Informationsblatt zum 4. Town & Country Stiftungspreis

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Informationsblatt zum 4. Town & Country Stiftungspreis
330.000 Euro für kranke und benachteiligte Kinder - die Town & Country Stiftung unterstützt das
Engagement von Hilfsprojekten für benachteiligte Kinder
Was wird vergeben und wie erfolgt die Auswahl?
Die Town & Country Stiftung vergibt den 4. Town & Country Stiftungspreis.
Die ersten 500 Projekte, die den Bewerbungskriterien entsprechen, werden mit je EUR 500 gefördert. Unter
allen Bewerbungen werden von einer unabhängigen Jury bundesweit 16 Projekte - aus jedem Bundesland
eines - ausgewählt, die am 25.11.2016 in einem feierlichen Rahmen in Erfurt den jeweils mit EUR 5.000
dotierten Stiftungspreis überreicht bekommen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen, Vereine und Organisationen, die
Projekte für benachteiligte Kinder initiieren. Die Stiftung legt bei der Vergabe unter anderem ein Augenmerk
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Kinderkrankenhäuser und Kinderheime,
diagnostische und therapeutische Hilfsangebote für gewaltgeschädigte Kinder und Familien,
Förderangebote für zusätzlichen Unterricht und kulturelle Teilhabe für Kinder aus sozial schwachen
Familien,
Förderangebote für Kinder mit Behinderungen,
Unterstützung von Straßenkindern und
Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt nur online unter www.tc-stiftung.de. Die Bewerbungsmaske sollte dabei vollständig
ausgefüllt werden. Als Anlage muss ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes beigefügt
werden. Darüber hinaus können weitere Unterlagen zur Veranschaulichung des Projektes (z. B. Fotos etc.)
eingereicht werden. Die Bewerber sollten sich an einen Town & Country Botschafter oder Town & Country
Lizenzpartner in ihrer Region wenden, um von diesem beim Bewerbungsverfahren unterstützt zu werden. Die
Botschafter der Town & Country Stiftung sind in der Bewerbungsmaske aufgeführt.
Bis wann können Bewerbungen eingereicht werden?
Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Februar 2016 und endet am 1. Mai 2016 um 24:00 Uhr. Danach werden
keine Bewerbungen mehr angenommen, es sei denn, die Gremien der Stiftung entscheiden, die
Bewerbungsfrist aufgrund von besonderen Umständen zu verlängern.