FAQ für betroffene Dieselmotoren Häufig gestellte Fragen zur Abgas-Abweichung (Stand 13.11.2015, Quelle: Volkswagen AG InfoNet) Welchen Fehler/Schaden weisen die betroffenen Fahrzeuge auf? Das Fahrzeug hat keine Funktions- oder Sicherheitsbeeinträchtigung. Von den amerikanischen Emissionsbehörden (EPA bzw. CARB) wurden bei durchgeführten Straßentests unplausible Emissionsabweichungen gegenüber Prüfstandsläufen an VWFahrzeugen festgestellt. Was ist die Fehlerursache? Durch die Motorsteuergerätesoftware werden im Prüfbetrieb nicht korrekte Abgaswerte gemessen. Welche Auswirkungen hat diese Situation? Das Fahrzeug hat keine Funktions- oder Sicherheitsbeeinträchtigung. Es wurde eine Software eingesetzt, welche die NOx Emissionen auf dem Prüfstand optimiert. Mein Fahrzeug ist betroffen, kann ich das Fahrzeug weiter bewegen? Ja, alle betroffenen Fahrzeuge sind technisch sicher und fahrbereit. Welche Fahrzeuge sind von dem Fehler / Schaden betroffen? Es sind nur VW- und VW Nutzfahrzeuge Modelle mit einem 3- oder 4-Zylinder Dieselmotor (EA189) ab Produktionszeitraum 2008 betroffen. Es sind weltweit ca. 6,3 Mio. Fahrzeuge betroffen, davon ca. 1,6 Mio. Fahrzeuge in DE. Was versteht man unter dem Begriff EA 189? Bei der Motorenfamilie des Typs 189 handelt es sich um 3- und 4-Zylinder-Dieselmotore mit den Hubräumen 1,2l, 1,6l und 2,0l. Sind auch Motoren mit EU6-Standard betroffen? Die in der Europäischen Union angebotenen Neuwagen mit Dieselantrieb nach EU 6-Norm aus dem Volkswagen Konzern erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen. Woran erkenne ich ob mein Fahrzeug betroffen ist? Eine eindeutige Identifizierung ist nur über die Fahrgestellnummer möglich. Auf der nationalen Homepage des Marktes steht Ihnen eine Abfrage zur Verfügung. Zusätzlich wird Hilfe durch die Kundenbetreuung angeboten. Wie sehen die technischen Servicemaßnahmen aus? Wir arbeiten in unseren Entwicklungsabteilungen mit Hochdruck daran, die Abweichungen mit technischen Maßnahmen zu beseitigen. Wir informieren Sie schnellstmöglich über die bei Ihrem Fahrzeug durchzuführenden technischen Maßnahmen. Darf ich das Fahrzeug bis zur Überprüfung / Instandsetzung weiter nutzen? Ja, das Fahrzeug kann uneingeschränkt weiter genutzt werden. Bestehen Performance- bzw. Verbrauchseinschränkungen nach der Umrüstung? Die technische Maßnahme wird derzeit unter Hochdruck erarbeitet. Unser Ziel ist es, diesbezüglich keine Fahrverhaltensänderungen hervorzurufen. Kann ich mein Neufahrzeug nutzen? Ja, wenn das Fahrzeug zugelassen ist, ist eine uneingeschränkte Nutzung möglich. Kann ich mit meinem Fahrzeug in Deutschland die städtischen Umweltzonen (grüne Plakette) befahren? Ja, dies ist nach derzeitigem Kenntnisstand uneingeschränkt möglich. Gibt es bereits Personenschäden? Nein. Besteht eine Gefahr für die Verbraucher? Nein. Ist der Fehler für den Fahrer erkennbar? Nein. Gibt es Auswirkungen auf den Fahrzeugrestwert? Derzeit sind uns keine Auswirkungen auf den Fahrzeugrestwert bekannt, wir gehen auch davon aus, dass dies keinen Einfluss haben wird. Nach der Fahrzeugumrüstung entspricht das Fahrzeug uneingeschränkt den Anforderungen. Gibt es steuerrechtliche Auswirkungen? Nach aktuellem Kenntnisstand, nein. Der Steuersatz wird nach dem CO2 Ausstoß bemessen, der CO2 Ausstoß ist und wird nicht erhöht. Zugleich wird aber der Sachverhalt mit den Zulassungsbehörden besprochen. Kann ich die Reparatur bei jedem VW Partner weltweit durchführen lassen? Ja, alle Partner für Volkswagen im In- und europäischen Ausland werden informiert. Muss ein Termin vereinbart werden? Nein, Volkswagen arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung und wird Sie umgehend informieren wenn Ihr Fahrzeug instandgesetzt werden kann. Ist die Mobilitätsgarantie anwendbar? Nein, in diesem Fall ist die Mobilitätsgarantie nicht anwendbar. Gibt es eine Entschädigung oder ein Rückkaufrecht? Nein, nach der Fahrzeugumrüstung entspricht das Fahrzeug uneingeschränkt den Anforderungen. Kann ich die Reparatur bei jedem VW Partner weltweit durchführen lassen? Ja, alle Partner für Volkswagen im In- und europäischen Ausland werden informiert. Mein Fahrzeug ist betroffen, von wem werde ich über weitere Schritte informiert? Volkswagen wird schnellstmöglich auf Sie zukommen, um Sie über die notwendigen technischen Maßnahmen zu informieren. Sollten Sie keinen Volkswagen-Kontakt haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktfunktion auf dieser Website. Mein Fahrzeug ist betroffen, muss es jetzt in die Werkstatt? Nein. Alle betroffenen Fahrzeuge sind technisch sicher und fahrbereit. Muss ein Termin vereinbart werden? Nein, Volkswagen arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung und wird Sie umgehend informieren wenn Ihr Fahrzeug instandgesetzt werden kann. Mein Fahrzeug ist betroffen, entstehen mir Kosten? Volkswagen arbeitet mit Hochdruck daran, Abweichungen mit technischen Maßnahmen zu beseitigen – und zwar kostenlos für unsere Kunden. Wie lange dauert die Umrüstung? Wir gehen derzeit davon aus, dass die Umrüstung max. 1-2 Std. beanspruchen wird. Sind von den Abgasproblemen auch die Volkswagen-Ottomotoren betroffen? Nein. Die Ottomotoren sind nicht betroffen, da die Systeme der Abgasnachbehandlung bei Diesel- und Ottomotoren völlig verschieden sind. Die Ottomotoren sind somit von der Umschaltproblematik beim Diesel nicht betroffen. Kann ich mein Gebrauchtfahrzeug (mit EA189 Motor) weiterveräußern? Ja, uneingeschränkt. Wann bekomme ich weitere Informationen? Volkswagen wird Sie über eventuell nötige technische Maßnahmen informieren.
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