Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –1– Drucksache 18/XXXX Auswärtiges Amt (Einzelplan 05) 11 Entwicklung des Einzelplans 05 Kat. A 11.1 Überblick Das Auswärtige Amt vertritt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Es pflegt die Beziehungen zu auswärtigen Staaten sowie zu zwischen- und überstaatlichen Organisationen. Deutschen im Ausland leistet es Hilfe und Beistand. Das Auswärtige Amt umfasst die Zentrale in Berlin, einen Dienstsitz in Bonn sowie 228 Auslandsvertretungen, bestehend aus Botschaften, Konsulaten, multilateralen Vertretungen und Verbindungsbüros. Zu seinem Geschäftsbereich zählt ferner das Deutsche Archäologische Institut (DAI), eine Forschungseinrichtung auf dem Gebiet der Altertumswissenschaften. Die Ausgaben des Auswärtigen Amtes beliefen sich im Jahr 2014 auf 3,6 Mrd. Euro. Zwei Drittel des Gesamtbudgets des Auswärtigen Amtes fließen unmittelbar in außenpolitische Aufgaben, insbesondere • als Leistungen an die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen, für Sicherheit, humanitäre Hilfe, Krisenprävention und globale Partnerschaften, • in die bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen sowie • in die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland. Ein Drittel des Budgets ist für Personal, Liegenschaften und Infrastruktur der Zentrale und der Auslandsvertretungen vorgesehen. Drucksache 18/XXXX –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 11.1 Übersicht über den Einzelplan 05 Auswärtiges Amt 2014 Soll 2014 Ista Abweichung Ist/Sollb 2015 Soll 2016 Haushaltsentwurf in Mio. Euro Ausgaben des Einzelplans Veränderung 2015/ 2016b in % 3 638,3 3 573,9 -64,4 3 726,5 4 399,9 18,1 1 485,6 1 485,6 0,0 1 449,2 2 072,3 43,0 775,5 761,9 -13,6 817,2 820,7 0,4 1 260,4 1 212,1 -48,2 1 274,2 1 325,4 4,0 145,2 159,9 14,7 144,1 148,3 2,9 117,2 120,8 3,6 117,2 120,4 2,7 1 845,4c 767,9 -1 077,5 1 105,3 1 232,2 11,5 darunter: • Sicherung von Frieden und Stabilität (inkl. Leistungen an die Vereinten Nationen) • Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland • Bundesministerium und Verwaltungsausgaben Einnahmen des Einzelplans darunter: Visagebühren u. a. Entgelte Verpflichtungsermächtigungen Planstellen/Stellen in % 6 818 6 380d -438 6 815 6 860 0,7 • Inland 2 035 1 913 -122 2 041 2 058 0,8 • Ausland 4 593 4 238 -355 4 586 4 611 0,6 190 229 39 188 191 1,6 Personal davon: • Deutsches Archäologisches Institut Erläuterungen: a Bereinigt um haushaltstechnische Verrechnungen (vgl. Haushaltsrechnung 2014, Übersicht Nr. 4.9). b Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. c Einschließlich über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen. d Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 05. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11.2 –3– Drucksache 18/XXXX Haushaltsstruktur und -entwicklung Das für das Jahr 2015 veranschlagte Gesamtvolumen des Einzelplans 05 liegt mit 3,7 Mrd. Euro (Soll) um 152,6 Mio. Euro über den Ist-Ausgaben des Jahres 2014. Der Bundesrechnungshof hat dem Auswärtigen Amt bereits in den Vorjahren empfohlen, seine zu hohen Ansätze für Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan zu überprüfen. Es reduzierte daraufhin die Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan 2014 von ursprünglich 2,3 auf 1,8 Mrd. Euro. Im Haushaltsentwurf 2015 senkte es diesen Ansatz auf 1,1 Mrd. Euro. Tatsächlich in Anspruch genommen hat das Auswärtige Amt im Jahr 2014 Verpflichtungsermächtigungen von 767,9 Mio. Euro. Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen ist haushaltsrechtlich nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Ressorts tatsächlich notwendig und fällig werden (vgl. auch Bemerkung Nr. 1.7.1). Dies verlangen auch die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Die Ist-Einnahmen des Auswärtigen Amtes stiegen von 148,2 Mio. Euro im Jahr 2013 um 8 % auf 159,9 Mio. Euro im Jahr 2014. Den Großteil hiervon bildeten Visagebühren und Entgelte für andere konsularische Leistungen und gebührenpflichtige Amtshandlungen der Auslandsvertretungen (vgl. Tabelle 11.1). 11.3 Wesentliche Ausgabenbereiche Einen Überblick über die größten Ausgabenbereiche des Auswärtigen Amtes im Jahr 2014 gibt die Abbildung 11.1. Abbildung 11.1 Wesentliche Ausgabenbereiche Quelle: Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 05 für das Haushaltsjahr 2014. Drucksache 18/XXXX –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit rund 1 Mrd. Euro im Jahr finanziert das Auswärtige Amt eine Vielzahl von Förderprogrammen und Projekten. Die Mittel fließen an unterschiedliche Organisationen oder Projektträger, die das Auswärtige Amt bei seinen außenpolitischen Aufgaben unterstützen sollen. Der Bundesrechnungshof stellte bei Prüfungen mehrfach fest, dass das Auswärtige Amt die Steuerung und die Erfolgskontrolle dieser Fördermaßnahmen vernachlässigte. Er hat das Auswärtige Amt aufgefordert, sämtliche Förderprogramme und Projekte mit messbaren Zielen und Kennzahlen zu unterlegen und künftig regelmäßig Erfolgskontrollen und Evaluierungen durchzuführen. Das Auswärtige Amt hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen (vgl. Bemerkung Nr. 12). 11.3.1 Sicherung von Frieden und Stabilität Knapp 42 % seiner Gesamtausgaben setzt das Auswärtige Amt für die Sicherung von Frieden und Stabilität ein. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen und zahlreichen weiteren internationalen Organisationen plant und finanziert das Auswärtige Amt weltweit Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit und Stabilität, zum Beispiel durch humanitäre Hilfe oder zur Krisenprävention in gefährdeten Regionen und Ländern sowie zur Abrüstung. Tabelle 11.2 Entwicklung der Ausgaben für die Sicherung von Frieden und Stabilität 2014 Soll 2014 Ist Abweichung Ist/Solla 2015 Soll 2016 Haushaltsentwurf in Mio. Euro Ausgaben für die Sicherung von Frieden und Stabilität Veränderung 2015/ 2016a in % 1 485,6 1 485,6 0,0 1 449,2 2 072,3 43,0 792,8 719,0 -73,8 669,2 1 189,1 77,7 268,6 238,0 -30,6 262,6 257,5 -1,9 398,2 510,8 112,6 495,0 600,0 21,2 26,0 17,8 -8,2 22,5 25,7 14,2 darunter: • Leistungen an die Vereinten Nationen und im internationalen Bereich • Sicherheit, Stabilität und Abrüstung • Humanitäre Hilfe und Krisenprävention • Globale Partnerschaften Erläuterung: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. Quelle: Einzelplan 05. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/XXXX An die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen selbst leistet das Auswärtige Amt knapp ein Fünftel seiner Gesamtausgaben. Zum größten Teil bestehen diese Ausgaben aus Pflichtbeiträgen für den Haushalt und für die Einsätze von Friedenstruppen der Vereinten Nationen sowie für internationale Strafgerichtshöfe, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), den Europarat und andere Organisationen. Die deutschen Beiträge für friedenserhaltende Maßnahmen unterliegen Schwankungen im Dreijahreszyklus, weil sie abweichend vom deutschen Haushaltsjahr fällig werden. Im ersten Jahr leistet das Auswärtige Amt 133 %, im zweiten Jahr 100 % und im dritten Jahr 67 % seines jährlichen Beitrages. Außerdem können Wechselkursschwankungen und neue Friedensmissionen der Vereinten Nationen die Höhe der zu leistenden Beiträge unvorhergesehen beeinflussen. Mit humanitären Hilfsmaßnahmen unterstützt das Auswärtige Amt in Not geratene Menschen bei Naturkatastrophen, wie Erdbeben und Überschwemmungen, sowie bei kriegerischen Auseinandersetzungen oder in politischen Krisen. Für humanitäre Hilfe und Krisenprävention musste das Auswärtige Amt im Jahr 2014 wegen neuer und zum Teil verschärfter Krisenherde (z. B. in der Ukraine, in Syrien und den vom Flüchtlingsstrom betroffenen Nachbarstaaten) mit 510,8 Mio. Euro wesentlich mehr leisten als geplant. Für das Jahr 2015 veranschlagt es hierfür 495 Mio. Euro. 11.3.2 Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland Das Auswärtige Amt fasst die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland auch unter dem Begriff der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zusammen und bezeichnet diese als einen Schwerpunkt deutscher Außenpolitik. Dafür wendet es 21 % seines Etats auf. So gab das Auswärtige Amt im Jahr 2014 insgesamt 761,9 Mio. Euro für Partnerschulen im Ausland, Stipendien, den Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Hochschulpartnerschaften, sowie die Förderung der deutschen Sprache und kultureller Projekte im Ausland aus (vgl. Tabelle 11.3). Drucksache 18/XXXX –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 11.3 Entwicklung der Ausgaben für die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland 2014 Soll Abweichung Ist/Soll 2014 Ist a 2015 Soll 2016 VeränHaus- derung halts2015/ entwurf 2016a in Mio. Euro Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland in % 775,5 761,9 -13,6 817,2 820,7 0,4 94,6 83,6 -11,0 106,8 109,8 2,9 416,5 409,5 -7,0 441,7 440,0 -0,4 224,7 220,8 -3,9 225,8 226,0 0,1 39,7 48,0 8,3 43,0 44,9 4,4 darunter: • Allgemeine Auslandskulturarbeit (Projektförderung) • Allgemeine Auslandskulturarbeit (Institutionelle Förderung) • Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland (Schulfonds) • Baumaßnahmen im kulturellen Bereich im Ausland (Baufonds) Erläuterung: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. Quelle: Einzelplan 05. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf. Der größte Anteil der Ausgaben entfällt auf die Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen, wie dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, der Alexander von Humboldt-Stiftung und anderen Institutionen. Allein das Goethe-Institut als größter Zuwendungsempfänger des Auswärtigen Amtes erhielt im Jahr 2014 institutionelle Zuwendungen von 214,1 Mio. Euro sowie projektgebundene Zuwendungen von 16,1 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln unterhält es 142 Kulturinstitute und zehn Verbindungsbüros in 95 Ländern. Das Auswärtige Amt fördert rund 1 820 Partnerschulen im Ausland. Dazu zählen 140 Deutsche Auslandsschulen, die einen hohen deutschsprachigen Unterrichtsanteil haben und in Deutschland anerkannte Schulabschlüsse anbieten. Hinzu kommen 1 100 Sprachdiplom-Schulen sowie 580 durch das Goethe-Institut betreute Schulen. Im Jahr 2014 gab das Auswärtige Amt für das Partnerschulnetz 220,8 Mio. Euro aus. Im Jahr 2015 hat es hierfür 225,8 Mio. Euro veranschlagt. Hinzu kommen Mittel für Baumaßnahmen. Das Auswärtige Amt finanzierte im Jahr 2014 mit 48 Mio. Euro den Bau und die Unterhaltung deutscher Schulen und Kulturinstitute im Ausland. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/XXXX –7– 11.3.3 Zentrale und Auslandsvertretungen Ein Drittel der Ausgaben des Auswärtigen Amtes fällt für die Zentrale und die Auslandsvertretungen an. Tabelle 11.4 Entwicklung der Ausgaben für die Zentrale und die Auslandsvertretungen 2014 Soll Abweichung Ist/Soll 2014 Ist 2015 Soll a 2016 VeränHaus- derung halts2015/ entwurf 2016a in Mio. Euro in % Zentral veranschlagte Verwaltungsausgaben 172,1 174,6 2,5 146,8 182,2 24,1 Ausgaben für den Betrieb des Bundesministeriums 1 088,3 1 037,5 -50,8 1 127,4 1 143,2 1,4 320,6 302,3 -18,3 343,0 345,1 0,6 767,7 735,2 -32,5 784,4 798,2 1,8 darunter: • Inland • Ausland Erläuterung: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. Quelle: Einzelplan 05. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf. Der größte Anteil der zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben entfällt auf Versorgungs-, Fürsorge- und Beihilfeleistungen für die Beschäftigten. Im Haushaltsjahr 2014 betrugen die Ist-Ausgaben hierfür 130,1 Mio. Euro. Die Personalausgaben für die weltweit rund 12 000 Beschäftigten des Auswärtigen Amtes sind der größte Ausgabenblock für den Betrieb des Bundesministeriums. Im Jahr 2014 waren das 900,5 Mio. Euro. Den 2 040 Planstellen und Stellen in der Zentrale stehen 4 600 in den Auslandsvertretungen gegenüber. Hinzu kommen 5 200 Beschäftigte, die von den Auslandsvertretungen als Ortskräfte angestellt sind. Darüber hinaus sind über 1 300 Beschäftigte aus anderen Ressorts beim Auswärtigen Amt tätig, überwiegend an den Auslandsvertretungen. Das Auswärtige Amt muss die Auslandszuschläge für Bundesbedienstete überprüfen. Die Berechnungsgrundlagen sind veraltet (vgl. Bemerkung Nr. 3). Für seine Liegenschaften verwendete das Auswärtige Amt im Jahr 2014 etwa 8 % seiner Gesamtausgaben (285,5 Mio. Euro). Davon entfielen auf die Zentrale 47,7 Mio. Euro und 237,8 Mio. Euro auf die Auslandsvertretungen, deutsche Schulen und Kulturinstitute im Ausland sowie das DAI. Das Auswärtige Amt hat derzeit 560 Liegenschaften an 233 Standorten in 157 Staaten. Auf diesen Liegenschaften befinden sich 362 Kanzleien und Visastellen, 183 Residenzen für Botschafterinnen und Botschafter sowie 911 Dienstwohnungen. Knapp die Hälfte der Liegenschaften ist bundeseigen, die Übrigen sind gemietet. Weltweit hat das Aus- Drucksache 18/XXXX –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wärtige Amt 68 bundeseigene Gebäude den Goethe-Instituten und 63 ebenfalls bundeseigene Gebäude den deutschen Schulen überlassen. Das DAI nutzt neun bundeseigene Gebäude. 11.4 Wesentliche Einnahmenbereiche Das Auswärtige Amt erzielt Einnahmen im Rechts- und Konsularbereich. Die Auslandsvertretungen bearbeiten insbesondere Visa- und Passanträge. Im Jahr 2014 betrugen die Einnahmen hieraus 120,8 Mio. Euro. Erlöse aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Liegenschaften setzt das Auswärtige Amt seit dem Jahr 2011 gezielt für die Sanierung seiner Dienstgebäude im Ausland ein. Im Jahr 2014 stiegen die entsprechenden Einnahmen von 4,8 Mio. Euro auf 9,8 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof hatte in seinen Prüfungen angeregt, diese Möglichkeit stärker zu nutzen. Außerdem erhielt das Auswärtige Amt im Jahr 2014 Sponsoringleistungen, Spenden, zweckgebundene Einnahmen und sonstige freiwillige Geldleistungen von insgesamt 2,8 Mio. Euro, die es hauptsächlich für Veranstaltungen der Auslandsvertretungen zum Tag der Deutschen Einheit verwendete. 11.5 Ausblick Der Finanzplan 2015 bis 2019 weist jährliche Schwankungen für den Einzelplan 05 aus. Tabelle 11.5 Finanzplan bis 2019 Haushaltsansatz im Jahr (in Mio. Euro) 2015 2016 2017 2018 2019 3 726,5 4 399,9 4 172,1 3 999,8 4 087,5 Quelle: Bundesregierung. Die Veränderungen sind maßgeblich begründet durch die Aufstockung der humanitären Hilfe, Wechselkursanpassungen und die schwankenden Beiträge an die Vereinten Nationen (vgl. Nr. 11.3.1).
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