Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe) Anlage: Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe) vom 10. 12. 2015 Lfd.-Nr 1 1.1 1.1.1 1.2 1.2.1 1.3 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3 2.4 2.5 3 3.1 3.1.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.3 Gebühren und Pauschbeträge für Auslagen Vervielfältigung mit Fotokopier-, Lichtpaus- und ähnlichen Geräten je angefangene Seite Herstellen von Ausfertigungen, Abschriften und Fotokopien bis zum Format DIN A3 in S/W für die ersten 50 Seiten für jede weitere Seite Herstellen von Ausfertigungen, Abschriften und Fotokopien bis zum Format DIN A3 in Farbe für die ersten 50 Seiten für jede weitere Seite bei größeren Formaten als DIN A3 amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise Beglaubigung von Unterschriften Beglaubigung von Vervielfältigungen die die Behörde selbst erstellt hat, je Seite in anderen Fällen je Seite Beglaubigung von Urkunden für den Gebrauch im Ausland Ausstellung von Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen (wenn Gebühren nicht nach anderen Tarifnummern zu erheben sind) Ausstellen einer Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung Akteneinsicht, Auskünfte Einsicht in Akten, Register, Karteien und dergleichen (ausgenommen nach § 68 Abs. 1 NBauO), soweit die Akteneinsicht nicht Beteiligten in einem laufenden Verfahren gewährt wird und wenn Gebühren nicht nach anderen Tarifnummern zu erheben sind, für jeden Fall bei Versendung der Akten, je Sendung Auskünfte aus Akten, Registern, Karteien oder dergleichen wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann wenn besondere Ermittlungen zur Beantwortung der Anfrage erforderlich sind schriftliche Auskünfte nach Zeitaufwand, je halbe Arbeitsstunde Gebühr/Pauschbetrag 0,60 EUR 0,17 EUR 0,70 EUR 0,25 EUR bis 15 EUR 6 EUR 3 EUR 6 EUR 12 bis 34 EUR 6 bis 230 EUR 10 EUR 14 bis 500 EUR 12 EUR 3 bis 6 EUR 6 bis 17 EUR 24 bis 41 EUR 1 Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe) 4 4.1 4.1.1 4.2 4.2.1 4.3 5 5.1 5.2 5.3 6 7 7.1 7.2 7.3 8 8.1 Abgabe von Druckstücken (Ortssatzungen, Tarife, Pläne, Verzeichnisse, Verdingungsunterlagen und dergleichen) je angefangene Seite bis DIN A 3 jedoch mindestens bei größeren Formaten als DIN A3 je Seite jedoch mindestens bei Abgabe der Daten auf Datenspeicher je Datenspeicher zzgl. schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird (die Niederschrift über die Erhebung von Rechtsbehelfen ist ausgenommen) je angefangene halbe Arbeitsstunde für den mittleren Angestellten- und-Beamtendienst für den gehobenen Angestellten- und Beamtendienst für den höheren Angestellten- und Beamtendienst Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Verwaltungstätigkeiten (wenn Gebühren nicht nach anderen Tarifnummern zu erheben sind) Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Satzung nicht näher bestimmt werden können und mit besonderer Mühewaltung verbunden sind, je angefangene halbe Arbeitsstunde für den mittleren Angestellten- und Beamtendienst für den gehobenen Angestellten- und Beamtendienst für den höheren Angestellten- und Beamtendienst Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen 0,25 % der beantragten Bürgschaft, mindestens 0,60 EUR 5 EUR bis 15 EUR 10 EUR 5 EUR 24 EUR 31 EUR 41 EUR 12 bis 2060 EUR 24 EUR 31 EUR 41 EUR 500 EUR 2 Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe) 9 9.1 9.2 10 10.1 11 11.1 12 13 14 Vermögensverwaltung Vorrangeinräumungs-, Pfandentlassungs-und sonstige Erklärungen sowie Löschungsbewilligungen zugunsten von Grundpfandrechten Dritter und Belastungsgenehmigungen Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB Aufstellung über den Stand des Steuerkonto je Seite mindestens jedoch Zweitausfertigung von Steuer- und sonstigen Quittungen je Seite mindestens jedoch Ersatzstücke für abhandengekommene Hundesteuermarken Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, technische Arbeiten, Überwachung von Arbeiten einschließlich solcher Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Wegen und Plätzen sowie sonstigen Anlagen ausgeführt werden, je angefangene halbe Arbeitsstunde (bei Außenarbeiten einschließlich Anfahrtsweg von der Dienststelle bzw. dem vorherigen Einsatzort) für den mittleren Angestellten- und Beamtendienst für den gehobenen Angestellten- und Beamtendienst für den höheren Angestellten- und Beamtendienst Ausstellung von Erschließungskostenbescheinigungen für jede Ausfertigung Erteilung der Bestätigung über die gesicherte Erschließung gemäß § 62 NBauO Verwaltungstätigkeit aufgrund der städtischen Abwasserbeseitigungssatzung 14.1 14.2 14.3 15 16 17 17.1 Genehmigungen und Nachträge für Bau, Änderung und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen 17.1.1 Genehmigungen für ein Ein- und Zweifamilienhäuser und Kleingewerbebetriebe 17.1.2 Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe mit einer Grundstücksgröße bis 5.000 m² Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser/Wohnanlagen und Gewerbebetriebe mit einer Grundstücks- größe 17.1.3 größer 5.000 m² Nachtrag zu Genehmigungen lfd. Nr. 17.1.2 und 17.1.3 bei geringfügiger Veränderung der 17.1.4 Entwässerungsanlage Abnahme der Abwasseranlagen, Zwischenwasserzähler und sonstige Prüfungsmaßnahmen 17.2 je angefangene halbe Arbeitsstunde 17.2.1 für den mittleren Angestellten- und Beamtendienst 17.2.2 für den gehobenen Angestellten- und Beamtendienst 17.2.3 für den höheren Angestellten- und Beamtendienst 31 bis 500 EUR 50 EUR 0,60 EUR 5 EUR 0,60 EUR 5 EUR 1 EUR 5 EUR 24 EUR 31 EUR 41 EUR 31 EUR 31 EUR 48 EUR 144 EUR 384 EUR 48 EUR 24 EUR 31 EUR 41 EUR 3 Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe) 17.3 17.4 17.5 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Genehmigungen zur Einleitung von Abwasser außergewöhnlicher Art in die städtischen Abwasseranlagen Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidriges Handeln des Anschlussnehmers erforderlich werden 24 EUR 62 bis 192 EUR 62 bis 192 EUR 17.5.1 Soweit Auslagen durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, sind diese neben der Gebühr zu erheben. Zustimmung zur Anlegung eines Überweges/einer Überfahrt über städtische Grundstücke zu 18 Privatgrundstücken einschließlich der Abnahme 19-24 unbesetzt Rechtsbehelfe 25 62 EUR 5 bis 500 EUR 4 Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Winsen (Luhe) Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit nicht § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungskostensatzung anzuwenden ist und der Rechtsbehelf erfolglos bleibt oder der Rechtsbehelf Erfolg hat, die angefochtene Verwaltungstätigkeit aber auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben vorgenommen bzw. abgelehnt worden ist, einschließlich der Entscheidung über Widersprüche Dritter. Wertstufe bis einschließlich 300 EUR 600 EUR 900 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR 2.000 EUR 2.500 EUR 3.000 EUR 3.500 EUR 4.000 EUR 4.500 EUR 5.000 EUR 6.000 EUR 7.000 EUR 8.000 EUR 9.000 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR 15.000 EUR 17.500 EUR 20.000 EUR 22.500 EUR 25.000 EUR 30.000 EUR 35.000 EUR 40.000 EUR 45.000 EUR 50.000 EUR Wertstufe über 50.000 EUR 25 EUR 35 EUR 45 EUR 55 EUR 65 EUR 75 EUR 85 EUR 95 EUR 105 EUR 115 EUR 125 EUR 140 EUR 155 EUR 170 EUR 185 EUR 200 EUR 215 EUR 235 EUR 255 EUR 275 EUR 295 EUR 315 EUR 345 EUR 375 EUR 405 EUR 435 EUR 465 EUR 495 EUR 500 EUR 5
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