10 Schritte zum erfolgreichen Verkauf eines Town & Country Hauses

„Immer einen Schritt voraus“
10 Schritte zum erfolgreichen Verkauf eines Town & Country Einfamilienhauses
1. Schritt
Kundenzielgruppe festlegen: Junge Familien / Mieter mit einer monatlichen Miete von ca.
700 EUR, notwendiges Eigenkapital ca. 15.000 EUR.(Bausparvertragsguthaben, LVRückkaufswerte, etc.)
2. Schritt
Mit dem Kunden gemeinsam eine Raumbedarfs- bzw. Wohnwertanalyse durchführen,
damit festgestellt werden kann, welcher Bedarf vorhanden ist. Mit dem FinanzierungsQuick-Check oder dem OVB Darlehensantrag (zum download im Portal) die Finanzierung
des Bauvorhabens abklären und die max. Finanzierungssumme ermitteln (Faustregel: 40 %50 % des monatlichen Nettoeinkommens können für die Investitionsrate zum Hauskauf
eingesetzt werden)
3. Schritt
Nunmehr ist es ratsam zur weiteren Beratung die Unterstützung des Town & Country
Lizenzpartners in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen. Besprechen Sie mit Unterstützung des
Lizenzpartners die Sonder- und Änderungswünsche des Kunden und dokumentieren diese
im Bauwerkvertrag (im OVB Portal). Danach führen Sie bitte die Gesamtkalkulation im
Town & Country Finanzierungsrechner durch, diesen finden Sie im Town & Country Portal
http://portal.towncountry.de , das Passwort wird monatlich versendet.
4. Schritt
Nach Erstellung der Gesamtkalkulation mit dem Finanzierungsrechner aus dem Town &
Country Portal, unterschreiben Sie gemeinsam mit dem Kunden, sowie dem zuständigen
Lizenzpartner den Bauwerkvertrag zur Erstellung des Einfamilienhauses. Dieser
Werkvertrag kann ohne weiteres zum jetzigen Zeitpunkt unterschrieben werden, da er eine
Rücktrittsklausel enthält, bei nicht zustande kommen der Finanzierung und bei nicht
zustande
kommen
eines
Grundstückskaufvertrages.
Darüber
hinaus
gelten
selbstverständlich die gesetzlichen Widerrufsfristen.
5. Schritt
Wenn der Kunde noch kein Grundstück gefunden hat ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, die
Grundstückssuche zu verstärken. „Grundstücke“ findet man entweder über den Town &
Country Lizenzpartner, der in der Regel über eine aktiv gepflegte Grundstücksbörse
verfügt, weiterhin empfiehlt es sich einen Besuch im örtlichen Rathaus durchzuführen, um
beim Liegenschaftsamt zu erfragen, ob dort Grundstücke an interessierte Bürger verkauft
werden. Last but not least werden Grundstücke im Internet, als auch in lokalen und
überregionalen Tageszeitungen angeboten. Bei der Grundstückssuche, als auch bei der
Grundstücksbewertung und bei Klärung von baurechtlichen Fragen sollten Sie immer auf die
Unterstützung des Town & Country Lizenzpartners zurückgreifen.
6. Schritt
Mit den vorliegenden Haus- und Grundstücksunterlagen, sowie den Bonitätsunterlagen des
Kunden und der Finanzierungsberechnung aus dem Town & Country Finanzierungsrechner
bzw. aus der OVB Baufinanzierungsplattform reichen Sie die Finanzierungsanfrage an
den Darlehensgeber oder an Ihr Baufinanzierungskompetenzcenter weiter.
7. Schritt
Liegt eine Finanzierungszusage bzw. der unterschriebene Darlehensvertrag vor, ist diese
dem Lizenznehmer von Town & Country in Kopie vorzulegen, der sodann mit der
Realisierung des Bauvorhabens fortfahren und die Baugenehmigung beantragen kann.
Zu diesem Zeitpunkt sollte parallel das Grundstück per notariellem Kaufvertrag erworben
sein und der zuständige Lizenzpartner sollte das im Leistungspaket enthaltene
Bodengutachten erstellt haben.
8. Schritt
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, den erfolgreich durchgeführten Town & Country
Einfamilienhausverkauf zu kontieren. Für ein Premium Town & Country Haus kontieren
Sie dies unter TC PREMIUM mit 8 Einheiten je 1.000 EUR auf den Nettohauskaufpreis oder
Sie haben ein Town & Country Haus aus der anderen Hausbauserie verkauft, dann
kontieren Sie unter TC HAUS mit 5 Einheiten je 1.000 EUR auf den Nettohauskaufpreis Eine
Kopie des Antragsbegleitzettels, sowie die erste Seite des Bauwerkvertrags und das OVB
Provisionsanspruchsformulars (bitte nicht die Unterschrift des Lizenzpartners vergessen)
senden Sie bitte an das OVB Immobilienmanagement in Köln, Fax. 0221-2015-286. Den
original Bauwerkvertrag erhält in einer Ausfertigung der Kunde, die zweite Ausfertigung
erhält der Lizenznehmer von Town & Country und wir empfehlen Ihnen die Erstellung einer
weiteren Ausfertigung oder Kopie für Ihre Unterlagen. Denken Sie bitte daran, dass Sie im
Werkvertrag rechts oben als Hausverkäufer mit Ihrer C-Nr. eingetragen sind.
9. Schritt
Nach Vorlage der Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt wird der Lizenzpartner
unverzüglich mit dem Bauvorhaben beginnen und innerhalb der vertraglich Bauzeit das
Eigenheim des Kunden fertig stellen.
10. Schritt
Wenn die ersten beiden Bauraten gemäß Werkvertrag durch den Kunden bezahlt wurden
ist die Provisionsfälligkeit gegeben und die Provisionsabrechnung wird durchgeführt.
Stopp, Sie sind noch nicht fertig. Jetzt geht die Arbeit erst richtig los!
(Empfehlungsnahme)
Da ja bisher alles reibungslos gelaufen ist und Ihr Kunde mit Ihrer und der Arbeit des Town
& Country Lizenzpartners zufrieden ist kann er Ihnen guten Gewissens Empfehlungen
mitgeben. Wie Sie Ihren Kunden dabei positiv beeinflussen können (hier einige Beispiele):
- Stellen Sie gemeinsam mit dem T&C Lizenzpartner ein Baustellenschild auf
(Textvorschlag: Beratung, Verkauf und Finanzierung durch OVB Direktion …)
- Veranstalten Sie das Richtfest für Ihren Kunden und lassen Sie sich die Adressen der
einzuladenden Gäste geben … lieber Kunde, ich übernehme für dich die Organisation
Deines Richtfestes …
- Veranstalten Sie in Absprache mit Ihrem Kunden Baustellenbesichtigungen mit weiteren
Interessenten
- Laden Sie nach dem Richtfest interessierte Freunde und Bekannte Ihres Kunden zu
einem Infoabend gemeinsam mit dem Town & Country Lizenzpartner in Ihr Büro ein.
Sie werden sehen, es lohnt sich. Wir, das Immobilienmanagement der OVB Hauptverwaltung
wünschen Ihnen viel Erfolg im Jahre 2010 mit der meist gefragtesten und sichersten Altersvorsorge
von der Ihre Kunden heute schon etwas haben, dem Eigenheim.
OVB Vermögensberatung AG
Produktmanagement Immobilien / Finanzierung
Rolf Ulak Tel.: 0221-2015-149, Fax: -286
[email protected], Referatsleiter
Karin Taubert Tel.: 0221-2015-307, Fax: -286
[email protected], Finanzierungen