Studienführer für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Studienjahr 2015/2016 Fakultät Sozialwissenschaften Herausgeber: Technische Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm Fakultät Sozialwissenschaften Bahnhofstraße 87 90402 Nürnberg Redaktion: Norbert Gutberlet Dokument-ID: SW_0010 Stand: August 2015, Änderungen vorbehalten Auflage: 1.900 Druck: Braun & Müller Druck- und Medienproduktions-GmbH, 90427 Nürnberg Titelfoto: Kathrin Hawelka Inhalt Teil 1:Startinfos ................................................................................................................................... 3 1.1 Zum Geleit .................................................................................................................................. 3 1.2 Abkürzungsverzeichnis . ............................................................................................................. 5 1.3 Erstsemester: „Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit“ ................................................ 7 1.4 Geltungsbereich des Studienführers, Rechtsgrundlagen ........................................................... 7 1.5 Termine im Studienjahr 2015/2016 . ........................................................................................... 9 1.6 Fakultätsleitung und hauptamtliche Lehrpersonen . ................................................................. 15 1.7Informations- und Beratungsangebote: Wo finde ich was? Wer kann mir weiterhelfen, wenn ich …? ................................................... 18 1.8 Praxisfeldbetreuerinnen und -betreuer ..................................................................................... 22 1.9 Studentische Selbstverwaltung ................................................................................................ 23 Teil 2:Studienplan für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit ................................................. 25 2.1Aufbau des Studiums: Studiengang, Studienbereiche, Module, Lehrveranstaltungen und ECTS-Leistungspunkte ..................................................................................................... 25 2.2 Wichtige Regelungen für den Studienfortschritt ....................................................................... 25 2.3 Abweichende Regelungen für einzelne Studierendenjahrgänge ............................................. 26 2.4 Studienorganisation nach Studienphasen ................................................................................ 27 2.5 Modulübersicht nach Studienphasen (zeitliche Gliederung) .................................................... 27 Teil 3:Prüfungen ................................................................................................................................ 35 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 Anmeldung zu Prüfungen und Prüfungsrücktritt . ..................................................................... 35 Studienbegleitende Leistungsnachweise: Anmeldung und Modalitäten . ................................. 35 Prüfungszeitraum und Prüfer/-innen ........................................................................................ 35 Fristen für Prüfungen und Bestimmungen für Wiederholungen ............................................... 36 Urlaubssemester – Prüfungen während eines Urlaubssemesters ........................................... 36 Einsichtnahme in die bewerteten Prüfungsarbeiten ................................................................. 37 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ................................................................ 37 Erlass von Zeiten des Praktischen Studiensemesters ............................................................. 37 Bachelorarbeit .......................................................................................................................... 38 Bildung von Endnoten, Bildung der Prüfungsgesamtnote ........................................................ 39 Zeugnis und Diploma Supplement ........................................................................................... 39 Akademischer Grad . ................................................................................................................ 39 Staatliche Anerkennung ........................................................................................................... 39 Teil 4:Lehrveranstaltungsübersicht für das Studienjahr 2015/2016 ............................................ 41 4.1 Online-Einschreibung für Lehrveranstaltungen im Studienjahr 2015/16 .................................. 41 4.2 Lehrveranstaltungen in der ersten Studienphase (1.+2. Semester) ......................................... 47 4.3 Lehrveranstaltungen in der zweiten Studienphase (3.-5. Semester) ....................................... 53 4.4 Lehrveranstaltungen in der dritten Studienphase (6.+7. Semester) ......................................... 62 4.5 Allgemeinwissenschaftliche / Fachbezogene Wahlpflichtfächer (1.-7. Semester) ................... 66 4.6Lehrangebote für Fremdsprachler und zur Entwicklung von interkultureller Kompetenz ......... 72 Teil 5:Modulhandbuch ...................................................................................................................... 73 5.1 5.2 5.3 Vorbemerkung .......................................................................................................................... 73 Tabellarische Modulübersicht nach Studienbereichen ............................................................. 73 Einzelbeschreibungen der Module ........................................................................................... 75 Teil 6:Studienbegleitende Zusatzqualifikationen und Studienwerkstätten .......................................120 Teil 7:Hochschulkooperationen – Studieren im Ausland ...................................................................121 Hochschulkooperationen der Fakultät Sozialwissenschaften: ............................................... 122 1 Teil 1: Startinfos 1.1 Zum Geleit Prof. Dr. Gerhard Frank Liebe Studierende, herzlich willkommen an der Fakultät Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Nürnberg. Der vorliegende Studienführer soll Ihnen helfen, Ihr Studium erfolgreich zu organisieren. Sie erhalten Einblick in das Angebot der Lehrveranstaltungen des Studienjahres 2015/16 und, neben vielen anderen nützlichen Informationen, in den formalen Aufbau des Bachelorstudienganges Soziale Arbeit. Das in diesem Studienführer ebenfalls abgedruckte Modulhandbuch gibt Auskunft über Art und Inhalte der Lehrveranstaltungen, Kompetenzziele und Prüfungsformen. Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den außerhalb des Studienganges angebotenen Zertifikatskursen, mit denen die Möglichkeit verbunden ist, sich bereits während des Studiums, je nach Ihrem persönlichen Interesse, persönlich weiterzubilden und Ihre Qualifikationen zu vertiefen. Diejenigen, die schon länger im Hause sind, wissen den Studienführer bereits zu schätzen und können sich mit seiner Hilfe leicht zurechtfinden. Für sie hat sich nichts Wesentliches geändert. Sie können Ihren Stundenplan selbstständig planen und ihre Online-Anmeldung zu den von Ihnen ausgewählten Lehrveranstaltungen vorbereiten. Informationen zu den Praktika sind allerdings „ausgelagert“. Sie finden diese wie immer im „Kleinen Kompass zu den Praxismodulen“, der vor dem Fakultätssekretariat ausgelegt ist. Obgleich das Studium der Sozialen Arbeit bei uns in Form eines Vollzeitstudienganges organisiert ist, bemühen wir uns, das Lehrangebot möglichst flexibel zu gestalten, – das heißt, alternative Seminarbelegungen und Zeitplanungen zu ermöglichen. Wir wissen, dass viele von Ihnen in der Notwendigkeit leben, den Lebensunterhalt neben dem Studium verdienen zu müssen oder andere Verpflichtungen mit dem Studium in einer Balance zu halten. Von unserer Seite haben wir für ein Maximum an Freiheitsgraden für die Stundenplangestaltung gesorgt. Wenn Sie dennoch bei der Studienplanung auf Schwierigkeiten stoßen, nutzen Sie bitte frühzeitig das Angebot unserer Studienfachberatung, um bestmögliche Lösungen zu entwickeln. Die Neuen unter Ihnen werden die wichtigsten Orientierungen, wie man mit dem Studienführer arbeitet und sein Studium damit plant, noch im Einzelnen in der Einführungsveranstaltung in das Studium der Sozialen Arbeit vom 1. bis zum 5. Oktober erhalten. Für die Einführungsveranstaltung stehen wieder viele Kolleginnen und Kollegen mit ihren studentischen Tutorinnen und Tutoren bereit, um sich in kleinen Gruppen allen Ihren Fragen ausführlich widmen zu können. Sie werden für die Erstellung Ihrer Stundenpläne und für die Online-Einschreibung in Lehrveranstaltungen also die notwendige Unterstützung erhalten. Das Programm zur Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit beginnt am 1. Oktober um 12.00 Uhr mit einer Begrüßung in der Fakultät Sozialwissenschaften im „Audimax“ (im Gebäude Bahnhofstraße 87). Dort werden auch die Kleingruppen gebildet, in denen die Einführungsveranstaltung am Nachmittag und an den folgenden Tagen stattfinden wird. Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Sie Fragen haben oder Anregungen, Rückmeldungen geben möchten oder Beschwerden vortragen. Im Studienführer finden Sie, wie im Übrigen auch auf der Homepage der Fakultät, die Kontaktdaten aller hauptamtlich Lehrenden sowie der Personen, die zu speziellen Fragen und Anliegen Beratung und Hilfe anbieten. 3 Einen Raumplan finden Sie in diesem Studienführer leider nicht, denn er wird erst unmittelbar vor Beginn der Lehrveranstaltungen per Aushang und auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht, wenn die Anmeldedaten aus der Online-Einschreibung ausgewertet sind. Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltung entweder im Gebäude Bahnhofstraße 87 (BL) oder im Gebäude Bahnhofstraße 90 (BB) stattfinden. Das Studium der Sozialen Arbeit sollte mehr umfassen als nur Kreditpunkte und Noten zu sammeln, für Prüfungen zu lernen und „Workload“-Pflichten zu erbringen. Studieren bei uns heißt auch inhaltlichen Interessen zu folgen, Neugierde auf die Gegenstände und Methoden der Sozialen Arbeit zu entwickeln, gemeinsam zu lernen und sich vielseitig zu bilden. Verstehen Sie diesen Studienführer deswegen nicht nur als Leitfaden zur Erstellung Ihres persönlichen Stundenplanes zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, sondern auch als Übersicht über die an der Fakultät angebotene Themenvielfalt einer Bildungsinstitution. Ich wünsche Ihnen allen – auch im Namen des Kollegiums der Fakultät Sozialwissenschaften – ein gutes und erfolgreiches Studienjahr. Ihr Prof. Dr. Gerhard Frank Dekan 4 1.2 Abkürzungsverzeichnis APO =Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm AW = Allgemeinwissenschaftliches/Fachbezogenes Wahlpflichtfach BLS = Blockseminar BlockV = Blockveranstaltung ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System Gw = Gewichtung KÄB = Kultur, Ästhetik und Bewegung LN = Leistungsnachweis LP = Leistungspunkte (nach ECTS) LV = Lehrveranstaltung mdlP (15) = mündliche Prüfung 15 Minuten mE/oE = mit Erfolg/ohne Erfolg abgelegt M = Modul p.a = per anno PKL (90) = Prüfungsklausur 90 Minuten pLV = praxisbegleitende Lehrveranstaltung Pph = Praxisphase Präd = Prädikat Prak = Praktikum praktP = praktische Prüfung PStA = Prüfungsstudienarbeit PTT = Praxis-Theorie-Transfer R = Referat RV = Ringvorlesung RaPO = Rahmenprüfungsordnung S = Seminar SA = Soziale Arbeit SchrP = schriftliche Prüfung SPO B-SA = Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang SA SS = Sommersemester SU = Seminaristischer Unterricht SWS = Semesterwochenstunden TNN = Teilnahmenachweis TN = Max. Teilnehmerzahl TNV = Teilnahmevoraussetzung TPT = Theorie-Praxis-Transfer Ü = Übung VL = Lehrvortrag, Vorlesung WS = Wintersemester ZV = Zulassungsvoraussetzung 5 1.3 Erstsemester: „Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit“ Erstsemester beginnen ihr Studium mit der Informationsveranstaltung „Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit“ (Modul 1.1. Propädeutik). In dieser Pflichtveranstaltung erhalten Sie wichtige Informationen und Hinweise zum Ablauf und zur Organisation ihres Studiums. Hier können Sie uns fragen, wie Sie die Organisation Ihres Studiums am besten in Angriff nehmen können. Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, den 1. Oktober 2015 um 12.00 Uhr Bahnhofstraße 87, Raum BL.005 (Audimax) Die Pläne zum Ablauf dieser Einführungsveranstaltung entnehmen Sie bitte ab dem 14.9.2015 den entsprechenden Aushängen im 3. Obergeschoss des Gebäudes in der Bahnhofstraße 87. 1.4 Geltungsbereich des Studienführers, Rechtsgrundlagen Dieser Studienführer gilt nur für Studierende im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und nur für das Wintersemester 2015/16 und das Sommersemester 2016. Dem Studienführer und den Regelungen der Studienpläne liegen neben den allgemeinen hochschulrechtlichen Regelungen folgende Rechtsgrundlagen zugrunde: • die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) • die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (APO) • die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit (SPO B-SA) • die Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 20. August 2007 Nr. XI/2-H 3432.4.2-11/21 620. • die Satzung zur Einführung und Bestimmung eines fünfstufigen ECTS-Bewertungsschemas (ECTS-S) Alle Rechtsgrundlagentexte finden Sie im Internet: ►S IEHE: www.th-nuernberg.de/sw-ba-rechtsgrundlagen 7 1.5 Termine im Studienjahr 2015/2016 ► HINWEIS: Über Termine, die bei Redaktionsschluss des Studienführers noch nicht festgelegt werden konnten, und Änderungen der unten aufgeführten Termine informieren Sie sich bitte anhand der Aushänge im 3. Obergeschoss (Foyer Seite Bahnhofstraße). Wintersemester 2015/16 Dienstag, 1.9.15 Beginn der Online-Einschreibung zu den Sprachkursen der Technischen Hochschule Nürnberg (Language Center) Montag, 28.9.15, 16.00 Uhr Beginn der Online-Einschreibung für alle Studierenden, die sich im Lehrplansemester 6 und 7 befinden (siehe Teil 4.1, S. 42) Dienstag, 29.9.15, 14.00 Uhr Beginn der nach Fächergruppen gestaffelten Online-Einschreibung für alle Studierenden, die sich im Lehrplansemester 4 und 5 befinden (siehe Teil 4.1, S. 43) Dienstag, 29.9.15, 9.00 Uhr bis Sonntag, 4.10.15, 23.59 Uhr Online-Einschreibung zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften (Diese Fächer können von den Studierenden aller Fakultäten belegt werden. Siehe S. 71) Mittwoch, 30.9.15, 14.00 Uhr Beginn der nach Fächergruppen gestaffelten Online-Einschreibung für alle Studierenden, die sich im Lehrplansemester 2 und 3 befinden (siehe Teil 4.1, S. 43) Donnerstag, 1.10.15, 12.00 Uhr Beginn der Vorlesungszeit Beginn der Einführungsveranstaltungen für Erstsemester in Raum BL 005 (Audimax) Montag, 5.10.15, 16.00 Uhr Beginn der nach Fächergruppen gestaffelten Online-Einschreibung für Erstsemester (siehe Teil 4.1, S. 44) Dienstag, 6.10.15, 8.00 Uhr Beginn der planmäßigen Lehrveranstaltungen Aushang des endgültigen Raumplans Freitag, 9.10.15 1. Bekanntgabe des Anmelde- und Prüfungszeitraums durch den Prüfungsausschuss 2. Bekanntgabe der Prüfer/Prüferinnen sowie Bekanntgabe für Prüfungs-, Studien- und Projektarbeiten gem. § 5 Abs. 3 APO durch die Prüfungskommissionen 3. Bekanntgabe der Art, Zahl, Bearbeitungszeit und Termine der studienbegleitenden Prüfungen gem. § 5 Abs. 7 APO durch die Prüfungskommissionen Montag, 12.10.15 Mittwoch, 21.10.15 11.30-13.00 Uhr 13.10 bis 14.00 Uhr Kollegiumsfortbildung. Alle Lehrveranstaltungen der hauptamtlichen Dozenten fallen aus, Lehrveranstaltungen der Lehrbeauftragten finden statt. Erstsemestereinführung Information zu den Modulen 3.1 TheoriePraxis-Transfer und 3.2 Praktisches Studiensemester, Raum BB.006 Informationsveranstaltung zum Erlass von Praxiszeiten, Raum BB.006 ► ACHTUNG: Die Ringvorlesung zu Modul 3.1 mit der Vorstellung der Arbeitsfelder findet jeweils montags ab dem 16.11.2015 von 17.30 - 19.00 Uhr, in Raum BB.006 statt. 9 Montag, 2.11.15, 23.59 Uhr Endtermin für die Meldungen der Studierenden aller Ausbildungsrichtungen zu den Prüfungen nach § 16 RaPO Mittwoch, 4.11.15, 11.15-14.15 Uhr Informationsveranstaltung zur Wahl des Schwerpunktthemas für Studierende in den Räumen BL 316 und BL 317 Donnerstag, 5.11.15 Bekanntgabe der Prüfungsanmeldungen aller Studierenden nach § 6 Abs. 2 APO Dienstag, 17.11.15 bis Donnerstag, 19.11.15 International Days. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Laufe des Wintersemesters auf der Homepage und entsprechenden Aushängen. Hinweis: Es fallen keine Lehrveranstaltungen aus! Mittwoch, 25.11.15 8.45-9.45 Uhr: Infoveranstaltung zu den Praxismodulen 3.1 und 3.2 für Studierende 10.00-12.00 Uhr: Praxismarkt Ab 13.30-18.00 Uhr: Fachgespräch „Herausforderungen für die Soziale Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft“. Nähere Informationen unter www.th-nuernberg.de/institutionen/fakultaeten/sozialwissenschaften/veranstaltungsreihe/fachgespraech/page.html. Die Anmeldung zur Tagung erfolgt online, die Teilnahme ist kostenfrei. Lehrveranstaltungen der hauptamtlichen Dozenten fallen aus, Lehrveranstaltungen der Lehrbeauftragten finden statt. Sonntag, 29.11.15, 24.00 Uhr Ende der Online-Einschreibung im Wintersemester 2015/16 für alle Fächer der Fakultät Sozialwissenschaften Donnerstag, 2.12.15 3. Nacht des Schreibens in der Zentralbibliothek Infos unter www.th-nuernberg.de/schreibzentrum Freitag, 4.12.15 Aushang des verbindlichen Plans für alle schriftlichen Prüfungen / Prüfungsklausuren Bekanntgabe der zugelassenen Hilfs- und Arbeitsmittel gem. § 5 Abs. 5 APO durch die Prüfungskommissionen Mittwoch, 16.12.15 Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der Praxisstellen im praktischen Studiensemester (Modul 3.2) unter Verwendung des hierfür bestimmten Formulars, das im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist. Das Formular ist im Fach des/der zuständigen Praxisbeauftragten im Postverteilerraum BL 305 abzugeben. Endtermin für die Beantragung einer Nachfrist zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der Praktikumsstellen im praktischen Studiensemester (Modul 3.2). Die Beantragung erfolgt direkt bei der Praxisbeauftragten für das praktische Studiensemester. Das Formular ist im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich. Donnerstag, 24.12.15 bis Mittwoch, 6.1.16 Lehrveranstaltungsfreie Zeit (Weihnachten und Silvester) Freitag, 8.1.16 Endtermin für die Bekanntgabe der Nichtzulassungen zu Prüfungen durch Aushang in den Fakultäten gem. § 6 Abs. 2 APO Freitag, 8.1.16 bis Donnerstag, 14.1.16 Schriftliche Leistungsnachweise für die allgemeinwissenschaftlichen Wahl- und Wahlpflichtfächer der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften 10 Dienstag, 12.1.16 Endtermin zur Abgabe der Bestätigungen der Ausbildungsstätte über 16 Praktikumstage zum TPT (Modul 3.1) unter Verwendung des hierfür bestimmten Formulars, das im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist. Das Formular ist im Fach des/ der zuständigen Praxisbeauftragten im Postverteilerraum BL.305 abzugeben. Donnerstag, 14.1.16 Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare (Fach der Praxisbeauftragten im Postverteilerraum) für die Wahl der arbeitsfeldbezogenen TPT-Seminargruppe im Modul 3.1 „Theorie-PraxisTransfer“ (Teil1) unter Verwendung des hierfür bestimmten Formulars, das im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist. Montag, 18.1.16 Letzter Tag der regulären Lehrveranstaltungen im WS 2015/16 Dienstag, 19.1.16 bis Samstag, 23.1.16 Schriftliche studienbegleitende Klausuren, soweit noch offen und schriftliche Prüfungen in eng begrenztem Umfang gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 APO Montag, 25.1.16 und Dienstag, 26.1.16 Mündliche Prüfungen zum Modul 3.2 Mittwoch, 27.1.16 bis … Endtermin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest Schriftliche Prüfungen lt. Prüfungsplan Mittwoch, 17.2.16 Endtermin für die Prüfungseinsicht beim Prüfer/bei der Prüferin gem. § 10 Abs. 6 APO Mittwoch, 2.3.16 Notenbekanntgabe durch das Studienbüro Donnerstag, 11.3.15, 13.00 Uhr Beginn der Online-Einschreibung in allen Fächern für das Sommersemester 2016 für alle Studierenden ► ACHTUNG: Auch Samstage können im Prüfungszeitraum Prüfungstage sein. (Mit Beginn der Prüfungen finden keine Sprechstunden mehr statt. Sondertermine sind vorher mit den jeweiligen DozentInnen zu vereinbaren. Das Sekretariat kann keine Vermittlungsdienste leisten.) Sommersemester 2016 Voraussichtlich Montag, 15.2.16 Beginn der Online-Einschreibung zu den Sprachkursen der Technischen Hochschule Nürnberg (Language Center) Dienstag, 15.3.16, 8.00 Uhr Beginn der planmäßigen Lehrveranstaltungen Aushang von Ergänzungen und Änderungen im Terminplan und in den Lehrveranstaltungsübersichten Aushang des endgültigen Raumplans Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest Online-Einschreibung zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahl pflichtfächern der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften. (Diese Fächer können von den Studierenden aller Fakultäten belegt werden.) Donnerstag, 24.3.16 bis 29.3.16 Lehrveranstaltungsfreie Zeit (Ostern) 11 Freitag, 8.4.16 Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der Praxisstelle zum Modul 3.1 „Theorie-Praxis-Transfer“ (TPT) unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars, das im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist (abzugeben im Fach der/des zuständigen Praxisbeauftragten im Postverteilerraum BL.305). Dieser Termin gilt für Studierende des Bachelorstudiengangs, die ihre Praxiseinsätze studienbegleitend ableisten wollen. Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest 1. Bekanntgabe des Anmelde- und Prüfungszeitraums durch den Prüfungsausschuss 2. Bekanntgabe der Prüfer/Prüferinnen sowie Bekanntgabe für Prüfungs-, Studien- und Projektarbeiten gem. § 5 Abs. 3 APO durch die Prüfungskommissionen 3. Bekanntgabe der Art, Zahl, Bearbeitungszeit und Termine der studienbegleitenden Prüfungen gem. § 29 Abs. 2, § 34 Satz 3 RaPO, § 5 Abs. 3 und 7 APO Voraussichtlich Montag, 2.5.16 Endtermin für die Meldungen der Studierenden aller Ausbildungsrichtungen zu den Prüfungen nach § 16 RaPO Donnerstag, 5.5.16 Lehrveranstaltungsfrei (Christi Himmelfahrt) Voraussichtlich Freitag, 6.5.16 Bekanntgabe der Prüfungsanmeldungen aller Studierenden nach § 6 Abs. 2 APO Freitag, 13.5.16 bis Dienstag, 17.5.16 Lehrveranstaltungsfreie Zeit (Pfingsten) Donnerstag, 26.5.16 Lehrveranstaltungsfrei (Fronleichnam) Freitag, 27.5.16 Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der Praxisstelle zum Modul „Theorie-Praxis-Transfer“ 3.1 (TPT) unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars, das im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist. Die Abgabe erfolgt im Fach des/der zuständigen Praxisbeauftragten im Postverteilerraum (BL. 305). Dieser Termin gilt für Studierende des Bachelorstudiengangs, die ihre Praxiseinsätze (Beginn frühestens vorlesungsfreie Zeit zwischen SS und WS) studienbegleitend in Blockform ableisten wollen. Sonntag, 5.6.16, 24.00 Uhr Ende der Online-Einschreibung für alle Fächer der Fakultät Sozialwissenschaften für das Sommersemester 2016 Mittwoch, 8.6.16 Kollegiumskonferenz Alle Lehrveranstaltungen der hauptamtlichen Dozenten fallen aus, Lehrveranstaltungen der Lehrbeauftragten finden statt. 12 Donnerstag, 16.6.15 Endtermin zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der Praxisstellen im praktischen Studiensemester (Modul 3.2) unter Verwendung des hierfür bestimmten Formulars, das im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich ist. Abzugeben im Fach des/der zuständigen Praxisbeauftragten im Postverteilerraum (BL.305). Endtermin für die Beantragung einer Nachfrist zur Abgabe der Anmeldeformulare für die Wahl der Praktikumsstellen im praktischen Studiensemester (Modul 3.2) unter Verwendung des hierfür bestimmten Formulars. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Praxisbeauftragten für das praktische Studiensemester. Das Formular ist im Verteilerregal vor dem Fakultätssekretariat erhältlich. Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest Aushang des verbindlichen Plans für alle schriftlichen Prüfungen/ Klausuren Bekanntgabe der zugelassenen Hilfs- und Arbeitsmittel gem. § 5 Abs. 5 APO durch die Prüfungskommissionen Mittwoch, 1.7.16 Letzter Tag der regulären Lehrveranstaltungen im SS 2016 Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest Endtermin für die Bekanntgabe der Nichtzulassungen zur Prüfungen durch Aushang in den Fakultäten gem. § 6 Abs. 2 APO Montag, 4.7.16 bis Freitag, 8.7.16 Schriftliche studienbegleitende Klausuren, soweit noch offen und schriftliche Prüfungen in eng begrenztem Umfang gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 APO Montag, 11.7.16 und Dienstag, 12.7.16 Mündliche Prüfungen zum Modul 3.2 Mittwoch, 13.7.16 bis … Schriftliche Prüfungen laut Prüfungsplan Endtermin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest ► ACHTUNG: Auch Samstage im Prüfungszeitraum können Prüfungstage sein! (Mit Beginn der Prüfungen finden keine Sprechstunden mehr statt. Sondertermine sind vorher mit den jeweiligen DozentInnen zu vereinbaren. Das Sekretariat kann keine Vermittlungsdienste leisten.) Voraussichtlich Donnerstag, 4.8.16, 12.00 Uhr Endtermin für die Prüfungseinsicht beim Prüfer/bei der Prüferin gem. § 10 Abs. 6 APO Vorauss. ab Donnerstag 18.8.16 Notenbekanntgabe durch das Studienbüro Dienstag, 4.10.16 Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2016/17 13 1.6 Fakultätsleitung und hauptamtliche Lehrpersonen Fakultät Sozialwissenschaften, Bahnhofstraße 87, 90402 Nürnberg Telefon: (0911) 5880-0 oder 5880 und Durchwahl, Telefax: (0911) 5880-6555 Fakultätssekretariat: Frau Vivienne Talarczyk (Di-Fr), Zimmer BL.301, tel. Durchwahl: 2550, 2551 Frau Almut Linz (Mo-Do), Zimmer BL.301, tel. Durchwahl 2552 Frau Iris Ptucha (Mo-Fr), Zimmer BL.339, tel. Durchwahl: 2557 Fakultätsleitung und Funktionsträger Gebäude.Raum, tel. Durchwahl, Sprechstunde ► ACHTUNG: Die ausgewiesenen Sprechzeiten gelten für den Vorlesungszeitraum. In der vorlesungsfreien Zeit erfolgt die Terminvergabe nach Rücksprache. Per E-Mail erreichbar unter: [email protected]. Dekan: Prof. Dr. Gerhard Frank Prodekaninnen: Prof. Ingeborg Langen BL.302, 2540/2528, Do 13.00 BL.341, 2537, Di 13.30-14.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) BL.303, 2532, Do 16.00-17.00 Prof. Dr. Ruth Limmer Studiendekan/-dekanin: Prof. Dr. Ralf Kuckhermann BL.329, 2529, Mi 14.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) BL.327, 2539, Do 13.30-14.30 (Termine siehe Aushang) Prof. Dr. Erika von Rautenfeld Fakultätsreferentin: Ellen Schwarz, Dipl.-Volkswirtin Frauenbeauftragte: Ulrike Krämer, M.A. Beauftragter für Haushalt: Prof. Dr. Dieter Brosch Beauftragter für internationale Beziehungen: Prof. Dr. Horst Unbehaun Beauftragter für Wissens- und Technologie transfer: Prof. Dr. Manfred Garhammer Beauftragte für IT-Angelegenheiten: Prof. Dr. Susanne Heidenreich Beauftragter für Bibliotheksangelegenheiten: Prof. Dr. Manfred Garhammer Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit: Prof. Dr. Gerhard Frank Beauftragter für ECTS: Prof. Dr. Horst Unbehaun Praxisbeauftragte: Ulrike Schmidt, Dipl.-Soz.päd. BL.322, 2546 BL.505, 2568, Do 13.30-14.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) BL.335, 2534, Mi 12.30-13.30 BL 328, 2590, Di 15.00-16.00 (1x monatlich nach Voranmeldung im Sekretariat) BL.332, 2541, Di 13.00-14.00 BL.343, 2567, Di 12.00-13.00 (nach Voranmeldung per E-Mail) BL.332, 2541, Di 13.00-14.00 BL.302, 2540/2528, Do 13.00 BL.328, 2590, Di 14.00-15.00 (nach Voranmeldung im Sekretariat) BL.319, 2515, Di 11.00-12.00 (nach Voranmel dung im Sekretariat) BL.320, 2522, Mi 14.00-15.00 Michael Helmbrecht, Dipl.-Soz.päd. Sozialwissenschaftler M.A. Prüfungskommission: Prof. Dr. Ingo Palsherm (Vorsitz) BL.335, 2531, Di 12.00-13.00 (nach Voranmeldung im Sekretariat) BL.319, 2538, Fr 13.00-14.00 (nach Voranmeldung per E-Mail) Prof. Dr. Viviana Schulz (Stellvertretung) Studienfachberatung: Prof. Dr. Johannes Bach BL.344, 2524, Mi 13.00-14.00 15 Hauptamtliche Lehrpersonen: Lehrperson akademische Grade Lehrgebiete Gebäude.Raum, tel. Durchwahl, Sprechstunde ► ACHTUNG: Die ausgewiesenen Sprechzeiten gelten für den Vorlesungszeitraum. In der vorlesungsfreien Zeit erfolgt die Terminvergabe nach Rücksprache. Per E-Mail erreichbar unter: [email protected]. Bach, Johannes Prof. Dr. phil., Dipl. Psychologe, Dipl. Theologe Psychologie, Handlungslehre der Sozialen Arbeit BL.344, 2524, Mi 13.00-14.00 Beyer, Thomas Prof. Dr. jur. Recht in der Sozialen Arbeit, Sozialwirtschaft, Bildung, Inklusion BB.214, 2574, Do 13.00-14.00 (nach Voranmeldung) Brockmann, Steffen Prof. Dr. phil. Elementarpädagogik, diversitätsbewusste Soziale Arbeit BL.338, 2520, Di 12.00-13.00 Brosch, Dieter Prof. Dr. jur., Dipl.-Psychologe Familien-, Kinder- u. Jugendhilferecht, Arbeitsund Sozialrecht BL.335, 2534, Mi 12.30-13.30 Frank, Gerhard Prof. Dr. phil., Dipl.-Soziologe Soziale Arbeit BL.302, 2540/2528, Do 13.00 Fromm, Sabine Prof. Dr. rer. pol., Dipl. Soziologin (Univ.), Dipl.Soz.päd. (FH) Soziologie, Methoden der empirischen Sozialforschung BL.505, 2562, Do 15.30-16.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Garhammer, Manfred Prof. PD, Dr. rer. pol., Dipl.-Sozialwirt Soziologie für die Soziale Arbeit, Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle, sozialwissenschaftl. Methoden und Arbeitsweisen BL.332, 2541, Di 13.00-14.00 Gerhardinger, Günter Prof. Dr. phil., Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.päd. Soziale Arbeit BL.340, 2521, Mi 14.00-15.00 Glöckler, Ulrich Prof. Dr. rer. soc., Dipl.-Päd. Soziale Arbeit BL.333, 2542, Di 18.15 Gröhlich, Carola Prof. Dr. phil., Dipl.-Päd. Soziale Arbeit BL.337, 2544, Di 10.00-11.00 (nach Voranmeldung per E-Mail) Gutberlet, Norbert Dipl.-Päd. Handlungslehre der Sozialen Arbeit BL.330, 2535, WS Do 13.30-14.30, SS Mi 13.3014.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Heidenreich, Susanne Prof. Dr. phil., Dipl.-Päd. (Soz.päd.) Medienpädagogik, Allgemeine Pädagogik BL.343, 2567, Di 12.00-13.00 (nach Voranmeldung per E-Mail) Helmbrecht, Michael Sozialwissenschaftler M.A., Dipl.-Soz.päd. Soziale Arbeit BL.320, 2522, Mi 14.00-15.00 Irler, Dirk Sozialpädagoge, B.A. Informationstechnologien, Digitale Soziale Arbeit BL.307a, 2510 Di 10.00-11.30 16 Kawamura-Reindl, Gabriele Prof. Dipl.-Kriminologin, Dipl.-Sozialarbeiterin Soziale Arbeit, Kriminologie BL.331, 2536, Do 11.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Kosuch, Markus Prof. Dr. phil. Kulturelle und ästhetische Praxis in der sozialen Arbeit; Kulturelle Bildung BL.338, 2543, Di 9.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Krämer, Ulrike Soziologin M.A., Dipl.-Soz.päd. Soziologie, Soziale Arbeit BL.505, 2568, Do 13.30-14.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Kuckhermann, Ralf Prof. Dr. phil., Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.päd. Pädagogik, Sozialpädagogik BL.329, 2529, Mi 14.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Langen, Ingeborg Prof. Dipl.-Päd., Supervisorin DGSv Soziale Arbeit, Supervision BL.341, 2537, Di 13.30-14.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Limmer, Ruth Prof. Dr. phil., Diplom-Psychologin Psychologie BL.303, 2532, Do 16.00-17.00 Michl, Werner Prof. Dr. phil., M.A., Prof. ass. (Univ. Luxemburg) Soziale Arbeit BL.337, 2599, Di 11.30-13.00 Morgenstern, Christine Prof. Dr. phil., Politologin Politikwissenschaft, Rassismusforschung BL.343, 2558, Do 12.00-13.00 Palsherm, Ingo Prof. Dr. jur., Rechtsassessor Sozial- und Gesundheitsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht BL.335, 2531, Di 12.0013.00 (nach Voranmeldung im Sekretariat) Pfeffer, Simone Prof. Dr. phil., Diplom Soziologin Soziologie, Forschungsmethoden BL.344, 2523, Di 16.30-17.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) von Rautenfeld, Erika Prof. Dr. phil., M.A. Politikwissenschaft BL.327, 2539, Do 13.30-14.30 Termine siehe Aushang Reindl, Richard Prof. Dr. rer. soc., Dipl.-Päd., Dipl.-Theol. Soziale Arbeit, Sozialwirtschaft, Sozialmanagement, Sozialinformatik BL.334, 2533, Mi 13.00-14.00 (nach Voranmeldung per E-Mail) Richter, Kneginja Prof. Dr. med., MHBA Medizin BL.336, 2549, Do 11.00-11.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Riemann, Gerhard Prof. Dr. rer. pol. habil., Dipl.-Soziologe Soziale Arbeit BL.320, 2518, Mi 10.00-11.00 Rosenkranz, Doris Prof. Dr. rer.pol., Dipl.-Soziologin Soziologie, Methoden empirischer Sozialforschung, Freiwilligenmanagement BB.214, 2566, Mo 8.30-9.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Scheja, Susanne Prof. Dr. rer. pol., Dipl.-Päd. Erziehungswissenschaften und sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden BL.321, 2517, Do 12.30-13.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Schmidt, Ulrike Dipl.-Soz.päd., Dipl.-Supervisorin Soziale Arbeit, Gesundheitshilfe BL.319, 2515, Di 11.0012.00 (nach Voranmeldung im Sekretariat) 17 Schulz, Viviana Prof. Dr. med. Medizin BL.319, 2538, Fr 13.00-14.00 (nach Voranmeldung per E-Mail) Storck, Christina Prof. Dr. phil., Diplom-Psychologin Psychologie BL.336, 2560, Di 13.00-14.00 (nach Voranmeldung per E-Mail) Tischner, Wolfgang Prof. Dr. paed., Dipl.-Päd., Supervisor/ Lehrsupervisor DGSv Pädagogik, Sozialpädagogik BL.321, 2519 (nach Vereinbarung und Voranmeldung per E-Mail) Unbehaun, Horst Prof. Dr. phil., Dipl.-Orientalist, Dipl.-Soz.päd. Soziale Arbeit, Migrationssoziologie und -politik, Interkulturelle Soziale Arbeit BL.328, 2590, Di 14.0015.00 (nach Voranmeldung im Sekretariat) Wahl, Wolfgang Prof. Dr. phil., M.A., M.S.W. Theorien und Handlungslehre in der Soz. Arbeit BB.213, 2577, Di 14.00-15.00 Walther, Christoph Prof. Dr. phil., Dipl.-Soz.päd (FH) Soziale Arbeit BL.334, 2569, Mo 15.30-16.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Weissman, Susanne Prof. Dr. phil., Diplom-Psychologin Psychologie BL.342, 2548, Do 13.00-14.00 Zitzmann, Christina Prof. Dr. rer. soc., Diplom-Sozialpädagogin Soziale Arbeit BB.213, 2570, Mi 10.00-11.00 (nach Voranmeldung per E-Mail) Technische Mitarbeiter: Joerg, Thomas Technischer Mitarbeiter (EDV) BL.307a, 2511 Nicoletti, Bernhard Technischer Mitarbeiter (technische Ausstattung, Medien, Studienwerkstätten) BL.504, 2512, Sprechzeiten s. Aushang am Büro u. Infoscreen 1.7Informations- und Beratungsangebote: Wo finde ich was? Wer kann mir weiterhelfen, wenn ich …? Die folgende Übersicht fasst unsere Informations- und Beratungsangebote zusammen. Sprechzeiten Ihrer AnsprechpartnerInnen – sofern nicht gesondert angegeben – entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 1.6. Was? Wer bzw. wo? Allgemeine Informationen Internet: www.th-nuernberg.de/seitenbaum/fakultaeten/sozialwissenschaften/startseite/page.html Infoscreens: Aktuelle und kurzfristige Informationen zu Änderungen und Ausfall von Lehrveranstaltungen, Ankündigung von Vorträgen etc. 3. + 4. OG sowie auf der Homepage der Fakultät Sozialwissenschaften unter „Infos für Studierende“ Aushänge: • Allgemeine Bekanntmachungen und wichtige Termine • Aushänge zu den Lehrveranstaltungen KÄB und AW •PrüferInnen, Terminpläne der Prüfungen, Zulassungen und Nichtzulassungen zu Prüfungen, Notenlisten • Aushänge zum Praktischen Studiensemester 18 Foyer Bahnhofstr. 87, 3. OG Foyer Bahnhofstr. 87, 4. OG Foyer Bahnhofstr. 87, 5. OG Foyer Bahnhofstr. 87, 3. OG auf der Talseite Was? Wer bzw. wo? Studienberatung Studienfachberatung: Beratung zur Planung und Organisation des Studiums sowie bei Problemen im Studium (z. B. Studienunterbrechung, Prüfungsprobleme, drohender Studienabbruch etc.). Beratung per E-Mail ist nicht möglich, keine Beratung zum Praxissemester Prof. Dr. Johannes Bach Praktikums- und Praxisberatung: Beratung und Information zum Theorie-Praxis-Transfer sowie zum Auslandspraktikum Michael Helmbrecht, Sozialwissenschaftler M.A., Dipl. Soz.Päd. (FH) Beratung und Information zum praktischen Studiensemester sowie Erlass von Praxiszeiten Ulrike Schmidt, Dipl. Soz.Päd. (FH), Psychologische Studienberatung: Prof. Dr. Christina Storck BL.336, 2560, Sprechzeiten nach Vereinbarung Beratung bei persönlichen Problemen nur nach Voranmeldung im Sekretariat der Fakultät Sozialwissenschaften (Tel.: 0911/5880-2550) oder per E-Mail an [email protected] Prof. Dr. Susanne Weissman BL.342, 2548, Fr 13.00 bis 15.00 (in der vorlesungsfreien Zeit nach Absprache) Zentrale Studienberatung: Prinzregentenufer 45 Studienwahl, Studienwechsel, allgemeine Informationen zum Studium Marina Helbig KR.101 (Leitung) Michael Haas KR.102 Ulrike Meßmann, KR.108 Stefanie Renner, KR.109 Sylvia Wening, KR.102 Studienberatungsportal: Qualifizierte Studierende aus höheren Semestern beantworten zeitnah Fragen rund um das Studium und den Studierendenalltag. Bei komplexen Fragen werden Ansprechpartner benannt. http://ohm.kh-netzwerk.de/ Studierendenservice: Campus 1 am Prinzregentenufer 41 Gebäude KJ Studierendenservice Erste zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, von der Zulassung zum Studium, über die Einschreibung bis zur Ausgabe der Abschlusszeugnisse sowie alle sonstigen Anliegen rund um das Studium. Erreichbar im Rahmen von Sprechzeiten im persönlichen Kontakt oder per E-Mail. www.th-nuernberg.de/seitenbaum/ studierende/mein-studium/studierendenservice/page.html Studieren im Ausland Informationen zu Studiensemestern im Ausland und Partnerhochschulen Beauftragter für internationale Beziehungen: Prof. Dr. Horst Unbehaun sowie International Office der Hochschule (siehe auch Teil 7 des Studienführers, S. 121 ff.) Prüfungsangelegenheiten Studierendenservice: Widersprüche, Prüfungsfristen, Nachweise zu Studienleistungen, Antrag auf Nachteilsausgleich, Urlaubs semester 19 Campus 1 am Prinzregentenufer 41 Gebäude KJ Studierendenservice www.th-nuernberg.de/seitenbaum/ studierende/mein-studium/studierendenservice/page.html Was? Wer bzw. wo? Prüfungskommission: Prof. Dr. Ingo Palsherm (Vorsitz) Zuständigkeit: • Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen • Module aus der 1. und 2. Studienphase inkl. 1.13 1.15 sowie Prüfungen zum Modul 3.2 Praktisches Studiensemester • Grundlagen- und Orientierungsprüfung (Modul 1.1 Propädeutik) • Modul 4.4 Allgemeinwiss. Wahlpflichtfächer • Einwendungen gegen die Bewertung einer Studien-. und Prüfungsleistung Zuständigkeit: • Module der 3. Studienphase inkl. Modul 3.3 PTT, 4.1, 4.2, 4.3 und 4.5 Bachelorarbeit Prof. Dr. Viviana Schulz (stellvertretende Vorsitzende) • Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen (Wiederholungsprüfungen, Bachelorarbeit u. a.), Nachmeldung zu Prüfungen Weitere wichtige Anlaufstellen Fakultätssekretariat, Raum BL.301: Geöffnet Mo, Di, Do 9.30-11.30 und 13.15-14.15, Fr 9.30-11.30, Mi geschlossen. Geänderte Öffnungszeiten in der vorlesungsfreien Zeit. Frau Talarczyk (-2550, -2551) Frau Linz (-2552) Fakultätssekretariat Raum BL.339: Anfragen zu Hilfskraft- und Tutorenverträgen, formale Prüfungsabläufe. Geöffnet: Mo, Di, Do, Fr 9.30-11.30. Frau Ptucha (-2557), Geänderte Öffnungszeiten in der vorlesungsfreien Zeit Zertifikatskurse und Studienwerkstätten Ansprechpartner für Zertifikate und Tutorien: • • • • Werkstatt für Medienberatung Werkstatt für Onlineberatung Basisqualifizierung Erlebnispädagogik Basisqualifizierung Projektmanagement Prof. Dr. Susanne Heidenreich Prof. Dr. Richard Reindl Prof. Dr. Werner Michl Prof. Dr. Ulrich Glöckler •Anerkennung von Studienleistungen für den Klinischen Praktiker (ZKS) Prof. Dr. Christoph Walther Studienwerkstatt für die Zertifikatskurse, Raum BL 503 Prof. Dr. Susanne Heidenreich Teilbibliothek SW, BL.006 (EG) Servicetheke (-4477) Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.00-21.00; Sa 9.00-18.00. Kernöffnungszeit, mit Fachpersonal der Bibliothek: Mo-Fr 9.00-17.00 Gesonderte Öffnungszeiten in den Semesterferien (siehe: www.th-nuernberg.de/institutionen/bibliothek) Rechenzentrum Hotline (-4848) 20 Was? Wer bzw. wo? Sonstiges Stipendien Servicezentrum Studium Michael Haas (-4030) Prinzregentenufer 45, KR.102 Fakultät SW: Prof. Dr. Ralf Kuckhermann, Prof. Dr. Ruth Limmer Gleichstellungsfragen, Vereinbarkeit von Familie und Studium, Stipendien Frauenbeauftragte: Ulrike Krämer, M.A. Allgemeine Fragen, Qualität der Lehre, Studienorganisation, Evaluation, Beschwerden Studiendekane: Prof. Dr. Ralf Kuckhermann Prof. Dr. Erika von Rautenfeld Fragen, Anregungen, Beschwerden zu Fakultätsund Studienangelegenheiten, für die kein spezieller Ansprechpartner zur Verfügung steht, Information zu Studiengängen der Fakultät Dekan: Prof. Dr. Gerhard Frank Schreibzentrum Prof. Dr. Erika von Rautenfeld und Frau Dzifa Vode, M.A. Das Schreibzentrum unterstützt Sie bei allen Fragen rund ums (wissenschaftliche) Schreiben: •Individuelle Beratung durch studentische Peer-Tutor Innen •Workshops • Handouts zu Themen wie Struktur, Zitieren etc. •Schreibgruppen zur Begleitung der PTT- und Bachelorarbeit •3. Nacht des Schreibens am 3. Dezember 2015 in der Zentralbibliothek Mehr Infos unter www.th-nuernberg.de/schreibzentrum 21 1.8 Praxisfeldbetreuerinnen und -betreuer Arbeitsfeld Betreuerin/Betreuer Zimmer-Nr., tel. Durchwahl, Sprechstunde Erwachsenenbildung Prof. Dr. Scheja BL.321, 2517, Do 12.30-13.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Resozialisierung/ Gefährdetenhilfe Prof. Kawamura-Reindl BL.331, 2536, Do 11.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Gesundheitshilfen einschließl. Sozialer Arbeit mit Menschen mit Suchterkrankungen Dipl.-Soz.Päd (FH) Schmidt BL.319, 2515, Di 11.00-12.00 (nach Voranmeldung im Sekretariat) Interkulturelle/Internationale Soziale Arbeit Prof. Dr. Unbehaun BL.328, 2590, Di 14.00-15.00 (nach Voranmeldung im Sekretariat) Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Prof. Dr. Frank Modul 3.2, Praktisches Studiensemester BL.302, 2540/2528, Do 13.00 Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Prof. Dr. Wolfgang Wahl Modul 3.1, 16 Praxistage BB.213, 2577, Di 14.00-15.00 Jugend- und Familienhilfen Prof. Dr. Zitzmann BB.213, 2570, Mi 10.00-11.00 (nach Voranmeldung per E-Mail) Soziale Arbeit mit alten Menschen Prof. Langen BL.341, 2537, Di 13.30-14.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Soziale Arbeit mit Kindern/ Hilfen zur Erziehung Prof. Dr. Tischner BL.321, 2519 (nach Vereinbarung und Voranmeldung per E-Mail) Soziale Arbeit mit Mädchen und Frauen Prof. Dr. Pfeffer BL.344, 2523, Di 16.30-17.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung Prof. Dr. Walther BL.334, 2569, Mo 15.30-16.30 (nach Voranmeldung per E-Mail) Praxismodule Beauftragte Zimmer-Nr., tel. Durchwahl, Sprechstunde Praxisbeauftragter TheoriePraxis-Transfer Modul 3.1, Auslandspraktikum Sozialwissenschaftler M.A., Dipl.-Soz.päd. (FH) Helmbrecht BL.320, 2522, Mi 14.00-15.00 Praxisbeauftragte für das prakt. Studiensemester Modul 3.2 Dipl.-Soz.Päd (FH) Schmidt BL.319, 2515, Di 11.00-12.00 (nach Voranmeldung im Sekretariat) ► WEITERE INFORMATIONEN zu den Praxismodulen finden Sie im „Kleinen Kompass zu den Praxismodulen“, den Sie im Sekretariat erhalten. 22 1.9Studentische Selbstverwaltung Auf Fakultätsebene werden die studentischen VertreterInnen für den Fakultätsrat für zwei Semester gewählt. Die sog. Fachschaftsvertretung besteht aus bis zu sieben Mitgliedern. Dies sind die Studierenden, die bei der Wahl zum Fakultätsrat durch Direktwahl oder durch Listenwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Alle Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind gleichberechtigte FachschaftssprecherInnen. Das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden hochschulweit ist das Studierendenparlament. Es besteht aus den Delegierten der Fachschaftsvertretungen und 15 weiteren Mitgliedern, die in direkter Wahl gewählt werden. Mehr Infos sind unter asta-nuernberg.de zu finden. Was ist die „Fachschaft Sozialwissenschaften“? Eigentlich gehören alle Studierenden der Fakultät zur Fachschaft der Fakultät Sozialwissenschaften. Den „Kern“ der Fachschaft bildet ein bunt zusammengewürfelter Haufen engagierter Studierender, die sich in einer Vielzahl von Arbeitsbereichen um die Angelegenheiten der Studierenden kümmern. Wenn Du frischen Wind und neue Ideen in die Fachschaft bringen möchtest, so bist Du herzlich dazu eingeladen. Das Fachschaftsbüro findest Du im „Aquarium“ (Erdgeschoss – linke Tür – Raum BL007). Das Aquarium der Fachschaft soll nicht nur Anlaufstelle für die kleinen und großen Probleme der Studierenden sein, sondern auch ein Ort des inhaltlichen Austausches und der perspektivischen Debatte. Die Fachschaft verfolgt insbesondere das Ziel, die Studienbedingungen zu verbessern, die Interessen der Studierenden gegenüber der Fakultät (z. B. im Fakultätsrat) zu vertreten und den Austausch mit Gruppierungen innerhalb (z. B. AStA – allgemeiner Studierendenausschuss – und anderen Fachschaften) und außerhalb unserer FH zu fördern. Sie dient weiterhin als Anlaufstelle bei allgemeinen und speziellen Fragen zum Studium und Hochschulalltag und dazu, die Hochschulkultur mit verschiedenen Angeboten beleben. Zudem ist die Fachschaft auch ein Treffpunkt für Studierende, die sich in gemütlicher Atmosphäre engagieren und für andere Studierende einsetzen wollen. Darüber hinaus kann man hier auch: • günstigen Kaffee trinken • günstig Blöcke, Stifte etc. kaufen • Leute kennenlernen (völlig kostenlos) Viele Aktivitäten sind in Form von Arbeitskreisen (AKs) organisiert, in denen jeder seine speziellen Interessen einbringen kann, z. B. die Organisation von Studipartys, Diskussionsrunden, Demos, Getränkeorganisation etc. Da eine Fachschaft nur dann im Sinne der Studierenden arbeiten kann, wenn sich jede und jeder mit seinen Vorstellungen und Ideen aktiv an der Gestaltung des Hochschullebens beteiligt, werden ständig neue Leute gesucht, die sich engagieren und frischen Wind in die Fachschaft bringen. Wer die Fachschaft also kennen lernen möchte, ist hiermit herzlich eingeladen, bei uns mal „rein zu schnuppern“. Ganz gleich, ob nur zum Kaffee trinken oder zum Kennenlernen unserer Arbeit. Aktuelle Arbeitskreise (AKs) der Fachschaft Sozialwissenschaften: • AK Party: Organisiert Partys und andere Veranstaltungen für Studierende der Fakultät • AK Ehrenamt: Gemeinsam ehrenamtliche Aktionen durchführen • AK Film: Organisiert mehrere Filmvorstellungen pro Semester • AK Koch: Interessierte Studierende kochen gemeinsam im Büro oder auf der Terrasse • AK Kreativ: Von Stricken bis Töpfern – alles ist möglich •AK Urban Gardening: Betreibt den Nachbarschaftsgarten Schlossplatz zusammen mit dem Kulturladen Zeltnerschloss • DEIN Arbeitskreis, der aus neuen Ideen entsteht … 23 Wer mitreden, sich engagieren und auf dem neuesten Stand der Dinge sein will, der kommt am besten zur FACHSCHAFTSSITZUNG Jeden Mittwoch um 11.30 Uhr im Fachschaftsbüro (während dieser Zeit finden übrigens auch keine Vorlesungen statt!). Kontakt: Tel.: (0911) 5880-2604 E-Mail: [email protected] Net: swfachschaft.wordpress.com facebook.com/FachschaftSwGsoNbg Komm ruhig mal unverbindlich vorbei, neue Gesichter sind immer gerne gesehen, und Eure Ideen warten darauf verwirklicht zu werden. 24 Teil 2: Studienplan für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 2.1Aufbau des Studiums: Studiengang, Studienbereiche, Module, Lehrveranstaltungen und ECTS-Leistungspunkte Der Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor) umfasst sieben Semester Regelstudienzeit, davon sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester. Das Praxissemester wird wahlweise im vierten oder fünften Studiensemester absolviert. Inhaltlich gliedert sich das Studium in vier Studienbereiche (SB 1 – SB 4), denen alle Module des Studiengangs zugeordnet sind: • • • • SB 1: Wissenschaftliche Grundlagen, Module 1.1 – 1.15 SB 2: Methodische Grundlagen Sozialer Arbeit, Module 2.1 – 2.5 SB 3: Praxisfeldprojekt / Berufliches Handeln, Module 3.1 – 3.3 SB 4: Vertiefungsbereich, Module 4.1 – 4.5 Der Studiengang ist vollständig modularisiert. Das heißt, Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen, sind zu größeren thematischen Lerneinheiten (Modulen) zusammengefasst. Ein Modul ist in der Regel in einem Semester studierbar. Ausnahme: die Module 3.1 und 4.1 erstrecken sich über zwei Semester. Für jedes Modul, das Sie erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System, kurz ECTS. Es hat zwei wichtige Funktionen: • Die erworbenen Leistungspunkte sind international anrechenbar. ECTS-Leistungspunkte, die Sie an einer Hochschule erworben haben, können an einer anderen Hochschule angerechnet werden, z. B. bei einem Studienortswechsel oder wenn Sie später im Ausland ein Masterstudium aufnehmen wollen. Auch wenn Sie ein Studium abbrechen, bleiben die erworbenen Leistungspunkte erhalten. • Leistungspunkte sind das Maß für den Arbeitsaufwand („Workload“), der im Rahmen des Studiums erbracht werden muss. Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. Dazu gehört neben dem Aufwand für den Besuch der Lehrveranstaltungen auch die Zeit, die für das Lesen von Fachliteratur, Übungen, Gruppenarbeit, Prüfungsvorbereitung und die Prüfung selbst aufgebracht werden muss. Ein Studienjahr umfasst 60 ECTS-Leistungspunkte, das entspricht ca. 1800 Stunden, die sich auf das ganze Jahr abzüglich sechs Wochen Urlaub erstrecken. Der 7-semestrige Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt 210 ECTS-Leistungspunkte. Bei der Berechnung der Leistungspunkte wird unterstellt, dass Studierende einen Anspruch auf sechs Wochen Erholungsurlaub haben und die restliche Zeit des Jahres für ihr Studium aufwenden. Zeiten, die umgangssprachlich oft als „Semesterferien“ bezeichnet werden, sind – wie formal schon immer korrekt formuliert – vorlesungsfreie jedoch keine studienfreie Zeiten. In den vorlesungsfreien Zeiten sind Lehrveranstaltungen des vergangenen Semesters nach- und die des kommenden Semesters vorzubereiten. Hierzu werden von den Dozenten und Dozentinnen gegebenenfalls konkrete Arbeitsaufträge erteilt. Die Präsenzzeiten (Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeiten) betragen im Durchschnitt 19 Wochen pro Semester oder 38 Wochen pro Studienjahr. Der Studiengang Soziale Arbeit ist ein Präsenzstudiengang, der in Vollzeit angeboten wird. 2.2 Wichtige Regelungen für den Studienfortschritt 1. Bis Ende des 2. Semesters muss die Grundlagen- und Orientierungsprüfung, (Modul 1.1, Propädeutik) abgelegt sein. Bei Fristüberschreitung gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden. 2. Mindestens 40 ECTS-Punkte braucht man, um die interdisziplinären Module 1.13 bis 1.15 zu belegen. 3. Wenn Sie in den ersten drei Semestern weniger als 60 Leistungspunkte erzielen konnten, haben Sie die Studienfachberatung aufzusuchen. 4. Zum Eintritt in das praktische Studiensemester des 2. Studienabschnittes ist nur berechtigt, wer mindestens 70 ECTS-Punkte erzielt und dabei das Modul 3.1 (Theorie-Praxis-Transfer) bestanden hat. 25 5. Das Modul 3.3 (PTT) kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Praxisphase des Modul 3.2 (Praktisches Studiensemester) absolviert werden. 6. Die Module 4.1 bis 4.3 (Schwerpunktthema und Querschnittsangebote) können erst nach erfolgreichem Bestehen der Praxisphase des Moduls 3.2 abgeschlossen werden. 7. Die zur dritten Studienphase gehörenden Module 1.4 Theorie sowie 2.5 Gemeinwesenarbeit können erst absolviert werden, wenn man bereits 80 Leistungspunkte erzielt hat. 8. Pro Semester können max. zwei Allgemeinwissenschaftliche/fachbezogene Wahlpflichtfächer (Modul 4.4) belegt werden. Studierende, die ihr Studium vor dem WS 08/09 begonnen haben, sind von dieser Beschränkung ausgenommen. 9. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester, gelten alle noch offenen Prüfungsleistungen als nicht bestanden. Um diesen gesetzlichen Automatismus zu vermeiden, müssen Sie also alle Studienleistungen nach dem 9. Fachsemester – nicht Lehrplansemester – erstmals erbracht haben. Wenn dies jedoch nicht gelingt und die gesetzliche Folge des Nichtbestehens eingetreten ist, gelten die Fristen für die Wiederholungsprüfungen (siehe unter 3.4). 10.Bitte bedenken Sie, dass Sie pro Semester durchschnittlich 30 ECTS erwerben müssen, um nach sieben Semestern mit insgesamt 210 ECTS den Bachelorgrad erwerben zu können. Falls Sie erheblich von dieser Richtgröße abweichen, empfehlen wir dringend, die Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt ganz besonders für diejenigen, die weniger als 20 ECTS in einem Semester erreichen. 2.3 Abweichende Regelungen für einzelne Studierendenjahrgänge 1. Die Module des Faches Recht (1.11, 1.12) existieren ab dem WS 2010/11 in zwei Varianten: ► Variante 1: für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben: 1.11 Rechtliche Grundlagen 1 Familienrecht Sozialrecht 5 2 2 SU/Ü SU/Ü 1.12 Rechtliche Grundlagen 2 Kinder- und Jugendhilferecht Straf- und Jugendstrafrecht 4 3 1 SU/Ü SU/Ü ECTS Ergänzende Regelungen Zulassungs voraussetzungen Gw der Noten Art und Dauer in Minuten Art der LV Module, Fächer SWS Modul-Nr. Prüfungen schrP (120) 1 Plus 1 SWS angeleitetes Selbststudium 5 schrP (120) 1 5 ► Variante 2: für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später: 1.11 Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, Sozialrecht Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit Sozialrecht 1.12 Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht Familienrecht Kinder- und Jugendhilferecht 4 2 SU/Ü 2 SU/Ü 5 2 3 SU/Ü SU/Ü 26 schrP (120) 1 5 schrP (120) 1 5 Bei der Onlineanmeldung melden Sie sich bitte für die von Ihnen für das jeweilige Modul benötigten Lehrveranstaltungen an. 2.Die Module Querschnittsangebote (4.2, 4.3) und Allgemeinwissenschaftliche/fachbezogene Wahlpflichtfächer (4.4) existieren ab dem WS 2010/11 in zwei „Kombi-Varianten“: ► Kombi-Variante 1: für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben: Sie erhalten für die Module 4.2 und 4.3 wie bisher fünf ECTS-Punkte und für das Modul 4.4, in welchem vier AW-Fächer zu absolvieren sind, acht ECTS-Punkte. ► Kombi-Variante 2: für Studierende, die ihr Studium im WS 2010/11 und später aufgenommen haben: Sie legen drei AW-Fächer ab mit insgesamt sechs Leistungspunkten und erhalten für die Module 4.2 und 4.3 je sechs ECTS-Punkte (siehe auch Modulübersicht). Für alle Studierenden haben sich bei den Querschnittsangeboten die Arten möglicher Prüfungen erweitert. Neben Prüfungsstudienarbeit/Referat/Prüfungsklausur (120 Min.) kann die Lehrperson nun auch eine Projektarbeit oder mündliche Prüfung (15 Min.) vorgeben. 2.4 Studienorganisation nach Studienphasen Zeitlich gliedert sich das Studium in drei Studienphasen, die von der Fakultät entwickelt worden sind, um Ihnen die Möglichkeit einer sicheren persönlichen Stundenplanung zu bieten. Die Studienphasen sind nicht in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt, so dass Abweichungen im Studienverlauf möglich sind, z. B. wenn Sie „schneller“ oder „langsamer“ studieren als in der Regelstudienzeit vorgesehen. In diesem Fall kann die Fakultät jedoch keine Gewähr für die zeitliche Organisierbarkeit Ihres Stundenplans übernehmen. Das Gleiche gilt für die Überschneidungsfreiheit von Prüfungsleistungen, wenn Sie Leistungen aus unterschiedlichen Studienphasen erbringen wollen. Wir empfehlen daher für Ihre Studienplanung, sich an die Zuordnung zu den Studienphasen zu halten. 2.5 Modulübersicht nach Studienphasen (zeitliche Gliederung) Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit besteht aus sechs theoretischen und einem praktischen Studiensemester, die man in zwei Varianten durchlaufen kann: 1. Studienphase Theorie Theorie 1. Semester 2. Semester 2. Studienphase Theorie Praxis Theorie 3. Semester 4. Semester 5. Semester 3. Studienphase Theorie Theorie 6. Semester 7. Semester 1. Studienphase Theorie Theorie 1. Semester 2. Semester 2. Studienphase Theorie Theorie Praxis 3. Semester 4. Semester 5. Semester 3. Studienphase Theorie Theorie 6. Semester 7. Semester Fällt das Praxissemester in das 4. Studiensemester, wird das Modul 3.3 im Austausch mit einem der interdisziplinären Module (1.13, 1.14 oder 1.15) bereits in der 2. Studienphase abgelegt. 27 Module des Bachelorstudiengangs in zeitlicher Gliederung nach Studienphasen: 1. Studienphase (53) (1. - 2. Studiensemester) 52 1.1* Propädeutik 5 Einführung in das Studium 1 BLS der Sozialen Arbeit (BlockV) Informationstechnologien im 2 S/Ü Studium Wissenschaftliches Arbeiten, Methoden und Strategien 2 S des Lernens ECTS Ergänzende Regelungen Zulassungs voraussetzungen Gw der Noten Art und Dauer in Minuten Art der LV Module, Fächer SWS Modul-Nr. Prüfungen 55 Präd mE/oE 5 PStA/R Präd mE/oE PStA/R Präd mE/oE * Die Prüfung für dieses Modul ist bis zum Ende des 2. Semesters zu erbringen. (§ 8 SPO B-SA). Das Modul ist bestehensrelevant. 1.2 Theorie/Geschichte/Werte und Normen Geschichte der SA Einf. in die Theorien der SA Werte und Normen 6 2 2 2 1 VL/SU schrP (90) SU schrP (90) PStA/R/ SU PKL (90) 5 1* 1* 1* * Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht. 1.3 OTIS/Sozialwirtschaft Organisation + Träger SA Sozialwirtschaft 6 4 2 1.5 Forschungsmethoden Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit 4 1.6 Soziologische Grundlagen Ringvorlesung: Soz. Grundlagen Seminar: Soziolog. Grundlagen 5 3 2 VL SU 1.7 Psychologische Grundlagen Allgemeine Psychologie Entwicklungspsychologie Sozialpsychologie 5 2 2 2 SU SU SU Pädagogische Grundlagen Ringvorlesung: Päd. Grundlagen Seminar: Pädagog. Grundlagen 4 2 2 VL SU 1.8 4 SU SU VL/ SU/Ü PKL (120) 1 5 1 5 PKL (120) 1 5 schrP (120) 1 5 PStA/R/ Projekt/ PKL (120) Davon 1 SWS angeleitetes Selbststudium auf alle Teilveranstaltungen des Moduls verteilt schrP (120) 1 28 5 1.9 Politikwissenschaftliche Grundlagen Politik und Sozialpolitik Ringvorlesung: Politische Bildung 1.10 Medizinische Grundlagen Medizinische Grundlagen 4 PStA/R 3 SU 2 VL 4 4 VL/SU 1 5 Davon 1 SWS angeleitetes Selbststudium schrP (120) 1 5 ► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben 1.11 Rechtliche Grundlagen 1 5 schrP (120) 1 Familienrecht 2 SU/Ü Plus 1 SWS angeleitetes Selbststudium Sozialrecht 2 SU/Ü ► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später 1.11 Rechtsgrundlagen Sozialer 4 schrP (120) 1 Arbeit, Sozialrecht SU/Ü Rechtsgrundlagen Sozialer 2 Arbeit Sozialrecht 2 SU/Ü 2.4 3.1 Arbeit mit Gruppen 3 Arbeit mit Gruppen 3 Theorie-Praxis-Transfer Theorie-Praxis-Transfer Teil 1 2 2 S ECTS Ergänzende Regelungen Zulassungs voraussetzungen Gw der Noten Art und Dauer in Minuten Art der LV Module, Fächer SWS Modul-Nr. Prüfungen PStA/R/ PKL (90) PStA/R S 29 1 1 5 5 5 Siehe 3.1, S. 31 2. Studienphase (48) (3. - 5. Studiensemester) 49 (1) Theoretische Studiensemester (3.+4. oder 3.+5.) ► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben 1.12 Rechtliche Grundlagen 2 4 schrP (120) 1 Kinder- und Jugendhilferecht 3 SU/Ü Straf- und Jugendstrafrecht 1 SU/Ü ► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später 1.12 Familien-, Kinder- und 5 schrP (120) 1 Jugendhilferecht Familienrecht 2 SU/Ü Kinder- und Jugendhilferecht 3 SU/Ü 1.13* Entwicklung, Erziehung und Bildung RV mit Beiträgen aus Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialer Arbeit Angeleitetes Selbststudium 1.14* Gesundheit und Krankheit RV mit Beiträgen aus Medizin, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Recht, Soziale Arbeit Angeleitetes Selbststudium 1.15* Soziale Ungleichheit/Armut RV mit Beiträgen aus Soziologie, Politikwissen schaft, Recht, Soziale Arbeit Angeleitetes Selbststudium 8 5 VL/ SU/Ü ECTS Ergänzende Regelungen Zulassungs voraussetzungen Gw der Noten Art und Dauer in Minuten Art der LV Module, Fächer SWS Modul-Nr. Prüfungen 90 60 5 5 2 mindest. 40 ECTS 10 2 mindest. 40 ECTS 10 2 mindest. 40 ECTS 10 PStA/R/ Projekt/ PKL (180) 3 8 6 VL/ SU/Ü PStA/R/ Projekt/ PKL (180) 2 8 5 VL/ SU/Ü 3 PStA/R/ Projekt/ PKL (180) **) Wird das Praxissemester im 4. Studiensemester abgelegt, ist das Modul 3.3 bereits in der 2. Studienphase zu absolvieren. Im Austausch wird dann eines der drei interdisziplinären Module 1.13, 1.14 oder 1.15 in der 3. Studienphase studiert. 2.1 Kultur, Ästhetik und Bewegung Praxisangebot 1 Praxisangebot 2 Ringvorlesung Kultur, Ästhetik und Bewegung 6 1 2 2 S/Ü S/Ü praktP praktP 2 VL PKL (120) * Siehe Anmerkung im Modul 1.15 30 5 TNN TNN TNN Praxisangebot 1+2 Präd. mE/oE Präd. mE/oE 2.2 2.3 3.1 Gesprächsführung und Beobachtung, Präsentation und Moderation Gesprächsführung und Beobachtung Präsentation und Moderation Arbeit mit Einzelnen und Familien Arbeit mit Einzelnen und Familien S/Ü praktP TNN Präd. mE/oE 2 S/Ü praktP TNN Präd. mE/oE S PStA/R/ PKL (90) 3 3 Theorie-Praxis-Transfer Teil 2 2 Ausbildungssupervision 3. Studienphase (6. - 7. Studiensemester) 1.4 Theorie Theorien der Sozialen Arbeit 2.5 Gemeinwesenarbeit Gemeinwesenarbeit 3.3** Praxis-Theorie-Transfer Projektbegleitung in Klein gruppen, nach Arbeitsfeld bereichen oder methodischen Schwerpunkten ECTS 1 PStA/R1 5 1 S für Teil 1+2 = 128 PraktipraktP Std. kum 2 S Präd. mE/oE 70 ECTS incl. Modul 3.1 PStA mdlP (15) PStA mE 704 PraktipraktP Std. kum 1 Ü 30 30 Präd. mE/oE Präd. mE/oE Präd.mE/oE 1 mind. 80 ECTS (57) 59 5 1 mind. 80 ECTS 5 29 4 4 SU schrP (120) 3 3 S PStA/R/ PKL (90) 2 2 1 S 10 TNN (2) Praktisches Studiensemester (4. oder 5. Studiensemester) 3.2 Praktisches Studiensemester 3 Praxiseinsatz Ergänzende Regelungen 5 4 2 Praxisseminar Zulassungs voraussetzungen Gw der Noten 6 Theorie-Praxis-Transfer Praxiseinsatz Art und Dauer in Minuten Art der LV Module, Fächer SWS Modul-Nr. Prüfungen PStA Modul 3.2 Pph mE gemäß 10 Studienplan in Kooperation mit einer Einrichtung des Arbeitsfeldes aus 3.2 **) Wird das Praxissemester im 4. Studiensemester abgelegt, ist das Modul 3.3 bereits in der 2. Studienphase zu absolvieren. Im Austausch wird dann eines der drei interdisziplinären Module 1.13, 1.14 oder 1.15 in der 3. Studienphase studiert. * Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht. 31 4.1.x Schwerpunktthema über 2 Semester 12 2 S schrP (120) 1* PStA/R/ 1* Projekt Modul 3.2 Pph mE ECTS Ergänzende Regelungen Zulassungs voraussetzungen Gw der Noten Art und Dauer in Minuten Art der LV Module, Fächer SWS Modul-Nr. Prüfungen 15 * Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht. ► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben 4.2.x Modul 3.2 Querschnittsangebot 1 4 1 Pph mE PStA/R/ Projekt/ SU PKL (120) / mdlP (15) ► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später 4.2.x Modul 3.2 Querschnittsangebot 1 4 1 Pph mE PStA/R/ Projekt/ SU PKL (120) / mdlP (15) ► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben 4.3.x Modul 3.2 Querschnittsangebot 2 4 1 Pph mE PStA/R/ Projekt/ SU PKL (120) / mdlP (15) ► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später 4.3.x Modul 3.2 Querschnittsangebot 2 4 1 Pph mE PStA/R/ Projekt/ SU PKL (120)/ mdlP (15) 4.5 Bachelorarbeit Bachelorarbeit 2 Modul 3.2 32 5 6 5 6 12 1. bis 3. Studienphase 8 ► Gültig für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben 4.4 AW 1 8 PStA/R/ AW 1 2 S 1* PKL (90) PStA/R/ max. 2 AW 2 2 S 1* PKL (90) AW pro PStA/R/ Semester zu AW 3 2 S 1* PKL (90) belegen** PStA/R/ AW 4 2 S 1* PKL (90) ECTS Ergänzende Regelungen Zulassungs voraussetzungen Gw der Noten Art und Dauer in Minuten Art der LV Module, Fächer SWS Modul-Nr. Prüfungen 8 8 * Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht. ** Studierende, die ihr Studium vor dem WS 08/09 begonnen haben, sind hiervon ausgenommen. 1. bis 3. Studienphase 6 ► Gültig für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/2011 und später 4.4 AW 1 6 PStA/R/ AW 1 2 S 1* PKL (90) PStA/R/ AW 2 2 S 1* PKL (90) PStA/R/ AW 3 2 S 1* PKL (90) 6 6 max. 2 AW pro Semester zu belegen * Die Gewichtung gibt hier an, wie die Note der Modulteilprüfung in die Endnote für das Modul eingeht. 33 Teil 3: Prüfungen Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zu diesen Regelungen finden Sie auf der Homepage der Fakultät Sozialwissenschaften: ► SIEHE: www.th-nuernberg.de/sw-ba-rechtsgrundlagen 3.1 Anmeldung zu Prüfungen und Prüfungsrücktritt Zu den Prüfungen am Ende eines Semesters ist zwingend eine Anmeldung erforderlich. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Der Endtermin für die Anmeldung und die Anmeldemodalitäten werden durch Aushang – z.T. auch per E-Mail – bekannt gegeben. Soweit sie vorliegen, sind diese Informationen dem Terminplan (► SIEHE Teil 1, Abschnitt 1.5) zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Anmeldefrist verbindlich ist. Nur bei Glaubhaftmachung eines triftigen Grundes für die Fristversäumung gegenüber der Prüfungskommission (Ansprechperson: Prof. Dr. Viviana Schulz) kann im Nachmeldezeitraum (Fristen sind im Studierendenservice zu erfragen) ganz ausnahmsweise eine nachträgliche Zulassung zur Prüfung erfolgen. Hierbei muss eine Gebühr von 10 Euro gezahlt werden. Nach Beginn des Prüfungszeitraums ist diese Nachmeldemöglichkeit ganz ausgeschlossen. Belastungen durch eine Nebentätigkeit bilden beispielsweise keinen triftigen Grund für eine Nachmeldung. Auch Erkrankungen schließen regelmäßig nicht aus, dass eine rechtzeitige Prüfungsanmeldung im Online-Verfahren möglich gewesen wäre, d.h. sie sind kein triftiger Grund. Schließlich bilden „Versehen“ bei der Anmeldung i.d.R. keinen triftigen Grund. Drucken Sie daher unbedingt Ihre Anmeldung aus und überprüfen diese sofort darauf, ob Sie wirklich zu allen Prüfungen angemeldet sind. Es ist Ihre Verantwortung als Studierende/r, dass Sie sich korrekt zu Prüfungen angemeldet haben. ► WICHTIGE HINWEISE: 1.Sie melden sich online zu den Prüfungen an. Bitte drucken Sie Ihre Prüfungsanmeldung zur Sicherheit aus, überprüfen Sie diese auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit und bewahren den Ausdruck als Beleg bis zu den Prüfungen auf. 2.Studierende ohne Prüfungsanmeldungen können nicht an der jeweiligen Prüfung teilnehmen. 3.Vor den Prüfungen werden Listen mit den Prüfungsanmeldungen und Nichtzulassungen im 5. OG ausgehängt. Jede/r Studierende ist verpflichtet, ihre/seine Anmeldungen auf Richtigkeit zu prüfen und Fehler direkt an das Studienbüro zu melden. Eine Korrektur am Tag der Prüfung ist nicht mehr möglich! 4.Wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen, gilt dies automatisch als wirksamer Rücktritt von der Prüfungsanmeldung. (Ausnahme: Sie befinden sich im Wiederholungsversuch und müssen die Prüfung zur Fristwahrung mitschreiben; vgl. vertiefend unter 3.4) 3.2 Studienbegleitende Leistungsnachweise: Anmeldung und Modalitäten Im Rahmen der allgemeinen Prüfungsanmeldung erfolgt auch die Anmeldung zu studienbegleitenden Prüfungen (Klausur, Referat, Studienarbeit, Projekt, praktische oder mündliche Prüfung). Die Termine und Modalitäten für alle studienbegleitenden Prüfungen, die in der Lehrveranstaltung selbst durchgeführt werden (z. B. Referate, Studienarbeiten und nicht zentral organisierte Klausuren) werden von der zuständigen Lehrperson im Rahmen der Lehrveranstaltung zu Semesterbeginn mitgeteilt. Die Termine für zentral organisierte studienbegleitende Klausuren werden – wie die Termine der schriftlichen Prüfung – per Aushang bekannt gegeben. 3.3 Prüfungszeitraum und Prüfer/-innen Die schriftlichen Prüfungen werden am Ende des Semesters innerhalb eines gesonderten Prüfungszeitraumes abgehalten. Die Termine werden durch Aushänge bekannt gegeben. In der Regel werden als PrüferInnen diejenigen Lehrpersonen bestellt, die im jeweiligen Semester die betreffenden Lehrveranstaltungen abhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht damit rechnen können, dass ehemalige Lehrpersonen noch mehrere Semester nach ihrer Lehrveranstaltung Prüfungen anbieten. Sie müssen dann damit rechnen, dass nur die aktuelle Lehrperson die Prüfung durchführt. 35 3.4 Fristen für Prüfungen und Bestimmungen für Wiederholungen • Wurde eine Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist für alle endnotenbildenden Prüfungsleistungen bei höchstens sechs Prüfungen möglich; jede bestehenserhebliche Teilprüfung zählt dabei als eine Prüfung. Eine dritte Wiederholung ist in höchstens einer endnotenbildenden Prüfung oder einer endnotenbildenden Teilprüfung zulässig; Prüfungen des ersten Studienabschnittes dürfen jedoch höchstens zweimal wiederholt werden. • Eine erste Wiederholungsprüfung muss im nächsten regulären Prüfungstermin, d. h. im darauf folgenden Semester abgelegt werden. Dies betrifft prinzipiell auch Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden! (Details siehe unten!) Auch zu einer Wiederholungsprüfung müssen Sie sich anmelden. Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten erfolgen. Eine dritte Wiederholungsprüfung ist ebenfalls innerhalb einer Frist von zwölf Monaten abzulegen. Weitere Details sind dem Merkblatt „Note 5 – was nun?“ (auch online auf den Seiten des Studienbüros1) zu entnehmen. • Anträge auf Gewährung von Nachfristen (= Fristverlängerung) sind schriftlich beim Studienbüro ein zureichen. Fristen können verlängert werden, wenn sie wegen Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Gründe nicht eingehalten werden können. • Im Falle einer Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit muss der Antrag auf Gewährung einer Nachfrist spätestens unverzüglich nach dem versäumten Prüfungstag bzw. dem versäumten Abgabetermin beim Studienbüro eingehen. Die besonderen Anforderungen an das dabei vorzulegende ärztliche Attest vom Prüfungstag finden Sie auf der Homepage des Studienbüros.2 • Bei einer nicht bestandenen Prüfung besteht die Möglichkeit, nach der Einsichtnahme Kontakt zum/zur Prüfer/in und ggf. auch zum Studienfachberater aufzunehmen. Gegen die Bewertung kann ggf. bei der Prüfungskommission begründeter Widerspruch eingelegt werden. Dann überprüft die Prüferin/der Prüfer die Bewertung (sog. Notenüberdenkungsverfahren). Bitte beachten Sie, dass eine neue Bewertung durch eine dritte Person – sog. „Obergutachter/in“ – prüfungsrechtlich nicht vorgesehen ist. 3.5 Urlaubssemester – Prüfungen während eines Urlaubssemesters Studierende können sich auf Antrag aus wichtigem Grund in der Regel bis zu insgesamt zwei Semestern beurlauben lassen (Art. 48 Abs. 2 Bayer. Hochschulgesetz - BayHSchG -). Urlaubssemester werden im Studienbüro beantragt. Das Antragsformular ist im Internet abrufbar.3 Die Antragstermine sind spätestens der 14.4. für das Sommersemester und spätestens der 31.10. für das Wintersemester. Nach Art. 48 Abs. 3 BayHSchG können in Urlaubssemestern keine erstmaligen Prüfungsleistungen abgelegt werden (Ausnahme: Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit wie auch Urlaubssemester zur Pflege von Angehörigen). Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist jedoch möglich. Die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden daher durch die Beurlaubung prinzipiell nicht unterbrochen. Ausnahmsweise wird der Fristlauf aber unterbrochen, wenn der Grund der Beurlaubung in Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes oder Krankheit liegt. Wenn Sie also eine – trotz Beurlaubung – weiterlaufende Frist nicht wahren können, müssen Sie einen Antrag auf Nachfrist an die Prüfungskommission stellen. Anträge auf Gewährung von Nachfristen sind schriftlich an die Prüfungskommission (Ansprechperson: Prof. Dr. Viviana Schulz) zu stellen und werden an das Studienbüro weitergeleitet. Ein Urlaubssemester wird hochschulrechtlich nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Siehe: www.th-nuernberg.de/fileadmin/Gelenkte_Doks/Abt/SZS/SB/SB_5032_VO_Aushang_Note_5_was_ nun_public.pdf 2 Siehe: www.th-nuernberg.de/seitenbaum/home/studienbuero/pruefungsangelegenheiten/pruefungen/00/ anforderungen-an-aerztliche-atteste/page.html 3 Siehe: www.th-nuernberg.de/fileadmin/Studienbuero/FormularePDF/Antrag_Beurlaubung.pdf 1 36 3.6 Einsichtnahme in die bewerteten Prüfungsarbeiten Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in bewertete Prüfungsarbeiten und zur Besprechung mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer besteht jeweils in dem Semester, in dem die Prüfungsleistung erbracht wurde. • Der Prüfungsausschuss gibt einen Termin bekannt, bis zu dem die Einsichtnahme spätestens angeboten werden muss. • Die jeweiligen Termine für die Einsichtnahme werden dann von der Prüfungsperson mit der OnlineNotenmeldung bekannt gegeben. (Button „Einsichtnahme“). • Für die Einsichtnahme melden Sie sich bitte per E-Mail bei Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin an. • Der Raum für die jeweilige Einsichtnahme wird von Ihrer Prüfungsperson per Aushang bekannt gegeben. ► ACHTUNG: Ein Anrecht auf das Angebot zusätzlicher Termine besteht nicht. 3.7 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden beim Übergang von anderen Hochschulen oder beim Wechsel des Studiengangs anerkannt, soweit wesentliche Unterschiede zu den im Studium der Sozialen Arbeit an der TH Nürnberg zu erbringenden Leistungen fehlen. Dabei werden die zuvor erworbenen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Inhalt, Umfang und Anforderungen überprüft. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Prüfungskommission (Prof. Dr. Ingo Palsherm). ECTS-Leistungspunkte, die in einschlägigen, gleichwertigen Studiengängen „Soziale Arbeit“ erworben wurden, sollen weitestgehend anerkannt werden. Bei einem Wechsel innerhalb Bayerns und Fortführung des Studiums der Sozialen Arbeit sind auf Antrag bis zu einem Umfang von 60 ECTS Grundlagenmodule ohne weitere Prüfung für die Grundlagenmodule des Studiums an der TH Nürnberg anzuerkennen. Außerhalb des Hochschulbereiches im Rahmen einer einschlägigen erfolgreich abgeschlossenen Berufs- oder Schulausbildung, sonstigen weiterbildenden Studien oder einer berufspraktischen Tätigkeit erworbene Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten können auf zu erbringende Leistungen des Studiums angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. Die Entscheidung über die Anrechnung trifft in allen Fällen die Prüfungskommission. Bei der Anerkennung mitgebrachter Prüfungsleistungen wird zugleich entschieden, in welcher Gewichtung die mitgebrachte Note in die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses einfließt. ► ACHTUNG: Die Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen setzt einen Antrag an das Studienbüro voraus. Der Antrag ist spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des Studien semesters zu stellen, in dem die Immatrikulation oder ein Studiengangwechsel erfolgen. Dies gilt auch für einen Antrag auf Erlass von Praxiszeiten aus dem Modul 3.1 Theorie-Praxis-Transfer. Anerkennungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich. Mit dem Antrag4 sind Nachweise über erworbene Kompetenzen und deren genauen Inhalt und Umfang, ggf. ECTS-Leistungspunkte und Bewertungen vorzulegen. Soweit es sich um die Anrechnung von beruflichen Kompetenzen auf die Ableistung des Praktischen Studiensemesters (Modul 3.2) handelt, ist der Antrag hierfür spätestens bis zum Ende des ersten Studienabschnitts, d. h. bis zum Ende des dritten Semesters, zu stellen (siehe 3.8). 3.8 Erlass von Zeiten des Praktischen Studiensemesters In besonders begründeten Fällen kann auf Antrag eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung verbunden mit einschlägiger beruflicher Tätigkeit auf das Praktische Studiensemester (M 3.2) angerechnet werden. 4 Siehe: www.th-nuernberg.de/fileadmin/Gelenkte_Doks/Fak/SW/SW_0540_FO_Anerkennung_Leistungsnachweis_public.pdf 37 Eine einschlägige Berufsausbildung und -ausübung im o. g. Sinn ist nachzuweisen durch eine mindestens zweijährige hauptamtliche Berufstätigkeit in Praxisfeldern der Sozialen Arbeit. Diese Berufstätigkeit muss vor Beginn des Studiums stattgefunden und Bezug zur aktuellen Berufspraxis haben. Darüber hinaus muss einschlägige Fachkompetenz über die anzurechnende Berufstätigkeit in einem Fachgespräch mit dem/der Beauftragten für das Praktikum nachgewiesen werden. Der Antrag5 auf Anrechnung bisher erbrachter Berufsausbildung und Berufsausübung auf den Praxiseinsatz im Modul 3.2 Praktisches Studiensemester muss spätestens bis zum Ende des ersten Studienabschnittes beim Studienbüro eingereicht werden. Der erste Studienabschnitt im o. a. Sinn endet im Studiengang Soziale Arbeit mit dem dritten Lehrplansemester je nach individuellem Studienfortschritt am 30.9. oder 14.3. ► ACHTUNG: Hiervon abweichend sind Anträge auf Erlass des Praxiseinsatzes im Modul 3.1 Theorie-Praxis-Transfer aufgrund der Anrechnung beruflicher Kompetenzen aus studienorganisatorischen Gründen spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters zu stellen, in dem die Immatrikulation oder ein Studiengangswechsel erfolgt ist. ► WEITERE INFORMATIONEN hierzu finden Sie im „Kleinen Kompass zu den Praxismodulen.“ ► Zum Erlass von Praxiszeiten findet am Mittwoch, den 21.10.2015, von 13.10 bis 14.00 Uhr in Raum BB.006 eine Informationsveranstaltung statt. 3.9 Bachelorarbeit Die Regelungen zur Bachelorarbeit (§ 9 SPO B-SA) lauten wie folgt: 1. „In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden ihre Fähigkeit nachweisen, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bearbeitung einer komplexen fachwissenschaftlichen Aufgabenstellung selbständig anzuwenden. 2. Das Thema der Bachelorarbeit muss so beschaffen sein, dass sie bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in zwei Monaten fertig gestellt werden kann. 3. Das Thema der Bachelorarbeit wird frühestens nach erfolgreichem Abschluss des Moduls 3.2 Praktisches Studiensemester ausgegeben. 4. Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit soll spätestens im siebten Studiensemester erfolgt sein. Ist die Ausgabe des Themas nach zwei Monaten im darauf folgenden Semester nicht erfolgt, legt der/die Vorsitzende der Prüfungskommission ein Thema fest.6 5. Die Frist von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelorarbeit, die studienbegleitend gefertigt wird, soll 5 Monate nicht überschreiten, wenn das Thema spätestens bis zu einem Monat nach Beginn des siebten Semesters ausgegeben wird. Im Übrigen darf die Frist drei Monate nicht überschreiten. 6. Wird die Bearbeitungsfrist wegen Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Gründe nicht eingehalten, kann die Prüfungskommission auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren. Die Nachfrist soll drei Monate nicht überschreiten. Das Vorliegen eines nicht zu vertretenden Grundes ist glaubhaft zu machen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. 7. Die Bachelorarbeit ist im Studienbüro zweifach in gebundener Ausfertigung zzgl. einer digitalen Fassung abzugeben.“ Ausführliche Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen, Fristen und Fristverlängerungen, zur Anmeldung und Abgabe u.a. finden Sie im Merkblatt zur Bachelorarbeit (M 4.5). Das Merkblatt ist als pdf-download auf der Homepage der Fakultät oder in Papierform vor dem Sekretariat erhältlich. 5 Siehe: www.th-nuernberg.de/fileadmin/Gelenkte_Doks/Abt/SZS/SB/SB_1006_FO_Antrag_Anrechnung_ Berufsausb_B-SA_public.pdf 6 Studierende, die im 8. oder 9. Studiensemester ohne angemeldete Bachelorarbeit sind, sollten sich beim Studierendenservice oder der Prüfungskommission (Ansprechperson: Prof. Dr. Viviana Schulz) über ihren individuellen Studienfortschritt und sich daraus ergebende Konsequenzen erkundigen. Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe des Bachelorarbeitsthemas bei den Dozenten nicht mit der Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienbüro gleichzusetzen ist. 38 3.10Bildung von Endnoten, Bildung der Prüfungsgesamtnote Viele Module bestehen aus Teilprüfungen. Eine Teilprüfung liegt vor, wenn in einem Prüfungsfach Prüfungsleistungen in unterschiedlichen Prüfungsabschnitten oder über selbstständige Teile einer Prüfung erbracht werden. Falls eine Teilprüfung nicht bestanden wurde, ist nur diese zu wiederholen, nicht die gesamte Modulprüfung. Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Teilprüfungsleistungen errechnet. Das Notengewicht der Teilnoten ersehen Sie aus der Modulübersicht in Abschnitt 2.4. ► WICHTIG: Alle Teilprüfungen müssen mindestens mit ausreichend bewertet sein. Für alle Prüfungsleistungen wurde neu die sog. differenzierte Bewertung eingeführt. Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können die ganzen Noten um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen. 3.11Zeugnis und Diploma Supplement Über die bestandene Bachelorprüfung werden ein Zeugnis gemäß dem Muster, welches im Studienbüro eingesehen werden kann, und ein Diploma Supplement ausgestellt (§ 11 SPO B-SA). Das Diploma Supplement erläutert Arbeitgebern und anderen Hochschulen weltweit fachliche Schwerpunkte, inhaltliche Ausrichtung, Praxisphasen und weitere Besonderheiten des Studiengangs. 3.12Akademischer Grad Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den akademischen Grad „Bachelor of Arts“, Kurzform: „B. A.“. Über die Verleihung des akademischen Grades wird jeweils eine Urkunde in deutscher und englischer Sprache gemäß dem jeweiligen Muster, welches im Studienbüro eingesehen werden kann, ausgestellt. Die Absolventen und Absolventinnen können nach bestandener Bachelorprüfung die Bezeichnung „Bachelor of Arts (B.A.)“ in Sozialer Arbeit führen (§ 12 SPO B-SA). 3.13Staatliche Anerkennung Die staatliche Anerkennung ist eine Bestätigung über die fachliche Eignung für die Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit als Fachkraft in der Sozialen Arbeit im Sinn der jeweiligen Sozialgesetzbücher. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit sind die Absolventen und Absolventinnen berechtigt, die staatliche Anerkennung zu erhalten. Nähere Auskünfte erteilt das Studienbüro der Hochschule. 39 Teil 4: Lehrveranstaltungsübersicht für das Studienjahr 2015/2016 4.1 Online-Einschreibung für Lehrveranstaltungen im Studienjahr 2015/16 1. Warum Online-Einschreibung? Wir wollen Ihnen über die Planung Ihres Studiums so viel Freiheit wie möglich eröffnen. Deshalb verzichten wir darauf, Ihnen zu Beginn des Semesters einen festen Stundenplan zu geben. Damit Sie dennoch gemeinsam mit den anderen rund 1.200 KommilitonInnen angesichts einer begrenzten Zahl von Räumen und der begrenzten Anzahl von Parallelveranstaltungen einzelner Fächer alle einen Seminarplatz erhalten, haben wir die Online-Einschreibung eingeführt. Bei den zur Verfügung gestellten Seminarplätzen pro Modul/Fach orientieren wir uns an der Anzahl der Studierenden, die das entsprechende Fach in dieser Studienphase noch absolvieren müssen. Nicht für jede einzelne Veranstaltung können wir jedoch bei den gegebenen Raum- und Personalkapazitäten Plätze für alle Interessierten vorhalten. Durch die Online-Einschreibung wird für Sie und für uns transparent, in welchen Fällen Seminare schon ausgebucht und in welchen Fällen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, und das vor Beginn der Lehrveranstaltungen. Dies gibt Ihnen und uns die Möglichkeit, im Verlauf des Verfahrens nachzusteuern – sprich unter- und überbelegte Lehrveranstaltungen anzupassen. Die mehrwöchige Suche nach einem freien Seminarplatz möchten wir damit ebenso vermeiden wie die damit verbundene Fluktuation der Seminarteilnehmer in den ersten Wochen. 2. Was sind die „Spiel“-Regeln? Diese Ziele erreichen wir allerdings nur, wenn Sie folgende Grundsätze beherzigen: ● Das Online-Einschreibeverfahren ist für die Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit für alle Studierenden verbindlich. Ausgenommen davon sind die Module 3.1, 3.2, 3.3 (die Praxismodule) und 4.1 (das Schwerpunktthema). Diese Module werden, da sie erst jeweils im Sommersemester erneut starten, in einem speziellen Anmeldeverfahren geplant. ● Ihre Buchung in den einzelnen Fächern verpflichtet Sie dazu, das Fach tatsächlich zu belegen oder aber die Buchung zu stornieren. Sollten Sie sich während der Einschreibefrist anders entscheiden und Ihre Reservierung für eine bestimmte Lehrveranstaltung nicht wahrnehmen wollen, löschen Sie Ihre Buchung bitte so zeitnah wie möglich. Nur dadurch geben Sie den Platz wieder frei und bieten Ihren KommilitonInnen die Möglichkeit, sich noch einzubuchen. (Zum Löschen von Buchungen siehe Punkt 6.4). ● Die Reservierung eines Seminarplatzes, die Sie mit der Online-Einschreibung vorgenommen haben, gilt nur unter der Voraussetzung, dass Sie in der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung anwesend sind oder sich bei dem/der Lehrenden vorab entschuldigt haben. Andernfalls verfällt Ihre Reservierung. Die DozentInnen behalten sich vor, nach der ersten Sitzung die Teilnehmerlisten dementsprechend zu bereinigen. So können Studierende, die keinen Seminarplatz erhalten haben, zeitnah nachrücken. 3. Wie funktioniert die Online-Einschreibung? ● Mit der Online-Einschreibung zu Beginn eines Studienjahres schreiben Sie sich sowohl für die Lehrveranstaltungen des kommenden Winter- wie des darauffolgenden Sommersemesters ein. Vor Beginn des Sommersemesters haben Sie ab 10.3.2016 die Möglichkeit, Änderungen am Stundenplan für das Sommersemester vorzunehmen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn des Sommersemesters. ● Vor der Online-Einschreibung sollten Sie sich Ihren Stundenplan unter Benutzung der im folgenden Punkt aufgelisteten Hilfsmittel zurechtlegen. Wir empfehlen Ihnen, dabei auch schon einen „Plan B“ im Kopf zu haben, damit Sie sich während der Einschreibung bei Bedarf umorientieren können. ● Die Einschreibung beginnt … … für die Lehrplansemester 6 und 7 am 28. September 2015 um 16.00 Uhr … für die Lehrplansemester 4 und 5 am 29. September 2015 ab 14.00 Uhr … für die Lehrplansemester 2 und 3 am 30. September 2015 ab 14.00 Uhr … für die Erstsemester am 5. Oktober 2015 ab 16.00 Uhr Zum genauen Zeitplan: siehe Punkt 5; zum Begriff „Lehrplansemester“ siehe Punkt 6.1 ● Die Einschreibungsfrist endet für alle Fächer am Sonntag, den 29. November 2015 um 24.00 Uhr. 41 4. Wie können Sie sich vorbereiten? ● Grafisch aufbereitete Stundenplanübersichten Sie liegen ab Mitte September in gedruckter Form im 3. OG (Seite Bahnhofstraße) aus. Zusätzlich finden Sie sie auf der Homepage der Fakultät Sozialwissenschaften unter > Infos für Studierende > Online-Einschreibung. Diese Übersichten enthalten v. a. die wöchentlich stattfindenden Lehrveranstaltungen, nicht jedoch die Blockseminare der KÄB- und der Wahlpflichtfächer. ● Studienführer des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit Er enthält im Teil 4 einen ausführlichen Überblick über alle Lehrveranstaltungen des aktuellen Studienjahres mit allen nötigen Informationen: Titel der Veranstaltung, Namen der Lehrenden, Zeitpunkt der Veranstaltung. Er liegt in gedruckter Form ab Anfang September im Sekretariat und auf entsprechenden Ständern im 3. OG der Fakultät aus. Auf die Lehrveranstaltungsübersichten im Teil 4 des Studienführers können Sie ab Mitte August auch über die Homepage der Fakultät zugreifen: > Infos für Studierende > Online-Einschreibung. ● Aktuelle Ankündigungen auf der Fakultätshomepage Beachten Sie bitte unbedingt auch die aktuellen Ankündigungen zur Einschreibung auf der Fakultätshomepage, die auch Änderungen und Ergänzungen zu den im Studienführer angekündigten Lehrveranstaltungen betreffen können. 5. Wie gestaltet sich das Prozedere und der Zeitplan der Online-Einschreibung? Ziel dieses mit der Fachschaft unserer Fakultät und dem Rechenzentrum abgestimmten nach Semestern und nach Fächern gestaffelten Verfahrens ist es, dafür Sorge zu tragen, dass aufgrund der Menge der zeitgleichen Zugriffe die Serverkapazitäten des Rechenzentrums nicht überfordert werden. Außerdem wollen wir Ihnen mit der thematischen und zeitlichen Staffelung des Buchungsvorgangs Hektik und Stress ersparen und die Möglichkeit geben, im Verlauf des Verfahrens Ihren Stundenplan den Gegebenheiten anzupassen. Die nach Fächern gestaffelte Einschreibung findet bei den Lehrplansemestern 1 bis 5 statt. Studierende der Lehrplansemester 6 und 7 haben ab Beginn der Einschreibung Zugriff auf alle Fächer. Bei der Fächer-Staffelung haben wir uns von folgenden Prinzipien leiten lassen: Zunächst werden die streng teilnehmerbeschränkten Fächer freigeschaltet, da die Buchung dieser Fächer wesentlich den übrigen Stundenplan beeinflusst. Dann im zweiten Schritt die größeren Lehrveranstaltungen. Bei den Querschnitts- und KÄB-Praxisangeboten ist zunächst nur eine Buchungsmöglichkeit zugelassen, damit möglichst viele Studierende „zum Zuge kommen“ ►A CHTUNG: Wegen der Administration der Datenbank wird die Online-Einschreibung am 29.9. und am 30.9. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unterbrochen. Wegen der Einschreibung der Erstsemester wird die Online-Einschreibung zudem für die Lehrplansemester 2 bis 7 am 5.10. von 12.00-19.00 Uhr ausgesetzt! ●28.9.2015, ab 16.00 Uhr: Online-Anmeldung der Lehrplansemester 6 und 7 (Erläuterung zum Begriff „Lehrplansemester“: siehe Punkt 6.1) Ab diesem Zeitpunkt können sich ausschließlich Studierende dieser Semester einbuchen, und zwar in alle Fächer. Damit wollen wir gewährleisten, dass Studierende, die vor der Beendigung ihres Studiums stehen, für die noch ausstehenden Fächer freie Plätze finden. Zu Besonderheiten und Einschränkungen bei der Buchung spezieller Fächer siehe die Abschnitte 6.5 (Welche Veranstaltungen kann man nur im „Set“ buchen?) und 6.6 (Welche Einschränkungen gibt es beim Buchen von Fächern?). 42 ● 29.9.2015, ab 14.00 Uhr: Online-Einschreibung der Lehrplansemester 4 und 5 (Erläuterung zum Begriff „Lehrplansemester“: siehe Punkt 6.1) (Von 8.00-12.00 Uhr: Unterbrechung der Einschreibung) 14.00 Uhr 2.2 Gesprächsführung und Beobachtung 2.2 Präsentation und Moderation 2.3 Arbeit mit Einzelnen und Familien 2.5 Gemeinwesenarbeit (mindestens 80 ECTS erforderlich) Alle Module/Fächer der 1. Studienphase: 1.1 Propädeutik, 1.2 Theorie, Geschichte, Werte und Normen, 1.3 OTIS/Sozialwirtschaft, 1.5 Forschungsmethoden, 1.6 bis 1.10 Soziologische, psychologische, pädagogische, politikwissenschaftliche, medizinische Grundlagen, 1.11 Rechtliche Grundlagen 1 (für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben) bzw. Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, Sozialrecht (für Studierende mit Studienbeginn WS 2011/12) und 2.4 Arbeit mit Gruppen 1.12 Rechtsgrundlagen 2 (für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben) bzw. Familien-/Kinder- und Jugendhilferecht (für Studierende mit Studienbeginn WS 2011/12) (nicht AW) 14.30 Uhr 2.1 KÄB-Praxisangebote (1. Buchungsmöglichkeit) 4.2.x Querschnittsangebote (1. Buchungsmöglichkeit) (Voraussetzung: Praxisphase erfolgreich absolviert) 15.00 Uhr 1.13-1.15 Interdisziplinäre Module (mindestens 40 ECTS erforderlich) 1.4 Theorie (mindestens 80 ECTS erforderlich) 15.30 Uhr 2.1 KÄB-Ringvorlesung 2.1 KÄB-Praxisangebote (2. Buchungsmöglichkeit) 4.2.x Querschnittsangebote (2. Buchungsmöglichkeit) (Voraussetzung: Praxisphase erfolgreich absolviert) 16.00 Uhr 4.4 AW-Fächer (Zwei Buchungsmöglichkeiten pro Semester) ● 30.9.2015, 14.00 Uhr: Online-Einschreibung der Lehrplansemester 2 und 3 (Erläuterung zum Begriff „Lehrplansemester“: siehe Punkt 6.1) (Von 8.00-12.00 Uhr: Unterbrechung der Einschreibung) 14.00 Uhr 2.2 Gesprächsführung und Beobachtung 2.2 Präsentation und Moderation 2.3 Arbeit mit Einzelnen und Familien 2.5 Gemeinwesenarbeit (mindestens 80 ECTS erforderlich) Alle Module/Fächer der 1. Studienphase: 1.1 Propädeutik, 1.2 Theorie, Geschichte, Werte und Normen, 1.3 OTIS/Sozialwirtschaft, 1.5 Forschungsmethoden, 1.6 bis 1.10 Soziologische, psychologische, pädagogische, politikwissenschaftliche, medizinische Grundlagen und 2.4 Arbeit mit Gruppen (Außer 1.11. und AW) 14.30 Uhr 1.11 und 1.12 Recht 15.00 Uhr 2.1 KÄB-Praxisangebote (1. Buchungsmöglichkeit) 1.13-1.15 Interdisziplinäre Module (mindestens 40 ECTS erforderlich) 15.30 Uhr 2.1 KÄB-Ringvorlesung 2.1 KÄB-Praxisangebote (2. Buchungsmöglichkeit) 1.4 Theorie (mindestens 80 ECTS erforderlich) 16.00 Uhr 4.4 AW-Fächer (Zwei Buchungsmöglichkeiten pro Semester) Bei Bedarf werden für die Lehrplansemester 2 und 3 kurzfristig zusätzliche Angebote freigeschaltet. Bitte informieren Sie sich darüber zeitnah auf der Homepage der Fakultät. 43 ● 5. Oktober 2015 ab 16.00 Uhr: Online-Anmeldung der Erstsemester 16.00 Uhr 1.1 Wissenschaftliches Arbeiten, Methoden und Strategien des Lernens 1.5 Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit 2.4 Arbeit mit Gruppen 2.1 KÄB-Praxisangebote (nur Restplätze, da Studienphase II !) 16.30 Uhr 1.3 Organisationen, Träger und Institutionen der Sozialen Arbeit (OTIS) 1.3 Sozialwirtschaft 1.11 Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit 1.11 Sozialrecht 17.00 Uhr 1.6 Soziologische Grundlagen (Ringvorlesung + Seminar) 1.8 Pädagogische Grundlagen (Ringvorlesung + Seminar) 1.9 Politikwissenschaftliche Grundlagen (Ringvorlesung + Seminar) 17.30 Uhr 1.2 Geschichte der Sozialen Arbeit 1.2 Einführung in die Theorien der Sozialen Arbeit 1.2 Werte und Normen 1.7 Psychologische Grundlagen (Allgemeine, Entwicklungs- u. Sozialpsychologie) 1.10 Medizinische Grundlagen 18.00 Uhr 4.4 AW-Fächer (Zwei Buchungsmöglichkeiten pro Semester) 6. Was muss ich wissen, tun, beachten, wenn ich mich einschreibe? 6.1 Was ist ein „Lehrplansemester“? Das Lehrplansemester (synonym auch Studien- bzw. Studienplansemester genannt) ist das maßgebliche Kriterium für den Zeitpunkt, ab dem Sie sich in Ihre Fächer einschreiben können. Im Lehrplansemester wird Ihr Studienfortschritt nach den erreichten ECTS-Punkten dokumentiert. Es handelt sich also nicht (unbedingt) um die Semesteranzahl, die Sie schon studiert haben. Z. B. werden Studierende an unserer Fakultät so lange im 3. Lehrplansemester gezählt, bis sie die 70 ECTS und die Zulassung zum Praktikum erreicht haben. Sie gehen also im 4. Lehrplansemester ins Praktikum, auch wenn Sie unter Umständen schon im 6. Fachsemester sind. ► WICHTIG: Vor Beginn der Online-Einschreibung erhalten Sie eine Mail, aus der Sie Ihr aktuelles Lehrplansemester und den Stand Ihrer ECTS-Punkte entnehmen können. Zusätzlich wird Ihnen beim Login zum Einschreibeverfahren Ihr aktuelles Lehrplansemester angezeigt. 6.2 Wie schreibe ich mich in ein Fach ein? ● Gehen Sie auf die Seite > Infos für Studierende > Online-Einschreibung auf der Homepage der Fakultät SW und klicken Sie auf den dort vorhandenen Link > Online-Einschreibung (Login) ● Geben Sie in die erscheinende Maske Ihre my.ohm-Logindaten ein (nicht Ihre my.ohmportal-Logindaten!). ● Klicken Sie auf den Link zur Einschreibung in die Fächer der Fakultät Sozialwissenschaften. ● Wählen Sie zunächst das entsprechende Modul bzw. Fach aus. ● Nun sehen Sie die Parallelangebote des gewählten Fachs für das Wintersemester 2015/16 und das Sommersemester 2016. Die Angebote des Wintersemesters stehen vor denen des Sommersemesters. Innerhalb eines Semesters sind sie in alphabetischer Reihenfolge nach den Dozentennamen sortiert. ● Bei regelmäßig stattfindenden Lehrveranstaltungen wird der Termin direkt angezeigt. Durch Wahl des Menüpunkts >Details können Sie sich weitere Angaben zum Lehrangebot anzeigen lassen. (z.B. Termine von Blockveranstaltungen). ● Sie sehen ebenfalls die Anzahl der freien Plätze in den einzelnen Angeboten. Ausgebuchte Angebote sind rot unterlegt und nicht mehr wählbar. Es ist jedoch möglich, dass bei einigen Lehrveranstaltungen weitere Kapazitäten zu einem späteren Zeitpunkt frei geschaltet werden oder dass bereits belegte Plätze zwischenzeitlich wieder frei geworden sind, so dass es sich ggf. lohnt, dies später erneut zu überprüfen. 44 ● In einigen teilnehmerbeschränkten Fächern der Handlungslehre sowie in den Wahlpflichtfächern gibt es kurze Wartelisten (jeweils nur 3-5 Plätze!). Wenn ein Fach gelb unterlegt ist, können Sie sich noch auf die Warteliste eintragen. Werden am Semesterbeginn freibleibende Plätze durch den Dozenten bereinigt, so rücken die Wartelistenkandidaten entsprechend vor. Bedenken Sie, dass Wartelistenbuchungen wie normale Belegungen behandelt werden. Sie führen also nicht zu zusätzlichen Buchungsmöglichkeiten in demselben Fach! ● Wählen Sie zur Einschreibung Ihre gewünschte Lehrveranstaltung per Mausklick in dem vorgesehenen Kästchen aus. Anschließend klicken Sie noch den Button > abschicken am Ende jeder Fachliste an oder bestätigen mit > Enter. Dann werden Sie erneut zur Eingabe Ihres Passworts aufgefordert. 6.3 Wie bekomme ich einen Überblick über meinen aktuellen Buchungsstand? Ihren aktuellen Buchungsstand können Sie während des Buchungsvorgangs jederzeit unter dem zugehörigen Link > gesamte Belegungsliste direkt in einem eigenen Fenster öffnen. ► Hinweis: Wenn Sie zwischenzeitlich neue Buchungen vornehmen, müssen Sie diese geöffnete Seite ggf. neu laden (siehe entsprechender Link), um die neuen Belegungen angezeigt zu bekommen. 6.4 Wie mache ich eine Buchung wieder rückgängig? Sollten Sie Ihre Einschreibung für eine Lehrveranstaltung rückgängig machen wollen, so rufen Sie den Auswahlpunkt > gesamte Belegungsliste auf und klicken neben dem Fach, das Sie löschen wollen, auf den roten Link > löschen. Bitte vergessen Sie auch hier nicht das Bestätigen. Denn erst nach der Passworteingabe wird die Buchung gelöscht. Alternativ können Sie eine Stornierung Ihrer Buchung auch unter Anwahl des betreffenden Faches vornehmen und Ihr gesetztes Häkchen dort entfernen. Erst dann können Sie sich ggf. wieder in eine andere Parallelveranstaltung des gleichen Faches eintragen. Bitte vergessen Sie auch hier nicht das Bestätigen. 6.5 Welche Veranstaltungen kann man nur im „Set“ buchen? Das aus drei Lehrveranstaltungen bestehende Modul 1.7 Psychologische Grundlagen, die Interdisziplinären Module 1.13-1.15 (Ringvorlesung und Projektgruppenarbeit) und die Ringvorlesungen und Seminare der Module 1.6, 1.8 und 1.9 bilden jeweils inhaltlich und teilweise auch zeitlich zusammenhängende Einheiten und sind daher in einem Vorgang zu belegen. Bei dem Modul 1.7 bekommen Sie alle Teillehrveranstaltungen, die zu einem zusammenhängenden Parallelangebot gehören, zunächst in Kurzform einzeln angezeigt. Wenn Sie auf „abschicken“ klicken, bekommen Sie auf der Seite, in der Sie zur Eingabe des Passworts aufgefordert werden, zur Kontrolle alle Details der Teillehrveranstaltungen angezeigt. Damit sind Sie in allen aufgeführten Lehrveranstaltungen automatisch eingeschrieben. Beim interdisziplinären Modul 1.15 Armut und Soziale Ungleichheit gibt es nur (noch) eine Ringvorlesung. Bei der Online-Einschreibung entscheiden Sie sich für die Projektgruppen, die entweder montags oder mittwochs stattfinden. Sie werden dann automatisch in die Ringvorlesung eingebucht. Sobald Sie sich bei den Modulen 1.6, 1.8 und 1.9 in ein Seminar eingebucht haben, werden Sie automatisch auch in die entsprechende Ringvorlesung eingebucht, da Ringvorlesung und Seminar eine einheitliche Prüfung haben. 6.6 Welche Einschränkungen gibt es beim Buchen von Fächern? ● Beachten Sie bitte, dass Sie nur ein Angebot eines Pflichtfaches in einem Studienjahr belegen können. Für Wiederholer besteht im Sommersemester die Möglichkeit der Nachbuchung. 45 ● Voraussetzungen für die Buchung spezieller Module: – 1.4 Theorie: mindestens 80 ECTS erforderlich – 1.13-1.15 Interdisziplinäre Module: mindestens 40 ECTS erforderlich – 2.5 Gemeinwesenarbeit: mindestens 80 ECTS erforderlich – 4.2.x Querschnittsangebote: Praxisphase erfolgreich absolviert ● Bei Wahlpflichtangeboten bestehen folgende Beschränkungen: –Pro Studienjahr können von Studierenden im Bachelorstudiengang maximal 2 Querschnittsangebote gewählt werden (Achtung: gestaffelte Freischaltung). –Pro Studienjahr sind maximal 2 KÄB-Praxisangebote wählbar (Achtung: gestaffelte Freischaltung). – Pro Semester sind maximal 2 AW-Angebote belegbar. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben. Diese Studierenden melden sich bitte ggf. per Mail bei [email protected]. 6.7 Wie melde ich mich für den Zertifikatskurs „Onlineberatung“ an? Die Lehrveranstaltungen, die gleichzeitig Teil des Zertifikatskurses Onlineberatung sind, können nur unter dem Link „Zertifikatskurs“ (am Ende der Fächerliste) belegt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Angebote als „reguläre“ Lehrveranstaltung besuchen wollen, ohne den Zertifikatskurs zu absolvieren. Folgen Sie den Hinweisen beim betreffenden Lehrangebot. Studierende, die das Zertifikat Onlineberatung erwerben möchten, melden sich bitte vor der Onlineeinschreibung formlos bei folgender Adresse per Mail an: [email protected] 6.8 Wo melde ich mich, wenn etwas „schief läuft“? Bitte richten Sie alle Anfragen zur Online-Einschreibung ausschließlich an die dafür speziell eingerichtete E-Mail-Adresse: [email protected] Wir werden Ihre Anfragen so schnell wie möglich beantworten. Bitte wenden Sie sich in solchen Angelegenheiten nicht an die einzelne Lehrperson oder das Sekretariat, denn diese können Fragen zur Veranstaltungsplanung nicht beantworten. 46 Lehrveranstaltung SWS ECTS Propädeutik Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit Informationstechnologien 5 1 5 2 Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Wintersemester 2015/16 Blockveranstaltung in 12 Arbeitsgruppen (siehe Gruppeneinteilung bei Einführungsveranstaltung) Reindl/Irler/ Gruppe Glöckler: Fr 9.10., 9.00-12.30 Weinreich und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Helmbrecht: Fr 9.10., 9.0012.30 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Palsherm: Fr 9.10., 13.3017.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Schulz: Fr 9.10., 13.30-17.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Kawamura-Reindl: Sa 10.10., 9.00-12.30 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Langen: Sa 10.10., 9.0012.30 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Limmer: Sa 10.10., 13.3017.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe v. Rautenfeld: Sa 10.10., 13.30-17.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Gutberlet: Fr 16.10., 9.0012.30 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Bach: Fr 16.10., 9.00-12.30 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Morgenstern: Fr 16.10., 13.30-17.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Gruppe Heidenreich: Fr 16.10., 13.3017.00 und Fr 11.12., 14.00-17.00 Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 – ► ACHTUNG: Die Lehrveranstaltung wird nur im Wintersemester durchgeführt. Für Studierende, die die Lehrveranstaltung im Wintersemester nicht mit Erfolg abschließen, wird ggf. im darauffolgenden Sommersemester eine Wiederholungsmöglichkeit angeboten. Studienphase 1 47 Modul 1.1 4.2 Lehrveranstaltungen in der ersten Studienphase (1.+2. Semester) M. 1.1 (Forts.) Modul 1.2 Modul 1.3 48 Modul 1.5 Wissenschaftliches Arbeiten, Methoden und Strategien des Lernens Theorie/Geschichte/ Werte und Normen Geschichte der Sozialen Arbeit Einführung in die Theorien der Sozialen Arbeit Werte und Normen ECTS SWS 2 6 Gröhlich Haenelt Heidenreich von Rautenfeld von Rautenfeld Wahl 5 2 2 6 4 Sozialwirtschaft 2 Forschungsmethoden Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit 4 4 5 5 Termine und sonstige Hinweise (WS) Di 11.30-13.00 Mo 14.00-15.30 Mo 15.45-17.15 Mo 14.00-15.30 Mi 14.00-15.30 Mo 11.30-13.00 Dozentin / Dozent Do 8.00-9.30 Mo 9.45-11.15 Di 11.30-13.00 Mi 8.00-9.30 Di 14.00-15.30 Mo 14.00-15.30 Mi 9.45-11.15 Beyer Gerhardinger Walther Beyer Beyer Gerhardinger Wintersemester 2015/16 Do 15.45-19.00 Di 9.45-13.00 Mo 11.30-13.00; Mo 14.00-15.30 Mi 14.00-15.30 Mi 15.45-17.15 Mi 9.45-11.15 Fromm Görtler Mangione März Wintersemester 2015/16 Di 9.45-13.00 Do 8.00-11.15 Mo 16.30-20.00 Di 14.00-17.15 Schmidt Mi 8.00-11.15 Termine und sonstige Hinweise (SS) Gröhlich Haenelt Di 11.30-13.00 Mo 14.00-15.30 Scheja Di 9.45-11.15 Wintersemester 2015/16 Frank Michl Wahl Zitzmann Brockmann Gerhardinger Helmbrecht 2 OTIS / Sozialwirtschaft Organisation und Träger der Sozialen Arbeit Dozentin / Dozent Sommersemester 2016 Frank Do 8.00-9.30 Wahl Zitzmann Gerhardinger Helmbrecht Helmbrecht Di 11.30-13.00 Mi 8.00-9.30 Mo 14.00-15.30 Di 14.00-15.30 Mi 9.45-11.15 Gerhardinger Heese Walther Beyer Beyer Gerhardinger Sommersemester 2016 Di 9.45-13.00 Mo 8.00-11.15 Mo 11.30-13.00; Mo 14.00-15.30 Mi 14.00-15.30 Mi 15.45-17.15 Mi 9.45-13.00 Fromm Görtler Mangione März Scheja Schmidt Sommersemester 2016 Di 9.45-13.00 Do 8.00-11.15 Mo 16.30-20.00 Do 14.00-17.15 Di 14.00-17.15 Mi 8.00-11.15 Studienphase 1 Lehrveranstaltung SWS ECTS Modul 1.6 Modul 1.7 Modul 1.8 Soziologische Grundlagen RV: Soziolog. Grundlagen 5 3 5 Seminar: Soziologische Grundlagen 2 Psycholog. Grundlagen Allgemeine Psychologie 5 2* 5 4 2 5 Entwicklungspsychologie Sozialpsychologie Pädagogische Grundlagen Ringvorlesung: Pädagogische Grundlagen Seminar: Pädagogische Grundlagen Dozentin / Dozent Garhammer/ Fromm/Pfeffer Adam Fromm Rosenkranz Rosenkranz Sowa Termine und sonstige Hinweise (WS) Wintersemester 2015/16 Di 14.00-16.30 Mi 16.45-18.15 Mo 9.45-11.15 Mo 9.45-11.15 Mo 11.30-13.00 Fr 8.00-9.30 Dozentin / Dozent Garhammer/ Fromm/Pfeffer Adam Fromm Rosenkranz Rosenkranz Sowa Wintersemester 2015/16 Fr 8.00-9.30 Raab Mi 14.00-15.30 Raab 2* Mi 15.45-19.00, 14tg i. W. mit Bach Sozialpsychologie Bach Fr 9.45-13.00, 14tg i. W. mit Bach Sozialpsychologie 2* Weissman Mi 15.45-19.00, 14tg i. W. mit Weissman Entwicklungspsychologie Weissman Fr 9.45-13.00, 14tg i. W. mit Weissman Entwicklungspsychologie * abzüglich 1 SWS angeleitetes Selbststudium auf alle Teil-LV des Moduls verteilt 2 Raab Raab Bach Kuckhermann/ Tischner Brockmann Heidenreich Tischner Tischner Wintersemester 2015/16 Mi 17.30-19.00 Di 9.45-11.15 Di 14.00-15.30 Mi 14.00-15.30 Mi 15.45-17.15 Kuckhermann/ Tischner Brockmann Brockmann Tischner Tischner Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 Di 14.00-16.30 Mi 16.45-18.15 Mo 9.45-11.15 Mo 9.45-11.15 Mo 11.30-13.00 Fr 8.00-9.30 Sommersemester 2016 Fr 8.00-9.30 Mi 14.00-15.30 Mi 15.45-19.00, 14tg i. W. mit Sozialpsychologie Fr 9.45-13.00, 14tg i. W. mit Sozialpsychologie Mi 15.45-19.00, 14tg i. W. mit Entwicklungspsychologie Fr 9.45-13.00, 14tg i. W. mit Entwicklungspsychologie Sommersemester 2016 Mi 8.00-9.30 Di 14.00-15.30 Di 9.45-11.15 Mi 14.00-15.30 Mi 15.45-17.15 Studienphase 1 49 Lehrveranstaltung SWS ECTS Modul 1.9 Politikwiss. Grundlagen Ringvorlesung: Pol. Bildung 4 2 5 Politik und Sozialpolitik 3* Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Wintersemester 2015/16 Bitzan/ Mo 14.00-15.30 Morgenstern/ von Rautenfeld/ Bitzan Do 17.30-20.00 Morgenstern Di 10.30-13.00 Morgenstern Di 14.00-16.30 von Rautenfeld Mi 15.45-18.15 M. 1.10 * abzüglich 1 SWS angeleitetes Selbststudium 50 Modul 1.11 Medizinische Grundlagen 4 Medizinische Grundlagen 4 Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, Sozialrecht (alt: Rechtl. Grundlagen 1) Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit* Sozialrecht (5) 4 2 5 Bitzan/ Morgenstern/ von Rautenfeld/ Bitzan Morgenstern Morgenstern von Rautenfeld von Rautenfeld Wintersemester 2015/16 Richter Richter 5 Dozentin / Dozent Mo 8.00-11.15 Mo 11.30-13.00; Mo 14.00-15.30 Sommersemester 2016 Mo 14.00-15.30 Do 17.30-20.00 Di 10.30-13.00 Di 14.00-16.30 Mo 15.45-18.15 Mi 14.00-16.30 Sommersemester 2016 Schulz Schulz Wintersemester 2015/16 Palsherm Mo 11.30-13.00 Palsherm Mo 15.45-17.15 2 Palsherm Di 9.45-11.15 Palsherm Di 15.45-17.15 Familienrecht** (2) Brosch Di 11.30-13.00 Brosch Di 14.00-15.30 Familienrecht** (1) Brosch Di 15.45-16.30 (angel. Selbststudium) * LV für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später ** LV für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben Termine und sonstige Hinweise (SS) Mi 14.00-17.15 Fr 9.45-13.00 Sommersemester 2016 Palsherm Palsherm Palsherm Palsherm Brosch Brosch Brosch Mo 11.30-13.00 Mo 15.45-17.15 Di 9.45-11.15 Di 15.45-17.15 Di 14.00-15.30 Mi 9.45-11.15 Di 15.45-16.30 (angel. Selbststudium) Studienphase 1 Lehrveranstaltung SWS ECTS Arbeit mit Gruppen 3 5 Dozentin / Dozent Frank Modul 2.4 Graef Gröhlich Gröhlich Gutberlet Vietzke 51 Wahl Termine und sonstige Hinweise (WS) Dozentin / Dozent Wintersemester 2015/16 Fr 9.10., 14.00-17.15; Sa 10.10., 8.45-17.15; Fr 13.11., 14.00-17.15; Sa 14.11., 8.45-17.15; Fr 4.12., 14.0017.15; Fr 8.1., 14.00-17.15 Fr 13.11., 9.00-17.00; Sa 14.11., Graef 9.00-17.00; Fr 18.12., 9.00-17.00; Sa 19.12., 9.00-17.00 Mi 14.00-16.30 Gröhlich Mi 8.45-11.15 Do 9.45-12.15 Fr 9.10., 14.00-18.00; Fr 23.10., Vietzke 14.00-19.00; Sa 24.10., 9.00-14.00; Fr 6.11., 14.00-19.00; Sa 7.11., 9.0014.00; Fr 20.11., 14.00-19.00; Sa 21.11., 9.00-14.00 Vietzke Mo 14.00-16.30 Wahl Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 Fr 22.4., 9.00-17.00; Sa 23.4., 9.0017.00; Fr 20.5., 9.00-17.00; Sa 21.5., 9.00-17.00 Mo 14.00-16.30 Fr 18.3., 14.00-18.00; Fr 1.4., 14.0019.00; Sa 2.4., 9.00-14.00; Fr 15.4., 14.00-19.00; Sa 16.4., 9.00-14.00; Fr 22.4., 14.00-19.00; Sa 23.4., 9.0014.00 Fr 6.5., 14.00-18.00; Fr 3.6., 14.0019.00; Sa 4.6., 9.00-14.00; Fr 10.6., 14.00-19.00; Sa 11.6., 9.00-14.00; Fr 24.6., 14.00-19.00; Sa 25.6., 9.0014.00 Mo 14.00-16.30 Studienphase 1 Lehrveranstaltung Modul 3.1 ECTS SWS Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) 52 Theorie-Praxis-Transfer 4 10 Teil 2: Wintersemester 2015/16 Teil 1 (jeweils im SS) 2 Teil 2 (jeweils im WS) 2 Resozialisierung, Gefährdetenhilfe Kugler / Adam Di 17.30-19.00 Gesundheitshilfen Bolz Di 8.00-9.30 Schmidt Di 8.00-9.30 Interkulturelle / Internat. Soz. Arbeit Topper Di 8.00-9.30 Münch Di 17.30-19.00 Jugend- und Familienhilfe Zitzmann Di 8.00-9.30 Jugend-, Jugendsozialarbeit Roth Di 8.00-9.30 Wahl Di 17.30-19.00 Soziale Arbeit mit Menschen mit Gröhlich Di 8.00-9.30 Behinderung und psych. Erkrankung Walther Di 17.30-19.00 Soz. Arbeit mit Frauen und Mädchen Pfeffer Di 17.30-19.00 Soz. Arbeit mit alten Menschen Langen Di 17.30-19.00 Soz. Arbeit mit Kindern, Hilfen zur Gundlach Di 8.00-9.30 Erziehung Jungfer Di 8.00-9.30 Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (SS) Teil 1: Sommersemester 2016 Bildung neuer Seminargruppen am Ende des WS 2015/16, Beginn SS 2016 Siehe unten stehenden Hinweis zu den Informationsveranstaltungen Informationsveranstaltungen zu den Arbeitsfeldbereichen im WS 2015/16: Bereits sehr frühzeitig in Ihrem Studium sollen Sie die Möglichkeit haben, sich über die Vielfältigkeit der Sozialen Arbeit zu informieren. Sie erhalten in einer fünfteiligen Informationsveranstaltung Einblicke in zehn zentrale Arbeitsfelder Ihres späteren Berufs. Gleichzeitig sollen Sie dadurch bei der Wahl Ihres TPTSeminars und des entsprechenden Praktikums (siehe Kompass für die prakt. Studienmodule) unterstützt werden. Der Besuch der Veranstaltungen ist zwar freiwillig, wird aber fachlicherseits dringend empfohlen. Die fünf Veranstaltungen finden jeweils montags von 17.30–19.00 Uhr im Raum BB.006 zu folgenden Terminen statt: Datum 16.11.2015 23.11.2015 30.11.2015 7.12.2015 14.12.2015 17.30–18.15 Uhr Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderung und psych. Erkrankung Gesundheitshilfen Jugend- und Familienhilfe Soziale Arbeit mit Frauen und Mädchen Jugend-, Jugendsozialarbeit 18.15–19.00 Uhr Soziale Arbeit mit Kindern, Hilfen zur Erziehung Interkulturelle / Internationale Soziale Arbeit Soziale Arbeit mit alten Menschen Erwachsenenbildung Resozialisierung, Gefährdetenhilfe Studienphase 1 Lehrveranstaltung Modul 1.12 ECTS Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht (alt: Rechtl. Grundlagen 2) Kinder- und Jugendhilferecht Familienrecht* (4) 5 5 3 Dozentin / Dozent Dozentin / Dozent Wintersemester 2015/16 Brosch Brosch Brosch Brosch Straub 2 Termine und sonstige Hinweise (WS) Mi 8.45-11.15 Mi 14.00-16.30 Di 11.30-13.00 Di 14.00-15.30 Do 14.00-17.15, Termine: 8.10., 22.10., 5.11., 19.11., 3.12., 17.12., 14.1. Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 Brosch Brosch Brosch Brosch Straub Di 9.45-11.15 Mi 14.00-16.30 Di 14.00-15.30 Mi 9.45-11.15 Do 14.00-17.15, Termine: 17.3., 7.4., 21.4., 12.5., 2.6., 16.6., 30.6. Modul 1.13 Entwicklung, Erziehung und Bildung RV mit Beiträgen aus Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialer Arbeit sowie angeleitetes Selbststudium/ Projektbetreuung Modul 1.14 53 Straf- und (1) Jugendstrafrecht** * LV für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/11 ** LV für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben = AW-Fach „Strafrecht, insbes. Sexual-, Drogen- und Jugendstrafrecht“ Gesundheit und Krankheit RV mit Beiträgen aus Medizin, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Recht, Soziale Arbeit sowie angeleitetes Selbststudium/ Projektbetreuung 8 10 8 8 8 Wintersemester 2015/16 Kuckhermann (Koordinator) u.a. Tischner (Koordinator) u.a. 10 Limmer (Koordinatorin) u.a. Limmer (Koordinatorin) u.a. Di 8.45-13.00 (RV), Projektbetreuung Moodle Fr 8.00-13.00 (RV) Projektbetreuung Moodle Wintersemester 2015/16 Mi 8.00-11.15 und 14.00-15.30 (RV); Mi 15.45-18.15 (angeleitetes Selbst studium/Fallarbeit/Projektbetreuung) Fr 8.00-13.00 (RV); Fr 14.00-16.30 (angeleitetes Selbst studium/Fallarbeit/Projektbetreuung) Sommersemester 2016 Kuckhermann (Koordinator) u.a. Tischner (Koordinator) u.a. Limmer (Koordinatorin) u.a. Limmer (Koordinatorin) u.a. Di 8.45-13.00 (RV), Projektbetreuung Moodle Fr 8.00-13.00 (RV) Projektbetreuung Moodle Sommersemester 2016 Mi 8.00-11.15 und 14.00-15.30 (RV); Mi 15.45-18.15 (angeleitetes Selbst studium/Fallarbeit/Projektbetreuung) Fr 8.00-13.00 (RV); Fr 14.00-16.30 (angeleitetes Selbst studium/Fallarbeit/Projektbetreuung) Studienphase 2 Lehrveranstaltung SWS 4.3 Lehrveranstaltungen in der zweiten Studienphase (3.-5. Semester) SWS ECTS Modul 1.15 Soziale Ungleichheit/Armut RV mit Beiträgen aus Soziologie, Politikwissen schaft, Recht, Soziale Arbeit sowie angeleitetes Selbststudium/ Projektbetreuung 8 8 10 Kultur, Ästhetik+Bewegung Praxisangebot 1 1 Praxisangebot 2 1 Theorie / RV 6 2 2 2 54 Modul 2.1 1 5 Dozentin / Dozent Walther (Koordinator) u.a. Walther (Koordinator) u.a. Termine und sonstige Hinweise (WS) Wintersemester 2015/16 Mo 14.00-17.15 (RV) Mo 11.30-13.00 (Projektbetreuung) Mi 9.45-11.15 (Projektbetreuung) Wintersemester 2015/16 siehe Veranstaltungsliste ▼ siehe Veranstaltungsliste ▼ Kosuch/ Do 14.00-15.30 Heidenreich/ Kuckhermann/ Wahl Dozentin / Dozent Walther (Koordinator) u.a. Walther (Koordinator) u.a. Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 Mo 14.00-17.15 (RV) Mo 11.30-13.00 (Projektbetreuung) Mi 9.45-11.15 (Projektbetreuung) Sommersemester 2016 siehe Veranstaltungsliste ▼ siehe Veranstaltungsliste ▼ Kosuch/ Do 14.00-15.30 Heidenreich/ Kuckhermann/ Wahl raktische Angebote zum Fach „Kultur, Ästhetik und Bewegung (KÄB)“: Zu jedem der Angebote wird eine schriftliche Information im 4. Stock P ausgehängt und in den Content Services des my-ohm-Systems bereitgestellt. Dieser Aushang enthält Angaben zu folgenden Punkten: Titel/Thema des Angebots; DozentIn; Studienziele und -inhalte; Art der Lehrveranstaltung; Kriterien zur Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „ohne Erfolg teilgenommen“. Sofern nichts anderes angegeben ist, umfasst jedes Angebot jeweils 2 SWS. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt in der Regel 15-25, die genaue Beschränkung für jedes einzelne Angebot sehen Sie bei Ihrer Online-Anmeldung. Ziele: Im KÄB-Bereich geht es darum, in einem geschützten und unbewerteten Raum ästhetische Erfahrungen machen zu können. Der Prozess steht deshalb im Vordergrund der KÄB-Veranstaltungen, wenngleich auch interessante und für ein äußeres Publikum spannende Produkte in diesen Prozessen entstehen können. Als Gemeinsamkeit und inhaltliche Klammer dient die jedes Semester stattfindende KÄB-Begegnung, in der sich die Studierenden über Ihre Erfahrungen austauschen können. Der KÄB-Bereich soll zur Gestaltung einer lebendigen, sichtbaren und nachhaltigen Fakultätskultur beitragen. Alle Studierenden und Dozenten sind deshalb eingeladen, im Laufe des Semesters im Studienbetrieb „sichtbar-hörbarspürbar“ zu werden. In diesem Sinne lade ich alle ein, die kulturellen Methoden nicht nur als Raum des Ausprobierens und Entdeckens zu erfahren, sondern auch mit diesen kulturellen Methoden unsere Studienkultur aktiv mitzugestalten. (Markus Kosuch) Präsentation der Ergebnisse: Am Ende eines jeden Semesters (WS 2015/16: Montag, 11. Januar 2016, und SS 2016, Mittwoch, 22. Juni 2016) findet jeweils von 18.00 bis 20.00 Uhr eine KÄB-Begegnung statt, in der sich die Studierenden in Kleingruppen über ihre Erlebnisse und Erfahrungen im KÄB-Bereich austauschen. Es gibt einen gemeinsamen Anfang und ein gemeinsames Ende. KÄB-Kurse, die am Anfang oder am Ende etwas für alle präsentieren wollen, können dies tun. Die Teilnahme ist für alle KÄB-Kursteilnehmenden verbindlich. Studienphase 2 Lehrveranstaltung Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Bildende Kunst • Bilder sprechen nicht, aber sie lehren uns sehen • Das kann mein Kind auch – oder die Kronberger Entwicklung und die Bedeutung der Abstraktion in der Malerei • „Innere Landschaft“ oder Selbstreflexion im Kontext der bildnerischen Sprache • Buchgestaltung – Spiel mit Papier Sa 7.11., 10.00-17.00; So 8.11., 10.0017.00; Sa 14.11., 10.00-17.00 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16 55 Sprache/Literatur • Poetry Slam – Texte schreiben und erfolgreich vortragen • Geschichten erzählen – mit Worten berühren EinfV: Fr 20.5., 14.00-19.30; BlockV: Sa 21.5., 10.00-17.30; Fr 27.5., 14.0019.30; Sa 28.5., 10.00-17.30 + KÄBBegegnung Mi 22.6.16 Kronberger BlockV: Fr 15.4., 10.00-17.00; Sa 16.4., 10.00-17.00; So 17.4., 10.0017.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 F BlockV: Fr 18.3., 14.00-21.00; Sa 19.3., 10.00-18.00; So 20.3., 10.0018.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 EinfV: Mi 8.6., 15.00-16.00; BlockV: Fr 17.6., 15.00-17.00; Sa 18.6., 10.0017.00; So 19.6., 10.00-17.00 + KÄBBegegnung Mi 22.6.16 Schnetz Schober Sa 24.10., 9.00-16.00; So 25.10., 9.0016.00; Mo 26.10., 9.00-16.00 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16 Jakob Ellrodt EinfV: Do 10.12., 13.00-13.30; BlockV: Fr 8.01., 14.00-18.00; Sa 9.01., 10.00-18.00; So 10.01., 10.0015.00; So 10.01., 19.00-21.00 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16 Termine und sonstige Hinweise (SS) Gerum Volkmann • Dreidimensionales Gestalten in Stahl – Schmieden • Workshop Bambusbau: Bau begehbarer Raumobjekte Dozentin / Dozent Ellrodt Di 19.4., 14.00-18.00; Di 26.4., 14.0018.00; Di 3.5., 14.00-18.00; Di 24.5., 14.00-18.00; Di 31.5., 14.00-18.00; Di 31.5., 19.00-21.00, + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16, auch AW-Fach EinfV: Do 7.4., 13.00-13.30; BlockV: Fr 8.4., 14.00-18.00; Sa 9.4., 10.0018.00; So 10.4., 10.00-15.00; So 10.4., 19.00-21.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Studienphase 2 Lehrveranstaltungen im Modul 2.1 (KÄB) Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Theater/Zirkus • Zirkuspädagogik Dozentin / Dozent Bilenko 56 • Szenische Interpretation Kosuch • Improvisationstheater Jakob • Das Papiertheater – zwischen Spieltrieb und Reflexion Volkmann • Fakultätsübergreifendes Theaterprojekt über 2 Semester Musik • Musik in der Sozialen Arbeit: Rhythmus und Percussion Kosuch Do 9.45-13.00, Termine: 8.10.,15.10., Kosuch 22.10., 29.10., 19.11., 24.11., + KÄBBegegnung Mo 11.1.16, auch AW-Fach Di 20.10., 14.00-18.00; Di 27.10., 14.00-18.00; Di 3.11., 14.00-18.00; Di 24.11., 14.00-18.00; Di 1.12., 14.00-18.00; Di 1.12., 19.00-21.00, + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16, auch AW-Fach EinfV: Fr 11.12., 13.00-14.30; BlockV: Sa 12.12., 10.00-18.00; So 13.12., 10.00-18.00; Mo 14.12., 10.00-13.00 + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Di 19.15-20.45, Termine s. Aushang, Kosuch + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Ensslin Mo 9.45-11.15 + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Ensslin • Hiphop und Rap in der Sozialen Arbeit Hedtke • Making Music Together – Rock, Pop, Funk, Swing Helmbrecht • Vokalensemble – Ohm-Chor Kosuch EinfV: Do 19.11., 17.00-19.30; BlockV: Fr 20.11., 14.00-21.00; Sa 21.11., 10.00-18.00; So 22.11., 10.00-18.00; Mo 23.11., 13.00-14.00 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16 Di 18.15-20.45, pers. Anmeldung Helmbrecht beim Dozenten, EinfV 14.10., 19.00, + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Di 19.30-21.00 + KÄB-Begegnung Mo Kosuch 11.1.16 Termine und sonstige Hinweise (SS) Di 9.45-11.15 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Do 9.45-13.00, Termine: 17.3., 7.4., 14.4., 21.4., 2.6., 9.6, + KÄBBegegnung Mi 22.6.16, auch AW-Fach EinfV: Di 15.3., 19.15-21.15 und zwei BlockV + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 BlockV: Mo 4.4., 9.45-12.00; Mo 18.4., 9.45-12.00; Mo 2.5., 9.4512.00; Mo 23.5., 9.45-12.00; Fr 27.5., 9.45-15.15; Mo 6.6., 9.45-12.00; Mo 20.6., 9.45-12.00, + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Di 18.15-20.45, pers. Anmeldung beim Dozenten, + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Di 19.30-21.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Studienphase 2 Lehrveranstaltungen im Modul 2.1 (KÄB) Medien • Kreatives Gestalten und Veröffentlichen im Internet • Niedrigschwellige Medienaktionen Dozentin / Dozent Gebhardt Hielscher • Praktische Radioarbeit Termine und sonstige Hinweise (WS) Mo 14.00-17.15, 14tg, + KÄBBegegnung Mo 11.1.16 Do 15.45-19.00, 14tg, Termine: 8.10., 22.10., 5.11., 19.11., 3.12., 17.12.15 und 7.1.16 + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 • Videoproduktion • Digitale Fotografie Dozentin / Dozent Gebhardt Mo 14.00-17.15, 14tg, + KÄBBegegnung Mi 22.6.16 Hielscher Do 15.45-19.00, 14tg, Termine: 17.3., 31.3., 14.4., 28.4., 12.5., 2.6., 16.6. + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Mo 14.00-17.15, 14tg EinfV: Do 28.4., 16.00-18.00; BlockV: Fr 29.4., 14.00-18.00; Sa 30.4., 10.0017.00; Fr 6.5., 14.00-18.00; Sa 7.5., 10.00-17.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Thurn Koch 57 Tanz • Tanz in der Sozialen Arbeit Mayer • Begegnung im Tanz: contact improv. Pourian Erlebnispädagogik • Klettern als erlebnispädagogische Methode • City Bound – Erlebnispädagogik in der Stadt?! • Höhlen und Labyrinthe Blockseminar in der Fränkischen Schweiz) • Bewegende Wege (Blockseminar im Bayerischen Wald) Fr 23.10., 9.30-17.15; Sa 24.10., 9.3016.30; Fr 30.10., 9.30-17.15 + KÄBBegegnung Mo 11.1.16 Mo 11.30-13.00 + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Termine und sonstige Hinweise (SS) Mayer Pourian Wahl/ Westhoff Roth Felßner/Nöthen Jäger Fr 10.6., 9.30-17.15; Sa 11.6., 10.0017.00; Fr 17.6., 9.30-17.15 + KÄBBegegnung Mi 22.6.16 Mo 11.30-13.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 EinfV: Mi 20.4., 14.00-18.00; BlockV: Fr 29.4., 8.00-18.00, Sa 30.4., 8.0018.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Do 15.45-19.00, 14tg, Beginn: 17.3. + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 BlockV: Mi 18.5., 8.00 durchgehend bis Fr 20.5., 18.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 BlockV: Mi 25.5., 14.00 durchgehend bis Sa 28.5., 13.00 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Studienphase 2 Lehrveranstaltungen im Modul 2.1 (KÄB) • Winter erleben Bewegung • Bewegung und Sport: Bewegungsspiele und Slackline • Sportangebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Michl EinfV: Mi 21.10., 12.30-13.30; BlockV: (voraussichtlich 16.-18.12.2015) + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Wahl Di 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16, auch AW-Fach • Entspannung mit Kindern und Jugendlichen Dozentin / Dozent Wahl Ohlwerter Huf • Psychomotorik Heßler-Klug • Aikido Tischner Besonderes • Die Kunst der Wahrnehmung Oberlander 58 • Laufen - Rennen - Joggen Do 9.45-13.00, 14tg, Termine: 22.10., 5.11., 19.11., 3.12., 17.12. + ein Zusatztermin + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Sa 24.10., 10.00 -16.00; Sa 21.11., 10.00-16.00; Do 26.11., 12.00-16.00; Do 3.12., 12.00-16.00; Do 10.12., 12.00-16.00; Do 17.12., 12.00-16.00 + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Do 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung Tischner Mo 11.1.16, auch AW-Fach EinfV: Mo 12.10., 14.00-15.30; BlockV: Sa 17.10., 10.00-16.45; Mo 26.10., 14.00-15.30; Mo 23.11., 14.00-15.30; Mo 30.11., 14.00-15.30; Sa 5.12., 10.00-16.45; Mo 21.12., 14.00-15.30 + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Oberlander Termine und sonstige Hinweise (SS) Di 14.00-17.15, Termine: 26.4., 3.5., 10.5., 31.5., 7.0., 14.6. + KÄBBegegnung Mi 22.6.16, auch AWFach Fr 8.4., 14.00-17.15; Sa 9.4., 9.0015.30; Fr 29.4., 14.00-17.15; Sa 30.4., 9.00-15.30 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Do 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16, auch AW-Fach EinfV: Mo 21.3., 14.00-15.30; BlockV: Sa 2.4., 10.00-16.45; Mo 11.4., 14.00-15.30; Mo 18.4., 14.00-15.30; Sa 30.4., 10.00-16.45; Mo 9.5., 14.00-15.30; Mo 23.5., 14.00-15.30 + KÄB-Begegnung Mi 22.6.16 Studienphase 2 Lehrveranstaltungen im Modul 2.1 (KÄB) SWS ECTS 6 5 4 59 Modul 2.2 Gesprächsführg. & Beob. Präsentation & Moderation Gesprächsführung und Beobachtung Präsentation und Moderation 2 Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Dozentin / Dozent Wintersemester 2015/16 Glöckler Gutberlet Moosbauer Moosbauer Resing Rindt-Ermer Wagenbrenner Walther Frank Gutberlet KawamuraReindl Palsherm von Rautenfeld Reisenweber von BeyerStiepani Wahl Do 15.45-19.00 Di 9.45-13.00 Mo 8.00-11.15 Di 14.00-17.15 Mi 14.00-17.15 EinfV: Fr 9.10., 14.00-17.15; BlockV: Fr 30.10., 14.00-17.15; Sa 31.10., 9.30-16.30; Fr 13.11., 14.00-17.15; Sa 14.11., 9.30-16.30; Fr 27.11., 14.00-17.15; Sa 28.11., 9.30-16.30; Fr 11.12., 14.00-17.15; Sa 12.12., 9.30-16.30 Di 14.00-17.15 Di 9.45-13.00 Mi 14.00-15.30 Mi 9.45-11.15 Di 14.00-15.30 Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 Glöckler Gutberlet Moosbauer Do 15.45-19.00 Di 9.45-13.00 Mo 8.00-11.15 Resing Rindt-Ermer Mi 14.00-17.15 EinfV: Fr 18.3., 14.00-17.15; BlockV: Fr 8.4., 14.00-17.15; Sa 9.4., 9.3016.30; Fr 29.4., 14.00-17.15; Sa 30.4., 9.30-16.30; Fr 20.5., 14.00-17.15; Sa 21.5., 9.30-16.30; Fr 3.6., 14.0017.15; Sa 4.6., 9.30-16.30 Wagenbrenner Di 14.00-17.15 Frank Gutberlet KawamuraReindl Palsherm Mi 14.00-15.30 Mi 9.45-11.15 Di 14.00-15.30 Mi 8.00-9.30 Mo 11.30-13.00 (in Englisch) Do 15.10., 17.00-20.00; Fr 16.10., Reisenweber 9.00-18.00; Sa 17.10., 9.00-18.00 EinfV: Fr 6.11., 13.00-18.30; BlockV: von BeyerFr 18.12., 9.00-18.00; Sa 19.12., 9.00- Stiepani 16.30 Do 14.00-15.30 Mi 8.00-9.30 Do 14.4., 17.00-20.00; Fr 15.4., 9.0018.00; Sa 16.4., 9.00-18.00 EinfV: Fr 1.4., 13.00-18.30; BlockV: Fr 6.5., 9.00-18.00; Sa 7.5., 9.00-16.30 Studienphase 2 Lehrveranstaltung Modul 2.3 SWS ECTS Arbeit mit Einzelnen und Familien 3 5 Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Dozentin / Dozent Wintersemester 2015/16 Drinkmann Gerhardinger KawamuraReindl Messerschmidt Müller-Pein 60 Zitzmann Fr 16.10., 8.00-13.00; Fr 23.10., 8.00-13.00; Fr 20.11., 8.00-13.00; Fr 27.11., 8.00-13.00; Fr 11.12., 8.0013.00; Fr 8.1., 8.00-13.00 Mo 9.45-12.15 Mi 8.45-11.15 Fr 16.10., 14.00-19.00; Sa 17.10., 8.45-17.00; Fr 13.11., 14.00-19.00; Sa 14.11., 8.45-17.00; Sa 21.11., 8.4517.00; Fr 4.12., 14.00-18.00 Fr 16.10., 14.00-18.30; Sa 17.10., 9.00-17.00; Fr 6.11., 14.00-18.30; Sa 7.11., 9.00-17.00; Fr 27.11., 14.0018.30; Sa 28.11., 9.00-17.00 Mo 9.45-12.15 Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 Gerhardinger KawamuraReindl Messerschmidt Müller-Pein Pfeffer Richartz Zitzmann Mo 9.45-12.15 Mi 8.45-11.15 Fr 18.3., 14.00-18.00; Sa 19.3., 9.0017.00; Fr 8.4., 14.00-18.00; Sa 9.4., 9.00-17.00; Fr 22.4., 14.00-18.00; Sa 23.4., 9.00-17.00; Fr 6.5., 14.00-18.00 Fr 8.4., 14.00-18.30; Sa 9.4., 9.0017.00; Fr 22.4., 14.00-18.30; Sa 23.4., 9.00-17.00; Fr 20.5., 14.00-18.30; Sa 21.5., 9.00-17.00 Do 15.45-18.15 Fr 1.4., 14.00-18.45; Sa 2.4., 9.3017.45; Fr 29.4., 14.00-18.45; Sa 30.4., 9.30-17.45; Fr 3.6., 14.00-18.45; Sa 4.6., 9.30-17.45 Mo 9.45-12.15 Studienphase 2 Lehrveranstaltung SWS ECTS 4 10 Teil 1 (jeweils im SS) 2 Teil 2 (jeweils im WS) 2 Modul 3.1 61 Modul 3.2 Praktisches Studiensemester Praxisseminar Ausbildungssupervision Praxiseinsatz 3 2 1 704 Std. Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Dozentin / Dozent Teil 2: Wintersemester 2015/16 Termine und sonstige Hinweise (SS) Teil 1: Sommersemester 2016 Siehe Studienphase 1, S. 52 30 Wintersemester 2015/16 Siehe Aushang im 3. OG Talseite Nach individueller Absprache Praxisstellen sind aus folgenden Arbeitsfeldbereichen zu wählen: Sommersemester 2016 Siehe Aushang im 3. OG Talseite Nach individueller Absprache • Erwachsenenbildung • Resozialisierung/Gefährdetenhilfe •Gesundheitshilfe einschließlich Sozialer Arbeit mit Menschen mit Suchterkrankungen • Interkulturelle/Internationale Soziale Arbeit • Jugend- und Familienhilfe • Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit • Soziale Arbeit mit alten Menschen •Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung • Soziale Arbeit mit Frauen und Mädchen • Soziale Arbeit mit Kindern/Hilfen zur Erziehung Studienphase 2 Theorie-Praxis-Transfer Lehrveranstaltung ECTS Modul 1.4 Theorie Theorien der Sozialen Arbeit 4 4 5 Dozentin / Dozent Glöckler Riemann 3 3 5 Geißler Gerhardinger Glöckler Wintersemester 2015/16 Fr 9.45-13.00 Mi 14.00-17.15 Wintersemester 2015/16 Mi 14.00-16.30 Di 14.00-16.30 Mi 14.45-17.15 Dozentin / Dozent Glöckler Gröhlich Riemann Zitzmann N.N. Geißler Gerhardinger Glöckler Gröhlich Gröhlich Käs Meyer Morgenstern M. 3.3 62 Modul 2.5 Gemeinwesenarbeit Gemeinwesenarbeit Termine und sonstige Hinweise (WS) Praxis-Theorie-Transfer Projektbegleitung 2 2 10 Wintersemester 2015/16 nach individueller Vereinbarung mit einem hauptamtlichen Lehrenden Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 Fr 9.45-13.00 Mo 9.45-13.00 Di 14.00-17.15 Fr 9.45-13.00 Zusatz-LV, Termin siehe Aushang Sommersemester 2016 Mi 14.00-16.30 Di 14.00-16.30 Mi 14.45-17.15 Di 14.00-16.30 Mi 8.45-11.15 Fr 9.45-12.15, 18.3.-20.5. + BlockV am Wochenende n.V. Fr 1.4., 14.00-18.00; Sa 2.4., 10.0017.00; Fr 22.4., 14.00-18.00; Sa 23.4., 10.00-17.00; Fr 3.6., 14.00-18.00; Sa 4.6., 10.00-17.00; Fr 17.6., 14.0016.00 Mi 14.00-16.30 Sommersemester 2016 nach individueller Vereinbarung mit einem hauptamtlichen Lehrenden Studienphase 3 Lehrveranstaltung SWS 4.4 Lehrveranstaltungen in der dritten Studienphase (6.+7. Semester) Modul 4.1 63 ECTS SWS Schwerpunktthema über zwei Semester 12 15 Schwerpunktthemen: 1. Arbeit mit Kindern/Hilfen zur Erziehung 2. Behinderung/Psych. Erkrankung 3. Erwachsenenbildung 4. Resozialisierung/Gefährdetenhilfe 5. Gesundheitshilfen/Suchtkrankenhilfe 6. Interkulturelle Soziale Arbeit 7. Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit 8. Soziale Arbeit mit Familien 9. Schulsozialarbeit 10. Integrierte Stadtentwicklung 11.Sozialberatung 12. Altern in der mod. Gesellschaft Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Wintersemester 2015/16 Fortführung der Schwerpunktthemen, die im SS 2015 für Studierende im Bachelorstudiengang gebildet wurden. Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 Beginn der Schwerpunktthemen für Studierende im Bachelorstudiengang im SS 2016 Vorstellung der Schwerpunktthemen am 4.11.15, 11.15-14.15 Uhr in Raum BL.316/317 Wahl der Schwerpunktthemen: siehe Aushang! Keine Online-Einschreibung! Studienphase 3 Lehrveranstaltung SWS ECTS Querschnittsangebote 1 / 2 1. Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle 4 5 2. Alter 3. G eschlechtssensible Konzepte Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) Wintersemester 2015/16 Garhammer/ Mi 14.00-17.15 KawamuraReindl/Lindner Gunzelmann/ Fr 9.45-13.00 Kaufmann/Reis 64 Module 4.2 und 4.3 4. Handlungs- und erlebnis orientierte Konzepte * Dozentin / Dozent Garhammer/ KawamuraReindl/Lindner Bitzan Wahl Termine und sonstige Hinweise (SS) Sommersemester 2016 Mi 14.00-17.15 Do 15.45-17.15 sowie Fr 20.5.16, 11.30-19.00, Sa 21.5.16, 11.30-15.30, Fr 3.6.16, 11.30-19.00, Sa 4.6.16, 13.00-16.30 Mo 9.45-13.00 + BlockV vom 9.12.6.16 *P flichtveranstaltung für Studierende, die das Zertifikat „Basisqualifikation Erlebnispädagogik“ erwerben wollen! 5. Kulturelle Diversität Bitzan/ Pablo-Dürr 6. Internationale Soziale Arbeit 7. Medien in der Sozialen Arbeit * Unbehaun/ Helmbrecht Heidenreich/ Lutz/Fiedler Do 15.45-17.15 sowie Fr 4.12., 10.00-16.30 + Sa 5.12., 10.00-14.00 Fr 8.1.16, 11.30-19.00, Sa 9.1.16, 11.30-15.30 Mo 14.00-17.15 (LV in englischer Sprache) Mi 8.00-11.15 Brockmann/ Pablo-Dürr Mi 14.00-16.30 sowie Fr. 19.5. und Sa 20.5., 10.00-14.00 Unbehaun/ Helmbrecht Heidenreich/ Lutz/Fiedler Mo 14.00-17.15 (LV in englischer Sprache) Mi 8.00-11.15 Gottwald Mo 16.45-18.15 sowie 19.3., 2.4., 16.4., 30.4., 4.6. und 18.6. jeweils 8.45-12.15 BlockV: Do 17.3., 14.00-17.15; Do 31.3., 14.00-17.15; Fr 22.4., 14.0019.00; Sa 23.4., 8.00-14.00; Do 19.5., 14.00-17.15; Do 23.6., 14.00-19.00 * Pflichtveranstaltung für Studierende, die das Zertifikat „Medienberatung“ erwerben wollen 8. Sozial- und Jugendhilfe planung, Organisation sozialer Dienste 9. Digitale Soziale Arbeit/ Soziale Arbeit im virtuellen Raum 10. G rundlagen des Sozialmanagements * Reindl/Wenzel Reindl/ Weissman Mi 14.00-17.15 *P flichtveranstaltung für Studierende, die das Zertifikat „Projektmanagement“ erwerben wollen Studienphase 3 Lehrveranstaltung 11. Onlineberatung * ECTS SWS Dozentin / Dozent Reindl/Klupp/ Storch/Zauter Termine und sonstige Hinweise (WS) BlockV: Fr 9.10., 9.45-17.15; Fr 16.10., 9.45-17.15; Fr 30.10., 9.4517.15; Fr 6.11., 9.45 -17.15; Fr 27.11., 9.45-17.15; Fr 11.12., 9.45-17.15 Dozentin / Dozent Reindl/Klupp/ Storch/Zauter Termine und sonstige Hinweise (SS) BlockV: Fr 18.3., 9.45-17.15; Fr 1.4., 9.45-17.15; Fr 15.4., 9.45-17.15 ; Fr 29.4., 9.45-17.15; Fr 20.5., 9.4517.15; Fr 10.6., 9.45-17.15 65 Module 4.2 und 4.3 (Fortsetzung) *P flichtveranstaltung für Studierende, die das Zertifikat „Onlineberatung“ erwerben wollen! 12. Soziale Arbeit und Menschenrechte 13. K ulturelle Bildung in der Sozialen Arbeit 14. Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Kinder und Jugendliche) 15. P sychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt: Erwachsene) 16. F reiwilligen management 17. Forschung in der Sozialen Arbeit 18. StadtraumGesellschaft Kein LV-Angebot im Studienjahr 2015/16 Kosuch EinfV: Mo 5.10., 18.00-19.30; Mi 8.0011.15 + Exkursion Schmidt/Schulz Mi 8.00-11.15 Kosuch EinfV: Mo 15.3.,18.00-19.30; Mi 8.0011.15 + Exkursion Schmidt/Schulz Mi 8.00-11.15 Walther/Hahn/ Limmer Di 8.00-11.15 Rosenkranz/ Beyer/Glaser Fromm/Sowa Mi 8.00-11.15 Do 15.45-19.00 Krämer/Schwab/ Di 14.00-16.30 Gottwald Studienphase 3 Lehrveranstaltung 4.5 Allgemeinwissenschaftliche / Fachbezogene Wahlpflichtfächer (1.-7. Semester) SWS ECTS 6 6 (8) (8) Wintersemester 2015/16 Sommersemester 2016 Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/2011 studieren drei AW-Fächer im Laufe ihres Studiums; Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/2011 aufgenommen haben, müssen vier AW-Fächer absolvieren. Pro Semester sind max. zwei AW-Fächer zu belegen. Von dieser Beschränkung ausge nommen sind Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben. Modul 4.4 Zu jedem der nachstehenden Angebote wird eine schriftliche Information im 4. Stock, Bahnhofstraße 87, ausgehängt und in den Content Services des my-ohm-Systems bereitgestellt. Dieser Aushang enthält Angaben zu folgenden Punkten: Titel/Thema des Angebots; DozentIn; Studienziele und -inhalte; Art der Lehrveranstaltung; Art der Prüfung; ggf. Hinweise auf Teilnahmebeschränkungen (Teilnehmerbegrenzungen o.ä.); sonstige Bemerkungen. Sofern nichts anderes angegeben ist, umfasst jedes Angebot 2 SWS. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt in der Regel 15-25, die genaue Beschränkung für jedes einzelne Angebot sehen Sie bei Ihrer Online-Anmeldung. 66 AW 1 AW 2 AW 3 (AW 4) 2 2 2 (2) Lehrveranstaltungen im Modul 4.4 (AW) siehe Veranstaltungsliste ▼ Dozentin / Dozent • Gruppenarbeit mit sozial benachteiligten Jugendlichen im Bildungswesen • Motivationsarbeit mit Jugendlichen im Beratungsgespräch Adam • Psychiatrieberichterstattung I+II Berndl • „Neues aus der Anstalt“ – Neues Berndl aus der psychiatrischen Versorgung • Das Hilfeplanverfahren für Berndl Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung • Klausurenkurs Kinder- und Beyer Jugendhilferecht – nur für Wiederholer Prüfungsteil Beyer Termine und sonstige Hinweise (WS) BlockV: Fr 13.11., 16.30-20.00; Sa 14.11., 8.15-17.30; Fr 27.11., 16.3020.00; Sa 28.11., 8.15-17.30 EinfV: Sa 17.10., 9.00-11.00; BlockV: Sa 17.10., 11.00-15.00 + 2 BlockV n.V. Mo 9.45-11.15 siehe Veranstaltungsliste ▼ Dozentin / Dozent Adam Berndl Termine und sonstige Hinweise (SS) BlockV: Fr 13.5., 16.30-20.00; Sa 14.5., 9.15-17.30; Fr 27.5., 16.3020.00; Sa 28.5., 9.15-17.30 EinfV: Sa 19.3., 9.00-11.00; BlockV: Sa 19.3., 11.00-15.00 + 2 BlockV n.V. Mo 9.45-11.15 Di 17.30-19.00, Beginn: 20.10. Studienphase 1-3 Allgemeinwiss./ fachbezogene Wahlpflichtfächer Dozentin / Dozent • Elementarpädagogik für die Soziale Brockmann Arbeit • Ausgewählte Fälle aus der Brosch forensischen Praxis – insbesondere Kindeswohlgefährdung • Bewerbungstraining BuchholzSchuster • Rhetorik 67 • Familien-/Kinder- und Jugendhilferecht – Fallbearbeitung • Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit/ Sozialrecht – Fallbearbeitung • Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund • Formen und Methoden Sozialpädagogischer Beratung • Formen und Methoden Sozialpädagogischer Beratung Termine und sonstige Hinweise (WS) Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (SS) Mi 14.00-15.30 BlockV: Do 5.11., 14.00-18.00; Fr 6.11., 9.00-18.00; Sa 7.11., 9.00-18.00 BlockV: Fr 16.10., 14.00-19.00; Fr 30.10., 14.00-19.00; Sa 21.11., 10.0017.30; Sa 12.12., 10.00-17.30 BuchholzSchuster Büttner Mo 15.45-17.15, Beginn 26.10. Büttner BlockV: Fr 15.4., 14.00-19.00; Sa 19.3., 10.00-17.30; Sa 23.4., 10.0017.30; Fr 29.4., 14.00-19.00 Mo 15.45-17.15, Beginn 4.4. Büttner Mo 14.00-15.30, Beginn 26.10. Büttner Mo 14.00-15.30, Beginn 4.4. Ehrenberg BlockV: Fr 1.4., 14.00-18.30; Sa 2.4., 9.00-17.00; Fr 27.5., 14.00-18.30; Sa 28.5., 9.00-17.00 Mi 8.00-11.15; am 16.3., 23.3., 30.3., 6.4., 13.0., 20.4., 27.4., 4.5. BlockV: Fr 22.4., 14.00-19.00; Sa 23.4., 9.00-17.00; Fr 17.6., 14.0019.00; Sa 18.6., 9.00-17.00 Engelhardt, E. Engelhardt, M. • Arbeiten mit SPSS im Rahmen von Abschlussarbeiten Fromm • Marx – von der Aktualität eines Klassikers • Einführung in das Multimedia- und Internetrecht Garhammer • Förderung des Gesundheitsverhaltens Hofmann Heinemann BlockV: Fr 13.11., 14.00-19.00; Sa 14.11., 9.00-17.00; Fr 4.12., 14.0019.00; Sa 5.12., 9.00-17.00 EinfV: Do 29.10., 14.00-15.30; BlockV: Do 19.11., 14.00-16.30; Do 3.12., 14.00-16.30; Do 17.12., 14.00-17.15 Di 14.00-17.15, 14tg, 13.10., 27.10., 10.11., 24.11., 1.12, 22.12. BlockV: Fr 16.10., 12.00-18.00; Sa 17.10., 10.00-18.00; Sa 24.10., 10.0015.30 Mo 9.45-11.15 Engelhardt, M. Studienphase 1-3 Lehrveranstaltungen im Modul 4.4 (AW) • Improvisationstheater Dozentin / Dozent Jakob • Poetry Slam – Texte schreiben und erfolgreich vortragen • Mediation in der Sozialen Arbeit 68 • Krisenintervention bei Menschen mit Migrationshintergrund • Szenische Interpretation als Theater- und Lernform BlockV: Di 20.10., 14.00-18.00; Di 27.10., 14.00-18.00; Di 3.11., 14.0018.00; Di 24.11., 14.00-18.00; Di 1.12., 14.00-18.00; Di 1.12., 19.0021.00 + KÄB-Begegnung am 11.1.16, Dozentin / Dozent Jakob BlockV: Di 19.4., 14.00-18.00; Di 26.4., 14.00-18.00; Di 3.5., 14.0018.00; Di 24.5., 14.00-18.00; Di 31.5., 14.00-18.00; Di 31.5., 19.00-21.00 + KÄB-Begegnung am 22.6. Di 15.45-17.15 Di 15.45-17.15 Kosuch Do 9.45-13.00 Termine: 8.10., 15.10., 22.10., 29.10., 19.11., 24.11.+ KÄBBegegnung am 11.1.16 Mo 14.00-15.30 Kosuch Do 9.45-13.00, Termine: 17.3., 7.4., 14.4., 21.4., 2.6., 9.6., + KÄBBegegnung am 22.6. Do 15.45-19.00 Kuckhermann/ Brockmann Do 15.45-19.00 Lämmermann EinfV: Do 7.4., 16.30-18.30; BlockV: Sa 16.4., 10.00-16.00; Sa 30.4., 10.0016.00; Sa 7.5., 10.00-16.00 BlockV: Di 22.3., 17.30-19.00; Di 19.4., 17.30-19.00; Di 3.5., 17.3019.00; Di 24.5., 17.30-19.00; Di 7.6., 17.30-19.00; Di 21.6., 17.30-19.00 Do 17.30-19.00 BlockV: Sa 14.11., 10.00-18.00; Sa 12.12., 10.00-18.00; Sa 9.1., 10.0018.00 BlockV: Di 13.10., 17.30-19.00; Di 27.10., 17.30-19.00; Di 10.11., 17.3019.00; Di 24.11., 17.30-19.00; Di 8.12., 17.30-19.00; Di 12.1., 17.3019.00 KawamuraReindl Termine und sonstige Hinweise (SS) KawamuraReindl Keskin • Sozialpädagogen in und im Umfeld Kuch der Grund-, Mittel- und Hauptschule • Internationale Sozialpädagogik 1+2 Kuckhermann/ Brockmann • Kompetenzbilanz: Eigene Lachmayr Kompetenzen entdecken und für das Studium nutzen • Tiergestützte Therapie und Pädagogik – Möglichkeiten und Grenzen • Schlüsselbegriffe der Sozialen Limmer/ Arbeit sprachlich erschließen Palsherm/ Scheja • Gesundheitliche Chancengleichheit – Gesundheitsförderung mit Menschen in schwierigen Lebenslagen Termine und sonstige Hinweise (WS) Limmer/ Palsherm/ Scheja Majzik BlockV: Fr 18.3., 14.00-17.30; Fr 15.4., 14.00-17.30; Fr 29.4., 14.0017.30; Sa 4.6., 13.00-18.00; Fr 17.6., 14.00-17.30; Fr 24.6., 14.00-17.30 Studienphase 1-3 Lehrveranstaltungen im Modul 4.4 (AW) • Persönliches Budget – Eine neue Form des ambulanten Settings Dozentin / Dozent Messerschmidt • Einführung in die Erlebnispädagogik Michl • Winteruniversität 2016 Michl • Einführung in die Praxis des Fundraising Mönius • EU-Fördermittel zur Finanzierung sozialer Arbeit 69 • Persönlichkeitsentwicklung in der Lebensspanne – Psychologische Konzepte und Störungsbilder • Training sozialer Kompetenzen Niklewski • Gruppenarbeit mit Kinder und Jugendlichen mit dem sozialtherapeutischen Rollenspiel • Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Erwachsenen mit dem sozialtherapeutischen Rollenspiel • Work-Life-Balance in der Sozialen Arbeit • Interkulturelle Verständigung in der Sozialen Arbeit • Komplexes Problemlösen in Gruppen Ockl/Bayer Popp Raab Termine und sonstige Hinweise (WS) BlockV: Fr 23.10., 14.00-18.00; Sa 24.10., 9.00-17.00; Fr 20.11., 14.0018.00; Sa 5.12., 9.00-17.00 Di 9.45-11.15 EinfV: Mi 21.10., 11.30-12.30; BlockV: 15.2.-20.2.16 Erlebnistage Bayerischer Wald BlockV: Fr 20.11., 14.00-18.00; Sa 21.11., 9.00-16.00; Fr 4.12., 14.0018.00; Sa 5.12., 9.00-16.00 Mi 8.00-9.30 EinfV: Fr 16.10., 14.00-19.00; Sa 31.10., 9.30-18.30; Sa 12.12., 9.3018.30 Mi 15.45-19.00, Termine: 14.10., 4.11., 18.11., 2.12., 16.12.15, 13.1.16 EinfV: Fr 9.10. 9.45-11.15; OnlineLehrveranstaltung Dozentin / Dozent Mönius Niklewski Termine und sonstige Hinweise (SS) BlockV: Fr 1.4., 14.00-18.00; Sa 2.4., 9.00-16.00; Fr 8.4., 14.00-18.00; Sa 9.4., 9.00-16.00 Mi 8.00-9.30 Nitsch/Kraus BlockV: Fr 8.4., 14.00-17.00; Sa 9.4., 10.00-16.30; Fr 15.4., 14.00-17.00; Sa 16.4., 10.00-16.30; Fr 29.4., 14.0017.00 Ockl/Zach EinfV: Fr 8.4., 15.00-18.15; Fr 15.4., 15.00-18.15; Sa 16.4., 9.30-17.30; Sa 23.4., 9.30-17.30 Popp Mi 15.45-19.00, 14tg, Beginn: 16.3. Raab EinfV: Fr 1.4. 9.45-11.15; OnlineLehrveranstaltung Studienphase 1-3 Lehrveranstaltungen im Modul 4.4 (AW) • Schreibwerkstatt • Wege in die Sucht – Wege aus der Sucht: Alkoholismus und dessen Folgen • Projekte und Arbeitsgruppen leiten Dozentin / Dozent Termine und sonstige Hinweise (WS) von Rautenfeld/ BlockV: Di 20.10., 10.00-13.00; Di Vode 3.11., 10.00-13.00; Di 17.11., 10.0013.00; Di 24.11., 10.00-13.00; Di 15.12., 10.00-13.00; Di 12.1., 10.0013.00; Di 26.1., 10.00-13.00 Reifferscheid BlockV: Fr 9.10., 9.45-17.00; Fr 18.12., 9.45-17.00; Sa 19.12., 9.4517.00 • Stressbewältigung & Selbstfürsorge • Einführung in die Biografieforschung Riemann • Soziale Arbeit in Großbritannien Di 14.00-17.15, 14tg, Beginn: 6.10. 70 • Umgang mit psych. erkrankten Menschen • Einführung in Sexualpädagogik, sexuelle Bildung Schmidt/ Kuenast-Ilg BlockV: Fr 27.11., 15.00-19.00; Sa 28.11., 10.00-17.45; Fr 11.12., 15.0019.00; Sa 12.12., 10.00-17.45 Spreckelmeyer BlockV: Fr 13.11., 14.00-18.00; Sa 14.11., 10.00-16.00; Fr 20.11., 14.0018.00; Sa 21.11., 10.00-15.00 Do 14.00-17.15, Termine: 15.10., 29.10., 12.11., 26.11., 10.12., 7.1. Do 14.00-17.15, Termine: 8.10., 22.10., 5.11., 19.11., 3.12., 17.12., 14.1. • Die heil- und sozialpädagogischen Ansätze der Montessori-Pädagogik • Antidiskriminierungspädagogik • Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme in Theorie und Praxis • Betreungsrecht Straub • Strafrecht, insbes. Sexual-, Drogen- Straub und Jugendstrafrecht Dozentin / Dozent Reifferscheid Termine und sonstige Hinweise (SS) BlockV: Fr 18.3., 9.45-17.00; Fr 17.6., 9.45-17.00; Sa 18.6., 9.45-17.00 Reimer BlockV: Sa 2.4., 9.30-13.00; Sa 7.5., 9.30-13.00; Sa 21.5., 9.30-13.00; Sa 11.6., 9.30-13.00 Rheinfels Mi 17.30-19.00 Riemann Mi 14.00-17.15, 14tg, Beginn: 15.3. Roßmeißl BlockV: Fr 29.4., 14.00-17.15; Sa 30.4., 9.45-15.30; Fr 3.6., 14.0017.15; Sa 4.6., 9.45-15.30; Sa 18.6., 9.45-15.30 Schaal Fr 18.3., Fr 1.4., Fr 8.4., Fr 15.4. jeweils 8.45-14.00 Schmidt/ BlockV: Fr 15.4., 15.00-19.00; Sa Kuenast-Ilg 16.4., 10.00-17.45; Fr 29.4., 15.0019.00; Sa 30.4., 10.00-17.45 Schwark-Stilper EinfV: Sa 19.3., 9.00-12.00; BlockV: Sa 9.4., 9.00-12.00; Sa 23.4., 9.0014.30; Sa 30.4., 9.00-14.30; Sa 7.5., 9.00-14.30 Spiegel Mi 14.00-15.30 Straub Straub Do 14.00-17.15, Termine: 31.3., 14.4., 28.4., 19.5., 9.6., 23.6. Do 14.00-17.15, Termine: 17.3., 7.4., 21.4., 12.5., 2.6., 16.6., 30.6. Studienphasen 1-3 Lehrveranstaltungen im Modul 4.4 (AW) Dozentin / Dozent • Aikido Tischner • Betzavta Topper/Krämer • Presse- und Medienrecht für angehende Sozialpädagogen Unger • Bewegung und Sport: Bewegungsspiele und Slackline • Adventure Education Wahl Termine und sonstige Hinweise (WS) Do 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung am 11.1.16 BlockV: Do 22.10., 17.30-22.00; Fr 23.10., 10.00-19.00; Sa 24.10., 10.0017.00 BlockV: Fr 23.10., 15.00-18.00; Sa 24.10., 9.00-18.00; So 25.10., 9.0017.00 Di 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung Mo 11.1.16 Dozentin / Dozent Tischner Topper/Krämer BlockV: Fr 22.4., 15.00-18.00; Sa 23.4., 9.00-18.00; So 24.4., 9.0017.00 Wahl EinfV: Fr 15.4., 11.30-12.30; BlockV: Mo 19.9. bis Sa 24.9., Erlebnistage Bayerischer Wald Di 14.00-17.15, Termine: 26.4., 3.5., 10.5., 31.5., 7.6., 14.6., + KÄBBegegnung am 22.6. BlockV: Do 28.4., 14.00-19.30; Fr 29.4., 14.00-19.30; Sa 30.4., 10.0015.30; Sa 4.6., 10.00-15.30 Mo 14.00-17.15, 14tg, Beginn: 21.3. • Trauerarbeit Weber 71 Wahl Wehner Weinhold Do 15.45-17.15, + KÄB-Begegnung am 22.6. BlockV: Do 7.4., 17.30-22.00; Fr 8.4., 10.00-19.00; Sa 9.4., 10.00-17.00 Unger • Sportangebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit • Drogenarbeit • Schuldnerberatung • Potenzialorientiertes Coaching – Berufliche Orientierung und Veränderung begleiten • Systemische Familien- und Einzelberatung • Soziales Unternehmertum – Social Entrepreneurs Termine und sonstige Hinweise (SS) Mo 15.45-17.15 Weldert Winkelmann Mi 8.00-9.30 Zeitelhack Di 14.00-15.30, Beginn: 6.10. Winkelmann BlockV: Fr 18.3., 14.00-17.15; Sa 30.4., 10.00-17.00; Sa 21.5., 10.0017.00; Sa 25.6., 10.00-15.15 Mi 8.00-9.30 Lehrangebote der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften Die Lehrveranstaltungen der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften zählen 2 ECTS-Punkte und können anstelle der AW-Fächer belegt werden, die von der Fakultät Sozialwissenschaften angeboten werden. Sie beginnen jeweils in der 2. Semesterwoche. Anmeldungen sind für das WS 2015/16 zwischen dem 29.9. (9.00 Uhr) und 4.10. (23.59 Uhr) online unter der Adresse https://virtuohm.ohmportal.de/wahlpflichtfachwahl vorzunehmen, für das Sommersemester ebenfalls zu Semesterbeginn. Studienphasen 1-3 Lehrveranstaltungen im Modul 4.4 (AW) 4.6Lehrangebote für Fremdsprachler und zur Entwicklung von interkultureller Kompetenz 1 AW-Fach: Schlüsselbegriffe der Sozialen Arbeit sprachlich richtig erschließen, aber wie? Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und Studienpionieren fällt der Umgang mit dem wissenschaftlichen Sprachgebrauch in der Sozialen Arbeit oft besonders schwer. In der Veranstaltung möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie sich die Arbeit mit wissenschaftlichen Texten leichter machen. Außerdem werden wir Sie in zentrale Begriffe der Sozialen Arbeit einführen, und Sie erhalten eine sehr gute Vorbereitung für die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit. Damit sind Sie für die Veranstaltungen der ersten und zweiten Studienphase sehr gut gerüstet. Ein weiterer Vorteil ist, dass alle Übungen im Internet für Sie bereit stehen. Sie können sich die Zeit für das Lesen und Üben frei einteilen. Zusätzlich stehen Ihnen die Dozenten an den unten genannten Terminen für Fragen zur Verfügung. DozentInnen Termine WS 2015/16 Termine SS 2016 Raum: Limmer, Palsherm, Scheja, Heidenreich Di 17.30-19.00; Termine: 13.10., 27.10., 10.11., 24.11., 8.12. und 12.1. Di 17.30-19.00; Termine: 22.3., 19.4., 3.5., 24.5., 7.6. und 21.6. siehe Aushang 2 AW-Fach: Kompetenzbilanz – eigene interkulturelle Kompetenzen entdecken und nutzen Die Kompetenzbilanz wurde speziell für die Arbeit mit Flüchtlingen entwickelt. In der Veranstaltung geht es um folgende Ziele: Erstens werden Sie Ihre eigenen interkulturellen Erfahrungen reflektieren und dazu angeleitet, Ihre Stärken zu erkennen und Ihre persönliche Kompetenzbilanz zu erstellen. Zweitens lernen Sie eine sinnvolle Methode für die Arbeit mit KlientInnen mit Migrationshintergrund kennen. Damit erweitern Sie Ihr Methodenwissen in einem Arbeitsfeld, das stetig steigende Bedeutung gewinnt. Dozentin Termine WS 2015/16 Raum: Lachmayr Sa 10.00-18.00; Termine: 14.11., 12.12. und 9.1. siehe Aushang 3 Language Center Das Sprachenzentrum unserer Hochschule bietet kostenlose Sprachkurse bei professionellen SprachlehrerInnen an. Sie können Ihre Deutschkenntnisse vertiefen oder eine andere Sprache lernen. Sie können Zertifikate über Ihre Sprachkenntnisse erwerben, die beispielsweise für ein Praktikum oder eine Berufstätigkeit im Ausland benötigt werden. Es gibt Kurse, die während des Semesters stattfinden und Angebote, die Sie in der vorlesungsfreien Zeit nutzen können. ► SIEHE: www.th-nuernberg.de/institutionen/language-center 4 Angebote der Fakultät SW: Studienfachberatung und Auslandssemester Auch in der zweiten und dritten Studienphase haben Sie gute Möglichkeiten, Ihre interkulturellen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Dazu gehören Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen oder die Wahl eines weiterführenden Schwerpunktthemas oder Querschnittsangebots. Zu Fragen rund um Aufbau und Planung Ihres Studiums können Sie die Studienfachberatung (Prof. Dr. Bach) in Anspruch nehmen. Bei der Planung Ihres Auslandssemesters wenden Sie sich bitte direkt an Prof. Dr. Unbehaun. Sprechstundentermine bei Prof. Bach und Prof. Unbehaun können Sie zu den angegebenen Sprechzeiten über das Dekanatssekretariat vereinbaren. 72 Teil 5: Modulhandbuch 5.1 Vorbemerkung In diesem Teil des Studienführers finden Sie im Anschluss an eine Gesamtübersicht die Beschreibungen aller Module des Studiengangs, gegliedert nach Studienbereichen. Die Modulbeschreibungen infor mieren Sie über • wichtige formale Festlegungen wie Name, Leistungspunkte nach ECTS, Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungen und den durchschnittlichen Zeitaufwand (Workload), den Sie für das Modul aufbringen werden, unterteilt in Präsenzzeit und Eigenleistung (Selbststudium), • inhaltliche und didaktische Festlegungen wie die Lerninhalte und Kompetenzen, die Sie in dem jeweiligen Modul erwerben sollen sowie Titel und Art der beteiligten Lehrveranstaltungen und • die durchschnittliche Anzahl der Parallelveranstaltungen, die von der maximalen Teilnehmerzahl abhängt. 73 Seite SB 1: Wissenschaftliche Grundlagen SB 1a: Theorien und Organisation Sozialer Arbeit, wissenschaftliches Arbeiten 1.1 Propädeutik 5 150 55 95 1.2 Theorie/Geschichte/Werte und Normen 5 150 65 85 1.3 OTIS/Sozialwirtschaft 5 150 65 85 1.4 Theorie 5 150 45 105 1.5 Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit 5 150 45 105 SB 1b: Bezugswissenschaftliche Grundlagen 1.6 Soziologische Grundlagen 5 150 55 95 1.7 Psychologische Grundlagen 5 150 55 95 1.8 Pädagogische Grundlagen 5 150 45 105 1.9 Politikwissenschaftliche Grundlagen 5 150 45 105 1.10 Medizinische Grundlagen 5 150 45 105 ► Module für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben: 1.11 Rechtliche Grundlagen 1 5 150 55 95 1.12 Rechtliche Grundlagen 2 5 150 45 105 ► Module für Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später: 1.11 Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, Sozialrecht 5 150 45 105 1.12 Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht 5 150 55 95 SB 1c: Interdisziplinäre Themen 1.13 Entwicklung, Erziehung und Bildung 10 300 90 210 1.14 Gesundheit und Krankheit 10 300 90 210 1.15 Soziale Ungleichheit und Armut 10 300 90 210 SB 2: Methodische Grundlagen Sozialer Arbeit 2.1 Kultur, Ästhetik und Bewegung (KÄB) 5 150 65 85 2.2 Gesprächsführung und Beobachtung, Präsentation und 5 150 65 85 Moderation 2.3 Arbeit mit Einzelnen und Familien 5 150 35 115 2.4 Arbeit mit Gruppen 5 150 35 115 2.5 Gemeinwesenarbeit 5 150 35 115 SWS Eigen leistung Präsenz Workload Modul-Titel ECTS Modul-Nr. 5.2 Tabellarische Modulübersicht nach Studienbereichen 5 6 6 4 4 75 75 76 77 77 5 5 4 4 4 78 79 79 80 80 5 81 4 83 4 81 5 83 8 84 8 85 8 86 6 87 6 87 3 88 3 89 3 90 Eigen leistung 173 738 22 127 162 278 15 450 135 315 12 SB 4.2 u. 4.3: Querschnittsangebote I+II1 (10) (300) 12 360 90 (210) 270 8 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 4.2.8 4.2.9 4.2.10 4.2.11 4.2.12 4.2.13 4.2.14 4.2.15 4.2.16 4.2.17 4.2.18 4.4 Seite Präsenz 300 900 300 SWS Workload 10 30 10 ECTS ModulTitel Modul-Nr. SB 3: Praxisfeldprojekt / Berufliches Handeln 3.1 Theorie-Praxis-Transfer 3.2 Praktisches Studiensemester 3.3 Praxis-Theorie-Transfer SB 4: Vertiefungsbereich SB 4.1: Schwerpunktthemen über 2 Semester 4.1.1 Soziale Arbeit mit Kindern/Hilfen zur Erziehung 4.1.2 Behinderung und psychische Erkrankung 4.1.3 Erwachsenenbildung 4.1.4 Resozialisierung/Gefährdetenhilfe 4.1.5 Gesundheitshilfen/Suchtkrankenhilfe 4.1.6 Interkulturelle Soziale Arbeit 4.1.7 Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit 4.1.8 Soziale Arbeit mit Familien 4.1.9 Schulsozialarbeit 4.1.10 Integrierte Stadtentwicklung 4.1.11 Sozialberatung 4.1.12 Altern in der modernen Gesellschaft 4 90 3 92 2 93 94 95 95 96 97 98 98 99 100 101 102 103 Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle 104 Alter 105 Geschlechtssensible Konzepte 106 Handlungs- und erlebnisorientierte Konzepte 107 Kulturelle Diversität 107 Internationale Soziale Arbeit 108 Medien in der Sozialen Arbeit 109 Sozial- und Jugendhilfeplanung, Organisation sozialer Dienste 109 Digitale Soziale Arbeit/Soziale Arbeit im virtuellen Raum 110 Grundlagen des Sozialmanagements 111 Online-Beratung 112 Soziale Arbeit und Menschenrechte 112 Kulturelle Bildung in der Sozialen Arbeit 113 Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Kinder und Jugendliche) 114 Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Erwachsene) 115 Freiwilligenmanagement 115 Forschung in der Sozialen Arbeit 116 StadtraumGesellschaft 117 (8) (240) (90) (150) (8) Allgemeinwissenschaftliche / fachbezogene 118 Wahlpflichtfächer (AW)2 6 180 70 110 6 4.5 Bachelorarbeit 12 360 360 119 (2393)(3927) (138) Gesamtsummen 210 6300 2373 3947 136 1 tudierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben, erhalten für die Module 4.2 und S 4.3 wie bisher fünf ECTS-Leistungspunkte. Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später erhalten für die Module 4.2 und 4.3 sechs ECTS-Leistungspunkte. Siehe hierzu auch die ergänzende Regelung zum Modul 4.4. 2 tudierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später studieren drei, Studierende, die ihr Studium S vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben, vier AW-Fächer. Pro Semester können max. zwei AW-Fächer gewählt werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben. 74 5.3 Einzelbeschreibungen der Module Studienbereich 1: Wissenschaftliche Grundlagen Studienbereich 1a: Theorien und Organisation Sozialer Arbeit, wissenschaftliches Arbeiten Modul 1.1 Propädeutik ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 55, Eigenleistung 95) ● SWS 5 Zu erwerbende • Fähigkeit zur Planung des persönlichen Studienverlaufs Kompetenzen • Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigsten informationstechnologischen Anwendungen für das Studium • Anwendung von Lernstrategien • Kenntnis und Beherrschung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens • Fähigkeit zur Suche nach wissenschaftlichen Informationen sowie zur reflektierten Auswahl und Verwendung von Internetquellen Lerninhalte • Überblick über den Studienaufbau, die verschiedenen Module und deren Zusammenhänge • Nutzung von IT-Anwendungen zur Kommunikation und Interaktion, zur Organisation des Studiums sowie zur Unterstützung fachspezifischen Lernens • Lernen und Lerntypen • Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens: Strategien der Suche nach wissenschaftlichen Informationen (offline und online), Literaturauswahl und -rezeption, Datenbeschaffung im Internet, Gliederung und Formulierung von wissenschaftlichen Texten, Zitieren von Quellen LV (SWS) 1.Einführung in das Studium der Sozialen Arbeit (Block) (1 SWS) 2.Informationstechnologien im Studium (2 SWS) 3.Wissenschaftliches Arbeiten, Methoden + Strategien des Lernens (1 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.BLS zu Beginn des Studiums 2.S, Ü 3.S Lernformen Lehrvortrag, Übung, Diskussion, Einzel- und Gruppenarbeit Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Übung der praktischen Lehrinhalte, Zusammentragen und Reflexion des Gelernten TNV keine Art der Prüfung 1.keine 2.PStA/R 3.PStA/R Modul 1.2 ca. 12 p.a (nur WS) ca. 12 p.a. ca. 10 p.a. Bis zum Ende des zweiten Semesters ist die Prüfung des Moduls 1.1 (Propädeutik) zu erbringen. (§ 8 SPO B-SA) Theorie/Geschichte/Werte und Normen ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 6 Zu erwerbende • Kenntnisse zur Frage des Gegenstandes, der Wissenschafts- und Theorie Kompetenzen entwicklung in der sozialen Arbeit • Kenntnisse zur deutschen Sozialgeschichte und zur Geschichte von Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit • Fähigkeit zum Verstehen und Beurteilen der ethischen Grundlagen und normativen Ansprüche in der Sozialen Arbeit Lerninhalte • Bedeutung von Theorie und Forschung in der Sozialen Arbeit • Gegenstandsbereich, Forschungsmethoden und Handlungstheorien in der Sozialen Arbeit • Gesellschaftliche Wurzeln und gegenwärtige Gestalt der Sozialen Arbeit • Institutionalisierung der Sozialen Arbeit • Herausbildung von Berufsbildern und Aufgabenprofilen • Grundwerte und Menschenrechte und ihre philosophischen Grundlagen • International Code of Ethics, regionale Berufsethiken • Ethische Reflexion von Problemstellungen in ausgewählten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit 75 LV (SWS) 1.Geschichte der Sozialen Arbeit (2 SWS) 2.Einführung in die Theorien der Sozialen Arbeit (2 SWS) 3.Werte und Normen (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.VL, SU 2.SU 3.SU Lernformen Lehrvortrag, Übung, Diskussion, Einzel- und Gruppenarbeit Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium / Quellenstudium, Mitwirkung in Studiengruppen (Lernprojekte), erarbeiten von Studienarbeit oder Referat TNV keine ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. Art der Prüfung 1.schrP (90) 2.schrP (90) 3.PStA/R/PKL (90) Modul 1.3 OTIS/Sozialwirtschaft ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 6 Zu erwerbende • Überblick über Leistungsinhalte, Leistungsgrundlagen, Organisationsformen und Kompetenzen Kostenträger sozialer Arbeit • Kenntnisse über und berufliche Handlungskompetenz hinsichtlich - Institutionen und Organisationen sozialer Arbeit, Modelle der Organisations gestaltung (z. B. Aufbau- und Ablauforganisation) sowie Grundlagen der öffentlichen (Sozial-)Verwaltung - öffentlicher, frei-gemeinnütziger und privat-gewerblicher Träger Sozialer Arbeit einschließlich Selbsthilfeorganisationen • Kenntnisse über die grundlegenden Mechanismen sozialwirtschaftlicher Güterverteilung Lerninhalte • Überblick über Leistungs- und Kostenträger Sozialer Arbeit und deren Arbeitsfelder • Leistungsgrundlagen (z. B. Überblick über das System der sozialen Sicherung in Deutschland, Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip) • Überblick über vorhandene Rechtsformen in der Sozialen Arbeit und ihre Bedeutung für sozialpädagogisches Handeln • Einblick in ausgewählte öffentliche, frei-gemeinnützige, privat-gewerbliche und sonstige Träger Sozialer Arbeit, deren Ziele und Aufgaben und deren Bewirtschaftung sowie deren Kooperations- und Vernetzungsformen und kommunale Netzwerkpolitik • Modelle der Gestaltung sozialer Organisationen • Aufbau öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften sowie deren Organisation des Sozialen (z. B. Jugendamt, Sozialamt) • Merkmale und Besonderheiten des Dritten Sektors bzw. von NPO • Modernisierung des öffentlichen Sektors - Neues Steuerungsmodell LV (SWS) 1.Organisation, Träger und Institutionen Sozialer Arbeit (4 SWS) 2.Sozialwirtschaft (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.SU 2.SU Lernformen Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Übungen (z. B. Planspiel, Rollenspiel), Exkursion Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, Literaturrecherche und ‑studium TNV keine ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. Art der Prüfung PKL (120) über beide Lehrveranstaltungen 76 Modul 1.4 Theorie ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 Zu erwerbende • Kenntnis arbeitsfeldübergreifender Charakteristika Sozialer Arbeit Kompetenzen • Vertiefte Kenntnis der wesentlichen theoretischen Ansätze und Diskurse in Sozial arbeitswissenschaft und Sozialpädagogik • Fähigkeit theoretisches Wissen in der Analyse und Bewertung komplexer Handlungsprobleme der Sozialen Arbeit anzuwenden Lerninhalte • Soziale Arbeit im System der Wissenschaftsdisziplinen • Theorien zu Funktion und Selbstverständnis Sozialer Arbeit im Kontext - des sozialen Feldes, - der Zielgruppenentwicklung, - normativer und rechtlicher Bestimmungen, organisatorischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, - konzeptioneller Ansprüche und methodischer Anforderungen • Forschungsfragen und Forschungsentwicklung in der sozialen Arbeit LV (SWS) Theorien der Sozialen Arbeit (4 SWS), (eine zusammenhängende LV) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, exemplarische Vertiefung in Lernprojekten Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, vorgegebene Texte für die Lernprojekte, Mitwirkung in Studiengruppen (Lernprojekte) TNV Mindestens 80 ECTS ca. 4 p.a. Art der Prüfung SchrP (120) Modul 1.5 Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 Zu erwerbende • Bewusstsein der Notwendigkeit methodisch kontrollierter systematischer empiri Kompetenzen scher Fundierung von theoretischen Aussagen • Fähigkeit, im Nachdenken über Problemgegenstände der beruflichen Praxis Fragestellungen zu entdecken, für die sich die Durchführung quantitativer und qualitativer Studien anbietet • Vertrautheit mit den Grundlagen, der Herangehensweise und den Schritten empirischer Untersuchungen mit ausgewählten qualitativen oder quantitativen Methoden • Kenntnisse über die wichtigsten quantitativen oder qualitativen Methoden empiri scher Sozialforschung • Fähigkeit, die Anwendungen empirischer Studien in der beruflichen Praxis und im öffentlichen Diskurs methodenkritisch zu prüfen • Fähigkeit, die Vor- und Nachteile einzelner Erhebungsverfahren für verschiedene Fragestellungen der beruflichen Praxis abzuwägen Lerninhalte • Unterschiede von Fragestellungen, für die sich quantitative und qualitative Untersuchungsverfahren eignen, • Merkmale empirischer Untersuchungen (einschließlich ihrer Gütekriterien) anhand exemplarischer qualitativer und quantitativer Studien und Herausarbeitung ihrer Unterschiede • Überblick über zentrale Erhebungs-, Analyse- und Auswertungsverfahren • Basiswissen deskriptiver Statistik • Durchführung eines eigenen studentischen Forschungsprojekts als Gruppenarbeit • Präsentation und Diskussion der Forschungserfahrungen und -ergebnisse • Erstellung eines Berichts als Gruppenarbeit mit individuell zurechenbaren Anteilen LV (SWS) Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit (4 SWS), (eine zusammenhängende LV) Art und Anzahl der Angebote VL, SU, Ü ca. 10 p.a. 77 Lernformen Lehrvortrag, Übungen, Gruppenarbeit Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Durchführung eines eigenen kleinen empirischen Projekts TNV keine Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120) Studienbereich 1b: Bezugswissenschaftliche Grundlagen Modul 1.6 Soziologische Grundlagen ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 55, Eigenleistung 95) ● SWS 5 Zu erwerbende • Grundlegendes Wissen über den Einfluss, den Kultur und Gesellschaft auf das Kompetenzen Handeln von Menschen, damit auch auf die KlientInnen der Sozialen Arbeit und auf das eigene berufliche Handeln ausüben • Fähigkeit, inter- und intrakulturelle und sozialstrukturelle Unterschiede sowie den sozialen Wandel in ihrer Bedeutung für Lebenslagen und -chancen von Menschen zu erkennen • Fähigkeit, gesamtgesellschaftliche Prozesse kritisch zu deuten • Fähigkeit, soziologisches Wissen zur Lösung sozialer Probleme und als Handlungswissen für die Soziale Arbeit einzusetzen Lerninhalte Einführung in die soziologische Perspektive für die Soziale Arbeit: • Gegenstand und Methoden der Soziologie; Bedeutung der Soziologie für die Praxis der Sozialer Arbeit • Grundlegende Ansätze der Soziologie zum Verhältnis von Individuum und Gesellschaft • Soziales Handeln, Rolle, Werte und Normen • Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle • Sozialisation, Familie und Peergroups als Sozialisationsinstanz • Begriff und Bestandteile der Kultur, kulturelle Diversität • Verstehen der eigenen und fremden Kultur • Kultur der Zweigeschlechtlichkeit, die Gender-Frage in der modernen Gesellschaft • Gruppen, Organisationen, (totalen) Institutionen • Macht und Herrschaft • Entwicklung von modernen Gesellschaften, Wertewandel, Merkmale und Probleme moderner Gesellschaften LV (SWS) 1.Ringvorlesung: Soziologische Grundlagen (3 SWS) 2.Seminar: Soziologische Grundlagen (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.VL 2.SU Lernformen Lehrvortrag, exemplarische Vertiefung der Lehrinhalte in Arbeitsgruppen Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium TNV keine ca. 2 p.a. ca. 8 p.a. Art der Prüfung PKL (120) über beide Lehrveranstaltungen 78 Modul 1.7 Psychologische Grundlagen ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 5 Zu erwerbende • Kenntnis und Anwendung theoretischer Erklärungsansätze, um das subjektive Kompetenzen Erleben und Handeln von Individuen zu beschreiben und zu erklären • Kenntnis der spezifischen Sichtweisen und Grundannahmen der Entwicklungspsychologie und von Veränderungen menschlichen Erlebens und Verhaltens während der Lebensspanne • Kenntnis grundlegender Modelle und empirischer Befunde aus der Sozialpsychologie an exemplarischen Themen • Wissen um die Möglichkeiten und Grenzen der Beeinflussung menschlichen Erlebens und Verhaltens im Kontext sozialer Arbeit Lerninhalte • Psychologie als Wissenschaft, Denktraditionen und aktuelle Perspektiven • Psychische Grundfunktionen (Wahrnehmung, Lernen, Gedächtnis, Problemlösen, Emotion und Motivation) • Theorien und Modelle, um das Handeln von Menschen in komplexen Arbeits umwelten zu beschreiben, zu erklären und zu verbessern • Modelle und Theorien zur Veränderung menschlichen Erlebens und Verhaltens während der Lebensspanne • Prognose von Entwicklungsprozessen und Verhaltensmodifikation im Feld der Sozialen Arbeit • Prozesse in Gruppen und Zweierbeziehungen, soziale Einstellungen und deren Veränderung LV (SWS) 1.Allgemeine Psychologie (2 SWS) 2.Entwicklungspsychologie (2 SWS) 3.Sozialpsychologie (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.SU 2.SU 3.SU Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium TNV keine davon 1 SWS angeleitetes Selbststudium auf alle Teil-LV des Moduls verteilt ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. Art der Prüfung SchrP (120) über alle Lehrveranstaltungen Modul 1.8 Pädagogische Grundlagen ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 Zu erwerbende • Kenntnis pädagogischer Grundbegriffe, Theorien, Konzepte und ihrer EntwickKompetenzen lung vor dem Hintergrund sozialen und kulturellen Wandels • Fähigkeit zur vergleichenden Bewertung pädagogischer Konzepte in Hinblick auf anthropologische, didaktische, methodische und ethische Implikationen • Einblick in die soziale Dimensionen von Bildung und Erziehung: Erziehungsmilieus, Erziehungskonflikte, Bildungskarrieren, Bildungsbenachteiligung • Fähigkeit eigene themen- oder zielgruppenorientierte Konzepte zu entwickeln Lerninhalte • • • • Grundbegriffe, Theorien und Konzepte pädagogischen Denkens und Handelns Grundlagen pädagogischer Konzeptualisierung Anthropologische, soziale und kulturelle Grundlagen von Erziehung und Bildung Organisation und Steuerung von Lern- und Erziehungsprozessen LV (SWS) 1.Ringvorlesung: Pädagogische Grundlagen (2 SWS) 2.Seminar: Pädagogische Grundlagen (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.VL 2.SU Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Präsentation ca 2 p.a. ca. 8 p.a. 79 Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium (Grundlagentexte), Literaturarbeit (ausgewählte Texte zur Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen) TNV keine Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen Modul 1.9 Politikwissenschaftliche Grundlagen ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 Zu erwerbende • Einsicht in die Abhängigkeit Sozialer Arbeit von politischen Entscheidungen Kompetenzen • Einsicht in die Bedeutung von politischen Veränderungen für das Handeln Sozialer Arbeit • Kenntnisse über das politische System, das Sozial- und Wirtschaftssystem, insbesondere das sozialstaatliche System der Bundesrepublik Deutschland • Kenntnis der Kategorien, Ansätze, Ziele, Methoden und Techniken sowie Zielgruppen politischer Bildung • Fähigkeit zur Deutung von politischen Prozessen in den Dimensionen von Problem und Lösung sowie Konflikt und Konsens • Fähigkeit zum Verständnis von politischen, insbesondere sozialstaatlichen Institutionen als Rahmen für politische Konflikte und Entscheidungen • Kritische Reflexion relevanter Selbstdeutungen und Ideologien der politischen und wirtschaftlichen Eliten in der Bundesrepublik Deutschland • Kritische Reflexion ausgewählter Themen politischer Bildung Lerninhalte • • • • • Geschichte und Struktur des polit. Systems der Bundesrepublik Deutschland Sozial- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland Sozialstaatliches System der Bundesrepublik Deutschland Ausgewählte Politikfelder in der Bundesrepublik Deutschland Ausgewählte Bereiche des sozialstaatlichen Systems (z. B. Einkommen und Armut, Arbeit, Gesundheit, Familie, Jugend, Alter) • Ausgewählte Themen politischer Bildung LV (SWS) 1.Politik und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland (3 SWS, davon 1 SWS angeleitetes Selbststudium) 2.Ringvorlesung: Politische Bildung (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.VL 2.SU Lernformen Lehrvortrag, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, Erkundung, Exkursion, Übungen Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, ausgewählte Texte als Vorbereitung für die LV, praktische Aufgaben TNV keine ca 2 p.a. ca. 8 p.a. Art der Prüfung PStA/R Modul 1.10 Medizinische Grundlagen ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 Zu erwerbende • Kenntnisse naturwissenschaftlicher Grundlagen zu medizinischen Fachgebieten Kompetenzen (wie z. B. Anatomie, Physiologie, Biochemie usw.) • Kenntnisse der Grundlagen zur somatischen, psychischen und sozialen Entwicklung des Menschen in verschiedenen Lebensabschnitten • Grundkenntnisse zum Aufbau des dt. Gesundheits- und Sozialversorgungssystems • Kenntnisse der Grundlagen zu spezifischen Gesundheitsgefahren und Prävention in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit • Reflexion der Auswirkungen von Gesundheit, Krankheit und Behinderung für Betroffene, das psychosoziale Umfeld und das Hilfesystem • Kenntnis der fachterminologischen sowie sozialepidemiologischen Grundlagen 80 Lerninhalte • Sozialepidemiologische Fachterminologie • Gesundheitsförderung und Prävention • Medizinische Aspekte von Suchtmittelerkrankungen (z. B. Alkohol) • Psychosomatische/Psychische Störungen • Infektionskrankheiten: Hepatitis B, C, TBC und Aids • Darstellung bedeutsamer Stoffwechselerkrankungen (Diabetes mellitus, Adipositas) • Geriatrie: Demenz, Sterbebegleitung, und Palliativmedizin, Vorsorge treffen, Tod und Sterben • Pädiatrie; typische Kinderkrankheiten, Impfen, Entwicklungsmeilensteine, alterstypische Verhaltensauffälligkeiten, • Trauma/Traumatisierung: Formen, Auswirkungen, Hilfen (z. B. Kindesmisshandlung, Gewalt in Beziehungen) • Psychohygiene, Hilfe für Helfer, Burn-out LV (SWS) 1.Gesundheit und Gesundheitsförderung (2 SWS) 2.Gesundheitssystem (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.VL, SU 2.VL, SU Lernformen Lehrvortrag, Fallarbeit, Übung Inhalt der Eigenleistung Literatur- und Internetrecherche, Aneignung und Diskussion ausgewählter Texte zum Stoffgebiet TNV keine ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen Modul 1.11 Rechtliche Grundlagen 1 ► für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben: ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 55, Eigenleistung 95) ● SWS 5 Zu erwerbende • Grundlegende und ausgesuchte vertiefte familienrechtliche und sozialrechtliche Kompetenzen Kenntnisse • Verständnis der Bedeutung rechtlicher Bestimmungen für die Praxis der Sozialen Arbeit in verschiedenen Kontexten • Befähigung zur selbstständigen Rechtsanwendung in der Praxis der Sozialen Arbeit unter Berücksichtigung der entsprechenden materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen Lerninhalte Familienrecht, insbesondere: • Einführung in das Recht, Methodik der juristischen Fallbearbeitung • Eheschließung und Ehewirkungen • Eheliches Güterrecht • Ehescheidung und Scheidungsfolgen • Elterliche Sorge • Annahme als Kind • Nicht eheliche Lebensgemeinschaft • Eingetragene Lebenspartnerschaft Sozialrecht, insbesondere: • Begriff des Sozialrechts • Verfassungsrechtliche Grundlagen • Aufbau und Inhalte des Sozialgesetzbuches • Überblick über die Systeme sozialer Vorsorge • Systeme der sozialen Entschädigung und der sozialen Förderung • Systeme der Sozialen Hilfe: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe • Sozialverwaltungsverfahren und Sozialgerichtsverfahren LV (SWS) 1.Familienrecht (2 SWS plus 1 SWS angeleitetes Selbststudium) 2.Sozialrecht (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.SU, Ü 2.SU, Ü ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. 81 Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Planspiele, Übung Inhalt der Eigenleistung Studium der Rechtsvorschriften, Literaturstudium, Falllösungen TNV keine Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen Modul 1.11 Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, Sozialrecht ► für Studierende mit Studienbeginn im dem WS 2010/11 und später ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 Zu erwerbende • Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit und grundlegende und ausgesuchte vertiefte Kompetenzen sozialrechtliche Kenntnisse • Verständnis der Bedeutung rechtlicher Bestimmungen für die Praxis der Sozialen Arbeit in verschiedenen Kontexten • Befähigung zur selbstständigen Rechtsanwendung in der Praxis der Sozialen Arbeit unter Berücksichtigung der entsprechenden materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen Lerninhalte Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit, insbesondere: • Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit • Methodik der juristischen Fallbearbeitung • Grundlagen des Rechts und des Staates • Das Bürgerliche Recht •Kriminologie • Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug • Zuwanderungsrecht • Rechtsanwendung und Rechtsverwirklichung Sozialrecht, insbesondere: • Begriff des Sozialrechts • Verfassungsrechtliche Grundlagen • Aufbau und Inhalte des Sozialgesetzbuches • Überblick über die Systeme sozialer Vorsorge • Systeme der sozialen Entschädigung und der sozialen Förderung • Systeme der Sozialen Hilfe: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe • Sozialverwaltungsverfahren und Sozialgerichtsverfahren LV (SWS) 1.Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit (2 SWS) 2.Sozialrecht (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.SU, Ü 2.SU, Ü Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Planspiele, Übung Inhalt der Eigenleistung Studium der Rechtsvorschriften, Literaturstudium, Falllösungen TNV keine ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen 82 Modul 1.12 Rechtliche Grundlagen 2 ► für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben: ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 Zu erwerbende • Grundlegende und ausgesuchte vertiefte Kenntnisse im Familien-, Kinder- und Kompetenzen Jugendhilferecht • Verständnis der Bedeutung rechtlicher Bestimmungen für die Praxis der Sozialen Arbeit in verschiedenen Kontexten • Befähigung zur selbstständigen Rechtsanwendung in der Praxis der Sozialen Arbeit unter Berücksichtigung der entsprechenden materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen Lerninhalte Kinder- und Jugendhilferecht, insbesondere: • Aufgaben, Grundlagen, Formen und Begriffsbestimmungen der Jugendhilfe • Leistungen der Jugendhilfe • Schutz von Kindern und Jugendlichen • Förderung der Erziehung in der Familie • Hilfen zur Erziehung • Andere Aufgaben der Jugendhilfe •Inobhutnahme • Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren •Sozialdatenschutz • Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung • Zuständigkeit, Kostenerstattung, Kostenbeteiligung Kriminologie, Straf- u. Jugendstrafrecht, Strafvollzug, insbesondere: • Grundlagen und Prinzipien der Kriminologie, des Strafrechts, Jugendstrafrechts, Strafprozessrechts, Strafvollzugsrechts und Gerichtsverfassungsrechts • Gerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe • Tataufklärung und Täterpersönlichkeit • Ausgesuchte Bereiche des Allgemeinen Strafrechts • Ausgesuchte Bereiche des Besonderen Strafrechts LV (SWS) 1.Kinder- und Jugendhilferecht (3 SWS) 2.Straf- und Jugendstrafrecht (1 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.SU, Ü 2.SU, Ü Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Planspiele, Übung Inhalt der Eigenleistung Studium der Rechtsvorschriften, Literaturstudium, Falllösungen TNV keine ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen Modul 1.12 Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht ► für Studierende mit Studienbeginn im dem WS 2010/11 und später ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 55, Eigenleistung 95) ● SWS 5 Zu erwerbende • Grundlegende und ausgesuchte vertiefte Kenntnisse im Familien-, Kinder- und Kompetenzen Jugendhilferecht • Verständnis der Bedeutung rechtlicher Bestimmungen für die Praxis der Sozialen Arbeit in verschiedenen Kontexten • Befähigung zur selbstständigen Rechtsanwendung in der Praxis der Sozialen Arbeit unter Berücksichtigung der entsprechenden materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen 83 Lerninhalte Familienrecht, insbesondere: • Einführung in das Recht, Methodik der juristischen Fallbearbeitung • Eheschließung und Ehewirkungen • Eheliches Güterrecht • Ehescheidung und Scheidungsfolgen • Elterliche Sorge • Annahme als Kind • Nicht eheliche Lebensgemeinschaft • Eingetragene Lebenspartnerschaft Kinder- und Jugendhilferecht, insbesondere: • Aufgaben, Grundlagen, Formen und Begriffsbestimmungen der Jugendhilfe • Leistungen der Jugendhilfe • Schutz von Kindern und Jugendlichen • Förderung der Erziehung in der Familie • Hilfen zur Erziehung • Andere Aufgaben der Jugendhilfe •Inobhutnahme • Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren •Sozialdatenschutz • Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung • Zuständigkeit, Kostenerstattung, Kostenbeteiligung LV (SWS) 1.Familienrecht (2 SWS) 2.Kinder- und Jugendhilferecht (3 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.SU, Ü 2.SU, Ü Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Planspiele, Übung Inhalt der Eigenleistung Studium der Rechtsvorschriften, Literaturstudium, Falllösungen TNV keine ca. 4 p.a. ca. 4 p.a. Art der Prüfung SchrP (120) über beide Lehrveranstaltungen Studienbereich 1c: Interdisziplinäre Themen Modul 1.13 Entwicklung, Erziehung und Bildung ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 90, Eigenleistung 210) ● SWS 8, davon 3 SWS angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit) Zu erwerbende • Kenntnis und Reflexion ausgewählter Problemstellungen von Erziehung und Kompetenzen Bildung in der Sozialen Arbeit • Kenntnis verschiedener disziplinärer Perspektiven auf Prozesse der Entwicklung, Erziehung und Bildung • Verständnis für Zusammenhänge von Formen gesellschaftlicher Ungleichheit, Bildungsprozessen und Entwicklungschancen Lerninhalte Fachdisziplinäre Beiträge • zum lebenslangen Lernen und seinen theoretischen Grundlagen • zu lebensgeschichtlichen Prozessen und Übergängen • zur Bildungsungleichheit aufgrund von sozialer Herkunft, Migrationshintergrund und Geschlecht LV (SWS) 1.Ringvorlesung mit Beiträgen aus Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialer Arbeit (5 SWS) 2.Angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit) (3 SWS) Art und Anzahl der Angebote VL, SU, Ü Lernformen Lehrvortrag, Referat/Präsentation, Gruppenarbeit ca. 4 p.a. 84 Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Themenorientierte Gruppenarbeit TNV Nachweis über mindestens 40 ECTS; weitere Empfehlung: Abschluss der Module 1.6, 1.7 und 1.8 Art der Prüfung Zu Semesterbeginn wird in der Veranstaltung die Festlegung auf eine der folgenden Prüfungsformen bekannt gegeben: PStA/R/Projekt/PKL (180) Modul 1.14 Gesundheit und Krankheit ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 90, Eigenleistung 210) ● SWS 8, davon 2 SWS angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit) Zu erwerbende • Entwicklung eines theoretisch fundierten Verständnisses der Begriffe „GesundKompetenzen heit“ und „Krankheit“. • Kenntnis aktueller Erklärungsmodelle von Gesundheit und Krankheit sowie die Fähigkeit zur kritischen Reflexion ihrer Bedeutung für die Soziale Arbeit. • Kenntnis zentraler Aufgaben und institutioneller Verankerung der Sozialen Arbeit im Gesundheitssystem. • Wissen über die Konsequenzen von gesundheitlichen Einbußen für die Betroffenen. • Auseinandersetzung mit Handlungskonzepten, der primären, sekundären, tertiären Prävention, auf unterschiedlichen Handlungsebenen (Mikro-, Meso-, Makroebene). • Anwendung von Methoden der Sozialen Arbeit im Kontext Gesundheit/Krankheit. Lerninhalte • Soziale Konstruktion von „Gesundheit“ und „Krankheit“: Fachwissenschaftliche Definitionen, gesellschaftlicher Diskurs und subjektives Verständnis. • Zentrale Erklärungsmodelle von Gesundheit/Krankheit und Begriffe als Grundlage für Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams. • Salutogenese als interdisziplinäres Rahmenmodell zur Erklärung von Gesundheit/Krankheit. • Folgen gesundheitlicher Einbußen für die Alltagsbewältigung und gesellschaftliche Teilhabe. • Einführung in die aktuelle Entwicklung der Klinischen Sozialarbeit • Gesundheit/Krankheit als Querschnittsthema der Sozialen Arbeit. • Institutionelle Verankerung der Sozialen Arbeit im Gesundheitssystem. • Strukturell bedingte Rollenkonflikte in der Sozialen Arbeit und Handlungsoptionen. • Ausgewählte Theorien, Praxiskonzepte sowie sozialrechtliche Bestimmungen, die ein fachlich fundiertes Handeln auf der Mikro-, Meso- und Makroebene ermöglichen. • Anwendungsmöglichkeiten der vermittelten Theorien, Konzepte und sozialrechtlicher Bestimmungen im Rahmen von Fallarbeiten LV (SWS) 1.Ringvorlesung mit Beiträgen aus Medizin, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Recht, Soziale Arbeit (6 SWS). 2.Angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit) (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote VL, SU, Ü Lernformen Lehrvortrag, Teamteaching, interdisziplinäre Fallarbeit. Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, kontinuierliche Materialsammlung für die interdisziplinäre Fallarbeit, Präsentation und Diskussion der geleisteten Fallarbeit TNV Nachweis von mindestens 40 Leistungspunkten; weitere Empfehlung: Belegung nach Abschluss der Module 1.6, 1.7, 1.8, 1.10 und 1.11 (Soziologische, Psychologische, Pädagogische und Medizinische Grundlagen sowie Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit/Sozialrecht). ca. 4 p.a. Art der Prüfung * PStA/R/Projekt/PKl (180). 85 Modul 1.15 Soziale Ungleichheit und Armut ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 90, Eigenleistung 210) ● SWS 8, davon 3 SWS angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit) Zu erwerbende Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich Kompetenzen • ökonomischer, politischer, sozialer, individueller und rechtlicher Grundlagen, Ursachen sowie Erscheinungsformen von sozialer Ungleichheit unter besonderer Berücksichtigung von Armut • sozialpolitischer und sozialpädagogischer Handlungsansätze • der Aufgabenstellung von Einrichtungen, sozialen Diensten und Veranstaltungen • Integration der Wissensbestände aus den verschiedenen Disziplinen und deren Verwertung für das berufliche Handeln Lerninhalte • Sozialraum, Lebenswelt – gesellschaftstheoretische Grundlagen • Wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsmarkt • Soziologische Theorien: Klassen-, Schichten-, Milieuansätze sozialer Ungleichheit und Armut im Lebenslauf, geschlechtsspezifische Ansätze • Empirische Daten z. B. Armuts- und Reichtumsberichterstattung • Zusammenhänge von Armut und Gesundheit • Subjektive Verarbeitungsformen, Coping-Strategien • Einschlägige Politikfelder und deren Wechselwirkung • Internationale Aspekte der Armut und Armutsbekämpfung • Ausgesuchte rechtliche Aspekte • Sozialpädagogische Interventionskonzepte • Sozialraum- und lebensweltorientierte Konzepte der Intervention, soziale Partizipation LV (SWS) 1.Ringvorlesung mit Beiträgen aus Soziologie, Politikwissenschaft, Recht, Soziale Arbeit (5 SWS) 2.Angeleitetes Selbststudium (Kontaktzeit) 3 SWS Art und Anzahl der Angebote VL, SU, Ü Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, angeleitetes interdisziplinäres Forschungsprojekt Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte durch Verschriftung und Dokumentation der in der Veranstaltung gewonnenen Ergebnisse, Literaturrecherche und -studium, Materialsammlung für ein angeleitetes interdisziplinäres Forschungsprojekt TNV Nachweis über mindestens 40 ECTS; weitere Empfehlung: Abschluss oder parallele Belegung der Module 1.6, 1.7, und 1.8 (Soziologische, Psychologische und Pädagogische Grundlagen) ca. 4 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (180) 86 Studienbereich 2: Methodische Grundlagen Sozialer Arbeit Modul 2.1 Kultur, Ästhetik und Bewegung (KÄB) ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 6 Zu erwerbende • Wissen um die Bedeutung von Ästhetik, Kultur und Bewegung für Individuum Kompetenzen und Gesellschaft • Befähigung zur Erschließung und Vermittlung von Angeboten aus dem Bereich Kultur, Ästhetik und Bewegung im Kontext von Sozialer Arbeit • Grundlegende Befähigung zum reflektierten praktischen Einsatz ausgewählter Medien und Methoden Lerninhalte • Entwicklung von persönlichen und sozialen Kompetenzen durch ästhetische Praxis • Förderung gemeinschaftsbildender Prozesse durch ästhetische Praxis • Überblick über verschiedene Bereiche von Kultur, Ästhetik und Bewegung und deren Einsatzmöglichkeiten in der Sozialen Arbeit • Vertieftes kennen lernen und praktisches Erfahren von (zwei) ausgewählten Bereichen LV (SWS) 1.Praxisangebot 1+2 (2+2 SWS) 2.Theorie-RV (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.S, Ü 2.VL Lernformen 1.Angeleitete praktische Betätigung in zwei ausgewählten Bereichen (z. B. Anfertigung eines künstlerischen Produktes; Beteiligung in einem Theaterstück; Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Sport- und Bewegungsprogramms) 2.Lehrvorträge, Fachdiskussionen in Gruppen bzw. im Plenum Inhalt der Eigenleistung 1.Eigenständiges (alleine oder in Gruppen) Entwickeln, Einüben, Präsentieren und Reflektieren von z. B. künstlerischen Produkten, Tanz- oder Theateraufführungen, Sport- und Bewegungsprogrammen 2.Literaturstudium, Herstellen von Theorie-Praxis-Verknüpfungen, Entwickeln von Planspielen TNV Die beiden praktischen Angebote müssen vor der oder parallel zur Theorie-RV absolviert werden ca. 20 p.a. ca 2 p.a. Art der Prüfung 1.praktP (Prädikat mE/oE, Zulassung: Teilnahmenachweis) 2.PKL (120) Modul 2.2 Gesprächsführung und Beobachtung, Präsentation und Moderation ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 65, Eigenleistung 85) ● SWS 6 Zu erwerbende Gesprächsführung und Beobachtung: Kompetenzen • Fähigkeit zur Planung und Durchführung eines Erstgesprächs in Beratungskontexten und weiteren Gesprächssituationen der Sozialen Arbeit • Sicherheit über den Einsatz grundlegender schulen- und kontextübergreifender Strategien der Gesprächsführung • Einführung in den Aufbau einer Beratungsbeziehung und in die Entwicklung von Beratungszielen • Entwicklung eines theoretisch fundierten Beobachtungsvermögens • Fähigkeit zum beobachtungsgestützten Feedback • Fähigkeit zur Analyse des eigenen Gesprächsverhaltens unter Bezugnahme auf theoretische Kenntnisse (insb, Verknüpfung zu Inhalten der 1. Studienphase) Präsentation und Moderation: • Nervosität bei Vortrag und Präsentation abzubauen • Zielgerichtete Recherche und Vorbereitung eines Vortrags • Anwendung der Grundprinzipien eines guten Vortrags • Medien wie Tageslichtprojektor, Tafel, Flipchart etc. gezielt einzusetzen • Fertigkeiten eine Diskussion zu leiten und Verhandlungen zu führen • Managementtechniken für Tagungen, Sitzungen, Diskussionsleitungen 87 Lerninhalte Gesprächsführung und Beobachtung: • Zentrale Strategien der Gesprächsführung und ihr Einfluss auf Gesprächsverläufe sowie Kenntnis der jeweiligen theoretischen Verortung (u.a. offene Fragen, aktives Zuhören, ressourcenorientierte Fragen) • Kenntnis verschiedener Beratungskontexte und damit verbundene Herausforderungen (z. B. Beratung in Zwangskontexten, Beratung im Kontext eingeschränkter Verschwiegenheit, Beratung von KlientInnen mit geringer Motivation) • Reflexion und Weiterentwicklung des eigenen Gesprächsverhaltens als Berater/ in auf der Grundlage konkreter Übungen insbesondere zum Erstgespräch • Grundlegende Kenntnisse zur Zielentwicklung sowie der Gestaltung einer konstruktiven Beziehung in der Zusammenarbeit mit KlientInnen • Feedback Aufbau und Feedback Regeln Präsentation und Moderation: •Rhetorik • Vorträge vorbereiten, halten • Tipps und Tricks für den Vortrag • Vortragsanlässe: Kongress, Tagung, Versammlungen, populärwissenschaftlicher Vortrag • Stimmbildung und Sprechtraining • Körpersprache, Mimik, Gestik • Visualisierung und Einsatz von Medien: Folien, PC und Beamer, Flipchart, Tafel, Pinwand, Metaplantechnik • Einsatz und Gestaltung von Handouts • Moderation, Diskussionsleitung, Verhandlungsmanagement • Sitzungsmanagement: Raumgestaltung, Einladung, Sitzungsleitung LV (SWS) 1.Gesprächsführung und Beobachtung (4 SWS) 2.Präsentation und Moderation (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.S, Ü 2.S, Ü Lernformen Lehrvortrag, angeleitete Übungen, Einzelübung und Gruppendiskussion, Rollenspiel in Kleingruppen, (Video-)Feedback, Präsentation, Diskussionsleitung Inhalt der Eigenleistung Selbstbeobachtungsübungen, Fremdbeobachtungen, schriftliche Übungen, Literaturstudium, Vorbereitung von Präsentationen und Diskussionsleitung TNV Es empfiehlt sich „Gesprächsführung und Beobachtung“ vor dem Praxissemester zu absolvieren. ca. 12 p.a. ca. 12 p.a. Art der Prüfung 1.praktP (Prädikat mE/oE); (Zulassung: Teilnahmenachweis) 2.praktP (Prädikat mE/oE); (Zulassung: Teilnahmenachweis) Modul 2.3 Arbeit mit Einzelnen und Familien ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 35, Eigenleistung 115) ● SWS 3 Zu erwerbende • Erkennen und Verständnis sozialer Probleme und Problemlagen von Einzelnen Kompetenzen und Familien • Kenntnis der Zielgruppen und Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit mit Einzelnen und Familien • Kenntnis theoretischer Grundlagen einzelner methodischer Ansätze in der Arbeit mit Einzelnen und Familien, insbesondere spezifisch der Sozialen Arbeit zugehöriger Konzepte, Methoden und Verfahren • Umsetzung von planmäßigem, systematischem und kontrolliertem Vorgehen in der Sozialen Arbeit mit Einzelnen und Familien unter den jeweiligen institutionellen, organisatorischen und administrativen Rahmenbedingungen und Kooperation mit anderen Fachkräften • Umsetzung von theoretischem Wissen in die praktischen Handlungsvollzüge Sozialer Arbeit 88 Lerninhalte • Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit mit Einzelnen und Familien • Zielgruppen und ihre sozialen Probleme in der Arbeit mit Einzelnen und Familien • Allgemeine Grundlagen für methodisches Handeln in der Arbeit mit Einzelnen und Familien • Methoden, Instrumente und Techniken Sozialer Arbeit mit Einzelnen und Familien • Gutachterliche Stellungnahmen • Sonderthemen zur Vertiefung einzelner Schritte des methodischen Handelns nach Wahl LV (SWS) Arbeit mit Einzelnen und Familien (3 SWS) Art und Anzahl der Angebote S Lernformen Lehrvortrag, Rollenspiele, Fallarbeit, praktische Übungen, Eigenarbeit und Austausch in Gruppen, Planspiel, Praxisvorträge, Exkursionen Inhalt der Eigenleistung Literaturrecherchen, -studium, Erstellung eines Gutachtens (z. B. Jugendgerichts hilfe, Sozialbericht), Erstellung eines Hilfeplans TNV keine ca. 12 p.a. Art der Prüfung PStA/R/PKL (90) Modul 2.4 Arbeit mit Gruppen ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 35, Eigenleistung 115) ● SWS 3 Zu erwerbende • Theoretische Grundlagen zur Beurteilung und Steuerung von Prozessen in Kompetenzen unterschiedlichen Gruppen kennen • Verschiedene Anwendungsgebiete von Gruppenarbeit in der Praxis der Sozialen Arbeit kennen • Grundlegende Konzepte, ausgewählte Methoden und Techniken der praktischen Arbeit mit Gruppen kennen und reflektieren können • Gruppen- bzw. Teamentwicklungsprozesse und Gruppendynamik in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit erkennen, beurteilen und beeinflussen können • Ausgewählte Konzepte, Methoden und Techniken exemplarisch anwenden und im Hinblick auf den Transfer in die Praxis hinterfragen können Lerninhalte • Theoretische Grundlagen Sozialer Arbeit mit Gruppen aus Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Sozialarbeitswissenschaft (z.B. Merkmale von Gruppen, formale und informelle Gruppen, Gruppendynamik, Phasenmodelle) • Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit mit Gruppen (Adressaten, Träger, Institutionen, Rechtsvorschriften etc.) • Konzepte Sozialer Arbeit mit Gruppen im Überblick • Konzepterstellung für den Bereich Soziale Arbeit mit Gruppen • Führung, Leitung, Steuerung von Gruppen im Bereich Soziale Arbeit • Umgang mit speziellen Herausforderungen/Situationen in Gruppen (Anfangs-/ Abschlussphase gestalten, mit Konflikten und schwierigen Situationen umgehen, Großgruppen steuern etc.) • Methoden und Techniken in der Arbeit mit sozialen Gruppen (Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII, Soziale Trainingskurse, erlebnispädagogische, interaktionspädagogische Gruppenarbeit, Arbeits- und Lerngruppen, Gruppenarbeit mit pflegenden Angehörigen/Migranten/Kindern/behinderten Menschen, Soziale Aktion, angeleitete Arbeit von Selbsthilfegruppen, Teamentwicklung etc.) • ggf. Exkursionen zu Institutionen Sozialer Gruppenarbeit LV (SWS) Arbeit mit Gruppen (3 SWS) Art und Anzahl der Angebote S Lernformen Lehrvortrag, Textanalyse, Diskussion, Kurzpräsentationen, Lernprojekte, praktische Übungen, Fallanalysen, aktivierende, erfahrungs- und handlungsorientierte Methoden und Problemlösungsaufgaben ca. 13 p.a. 89 Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Formen des selbst gesteuerten Lernens, Entwicklung, Durchführung und Auswertung von kleinen Projekten, Konzepten, praktischen Lehr-Lern-Sequenzen TNV keine Art der Prüfung PStA/R/PKL (90) Modul 2.5 Gemeinwesenarbeit ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 35, Eigenleistung 115) ● SWS 3 Zu erwerbende • Kenntnis über Konzepte der Sozialen Arbeit mit und im Gemeinwesen und Kompetenzen Zuordnung in sozio-historischen Kontexten und fachspezifischen Ausrichtungen • Kenntnis lebensweltlicher Hilfestrukturen im sozialräumlichen Kontext • Kenntnisse über Vernetzungsprozesse und Finanzierungsstrategien • Verständnis der komplexen Verzahnung sozial-räumlicher Segregation und sozialer Ausgrenzung • Ermöglichung von Entwicklungsprozessen im Gemeinwesen • Stärkung von lebensweltlichen und im Sozialraum verankerten Ressourcen • Kenntnisse über integrierte Stadtentwicklung Lerninhalte • Begriff, Ziele und historische Hintergründe • Klassische Methoden • Gemeinwesenarbeit als Arbeitsprinzip • Konzepte integrierter Stadtentwicklung, Quartiersmanagement • Sozialräumliche Hilfestrukturen, soziale Netzwerke • Bedeutung und Konsequenzen sozialräumlicher Ausgrenzungsprozesse •Finanzierungsstrategien • Analyse von Strukturen im sozialen Raum • Konzeption, Methoden und konstituierende Merkmale LV (SWS) Gemeinwesenarbeit (3 SWS) Art und Anzahl der Angebote S Lernformen Lehrvortrag, Diskussion; Übung, Referat, Gruppenarbeit, Planspiel, Exkursion, externe Lehrveranstaltung Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Bearbeitung ausgewählter Texte und Quellen als Vorbereitung, Vertiefung und Ergänzung der Lehrveranstaltungen, Vorbereitung von Referaten, Konzeptionelle Arbeiten TNV Mindestens 80 ECTS ca. 8 p.a. Art der Prüfung PStA/R/PKL (90) Studienbereich 3: Praxisfeldprojekt / Berufliches Handeln Modul 3.1 Theorie-Praxis-Transfer ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 45, Praxis 128, Eigenleistung 127) ● SWS 4 Zu erwerbende Basiskompetenzen zum Theorie-Praxis-Transfer: Kompetenzen Feldkompetenz: • Befähigung zur exemplarischen Erkundung und Analyse eines Arbeitsfeldes und einer für das Arbeitsfeld spezifischen Einrichtung • Kenntnisse über Arbeitsfeld und Arbeitsfeldbereich • Kenntnisse der spezifischen sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Handlungskonzepte eines Arbeitsfeldbereiches • Einsicht in die Bedeutung der Ergebnisse von Arbeitsfeld- und Institutionsanalyse für professionelles Handeln 90 Zu erwerbende Fachkompetenz: Kompetenzen • Grundlagenkenntnissen über die AdressatInnen im Arbeitsfeld, ihre Probleme (Fortsetzung) und Ressourcen sowie über relevante Sozialräume • Einsicht in Grundprinzipien methodischen Handelns im Arbeitsfeld • Befähigung zur inhaltlichen, formalen und persönlichen Planung des Praktikums • Kenntnisse über Standards, Aufgaben und Bedeutung von Anleitung und Supervision Personale Kompetenz: • Basiskompetenzen zum Aufbau einer beruflichen Identität durch Analyse und Reflexion der im Arbeitsfeld gewonnenen praktischen Erfahrungen • Befähigung zum Erwerb der für das Arbeitsfeld notwendigen Schlüsselqualifika tionen • Befähigung sich mit der zukünftigen Rolle als PraktikantIn auseinanderzusetzen Lerninhalte Lerninhalte in der Lehrveranstaltung: • Vorbereitung und Begleitung, Auswertung und Reflexion, der in der Praxis zu bearbeitenden Aufgaben • Methoden zur Erkundung, Analyse eines Arbeitsfeldbereiches und einer sozialen Einrichtung • Arbeitsfeldspezifische Grundprinzipien systematischen methodischen Handelns • Lebenslage, Lebenswelt, Bedürfnisse, Ressourcen und Probleme der AdressatInnen im Arbeitsfeld • Planung des Praktikums und Aufgaben und Bedeutung von Anleitung und Supervision Lerninhalte in einer Einrichtung eines Arbeitsfeldes: • Exemplarische Erkundung und Analyse eines Arbeitsfeldes und einer arbeitsfeldspezifischen Einrichtung • Hospitationen im Arbeitsfeld und Übernahme von Aufgaben unter Anleitung, Reflexion des eigenen beruflichen Handelns • Eigene Person und berufliche Rolle bzw. Rolle des Praktikanten, der Praktikantin LV (SWS) 1.Theorie-Praxis-Transfer 1 (2 SWS) 2.Theorie-Praxis-Transfer 2 (2 SWS) 3.Praxiseinsätze in der gewählten Einrichtung im Umfang von 16 Tagen, mit regelmäßiger, qualifizierter Anleitung durch die Einrichtung (128 Stunden) Art und Anzahl der Angebote 1.+2. VL, S 3. Praktikum Lernformen Lehrvortrag, Anleitung zum beruflichen Handeln in der Praxis, Arbeit in arbeitsfeld bezogenen Projektgruppen, Hospitationen/Einsätze in der Praxis, Praxiserkundung durch forschendes Lernen, Übungen Inhalt der Eigenleistung Erstellen und Präsentation einer Institutionsanalyse, Berichte für die Anleitung, Literaturstudium, Bearbeitung adäquater Aufgabenstellungen in der Praxis, Vorund Nachbereitung der Praxiseinsätze TNV Keine. Empfehlung: Das Fach 1.3 sollte bereits belegt worden sein, bzw. zeitgleich belegt werden ca. 10 p.a. Art der Prüfung 1.+2. PStA/R (Zulassung: Teilnahmenachweis) 3.praktP (Prädikat mE/oE) 91 Modul 3.2 Praktisches Studiensemester ECTS: 30 ● Workload 900 (Präsenz: 34, Praxis 704, Eigenleistung 162) ● SWS 3 Zu erwerbende Fachkompetenz: Kompetenzen Fähigkeit • zur Analyse von Bedürfnissen, Ressourcen und Problemlagen der Adressaten gruppe(n) des Arbeitsfeldes • zur adäquaten Verbindung von Theorie und Praxis im beruflichen Handeln • zur Entwicklung präziser Ziele für das berufliche Handeln • zur Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im beruflichen Handeln • zum systematischen Einsatz von Methoden und Techniken für die Bearbeitung von Aufgaben im Arbeitsfeld und zur Überprüfung auf ihre Praxistauglichkeit • zur zunehmend selbstständigen Gestaltung von ganzheitlichen Hilfe-/ Erziehungs- und Bildungsprozessen sowie zur Qualitätssicherung • zur Teamarbeit Kenntnis • der spezifischen beruflichen Rolle von SozialpädadogInnen im multiprofessionellen Team Personale Kompetenz: • Einsicht in die Beziehungen zwischen individueller Persönlichkeit und Berufsrolle bzw. Rolle als PraktikantIn • Einsicht in die eigene berufliche Motivation und Fähigkeit zur erfolgreichen Planung des weiteren Studiums Lerninhalte des Inhalte des Praktikums: Praktikums Zunehmend selbstständige Übernahme von Aufgaben in der konkreten Praxis eines Arbeitsfeldes; Reflexion des eigenen beruflichen Handelns: • Theorie-Praxis-Transfer • Zielgruppenanalyse, Sozialraumanalyse • Berufliches Handeln unter Berücksichtigung der relevanten Rahmenbedingungen • Auseinandersetzung mit Wert- und Normvorstellungen im Arbeitsfeld • Zielgerichtetes, systematisches methodisches Handeln, Erprobung relevanter Methoden und Techniken • Konzeptionsentwicklung und Qualitätssicherung • Berufsrolle von SozialpädagogInnen / Rolle des Praktikanten bzw. der Praktikantin • Planung, Organisation und Reflexion der eigenen Arbeit Lerninhalte des Inhalte des Praxisseminars: Praxisseminars • Fragen zur Organisation und Gestaltung des laufenden Praktikums (z. B. indiviund der dueller Ausbildungsplan, Anleitung, Ausbildungs-Supervision) Ausbildungs• Vertiefte Auseinandersetzung mit Lebenslage, Lebenswelt, Bedürfnissen, ResSupervision sourcen und Problemen der Zielgruppe(n) im Arbeitsfeldbereich • Möglichkeiten und Grenzen des Theorie-Praxis-Bezuges in der konkreten beruflichen Praxis • Adäquater Einsatz von Methoden und Techniken im Arbeitsfeldbereich und ihre Praxistauglichkeit • Gestaltung, Analyse und Reflexion von Hilfe-/Erziehungs- und Bildungsprozessen in der Praxis des Arbeitsfeldbereiches (einschließlich Konzeptionsentwicklung und Qualitätssicherung) • Berufsrolle von SozialpädagogInnen / Rolle von PraktikantInnen im Arbeitsfeldbereich •Teamarbeit Inhalte der Ausbildungs-Supervision: • Berufsrolle/Praktikantenrolle und eigene Person • Reflexion des eigenen Praktikums (auch im Vergleich mit Praktikumserfahrungen anderer Studierender) • Berufliche Motivation und Perspektiven für das weitere Studium und den Beruf 92 LV (SWS) 1.Praxisseminar (2 SWS) 2.22 Wochen zu je 32 Stunden Einsatz in einer Praxiseinrichtung mit regelmäßiger qualifizierter Anleitung, 3.Ausbildungs-Supervision (1 SWS) Art und Anzahl der Angebote 1.S 2.Praxisausbildung 3.Ü Lernformen Lehrvortrag, angeleitetes Praktikum, kollegiale Beratung, Ausbildungs-Supervision, Fallarbeit, Gruppenarbeit, Lernen im Team, Rollenspiele, Planspiele, Projektarbeit Inhalt der Eigenleistung Zunehmend selbstständige Bearbeitung von (Teil-)Aufgaben in der Praxis unter Anleitung, Literaturstudium, Erstellen von Berichten für Anleitung und Supervision, Referate, Präsentation von Ergebnissen, Gruppenarbeit TNV Mindestens 70 ECTS incl. Abschluss des Moduls 3.1 „Theorie-Praxis-Transfer“. Empfohlen wird der vorherige Abschluss des Moduls 2.2 Gesprächsführung und Beobachtung, Präsentation und Moderation. ca. 18 p.a. nach Bedarf Art der Prüfung 1.+2.: mdlP (15), Prädikat mE/oE), praktP und Praktikumsbericht als Zulassungs voraussetzung zur mündlichen Prüfung Modul 3.3 Praxis-Theorie-Transfer ECTS: 10 ● Workload 300 (Präsenz: 22, Eigenleistung 278) ● SWS 2 Zu erwerbende • Fähigkeit, komplexe Praxissituationen in klar abzugrenzende Problem-, FrageKompetenzen oder Aufgabenstellungen zu gliedern • Fähigkeit, Praxisforschung unter Einhalten von klaren Absprachen Kooperatio nen und Arbeitsbeziehungen durchführen zu können • Konzeptentwicklung, Umsetzung, Dokumentation, Evaluation • Befähigung zur eigenverantwortlichen Planung und Durchführung von Projekten • Ergebnisse der Projektarbeit zu dokumentieren, gegebenenfalls in der Praxis zu präsentieren und zu kommunizieren • Herstellen des Praxis-Theorie-Transfers Lerninhalte • abgegrenzte Problem-, Frage- oder Aufgabenstellung aus dem Umkreis der Einrichtung bzw. des Arbeitsfeldes des Praxissemesters • Sozialpädagogische Praxisforschung • Projektmethode •Konzepterstellung • Evaluation LV (SWS) Projektbegleitung in Kleingruppen, nach Arbeitsfeldbereichen oder methodischen Schwerpunkten (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote S Lernformen Fachlicher Input, Lehrberatung, eigenverantwortliche Projektarbeit in Kooperation mit einer Praxiseinrichtung, Projekt in Einzel- oder Gruppenarbeit nach Absprache, kollegiale Beratung in der Praxis Inhalt der Eigenleistung Recherchen und Literaturstudium zum Thema; Entwicklung, Durchführung, Aus wertung und Präsentation eines Projektes mit und in der Praxis(-Einrichtung) TNV Erfolgreicher Abschluss der Praxisphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studien semester“ nach Bedarf Art der Prüfung PStA: Die Aufgabenstellung sollte möglichst mit der betreuenden Dozentin/dem betreuenden Dozenten spätestens zu Beginn des auf das Praktikum folgenden Semesters besprochen und von dieser/diesem mit der Betreuungsvereinbarung dokumentiert werden; Abweichungen in begründeten Einzelfällen bedürfen der Genehmigung durch die betreuende Dozentin/den betreuenden Dozenten. 93 Art der Prüfung Kooperation mit einer Einrichtung der Sozialen Arbeit, nach Möglichkeit mit derjenigen, (Fortsetzung) in der das Praxissemester abgeleistet wurde; alternativ: Durchführung der Studien arbeit in einem anderen Arbeitsfeld oder einem anderen Arbeitszusammenhang. Zulassungsvoraussetzung: Prädikat ‚mE‘ der Praxisphase im Modul 3.2 Studienbereich 4: Vertiefungsbereich Studienbereich 4.1. Schwerpunktthemen über zwei Semester Modul 4.1.1 Soziale Arbeit mit Kindern / Hilfen zur Erziehung ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende Es geht um professionelles Handeln in der Arbeit mit Kindern (von 0-14 Jahren) Kompetenzen und Jugendlichen mit normaler Entwicklung, Entwicklungsverzögerungen und -auffälligkeiten, Verhaltensauffälligkeiten sowie mit Kindern und Jugendlichen, die von Behinderung bedroht sind, und deren Familien, insbesondere in den Arbeitsfeldern: • Förderung von Kindern im Vorschulalter mit gesundheitlichen und entwicklungsbedingten Auffälligkeiten • Tageseinrichtungen für Kinder im Vor- und Grundschulalter • Offene Kinderarbeit/Kinderkulturarbeit • Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII • Angebote zur Elternarbeit und Elternbildung Kompetenzen: • Kenntnisse zum Thema Kindheit und Jugend (der Schwerpunkt liegt bei Kindheit) • Verstehen und Analysieren der Lebens- und Problemlagen von Adressaten • Konzeptualisierung kindheitsspezifischer Fragestellungen und Probleme • methodisches Handeln wie Beraten, Bilden, Erziehen und Fördern sowie Elternund Familienarbeit Lerninhalte • Kindheit in unserer Gesellschaft unter Berücksichtigung von Geschlecht, Armut und Migration • Normale und abweichende Entwicklung von Kindern einschl. spezieller Krankheits- und Störungsbilder • Pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Hilfen zur Erziehung • Politische, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen der Arbeit mit Kindern und Hilfen zur Erziehung • Methodisches Handeln: Prävention, sozialpädagogische Diagnostik, Hilfeplanung, Formen der Erziehung, Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern, Eltern- und Familienarbeit, Evaluation • Konzeptionsentwicklung, Qualitätsentwicklung • Berufsbild, Qualitätsprofil der sozialpädagogischen Fachkraft • Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Institutionen • Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung LV (SWS) 1.Human- und gesellschaftswissenschaftliche Beiträge (6 SWS) 2.Handlungs- und Organisationslehre (6 SWS) Art und Anzahl der Angebote S Lernformen Lehrvortrag, Übung, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Präsentation, Fallarbeit, Planspiel, Exkursion Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Internetrecherche TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P 94 Modul 4.1.2 Behinderung und psychische Erkrankungen ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende Kenntnisse über die Kompetenzen • Komplexität von „Behinderung“ und „psychischer Erkrankung “ hinsichtlich Entstehung, Phänomenologie, Auswirkungen und Hilfemöglichkeiten (einschl. Empowermentansätze) • relevanten Wissenschaftsdisziplinen, Erfahrungsbereiche, Fachleute, Betroffenen (Selbsthilfegruppen) • relevanten Organisationen, Träger (auch Kostenträger) und Institutionen • spezifischen Beiträge von Sozialer Arbeit („soziale Dimensionen von Behinderung und psychischen Erkrankungen“) und Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen, Fachleuten und Betroffenen Fähigkeit • zum Erschließen, Vermitteln und Realisieren von Hilfemöglichkeiten (präventiver, kurativer und rehabilitativer Art) unter Beteiligung einzelner und Gruppen Betroffener • zur Konzeptionsentwicklung und zum Management interdisziplinären Arbeitens Wissen um sozial- und gesellschaftspolitische Dimensionen von Behinderung und psychischer Erkrankung einschließlich der Befähigung, notwendige Veränderungsprozesse zu erkennen und gegebenenfalls zu initiieren Lerninhalte • Begrifflichkeiten in Wissenschaft und rechtlichen Regelungen • Beiträge relevanter Wissenschaftsdisziplinen (Recht, Medizin, Psychologie, Pädagogik u. a.) und deren Zusammenwirken, insbesondere mit Sozialer Arbeit • Unterschiedliche Behinderungsarten und Formen von psychischen Erkrankungen in unterschiedlichen Altersstufen und Lebensbereichen (Familie, Schule, Beruf usw.): Entstehung, Entwicklung, Auswirkungen, Hilfebedarf und -möglichkeiten LV (SWS) 1.Beiträge relevanter Wissenschaftsdisziplinen (6 SWS) 2.Organisations- und Handlungslehre d. Sozialen Arbeit (6 SWS) Art und Anzahl der Angebote S Lernformen Lehrvortrag, Übung, Exkursion, externe Lehrveranstaltung, interdisziplinäre Besprechungen (auch Fallbesprechungen), Vertiefung bzw. Einübung von Unterrichtsinhalten in angeleiteten Arbeitsgruppen, angeleitete und betreute Projektarbeit Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Fallbearbeitungen TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Modul 4.1.3 Erwachsenenbildung ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende Kenntnisse: Kompetenzen • Zielgruppen der Erwachsenenbildung (EB) – Bildungschancen/-barrieren • Gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen • Betriebswirtschaftliche und organisatorische Grundlagen • Theorie und Methodik • Bezugswissenschaftliche Grundlagen Fertigkeiten: • Entwicklung von Konzeptionen von Weiterbildungsangeboten • Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit •Bildungsberatung • Methoden und Techniken 95 Zu erwerbende Einstellungen: Kompetenzen • Lebenslanges Lernen als Bedingung für die Entfaltung der Persönlichkeit und (Fortsetzung) der Bewältigung des Alltags Lerninhalte • Soziale und wirtschaftliche Strukturen und Organisationen • Pädagogische, soziologische und psychologische Grundlagen • Didaktik und Methodik: Workshop, Präsentation, Brainstorming, open space, Rollenspiel • Evaluation und Qualitätsmanagement • Betriebswirtschaftliche Aspekte: Öffentlichkeitsarbeit, Bildungscontrolling und Finanzierung, Bildungsberatung und -marketing • Projektmanagement • E-Learning • Gesellschaftliche Grundlagen • Lernen in der individualisierten/globalisierten Gesellschaft • Schlüsselqualifikationen LV (SWS) 1. RV (6 SWS) 2. Projektgruppen (6 SWS) Art und Anzahl der Angebote VL, S Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Übungen, Referat, Präsentation, Exkursion, externe Lehrveranstaltung Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte durch Verschriftung und Dokumentation, Literaturrecherche und -studium TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Modul 4.1.4 Resozialisierung/Gefährdetenhilfe ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende • Fähigkeit zum professionellen Denken und Handeln in den Arbeitsfeldern der Kompetenzen Resozialisierung • Kenntnisse präventiver Ansätze, ambulanter, teilstationärer und stationärer Maßnahmen/Modelle der Resozialisierung und der Wohnungslosenhilfe sowie sozialpädagogischer Hilfen mit ihren jeweiligen kriminologischen, psychologischen, sozialpädagogischen und rechtlichen Grundlagen, Implikationen und Wirkungsweisen • Kenntnisse der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und des Hilfesystems in der Resozialisierung • Entwickeln und Anwenden von problemadäquaten sozialpädagogischen Präventions- und Interventionskonzepten Lerninhalte • Kriminologische, gesellschaftswissenschaftliche, gesellschaftspolitische Aspekte der Gefährdetenhilfe und Resozialisierung und Wohnungslosenhilfe • Rechtliche und organisatorische Grundlagen und Aspekte der Gefährdetenhilfe/ Resozialisierung und Wohnungslosenhilfe • Psychologische Aspekte der Resozialisierung • Spezifika sozialpädagogischer Diagnose, Prognose, Hilfeplanung, Beratung und Krisenintervention in der Gefährdetenhilfe/ Resozialisierung • Anwendungsfelder und Effekte von Kriminalprävention • Konzepte, Praxis und Wirkungsweise Sozialer Arbeit in Diensten und Einrichtungen der Gefährdetenhilfe und Resozialisierung und Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, • Kooperation zwischen den Diensten und Einrichtungen der Straffälligen-, Suchtkranken- und Wohnungslosenhilfe • Sozialpädagogische und sozialtherapeutische Grundlagen und Konzepte für den Umgang mit spezifischen Tätergruppen 96 LV (SWS) 1.Kriminologische, gesellschaftswissenschaftliche und gesellschaftspolitische Aspekte der Resozialisierung (2 SWS) 2.Sozialpädagogische Aspekte und Einrichtungen der Gefährdetenhilfe / Resozialisierung (2 SWS) 3.(Jugend-)strafrechtliche Aspekte in der Resozialisierung (2 SWS) 4.Soziale Arbeit mit spezifischen Tätergruppen (4 SWS) 5.Soziale Arbeit mit wohnungslosen Menschen (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote S Lernformen Lehrvortrag, Diskussion einschlägiger Fachaufsätze/Filme, exemplarische Fallarbeit, Rollenspiele, Planspiel, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Kurzreferate, Analyse von Videobeispielen zu Interventionstechniken, Exkursion Inhalt der Eigenleistung (Literatur-)Recherchen, Lektüre einschlägiger Fachaufsätze, evtl. Projektarbeit TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Modul 4.1.5 Gesundheitshilfen/Suchtkrankenhilfe ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende • Kenntnisse über und Anwendung von Beratungsansätzen in der direkten Arbeit Kompetenzen mit dem Klienten • Kenntnisse über Zielgruppen- und Kundenorientierung, Koop. und Vernetzung • arbeitsfeldrelevante Kenntnisse in der Bildungsarbeit • Grundkenntnisse in Qualitäts- und Sozialmanagement, die auf Gesundheitshilfen bezogen sind • Entwicklung eines Qualitätsprofils für das Arbeitsfeld • Kenntnisse von Theorien zur Perspektivenerweiterung, als Reflexions- und Interpretationsinstrumentarium • zielgruppenspezifische Fachkenntnisse Lerninhalte • Überblick über Problemlagen, Beratungsansätze, psychosoziale Versorgungsstrukturen, Kooperation und Vernetzung von Hilfe • Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen: Sozialdatenschutz, Geschäftsfähigkeit, Vormundschaft, Betreuung und zivilrechtliche Unterbringung, Pflegschaft, hoheitliche Unterbringung, sozialstaatliche Leistungen, Strafrecht, insbesondere Betäubungsmittelrecht • Medizinische Grundlagen und Rahmenbedingungen: Gesundheitsförderung in unterschiedlichem Kontext (z. B. Schule, Betrieb), Beratung und Therapie, interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Medizin und Sozialer Arbeit • Psychologische Grundlagen und Rahmenbedingungen: Fach- und Methodenkompetenz aus den Bereichen Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie • Berufliches Handeln: Erwerb von Fach- und Methodenkompetenz in den Bereichen Konzeptarbeit, Beratungsarbeit, Vernetzung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Projektarbeit Kompetenzen zum Theorie-Praxis-Transfer und Erwerb von Schlüsselqualifikationen LV (SWS) 1.Humanwissenschaftliche Beiträge (4 SWS ) 2.Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und Überblick (2 SWS) 3.Berufliches Handeln (6 SWS) Art und Anzahl der Angebote S Lernformen Lehrvortrag, Übungen, interdisziplinäre Fallarbeit, Projektarbeit, Planspiel/ Trainingseinheiten, Teamteaching 1 über ein Jahr verteilt 97 Inhalt der Eigenleistung Literatur- und Internetrecherche, Aneignung und Diskussion ausgewählter Texte zum Stoffgebiet, Vorbereitung praktischer Übungen, Kurzreferate / Präsentationen, Projektarbeit einschließlich Präsentation TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Modul 4.1.6 Interkulturelle Soziale Arbeit ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende • Kenntnisse der migrationsrelevanten rechtlichen Grundlagen Kompetenzen • Überblick über die Geschichte der Migration • Verständnis der Formen und Ursachen weltweiter Migrationsprozesse • Wissen über europäische Migrationspolitik und Integrationsmodelle • Kompetenz zur Sozialen Arbeit mit MigrantInnen • Fähigkeit interkulturelle Begegnungen und Zusammenarbeit zu gestalten • Wissen über nationale und internationale Organisationen zur Steuerung der Migration Lerninhalte • Zentrale Elemente des Asylverfahrensgesetzes, des Zuwanderungsgesetzes und dabei insbesondere des Aufenthalts- sowie des Staatsangehörigkeitsgesetzes •Menschenrechte • MigrantInnen als Zielgruppen der SA: AussiedlerInnen / ArbeitsmigrantInnen / Flüchtlinge / UMF und Asylbewerber, illegale Migranten • interkulturelle Kompetenzen in konkreten Arbeitsfeldern / Öffnung sozialer Dienste • Integrationsmodelle und Migrationspolitik in Europa LV (SWS) 1.RV (6 SWS) 2.Projektgruppen (6 SWS) Art und Anzahl der Angebote RV, S Lernformen Lehrvortrag, Referate, Projekt-Gruppenarbeit, Übung, Exkursionen Inhalt der Eigenleistung Literaturrecherchen und -studium, Thematische Studienarbeiten, Erstellen von Konzeptionen, Projektarbeit, Exkursionen und Studienfahrten TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Modul 4.1.7 Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende • Fähigkeit Bedürfnisse, Interessen, Ressourcen und Problemlagen von JugendKompetenzen lichen zu erkennen und zu analysieren • Fähigkeit, auf dieser Grundlage Angebote zu entwickeln und durchzuführen, die Jugendliche in ihrer allgemeinen Entwicklung und ihrer Identitätsfindung unterstützen • Fähigkeit, sozialpädagogische Hilfen zu entwickeln und durchzuführen, die Jugendliche in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Integration unterstützen und fördern Lerninhalte • Entwicklungsförderung von Jugendlichen auf der Grundlage geeigneter theoretischer Konzepte • Wechselwirkung zwischen Kultur und Sozialstruktur der modernen Gesellschaft und Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen 98 Lerninhalte (Fortsetzung) • Abweichendes Verhalten von Jugendlichen (Gewalt, Drogen etc.) und Konzepte der Prävention • Rahmenbedingungen der Jugendarbeit • Beratung von Jugendlichen • Personale und soziale Ressourcenstabilisierung und -förderung von Jugendlichen (z. B. Ästhetik, Jugendkultur, Sport) • Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit • Nutzung sozialräumlicher/lebensweltorientierter Konzepte in der Jugendarbeit • Konzepte für ein abgestimmtes System von Bildung, Betreuung und Erziehung im Sozialraum • Anwendung des theoretischen, methodischen und organisatorischen Wissens auf praxisorientierte Fragestellungen der Jugendarbeit LV (SWS) Ringvorlesung mit folgenden Inhalten: 1.Rahmenbedingungen und berufliches Handeln (6 SWS) 2.Entwicklung, Verhalten, soziale und kulturelle Umwelt von Jugendlichen, psycho logische, pädagogische und soziologische Perspektive (6 SWS) Art und Anzahl der Angebote RV, S Lernformen Lehrvortrag, Projektgruppenarbeit, Übung, selbstständige und angeleitete Projekt arbeit, Referat, Präsentation, Exkursion Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Referatserarbeitung, Dokumentation der selbst organisierten Teile der Projektgruppenarbeit, Vorbereitung der Präsentation TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) am Ende des Sommersemesters und PStA/R/P bis zum Ende des WS Modul 4.1.8 Soziale Arbeit mit Familien ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende • Arbeit nach neuesten sozialwissenschaftlichen und methodischen Erkenntnissen Kompetenzen und Grundlagen mit Familien in unterschiedlichen Lebens- und Problemlagen • Durchführung von Maßnahmen der Prävention, der Beratung und Bildung sowie soziale, psychosoziale, materielle und gesundheitliche Hilfen in Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der öffentlichen, freien und privatgewerblichen Träger • Zielgruppenorientierte Arbeit unter Einbeziehung von geschlechts-, generationsübergreifenden und kulturspezifischen Aspekten Lerninhalte • Zusammenhang zwischen Familie, deren Lebenswelt und aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen • Institutionen der Sozialen Arbeit mit Familien (unter Berücksichtigung ihrer Eingebundenheit in Trägerschaften und ihrer rechtlichen Grundlagen) - Allgemeiner Sozialer Dienst - Besondere Soziale Dienste (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsberatung etc.) -Familienbildung - neuere Institutionalisierungsformen • Zusammenarbeit der Fachkräfte mit anderen Berufsgruppen • Grundformen des Handelns in der Sozialen Arbeit mit Familien: • Beratung, Therapie, Betreuung, Management und ihre Einbettung in Konzepte der SA mit Familien (Systemisches Arbeiten, Case Management etc.) • Exemplarische Anwendung von Methoden, Instrumenten und Techniken in der Sozialen Arbeit mit Familien • Erstellung von Gutachten und Berichten, Hilfeplanerstellung, Erstellung von Anamnesen und Diagnosen, Assessmentberichten etc.; Aktenführung • Qualitätssicherung • Familie und Recht 99 Lerninhalte (Fortsetzung) • Familie und Generationenverhältnis: - der alte Mensch in der Familie - Probleme in Familien aus dem Zusammenleben der Generationen (ElternKind-Probleme; Pflege alter Menschen etc.) • Familie und Gleichberechtigung der Geschlechter • Familie und Berufstätigkeit • Familie, Gesundheit und Krankheit LV (SWS) 1.Familie, Gesellschaft und Modernisierung (1 SWS) 2.Soziale Arbeit mit Familien – Recht, Organisation, Administration (3 SWS) 3.Wissenschaftliche Grundlegung der SA mit Familien – Fachbeiträge zu den familialen Lebenswelten (Medizin, Psychologie, Gerontologie etc.) (4 SWS) 4.Handlungslehre der Sozialen Arbeit mit Familien (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote VL, S Lernformen Lehrvortrag, Übung, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, Projekt, Planspiel, Rollenspiel, Fallarbeit, Exkursion Inhalt der Eigenleistung Aufarbeitung von Literatur und sonstigen Quellen TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Modul 4.1.9 Schulsozialarbeit ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende Kenntnisse: Kompetenzen • Grundvoraussetzungen und Rahmenbedingungen der Erziehungs-, Bildungs- und Sozialisationsinstanzen Familie, Schule, Gleichaltrigengruppen und Soziale Arbeit; • Planung, Organisation und Steuerung sozialer Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen im Kontext von Jugendhilfe und Schule; • Organisations- einschließlich Personalentwicklung und Projektmanagement im Kontext von Jugendhilfe und Schule. Fähigkeiten: • Erkennen und Analysieren von Bedürfnissen, Interessen, Wünschen sowie Ressourcen, Potenzialen und Problemlagen junger Menschen; • auf dieser Grundlage Planung, Gestaltung, Durchführung und Nachbereitung von Angeboten, die Prozesse der Identitätsfindung unterstützen und fördern; • Entwicklung und Anwendung von Beratung und Hilfen, die junge Menschen in ihrer schulischen Bildung und im Übergang zur beruflichen Ausbildung und sozialen Integration unterstützen und fördern (Übergangsmanagement). Lerninhalte • Schule als Lebens- und Lernort junger Menschen im Fokus der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung auf der Grundlage geeigneter Rahmenprogramme und Konzepte der Schulsozialarbeit (einschließlich schulbezogener Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit an Schulen usw.) – auch im Ländervergleich; • normative (Leitbilder, fachliche Standards, Gesetze, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen), strategische (Programme, Konzeptionen) und operative (Angebote, Maßnahmen) Grundlagen der Führung (von Menschen), Leitung (von Aufgaben, Strukturen) und Steuerung (von Prozessen) der Schulsozialarbeit; • sozialstrukturelle, sozioökonomische, soziokulturelle und geschlechtsspezifische Determinanten der Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen; • Adressaten und Realisierung von Angeboten der Schulsozialarbeit ein-schließlich Messung von Qualität, Effektivität und Effizienz sozialer Dienstleistungen (z. B. Erziehungshilfen, Jugendberufshilfen);. 100 Lerninhalte (Fortsetzung) • Konzeptentwicklung, Qualitätsentwicklung und Sozialmanagement von Bildungslandschaften in Gemeinden, Sozialräumen und Soziotopen (z. B. „Schulverweigerung – Die 2. Chance“, „Kompetenzagenturen“, „Jugendmigrationsdienste“ „Jugend stärken: Aktiv in der Region“); • Praxisorientierte Anwendung organisationalen, gestalterischen und methodischen Wissens der Schulsozialarbeit unter Beachtung spezifischer Merkmale der Zielgruppenorientierung (Schüler, Eltern, Lehrer, Öffentlichkeit), Zielentwicklung, Dienstleistungsproduktion und deren Finanzierung in der Schulsozialarbeit LV (SWS) 1.Beiträge relevanter Wissenschaftsdisziplinen, Organisations- und Handlungslehre der Sozialen Arbeit (6 SWS) 2.Einübung beruflichen Handelns in Projekt(-gruppen-)arbeit (6 SWS) Art und Anzahl der Angebote VL, SU Lernformen Lehrvortrag, Übung, Fallarbeit, Rollenspiel, Planspiel, Referat, interdisziplinäre Diskussionen und (Fall-)Besprechungen, Einübung von Maßnahmen in angeleiteter und selbstständiger Projekt(-gruppen-)arbeit (auch Trainingseinheiten), Teamteaching, Präsentation, externe Lehrveranstaltung, Exkursionen, Studienfahrten. Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Internetrecherche, Vor- und Nachbereitung der Lehrund Lerninhalte durch Dokumentation, Fallbearbeitung, Erstellen von Konzeptionen, Referatserarbeitung, Dokumentation selbst organisierter Teile der Projektgruppenarbeit, Kurzreferate, Vorbereitung der Präsentation und Moderation. TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Modul 4.1.10 Integrierte Stadtentwicklung ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende • Sozialraum- und gemeinwesenorientiertes Arbeiten nach neuen sozialwissenKompetenzen schaftlichen Erkenntnissen und methodischen Grundlagen • Fähigkeit zu interdisziplinärem und integrierten Denken und Handeln in Arbeitsfeldern der Gemeinwesenarbeit und Stadtentwicklung • Durchführung von sozialraumbezogenen Maßnahmen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern • zielgruppenorientierte Arbeit unter Einbezug von geschlechts-, generations- und kulturspezifischen Aspekten • Kenntnis der Arbeitsgrundlagen der Professionen, mit denen die Soziale Arbeit in der integrierten Stadtentwicklung kooperieren muss (Stadtplanung, Architektur etc.) und Fähigkeit, die eigenen professionellen Ansprüche interdisziplinär zu kommunizieren Lerninhalte • Entwicklung des Sozialraumansatzes (Gemeinwesenarbeit, Stadtplanung, Sozial raumansatz in div. Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit) • Konzepte der GWA und Stadtplanung; klassische Konzepte/ Quartiersmanagement • Das Berufsfeld „Integrierte Stadtentwicklung“ • Politische, rechtliche und ökonomische Grundlagen der integrierten Stadtentwicklung • Soziologie der Stadt und soziologische Modelle der Stadtentwicklung • Stadtentwicklung in Deutschland und Europa vor dem Hintergrund von Globalisierung und sozialem Wandel – Sub- und Reurbanisierung und neue Urbanität – demografischer Wandel: Alterung, neue Familienformen, Zuwanderung und Multikulturalität – Neue sozialräumliche Ungleichheiten – Segregation und Gentrifizierung – Wohnen, Arbeiten und Verkehr in der Stadt 101 Lerninhalte (Fortsetzung) • • • Konzepte und Leitbilder der integrierten Stadtentwicklung – Sozialraum – Inklusion/ Exklusion – „Programm Soziale Stadt“ und Nachfolgekonzepte – Maßstäbe für Lebensqualität in Städten – Bürgergesellschaft und partizipative Stadt Soziale Probleme und Entwicklungsbedarfe von Stadtteilen: – Familien- und altengerechte Stadt – Gruppen mit besonderen sozialen Problemen im Stadtteil Interdisziplinäres Praxisprojekt auf der Handlungsebene Stadtteil bzw. Quartier . LV (SWS) 1.Stadtentwicklung und Gesellschaft (1 SWS) 2.Soziologie der Stadt und des Wohnens (1 SWS) 3.Recht und Ökonomie der integrierten Stadtentwicklung (1 SWS) 4.Konzepte und Methoden der integrierten Stadtentwicklung (Gemeinwesenarbeit/ Stadtplanung/Quartiersmanagement/Gemeinwesenökonomie/Kulturarbeit im Stadtteil/Beiträge von Architektur und Stadtplanung) (3 SWS) 5.Interdisziplinäres Praxisprojekt auf der Handlungsebene Stadtteil/Quartier unter Absprache, Beratung und Rückkoppelung (5 SWS) 6.Exkursion zu Modellen der integrierten Stadtentwicklung (1 SWS) Art und Anzahl der Angebote VL, SU Lernformen Lehrvortrag, Übung, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, interdisziplinäres Projekt, Planspiel, Rollenspiel, Exkursion Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Dokumentation der selbst verantworteten Teile der interdisziplinären Projektarbeit, Vor- und Nachbereitung von Exkursionen. TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Modul 4.1.11 Sozialberatung ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende Fähigkeiten, Kenntnisse und persönliche Kompetenzen für eine qualifizierte BeKompetenzen ratung, u.a.: Fähigkeiten • Fähigkeit zur Beratung und persönlichen Begleitung von Menschen in prekären Lebenslagen, z.B. von sozial benachteiligten Familien • Fähigkeit zur Evaluation und selbstreflexiven Auseinandersetzung mit der eigenen Beratungspraxis • Fähigkeit zur Anregung von Selbsthilfe und Selbstorganisation von Menschen mit Ausgrenzungserfahrungen Kenntnisse • Kenntnis der wichtigsten rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen der Beratung von Menschen in prekären Lebenslagen • Kenntnis der grundlegenden Methoden für eine (fallorientiert) niedrigschwellige, motivierende und lösungsorientierte sowie (fallübergreifend) vernetzende Beratung • Verfügungswissen und Orientierungswissen zum Beratungsvorgang, um sowohl das Wie als auch das Warum der Beratung überdenken zu können • Kenntnis der Aufgabe/des Mandats der Sozialen Arbeit im Beratungsprozess • Kenntnis der objektiven Situation und der subjektiven Bewältigungsstrategien von Menschen in prekären Lebenslagen Persönliche Kompetenzen • Ausbau und Entwicklung der für die Beratung notwendigen persönlichen Kompetenzen, insb. Zulassen von Nähe und Abgrenzung zum Klienten, Konfliktbereitschaft, Kontaktfähigkeit, Offenheit, Geduld, eigene Verarbeitungsfähigkeit 102 Lerninhalte • Beratungsprozess und Methoden insb. niedrigschwelliger und unterstützender Beratung (Beratungsgesprächslehre, Lehre vom Schreiben, Dokumentation usw.) • Vermittlung von Techniken der Selbsthilfe • Bezugswissenschaftliche Rahmenbedingungen von Beratung, u. a. Soziologie der prekären Lebenslagen • Sonderformen der Beratung • Ausgewählte Beratungsfelder • Beratung in besonderen Lebenslagen • Beratungsrecht, insb. Rechtsdienstleistungsgesetz, Datenschutz sowie Beratung und Haftung • Beratungsforschung und Methodenevaluation, insb. Bewertung von Beratung LV (SWS) Ringvorlesung mit folgenden Inhalten: 1.Grundlagen der Beratung (3 SWS) 2.Recht und Beratung (6 SWS) 3.Sozialwissenschaftliche Aspekte der Beratung (1 SWS) 4.Evaluation und Beratungsforschung (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote VL, S Lernformen Lehrvortrag, Übung, Projektgruppenarbeit, selbstständige und angeleitet Projektarbeit, Forschungsprojekt, Referat, Präsentation, Exkursion Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Fallbearbeitung, Recherche und angeleitete Forschungsarbeit TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Modul 4.1.12 Altern in der modernen Gesellschaft ECTS: 15 ● Workload 450 (Präsenz: 135, Eigenleistung 315) ● SWS 12 Zu erwerbende • Verständnis der Phänomene, Prozesse, Probleme und Ressourcen die mit dem Kompetenzen Älterwerden und Altsein verbunden sind • Wissen über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Lebensphase Alter • Wissen über soziale Gerontologie, Altenhilfe, Demografie und Seniorenmanagement/Organisation des Alltags älterer Menschen • Fähigkeit zur Förderung und Unterstützung älterer und alter Menschen bei der Bewältigung von altersspezifischen Aufgaben • Fähigkeit zur Beratung und Unterstützung von öffentlichen und privaten Organisationen zur Entwicklung altersgerechter Angebote und Strukturen • Bewusstsein für die ethische Relevanz und die ethischen Herausforderungen der Sozialen Arbeit mit alten Menschen Lerninhalte • Gerontologische Grundlagen • Gesellschaftlicher Wandel und Vielfalt des Alterns, Sozialstrukturanalyse mit dem Fokus Alter • Theorien der Sozialen Gerontologie und des lebenslagenorientierten Empowerments von alten Menschen • Sozialrecht und Sozialpolitik für alte Menschen (Sozialrechtliche Grundlagen, Grundlagen der Sozialwirtschaft und der Altenpolitik) • Kommunales Handeln vor dem Hintergrund des demografischen Wandels (Kommunale Altenhilfeplanung, Sozialhilfeplanung, altersgerechte Quartierentwicklung, Gemeinwesen, Wohnen etc.) • Gesellschaftliche Partizipation (neue Formen selbst organisierten Alltags von alten Menschen, Ehrenamt, Generationenbeziehungen, dritter Sozialraum) • Lebenslagenspezifische Themen (Arbeit mit älteren MigrantInnen, mit pflegenden Angehörigen u.a.) 103 Lerninhalte (Fortsetzung) • Einführung in zielgruppenspezifische Arbeitsfelder (Stationäre, teilstationäre und ambulante Angebotsformen) sowie Übersicht zu Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit, in denen (auch) mit alten Menschen gearbeitet wird • Sozialkompetenz/Ethik eigene Erfahrungen aus dem Umgang mit alten Menschen und der gesellschaftliche Umgang mit Alter und Altern in Bezug auf ethische Grundhaltung reflektieren • Zielgruppenspezifische Aspekte der Konfrontation mit Sterben und Tod • Methodische Ansätze in der Arbeit mit alten Menschen (Biografiearbeit, CaseManagement, Selbsthilfeförderung) LV (SWS) 1. RV (6 SWS) 2. Projektgruppe (6 SWS) Art und Anzahl der Angebote RV, SU Lernformen Lehrvortrag, Diskussion, Übung, Projektgruppenarbeit, Praxisbesuche, Exkursionen, Präsentation Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Dokumentation der Projektarbeit, Planspiel, Vor- und Nachbereitung von Exkursionen TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ 1 über ein Jahr verteilt Art der Prüfung SchrP (120) und PStA/R/P Studienbereich 4.2 und 4.3: Querschnittsangebote I+II ►A CHTUNG: Die Angebote des Moduls 4.2 und 4.3 sind identisch. Aus beiden Modulen ist jeweils ein Angebot zu wählen. ► HINWEIS: Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben, erhalten für die Module 4.2 und 4.3 wie bisher fünf ECTS-Leistungspunkte. Studierende mit Studienbeginn im WS 2010/11 und später erhalten für die Module 4.2 und 4.3 sechs ECTS-Leistungspunkte. Siehe hierzu auch die ergänzende Regelung zum Modul 4.4. Modul 4.2.1 Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Verständnis für die intra- und interkulturelle Varianz dessen, was in den verschie Kompetenzen denen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit als „abweichend“ definiert wird • wissenschaftliche Fundierung des beruflichen Handelns mit devianten bzw. delinquenten Klienten • kritische Reflexion gesellschaftlicher und politischer Diskurse über Gewalt, Abweichung und soziale Kontrolle Lerninhalte • Erscheinungsformen von Abweichungen in verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit • Theorien abweichenden Verhaltens und sozialer Kontrolle (Beiträge der Fachdisziplinen Soziologie, Kriminologie, Psychologie) • Struktur und Entwicklung von Gewalt (z. B.) in Schule und Familie) und von Kriminalität • Präventions- und Interventionsmöglichkeiten • Gender-Aspekte in der Sozialen Arbeit mit Straffälligen • Instanzen und Mechanismen der sozialen Kontrolle • Diskurse über soziale Kontrolle LV (SWS) Abweichendes Verhalten und Konzepte sozialer Kontrolle (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU, angeleitete Projektgruppen für die Fallarbeit 104 max. 2 p.a. Lernformen Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Referat, Übungen Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, eigenständige Gruppenarbeit zur Fallanalyse, Vorbereitung eines Seminarbeitrages TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.2 Alter bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Erkennen der Bedeutung der Zielgruppe ältere Menschen für das persönlich Kompetenzen belegte Schwerpunktthema aus Modul 4.1 • Erkennen der Relevanz des Themas „Alter“/„Alte Menschen“ als Querschnittsthema in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit • Überblick über das spezialisierte Praxisfeld „Soziale Arbeit mit älteren Menschen und ihren Angehörigen“ • Fähigkeit, Fachdienste der sozialen Arbeit mit älteren Menschen in ihrer Bedeutung als spezialisierte Kooperationspartner einzuschätzen • Befähigung, das Basiswissen der Gerontologie und Geriatrie für die Soziale Arbeit zu erschließen und zu nutzen • Kenntnis grundlegender Arbeitsansätze, Fähigkeit, ausgewählte Ansätze in die Praxis umsetzen zu können • Urteilsvermögen zur Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Lebenssituationen älterer Menschen und ihre Bedeutung für Soziale Arbeit • Reflexionsvermögen zu den eigenen, persönlichen Haltungen zum Alter und Altern Lerninhalte • Basiswissen der Sozialen Arbeit mit älteren Menschen (Demografie, Strukturwandel des Alters, Alterstheorien, Altersbilder, psychische Veränderungen im Alter; Gesundheit, Kompetenz und Ressourcen, ökonomische, rechtliche und politische Rahmenbedingungen u. a.) • Aktuelle Tendenzen in der Praxis der Altenarbeit; • Alter in biografischer Perspektive • Ausgewählte Arbeitsansätze: Biografiearbeit, Case Management, Selbsthilfeförderung, Validation u. a. • Intelligenz, Gedächtnis, Lernen im Alter • Bildungskonzepte in der Arbeit mit älteren Erwachsenen (Biografiekonzepte: Erzählcafe, Schreibwerkstatt…, Alltagskonzepte: Vorbereitung auf den Ruhestand, Gedächtnis, neue Medien., Kreativitätskonzepte: Seniorentheater, Sport und Bewegung…; Produktivitätskonzepte: Wissensbörse, Seniorexperten, freiwilliges Engagement…) Lebenslagenspezifische Themen können neben anderen sein: • Beziehung zwischen den Generationen • Frau-Sein, Mann-Sein im Alter • Liebe und Sexualität im Alter • Partnerschaft, Ehe, Verwitwung im Alter • Psychisch oder demenziell erkrankte ältere Menschen • Menschen mit Behinderung im Alter • Beratung und Begleitung pflegender Angehöriger • Altern in der Migration • Sterben, Sterbebegleitung, Tod 105 Lerninhalte (Fortsetzung) Themen entlang der Angebote, Dienste oder Einrichtungen für ältere Menschen können u. a. sein: • Stadtteilnahe Begegnungsstätte oder Bildungszentrum für ältere Menschen sowie Förderung der Generationenbegegnung • Betriebliche Weiterbildung älterer Menschen • Senioren- bzw. Bürgerbüro und andere Einrichtungen zur Unterstützung des freiwilligen Engagements, nachberuflicher Tätigkeit, Selbstorganisation und Selbsthilfe im Alter • Wohnen im Alter (Wohnberatung, betreutes Wohnen daheim, Senioren-WG, Mehr-Generationen-Wohnen) • Dienste zur Unterstützung des selbstständigen Wohnens im Alter (Beratungsangebote, virtuelles Altenheim) • Beratungsstellen für pflegende Angehörige und alte Menschen • Soziale Arbeit in Kurzzeitpflege und Tagespflege • Sozialdienst im Altenheim • SA in der Geriatrie: Akut-KH, Rehabilitation, Psychiatrisches Krankenhaus • Beschwerdestelle Pflege • Beratende, vermittelnde, koordinierende und planende Fachstelle (Koordinations-, Vermittlungsstelle, Altenberichterstattung, Altenhilfeplanung) Die Lerninhalte werden in Abstimmung mit den belegten Schwerpunktthemen (Modul 4.1) der Seminarteilnehmer/innen ausgewählt. LV (SWS) Alter (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Referat, Praxiserkundungen, Übungen, Exkursion Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Literatur- und Praxisfeld-Recherche zur Bedeutung der Zielgruppe Alter, Diskussion und Vorbereitung in der Arbeitsgruppe, teilnehmende Beobachtung im Bereich der SA mit älteren Erwachsenen, Vorbereitung eines Seminarbeitrages TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.3 Geschlechtssensible Konzepte bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Theoretisches Grundwissen aus der sozialwissenschaftl. Geschlechterforschung Kompetenzen • Fähigkeit, Forschungsergebnisse methodenkritisch bewerten zu können • Kenntnisse ausgewählter geschlechtssensibler Konzepte • Anwendungskenntnisse von Methoden und Techniken in ausgewählten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit • Fähigkeit, theoretisches Wissens auf praxisorientierte Fragestellungen anzuwenden Lerninhalte • Überblick über Erkenntnisse der Geschlechterforschung zu Herstellungsweisen, Praktiken und Norm(veränderung)en von Geschlecht und Geschlechterverhältnissen • Wissenschaftliche Ergebnisse hinsichtlich der Auswirkungen der Geschlechtszugehörigkeit auf Lebenslauf, Handlungschancen, Handlungsrisiken und auf die Entstehung spezifischer Problemlagen • Überblick über Geschlechter differenzierende Konzeptualisierungen von sozialpädagogischen Hilfeangeboten: Was brauchen Mädchen (Frauen), was brauchen Jungen (Männer) für eine bestmögliche Förderung ihrer Entwicklung? • Einfluss von „Kontextvariablen“ des Arbeitsfeldes auf sozialpädagogische Angebote (z. B. institutioneller Auftrag, politische, rechtliche Rahmenbedingungen, Geschlecht der PädagogInnen) 106 Lerninhalte (Fortsetzung) • Selbstreflexion: Das eigene Geschlecht und dessen Einfluss auf das berufliche Handeln • Bearbeiten einer Fragestellung aus der Praxis • Einfluss von „Kontextvariablen“ des Arbeitsfeldes auf sozialpädagogische Angebote (z. B. institutioneller Auftrag, politische, rechtliche Rahmenbedingungen, Geschlecht der PädagogInnen) • Selbstreflexion: Das eigene Geschlecht und dessen Einfluss auf das berufliche Handeln • Bearbeiten einer Fragestellung aus der Praxis LV (SWS) Geschlechtssensible Konzepte (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Textarbeit, Konzept-, Fall- und Projektarbeit Inhalt der Eigenleistung Studium der Fachliteratur, Fachdiskurs, Referat oder praxisbezogene Konzeptanalyse oder -entwicklung TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.4 Handlungs- und erlebnisorientierte Konzepte bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Überblick über aktuelle erlebnis- und handlungsorientierte Konzepte und Methoden Kompetenzen • Planung, Durchführung und Auswertung von Problemlösungsaufgaben und konstruktiven Lernprojekten • Gezielter Einsatz bei ausgewählten Zielgruppen Lerninhalte • • • • Wissenschaftliche Hintergründe von aktiven, selbst gesteuerten Lernformen Theorie und Praxis des Konstruktivismus Theorie und Praxis von Erlebnispädagogik und Outdoor-Training Problemlösungsaufgaben und konstruktive Lernprojekte als Methoden nachhaltigen Lernens LV (SWS) Handlungs- und erlebnisorientierte Konzepte (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Übungen, konstruktive Lernprojekte, Textanalyse, aktivierende, erfahrungs- und handlungsorientierte Methoden und Problemlösungsaufgaben Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Formen des aktiven und selbst gesteuerten Lernens, Entwicklung, Durchführung und Auswertung einer praktischen Lehr-Lern-Seqenz TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.5 Kulturelle Diversität bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Einsicht in die kulturelle und soziale Differenziertheit traditioneller und moderner Kompetenzen Gesellschaften • Kenntnis und Reflexion theoretischer Ansätze zu kultureller Differenz • Verständnis der intra- und interkulturellen Varianz im Sinne von „Fremdheit“ und „Andersartigkeit“ sowie damit verbundener gesellschaftspolitischer Diskurse • Fähigkeit zur Reflexion des „Eigenen“ und des „Anderen“ als Beitrag zur Entwicklung einer Kompetenz im Umgang mit kultureller Diversität in verschiedenen Arbeitsfeldern 107 Zu erwerbende • Helfen als traditionell „mütterliche“ Profession: Übergewicht von Frauen und Kompetenzen dessen Auswirkung auf die Adressatinnen und Adressaten (Fortsetzung) • Kenntnis der Grundlagen interkultureller Pädagogik sowie Kompetenz, diese bei der Gestaltung von Lernprozessen im interkulturellen Kontext einzusetzen • Fähigkeit zur Reflexion von Mechanismen des Ein- und Ausschließens durch Kulturalisierungen und zum Entwurf von Antidiskriminierungsstrategien Lerninhalte • Psychologische und soziologische Grundlagen zur Beschreibung verschiedener Dimensionen und Ausprägungen von Kultur • Das Eigene und das Fremde – Konzepte kultureller Identität und sozialer Abgrenzung: Nationalismus, Ethnizität, die Kulturalisierung sozialer Konflikte, Formen struktureller und individueller Diskriminierung, Rassismus • Interkulturelles Training • Theoretische Grundlagen einer interkulturellen Pädagogik • Interreligiöse Konfliktlinien und Dialogebenen: Der Islam und der Westen; Zusammenleben in der multikonfessionellen Gesellschaft • Strategien und Formen beruflichen Handelns: Diversity-Management; interkulturelle Öffnung sozialer Dienste; soziale und kulturelle Bildungsprozesse, Interkulturelles Lernen; Antidiskriminierungspolitik und Umsetzungsstrategien LV (SWS) Kulturelle Diversität (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Textarbeit, Konzept-, Fall- und Projektarbeit, Praxisbesuche, Exkursionen Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium – Grundlagen und Vertiefung, Analyse ausgewählter Texte, Diskussion und Vorbereitung in der Arbeitsgruppe, Praxisfeld-Recherche, Referat TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.6 Internationale Soziale Arbeit bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Wissen über internationale Organisationen und internationale Begegnungen Kompetenzen bzw. Zusammenarbeit • Kenntnisse über Globalisierungsprozesse und deren Folgen • Kenntnisse verschiedener Traditionen und Organisationsformen Sozialer Arbeit in Europa • Überblick über relevante europäische Förderprogramme • Kenntnisse über Soziale Arbeit im Entwicklungszusammenhang Lerninhalte • • • • • Überblick über internationale Organisationen Internationale Begegnungen und Zusammenarbeit Soziale Arbeit in ausgewählten europäischen Ländern Globalisierungsprozesse und soziale Auswirkungen Entwicklungszusammenarbeit LV (SWS) Internationale Soziale Arbeit (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Referate, Projekt-Gruppenarbeit, Übung, Exkursionen Inhalt der Eigenleistung Literaturrecherchen und -studium, Thematische Studienarbeiten, Erstellen von Konzeptionen, Projektarbeit, Exkursionen und Studienfahrten TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) 108 Modul 4.2.7 Medien in der Sozialen Arbeit bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Kenntnisse im Bereich der handlungsorientierten Medienpädagogik Kompetenzen • Planung und Durchführung medienpädagogischer Konzepte Lerninhalte • Grundsätze der handlungsorientierten Medienpädagogik • Bedeutung von Medien und Medienkompetenz in der Sozialen Arbeit • Technik und Gestaltungsmöglichkeiten ausgewählter Medien (Audio, Video, Bild Text sowie Präsentation im Internet. • Erstellung eines eigenen Medienproduktes als Modell für medienpädagogisches Handeln in der Sozialen Arbeit LV (SWS) Medien in der Sozialen Arbeit (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, selbstständige und angeleitete Projektarbeit, Übungen Inhalt der Eigenleistung ausgewählte Texte/Literatur zur Vorbereitung, Teilleistungen bei der Projekt erstellung, Aufarbeiten und Festhalten der Ergebnisse und Erkenntnisse der Lehrveranstaltungen TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.8 Sozial- und Jugendhilfeplanung, Organisation sozialer Dienste bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende Kompetenz, Bedürfnisse, Interessen und Wünsche von Rat- und Hilfesuchenden Kompetenzen sowie Bedarfe zur Geltung bringen zu können. Hierzu ist insbesondere erforderlich • zu erkennen, dass im kommunalen Management die Pflichtaufgabe Sozial- und Jugendhilfeplanung sowie die Planung und Organisation Sozialer Dienste auch eine politische Dimension hat, denn sowohl Planung und Organisation als auch Führung, Leitung und Steuerung beruhen auf Kompetenzen, Zuständigkeiten, politischem Wollen und sind in politisches Handeln eingebunden • zu erkennen, dass und wie Entscheidungen von intern wie extern wirkenden Kräften beeinflusst werden • berufliche Handlungskompetenz (Fach-, Feld- und personale Kompetenz) zu erwerben, um sich in Aufbau- und Ablauforganisationen adäquat bewegen und mit den verantwortlichen Akteuren aus Politik, Management und Öffentlichkeit wirkungsvoll kommunizieren zu können • Instrumente, Methoden und Techniken zielgerecht einsetzen zu können Kenntnisse und Fähigkeiten, • soziale Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse, Interessen und Wünsche von Menschen bedarfsgerecht (z. B. gesamtstädtisch und in sozialisationsrelevanten Arealen) in partizipativen Prozessen zu gestalten • hinsichtlich der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie Beherrschung der zentralen Managementgrundlagen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Sozialräumen Lerninhalte • Begriffliche Fassung von Planung und Organisation in gesellschaftl. Kontexten • Analyse von Ausgangslagen von Gemeindeentwicklungs-, Sozial- und Jugendhilfeplanung • Politik, Kommunales Management, Kontraktmanagement • Führungs- und Steuerungsmodelle, kollegiale Beratungssysteme • Beteiligung, Zusammenarbeit, Koop., Netzwerkarbeit, strategische Allianzen 109 Lerninhalte (Fortsetzung) • • • • • • • • • • • Projektmanagement Zielsystem und -entwicklung, Zielgruppen (Adressaten) Planungsansätze und -elemente Sammlung, Dokumentation und Handhabung von Daten und Informationen Sozialindikatoren, Sozialraumanalyse Gestaltung und Steuerung von Geschäfts- und Planungsprozessen (z. B. bei Fachsozialplänen) Zusammenarbeit der Träger, Betroffenen- und Bürgerbeteiligung Bedürfnis und Bedarfsermittlung Anforderungsprofil von Fachkräften Finanzierung, Realisierung und Controlling von Planungen zur Gestaltung sozialer Infrastruktur Fortschreibung und Evaluation LV (SWS) Sozial- und Jugendhilfeplanung, Organisation sozialer Dienste (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Übungen, Praxiskontakte, Praxiserkundungen, Planspiel, Rollenspiel Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte durch Verschriftung und Dokumentation der gewonnenen Ergebnisse, Studienarbeit TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.9 Digitale Soziale Arbeit/Soziale Arbeit im virtuellen Raum bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende Kenntnisse Kompetenzen • über die Bedeutung der Informationstechnologie für die Soziale Arbeit • zu Konzepten der IT-Sicherheit • zu grundlegenden und ausgewählt vertieften Rechtskenntnissen des Sozialdaten schutzes Fähigkeiten • zur Nutzung fachspezifischer und arbeitsfeldbezogener IT-Anwendungen • zu Nutzung des Internet für das berufliche Handeln • zur kritischen Beurteilung IT-gestützter Sozialer Arbeit • zur selbstständigen Anwendung sozialdatenschutzrechtlicher Bestimmungen in der Praxis der Sozialen Arbeit Lerninhalte • Neue soziale Probleme in der Informations- und Wissensgesellschaft (z. B. soziale Differenzierungen hinsichtlich Zugang und Nutzungschancen informations technologischer Infrastruktur) • fachspezifische IT-Anwendungen, z. B. IT-gestütztes Case-Management, Klienten verwaltung und Leistungsdokumentation in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern • IT-gestütztes Management von sozialen Organisationen: Fachsoftware für Statistik, Controlling, Qualitätssicherung etc., Managementinformationssysteme • fachspezifische Nutzung des Internets, z. B. Standards und Prinzipien der Online-Beratung; Selbsthilfe-Förderung und Selbstorganisation • Internetplattformen für soziale Fragen / Fach- und Lebenslagenportale • Aufgabe, Grundbegriffe und Besonderheiten des Sozialdatenschutzes • Gesetzliche Bestimmungen zum Sozialdatenschutz - insbesondere Speicherung und Weitergabe von Informationen an Behörden und andere Einrichtungen, an Erziehungsberechtigte etc. sowie die Einwilligung der Klienten/innen 110 Lerninhalte (Fortsetzung) - spezifische berufliche Rechte und Pflichten von Sozialpädagogen/innen sowie Rechtsfolgen aus der Verletzung des Sozialdatenschutzes LV (SWS) Sozialinformatik (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Referate, Gruppenarbeit, Übung, Programmdemonstrationen, Planspiel Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung, selbstständige Aneignung von Programmfunktionen, Literaturstudium, Falllösungen TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.10 Grundlagen des Sozialmanagements bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Kenntnisse über die veränderten Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit und Kompetenzen deren Steuerungssysteme • grundlegende Einsichten in die Planung, Organisation und Steuerung sozialer Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen • grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Organisationsgestaltung und -entwicklung, im Personal- und Innovationsmanagement, im Informationsmana gement und im Controlling Lerninhalte • Rahmenbedingungen des Sozialmanagements und des öffentlichen Dienst leistungsmanagements - Öffentliche Verwaltung - Sozialstaat und soziale Dienstleistungen - Finanzierung sozialer Organisationen/Dienste - Merkmale der Dienstleistungsproduktion • Grundlagen der Planung, Organisation und Steuerung sozialer Dienste - Zielsetzung und Bedarfserhebung/Bedarfsermittlung sozialer Dienste - ausgewählte Managementkonzepte - Projektmanagement -Sozialmarketing • Grundlagen des Managements sozialer Dienste und Organisationen -Organisationsentwicklung - Personalentwicklung und -management - Leitbildentwicklung, Corporate Identity - Führungsverhalten und Führungsstile - Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement - Informationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit - Controlling LV (SWS) Grundlagen des Sozialmanagements (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Planspiel, Rollenspiel, Exkursion, Übung Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte durch Verschriftung und Dokumentation der in der Veranstaltung gewonnenen Ergebnisse, Literaturrecherche und -studium TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) 111 Modul 4.2.11 Onlineberatung bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende Kenntnisse Kompetenzen • zu internetgestützten Beratungskonzepten • zu Chancen und Grenzen von Onlineberatung • zu den verschiedenen Onlineberatungsformen • zu rechtlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen der Onlineberatung • zum digitalen Setting einer virtuellen Beratung Fähigkeiten • zur textbasierten Wahrnehmung und Bedeutungserfassung • zur virtuellen Beziehungsgestaltung • zur Anwendung von Methoden der Online-„Gesprächsführung” • zur Gestaltung eines Beratungsprozesses online Lerninhalte • Beratungsmodelle und -methoden der Onlineberatung • Instrumente der Onlineberatung (E-Mail, Foren, Chat) • rechtliche Aspekte der Online-Beratung (Datenschutz, Datensicherheit, Schweigepflicht, etc.) • technische Grundlagen der Onlineberatung • Strukturierung von Beratungsprozessen online (z. B. Problemklärung, Arbeitsbündnis, Zieldefinition, Umgang mit Störungen, Feedback, Abschluss) • Textverstehen - Hermeneutik • Zielgruppen der Onlineberatung LV (SWS) Onlineberatung (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, angeleitete Praxis, Fallarbeit, Gruppenarbeit, Rollenspiele, Übungen, Textanalyse, handlungsorientierte Methoden und Problemlösungsaufgaben, virtuelle Lehr-/Lernformen, Supervision und Intervision online Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, selbstständige Aneignung von Lerninhalten, Literaturstudium, praktische Übungen TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.12 Soziale Arbeit und Menschenrechte bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Die Studierenden kennen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Kompetenzen nachfolgenden (regionalen und internationalen) Menschenrechtskonventionen. • Die Studierenden kennen Handlungsansätze einer Sozialen Arbeit, die ihren maßgeblichen normativen Bezugspunkt in den Menschenrechten verortet. • Die Studierenden entwickeln ein Verständnis von Sozialer Arbeit als einer „Menschenrechtsprofession“ Lerninhalte • Menschenrechte – historische und politische Entwicklung; Systematik der Menschenrechte • Philosophische Begründungen • Regionaler und internationaler Menschenrechtsschutz; staatliche und nichtstaatliche Menschenrechtsakteure 112 Lerninhalte (Fortsetzung) • Handlungsansätze der Menschenrechtsarbeit u.a.: – Individualbeschwerden an UN-Fachausschüssen; Beteiligung an Berichtsverfahren; Kooperation mit SonderberichterstatterInnen – Problematisierungskampagnen – Anti-Rassismusarbeit – Menschenrechtspädagogik – Friedensarbeit/Friedenspädagogik – Beispiele internationaler Menschenrechtsarbeit – menschenrechtsorientiertes Handeln in Regelangeboten Sozialer Arbeit • Identifizierung von Menschenrechtsverletzungen im Zuständigkeitsbereich Sozialer Arbeit LV (SWS) 1. Menschenrechte – historische, pol., ethische und juristische Implikationen (2 SWS) 2. Praxis und Handlungsansätze einer menschenrechtsorientierten Soz. Arbeit (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Gruppenarbeit, Projektarbeit, Referat, Lektürekurs, Fallanalysen, Praxisbesuche, Einladung von Gastreferenten Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Vorbereitung eines Seminarbeitrages, Exkursionen, Reflexion von eigenen Praxiserfahrungen mit Blick auf menschenrechtliche Implikationen TNV Parallele Belegung eines Schwerpunktthemas (Modul 4.1) mind. 1 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.13 Kulturelle Bildung in der Sozialen Arbeit bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende Kenntnisse Kompetenzen • über die Bedeutung der kulturellen Bildung für die Soziale Arbeit • im Bereich der handlungsorientierten und erfahrungsbezogenen kulturellen Bildung mit unterschiedlichen Zielgruppen • in der Planung und Durchführung von kulturellen Bildungsprojekten in der Sozialen Arbeit Lerninhalte • Grundsätze des Erfahrungslernen im Kontext kultureller Bildung in der Sozialen Arbeit • Felder der Kulturellen Bildung mit dem Schwerpunkt – Theater, Musiktheater, Tanz, Zirkus, Medien • Modelle und Konzepte kultureller Bildung • Bedeutung der Reflexion für eine nachhaltige kulturelle Bildung LV (SWS) Kulturelle Bildung in der Sozialen Arbeit (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Übungen, Praxiskontakte, Praxiserkundungen Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, Dokumentation der Ergebnisse und Erkenntnisse der Lehrveranstaltungen in einem Lerntagebuch oder einem kulturellen Medium TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) 113 Modul 4.2.14 Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Kinder und Jugendliche) bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende Entwicklung und Vertiefung von Schlüsselkompetenzen in der Arbeit mit Kindern Kompetenzen und Jugendlichen mit psychischen Belastungen und Störungen in verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit: • Erkennen von psychischen Belastungen und Hinweisen auf psychische Störungen (Screeningkompetenzen) •Spezifische Beratungs- und Interventionskompetenzen für die Zusammenarbeit mit psychisch belasteten KlientInnen • Reflexion der eigenen Rolle und den damit verbundenen Handlungsmöglich- keiten in der Zusammenarbeit mit den betreffenden KlientInnen • Stärkung der Fähigkeiten zur Konzeptentwicklung und zum Qualitätsmanagement • Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit insbesondere mit anderen Professionen im Gesundheitssystem sowie systemübergreifende Kooperation und Managementaufgaben • Erkennen beruflicher Überforderungssituationen und Entwicklung von Konsequenzen im Bereich von Arbeitsstrukturen sowie persönlichen Bewältigungsstrategien Lerninhalte • Einführung in Diagnostik psychischer Störungen bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen sowie die Entwicklung einer eigenen Position gegenüber Diagnostik und Klassifikation im Kontext der Sozialen Arbeit • Erklärungsmodelle zur Entstehung psychischer Störungen im Erwachsenen, Kindes- und Jugendalter • Beziehungsgestaltung in der Arbeit mit Menschen mit psychischen Belastungen und Störungen in verschiedenen Settings und unter verschiedenen Zielsetzungen • Einführung in niederschwellige Interventionen in der Zusammenarbeit mit den KlientInnen • Einbezug von Angehörigen bzw. dem sozialen Umfeld • Vernetzung, Gestaltung der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Einsatz von Case-Management • Kompetenzbereiche, Problemzugänge von verschiedenen Berufsgruppen, auch systemübergreifende Zusammenarbeit • Prävention und Bewältigung von Burn-out im Kontext der Sozialen Arbeit. Neben Ansatzpunkten auf der individuellen Ebene werden Implikationen für die Organisation sozialer Dienste vermittelt LV (SWS) Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Kinder u. Jugendliche) (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote VL, SU, Gruppenarbeit Lernformen Lehrvortrag, Übungen (u.a. Rollenspiel, Literaturarbeit), Referate, Projektarbeit Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, Vorbereitung eines Seminarbeitrages TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studien semester“. Da die Veranstaltung auf die Inhalte von Modul 1.14 (Gesundheit) aufbaut, wird der Abschluss von Modul 1.14 als Teilnahmevoraussetzung dringend empfohlen. max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) 114 Modul 4.2.15 Psychische Belastungen und Störungen (Erwachsene) bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende Entwicklung und Vertiefung von Schlüsselkompetenzen in der Arbeit mit psychisch Kompetenzen belasteten sowie psychisch gestörten Erwachsenen in verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit: • Kenntnisse zur Anwendung des bio-psycho-sozialen Erklärungsmodells auf ausgewählte psychische Störungen im Erwachsenenalter • Fähigkeit, Problemlagen der Klientel in der Zusammenschau biologischer, individueller und sozialer Mitbedingung zu erfassen, zu erklären, einzuschätzen und interdisziplinär zu bearbeiten • Fähigkeit zur Anwendung ausgewählter Methoden psycho-sozialer Diagnostik und psycho-sozialer Beratung und Behandlung • Fähigkeit zum selbstständigen Transfer relevanter Rechtsnormen auf die konkrete Situation der Klientel • Kenntnisse über Evaluation, Qualitätssicherung und Dokumentierung in der Sozialarbeit mit psychisch belasteten erwachsenen Menschen (Evidenzbasierung) • Kenntnisse über Gegenstand, Adressaten, Arbeitsfelder und Forschung in der klinischen Sozialarbeit Lerninhalte • „Hard-to-reach“-Klientel: erschwerte Zugänglichkeit zu Hilfsmöglichkeiten, vermindertes Artikulationsvermögen für eigenen Hilfebedarf, komplexe Problemlage • Störungsspezifische Anwendung des bio-psycho-sozialen Störungsmodells und des salutogenetischen Modells zur Erklärung der Entstehung, des Verlaufs, der Bewältigung und Veränderung von ausgewählten gesundheitsbeeinträchtigenden Problemlagen bzw. Belastungen im Erwachsenenalter • Ausgewählte Methoden psycho-sozialer Diagnose (z.B. Gesamtplanverfahren nach SGB XII bei psychisch kranken Menschen • Vertiefung der Handlungskompetenz anhand ausgewählter psycho-sozialer Beratungs- und Behandlungsmethoden (z.B. Systematisches Vorgehen nach Haye & Kleve, Psychoedukation, Soziotherapie nach SGB V, Krisenintervention, motivierende Gesprächsführung, Hausbesuch) • Einschätzung von und Umgang mit Suizidgefährdung • Intervision, Supervision und empirische Evaluation der eigenen Arbeit LV (SWS) Psychische Belastungen und Störungen (Schwerpunkt Erwachsene) (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Referat, Gruppenarbeit, Textarbeit, Übungen, Rollenspiel, Fallarbeit Inhalt der Eigenleistung Literaturrecherche, Literaturstudium, Vorbereitung eines Seminarbeitrags, Referat TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 1 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.16 Freiwilligenmanagement bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Grundkenntnisse der Entwicklung eines neues Kompetenzbildes für Soziale Kompetenzen Arbeit in der Freiwilligenkoordination bzw. im Freiwilligenmanagement • Kenntnisse der sich verändernden strukturellen Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit • Grundkenntnisse der Bedeutung und Auswirkungen des demografischen Wandels • Auseinandersetzung mit Konzepten der Selbstorganisation in der Sozialen Arbeit • Grundkenntnisse der rechtlichen Besonderheiten bei der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen 115 Zu erwerbende • Einblick in die Konzeptentwicklung und Organisation der Zusammenarbeit mit Kompetenzen Ehrenamtlichen (Fortsetzung) • Kenntnis der Träger und der Wirkungsweisen des bürgerschaftlichen Engagements in der Sozialen Arbeit • Einblick in die Arbeit von Freiwilligenagenturen • Kenntnis von neuen Konzepten der Kooperation von Sozialer Arbeit und Wirtschaft (Corporate Social Responsibility, Corporate Volunteering etc.) • Kenntnis der neuen Formen des Kompetenzerwerbs wie Service-Learning • Öffentlichkeitsarbeit, Sozialmarketing und die Rolle der Social Media etc. • Einblick in Finanzierungskonzepte • Einblick in ausgewählte Berufsfelder im Rahmen des Freiwilligenmanagements Lerninhalte • Rahmenbedingungen des Freiwilligenmanagements in Kommunen und Sozialen Einrichtungen und Diensten • Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit dem Kompetenzfeld „Freiwilligenmanagement“ • Praxisorientierter Überblick zu Best-Practice-Konzepten • Kooperation mit dem Sozialreferat der Stadt Nürnberg LV (SWS) Freiwilligenmanagement – Gelingende Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen in der Sozialen Arbeit (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Exkursion, Übungen, Konzeptentwicklung, Praxisvortrag Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, Literaturrecherchen TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 1 p.a. nur im SS Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.17 Forschung in der Sozialen Arbeit bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Praxisforschungsprojekte Kompetenzen • Konzeption und Durchführung empirischer Abschlussarbeiten • Anwendung qualitativer und quantitativer Erhebungsmethoden und Auswertungsverfahren • Grundkenntnisse im Umgang mit Datenanalyseprogrammen (qualitativ und quantitativ) • Erstellen von Forschungsberichten • Präsentation von Forschungsergebnissen Lerninhalte • • • • • • • • • • • • • Durchführung eines gemeinsamen Praxisforschungsprojekts Organisatorische Aspekte der Projektplanung und -durchführung Entwicklung von qualitativen und quantitativen Forschungsdesigns Fragebogenentwicklung, Skalierungsverfahren Überblick über geeignete qualitative Erhebungsverfahren (leitfadengestützte Interviews, teilnehmende Beobachtung, Dokumentenanalyse) Leitfadenentwicklung, Samplingstrategie (Auswahl von Interviewten) Einführung in die Datenanalyse mit MAXQDA Einführung in die Datenanalyse mit SPSS / Vertiefung von Vorkenntnissen Überblick über relevante Datenquellen und Auswertungsprogramme Überblick über relevante qualitative Auswertungsmethoden Auswertung der erhobenen Daten Strukturierung, Dokumentation und Präsentation von Forschungsergebnissen Verfassen eines Endberichts 116 LV (SWS) Forschung in der Sozialen Arbeit (4 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag, angeleitete und selbstständige Projektarbeit, Übung, Gruppenarbeit Inhalt der Eigenleistung Durchführung und Dokumentation der Projektarbeit im Plenum und in Arbeitsgruppen, Ergebnispräsentation, Literaturstudium TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 2 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Modul 4.2.18 StadtraumGesellschaft bis WS 2010/11 ECTS: 5 ● Workload 150 (Präsenz: 45, Eigenleistung 105) ● SWS 4 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 45, Eigenleistung 135) ● SWS 4 Zu erwerbende • Erkennen von Stadtstrukturen und ihren übergeordneten Bedeutungen Kompetenzen • Auseinandersetzung mit Fragestellungen und Herausforderungen der Integrierten Stadtentwicklung • Kenntnisse über unterschiedliche Herangehensweisen von Stadt- und Sozialplanung und Fähigkeit zur Entwicklung eigener Strategien auf der Basis sozialwissenschaftlicher Methoden • Verständnis entwickeln für den Raumbezug von Zielgruppen der Sozialen Arbeit an den Beispielen Kinder, Jugendliche und ältere Menschen • Kenntnisse grundlegender Arbeitsansätze und Fähigkeit und ausgewählte Ansätze in der Praxis umzusetzen Lerninhalte • Der urbane Raum als Spiegel der Gesellschaft: – Entstehung und Funktion von (gebautem) Raum – Raum im Wandel (Geschichte, Soziologie, Gerontologie) – Raumaneignung: z.B. sich veränderndes Generationenverhältnis, Wohnbedarf, Freizeitverhalten etc. • Konzept Sozialraumorientierung, Sozialökologische Ansätze LV (SWS) Stadtsoziologie, Sozialraumorientierung (1 SWS) Experimentelle Stadterkundung/ Was erzählt uns der gebaute Raum? (1 SWS) Zielgruppenspezifische Betrachtungen des urbanen Raums (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote SU Lernformen Lehrvortrag (auch von ExpertInnen zum Thema Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Architektur), Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Referat, Praxis erkundungen/Projektarbeit, Exkursion Inhalt der Eigenleistung Vor- und Nachbereitung der Lehr- und Lerninhalte, Vorbereitung eines Seminarbeitrages TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ max. 1 p.a. Art der Prüfung PStA/R/Projekt/PKL (120)/mdlP (15) Studienbereich 4.3.x: Querschnittsangebote II ► ACHTUNG: Die Angebote des Moduls 4.2 und 4.3 sind identisch. Aus beiden Modulen ist jeweils ein Angebot zu wählen. 117 Studienbereich 4.4: Allgemeinwissenschaftliche / fachbezogene Wahlpflichtfächer ►A CHTUNG: Modul 4.4 Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/11 studieren drei, Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben, vier AW-Fächer. Pro Semester können max. zwei AW-Fächer gewählt werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben. Allgemeinwissenschaftliche/fachbezogene Wahlpflichtfächer bis WS 2010/11 ECTS: 8 ● Workload 240 (Präsenz: 90, Eigenleistung 150) ● SWS 8 ab WS 2010/11 ECTS: 6 ● Workload 180 (Präsenz: 70, Eigenleistung 110) ● SWS 6 Zu erwerbende • Kenntnis von Fragestellungen und Themenbereichen aus anderen Fachdisziplinen, Kompetenzen die jenseits des Berufsfelds Soziale Arbeit liegen • Kenntnis und Reflexion aktueller gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen sowie kultureller Trends • Kenntnis und Reflexion aktueller Tendenzen und Entwicklungen in der Sozialen Arbeit als Ganzem oder in bestimmten Arbeitsfeldbereichen • Erwerb praktischer Fähigkeiten, speziellerer berufsspezifischer oder methodischer Kenntnisse, die in verschiedenen Arbeitsfeldbereichen der Sozialen Arbeit für bestimmte Zielgruppen einsetzbar sind • Grundlegende Fremdsprachenkenntnisse Lerninhalte • Kulturelle, gesellschaftliche und politische Entwicklungen bzw. Themen mit historischem oder aktuellem Bezug • Fachbezogene Inhalte, die geeignet sind, Kernbereiche des Studiums zu ergänzen oder zu vertiefen • Projekte in Kooperation mit ausländischen Partnerhochschulen •Fremdsprachen LV (SWS) 1. Allgemeinwissenschaftliches/fachbezogenes Angebot 1 (2 SWS) 2. Allgemeinwissenschaftliches/fachbezogenes Angebot 2 (2 SWS) 3. Allgemeinwissenschaftliches/fachbezogenes Angebot 3 (2 SWS) Für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2010/11 aufgenommen haben: 4. Allgemeinwissenschaftliches/fachbezogenes Angebot 4 (2 SWS) Art und Anzahl der Angebote S Lernformen Lehrvortrag, Übung, Referat, Diskussion, Gruppenarbeit, Projekt, Planspiel, Fall arbeit Inhalt der Eigenleistung Literaturstudium, ausgewählte Texte als Vorbereitung für die Lehrveranstaltung, Falllösungen TNV keine ca. 66 p.a. Art der Prüfung PStA/R/PKL (90) 118 Studienbereich 4.5: Bachelorarbeit Modul 4.5 Bachelorarbeit ECTS: 12 ● Workload 360 (Eigenleistung) Zu erwerbende • Eine komplexe Aufgabenstellung aus dem Bereich Soziale Arbeit innerhalb Kompetenzen vorgegebener Frist selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage bearbeiten können • Planung und Durchführung des wissenschaftlichen Prozesses • Überblick über Fachkenntnisse und Handlungskompetenz der Sozialen Arbeit an exemplarischer, berufsrelevanter Fragestellung in kritischer Auseinandersetzung zur Anwendung bringen • Übertragung theoretischer Aussagen relevanter Disziplinen auf eine selbst gewählte Fragestellung • Stringenz in Begründung und Auswahl der für die Fragestellung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu behandelnden Aspekte • Methodisches Vorgehen planen und begründen können • Offene Fragen im Forschungsstand erkennen und problematisieren können • Erarbeiten eines persönlichen, fachlich begründeten Standpunktes • Theoretische Bedeutung und praktische Relevanz der eigenen Überlegungen einordnen können Lerninhalte • Ein Thema aus dem Bereich der Sozialen Arbeit, welches innerhalb der vorgegebenen Frist angemessen bearbeitet werden kann • Anwendung und exemplarische Vertiefung der erworbenen theoretischen und methodischen Fachkenntnisse Lernformen Selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten Inhalt der Eigenleistung Eine wissenschaftliche Arbeit in deutscher oder mit Genehmigung der Prüfungskommission in englischer oder anderer Sprache TNV Erfolgreicher Abschluss der Praktikumsphase des Moduls 3.2 „Praktisches Studiensemester“ Art der Prüfung Bachelorarbeit 119 Teil 6: Studienbegleitende Zusatzqualifikationen und Studienwerkstätten Für Studierende der Fakultät werden über das grundständige Studium hinaus weitere Qualifikationen angeboten. So besteht seit dem WS 2013/14 die Möglichkeit, einschlägige Studienleistungen für den Zertifizierungsprozess zum/zur Fachsozialarbeiter/in bei der Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) in Coburg anerkennen zu lassen. Um die Anerkennung als „klinischer Praktiker (ZKS)“ zu erhalten, muss ein „klinisches Profil des Bachelor-Studiums“ nachgewiesen werden. Dazu muss • eines der drei Schwerpunktthemen 4.1.2 oder 4.1.4 oder 4.1.5 erfolgreich absolviert sein • und einer der beiden Querschnitte 4.2.14 oder 4.2.15 mit mindestens der Note 2,0 bestanden werden. Bei einer schlechteren Abschlussnote kann die ZKS eine Einzelfallprüfung vornehmen. Unter www.klinische-sozialarbeit.de oder bei Prof. Dr. Christoph Walther erhalten Sie bei Bedarf ausführliche Informationen. Zum anderen werden praxisorientierte Weiterqualifizierungen angeboten, die mit einem eigenen Hochschulzertifikat abschließen. Derzeit werden folgende Zertifikatskurse angeboten: • Qualifikation zum/zur Onlineberater/in. Diese Qualifizierung entspricht den Richtlinien zur Ausbildung von Onlineberater/innen der Deutschsprachigen Gesellschaft für psychosoziale Onlineberatung (DGOB). • Basisqualifikation Erlebnispädagogik • Basisqualifikation Medienberatung • Basisqualifikation Projektmanagement. Zentraler Gesichtspunkt aller Qualifizierungen ist die enge Verknüpfung von Studium und Praxis. Um dem Rechnung zu tragen, sind die Zertifikatskurse als Kooperationsprojekte mit kompetenten, im jeweiligen Handlungsfeld erfahrenen Partnern konzipiert. Diese übernehmen einen wichtigen Teil des Qualifizierungsprogramms. Es sind dies: • • • • das Institut für E-Beratung für den Zertifikatskurs Onlineberatung die Gesellschaft zur Förderung der Erlebnispädagogik e. V. für den Zertifikatskurs Erlebnispädagogik, das Medienzentrum Parabol, Nürnberg, für den Zertifikatskurs Medienberatung/Medienpraxis. das Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) für den Zertifikatskurs Projektmanagement Alle Qualifizierungsprogramme bestehen aus den drei Bausteinen: • Studium: Erfolgreicher Abschluss einschlägiger Module aus dem grundständigen Studium. • Weiterbildung: Workshops und weiterführende Kursangebote speziell für das Qualifizierungsangebot des jeweiligen Zertifikatskurses. • Praxisleistungen: Umsetzung des erworbenen Wissens im Rahmen einer angeleiteten praktischen Tätigkeit. ► HINWEIS: Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Fakultät Sozialwissenschaften unter „Zertifikatskurse“. Studien- und Medienwerkstatt – Hilfen zum Selbststudium Die Medienwerkstatt (Raum BL.503) ist speziell für den Einsatz von technischen Medien (Bild, Film, Radio und PC) ausgestattet. Schwerpunkte des Angebots sind die Multimedia-, Videofilm- oder Radioproduktion, die Foto- und Audiobearbeitung sowie die Nutzung von Web 2.0 zur Präsentation von Informationen im Internet, z. B. von Praxiseinrichtungen. Zur technischen Ausstattung gehören digitale Foto- und Videokameras, stationäre und mobile digitale Videoschnittgeräte, PC-Arbeitsplätze für Radioarbeit sowie Ton- und Bildbearbeitung. Die mobilen Geräte sind auch von Projektgruppen und für weitere Lehrangebote außerhalb der Medienarbeit ausleihbar. In der Medienwerkstatt befindet sich eine Mediathek mit Dokumentationen und Lehrfilmen für das Studium und die Praxis der Sozialen Arbeit. Die Filme können in der Werkstatt angesehen und teilweise auch befristet ausgeliehen werden. Die Medienwerkstatt bietet verschiedene Hilfen zum Selbststudium: • • • • technische Unterstützung und Beratung für Projekte, Studien- und Abschlussarbeiten und Referate, Technik zum Ausleihen: Notebooks, Video-Equipment, Geräte zur Sprachaufzeichnung etc., Software und Fachliteratur für Projektmanagement, Videoschnitt, Audiobearbeitung und mehr, eine Mediathek mit Video- und Tondokumenten für das Studium. 120 Teil 7: Hochschulkooperationen – Studieren im Ausland Ein Studium oder Praktikum im Ausland stellt eine gute Möglichkeit dar, die Soziale Arbeit auch in anderen Ländern kennen zu lernen, Sprachkenntnisse zu vertiefen, den eigenen Horizont zu erweitern und außergewöhnliche Erfahrungen zu machen. Die Fakultät unterstützt daher die Bemühungen, ein Praktikum oder Studium im Ausland zu absolvieren nachdrücklich. Dies bedeutet insbesondere, dass in der Regel alle ECTS-Leistungspunkte, die Studierende aus dem Ausland mitbringen – sofern sie im weitesten Sinne als sinnvolle Ergänzung des BA-Studiengangs Soziale Arbeit betrachtet werden können – auch anerkannt werden. Im Regelfall sollte sich daher die Studienzeit durch ein Auslands semester nicht verlängern. Ein Studium im Ausland kann unterschiedliche Arten des Aufenthalts umfassen: • ERASMUS-Programm: Im Rahmen bestehender EU-Hochschulkooperationsprogramme können ein bis zwei Semester im Ausland absolviert werden. Die ERASMUS-Studierenden erhalten einen monatlichen Zuschuss. • Andere Austauschpartnerschaften: Neben den von der EU geförderten Programmen können weitere Hochschulkooperationen (etwa in Übersee) bestehen, innerhalb derer ein Austausch möglich ist. • Freemover: Es wird ein Auslandsstudium außerhalb bestehender Kooperationsvereinbarungen aufgrund eigener Initiativen organisiert und durchgeführt. Bei Hochschulkooperationsprogrammen ist die Anerkennung von vergleichbaren Studienleistungen vereinbart und eine Unterstützung „vor Ort“ erfolgt durch die dortige Hochschule. Unsere bestehenden Hochschulkooperationen sind der Grafik auf der folgenden Seite zu entnehmen. Zur Vorbereitung eines Auslandsstudiums sollten folgende Vorüberlegungen angestellt werden: • • • • • • Wann und in welchem Semester möchte ich das Auslandssemester machen? Welche Leistungsnachweise kann ich für mein Studium erbringen? Wie finanziere ich mein Auslandssemester? Welche Sprachkenntnisse habe ich/möchte ich haben? Welches Land/welche Hochschule möchte ich besuchen? Wie regele ich die Zeit meiner Abwesenheit? Besonders die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, sollten vor einem Auslandsaufenthalt abgeklärt werden (► vgl. hierzu den Abschnitt 3.7 des Studienführers). Dies bedeutet, dass mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission Bachelor Soziale Arbeit in der Regel dann Kontakt aufgenommen werden sollte, wenn feststeht, welche Studienleistungen an einer ausländischen Hochschule angestrebt werden. Dies betrifft insbesondere den späteren Erlass von Studienleistungen an der Heimathochschule für die erwartbaren ECTS, die aus dem Ausland „mitgebracht“ werden. Hierüber hat die Prüfungskommission zu entscheiden. Detaillierte Informationen zum Auslandsstudium oder Auslandspraktikum sind im „Kleinen Kompass zu den Praxismodulen“ enthalten und über die internationalen Webseiten der Fakultät SW erreichbar. Ihre Ansprechpartner für ein Auslandsstudium: 1. In der Fakultät: •Beauftragter für internationale Beziehungen: Horst Unbehaun (Auslandssprechstunde einmal pro Monat, Voranmeldung im Sekretariat), • Vorsitzender der Prüfungskommission Bachelor: Ingo Palsherm, • Praktikumsbeauftragter für das Ausland: Michael Helmbrecht. 2. Im International Office: • Erasmus+-Koordinatorin: Şemsi Çolak, •Auslandspraktika: Renate Zehetbauer (Erasmus+), Anastassia Knor, • Auslandsstudium Nord- u. Südamerika/Ukraine/Russland: Renate Zehetbauer, • Auslandsstudium Asien/Australien/Südafrika: Wai-Ying Fargel. 121 Es empfiehlt sich zunächst, ein Orientierungsgespräch beim Beauftragten für internationale Beziehungen der Fakultät zu führen. Schließlich ist in der Fakultät ein/eine Betreuer/in für einige Partnerhochschulen benannt, der/die ggf. zusätzlich kontaktiert werden sollte Dies erfahren Sie über den Beauftragten für internationale Beziehungen. Im International Office ist schließlich die zuständige Ansprechpartnerin für das betreffende Austausch programm zu kontaktieren. Hier werden alle Formalitäten für die Bewerbung bei ausländischen Hoch schulen abgewickelt. Über eine Finanzierung beraten der Beauftragte für Internationale Beziehungen, vor allem aber das International Office. Finanzierungsmöglichkeiten sind ebenfalls in der empfohlenen Broschüre „Wege ins Ausland“ (► SIEHE: www.wege-ins-ausland.org) aufgezeigt. Für ein Studiensemester im Ausland kann in jedem Falle ein Auslands-BAföG beantragt werden. Ein Versuch lohnt sich, auch wenn kein Inlands-BAföG gewährt wird; ► SIEHE: www.auslandsbafoeg.de Informationen über weitere Fördermöglichkeiten durch den DAAD und allgemeine Informationen über ein Auslandsstudium können vom DAAD (► SIEHE: www.daad.de/ausland/), insbesondere über die Adresse www.go-out.de bezogen werden. Hochschulkooperationen der Fakultät Sozialwissenschaften: Kartengrundlage: Wikimedia Commons Australien, Südafrika, Taiwan (Hochschulrahmenpartnerschaften) ( ) Hochschulpartnerschaften (siehe nachstehende Tabelle). Mit einer Hochschule in Israel laufen Gespräche über die Aufnahme einer Hochschulpartnerschaft. Stand August 2013 122 Bestehende Hochschulpartnerschaften: Land Hochschule Ansprechpartner Dänemark, DK Metropolitan University College, Kopenhagen Prof. Dr. Kuckhermann Finnland, FIN Laurea University of Applied Sciences, Helsinki Prof. Dr. von Rautenfeld, Prof. Dr. Riemann Finnland, FIN Mikkeli University of Applied Sciences Dipl. Sozpäd. Helmbrecht, Sozial wissenschaftler M.A., Prof. Dr. Michl Finnland, FIN Kymenlaakso University of Applied Sciences Prof. Dr. Unbehaun Finnland, FIN Helsinki University Prof. Dr. Riemann Großbritannien, GB Robert Gordon University, Aberdeen Prof. Dr. Unbehaun Großbritannien, GB Bangor University Prof. Dr. Brosch, Dipl. Sozpäd. Helm brecht, Sozialwissenschaftler M.A., Prof. Dr. Riemann Großbritannien, GB University of Birmingham Prof. Dr. von Rautenfeld Luxemburg, L Université Luxembourg Prof. Dr. Michl Mazedonien, MK Ss. Cyril and Methodius University Frau Prof. Dr. Richter in Skopje Niederlande, NL Christelijke Hogeschool Windesheim, Zwolle Prof. Dr. Kuckhermann Norwegen, N University of Nordland, Bodø Prof. Dr. Unbehaun Österreich, A FH Oberösterreich, Campus Linz Prof. Dr. Michl Österreich, A FH Campus Wien Prof. Dr. Unbehaun Polen, PL University of Bialystok Prof. Dr. Kuckhermann Polen, PL The University of Lodz Dipl. Sozpäd. Helmbrecht, Sozialwissenschaftler M.A. Russ. Förderation, RUS Vladimir State University Prof. Dr. Unbehaun Schweden, S Örebro Universitet Prof. Dr. Unbehaun Schweden, S University West, Trollhättan Prof. Dr. Unbehaun Schweiz, CH Hochschule Luzern Prof. Dr. Unbehaun Spanien, SP Universidad de Cádiz Prof. Dr. Unbehaun Spanien, SP Universidad de Granada Prof. Dr. Unbehaun Spanien, SP Universidad de Oviedo Prof. Dr. Unbehaun Tschechische Republik, CZ Charles University in Prague Prof. Dr. Gerhardinger, Prof. Dr. Unbehaun Türkei, TR Başkent University, Ankara Prof. Dr. Unbehaun Türkei, TR Hacettepe University, Ankara Prof. Dr. Unbehaun Ungarn, H Eötvös Lorand University, Budapest Dipl. Sozpäd. Helmbrecht, Sozialwissenschaftler M.A. Mit der University of the Sunshine Coast (Australien), der Stellenbosch University (Südafrika) und der Providence University Taichung (Taiwan) bestehen Hochschulrahmenpartnerschaften. Informationen zu den Studienmöglichkeiten an diesen Hochschulen erteilt das International Office. 123 Studienprogramm der Fakultät Sozialwissenschaften Weiterführende Studiengänge – Master of Arts Soziale Arbeit (M.A.) Fortbildungen Weiterbildungsstudiengang Beratung und Coaching (M.A.) Abschlussgrad Master of Arts Abschlussgrad Master of Arts Vertiefungsgebiete Beratung - Förderung - Integration • Bildung und Erziehung Vertiefungsgebiete Beratung und Coaching Regelstudienzeit 5 Semester berufsbegleitend Zulassungsmodus Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der TH Nürnberg Zulassungssemester im WS 2015/16 Studiengebühren 9.800 € Regelstudienzeit 3 Semester Zulassungsmodus Örtliche Zulassungsbeschränkung, 20 Studienplätze Zulassungssemester nur Sommersemester Zulassungsvoraussetzung: erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder einer verwandten Fachrichtung mit mind. 210 Leistungspunkten und mind, sechs theoretischen Semestern und einem praktischen Semester an einer deutschen Hochschule mit einer Prüfungsgesamtnote von mind. 2,0 oder eines mind. gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule. Zulassungsvoraussetzung: erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Umfang von mindestens 210 Leistungspunkten oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Prüfungsgesamtergebnis von 3,0 oder besser oder einer relativen Note, die einen Abschluss unter den 65 % der besten Absolventen und Absolventinnen nachweist und eine einschlägige berufspraktische Erfahrung nach Abschluss des vorangegangenen Studiums von mindestens einem Jahr im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsbereich. Für Studierende und extern Beschäftigte aus dem Bereich Soziale Arbeit bietet die Fakultät Sozialwissenschaften pro Studienjahr 15–25 Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen an. Den Veranstaltungskalender für das laufende Studienjahr finden Sie im Internet unter: www.th-nuernberg.de/sw-fortbildungsprogramm/ Fortbildungsprogramm 2015 Angewandte Sozialwissenschaft für die berufliche Praxis Fakultät Sozialwissenschaften FBP_2015.indd 1 06.10.2014 08:52:04 Abschlüsse spezifischer grundständiger Studiengänge inländischer und ausländischer Hochschulen Grundständige Studiengänge Soziale Arbeit (B.A.) Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf (B.A.) Abschlussgrad Bachelor of Arts Abschlussgrad Bachelor of Arts Schwerpunktthemen Soziale Arbeit mit Kindern/Hilfen zur Erziehung • Behinderung und psychische Erkrankungen • Erwachsenenbildung • Resozialisierung/ Gefährdetenhilfe • Gesundheitshilfen/Suchtkrankenhilfe • Interkulturelle Soziale Arbeit • Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit • Soziale Arbeit mit Familien • Schulsozialarbeit Studienbereiche Grundlagen von Erziehung und Bildung • Qualitätsmanagement und Organisationsentwicklung • Praxisfeldbezogene Vertiefungsbereiche Regelstudienzeit 6 Semester, in Teilzeit Anerkennung von Vorleistungen maximal 60 Leistungspunkte nach ECTS aus einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Fachakademie/Fachschule für Sozialpädagogik Zulassungsmodus Örtliche Zulassungsbeschränkung, 40 Studienplätze / Studienjahr Regelstudienzeit 7 Semester, davon ein integriertes Praxissemester Zulassungsmodus Örtliche Zulassungsbeschränkung, ca 260 Studienplätze / Studienjahr Zulassungssemester nur Wintersemester Zulassungsvoraussetzung: Allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife oder fachgebundener Zugang zur Fachhochschule für besonders qualifizierte Berufstätige Studienbegleitende Zusatzqualifikationen (Hochschulzertifikate) Sprachzertifikatskurse im Language Center Zertifikatskurse in Studienwerkstätten: Zulassungssemester nur Wintersemester • Basisqualifizierung Onlineberatung Zulassungsvoraussetzung: Erfolgreicher Abschluss einer an einer Fachakademie für Sozialpädagogik absolvierten Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin • Basisqualifizierung Medienberatung Allgemeine Hochschulreife | Fachhochschulreife | fachgebundene Fachhochschulreife | fachgebundener Zugang für besonders qualifizierte Berufstätige • Basisqualifizierung Projektmanagement • Basisqualifizierung Erlebnispädagogik Stand: August 2015 Fakultät Sozialwissenschaften BACHELOR: Soziale Arbeit Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf MASTER: Soziale Arbeit Beratung und Coaching ZERTIFIKATE: Projektmanagement, Onlineberatung, Medienberatung, Erlebnispädagogik www.th-nuernberg.de
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