Studienführer für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit

Studienführer
für den Bachelorstudiengang
Soziale Arbeit
Studienjahr 2015/2016
Fakultät
Sozialwissenschaften
Herausgeber:
Technische Hochschule Nürnberg
Georg-Simon-Ohm
Fakultät Sozialwissenschaften
Bahnhofstraße 87
90402 Nürnberg
Redaktion: Norbert Gutberlet
Dokument-ID: SW_0010
Stand: August 2015, Änderungen vorbehalten
Auflage: 1.900
Druck: Braun & Müller Druck- und Medienproduktions-GmbH, 90427 Nürnberg
Titelfoto: Kathrin Hawelka
Inhalt
Teil 1:Startinfos ................................................................................................................................... 3
1.1 Zum Geleit .................................................................................................................................. 3
1.2 Abkürzungsverzeichnis . ............................................................................................................. 5
1.3 Erstsemester: „Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit“ ................................................ 7
1.4 Geltungsbereich des Studienführers, Rechtsgrundlagen ........................................................... 7
1.5 Termine im Studienjahr 2015/2016 . ........................................................................................... 9
1.6 Fakultätsleitung und hauptamtliche Lehrpersonen . ................................................................. 15
1.7Informations- und Beratungsangebote:
Wo finde ich was? Wer kann mir weiterhelfen, wenn ich …? ................................................... 18
1.8 Praxisfeldbetreuerinnen und -betreuer ..................................................................................... 22
1.9 Studentische Selbstverwaltung ................................................................................................ 23
Teil 2:Studienplan für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit ................................................. 25
2.1Aufbau des Studiums: Studiengang, Studienbereiche, Module, Lehrveranstaltungen
und ECTS-Leistungspunkte ..................................................................................................... 25
2.2 Wichtige Regelungen für den Studienfortschritt ....................................................................... 25
2.3 Abweichende Regelungen für einzelne Studierendenjahrgänge ............................................. 26
2.4 Studienorganisation nach Studienphasen ................................................................................ 27
2.5 Modulübersicht nach Studienphasen (zeitliche Gliederung) .................................................... 27
Teil 3:Prüfungen ................................................................................................................................ 35
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
3.13
Anmeldung zu Prüfungen und Prüfungsrücktritt . ..................................................................... 35
Studienbegleitende Leistungsnachweise: Anmeldung und Modalitäten . ................................. 35
Prüfungszeitraum und Prüfer/-innen ........................................................................................ 35
Fristen für Prüfungen und Bestimmungen für Wiederholungen ............................................... 36
Urlaubssemester – Prüfungen während eines Urlaubssemesters ........................................... 36
Einsichtnahme in die bewerteten Prüfungsarbeiten ................................................................. 37
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ................................................................ 37
Erlass von Zeiten des Praktischen Studiensemesters ............................................................. 37
Bachelorarbeit .......................................................................................................................... 38
Bildung von Endnoten, Bildung der Prüfungsgesamtnote ........................................................ 39
Zeugnis und Diploma Supplement ........................................................................................... 39
Akademischer Grad . ................................................................................................................ 39
Staatliche Anerkennung ........................................................................................................... 39
Teil 4:Lehrveranstaltungsübersicht für das Studienjahr 2015/2016 ............................................ 41
4.1 Online-Einschreibung für Lehrveranstaltungen im Studienjahr 2015/16 .................................. 41
4.2 Lehrveranstaltungen in der ersten Studienphase (1.+2. Semester) ......................................... 47
4.3 Lehrveranstaltungen in der zweiten Studienphase (3.-5. Semester) ....................................... 53
4.4 Lehrveranstaltungen in der dritten Studienphase (6.+7. Semester) ......................................... 62
4.5 Allgemeinwissenschaftliche / Fachbezogene Wahlpflichtfächer (1.-7. Semester) ................... 66
4.6Lehrangebote für Fremdsprachler und zur Entwicklung von interkultureller Kompetenz ......... 72
Teil 5:Modulhandbuch ...................................................................................................................... 73
5.1
5.2
5.3
Vorbemerkung .......................................................................................................................... 73
Tabellarische Modulübersicht nach Studienbereichen ............................................................. 73
Einzelbeschreibungen der Module ........................................................................................... 75
Teil 6:Studienbegleitende Zusatzqualifikationen und Studienwerkstätten .......................................120
Teil 7:Hochschulkooperationen – Studieren im Ausland ...................................................................121
Hochschulkooperationen der Fakultät Sozialwissenschaften: ............................................... 122
1
Teil 1: Startinfos
1.1 Zum Geleit
Prof. Dr. Gerhard Frank
Liebe Studierende,
herzlich willkommen an der Fakultät Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Nürnberg.
Der vorliegende Studienführer soll Ihnen helfen, Ihr Studium erfolgreich zu organisieren. Sie erhalten
Einblick in das Angebot der Lehrveranstaltungen des Studienjahres 2015/16 und, neben vielen anderen nützlichen Informationen, in den formalen Aufbau des Bachelorstudienganges Soziale Arbeit. Das
in diesem Studienführer ebenfalls abgedruckte Modulhandbuch gibt Auskunft über Art und Inhalte der
Lehrveranstaltungen, Kompetenzziele und Prüfungsformen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den außerhalb des Studienganges angebotenen Zertifikatskursen, mit denen die Möglichkeit verbunden ist, sich bereits während des Studiums, je nach
Ihrem persönlichen Interesse, persönlich weiterzubilden und Ihre Qualifikationen zu vertiefen.
Diejenigen, die schon länger im Hause sind, wissen den Studienführer bereits zu schätzen und
können sich mit seiner Hilfe leicht zurechtfinden. Für sie hat sich nichts Wesentliches geändert. Sie
können Ihren Stundenplan selbstständig planen und ihre Online-Anmeldung zu den von Ihnen ausgewählten Lehrveranstaltungen vorbereiten. Informationen zu den Praktika sind allerdings „ausgelagert“.
Sie finden diese wie immer im „Kleinen Kompass zu den Praxismodulen“, der vor dem Fakultätssekretariat ausgelegt ist. Obgleich das Studium der Sozialen Arbeit bei uns in Form eines Vollzeitstudienganges organisiert ist, bemühen wir uns, das Lehrangebot möglichst flexibel zu gestalten, – das heißt,
alternative Seminarbelegungen und Zeitplanungen zu ermöglichen. Wir wissen, dass viele von Ihnen
in der Notwendigkeit leben, den Lebensunterhalt neben dem Studium verdienen zu müssen oder
andere Verpflichtungen mit dem Studium in einer Balance zu halten. Von unserer Seite haben wir für
ein Maximum an Freiheitsgraden für die Stundenplangestaltung gesorgt. Wenn Sie dennoch bei der
Studienplanung auf Schwierigkeiten stoßen, nutzen Sie bitte frühzeitig das Angebot unserer Studienfachberatung, um bestmögliche Lösungen zu entwickeln.
Die Neuen unter Ihnen werden die wichtigsten Orientierungen, wie man mit dem Studienführer arbeitet und sein Studium damit plant, noch im Einzelnen in der Einführungsveranstaltung in das Studium
der Sozialen Arbeit vom 1. bis zum 5. Oktober erhalten. Für die Einführungsveranstaltung stehen
wieder viele Kolleginnen und Kollegen mit ihren studentischen Tutorinnen und Tutoren bereit, um sich
in kleinen Gruppen allen Ihren Fragen ausführlich widmen zu können. Sie werden für die Erstellung
Ihrer Stundenpläne und für die Online-Einschreibung in Lehrveranstaltungen also die notwendige
Unterstützung erhalten. Das Programm zur Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit beginnt am
1. Oktober um 12.00 Uhr mit einer Begrüßung in der Fakultät Sozialwissenschaften im „Audimax“ (im
Gebäude Bahnhofstraße 87). Dort werden auch die Kleingruppen gebildet, in denen die Einführungsveranstaltung am Nachmittag und an den folgenden Tagen stattfinden wird.
Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Sie Fragen haben oder Anregungen, Rückmeldungen
geben möchten oder Beschwerden vortragen. Im Studienführer finden Sie, wie im Übrigen auch auf
der Homepage der Fakultät, die Kontaktdaten aller hauptamtlich Lehrenden sowie der Personen, die
zu speziellen Fragen und Anliegen Beratung und Hilfe anbieten.
3
Einen Raumplan finden Sie in diesem Studienführer leider nicht, denn er wird erst unmittelbar vor
Beginn der Lehrveranstaltungen per Aushang und auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht, wenn
die Anmeldedaten aus der Online-Einschreibung ausgewertet sind. Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltung entweder im Gebäude Bahnhofstraße 87 (BL) oder im Gebäude Bahnhofstraße 90 (BB)
stattfinden.
Das Studium der Sozialen Arbeit sollte mehr umfassen als nur Kreditpunkte und Noten zu sammeln,
für Prüfungen zu lernen und „Workload“-Pflichten zu erbringen. Studieren bei uns heißt auch inhaltlichen Interessen zu folgen, Neugierde auf die Gegenstände und Methoden der Sozialen Arbeit zu
entwickeln, gemeinsam zu lernen und sich vielseitig zu bilden. Verstehen Sie diesen Studienführer
deswegen nicht nur als Leitfaden zur Erstellung Ihres persönlichen Stundenplanes zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, sondern auch als Übersicht über die an der Fakultät angebotene Themenvielfalt
einer Bildungsinstitution.
Ich wünsche Ihnen allen – auch im Namen des Kollegiums der Fakultät Sozialwissenschaften – ein
gutes und erfolgreiches Studienjahr.
Ihr
Prof. Dr. Gerhard Frank
Dekan
4
1.2 Abkürzungsverzeichnis
APO
=Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Nürnberg
Georg Simon Ohm
AW
= Allgemeinwissenschaftliches/Fachbezogenes Wahlpflichtfach
BLS
= Blockseminar
BlockV
= Blockveranstaltung
ECTS
= European Credit Transfer and Accumulation System
Gw
= Gewichtung
KÄB
= Kultur, Ästhetik und Bewegung
LN
= Leistungsnachweis
LP
= Leistungspunkte (nach ECTS)
LV
= Lehrveranstaltung
mdlP (15) = mündliche Prüfung 15 Minuten
mE/oE
= mit Erfolg/ohne Erfolg abgelegt
M
= Modul
p.a
= per anno
PKL (90)
= Prüfungsklausur 90 Minuten
pLV
= praxisbegleitende Lehrveranstaltung
Pph
= Praxisphase
Präd
= Prädikat
Prak
= Praktikum
praktP
= praktische Prüfung
PStA
= Prüfungsstudienarbeit
PTT
= Praxis-Theorie-Transfer
R
= Referat
RV
= Ringvorlesung
RaPO
= Rahmenprüfungsordnung
S
= Seminar
SA
= Soziale Arbeit
SchrP
= schriftliche Prüfung
SPO B-SA = Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang SA
SS
= Sommersemester
SU
= Seminaristischer Unterricht
SWS
= Semesterwochenstunden
TNN
= Teilnahmenachweis
TN
= Max. Teilnehmerzahl
TNV
= Teilnahmevoraussetzung
TPT
= Theorie-Praxis-Transfer
Ü
= Übung
VL
= Lehrvortrag, Vorlesung
WS
= Wintersemester
ZV
= Zulassungsvoraussetzung
5
1.3 Erstsemester: „Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit“
Erstsemester beginnen ihr Studium mit der Informationsveranstaltung „Einführung in das Studium
der Sozialen Arbeit“ (Modul 1.1. Propädeutik). In dieser Pflichtveranstaltung erhalten Sie wichtige
Information­en und Hinweise zum Ablauf und zur Organisation ihres Studiums. Hier können Sie uns
fragen, wie Sie die Organisation Ihres Studiums am besten in Angriff nehmen können.
Die Veranstaltung beginnt am
Donnerstag, den 1. Oktober 2015 um 12.00 Uhr
Bahnhofstraße 87, Raum BL.005 (Audimax)
Die Pläne zum Ablauf dieser Einführungsveranstaltung entnehmen Sie bitte ab dem 14.9.2015 den
entsprechenden Aushängen im 3. Obergeschoss des Gebäudes in der Bahnhofstraße 87.
1.4 Geltungsbereich des Studienführers, Rechtsgrundlagen
Dieser Studienführer gilt nur für Studierende im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und nur für das
Wintersemester 2015/16 und das Sommersemester 2016.
Dem Studienführer und den Regelungen der Studienpläne liegen neben den allgemeinen hochschulrechtlichen Regelungen folgende Rechtsgrundlagen zugrunde:
• die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO)
• die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (APO)
• die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit (SPO B-SA)
• die Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen
in Bayern. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung
und Kunst vom 20. August 2007 Nr. XI/2-H 3432.4.2-11/21 620.
• die Satzung zur Einführung und Bestimmung eines fünfstufigen ECTS-Bewertungsschemas
(ECTS-S)
Alle Rechtsgrundlagentexte finden Sie im Internet:
►S
IEHE: www.th-nuernberg.de/sw-ba-rechtsgrundlagen
7
1.5 Termine im Studienjahr 2015/2016
► HINWEIS: Über Termine, die bei Redaktions­schluss des Studienführers noch nicht festgelegt
­werden konnten, und Änderungen der unten aufgeführten Termine informieren Sie sich bitte
­anhand der Aushänge im 3. Obergeschoss (Foyer Seite Bahnhofstraße).
Wintersemester 2015/16
Dienstag, 1.9.15
Beginn der Online-Einschreibung zu den Sprachkursen der Technischen Hochschule Nürnberg (Language Center)
Montag, 28.9.15, 16.00 Uhr
Beginn der Online-Einschreibung für alle Studierenden, die sich
im Lehrplansemester 6 und 7 befinden (siehe Teil 4.1, S. 42)
Dienstag, 29.9.15, 14.00 Uhr
Beginn der nach Fächergruppen gestaffelten Online-Einschreibung für alle Studierenden, die sich im Lehrplansemester 4 und 5
befinden (siehe Teil 4.1, S. 43)
Dienstag, 29.9.15, 9.00 Uhr bis
Sonntag, 4.10.15, 23.59 Uhr
Online-Einschreibung zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und
Allgemeinwissenschaften
(Diese Fächer können von den Studierenden aller Fakultäten belegt werden. Siehe S. 71)
Mittwoch, 30.9.15, 14.00 Uhr
Beginn der nach Fächergruppen gestaffelten Online-Einschreibung für alle Studierenden, die sich im Lehrplansemester 2 und 3
befinden (siehe Teil 4.1, S. 43)
Donnerstag, 1.10.15, 12.00 Uhr
Beginn der Vorlesungszeit
Beginn der Einführungsveranstaltungen für Erstsemester in
Raum BL 005 (Audimax)
Montag, 5.10.15, 16.00 Uhr
Beginn der nach Fächergruppen gestaffelten Online-Einschreibung für Erstsemester (siehe Teil 4.1, S. 44)
Dienstag, 6.10.15, 8.00 Uhr
Beginn der planmäßigen Lehrveranstaltungen
Aushang des endgültigen Raumplans
Freitag, 9.10.15
1. Bekanntgabe des Anmelde- und Prüfungszeitraums durch den
Prüfungsausschuss
2. Bekanntgabe der Prüfer/Prüferinnen sowie Bekanntgabe für
Prüfungs-, Studien- und Projektarbeiten gem. § 5 Abs. 3 APO
durch die Prüfungskommissionen
3. Bekanntgabe der Art, Zahl, Bearbeitungszeit und Termine der
studienbegleitenden Prüfungen gem. § 5 Abs. 7 APO durch die
Prüfungskommissionen
Montag, 12.10.15
Mittwoch, 21.10.15
11.30-13.00 Uhr
13.10 bis 14.00 Uhr
Kollegiumsfortbildung. Alle Lehrveranstaltungen der hauptamtlichen Dozenten fallen aus, Lehrveranstaltungen der Lehrbeauftragten finden statt.
Erstsemestereinführung Information zu den Modulen 3.1 TheoriePraxis-Transfer und 3.2 Praktisches Studiensemester, Raum BB.006
Informationsveranstaltung zum Erlass von Praxiszeiten, Raum
BB.006
► ACHTUNG: Die Ringvorlesung zu Modul 3.1 mit der Vorstellung
der Arbeitsfelder findet jeweils montags ab dem 16.11.2015 von
17.30 - 19.00 Uhr, in Raum BB.006 statt.
9
Montag, 2.11.15, 23.59 Uhr
Endtermin für die Meldungen der Studierenden aller Ausbildungsrichtungen zu den Prüfungen nach § 16 RaPO
Mittwoch, 4.11.15, 11.15-14.15
Uhr
Informationsveranstaltung zur Wahl des Schwerpunktthemas für
Studierende in den Räumen BL 316 und BL 317
Donnerstag, 5.11.15
Bekanntgabe der Prüfungsanmeldungen aller Studierenden nach
§ 6 Abs. 2 APO
Dienstag, 17.11.15 bis
­Donnerstag, 19.11.15
International Days. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im
Laufe des Wintersemesters auf der Homepage und entsprechenden Aushängen. Hinweis: Es fallen keine Lehrveranstaltungen aus!
Mittwoch, 25.11.15
8.45-9.45 Uhr:
Infoveranstaltung zu den Praxismodulen 3.1 und 3.2 für Studierende
10.00-12.00 Uhr:
Praxismarkt
Ab 13.30-18.00 Uhr:
Fachgespräch „Herausforderungen für die Soziale Arbeit in der
Einwanderungsgesellschaft“. Nähere Informationen unter
www.th-nuernberg.de/institutionen/fakultaeten/sozialwissenschaften/veranstaltungsreihe/fachgespraech/page.html. Die Anmeldung zur Tagung erfolgt online, die Teilnahme ist kostenfrei.
Lehrveranstaltungen der hauptamtlichen Dozenten fallen aus,
Lehrveranstaltungen der Lehrbeauftragten finden statt.
Sonntag, 29.11.15, 24.00 Uhr
Ende der Online-Einschreibung im Wintersemester 2015/16 für
alle Fächer der Fakultät Sozialwissenschaften
Donnerstag, 2.12.15
3. Nacht des Schreibens in der Zentralbibliothek
Infos unter www.th-nuernberg.de/schreibzentrum
Freitag, 4.12.15
Aushang des verbindlichen Plans für alle schriftlichen Prüfungen
/ Prüfungsklausuren
Bekanntgabe der zugelassenen Hilfs- und Arbeitsmittel gem. § 5
Abs. 5 APO durch die Prüfungskommissionen
Mittwoch, 16.12.15
Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der
Praxisstellen im praktischen Studiensemester (Modul 3.2) unter
Verwendung des hierfür bestimmten Formulars, das im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist. Das Formular ist
im Fach des/der zuständigen Praxisbeauftragten im Postverteilerraum BL 305 abzugeben.
Endtermin für die Beantragung einer Nachfrist zur Abgabe der
Anmeldeformulare für die Wahl der Praktikumsstellen im praktischen Studiensemester (Modul 3.2). Die Beantragung erfolgt
direkt bei der Praxisbeauftragten für das praktische Studiensemester. Das Formular ist im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich.
Donnerstag, 24.12.15 bis
Mittwoch, 6.1.16
Lehrveranstaltungsfreie Zeit (Weihnachten und Silvester)
Freitag, 8.1.16
Endtermin für die Bekanntgabe der Nichtzulassungen zu Prüfungen durch Aushang in den Fakultäten gem. § 6 Abs. 2 APO
Freitag, 8.1.16 bis Donnerstag,
14.1.16
Schriftliche Leistungsnachweise für die allgemeinwissenschaftlichen Wahl- und Wahlpflichtfächer der Fakultät Angewandte
Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften
10
Dienstag, 12.1.16
Endtermin zur Abgabe der Bestätigungen der Ausbildungsstätte
über 16 Praktikumstage zum TPT (Modul 3.1) unter Verwendung
des hierfür bestimmten Formulars, das im Verteilerregal vor dem
Fakultätssekretariat erhältlich ist. Das Formular ist im Fach des/
der zuständigen Praxisbeauftragten im Postverteilerraum BL.305
abzugeben.
Donnerstag, 14.1.16
Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare (Fach der Praxisbeauftragten im Postverteilerraum) für die Wahl der arbeitsfeldbezogenen TPT-Seminargruppe im Modul 3.1 „Theorie-­PraxisTransfer“ (Teil1) unter Verwendung des hierfür bestimmten
Formulars, das im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat
erhältlich ist.
Montag, 18.1.16
Letzter Tag der regulären Lehrveranstaltungen im WS 2015/16
Dienstag, 19.1.16 bis Samstag,
23.1.16
Schriftliche studienbegleitende Klausuren, soweit noch offen und
schriftliche Prüfungen in eng begrenztem Umfang gem. § 5 Abs.
2 Satz 4 APO
Montag, 25.1.16 und
Dienstag, 26.1.16
Mündliche Prüfungen zum Modul 3.2
Mittwoch, 27.1.16 bis …
Endtermin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest
Schriftliche Prüfungen lt. Prüfungsplan
Mittwoch, 17.2.16
Endtermin für die Prüfungseinsicht beim Prüfer/bei der Prüferin
gem. § 10 Abs. 6 APO
Mittwoch, 2.3.16
Notenbekanntgabe durch das Studienbüro
Donnerstag, 11.3.15, 13.00 Uhr
Beginn der Online-Einschreibung in allen Fächern für das Sommersemester 2016 für alle Studierenden
► ACHTUNG: Auch Samstage können im Prüfungszeitraum
Prüfungstage sein. (Mit Beginn der Prüfungen finden keine
Sprechstunden mehr statt. Sondertermine sind vorher mit den
jeweiligen DozentInnen zu vereinbaren. Das Sekretariat kann
keine Vermittlungsdienste leisten.)
Sommersemester 2016
Voraussichtlich Montag,
15.2.16
Beginn der Online-Einschreibung zu den Sprachkursen der Technischen Hochschule Nürnberg (Language Center)
Dienstag, 15.3.16, 8.00 Uhr
Beginn der planmäßigen Lehrveranstaltungen
Aushang von Ergänzungen und Änderungen im Terminplan und
in den Lehrveranstaltungsübersichten
Aushang des endgültigen Raumplans
Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest
Online-Einschreibung zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahl­
pflichtfächern der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und
Allgemeinwissenschaften. (Diese Fächer können von den Studierenden aller Fakultäten belegt werden.)
Donnerstag, 24.3.16 bis 29.3.16
Lehrveranstaltungsfreie Zeit (Ostern)
11
Freitag, 8.4.16
Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der
Praxisstelle zum Modul 3.1 „Theorie-Praxis-Transfer“ (TPT)
unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars, das
im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist (abzugeben im Fach der/des zuständigen Praxisbeauftragten im
Postverteilerraum BL.305). Dieser Termin gilt für Studierende des
Bachelorstudiengangs, die ihre Praxiseinsätze studienbegleitend
ableisten wollen.
Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest
1. Bekanntgabe des Anmelde- und Prüfungszeitraums durch den
Prüfungsausschuss
2. Bekanntgabe der Prüfer/Prüferinnen sowie Bekanntgabe für
Prüfungs-, Studien- und Projektarbeiten gem. § 5 Abs. 3 APO
durch die Prüfungskommissionen
3. Bekanntgabe der Art, Zahl, Bearbeitungszeit und Termine der
studienbegleitenden Prüfungen gem. § 29 Abs. 2, § 34 Satz 3
RaPO, § 5 Abs. 3 und 7 APO
Voraussichtlich Montag, 2.5.16
Endtermin für die Meldungen der Studierenden aller Ausbildungsrichtungen zu den Prüfungen nach § 16 RaPO
Donnerstag, 5.5.16
Lehrveranstaltungsfrei (Christi Himmelfahrt)
Voraussichtlich Freitag, 6.5.16
Bekanntgabe der Prüfungsanmeldungen aller Studierenden nach
§ 6 Abs. 2 APO
Freitag, 13.5.16 bis
Dienstag, 17.5.16
Lehrveranstaltungsfreie Zeit (Pfingsten)
Donnerstag, 26.5.16
Lehrveranstaltungsfrei (Fronleichnam)
Freitag, 27.5.16
Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der
Praxisstelle zum Modul „Theorie-Praxis-Transfer“ 3.1 (TPT)
unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars, das
im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist. Die
Abgabe erfolgt im Fach des/der zuständigen Praxisbeauftragten
im Postverteilerraum (BL. 305). Dieser Termin gilt für Studierende des Bachelorstudiengangs, die ihre Praxiseinsätze (Beginn
frühestens vorlesungsfreie Zeit zwischen SS und WS) studienbegleitend in Blockform ableisten wollen.
Sonntag, 5.6.16, 24.00 Uhr
Ende der Online-Einschreibung für alle Fächer der Fakultät
Sozial­wissenschaften für das Sommersemester 2016
Mittwoch, 8.6.16
Kollegiumskonferenz
Alle Lehrveranstaltungen der hauptamtlichen Dozenten fallen
aus, Lehrveranstaltungen der Lehrbeauftragten finden statt.
12
Donnerstag, 16.6.15
Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der
Praxisstellen im praktischen Studiensemester (Modul 3.2) unter
Verwendung des hierfür bestimmten Formulars, das im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist. Abzugeben im
Fach des/der zuständigen Praxisbeauftragten im Postverteilerraum (BL.305).
Endtermin für die Beantragung einer Nachfrist zur Abgabe
der Anmeldeformulare für die Wahl der Praktikumsstellen im
praktischen Studiensemester (Modul 3.2) unter Verwendung des
hierfür bestimmten Formulars. Die Beantragung erfolgt direkt
bei der Praxisbeauftragten für das praktische Studiensemester.
Das Formular ist im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat
erhältlich.
Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest
Aushang des verbindlichen Plans für alle schriftlichen Prüfungen/
Klausuren
Bekanntgabe der zugelassenen Hilfs- und Arbeitsmittel gem. § 5
Abs. 5 APO durch die Prüfungskommissionen
Mittwoch, 1.7.16
Letzter Tag der regulären Lehrveranstaltungen im SS 2016
Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest
Endtermin für die Bekanntgabe der Nichtzulassungen zur Prüfungen durch Aushang in den Fakultäten gem. § 6 Abs. 2 APO
Montag, 4.7.16 bis
Freitag, 8.7.16
Schriftliche studienbegleitende Klausuren, soweit noch offen und
schriftliche Prüfungen in eng begrenztem Umfang gem. § 5 Abs.
2 Satz 4 APO
Montag, 11.7.16 und
Dienstag, 12.7.16
Mündliche Prüfungen zum Modul 3.2
Mittwoch, 13.7.16 bis …
Schriftliche Prüfungen laut Prüfungsplan
Endtermin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest
► ACHTUNG: Auch Samstage im Prüfungszeitraum können
Prüfungstage sein! (Mit Beginn der Prüfungen finden keine
Sprechstunden mehr statt. Sondertermine sind vorher mit den
jeweiligen DozentInnen zu vereinbaren. Das Sekretariat kann
keine Vermittlungsdienste leisten.)
Voraussichtlich Donnerstag,
4.8.16, 12.00 Uhr
Endtermin für die Prüfungseinsicht beim Prüfer/bei der Prüferin
gem. § 10 Abs. 6 APO
Vorauss. ab Donnerstag
18.8.16
Notenbekanntgabe durch das Studienbüro
Dienstag, 4.10.16
Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2016/17
13
1.6 Fakultätsleitung und hauptamtliche Lehrpersonen
Fakultät Sozialwissenschaften, Bahnhofstraße 87, 90402 Nürnberg
Telefon: (0911) 5880-0 oder 5880 und Durchwahl, Telefax: (0911) 5880-6555
Fakultätssekretariat: Frau Vivienne Talarczyk (Di-Fr), Zimmer BL.301, tel. Durchwahl: 2550, 2551
Frau Almut Linz (Mo-Do), Zimmer BL.301, tel. Durchwahl 2552
Frau Iris Ptucha (Mo-Fr), Zimmer BL.339, tel. Durchwahl: 2557
Fakultätsleitung und Funktionsträger
Gebäude.Raum, tel. Durchwahl, Sprechstunde
► ACHTUNG: Die ausgewiesenen Sprechzeiten gelten für den Vorlesungszeitraum. In der
vorlesungsfreien Zeit erfolgt die Terminvergabe nach Rücksprache. Per E-Mail erreichbar unter:
[email protected].
Dekan:
Prof. Dr. Gerhard Frank
Prodekaninnen:
Prof. Ingeborg Langen
BL.302, 2540/2528, Do 13.00
BL.341, 2537, Di 13.30-14.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
BL.303, 2532, Do 16.00-17.00
Prof. Dr. Ruth Limmer
Studiendekan/-dekanin:
Prof. Dr. Ralf Kuckhermann
BL.329, 2529, Mi 14.30 (nach Voranmeldung
per E-Mail)
BL.327, 2539, Do 13.30-14.30 (Termine siehe
Aushang)
Prof. Dr. Erika von Rautenfeld
Fakultätsreferentin:
Ellen Schwarz, Dipl.-Volkswirtin
Frauenbeauftragte:
Ulrike Krämer, M.A.
Beauftragter für Haushalt:
Prof. Dr. Dieter Brosch
Beauftragter für internationale Beziehungen:
Prof. Dr. Horst Unbehaun
Beauftragter für Wissens- und Technolo­gie­­­
transfer:
Prof. Dr. Manfred Garhammer
Beauftragte für IT-Angelegenheiten:
Prof. Dr. Susanne Heidenreich
Beauftragter für Bibliotheks­angelegen­heiten:
Prof. Dr. Manfred Garhammer
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit:
Prof. Dr. Gerhard Frank
Beauftragter für ECTS:
Prof. Dr. Horst Unbehaun
Praxisbeauftragte:
Ulrike Schmidt, Dipl.-Soz.päd.
BL.322, 2546
BL.505, 2568, Do 13.30-14.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
BL.335, 2534, Mi 12.30-13.30
BL 328, 2590, Di 15.00-16.00 (1x monatlich
nach Voranmeldung im Sekretariat)
BL.332, 2541, Di 13.00-14.00
BL.343, 2567, Di 12.00-13.00 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
BL.332, 2541, Di 13.00-14.00
BL.302, 2540/2528, Do 13.00
BL.328, 2590, Di 14.00-15.00 (nach
Voranmeldung im Sekretariat)
BL.319, 2515, Di 11.00-12.00 (nach Voran­mel­
dung im Sekretariat)
BL.320, 2522, Mi 14.00-15.00
Michael Helmbrecht, Dipl.-Soz.päd.
Sozialwissenschaftler M.A.
Prüfungskommission:
Prof. Dr. Ingo Palsherm (Vorsitz)
BL.335, 2531, Di 12.00-13.00 (nach
Voranmeldung im Sekretariat)
BL.319, 2538, Fr 13.00-14.00 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Prof. Dr. Viviana Schulz (Stellvertretung)
Studienfachberatung:
Prof. Dr. Johannes Bach
BL.344, 2524, Mi 13.00-14.00
15
Hauptamtliche Lehrpersonen:
Lehrperson
akademische Grade
Lehrgebiete
Gebäude.Raum, tel.
Durchwahl, Sprechstunde
► ACHTUNG: Die ausgewiesenen Sprechzeiten gelten für den Vorlesungszeitraum. In der
vorlesungsfreien Zeit erfolgt die Terminvergabe nach Rücksprache. Per E-Mail erreichbar unter:
[email protected].
Bach,
Johannes
Prof. Dr. phil., Dipl. Psychologe, Dipl. Theologe
Psychologie, Handlungslehre der Sozialen
Arbeit
BL.344, 2524,
Mi 13.00-14.00
Beyer,
Thomas
Prof. Dr. jur.
Recht in der Sozialen Arbeit, Sozialwirtschaft,
Bildung, Inklusion
BB.214, 2574,
Do 13.00-14.00 (nach
Voranmeldung)
Brockmann,
Steffen
Prof. Dr. phil.
Elementarpädagogik, diversitätsbewusste
Soziale Arbeit
BL.338, 2520,
Di 12.00-13.00
Brosch,
Dieter
Prof. Dr. jur., Dipl.-Psychologe
Familien-, Kinder- u. Jugendhilferecht, Arbeitsund Sozialrecht
BL.335, 2534,
Mi 12.30-13.30
Frank,
Gerhard
Prof. Dr. phil., Dipl.-Soziologe
Soziale Arbeit
BL.302, 2540/2528,
Do 13.00
Fromm,
Sabine
Prof. Dr. rer. pol., Dipl. Soziologin (Univ.), Dipl.Soz.päd. (FH)
Soziologie, Methoden der empirischen
Sozialforschung
BL.505, 2562,
Do 15.30-16.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Garhammer,
Manfred
Prof. PD, Dr. rer. pol., Dipl.-Sozialwirt
Soziologie für die Soziale Arbeit,
Abweichendes Verhalten und soziale
Kontrolle, sozialwissenschaftl. Methoden und
Arbeitsweisen
BL.332, 2541,
Di 13.00-14.00
Gerhardinger,
Günter
Prof. Dr. phil., Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.päd.
Soziale Arbeit
BL.340, 2521,
Mi 14.00-15.00
Glöckler,
Ulrich
Prof. Dr. rer. soc., Dipl.-Päd.
Soziale Arbeit
BL.333, 2542,
Di 18.15
Gröhlich,
Carola
Prof. Dr. phil., Dipl.-Päd.
Soziale Arbeit
BL.337, 2544,
Di 10.00-11.00 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Gutberlet,
Norbert
Dipl.-Päd.
Handlungslehre der Sozialen Arbeit
BL.330, 2535, WS Do
13.30-14.30, SS Mi 13.3014.30 (nach Voranmeldung
per E-Mail)
Heidenreich,
Susanne
Prof. Dr. phil., Dipl.-Päd. (Soz.päd.)
Medienpädagogik, Allgemeine Pädagogik
BL.343, 2567,
Di 12.00-13.00 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Helmbrecht,
Michael
Sozialwissenschaftler M.A., Dipl.-Soz.päd.
Soziale Arbeit
BL.320, 2522,
Mi 14.00-15.00
Irler,
Dirk
Sozialpädagoge, B.A.
Informationstechnologien, Digitale Soziale
Arbeit
BL.307a, 2510
Di 10.00-11.30
16
Kawamura-Reindl,
Gabriele
Prof. Dipl.-Kriminologin, Dipl.-Sozialarbeiterin
Soziale Arbeit, Kriminologie
BL.331, 2536,
Do 11.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Kosuch,
Markus
Prof. Dr. phil.
Kulturelle und ästhetische Praxis in der
sozialen Arbeit; Kulturelle Bildung
BL.338, 2543,
Di 9.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Krämer,
Ulrike
Soziologin M.A., Dipl.-Soz.päd.
Soziologie, Soziale Arbeit
BL.505, 2568,
Do 13.30-14.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Kuckhermann,
Ralf
Prof. Dr. phil., Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.päd.
Pädagogik, Sozialpädagogik
BL.329, 2529,
Mi 14.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Langen,
Ingeborg
Prof. Dipl.-Päd., Supervisorin DGSv
Soziale Arbeit, Supervision
BL.341, 2537,
Di 13.30-14.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Limmer,
Ruth
Prof. Dr. phil., Diplom-Psychologin
Psychologie
BL.303, 2532,
Do 16.00-17.00
Michl,
Werner
Prof. Dr. phil., M.A., Prof. ass. (Univ.
Luxemburg)
Soziale Arbeit
BL.337, 2599,
Di 11.30-13.00
Morgenstern,
Christine
Prof. Dr. phil., Politologin
Politikwissenschaft, Rassismusforschung
BL.343, 2558,
Do 12.00-13.00
Palsherm,
Ingo
Prof. Dr. jur., Rechtsassessor
Sozial- und Gesundheitsrecht, Arbeitsrecht,
Verwaltungsverfahrensrecht
BL.335, 2531, Di 12.0013.00 (nach Voranmeldung
im Sekretariat)
Pfeffer,
Simone
Prof. Dr. phil., Diplom Soziologin
Soziologie, Forschungsmethoden
BL.344, 2523,
Di 16.30-17.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
von Rautenfeld,
Erika
Prof. Dr. phil., M.A.
Politikwissenschaft
BL.327, 2539,
Do 13.30-14.30 Termine
siehe Aushang
Reindl,
Richard
Prof. Dr. rer. soc., Dipl.-Päd., Dipl.-Theol.
Soziale Arbeit, Sozialwirtschaft,
Sozialmanagement, Sozialinformatik
BL.334, 2533,
Mi 13.00-14.00 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Richter,
Kneginja
Prof. Dr. med., MHBA
Medizin
BL.336, 2549,
Do 11.00-11.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Riemann,
Gerhard
Prof. Dr. rer. pol. habil., Dipl.-Soziologe
Soziale Arbeit
BL.320, 2518,
Mi 10.00-11.00
Rosenkranz,
Doris
Prof. Dr. rer.pol., Dipl.-Soziologin
Soziologie, Methoden empirischer
Sozialforschung, Freiwilligenmanagement
BB.214, 2566,
Mo 8.30-9.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Scheja,
Susanne
Prof. Dr. rer. pol., Dipl.-Päd.
Erziehungswissenschaften und
sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden
BL.321, 2517,
Do 12.30-13.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Schmidt,
Ulrike
Dipl.-Soz.päd., Dipl.-Supervisorin
Soziale Arbeit, Gesundheitshilfe
BL.319, 2515, Di 11.0012.00 (nach Voranmeldung
im Sekretariat)
17
Schulz,
Viviana
Prof. Dr. med.
Medizin
BL.319, 2538,
Fr 13.00-14.00 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Storck,
Christina
Prof. Dr. phil., Diplom-Psychologin
Psychologie
BL.336, 2560,
Di 13.00-14.00 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Tischner,
Wolfgang
Prof. Dr. paed., Dipl.-Päd., Supervisor/
Lehrsupervisor DGSv
Pädagogik, Sozialpädagogik
BL.321, 2519 (nach
Vereinbarung und
Voranmeldung per E-Mail)
Unbehaun,
Horst
Prof. Dr. phil., Dipl.-Orientalist, Dipl.-Soz.päd.
Soziale Arbeit, Migrationssoziologie und -politik,
Interkulturelle Soziale Arbeit
BL.328, 2590, Di 14.0015.00 (nach Voranmeldung
im Sekretariat)
Wahl,
Wolfgang
Prof. Dr. phil., M.A., M.S.W.
Theorien und Handlungslehre in der Soz. Arbeit
BB.213, 2577,
Di 14.00-15.00
Walther,
Christoph
Prof. Dr. phil., Dipl.-Soz.päd (FH)
Soziale Arbeit
BL.334, 2569,
Mo 15.30-16.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Weissman,
Susanne
Prof. Dr. phil., Diplom-Psychologin
Psychologie
BL.342, 2548,
Do 13.00-14.00
Zitzmann,
Christina
Prof. Dr. rer. soc., Diplom-Sozialpädagogin
Soziale Arbeit
BB.213, 2570,
Mi 10.00-11.00 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Technische Mitarbeiter:
Joerg, Thomas
Technischer Mitarbeiter (EDV)
BL.307a, 2511
Nicoletti, Bernhard
Technischer Mitarbeiter (technische
Ausstattung, Medien, Studienwerkstätten)
BL.504, 2512,
Sprechzeiten s. Aushang
am Büro u. Infoscreen
1.7Informations- und Beratungsangebote:
Wo finde ich was? Wer kann mir weiterhelfen, wenn ich …?
Die folgende Übersicht fasst unsere Informations- und Beratungsangebote zusammen. Sprechzeiten Ihrer
AnsprechpartnerInnen – sofern nicht gesondert angegeben – entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 1.6.
Was?
Wer bzw. wo?
Allgemeine Informationen
Internet:
www.th-nuernberg.de/seitenbaum/fakultaeten/sozialwissenschaften/startseite/page.html
Infoscreens:
Aktuelle und kurzfristige Informationen zu Ände­rungen
und Ausfall von Lehrveranstaltungen, Ankündigung von
Vorträgen etc.
3. + 4. OG sowie auf der Homepage
der Fakultät Sozialwissenschaften unter
„Infos für Studierende“
Aushänge:
• Allgemeine Bekanntmachungen und wichtige Termine
• Aushänge zu den Lehrveranstaltungen KÄB und AW
•PrüferInnen, Terminpläne der Prüfungen, Zulassun­gen
und Nichtzulassungen zu Prüfungen, Notenlisten
• Aushänge zum Praktischen Studiensemester
18
Foyer Bahnhofstr. 87, 3. OG
Foyer Bahnhofstr. 87, 4. OG
Foyer Bahnhofstr. 87, 5. OG
Foyer Bahnhofstr. 87, 3. OG auf der
Talseite
Was?
Wer bzw. wo?
Studienberatung
Studienfachberatung:
Beratung zur Planung und Organisation des Studiums
sowie bei Problemen im Studium (z. B. Studienunterbrechung, Prüfungsprobleme, drohender Studienabbruch
etc.). Beratung per E-Mail ist nicht möglich, keine Beratung zum Praxissemester
Prof. Dr. Johannes Bach
Praktikums- und Praxisberatung:
Beratung und Information zum Theorie-Praxis-Transfer
sowie zum Auslandspraktikum
Michael Helmbrecht, Sozialwissenschaftler M.A., Dipl. Soz.Päd. (FH)
Beratung und Information zum praktischen Studiensemester sowie Erlass von Praxiszeiten
Ulrike Schmidt, Dipl. Soz.Päd. (FH),
Psychologische Studienberatung:
Prof. Dr. Christina Storck
BL.336, 2560, Sprechzeiten nach Vereinbarung
Beratung bei persönlichen Problemen
nur nach Voranmeldung im Sekretariat der Fakultät
Sozialwissenschaften (Tel.: 0911/5880-2550) oder per
E-Mail an [email protected]
Prof. Dr. Susanne Weissman
BL.342, 2548, Fr 13.00 bis 15.00 (in der
vorlesungsfreien Zeit nach Absprache)
Zentrale Studienberatung:
Prinzregentenufer 45
Studienwahl, Studienwechsel, allgemeine Informationen
zum Studium
Marina Helbig KR.101 (Leitung)
Michael Haas KR.102
Ulrike Meßmann, KR.108
Stefanie Renner, KR.109
Sylvia Wening, KR.102
Studienberatungsportal:
Qualifizierte Studierende aus höheren Semestern beantworten zeitnah Fragen rund um das Studium und
den Studierendenalltag. Bei komplexen Fragen werden
Ansprechpartner benannt.
http://ohm.kh-netzwerk.de/
Studierendenservice:
Campus 1 am Prinz­regentenufer 41
Gebäude KJ Studierendenservice
Erste zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, von der Zulassung zum Studium, über die Einschreibung bis zur
Ausgabe der Abschlusszeugnisse sowie alle sonstigen
Anliegen rund um das Studium. Erreichbar im Rahmen
von Sprechzeiten im persönlichen Kontakt oder per
E-Mail.
www.th-nuernberg.de/seitenbaum/
studierende/mein-studium/studierendenservice/page.html
Studieren im Ausland
Informationen zu Studiensemestern im Ausland und
Partnerhochschulen
Beauftragter für internationale Beziehungen: Prof. Dr. Horst Unbehaun
sowie International Office der Hochschule (siehe auch Teil 7 des Studienführers, S. 121 ff.)
Prüfungsangelegenheiten
Studierendenservice:
Widersprüche, Prüfungsfristen, Nachweise zu Studienleistungen, Antrag auf Nachteilsausgleich, Urlaubs­
semester
19
Campus 1 am Prinz­regentenufer 41
Gebäude KJ Studierendenservice
www.th-nuernberg.de/seitenbaum/
studierende/mein-studium/studierendenservice/page.html
Was?
Wer bzw. wo?
Prüfungskommission:
Prof. Dr. Ingo Palsherm (Vorsitz)
Zuständigkeit:
• Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und
Prüfungs­leistungen und einschlägiger, gleichwertiger
Berufs- oder Schulausbildungen
• Module aus der 1. und 2. Studienphase inkl. ­1.13 1.15 sowie Prüfungen zum Modul 3.2 ­Praktisches
Studiensemester
• Grundlagen- und Orientierungsprüfung (Modul 1.1
Propädeutik)
• Modul 4.4 Allgemeinwiss. Wahlpflichtfächer
• Einwendungen gegen die Bewertung einer Studien-.
und Prüfungsleistung
Zuständigkeit:
• Module der 3. Studienphase inkl. Modul 3.3 PTT, 4.1,
4.2, 4.3 und 4.5 Bachelorarbeit
Prof. Dr. Viviana Schulz (stellvertretende
Vorsitzende)
• Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen (Wiederholungsprüfungen, Bachelorarbeit
u. a.), Nachmeldung zu Prüfungen
Weitere wichtige Anlaufstellen
Fakultätssekretariat, Raum BL.301:
Geöffnet Mo, Di, Do 9.30-11.30 und 13.15-14.15, Fr
9.30-11.30, Mi geschlossen. Geänderte Öffnungszeiten
in der vorlesungsfreien Zeit.
Frau Talarczyk (-2550, -2551)
Frau Linz (-2552)
Fakultätssekretariat Raum BL.339:
Anfragen zu Hilfskraft- und Tutorenverträgen, formale
Prüfungsabläufe. Geöffnet: Mo, Di, Do, Fr 9.30-11.30.
Frau Ptucha (-2557),
Geänderte Öffnungszeiten in der vorlesungsfreien Zeit
Zertifikatskurse und Studienwerkstätten
Ansprechpartner für Zertifikate und Tutorien:
•
•
•
•
Werkstatt für Medienberatung
Werkstatt für Onlineberatung
Basisqualifizierung Erlebnispädagogik
Basisqualifizierung Projektmanagement
Prof. Dr. Susanne Heidenreich
Prof. Dr. Richard Reindl
Prof. Dr. Werner Michl
Prof. Dr. Ulrich Glöckler
•Anerkennung von Studienleistungen für den Klinischen Praktiker (ZKS)
Prof. Dr. Christoph Walther
Studienwerkstatt für die Zertifikatskurse, Raum BL 503
Prof. Dr. Susanne Heidenreich
Teilbibliothek SW, BL.006 (EG)
Servicetheke (-4477)
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.00-21.00; Sa 9.00-18.00.
Kernöffnungszeit, mit Fachpersonal der Bibliothek:
Mo-Fr 9.00-17.00
Gesonderte Öffnungszeiten in den Semesterferien (siehe: www.th-nuernberg.de/institutionen/bibliothek)
Rechenzentrum
Hotline (-4848)
20
Was?
Wer bzw. wo?
Sonstiges
Stipendien
Servicezentrum Studium
Michael Haas (-4030) Prinzregentenufer 45, KR.102
Fakultät SW: Prof. Dr. Ralf Kuckhermann,
Prof. Dr. Ruth Limmer
Gleichstellungsfragen, Vereinbarkeit von Familie und
Studium, Stipendien
Frauenbeauftragte: Ulrike Krämer,
M.A.
Allgemeine Fragen, Qualität der Lehre, Studienorganisation, Evaluation, Beschwerden
Studiendekane:
Prof. Dr. Ralf Kuckhermann
Prof. Dr. Erika von Rautenfeld
Fragen, Anregungen, Beschwerden zu Fakultätsund Studienangelegenheiten, für die kein spezieller
Ansprechpartner zur Verfügung steht, Information zu
Studiengängen der Fakultät
Dekan: Prof. Dr. Gerhard Frank
Schreibzentrum
Prof. Dr. Erika von Rautenfeld und Frau
Dzifa Vode, M.A.
Das Schreibzentrum unterstützt Sie bei allen Fragen
rund ums (wissenschaftliche) Schreiben:
•Individuelle Beratung durch studentische Peer-Tutor­
Innen
•Workshops
• Handouts zu Themen wie Struktur, Zitieren etc.
•Schreibgruppen zur Begleitung der PTT- und Bachelorarbeit
•3. Nacht des Schreibens am 3. Dezember 2015 in
der Zentralbibliothek
Mehr Infos unter www.th-nuernberg.de/schreibzentrum
21
1.8 Praxisfeldbetreuerinnen und -betreuer
Arbeitsfeld
Betreuerin/Betreuer
Zimmer-Nr., tel. Durchwahl,
Sprechstunde
Erwachsenenbildung
Prof. Dr. Scheja
BL.321, 2517, Do 12.30-13.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Resozialisierung/
Gefährdetenhilfe
Prof. Kawamura-Reindl
BL.331, 2536, Do 11.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Gesundheitshilfen einschließl.
Sozialer Arbeit mit Menschen
mit Suchterkrankungen
Dipl.-Soz.Päd (FH)
Schmidt
BL.319, 2515, Di 11.00-12.00 (nach
Voranmeldung im Sekretariat)
Interkulturelle/Internationale
Soziale Arbeit
Prof. Dr. Unbehaun
BL.328, 2590, Di 14.00-15.00 (nach
Voranmeldung im Sekretariat)
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Prof. Dr. Frank
Modul 3.2, Praktisches
Studiensemester
BL.302, 2540/2528, Do 13.00
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Prof. Dr. Wolfgang Wahl
Modul 3.1, 16 Praxistage
BB.213, 2577, Di 14.00-15.00
Jugend- und Familienhilfen
Prof. Dr. Zitzmann
BB.213, 2570, Mi 10.00-11.00 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Soziale Arbeit mit alten
Menschen
Prof. Langen
BL.341, 2537, Di 13.30-14.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Soziale Arbeit mit Kindern/
Hilfen zur Erziehung
Prof. Dr. Tischner
BL.321, 2519 (nach Vereinbarung
und Voranmeldung per E-Mail)
Soziale Arbeit mit Mädchen und
Frauen
Prof. Dr. Pfeffer
BL.344, 2523, Di 16.30-17.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Soziale Arbeit mit Menschen
mit Behinderung und
psychischer Erkrankung
Prof. Dr. Walther
BL.334, 2569, Mo 15.30-16.30 (nach
Voranmeldung per E-Mail)
Praxismodule
Beauftragte
Zimmer-Nr., tel. Durchwahl,
Sprechstunde
Praxisbeauftragter TheoriePraxis-Transfer Modul 3.1,
Auslandspraktikum
Sozialwissenschaftler
M.A., Dipl.-Soz.päd. (FH)
Helmbrecht
BL.320, 2522, Mi 14.00-15.00
Praxisbeauftragte für das prakt.
Studiensemester Modul 3.2
Dipl.-Soz.Päd (FH)
Schmidt
BL.319, 2515, Di 11.00-12.00 (nach
Voranmeldung im Sekretariat)
► WEITERE INFORMATIONEN zu den Praxismodulen finden Sie im „Kleinen Kompass zu den
Praxis­modulen“, den Sie im Sekretariat erhalten.
22
1.9Studentische Selbstverwaltung
Auf Fakultätsebene werden die studentischen VertreterInnen für den Fakultätsrat für zwei Semester
gewählt. Die sog. Fachschaftsvertretung besteht aus bis zu sieben Mitgliedern. Dies sind die Studierenden, die bei der Wahl zum Fakultätsrat durch Direktwahl oder durch Listenwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Alle Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind gleichberechtigte FachschaftssprecherInnen. Das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden hochschulweit ist das
Studierendenparlament. Es besteht aus den Delegierten der Fachschaftsvertretungen und 15 weiteren
Mitgliedern, die in direkter Wahl gewählt werden. Mehr Infos sind unter asta-nuernberg.de zu finden.
Was ist die „Fachschaft Sozialwissenschaften“?
Eigentlich gehören alle Studierenden der Fakultät zur Fachschaft der Fakultät Sozialwissenschaften. Den „Kern“ der Fachschaft bildet ein bunt zusammengewürfelter Haufen engagierter Studierender, die sich in einer Vielzahl von Arbeitsbereichen um die Angelegenheiten der Studierenden
kümmern. Wenn Du frischen Wind und neue Ideen in die Fachschaft bringen möchtest, so bist Du
herzlich dazu eingeladen.
Das Fachschaftsbüro findest Du im „Aquarium“ (Erdgeschoss – linke Tür – Raum BL007). Das
Aquarium der Fachschaft soll nicht nur Anlaufstelle für die kleinen und großen Probleme der
Studierenden sein, sondern auch ein Ort des inhaltlichen Austausches und der perspektivischen
Debatte.
Die Fachschaft verfolgt insbesondere das Ziel, die Studienbedingungen zu verbessern, die Interessen der Studierenden gegenüber der Fakultät (z. B. im Fakultätsrat) zu vertreten und den
Austausch mit Gruppierungen innerhalb (z. B. AStA – allgemeiner Studierendenausschuss – und
anderen Fachschaften) und außerhalb unserer FH zu fördern. Sie dient weiterhin als Anlaufstelle
bei allgemeinen und speziellen Fragen zum Studium und Hochschulalltag und dazu, die Hochschulkultur mit verschiedenen Angeboten beleben.
Zudem ist die Fachschaft auch ein Treffpunkt für Studierende, die sich in gemütlicher Atmosphäre
engagieren und für andere Studierende einsetzen wollen. Darüber hinaus kann man hier auch:
• günstigen Kaffee trinken
• günstig Blöcke, Stifte etc. kaufen
• Leute kennenlernen (völlig kostenlos)
Viele Aktivitäten sind in Form von Arbeitskreisen (AKs) organisiert, in denen jeder seine speziellen
Interessen einbringen kann, z. B. die Organisation von Studipartys, Diskussionsrunden, Demos,
Getränkeorganisation etc.
Da eine Fachschaft nur dann im Sinne der Studierenden arbeiten kann, wenn sich jede und jeder
mit seinen Vorstellungen und Ideen aktiv an der Gestaltung des Hochschullebens beteiligt, werden
ständig neue Leute gesucht, die sich engagieren und frischen Wind in die Fachschaft bringen. Wer
die Fachschaft also kennen lernen möchte, ist hiermit herzlich eingeladen, bei uns mal „rein zu
schnuppern“. Ganz gleich, ob nur zum Kaffee trinken oder zum Kennenlernen unserer Arbeit.
Aktuelle Arbeitskreise (AKs) der Fachschaft Sozialwissenschaften:
• AK Party: Organisiert Partys und andere Veranstaltungen für Studierende der Fakultät
• AK Ehrenamt: Gemeinsam ehrenamtliche Aktionen durchführen
• AK Film: Organisiert mehrere Filmvorstellungen pro Semester
• AK Koch: Interessierte Studierende kochen gemeinsam im Büro oder auf der Terrasse
• AK Kreativ: Von Stricken bis Töpfern – alles ist möglich
•AK Urban Gardening: Betreibt den Nachbarschaftsgarten Schlossplatz zusammen mit dem
Kulturladen Zeltnerschloss
• DEIN Arbeitskreis, der aus neuen Ideen entsteht …
23
Wer mitreden, sich engagieren und auf dem neuesten Stand der Dinge sein will, der kommt am
besten zur
FACHSCHAFTSSITZUNG
Jeden Mittwoch um 11.30 Uhr im Fachschaftsbüro
(während dieser Zeit finden übrigens
auch keine Vorlesungen statt!).
Kontakt:
Tel.: (0911) 5880-2604
E-Mail: [email protected]
Net: swfachschaft.wordpress.com
facebook.com/FachschaftSwGsoNbg
Komm ruhig mal unverbindlich vorbei, neue Gesichter sind immer gerne gesehen, und Eure Ideen
warten darauf verwirklicht zu werden.
24
Teil 2: Studienplan für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
2.1Aufbau des Studiums: Studiengang, Studienbereiche, Module,
Lehrveranstaltungen und ECTS-Leistungspunkte
Der Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor) umfasst sieben Semester Regelstudienzeit, davon sechs
theoretische und ein praktisches Studiensemester. Das Praxissemester wird wahlweise im vierten
oder fünften Studiensemester absolviert.
Inhaltlich gliedert sich das Studium in vier Studienbereiche (SB 1 – SB 4), denen alle Module des
Studien­gangs zugeordnet sind:
•
•
•
•
SB 1: Wissenschaftliche Grundlagen, Module 1.1 – 1.15
SB 2: Methodische Grundlagen Sozialer Arbeit, Module 2.1 – 2.5
SB 3: Praxisfeldprojekt / Berufliches Handeln, Module 3.1 – 3.3
SB 4: Vertiefungsbereich, Module 4.1 – 4.5
Der Studiengang ist vollständig modularisiert. Das heißt, Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen, sind
zu größeren thematischen Lerneinheiten (Modulen) zusammengefasst. Ein Modul ist in der Regel in
einem Semester studierbar. Ausnahme: die Module 3.1 und 4.1 erstrecken sich über zwei Semester.
Für jedes Modul, das Sie erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie Leistungspunkte (LP) nach
dem European Credit Transfer and Accumulation System, kurz ECTS. Es hat zwei wichtige Funktio­nen:
• Die erworbenen Leistungspunkte sind international anrechenbar. ECTS-Leistungspunkte, die Sie
an einer Hochschule erworben haben, können an einer anderen Hochschule angerechnet werden,
z. B. bei einem Studienortswechsel oder wenn Sie später im Ausland ein Masterstudium aufnehmen wollen. Auch wenn Sie ein Studium abbrechen, bleiben die erworbenen Leistungspunkte
erhalten.
• Leistungspunkte sind das Maß für den Arbeitsaufwand („Workload“), der im Rahmen des Studiums
erbracht werden muss. Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. Dazu gehört neben dem Aufwand für den Besuch der Lehrveranstaltungen auch die Zeit, die
für das Lesen von Fachliteratur, Übungen, Gruppenarbeit, Prüfungsvorbereitung und die Prüfung
selbst aufgebracht werden muss. Ein Studienjahr umfasst 60 ECTS-Leistungspunkte, das entspricht
ca. 1800 Stunden, die sich auf das ganze Jahr abzüglich sechs Wochen Urlaub ­erstrecken. Der
7-semestrige Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt 210 ECTS-Leistungspunkte.
Bei der Berechnung der Leistungspunkte wird unterstellt, dass Studierende einen Anspruch auf sechs
Wochen Erholungsurlaub haben und die restliche Zeit des Jahres für ihr Studium aufwenden. Zeiten,
die umgangssprachlich oft als „Semesterferien“ bezeichnet werden, sind – wie formal schon immer
korrekt formuliert – vorlesungsfreie jedoch keine studienfreie Zeiten. In den vorlesungsfreien Zeiten
sind Lehrveranstaltungen des vergangenen Semesters nach- und die des kommenden Semesters
vorzubereiten. Hierzu werden von den Dozenten und Dozentinnen gegebenenfalls konkrete Arbeitsaufträge erteilt.
Die Präsenzzeiten (Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeiten) betragen im Durchschnitt 19 Wochen pro
Semester oder 38 Wochen pro Studienjahr. Der Studiengang Soziale Arbeit ist ein Präsenzstudiengang, der in Vollzeit angeboten wird.
2.2 Wichtige Regelungen für den Studienfortschritt
1. Bis Ende des 2. Semesters muss die Grundlagen- und Orientierungsprüfung, (Modul 1.1, Propädeutik) abgelegt sein. Bei Fristüberschreitung gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden.
2. Mindestens 40 ECTS-Punkte braucht man, um die interdisziplinären Module 1.13 bis 1.15 zu belegen.
3. Wenn Sie in den ersten drei Semestern weniger als 60 Leistungspunkte erzielen konnten, haben
Sie die Studienfachberatung aufzusuchen.
4. Zum Eintritt in das praktische Studiensemester des 2. Studienabschnittes ist nur berechtigt, wer
mindestens 70 ECTS-Punkte erzielt und dabei das Modul 3.1 (Theorie-Praxis-Transfer) bestanden
hat.
25
5. Das Modul 3.3 (PTT) kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Praxisphase des Modul 3.2
(Praktisches Studiensemester) absolviert werden.
6. Die Module 4.1 bis 4.3 (Schwerpunktthema und Querschnittsangebote) können erst nach erfolgreichem Bestehen der Praxisphase des Moduls 3.2 abgeschlossen werden.
7. Die zur dritten Studienphase gehörenden Module 1.4 Theorie sowie 2.5 Gemeinwesenarbeit
­können erst absolviert werden, wenn man bereits 80 Leistungspunkte erzielt hat.
8. Pro Semester können max. zwei Allgemeinwissenschaftliche/fachbezogene Wahlpflichtfächer
­(Modul 4.4) belegt werden. Studierende, die ihr Studium vor dem WS 08/09 begonnen haben, sind
von dieser Beschränkung ausgenommen.
9. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester, gelten alle noch offenen Prüfungsleistungen als nicht bestanden. Um diesen gesetzlichen Automatismus zu vermeiden,
müssen Sie also alle Studienleistungen nach dem 9. Fachsemester – nicht Lehrplansemester –
erstmals erbracht haben. Wenn dies jedoch nicht gelingt und die gesetzliche Folge des Nichtbestehens eingetreten ist, gelten die Fristen für die Wiederholungsprüfungen (siehe unter 3.4).
10.Bitte bedenken Sie, dass Sie pro Semester durchschnittlich 30 ECTS erwerben müssen, um nach
sieben Semestern mit insgesamt 210 ECTS den Bachelorgrad erwerben zu können. Falls Sie
erheblich von dieser Richtgröße abweichen, empfehlen wir dringend, die Studienfachberatung in
Anspruch zu nehmen. Dies gilt ganz besonders für diejenigen, die weniger als 20 ECTS in einem
Semester erreichen.
2.3 Abweichende Regelungen für einzelne Studierendenjahrgänge
1. Die Module des Faches Recht (1.11, 1.12) existieren ab dem WS 2010/11 in zwei Varianten:
► Variante 1: für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben:
1.11 Rechtliche Grundlagen 1
Familienrecht
Sozialrecht
5
2
2
SU/Ü
SU/Ü
1.12 Rechtliche Grundlagen 2
Kinder- und Jugendhilferecht
Straf- und Jugendstrafrecht
4
3
1
SU/Ü
SU/Ü
ECTS
Ergänzende
Regelungen
Zulassungs­
voraussetzungen
Gw der Noten
Art und Dauer
in Minuten
Art der LV
Module, Fächer
SWS
Modul-Nr.
Prüfungen
schrP (120) 1
Plus 1 SWS angeleitetes Selbststudium
5
schrP (120) 1
5
► Variante 2: für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später:
1.11 Rechtsgrundlagen Sozialer
Arbeit, Sozialrecht
Rechtsgrundlagen Sozialer
Arbeit
Sozialrecht
1.12 Familien-, Kinder- und
Jugendhilferecht
Familienrecht
Kinder- und Jugendhilferecht
4
2
SU/Ü
2
SU/Ü
5
2
3
SU/Ü
SU/Ü
26
schrP (120) 1
5
schrP (120) 1
5
Bei der Onlineanmeldung melden Sie sich bitte für die von Ihnen für das jeweilige Modul benötigten
Lehrveranstaltungen an.
2.Die Module Querschnittsangebote (4.2, 4.3) und Allgemeinwissenschaftliche/fachbezogene Wahlpflichtfächer (4.4) existieren ab dem WS 2010/11 in zwei „Kombi-Varianten“:
► Kombi-Variante 1: für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben:
Sie erhalten für die Module 4.2 und 4.3 wie bisher fünf ECTS-Punkte und für das Modul 4.4, in
welchem vier AW-Fächer zu absolvieren sind, acht ECTS-Punkte.
► Kombi-Variante 2: für Studierende, die ihr Studium im WS 2010/11 und später aufgenommen
haben:
Sie legen drei AW-Fächer ab mit insgesamt sechs Leistungspunkten und erhalten für die Module
4.2 und 4.3 je sechs ECTS-Punkte (siehe auch Modulübersicht).
Für alle Studierenden haben sich bei den Querschnittsangeboten die Arten möglicher Prüfungen
erweitert. Neben Prüfungsstudien­arbeit/Referat/Prüfungsklausur (120 Min.) kann die Lehrperson
nun auch eine Projektarbeit oder mündliche Prüfung (15 Min.) vorgeben.
2.4 Studienorganisation nach Studienphasen
Zeitlich gliedert sich das Studium in drei Studienphasen, die von der Fakultät entwickelt worden sind,
um Ihnen die Möglichkeit einer sicheren persönlichen Stundenplanung zu bieten. Die Studienphasen
sind nicht in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt, so dass Abweichungen im Studienverlauf
möglich sind, z. B. wenn Sie „schneller“ oder „langsamer“ studieren als in der Regelstudienzeit vorgesehen. In diesem Fall kann die Fakultät jedoch keine Gewähr für die zeitliche Organisierbarkeit Ihres
Stundenplans übernehmen. Das Gleiche gilt für die Überschneidungsfreiheit von Prüfungsleistungen,
wenn Sie Leistungen aus unterschiedlichen Studienphasen erbringen wollen. Wir empfehlen daher für
Ihre Studienplanung, sich an die Zuordnung zu den Studienphasen zu halten.
2.5 Modulübersicht nach Studienphasen (zeitliche Gliederung)
Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit besteht aus sechs theoretischen und einem praktischen
Studiensemester, die man in zwei Varianten durchlaufen kann:
1. Studienphase
Theorie
Theorie
1. Semester 2. Semester
2. Studienphase
Theorie
Praxis
Theorie
3. Semester 4. Semester 5. Semester
3. Studienphase
Theorie
Theorie
6. Semester 7. Semester
1. Studienphase
Theorie
Theorie
1. Semester 2. Semester
2. Studienphase
Theorie
Theorie
Praxis
3. Semester 4. Semester 5. Semester
3. Studienphase
Theorie
Theorie
6. Semester 7. Semester
Fällt das Praxis­semester in das 4. Studiensemester, wird das Modul 3.3 im Austausch mit einem der
interdisziplinären Module (1.13, 1.14 oder 1.15) bereits in der 2. Studienphase abgelegt.
27
Module des Bachelorstudiengangs in zeitlicher Gliederung nach Studienphasen:
1. Studienphase
(53)
(1. - 2. Studiensemester)
52
1.1* Propädeutik
5
Einführung in das Studium
1 BLS
der Sozialen Arbeit (BlockV)
Informationstechnologien im
2 S/Ü
Studium
Wissenschaftliches Arbeiten,
Methoden und Strategien
2 S
des Lernens
ECTS
Ergänzende
Regelungen
Zulassungs­
voraussetzungen
Gw der Noten
Art und Dauer
in Minuten
Art der LV
Module, Fächer
SWS
Modul-Nr.
Prüfungen
55
Präd mE/oE
5
PStA/R
Präd mE/oE
PStA/R
Präd mE/oE
* Die Prüfung für dieses Modul ist bis zum Ende des 2. Semesters zu erbringen. (§ 8 SPO B-SA).
Das Modul ist bestehensrelevant.
1.2
Theorie/Geschichte/Werte
und Normen
Geschichte der SA
Einf. in die Theorien der SA
Werte und Normen
6
2
2
2
1
VL/SU schrP (90)
SU
schrP (90)
PStA/R/
SU
PKL (90)
5
1*
1*
1*
* Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht.
1.3
OTIS/Sozialwirtschaft
Organisation + Träger SA
Sozialwirtschaft
6
4
2
1.5
Forschungsmethoden
Forschungsmethoden in der
Sozialen Arbeit
4
1.6
Soziologische Grundlagen
Ringvorlesung: Soz. Grundlagen
Seminar: Soziolog. Grundlagen
5
3
2
VL
SU
1.7
Psychologische Grundlagen
Allgemeine Psychologie
Entwicklungspsychologie
Sozialpsychologie
5
2
2
2
SU
SU
SU
Pädagogische Grundlagen
Ringvorlesung: Päd. Grundlagen
Seminar: Pädagog. Grundlagen
4
2
2
VL
SU
1.8
4
SU
SU
VL/
SU/Ü
PKL (120)
1
5
1
5
PKL (120)
1
5
schrP (120)
1
5
PStA/R/
Projekt/
PKL (120)
Davon 1 SWS angeleitetes Selbststudium auf
alle Teilveranstaltungen des Moduls verteilt
schrP (120) 1
28
5
1.9
Politikwissenschaftliche
Grundlagen
Politik und Sozialpolitik
Ringvorlesung: Politische
Bildung
1.10 Medizinische Grundlagen
Medizinische Grundlagen
4
PStA/R
3
SU
2
VL
4
4
VL/SU
1
5
Davon 1 SWS angeleitetes Selbststudium
schrP (120)
1
5
► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben
1.11 Rechtliche Grundlagen 1
5
schrP (120) 1
Familienrecht
2 SU/Ü
Plus 1 SWS angeleitetes Selbststudium
Sozialrecht
2 SU/Ü
► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später
1.11 Rechtsgrundlagen Sozialer
4
schrP (120) 1
Arbeit, Sozialrecht
SU/Ü
Rechtsgrundlagen Sozialer
2
Arbeit
Sozialrecht
2 SU/Ü
2.4
3.1
Arbeit mit Gruppen
3
Arbeit mit Gruppen
3
Theorie-Praxis-Transfer
Theorie-Praxis-Transfer
Teil 1
2
2
S
ECTS
Ergänzende
Regelungen
Zulassungs­
voraussetzungen
Gw der Noten
Art und Dauer
in Minuten
Art der LV
Module, Fächer
SWS
Modul-Nr.
Prüfungen
PStA/R/
PKL (90)
PStA/R
S
29
1
1
5
5
5
Siehe 3.1, S. 31
2. Studienphase
(48)
(3. - 5. Studiensemester)
49
(1) Theoretische Studiensemester
(3.+4. oder 3.+5.)
► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben
1.12 Rechtliche Grundlagen 2
4
schrP (120) 1
Kinder- und Jugendhilferecht 3 SU/Ü
Straf- und Jugendstrafrecht
1 SU/Ü
► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später
1.12 Familien-, Kinder- und
5
schrP (120) 1
Jugendhilferecht
Familienrecht
2 SU/Ü
Kinder- und Jugendhilferecht 3 SU/Ü
1.13* Entwicklung, Erziehung und
Bildung
RV mit Beiträgen aus
Pädagogik, Psychologie,
Soziologie und Sozialer
Arbeit
Angeleitetes Selbststudium
1.14* Gesundheit und Krankheit
RV mit Beiträgen aus
Medizin, Pädagogik,
Psychologie, Soziologie,
Recht, Soziale Arbeit
Angeleitetes Selbststudium
1.15*
Soziale Ungleichheit/Armut
RV mit Beiträgen aus
Soziologie, Politikwissen­
schaft, Recht, Soziale Arbeit
Angeleitetes Selbststudium
8
5
VL/
SU/Ü
ECTS
Ergänzende
Regelungen
Zulassungs­
voraussetzungen
Gw der Noten
Art und Dauer
in Minuten
Art der LV
Module, Fächer
SWS
Modul-Nr.
Prüfungen
90
60
5
5
2
mindest. 40
ECTS
10
2
mindest. 40
ECTS
10
2
mindest. 40
ECTS
10
PStA/R/
Projekt/
PKL (180)
3
8
6
VL/
SU/Ü
PStA/R/
Projekt/
PKL (180)
2
8
5
VL/
SU/Ü
3
PStA/R/
Projekt/
PKL (180)
**) Wird das Praxissemester im 4. Studiensemester abgelegt, ist das Modul 3.3 bereits in der 2.
Studienphase zu absolvieren. Im Austausch wird dann eines der drei interdisziplinären Module
1.13, 1.14 oder 1.15 in der 3. Studienphase studiert.
2.1
Kultur, Ästhetik und
Bewegung
Praxisangebot 1
Praxisangebot 2
Ringvorlesung Kultur,
Ästhetik und Bewegung
6
1
2
2
S/Ü
S/Ü
praktP
praktP
2
VL
PKL (120)
* Siehe Anmerkung im Modul 1.15
30
5
TNN
TNN
TNN Praxisangebot 1+2
Präd. mE/oE
Präd. mE/oE
2.2
2.3
3.1
Gesprächsführung und
Beobachtung, Präsentation
und Moderation
Gesprächsführung und
Beobachtung
Präsentation und Moderation
Arbeit mit Einzelnen und
Familien
Arbeit mit Einzelnen und
Familien
S/Ü
praktP
TNN
Präd. mE/oE
2
S/Ü
praktP
TNN
Präd. mE/oE
S
PStA/R/
PKL (90)
3
3
Theorie-Praxis-Transfer
Teil 2
2
Ausbildungssupervision
3. Studienphase
(6. - 7. Studiensemester)
1.4 Theorie
Theorien der Sozialen Arbeit
2.5
Gemeinwesenarbeit
Gemeinwesenarbeit
3.3** Praxis-Theorie-Transfer
Projektbegleitung in Klein­
gruppen, nach Arbeits­feld­
bereichen oder methodischen
Schwerpunkten
ECTS
1
PStA/R1
5
1
S
für Teil
1+2 =
128 PraktipraktP
Std. kum
2
S
Präd. mE/oE
70 ECTS incl.
Modul 3.1
PStA
mdlP (15)
PStA mE
704 PraktipraktP
Std. kum
1 Ü
30
30
Präd. mE/oE
Präd. mE/oE
Präd.mE/oE
1 mind. 80 ECTS
(57)
59
5
1 mind. 80 ECTS
5
29
4
4
SU
schrP (120)
3
3
S
PStA/R/
PKL (90)
2
2
1
S
10
TNN
(2) Praktisches Studiensemester (4. oder 5. Studiensemester)
3.2 Praktisches Studiensemester
3
Praxiseinsatz
Ergänzende
Regelungen
5
4
2
Praxisseminar
Zulassungs­
voraussetzungen
Gw der Noten
6
Theorie-Praxis-Transfer
Praxiseinsatz
Art und Dauer
in Minuten
Art der LV
Module, Fächer
SWS
Modul-Nr.
Prüfungen
PStA
Modul 3.2
Pph mE
gemäß
10
Studienplan
in Kooperation mit
einer Einrichtung
des Arbeitsfeldes
aus 3.2
**) Wird das Praxissemester im 4. Studiensemester abgelegt, ist das Modul 3.3 bereits in der 2.
Studienphase zu absolvieren. Im Austausch wird dann eines der drei interdisziplinären Module
1.13, 1.14 oder 1.15 in der 3. Studienphase studiert.
* Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht.
31
4.1.x Schwerpunktthema über 2
Semester
12
2
S
schrP (120) 1*
PStA/R/
1*
Projekt
Modul 3.2
Pph mE
ECTS
Ergänzende
Regelungen
Zulassungs­
voraussetzungen
Gw der Noten
Art und Dauer
in Minuten
Art der LV
Module, Fächer
SWS
Modul-Nr.
Prüfungen
15
* Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht.
► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben
4.2.x
Modul 3.2
Querschnittsangebot 1
4
1
Pph mE
PStA/R/
Projekt/
SU
PKL (120) /
mdlP (15)
► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später
4.2.x
Modul 3.2
Querschnittsangebot 1
4
1
Pph mE
PStA/R/
Projekt/
SU
PKL (120) /
mdlP (15)
► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben
4.3.x
Modul 3.2
Querschnittsangebot 2
4
1
Pph mE
PStA/R/
Projekt/
SU
PKL (120) /
mdlP (15)
► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später
4.3.x
Modul 3.2
Querschnittsangebot 2
4
1
Pph mE
PStA/R/
Projekt/
SU
PKL (120)/
mdlP (15)
4.5
Bachelorarbeit
Bachelorarbeit
2 Modul 3.2
32
5
6
5
6
12
1. bis 3. Studienphase
8
► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben
4.4 AW
1
8
PStA/R/
AW 1
2 S
1*
PKL (90)
PStA/R/
max. 2
AW 2
2 S
1*
PKL (90)
AW pro
PStA/R/
Semester zu
AW 3
2 S
1*
PKL (90)
belegen**
PStA/R/
AW 4
2 S
1*
PKL (90)
ECTS
Ergänzende
Regelungen
Zulassungs­
voraussetzungen
Gw der Noten
Art und Dauer
in Minuten
Art der LV
Module, Fächer
SWS
Modul-Nr.
Prüfungen
8
8
* Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht.
** Studierende, die ihr Studium vor dem WS 08/09 begonnen haben, sind hiervon ausgenommen.
1. bis 3. Studienphase
6
► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später
4.4 AW
1
6
PStA/R/
AW 1
2 S
1*
PKL (90)
PStA/R/
AW 2
2 S
1*
PKL (90)
PStA/R/
AW 3
2 S
1*
PKL (90)
6
6
max. 2
AW pro
Semester zu
belegen
* Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht.
33
Teil 3: Prüfungen
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zu diesen Regelungen finden Sie auf der Homepage der
Fakultät Sozialwissenschaften:
► SIEHE:
www.th-nuernberg.de/sw-ba-rechtsgrundlagen
3.1 Anmeldung zu Prüfungen und Prüfungsrücktritt
Zu den Prüfungen am Ende eines Semesters ist zwingend eine Anmeldung erforderlich. Das gilt auch
für Wiederholungsprüfungen. Der Endtermin für die Anmeldung und die Anmeldemodalitäten werden
durch Aushang – z.T. auch per E-Mail – bekannt gegeben. Soweit sie vorliegen, sind diese Informationen dem Terminplan (► SIEHE Teil 1, Abschnitt 1.5) zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass diese
Anmeldefrist verbindlich ist. Nur bei Glaubhaftmachung eines triftigen Grundes für die Fristversäumung gegenüber der Prüfungskommission (Ansprechperson: Prof. Dr. Viviana Schulz) kann im Nachmeldezeitraum (Fristen sind im Studierendenservice zu erfragen) ganz ausnahmsweise eine nachträgliche Zulassung zur Prüfung erfolgen. Hierbei muss eine Gebühr von 10 Euro gezahlt werden. Nach
Beginn des Prüfungszeitraums ist diese Nachmeldemöglichkeit ganz ausgeschlossen.
Belastungen durch eine Nebentätigkeit bilden beispielsweise keinen triftigen Grund für eine Nachmeldung. Auch Erkrankungen schließen regelmäßig nicht aus, dass eine rechtzeitige Prüfungsanmeldung
im Online-Verfahren möglich gewesen wäre, d.h. sie sind kein triftiger Grund. Schließlich bilden „Versehen“ bei der Anmeldung i.d.R. keinen triftigen Grund. Drucken Sie daher unbedingt Ihre Anmeldung
aus und überprüfen diese sofort darauf, ob Sie wirklich zu allen Prüfungen angemeldet sind. Es ist
Ihre Verantwortung als Studierende/r, dass Sie sich korrekt zu Prüfungen angemeldet haben.
► WICHTIGE HINWEISE:
1.Sie melden sich online zu den Prüfungen an. Bitte drucken Sie Ihre Prüfungsanmeldung zur Sicherheit aus, überprüfen Sie diese auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit und bewahren den Ausdruck als
Beleg bis zu den Prüfungen auf.
2.Studierende ohne Prüfungsanmeldungen können nicht an der jeweiligen Prüfung teilnehmen.
3.Vor den Prüfungen werden Listen mit den Prüfungsanmeldungen und Nichtzulassungen im 5. OG
ausgehängt. Jede/r Studierende ist verpflichtet, ihre/seine Anmeldungen auf Richtigkeit zu prüfen
und Fehler direkt an das Studienbüro zu melden. Eine Korrektur am Tag der Prüfung ist nicht mehr
möglich!
4.Wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen, gilt dies automatisch als wirksamer Rücktritt von der Prüfungsanmeldung. (Ausnahme: Sie befinden sich im Wiederholungsversuch und müssen die Prüfung
zur Fristwahrung mitschreiben; vgl. vertiefend unter 3.4)
3.2 Studienbegleitende Leistungsnachweise: Anmeldung und Modalitäten
Im Rahmen der allgemeinen Prüfungsanmeldung erfolgt auch die Anmeldung zu studienbegleitenden
Prüfungen (Klausur, Referat, Studienarbeit, Projekt, praktische oder mündliche Prüfung). Die Termine
und Modalitäten für alle studienbegleitenden Prüfungen, die in der Lehrveranstaltung selbst durchgeführt werden (z. B. Referate, Studienarbeiten und nicht zentral organisierte Klausuren) werden von der
zuständigen Lehrperson im Rahmen der Lehrveranstaltung zu Semesterbeginn mitgeteilt. Die Termine für
zentral organisierte studienbegleitende Klausuren werden – wie die Termine der schriftlichen Prüfung –
per Aushang bekannt gegeben.
3.3 Prüfungszeitraum und Prüfer/-innen
Die schriftlichen Prüfungen werden am Ende des Semesters innerhalb eines gesonderten Prüfungszeitraumes abgehalten. Die Termine werden durch Aushänge bekannt gegeben. In der Regel werden
als PrüferInnen diejenigen Lehrpersonen bestellt, die im jeweiligen Semester die betreffenden Lehrveranstaltungen abhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht damit rechnen können, dass ehemalige
Lehrpersonen noch mehrere Semester nach ihrer Lehrveranstaltung Prüfungen anbieten. Sie müssen
dann damit rechnen, dass nur die aktuelle Lehrperson die Prüfung durchführt.
35
3.4 Fristen für Prüfungen und Bestimmungen für Wiederholungen
• Wurde eine Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden.
Eine zweite Wiederholung ist für alle endnotenbildenden Prüfungsleistungen bei höchstens sechs
Prüfungen möglich; jede bestehenserhebliche Teilprüfung zählt dabei als eine Prüfung. Eine dritte
Wiederholung ist in höchstens einer endnotenbildenden Prüfung oder einer endnotenbildenden
Teilprüfung zulässig; Prüfungen des ersten Studienabschnittes dürfen jedoch höchstens zweimal
wiederholt werden.
• Eine erste Wiederholungsprüfung muss im nächsten regulären Prüfungstermin, d. h. im darauf folgenden Semester abgelegt werden. Dies betrifft prinzipiell auch Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden! (Details siehe unten!) Auch zu einer Wiederholungsprüfung müssen Sie
sich anmelden. Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten
erfolgen. Eine dritte Wiederholungsprüfung ist ebenfalls innerhalb einer Frist von zwölf Monaten
abzulegen. Weitere Details sind dem Merkblatt „Note 5 – was nun?“ (auch online auf den Seiten
des Studienbüros1) zu entnehmen.
• Anträge auf Gewährung von Nachfristen (= Fristverlängerung) sind schriftlich beim Studienbüro ein­
zureichen. Fristen können verlängert werden, wenn sie wegen Schwangerschaft, Erziehung eines
Kindes, Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Gründe nicht eingehalten werden können.
• Im Falle einer Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit muss der Antrag auf Gewährung einer Nachfrist spätestens unverzüglich nach dem versäumten Prüfungstag bzw. dem versäumten Abgabetermin beim Studien­büro eingehen. Die besonderen Anforderungen an das dabei vorzulegende
ärztliche Attest vom Prüfungstag finden Sie auf der Homepage des Studienbüros.2
• Bei einer nicht bestandenen Prüfung besteht die Möglichkeit, nach der Einsichtnahme Kontakt
zum/zur Prüfer/in und ggf. auch zum Studienfachberater aufzunehmen. Gegen die Bewertung
kann ggf. bei der Prüfungskommission begründeter Widerspruch eingelegt werden. Dann überprüft
die Prüferin/der Prüfer die Bewertung (sog. Notenüberdenkungsverfahren). Bitte beachten Sie,
dass eine neue Bewertung durch eine dritte Person – sog. „Obergutachter/in“ – prüfungsrechtlich
nicht vorgesehen ist.
3.5 Urlaubssemester – Prüfungen während eines Urlaubssemesters
Studierende können sich auf Antrag aus wichtigem Grund in der Regel bis zu insgesamt zwei Semestern
beurlauben lassen (Art. 48 Abs. 2 Bayer. Hochschulgesetz - BayHSchG -).
Urlaubssemester werden im Studienbüro beantragt. Das Antragsformular ist im Internet abrufbar.3 Die
Antragstermine sind spätestens der 14.4. für das Sommersemester und spätestens der 31.10. für das
Wintersemester.
Nach Art. 48 Abs. 3 BayHSchG können in Urlaubssemestern keine erstmaligen Prüfungsleistungen
abgelegt werden (Ausnahme: Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit wie auch Urlaubssemester
zur Pflege von Angehörigen). Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist jedoch möglich.
Die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden daher durch die Beurlaubung
prinzipiell nicht unterbrochen. Ausnahmsweise wird der Fristlauf aber unterbrochen, wenn der Grund
der Beurlaubung in Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes oder Krankheit liegt. Wenn Sie also
eine – trotz Beurlaubung – weiterlaufende Frist nicht wahren können, müssen Sie einen Antrag auf
Nachfrist an die Prüfungskommission stellen. Anträge auf Gewährung von Nachfristen sind schriftlich
an die Prüfungskommission (Ansprechperson: Prof. Dr. Viviana Schulz) zu stellen und werden an das
Studienbüro weitergeleitet.
Ein Urlaubssemester wird hochschulrechtlich nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Siehe: www.th-nuernberg.de/fileadmin/Gelenkte_Doks/Abt/SZS/SB/SB_5032_VO_Aushang_Note_5_was_
nun_public.pdf
2
Siehe: www.th-nuernberg.de/seitenbaum/home/studienbuero/pruefungsangelegenheiten/pruefungen/00/
anforderungen-an-aerztliche-atteste/page.html
3
Siehe: www.th-nuernberg.de/fileadmin/Studienbuero/FormularePDF/Antrag_Beurlaubung.pdf
1
36
3.6 Einsichtnahme in die bewerteten Prüfungsarbeiten
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in bewertete Prüfungsarbeiten und zur Besprechung mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer besteht jeweils in dem Semester, in dem die Prüfungsleistung erbracht wurde.
• Der Prüfungsausschuss gibt einen Termin bekannt, bis zu dem die Einsichtnahme spätestens angeboten werden muss.
• Die jeweiligen Termine für die Einsichtnahme werden dann von der Prüfungsperson mit der OnlineNoten­meldung bekannt gegeben. (Button „Einsichtnahme“).
• Für die Einsichtnahme melden Sie sich bitte per E-Mail bei Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin an.
• Der Raum für die jeweilige Einsichtnahme wird von Ihrer Prüfungsperson per Aushang bekannt
gegeben.
► ACHTUNG: Ein Anrecht auf das Angebot zusätzlicher Termine besteht nicht.
3.7 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden beim Übergang von anderen Hochschulen
oder beim Wechsel des Studiengangs anerkannt, soweit wesentliche Unterschiede zu den im Studium
der Sozialen Arbeit an der TH Nürnberg zu erbringenden Leistungen fehlen. Dabei werden die zuvor
erworbenen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Inhalt, Umfang und Anforderungen überprüft. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Prüfungskommission (Prof. Dr.
Ingo Palsherm).
ECTS-Leistungspunkte, die in einschlägigen, gleichwertigen Studiengängen „Soziale Arbeit“ erworben
wurden, sollen weitestgehend anerkannt werden. Bei einem Wechsel innerhalb Bayerns und Fortführung des Studiums der Sozialen Arbeit sind auf Antrag bis zu einem Umfang von 60 ECTS Grundlagenmodule ohne weitere Prüfung für die Grundlagenmodule des Studiums an der TH Nürnberg
anzuerkennen.
Außerhalb des Hochschulbereiches im Rahmen einer einschlägigen erfolgreich abgeschlossenen
Berufs- oder Schulausbildung, sonstigen weiterbildenden Studien oder einer berufspraktischen Tätigkeit erworbene Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten können auf zu erbringende Leistungen des
Studiums angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind.
Die Entscheidung über die Anrechnung trifft in allen Fällen die Prüfungskommission.
Bei der Anerkennung mitgebrachter Prüfungsleistungen wird zugleich entschieden, in welcher Gewichtung die mitgebrachte Note in die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses einfließt.
► ACHTUNG: Die Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen setzt einen Antrag
an das Studienbüro voraus. Der Antrag ist spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des Studien­
semesters zu stellen, in dem die Immatrikulation oder ein Studiengangwechsel erfolgen. Dies gilt
auch für einen Antrag auf Erlass von Praxiszeiten aus dem Modul 3.1 Theorie-Praxis-Transfer.
Anerkennungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich.
Mit dem Antrag4 sind Nachweise über erworbene Kompetenzen und deren genauen Inhalt und
Umfang, ggf. ECTS-Leistungspunkte und Bewertungen vorzulegen.
Soweit es sich um die Anrechnung von beruflichen Kompetenzen auf die Ableistung des Praktischen
Studiensemesters (Modul 3.2) handelt, ist der Antrag hierfür spätestens bis zum Ende des ersten
Studienabschnitts, d. h. bis zum Ende des dritten Semesters, zu stellen (siehe 3.8).
3.8 Erlass von Zeiten des Praktischen Studiensemesters
In besonders begründeten Fällen kann auf Antrag eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung verbunden mit einschlägiger beruflicher Tätigkeit auf das Praktische Studiensemester (M 3.2)
angerechnet werden.
4
Siehe: www.th-nuernberg.de/fileadmin/Gelenkte_Doks/Fak/SW/SW_0540_FO_Anerkennung_Leistungsnachweis_public.pdf
37
Eine einschlägige Berufsausbildung und -ausübung im o. g. Sinn ist nachzuweisen durch eine
mindestens zweijährige hauptamtliche Berufstätigkeit in Praxisfeldern der Sozialen Arbeit. Diese
­Berufstätigkeit muss vor Beginn des Studiums stattgefunden und Bezug zur aktuellen Berufspraxis
haben. Darüber hinaus muss einschlägige Fachkompetenz über die anzurechnende Berufstätigkeit in
einem Fachgespräch mit dem/der Beauftragten für das Praktikum nachgewiesen werden.
Der Antrag5 auf Anrechnung bisher erbrachter Berufsausbildung und Berufsausübung auf den
Praxiseinsatz im Modul 3.2 Praktisches Studiensemester muss spätestens bis zum Ende des ersten
Studienabschnittes beim Studienbüro eingereicht werden. Der erste Studienabschnitt im o. a. Sinn
endet im Studiengang Soziale Arbeit mit dem dritten Lehrplansemester je nach individuellem Studienfortschritt am 30.9. oder 14.3.
► ACHTUNG: Hiervon abweichend sind Anträge auf Erlass des Praxiseinsatzes im Modul 3.1 Theorie-Praxis-Transfer aufgrund der Anrechnung beruflicher Kompetenzen aus studienorganisatorischen Gründen spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters zu stellen, in dem die
Immatrikulation oder ein Studiengangswechsel erfolgt ist.
► WEITERE INFORMATIONEN hierzu finden Sie im „Kleinen Kompass zu den Praxismodulen.“
► Zum Erlass von Praxiszeiten findet am Mittwoch, den 21.10.2015, von 13.10 bis 14.00 Uhr in Raum
BB.006 eine Informationsveranstaltung statt.
3.9 Bachelorarbeit
Die Regelungen zur Bachelorarbeit (§ 9 SPO B-SA) lauten wie folgt:
1. „In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden ihre Fähigkeit nachweisen, die im Studium
erworbe­nen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bearbeitung einer komplexen fachwissenschaftlichen
Aufgaben­stellung selbständig anzuwenden.
2. Das Thema der Bachelorarbeit muss so beschaffen sein, dass sie bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in zwei Monaten fertig gestellt werden kann.
3. Das Thema der Bachelorarbeit wird frühestens nach erfolgreichem Abschluss des Moduls 3.2
Praktisches Studiensemester ausgegeben.
4. Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit soll spätestens im siebten Studiensemester erfolgt
sein. Ist die Ausgabe des Themas nach zwei Monaten im darauf folgenden Semester nicht erfolgt,
legt der/die Vorsitzende der Prüfungskommission ein Thema fest.6
5. Die Frist von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelorarbeit, die studienbegleitend
gefertigt wird, soll 5 Monate nicht überschreiten, wenn das Thema spätestens bis zu einem Monat
nach Beginn des siebten Semesters ausgegeben wird. Im Übrigen darf die Frist drei Monate nicht
überschreiten.
6. Wird die Bearbeitungsfrist wegen Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Gründe nicht
eingehalten, kann die Prüfungskommission auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren. Die
Nachfrist soll drei Monate nicht überschreiten. Das Vorliegen eines nicht zu vertretenden Grundes
ist glaubhaft zu machen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
7. Die Bachelorarbeit ist im Studienbüro zweifach in gebundener Ausfertigung zzgl. einer digitalen
Fassung abzugeben.“
Ausführliche Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen, Fristen und Fristverlängerungen, zur
Anmeldung und Abgabe u.a. finden Sie im Merkblatt zur Bachelorarbeit (M 4.5). Das Merkblatt ist als
pdf-download auf der Homepage der Fakultät oder in Papierform vor dem Sekretariat erhältlich.
5
Siehe: www.th-nuernberg.de/fileadmin/Gelenkte_Doks/Abt/SZS/SB/SB_1006_FO_Antrag_Anrechnung_­
Berufsausb_B-SA_public.pdf
6
Studierende, die im 8. oder 9. Studiensemester ohne angemeldete Bachelorarbeit sind, sollten sich beim
Studierendenservice oder der Prüfungskommission (Ansprechperson: Prof. Dr. Viviana Schulz) über ihren
individuellen Studienfortschritt und sich daraus ergebende Konsequenzen erkundigen. Bitte beachten Sie,
dass die Ausgabe des Bachelorarbeitsthemas bei den Dozenten nicht mit der Anmeldung der Bachelorarbeit
im Studienbüro gleichzusetzen ist.
38
3.10Bildung von Endnoten, Bildung der Prüfungsgesamtnote
Viele Module bestehen aus Teilprüfungen. Eine Teilprüfung liegt vor, wenn in einem Prüfungsfach
Prüfungsleistungen in unterschiedlichen Prüfungsabschnitten oder über selbstständige Teile einer
Prüfung erbracht werden. Falls eine Teilprüfung nicht bestanden wurde, ist nur diese zu wiederholen,
nicht die gesamte Modulprüfung.
Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Teilprüfungsleistungen errechnet. Das
Notengewicht der Teilnoten ersehen Sie aus der Modulübersicht in Abschnitt 2.4.
► WICHTIG: Alle Teilprüfungen müssen mindestens mit ausreichend bewertet sein.
Für alle Prüfungsleistungen wurde neu die sog. differenzierte Bewertung eingeführt. Zur differenzierten
Bewertung der Prüfungsleistungen können die ganzen Noten um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden;
die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen.
3.11Zeugnis und Diploma Supplement
Über die bestandene Bachelorprüfung werden ein Zeugnis gemäß dem Muster, welches im Studienbüro eingesehen werden kann, und ein Diploma Supplement ausgestellt (§ 11 SPO B-SA). Das
­Diploma Supplement erläutert Arbeitgebern und anderen Hochschulen weltweit fachliche Schwerpunkte, inhaltliche Ausrichtung, Praxisphasen und weitere Besonderheiten des Studiengangs.
3.12Akademischer Grad
Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den akademischen Grad
„Bachelor of Arts“, Kurzform: „B. A.“. Über die Verleihung des akademischen Grades wird jeweils eine
Urkunde in deutscher und englischer Sprache gemäß dem jeweiligen Muster, welches im Studienbüro
eingesehen werden kann, ausgestellt. Die Absolventen und Absolventinnen können nach bestandener
Bachelorprüfung die Bezeichnung „Bachelor of Arts (B.A.)“ in Sozialer Arbeit führen (§ 12 SPO B-SA).
3.13Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung ist eine Bestätigung über die fachliche Eignung für die Ausübung einer
hoheitlichen Tätigkeit als Fachkraft in der Sozialen Arbeit im Sinn der jeweiligen Sozialgesetzbücher.
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit sind die Absolventen und
Absolventinnen berechtigt, die staatliche Anerkennung zu erhalten. Nähere Auskünfte erteilt das
Studienbüro der Hochschule.
39
Teil 4: Lehrveranstaltungsübersicht für das Studienjahr 2015/2016
4.1 Online-Einschreibung für Lehrveranstaltungen im Studienjahr 2015/16
1.  Warum Online-Einschreibung?
Wir wollen Ihnen über die Planung Ihres Studiums so viel Freiheit wie möglich eröffnen. Deshalb
verzichten wir darauf, Ihnen zu Beginn des Semesters einen festen Stundenplan zu geben. Damit Sie
dennoch gemeinsam mit den anderen rund 1.200 KommilitonInnen angesichts einer begrenzten Zahl
von Räumen und der begrenzten Anzahl von Parallelveranstaltungen einzelner Fächer alle einen Seminarplatz erhalten, haben wir die Online-Einschreibung eingeführt. Bei den zur Verfügung gestellten
Seminarplätzen pro Modul/Fach orientieren wir uns an der Anzahl der Studierenden, die das entsprechende Fach in dieser Studienphase noch absolvieren müssen. Nicht für jede einzelne Veranstaltung
können wir jedoch bei den gegebenen Raum- und Personalkapazitäten Plätze für alle Interessierten
vorhalten. Durch die Online-Einschreibung wird für Sie und für uns transparent, in welchen Fällen
Seminare schon ausgebucht und in welchen Fällen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, und das
vor Beginn der Lehrveranstaltungen. Dies gibt Ihnen und uns die Möglichkeit, im Verlauf des Verfahrens nachzusteuern – sprich unter- und überbelegte Lehrveranstaltungen anzupassen. Die mehrwöchige Suche nach einem freien Seminarplatz möchten wir damit ebenso vermeiden wie die damit
verbundene Fluktuation der Seminarteilnehmer in den ersten Wochen.
2.  Was sind die „Spiel“-Regeln?
Diese Ziele erreichen wir allerdings nur, wenn Sie folgende Grundsätze beherzigen:
● Das Online-Einschreibeverfahren ist für die Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Soziale
Arbeit für alle Studierenden verbindlich. Ausgenommen davon sind die Module 3.1, 3.2, 3.3 (die
Praxismodule) und 4.1 (das Schwerpunktthema). Diese Module werden, da sie erst jeweils im
Sommersemester erneut starten, in einem speziellen Anmeldeverfahren geplant.
● Ihre Buchung in den einzelnen Fächern verpflichtet Sie dazu, das Fach tatsächlich zu belegen
oder aber die Buchung zu stornieren. Sollten Sie sich während der Einschreibefrist anders entscheiden und Ihre Reservierung für eine bestimmte Lehrveranstaltung nicht wahrnehmen wollen,
löschen Sie Ihre Buchung bitte so zeitnah wie möglich. Nur dadurch geben Sie den Platz wieder
frei und bieten Ihren KommilitonInnen die Möglichkeit, sich noch einzubuchen. (Zum Löschen von
Buchungen siehe Punkt 6.4).
● Die Reservierung eines Seminarplatzes, die Sie mit der Online-Einschreibung vorgenommen
haben, gilt nur unter der Voraussetzung, dass Sie in der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung
anwesend sind oder sich bei dem/der Lehrenden vorab entschuldigt haben. Andernfalls verfällt
Ihre Reservierung. Die DozentInnen behalten sich vor, nach der ersten Sitzung die Teilnehmerlisten
dementsprechend zu bereinigen. So können Studierende, die keinen Seminarplatz erhalten haben,
zeitnah nachrücken.
3.  Wie funktioniert die Online-Einschreibung?
● Mit der Online-Einschreibung zu Beginn eines Studienjahres schreiben Sie sich sowohl für die
Lehrveranstaltungen des kommenden Winter- wie des darauffolgenden Sommersemesters ein. Vor
Beginn des Sommersemesters haben Sie ab 10.3.2016 die Möglichkeit, Änderungen am Stundenplan für das Sommersemester vorzunehmen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig
vor Beginn des Sommersemesters.
● Vor der Online-Einschreibung sollten Sie sich Ihren Stundenplan unter Benutzung der im folgenden
Punkt aufgelisteten Hilfsmittel zurechtlegen. Wir empfehlen Ihnen, dabei auch schon einen „Plan B“
im Kopf zu haben, damit Sie sich während der Einschreibung bei Bedarf umorientieren können.
● Die Einschreibung beginnt …
… für die Lehrplansemester 6 und 7 am 28. September 2015 um 16.00 Uhr
… für die Lehrplansemester 4 und 5 am 29. September 2015 ab 14.00 Uhr
… für die Lehrplansemester 2 und 3 am 30. September 2015 ab 14.00 Uhr
… für die Erstsemester am 5. Oktober 2015 ab 16.00 Uhr
Zum genauen Zeitplan: siehe Punkt 5; zum Begriff „Lehrplansemester“ siehe Punkt 6.1
● Die Einschreibungsfrist endet für alle Fächer am Sonntag, den 29. November 2015 um 24.00 Uhr.
41
4.  Wie können Sie sich vorbereiten?
● Grafisch aufbereitete Stundenplanübersichten
Sie liegen ab Mitte September in gedruckter Form im 3. OG (Seite Bahnhofstraße) aus. Zusätzlich
finden Sie sie auf der Homepage der Fakultät Sozialwissenschaften unter > Infos für Studierende >
Online-Einschreibung. Diese Übersichten enthalten v. a. die wöchentlich stattfindenden Lehrveranstaltungen, nicht jedoch die Blockseminare der KÄB- und der Wahlpflichtfächer.
● Studienführer des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit
Er enthält im Teil 4 einen ausführlichen Überblick über alle Lehrveranstaltungen des aktuellen
Studienjahres mit allen nötigen Informationen: Titel der Veranstaltung, Namen der Lehrenden, Zeitpunkt der Veranstaltung.
Er liegt in gedruckter Form ab Anfang September im Sekretariat und auf entsprechenden Ständern
im 3. OG der Fakultät aus. Auf die Lehrveranstaltungsübersichten im Teil 4 des Studienführers können Sie ab Mitte August auch über die Homepage der Fakultät zugreifen: > Infos für Studierende >
Online-Einschreibung.
● Aktuelle Ankündigungen auf der Fakultätshomepage
Beachten Sie bitte unbedingt auch die aktuellen Ankündigungen zur Einschreibung auf der Fakultätshomepage, die auch Änderungen und Ergänzungen zu den im Studienführer angekündigten
Lehrveranstaltungen betreffen können.
5.  Wie gestaltet sich das Prozedere und der Zeitplan der Online-Einschreibung?
Ziel dieses mit der Fachschaft unserer Fakultät und dem Rechenzentrum abgestimmten nach Semestern und nach Fächern gestaffelten Verfahrens ist es, dafür Sorge zu tragen, dass aufgrund
der Menge der zeitgleichen Zugriffe die Serverkapazitäten des Rechenzentrums nicht überfordert
werden. Außerdem wollen wir Ihnen mit der thematischen und zeitlichen Staffelung des Buchungsvorgangs Hektik und Stress ersparen und die Möglichkeit geben, im Verlauf des Verfahrens Ihren
Stundenplan den Gegebenheiten anzupassen.
Die nach Fächern gestaffelte Einschreibung findet bei den Lehrplansemestern 1 bis 5 statt. Studierende der Lehrplansemester 6 und 7 haben ab Beginn der Einschreibung Zugriff auf alle Fächer.
Bei der Fächer-Staffelung haben wir uns von folgenden Prinzipien leiten lassen: Zunächst werden
die streng teilnehmerbeschränkten Fächer freigeschaltet, da die Buchung dieser Fächer wesentlich
den übrigen Stundenplan beeinflusst. Dann im zweiten Schritt die größeren Lehrveranstaltungen.
Bei den Querschnitts- und KÄB-Praxisangeboten ist zunächst nur eine Buchungsmöglichkeit zugelassen, damit möglichst viele Studierende „zum Zuge kommen“
►A
CHTUNG: Wegen der Administration der Datenbank wird die Online-Einschreibung am 29.9.
und am 30.9. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unterbrochen. Wegen der Einschreibung der Erstsemester wird die Online-Einschreibung zudem für die Lehrplansemester 2 bis 7 am 5.10. von
12.00-19.00 Uhr ausgesetzt!
●28.9.2015, ab 16.00 Uhr: Online-Anmeldung der Lehrplansemester 6 und 7
(Erläuterung zum Begriff „Lehrplansemester“: siehe Punkt 6.1) Ab diesem Zeitpunkt können sich
ausschließlich Studierende dieser Semester einbuchen, und zwar in alle Fächer. Damit wollen wir
gewährleisten, dass Studierende, die vor der Beendigung ihres Studiums stehen, für die noch ausstehenden Fächer freie Plätze finden.
Zu Besonderheiten und Einschränkungen bei der Buchung spezieller Fächer siehe die Abschnitte
6.5 (Welche Veranstaltungen kann man nur im „Set“ buchen?) und 6.6 (Welche Einschränkungen
gibt es beim Buchen von Fächern?).
42
● 29.9.2015, ab 14.00 Uhr: Online-Einschreibung der Lehrplansemester 4 und 5
(Erläuterung zum Begriff „Lehrplansemester“: siehe Punkt 6.1)
(Von 8.00-12.00 Uhr: Unterbrechung der Einschreibung)
14.00 Uhr
2.2 Gesprächsführung und Beobachtung
2.2 Präsentation und Moderation
2.3 Arbeit mit Einzelnen und Familien
2.5 Gemeinwesenarbeit (mindestens 80 ECTS erforderlich)
Alle Module/Fächer der 1. Studienphase:
1.1 Propädeutik, 1.2 Theorie, Geschichte, Werte und Normen, 1.3 OTIS/Sozialwirtschaft, 1.5 Forschungsmethoden, 1.6 bis 1.10 Soziologische, psychologische,
pädagogische, politikwissenschaftliche, medizinische Grundlagen, 1.11 Rechtliche Grundlagen 1 (für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011
aufgenommen haben) bzw. Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, Sozialrecht (für
Studierende mit Studienbeginn WS 2011/12) und 2.4 Arbeit mit Gruppen
1.12 Rechtsgrundlagen 2 (für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011
aufgenommen haben) bzw. Familien-/Kinder- und Jugendhilferecht (für Studierende mit Studienbeginn WS 2011/12) (nicht AW)
14.30 Uhr
2.1 KÄB-Praxisangebote (1. Buchungsmöglichkeit)
4.2.x Querschnittsangebote (1. Buchungsmöglichkeit)
(Voraussetzung: Praxisphase erfolgreich absolviert)
15.00 Uhr
1.13-1.15 Interdisziplinäre Module (mindestens 40 ECTS erforderlich)
1.4 Theorie (mindestens 80 ECTS erforderlich)
15.30 Uhr
2.1 KÄB-Ringvorlesung
2.1 KÄB-Praxisangebote (2. Buchungsmöglichkeit)
4.2.x Querschnittsangebote (2. Buchungsmöglichkeit)
(Voraussetzung: Praxisphase erfolgreich absolviert)
16.00 Uhr
4.4 AW-Fächer (Zwei Buchungsmöglichkeiten pro Semester)
● 30.9.2015, 14.00 Uhr: Online-Einschreibung der Lehrplansemester 2 und 3
(Erläuterung zum Begriff „Lehrplansemester“: siehe Punkt 6.1)
(Von 8.00-12.00 Uhr: Unterbrechung der Einschreibung)
14.00 Uhr
2.2 Gesprächsführung und Beobachtung
2.2 Präsentation und Moderation
2.3 Arbeit mit Einzelnen und Familien
2.5 Gemeinwesenarbeit (mindestens 80 ECTS erforderlich)
Alle Module/Fächer der 1. Studienphase:
1.1 Propädeutik, 1.2 Theorie, Geschichte, Werte und Normen, 1.3 OTIS/Sozialwirtschaft, 1.5 Forschungsmethoden, 1.6 bis 1.10 Soziologische, psychologische,
pädagogische, politikwissenschaftliche, medizinische Grundlagen und 2.4 Arbeit
mit Gruppen
(Außer 1.11. und AW)
14.30 Uhr
1.11 und 1.12 Recht
15.00 Uhr
2.1 KÄB-Praxisangebote (1. Buchungsmöglichkeit)
1.13-1.15 Interdisziplinäre Module (mindestens 40 ECTS erforderlich)
15.30 Uhr
2.1 KÄB-Ringvorlesung
2.1 KÄB-Praxisangebote (2. Buchungsmöglichkeit)
1.4 Theorie (mindestens 80 ECTS erforderlich)
16.00 Uhr
4.4 AW-Fächer (Zwei Buchungsmöglichkeiten pro Semester)
Bei Bedarf werden für die Lehrplansemester 2 und 3 kurzfristig zusätzliche Angebote freigeschaltet. Bitte informieren Sie sich darüber zeitnah auf der Homepage der Fakultät.
43
● 5. Oktober 2015 ab 16.00 Uhr: Online-Anmeldung der Erstsemester
16.00 Uhr
1.1 Wissenschaftliches Arbeiten, Methoden und Strategien des Lernens
1.5 Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit
2.4 Arbeit mit Gruppen
2.1 KÄB-Praxisangebote (nur Restplätze, da Studienphase II !)
16.30 Uhr
1.3 Organisationen, Träger und Institutionen der Sozialen Arbeit (OTIS)
1.3 Sozialwirtschaft
1.11 Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit
1.11 Sozialrecht
17.00 Uhr
1.6 Soziologische Grundlagen (Ringvorlesung + Seminar)
1.8 Pädagogische Grundlagen (Ringvorlesung + Seminar)
1.9 Politikwissenschaftliche Grundlagen (Ringvorlesung + Seminar)
17.30 Uhr
1.2 Geschichte der Sozialen Arbeit
1.2 Einführung in die Theorien der Sozialen Arbeit
1.2 Werte und Normen
1.7 Psychologische Grundlagen (Allgemeine, Entwicklungs- u. Sozialpsychologie)
1.10 Medizinische Grundlagen
18.00 Uhr
4.4 AW-Fächer (Zwei Buchungsmöglichkeiten pro Semester)
6.  Was muss ich wissen, tun, beachten, wenn ich mich einschreibe?
6.1  Was ist ein „Lehrplansemester“?
Das Lehrplansemester (synonym auch Studien- bzw. Studienplansemester genannt) ist das maßgebliche Kriterium für den Zeitpunkt, ab dem Sie sich in Ihre Fächer einschreiben können.
Im Lehrplansemester wird Ihr Studienfortschritt nach den erreichten ECTS-Punkten dokumentiert.
Es handelt sich also nicht (unbedingt) um die Semesteranzahl, die Sie schon studiert haben. Z. B.
werden Studierende an unserer Fakultät so lange im 3. Lehrplansemester gezählt, bis sie die 70
ECTS und die Zulassung zum Praktikum erreicht haben. Sie gehen also im 4. Lehrplansemester ins
Praktikum, auch wenn Sie unter Umständen schon im 6. Fachsemester sind.
► WICHTIG: Vor Beginn der Online-Einschreibung erhalten Sie eine Mail, aus der Sie Ihr aktuelles
Lehrplansemester und den Stand Ihrer ECTS-Punkte entnehmen können. Zusätzlich wird Ihnen
beim Login zum Einschreibeverfahren Ihr aktuelles Lehrplansemester angezeigt.
6.2  Wie schreibe ich mich in ein Fach ein?
● Gehen Sie auf die Seite > Infos für Studierende > Online-Einschreibung auf der Homepage der
Fakultät SW und klicken Sie auf den dort vorhandenen Link > Online-Einschreibung (Login)
● Geben Sie in die erscheinende Maske Ihre my.ohm-Logindaten ein (nicht Ihre my.ohmportal-Logindaten!).
● Klicken Sie auf den Link zur Einschreibung in die Fächer der Fakultät Sozialwissenschaften.
● Wählen Sie zunächst das entsprechende Modul bzw. Fach aus.
● Nun sehen Sie die Parallelangebote des gewählten Fachs für das Wintersemester 2015/16 und das
Sommersemester 2016. Die Angebote des Wintersemesters stehen vor denen des Sommersemesters. Innerhalb eines Semesters sind sie in alphabetischer Reihenfolge nach den Dozentennamen
sortiert.
● Bei regelmäßig stattfindenden Lehrveranstaltungen wird der Termin direkt angezeigt. Durch Wahl
des Menüpunkts >Details können Sie sich weitere Angaben zum Lehrangebot anzeigen lassen.
(z.B. Termine von Blockveranstaltungen).
● Sie sehen ebenfalls die Anzahl der freien Plätze in den einzelnen Angeboten. Ausgebuchte Angebote sind rot unterlegt und nicht mehr wählbar. Es ist jedoch möglich, dass bei einigen Lehrveranstaltungen weitere Kapazitäten zu einem späteren Zeitpunkt frei geschaltet werden oder dass
bereits belegte Plätze zwischenzeitlich wieder frei geworden sind, so dass es sich ggf. lohnt, dies
später erneut zu überprüfen.
44
● In einigen teilnehmerbeschränkten Fächern der Handlungslehre sowie in den Wahlpflichtfächern
gibt es kurze Wartelisten (jeweils nur 3-5 Plätze!). Wenn ein Fach gelb unterlegt ist, können Sie
sich noch auf die Warteliste eintragen. Werden am Semesterbeginn freibleibende Plätze durch den
Dozenten bereinigt, so rücken die Wartelistenkandidaten entsprechend vor. Bedenken Sie, dass
Wartelistenbuchungen wie normale Belegungen behandelt werden. Sie führen also nicht zu zusätzlichen Buchungsmöglichkeiten in demselben Fach!
● Wählen Sie zur Einschreibung Ihre gewünschte Lehrveranstaltung per Mausklick in dem vorgesehenen Kästchen aus. Anschließend klicken Sie noch den Button > abschicken am Ende jeder
Fachliste an oder bestätigen mit > Enter. Dann werden Sie erneut zur Eingabe Ihres Passworts
aufgefordert.
6.3  Wie bekomme ich einen Überblick über meinen aktuellen Buchungsstand?
Ihren aktuellen Buchungsstand können Sie während des Buchungsvorgangs jederzeit unter dem zugehörigen Link > gesamte Belegungsliste direkt in einem eigenen Fenster öffnen.
► Hinweis: Wenn Sie zwischenzeitlich neue Buchungen vornehmen, müssen Sie diese geöffnete Seite ggf. neu laden (siehe entsprechender Link), um die neuen Belegungen angezeigt zu bekommen.
6.4  Wie mache ich eine Buchung wieder rückgängig?
Sollten Sie Ihre Einschreibung für eine Lehrveranstaltung rückgängig machen wollen, so rufen Sie den
Auswahlpunkt > gesamte Belegungsliste auf und klicken neben dem Fach, das Sie löschen wollen,
auf den roten Link > löschen. Bitte vergessen Sie auch hier nicht das Bestätigen. Denn erst nach der
Passworteingabe wird die Buchung gelöscht.
Alternativ können Sie eine Stornierung Ihrer Buchung auch unter Anwahl des betreffenden Faches
vornehmen und Ihr gesetztes Häkchen dort entfernen. Erst dann können Sie sich ggf. wieder in eine
andere Parallelveranstaltung des gleichen Faches eintragen. Bitte vergessen Sie auch hier nicht das
Bestätigen.
6.5  Welche Veranstaltungen kann man nur im „Set“ buchen?
Das aus drei Lehrveranstaltungen bestehende Modul 1.7 Psychologische Grundlagen, die Interdisziplinären Module 1.13-1.15 (Ringvorlesung und Projektgruppenarbeit) und die Ringvorlesungen und
Seminare der Module 1.6, 1.8 und 1.9 bilden jeweils inhaltlich und teilweise auch zeitlich zusammenhängende Einheiten und sind daher in einem Vorgang zu belegen.
Bei dem Modul 1.7 bekommen Sie alle Teillehrveranstaltungen, die zu einem zusammenhängenden
Parallelangebot gehören, zunächst in Kurzform einzeln angezeigt. Wenn Sie auf „abschicken“ klicken,
bekommen Sie auf der Seite, in der Sie zur Eingabe des Passworts aufgefordert werden, zur Kontrolle
alle Details der Teillehrveranstaltungen angezeigt. Damit sind Sie in allen aufgeführten Lehrveranstaltungen automatisch eingeschrieben.
Beim interdisziplinären Modul 1.15 Armut und Soziale Ungleichheit gibt es nur (noch) eine Ringvorlesung. Bei der Online-Einschreibung entscheiden Sie sich für die Projektgruppen, die entweder montags oder mittwochs stattfinden. Sie werden dann automatisch in die Ringvorlesung eingebucht.
Sobald Sie sich bei den Modulen 1.6, 1.8 und 1.9 in ein Seminar eingebucht haben, werden Sie automatisch auch in die entsprechende Ringvorlesung eingebucht, da Ringvorlesung und Seminar eine
einheitliche Prüfung haben.
6.6  Welche Einschränkungen gibt es beim Buchen von Fächern?
● Beachten Sie bitte, dass Sie nur ein Angebot eines Pflichtfaches in einem Studienjahr belegen
können. Für Wiederholer besteht im Sommersemester die Möglichkeit der Nachbuchung.
45
● Voraussetzungen für die Buchung spezieller Module:
– 1.4 Theorie: mindestens 80 ECTS erforderlich
– 1.13-1.15 Interdisziplinäre Module: mindestens 40 ECTS erforderlich
– 2.5 Gemeinwesenarbeit: mindestens 80 ECTS erforderlich
– 4.2.x Querschnittsangebote: Praxisphase erfolgreich absolviert
● Bei Wahlpflichtangeboten bestehen folgende Beschränkungen:
–Pro Studienjahr können von Studierenden im Bachelorstudiengang maximal 2 Querschnittsangebote gewählt werden (Achtung: gestaffelte Freischaltung).
–Pro Studienjahr sind maximal 2 KÄB-Praxisangebote wählbar (Achtung: gestaffelte Freischaltung).
– Pro Semester sind maximal 2 AW-Angebote belegbar.
Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben. Diese Studierenden melden sich bitte ggf. per Mail bei
[email protected].
6.7  Wie melde ich mich für den Zertifikatskurs „Onlineberatung“ an?
Die Lehrveranstaltungen, die gleichzeitig Teil des Zertifikatskurses Onlineberatung sind, können nur
unter dem Link „Zertifikatskurs“ (am Ende der Fächerliste) belegt werden.
Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Angebote als „reguläre“ Lehrveranstaltung besuchen wollen, ohne
den Zertifikatskurs zu absolvieren. Folgen Sie den Hinweisen beim betreffenden Lehrangebot.
Studierende, die das Zertifikat Onlineberatung erwerben möchten, melden sich bitte vor der Onlineeinschreibung formlos bei folgender Adresse per Mail an: [email protected]
6.8  Wo melde ich mich, wenn etwas „schief läuft“?
Bitte richten Sie alle Anfragen zur Online-Einschreibung ausschließlich an die dafür speziell eingerichtete E-Mail-Adresse: [email protected]
Wir werden Ihre Anfragen so schnell wie möglich beantworten. Bitte wenden Sie sich in solchen Angelegenheiten nicht an die einzelne Lehrperson oder das Sekretariat, denn diese können Fragen zur
Veranstaltungsplanung nicht beantworten.
46
Lehrveranstaltung
SWS
ECTS
Propädeutik
Einführung in das Studium
der Sozialen Arbeit
Informationstechnologien
5
1
5
2
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Wintersemester 2015/16
Blockveranstaltung in 12 Arbeitsgruppen
(siehe Gruppeneinteilung bei Einführungsveranstaltung)
Reindl/Irler/
Gruppe Glöckler: Fr 9.10., 9.00-12.30
Weinreich
und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Helmbrecht: Fr 9.10., 9.0012.30 und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Palsherm: Fr 9.10., 13.3017.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Schulz: Fr 9.10., 13.30-17.00
und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Kawamura-Reindl: Sa 10.10.,
9.00-12.30 und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Langen: Sa 10.10., 9.0012.30 und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Limmer: Sa 10.10., 13.3017.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe v. Rautenfeld: Sa 10.10.,
13.30-17.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Gutberlet: Fr 16.10., 9.0012.30 und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Bach: Fr 16.10., 9.00-12.30
und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Morgenstern: Fr 16.10.,
13.30-17.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00
Gruppe Heidenreich: Fr 16.10., 13.3017.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
–
► ACHTUNG:
Die Lehrveranstaltung wird nur im Wintersemester
durchgeführt.
Für Studierende, die die Lehr­ver­anstaltung im
Wintersemester nicht mit Erfolg abschließen, wird
ggf. im darauffolgenden Sommersemester eine
Wiederholungsmöglichkeit angeboten.
Studienphase 1
47
Modul 1.1
4.2 Lehrveranstaltungen in der ersten Studienphase (1.+2. Semester)
M. 1.1 (Forts.)
Modul 1.2
Modul 1.3
48
Modul 1.5
Wissenschaftliches
Arbeiten, Methoden und
Strategien des Lernens
Theorie/Geschichte/
Werte und Normen
Geschichte der Sozialen
Arbeit
Einführung in die Theorien
der Sozialen Arbeit
Werte und Normen
ECTS
SWS
2
6
Gröhlich
Haenelt
Heidenreich
von Rautenfeld
von Rautenfeld
Wahl
5
2
2
6
4
Sozialwirtschaft
2
Forschungsmethoden
Forschungsmethoden in
der Sozialen Arbeit
4
4
5
5
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Di 11.30-13.00
Mo 14.00-15.30
Mo 15.45-17.15
Mo 14.00-15.30
Mi 14.00-15.30
Mo 11.30-13.00
Dozentin /
Dozent
Do 8.00-9.30
Mo 9.45-11.15
Di 11.30-13.00
Mi 8.00-9.30
Di 14.00-15.30
Mo 14.00-15.30
Mi 9.45-11.15
Beyer
Gerhardinger
Walther
Beyer
Beyer
Gerhardinger
Wintersemester 2015/16
Do 15.45-19.00
Di 9.45-13.00
Mo 11.30-13.00; Mo 14.00-15.30
Mi 14.00-15.30
Mi 15.45-17.15
Mi 9.45-11.15
Fromm
Görtler
Mangione
März
Wintersemester 2015/16
Di 9.45-13.00
Do 8.00-11.15
Mo 16.30-20.00
Di 14.00-17.15
Schmidt
Mi 8.00-11.15
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Gröhlich
Haenelt
Di 11.30-13.00
Mo 14.00-15.30
Scheja
Di 9.45-11.15
Wintersemester 2015/16
Frank
Michl
Wahl
Zitzmann
Brockmann
Gerhardinger
Helmbrecht
2
OTIS / Sozialwirtschaft
Organisation und Träger
der Sozialen Arbeit
Dozentin /
Dozent
Sommersemester 2016
Frank
Do 8.00-9.30
Wahl
Zitzmann
Gerhardinger
Helmbrecht
Helmbrecht
Di 11.30-13.00
Mi 8.00-9.30
Mo 14.00-15.30
Di 14.00-15.30
Mi 9.45-11.15
Gerhardinger
Heese
Walther
Beyer
Beyer
Gerhardinger
Sommersemester 2016
Di 9.45-13.00
Mo 8.00-11.15
Mo 11.30-13.00; Mo 14.00-15.30
Mi 14.00-15.30
Mi 15.45-17.15
Mi 9.45-13.00
Fromm
Görtler
Mangione
März
Scheja
Schmidt
Sommersemester 2016
Di 9.45-13.00
Do 8.00-11.15
Mo 16.30-20.00
Do 14.00-17.15
Di 14.00-17.15
Mi 8.00-11.15
Studienphase 1
Lehrveranstaltung
SWS
ECTS
Modul 1.6
Modul 1.7
Modul 1.8
Soziologische Grundlagen
RV: Soziolog. Grundlagen
5
3
5
Seminar: Soziologische
Grundlagen
2
Psycholog. Grundlagen
Allgemeine Psychologie
5
2*
5
4
2
5
Entwicklungspsychologie
Sozialpsychologie
Pädagogische Grundlagen
Ringvorlesung:
Pädagogische Grundlagen
Seminar: Pädagogische
Grundlagen
Dozentin /
Dozent
Garhammer/
Fromm/Pfeffer
Adam
Fromm
Rosenkranz
Rosenkranz
Sowa
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Wintersemester 2015/16
Di 14.00-16.30
Mi 16.45-18.15
Mo 9.45-11.15
Mo 9.45-11.15
Mo 11.30-13.00
Fr 8.00-9.30
Dozentin /
Dozent
Garhammer/
Fromm/Pfeffer
Adam
Fromm
Rosenkranz
Rosenkranz
Sowa
Wintersemester 2015/16
Fr 8.00-9.30
Raab
Mi 14.00-15.30
Raab
2*
Mi 15.45-19.00, 14tg i. W. mit
Bach
Sozialpsychologie
Bach
Fr 9.45-13.00, 14tg i. W. mit
Bach
Sozialpsychologie
2*
Weissman
Mi 15.45-19.00, 14tg i. W. mit
Weissman
Entwicklungspsychologie
Weissman
Fr 9.45-13.00, 14tg i. W. mit
Weissman
Entwicklungspsychologie
* abzüglich 1 SWS angeleitetes Selbststudium auf alle Teil-LV des Moduls verteilt
2
Raab
Raab
Bach
Kuckhermann/
Tischner
Brockmann
Heidenreich
Tischner
Tischner
Wintersemester 2015/16
Mi 17.30-19.00
Di 9.45-11.15
Di 14.00-15.30
Mi 14.00-15.30
Mi 15.45-17.15
Kuckhermann/
Tischner
Brockmann
Brockmann
Tischner
Tischner
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
Di 14.00-16.30
Mi 16.45-18.15
Mo 9.45-11.15
Mo 9.45-11.15
Mo 11.30-13.00
Fr 8.00-9.30
Sommersemester 2016
Fr 8.00-9.30
Mi 14.00-15.30
Mi 15.45-19.00, 14tg i. W. mit
Sozialpsychologie
Fr 9.45-13.00, 14tg i. W. mit
Sozialpsychologie
Mi 15.45-19.00, 14tg i. W. mit
Entwicklungspsychologie
Fr 9.45-13.00, 14tg i. W. mit
Entwicklungspsychologie
Sommersemester 2016
Mi 8.00-9.30
Di 14.00-15.30
Di 9.45-11.15
Mi 14.00-15.30
Mi 15.45-17.15
Studienphase 1
49
Lehrveranstaltung
SWS
ECTS
Modul 1.9
Politikwiss. Grundlagen
Ringvorlesung: Pol. Bildung
4
2
5
Politik und Sozialpolitik
3*
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Wintersemester 2015/16
Bitzan/
Mo 14.00-15.30
Morgenstern/
von Rautenfeld/
Bitzan
Do 17.30-20.00
Morgenstern
Di 10.30-13.00
Morgenstern
Di 14.00-16.30
von Rautenfeld Mi 15.45-18.15
M. 1.10
* abzüglich 1 SWS angeleitetes Selbststudium
50
Modul 1.11
Medizinische Grundlagen
4
Medizinische Grundlagen
4
Rechtsgrundlagen Sozialer
Arbeit, Sozialrecht
(alt: Rechtl. Grundlagen 1)
Rechtsgrundlagen Sozialer
Arbeit*
Sozialrecht
(5)
4
2
5
Bitzan/
Morgenstern/
von Rautenfeld/
Bitzan
Morgenstern
Morgenstern
von Rautenfeld
von Rautenfeld
Wintersemester 2015/16
Richter
Richter
5
Dozentin /
Dozent
Mo 8.00-11.15
Mo 11.30-13.00; Mo 14.00-15.30
Sommersemester 2016
Mo 14.00-15.30
Do 17.30-20.00
Di 10.30-13.00
Di 14.00-16.30
Mo 15.45-18.15
Mi 14.00-16.30
Sommersemester 2016
Schulz
Schulz
Wintersemester 2015/16
Palsherm
Mo 11.30-13.00
Palsherm
Mo 15.45-17.15
2
Palsherm
Di 9.45-11.15
Palsherm
Di 15.45-17.15
Familienrecht**
(2)
Brosch
Di 11.30-13.00
Brosch
Di 14.00-15.30
Familienrecht**
(1)
Brosch
Di 15.45-16.30 (angel. Selbststudium)
* LV für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später
** LV für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Mi 14.00-17.15
Fr 9.45-13.00
Sommersemester 2016
Palsherm
Palsherm
Palsherm
Palsherm
Brosch
Brosch
Brosch
Mo 11.30-13.00
Mo 15.45-17.15
Di 9.45-11.15
Di 15.45-17.15
Di 14.00-15.30
Mi 9.45-11.15
Di 15.45-16.30 (angel. Selbststudium)
Studienphase 1
Lehrveranstaltung
SWS
ECTS
Arbeit mit Gruppen
3
5
Dozentin /
Dozent
Frank
Modul 2.4
Graef
Gröhlich
Gröhlich
Gutberlet
Vietzke
51
Wahl
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Dozentin /
Dozent
Wintersemester 2015/16
Fr 9.10., 14.00-17.15; Sa 10.10.,
8.45-17.15; Fr 13.11., 14.00-17.15; Sa
14.11., 8.45-17.15; Fr 4.12., 14.0017.15; Fr 8.1., 14.00-17.15
Fr 13.11., 9.00-17.00; Sa 14.11.,
Graef
9.00-17.00; Fr 18.12., 9.00-17.00; Sa
19.12., 9.00-17.00
Mi 14.00-16.30
Gröhlich
Mi 8.45-11.15
Do 9.45-12.15
Fr 9.10., 14.00-18.00; Fr 23.10.,
Vietzke
14.00-19.00; Sa 24.10., 9.00-14.00; Fr
6.11., 14.00-19.00; Sa 7.11., 9.0014.00; Fr 20.11., 14.00-19.00; Sa
21.11., 9.00-14.00
Vietzke
Mo 14.00-16.30
Wahl
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
Fr 22.4., 9.00-17.00; Sa 23.4., 9.0017.00; Fr 20.5., 9.00-17.00; Sa 21.5.,
9.00-17.00
Mo 14.00-16.30
Fr 18.3., 14.00-18.00; Fr 1.4., 14.0019.00; Sa 2.4., 9.00-14.00; Fr 15.4.,
14.00-19.00; Sa 16.4., 9.00-14.00; Fr
22.4., 14.00-19.00; Sa 23.4., 9.0014.00
Fr 6.5., 14.00-18.00; Fr 3.6., 14.0019.00; Sa 4.6., 9.00-14.00; Fr 10.6.,
14.00-19.00; Sa 11.6., 9.00-14.00; Fr
24.6., 14.00-19.00; Sa 25.6., 9.0014.00
Mo 14.00-16.30
Studienphase 1
Lehrveranstaltung
Modul 3.1
ECTS
SWS
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
52
Theorie-Praxis-Transfer
4 10
Teil 2: Wintersemester 2015/16
Teil 1 (jeweils im SS)
2
Teil 2 (jeweils im WS)
2
Resozialisierung, Gefährdetenhilfe
Kugler / Adam Di 17.30-19.00
Gesundheitshilfen
Bolz
Di 8.00-9.30
Schmidt
Di 8.00-9.30
Interkulturelle / Internat. Soz. Arbeit Topper
Di 8.00-9.30
Münch
Di 17.30-19.00
Jugend- und Familienhilfe
Zitzmann
Di 8.00-9.30
Jugend-, Jugendsozialarbeit
Roth
Di 8.00-9.30
Wahl
Di 17.30-19.00
Soziale Arbeit mit Menschen mit
Gröhlich
Di 8.00-9.30
Behinderung und psych. Erkrankung Walther
Di 17.30-19.00
Soz. Arbeit mit Frauen und Mädchen Pfeffer
Di 17.30-19.00
Soz. Arbeit mit alten Menschen
Langen
Di 17.30-19.00
Soz. Arbeit mit Kindern, Hilfen zur
Gundlach
Di 8.00-9.30
Erziehung
Jungfer
Di 8.00-9.30
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Teil 1: Sommersemester 2016
Bildung neuer Seminargruppen am Ende des
WS 2015/16, Beginn SS 2016
Siehe unten stehenden Hinweis
zu den Informationsveranstaltungen
Informationsveranstaltungen zu den Arbeitsfeldbereichen im WS 2015/16:
Bereits sehr frühzeitig in Ihrem Studium sollen Sie die Möglichkeit haben, sich über die Vielfältigkeit der Sozialen Arbeit zu informieren. Sie erhalten in einer
fünfteiligen Informationsveranstaltung Einblicke in zehn zentrale Arbeitsfelder Ihres späteren Berufs. Gleichzeitig sollen Sie dadurch bei der Wahl Ihres TPTSeminars und des entsprechenden Praktikums (siehe Kompass für die prakt. Studienmodule) unterstützt werden. Der Besuch der Veranstaltungen ist zwar
freiwillig, wird aber fachlicherseits dringend empfohlen. Die fünf Veranstaltungen finden jeweils montags von 17.30–19.00 Uhr im Raum BB.006 zu folgenden
Terminen statt:
Datum
16.11.2015
23.11.2015
30.11.2015
7.12.2015
14.12.2015
17.30–18.15 Uhr
Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderung und psych. Erkrankung
Gesundheitshilfen
Jugend- und Familienhilfe
Soziale Arbeit mit Frauen und Mädchen
Jugend-, Jugendsozialarbeit
18.15–19.00 Uhr
Soziale Arbeit mit Kindern, Hilfen zur Erziehung
Interkulturelle / Internationale Soziale Arbeit
Soziale Arbeit mit alten Menschen
Erwachsenenbildung
Resozialisierung, Gefährdetenhilfe
Studienphase 1
Lehrveranstaltung
Modul 1.12
ECTS
Familien-, Kinder- und
Jugendhilferecht
(alt: Rechtl. Grundlagen 2)
Kinder- und
Jugendhilferecht
Familienrecht*
(4)
5
5
3
Dozentin /
Dozent
Dozentin /
Dozent
Wintersemester 2015/16
Brosch
Brosch
Brosch
Brosch
Straub
2
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Mi 8.45-11.15
Mi 14.00-16.30
Di 11.30-13.00
Di 14.00-15.30
Do 14.00-17.15, Termine: 8.10., 22.10.,
5.11., 19.11., 3.12., 17.12., 14.1.
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
Brosch
Brosch
Brosch
Brosch
Straub
Di 9.45-11.15
Mi 14.00-16.30
Di 14.00-15.30
Mi 9.45-11.15
Do 14.00-17.15, Termine: 17.3., 7.4.,
21.4., 12.5., 2.6., 16.6., 30.6.
Modul 1.13
Entwicklung, Erziehung
und Bildung
RV mit Beiträgen aus
Pädagogik, Psychologie,
Soziologie und Sozialer
Arbeit sowie angeleitetes
Selbststudium/
Projektbetreuung
Modul 1.14
53
Straf- und
(1)
Jugendstrafrecht**
* LV für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/11
** LV für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben = AW-Fach „Strafrecht, insbes. Sexual-, Drogen- und Jugendstrafrecht“
Gesundheit und Krankheit
RV mit Beiträgen aus
Medizin, Pädagogik,
Psychologie, Soziologie,
Recht, Soziale Arbeit sowie
angeleitetes Selbststudium/
Projektbetreuung
8
10
8
8
8
Wintersemester 2015/16
Kuckhermann
(Koordinator)
u.a.
Tischner
(Koordinator)
u.a.
10
Limmer
(Koordinatorin)
u.a.
Limmer
(Koordinatorin)
u.a.
Di 8.45-13.00 (RV),
Projektbetreuung Moodle
Fr 8.00-13.00 (RV)
Projektbetreuung Moodle
Wintersemester 2015/16
Mi 8.00-11.15 und 14.00-15.30 (RV);
Mi 15.45-18.15 (angeleitetes Selbst­
studium/Fallarbeit/Projektbetreuung)
Fr 8.00-13.00 (RV);
Fr 14.00-16.30 (angeleitetes Selbst­
studium/Fallarbeit/Projektbetreuung)
Sommersemester 2016
Kuckhermann
(Koordinator)
u.a.
Tischner
(Koordinator)
u.a.
Limmer
(Koordinatorin)
u.a.
Limmer
(Koordinatorin)
u.a.
Di 8.45-13.00 (RV),
Projektbetreuung Moodle
Fr 8.00-13.00 (RV)
Projektbetreuung Moodle
Sommersemester 2016
Mi 8.00-11.15 und 14.00-15.30 (RV);
Mi 15.45-18.15 (angeleitetes Selbst­
studium/Fallarbeit/Projektbetreuung)
Fr 8.00-13.00 (RV);
Fr 14.00-16.30 (angeleitetes Selbst­
studium/Fallarbeit/Projektbetreuung)
Studienphase 2
Lehrveranstaltung
SWS
4.3 Lehrveranstaltungen in der zweiten Studienphase (3.-5. Semester)
SWS
ECTS
Modul 1.15
Soziale Ungleichheit/Armut
RV mit Beiträgen aus
Soziologie, Politikwissen­
schaft, Recht, Soziale
Arbeit sowie angeleitetes
Selbststudium/
Projektbetreuung
8
8
10
Kultur, Ästhetik+Bewegung
Praxisangebot 1 1
Praxisangebot 2 1
Theorie / RV
6
2
2
2
54
Modul 2.1
1
5
Dozentin /
Dozent
Walther
(Koordinator)
u.a.
Walther
(Koordinator)
u.a.
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Wintersemester 2015/16
Mo 14.00-17.15 (RV)
Mo 11.30-13.00 (Projektbetreuung)
Mi 9.45-11.15 (Projektbetreuung)
Wintersemester 2015/16
siehe Veranstaltungsliste ▼
siehe Veranstaltungsliste ▼
Kosuch/
Do 14.00-15.30
Heidenreich/
Kuckhermann/
Wahl
Dozentin /
Dozent
Walther
(Koordinator)
u.a.
Walther
(Koordinator)
u.a.
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
Mo 14.00-17.15 (RV)
Mo 11.30-13.00 (Projektbetreuung)
Mi 9.45-11.15 (Projektbetreuung)
Sommersemester 2016
siehe Veranstaltungsliste ▼
siehe Veranstaltungsliste ▼
Kosuch/
Do 14.00-15.30
Heidenreich/
Kuckhermann/
Wahl
raktische Angebote zum Fach „Kultur, Ästhetik und Bewegung (KÄB)“: Zu jedem der Angebote wird eine schriftliche Information im 4. Stock
P
ausgehängt und in den Content Services des my-ohm-Systems bereitgestellt. Dieser Aushang enthält Angaben zu folgenden Punkten: Titel/Thema
des Angebots; DozentIn; Studienziele und -inhalte; Art der Lehrveranstaltung; Kriterien zur Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „ohne Erfolg
teilgenommen“. Sofern nichts anderes angegeben ist, umfasst jedes Angebot jeweils 2 SWS. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt in der Regel 15-25,
die genaue Beschränkung für jedes einzelne Angebot sehen Sie bei Ihrer Online-Anmeldung.
Ziele: Im KÄB-Bereich geht es darum, in einem geschützten und unbewerteten Raum ästhetische Erfahrungen machen zu können. Der Prozess
steht deshalb im Vordergrund der KÄB-Veranstaltungen, wenngleich auch interessante und für ein äußeres Publikum spannende Produkte in diesen
Prozessen entstehen können. Als Gemeinsamkeit und inhaltliche Klammer dient die jedes Semester stattfindende KÄB-Begegnung, in der sich
die Studierenden über Ihre Erfahrungen austauschen können. Der KÄB-Bereich soll zur Gestaltung einer lebendigen, sichtbaren und nachhaltigen
Fakultätskultur beitragen. Alle Studierenden und Dozenten sind deshalb eingeladen, im Laufe des Semesters im Studienbetrieb „sichtbar-hörbarspürbar“ zu werden. In diesem Sinne lade ich alle ein, die kulturellen Methoden nicht nur als Raum des Ausprobierens und Entdeckens zu erfahren,
sondern auch mit diesen kulturellen Methoden unsere Studienkultur aktiv mitzugestalten. (Markus Kosuch)
Präsentation der Ergebnisse: Am Ende eines jeden Semesters (WS 2015/16: Montag, 11. Januar 2016, und SS 2016, Mittwoch, 22. Juni 2016) findet
jeweils von 18.00 bis 20.00 Uhr eine KÄB-Begegnung statt, in der sich die Studierenden in Kleingruppen über ihre Erlebnisse und Erfahrungen im
KÄB-Bereich austauschen. Es gibt einen gemeinsamen Anfang und ein gemeinsames Ende. KÄB-Kurse, die am Anfang oder am Ende etwas für alle
präsentieren wollen, können dies tun. Die Teilnahme ist für alle KÄB-Kursteilnehmenden verbindlich.
Studienphase 2
Lehrveranstaltung
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Bildende Kunst
• Bilder sprechen nicht, aber sie
lehren uns sehen
• Das kann mein Kind auch – oder die Kronberger
Entwicklung und die Bedeutung der
Abstraktion in der Malerei
• „Innere Landschaft“ oder
Selbstreflexion im Kontext der
bildnerischen Sprache
• Buchgestaltung – Spiel mit Papier
Sa 7.11., 10.00-17.00; So 8.11., 10.0017.00; Sa 14.11., 10.00-17.00 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16
55
Sprache/Literatur
• Poetry Slam – Texte schreiben und
erfolgreich vortragen
• Geschichten erzählen – mit Worten
berühren
EinfV: Fr 20.5., 14.00-19.30; BlockV:
Sa 21.5., 10.00-17.30; Fr 27.5., 14.0019.30; Sa 28.5., 10.00-17.30 + KÄBBegegnung Mi 22.6.16
Kronberger
BlockV: Fr 15.4., 10.00-17.00; Sa
16.4., 10.00-17.00; So 17.4., 10.0017.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16
F BlockV: Fr 18.3., 14.00-21.00; Sa
19.3., 10.00-18.00; So 20.3., 10.0018.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16
EinfV: Mi 8.6., 15.00-16.00; BlockV: Fr
17.6., 15.00-17.00; Sa 18.6., 10.0017.00; So 19.6., 10.00-17.00 + KÄBBegegnung Mi 22.6.16
Schnetz
Schober
Sa 24.10., 9.00-16.00; So 25.10., 9.0016.00; Mo 26.10., 9.00-16.00 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16
Jakob
Ellrodt
EinfV: Do 10.12., 13.00-13.30;
BlockV: Fr 8.01., 14.00-18.00; Sa
9.01., 10.00-18.00; So 10.01., 10.0015.00; So 10.01., 19.00-21.00 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Gerum
Volkmann
• Dreidimensionales Gestalten in
Stahl – Schmieden
• Workshop Bambusbau: Bau
begehbarer Raumobjekte
Dozentin /
Dozent
Ellrodt
Di 19.4., 14.00-18.00; Di 26.4., 14.0018.00; Di 3.5., 14.00-18.00; Di 24.5.,
14.00-18.00; Di 31.5., 14.00-18.00; Di
31.5., 19.00-21.00, + KÄB-Begegnung
Mi 22.6.16, auch AW-Fach
EinfV: Do 7.4., 13.00-13.30; BlockV:
Fr 8.4., 14.00-18.00; Sa 9.4., 10.0018.00; So 10.4., 10.00-15.00; So
10.4., 19.00-21.00 + KÄB-Begegnung
Mi 22.6.16
Studienphase 2
Lehrveranstaltungen
im Modul 2.1 (KÄB)
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Theater/Zirkus
• Zirkuspädagogik
Dozentin /
Dozent
Bilenko
56
• Szenische Interpretation
Kosuch
• Improvisationstheater
Jakob
• Das Papiertheater – zwischen
Spieltrieb und Reflexion
Volkmann
• Fakultätsübergreifendes
Theaterprojekt über 2 Semester
Musik
• Musik in der Sozialen Arbeit:
Rhythmus und Percussion
Kosuch
Do 9.45-13.00, Termine: 8.10.,15.10., Kosuch
22.10., 29.10., 19.11., 24.11., + KÄBBegegnung Mo 11.1.16, auch AW-Fach
Di 20.10., 14.00-18.00; Di 27.10.,
14.00-18.00; Di 3.11., 14.00-18.00;
Di 24.11., 14.00-18.00; Di 1.12.,
14.00-18.00; Di 1.12., 19.00-21.00,
+ KÄB-Begegnung Mo 11.1.16, auch
AW-Fach
EinfV: Fr 11.12., 13.00-14.30; BlockV:
Sa 12.12., 10.00-18.00; So 13.12.,
10.00-18.00; Mo 14.12., 10.00-13.00
+ KÄB-Begegnung Mo 11.1.16
Di 19.15-20.45, Termine s. Aus­hang,
Kosuch
+ KÄB-Begegnung Mo 11.1.16
Ensslin
Mo 9.45-11.15 + KÄB-Begegnung Mo
11.1.16
Ensslin
• Hiphop und Rap in der Sozialen
Arbeit
Hedtke
• Making Music Together – Rock,
Pop, Funk, Swing
Helmbrecht
• Vokalensemble – Ohm-Chor
Kosuch
EinfV: Do 19.11., 17.00-19.30; BlockV:
Fr 20.11., 14.00-21.00; Sa 21.11.,
10.00-18.00; So 22.11., 10.00-18.00;
Mo 23.11., 13.00-14.00 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16
Di 18.15-20.45, pers. Anmeldung
Helmbrecht
beim Dozenten, EinfV 14.10., 19.00, +
KÄB-Begegnung Mo 11.1.16
Di 19.30-21.00 + KÄB-Begegnung Mo Kosuch
11.1.16
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Di 9.45-11.15 + KÄB-Begegnung Mi
22.6.16
Do 9.45-13.00, Termine: 17.3.,
7.4., 14.4., 21.4., 2.6., 9.6, + KÄBBegegnung Mi 22.6.16, auch AW-Fach
EinfV: Di 15.3., 19.15-21.15 und zwei
BlockV + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16
BlockV: Mo 4.4., 9.45-12.00; Mo
18.4., 9.45-12.00; Mo 2.5., 9.4512.00; Mo 23.5., 9.45-12.00; Fr 27.5.,
9.45-15.15; Mo 6.6., 9.45-12.00; Mo
20.6., 9.45-12.00, + KÄB-Begegnung
Mi 22.6.16
Di 18.15-20.45, pers. Anmeldung
beim Dozenten, + KÄB-Begegnung
Mi 22.6.16
Di 19.30-21.00 + KÄB-Begegnung Mi
22.6.16
Studienphase 2
Lehrveranstaltungen
im Modul 2.1 (KÄB)
Medien
• Kreatives Gestalten und
Veröffentlichen im Internet
• Niedrigschwellige Medienaktionen
Dozentin /
Dozent
Gebhardt
Hielscher
• Praktische Radioarbeit
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Mo 14.00-17.15, 14tg, + KÄBBegegnung Mo 11.1.16
Do 15.45-19.00, 14tg, Termine: 8.10.,
22.10., 5.11., 19.11., 3.12., 17.12.15
und 7.1.16 + KÄB-Begegnung Mo
11.1.16
• Videoproduktion
• Digitale Fotografie
Dozentin /
Dozent
Gebhardt
Mo 14.00-17.15, 14tg, + KÄBBegegnung Mi 22.6.16
Hielscher
Do 15.45-19.00, 14tg, Termine: 17.3.,
31.3., 14.4., 28.4., 12.5., 2.6., 16.6. +
KÄB-Begegnung Mi 22.6.16
Mo 14.00-17.15, 14tg
EinfV: Do 28.4., 16.00-18.00; BlockV:
Fr 29.4., 14.00-18.00; Sa 30.4., 10.0017.00; Fr 6.5., 14.00-18.00; Sa 7.5.,
10.00-17.00 + KÄB-Begegnung Mi
22.6.16
Thurn
Koch
57
Tanz
• Tanz in der Sozialen Arbeit
Mayer
• Begegnung im Tanz: contact improv. Pourian
Erlebnispädagogik
• Klettern als erlebnispädagogische
Methode
• City Bound – Erlebnispädagogik in
der Stadt?!
• Höhlen und Labyrinthe
Blockseminar in der Fränkischen
Schweiz)
• Bewegende Wege (Blockseminar im
Bayerischen Wald)
Fr 23.10., 9.30-17.15; Sa 24.10., 9.3016.30; Fr 30.10., 9.30-17.15 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16
Mo 11.30-13.00 + KÄB-Begegnung
Mo 11.1.16
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Mayer
Pourian
Wahl/
Westhoff
Roth
Felßner/Nöthen
Jäger
Fr 10.6., 9.30-17.15; Sa 11.6., 10.0017.00; Fr 17.6., 9.30-17.15 + KÄBBegegnung Mi 22.6.16
Mo 11.30-13.00 + KÄB-Begegnung
Mi 22.6.16
EinfV: Mi 20.4., 14.00-18.00; BlockV:
Fr 29.4., 8.00-18.00, Sa 30.4., 8.0018.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16
Do 15.45-19.00, 14tg, Beginn: 17.3. +
KÄB-Begegnung Mi 22.6.16
BlockV: Mi 18.5., 8.00 durchgehend
bis Fr 20.5., 18.00 + KÄB-Begegnung
Mi 22.6.16
BlockV: Mi 25.5., 14.00 durchgehend
bis Sa 28.5., 13.00 + KÄB-Begegnung
Mi 22.6.16
Studienphase 2
Lehrveranstaltungen
im Modul 2.1 (KÄB)
• Winter erleben
Bewegung
• Bewegung und Sport:
Bewegungsspiele und Slackline
• Sportangebote in der offenen
Kinder- und Jugendarbeit
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Michl
EinfV: Mi 21.10., 12.30-13.30; BlockV:
(voraussichtlich 16.-18.12.2015) +
KÄB-Begegnung Mo 11.1.16
Wahl
Di 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung
Mo 11.1.16, auch AW-Fach
• Entspannung mit Kindern und
Jugendlichen
Dozentin /
Dozent
Wahl
Ohlwerter
Huf
• Psychomotorik
Heßler-Klug
• Aikido
Tischner
Besonderes
• Die Kunst der Wahrnehmung
Oberlander
58
• Laufen - Rennen - Joggen
Do 9.45-13.00, 14tg, Termine: 22.10.,
5.11., 19.11., 3.12., 17.12. + ein
Zusatztermin + KÄB-Begegnung Mo
11.1.16
Sa 24.10., 10.00 -16.00; Sa 21.11.,
10.00-16.00; Do 26.11., 12.00-16.00;
Do 3.12., 12.00-16.00; Do 10.12.,
12.00-16.00; Do 17.12., 12.00-16.00 +
KÄB-Begegnung Mo 11.1.16
Do 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung
Tischner
Mo 11.1.16, auch AW-Fach
EinfV: Mo 12.10., 14.00-15.30;
BlockV: Sa 17.10., 10.00-16.45;
Mo 26.10., 14.00-15.30; Mo 23.11.,
14.00-15.30; Mo 30.11., 14.00-15.30;
Sa 5.12., 10.00-16.45; Mo 21.12.,
14.00-15.30 + KÄB-Begegnung Mo
11.1.16
Oberlander
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Di 14.00-17.15, Termine: 26.4.,
3.5., 10.5., 31.5., 7.0., 14.6. + KÄBBegegnung Mi 22.6.16, auch AWFach
Fr 8.4., 14.00-17.15; Sa 9.4., 9.0015.30; Fr 29.4., 14.00-17.15; Sa 30.4.,
9.00-15.30 + KÄB-Begegnung Mi
22.6.16
Do 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung
Mi 22.6.16, auch AW-Fach
EinfV: Mo 21.3., 14.00-15.30; BlockV:
Sa 2.4., 10.00-16.45; Mo 11.4.,
14.00-15.30; Mo 18.4., 14.00-15.30;
Sa 30.4., 10.00-16.45; Mo 9.5.,
14.00-15.30; Mo 23.5., 14.00-15.30 +
KÄB-Begegnung Mi 22.6.16
Studienphase 2
Lehrveranstaltungen
im Modul 2.1 (KÄB)
SWS
ECTS
6
5
4
59
Modul 2.2
Gesprächsführg. & Beob.
Präsentation & Moderation
Gesprächsführung und
Beobachtung
Präsentation und
Moderation
2
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Dozentin /
Dozent
Wintersemester 2015/16
Glöckler
Gutberlet
Moosbauer
Moosbauer
Resing
Rindt-Ermer
Wagenbrenner
Walther
Frank
Gutberlet
KawamuraReindl
Palsherm
von Rautenfeld
Reisenweber
von BeyerStiepani
Wahl
Do 15.45-19.00
Di 9.45-13.00
Mo 8.00-11.15
Di 14.00-17.15
Mi 14.00-17.15
EinfV: Fr 9.10., 14.00-17.15; BlockV:
Fr 30.10., 14.00-17.15; Sa 31.10.,
9.30-16.30; Fr 13.11., 14.00-17.15;
Sa 14.11., 9.30-16.30; Fr 27.11.,
14.00-17.15; Sa 28.11., 9.30-16.30;
Fr 11.12., 14.00-17.15; Sa 12.12.,
9.30-16.30
Di 14.00-17.15
Di 9.45-13.00
Mi 14.00-15.30
Mi 9.45-11.15
Di 14.00-15.30
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
Glöckler
Gutberlet
Moosbauer
Do 15.45-19.00
Di 9.45-13.00
Mo 8.00-11.15
Resing
Rindt-Ermer
Mi 14.00-17.15
EinfV: Fr 18.3., 14.00-17.15; BlockV:
Fr 8.4., 14.00-17.15; Sa 9.4., 9.3016.30; Fr 29.4., 14.00-17.15; Sa 30.4.,
9.30-16.30; Fr 20.5., 14.00-17.15;
Sa 21.5., 9.30-16.30; Fr 3.6., 14.0017.15; Sa 4.6., 9.30-16.30
Wagenbrenner
Di 14.00-17.15
Frank
Gutberlet
KawamuraReindl
Palsherm
Mi 14.00-15.30
Mi 9.45-11.15
Di 14.00-15.30
Mi 8.00-9.30
Mo 11.30-13.00 (in Englisch)
Do 15.10., 17.00-20.00; Fr 16.10.,
Reisenweber
9.00-18.00; Sa 17.10., 9.00-18.00
EinfV: Fr 6.11., 13.00-18.30; BlockV:
von BeyerFr 18.12., 9.00-18.00; Sa 19.12., 9.00- Stiepani
16.30
Do 14.00-15.30
Mi 8.00-9.30
Do 14.4., 17.00-20.00; Fr 15.4., 9.0018.00; Sa 16.4., 9.00-18.00
EinfV: Fr 1.4., 13.00-18.30; BlockV: Fr
6.5., 9.00-18.00; Sa 7.5., 9.00-16.30
Studienphase 2
Lehrveranstaltung
Modul 2.3
SWS
ECTS
Arbeit mit Einzelnen und
Familien
3
5
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Dozentin /
Dozent
Wintersemester 2015/16
Drinkmann
Gerhardinger
KawamuraReindl
Messerschmidt
Müller-Pein
60
Zitzmann
Fr 16.10., 8.00-13.00; Fr 23.10.,
8.00-13.00; Fr 20.11., 8.00-13.00; Fr
27.11., 8.00-13.00; Fr 11.12., 8.0013.00; Fr 8.1., 8.00-13.00
Mo 9.45-12.15
Mi 8.45-11.15
Fr 16.10., 14.00-19.00; Sa 17.10.,
8.45-17.00; Fr 13.11., 14.00-19.00; Sa
14.11., 8.45-17.00; Sa 21.11., 8.4517.00; Fr 4.12., 14.00-18.00
Fr 16.10., 14.00-18.30; Sa 17.10.,
9.00-17.00; Fr 6.11., 14.00-18.30; Sa
7.11., 9.00-17.00; Fr 27.11., 14.0018.30; Sa 28.11., 9.00-17.00
Mo 9.45-12.15
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
Gerhardinger
KawamuraReindl
Messerschmidt
Müller-Pein
Pfeffer
Richartz
Zitzmann
Mo 9.45-12.15
Mi 8.45-11.15
Fr 18.3., 14.00-18.00; Sa 19.3., 9.0017.00; Fr 8.4., 14.00-18.00; Sa 9.4.,
9.00-17.00; Fr 22.4., 14.00-18.00; Sa
23.4., 9.00-17.00; Fr 6.5., 14.00-18.00
Fr 8.4., 14.00-18.30; Sa 9.4., 9.0017.00; Fr 22.4., 14.00-18.30; Sa 23.4.,
9.00-17.00; Fr 20.5., 14.00-18.30; Sa
21.5., 9.00-17.00
Do 15.45-18.15
Fr 1.4., 14.00-18.45; Sa 2.4., 9.3017.45; Fr 29.4., 14.00-18.45; Sa 30.4.,
9.30-17.45; Fr 3.6., 14.00-18.45; Sa
4.6., 9.30-17.45
Mo 9.45-12.15
Studienphase 2
Lehrveranstaltung
SWS
ECTS
4
10
Teil 1 (jeweils im SS)
2
Teil 2 (jeweils im WS)
2
Modul 3.1
61
Modul 3.2
Praktisches
Studiensemester
Praxisseminar
Ausbildungssupervision
Praxiseinsatz
3
2
1
704
Std.
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Dozentin /
Dozent
Teil 2: Wintersemester 2015/16
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Teil 1: Sommersemester 2016
Siehe Studienphase 1, S. 52
30
Wintersemester 2015/16
Siehe Aushang im 3. OG Talseite
Nach individueller Absprache
Praxisstellen sind aus folgenden Arbeitsfeldbereichen zu wählen:
Sommersemester 2016
Siehe Aushang im 3. OG Talseite
Nach individueller Absprache
• Erwachsenenbildung
• Resozialisierung/Gefährdetenhilfe
•Gesundheitshilfe einschließlich Sozialer Arbeit mit Menschen mit Suchterkrankungen
• Interkulturelle/Internationale Soziale Arbeit
• Jugend- und Familienhilfe
• Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
• Soziale Arbeit mit alten Menschen
•Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung
• Soziale Arbeit mit Frauen und Mädchen
• Soziale Arbeit mit Kindern/Hilfen zur Erziehung
Studienphase 2
Theorie-Praxis-Transfer
Lehrveranstaltung
ECTS
Modul 1.4
Theorie
Theorien der Sozialen
Arbeit
4
4
5
Dozentin /
Dozent
Glöckler
Riemann
3
3
5
Geißler
Gerhardinger
Glöckler
Wintersemester 2015/16
Fr 9.45-13.00
Mi 14.00-17.15
Wintersemester 2015/16
Mi 14.00-16.30
Di 14.00-16.30
Mi 14.45-17.15
Dozentin /
Dozent
Glöckler
Gröhlich
Riemann
Zitzmann
N.N.
Geißler
Gerhardinger
Glöckler
Gröhlich
Gröhlich
Käs
Meyer
Morgenstern
M. 3.3
62
Modul 2.5
Gemeinwesenarbeit
Gemeinwesenarbeit
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Praxis-Theorie-Transfer
Projektbegleitung
2
2
10
Wintersemester 2015/16
nach individueller Vereinbarung mit
einem hauptamtlichen Lehrenden
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
Fr 9.45-13.00
Mo 9.45-13.00
Di 14.00-17.15
Fr 9.45-13.00
Zusatz-LV, Termin siehe Aushang
Sommersemester 2016
Mi 14.00-16.30
Di 14.00-16.30
Mi 14.45-17.15
Di 14.00-16.30
Mi 8.45-11.15
Fr 9.45-12.15, 18.3.-20.5. + BlockV
am Wochenende n.V.
Fr 1.4., 14.00-18.00; Sa 2.4., 10.0017.00; Fr 22.4., 14.00-18.00; Sa 23.4.,
10.00-17.00; Fr 3.6., 14.00-18.00;
Sa 4.6., 10.00-17.00; Fr 17.6., 14.0016.00
Mi 14.00-16.30
Sommersemester 2016
nach individueller Vereinbarung mit
einem hauptamtlichen Lehrenden
Studienphase 3
Lehrveranstaltung
SWS
4.4 Lehrveranstaltungen in der dritten Studienphase (6.+7. Semester)
Modul 4.1
63
ECTS
SWS
Schwerpunktthema über
zwei Semester
12 15
Schwerpunktthemen:
1. Arbeit mit Kindern/Hilfen zur
Erziehung
2. Behinderung/Psych. Erkrankung
3. Erwachsenenbildung
4. Resozialisierung/Gefährdetenhilfe
5. Gesundheitshilfen/Suchtkrankenhilfe
6. Interkulturelle Soziale Arbeit
7. Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
8. Soziale Arbeit mit Familien
9. Schulsozialarbeit
10. Integrierte Stadtentwicklung
11.Sozialberatung
12. Altern in der mod. Gesellschaft
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Wintersemester 2015/16
Fortführung der Schwerpunktthemen,
die im SS 2015 für Studierende im
Bachelorstudiengang gebildet wurden.
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
Beginn der Schwerpunktthemen für Studierende im
Bachelorstudiengang im SS 2016
Vorstellung der Schwerpunktthemen
am 4.11.15, 11.15-14.15 Uhr in Raum BL.316/317
Wahl der Schwerpunktthemen: siehe Aushang!
Keine Online-Einschreibung!
Studienphase 3
Lehrveranstaltung
SWS
ECTS
Querschnittsangebote 1 / 2
1. Abweichendes Verhalten
und soziale Kontrolle
4
5
2. Alter
3. G
eschlechtssensible
Konzepte
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Wintersemester 2015/16
Garhammer/
Mi 14.00-17.15
KawamuraReindl/Lindner
Gunzelmann/
Fr 9.45-13.00
Kaufmann/Reis
64
Module 4.2 und 4.3
4. Handlungs- und erlebnis­­
orientierte Konzepte *
Dozentin /
Dozent
Garhammer/
KawamuraReindl/Lindner
Bitzan
Wahl
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Sommersemester 2016
Mi 14.00-17.15
Do 15.45-17.15 sowie Fr 20.5.16,
11.30-19.00, Sa 21.5.16, 11.30-15.30,
Fr 3.6.16, 11.30-19.00, Sa 4.6.16,
13.00-16.30
Mo 9.45-13.00 + BlockV vom 9.12.6.16
*P
flichtveranstaltung für Studierende, die das Zertifikat „Basisqualifikation Erlebnispädagogik“ erwerben wollen!
5. Kulturelle Diversität
Bitzan/
Pablo-Dürr
6. Internationale Soziale
Arbeit
7. Medien in der Sozialen
Arbeit *
Unbehaun/
Helmbrecht
Heidenreich/
Lutz/Fiedler
Do 15.45-17.15 sowie Fr 4.12.,
10.00-16.30 + Sa 5.12., 10.00-14.00
Fr 8.1.16, 11.30-19.00, Sa 9.1.16,
11.30-15.30
Mo 14.00-17.15
(LV in englischer Sprache)
Mi 8.00-11.15
Brockmann/
Pablo-Dürr
Mi 14.00-16.30 sowie Fr. 19.5. und Sa
20.5., 10.00-14.00
Unbehaun/
Helmbrecht
Heidenreich/
Lutz/Fiedler
Mo 14.00-17.15
(LV in englischer Sprache)
Mi 8.00-11.15
Gottwald
Mo 16.45-18.15 sowie 19.3., 2.4.,
16.4., 30.4., 4.6. und 18.6. jeweils
8.45-12.15
BlockV: Do 17.3., 14.00-17.15; Do
31.3., 14.00-17.15; Fr 22.4., 14.0019.00; Sa 23.4., 8.00-14.00; Do 19.5.,
14.00-17.15; Do 23.6., 14.00-19.00
* Pflichtveranstaltung für Studierende, die das Zertifikat „Medienberatung“ erwerben wollen
8. Sozial- und Jugend­hilfe­
planung, Organisation
sozialer Dienste
9. Digitale Soziale Arbeit/
Soziale Arbeit im
virtuellen Raum
10. G
rundlagen des
Sozialmanagements *
Reindl/Wenzel
Reindl/
Weissman
Mi 14.00-17.15
*P
flichtveranstaltung für Studierende, die das Zertifikat „Projektmanagement“ erwerben wollen
Studienphase 3
Lehrveranstaltung
11. Onlineberatung *
ECTS
SWS
Dozentin /
Dozent
Reindl/Klupp/
Storch/Zauter
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
BlockV: Fr 9.10., 9.45-17.15; Fr
16.10., 9.45-17.15; Fr 30.10., 9.4517.15; Fr 6.11., 9.45 -17.15; Fr 27.11.,
9.45-17.15; Fr 11.12., 9.45-17.15
Dozentin /
Dozent
Reindl/Klupp/
Storch/Zauter
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
BlockV: Fr 18.3., 9.45-17.15; Fr 1.4.,
9.45-17.15; Fr 15.4., 9.45-17.15 ;
Fr 29.4., 9.45-17.15; Fr 20.5., 9.4517.15; Fr 10.6., 9.45-17.15
65
Module 4.2 und 4.3 (Fortsetzung)
*P
flichtveranstaltung für Studierende, die das Zertifikat „Onlineberatung“ erwerben wollen!
12. Soziale Arbeit und
Menschenrechte
13. K
ulturelle Bildung in
der Sozialen Arbeit
14. Psychische
Belastungen
und Störungen
(Schwerpunkt Kinder
und Jugendliche)
15. P
sychische
Belastungen
und Störungen
(Schwerpunkt:
Erwachsene)
16. F
reiwilligen­
management
17. Forschung in der
Sozialen Arbeit
18. StadtraumGesellschaft
Kein LV-Angebot im Studienjahr 2015/16
Kosuch
EinfV: Mo 5.10., 18.00-19.30; Mi 8.0011.15 + Exkursion
Schmidt/Schulz Mi 8.00-11.15
Kosuch
EinfV: Mo 15.3.,18.00-19.30; Mi 8.0011.15 + Exkursion
Schmidt/Schulz
Mi 8.00-11.15
Walther/Hahn/
Limmer
Di 8.00-11.15
Rosenkranz/
Beyer/Glaser
Fromm/Sowa
Mi 8.00-11.15
Do 15.45-19.00
Krämer/Schwab/ Di 14.00-16.30
Gottwald
Studienphase 3
Lehrveranstaltung
4.5 Allgemeinwissenschaftliche / Fachbezogene Wahlpflichtfächer (1.-7. Semester)
SWS ECTS
6 6
(8) (8)
Wintersemester 2015/16
Sommersemester 2016
Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/2011 studieren drei AW-Fächer im Laufe ihres Studiums; Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011
aufgenommen haben, müssen vier AW-Fächer absolvieren. Pro Semester sind max. zwei AW-Fächer zu belegen. Von dieser Beschränkung ausge­
nommen sind Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben.
Modul 4.4
Zu jedem der nachstehenden Angebote wird eine schriftliche Information im 4. Stock, Bahnhofstraße 87, ausgehängt und in den Content Services des
my-ohm-Systems bereitgestellt. Dieser Aushang enthält Angaben zu folgenden Punkten: Titel/Thema des Angebots; DozentIn; Studienziele und -inhalte;
Art der Lehrveranstaltung; Art der Prüfung; ggf. Hinweise auf Teilnahmebeschränkungen (Teilnehmerbegrenzungen o.ä.); sonstige Bemerkungen.
Sofern nichts anderes angegeben ist, umfasst jedes Angebot 2 SWS. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt in der Regel 15-25, die genaue Beschränkung
für jedes einzelne Angebot sehen Sie bei Ihrer Online-Anmeldung.
66
AW 1
AW 2
AW 3
(AW 4)
2
2
2
(2)
Lehrveranstaltungen
im Modul 4.4 (AW)
siehe Veranstaltungsliste ▼
Dozentin /
Dozent
• Gruppenarbeit mit sozial
benachteiligten Jugendlichen im
Bildungswesen
• Motivationsarbeit mit Jugendlichen
im Beratungsgespräch
Adam
• Psychiatrieberichterstattung I+II
Berndl
• „Neues aus der Anstalt“ – Neues
Berndl
aus der psychiatrischen Versorgung
• Das Hilfeplanverfahren für
Berndl
Menschen mit Behinderung und
psychischer Erkrankung
• Klausurenkurs Kinder- und
Beyer
Jugendhilferecht – nur für
Wiederholer Prüfungsteil Beyer
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
BlockV: Fr 13.11., 16.30-20.00; Sa
14.11., 8.15-17.30; Fr 27.11., 16.3020.00; Sa 28.11., 8.15-17.30
EinfV: Sa 17.10., 9.00-11.00; BlockV:
Sa 17.10., 11.00-15.00 + 2 BlockV n.V.
Mo 9.45-11.15
siehe Veranstaltungsliste ▼
Dozentin /
Dozent
Adam
Berndl
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
BlockV: Fr 13.5., 16.30-20.00; Sa
14.5., 9.15-17.30; Fr 27.5., 16.3020.00; Sa 28.5., 9.15-17.30
EinfV: Sa 19.3., 9.00-11.00; BlockV:
Sa 19.3., 11.00-15.00 + 2 BlockV n.V.
Mo 9.45-11.15
Di 17.30-19.00, Beginn: 20.10.
Studienphase 1-3
Allgemeinwiss./
fachbezogene
Wahlpflichtfächer
Dozentin /
Dozent
• Elementarpädagogik für die Soziale Brockmann
Arbeit
• Ausgewählte Fälle aus der
Brosch
forensischen Praxis – insbesondere
Kindeswohlgefährdung
• Bewerbungstraining
BuchholzSchuster
• Rhetorik
67
• Familien-/Kinder- und
Jugendhilferecht – Fallbearbeitung
• Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit/
Sozialrecht – Fallbearbeitung
• Beratung von Menschen mit
Migrationshintergrund
• Formen und Methoden
Sozialpädagogischer Beratung
• Formen und Methoden
Sozialpädagogischer Beratung
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Mi 14.00-15.30
BlockV: Do 5.11., 14.00-18.00; Fr
6.11., 9.00-18.00; Sa 7.11., 9.00-18.00
BlockV: Fr 16.10., 14.00-19.00; Fr
30.10., 14.00-19.00; Sa 21.11., 10.0017.30; Sa 12.12., 10.00-17.30
BuchholzSchuster
Büttner
Mo 15.45-17.15, Beginn 26.10.
Büttner
BlockV: Fr 15.4., 14.00-19.00; Sa
19.3., 10.00-17.30; Sa 23.4., 10.0017.30; Fr 29.4., 14.00-19.00
Mo 15.45-17.15, Beginn 4.4.
Büttner
Mo 14.00-15.30, Beginn 26.10.
Büttner
Mo 14.00-15.30, Beginn 4.4.
Ehrenberg
BlockV: Fr 1.4., 14.00-18.30; Sa 2.4.,
9.00-17.00; Fr 27.5., 14.00-18.30; Sa
28.5., 9.00-17.00
Mi 8.00-11.15; am 16.3., 23.3., 30.3.,
6.4., 13.0., 20.4., 27.4., 4.5.
BlockV: Fr 22.4., 14.00-19.00; Sa
23.4., 9.00-17.00; Fr 17.6., 14.0019.00; Sa 18.6., 9.00-17.00
Engelhardt, E.
Engelhardt, M.
• Arbeiten mit SPSS im Rahmen von
Abschlussarbeiten
Fromm
• Marx – von der Aktualität eines
Klassikers
• Einführung in das Multimedia- und
Internetrecht
Garhammer
• Förderung des
Gesundheitsverhaltens
Hofmann
Heinemann
BlockV: Fr 13.11., 14.00-19.00; Sa
14.11., 9.00-17.00; Fr 4.12., 14.0019.00; Sa 5.12., 9.00-17.00
EinfV: Do 29.10., 14.00-15.30; BlockV:
Do 19.11., 14.00-16.30; Do 3.12.,
14.00-16.30; Do 17.12., 14.00-17.15
Di 14.00-17.15, 14tg, 13.10., 27.10.,
10.11., 24.11., 1.12, 22.12.
BlockV: Fr 16.10., 12.00-18.00; Sa
17.10., 10.00-18.00; Sa 24.10., 10.0015.30
Mo 9.45-11.15
Engelhardt, M.
Studienphase 1-3
Lehrveranstaltungen
im Modul 4.4 (AW)
• Improvisationstheater
Dozentin /
Dozent
Jakob
• Poetry Slam – Texte schreiben und
erfolgreich vortragen
• Mediation in der Sozialen Arbeit
68
• Krisenintervention bei Menschen
mit Migrationshintergrund
• Szenische Interpretation als
Theater- und Lernform
BlockV: Di 20.10., 14.00-18.00; Di
27.10., 14.00-18.00; Di 3.11., 14.0018.00; Di 24.11., 14.00-18.00; Di
1.12., 14.00-18.00; Di 1.12., 19.0021.00 + KÄB-Begegnung am 11.1.16,
Dozentin /
Dozent
Jakob
BlockV: Di 19.4., 14.00-18.00; Di
26.4., 14.00-18.00; Di 3.5., 14.0018.00; Di 24.5., 14.00-18.00; Di 31.5.,
14.00-18.00; Di 31.5., 19.00-21.00 +
KÄB-Begegnung am 22.6.
Di 15.45-17.15
Di 15.45-17.15
Kosuch
Do 9.45-13.00 Termine: 8.10., 15.10.,
22.10., 29.10., 19.11., 24.11.+ KÄBBegegnung am 11.1.16
Mo 14.00-15.30
Kosuch
Do 9.45-13.00, Termine: 17.3.,
7.4., 14.4., 21.4., 2.6., 9.6., + KÄBBegegnung am 22.6.
Do 15.45-19.00
Kuckhermann/
Brockmann
Do 15.45-19.00
Lämmermann
EinfV: Do 7.4., 16.30-18.30; BlockV:
Sa 16.4., 10.00-16.00; Sa 30.4., 10.0016.00; Sa 7.5., 10.00-16.00
BlockV: Di 22.3., 17.30-19.00; Di
19.4., 17.30-19.00; Di 3.5., 17.3019.00; Di 24.5., 17.30-19.00; Di 7.6.,
17.30-19.00; Di 21.6., 17.30-19.00
Do 17.30-19.00
BlockV: Sa 14.11., 10.00-18.00; Sa
12.12., 10.00-18.00; Sa 9.1., 10.0018.00
BlockV: Di 13.10., 17.30-19.00; Di
27.10., 17.30-19.00; Di 10.11., 17.3019.00; Di 24.11., 17.30-19.00; Di
8.12., 17.30-19.00; Di 12.1., 17.3019.00
KawamuraReindl
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
KawamuraReindl
Keskin
• Sozialpädagogen in und im Umfeld Kuch
der Grund-, Mittel- und Hauptschule
• Internationale Sozialpädagogik 1+2 Kuckhermann/
Brockmann
• Kompetenzbilanz: Eigene
Lachmayr
Kompetenzen entdecken und für
das Studium nutzen
• Tiergestützte Therapie und
Pädagogik – Möglichkeiten und
Grenzen
• Schlüsselbegriffe der Sozialen
Limmer/
Arbeit sprachlich erschließen
Palsherm/
Scheja
• Gesundheitliche Chancengleichheit
– Gesundheitsförderung mit
Menschen in schwierigen
Lebenslagen
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Limmer/
Palsherm/
Scheja
Majzik
BlockV: Fr 18.3., 14.00-17.30; Fr
15.4., 14.00-17.30; Fr 29.4., 14.0017.30; Sa 4.6., 13.00-18.00; Fr 17.6.,
14.00-17.30; Fr 24.6., 14.00-17.30
Studienphase 1-3
Lehrveranstaltungen
im Modul 4.4 (AW)
• Persönliches Budget – Eine neue
Form des ambulanten Settings
Dozentin /
Dozent
Messerschmidt
• Einführung in die Erlebnispädagogik Michl
• Winteruniversität 2016
Michl
• Einführung in die Praxis des
Fundraising
Mönius
• EU-Fördermittel zur Finanzierung
sozialer Arbeit
69
• Persönlichkeitsentwicklung in der
Lebensspanne – Psychologische
Konzepte und Störungsbilder
• Training sozialer Kompetenzen
Niklewski
• Gruppenarbeit mit Kinder
und Jugendlichen mit dem
sozialtherapeutischen Rollenspiel
• Sozialpädagogische Gruppenarbeit
mit Erwachsenen mit dem
sozialtherapeutischen Rollenspiel
• Work-Life-Balance in der Sozialen
Arbeit
• Interkulturelle Verständigung in der
Sozialen Arbeit
• Komplexes Problemlösen in
Gruppen
Ockl/Bayer
Popp
Raab
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
BlockV: Fr 23.10., 14.00-18.00; Sa
24.10., 9.00-17.00; Fr 20.11., 14.0018.00; Sa 5.12., 9.00-17.00
Di 9.45-11.15
EinfV: Mi 21.10., 11.30-12.30;
BlockV: 15.2.-20.2.16 Erlebnistage
Bayerischer Wald
BlockV: Fr 20.11., 14.00-18.00; Sa
21.11., 9.00-16.00; Fr 4.12., 14.0018.00; Sa 5.12., 9.00-16.00
Mi 8.00-9.30
EinfV: Fr 16.10., 14.00-19.00; Sa
31.10., 9.30-18.30; Sa 12.12., 9.3018.30
Mi 15.45-19.00, Termine: 14.10.,
4.11., 18.11., 2.12., 16.12.15, 13.1.16
EinfV: Fr 9.10. 9.45-11.15; OnlineLehrveranstaltung
Dozentin /
Dozent
Mönius
Niklewski
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
BlockV: Fr 1.4., 14.00-18.00; Sa 2.4.,
9.00-16.00; Fr 8.4., 14.00-18.00; Sa
9.4., 9.00-16.00
Mi 8.00-9.30
Nitsch/Kraus
BlockV: Fr 8.4., 14.00-17.00; Sa 9.4.,
10.00-16.30; Fr 15.4., 14.00-17.00;
Sa 16.4., 10.00-16.30; Fr 29.4., 14.0017.00
Ockl/Zach
EinfV: Fr 8.4., 15.00-18.15; Fr 15.4.,
15.00-18.15; Sa 16.4., 9.30-17.30; Sa
23.4., 9.30-17.30
Popp
Mi 15.45-19.00, 14tg, Beginn: 16.3.
Raab
EinfV: Fr 1.4. 9.45-11.15; OnlineLehrveranstaltung
Studienphase 1-3
Lehrveranstaltungen
im Modul 4.4 (AW)
• Schreibwerkstatt
• Wege in die Sucht – Wege aus der
Sucht: Alkoholismus und dessen
Folgen
• Projekte und Arbeitsgruppen leiten
Dozentin /
Dozent
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
von Rautenfeld/ BlockV: Di 20.10., 10.00-13.00; Di
Vode
3.11., 10.00-13.00; Di 17.11., 10.0013.00; Di 24.11., 10.00-13.00; Di
15.12., 10.00-13.00; Di 12.1., 10.0013.00; Di 26.1., 10.00-13.00
Reifferscheid
BlockV: Fr 9.10., 9.45-17.00; Fr
18.12., 9.45-17.00; Sa 19.12., 9.4517.00
• Stressbewältigung & Selbstfürsorge
• Einführung in die Biografieforschung Riemann
• Soziale Arbeit in Großbritannien
Di 14.00-17.15, 14tg, Beginn: 6.10.
70
• Umgang mit psych. erkrankten
Menschen
• Einführung in Sexualpädagogik,
sexuelle Bildung
Schmidt/
Kuenast-Ilg
BlockV: Fr 27.11., 15.00-19.00; Sa
28.11., 10.00-17.45; Fr 11.12., 15.0019.00; Sa 12.12., 10.00-17.45
Spreckelmeyer
BlockV: Fr 13.11., 14.00-18.00; Sa
14.11., 10.00-16.00; Fr 20.11., 14.0018.00; Sa 21.11., 10.00-15.00
Do 14.00-17.15, Termine: 15.10.,
29.10., 12.11., 26.11., 10.12., 7.1.
Do 14.00-17.15, Termine: 8.10.,
22.10., 5.11., 19.11., 3.12., 17.12., 14.1.
• Die heil- und sozialpädagogischen
Ansätze der Montessori-Pädagogik
• Antidiskriminierungspädagogik
• Kindeswohlgefährdung und
Inobhutnahme in Theorie und
Praxis
• Betreungsrecht
Straub
• Strafrecht, insbes. Sexual-, Drogen- Straub
und Jugendstrafrecht
Dozentin /
Dozent
Reifferscheid
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
BlockV: Fr 18.3., 9.45-17.00; Fr 17.6.,
9.45-17.00; Sa 18.6., 9.45-17.00
Reimer
BlockV: Sa 2.4., 9.30-13.00; Sa 7.5.,
9.30-13.00; Sa 21.5., 9.30-13.00; Sa
11.6., 9.30-13.00
Rheinfels
Mi 17.30-19.00
Riemann
Mi 14.00-17.15, 14tg, Beginn: 15.3.
Roßmeißl
BlockV: Fr 29.4., 14.00-17.15; Sa
30.4., 9.45-15.30; Fr 3.6., 14.0017.15; Sa 4.6., 9.45-15.30; Sa 18.6.,
9.45-15.30
Schaal
Fr 18.3., Fr 1.4., Fr 8.4., Fr 15.4.
jeweils 8.45-14.00
Schmidt/
BlockV: Fr 15.4., 15.00-19.00; Sa
Kuenast-Ilg
16.4., 10.00-17.45; Fr 29.4., 15.0019.00; Sa 30.4., 10.00-17.45
Schwark-Stilper EinfV: Sa 19.3., 9.00-12.00; BlockV:
Sa 9.4., 9.00-12.00; Sa 23.4., 9.0014.30; Sa 30.4., 9.00-14.30; Sa 7.5.,
9.00-14.30
Spiegel
Mi 14.00-15.30
Straub
Straub
Do 14.00-17.15, Termine: 31.3., 14.4.,
28.4., 19.5., 9.6., 23.6.
Do 14.00-17.15, Termine: 17.3., 7.4.,
21.4., 12.5., 2.6., 16.6., 30.6.
Studienphasen 1-3
Lehrveranstaltungen
im Modul 4.4 (AW)
Dozentin /
Dozent
• Aikido
Tischner
• Betzavta
Topper/Krämer
• Presse- und Medienrecht für
angehende Sozialpädagogen
Unger
• Bewegung und Sport:
Bewegungsspiele und Slackline
• Adventure Education
Wahl
Termine und
sonstige Hinweise (WS)
Do 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung
am 11.1.16
BlockV: Do 22.10., 17.30-22.00; Fr
23.10., 10.00-19.00; Sa 24.10., 10.0017.00
BlockV: Fr 23.10., 15.00-18.00; Sa
24.10., 9.00-18.00; So 25.10., 9.0017.00
Di 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung
Mo 11.1.16
Dozentin /
Dozent
Tischner
Topper/Krämer
BlockV: Fr 22.4., 15.00-18.00; Sa
23.4., 9.00-18.00; So 24.4., 9.0017.00
Wahl
EinfV: Fr 15.4., 11.30-12.30; BlockV:
Mo 19.9. bis Sa 24.9., Erlebnistage
Bayerischer Wald
Di 14.00-17.15, Termine: 26.4., 3.5.,
10.5., 31.5., 7.6., 14.6., + KÄBBegegnung am 22.6.
BlockV: Do 28.4., 14.00-19.30; Fr
29.4., 14.00-19.30; Sa 30.4., 10.0015.30; Sa 4.6., 10.00-15.30
Mo 14.00-17.15, 14tg, Beginn: 21.3.
• Trauerarbeit
Weber
71
Wahl
Wehner
Weinhold
Do 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung
am 22.6.
BlockV: Do 7.4., 17.30-22.00; Fr 8.4.,
10.00-19.00; Sa 9.4., 10.00-17.00
Unger
• Sportangebote in der offenen
Kinder- und Jugendarbeit
• Drogenarbeit
• Schuldnerberatung
• Potenzialorientiertes Coaching
– Berufliche Orientierung und
Veränderung begleiten
• Systemische Familien- und
Einzelberatung
• Soziales Unternehmertum – Social
Entrepreneurs
Termine und
sonstige Hinweise (SS)
Mo 15.45-17.15
Weldert
Winkelmann
Mi 8.00-9.30
Zeitelhack
Di 14.00-15.30, Beginn: 6.10.
Winkelmann
BlockV: Fr 18.3., 14.00-17.15; Sa
30.4., 10.00-17.00; Sa 21.5., 10.0017.00; Sa 25.6., 10.00-15.15
Mi 8.00-9.30
Lehrangebote der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften
Die Lehrveranstaltungen der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften zählen 2 ECTS-Punkte und können anstelle der AW-Fächer belegt werden, die von der Fakultät Sozialwissenschaften angeboten werden. Sie beginnen jeweils in der 2. Semesterwoche. Anmeldungen sind für das
WS 2015/16 zwischen dem 29.9. (9.00 Uhr) und 4.10. (23.59 Uhr) online unter der Adresse https://virtuohm.ohmportal.de/wahlpflichtfachwahl vorzunehmen,
für das Sommersemester ebenfalls zu Semesterbeginn.
Studienphasen 1-3
Lehrveranstaltungen
im Modul 4.4 (AW)
4.6Lehrangebote für Fremdsprachler und zur Entwicklung von interkultureller
Kompetenz
1
AW-Fach: Schlüsselbegriffe der Sozialen Arbeit sprachlich richtig erschließen, aber wie?
Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und Studienpionieren fällt der Umgang mit
dem wissenschaftlichen Sprachgebrauch in der Sozialen Arbeit oft besonders schwer. In der Veranstaltung möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie sich die Arbeit mit wissenschaftlichen Texten leichter
machen. Außerdem werden wir Sie in zentrale Begriffe der Sozialen Arbeit einführen, und Sie erhalten eine sehr gute Vorbereitung für die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit. Damit sind Sie
für die Veranstaltungen der ersten und zweiten Studienphase sehr gut gerüstet. Ein weiterer Vorteil
ist, dass alle Übungen im Internet für Sie bereit stehen. Sie können sich die Zeit für das Lesen und
Üben frei einteilen. Zusätzlich stehen Ihnen die Dozenten an den unten genannten Terminen für
Fragen zur Verfügung.
DozentInnen
Termine WS 2015/16
Termine SS 2016
Raum:
Limmer, Palsherm,
Scheja, Heidenreich
Di 17.30-19.00; Termine:
13.10., 27.10., 10.11.,
24.11., 8.12. und 12.1.
Di 17.30-19.00; Termine:
22.3., 19.4., 3.5.,
24.5., 7.6. und 21.6.
siehe Aushang
2
AW-Fach: Kompetenzbilanz – eigene interkulturelle Kompetenzen entdecken und nutzen
Die Kompetenzbilanz wurde speziell für die Arbeit mit Flüchtlingen entwickelt. In der Veranstaltung
geht es um folgende Ziele: Erstens werden Sie Ihre eigenen interkulturellen Erfahrungen reflektieren und dazu angeleitet, Ihre Stärken zu erkennen und Ihre persönliche Kompetenzbilanz zu erstellen. Zweitens lernen Sie eine sinnvolle Methode für die Arbeit mit KlientInnen mit Migrationshintergrund kennen. Damit erweitern Sie Ihr Methodenwissen in einem Arbeitsfeld, das stetig steigende
Bedeutung gewinnt.
Dozentin
Termine WS 2015/16
Raum:
Lachmayr
Sa 10.00-18.00; Termine: 14.11., 12.12. und 9.1.
siehe Aushang
3
Language Center
Das Sprachenzentrum unserer Hochschule bietet kostenlose Sprachkurse bei professionellen
SprachlehrerInnen an. Sie können Ihre Deutschkenntnisse vertiefen oder eine andere Sprache
lernen. Sie können Zertifikate über Ihre Sprachkenntnisse erwerben, die beispielsweise für ein
Praktikum oder eine Berufstätigkeit im Ausland benötigt werden. Es gibt Kurse, die während des
Semesters stattfinden und Angebote, die Sie in der vorlesungsfreien Zeit nutzen können.
► SIEHE: www.th-nuernberg.de/institutionen/language-center
4
Angebote der Fakultät SW: Studienfachberatung und Auslandssemester
Auch in der zweiten und dritten Studienphase haben Sie gute Möglichkeiten, Ihre interkulturellen
Kompetenzen weiterzuentwickeln. Dazu gehören Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen oder die Wahl eines weiterführenden Schwerpunktthemas oder Querschnittsangebots.
Zu Fragen rund um Aufbau und Planung Ihres Studiums können Sie die Studienfachberatung (Prof.
Dr. Bach) in Anspruch nehmen. Bei der Planung Ihres Auslandssemesters wenden Sie sich bitte
direkt an Prof. Dr. Unbehaun. Sprechstundentermine bei Prof. Bach und Prof. Unbehaun können
Sie zu den angegebenen Sprechzeiten über das Dekanatssekretariat vereinbaren.
72
Teil 5: Modulhandbuch
5.1 Vorbemerkung
In diesem Teil des Studienführers finden Sie im Anschluss an eine Gesamtübersicht die Beschreibungen
aller Module des Studiengangs, ­gegliedert nach Studienbereichen. Die Modulbeschreibungen infor­
mieren Sie über
• wichtige formale Festlegungen wie Name, Leistungspunkte nach ECTS, Teilnahmevoraussetzun­gen,
Prüfungen und den durchschnittlichen Zeitaufwand (Workload), den Sie für das Modul aufbringen
werden, unterteilt in Präsenzzeit und Eigenleistung (Selbststudium),
• inhaltliche und didaktische Festlegungen wie die Lerninhalte und Kompetenzen, die Sie in dem
jeweiligen Modul erwerben sollen sowie Titel und Art der beteiligten Lehrveranstaltungen und
• die durchschnittliche Anzahl der Parallelveranstaltungen, die von der maximalen Teilnehmerzahl
abhängt.
73
Seite
SB 1: Wissenschaftliche Grundlagen
SB 1a: Theorien und Organisation Sozialer Arbeit, wissenschaftliches Arbeiten
1.1
Propädeutik
5
150
55
95
1.2
Theorie/Geschichte/Werte und Normen
5
150
65
85
1.3
OTIS/Sozialwirtschaft
5
150
65
85
1.4
Theorie
5
150
45 105
1.5
Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit
5
150
45 105
SB 1b: Bezugswissenschaftliche Grundlagen
1.6
Soziologische Grundlagen
5
150
55
95
1.7
Psychologische Grundlagen
5
150
55
95
1.8
Pädagogische Grundlagen
5
150
45 105
1.9
Politikwissenschaftliche Grundlagen
5
150
45 105
1.10 Medizinische Grundlagen
5
150
45 105
► Module für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben:
1.11
Rechtliche Grundlagen 1
5
150
55
95
1.12 Rechtliche Grundlagen 2
5
150
45 105
► Module für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später:
1.11
Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, Sozialrecht
5
150
45 105
1.12 Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht
5
150
55
95
SB 1c: Interdisziplinäre Themen
1.13 Entwicklung, Erziehung und Bildung
10
300
90 210
1.14 Gesundheit und Krankheit
10
300
90 210
1.15 Soziale Ungleichheit und Armut
10
300
90 210
SB 2: Methodische Grundlagen Sozialer Arbeit
2.1
Kultur, Ästhetik und Bewegung (KÄB)
5
150
65
85
2.2
Gesprächsführung und Beobachtung, Präsentation und
5
150
65
85
Moderation
2.3
Arbeit mit Einzelnen und Familien
5
150
35 115
2.4
Arbeit mit Gruppen
5
150
35 115
2.5
Gemeinwesenarbeit
5
150
35 115
SWS
Eigen­
leistung
Präsenz
Workload
Modul-Titel
ECTS
Modul-Nr.
5.2 Tabellarische Modulübersicht nach Studienbereichen
5
6
6
4
4
75
75
76
77
77
5
5
4
4
4
78
79
79
80
80
5 81
4 83
4 81
5 83
8 84
8 85
8 86
6 87
6 87
3 88
3 89
3 90
Eigen­
leistung
173
738
22
127
162
278
15
450
135
315
12
SB 4.2 u. 4.3: Querschnittsangebote I+II1
(10) (300)
12  360
90
(210)
270
8
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
4.2.10
4.2.11
4.2.12
4.2.13
4.2.14
4.2.15
4.2.16
4.2.17
4.2.18
4.4
Seite
Präsenz
300
900
300
SWS
Workload
10
30
10
ECTS
ModulTitel
Modul-Nr.
SB 3: Praxisfeldprojekt / Berufliches Handeln
3.1
Theorie-Praxis-Transfer
3.2
Praktisches Studiensemester
3.3
Praxis-Theorie-Transfer
SB 4: Vertiefungsbereich
SB 4.1: Schwerpunktthemen über 2 Semester
4.1.1 Soziale Arbeit mit Kindern/Hilfen zur Erziehung
4.1.2 Behinderung und psychische Erkrankung
4.1.3 Erwachsenenbildung
4.1.4 Resozialisierung/Gefährdetenhilfe
4.1.5 Gesundheitshilfen/Suchtkrankenhilfe
4.1.6 Interkulturelle Soziale Arbeit
4.1.7 Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
4.1.8 Soziale Arbeit mit Familien
4.1.9 Schulsozialarbeit
4.1.10 Integrierte Stadtentwicklung
4.1.11 Sozialberatung
4.1.12 Altern in der modernen Gesellschaft
4 90
3 92
2 93
94
95
95
96
97
98
98
99
100
101
102
103
Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle
104
Alter
105
Geschlechtssensible Konzepte
106
Handlungs- und erlebnisorientierte Konzepte
107
Kulturelle Diversität
107
Internationale Soziale Arbeit
108
Medien in der Sozialen Arbeit
109
Sozial- und Jugendhilfeplanung, Organisation sozialer Dienste
109
Digitale Soziale Arbeit/Soziale Arbeit im virtuellen Raum
110
Grundlagen des Sozialmanagements
111
Online-Beratung
112
Soziale Arbeit und Menschenrechte
112
Kulturelle Bildung in der Sozialen Arbeit
113
Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Kinder und Jugendliche)
114
Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Erwachsene)
115
Freiwilligenmanagement
115
Forschung in der Sozialen Arbeit
116
StadtraumGesellschaft
117
(8) (240) (90) (150) (8)
Allgemeinwissenschaftliche / fachbezogene
118
Wahlpflichtfächer (AW)2
6 180
70 110
6
4.5
Bachelorarbeit
12 360
360
119
(2393)(3927) (138)
Gesamtsummen
210 6300
2373 3947 136
1
tudierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben, erhalten für die Module 4.2 und
S
4.3 wie bisher fünf ECTS-Leistungspunkte. Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später
erhalten für die Module 4.2 und 4.3 sechs ECTS-Leistungspunkte. Siehe hierzu auch die ergänzende
Regelung zum Modul 4.4.
2
tudierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später studieren drei, Studierende, die ihr Studium
S
vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben, vier AW-Fächer. Pro Semester können max. zwei AW-Fächer
gewählt werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium vor dem
Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben.
74
5.3 Einzelbeschreibungen der Module
Studienbereich 1: Wissenschaftliche Grundlagen
Studienbereich 1a: Theorien und Organisation Sozialer Arbeit, wissenschaftliches Arbeiten
Modul 1.1
Propädeutik
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 55, Eigenleistung 95) ● SWS 5
Zu erwerbende • Fähigkeit zur Planung des persönlichen Studienverlaufs
Kompetenzen • Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigsten informationstechnologischen Anwendungen für das Studium
• Anwendung von Lernstrategien
• Kenntnis und Beherrschung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens
• Fähigkeit zur Suche nach wissenschaftlichen Informationen sowie zur reflektierten Auswahl und Verwendung von Internetquellen
Lerninhalte
• Überblick über den Studienaufbau, die verschiedenen Module und deren Zusammenhänge
• Nutzung von IT-Anwendungen zur Kommunikation und Interaktion, zur Organisation des Studiums sowie zur Unterstützung fachspezifischen Lernens
• Lernen und Lerntypen
• Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens: Strategien der Suche
nach wissenschaftlichen Informationen (offline und online), Literaturauswahl
und -rezeption, Datenbeschaffung im Internet, Gliederung und Formulierung von
wissenschaftlichen Texten, Zitieren von Quellen
LV (SWS)
1.Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit (Block) (1 SWS)
2.Informationstechnologien im Studium (2 SWS)
3.Wissenschaftliches Arbeiten, Methoden + Strategien des Lernens (1 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.BLS zu Beginn des Studiums
2.S, Ü
3.S
Lernformen
Lehrvortrag, Übung, Diskussion, Einzel- und Gruppenarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Übung der praktischen Lehrinhalte, Zusammentragen und
Reflexion des Gelernten
TNV
keine
Art der Prüfung 1.keine
2.PStA/R
3.PStA/R
Modul 1.2
ca. 12 p.a (nur WS)
ca. 12 p.a.
ca. 10 p.a.
Bis zum Ende des zweiten Semesters ist die Prüfung des Moduls
1.1 (Propädeutik) zu erbringen. (§ 8 SPO B-SA)
Theorie/Geschichte/Werte und Normen
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 6
Zu erwerbende • Kenntnisse zur Frage des Gegenstandes, der Wissenschafts- und Theorie­
Kompetenzen
entwicklung in der sozialen Arbeit
• Kenntnisse zur deutschen Sozialgeschichte und zur Geschichte von Disziplin
und Profession der Sozialen Arbeit
• Fähigkeit zum Verstehen und Beurteilen der ethischen Grundlagen und normativen
Ansprüche in der Sozialen Arbeit
Lerninhalte
• Bedeutung von Theorie und Forschung in der Sozialen Arbeit
• Gegenstandsbereich, Forschungsmethoden und Handlungstheorien in der
Sozialen Arbeit
• Gesellschaftliche Wurzeln und gegenwärtige Gestalt der Sozialen Arbeit
• Institutionalisierung der Sozialen Arbeit
• Herausbildung von Berufsbildern und Aufgabenprofilen
• Grundwerte und Menschenrechte und ihre philosophischen Grundlagen
• International Code of Ethics, regionale Berufsethiken
• Ethische Reflexion von Problemstellungen in ausgewählten Arbeitsfeldern der
Sozialen Arbeit
75
LV (SWS)
1.Geschichte der Sozialen Arbeit (2 SWS)
2.Einführung in die Theorien der Sozialen Arbeit (2 SWS)
3.Werte und Normen (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.VL, SU
2.SU
3.SU
Lernformen
Lehrvortrag, Übung, Diskussion, Einzel- und Gruppenarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium / Quellenstudium, Mitwirkung in Studiengruppen (Lernprojekte),
erarbeiten von Studienarbeit oder Referat
TNV
keine
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung 1.schrP (90)
2.schrP (90)
3.PStA/R/PKL (90)
Modul 1.3
OTIS/Sozialwirtschaft
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 6
Zu erwerbende • Überblick über Leistungsinhalte, Leistungsgrundlagen, Organisationsformen und
Kompetenzen
Kostenträger sozialer Arbeit
• Kenntnisse über und berufliche Handlungskompetenz hinsichtlich
- Institutionen und Organisationen sozialer Arbeit, Modelle der Organisations­
gestaltung (z. B. Aufbau- und Ablauforganisation) sowie Grundlagen der
öffentlichen (Sozial-)Verwaltung
- öffentlicher, frei-gemeinnütziger und privat-gewerblicher Träger Sozialer Arbeit
einschließlich Selbsthilfeorganisationen
• Kenntnisse über die grundlegenden Mechanismen sozialwirtschaftlicher Güterverteilung
Lerninhalte
• Überblick über Leistungs- und Kostenträger Sozialer Arbeit und deren Arbeitsfelder
• Leistungsgrundlagen (z. B. Überblick über das System der sozialen Sicherung in
Deutschland, Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip)
• Überblick über vorhandene Rechtsformen in der Sozialen Arbeit und ihre Bedeutung für sozialpädagogisches Handeln
• Einblick in ausgewählte öffentliche, frei-gemeinnützige, privat-gewerbliche und
sonstige Träger Sozialer Arbeit, deren Ziele und Aufgaben und deren Bewirtschaftung sowie deren Kooperations- und Vernetzungsformen und kommunale
Netzwerkpolitik
• Modelle der Gestaltung sozialer Organisationen
• Aufbau öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften sowie deren Organisation
des Sozialen (z. B. Jugendamt, Sozialamt)
• Merkmale und Besonderheiten des Dritten Sektors bzw. von NPO
• Modernisierung des öffentlichen Sektors - Neues Steuerungsmodell
LV (SWS)
1.Organisation, Träger und Institutionen Sozialer Arbeit (4 SWS)
2.Sozialwirtschaft (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.SU
2.SU
Lernformen
Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Übungen (z. B. Planspiel, Rollenspiel),
Exkursion
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, Literaturrecherche und ‑studium
TNV
keine
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung PKL (120) über beide Lehrveranstaltungen
76
Modul 1.4
Theorie
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
Zu erwerbende • Kenntnis arbeitsfeldübergreifender Charakteristika Sozialer Arbeit
Kompetenzen • Vertiefte Kenntnis der wesentlichen theoretischen Ansätze und Diskurse in Sozial­
arbeitswissenschaft und Sozialpädagogik
• Fähigkeit theoretisches Wissen in der Analyse und Bewertung komplexer Handlungsprobleme der Sozialen Arbeit anzuwenden
Lerninhalte
• Soziale Arbeit im System der Wissenschaftsdisziplinen
• Theorien zu Funktion und Selbstverständnis Sozialer Arbeit im Kontext
- des sozialen Feldes,
- der Zielgruppenentwicklung,
- normativer und rechtlicher Bestimmungen, organisatorischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen,
- konzeptioneller Ansprüche und methodischer Anforderungen
• Forschungsfragen und Forschungsentwicklung in der sozialen Arbeit
LV (SWS)
Theorien der Sozialen Arbeit (4 SWS), (eine zusammenhängende LV)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, exemplarische Vertiefung in Lernprojekten
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, vorgegebene Texte für die Lernprojekte, Mitwirkung in
Studiengruppen (Lernprojekte)
TNV
Mindestens 80 ECTS
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung SchrP (120)
Modul 1.5
Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
Zu erwerbende • Bewusstsein der Notwendigkeit methodisch kontrollierter systematischer empiri­
Kompetenzen
scher Fundierung von theoretischen Aussagen
• Fähigkeit, im Nachdenken über Problemgegenstände der beruflichen Praxis
Fragestellungen zu entdecken, für die sich die Durchführung quantitativer und
qualitativer Studien anbietet
• Vertrautheit mit den Grundlagen, der Herangehensweise und den Schritten
empirischer Untersuchungen mit ausgewählten qualitativen oder quantitativen
Methoden
• Kenntnisse über die wichtigsten quantitativen oder qualitativen Methoden empiri­
scher Sozialforschung
• Fähigkeit, die Anwendungen empirischer Studien in der beruflichen Praxis und
im öffentlichen Diskurs methodenkritisch zu prüfen
• Fähigkeit, die Vor- und Nachteile einzelner Erhebungsverfahren für verschiedene
Fragestellungen der beruflichen Praxis abzuwägen
Lerninhalte
• Unterschiede von Fragestellungen, für die sich quantitative und qualitative
Unter­suchungsverfahren eignen,
• Merkmale empirischer Untersuchungen (einschließlich ihrer Gütekriterien)
­anhand exemplarischer qualitativer und quantitativer Studien und Herausarbeitung
ihrer Unterschiede
• Überblick über zentrale Erhebungs-, Analyse- und Auswertungsverfahren
• Basiswissen deskriptiver Statistik
• Durchführung eines eigenen studentischen Forschungsprojekts als Gruppenarbeit
• Präsentation und Diskussion der Forschungserfahrungen und -ergebnisse
• Erstellung eines Berichts als Gruppenarbeit mit individuell zurechenbaren Anteilen
LV (SWS)
Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit (4 SWS), (eine zusammenhängende LV)
Art und Anzahl
der Angebote
VL, SU, Ü
ca. 10 p.a.
77
Lernformen
Lehrvortrag, Übungen, Gruppenarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Durchführung eines eigenen kleinen empirischen Projekts
TNV
keine
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)
Studienbereich 1b: Bezugswissenschaftliche Grundlagen
Modul 1.6
Soziologische Grundlagen
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 55, Eigenleistung 95) ● SWS 5
Zu erwerbende • Grundlegendes Wissen über den Einfluss, den Kultur und Gesellschaft auf das
Kompetenzen
Handeln von Menschen, damit auch auf die KlientInnen der Sozialen Arbeit und
auf das eigene berufliche Handeln ausüben
• Fähigkeit, inter- und intrakulturelle und sozialstrukturelle Unterschiede sowie
den sozialen Wandel in ihrer Bedeutung für Lebenslagen und -chancen von
­Menschen zu erkennen
• Fähigkeit, gesamtgesellschaftliche Prozesse kritisch zu deuten
• Fähigkeit, soziologisches Wissen zur Lösung sozialer Probleme und als Handlungswissen für die Soziale Arbeit einzusetzen
Lerninhalte
Einführung in die soziologische Perspektive für die Soziale Arbeit:
• Gegenstand und Methoden der Soziologie; Bedeutung der Soziologie für die
Praxis der Sozialer Arbeit
• Grundlegende Ansätze der Soziologie zum Verhältnis von Individuum und
­Gesellschaft
• Soziales Handeln, Rolle, Werte und Normen
• Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle
• Sozialisation, Familie und Peergroups als Sozialisationsinstanz
• Begriff und Bestandteile der Kultur, kulturelle Diversität
• Verstehen der eigenen und fremden Kultur
• Kultur der Zweigeschlechtlichkeit, die Gender-Frage in der modernen Gesellschaft
• Gruppen, Organisationen, (totalen) Institutionen
• Macht und Herrschaft
• Entwicklung von modernen Gesellschaften, Wertewandel, Merkmale und Probleme
moderner Gesellschaften
LV (SWS)
1.Ringvorlesung: Soziologische Grundlagen (3 SWS)
2.Seminar: Soziologische Grundlagen (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.VL
2.SU
Lernformen
Lehrvortrag, exemplarische Vertiefung der Lehrinhalte in Arbeitsgruppen
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium
TNV
keine
ca. 2 p.a.
ca. 8 p.a.
Art der Prüfung PKL (120) über beide Lehrveranstaltungen
78
Modul 1.7
Psychologische Grundlagen
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 5
Zu erwerbende • Kenntnis und Anwendung theoretischer Erklärungsansätze, um das subjektive
Kompetenzen
Erleben und Handeln von Individuen zu beschreiben und zu erklären
• Kenntnis der spezifischen Sichtweisen und Grundannahmen der Entwicklungspsychologie und von Veränderungen menschlichen Erlebens und Verhaltens
während der Lebensspanne
• Kenntnis grundlegender Modelle und empirischer Befunde aus der
Sozialpsycho­logie an exemplarischen Themen
• Wissen um die Möglichkeiten und Grenzen der Beeinflussung menschlichen
Erlebens und Verhaltens im Kontext sozialer Arbeit
Lerninhalte
• Psychologie als Wissenschaft, Denktraditionen und aktuelle Perspektiven
• Psychische Grundfunktionen (Wahrnehmung, Lernen, Gedächtnis, Problemlösen,
Emotion und Motivation)
• Theorien und Modelle, um das Handeln von Menschen in komplexen Arbeits­
umwelten zu beschreiben, zu erklären und zu verbessern
• Modelle und Theorien zur Veränderung menschlichen Erlebens und Verhaltens
während der Lebensspanne
• Prognose von Entwicklungsprozessen und Verhaltensmodifikation im Feld der
Sozialen Arbeit
• Prozesse in Gruppen und Zweierbeziehungen, soziale Einstellungen und deren
Veränderung
LV (SWS)
1.Allgemeine Psychologie (2 SWS)
2.Entwicklungspsychologie (2 SWS)
3.Sozialpsychologie (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.SU
2.SU
3.SU
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium
TNV
keine
davon 1 SWS angeleitetes
Selbststudium auf alle Teil-LV
des Moduls verteilt
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung SchrP (120) über alle Lehrveranstaltungen
Modul 1.8
Pädagogische Grundlagen
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
Zu erwerbende • Kenntnis pädagogischer Grundbegriffe, Theorien, Konzepte und ihrer EntwickKompetenzen
lung vor dem Hintergrund sozialen und kulturellen Wandels
• Fähigkeit zur vergleichenden Bewertung pädagogischer Konzepte in Hinblick auf
anthropologische, didaktische, methodische und ethische Implikationen
• Einblick in die soziale Dimensionen von Bildung und Erziehung: Erziehungsmilieus, Erziehungskonflikte, Bildungskarrieren, Bildungsbenachteiligung
• Fähigkeit eigene themen- oder zielgruppenorientierte Konzepte zu entwickeln
Lerninhalte
•
•
•
•
Grundbegriffe, Theorien und Konzepte pädagogischen Denkens und Handelns
Grundlagen pädagogischer Konzeptualisierung
Anthropologische, soziale und kulturelle Grundlagen von Erziehung und Bildung
Organisation und Steuerung von Lern- und Erziehungsprozessen
LV (SWS)
1.Ringvorlesung: Pädagogische Grundlagen (2 SWS)
2.Seminar: Pädagogische Grundlagen (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.VL
2.SU
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Präsentation
ca 2 p.a.
ca. 8 p.a.
79
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium (Grundlagentexte), Literaturarbeit (ausgewählte Texte zur Vor- und
Nachbereitung von Lehrveranstaltungen)
TNV
keine
Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen
Modul 1.9
Politikwissenschaftliche Grundlagen
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
Zu erwerbende • Einsicht in die Abhängigkeit Sozialer Arbeit von politischen Entscheidungen
Kompetenzen • Einsicht in die Bedeutung von politischen Veränderungen für das Handeln Sozia­ler
Arbeit
• Kenntnisse über das politische System, das Sozial- und Wirtschaftssystem,
insbesondere das sozialstaatliche System der Bundesrepublik Deutschland
• Kenntnis der Kategorien, Ansätze, Ziele, Methoden und Techniken sowie Zielgruppen politischer Bildung
• Fähigkeit zur Deutung von politischen Prozessen in den Dimensionen von Problem
und Lösung sowie Konflikt und Konsens
• Fähigkeit zum Verständnis von politischen, insbesondere sozialstaatlichen Institutionen als Rahmen für politische Konflikte und Entscheidungen
• Kritische Reflexion relevanter Selbstdeutungen und Ideologien der politischen
und wirtschaftlichen Eliten in der Bundesrepublik Deutschland
• Kritische Reflexion ausgewählter Themen politischer Bildung
Lerninhalte
•
•
•
•
•
Geschichte und Struktur des polit. Systems der Bundesrepublik Deutschland
Sozial- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland
Sozialstaatliches System der Bundesrepublik Deutschland
Ausgewählte Politikfelder in der Bundesrepublik Deutschland
Ausgewählte Bereiche des sozialstaatlichen Systems (z. B. Einkommen und
Armut, Arbeit, Gesundheit, Familie, Jugend, Alter)
• Ausgewählte Themen politischer Bildung
LV (SWS)
1.Politik und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland (3 SWS, davon
1 SWS angeleitetes Selbststudium)
2.Ringvorlesung: Politische Bildung (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.VL
2.SU
Lernformen
Lehrvortrag, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, Erkundung, Exkursion, Übungen
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, ausgewählte Texte als Vorbereitung für die LV, praktische
Aufgaben
TNV
keine
ca 2 p.a.
ca. 8 p.a.
Art der Prüfung PStA/R
Modul 1.10
Medizinische Grundlagen
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
Zu erwerbende • Kenntnisse naturwissenschaftlicher Grundlagen zu medizinischen Fachgebieten
Kompetenzen
(wie z. B. Anatomie, Physiologie, Biochemie usw.)
• Kenntnisse der Grundlagen zur somatischen, psychischen und sozialen Entwicklung des Menschen in verschiedenen Lebensabschnitten
• Grundkenntnisse zum Aufbau des dt. Gesundheits- und Sozialversorgungssystems
• Kenntnisse der Grundlagen zu spezifischen Gesundheitsgefahren und Prävention
in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit
• Reflexion der Auswirkungen von Gesundheit, Krankheit und Behinderung für
Betroffene, das psychosoziale Umfeld und das Hilfesystem
• Kenntnis der fachterminologischen sowie sozialepidemiologischen Grundlagen
80
Lerninhalte
• Sozialepidemiologische Fachterminologie
• Gesundheitsförderung und Prävention
• Medizinische Aspekte von Suchtmittelerkrankungen (z. B. Alkohol)
• Psychosomatische/Psychische Störungen
• Infektionskrankheiten: Hepatitis B, C, TBC und Aids
• Darstellung bedeutsamer Stoffwechselerkrankungen (Diabetes mellitus, Adipositas)
• Geriatrie: Demenz, Sterbebegleitung, und Palliativmedizin, Vorsorge treffen, Tod
und Sterben
• Pädiatrie; typische Kinderkrankheiten, Impfen, Entwicklungsmeilensteine, alterstypische Verhaltensauffälligkeiten,
• Trauma/Traumatisierung: Formen, Auswirkungen, Hilfen (z. B. Kindesmisshandlung, Gewalt in Beziehungen)
• Psychohygiene, Hilfe für Helfer, Burn-out
LV (SWS)
1.Gesundheit und Gesundheitsförderung (2 SWS)
2.Gesundheitssystem (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.VL, SU
2.VL, SU
Lernformen
Lehrvortrag, Fallarbeit, Übung
Inhalt der
Eigenleistung
Literatur- und Internetrecherche, Aneignung und Diskussion ausgewählter Texte
zum Stoffgebiet
TNV
keine
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen
Modul 1.11
Rechtliche Grundlagen 1
► für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben:
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 55, Eigenleistung 95) ● SWS 5
Zu erwerbende • Grundlegende und ausgesuchte vertiefte familienrechtliche und sozialrechtliche
Kompetenzen
Kenntnisse
• Verständnis der Bedeutung rechtlicher Bestimmungen für die Praxis der Sozialen
Arbeit in verschiedenen Kontexten
• Befähigung zur selbstständigen Rechtsanwendung in der Praxis der Sozialen
Arbeit unter Berücksichtigung der entsprechenden materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen
Lerninhalte
Familienrecht, insbesondere:
• Einführung in das Recht, Methodik der juristischen Fallbearbeitung
• Eheschließung und Ehewirkungen
• Eheliches Güterrecht
• Ehescheidung und Scheidungsfolgen
• Elterliche Sorge
• Annahme als Kind
• Nicht eheliche Lebensgemeinschaft
• Eingetragene Lebenspartnerschaft
Sozialrecht, insbesondere:
• Begriff des Sozialrechts
• Verfassungsrechtliche Grundlagen
• Aufbau und Inhalte des Sozialgesetzbuches
• Überblick über die Systeme sozialer Vorsorge
• Systeme der sozialen Entschädigung und der sozialen Förderung
• Systeme der Sozialen Hilfe: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe
• Sozialverwaltungsverfahren und Sozialgerichtsverfahren
LV (SWS)
1.Familienrecht (2 SWS plus 1 SWS angeleitetes Selbststudium)
2.Sozialrecht (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.SU, Ü
2.SU, Ü
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
81
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Planspiele, Übung
Inhalt der
Eigenleistung
Studium der Rechtsvorschriften, Literaturstudium, Falllösungen
TNV
keine
Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen
Modul 1.11
Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, Sozialrecht
► für Studierende mit Studienbeginn im dem WS 2010/11 und später
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
Zu erwerbende • Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit und grundlegende und ausgesuchte vertiefte
Kompetenzen
sozialrechtliche Kenntnisse
• Verständnis der Bedeutung rechtlicher Bestimmungen für die Praxis der Sozialen
Arbeit in verschiedenen Kontexten
• Befähigung zur selbstständigen Rechtsanwendung in der Praxis der Sozialen
Arbeit unter Berücksichtigung der entsprechenden materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen
Lerninhalte
Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, insbesondere:
• Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit
• Methodik der juristischen Fallbearbeitung
• Grundlagen des Rechts und des Staates
• Das Bürgerliche Recht
•Kriminologie
• Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug
• Zuwanderungsrecht
• Rechtsanwendung und Rechtsverwirklichung
Sozialrecht, insbesondere:
• Begriff des Sozialrechts
• Verfassungsrechtliche Grundlagen
• Aufbau und Inhalte des Sozialgesetzbuches
• Überblick über die Systeme sozialer Vorsorge
• Systeme der sozialen Entschädigung und der sozialen Förderung
• Systeme der Sozialen Hilfe: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe
• Sozialverwaltungsverfahren und Sozialgerichtsverfahren
LV (SWS)
1.Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit (2 SWS)
2.Sozialrecht (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.SU, Ü
2.SU, Ü
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Planspiele, Übung
Inhalt der
Eigenleistung
Studium der Rechtsvorschriften, Literaturstudium, Falllösungen
TNV
keine
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen
82
Modul 1.12
Rechtliche Grundlagen 2
► für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben:
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
Zu erwerbende • Grundlegende und ausgesuchte vertiefte Kenntnisse im Familien-, Kinder- und
Kompetenzen
Jugendhilferecht
• Verständnis der Bedeutung rechtlicher Bestimmungen für die Praxis der Sozia­len
Arbeit in verschiedenen Kontexten
• Befähigung zur selbstständigen Rechtsanwendung in der Praxis der Sozialen
Arbeit unter Berücksichtigung der entsprechenden materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen
Lerninhalte
Kinder- und Jugendhilferecht, insbesondere:
• Aufgaben, Grundlagen, Formen und Begriffsbestimmungen der Jugendhilfe
• Leistungen der Jugendhilfe
• Schutz von Kindern und Jugendlichen
• Förderung der Erziehung in der Familie
• Hilfen zur Erziehung
• Andere Aufgaben der Jugendhilfe
•Inobhutnahme
• Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren
•Sozialdatenschutz
• Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
• Zuständigkeit, Kostenerstattung, Kostenbeteiligung
Kriminologie, Straf- u. Jugendstrafrecht, Strafvollzug, insbesondere:
• Grundlagen und Prinzipien der Kriminologie, des Strafrechts, Jugendstrafrechts,
Strafprozessrechts, Strafvollzugsrechts und Gerichtsverfassungsrechts
• Gerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe
• Tataufklärung und Täterpersönlichkeit
• Ausgesuchte Bereiche des Allgemeinen Strafrechts
• Ausgesuchte Bereiche des Besonderen Strafrechts
LV (SWS)
1.Kinder- und Jugendhilferecht (3 SWS)
2.Straf- und Jugendstrafrecht (1 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.SU, Ü
2.SU, Ü
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Planspiele, Übung
Inhalt der
Eigenleistung
Studium der Rechtsvorschriften, Literaturstudium, Falllösungen
TNV
keine
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen
Modul 1.12
Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht
► für Studierende mit Studienbeginn im dem WS 2010/11 und später
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 55, Eigenleistung 95) ● SWS 5
Zu erwerbende • Grundlegende und ausgesuchte vertiefte Kenntnisse im Familien-, Kinder- und
Kompetenzen
Jugendhilferecht
• Verständnis der Bedeutung rechtlicher Bestimmungen für die Praxis der Sozialen
Arbeit in verschiedenen Kontexten
• Befähigung zur selbstständigen Rechtsanwendung in der Praxis der Sozialen
Arbeit unter Berücksichtigung der entsprechenden materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen
83
Lerninhalte
Familienrecht, insbesondere:
• Einführung in das Recht, Methodik der juristischen Fallbearbeitung
• Eheschließung und Ehewirkungen
• Eheliches Güterrecht
• Ehescheidung und Scheidungsfolgen
• Elterliche Sorge
• Annahme als Kind
• Nicht eheliche Lebensgemeinschaft
• Eingetragene Lebenspartnerschaft
Kinder- und Jugendhilferecht, insbesondere:
• Aufgaben, Grundlagen, Formen und Begriffsbestimmungen der Jugendhilfe
• Leistungen der Jugendhilfe
• Schutz von Kindern und Jugendlichen
• Förderung der Erziehung in der Familie
• Hilfen zur Erziehung
• Andere Aufgaben der Jugendhilfe
•Inobhutnahme
• Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren
•Sozialdatenschutz
• Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
• Zuständigkeit, Kostenerstattung, Kostenbeteiligung
LV (SWS)
1.Familienrecht (2 SWS)
2.Kinder- und Jugendhilferecht (3 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.SU, Ü
2.SU, Ü
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Planspiele, Übung
Inhalt der
Eigenleistung
Studium der Rechtsvorschriften, Literaturstudium, Falllösungen
TNV
keine
ca. 4 p.a.
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen
Studienbereich 1c: Interdisziplinäre Themen
Modul 1.13
Entwicklung, Erziehung und Bildung
ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 90, Eigenleistung 210) ● SWS 8, davon
3 SWS angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit)
Zu erwerbende • Kenntnis und Reflexion ausgewählter Problemstellungen von Erziehung und
Kompetenzen
Bildung in der Sozialen Arbeit
• Kenntnis verschiedener disziplinärer Perspektiven auf Prozesse der Entwicklung,
Erziehung und Bildung
• Verständnis für Zusammenhänge von Formen gesellschaftlicher Ungleichheit,
Bildungsprozessen und Entwicklungschancen
Lerninhalte
Fachdisziplinäre Beiträge
• zum lebenslangen Lernen und seinen theoretischen Grundlagen
• zu lebensgeschichtlichen Prozessen und Übergängen
• zur Bildungsungleichheit aufgrund von sozialer Herkunft, Migrationshintergrund
und Geschlecht
LV (SWS)
1.Ringvorlesung mit Beiträgen aus Pädagogik, Psychologie, Soziologie und
­Sozialer Arbeit (5 SWS)
2.Angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit) (3 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
VL, SU, Ü
Lernformen
Lehrvortrag, Referat/Präsentation, Gruppenarbeit
ca. 4 p.a.
84
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Themenorientierte Gruppenarbeit
TNV
Nachweis über mindestens 40 ECTS; weitere Empfehlung: Abschluss der Module
1.6, 1.7 und 1.8
Art der Prüfung Zu Semesterbeginn wird in der Veranstaltung die Festlegung auf eine der
folgenden Prüfungsformen bekannt gegeben: PStA/R/Projekt/PKL (180)
Modul 1.14
Gesundheit und Krankheit
ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 90, Eigenleistung 210) ● SWS 8, davon
2 SWS angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit)
Zu erwerbende • Entwicklung eines theoretisch fundierten Verständnisses der Begriffe „GesundKompetenzen
heit“ und „Krankheit“.
• Kenntnis aktueller Erklärungsmodelle von Gesundheit und Krankheit sowie die
Fähigkeit zur kritischen Reflexion ihrer Bedeutung für die Soziale Arbeit.
• Kenntnis zentraler Aufgaben und institutioneller Verankerung der Sozialen Arbeit
im Gesundheitssystem.
• Wissen über die Konsequenzen von gesundheitlichen Einbußen für die Betroffenen.
• Auseinandersetzung mit Handlungskonzepten, der primären, sekundären, tertiären Prävention, auf unterschiedlichen Handlungsebenen (Mikro-, Meso-, Makroebene).
• Anwendung von Methoden der Sozialen Arbeit im Kontext Gesundheit/Krankheit.
Lerninhalte
• Soziale Konstruktion von „Gesundheit“ und „Krankheit“: Fachwissenschaftliche
Definitionen, gesellschaftlicher Diskurs und subjektives Verständnis.
• Zentrale Erklärungsmodelle von Gesundheit/Krankheit und Begriffe als Grundlage für Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams.
• Salutogenese als interdisziplinäres Rahmenmodell zur Erklärung von Gesundheit/Krankheit.
• Folgen gesundheitlicher Einbußen für die Alltagsbewältigung und gesellschaftliche Teilhabe.
• Einführung in die aktuelle Entwicklung der Klinischen Sozialarbeit
• Gesundheit/Krankheit als Querschnittsthema der Sozialen Arbeit.
• Institutionelle Verankerung der Sozialen Arbeit im Gesundheitssystem.
• Strukturell bedingte Rollenkonflikte in der Sozialen Arbeit und Handlungsoptionen.
• Ausgewählte Theorien, Praxiskonzepte sowie sozialrechtliche Bestimmungen,
die ein fachlich fundiertes Handeln auf der Mikro-, Meso- und Makroebene ermöglichen.
• Anwendungsmöglichkeiten der vermittelten Theorien, Konzepte und sozialrechtlicher Bestimmungen im Rahmen von Fallarbeiten
LV (SWS)
1.Ringvorlesung mit Beiträgen aus Medizin, Pädagogik, Psychologie, Soziologie,
Recht, Soziale Arbeit (6 SWS).
2.Angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit) (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
VL, SU, Ü
Lernformen
Lehrvortrag, Teamteaching, interdisziplinäre Fallarbeit.
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, kontinuierliche Materialsammlung für die interdisziplinäre Fallarbeit,
Präsentation und Diskussion der geleisteten Fallarbeit
TNV
Nachweis von mindestens 40 Leistungspunkten; weitere Empfehlung: Belegung
nach Abschluss der Module 1.6, 1.7, 1.8, 1.10 und 1.11 (Soziologische,
Psychologische, Pädagogische und Medizinische Grundlagen sowie
Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit/Sozialrecht).
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung * PStA/R/Projekt/PKl (180).
85
Modul 1.15
Soziale Ungleichheit und Armut
ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 90, Eigenleistung 210) ● SWS 8, davon
3 SWS angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit)
Zu erwerbende Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich
Kompetenzen • ökonomischer, politischer, sozialer, individueller und rechtlicher Grundlagen, Ursachen sowie Erscheinungsformen von sozialer Ungleichheit unter besonderer
Berücksichtigung von Armut
• sozialpolitischer und sozialpädagogischer Handlungsansätze
• der Aufgabenstellung von Einrichtungen, sozialen Diensten und Veranstaltungen
• Integration der Wissensbestände aus den verschiedenen Disziplinen und deren
Verwertung für das berufliche Handeln
Lerninhalte
• Sozialraum, Lebenswelt – gesellschaftstheoretische Grundlagen
• Wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsmarkt
• Soziologische Theorien: Klassen-, Schichten-, Milieuansätze sozialer Ungleichheit und Armut im Lebenslauf, geschlechtsspezifische Ansätze
• Empirische Daten z. B. Armuts- und Reichtumsberichterstattung
• Zusammenhänge von Armut und Gesundheit
• Subjektive Verarbeitungsformen, Coping-Strategien
• Einschlägige Politikfelder und deren Wechselwirkung
• Internationale Aspekte der Armut und Armutsbekämpfung
• Ausgesuchte rechtliche Aspekte
• Sozialpädagogische Interventionskonzepte
• Sozialraum- und lebensweltorientierte Konzepte der Intervention, soziale Partizipation
LV (SWS)
1.Ringvorlesung mit Beiträgen aus Soziologie, Politikwissenschaft, Recht, Soziale
Arbeit (5 SWS)
2.Angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit) 3 SWS
Art und Anzahl
der Angebote
VL, SU, Ü
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, angeleitetes interdisziplinäres Forschungsprojekt
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte durch Verschriftung und Dokumentation der in der Veranstaltung gewonnenen Ergebnisse, Literaturrecherche
und -studium, Materialsammlung für ein angeleitetes interdisziplinäres Forschungsprojekt
TNV
Nachweis über mindestens 40 ECTS; weitere Empfehlung: Abschluss oder
parallele Belegung der Module 1.6, 1.7, und 1.8 (Soziologische, Psychologische
und Pädagogische Grundlagen)
ca. 4 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (180)
86
Studienbereich 2: Methodische Grundlagen Sozialer Arbeit
Modul 2.1
Kultur, Ästhetik und Bewegung (KÄB)
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 6
Zu erwerbende • Wissen um die Bedeutung von Ästhetik, Kultur und Bewegung für Individuum
Kompetenzen
und Gesellschaft
• Befähigung zur Erschließung und Vermittlung von Angeboten aus dem Bereich
Kultur, Ästhetik und Bewegung im Kontext von Sozialer Arbeit
• Grundlegende Befähigung zum reflektierten praktischen Einsatz ausgewählter
Medien und Methoden
Lerninhalte
• Entwicklung von persönlichen und sozialen Kompetenzen durch ästhetische
Praxis
• Förderung gemeinschaftsbildender Prozesse durch ästhetische Praxis
• Überblick über verschiedene Bereiche von Kultur, Ästhetik und Bewegung und
deren Einsatzmöglichkeiten in der Sozialen Arbeit
• Vertieftes kennen lernen und praktisches Erfahren von (zwei) ausgewählten Bereichen
LV (SWS)
1.Praxisangebot 1+2 (2+2 SWS)
2.Theorie-RV (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.S, Ü
2.VL
Lernformen
1.Angeleitete praktische Betätigung in zwei ausgewählten Bereichen (z. B. Anfertigung eines künstlerischen Produktes; Beteiligung in einem Theaterstück; Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Sport- und Bewegungsprogramms)
2.Lehrvorträge, Fachdiskussionen in Gruppen bzw. im Plenum
Inhalt der
Eigenleistung
1.Eigenständiges (alleine oder in Gruppen) Entwickeln, Einüben, Präsentieren und
Reflektieren von z. B. künstlerischen Produkten, Tanz- oder Theateraufführungen,
Sport- und Bewegungsprogrammen
2.Literaturstudium, Herstellen von Theorie-Praxis-Verknüpfungen, Entwickeln von
Planspielen
TNV
Die beiden praktischen Angebote müssen vor der oder parallel zur Theorie-RV
absolviert werden
ca. 20 p.a.
ca 2 p.a.
Art der Prüfung 1.praktP (Prädikat mE/oE, Zulassung: Teilnahmenachweis)
2.PKL (120)
Modul 2.2
Gesprächsführung und Beobachtung, Präsentation und Moderation
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 6
Zu erwerbende Gesprächsführung und Beobachtung:
Kompetenzen • Fähigkeit zur Planung und Durchführung eines Erstgesprächs in Beratungskontexten und weiteren Gesprächssituationen der Sozialen Arbeit
• Sicherheit über den Einsatz grundlegender schulen- und kontextübergreifender
Strategien der Gesprächsführung
• Einführung in den Aufbau einer Beratungsbeziehung und in die Entwicklung von
Beratungszielen
• Entwicklung eines theoretisch fundierten Beobachtungsvermögens
• Fähigkeit zum beobachtungsgestützten Feedback
• Fähigkeit zur Analyse des eigenen Gesprächsverhaltens unter Bezugnahme auf
theoretische Kenntnisse (insb, Verknüpfung zu Inhalten der 1. Studienphase)
Präsentation und Moderation:
• Nervosität bei Vortrag und Präsentation abzubauen
• Zielgerichtete Recherche und Vorbereitung eines Vortrags
• Anwendung der Grundprinzipien eines guten Vortrags
• Medien wie Tageslichtprojektor, Tafel, Flipchart etc. gezielt einzusetzen
• Fertigkeiten eine Diskussion zu leiten und Verhandlungen zu führen
• Managementtechniken für Tagungen, Sitzungen, Diskussionsleitungen
87
Lerninhalte
Gesprächsführung und Beobachtung:
• Zentrale Strategien der Gesprächsführung und ihr Einfluss auf Gesprächsverläufe sowie Kenntnis der jeweiligen theoretischen Verortung (u.a. offene Fragen,
aktives Zuhören, ressourcenorientierte Fragen)
• Kenntnis verschiedener Beratungskontexte und damit verbundene Herausforderungen (z. B. Beratung in Zwangskontexten, Beratung im Kontext eingeschränkter Verschwiegenheit, Beratung von KlientInnen mit geringer Motivation)
• Reflexion und Weiterentwicklung des eigenen Gesprächsverhaltens als Berater/
in auf der Grundlage konkreter Übungen insbesondere zum Erstgespräch
• Grundlegende Kenntnisse zur Zielentwicklung sowie der Gestaltung einer konstruktiven Beziehung in der Zusammenarbeit mit KlientInnen
• Feedback Aufbau und Feedback Regeln
Präsentation und Moderation:
•Rhetorik
• Vorträge vorbereiten, halten
• Tipps und Tricks für den Vortrag
• Vortragsanlässe: Kongress, Tagung, Versammlungen, populärwissenschaftlicher
Vortrag
• Stimmbildung und Sprechtraining
• Körpersprache, Mimik, Gestik
• Visualisierung und Einsatz von Medien: Folien, PC und Beamer, Flipchart, Tafel,
Pinwand, Metaplantechnik
• Einsatz und Gestaltung von Handouts
• Moderation, Diskussionsleitung, Verhandlungsmanagement
• Sitzungsmanagement: Raumgestaltung, Einladung, Sitzungsleitung
LV (SWS)
1.Gesprächsführung und Beobachtung (4 SWS)
2.Präsentation und Moderation (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.S, Ü
2.S, Ü
Lernformen
Lehrvortrag, angeleitete Übungen, Einzelübung und Gruppendiskussion,
Rollenspiel in Kleingruppen, (Video-)Feedback, Präsentation, Diskussionsleitung
Inhalt der
Eigenleistung
Selbstbeobachtungsübungen, Fremdbeobachtungen, schriftliche Übungen,
Literaturstudium, Vorbereitung von Präsentationen und Diskussionsleitung
TNV
Es empfiehlt sich „Gesprächsführung und Beobachtung“ vor dem Praxissemester
zu absolvieren.
ca. 12 p.a.
ca. 12 p.a.
Art der Prüfung 1.praktP (Prädikat mE/oE); (Zulassung: Teilnahmenachweis)
2.praktP (Prädikat mE/oE); (Zulassung: Teilnahmenachweis)
Modul 2.3
Arbeit mit Einzelnen und Familien
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 35, Eigenleistung 115) ● SWS 3
Zu erwerbende • Erkennen und Verständnis sozialer Probleme und Problemlagen von Einzelnen
Kompetenzen
und Familien
• Kenntnis der Zielgruppen und Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit mit Einzelnen und Familien
• Kenntnis theoretischer Grundlagen einzelner methodischer Ansätze in der Arbeit
mit Einzelnen und Familien, insbesondere spezifisch der Sozialen Arbeit zugehöriger Konzepte, Methoden und Verfahren
• Umsetzung von planmäßigem, systematischem und kontrolliertem Vorgehen in
der Sozialen Arbeit mit Einzelnen und Familien unter den jeweiligen institutionellen, organisatorischen und administrativen Rahmenbedingungen und Kooperation mit anderen Fachkräften
• Umsetzung von theoretischem Wissen in die praktischen Handlungsvollzüge
Sozialer Arbeit
88
Lerninhalte
• Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit mit Einzelnen und Familien
• Zielgruppen und ihre sozialen Probleme in der Arbeit mit Einzelnen und Familien
• Allgemeine Grundlagen für methodisches Handeln in der Arbeit mit Einzelnen
und Familien
• Methoden, Instrumente und Techniken Sozialer Arbeit mit Einzelnen und Familien
• Gutachterliche Stellungnahmen
• Sonderthemen zur Vertiefung einzelner Schritte des methodischen Handelns
nach Wahl
LV (SWS)
Arbeit mit Einzelnen und Familien (3 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
S
Lernformen
Lehrvortrag, Rollenspiele, Fallarbeit, praktische Übungen, Eigenarbeit und
Austausch in Gruppen, Planspiel, Praxisvorträge, Exkursionen
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturrecherchen, -studium, Erstellung eines Gutachtens (z. B. Jugendgerichts­
hilfe, Sozialbericht), Erstellung eines Hilfeplans
TNV
keine
ca. 12 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/PKL (90)
Modul 2.4
Arbeit mit Gruppen
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 35, Eigenleistung 115) ● SWS 3
Zu erwerbende • Theoretische Grundlagen zur Beurteilung und Steuerung von Prozessen in
Kompetenzen
unterschiedlichen Gruppen kennen
• Verschiedene Anwendungsgebiete von Gruppenarbeit in der Praxis der Sozialen
Arbeit kennen
• Grundlegende Konzepte, ausgewählte Methoden und Techniken der praktischen
Arbeit mit Gruppen kennen und reflektieren können
• Gruppen- bzw. Teamentwicklungsprozesse und Gruppendynamik in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit erkennen, beurteilen und beeinflussen können
• Ausgewählte Konzepte, Methoden und Techniken exemplarisch anwenden und
im Hinblick auf den Transfer in die Praxis hinterfragen können
Lerninhalte
• Theoretische Grundlagen Sozialer Arbeit mit Gruppen aus Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Sozialarbeitswissenschaft (z.B. Merkmale von Gruppen, formale
und informelle Gruppen, Gruppendynamik, Phasenmodelle)
• Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit mit Gruppen (Adressaten, Träger, Institutionen, Rechtsvorschriften etc.)
• Konzepte Sozialer Arbeit mit Gruppen im Überblick
• Konzepterstellung für den Bereich Soziale Arbeit mit Gruppen
• Führung, Leitung, Steuerung von Gruppen im Bereich Soziale Arbeit
• Umgang mit speziellen Herausforderungen/Situationen in Gruppen (Anfangs-/
Abschlussphase gestalten, mit Konflikten und schwierigen Situationen umgehen,
Großgruppen steuern etc.)
• Methoden und Techniken in der Arbeit mit sozialen Gruppen (Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII, Soziale Trainingskurse, erlebnispädagogische, interaktionspädagogische Gruppenarbeit, Arbeits- und Lerngruppen, Gruppenarbeit
mit pflegenden Angehörigen/Migranten/Kindern/behinderten Menschen, Soziale
Aktion, angeleitete Arbeit von Selbsthilfegruppen, Teamentwicklung etc.)
• ggf. Exkursionen zu Institutionen Sozialer Gruppenarbeit
LV (SWS)
Arbeit mit Gruppen (3 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
S
Lernformen
Lehrvortrag, Textanalyse, Diskussion, Kurzpräsentationen, Lernprojekte, praktische
Übungen, Fallanalysen, aktivierende, erfahrungs- und handlungsorientierte
Methoden und Problemlösungsaufgaben
ca. 13 p.a.
89
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Formen des selbst gesteuerten Lernens, Entwicklung,
Durchführung und Auswertung von kleinen Projekten, Konzepten, praktischen
Lehr-Lern-Sequenzen
TNV
keine
Art der Prüfung PStA/R/PKL (90)
Modul 2.5
Gemeinwesenarbeit
ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 35, Eigenleistung 115) ● SWS 3
Zu erwerbende • Kenntnis über Konzepte der Sozialen Arbeit mit und im Gemeinwesen und
Kompetenzen
Zuordnung in sozio-historischen Kontexten und fachspezifischen Ausrichtungen
• Kenntnis lebensweltlicher Hilfestrukturen im sozialräumlichen Kontext
• Kenntnisse über Vernetzungsprozesse und Finanzierungsstrategien
• Verständnis der komplexen Verzahnung sozial-räumlicher Segregation und
sozia­ler Ausgrenzung
• Ermöglichung von Entwicklungsprozessen im Gemeinwesen
• Stärkung von lebensweltlichen und im Sozialraum verankerten Ressourcen
• Kenntnisse über integrierte Stadtentwicklung
Lerninhalte
• Begriff, Ziele und historische Hintergründe
• Klassische Methoden
• Gemeinwesenarbeit als Arbeitsprinzip
• Konzepte integrierter Stadtentwicklung, Quartiersmanagement
• Sozialräumliche Hilfestrukturen, soziale Netzwerke
• Bedeutung und Konsequenzen sozialräumlicher Ausgrenzungsprozesse
•Finanzierungsstrategien
• Analyse von Strukturen im sozialen Raum
• Konzeption, Methoden und konstituierende Merkmale
LV (SWS)
Gemeinwesenarbeit (3 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
S
Lernformen
Lehrvortrag, Diskussion; Übung, Referat, Gruppenarbeit, Planspiel, Exkursion,
externe Lehrveranstaltung
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Bearbeitung ausgewählter Texte und Quellen als Vorbereitung,
Vertiefung und Ergänzung der Lehrveranstaltungen, Vorbereitung von Referaten,
Konzeptionelle Arbeiten
TNV
Mindestens 80 ECTS
ca. 8 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/PKL (90)
Studienbereich 3: Praxisfeldprojekt / Berufliches Handeln
Modul 3.1
Theorie-Praxis-Transfer
ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 45, Praxis 128, Eigenleistung 127) ● SWS 4
Zu erwerbende Basiskompetenzen zum Theorie-Praxis-Transfer:
Kompetenzen Feldkompetenz:
• Befähigung zur exemplarischen Erkundung und Analyse eines Arbeitsfeldes und
einer für das Arbeitsfeld spezifischen Einrichtung
• Kenntnisse über Arbeitsfeld und Arbeitsfeldbereich
• Kenntnisse der spezifischen sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen
Handlungskonzepte eines Arbeitsfeldbereiches
• Einsicht in die Bedeutung der Ergebnisse von Arbeitsfeld- und Institutionsanalyse
für professionelles Handeln
90
Zu erwerbende Fachkompetenz:
Kompetenzen • Grundlagenkenntnissen über die AdressatInnen im Arbeitsfeld, ihre Probleme
(Fortsetzung)
und Ressourcen sowie über relevante Sozialräume
• Einsicht in Grundprinzipien methodischen Handelns im Arbeitsfeld
• Befähigung zur inhaltlichen, formalen und persönlichen Planung des Praktikums
• Kenntnisse über Standards, Aufgaben und Bedeutung von Anleitung und Supervision
Personale Kompetenz:
• Basiskompetenzen zum Aufbau einer beruflichen Identität durch Analyse und
Reflexion der im Arbeitsfeld gewonnenen praktischen Erfahrungen
• Befähigung zum Erwerb der für das Arbeitsfeld notwendigen Schlüsselqualifika­
tionen
• Befähigung sich mit der zukünftigen Rolle als PraktikantIn auseinanderzusetzen
Lerninhalte
Lerninhalte in der Lehrveranstaltung:
• Vorbereitung und Begleitung, Auswertung und Reflexion, der in der Praxis zu
bearbeitenden Aufgaben
• Methoden zur Erkundung, Analyse eines Arbeitsfeldbereiches und einer sozialen
Einrichtung
• Arbeitsfeldspezifische Grundprinzipien systematischen methodischen Handelns
• Lebenslage, Lebenswelt, Bedürfnisse, Ressourcen und Probleme der AdressatInnen im Arbeitsfeld
• Planung des Praktikums und Aufgaben und Bedeutung von Anleitung und
Super­vision
Lerninhalte in einer Einrichtung eines Arbeitsfeldes:
• Exemplarische Erkundung und Analyse eines Arbeitsfeldes und einer arbeitsfeldspezifischen Einrichtung
• Hospitationen im Arbeitsfeld und Übernahme von Aufgaben unter Anleitung,
Reflexion des eigenen beruflichen Handelns
• Eigene Person und berufliche Rolle bzw. Rolle des Praktikanten, der Praktikantin
LV (SWS)
1.Theorie-Praxis-Transfer 1 (2 SWS)
2.Theorie-Praxis-Transfer 2 (2 SWS)
3.Praxiseinsätze in der gewählten Einrichtung im Umfang von 16 Tagen, mit regelmäßiger, qualifizierter Anleitung durch die Einrichtung (128 Stunden)
Art und Anzahl
der Angebote
1.+2. VL, S
3. Praktikum
Lernformen
Lehrvortrag, Anleitung zum beruflichen Handeln in der Praxis, Arbeit in arbeits­­feld­
bezogenen Projektgruppen, Hospitationen/Einsätze in der Praxis, Praxiserkundung
durch forschendes Lernen, Übungen
Inhalt der
Eigenleistung
Erstellen und Präsentation einer Institutionsanalyse, Berichte für die Anleitung,
Literaturstudium, Bearbeitung adäquater Aufgabenstellungen in der Praxis, Vorund Nachbereitung der Praxiseinsätze
TNV
Keine. Empfehlung: Das Fach 1.3 sollte bereits belegt worden sein, bzw. zeitgleich
belegt werden
ca. 10 p.a.
Art der Prüfung 1.+2. PStA/R (Zulassung: Teilnahmenachweis)
3.praktP (Prädikat mE/oE)
91
Modul 3.2
Praktisches Studiensemester
ECTS: 30 ● Workload 900 (Präsenz: 34, Praxis 704, Eigenleistung 162) ● SWS 3
Zu erwerbende Fachkompetenz:
Kompetenzen Fähigkeit
• zur Analyse von Bedürfnissen, Ressourcen und Problemlagen der Adressa­ten­
gruppe(n) des Arbeitsfeldes
• zur adäquaten Verbindung von Theorie und Praxis im beruflichen Handeln
• zur Entwicklung präziser Ziele für das berufliche Handeln
• zur Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im beruflichen Handeln
• zum systematischen Einsatz von Methoden und Techniken für die Bearbeitung
von Aufgaben im Arbeitsfeld und zur Überprüfung auf ihre Praxistauglichkeit
• zur zunehmend selbstständigen Gestaltung von ganzheitlichen Hilfe-/ Erziehungs- und Bildungsprozessen sowie zur Qualitätssicherung
• zur Teamarbeit
Kenntnis
• der spezifischen beruflichen Rolle von SozialpädadogInnen im multiprofessionellen
Team
Personale Kompetenz:
• Einsicht in die Beziehungen zwischen individueller Persönlichkeit und Berufsrolle
bzw. Rolle als PraktikantIn
• Einsicht in die eigene berufliche Motivation und Fähigkeit zur erfolgreichen Planung des weiteren Studiums
Lerninhalte des Inhalte des Praktikums:
Praktikums
Zunehmend selbstständige Übernahme von Aufgaben in der konkreten Praxis
eines Arbeitsfeldes; Reflexion des eigenen beruflichen Handelns:
• Theorie-Praxis-Transfer
• Zielgruppenanalyse, Sozialraumanalyse
• Berufliches Handeln unter Berücksichtigung der relevanten Rahmenbedingungen
• Auseinandersetzung mit Wert- und Normvorstellungen im Arbeitsfeld
• Zielgerichtetes, systematisches methodisches Handeln, Erprobung relevanter
Methoden und Techniken
• Konzeptionsentwicklung und Qualitätssicherung
• Berufsrolle von SozialpädagogInnen / Rolle des Praktikanten bzw. der Praktikantin
• Planung, Organisation und Reflexion der eigenen Arbeit
Lerninhalte des Inhalte des Praxisseminars:
Praxisseminars • Fragen zur Organisation und Gestaltung des laufenden Praktikums (z. B. indiviund der
dueller Ausbildungsplan, Anleitung, Ausbildungs-Supervision)
Ausbildungs• Vertiefte Auseinandersetzung mit Lebenslage, Lebenswelt, Bedürfnissen, ResSupervision
sourcen und Problemen der Zielgruppe(n) im Arbeitsfeldbereich
• Möglichkeiten und Grenzen des Theorie-Praxis-Bezuges in der konkreten beruflichen Praxis
• Adäquater Einsatz von Methoden und Techniken im Arbeitsfeldbereich und ihre
Praxistauglichkeit
• Gestaltung, Analyse und Reflexion von Hilfe-/Erziehungs- und Bildungsprozessen in der Praxis des Arbeitsfeldbereiches (einschließlich Konzeptionsentwicklung und Qualitätssicherung)
• Berufsrolle von SozialpädagogInnen / Rolle von PraktikantInnen im Arbeitsfeldbereich
•Teamarbeit
Inhalte der Ausbildungs-Supervision:
• Berufsrolle/Praktikantenrolle und eigene Person
• Reflexion des eigenen Praktikums (auch im Vergleich mit Praktikumserfahrungen
anderer Studierender)
• Berufliche Motivation und Perspektiven für das weitere Studium und den Beruf
92
LV (SWS)
1.Praxisseminar (2 SWS)
2.22 Wochen zu je 32 Stunden Einsatz in einer Praxiseinrichtung mit regelmäßi­ger
qualifizierter Anleitung,
3.Ausbildungs-Supervision (1 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
1.S
2.Praxisausbildung
3.Ü
Lernformen
Lehrvortrag, angeleitetes Praktikum, kollegiale Beratung, Ausbildungs-Supervision,
Fallarbeit, Gruppenarbeit, Lernen im Team, Rollenspiele, Planspiele, Projektarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Zunehmend selbstständige Bearbeitung von (Teil-)Aufgaben in der Praxis unter
Anleitung, Literaturstudium, Erstellen von Berichten für Anleitung und Supervision,
Referate, Präsentation von Ergebnissen, Gruppenarbeit
TNV
Mindestens 70 ECTS incl. Abschluss des Moduls 3.1 „Theorie-Praxis-Transfer“.
Empfohlen wird der vorherige Abschluss des Moduls 2.2 Gesprächsführung und
Beobachtung, Präsentation und Moderation.
ca. 18 p.a.
nach Bedarf
Art der Prüfung 1.+2.: mdlP (15), Prädikat mE/oE), praktP und Praktikums­bericht als Zulassungs­
voraussetzung zur mündlichen Prüfung
Modul 3.3
Praxis-Theorie-Transfer
ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 22, Eigenleistung 278) ● SWS 2
Zu erwerbende • Fähigkeit, komplexe Praxissituationen in klar abzugrenzende Problem-, FrageKompetenzen
oder Aufgabenstellungen zu gliedern
• Fähigkeit, Praxisforschung unter Einhalten von klaren Absprachen Kooperatio­
nen und Arbeitsbeziehungen durchführen zu können
• Konzeptentwicklung, Umsetzung, Dokumentation, Evaluation
• Befähigung zur eigenverantwortlichen Planung und Durchführung von Projekten
• Ergebnisse der Projektarbeit zu dokumentieren, gegebenenfalls in der Praxis zu
präsentieren und zu kommunizieren
• Herstellen des Praxis-Theorie-Transfers
Lerninhalte
• abgegrenzte Problem-, Frage- oder Aufgabenstellung aus dem Umkreis der
Einrichtung bzw. des Arbeitsfeldes des Praxissemesters
• Sozialpädagogische Praxisforschung
• Projektmethode
•Konzepterstellung
• Evaluation
LV (SWS)
Projektbegleitung in Kleingruppen, nach Arbeitsfeldbereichen oder methodischen
Schwerpunkten (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
S
Lernformen
Fachlicher Input, Lehrberatung, eigenverantwortliche Projektarbeit in Kooperation
mit einer Praxiseinrichtung, Projekt in Einzel- oder Gruppenarbeit nach Absprache,
kollegiale Beratung in der Praxis
Inhalt der
Eigenleistung
Recherchen und Literaturstudium zum Thema; Entwicklung, Durchführung, Aus­
wer­tung und Präsentation eines Projektes mit und in der Praxis(-Einrichtung)
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praxisphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studien­
semester“
nach Bedarf
Art der Prüfung PStA: Die Aufgabenstellung sollte möglichst mit der betreuenden Dozentin/dem betreuenden Dozenten spätestens zu Beginn des auf das Praktikum folgenden Semesters be­sprochen und von dieser/diesem mit der Betreuungsvereinbarung dokumentiert werden; Abweichungen in begründe­ten Einzelfällen bedürfen der Genehmigung
durch die betreuende Dozentin/den betreuenden Dozenten.
93
Art der Prüfung Kooperation mit einer Einrichtung der Sozialen Arbeit, nach Möglichkeit mit derjeni­gen,
(Fortsetzung)
in der das Praxissemester abgeleistet wurde; alternativ: Durchführung der Stu­­dien­
arbeit in einem anderen Arbeitsfeld oder einem anderen Arbeitszusammenhang.
Zulassungsvoraussetzung: Prädikat ‚mE‘ der Praxisphase im Modul 3.2
Studienbereich 4: Vertiefungsbereich
Studienbereich 4.1. Schwerpunktthemen über zwei Semester
Modul 4.1.1
Soziale Arbeit mit Kindern / Hilfen zur Erziehung
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende Es geht um professionelles Handeln in der Arbeit mit Kindern (von 0-14 Jahren)
Kompetenzen und Jugendlichen mit normaler Entwicklung, Entwicklungsverzögerungen und -auffälligkeiten, Verhaltensauffälligkeiten sowie mit Kindern und Jugendlichen, die von
Behinderung bedroht sind, und deren Familien, insbesondere in den Arbeitsfeldern:
• Förderung von Kindern im Vorschulalter mit gesundheitlichen und entwicklungsbedingten Auffälligkeiten
• Tageseinrichtungen für Kinder im Vor- und Grundschulalter
• Offene Kinderarbeit/Kinderkulturarbeit
• Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII
• Angebote zur Elternarbeit und Elternbildung
Kompetenzen:
• Kenntnisse zum Thema Kindheit und Jugend (der Schwerpunkt liegt bei Kindheit)
• Verstehen und Analysieren der Lebens- und Problemlagen von Adressaten
• Konzeptualisierung kindheitsspezifischer Fragestellungen und Probleme
• methodisches Handeln wie Beraten, Bilden, Erziehen und Fördern sowie Elternund Familienarbeit
Lerninhalte
• Kindheit in unserer Gesellschaft unter Berücksichtigung von Geschlecht, Armut
und Migration
• Normale und abweichende Entwicklung von Kindern einschl. spezieller Krankheits- und Störungsbilder
• Pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Hilfen zur Erziehung
• Politische, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen der Arbeit mit
Kindern und Hilfen zur Erziehung
• Methodisches Handeln: Prävention, sozialpädagogische Diagnostik, Hilfeplanung, Formen der Erziehung, Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern,
Eltern- und Familienarbeit, Evaluation
• Konzeptionsentwicklung, Qualitätsentwicklung
• Berufsbild, Qualitätsprofil der sozialpädagogischen Fachkraft
• Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Institutionen
• Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung
LV (SWS)
1.Human- und gesellschaftswissenschaftliche Beiträge (6 SWS)
2.Handlungs- und Organisationslehre (6 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
S
Lernformen
Lehrvortrag, Übung, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, Projektarbeit,
Präsentation, Fallarbeit, Planspiel, Exkursion
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Internetrecherche
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
94
Modul 4.1.2
Behinderung und psychische Erkrankungen
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende Kenntnisse über die
Kompetenzen • Komplexität von „Behinderung“ und „psychischer Erkrankung “ hinsichtlich
Entstehung, Phänomenologie, Auswirkungen und Hilfemöglichkeiten (einschl.
Empowermentansätze)
• relevanten Wissenschaftsdisziplinen, Erfahrungsbereiche, Fachleute, Betroffenen (Selbsthilfegruppen)
• relevanten Organisationen, Träger (auch Kostenträger) und Institutionen
• spezifischen Beiträge von Sozialer Arbeit („soziale Dimensionen von Behinderung
und psychischen Erkrankungen“) und Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen,
Fachleuten und Betroffenen
Fähigkeit
• zum Erschließen, Vermitteln und Realisieren von Hilfemöglichkeiten (präventiver,
kurativer und rehabilitativer Art) unter Beteiligung einzelner und Gruppen Betroffener
• zur Konzeptionsentwicklung und zum Management interdisziplinären Arbeitens
Wissen um sozial- und gesellschaftspolitische Dimensionen von Behinderung und
psychischer Erkrankung einschließlich der Befähigung, notwendige Veränderungsprozesse zu erkennen und gegebenenfalls zu initiieren
Lerninhalte
• Begrifflichkeiten in Wissenschaft und rechtlichen Regelungen
• Beiträge relevanter Wissenschaftsdisziplinen (Recht, Medizin, Psychologie,
Pädagogik u. a.) und deren Zusammenwirken, insbesondere mit Sozialer Arbeit
• Unterschiedliche Behinderungsarten und Formen von psychischen Erkrankun­gen
in unterschiedlichen Altersstufen und Lebensbereichen (Familie, Schule, Beruf
usw.): Entstehung, Entwicklung, Auswirkungen, Hilfebedarf und -möglichkeiten
LV (SWS)
1.Beiträge relevanter Wissenschaftsdisziplinen (6 SWS)
2.Organisations- und Handlungslehre d. Sozialen Arbeit (6 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
S
Lernformen
Lehrvortrag, Übung, Exkursion, externe Lehrveranstaltung, interdisziplinäre
Besprechungen (auch Fallbesprechungen), Vertiefung bzw. Einübung von
Unterrichts­inhalten in angeleiteten Arbeitsgruppen, angeleitete und betreute
Projektarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Fallbearbeitungen
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Modul 4.1.3
Erwachsenenbildung
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende Kenntnisse:
Kompetenzen • Zielgruppen der Erwachsenenbildung (EB) – Bildungschancen/-barrieren
• Gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen
• Betriebswirtschaftliche und organisatorische Grundlagen
• Theorie und Methodik
• Bezugswissenschaftliche Grundlagen
Fertigkeiten:
• Entwicklung von Konzeptionen von Weiterbildungsangeboten
• Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle
• Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
•Bildungsberatung
• Methoden und Techniken
95
Zu erwerbende Einstellungen:
Kompetenzen • Lebenslanges Lernen als Bedingung für die Entfaltung der Persönlichkeit und
(Fortsetzung)
der Bewältigung des Alltags
Lerninhalte
• Soziale und wirtschaftliche Strukturen und Organisationen
• Pädagogische, soziologische und psychologische Grundlagen
• Didaktik und Methodik: Workshop, Präsentation, Brainstorming, open space,
Rollenspiel
• Evaluation und Qualitätsmanagement
• Betriebswirtschaftliche Aspekte: Öffentlichkeitsarbeit, Bildungscontrolling und
Finanzierung, Bildungsberatung und -marketing
• Projektmanagement
• E-Learning
• Gesellschaftliche Grundlagen
• Lernen in der individualisierten/globalisierten Gesellschaft
• Schlüsselqualifikationen
LV (SWS)
1. RV (6 SWS)
2. Projektgruppen (6 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
VL, S
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Übungen, Referat, Präsentation,
Exkursion, externe Lehrveranstaltung
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte durch Verschriftung und
Dokumentation, Literaturrecherche und -studium
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Modul 4.1.4
Resozialisierung/Gefährdetenhilfe
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende • Fähigkeit zum professionellen Denken und Handeln in den Arbeitsfeldern der
Kompetenzen
Resozialisierung
• Kenntnisse präventiver Ansätze, ambulanter, teilstationärer und stationärer Maßnahmen/Modelle der Resozialisierung und der Wohnungslosenhilfe sowie sozialpädagogischer Hilfen mit ihren jeweiligen kriminologischen, psychologischen,
sozialpädagogischen und rechtlichen Grundlagen, Implikationen und Wirkungsweisen
• Kenntnisse der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und des Hilfesystems in
der Resozialisierung
• Entwickeln und Anwenden von problemadäquaten sozialpädagogischen Präventions- und Interventionskonzepten
Lerninhalte
• Kriminologische, gesellschaftswissenschaftliche, gesellschaftspolitische Aspekte
der Gefährdetenhilfe und Resozialisierung und Wohnungslosenhilfe
• Rechtliche und organisatorische Grundlagen und Aspekte der Gefährdetenhilfe/
Resozialisierung und Wohnungslosenhilfe
• Psychologische Aspekte der Resozialisierung
• Spezifika sozialpädagogischer Diagnose, Prognose, Hilfeplanung, Beratung und
Krisenintervention in der Gefährdetenhilfe/ Resozialisierung
• Anwendungsfelder und Effekte von Kriminalprävention
• Konzepte, Praxis und Wirkungsweise Sozialer Arbeit in Diensten und Einrichtungen der Gefährdetenhilfe und Resozialisierung und Wohnungslosen- und
Suchtkrankenhilfe,
• Kooperation zwischen den Diensten und Einrichtungen der Straffälligen-, Suchtkranken- und Wohnungslosenhilfe
• Sozialpädagogische und sozialtherapeutische Grundlagen und Konzepte für den
Umgang mit spezifischen Tätergruppen
96
LV (SWS)
1.Kriminologische, gesellschaftswissenschaftliche und gesellschaftspolitische
Aspekte der Resozialisierung (2 SWS)
2.Sozialpädagogische Aspekte und Einrichtungen der Gefährdetenhilfe / Resozialisierung (2 SWS)
3.(Jugend-)strafrechtliche Aspekte in der Resozialisierung (2 SWS)
4.Soziale Arbeit mit spezifischen Tätergruppen (4 SWS)
5.Soziale Arbeit mit wohnungslosen Menschen (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
S
Lernformen
Lehrvortrag, Diskussion einschlägiger Fachaufsätze/Filme, exemplarische
Fallarbeit, Rollenspiele, Planspiel, praktische Übungen, Gruppenarbeit,
Kurzreferate, Analyse von Videobeispielen zu Interventionstechniken, Exkursion
Inhalt der
Eigenleistung
(Literatur-)Recherchen, Lektüre einschlägiger Fachaufsätze, evtl. Projektarbeit
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Modul 4.1.5
Gesundheitshilfen/Suchtkrankenhilfe
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende • Kenntnisse über und Anwendung von Beratungsansätzen in der direkten Arbeit
Kompetenzen
mit dem Klienten
• Kenntnisse über Zielgruppen- und Kundenorientierung, Koop. und Vernetzung
• arbeitsfeldrelevante Kenntnisse in der Bildungsarbeit
• Grundkenntnisse in Qualitäts- und Sozialmanagement, die auf Gesundheitshilfen
bezogen sind
• Entwicklung eines Qualitätsprofils für das Arbeitsfeld
• Kenntnisse von Theorien zur Perspektivenerweiterung, als Reflexions- und
Interpretationsinstrumentarium
• zielgruppenspezifische Fachkenntnisse
Lerninhalte
• Überblick über Problemlagen, Beratungsansätze, psychosoziale Versorgungsstrukturen, Kooperation und Vernetzung von Hilfe
• Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen: Sozialdatenschutz, Geschäftsfähigkeit, Vormundschaft, Betreuung und zivilrechtliche Unterbringung,
Pflegschaft, hoheitliche Unterbringung, sozialstaatliche Leistungen, Strafrecht,
insbesondere Betäubungsmittelrecht
• Medizinische Grundlagen und Rahmenbedingungen: Gesundheitsförderung
in unterschiedlichem Kontext (z. B. Schule, Betrieb), Beratung und Therapie,
interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Medizin und Sozialer Arbeit
• Psychologische Grundlagen und Rahmenbedingungen: Fach- und Methodenkompetenz aus den Bereichen Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
• Berufliches Handeln: Erwerb von Fach- und Methodenkompetenz in den Bereichen Konzeptarbeit, Beratungsarbeit, Vernetzung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Projektarbeit Kompetenzen zum Theorie-Praxis-Transfer
und Erwerb von Schlüsselqualifikationen
LV (SWS)
1.Humanwissenschaftliche Beiträge (4 SWS )
2.Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und Überblick (2 SWS)
3.Berufliches Handeln (6 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
S
Lernformen
Lehrvortrag, Übungen, interdisziplinäre Fallarbeit, Projektarbeit, Planspiel/
Trainingseinheiten, Teamteaching
1 über ein Jahr
verteilt
97
Inhalt der
Eigenleistung
Literatur- und Internetrecherche, Aneignung und Diskussion ausgewählter Texte
zum Stoffgebiet, Vorbereitung praktischer Übungen, Kurzreferate / Präsentationen,
Projektarbeit einschließlich Präsentation
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Modul 4.1.6
Interkulturelle Soziale Arbeit
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende • Kenntnisse der migrationsrelevanten rechtlichen Grundlagen
Kompetenzen • Überblick über die Geschichte der Migration
• Verständnis der Formen und Ursachen weltweiter Migrationsprozesse
• Wissen über europäische Migrationspolitik und Integrationsmodelle
• Kompetenz zur Sozialen Arbeit mit MigrantInnen
• Fähigkeit interkulturelle Begegnungen und Zusammenarbeit zu gestalten
• Wissen über nationale und internationale Organisationen zur Steuerung der
Migration
Lerninhalte
• Zentrale Elemente des Asylverfahrensgesetzes, des Zuwanderungsgesetzes und
dabei insbesondere des Aufenthalts- sowie des Staatsangehörigkeitsgesetzes
•Menschenrechte
• MigrantInnen als Zielgruppen der SA: AussiedlerInnen / ArbeitsmigrantInnen /
Flüchtlinge / UMF und Asylbewerber, illegale Migranten
• interkulturelle Kompetenzen in konkreten Arbeitsfeldern / Öffnung sozialer Dienste
• Integrationsmodelle und Migrationspolitik in Europa
LV (SWS)
1.RV (6 SWS)
2.Projektgruppen (6 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
RV, S
Lernformen
Lehrvortrag, Referate, Projekt-Gruppenarbeit, Übung, Exkursionen
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturrecherchen und -studium, Thematische Studienarbeiten, Erstellen von
Konzeptionen, Projektarbeit, Exkursionen und Studienfahrten
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Modul 4.1.7
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende • Fähigkeit Bedürfnisse, Interessen, Ressourcen und Problemlagen von JugendKompetenzen
lichen zu erkennen und zu analysieren
• Fähigkeit, auf dieser Grundlage Angebote zu entwickeln und durchzuführen, die
Jugendliche in ihrer allgemeinen Entwicklung und ihrer Identitätsfindung unterstützen
• Fähigkeit, sozialpädagogische Hilfen zu entwickeln und durchzuführen, die
­Jugendliche in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, ihrer beruflichen
und sozialen Integration unterstützen und fördern
Lerninhalte
• Entwicklungsförderung von Jugendlichen auf der Grundlage geeigneter theoretischer Konzepte
• Wechselwirkung zwischen Kultur und Sozialstruktur der modernen Gesellschaft
und Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen
98
Lerninhalte
(Fortsetzung)
• Abweichendes Verhalten von Jugendlichen (Gewalt, Drogen etc.) und Konzepte
der Prävention
• Rahmenbedingungen der Jugendarbeit
• Beratung von Jugendlichen
• Personale und soziale Ressourcenstabilisierung und -förderung von Jugendlichen
(z. B. Ästhetik, Jugendkultur, Sport)
• Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit
• Nutzung sozialräumlicher/lebensweltorientierter Konzepte in der Jugendarbeit
• Konzepte für ein abgestimmtes System von Bildung, Betreuung und Erziehung
im Sozialraum
• Anwendung des theoretischen, methodischen und organisatorischen Wissens
auf praxisorientierte Fragestellungen der Jugendarbeit
LV (SWS)
Ringvorlesung mit folgenden Inhalten:
1.Rahmenbedingungen und berufliches Handeln (6 SWS)
2.Entwicklung, Verhalten, soziale und kulturelle Umwelt von Jugendlichen, psycho­
logische, pädagogische und soziologische Perspektive (6 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
RV, S
Lernformen
Lehrvortrag, Projektgruppenarbeit, Übung, selbstständige und angeleitete Projekt­
arbeit, Referat, Präsentation, Exkursion
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Referatserarbeitung, Dokumentation der selbst organisierten Teile
der Projektgruppenarbeit, Vorbereitung der Präsentation
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) am Ende des Sommersemesters und PStA/R/P bis zum Ende des WS
Modul 4.1.8
Soziale Arbeit mit Familien
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende • Arbeit nach neuesten sozialwissenschaftlichen und methodischen Erkenntnissen
Kompetenzen
und Grundlagen mit Familien in unterschiedlichen Lebens- und Problemlagen
• Durchführung von Maßnahmen der Prävention, der Beratung und Bildung sowie
soziale, psychosoziale, materielle und gesundheitliche Hilfen in Einrichtungen,
Diensten und Veranstaltungen der öffentlichen, freien und privatgewerblichen
Träger
• Zielgruppenorientierte Arbeit unter Einbeziehung von geschlechts-, generationsübergreifenden und kulturspezifischen Aspekten
Lerninhalte
• Zusammenhang zwischen Familie, deren Lebenswelt und aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen
• Institutionen der Sozialen Arbeit mit Familien (unter Berücksichtigung ihrer Eingebundenheit in Trägerschaften und ihrer rechtlichen Grundlagen)
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Besondere Soziale Dienste (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsberatung etc.)
-Familienbildung
- neuere Institutionalisierungsformen
• Zusammenarbeit der Fachkräfte mit anderen Berufsgruppen
• Grundformen des Handelns in der Sozialen Arbeit mit Familien:
• Beratung, Therapie, Betreuung, Management und ihre Einbettung in Konzepte
der SA mit Familien (Systemisches Arbeiten, Case Management etc.)
• Exemplarische Anwendung von Methoden, Instrumenten und Techniken in der
Sozialen Arbeit mit Familien
• Erstellung von Gutachten und Berichten, Hilfeplanerstellung, Erstellung von
Anamnesen und Diagnosen, Assessmentberichten etc.; Aktenführung
• Qualitätssicherung
• Familie und Recht
99
Lerninhalte
(Fortsetzung)
• Familie und Generationenverhältnis:
- der alte Mensch in der Familie
- Probleme in Familien aus dem Zusammenleben der Generationen (ElternKind-Probleme; Pflege alter Menschen etc.)
• Familie und Gleichberechtigung der Geschlechter
• Familie und Berufstätigkeit
• Familie, Gesundheit und Krankheit
LV (SWS)
1.Familie, Gesellschaft und Modernisierung (1 SWS)
2.Soziale Arbeit mit Familien – Recht, Organisation, Administration (3 SWS)
3.Wissenschaftliche Grundlegung der SA mit Familien – Fachbeiträge zu den
familialen Lebenswelten (Medizin, Psychologie, Gerontologie etc.) (4 SWS)
4.Handlungslehre der Sozialen Arbeit mit Familien (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
VL, S
Lernformen
Lehrvortrag, Übung, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, Projekt, Planspiel,
Rollenspiel, Fallarbeit, Exkursion
Inhalt der
Eigenleistung
Aufarbeitung von Literatur und sonstigen Quellen
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Modul 4.1.9
Schulsozialarbeit
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende Kenntnisse:
Kompetenzen • Grundvoraussetzungen und Rahmenbedingungen der Erziehungs-, Bildungs- und
Sozialisationsinstanzen Familie, Schule, Gleichaltrigengruppen und Soziale Arbeit;
• Planung, Organisation und Steuerung sozialer Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen im Kontext von Jugendhilfe und Schule;
• Organisations- einschließlich Personalentwicklung und Projektmanagement im
Kontext von Jugendhilfe und Schule.
Fähigkeiten:
• Erkennen und Analysieren von Bedürfnissen, Interessen, Wünschen sowie
Ressourcen, Potenzialen und Problemlagen junger Menschen;
• auf dieser Grundlage Planung, Gestaltung, Durchführung und Nachbereitung
von Angeboten, die Prozesse der Identitätsfindung unterstützen und fördern;
• Entwicklung und Anwendung von Beratung und Hilfen, die junge Menschen
in ihrer schulischen Bildung und im Übergang zur beruflichen Ausbildung und
sozialen Integration unterstützen und fördern (Übergangsmanagement).
Lerninhalte
• Schule als Lebens- und Lernort junger Menschen im Fokus der Lebenswelt- und
Sozialraumorientierung auf der Grundlage geeigneter Rahmenprogramme und
Konzepte der Schulsozialarbeit (einschließlich schulbezogener Jugendhilfe,
Jugendsozialarbeit an Schulen usw.) – auch im Ländervergleich;
• normative (Leitbilder, fachliche Standards, Gesetze, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen), strategische (Programme, Konzeptionen) und operative (Angebote,
Maßnahmen) Grundlagen der Führung (von Menschen), Leitung (von Aufgaben,
Strukturen) und Steuerung (von Prozessen) der Schulsozialarbeit;
• sozialstrukturelle, sozioökonomische, soziokulturelle und geschlechtsspezifische
Determinanten der Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen;
• Adressaten und Realisierung von Angeboten der Schulsozialarbeit ein-schließlich Messung von Qualität, Effektivität und Effizienz sozialer Dienstleistungen
(z. B. Erziehungshilfen, Jugendberufshilfen);.
100
Lerninhalte
(Fortsetzung)
• Konzeptentwicklung, Qualitätsentwicklung und Sozialmanagement von Bildungslandschaften in Gemeinden, Sozialräumen und Soziotopen (z. B. „Schulverweigerung – Die 2. Chance“, „Kompetenzagenturen“, „Jugendmigrationsdienste“
„Jugend stärken: Aktiv in der Region“);
• Praxisorientierte Anwendung organisationalen, gestalterischen und methodischen
Wissens der Schulsozialarbeit unter Beachtung spezifischer Merkmale der
Zielgruppenorientierung (Schüler, Eltern, Lehrer, Öffentlichkeit), Zielentwicklung,
Dienstleistungsproduktion und deren Finanzierung in der Schulsozialarbeit
LV (SWS)
1.Beiträge relevanter Wissenschaftsdisziplinen, Organisations- und Handlungslehre der Sozialen Arbeit (6 SWS)
2.Einübung beruflichen Handelns in Projekt(-gruppen-)arbeit (6 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
VL, SU
Lernformen
Lehrvortrag, Übung, Fallarbeit, Rollenspiel, Planspiel, Referat, interdisziplinäre
Diskussionen und (Fall-)Besprechungen, Einübung von Maßnahmen in
angeleiteter und selbstständiger Projekt(-gruppen-)arbeit (auch Trainingseinheiten),
Teamteaching, Präsentation, externe Lehrveranstaltung, Exkursionen,
Studienfahrten.
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Internetrecherche, Vor- und Nachbereitung der Lehrund Lerninhalte durch Dokumentation, Fallbearbeitung, Erstellen von
Konzeptionen, Referatserarbeitung, Dokumentation selbst organisierter Teile der
Projektgruppenarbeit, Kurzreferate, Vorbereitung der Präsentation und Moderation.
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Modul 4.1.10
Integrierte Stadtentwicklung
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende • Sozialraum- und gemeinwesenorientiertes Arbeiten nach neuen sozialwissenKompetenzen
schaftlichen Erkenntnissen und methodischen Grundlagen
• Fähigkeit zu interdisziplinärem und integrierten Denken und Handeln in Arbeitsfeldern der Gemeinwesenarbeit und Stadtentwicklung
• Durchführung von sozialraumbezogenen Maßnahmen in unterschiedlichen
Arbeitsfeldern
• zielgruppenorientierte Arbeit unter Einbezug von geschlechts-, generations- und
kulturspezifischen Aspekten
• Kenntnis der Arbeitsgrundlagen der Professionen, mit denen die Soziale Arbeit
in der integrierten Stadtentwicklung kooperieren muss (Stadtplanung, Architektur
etc.) und Fähigkeit, die eigenen professionellen Ansprüche interdisziplinär zu
kommunizieren
Lerninhalte
• Entwicklung des Sozialraumansatzes (Gemeinwesenarbeit, Stadtplanung, Sozial­
raumansatz in div. Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit)
• Konzepte der GWA und Stadtplanung; klassische Konzepte/ Quartiersmanagement
• Das Berufsfeld „Integrierte Stadtentwicklung“
• Politische, rechtliche und ökonomische Grundlagen der integrierten Stadtentwicklung
• Soziologie der Stadt und soziologische Modelle der Stadtentwicklung
• Stadtentwicklung in Deutschland und Europa vor dem Hintergrund von Globalisierung und sozialem Wandel
– Sub- und Reurbanisierung und neue Urbanität
– demografischer Wandel: Alterung, neue Familienformen, Zuwanderung und
Multikulturalität
– Neue sozialräumliche Ungleichheiten
– Segregation und Gentrifizierung
– Wohnen, Arbeiten und Verkehr in der Stadt
101
Lerninhalte
(Fortsetzung)
•
•
•
Konzepte und Leitbilder der integrierten Stadtentwicklung
– Sozialraum
– Inklusion/ Exklusion
– „Programm Soziale Stadt“ und Nachfolgekonzepte
– Maßstäbe für Lebensqualität in Städten
– Bürgergesellschaft und partizipative Stadt
Soziale Probleme und Entwicklungsbedarfe von Stadtteilen:
– Familien- und altengerechte Stadt
– Gruppen mit besonderen sozialen Problemen im Stadtteil
Interdisziplinäres Praxisprojekt auf der Handlungsebene Stadtteil bzw. Quartier .
LV (SWS)
1.Stadtentwicklung und Gesellschaft (1 SWS)
2.Soziologie der Stadt und des Wohnens (1 SWS)
3.Recht und Ökonomie der integrierten Stadtentwicklung (1 SWS)
4.Konzepte und Methoden der integrierten Stadtentwicklung (Gemeinwesenarbeit/
Stadtplanung/Quartiersmanagement/Gemeinwesenökonomie/Kulturarbeit im
Stadtteil/Beiträge von Architektur und Stadtplanung) (3 SWS)
5.Interdisziplinäres Praxisprojekt auf der Handlungsebene Stadtteil/Quartier unter
Absprache, Beratung und Rückkoppelung (5 SWS)
6.Exkursion zu Modellen der integrierten Stadtentwicklung (1 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
VL, SU
Lernformen
Lehrvortrag, Übung, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, interdisziplinäres Projekt,
Planspiel, Rollenspiel, Exkursion
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Dokumentation der selbst verantworteten Teile der
interdisziplinären Projektarbeit, Vor- und Nachbereitung von Exkursionen.
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Modul 4.1.11
Sozialberatung
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende Fähigkeiten, Kenntnisse und persönliche Kompetenzen für eine qualifizierte BeKompetenzen ratung, u.a.:
Fähigkeiten
• Fähigkeit zur Beratung und persönlichen Begleitung von Menschen in prekären
Lebenslagen, z.B. von sozial benachteiligten Familien
• Fähigkeit zur Evaluation und selbstreflexiven Auseinandersetzung mit der eigenen Beratungspraxis
• Fähigkeit zur Anregung von Selbsthilfe und Selbstorganisation von Menschen
mit Ausgrenzungserfahrungen
Kenntnisse
• Kenntnis der wichtigsten rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen
der Beratung von Menschen in prekären Lebenslagen
• Kenntnis der grundlegenden Methoden für eine (fallorientiert) niedrigschwellige,
motivierende und lösungsorientierte sowie (fallübergreifend) vernetzende Beratung
• Verfügungswissen und Orientierungswissen zum Beratungsvorgang, um sowohl
das Wie als auch das Warum der Beratung überdenken zu können
• Kenntnis der Aufgabe/des Mandats der Sozialen Arbeit im Beratungsprozess
• Kenntnis der objektiven Situation und der subjektiven Bewältigungsstrategien
von Menschen in prekären Lebenslagen
Persönliche Kompetenzen
• Ausbau und Entwicklung der für die Beratung notwendigen persönlichen Kompetenzen, insb. Zulassen von Nähe und Abgrenzung zum Klienten, Konfliktbereitschaft, Kontaktfähigkeit, Offenheit, Geduld, eigene Verarbeitungsfähigkeit
102
Lerninhalte
• Beratungsprozess und Methoden insb. niedrigschwelliger und unterstützender
Beratung (Beratungsgesprächslehre, Lehre vom Schreiben, Dokumentation
usw.)
• Vermittlung von Techniken der Selbsthilfe
• Bezugswissenschaftliche Rahmenbedingungen von Beratung, u. a. Soziologie
der prekären Lebenslagen
• Sonderformen der Beratung
• Ausgewählte Beratungsfelder
• Beratung in besonderen Lebenslagen
• Beratungsrecht, insb. Rechtsdienstleistungsgesetz, Datenschutz sowie Beratung
und Haftung
• Beratungsforschung und Methodenevaluation, insb. Bewertung von Beratung
LV (SWS)
Ringvorlesung mit folgenden Inhalten:
1.Grundlagen der Beratung (3 SWS)
2.Recht und Beratung (6 SWS)
3.Sozialwissenschaftliche Aspekte der Beratung (1 SWS)
4.Evaluation und Beratungsforschung (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
VL, S
Lernformen
Lehrvortrag, Übung, Projektgruppenarbeit, selbstständige und angeleitet
Projektarbeit, Forschungsprojekt, Referat, Präsentation, Exkursion
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Fallbearbeitung, Recherche und angeleitete Forschungsarbeit
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Modul 4.1.12
Altern in der modernen Gesellschaft
ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12
Zu erwerbende • Verständnis der Phänomene, Prozesse, Probleme und Ressourcen die mit dem
Kompetenzen
Älterwerden und Altsein verbunden sind
• Wissen über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Lebensphase Alter
• Wissen über soziale Gerontologie, Altenhilfe, Demografie und Seniorenmanagement/Organisation des Alltags älterer Menschen
• Fähigkeit zur Förderung und Unterstützung älterer und alter Menschen bei der
Bewältigung von altersspezifischen Aufgaben
• Fähigkeit zur Beratung und Unterstützung von öffentlichen und privaten Organisationen zur Entwicklung altersgerechter Angebote und Strukturen
• Bewusstsein für die ethische Relevanz und die ethischen Herausforderungen
der Sozialen Arbeit mit alten Menschen
Lerninhalte
• Gerontologische Grundlagen
• Gesellschaftlicher Wandel und Vielfalt des Alterns, Sozialstrukturanalyse mit
dem Fokus Alter
• Theorien der Sozialen Gerontologie und des lebenslagenorientierten Empowerments von alten Menschen
• Sozialrecht und Sozialpolitik für alte Menschen (Sozialrechtliche Grundlagen,
Grundlagen der Sozialwirtschaft und der Altenpolitik)
• Kommunales Handeln vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
(Kommunale Altenhilfeplanung, Sozialhilfeplanung, altersgerechte Quartierentwicklung, Gemeinwesen, Wohnen etc.)
• Gesellschaftliche Partizipation (neue Formen selbst organisierten Alltags von
alten Menschen, Ehrenamt, Generationenbeziehungen, dritter Sozialraum)
• Lebenslagenspezifische Themen (Arbeit mit älteren MigrantInnen, mit pflegenden Angehörigen u.a.)
103
Lerninhalte
(Fortsetzung)
• Einführung in zielgruppenspezifische Arbeitsfelder (Stationäre, teilstationäre
und ambulante Angebotsformen) sowie Übersicht zu Arbeitsfeldern der Sozialen
Arbeit, in denen (auch) mit alten Menschen gearbeitet wird
• Sozialkompetenz/Ethik eigene Erfahrungen aus dem Umgang mit alten Menschen und der gesellschaftliche Umgang mit Alter und Altern in Bezug auf
ethische Grundhaltung reflektieren
• Zielgruppenspezifische Aspekte der Konfrontation mit Sterben und Tod
• Methodische Ansätze in der Arbeit mit alten Menschen (Biografiearbeit, CaseManagement, Selbsthilfeförderung)
LV (SWS)
1. RV (6 SWS)
2. Projektgruppe (6 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
RV, SU
Lernformen
Lehrvortrag, Diskussion, Übung, Projektgruppenarbeit, Praxisbesuche,
Exkursionen, Präsentation
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Dokumentation der Projektarbeit, Planspiel, Vor- und
Nachbereitung von Exkursionen
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
1 über ein Jahr
verteilt
Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P
Studienbereich 4.2 und 4.3: Querschnittsangebote I+II
►A
CHTUNG:
Die Angebote des Moduls 4.2 und 4.3 sind identisch.
Aus beiden Modulen ist jeweils ein Angebot zu wählen.
► HINWEIS:
Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben, erhalten
für die Module 4.2 und 4.3 wie bisher fünf ECTS-Leistungspunkte. Studierende mit
Studienbeginn im WS 2010/11 und später erhalten für die Module 4.2 und 4.3 sechs
ECTS-Leistungspunkte. Siehe hierzu auch die ergänzende Regelung zum Modul 4.4.
Modul 4.2.1
Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Verständnis für die intra- und interkulturelle Varianz dessen, was in den verschie­
Kompetenzen
denen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit als „abweichend“ definiert wird
• wissenschaftliche Fundierung des beruflichen Handelns mit devianten bzw.
delinquenten Klienten
• kritische Reflexion gesellschaftlicher und politischer Diskurse über Gewalt,
Abweichung und soziale Kontrolle
Lerninhalte
• Erscheinungsformen von Abweichungen in verschiedenen Handlungsfeldern der
Sozialen Arbeit
• Theorien abweichenden Verhaltens und sozialer Kontrolle (Beiträge der Fachdisziplinen Soziologie, Kriminologie, Psychologie)
• Struktur und Entwicklung von Gewalt (z. B.) in Schule und Familie) und von
Kriminalität
• Präventions- und Interventionsmöglichkeiten
• Gender-Aspekte in der Sozialen Arbeit mit Straffälligen
• Instanzen und Mechanismen der sozialen Kontrolle
• Diskurse über soziale Kontrolle
LV (SWS)
Abweichendes Verhalten und Konzepte sozialer Kontrolle (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU, angeleitete Projektgruppen für die Fallarbeit
104
max. 2 p.a.
Lernformen
Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Referat, Übungen
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, eigenständige Gruppenarbeit zur Fallanalyse, Vorbereitung eines
Seminarbeitrages
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.2
Alter
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Erkennen der Bedeutung der Zielgruppe ältere Menschen für das persönlich
Kompetenzen
belegte Schwerpunktthema aus Modul 4.1
• Erkennen der Relevanz des Themas „Alter“/„Alte Menschen“ als Querschnittsthema in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit
• Überblick über das spezialisierte Praxisfeld „Soziale Arbeit mit älteren Menschen
und ihren Angehörigen“
• Fähigkeit, Fachdienste der sozialen Arbeit mit älteren Menschen in ihrer Bedeutung als spezialisierte Kooperationspartner einzuschätzen
• Befähigung, das Basiswissen der Gerontologie und Geriatrie für die Soziale
Arbeit zu erschließen und zu nutzen
• Kenntnis grundlegender Arbeitsansätze, Fähigkeit, ausgewählte Ansätze in die
Praxis umsetzen zu können
• Urteilsvermögen zur Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Lebenssituationen
älterer Menschen und ihre Bedeutung für Soziale Arbeit
• Reflexionsvermögen zu den eigenen, persönlichen Haltungen zum Alter und
Altern
Lerninhalte
• Basiswissen der Sozialen Arbeit mit älteren Menschen (Demografie, Strukturwandel des Alters, Alterstheorien, Altersbilder, psychische Veränderungen im
Alter; Gesundheit, Kompetenz und Ressourcen, ökonomische, rechtliche und
politische Rahmenbedingungen u. a.)
• Aktuelle Tendenzen in der Praxis der Altenarbeit;
• Alter in biografischer Perspektive
• Ausgewählte Arbeitsansätze: Biografiearbeit, Case Management, Selbsthilfeförderung, Validation u. a.
• Intelligenz, Gedächtnis, Lernen im Alter
• Bildungskonzepte in der Arbeit mit älteren Erwachsenen (Biografiekonzepte: Erzählcafe, Schreibwerkstatt…, Alltagskonzepte: Vorbereitung auf den Ruhestand,
Gedächtnis, neue Medien., Kreativitätskonzepte: Seniorentheater, Sport und
Bewegung…; Produktivitätskonzepte: Wissensbörse, Seniorexperten, freiwilliges
Engagement…)
Lebenslagenspezifische Themen können neben anderen sein:
• Beziehung zwischen den Generationen
• Frau-Sein, Mann-Sein im Alter
• Liebe und Sexualität im Alter
• Partnerschaft, Ehe, Verwitwung im Alter
• Psychisch oder demenziell erkrankte ältere Menschen
• Menschen mit Behinderung im Alter
• Beratung und Begleitung pflegender Angehöriger
• Altern in der Migration
• Sterben, Sterbebegleitung, Tod
105
Lerninhalte
(Fortsetzung)
Themen entlang der Angebote, Dienste oder Einrichtungen für ältere Menschen
können u. a. sein:
• Stadtteilnahe Begegnungsstätte oder Bildungszentrum für ältere Menschen
sowie Förderung der Generationenbegegnung
• Betriebliche Weiterbildung älterer Menschen
• Senioren- bzw. Bürgerbüro und andere Einrichtungen zur Unterstützung des
freiwilligen Engagements, nachberuflicher Tätigkeit, Selbstorganisation und
Selbsthilfe im Alter
• Wohnen im Alter (Wohnberatung, betreutes Wohnen daheim, Senioren-WG,
Mehr-Generationen-Wohnen)
• Dienste zur Unterstützung des selbstständigen Wohnens im Alter (Beratungsangebote, virtuelles Altenheim)
• Beratungsstellen für pflegende Angehörige und alte Menschen
• Soziale Arbeit in Kurzzeitpflege und Tagespflege
• Sozialdienst im Altenheim
• SA in der Geriatrie: Akut-KH, Rehabilitation, Psychiatrisches Krankenhaus
• Beschwerdestelle Pflege
• Beratende, vermittelnde, koordinierende und planende Fachstelle (Koordinations-, Vermittlungsstelle, Altenberichterstattung, Altenhilfeplanung)
Die Lerninhalte werden in Abstimmung mit den belegten Schwerpunktthemen
(Modul 4.1) der Seminarteilnehmer/innen ausgewählt.
LV (SWS)
Alter (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Referat, Praxis­erkundun­gen,
Übungen, Exkursion
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Literatur- und Praxisfeld-Recherche zur Bedeutung der Ziel­gruppe
Alter, Diskussion und Vorbereitung in der Arbeitsgruppe, teilnehmende Beobachtung
im Bereich der SA mit älteren Erwachsenen, Vorbereitung eines Seminarbeitrages
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.3
Geschlechtssensible Konzepte
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Theoretisches Grundwissen aus der sozialwissenschaftl. Geschlechterforschung
Kompetenzen • Fähigkeit, Forschungsergebnisse methodenkritisch bewerten zu können
• Kenntnisse ausgewählter geschlechtssensibler Konzepte
• Anwendungskenntnisse von Methoden und Techniken in ausgewählten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit
• Fähigkeit, theoretisches Wissens auf praxisorientierte Fragestellungen anzuwenden
Lerninhalte
• Überblick über Erkenntnisse der Geschlechterforschung zu Herstellungsweisen,
Praktiken und Norm(veränderung)en von Geschlecht und Geschlechterverhältnissen
• Wissenschaftliche Ergebnisse hinsichtlich der Auswirkungen der Geschlechtszugehörigkeit auf Lebenslauf, Handlungschancen, Handlungsrisiken und auf die
Entstehung spezifischer Problemlagen
• Überblick über Geschlechter differenzierende Konzeptualisierungen von sozialpädagogischen Hilfeangeboten: Was brauchen Mädchen (Frauen), was brauchen
Jungen (Männer) für eine bestmögliche Förderung ihrer Entwicklung?
• Einfluss von „Kontextvariablen“ des Arbeitsfeldes auf sozialpädagogische Angebote (z. B. institutioneller Auftrag, politische, rechtliche Rahmenbedingungen,
Geschlecht der PädagogInnen)
106
Lerninhalte
(Fortsetzung)
• Selbstreflexion: Das eigene Geschlecht und dessen Einfluss auf das berufliche
Handeln
• Bearbeiten einer Fragestellung aus der Praxis
• Einfluss von „Kontextvariablen“ des Arbeitsfeldes auf sozialpädagogische Angebote (z. B. institutioneller Auftrag, politische, rechtliche Rahmenbedingungen,
Geschlecht der PädagogInnen)
• Selbstreflexion: Das eigene Geschlecht und dessen Einfluss auf das berufliche
Handeln
• Bearbeiten einer Fragestellung aus der Praxis
LV (SWS)
Geschlechtssensible Konzepte (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Textarbeit, Konzept-, Fall- und Projektarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Studium der Fachliteratur, Fachdiskurs, Referat oder praxisbezogene
Konzeptanalyse oder -entwicklung
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.4
Handlungs- und erlebnisorientierte Konzepte
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Überblick über aktuelle erlebnis- und handlungsorientierte Konzepte und Methoden
Kompetenzen • Planung, Durchführung und Auswertung von Problemlösungsaufgaben und
konstruktiven Lernprojekten
• Gezielter Einsatz bei ausgewählten Zielgruppen
Lerninhalte
•
•
•
•
Wissenschaftliche Hintergründe von aktiven, selbst gesteuerten Lernformen
Theorie und Praxis des Konstruktivismus
Theorie und Praxis von Erlebnispädagogik und Outdoor-Training
Problemlösungsaufgaben und konstruktive Lernprojekte als Methoden nachhaltigen Lernens
LV (SWS)
Handlungs- und erlebnisorientierte Konzepte (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Übungen, konstruktive Lernprojekte, Textanalyse, aktivierende,
erfahrungs- und handlungsorientierte Methoden und Problemlösungsaufgaben
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Formen des aktiven und selbst gesteuerten Lernens, Entwicklung,
Durchführung und Auswertung einer praktischen Lehr-Lern-Seqenz
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.5
Kulturelle Diversität
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Einsicht in die kulturelle und soziale Differenziertheit traditioneller und moderner
Kompetenzen
Gesellschaften
• Kenntnis und Reflexion theoretischer Ansätze zu kultureller Differenz
• Verständnis der intra- und interkulturellen Varianz im Sinne von „Fremdheit“ und
„Andersartigkeit“ sowie damit verbundener gesellschaftspolitischer Diskurse
• Fähigkeit zur Reflexion des „Eigenen“ und des „Anderen“ als Beitrag zur Entwicklung einer Kompetenz im Umgang mit kultureller Diversität in verschiedenen
Arbeitsfeldern
107
Zu erwerbende • Helfen als traditionell „mütterliche“ Profession: Übergewicht von Frauen und
Kompetenzen
dessen Auswirkung auf die Adressatinnen und Adressaten
(Fortsetzung)
• Kenntnis der Grundlagen interkultureller Pädagogik sowie Kompetenz, diese bei
der Gestaltung von Lernprozessen im interkulturellen Kontext einzusetzen
• Fähigkeit zur Reflexion von Mechanismen des Ein- und Ausschließens durch
Kulturalisierungen und zum Entwurf von Antidiskriminierungsstrategien
Lerninhalte
• Psychologische und soziologische Grundlagen zur Beschreibung verschiedener
Dimensionen und Ausprägungen von Kultur
• Das Eigene und das Fremde – Konzepte kultureller Identität und sozialer
Abgrenzung: Nationalismus, Ethnizität, die Kulturalisierung sozialer Konflikte,
Formen struktureller und individueller Diskriminierung, Rassismus
• Interkulturelles Training
• Theoretische Grundlagen einer interkulturellen Pädagogik
• Interreligiöse Konfliktlinien und Dialogebenen: Der Islam und der Westen; Zusammenleben in der multikonfessionellen Gesellschaft
• Strategien und Formen beruflichen Handelns: Diversity-Management; interkulturelle Öffnung sozialer Dienste; soziale und kulturelle Bildungsprozesse, Interkulturelles Lernen; Antidiskriminierungspolitik und Umsetzungsstrategien
LV (SWS)
Kulturelle Diversität (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Textarbeit, Konzept-, Fall- und Projektarbeit,
Praxisbesuche, Exkursionen
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium – Grundlagen und Vertiefung, Analyse ausgewählter Texte,
Diskussion und Vorbereitung in der Arbeitsgruppe, Praxisfeld-Recherche, Referat
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.6
Internationale Soziale Arbeit
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Wissen über internationale Organisationen und internationale Begegnungen
Kompetenzen
bzw. Zusammenarbeit
• Kenntnisse über Globalisierungsprozesse und deren Folgen
• Kenntnisse verschiedener Traditionen und Organisationsformen Sozialer Arbeit
in Europa
• Überblick über relevante europäische Förderprogramme
• Kenntnisse über Soziale Arbeit im Entwicklungszusammenhang
Lerninhalte
•
•
•
•
•
Überblick über internationale Organisationen
Internationale Begegnungen und Zusammenarbeit
Soziale Arbeit in ausgewählten europäischen Ländern
Globalisierungsprozesse und soziale Auswirkungen
Entwicklungszusammenarbeit
LV (SWS)
Internationale Soziale Arbeit (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Referate, Projekt-Gruppenarbeit, Übung, Exkursionen
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturrecherchen und -studium, Thematische Studienarbeiten, Erstellen von
Konzep­tionen, Projektarbeit, Exkursionen und Studienfahrten
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
108
Modul 4.2.7
Medien in der Sozialen Arbeit
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Kenntnisse im Bereich der handlungsorientierten Medienpädagogik
Kompetenzen • Planung und Durchführung medienpädagogischer Konzepte
Lerninhalte
• Grundsätze der handlungsorientierten Medienpädagogik
• Bedeutung von Medien und Medienkompetenz in der Sozialen Arbeit
• Technik und Gestaltungsmöglichkeiten ausgewählter Medien (Audio, Video, Bild
Text sowie Präsentation im Internet.
• Erstellung eines eigenen Medienproduktes als Modell für medienpädagogisches
Handeln in der Sozialen Arbeit
LV (SWS)
Medien in der Sozialen Arbeit (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, selbstständige und angeleitete Projektarbeit, Übungen
Inhalt der
Eigenleistung
ausgewählte Texte/Literatur zur Vorbereitung, Teilleistungen bei der Projekt­
erstellung, Aufarbeiten und Festhalten der Ergebnisse und Erkenntnisse der
Lehrveranstaltungen
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.8
Sozial- und Jugendhilfeplanung, Organisation sozialer Dienste
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende Kompetenz, Bedürfnisse, Interessen und Wünsche von Rat- und Hilfesuchenden
Kompetenzen sowie Bedarfe zur Geltung bringen zu können. Hierzu ist insbesondere erforderlich
• zu erkennen, dass im kommunalen Management die Pflichtaufgabe Sozial- und
Jugendhilfeplanung sowie die Planung und Organisation Sozialer Dienste auch
eine politische Dimension hat, denn sowohl Planung und Organisation als auch
Führung, Leitung und Steuerung beruhen auf Kompetenzen, Zuständigkeiten,
politischem Wollen und sind in politisches Handeln eingebunden
• zu erkennen, dass und wie Entscheidungen von intern wie extern wirkenden
Kräften beeinflusst werden
• berufliche Handlungskompetenz (Fach-, Feld- und personale Kompetenz) zu
erwerben, um sich in Aufbau- und Ablauforganisationen adäquat bewegen und
mit den verantwortlichen Akteuren aus Politik, Management und Öffentlichkeit
wirkungsvoll kommunizieren zu können
• Instrumente, Methoden und Techniken zielgerecht einsetzen zu können
Kenntnisse und Fähigkeiten,
• soziale Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse, Interessen und Wünsche von Menschen bedarfsgerecht (z. B. gesamtstädtisch und in sozialisationsrelevanten Arealen) in partizipativen Prozessen
zu gestalten
• hinsichtlich der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie Beherrschung
der zentralen Managementgrundlagen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Sozialräumen
Lerninhalte
• Begriffliche Fassung von Planung und Organisation in gesellschaftl. Kontexten
• Analyse von Ausgangslagen von Gemeindeentwicklungs-, Sozial- und Jugendhilfeplanung
• Politik, Kommunales Management, Kontraktmanagement
• Führungs- und Steuerungsmodelle, kollegiale Beratungssysteme
• Beteiligung, Zusammenarbeit, Koop., Netzwerkarbeit, strategische Allianzen
109
Lerninhalte
(Fortsetzung)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Projektmanagement
Zielsystem und -entwicklung, Zielgruppen (Adressaten)
Planungsansätze und -elemente
Sammlung, Dokumentation und Handhabung von Daten und Informationen
Sozialindikatoren, Sozialraumanalyse
Gestaltung und Steuerung von Geschäfts- und Planungsprozessen (z. B. bei
Fachsozialplänen)
Zusammenarbeit der Träger, Betroffenen- und Bürgerbeteiligung
Bedürfnis und Bedarfsermittlung
Anforderungsprofil von Fachkräften
Finanzierung, Realisierung und Controlling von Planungen zur Gestaltung sozia­ler
Infrastruktur
Fortschreibung und Evaluation
LV (SWS)
Sozial- und Jugendhilfeplanung, Organisation sozialer Dienste (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Übungen, Praxiskontakte, Praxiserkundungen,
Planspiel, Rollenspiel
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte durch Verschriftung und
Dokumentation der gewonnenen Ergebnisse, Studienarbeit
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.9
Digitale Soziale Arbeit/Soziale Arbeit im virtuellen Raum
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende Kenntnisse
Kompetenzen • über die Bedeutung der Informationstechnologie für die Soziale Arbeit
• zu Konzepten der IT-Sicherheit
• zu grundlegenden und ausgewählt vertieften Rechtskenntnissen des Sozialdaten­
schutzes
Fähigkeiten
• zur Nutzung fachspezifischer und arbeitsfeldbezogener IT-Anwendungen
• zu Nutzung des Internet für das berufliche Handeln
• zur kritischen Beurteilung IT-gestützter Sozialer Arbeit
• zur selbstständigen Anwendung sozialdatenschutzrechtlicher Bestimmungen in
der Praxis der Sozialen Arbeit
Lerninhalte
• Neue soziale Probleme in der Informations- und Wissensgesellschaft (z. B. soziale
Differenzierungen hinsichtlich Zugang und Nutzungschancen informations­
techno­logischer Infrastruktur)
• fachspezifische IT-Anwendungen, z. B. IT-gestütztes Case-Management, Klienten­
verwaltung und Leistungsdokumentation in verschiedenen sozialpädagogischen
Arbeitsfeldern
• IT-gestütztes Management von sozialen Organisationen: Fachsoftware für
­Statistik, Controlling, Qualitätssicherung etc., Managementinformationssysteme
• fachspezifische Nutzung des Internets, z. B. Standards und Prinzipien der Online-Beratung; Selbsthilfe-Förderung und Selbstorganisation
• Internetplattformen für soziale Fragen / Fach- und Lebenslagenportale
• Aufgabe, Grundbegriffe und Besonderheiten des Sozialdatenschutzes
• Gesetzliche Bestimmungen zum Sozialdatenschutz
- insbesondere Speicherung und Weitergabe von Informationen an Behörden
und andere Einrichtungen, an Erziehungsberechtigte etc. sowie die Einwilligung
der Klienten/innen
110
Lerninhalte
(Fortsetzung)
- spezifische berufliche Rechte und Pflichten von Sozialpädagogen/innen sowie
Rechtsfolgen aus der Verletzung des Sozialdatenschutzes
LV (SWS)
Sozialinformatik (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Referate, Gruppenarbeit, Übung, Programmdemonstrationen, Planspiel
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung, selbstständige Aneignung von
Programmfunktionen, Literaturstudium, Falllösungen
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.10
Grundlagen des Sozialmanagements
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Kenntnisse über die veränderten Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit und
Kompetenzen
deren Steuerungssysteme
• grundlegende Einsichten in die Planung, Organisation und Steuerung sozialer
Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen
• grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Organisationsgestaltung und
-entwicklung, im Personal- und Innovationsmanagement, im Informationsmana­
ge­ment und im Controlling
Lerninhalte
• Rahmenbedingungen des Sozialmanagements und des öffentlichen Dienst­
leistungsmanagements
- Öffentliche Verwaltung
- Sozialstaat und soziale Dienstleistungen
- Finanzierung sozialer Organisationen/Dienste
- Merkmale der Dienstleistungsproduktion
• Grundlagen der Planung, Organisation und Steuerung sozialer Dienste
- Zielsetzung und Bedarfserhebung/Bedarfsermittlung sozialer Dienste
- ausgewählte Managementkonzepte
- Projektmanagement
-Sozialmarketing
• Grundlagen des Managements sozialer Dienste und Organisationen
-Organisationsentwicklung
- Personalentwicklung und -management
- Leitbildentwicklung, Corporate Identity
- Führungsverhalten und Führungsstile
- Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement
- Informationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit
- Controlling
LV (SWS)
Grundlagen des Sozialmanagements (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Planspiel, Rollenspiel, Exkursion, Übung
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte durch Verschriftung und Dokumentation der in der Veranstaltung gewonnenen Ergebnisse, Literaturrecherche
und -studium
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
111
Modul 4.2.11
Onlineberatung
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende Kenntnisse
Kompetenzen • zu internetgestützten Beratungskonzepten
• zu Chancen und Grenzen von Onlineberatung
• zu den verschiedenen Onlineberatungsformen
• zu rechtlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen der Onlineberatung
• zum digitalen Setting einer virtuellen Beratung
Fähigkeiten
• zur textbasierten Wahrnehmung und Bedeutungserfassung
• zur virtuellen Beziehungsgestaltung
• zur Anwendung von Methoden der Online-„Gesprächsführung”
• zur Gestaltung eines Beratungsprozesses online
Lerninhalte
• Beratungsmodelle und -methoden der Onlineberatung
• Instrumente der Onlineberatung (E-Mail, Foren, Chat)
• rechtliche Aspekte der Online-Beratung (Datenschutz, Datensicherheit, Schweigepflicht, etc.)
• technische Grundlagen der Onlineberatung
• Strukturierung von Beratungsprozessen online (z. B. Problemklärung, Arbeitsbündnis, Zieldefinition, Umgang mit Störungen, Feedback, Abschluss)
• Textverstehen - Hermeneutik
• Zielgruppen der Onlineberatung
LV (SWS)
Onlineberatung (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, angeleitete Praxis, Fallarbeit, Gruppenarbeit, Rollenspiele, Übungen,
Textanalyse, handlungsorientierte Methoden und Problemlösungsaufgaben, virtuelle
Lehr-/Lernformen, Supervision und Intervision online
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, selbstständige Aneignung von
Lerninhalten, Literaturstudium, praktische Übungen
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.12
Soziale Arbeit und Menschenrechte
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Die Studierenden kennen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die
Kompetenzen
nachfolgenden (regionalen und internationalen) Menschenrechtskonventionen.
• Die Studierenden kennen Handlungsansätze einer Sozialen Arbeit, die ihren
maßgeblichen normativen Bezugspunkt in den Menschenrechten verortet.
• Die Studierenden entwickeln ein Verständnis von Sozialer Arbeit als einer „Menschenrechtsprofession“
Lerninhalte
• Menschenrechte – historische und politische Entwicklung; Systematik der Menschenrechte
• Philosophische Begründungen
• Regionaler und internationaler Menschenrechtsschutz; staatliche und nichtstaatliche Menschenrechtsakteure
112
Lerninhalte
(Fortsetzung)
• Handlungsansätze der Menschenrechtsarbeit u.a.:
– Individualbeschwerden an UN-Fachausschüssen; Beteiligung an Berichtsverfahren; Kooperation mit SonderberichterstatterInnen
– Problematisierungskampagnen
– Anti-Rassismusarbeit
– Menschenrechtspädagogik
– Friedensarbeit/Friedenspädagogik
– Beispiele internationaler Menschenrechtsarbeit
– menschenrechtsorientiertes Handeln in Regelangeboten Sozialer Arbeit
• Identifizierung von Menschenrechtsverletzungen im Zuständigkeitsbereich
Sozialer Arbeit
LV (SWS)
1. Menschenrechte – historische, pol., ethische und juristische Implikationen (2 SWS)
2. Praxis und Handlungsansätze einer menschenrechtsorientierten Soz. Arbeit (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Referat, Lektürekurs, Fallanalysen,
Praxisbesuche, Einladung von Gastreferenten
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Vorbereitung eines Seminarbeitrages, Exkursionen, Reflexion von
eigenen Praxiserfahrungen mit Blick auf menschenrechtliche Implikationen
TNV
Parallele Belegung eines Schwerpunktthemas (Modul 4.1)
mind. 1 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.13
Kulturelle Bildung in der Sozialen Arbeit
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende Kenntnisse
Kompetenzen • über die Bedeutung der kulturellen Bildung für die Soziale Arbeit
• im Bereich der handlungsorientierten und erfahrungsbezogenen kulturellen
Bildung mit unterschiedlichen Zielgruppen
• in der Planung und Durchführung von kulturellen Bildungsprojekten in der
­Sozialen Arbeit
Lerninhalte
• Grundsätze des Erfahrungslernen im Kontext kultureller Bildung in der Sozialen
Arbeit
• Felder der Kulturellen Bildung mit dem Schwerpunkt – Theater, Musiktheater,
Tanz, Zirkus, Medien
• Modelle und Konzepte kultureller Bildung
• Bedeutung der Reflexion für eine nachhaltige kulturelle Bildung
LV (SWS)
Kulturelle Bildung in der Sozialen Arbeit (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Übungen, Praxiskontakte, Praxiserkundungen
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, Dokumentation der Ergebnisse
und Erkenntnisse der Lehrveranstaltungen in einem Lerntagebuch oder einem
kulturellen Medium
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
113
Modul 4.2.14
Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Kinder und Jugendliche)
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende Entwicklung und Vertiefung von Schlüsselkompetenzen in der Arbeit mit Kindern
Kompetenzen und Jugendlichen mit psychischen Belastungen und Störungen in verschiedenen
Feldern der Sozialen Arbeit:
• Erkennen von psychischen Belastungen und Hinweisen auf psychische Störungen (Screeningkompetenzen)
•Spezifische Beratungs- und Interventionskompetenzen für die Zusammenarbeit
mit psychisch belasteten KlientInnen
• Reflexion der eigenen Rolle und den damit verbundenen Handlungsmöglich- keiten in der Zusammenarbeit mit den betreffenden KlientInnen
• Stärkung der Fähigkeiten zur Konzeptentwicklung und zum Qualitätsmanagement
• Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit insbesondere mit anderen
Professionen im Gesundheitssystem sowie systemübergreifende Kooperation
und Managementaufgaben
• Erkennen beruflicher Überforderungssituationen und Entwicklung von Konsequenzen im Bereich von Arbeitsstrukturen sowie persönlichen Bewältigungsstrategien
Lerninhalte
• Einführung in Diagnostik psychischer Störungen bei Erwachsenen, Kindern und
Jugendlichen sowie die Entwicklung einer eigenen Position gegenüber Diagnostik und Klassifikation im Kontext der Sozialen Arbeit
• Erklärungsmodelle zur Entstehung psychischer Störungen im Erwachsenen,
Kindes- und Jugendalter
• Beziehungsgestaltung in der Arbeit mit Menschen mit psychischen Belastungen
und Störungen in verschiedenen Settings und unter verschiedenen Zielsetzungen
• Einführung in niederschwellige Interventionen in der Zusammenarbeit mit den
KlientInnen
• Einbezug von Angehörigen bzw. dem sozialen Umfeld
• Vernetzung, Gestaltung der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Einsatz
von Case-Management
• Kompetenzbereiche, Problemzugänge von verschiedenen Berufsgruppen, auch
systemübergreifende Zusammenarbeit
• Prävention und Bewältigung von Burn-out im Kontext der Sozialen Arbeit. Neben
Ansatzpunkten auf der individuellen Ebene werden Implikationen für die Organisation sozialer Dienste vermittelt
LV (SWS)
Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Kinder u. Jugendliche)
(4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
VL, SU, Gruppenarbeit
Lernformen
Lehrvortrag, Übungen (u.a. Rollenspiel, Literaturarbeit), Referate, Projektarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, Vorbereitung eines Seminarbeitrages
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studien­
semester“. Da die Veranstaltung auf die Inhalte von Modul 1.14 (Gesundheit)
aufbaut, wird der Abschluss von Modul 1.14 als Teilnahmevoraussetzung dringend
empfohlen.
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
114
Modul 4.2.15
Psychische Belastungen und Störungen (Erwachsene)
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende Entwicklung und Vertiefung von Schlüsselkompetenzen in der Arbeit mit psychisch
Kompetenzen belasteten sowie psychisch gestörten Erwachsenen in verschiedenen Feldern der
Sozialen Arbeit:
• Kenntnisse zur Anwendung des bio-psycho-sozialen Erklärungsmodells auf ausgewählte psychische Störungen im Erwachsenenalter
• Fähigkeit, Problemlagen der Klientel in der Zusammenschau biologischer, individueller und sozialer Mitbedingung zu erfassen, zu erklären, einzuschätzen und
interdisziplinär zu bearbeiten
• Fähigkeit zur Anwendung ausgewählter Methoden psycho-sozialer Diagnostik
und psycho-sozialer Beratung und Behandlung
• Fähigkeit zum selbstständigen Transfer relevanter Rechtsnormen auf die konkrete Situation der Klientel
• Kenntnisse über Evaluation, Qualitätssicherung und Dokumentierung in der Sozialarbeit mit psychisch belasteten erwachsenen Menschen (Evidenzbasierung)
• Kenntnisse über Gegenstand, Adressaten, Arbeitsfelder und Forschung in der
klinischen Sozialarbeit
Lerninhalte
• „Hard-to-reach“-Klientel: erschwerte Zugänglichkeit zu Hilfsmöglichkeiten, vermindertes Artikulationsvermögen für eigenen Hilfebedarf, komplexe Problemlage
• Störungsspezifische Anwendung des bio-psycho-sozialen Störungsmodells und
des salutogenetischen Modells zur Erklärung der Entstehung, des Verlaufs, der
Bewältigung und Veränderung von ausgewählten gesundheitsbeeinträchtigenden Problemlagen bzw. Belastungen im Erwachsenenalter
• Ausgewählte Methoden psycho-sozialer Diagnose (z.B. Gesamtplanverfahren
nach SGB XII bei psychisch kranken Menschen
• Vertiefung der Handlungskompetenz anhand ausgewählter psycho-sozialer
Beratungs- und Behandlungsmethoden (z.B. Systematisches Vorgehen nach
Haye & Kleve, Psychoedukation, Soziotherapie nach SGB V, Krisenintervention,
motivierende Gesprächsführung, Hausbesuch)
• Einschätzung von und Umgang mit Suizidgefährdung
• Intervision, Supervision und empirische Evaluation der eigenen Arbeit
LV (SWS)
Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Erwachsene) (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Referat, Gruppenarbeit, Textarbeit, Übungen, Rollenspiel, Fallarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturrecherche, Literaturstudium, Vorbereitung eines Seminarbeitrags, Referat
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 1 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.16
Freiwilligenmanagement
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Grundkenntnisse der Entwicklung eines neues Kompetenzbildes für Soziale
Kompetenzen
Arbeit in der Freiwilligenkoordination bzw. im Freiwilligenmanagement
• Kenntnisse der sich verändernden strukturellen Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit
• Grundkenntnisse der Bedeutung und Auswirkungen des demografischen Wandels
• Auseinandersetzung mit Konzepten der Selbstorganisation in der Sozialen Arbeit
• Grundkenntnisse der rechtlichen Besonderheiten bei der Zusammenarbeit mit
Ehrenamtlichen
115
Zu erwerbende • Einblick in die Konzeptentwicklung und Organisation der Zusammenarbeit mit
Kompetenzen
Ehrenamtlichen
(Fortsetzung)
• Kenntnis der Träger und der Wirkungsweisen des bürgerschaftlichen Engagements in der Sozialen Arbeit
• Einblick in die Arbeit von Freiwilligenagenturen
• Kenntnis von neuen Konzepten der Kooperation von Sozialer Arbeit und Wirtschaft (Corporate Social Responsibility, Corporate Volunteering etc.)
• Kenntnis der neuen Formen des Kompetenzerwerbs wie Service-Learning
• Öffentlichkeitsarbeit, Sozialmarketing und die Rolle der Social Media etc.
• Einblick in Finanzierungskonzepte
• Einblick in ausgewählte Berufsfelder im Rahmen des Freiwilligenmanagements
Lerninhalte
• Rahmenbedingungen des Freiwilligenmanagements in Kommunen und Sozialen
Einrichtungen und Diensten
• Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit dem Kompetenzfeld „Freiwilligenmanagement“
• Praxisorientierter Überblick zu Best-Practice-Konzepten
• Kooperation mit dem Sozialreferat der Stadt Nürnberg
LV (SWS)
Freiwilligenmanagement – Gelingende Zusammenarbeit von Haupt- und
Ehrenamtlichen in der Sozialen Arbeit (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Exkursion, Übungen,
Konzeptentwicklung, Praxisvortrag
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, Literaturrecherchen
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 1 p.a.
nur im SS
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.17
Forschung in der Sozialen Arbeit
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Praxisforschungsprojekte
Kompetenzen • Konzeption und Durchführung empirischer Abschlussarbeiten
• Anwendung qualitativer und quantitativer Erhebungsmethoden und Auswertungsverfahren
• Grundkenntnisse im Umgang mit Datenanalyseprogrammen (qualitativ und
quantitativ)
• Erstellen von Forschungsberichten
• Präsentation von Forschungsergebnissen
Lerninhalte
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Durchführung eines gemeinsamen Praxisforschungsprojekts
Organisatorische Aspekte der Projektplanung und -durchführung
Entwicklung von qualitativen und quantitativen Forschungsdesigns
Fragebogenentwicklung, Skalierungsverfahren
Überblick über geeignete qualitative Erhebungsverfahren (leitfadengestützte
Interviews, teilnehmende Beobachtung, Dokumentenanalyse)
Leitfadenentwicklung, Samplingstrategie (Auswahl von Interviewten)
Einführung in die Datenanalyse mit MAXQDA
Einführung in die Datenanalyse mit SPSS / Vertiefung von Vorkenntnissen
Überblick über relevante Datenquellen und Auswertungsprogramme
Überblick über relevante qualitative Auswertungsmethoden
Auswertung der erhobenen Daten
Strukturierung, Dokumentation und Präsentation von Forschungsergebnissen
Verfassen eines Endberichts
116
LV (SWS)
Forschung in der Sozialen Arbeit (4 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag, angeleitete und selbstständige Projektarbeit, Übung, Gruppenarbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Durchführung und Dokumentation der Projektarbeit im Plenum und in Arbeitsgruppen, Ergebnispräsentation, Literaturstudium
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 2 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Modul 4.2.18
StadtraumGesellschaft
bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4
Zu erwerbende • Erkennen von Stadtstrukturen und ihren übergeordneten Bedeutungen
Kompetenzen • Auseinandersetzung mit Fragestellungen und Herausforderungen der Integrierten
Stadtentwicklung
• Kenntnisse über unterschiedliche Herangehensweisen von Stadt- und Sozialplanung und Fähigkeit zur Entwicklung eigener Strategien auf der Basis sozialwissenschaftlicher Methoden
• Verständnis entwickeln für den Raumbezug von Zielgruppen der Sozialen Arbeit
an den Beispielen Kinder, Jugendliche und ältere Menschen
• Kenntnisse grundlegender Arbeitsansätze und Fähigkeit und ausgewählte Ansätze in der Praxis umzusetzen
Lerninhalte
• Der urbane Raum als Spiegel der Gesellschaft:
– Entstehung und Funktion von (gebautem) Raum
– Raum im Wandel (Geschichte, Soziologie, Gerontologie)
– Raumaneignung: z.B. sich veränderndes Generationenverhältnis, Wohnbedarf, Freizeitverhalten etc.
• Konzept Sozialraumorientierung, Sozialökologische Ansätze
LV (SWS)
Stadtsoziologie, Sozialraumorientierung (1 SWS)
Experimentelle Stadterkundung/ Was erzählt uns der gebaute Raum? (1 SWS)
Zielgruppenspezifische Betrachtungen des urbanen Raums (2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
SU
Lernformen
Lehrvortrag (auch von ExpertInnen zum Thema Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Verkehrsplanung, Architektur), Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Referat, Praxis­
erkundungen/Projektarbeit, Exkursion
Inhalt der
Eigenleistung
Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, Vorbereitung eines Seminarbeitrages
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
max. 1 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15)
Studienbereich 4.3.x: Querschnittsangebote II
► ACHTUNG:
Die Angebote des Moduls 4.2 und 4.3 sind identisch.
Aus beiden Modulen ist jeweils ein Angebot zu wählen.
117
Studienbereich 4.4: Allgemeinwissenschaftliche / fachbezogene Wahlpflichtfächer
►A
CHTUNG:
Modul 4.4
Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/11 studieren drei, Studierende,
die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben, vier AW-Fächer.
Pro Semester können max. zwei AW-Fächer gewählt werden. Von dieser
Beschränkung ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium vor dem
Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben.
Allgemeinwissenschaftliche/fachbezogene Wahlpflichtfächer
bis WS 2010/11 ECTS: 8 ● Workload 240 (Präsenz: 90, Eigenleistung 150) ● SWS 8
ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 70, Eigenleistung 110) ● SWS 6
Zu erwerbende • Kenntnis von Fragestellungen und Themenbereichen aus anderen Fachdisziplinen,
Kompetenzen
die jenseits des Berufsfelds Soziale Arbeit liegen
• Kenntnis und Reflexion aktueller gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen
sowie kultureller Trends
• Kenntnis und Reflexion aktueller Tendenzen und Entwicklungen in der Sozialen
Arbeit als Ganzem oder in bestimmten Arbeitsfeldbereichen
• Erwerb praktischer Fähigkeiten, speziellerer berufsspezifischer oder methodischer
Kenntnisse, die in verschiedenen Arbeitsfeldbereichen der Sozialen Arbeit für
bestimmte Zielgruppen einsetzbar sind
• Grundlegende Fremdsprachenkenntnisse
Lerninhalte
• Kulturelle, gesellschaftliche und politische Entwicklungen bzw. Themen mit
historischem oder aktuellem Bezug
• Fachbezogene Inhalte, die geeignet sind, Kernbereiche des Studiums zu ergänzen
oder zu vertiefen
• Projekte in Kooperation mit ausländischen Partnerhochschulen
•Fremdsprachen
LV (SWS)
1. Allgemeinwissenschaftliches/fachbezogenes Angebot 1
(2 SWS)
2. Allgemeinwissenschaftliches/fachbezogenes Angebot 2
(2 SWS)
3. Allgemeinwissenschaftliches/fachbezogenes Angebot 3
(2 SWS)
Für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben:
4. Allgemeinwissenschaftliches/fachbezogenes Angebot 4
(2 SWS)
Art und Anzahl
der Angebote
S
Lernformen
Lehrvortrag, Übung, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, Projekt, Planspiel, Fall­
arbeit
Inhalt der
Eigenleistung
Literaturstudium, ausgewählte Texte als Vorbereitung für die Lehrveranstaltung,
Falllösungen
TNV
keine
ca. 66 p.a.
Art der Prüfung PStA/R/PKL (90)
118
Studienbereich 4.5: Bachelorarbeit
Modul 4.5
Bachelorarbeit
ECTS: 12 ● Workload 360 (Eigenleistung)
Zu erwerbende • Eine komplexe Aufgabenstellung aus dem Bereich Soziale Arbeit innerhalb
Kompetenzen
vorgegebener Frist selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage bearbeiten
können
• Planung und Durchführung des wissenschaftlichen Prozesses
• Überblick über Fachkenntnisse und Handlungskompetenz der Sozialen Arbeit an
exemplarischer, berufsrelevanter Fragestellung in kritischer Auseinandersetzung
zur Anwendung bringen
• Übertragung theoretischer Aussagen relevanter Disziplinen auf eine selbst
gewählte Fragestellung
• Stringenz in Begründung und Auswahl der für die Fragestellung innerhalb des
vorgegebenen Zeitrahmens zu behandelnden Aspekte
• Methodisches Vorgehen planen und begründen können
• Offene Fragen im Forschungsstand erkennen und problematisieren können
• Erarbeiten eines persönlichen, fachlich begründeten Standpunktes
• Theoretische Bedeutung und praktische Relevanz der eigenen Überlegungen
einordnen können
Lerninhalte
• Ein Thema aus dem Bereich der Sozialen Arbeit, welches innerhalb der vorgegebenen Frist angemessen bearbeitet werden kann
• Anwendung und exemplarische Vertiefung der erworbenen theoretischen und
methodischen Fachkenntnisse
Lernformen
Selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten
Inhalt der
Eigenleistung
Eine wissenschaftliche Arbeit in deutscher oder mit Genehmigung der Prüfungskommission in englischer oder anderer Sprache
TNV
Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches
Studiensemester“
Art der Prüfung Bachelorarbeit
119
Teil 6: Studienbegleitende Zusatzqualifikationen und Studienwerkstätten
Für Studierende der Fakultät werden über das grundständige Studium hinaus weitere Qualifikationen
angeboten. So besteht seit dem WS 2013/14 die Möglichkeit, einschlägige Studienleistungen für den
Zertifizierungsprozess zum/zur Fachsozialarbeiter/in bei der Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit
(ZKS) in Coburg anerkennen zu lassen. Um die Anerkennung als „klinischer Praktiker (ZKS)“ zu erhalten, muss ein „klinisches Profil des Bachelor-Studiums“ nachgewiesen werden. Dazu muss
• eines der drei Schwerpunktthemen 4.1.2 oder 4.1.4 oder 4.1.5 erfolgreich absolviert sein
• und einer der beiden Querschnitte 4.2.14 oder 4.2.15 mit mindestens der Note 2,0 bestanden
werden. Bei einer schlechteren Abschlussnote kann die ZKS eine Einzelfallprüfung vornehmen.
Unter www.klinische-sozialarbeit.de oder bei Prof. Dr. Christoph Walther erhalten Sie bei Bedarf ausführliche Informationen.
Zum anderen werden praxisorientierte Weiterqualifizierungen angeboten, die mit einem eigenen Hochschulzertifikat abschließen. Derzeit werden folgende Zertifikatskurse angeboten:
• Qualifikation zum/zur Onlineberater/in. Diese Qualifizierung entspricht den Richtlinien zur Ausbildung von Onlineberater/innen der Deutschsprachigen Gesellschaft für psychosoziale Onlineberatung (DGOB).
• Basisqualifikation Erlebnispädagogik
• Basisqualifikation Medienberatung
• Basisqualifikation Projektmanagement.
Zentraler Gesichtspunkt aller Qualifizierungen ist die enge Verknüpfung von Studium und Praxis. Um
dem Rechnung zu tragen, sind die Zertifikatskurse als Kooperationsprojekte mit kompetenten, im
jeweiligen Handlungsfeld erfahrenen Partnern konzipiert. Diese übernehmen einen wichtigen Teil des
Qualifizierungsprogramms. Es sind dies:
•
•
•
•
das Institut für E-Beratung für den Zertifikatskurs Onlineberatung
die Gesellschaft zur Förderung der Erlebnispädagogik e. V. für den Zertifikatskurs Erlebnispädagogik,
das Medienzentrum Parabol, Nürnberg, für den Zertifikatskurs Medienberatung/Medienpraxis.
das Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) für den Zertifikatskurs Projektmanagement
Alle Qualifizierungsprogramme bestehen aus den drei Bausteinen:
• Studium: Erfolgreicher Abschluss einschlägiger Module aus dem grundständigen Studium.
• Weiterbildung: Workshops und weiterführende Kursangebote speziell für das Qualifizierungsangebot des jeweiligen Zertifikatskurses.
• Praxisleistungen: Umsetzung des erworbenen Wissens im Rahmen einer angeleiteten praktischen
Tätigkeit.
► HINWEIS: Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Fakultät Sozialwissenschaften
unter „Zertifikatskurse“.
Studien- und Medienwerkstatt – Hilfen zum Selbststudium
Die Medienwerkstatt (Raum BL.503) ist speziell für den Einsatz von technischen Medien (Bild, Film,
Radio und PC) ausgestattet. Schwerpunkte des Angebots sind die Multimedia-, Videofilm- oder
Radioproduktion, die Foto- und Audiobearbeitung sowie die Nutzung von Web 2.0 zur Präsentation
von Informationen im Internet, z. B. von Praxiseinrichtungen. Zur technischen Ausstattung gehören
digitale Foto- und Videokameras, stationäre und mobile digitale Videoschnittgeräte, PC-Arbeitsplätze
für Radioarbeit sowie Ton- und Bildbearbeitung. Die mobilen Geräte sind auch von Projektgruppen
und für weitere Lehrangebote außerhalb der Medienarbeit ausleihbar. In der Medienwerkstatt befindet
sich eine Mediathek mit Dokumentationen und Lehrfilmen für das Studium und die Praxis der Sozialen
Arbeit. Die Filme können in der Werkstatt angesehen und teilweise auch befristet ausgeliehen werden.
Die Medienwerkstatt bietet verschiedene Hilfen zum Selbststudium:
•
•
•
•
technische Unterstützung und Beratung für Projekte, Studien- und Abschlussarbeiten und Referate,
Technik zum Ausleihen: Notebooks, Video-Equipment, Geräte zur Sprachaufzeichnung etc.,
Software und Fachliteratur für Projektmanagement, Videoschnitt, Audiobearbeitung und mehr,
eine Mediathek mit Video- und Tondokumenten für das Studium.
120
Teil 7: Hochschulkooperationen – Studieren im Ausland
Ein Studium oder Praktikum im Ausland stellt eine gute Möglichkeit dar, die Soziale Arbeit auch in
anderen Ländern kennen zu lernen, Sprachkenntnisse zu vertiefen, den eigenen Horizont zu erweitern
und außergewöhnliche Erfahrungen zu machen. Die Fakultät unterstützt daher die Bemühungen, ein
Praktikum oder Studium im Ausland zu absolvieren nachdrücklich. Dies bedeutet insbesondere, dass
in der Regel alle ECTS-Leistungspunkte, die Studierende aus dem Ausland mitbringen – sofern sie
im weitesten Sinne als sinnvolle Ergänzung des BA-Studiengangs Soziale Arbeit betrachtet werden
können – auch anerkannt werden. Im Regelfall sollte sich daher die Studienzeit durch ein Auslands­
semester nicht verlängern.
Ein Studium im Ausland kann unterschiedliche Arten des Aufenthalts umfassen:
• ERASMUS-Programm: Im Rahmen bestehender EU-Hochschulkooperationsprogramme können
ein bis zwei Semester im Ausland absolviert werden. Die ERASMUS-Studierenden erhalten einen
monatlichen Zuschuss.
• Andere Austauschpartnerschaften: Neben den von der EU geförderten Programmen können weitere Hochschulkooperationen (etwa in Übersee) bestehen, innerhalb derer ein Austausch möglich ist.
• Freemover: Es wird ein Auslandsstudium außerhalb bestehender Kooperationsvereinbarungen
aufgrund eigener Initiativen organisiert und durchgeführt.
Bei Hochschulkooperationsprogrammen ist die Anerkennung von vergleichbaren Studienleistungen
vereinbart und eine Unterstützung „vor Ort“ erfolgt durch die dortige Hochschule. Unsere bestehenden
Hochschulkooperationen sind der Grafik auf der folgenden Seite zu entnehmen.
Zur Vorbereitung eines Auslandsstudiums sollten folgende Vorüberlegungen angestellt werden:
•
•
•
•
•
•
Wann und in welchem Semester möchte ich das Auslandssemester machen?
Welche Leistungsnachweise kann ich für mein Studium erbringen?
Wie finanziere ich mein Auslandssemester?
Welche Sprachkenntnisse habe ich/möchte ich haben?
Welches Land/welche Hochschule möchte ich besuchen?
Wie regele ich die Zeit meiner Abwesenheit?
Besonders die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden,
sollten vor einem Auslandsaufenthalt abgeklärt werden (► vgl. hierzu den Abschnitt 3.7 des Studienführers). Dies bedeutet, dass mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission Bachelor Soziale Arbeit
in der Regel dann Kontakt aufgenommen werden sollte, wenn feststeht, welche Studienleistungen an
einer ausländischen Hochschule angestrebt werden. Dies betrifft insbesondere den späteren Erlass
von Studienleistungen an der Heimathochschule für die erwartbaren ECTS, die aus dem Ausland „mitgebracht“ werden. Hierüber hat die Prüfungskommission zu entscheiden. Detaillierte Informationen
zum Auslandsstudium oder Auslandspraktikum sind im „Kleinen Kompass zu den Praxismodulen“ enthalten und über die internationalen Webseiten der Fakultät SW erreichbar.
Ihre Ansprechpartner für ein Auslandsstudium:
1. In der Fakultät:
•Beauftragter für internationale Beziehungen: Horst Unbehaun
(Auslandssprechstunde einmal pro Monat, Voranmeldung im Sekretariat),
• Vorsitzender der Prüfungskommission Bachelor: Ingo Palsherm,
• Praktikumsbeauftragter für das Ausland: Michael Helmbrecht.
2. Im International Office:
• Erasmus+-Koordinatorin: Şemsi Çolak,
•Auslandspraktika: Renate Zehetbauer (Erasmus+), Anastassia Knor,
• Auslandsstudium Nord- u. Südamerika/Ukraine/Russland: Renate Zehetbauer,
• Auslandsstudium Asien/Australien/Südafrika: Wai-Ying Fargel.
121
Es empfiehlt sich zunächst, ein Orientierungsgespräch beim Beauftragten für internationale Beziehungen der Fakultät zu führen. Schließlich ist in der Fakultät ein/eine Betreuer/in für einige Partnerhochschulen benannt, der/die ggf. zusätzlich kontaktiert werden sollte Dies erfahren Sie über den
Beauftragten für internationale Beziehungen.
Im International Office ist schließlich die zuständige Ansprechpartnerin für das betreffende Austausch­
programm zu kontaktieren. Hier werden alle Formalitäten für die Bewerbung bei ausländischen Hoch­
schulen abgewickelt.
Über eine Finanzierung beraten der Beauftragte für Internationale Beziehungen, vor allem aber das
International Office. Finan­zierungsmöglichkeiten sind ebenfalls in der empfohlenen Broschüre „Wege
ins Ausland“ (► ­SIEHE: www.wege-ins-ausland.org) aufgezeigt. Für ein Studiensemester im Ausland
kann in jedem Falle ein Auslands-BAföG beantragt werden. Ein Versuch lohnt sich, auch wenn kein
Inlands-BAföG gewährt wird; ► ­SIEHE: www.auslandsbafoeg.de
Informationen über weitere Fördermöglichkeiten durch den DAAD und allgemeine Informationen über
ein Auslandsstudium können vom DAAD (► ­SIEHE: www.daad.de/ausland/), insbesondere über die
Adresse www.go-out.de bezogen werden.
Hochschulkooperationen der Fakultät Sozialwissenschaften:

Kartengrundlage: Wikimedia Commons
Australien, Südafrika, Taiwan (Hochschulrahmenpartnerschaften)
( ) Hochschulpartnerschaften (siehe nachstehende Tabelle). Mit einer Hochschule in Israel laufen Gespräche über die Aufnahme
einer Hochschul­partnerschaft. Stand August 2013
122
Bestehende Hochschulpartnerschaften:
Land
Hochschule
Ansprechpartner
Dänemark, DK
Metropolitan University College,
Kopenhagen
Prof. Dr. Kuckhermann
Finnland, FIN
Laurea University of Applied
Sciences, Helsinki
Prof. Dr. von Rautenfeld,
Prof. Dr. Riemann
Finnland, FIN
Mikkeli University of Applied
Sciences
Dipl. Sozpäd. Helmbrecht, Sozial­
wissenschaftler M.A., Prof. Dr. Michl
Finnland, FIN
Kymenlaakso University of
­Applied Sciences
Prof. Dr. Unbehaun
Finnland, FIN
Helsinki University
Prof. Dr. Riemann
Großbritannien, GB
Robert Gordon University,
Aberdeen
Prof. Dr. Unbehaun
Großbritannien, GB
Bangor University
Prof. Dr. Brosch, Dipl. Sozpäd. Helm­
brecht, Sozialwissenschaftler M.A.,
Prof. Dr. Riemann
Großbritannien, GB
University of Birmingham
Prof. Dr. von Rautenfeld
Luxemburg, L
Université Luxembourg
Prof. Dr. Michl
Mazedonien, MK
Ss. Cyril and Methodius University Frau Prof. Dr. Richter
in Skopje
Niederlande, NL
Christelijke Hogeschool Windesheim, Zwolle
Prof. Dr. Kuckhermann
Norwegen, N
University of Nordland, Bodø
Prof. Dr. Unbehaun
Österreich, A
FH Oberösterreich, Campus Linz
Prof. Dr. Michl
Österreich, A
FH Campus Wien
Prof. Dr. Unbehaun
Polen, PL
University of Bialystok
Prof. Dr. Kuckhermann
Polen, PL
The University of Lodz
Dipl. Sozpäd. Helmbrecht,
Sozialwissen­schaftler M.A.
Russ. Förderation, RUS
Vladimir State University
Prof. Dr. Unbehaun
Schweden, S
Örebro Universitet
Prof. Dr. Unbehaun
Schweden, S
University West, Trollhättan
Prof. Dr. Unbehaun
Schweiz, CH
Hochschule Luzern
Prof. Dr. Unbehaun
Spanien, SP
Universidad de Cádiz
Prof. Dr. Unbehaun
Spanien, SP
Universidad de Granada
Prof. Dr. Unbehaun
Spanien, SP
Universidad de Oviedo
Prof. Dr. Unbehaun
Tschechische Republik,
CZ
Charles University in Prague
Prof. Dr. Gerhardinger,
Prof. Dr. Unbehaun
Türkei, TR
Başkent University, Ankara
Prof. Dr. Unbehaun
Türkei, TR
Hacettepe University, Ankara
Prof. Dr. Unbehaun
Ungarn, H
Eötvös Lorand University,
Budapest
Dipl. Sozpäd. Helmbrecht,
Sozialwissen­schaftler M.A.
Mit der University of the Sunshine Coast (Australien), der Stellenbosch University (Südafrika) und der
Providence University Taichung (Taiwan) bestehen Hochschulrahmenpartnerschaften. Informationen
zu den Studienmöglichkeiten an diesen Hochschulen erteilt das International Office.
123
Studienprogramm der Fakultät Sozialwissenschaften
Weiterführende Studiengänge – Master of Arts
Soziale Arbeit (M.A.)
Fortbildungen
Weiterbildungsstudiengang Beratung und Coaching (M.A.)
Abschlussgrad
Master of Arts
Abschlussgrad
Master of Arts
Vertiefungs­gebiete
Beratung - Förderung - Integration •
Bildung und Erziehung
Vertiefungs­gebiete
Beratung und Coaching
Regelstudienzeit
5 Semester berufsbegleitend
Zulassungsmodus
Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der TH Nürnberg
Zulassungs­semester
im WS 2015/16
Studiengebühren
9.800 €
Regelstudienzeit
3 Semester
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung,
20 Studienplätze
Zulassungs­semester
nur Sommersemester
Zulassungsvoraussetzung:
erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder einer
verwandten Fachrichtung mit mind. 210 Leistungspunkten und mind,
sechs theo­retischen Semestern und einem prakti­schen Semester an
einer deutschen Hochschule mit einer Prüfungs­gesamtnote von mind.
2,0 oder eines mind. gleichwerti­gen Studiums an einer ausländischen
Hochschule.
Zulassungsvoraussetzung:
erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Umfang von mindestens 210 Leistungspunkten oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem
Prüfungsgesamtergebnis von 3,0 oder besser oder einer relativen Note,
die einen Abschluss unter den 65 % der besten Absolventen und Absolventinnen nachweist und eine einschlägige berufspraktische Erfahrung
nach Abschluss des vorangegangenen Studiums von mindestens einem
Jahr im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsbereich.
Für Studierende und extern Beschäftigte aus dem Bereich Soziale Arbeit bietet die
Fakultät Sozialwissen­schaften pro Studien­jahr 15–25 Fortbildungs­veranstaltungen
zu verschiedenen Themen an. Den Veranstaltungs­kalender für das laufende
­Studienjahr finden Sie im ­Internet unter:
www.th-nuernberg.de/sw-fortbildungsprogramm/
Fortbildungsprogramm 2015
Angewandte Sozialwissenschaft für die berufliche Praxis
Fakultät
Sozialwissenschaften
FBP_2015.indd 1
06.10.2014 08:52:04
Abschlüsse spezifischer grundständiger Studiengänge inländischer und ausländischer Hochschulen
Grundständige Studiengänge
Soziale Arbeit (B.A.)
Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf (B.A.)
Abschlussgrad
Bachelor of Arts
Abschlussgrad
Bachelor of Arts
Schwerpunktthemen
Soziale Arbeit mit Kindern/Hilfen zur Erziehung • Behinderung und
psychische Erkrankungen • Erwachsenenbildung • Resozialisierung/
Gefährdetenhilfe • Gesundheitshilfen/Suchtkrankenhilfe • Interkulturelle
Soziale Arbeit • Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit • Soziale Arbeit mit
Familien • Schulsozialarbeit
Studienbereiche
Grundlagen von Erziehung und Bildung • Qualitäts­management und
Organisationsentwicklung • Praxisfeldbezogene Vertiefungsbereiche
Regelstudienzeit
6 Semester, in Teilzeit
Anerkennung von
­Vorleistungen
maximal 60 Leistungspunkte nach ECTS aus einer abgeschlossenen
Ausbildung an einer Fachakademie/Fachschule für Sozialpädagogik
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung, 40 Studienplätze / Studienjahr
Regelstudienzeit
7 Semester, davon ein integriertes Praxissemester
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung, ca 260 Studienplätze / Studienjahr
Zulassungssemester nur Wintersemester
Zulassungsvoraussetzung:
Allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife oder
fachgebundener Zugang zur Fachhoch­schule für besonders qualifizierte Berufstätige
Studienbegleitende
Zusatzqualifikationen
(Hochschulzertifikate)
Sprachzertifikatskurse
im Language Center
Zertifikatskurse in Studienwerkstätten:
Zulassungssemester nur Wintersemester
• Basisqualifizierung Onlineberatung
Zulassungsvoraussetzung:
Erfolgreicher Abschluss einer an einer Fachakademie für Sozialpädagogik absolvierten Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin
• Basisqualifizierung Medienberatung
Allgemeine Hochschulreife | Fachhochschulreife | fachgebundene Fachhochschulreife | fachgebundener Zugang für besonders qualifizierte Berufstätige
• Basisqualifizierung Projektmanagement
• Basisqualifizierung Erlebnispädagogik
Stand: August 2015
Fakultät Sozialwissenschaften
BACHELOR:
Soziale Arbeit
Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf
MASTER:
Soziale Arbeit
Beratung und Coaching
ZERTIFIKATE:
Projektmanagement, Onlineberatung, Medienberatung, Erlebnispädagogik
www.th-nuernberg.de