Anlage zur Verwaltungskostensatzung

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe)
Anlage: Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe) vom 10. 12. 2015
Lfd.-Nr
1
1.1
1.1.1
1.2
1.2.1
1.3
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
2.4
2.5
3
3.1
3.1.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.3
Gebühren und Pauschbeträge für Auslagen
Vervielfältigung mit Fotokopier-, Lichtpaus- und ähnlichen Geräten
je angefangene Seite
Herstellen von Ausfertigungen, Abschriften und Fotokopien bis zum Format DIN A3 in S/W für die ersten 50
Seiten
für jede weitere Seite
Herstellen von Ausfertigungen, Abschriften und Fotokopien bis zum Format DIN A3 in Farbe für die ersten 50
Seiten
für jede weitere Seite
bei größeren Formaten als DIN A3
amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise
Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigung von Vervielfältigungen
die die Behörde selbst erstellt hat, je Seite
in anderen Fällen je Seite
Beglaubigung von Urkunden für den Gebrauch im Ausland
Ausstellung von Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen (wenn Gebühren nicht nach anderen
Tarifnummern zu erheben sind)
Ausstellen einer Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung
Akteneinsicht, Auskünfte
Einsicht in Akten, Register, Karteien und dergleichen (ausgenommen nach § 68 Abs. 1 NBauO), soweit die
Akteneinsicht nicht Beteiligten in einem laufenden Verfahren gewährt wird und wenn Gebühren nicht nach
anderen Tarifnummern zu erheben sind, für jeden Fall
bei Versendung der Akten, je Sendung
Auskünfte aus Akten, Registern, Karteien oder dergleichen
wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann
wenn besondere Ermittlungen zur Beantwortung der Anfrage erforderlich sind
schriftliche Auskünfte nach Zeitaufwand, je halbe Arbeitsstunde
Gebühr/Pauschbetrag
0,60 EUR
0,17 EUR
0,70 EUR
0,25 EUR
bis 15 EUR
6 EUR
3 EUR
6 EUR
12 bis 34 EUR
6 bis 230 EUR
10 EUR
14 bis 500 EUR
12 EUR
3 bis 6 EUR
6 bis 17 EUR
24 bis 41 EUR
1
Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe)
4
4.1
4.1.1
4.2
4.2.1
4.3
5
5.1
5.2
5.3
6
7
7.1
7.2
7.3
8
8.1
Abgabe von Druckstücken (Ortssatzungen, Tarife, Pläne, Verzeichnisse, Verdingungsunterlagen und
dergleichen)
je angefangene Seite bis DIN A 3
jedoch mindestens
bei größeren Formaten als DIN A3 je Seite
jedoch mindestens
bei Abgabe der Daten auf Datenspeicher je Datenspeicher zzgl.
schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen
gewünscht wird (die Niederschrift über die Erhebung von Rechtsbehelfen ist ausgenommen)
je angefangene halbe Arbeitsstunde
für den mittleren Angestellten- und-Beamtendienst
für den gehobenen Angestellten- und Beamtendienst
für den höheren Angestellten- und Beamtendienst
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten
vorgenommene Verwaltungstätigkeiten
(wenn Gebühren nicht nach anderen Tarifnummern zu erheben sind)
Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Satzung nicht näher bestimmt werden können
und mit besonderer Mühewaltung verbunden sind,
je angefangene halbe Arbeitsstunde
für den mittleren Angestellten- und Beamtendienst
für den gehobenen Angestellten- und Beamtendienst
für den höheren Angestellten- und Beamtendienst
Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen
0,25 % der beantragten Bürgschaft, mindestens
0,60 EUR
5 EUR
bis 15 EUR
10 EUR
5 EUR
24 EUR
31 EUR
41 EUR
12 bis 2060 EUR
24 EUR
31 EUR
41 EUR
500 EUR
2
Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe)
9
9.1
9.2
10
10.1
11
11.1
12
13
14
Vermögensverwaltung
Vorrangeinräumungs-, Pfandentlassungs-und sonstige Erklärungen sowie Löschungsbewilligungen zugunsten
von Grundpfandrechten Dritter und Belastungsgenehmigungen
Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 28
Abs. 1 Satz 3 BauGB
Aufstellung über den Stand des Steuerkonto je Seite
mindestens jedoch
Zweitausfertigung von Steuer- und sonstigen Quittungen je Seite
mindestens jedoch
Ersatzstücke für abhandengekommene Hundesteuermarken
Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, technische Arbeiten, Überwachung von Arbeiten
einschließlich solcher Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Wegen und
Plätzen sowie sonstigen Anlagen ausgeführt werden, je angefangene halbe Arbeitsstunde
(bei Außenarbeiten einschließlich Anfahrtsweg von der Dienststelle bzw. dem vorherigen Einsatzort)
für den mittleren Angestellten- und Beamtendienst
für den gehobenen Angestellten- und Beamtendienst
für den höheren Angestellten- und Beamtendienst
Ausstellung von Erschließungskostenbescheinigungen für jede Ausfertigung
Erteilung der Bestätigung über die gesicherte Erschließung gemäß § 62 NBauO
Verwaltungstätigkeit aufgrund der städtischen Abwasserbeseitigungssatzung
14.1
14.2
14.3
15
16
17
17.1 Genehmigungen und Nachträge für Bau, Änderung und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen
17.1.1 Genehmigungen für ein Ein- und Zweifamilienhäuser und Kleingewerbebetriebe
17.1.2 Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe mit einer Grundstücksgröße bis 5.000 m²
Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser/Wohnanlagen und Gewerbebetriebe mit einer Grundstücks- größe
17.1.3
größer 5.000 m²
Nachtrag zu Genehmigungen lfd. Nr. 17.1.2 und 17.1.3 bei geringfügiger Veränderung der
17.1.4
Entwässerungsanlage
Abnahme der Abwasseranlagen, Zwischenwasserzähler und sonstige Prüfungsmaßnahmen
17.2
je angefangene halbe Arbeitsstunde
17.2.1 für den mittleren Angestellten- und Beamtendienst
17.2.2 für den gehobenen Angestellten- und Beamtendienst
17.2.3 für den höheren Angestellten- und Beamtendienst
31 bis 500 EUR
50 EUR
0,60 EUR
5 EUR
0,60 EUR
5 EUR
1 EUR
5 EUR
24 EUR
31 EUR
41 EUR
31 EUR
31 EUR
48 EUR
144 EUR
384 EUR
48 EUR
24 EUR
31 EUR
41 EUR
3
Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe)
17.3
17.4
17.5
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Genehmigungen zur Einleitung von Abwasser außergewöhnlicher Art in die städtischen Abwasseranlagen
Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben, die durch satzungswidrige Benutzung oder
satzungswidriges Handeln des Anschlussnehmers erforderlich werden
24 EUR
62 bis 192 EUR
62 bis 192 EUR
17.5.1
Soweit Auslagen durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, sind diese neben der Gebühr zu erheben.
Zustimmung zur Anlegung eines Überweges/einer Überfahrt über städtische Grundstücke zu
18
Privatgrundstücken einschließlich der Abnahme
19-24 unbesetzt
Rechtsbehelfe
25
62 EUR
5 bis 500 EUR
4
Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe)
Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit nicht § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungskostensatzung
anzuwenden ist und der Rechtsbehelf erfolglos bleibt oder der Rechtsbehelf Erfolg hat, die angefochtene
Verwaltungstätigkeit aber auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben vorgenommen bzw. abgelehnt
worden ist, einschließlich der Entscheidung über Widersprüche Dritter.
Wertstufe bis einschließlich
300 EUR
600 EUR
900 EUR
1.000 EUR
1.500 EUR
2.000 EUR
2.500 EUR
3.000 EUR
3.500 EUR
4.000 EUR
4.500 EUR
5.000 EUR
6.000 EUR
7.000 EUR
8.000 EUR
9.000 EUR
10.000 EUR
12.500 EUR
15.000 EUR
17.500 EUR
20.000 EUR
22.500 EUR
25.000 EUR
30.000 EUR
35.000 EUR
40.000 EUR
45.000 EUR
50.000 EUR
Wertstufe über 50.000 EUR
25 EUR
35 EUR
45 EUR
55 EUR
65 EUR
75 EUR
85 EUR
95 EUR
105 EUR
115 EUR
125 EUR
140 EUR
155 EUR
170 EUR
185 EUR
200 EUR
215 EUR
235 EUR
255 EUR
275 EUR
295 EUR
315 EUR
345 EUR
375 EUR
405 EUR
435 EUR
465 EUR
495 EUR
500 EUR
5