PDF (99 kB ) - ver.di Hamburg

Fachbereich Finanzdienstleistungen
Bundesfachgruppe Versicherungen
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di • 10112 Berlin
Bundesverwaltung
HUK- Coburg
Vorstand
z.Hd. Frau Rössler
Willi-Hussong-Str. 2
96443 Coburg
Martina Grundler
Bundesfachgruppenleiterin
Versicherungen
Telefon: 030/6956-0
Durchwahl: 030/6956-1635
Telefax: 030/6956-3300
Mobil: 0160/97221121
[email protected]
www.verdi.de
Datum
Fristlose Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden
in Hamburg
Ihre Zeichen
Unsere Zeichen
Sehr geehrte Frau Rössler, sehr geehrte Damen und Herren,
in seiner letzten Sitzung hat sich der Bundesfachgruppenvorstand
Versicherungen mit der außerordentlichen Kündigung gegen den Hamburger
Betriebsrat und ver.di-Kollegen, Maik Studier, befasst.
Aus unserer Sicht lässt sich der Vorwurf des Arbeitszeitbetruges, der
Grundlage der Kündigung ist, vom Arbeitgeber nicht hinreichend belegen.
Das zuständige Betriebsratsgremium hat die Zustimmung zur Kündigung
verweigert und die Angaben von Herrn Studier bestätigt, dass er in der
fraglichen Zeit als Betriebsratsmitglied tätig war.
Wir finden es sehr befremdlich, dass die HUK – trotz dieser eindeutigen
Stellungnahme – das Kündigungsverfahren weiter betrieben hat. Gute
Mitbestimmung kann es nur geben, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber
vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Dieses Vertrauen
setzen Sie als Arbeitgeber aufs Spiel.
Vor dem Arbeitsgericht Hamburg ist es Ihnen als Antragssteller nicht
gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, der Antrag der HUK-Coburg auf
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates wurde vom Arbeitsgericht
zurückgewiesen. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie nach dieser klaren
gerichtlichen Entscheidung die juristische Auseinandersetzung beendet
hätten.
Stattdessen hat Ihr Anwalt angekündigt das Verfahren in der nächsten Instanz
weiter zu betreiben und notfalls bis vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. In
19. November 2015
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Bundesverwaltung
der zwischenzeitlich vorliegenden Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht
werden aber keinerlei neue Tatsachen vorgebracht, die Ihren Vorwurf gegen
den Kollegen Studier substanziell begründen würden.
Ihr Handeln legt den Verdacht nahe, dass es der Unternehmensleitung in der
Auseinandersetzung vielleicht gar nicht um den Einzelfall geht, sondern
darum möglichst großen Druck auf Betriebsräte und aktive
Gewerkschaftsmitglieder auszuüben. Die Kündigung eines Betriebsrates ist
ein besonders schwerwiegender Vorgang. Ihr Vorgehen belastet das
Betriebsklima und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
weit über den Standort hinaus.
Wie Sie in den letzten Tagen feststellen konnten, wird in der ganzen Branche
von Arbeitnehmervertretern und Arbeitnehmervertreterinnen Ihr Vorgehen
stark kritisiert. Nicht nur Betriebsräte, sondern auch die Gewerkschaft ver.di
beobachten das Verfahren mit größtem Interesse. Ihr Vorgehen gegen den
Kollegen Maik Studier wird von ver.di auch als Versuch gewertet, Druck auf
aktive Gewerkschaftsmitglieder auszuüben und Gewerkschaftsarbeit im
Unternehmen HUK-Coburg zu erschweren, oder gar zu verhindern.
Sehr geehrte Frau Rössler, wir fordern Sie auf, das Verfahren gegen unseren
Kollegen zu beenden und damit Ihrem Ruf als arbeitnehmerfreundliches
Unternehmen, das Mitbestimmung fördert und nicht behindert, gerecht zu
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Weber
Vorsitzender der
Bundesfachgruppe Versicherungen
Martina Grundler
Bundesfachgruppenleiterin
Versicherungen
Kerstin David
Stellvertretende Vorsitzende der Bundesfachgruppe Versicherungen
Norbert Quenders
Stellvertretender Vorsitzender der Bundesfachgruppe Versicherungen