Liebe Faschingsfreunde, die Vorbereitungen für den Ramsauer Fasching laufen wieder auf Hochtouren, wozu natürlich auch ein Faschingsumzug mit seinen altbewährten Traditionen gehört. Wir haben das Konzept in diesem Jahr etwas überarbeitet und gehen im Jahr 2016 mit einem reinen Fußvolkzug auf die Straße. Damit es wieder so bunt, fröhlich und lustig wie früher wird, laden wir Euch herzlich zur Teilnahme am: Samstag, den 06. Februar 2016 ein. ab 11:00 Uhr: Aufstellung der Teilnehmer am Parkplatz Pfeiffenmacherbrücke 12:00 Uhr: Traditioneller Faschingsumzug durch die Gemeinde (Im Tal), anschließend großer Barbetrieb am Neuhausenparkplatz. Anbei der Anmeldebogen und das Merkblatt mit der Bitte, dieses bis spätestens 31.01.2016 bei der Tourist-Information Ramsau, mit dem Betreff „Anmeldung Faschingszug“ ab zu geben. Für jede teilnehmende Gruppe fällt eine Startgebühr von 30€ an. Bitte diese bei der Anmeldung mit abgeben. Leitung des Faschingszuges Ramsau: SK Ramsau Toni Graßl Holzengasse 83486 Ramsau GTEV d’Achentaler Ramsau Michael Brandt Auf der Reiten 8 83486 Ramsau [email protected] faschingszug.sk-ramsau.de Sollten noch weitere Fragen bestehen, stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung. 1.Vorstand SK Ramsau Toni Graßl 1.Vorstand GTEV d’Achentaler Ramsau Michael Brandt Anmeldung zum Faschingsumzug Samstag, den 06. Februar 2016 in der Ramsau Name/Gruppe/Verein/Personen____________________________________ Anschrift:_____________________________________________________ Telefon:_______________________________________________________ Email:_________________________________________________________ Anzahl der Personen, ca Fußgruppe __ Musikgruppe __ Motto:_________________________________________________________ GEZ-Pflichtiges Gerät dabei? Ja __ Nein __ Ich/Wir haben die Zugordnung zur Kenntnis genommen, werde sie beachten und melden mich/uns verbindlich an. Verantwortlicher Ansprechpartner während des Umzuges mit Handynummer ist. ______________________________________________________________ E-Mail-Adresse für Anmeldebestätigung und evtl. Kontaktaufnahme ___________________________________ Datum Unterschrift Rückantwort inkl. Startgebühr von 30€ bis spätestens 30 .01.2016 an: Tourist-Information Ramsau Betreff: Faschingszug Im Tal 2 Ramsau [email protected] Eure Zugnummer bekommt ihr wenige Tage vor dem Umzug per Email bzw. am 06.02.16 bei der Aufstellung zugeteilt Merkblatt: Zugordnung Um einen reibungslosen und vor allem sicheren Ablauf des Faschingszuges zu gewährleisten, bitten wir Euch um Beachtung folgender Sicherheitsvorgaben. 1. Aufsichts- und Begleitpersonen: Jede Gruppe hat eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestimmen, die insbesondere auf die Einhaltung der Festzugordnung während der Veranstaltung zu achten hat, nüchtern und eindeutig als Begleitperson erkennbar sein muss. Die Begleitpersonen sollen die Zuschauer und Teilnehmer auch auf mögliche Gefahren und Hindernisse aufmerksam machen. Angemessene Zeit vor und während des Umzuges sollte jede Aufsichts- und Begleitperson auf alkoholische Getränke verzichten. 2. Lautsprecher: Lautsprecher und Musikanlagen während des Faschingszuges dürfen nur 1 Stunde vor dem Umzug, während des Umzugs und längstens 1 Stunde nach Umzugsende in Betrieb gesetzt werden. Die Lautstärke ist in einem für Anwohner und Zuschauer erträglichen Maß zu halten. Aufforderungen der Umzugsleitung oder Ordnern, die Lautstärke zu senken, ist Folge zu leisten. 3. Sonstiges: Es dürfen sich nur angemeldete Fußvolkgruppen am Festzug beteiligen. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, auf das Werfen von Süßigkeiten, Flaschen, Konfetti, Blumen u. ä. während des Umzuges zu verzichten. Es ist untersagt, während des Zuges alkoholische Getränke jeglicher Art an Zuschauer zu verabreichen bzw. zu verkaufen. Das Abbrennen und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und ähnlichen Erzeugnissen sowie die Verwendung von Schallkanonen, Konfettikanonen, Böllern und ähnlichen Einrichtungen sind verboten. Die Kosten für Lautsprecheranlagen mit Musikwiedergabe bei der GEMA, übernimmt der Veranstalter nicht! Alle mitgeführten Gegenstände dürfen Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung in keiner Weise beeinträchtigen oder gefährden. Wir haben uns über das Jugendschutzgesetz informiert und werden diesem Folge leisten. Auf Kinder ist besonders zu achten, es haften die Erziehungsberechtigten. Es dürfen keine Tiere im Festzug mitgenommen werden. Der Veranstalter behält sich vor, betrunkene Personen und solche mit Masken oder Verkleidungen welche das religiöse oder sittliche Empfinden der Öffentlichkeit verletzen könnten, von der Teilnahme am Faschingszug auszuschließen. Die von Hand gezogenen und nicht motorisierten Fahrzeuge (Leiterwagerl o.ä.) dürfen eine Größe von maximal Länge 3m, Breite 2m, Höhe 2,5m und ein Gewicht von ca. 200 kg. nicht übersteigen! Es dürfen keine Personen befördert werden! Es wird eine Startgebühr in Höhe von 30,-- € erhoben, diese mit dem unterzeichneten Anmeldeformular abzugeben. Übermäßiger Alkoholgenuss führt leicht zu Unfällen und ist deshalb zu vermeiden. Die Anweisungen der Zugleitung / Personal der Freiwilligen Feuerwehr Ramsau sind bindend und in jedem Fall zu befolgen. Die Zugordnung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen entscheidet die Leitung des Faschingszuges!
© Copyright 2024 ExpyDoc