber eines Flughafenausweises kann für dienstliche Zwecke bis zu sechs
vorgängig registrierte Besucher ins nichtöffentliche Flughafengebiet begleiten.
• Für den Erhalt eines Besucherkennzeichens muss der Besucher persönlich ein amtliches
Ausweisdokument (Identitätskarte, Reisepass, Führerausweis oder Ausländerausweis mit Foto) bei der
Registrierungsstelle vorweisen.
• Alle Besucher sind im nichtöffentlichen Flughafenbereich ohne Unterbruch zu begleiten
und zu beaufsichtigen.
• Das Besucherkennzeichen muss jederzeit sichtbar getragen werden.
• Der Zutritt in den sicherheitskontrollierten Bereich des Flughafens ist nur nach erfolgter
Sicherheitskontrolle erlaubt. Es sind immer die für Mitarbeiter (Staff / Crew) vorgesehenen
Sicherheitskontrollstellen zu benutzen. Mitarbeiter und Crews (ggf. auch Passagiere) haben an den
Sicherheitskontrollstellen Vorrang.
• Die Begleitperson darf die Besucher nur in diejenigen Bereiche führen, für welche eine
Zutrittsberechtigung vorliegt.
• Es ist sicherzustellen, dass die Durchgänge nach der Benutzung immer richtig verschlossen sind.
Andernfalls ist umgehend die Zutritt-/Parking-Zentrale, Telefon 043 816 37 10, zu informieren.
• Die Kontrollorgane können jederzeit eine Überprüfung der Identität der Besucher verlangen. Es ist
zwingend ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.
• Personen mit einem gültigen Flughafenausweis dürfen nicht als Besucher registriert werden.
• Nicht mehr benötigte Ausweishüllen bitte an die Registrierungsstelle zurückgeben.
Weitere Informationen:
Flughafen Zürich AG, Zutritt-/ Parking-Zentrale
Telefon: +41 (0)43 816 73 09
E-Mail: [email protected]
Internet: www.flughafen-zuerich.ch/besucherregistrierung
Schalterstandort: Prime Center 1, 2. Geschoss
Öffnungszeiten: Täglich während 24 Stunden
 Flughafen Zürich AG, Merkblatt für Begleitpersonen von registrierten Besuchern, 01.04.2016
Flughafen Zürich AG
Postfach, CH-8058 Zürich-Flughafen
www.flughafen-zuerich.ch