Geschäftsbedingungen

Leckstein GmbH
Trockenloostrasse 1
CH 8105 Regensdorf ZH
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Leckstein GmbH
Sinn und Zweck:
Mit den vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen möchten wir das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden klar regeln und diese als
Grundbasis aller Aufträge zu Grunde legen.
Behördliche Abgaben / Bewilligungen:
Sämtliche für die Ausführung eines Auftrages
oder Projekte erforderlichen behördlichen Abgaben,
Gebühren und Bewilligungen werden separat aufgeführt und gehen zu Lasten des Auftragsgebers.
Geltungsbereich:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle von der Leckstein GmbH ausgeführten Aufträge, Lieferungen, Arbeiten sowie erbrachten Leistungen.
Honorar / Aufwand:
Wird zwischen dem Kunden und der Leckstein
GmbH ein Auftrag / Projekt auf Honorar -oder Aufwandbasis vereinbart, wird der Aufwand mittels
Auftrags- oder Projektrapport ausgewiesen.
Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der
Offerte oder der Erteilung eines Auftrags des Kunden
an die Firma Leckstein GmbH.
Zahlungsbedingungen:
Sofern nicht anderes vereinbart, haben Zahlungen in Schweizer Franken innert 30 Tagen zu erfolgen. Zahlungen in Euro werden zum Tageskurs
zum Zeitpunkt der Auftragserteilung umgerechnet.
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Lieferungen und Leistungen. Änderungen werden dem
Kunden umgehend schriftlich mitgeteilt.
Dokumente und Unterlagen:
An sämtlichen von der Leckstein GmbH erstellten
Dokumenten, Plänen und Unterlagen behält sich die
Leckstein GmbH das Urheberrecht vor. Ohne
schriftliches Einverständnis dürfen diese weder
kopiert noch dritten zugänglich gemacht werden.
Offerte / Angebot:
Alle Offerten und Angebote der Leckstein GmbH sind
drei Monate gültig und werden schriftlich abgeben.
Zusätzliche Rabatte, Preisnachlässe und
Absprachen werden schriftlich festgehalten.
Auftragsbestätigung / Projektvereinbarung:
Sämtliche Aufträge und Lieferungen sowie Projektleistungen werden in einer entsprechenden Auftragsbestätigung (AB) oder Projektvereinbarung (PV)
schriftlich festgehalten.
Mehraufwendungen oder Zusatzlieferungen sowie Zusatzarbeiten werden immer separat ausgewiesen und dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Bei grösseren, finanziellen Aufwendungen kann
die Leckstein GmbH mit dem Kunden eine entsprechende An- oder Teilzahlung vereinbaren.
Dies Bedarf jedoch einer schriftlichen Form.
Reklamation/ Beschwerde:
Nach Abschluss eines Auftrags oder Projekts wird
beim Kunden ein Feedback eingeholt. Unstimmigkeiten oder Abweichungen zum vereinbarten und
in der Auftragsbestätigung oder einer Projektvereinbarung schriftlich festgehaltenen Umfang sind
umgehend anzubringen und innert 10 Tagen nach
Rechnungsstellung schriftlich geltend zu machen.
Garantie:
Unsere Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler für die Dauer von zwei Jahren (ausgenommen Ersatzteile) unter der Voraussetzung einer
fachgerechten Bedienung und Wartung. Siehe
Garantiebestimmungen Leckstein GmbH auf
Offerten und Aufträgen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der
Leckstein GmbH.
Index AGB: 23.März 2016 / Nr. 2016-02
Telefon: +41 (0)44 730 730 1
Telefax: +41 (0)44 730 730 2
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