Leckstein GmbH Trockenloostrasse 1 CH 8105 Regensdorf ZH Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Leckstein GmbH Sinn und Zweck: Mit den vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen möchten wir das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden klar regeln und diese als Grundbasis aller Aufträge zu Grunde legen. Behördliche Abgaben / Bewilligungen: Sämtliche für die Ausführung eines Auftrages oder Projekte erforderlichen behördlichen Abgaben, Gebühren und Bewilligungen werden separat aufgeführt und gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Geltungsbereich: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Leckstein GmbH ausgeführten Aufträge, Lieferungen, Arbeiten sowie erbrachten Leistungen. Honorar / Aufwand: Wird zwischen dem Kunden und der Leckstein GmbH ein Auftrag / Projekt auf Honorar -oder Aufwandbasis vereinbart, wird der Aufwand mittels Auftrags- oder Projektrapport ausgewiesen. Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der Offerte oder der Erteilung eines Auftrags des Kunden an die Firma Leckstein GmbH. Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anderes vereinbart, haben Zahlungen in Schweizer Franken innert 30 Tagen zu erfolgen. Zahlungen in Euro werden zum Tageskurs zum Zeitpunkt der Auftragserteilung umgerechnet. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Lieferungen und Leistungen. Änderungen werden dem Kunden umgehend schriftlich mitgeteilt. Dokumente und Unterlagen: An sämtlichen von der Leckstein GmbH erstellten Dokumenten, Plänen und Unterlagen behält sich die Leckstein GmbH das Urheberrecht vor. Ohne schriftliches Einverständnis dürfen diese weder kopiert noch dritten zugänglich gemacht werden. Offerte / Angebot: Alle Offerten und Angebote der Leckstein GmbH sind drei Monate gültig und werden schriftlich abgeben. Zusätzliche Rabatte, Preisnachlässe und Absprachen werden schriftlich festgehalten. Auftragsbestätigung / Projektvereinbarung: Sämtliche Aufträge und Lieferungen sowie Projektleistungen werden in einer entsprechenden Auftragsbestätigung (AB) oder Projektvereinbarung (PV) schriftlich festgehalten. Mehraufwendungen oder Zusatzlieferungen sowie Zusatzarbeiten werden immer separat ausgewiesen und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Bei grösseren, finanziellen Aufwendungen kann die Leckstein GmbH mit dem Kunden eine entsprechende An- oder Teilzahlung vereinbaren. Dies Bedarf jedoch einer schriftlichen Form. Reklamation/ Beschwerde: Nach Abschluss eines Auftrags oder Projekts wird beim Kunden ein Feedback eingeholt. Unstimmigkeiten oder Abweichungen zum vereinbarten und in der Auftragsbestätigung oder einer Projektvereinbarung schriftlich festgehaltenen Umfang sind umgehend anzubringen und innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich geltend zu machen. Garantie: Unsere Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler für die Dauer von zwei Jahren (ausgenommen Ersatzteile) unter der Voraussetzung einer fachgerechten Bedienung und Wartung. Siehe Garantiebestimmungen Leckstein GmbH auf Offerten und Aufträgen. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der Leckstein GmbH. Index AGB: 23.März 2016 / Nr. 2016-02 Telefon: +41 (0)44 730 730 1 Telefax: +41 (0)44 730 730 2 [email protected]
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