Merkblatt für Begleitpersonen von registrierten Besuchern Die Begleitperson ist dafür verantwortlich, dass durch diese begleitete Besucher die geltenden Zoll- und Sicherheitsvorschriften für den Flughafen Zürich einhalten. Folgende Regelungen sind bei der Anmeldung und Begleitung von registrierten Besuchern im Besonderen zu beachten: • Jeder rechtmässige Inhaber eines Flughafenausweises kann für dienstliche Zwecke bis zu sechs vorgängig registrierte Besucher ins nichtöffentliche Flughafengebiet begleiten. • Für den Erhalt eines Besucherkennzeichens muss der Besucher persönlich ein amtliches Ausweisdokument (Identitätskarte, Reisepass, Führerausweis oder Ausländerausweis mit Foto) bei der Registrierungsstelle vorweisen. • Alle Besucher sind im nichtöffentlichen Flughafenbereich ohne Unterbruch zu begleiten und zu beaufsichtigen. • Das Besucherkennzeichen muss jederzeit sichtbar getragen werden. • Der Zutritt in den sicherheitskontrollierten Bereich des Flughafens ist nur nach erfolgter Sicherheitskontrolle erlaubt. Es sind immer die für Mitarbeiter (Staff / Crew) vorgesehenen Sicherheitskontrollstellen zu benutzen. Mitarbeiter und Crews (ggf. auch Passagiere) haben an den Sicherheitskontrollstellen Vorrang. • Die Begleitperson darf die Besucher nur in diejenigen Bereiche führen, für welche eine Zutrittsberechtigung vorliegt. • Es ist sicherzustellen, dass die Durchgänge nach der Benutzung immer richtig verschlossen sind. Andernfalls ist umgehend die Zutritt-/Parking-Zentrale, Telefon 043 816 37 10, zu informieren. • Die Kontrollorgane können jederzeit eine Überprüfung der Identität der Besucher verlangen. Es ist zwingend ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen. • Personen mit einem gültigen Flughafenausweis dürfen nicht als Besucher registriert werden. • Nicht mehr benötigte Ausweishüllen bitte an die Registrierungsstelle zurückgeben. Weitere Informationen: Flughafen Zürich AG, Zutritt-/ Parking-Zentrale Telefon: +41 (0)43 816 73 09 E-Mail: [email protected] Internet: www.flughafen-zuerich.ch/besucherregistrierung Schalterstandort: Prime Center 1, 2. Geschoss Öffnungszeiten: Täglich während 24 Stunden Flughafen Zürich AG, Merkblatt für Begleitpersonen von registrierten Besuchern, 01.04.2016 Flughafen Zürich AG Postfach, CH-8058 Zürich-Flughafen www.flughafen-zuerich.ch
© Copyright 2025 ExpyDoc