Langfassung der Bemerkung Nr. 11

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
–1–
Drucksache 18/XXXX
Auswärtiges Amt
(Einzelplan 05)
11
Entwicklung des Einzelplans 05
Kat. A
11.1
Überblick
Das Auswärtige Amt vertritt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Es
pflegt die Beziehungen zu auswärtigen Staaten sowie zu zwischen- und überstaatlichen Organisationen. Deutschen im Ausland leistet es Hilfe und Beistand.
Das Auswärtige Amt umfasst die Zentrale in Berlin, einen Dienstsitz in Bonn sowie 228 Auslandsvertretungen, bestehend aus Botschaften, Konsulaten, multilateralen Vertretungen und
Verbindungsbüros. Zu seinem Geschäftsbereich zählt ferner das Deutsche Archäologische
Institut (DAI), eine Forschungseinrichtung auf dem Gebiet der Altertumswissenschaften.
Die Ausgaben des Auswärtigen Amtes beliefen sich im Jahr 2014 auf 3,6 Mrd. Euro. Zwei Drittel
des Gesamtbudgets des Auswärtigen Amtes fließen unmittelbar in außenpolitische Aufgaben,
insbesondere
• als Leistungen an die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen, für
Sicherheit, humanitäre Hilfe, Krisenprävention und globale Partnerschaften,
• in die bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen sowie
• in die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland.
Ein Drittel des Budgets ist für Personal, Liegenschaften und Infrastruktur der Zentrale und der
Auslandsvertretungen vorgesehen.
Drucksache 18/XXXX
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Tabelle 11.1
Übersicht über den Einzelplan 05
Auswärtiges Amt
2014
Soll
2014
Ista
Abweichung
Ist/Sollb
2015
Soll
2016
Haushaltsentwurf
in Mio. Euro
Ausgaben des Einzelplans
Veränderung
2015/
2016b
in %
3 638,3
3 573,9
-64,4
3 726,5
4 399,9
18,1
1 485,6
1 485,6
0,0
1 449,2
2 072,3
43,0
775,5
761,9
-13,6
817,2
820,7
0,4
1 260,4
1 212,1
-48,2
1 274,2
1 325,4
4,0
145,2
159,9
14,7
144,1
148,3
2,9
117,2
120,8
3,6
117,2
120,4
2,7
1 845,4c
767,9
-1 077,5
1 105,3
1 232,2
11,5
darunter:
• Sicherung von Frieden und Stabilität
(inkl. Leistungen an die Vereinten
Nationen)
• Pflege kultureller Beziehungen zum
Ausland
• Bundesministerium und Verwaltungsausgaben
Einnahmen des Einzelplans
darunter:
Visagebühren u. a. Entgelte
Verpflichtungsermächtigungen
Planstellen/Stellen
in %
6 818
6 380d
-438
6 815
6 860
0,7
• Inland
2 035
1 913
-122
2 041
2 058
0,8
• Ausland
4 593
4 238
-355
4 586
4 611
0,6
190
229
39
188
191
1,6
Personal
davon:
• Deutsches Archäologisches Institut
Erläuterungen:
a
Bereinigt um haushaltstechnische Verrechnungen (vgl. Haushaltsrechnung 2014, Übersicht
Nr. 4.9).
b
Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich.
c
Einschließlich über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen.
d
Ist-Besetzung am 1. Juni.
Quelle:
Einzelplan 05. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der
Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf.
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11.2
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Haushaltsstruktur und -entwicklung
Das für das Jahr 2015 veranschlagte Gesamtvolumen des Einzelplans 05 liegt mit 3,7 Mrd. Euro
(Soll) um 152,6 Mio. Euro über den Ist-Ausgaben des Jahres 2014.
Der Bundesrechnungshof hat dem Auswärtigen Amt bereits in den Vorjahren empfohlen, seine
zu hohen Ansätze für Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan zu überprüfen. Es reduzierte daraufhin die Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan 2014 von ursprünglich
2,3 auf 1,8 Mrd. Euro. Im Haushaltsentwurf 2015 senkte es diesen Ansatz auf 1,1 Mrd. Euro.
Tatsächlich in Anspruch genommen hat das Auswärtige Amt im Jahr 2014 Verpflichtungsermächtigungen von 767,9 Mio. Euro. Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen ist
haushaltsrechtlich nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Ressorts tatsächlich
notwendig und fällig werden (vgl. auch Bemerkung Nr. 1.7.1). Dies verlangen auch die
Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.
Die Ist-Einnahmen des Auswärtigen Amtes stiegen von 148,2 Mio. Euro im Jahr 2013 um 8 %
auf 159,9 Mio. Euro im Jahr 2014. Den Großteil hiervon bildeten Visagebühren und Entgelte für
andere konsularische Leistungen und gebührenpflichtige Amtshandlungen der Auslandsvertretungen (vgl. Tabelle 11.1).
11.3
Wesentliche Ausgabenbereiche
Einen Überblick über die größten Ausgabenbereiche des Auswärtigen Amtes im Jahr 2014 gibt die
Abbildung 11.1.
Abbildung 11.1
Wesentliche Ausgabenbereiche
Quelle:
Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 05 für das Haushaltsjahr 2014.
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Mit rund 1 Mrd. Euro im Jahr finanziert das Auswärtige Amt eine Vielzahl von Förderprogrammen und Projekten. Die Mittel fließen an unterschiedliche Organisationen oder Projektträger, die das Auswärtige Amt bei seinen außenpolitischen Aufgaben unterstützen sollen. Der
Bundesrechnungshof stellte bei Prüfungen mehrfach fest, dass das Auswärtige Amt die Steuerung und die Erfolgskontrolle dieser Fördermaßnahmen vernachlässigte. Er hat das Auswärtige
Amt aufgefordert, sämtliche Förderprogramme und Projekte mit messbaren Zielen und
Kennzahlen zu unterlegen und künftig regelmäßig Erfolgskontrollen und Evaluierungen
durchzuführen. Das Auswärtige Amt hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen (vgl. Bemerkung Nr. 12).
11.3.1 Sicherung von Frieden und Stabilität
Knapp 42 % seiner Gesamtausgaben setzt das Auswärtige Amt für die Sicherung von Frieden
und Stabilität ein. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen und zahlreichen weiteren internationalen Organisationen plant und finanziert das Auswärtige Amt weltweit Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit und Stabilität, zum Beispiel
durch humanitäre Hilfe oder zur Krisenprävention in gefährdeten Regionen und Ländern sowie
zur Abrüstung.
Tabelle 11.2
Entwicklung der Ausgaben für die Sicherung von Frieden und Stabilität
2014
Soll
2014
Ist
Abweichung
Ist/Solla
2015
Soll
2016
Haushaltsentwurf
in Mio. Euro
Ausgaben für die Sicherung von
Frieden und Stabilität
Veränderung
2015/
2016a
in %
1 485,6
1 485,6
0,0
1 449,2
2 072,3
43,0
792,8
719,0
-73,8
669,2
1 189,1
77,7
268,6
238,0
-30,6
262,6
257,5
-1,9
398,2
510,8
112,6
495,0
600,0
21,2
26,0
17,8
-8,2
22,5
25,7
14,2
darunter:
• Leistungen an die Vereinten
Nationen und im internationalen
Bereich
• Sicherheit, Stabilität und Abrüstung
• Humanitäre Hilfe und Krisenprävention
• Globale Partnerschaften
Erläuterung:
a
Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich.
Quelle:
Einzelplan 05. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des
Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf.
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An die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen selbst leistet das Auswärtige Amt knapp ein Fünftel seiner Gesamtausgaben. Zum größten Teil bestehen diese
Ausgaben aus Pflichtbeiträgen für den Haushalt und für die Einsätze von Friedenstruppen der
Vereinten Nationen sowie für internationale Strafgerichtshöfe, die Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), den Europarat und andere Organisationen. Die
deutschen Beiträge für friedenserhaltende Maßnahmen unterliegen Schwankungen im Dreijahreszyklus, weil sie abweichend vom deutschen Haushaltsjahr fällig werden. Im ersten Jahr
leistet das Auswärtige Amt 133 %, im zweiten Jahr 100 % und im dritten Jahr 67 % seines
jährlichen Beitrages. Außerdem können Wechselkursschwankungen und neue Friedensmissionen der Vereinten Nationen die Höhe der zu leistenden Beiträge unvorhergesehen beeinflussen.
Mit humanitären Hilfsmaßnahmen unterstützt das Auswärtige Amt in Not geratene Menschen
bei Naturkatastrophen, wie Erdbeben und Überschwemmungen, sowie bei kriegerischen Auseinandersetzungen oder in politischen Krisen. Für humanitäre Hilfe und Krisenprävention
musste das Auswärtige Amt im Jahr 2014 wegen neuer und zum Teil verschärfter Krisenherde
(z. B. in der Ukraine, in Syrien und den vom Flüchtlingsstrom betroffenen Nachbarstaaten) mit
510,8 Mio. Euro wesentlich mehr leisten als geplant. Für das Jahr 2015 veranschlagt es hierfür
495 Mio. Euro.
11.3.2 Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland
Das Auswärtige Amt fasst die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland auch unter dem
Begriff der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zusammen und bezeichnet diese als einen
Schwerpunkt deutscher Außenpolitik. Dafür wendet es 21 % seines Etats auf. So gab das
Auswärtige Amt im Jahr 2014 insgesamt 761,9 Mio. Euro für Partnerschulen im Ausland, Stipendien, den Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Hochschulpartnerschaften, sowie die Förderung der deutschen Sprache und kultureller Projekte im Ausland aus
(vgl. Tabelle 11.3).
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Tabelle 11.3
Entwicklung der Ausgaben für die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland
2014
Soll
Abweichung
Ist/Soll
2014
Ist
a
2015
Soll
2016
VeränHaus- derung
halts2015/
entwurf 2016a
in Mio. Euro
Pflege kultureller Beziehungen
zum Ausland
in %
775,5
761,9
-13,6
817,2
820,7
0,4
94,6
83,6
-11,0
106,8
109,8
2,9
416,5
409,5
-7,0
441,7
440,0
-0,4
224,7
220,8
-3,9
225,8
226,0
0,1
39,7
48,0
8,3
43,0
44,9
4,4
darunter:
• Allgemeine Auslandskulturarbeit (Projektförderung)
• Allgemeine Auslandskulturarbeit (Institutionelle Förderung)
• Förderung des deutschen
Schulwesens im Ausland
(Schulfonds)
• Baumaßnahmen im kulturellen Bereich im Ausland
(Baufonds)
Erläuterung: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich.
Quelle:
Einzelplan 05. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des
Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf.
Der größte Anteil der Ausgaben entfällt auf die Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen, wie
dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, der Alexander von
Humboldt-Stiftung und anderen Institutionen. Allein das Goethe-Institut als größter Zuwendungsempfänger des Auswärtigen Amtes erhielt im Jahr 2014 institutionelle Zuwendungen von
214,1 Mio. Euro sowie projektgebundene Zuwendungen von 16,1 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln
unterhält es 142 Kulturinstitute und zehn Verbindungsbüros in 95 Ländern.
Das Auswärtige Amt fördert rund 1 820 Partnerschulen im Ausland. Dazu zählen 140 Deutsche
Auslandsschulen, die einen hohen deutschsprachigen Unterrichtsanteil haben und in
Deutschland anerkannte Schulabschlüsse anbieten. Hinzu kommen 1 100 Sprachdiplom-Schulen sowie 580 durch das Goethe-Institut betreute Schulen. Im Jahr 2014 gab das
Auswärtige Amt für das Partnerschulnetz 220,8 Mio. Euro aus. Im Jahr 2015 hat es hierfür
225,8 Mio. Euro veranschlagt.
Hinzu kommen Mittel für Baumaßnahmen. Das Auswärtige Amt finanzierte im Jahr 2014 mit
48 Mio. Euro den Bau und die Unterhaltung deutscher Schulen und Kulturinstitute im Ausland.
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11.3.3 Zentrale und Auslandsvertretungen
Ein Drittel der Ausgaben des Auswärtigen Amtes fällt für die Zentrale und die Auslandsvertretungen an.
Tabelle 11.4
Entwicklung der Ausgaben für die Zentrale und die Auslandsvertretungen
2014
Soll
Abweichung
Ist/Soll
2014
Ist
2015
Soll
a
2016
VeränHaus- derung
halts2015/
entwurf 2016a
in Mio. Euro
in %
Zentral veranschlagte Verwaltungsausgaben
172,1
174,6
2,5
146,8
182,2
24,1
Ausgaben für den Betrieb des
Bundesministeriums
1 088,3
1 037,5
-50,8
1 127,4
1 143,2
1,4
320,6
302,3
-18,3
343,0
345,1
0,6
767,7
735,2
-32,5
784,4
798,2
1,8
darunter:
• Inland
• Ausland
Erläuterung: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich.
Quelle:
Einzelplan 05. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des
Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf.
Der größte Anteil der zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben entfällt auf Versorgungs-,
Fürsorge- und Beihilfeleistungen für die Beschäftigten. Im Haushaltsjahr 2014 betrugen die
Ist-Ausgaben hierfür 130,1 Mio. Euro.
Die Personalausgaben für die weltweit rund 12 000 Beschäftigten des Auswärtigen Amtes sind
der größte Ausgabenblock für den Betrieb des Bundesministeriums. Im Jahr 2014 waren das
900,5 Mio. Euro. Den 2 040 Planstellen und Stellen in der Zentrale stehen 4 600 in den Auslandsvertretungen gegenüber. Hinzu kommen 5 200 Beschäftigte, die von den Auslandsvertretungen als Ortskräfte angestellt sind. Darüber hinaus sind über 1 300 Beschäftigte aus
anderen Ressorts beim Auswärtigen Amt tätig, überwiegend an den Auslandsvertretungen. Das
Auswärtige Amt muss die Auslandszuschläge für Bundesbedienstete überprüfen. Die Berechnungsgrundlagen sind veraltet (vgl. Bemerkung Nr. 3).
Für seine Liegenschaften verwendete das Auswärtige Amt im Jahr 2014 etwa 8 % seiner Gesamtausgaben (285,5 Mio. Euro). Davon entfielen auf die Zentrale 47,7 Mio. Euro und
237,8 Mio. Euro auf die Auslandsvertretungen, deutsche Schulen und Kulturinstitute im Ausland sowie das DAI. Das Auswärtige Amt hat derzeit 560 Liegenschaften an 233 Standorten in
157 Staaten. Auf diesen Liegenschaften befinden sich 362 Kanzleien und Visastellen, 183
Residenzen für Botschafterinnen und Botschafter sowie 911 Dienstwohnungen. Knapp die
Hälfte der Liegenschaften ist bundeseigen, die Übrigen sind gemietet. Weltweit hat das Aus-
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wärtige Amt 68 bundeseigene Gebäude den Goethe-Instituten und 63 ebenfalls bundeseigene
Gebäude den deutschen Schulen überlassen. Das DAI nutzt neun bundeseigene Gebäude.
11.4
Wesentliche Einnahmenbereiche
Das Auswärtige Amt erzielt Einnahmen im Rechts- und Konsularbereich. Die Auslandsvertretungen bearbeiten insbesondere Visa- und Passanträge. Im Jahr 2014 betrugen die Einnahmen
hieraus 120,8 Mio. Euro.
Erlöse aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Liegenschaften setzt das Auswärtige Amt seit
dem Jahr 2011 gezielt für die Sanierung seiner Dienstgebäude im Ausland ein. Im Jahr 2014
stiegen die entsprechenden Einnahmen von 4,8 Mio. Euro auf 9,8 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof hatte in seinen Prüfungen angeregt, diese Möglichkeit stärker zu nutzen.
Außerdem erhielt das Auswärtige Amt im Jahr 2014 Sponsoringleistungen, Spenden, zweckgebundene Einnahmen und sonstige freiwillige Geldleistungen von insgesamt 2,8 Mio. Euro, die
es hauptsächlich für Veranstaltungen der Auslandsvertretungen zum Tag der Deutschen Einheit
verwendete.
11.5
Ausblick
Der Finanzplan 2015 bis 2019 weist jährliche Schwankungen für den Einzelplan 05 aus.
Tabelle 11.5
Finanzplan bis 2019
Haushaltsansatz im Jahr (in Mio. Euro)
2015
2016
2017
2018
2019
3 726,5 4 399,9 4 172,1 3 999,8 4 087,5
Quelle: Bundesregierung.
Die Veränderungen sind maßgeblich begründet durch die Aufstockung der humanitären Hilfe,
Wechselkursanpassungen und die schwankenden Beiträge an die Vereinten Nationen (vgl. Nr.
11.3.1).