Die wichtigsten Verbraucherfragen und -Antworten 1) Welche Fahrzeuge sind betroffen? Welche Modelle konkret betroffen sind, kann nur der Fahrzeughersteller benennen. Anhand der veröffentlichten Motorbezeichnung „EA 189“ ist eine Ermittlung der betroffenen Modelle seitens des ADAC nicht möglich. 2) Wie funktionierte die Manipulation der betroffenen Fahrzeuge? Laut amerikanischer Umweltbehörde EPA erkennen die betroffenen Fahrzeuge an bestimmten Parametern wie Lenkwinkel, Geschwindigkeitskurven oder den nur zwei drehenden Rädern, dass sie sich im Prüfzyklus befinden und aktivieren dann ein spezielles Programm für Emissionstests. Dadurch werden die Emissionen im Prüfzyklus stärker reduziert als außerhalb dieses Zyklus, also im realen Fahrbetrieb. In der aktuellen ADAC Motorwelt, die ab morgen an die Mitglieder ausgeliefert wird, illustriert eine Grafik den Prozess der Abgasmessung. Die Grafik ist auch unter presse.adac.de abrufbar. 3) Um welche Abgaswerte geht es eigentlich? Muss ich ggf. aufgrund der gefälschten Werte künftig höhere Steuern zahlen oder darf nicht mehr in die Innenstadt fahren? Der konkrete Vorwurf bezieht sich auf die Nichteinhaltung der für Diesel-Pkw in den USA gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxid (NOx)-Grenzwerte. Es besteht keine Verbindung zu CO2-Emissionen, nach denen sich in Deutschland – neben dem Hubraum – seit 2009 die Höhe der Kfz-Steuer richtet. Die Zuteilung der Umweltplakette für Innenstädte basiert hingegen auf Schadstoffklassen. Eine grüne Plakette erhalten nach den derzeit geltenden Bestimmungen Diesel-Pkw ab Euro 4. 4) Was muss ich als Dieselfahrer jetzt machen? Aus der Manipulation in den USA ergibt sich nach derzeitigem Stand kein Handlungsbedarf für Fahrer und Halter von Dieselfahrzeugen. Es ist derzeit noch unklar, ob Diesel-Fahrzeuge in Deutschland betroffen sind. Wenn dies der Fall sein sollte, würde die Typgenehmigungsbehörde den Fahrzeughersteller zu einer Rückrufaktion auffordern, um die vorliegenden Mängel zu beseitigen. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge würden dann direkt angeschrieben und in die Werkstätten gebeten. Die Kosten für Rückrufaktionen trägt immer der Fahrzeughersteller. 5) Gibt es ein Rückgaberecht für VW-Autobesitzer? Ein pauschales Rückgaberecht aufgrund des VW-Skandals in den USA ist derzeit in Deutschland nicht gegeben. Selbst wenn sich für Fahrzeuge des europäischen Markts ergeben sollte, dass Softwarekomponenten wie in den USA enthalten sind, besagt dies noch nicht, dass diese tatsächlich eingesetzt wurden. Ob ein Fahrzeug mangelhaft im Rechtssinne ist oder gesetzeskonform die Vorgaben des NEFZ erfüllt, kann daher erst nach einer Klärung im Typenoder Einzelfall bewertet werden. Erst bei einem Vorliegen von Mängeln kämen gesetzliche Gewährleistungsrechte, wie einen Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder gar der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. 6) Müssen Fahrer und Halter von Dieselfahrzeugen in Deutschland nun mit einem erhöhten Wertverlust rechnen? Dies ist aus heutiger Sicht noch nicht klar. Der ADAC empfiehlt Haltern von Dieselfahrzeugen, nicht überhastet zu reagieren, aber den weiteren Verlauf der Untersuchungen genau zu beobachten. Über die generelle Entwicklung des Preisniveaus für Dieselfahrzeuge können Verbraucher sich unter den gängigen Gebrauchtwagen-Bewertungsportalen informieren. Der ADAC bietet solche Bewertungen für Mitglieder kostenlos unter: https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-undverkauf/gebrauchtfahrzeuge/default.aspx.) 7.) Was macht der ADAC bezüglich Aufklärung der Verbraucher? a) Der ADAC fasst seine eigenen Abgastestergebnisse in einer Liste zusammen und veröffentlicht die NOx-Werte (Stickoxide) der gängigsten Dieselmodelle. Dabei werden Abweichungen zu den gesetzlichen Grenzwerten deutlich, sobald die Autos im EcoTest-Zyklus gefahren werden. Im gesetzlich vorgeschriebenen NEFZ-Zyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus) halten alle geprüften Autos die Grenzwerte alle ein. Im realitätsnahen ADAC EcoTest, der auch den neuen Weltzyklus (WLTC 2.0) umfasst, hält die überwiegende Mehrheit der getesteten Fahrzeuge den gesetzlichen Grenzwert von 80mg NOx nicht ein (siehe Grafiken). (Die getesteten Autos stellen eine Auswahl dar, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausgewogenheit hat. Die Auswahl richtet sich u.a. nach Marktrelevanz sowie nach der Verfügbarkeit der Testmodelle. Da Dieseltechnologie am amerikanischen Markt nicht weit verbreitet ist, sind zum Beispiel nur wenig amerikanische Hersteller vertreten. ADAC EcoTest ermittelt alle Verbrauchswerte – inklusive der Kraftstoff-Herstellung (Well-to-Wheel). Dabei werden die Fahrzeuge in einem Autobahnzyklus, in unterschiedlichen, simulierten Fahrsituationen im Innenstadtverkehr und im neuen Weltzyklus (WLTC 2.0) geprüft.) b) Derzeit bereiten die ADAC-Juristen ein Formular für Verbraucher vor, die einen Diesel kaufen möchten und verunsichert sind und Ihr Recht auf Vorbehalt schriftlich festhalten möchten. 8.) Seit wann führt der ADAC eigene Tests durch? Der ADAC untersucht im Rahmen seines EcoTest seit 2003 in realitätsnahen Messungen die Abgasemissionen von jährlich etwa 150 Fahrzeugen. Der Club initiierte diese eigenen Messungen, da die Verbrauchs- und Abgaswerte der Hersteller, die auf der gesetzlichen Basis des sogenannten NEFZ beruhen, nach Auffassung des Clubs nicht realitätsnah sind und dem Verbraucher daher keine ausreichenden Informationen über den tatsächlichen Verbrauch und das Abgasverhalten eines Pkw an die Hand geben. Das Testverfahren des ADAC wurde über die Jahre immer anspruchsvoller und realitätsnäher gestaltet. Die letzten Änderungen (Berücksichtigung der Well-toWheel Emissionen, Test im WLTC) fand 2012 statt. Ab 2016 wird der ADAC die Autotestfahrzeuge stichprobenartig im realen Zyklus (RDE) auf der Straße testen. Erste Versuche hierzu fanden 2014 in Stuttgart statt.
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