Merkblatt An-, Ab-, Ummeldung

Stadt
Oberviechtach
Merkblatt
1. Meldepflicht
Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung
Wenn Sie umziehen, müssen
Sie sich in der
neuen Gemeinde
anmelden; eine
Abmeldung in der
bisherigen
Gemeinde ist
nicht erforderlich.
Wenn Sie innerhalb derselben
Gemeinde
umziehen,
müssen Sie sich
ummelden.
Eine Abmeldung
ist nur noch erforderlich, wenn
- Sie ins Ausland
verziehen
- Sie eine Nebenwohnung
abmelden
möchten
-> Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich, rückwirkend schon!
Sollte als Aufenthalt nicht länger als 2 Monate vorgesehen sein, besteht
keine Pflicht, sich anzumelden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie für eine andere Wohnung in
Deutschland gemeldet sind.
2. Meldefrist
Jeder, der umzieht, muss sich innerhalb einer Woche an-, um- oder
abmelden.
Diese
Diese Meldung ist gebührenfrei!
Wer die Meldung nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und kann verwarnt oder mit Bußgeld belegt werden.
3. Was muss man zur AnAn-, UmUm-, Abmeldung
mitbringen?
Benötigt werden vorhandene Ausweisdokumente (also Personalausweis
bzw. Reisepass, Kinderreisepass) und vorhandene Urkunden (z. B.
Geburtsurkunden der Kinder, Eheurkunde, Scheidungsurteil, etc.)
4. Muss die AnAn-, UmUm-, Abmeldung persönlich gemacht
werden?
Grundsätzlich JA
Ausnahmen:
Beim Umzug einer Familie reicht es aus, wenn nur ein erwachsenes
Familienmitglied kommt und alle ummeldet.
Eine Vollmacht ist dann nicht erforderlich
Erwachsene Kinder müssen sich aber selbst an-, um- bzw. abmelden.
Man kann die An-, Um- bzw. Abmeldung postalisch erledigen:
Die Meldeformulare sind auf unserer Homepage
(www.oberviechtach.de – Bürgerinformation – Rathaus-ServicePortal/Formulare und Onilne-Dienste unter der Rubrik „Zuzug – Umzug –
Wegzug“)
zu finden und können direkt am Computer ausgefüllt und gedruckt
werden.
Das jeweilige Meldeformular muss dann nur noch unterschrieben und mit
einer Kopie des/ der Ausweisdokuments/e an das
Einwohnermeldeamt
Stadt Oberviechtach
Nabburger Str. 2
92526 Oberviechtach
gesendet werden.
Bei der Vertretung durch Familienangehörige
Familienangehörige oder bei der postalischen
AnAn-, UmUm- oder Abmeldung sollte die Adresse auf dem Ausweisdokument
aber trotzdem aktualisiert
aktualisiert werden, um Probleme an der Grenze oder
dergleichen zu verhindern!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Einwohnermeldeamt (Rathaus, EG Zimmer 01):
Telefon: 09671 307-14
Mail: [email protected]