Stadt Oberviechtach Merkblatt 1. Meldepflicht Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich in der neuen Gemeinde anmelden; eine Abmeldung in der bisherigen Gemeinde ist nicht erforderlich. Wenn Sie innerhalb derselben Gemeinde umziehen, müssen Sie sich ummelden. Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn - Sie ins Ausland verziehen - Sie eine Nebenwohnung abmelden möchten -> Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich, rückwirkend schon! Sollte als Aufenthalt nicht länger als 2 Monate vorgesehen sein, besteht keine Pflicht, sich anzumelden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie für eine andere Wohnung in Deutschland gemeldet sind. 2. Meldefrist Jeder, der umzieht, muss sich innerhalb einer Woche an-, um- oder abmelden. Diese Diese Meldung ist gebührenfrei! Wer die Meldung nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann verwarnt oder mit Bußgeld belegt werden. 3. Was muss man zur AnAn-, UmUm-, Abmeldung mitbringen? Benötigt werden vorhandene Ausweisdokumente (also Personalausweis bzw. Reisepass, Kinderreisepass) und vorhandene Urkunden (z. B. Geburtsurkunden der Kinder, Eheurkunde, Scheidungsurteil, etc.) 4. Muss die AnAn-, UmUm-, Abmeldung persönlich gemacht werden? Grundsätzlich JA Ausnahmen: Beim Umzug einer Familie reicht es aus, wenn nur ein erwachsenes Familienmitglied kommt und alle ummeldet. Eine Vollmacht ist dann nicht erforderlich Erwachsene Kinder müssen sich aber selbst an-, um- bzw. abmelden. Man kann die An-, Um- bzw. Abmeldung postalisch erledigen: Die Meldeformulare sind auf unserer Homepage (www.oberviechtach.de – Bürgerinformation – Rathaus-ServicePortal/Formulare und Onilne-Dienste unter der Rubrik „Zuzug – Umzug – Wegzug“) zu finden und können direkt am Computer ausgefüllt und gedruckt werden. Das jeweilige Meldeformular muss dann nur noch unterschrieben und mit einer Kopie des/ der Ausweisdokuments/e an das Einwohnermeldeamt Stadt Oberviechtach Nabburger Str. 2 92526 Oberviechtach gesendet werden. Bei der Vertretung durch Familienangehörige Familienangehörige oder bei der postalischen AnAn-, UmUm- oder Abmeldung sollte die Adresse auf dem Ausweisdokument aber trotzdem aktualisiert aktualisiert werden, um Probleme an der Grenze oder dergleichen zu verhindern! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Einwohnermeldeamt (Rathaus, EG Zimmer 01): Telefon: 09671 307-14 Mail: [email protected]
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