ABl./S S63 31/03/2016 108446-2016-DE - - Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Verhandlungsverfahren 1/2 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:108446-2016:TEXT:DE:HTML Deutschland-Gelsenkirchen: Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr 2016/S 063-108446 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastraße 1, Zu Händen von: Frau Ute Geelhaar, Gelsenkirchen 45879, DEUTSCHLAND. Telefon: +49 2091584363. Fax: +4 2091584123363. E-Mail: [email protected] (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 11.3.2016, 2016/S 050-083138) Betr.: CPV:63711000 Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr Anstatt: III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (...) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: — keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, — die die berufliche Zuverlässigkeit des Vertriebsdienstleisters in Frage stellt, — keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsBG) vorliegt, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen das Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassenen Vorschriften vorliegen, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Umweltschutz und Vorschriften vorliegen, — der Vertriebsdienstleister seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist. (...) muss es heißen: III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (...) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: — keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die berufliche Zuverlässigkeit des Vertriebsdienstleisters in Frage stellt, — keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsBG) vorliegt, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassenen Vorschriften vorliegen, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen, — der Vertriebsdienstleister seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist. 31/03/2016 S63 http://ted.europa.eu/TED - - Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Verhandlungsverfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 1/2 ABl./S S63 31/03/2016 108446-2016-DE - - Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Verhandlungsverfahren 2/2 - - Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Verhandlungsverfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 2/2 (...) 31/03/2016 S63 http://ted.europa.eu/TED
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