Information zur Vorplanung - Anliegerversammlung 18.06.2015

Gemeinde Blankenfelde- Mahlow
VERKEHRSANLAGENPLANUNG • BAUÜBERWACHUNG
Ingenieurbüro Pölemann
Glasower Damm, Anliegerstraße
Pechüler Dorfstraße 14
14929 TREUENBRIETZEN
Tel. (033748) 12404 Fax 13807
www.poelemann.de
Information zur VORPLANUNG
18.06.2015
Einwohnerversammlung
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Gliederung
Grundlagen für die Vorplanung
Festlegungen und Charakterisierung
Varianten / Parameter / Querschnitte
Angaben zum Trassenverlauf in Lage und Höhe
Angaben zur Entwässerung
Schleppkurvenbetrachtung
Ergebnisse der Baugrunduntersuchung
Sonstige Anmerkungen
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Einwohnerversammlung
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Grundlagen
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006 [RASt 06]
Gemeindestraßenleitfaden des Landes Brandenburg 2012
Baugrundgutachten vom März 2015
Bestandsvermessung und örtliche Begehung
Aufgabenstellung durch Gemeinde
Generalentwässerungsplan / Entwässerungskonzept der Gemeinde
Ziel der Planung:
>> Verbesserung der Gesamtsituation für die Anwohner
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vorhandener Zustand
Breite zwischen Böschungsfuß und Grundstücken ca. 3,5 m
Lage im Einschnitt bzw. Anschnitt
Straße überwiegend unbefestigt
vorh. Befestigungen:
Betonplatten am Bauanfang und –ende
keine Oberflächenentwässerung
keine Beleuchtung
2 Böschungstreppen
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Klassifizierung der Anliegerstraße
Grundlage für Verkehrswegeplanungen innerhalb von OL:
Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen [RASt 06]
Anliegerstraße lässt ist nicht direkt einer Kategorie nach
RASt 06 zuordnen
– zur Verfügung stehende Breite (< 4,50 m)
– Klassifizierung
… Wohnweg
– gemäß Erschließungsrecht
… Anliegerstraße
vorrangig auf der zur Verfügung stehenden Breite basieren folgende
verkehrstechnische Kriterien
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Mischverkehrsfläche >> Zuordnung für bestimmte Nutzungsansprüche
nicht sinnvoll und auch nicht möglich
nur einstreifige Verkehrsführung
Begegnungsfälle sind nicht möglich >> Einrichtungsverkehr
keine Parkmöglichkeiten
Einwohnerversammlung
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Varianten / Parameter /Querschnitte
Rahmen für Untersuchung von Varianten sehr begrenzt
- Einpassung in die Örtlichkeit
(Trasse in Lage und Höhe, Querneigung)
- Tragfähigkeit (hinsichtlich erforderlicher Befestigungen)
beeinflussende Kriterien
- die Geländesituation
- vorh. Breite
- Vielzahl von Grundstückszufahrten und Zugängen
daraus leiten sich folgende Hauptprämissen ab:
- grundhafter Ausbau (keine Nutzung vorh. Befestigungen)
- Anpassung an die Zwangspunkte
- Lösung der Entwässerungsproblematik auf der Basis der
Generalentwässerungsplanung der Gemeinde
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Angaben zur Vorplanung
Baulänge ca. 220 m
Ausbaubreite 2,75 m mit einseitiger, 30 cm breiter Rinne
aus Betonmuldensteinen
Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise
Befestigung der Zufahrten und Zugänge mit Betonpflaster
Errichtung einer Beleuchtungsanlage
u.U. abschnittsweise Hangsicherung
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Querschnitte
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Einwohnerversammlung
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Befestigungen
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Einwohnerversammlung
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Querschnitte
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Querschnitte
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Einwohnerversammlung
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Querschnitt - Raumrelation
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Einwohnerversammlung
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Trassenverlauf in der Lage
Lageplan Bl.-Nr. 1
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Einwohnerversammlung
13
Trassenverlauf in der Lage
Lageplan Bl.-Nr. 2
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Einwohnerversammlung
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Trassenverlauf in der Höhe
Lageplan Bl.-Nr. 2
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Einwohnerversammlung
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Entwässerung
Tiefpunkt der Baustrecke
Trassenverlauf Entwässerung
in Ri. Lindenring
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Einwohnerversammlung
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Schleppkurvenbetrachtung
Bemessungsfahrzeug:
Pkw
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Einwohnerversammlung
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Schleppkurvenbetrachtung
Bemessungsfahrzeug:
Transporter
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Einwohnerversammlung
18
Schleppkurvenbetrachtung
Bemessungsfahrzeug:
3- achsiges
Müllfahrzeug
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Angaben zum Baugrund
Bohrsondierungen bis 3 m Tiefe und zusätzliche Schürfe
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Angaben zum Baugrund
auf dem perspektivischem Untergrundplanum lassen sich die
erforderlichen Mindestanforderungen an die Tragfähigkeit nicht
erreichen (mind. 45 MN/m2)
Baugrund wird als sehr frostempfindlich bewertet (F3)
Grund- oder Schichtenwasser wurde bis in 3,0 m Tiefe nicht
angeschnitten
Versickerung im gesamten Bereich der Baustrecke nicht möglich !
>> Anordnung einer geschlossenen Entwässerung
zusätzliche Maßnahmen zur Boden- und Baugrundverbesserung
erforderlich
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sonstige Anmerkungen
Beschilderung als Einbahnstraße erforderlich
Richtungsverkehr vom Bauende (Ibsenstraße) zum
Bauanfang (Lindenring) - Sichtverhältnisse !
Entwässerung geschlossen – keine Versickerung möglich !
- Ableitung in das Versickerungsbecken Lindenring
Lage der Medienträger muss noch eingeholt werden
Eingriffe (Baumfällungen, Buschwerk) sind noch zu prüfen
- Erfordernis für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Beleuchtung wird Bestandteil der Baumaßnahme
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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