Liebe Faschingsfreunde, die Vorbereitungen für den Ramsauer

Liebe Faschingsfreunde,
die Vorbereitungen für den Ramsauer Fasching laufen wieder auf Hochtouren, wozu
natürlich auch ein Faschingsumzug mit seinen altbewährten Traditionen gehört. Wir
haben das Konzept in diesem Jahr etwas überarbeitet und gehen im Jahr 2016 mit
einem reinen Fußvolkzug auf die Straße. Damit es wieder so bunt, fröhlich und lustig
wie früher wird, laden wir Euch herzlich zur Teilnahme am:
Samstag, den 06. Februar 2016 ein.
ab 11:00 Uhr: Aufstellung der Teilnehmer am Parkplatz Pfeiffenmacherbrücke
12:00 Uhr: Traditioneller Faschingsumzug durch die Gemeinde (Im Tal),
anschließend großer Barbetrieb am Neuhausenparkplatz.
Anbei der Anmeldebogen und das Merkblatt mit der Bitte, dieses bis spätestens
31.01.2016 bei der Tourist-Information Ramsau, mit dem Betreff „Anmeldung
Faschingszug“ ab zu geben. Für jede teilnehmende Gruppe fällt eine Startgebühr von
30€ an. Bitte diese bei der Anmeldung mit abgeben.
Leitung des Faschingszuges Ramsau:
SK Ramsau
Toni Graßl
Holzengasse
83486 Ramsau
GTEV d’Achentaler Ramsau
Michael Brandt
Auf der Reiten 8
83486 Ramsau
[email protected]
faschingszug.sk-ramsau.de
Sollten noch weitere Fragen bestehen, stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung.
1.Vorstand SK Ramsau
Toni Graßl
1.Vorstand GTEV d’Achentaler Ramsau
Michael Brandt
Anmeldung zum Faschingsumzug
Samstag, den 06. Februar 2016 in der Ramsau
Name/Gruppe/Verein/Personen____________________________________
Anschrift:_____________________________________________________
Telefon:_______________________________________________________
Email:_________________________________________________________
Anzahl der Personen, ca
Fußgruppe __
Musikgruppe __
Motto:_________________________________________________________
GEZ-Pflichtiges Gerät dabei? Ja __
Nein __
Ich/Wir haben die Zugordnung zur Kenntnis genommen, werde sie beachten und melden
mich/uns verbindlich an.
Verantwortlicher Ansprechpartner während des Umzuges mit Handynummer ist.
______________________________________________________________
E-Mail-Adresse für Anmeldebestätigung und evtl. Kontaktaufnahme
___________________________________
Datum Unterschrift
Rückantwort inkl. Startgebühr von 30€ bis spätestens 30 .01.2016 an:
Tourist-Information Ramsau
Betreff: Faschingszug
Im Tal 2
Ramsau
[email protected]
Eure Zugnummer bekommt ihr wenige Tage vor dem Umzug per Email bzw. am
06.02.16 bei der Aufstellung zugeteilt
Merkblatt: Zugordnung
Um einen reibungslosen und vor allem sicheren Ablauf des Faschingszuges zu
gewährleisten, bitten wir Euch um Beachtung folgender Sicherheitsvorgaben.
1. Aufsichts- und Begleitpersonen:
 Jede Gruppe hat eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestimmen, die
insbesondere auf die Einhaltung der Festzugordnung während der
Veranstaltung zu achten hat, nüchtern und eindeutig als Begleitperson
erkennbar sein muss. Die Begleitpersonen sollen die Zuschauer und Teilnehmer
auch auf mögliche Gefahren und Hindernisse aufmerksam machen.
 Angemessene Zeit vor und während des Umzuges sollte jede Aufsichts- und
Begleitperson auf alkoholische Getränke verzichten.
2. Lautsprecher:
 Lautsprecher und Musikanlagen während des Faschingszuges dürfen nur 1
Stunde vor dem Umzug, während des Umzugs und längstens 1 Stunde nach
Umzugsende in Betrieb gesetzt werden. Die Lautstärke ist in einem für
Anwohner und Zuschauer erträglichen Maß zu halten. Aufforderungen der
Umzugsleitung oder Ordnern, die Lautstärke zu senken, ist Folge zu leisten.
3. Sonstiges:
 Es dürfen sich nur angemeldete Fußvolkgruppen am Festzug beteiligen.
 Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, auf das Werfen von Süßigkeiten,
Flaschen, Konfetti, Blumen u. ä. während des Umzuges zu verzichten.
 Es ist untersagt, während des Zuges alkoholische Getränke jeglicher Art an
Zuschauer zu verabreichen bzw. zu verkaufen.
 Das Abbrennen und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und
ähnlichen Erzeugnissen sowie die Verwendung von Schallkanonen,
Konfettikanonen, Böllern und ähnlichen Einrichtungen sind verboten.
 Die Kosten für Lautsprecheranlagen mit Musikwiedergabe bei der GEMA,
übernimmt der Veranstalter nicht!
 Alle mitgeführten Gegenstände dürfen Teilnehmer oder Besucher der
Veranstaltung in keiner Weise beeinträchtigen oder gefährden.
 Wir haben uns über das Jugendschutzgesetz informiert und werden diesem
Folge leisten. Auf Kinder ist besonders zu achten, es haften die
Erziehungsberechtigten.
 Es dürfen keine Tiere im Festzug mitgenommen werden.
 Der Veranstalter behält sich vor, betrunkene Personen und solche mit Masken
oder Verkleidungen welche das religiöse oder sittliche Empfinden der
Öffentlichkeit verletzen könnten, von der Teilnahme am Faschingszug
auszuschließen.

Die von Hand gezogenen und nicht motorisierten Fahrzeuge (Leiterwagerl
o.ä.) dürfen eine Größe von maximal Länge 3m, Breite 2m, Höhe 2,5m und ein
Gewicht von ca. 200 kg. nicht übersteigen! Es dürfen keine Personen befördert
werden!
 Es wird eine Startgebühr in Höhe von 30,-- € erhoben, diese mit dem
unterzeichneten Anmeldeformular abzugeben.
 Übermäßiger Alkoholgenuss führt leicht zu Unfällen und ist deshalb zu
vermeiden.
 Die Anweisungen der Zugleitung / Personal der Freiwilligen Feuerwehr Ramsau
sind bindend und in jedem Fall zu befolgen.
Die Zugordnung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen
entscheidet die Leitung des Faschingszuges!