- Villigen

GEMEINDE VILLIGEN
ÖFFNUNGSZEITEN
Vorsaison, 16. Mai bis 14. Juni 2015
Hauptsaison, 15. Juni bis 5. September 2015
10.00 bis 19.00 Uhr
10.00 bis 20.00 Uhr
• Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen das Schwimmbad betreten.
• Kinder über 6 Jahre, welche schwimmen können, dürfen ohne Begleitung in das
Schwimmbad.
• Schulpflichtige Kinder ohne Begleitung Erwachsener haben um 18.00 Uhr die
Anlage zu verlassen.
BADEREGELN
• Vor dem Betreten des Schwimmbeckens ist duschen obligatorisch.
Nach dem Beachvolleyballspiel ist vor dem Betreten des Schwimmbeckens
duschen obligatorisch!!!
VORSCHRIFTEN UND HINWEISE
• Die Benützung des Schwimmbades erfolgt auf eigene Gefahr.
• Der Konsum von alkoholischen Getränken ist innerhalb der Badeanstalt nicht
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
gestattet.
der Besuch des Bades mit ansteckenden Krankheiten oder Ausschlägen ist untersagt.
das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
unanständiges und lärmiges Verhalten ist nicht erwünscht.
Die Benützung der vorhandenen Anlagen hat mit der nötigen Sorgfaltspflicht zu
erfolgen.
Abfälle müssen in den bereitgestellten Abfallkörben entsorgt werden
Kleinkinder mit Schwimmhilfen dürfen nicht ins Schwimmerbassin.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonales ist Folge zu leisten.
Aus hygienischen Gründen müssen Kleinkinder innerhalb der Badeanstalt ein
Höschen tragen.
Die Mieter(innen) haften persönlich für gemietete Gegenstände und Schlüssel.
Diese sind nach Gebrauch sofort zurückzugeben.
Das Tragen von Unterwäsche ist nicht gestattet.
FÜR DIEBSTÄHLE WIRD JEDE HAFTUNG ABGELEHNT!
Der Gemeinderat
M:\Kanzlei\KANZLEI\Schwimmbad\Badiregeln.doc