Die wichtigsten Verbraucherfragen und -Antworten 1

Die wichtigsten Verbraucherfragen und -Antworten
1) Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Welche Modelle konkret betroffen sind, kann nur der Fahrzeughersteller
benennen. Anhand der veröffentlichten Motorbezeichnung „EA 189“ ist eine
Ermittlung der betroffenen Modelle seitens des ADAC nicht möglich.
2) Wie funktionierte die Manipulation der betroffenen Fahrzeuge?
Laut amerikanischer Umweltbehörde EPA erkennen die betroffenen Fahrzeuge
an bestimmten Parametern wie Lenkwinkel, Geschwindigkeitskurven oder den
nur zwei drehenden Rädern, dass sie sich im Prüfzyklus befinden und aktivieren
dann ein spezielles Programm für Emissionstests. Dadurch werden die
Emissionen im Prüfzyklus stärker reduziert als außerhalb dieses Zyklus, also im
realen Fahrbetrieb. In der aktuellen ADAC Motorwelt, die ab morgen an die
Mitglieder ausgeliefert wird, illustriert eine Grafik den Prozess der
Abgasmessung. Die Grafik ist auch unter presse.adac.de abrufbar.
3) Um welche Abgaswerte geht es eigentlich? Muss ich ggf. aufgrund der
gefälschten Werte künftig höhere Steuern zahlen oder darf nicht mehr in
die Innenstadt fahren?
Der konkrete Vorwurf bezieht sich auf die Nichteinhaltung der für Diesel-Pkw in
den USA gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxid (NOx)-Grenzwerte. Es besteht
keine Verbindung zu CO2-Emissionen, nach denen sich in Deutschland – neben
dem Hubraum – seit 2009 die Höhe der Kfz-Steuer richtet. Die Zuteilung der
Umweltplakette für Innenstädte basiert hingegen auf Schadstoffklassen. Eine
grüne Plakette erhalten nach den derzeit geltenden Bestimmungen Diesel-Pkw
ab Euro 4.
4) Was muss ich als Dieselfahrer jetzt machen?
Aus der Manipulation in den USA ergibt sich nach derzeitigem Stand kein
Handlungsbedarf für Fahrer und Halter von Dieselfahrzeugen. Es ist derzeit
noch unklar, ob Diesel-Fahrzeuge in Deutschland betroffen sind. Wenn dies der
Fall sein sollte, würde die Typgenehmigungsbehörde den Fahrzeughersteller zu
einer Rückrufaktion auffordern, um die vorliegenden Mängel zu beseitigen. Die
Halter der betroffenen Fahrzeuge würden dann direkt angeschrieben und in die
Werkstätten gebeten. Die Kosten für Rückrufaktionen trägt immer der
Fahrzeughersteller.
5) Gibt es ein Rückgaberecht für VW-Autobesitzer?
Ein pauschales Rückgaberecht aufgrund des VW-Skandals in den USA ist
derzeit in Deutschland nicht gegeben. Selbst wenn sich für Fahrzeuge des
europäischen Markts ergeben sollte, dass Softwarekomponenten wie in den
USA enthalten sind, besagt dies noch nicht, dass diese tatsächlich eingesetzt
wurden. Ob ein Fahrzeug mangelhaft im Rechtssinne ist oder gesetzeskonform
die Vorgaben des NEFZ erfüllt, kann daher erst nach einer Klärung im Typenoder Einzelfall bewertet werden. Erst bei einem Vorliegen von Mängeln kämen
gesetzliche Gewährleistungsrechte, wie einen Anspruch auf Nachbesserung,
Minderung oder gar der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht.
6) Müssen Fahrer und Halter von Dieselfahrzeugen in Deutschland nun mit
einem erhöhten Wertverlust rechnen?
Dies ist aus heutiger Sicht noch nicht klar. Der ADAC empfiehlt Haltern von
Dieselfahrzeugen, nicht überhastet zu reagieren, aber den weiteren Verlauf
der Untersuchungen genau zu beobachten. Über die generelle Entwicklung
des Preisniveaus für Dieselfahrzeuge können Verbraucher sich unter den
gängigen Gebrauchtwagen-Bewertungsportalen informieren. Der ADAC bietet
solche Bewertungen für Mitglieder kostenlos unter:
https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-undverkauf/gebrauchtfahrzeuge/default.aspx.)
7.) Was macht der ADAC bezüglich Aufklärung der Verbraucher?
a)
Der ADAC fasst seine eigenen Abgastestergebnisse in einer Liste zusammen und
veröffentlicht die NOx-Werte (Stickoxide) der gängigsten Dieselmodelle. Dabei
werden Abweichungen zu den gesetzlichen Grenzwerten deutlich, sobald die Autos
im EcoTest-Zyklus gefahren werden. Im gesetzlich vorgeschriebenen NEFZ-Zyklus
(Neuer Europäischer Fahrzyklus) halten alle geprüften Autos die Grenzwerte alle ein.
Im realitätsnahen ADAC EcoTest, der auch den neuen Weltzyklus (WLTC 2.0)
umfasst, hält die überwiegende Mehrheit der getesteten Fahrzeuge den gesetzlichen
Grenzwert von 80mg NOx nicht ein (siehe Grafiken).
(Die getesteten Autos stellen eine Auswahl dar, die keinen Anspruch auf
Vollständigkeit oder Ausgewogenheit hat. Die Auswahl richtet sich u.a. nach
Marktrelevanz sowie nach der Verfügbarkeit der Testmodelle. Da Dieseltechnologie
am amerikanischen Markt nicht weit verbreitet ist, sind zum Beispiel nur wenig
amerikanische Hersteller vertreten. ADAC EcoTest ermittelt alle Verbrauchswerte –
inklusive der Kraftstoff-Herstellung (Well-to-Wheel). Dabei werden die Fahrzeuge in
einem Autobahnzyklus, in unterschiedlichen, simulierten Fahrsituationen im
Innenstadtverkehr und im neuen Weltzyklus (WLTC 2.0) geprüft.)
b) Derzeit bereiten die ADAC-Juristen ein Formular für Verbraucher vor, die einen
Diesel kaufen möchten und verunsichert sind und Ihr Recht auf Vorbehalt schriftlich
festhalten möchten.
8.) Seit wann führt der ADAC eigene Tests durch?
Der ADAC untersucht im Rahmen seines EcoTest seit 2003 in realitätsnahen
Messungen die Abgasemissionen von jährlich etwa 150 Fahrzeugen. Der Club
initiierte diese eigenen Messungen, da die Verbrauchs- und Abgaswerte der
Hersteller, die auf der gesetzlichen Basis des sogenannten NEFZ beruhen, nach
Auffassung des Clubs nicht realitätsnah sind und dem Verbraucher daher keine
ausreichenden Informationen über den tatsächlichen Verbrauch und das
Abgasverhalten eines Pkw an die Hand geben.
Das Testverfahren des ADAC wurde über die Jahre immer anspruchsvoller und
realitätsnäher gestaltet. Die letzten Änderungen (Berücksichtigung der Well-toWheel Emissionen, Test im WLTC) fand 2012 statt. Ab 2016 wird der ADAC die
Autotestfahrzeuge stichprobenartig im realen Zyklus (RDE) auf der Straße testen.
Erste Versuche hierzu fanden 2014 in Stuttgart statt.