Fachbereich Finanzdienstleistungen Bundesfachgruppe Versicherungen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di • 10112 Berlin Bundesverwaltung HUK- Coburg Vorstand z.Hd. Frau Rössler Willi-Hussong-Str. 2 96443 Coburg Martina Grundler Bundesfachgruppenleiterin Versicherungen Telefon: 030/6956-0 Durchwahl: 030/6956-1635 Telefax: 030/6956-3300 Mobil: 0160/97221121 [email protected] www.verdi.de Datum Fristlose Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden in Hamburg Ihre Zeichen Unsere Zeichen Sehr geehrte Frau Rössler, sehr geehrte Damen und Herren, in seiner letzten Sitzung hat sich der Bundesfachgruppenvorstand Versicherungen mit der außerordentlichen Kündigung gegen den Hamburger Betriebsrat und ver.di-Kollegen, Maik Studier, befasst. Aus unserer Sicht lässt sich der Vorwurf des Arbeitszeitbetruges, der Grundlage der Kündigung ist, vom Arbeitgeber nicht hinreichend belegen. Das zuständige Betriebsratsgremium hat die Zustimmung zur Kündigung verweigert und die Angaben von Herrn Studier bestätigt, dass er in der fraglichen Zeit als Betriebsratsmitglied tätig war. Wir finden es sehr befremdlich, dass die HUK – trotz dieser eindeutigen Stellungnahme – das Kündigungsverfahren weiter betrieben hat. Gute Mitbestimmung kann es nur geben, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Dieses Vertrauen setzen Sie als Arbeitgeber aufs Spiel. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg ist es Ihnen als Antragssteller nicht gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, der Antrag der HUK-Coburg auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates wurde vom Arbeitsgericht zurückgewiesen. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie nach dieser klaren gerichtlichen Entscheidung die juristische Auseinandersetzung beendet hätten. Stattdessen hat Ihr Anwalt angekündigt das Verfahren in der nächsten Instanz weiter zu betreiben und notfalls bis vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. In 19. November 2015 Fachbereich Finanzdienstleistungen Bundesfachgruppe Versicherungen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung der zwischenzeitlich vorliegenden Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht werden aber keinerlei neue Tatsachen vorgebracht, die Ihren Vorwurf gegen den Kollegen Studier substanziell begründen würden. Ihr Handeln legt den Verdacht nahe, dass es der Unternehmensleitung in der Auseinandersetzung vielleicht gar nicht um den Einzelfall geht, sondern darum möglichst großen Druck auf Betriebsräte und aktive Gewerkschaftsmitglieder auszuüben. Die Kündigung eines Betriebsrates ist ein besonders schwerwiegender Vorgang. Ihr Vorgehen belastet das Betriebsklima und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat weit über den Standort hinaus. Wie Sie in den letzten Tagen feststellen konnten, wird in der ganzen Branche von Arbeitnehmervertretern und Arbeitnehmervertreterinnen Ihr Vorgehen stark kritisiert. Nicht nur Betriebsräte, sondern auch die Gewerkschaft ver.di beobachten das Verfahren mit größtem Interesse. Ihr Vorgehen gegen den Kollegen Maik Studier wird von ver.di auch als Versuch gewertet, Druck auf aktive Gewerkschaftsmitglieder auszuüben und Gewerkschaftsarbeit im Unternehmen HUK-Coburg zu erschweren, oder gar zu verhindern. Sehr geehrte Frau Rössler, wir fordern Sie auf, das Verfahren gegen unseren Kollegen zu beenden und damit Ihrem Ruf als arbeitnehmerfreundliches Unternehmen, das Mitbestimmung fördert und nicht behindert, gerecht zu werden. Mit freundlichen Grüßen Frank Weber Vorsitzender der Bundesfachgruppe Versicherungen Martina Grundler Bundesfachgruppenleiterin Versicherungen Kerstin David Stellvertretende Vorsitzende der Bundesfachgruppe Versicherungen Norbert Quenders Stellvertretender Vorsitzender der Bundesfachgruppe Versicherungen
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