können Sie unseren Sortenratgeber herunterladen!

Unser
S o r t e n ra t g
eber
2015/2016.
Unsere Legende
Hinweis
Die Sortenbeschreibungen sollen Ihnen bei der Auswahl
der „richtigen“ Sorte helfen. Sie sind jedoch nicht als
Garantieerklärungen oder Rezepte zu verstehen. Aus
diesem Grund ist zu beachten:
dass wir alle Sortenbeschreibungen nach bestem
Wissen unter Berücksichtigung von Züchterbeschreibungen, der Beschreibenden Sortenliste 2014,
Versuchsergebnissen und Beobachtungen erstellen,
dass eine Gewähr oder Haftung für das Zutreffen im
Einzelfall nicht übernommen werden kann, weil die
Wachtsumsbedingungen erheblichen Schwankungen
unterliegen.
Sollten Sie Fragen zu Sortenwahl und Anbau in Ihrer
speziellen Betriebssituation haben, stehen Ihnen Ihre
Außendienstmitarbeiter/-innen gerne zur Verfügung.
Herausgeber
Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH
Gut Rosenkrantz
Oderstraße 45
24539 Neumünster
Telefon 0 43 21 /990 - 0
Telefax 0 43 21 /990 - 20
Gut Rosenkrantz
Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH
Oderstraße 45, 24539 Neumünster
Telefon +49 (0) 43 21 - 990 0, Fax +49 (0) 43 21 - 990 20
[email protected], www.gut-rosenkrantz.de
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Stand: Juni 2015
Saatgut aus
ökologischem Landbau!
www.gut-rosenkrantz.de
Inhaltsverzeichnis
Wir über uns
EG-Kontrolle und Qualitätssicherung I Zertifikat
Rundum für den ökologischen Landbau
Pflegemaßnahmen mit dem Striegel
Wintergerste Winterroggen Wintertriticale Winterweizen Dinkel
Sommergetreide
Sommerweizen
Sommergerste Hafer
Sommerroggen
Sommertriticale
Leguminosen
Körnererbse
Ackerbohne
Lupine
Sojabohne
Gemenge
Buchweizen
Ölfrüchte
Öllein
Winterraps
Sonnenblumen
Leindotter
Futterpflanzen
Untersaaten
Gräser
Sorten der Feldsaaten
Mais
Schwefeldüngung von Leguminosen im Öko-Landbau
Verkaufsbedingungen Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz
AVLB Saatgut Unsere Ansprechpartner
Vertriebsgebiet 03
05
09
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62
63
Wir über uns
Gut Rosenkrantz ihr kompetenter Partner im
Öko-Geschäft
Auch dieses Jahr möchten wir Ihnen mit einer Neuauflage des Sortenratgebers eine wichtige Hilfestellung
für Ihre Anbauentscheidungen geben. Wir haben ein
neues Layout und ein neues Format gewählt, das wir
auch bei den anderen Informationsmaterialen von Gut
Rosenkrantz verwenden. Damit wollen wir noch stärker
den gemeinsamen Grundgedanken der verschiedenen
Aktivitäten von Gut Rosenkrantz unterstreichen.
Gut Rosenkrantz hat es sich zur Aufgabe gestellt, eine
qualitativ hochwertige Erzeugung von Ökoprodukten in
der Landwirtschaft unseres Geschäftsgebietes zu unterstützen, die Produkte zu veredeln und in guter Qualität
und nachvollziehbarer Herkunft zu vermarkten.
05
Weiteren beliefern wir die tierhaltenden Betriebe mit
allen Arten von Bio-Tierfutter. Wir kaufen Feldfrüchte für
die Verarbeitung sowohl zu Produkten für die menschliche Ernährung als auch für die Futterproduktion auf.
Neben dem Landwirt gilt unser besonderes Augenmerk dem Bio-Bäcker, den wir mit den Mehlen und
Schroten aus Ihrer Produktion und unserer Verarbeitung
beliefern. Darüber hinaus bieten wir dem Bäcker ein
Vollsortiment an Bio-Produkten, neben Getreide z. B.
Milchprodukte, Nüsse und Mandeln, Pflanzenöle und
Obstprodukte.
Von der Getreideaussaat bis zu Backstube des Bio-Bäckers steht Gut Rosenkrantz für Qualität, Regionalität
und Vertrauen.
Ihre Ansprechpartner
Das Saatgutgeschäft bildet dazu eine entscheidende
Grundlage, weil bereits mit dem Saatgut über eine
gute Qualität und marktfähige Produkte entschieden
wird. Wir beraten Sie daher neben den ackerbaulichen
Aspekten der Sortenwahl auch über die Vermarktungsmöglichkeiten der Produkte sowie über die Anforderungen der Verarbeitungsbetriebe von Rohwaren. In
einem Bio-Markt, der auch durch Importe aus vielen
Ländern geprägt wird, ist es für die deutschen Erzeuger
wesentlich, auf Qualität und Nachvollziehbarkeit zu
setzen. Dafür sind unter anderem auch Investitionen in
Bodenverbesserung, Lagerhaltung und Trocknung erforderlich. Auch die Mitgliedschaft in einem erstklassigen
deutschen Bio-Verband verbessert ihre Vermarktungsmöglichkeiten.
Durch unsere eigene Getreidemühle in Neumünster
verfügen wir aus erster Hand über das Wissen, welche
Qualitäten der Markt benötigt und können Ihnen einen
guten Teil des Qualitätsgetreides auf Kontraktbasis abkaufen. Wir arbeiten in enger Kooperation mit anderen
Verarbeitern zusammen, z. B. Schälmühlen und Ölmühlen, für die wir Getreide erfassen und aufbereiten. Auch
hier bieten wir uns als ihr Vermarktungspartner an.
Durch unsere Futtermühle in Bassum bei Bremen
kennen wir auch das Futtermittelgeschäft und erfassen
in großem Umfang Futtergetreide und vor allem Leguminosen für unsere Produktion. Auch über die Qualitätsanforderungen für die Futterproduktion informieren wir
Sie gerne.
Im Zentrum unseres Geschäftes steht zum einen der
Landwirt, den wir beraten, mit Saatgut, Dünger, Impfstoffen und anderen Betriebsmitteln versorgen. Des
Geschäftsführung Verkauf
Ernst-Friedemann von Münchhausen
Telefon 0 43 21 /990 14, Fax: 0 43 21 /990 20
Mobil 01 71 / 198 10 99
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung Einkauf
Georg Breilmann
Telefon 0 43 21 /990 155, Fax 0 43 21 /990 20
Mobil 01 72 /725 55 57
E-Mail: [email protected]
Vertrieb West (NRW, NI, SH)
Hans Henning Petersen
Telefon 0 43 21 /990 170, Fax 0 43 21 /990 27 153
Mobil 01 72 /452 53 40
E-Mail: [email protected]
Vertrieb Mitte (West-BB, MV, SA)
Ingo Klugert
Telefon 0 43 21 /990 171, Fax 0 43 21 /990 27 248
Mobil 01 72 /317 34 66
E-Mail: [email protected]
Vertrieb Süd (Ost-BB, HE, TH, S)
Jörg Freiheit
Telefon 0 43 21 /990 172, Fax 0 43 21 /990 27 249
Mobil 01 72 /326 70 01
E-Mail: [email protected]
Büro Neumünster
Sarina Gräsel
Telefon 0 43 21 /990 131, Fax 0 43 21/990 20
E-Mail: [email protected]
Disposition Saatgut HaGe Nordland
Yvonne Littmann
Telefon 0 39 94 /20 58 12, Fax 0 39 94 /20 58 31
Mobil 01 72 /322 53 63
E-Mail: [email protected]
Wir über uns
06
Getreidehandel
Für unsere Mühle in Neumünster und unser Futtermittelwerk in Bassum benötigen wir das ganze Jahr hindurch
ökologisches Speise- und Futtergetreide und
Leguminosen. Auch Partien aus der Umstellung auf den
ökologischen Landbau können wir verarbeiten. Wir haben
großes Interesse an langfristigen Beziehungen zu unseren
Lieferanten und möchten Ihnen erläutern, warum es sich
auch für Sie lohnt, an uns zu liefern:
1. Kurze Wege, schneller Preis
Wenn Sie ein Angebot für Ihr Getreide haben möchten,
rufen Sie bitte einfach Ihren Kundenberater an. Wir haben
tages- bzw. wochenaktuelle Preise und können Ihnen
kurzfristig ein verbindliches Angebot machen
2. Zügige Verladung und Bezahlung
Unsere Logistik ist professionell und verfügt über eine
eigene Fahrzeugflotte. In der Ernte sind Fahrzeuge knapp,
wir holen die Ware wenn nötig aber so schnell ab, wie es
uns möglich ist. Danach wird innerhalb kurzer Zeit Ihre
Gutschrift erstellt. Kein Poolsystem oder Abschläge.
3. Analyse im eigenen Labor
Unsere Labormitarbeiter sind Fachleute, die die Qualität
des Getreides genau analysieren können. Insbesondere
Agrar-Folien
für Weizen, aber auch für Roggen und Braugerste benötigen wir immer eine Laboranalyse, um Ihre Partien bei uns
in das richtige Lager bringen zu können. Die Laboranalyse
geht Ihnen ohne Nachfragen per Fax zu. Das Ergebnis können Sie dann mit Ihrem Kundenberater besprechen.
Sie können über Ihren Kundenbrater GREENLINE
Agrar-Folien, -Netze und -Garne beziehen.
Alle Produkte unseres Sortiments stammen aus
deutscher Produktion und sind seit Jahren im Markt
erprobt und etabliert.
4. Saatgut der besten Sorten
Durch unsere eigenen Saatgutvermehrungen bekommen
Sie von uns immer die Sorten angeboten, die nach der
Ernte auch die besten Vermarktungschancen haben.
Insbesondere bei Hafer, Braugerste und Weizen sehen wir
in unserer Mühle und erfahren von unseren Großkunden
immer sofort welche Sorten sich zum angestrebten Zweck
am besten eignen. Diese Sorten können Sie bei uns als
Saatgut erwerben und der Aufwuchs wird dann von uns
auch gerne aufgekauft, einschlägige Qualitäten vorausgesetzt.
Folgende Produkte stehen zur Auswahl:
5. Handel das ganze Jahr
Wir kaufen das ganze Jahr über Getreide und Leguminosen. Nicht immer alle Arten zum gleichen Zeitpunkt, aber
sollten wir gerade keinen Bedarf haben, notieren wir uns
Sorte und Menge und rufen Sie an, sobald wir wieder
Bedarf haben.
Dünger
Phosphat-Dünger
Kalium-Dünger
Physalg G18 – 18% P2O5, 36,4% CaO, 5% MgO,
aus Kalkgestein, Rohphosphat mit kohlensaurem Kalk
Kaliumsulfat – 50% K2O, 18% S,
natürliches Kaliumsulfat aus Rohsalz
Silofolien
Längen: 25m, 50m, 300m, 400m, Breiten: 6 bis 18m
Stärke: 125μm oder 160μmm, geprüft nach DLG-Norm genaue Testergebnisse erfahren Sie von Ihrem
Kundenberater!
07
Silo-Unterziehfolien
Silo-Schutzgitter – grün, frei von Schadstoffen,
min. 10 Jahre UV-Stabil, sicherer Schutz vor Vögeln,
Tieren mit Krallen, Vieh und Hagel
Stretchfolien
Hergestellt mit modernster Mehrschichttechnologie,
sicherer Lauf auf Rund- und Quaderballen
Farben: Weiß, ökogrün, dunkelgrün
Breiten: 50cm, 75cm, Längen: 1500m, 1800m
Rundballennetze
Pressengarne
Alle Produkte sind auf den Maschinen namenhafter Hersteller erprobt und geprüft worden!
Bio - Futter aus
dem Norden!
Gesicherte Herkunft der Rohstoffe.
Nährstoffergänzung im ökologischen Landbau – ein Thema
das an Bedeutung gewinnt! Wir beraten Sie gern und
erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Magnesia-Kainit – 11% K2O, 20% Na, 5% MgO, 4% S;
besonders für die Grünland- und Feldfutterdüngung
geeignet
Wir über uns
Dolophos26 – 26% P2O5, 40% CaO, 1% MgO,
(Auswahl) weicherdiges Rohphosphat, granuliert
Stickstoff-Dünger
Haarmehl-Pellets – 14% N, 1% P2O5, 1,7% S, 95% TM,
hygienisierte Schweineborsten, 4mm Pellet,
Hühnertrockenkot, Komposte
Patentkali – 30% K2O, 17% S, 10% MgO
Kalke
Schwefel-Dünger
Sulgran plus granuliert - 90% elementarer Schwefel +
10% Bentonit, im 1000 kg BigBag
Kieserit – 25% MgO, 20% S, natürliches
Magnesiumsulfat
Granukal S plus – 40% CaCO3, 10,5% S,
schwefelhaltiger Kalk, granuliert, auch als BigBag-Ware
erhältlich
Granukal – 80% CaCO3, 5% MgCO3, granulierter Kalk,
auch als BigBag-Ware erhältlich
Rüdersdorfer Magnesiumkalk – 23% CaO, 12% MgO,
Kalkdünger aus der Gewinnung/Verarbeitung von Kalkstein/Dolomit
Saale Kalk I – 70% CaCO3, 15% MgCO3,
kohlensaurer Magnesiumkalk
Weitere für den ökologischen Landbau zugelassene Düngemittel liefern wir Ihnen gern – sprechen Sie uns an!
Gut Rosenkrantz
Bio-Futter GmbH & Co. KG
Oderstraße 45 . 24539 Neumünster
Telefon 04321 - 990250
www.bio-futter.sh
Wir über uns
08
HaGe und Gut Rosenkrantz setzen
erfolgreiche Kooperation fort
Seit 2011 kooperieren die HaGe (Hauptgenossenschaft
Nord AG) und Gut Rosenkrantz bei der Bio-Saatgutproduktion am Standort Malchin. Die HaGe übernimmt die
Produktion am Standort und die Logistik, Gut Rosenkrantz
kümmert sich um die Sortenauswahl, Vermehrungsplanung und den Vertrieb.
erweiterten Lagermöglichkeiten zukunftsfähig macht.
Gut Rosenkrantz wird sich unverändert um alle fachlichen
Fragen und die Vermarktung kümmern.
Inzwischen hat der Standort Malchin die Grenzen seiner
Kapazität erreicht. Aufgrund seines Alters und seiner
Struktur war eine Erweiterung nicht sinnvoll.
Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen für unsere Vermehrer
und unsere Saatgutkunden Zukunftssicherheit zu schaffen
und bitten Sie uns weiter Ihr Vertrauen zu schenken.
Daher wird die HaGe am Saatenstandort Demmin eine
umfangreiche Investition vornehmen, die die Produktion von Bio-Saatgut mit moderner Technik und deutlich
Der Umzug wird in 2 Phasen vorgenommen und soll bis zur
Ernte 2016 abgeschlossen sein.
EG-Kontrolle und Qualitätssicherung
Lagerung und Aufbereitung des Saatgutes werden
gemäß der Öko-Verordnung EG 834/2007 dem Kontrollverfahren durch eine anerkannte Kontrollstelle unterzogen (EG-Kontroll-Nr. DE-MV-034-9373-BDE). Um einen
hohen Qualitätsstandard zu sichern, lassen wir weitere
Untersuchungen am Saatgut durchführen. Die innere
und äußere Saatgutqualität spielen eine bedeutende
Rolle bei der Etablierung von Feldbeständen.
Ökosaatgut muss den Landwirten einen sehr guten
Feldaufgang sichern. Dieser ist abhängig von der Saatbettqualität, der Witterung nach der Aussaat und der
Triebkraft des Saatgutes. Der Kaltkeimtest, bei
10° C in Erde durchgeführt, repräsentiert relativ gut die
Feldaufgangsbedingungen in der Praxis. Er ist deshalb
für uns ein sehr wichtiger Parameter für Triebkraft und
allgemeine Vitalität des Saatgutes und wird grundsätzlich bei allen Saatgutpartien vorgenommen.
Samenbürtige Krankheitserreger können die Triebkraft
negativ beeinflussen und vor allem zur Weiterverbreitung wichtiger Krankheiten beitragen. Deshalb
lassen wir in Ergänzung zum Kaltkeimtest das Saatgut
auf die bedeutendsten phytosanitären Krankheiten
untersuchen. Ihnen als Landwirt bietet das zusätzliche
Sicherheit hinsichtlich des Befalls des Saatgutes
folgender Fruchtarten mit typischen Erregern:
Roggen – Spelzenbräune, Fusariumarten, Mutterkorn
Triticale – Fusariumarten, Spelzenbräune, Steinbrand
Weizen, Dinkel – Fusariumarten, Spelzenbräune,
Steinbrand
Gerste, Hafer – Flugbrand, Fusariumarten
Erbsen, Ackerbohnen – Erregerkomplex
Brennfleckenkrankheit
Lupinen – Anthraknose
Beim Saatgutkauf stellen wir Ihnen auf Wunsch neben
Keimfähigkeit und Tausendkorngewicht gern auch die
Ergebnisse dieser zusätzlichen Untersuchungen
zur Verfügung.
Vorsicht bei der Verwendung von im Betrieb erzeugten
Nachbausaatgut! Vermeiden Sie unkontrolliertes
Verschleppen von samenbürtigen Krankheiten wie
Steinbrand bei Weizen. Uns bekannte Fälle von Steinbrand auf Praxisschlägen traten ausnahmslos
bei mehr als einmaligem Nachbau auf!
Natürlich wollen wir auch in den kommenden Jahren
unsere Angebotspalette erweitern. Ständig sind wir auf
der Suche nach den besten Sorten für den ökologischen
Landbau. Daher sind uns Hinweise und Erfahrungen von
Landwirten und den in Forschung und Beratung Tätigen
sehr wichtig. Wenn Sie Hinweise oder Fragen haben,
freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
09
10
Rundum für den ökologischen Landbau
Saatgut - Beratung - Dienstleistung Biologischer Pflanzenschutz
Wir beraten Sie objektiv und sachkundig zu
Sortenfragen und Saatgut sowie zum Einsatz
von biologischen Pflanzenschutz- und Lagerschutzpräparaten. Unser Produktbereich steht mit
wissenschaftlichen Institutionen, Züchtungs- und
Beratungseinrichtungen, Verbänden und Verarbeitern
permanent in Verbindung.
Dieses Wissen und die Erfahrungen unserer
Saatgutvermehrer geben wir gerne an Sie weiter.
Nährstoffergänzung im ökologischen Landbau
Ein heikles Thema!? Welche Düngerarten sind erlaubt?
Wann und in welcher Höhe dürfen Nährstoffe zugeführt
werden? Bei dieser schwierigen Entscheidung unterstützen wir Sie mit fachkundiger Beratung und
organisieren für Sie die Belieferung.
Wollen Sie biologische Präparate einsetzen? Welche
sind zulässig und können empfohlen werden? Wir haben
Verbindung zu den Herstellern, geben Ihnen Hinweise
zur Anwendung und kümmern uns um die Beschaffung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Pflegemaßnahmen mit dem Striegel
Dieser Ratgeber basiert auf Recherchen und
Forschungsarbeiten des Landesamtes für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie Sachsen, Bearbeitung
Martin Hänsel, mit freundlicher Genehmigung.
1. Voraussetzungen des Striegeleinsatzes:
Aussaatmenge, Aussaattiefe und Oberflächenstruktur
des Saatbettes stehen in einem äußerst engen
Zusammenhang mit dem Erfolg beim Striegeln. Die
Ablage des Saatgutes muss dabei tiefer sein als die
Arbeitstiefe des Striegels. Keimendes Saatgut und
Keimlinge, die von den Striegelzinken aus dem Bodenverband auch nur gelockert werden, neigen nämlich zum
Austrocknen und Absterben. Eine Saattiefe von 3 - 4 cm
bietet erfahrungsgemäß eine gute Basis zum Striegeln.
Kräftige Kulturpflanzenkeimlinge aus Saatgut mit
hohem TKG überstehen das Striegeln mechanisch
besser als feingliedrige Pflanzen aus kleinen Samenkörnern. Insbesondere Körnerleguminosen lassen sich
deswegen gut striegeln. Günstige Bedingungen für den
Striegelerfolg bietet trockenes, sonniges Wetter am
gesamten Arbeitstag. Dies fördert ein schnelles Abtrocknen freigelegter Unkrautkeimlinge. Bei Frostgefahr in
der Nacht nach dem Striegeln muss auf die Arbeit
unbedingt verzichtet werden.
2. Arbeitsgeschwindigkeit und Arbeitstiefe
Über die Arbeitsgeschwindigkeit wird die Intensität des
Striegelns wesentlich mitbestimmt. Das Maximum der
Unkrautregulierung wird in vielen Fällen schon bei
6 km/h erreicht, höhere Geschwindigkeiten verbessern
dann nur noch die betriebswirtschaftlichen Rechnungen
durch optimierte Arbeitszeiten. Die Kulturpflanzenschäden nehmen bei noch höheren Geschwindigkeiten
nicht zwangsläufig zu, so dass es sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht lohnt, hohe Arbeitsgeschwindigkeiten
zu testen. Über die Arbeitstiefe der Zinken werden
die Regulierungserfolge und die Kulturverträglichkeit
maßgeblich beeinflusst. Als ausreichende Arbeitstiefe
können 2 – 3 cm gelten. Unter insgesamt guten Bedingungen sind damit Regulierungserfolge gegen
Unkrautkeimlinge von über 95 % erreichbar.
3. Einsatzzeitpunkt
Der Einsatzzeitpunkt richtet sich zunächst an der
Unkrautentwicklung aus. Unkräuter können im Keimblattstadium zu über 90% reduziert werden. Bei weiter
entwickeltem Unkrautwuchs nimmt der Regulierungserfolg stark ab. Für die Feldkulturen zeichnen sich
Zeitabschnitte ab, in denen sie besonders empfindlich
gegenüber der mechanischen Belastung beim Striegeln
sind. Indes müssen einige dieser bisher gültigen
Sperrzeiten differenzierter betrachtet, verkürzt oder
sogar aufgehoben werden.
4. Striegeln in den Kulturen
Getreide lässt sich bei geeigneten Bodenverhältnissen
in jedem Entwicklungsstadium striegeln. Insbesondere
das Zweiblattstadium ist jedoch für Pflanzenverluste
beim Striegeln empfindlich. Auch das Striegeln von
jüngsten Getreidebeständen, etwa beim „Spitzen“ oder
im Einblattstadium ist grundsätzlich möglich. Pflanzenverluste sind aber gerade beim „Spitzen“ nur schwer
einschätzbar, mit einer erhöhten Saatstärke von
10-15 % dürften aber genügend Reserven für ausgefallene Pflanzen vorhanden sein. Ab dem 3-Blattstadium
gilt das Getreide beim Striegeln als robust. Erdbedeckungen oder Entwurzelungen kommen jedoch
weiterhin vor, so dass eine Optimierung der Einstellgrößen am Striegel wichtig bleibt. Setzen allerdings zu
diesem Zeitpunkt die Pflegemaßnahmen erst ein, so ist
mit viel zu weit entwickelten Unkräutern zu rechnen, die
sich kaum noch mit dem Striegel beeinflussen lassen.
Bei Körnerleguminosen lassen mehrjährige Versuchsergebnisse zur physikalischen Belastbarkeit von Jungpflanzen in den Stadien Auflaufen bis Vierblattstadium
auf eine große Toleranz gegenüber Verschütten und
sogar Sprossabriss schließen. Für die frühe Entwicklungsphase der Körnerleguminosen lässt sich demnach
die Strategie ableiten, den Striegeleinsatz allein an der
Unkrautentwicklung zu orientieren.
Den kompletten Versuchsbericht erhalten Sie beim
Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie (www.smul.sachsen.de/lfulg)
Fazit:
1. Striegeln bei Getreide, Körnerleguminosen, Mais,
Kartoffeln zeitlich in Abhängigkeit von der Unkrautentwicklung ausführen
2. Unkraut im Keimblattstadium bekämpfen
3. Empfindliche Kulturstadien wenn möglich (z. B. 09-12)
durch VA-Striegeln überbrücken, aber nicht Grundsatz 2
verletzen
4. Nicht häufiger oder intensiver als unbedingt erforderlich
striegeln, keine unnötige Unkrautneukeimung anregen;
Regenerationskraft der Kulturen nicht strapazieren
5. Kontrollflächen anlegen (Striegel auf Strecke von 20 m
ausheben, 4-6 Wiederholungen) und lernen
11
Wintergerste
Lagerneigung
Halm- /
Ährenknicken
Mehltau
Netzflecken
Rhynchosporium
Zwergrost
Gelbmosaikvirus
TKM
Ertrag Stufe 1/2
Marktwareanteil
Hektolitergewicht
5
6
4
7
6/5
4
6
6
6
1
6
6/7
7
6
LOMERIT
Standort
2001
KWS Lochow
mehrzeilig
lehmiger Sand bis tiefgründige, kalkreiche und humose Lehmböden
auch auf schwerem Lehm möglich
Aussaat
September
Saattiefe: 2 - 4 cm
Pflege
Hektolitergewicht
Marktwareanteil
Ertrag Stufe 1/2
TKM
Gelbmosaikvirus
Zwergrost
Rhynchosporium
Netzflecken
Mehltau
Halm- /
Ährenknicken
Lagerneigung
Auswinterung
Pflanzenlänge
Sortenbeschreibung
Bewährter, leistungsstarker Ertragstyp mit sehr guter Kornausbildung
und früher Abreife.
optimale Saatzeit
01.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
300-400 Kö/m2
2009
KWS Lochow
mehrzeilig
Ernte bei Totreife kann zu Ähren- und Halmknicken führen
Kornfeuchte möglichst < 15 %
HIGHLIGHT
7
für alle Anbaulagen
SEMPER
Ernte
6
Bodenansprüche
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Reduzierung des Unkrautdruckes im Vorfeld durch ordnungsgemäße Stoppelbearbeitung und gewissenhafte
Saatbettbereitung
ab 3-4-Blattstadium vorsichtiges Striegeln möglich
bei Bedarf weitere Striegelgänge im Frühjahr, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S.11
2007
IG Pflanzenzucht
mehrzeilig
Auswinterung
Futter- und Speisezwecke
Ganzpflanzensilage
Pflanzenlänge
Verwendung
Reife
Wintergerste
Reife
12
5
6
5/5
5
5
4
3
1
7
6/6
8
5
5
6
4
4
3/5
3
5
4
5
1
6
7/6
7
Bodenansprüche
Für alle Anbaulagen.
Sortenbeschreibung
Aufgrund ihrer sehr guten Standfestigkeit besitzt SEMPER eine gute
Eignung für Standorte mit hohem Lagerdruck. Durch ein hohes Hektolitergewicht erziehlt die Sorte auch auf Grenzstandorten und in
Trockengebieten bessere Qualitäten.
6
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
01.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
300-400 Kö/m2
TITUS
Bodenansprüche
Für alle Anbaulagen.
Sortenbeschreibung
Diese sehr lange Sorte überzeugt durch hohe Erträge bei sehr guter
Gesundheit. Für alle Gerstenstandorte bestens geeignet, sehr hohe
Tausendkorngewichte.
2012
Saaten Union GmbH
mehrzeilig
01.09.-25.09.
ideale Aussaatstärke
350-400 Kö/m2
6
4
4
3/7
3
5
5
3
1
6
7/7
7
Bodenansprüche
Für alle Anbaulagen.
Sortenbeschreibung
Stabil hohe Erträge auch bei schwierigen Ertragsvoraussetzungen
verspricht diese neue Sorte. Ein Einzelährentyp mit hoher Trockentoleranz und großem, schwerem Korn mit bester Vermarktungsqualität.
Gute Winterfestigkeit und Standfestigkeit.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
6
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
01.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
350-400 Kö/m2
6
13
Winterroggen
Mehltau
Rhynchosporium
Braunrost
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Kornertrag
Stufe 1/2
Fallzahl
5
6
3
4
4
4
6
3
5
4/3
5
DUKATO
Standort
2008
Saaten Union GmbH
Populationsroggen
anspruchslos, daher besonders für leichte und leichteste Böden geeignet
Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden
geringe Ansprüche an Bodenreaktion, pH- Werte von 5,0 bis 6,0
Aussaat
Mitte September bis Mitte Oktober
Saattiefe: 1 - 2 cm (möglichst flach)
Pflege
Bodenansprüche
Auch für leichteste und trockene Standorte.
Sortenbeschreibung
Diese sehr ertragsstarke Sorte kombiniert Gesundheit und Stabilität sowohl im Stand als auch im Ertrag. Sie ist lang und frohwüchsig, bestockt
stark und gewährleistet so eine sehr gute Unkrautunterdrückung.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
sehr gute Unkrautunterdrückung
Unkrautregulierung bei Bedarf durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt, siehe auch
Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
bei guter Herbstentwicklung schon vor dem Winter möglich
optimale Saatzeit
15.09.-25.10.
ideale Aussaatstärke
250-350 Kö/m2
INSPECTOR
Ernte
2013
Saaten Union GmbH
Populationsroggen
Fallzahl
Kornertrag
Stufe 1/2
TKM
Kornzahl/Ähre
Bestandsdichte
Braunrost
Rhynchosporium
Mehltau
Lagerneigung
Pflanzenlänge
Kornfeuchte möglichst < 15 %
5
6
5
7
5
3
4
3
5
3
6
Bodenansprüche
Auch für leichteste Böden.
Sortenbeschreibung
Ein ertragreicher Populationsroggen für leichteste Standorte
mit guter Braunrostresistenz.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
15.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
250-350 Kö/m2
3/3
6
4
4
4
3
6
5
6
4/4
Bodenansprüche
Insbesondere vorteilhaft auf leichten Standorten mit begrenztem
Ertragspotenzial.
Sortenbeschreibung
Eine junge Populationsroggensorte mit sehr hoher Ertragsleistung.
Trotz langem Stroh ist er gut standfest, braunrostresistent und
mehltautolerant.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
CONDUCT
2006
KWS Lochow
Populationsroggen
Lagerneigung
Brotgetreide, Futtergetreide
Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage
Pflanzenlänge
Verwendung
15
Reife
Winterroggen
Reife
14
optimale Saatzeit
15.09.-25.10.
ideale Aussaatstärke
250-350 Kö/m2
6
Wintertriticale
Wintertriticale
Lagerneigung
Mehltau
Blattseptoria
Gelbrost
Braunrost
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Ertrag Stufe 1/2
4
7
4
5
4
4
2
2
5
6
7
7/6
COSINUS
Standort
2009
KWS Lochow
relativ anspruchslos
ab 25 Bodenpunkte anbauwürdig
Aussaat
Mitte September bis Mitte Oktober
Saattiefe: 2 - 4 cm
Pflege
Bodenansprüche
Besondere Eignung für Trockenregionen.
Sortenbeschreibung
Langstrohige Sorte, durch frühe bis mittlere Reife ist sie besonders
gut für Trockenregionen geeignet.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt möglich, bei Bedarf mehrmals,
siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
Ernte
optimale Saatzeitspanne
15.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
TULUS
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Ertrag Stufe 1/2
TKM
Kornzahl/Ähre
Bestandsdichte
Braunrost
Gelbrost
Blattseptoria
Mehltau
Lagerneigung
Auswinterung
Pflanzlänge
2009
Saaten Union GmbH
5
6
3
4
8
3
6
1
4
3
3
7
6
Bodenansprüche
Für alle Anbaulagen, auch für schwächere Böden.
Sortenbeschreibung
Neue, sehr langstrohige und frühreife Sorte mit exzellenter
Blattgesundheit und sehr hohem Ertragspotential.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
25.09.-25.10.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
5
7/7
4
3
4
2
2
3
7
8
Bodenansprüche
Für alle Triticalestandorte und Saattermine.
Sortenbeschreibung
TULUS ist ein frühschiebender Einzelährentyp mit Top-Kornqualität
und ausgezeichneter Winterhärte.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
SECURO
2013
IG Pflanzenzucht
Auswinterung
Futtergetreide
Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage
Pflanzlänge
Verwendung
Reife
17
Reife
16
optimale Saatzeitspanne
25.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
7/7
Winterweizen
Aussaat
Mitte September bis Mitte/Ende Oktober
Saattiefe: 2 - 4 cm
Pflege
4*
3*
4*
5*
5*
6*
5/5*
8*
Sedimentationswert
Rohproteingehalt
Fallzahl
Ertrag Stufe 1/2
TKM
Kornzahl/Ähre
Bestandsbräune
Ährenfusarium
Braunrost
Gelbrost
5*
Gelbrost
Braunrost
Ährenfusarium
Bestandsbräune
Kornzahl/Ähre
TKM
Ertrag Stufe 1/2
Fallzahl
Rohproteingehalt
Sedimentationswert
2
2
3
3
3
2
4
4
6
5/–
8
8
9
Sortenbeschreibung
Diese ökologisch gezüchtete Sorte ist äusserst gesund und liefert
sehr hoher Backqualität. Sie ist sehr auswuchsfest und vital.
optimale Saatzeitspanne
15.09.-30.10.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
7*
2012, IG´ Pflanzenzucht
Qualitätsstufe E
4*
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden geeignet.
Sortenbeschreibung
Die neue Züchtung XERXES ist ein ertragsstarker und qualitativ hoher
und stabiler E-Kolbenweizen für den Ökoanbau. Er ist fallzahlstabil,
langstrohig bei geringer Lagerneigung und sehr spätsaattolerant.
7*
6
8
2*
6*
2*
4
3
4
2
6
5*/–
6
9
9
Bodenansprüche
Bessere Böden bevorzugt.
Sortenbeschreibung
BUTARO ist eine Steinbrand-resistente Bio-Sorte mit sehr hoher
Backqualität und guter Unkrautunterdrückung. Die winterharte Sorte besitzt
eine hohe Fusarium- und Gelbrost-Widerstandsfähigkeit und ist wenig Flugbrand-anfällig. Bei intensivem Anbau ist auf Standfestigkeit zu achten.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
15.09.-30.10.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
ASTARDO
8*
–*
6*
2*
5*
–*
2*
3*
4*
4*
6*
7*
2009, BayWa AG
Qualitätsstufe E
5*
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden, besondere Eignung für leichte Standorte.
Sortenbeschreibung
Sehr langwüchsiger Grannenweizen mit mittelfrüher Abreife und
exzellenter Vermarktungsqualität.
01.10.-30.11.
optimale Saatzeitspanne
20.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
6
3
4
4
7
3
4
4
5
–
6
8 öko/–
optimale Saatzeitspanne
ELIXER
5
9
9
KWS LOCHOW
Qualitätsstufe E
2
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden geeignet.
Sortenbeschreibung
Der extrem früh reifende begrannte Premiumweizen ist aufgrund seiner überdurchschnittlichen Klebergehalte besonders für den Ökoanbau geeignet.
*
*
*
*
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
15.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
*alles Züchtereinstufungen
4
9*
9*
3
4
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Saatzeit (kf. Kö /m2)
ARNOLD
3
4*/2*
2*
Blattseptoria
Mehltau
Auswinterung
Pflanzenlänge
Lagerneigung
4*
4
Bessere Böden bevorzugt.
2009, Dottenfelder Hof, Dr. Hartmut Spies
Qualitätsstufe E
Kornfeuchte möglichst < 15 %
5*
7
Bodenansprüche
BUTARO
Ernte
6*
5
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Unkrautregulierung i. d. R. mit dem Striegel ab dem 3 - 4-Blattstadium, siehe auch Ratgeber zum
Streigeleinsatz S. 11
Netzecke und Hacke (beim Anbau in weiter Reihe) sind jedoch auch gut geeignet
tolerant gegen einen harten Striegelstrich
meist reichen ein bis zwei Striegelgänge im Frühjahr aus
XERXES
Blattseptoria
2005, Getreidezüchtung Peter Kunz
Qualitätsstufe E
Mehltau
WIWA
günstig: tiefgründige, mittlere bis schwere Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Lehm, humusreiche Ton-,
Lößlehm- und Schwarzerdeböden) und ausgewogener Wasserversorgung
Lagerneigung
Standort
Auswinterung
Brot- und Backgetreide, Futtergetreide
Pflanzenlänge
Verwendung
Reife
Winterweizen
Reife
18
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
2012, Saaten Union GmbH
Qualitätsstufe C
6
5
4
5
2
4
2
2
4
5
8
4
9/9
6
Bodenansprüche
für alle Weizenböden geeignet
Sortenbeschreibung
Ertragsstärkster Masseweizen mit hoher Fusariumtoleranz und ausgezeichneter Winterfestigkeit. Durch frühes Ährenschieben ideal als Stoppel- und Frühsaatweizen. Auch als Brauweizen geeignet.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.09.-20.10.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
*alles Züchtereinstufungen
19
Dinkel
Verwendung
Brotgetreide, findet aber auch Einsatz in der Teigwaren- und Gebäckherstellung
Standort
anbauwürdig auf Sandböden ab 35 Bodenpunkte (anspruchsloser als Weizen)
genügsam, winterhart und für feuchte Lagen geeignet
Aussaat
01.-15. Oktober
gedrillt werden sog. Vesen (Korn befindet sich noch von Spelzen umschlossen
an einem Spindelstück, meist 2 Körner in einer Vese)
Saattiefe: 4-5 Zentimeter
relativ spätsaattolerant und bestockungsfreudig
Pflege
Unkrautregulierung erfolgt mit Striegel und Netzegge (ab 4 Blattstadium),
siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
ein bis zwei Striegelgänge reichen i. d. R. im Frühjahr aus
Ernte
Lagerneigung
Mehltau
Blattseptoria
Gelbrost
Braunrost
Betsandsdichte
TKM
Vesenertrag
Stufe 1/2
2000, BayWa AG
Auswinterung
EBNERS ROTKORN
Pflanzenlänge
zur Milch- bzw. Teigreife (Grünkern) oder nach völliger Abreife (Dinkelmehl)
geerntet werden Vesen, das Korn wird erst in einem späteren Schälgang aus den Spelzen gelöst
Reife
20
6*
9*
3*
7*
7*
6*
–*
5*
–*
2*
7*/7*
Bodenansprüche
Rauhe Lagen und schwächere Böden.
Sortenbeschreibung
Ein reiner Dinkel ohne Weizeneinkreuzung, der sich durch hohe Erträge mit
sehr guten Qualitäten auszeichnet. Sehr lang, standfest und winterhart. Aus
biologisch-dynamischer Züchtung.
Saatzeit
optimale Saatzeit
21.09.-20.10.
ideale Aussaatstärke
160-200 Vesen
ZOLLERNSPELZ
2006, Saaten Union GmbH
6
4
4
3
5
5
2
5
4
6
8/7
Bodenansprüche
Alle Standorte, bessere Böden bevorzugt.
Sortenbeschreibung
Ertrags- und qualitätsbezogene Sorte, die kürzer im Wuchs, aber stark im
Ertrag ist. Sehr standfest auch für sehr gute Böden.
Saatzeit
optimale Saatzeit
11.09.-20.10.
ideale Aussaatstärke
120-180 Vesen
*alles Züchtereinstufungen
Sommerweizen
Im ökologischen Landbau sollten optimale Saatbedingungen das Ziel sein! Fehler bei der Saat sind später
meistens nicht zu korrigieren.
Sommerweizen
Verwendung
v.a. Brot- und Backgetreide, aber auch Futtergetreide
Standort
günstig: tiefgründige, mittlere bis schwere Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Lehm, humusreiche Ton-,
Lößlehm- und Schwarzerdeböden) und ausgewogener Wasserversorgung
Aussaat
Februar bis Anfang März
bei Sorten mit Wechselweizeneignung ab Anfang November
Saattiefe: 2 - 4 Zentimeter
Pflege
Unkrautregulierung i. d. R. mit dem Striegel ab dem 3 - 4-Blattstadium,
siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
Netzegge und Hacke (beim Anbau in weiter Reihe) sind jedoch auch gut geeignet
tolerant gegen einen harten Striegelstrich
meist reichen ein bis zwei Striegelgänge im Frühjahr aus
Blattseptoria
Gelbrost
Braunrost
Ährenfusarium
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Ertrag Stufe 1/2
Fallzahl
Rohproteingehalt
Sedimentationswert
4
5
4
3
4
7
4
5
6
2
9
6/5
7
9
9
KWS SCIROCCO
2008
KWS Lochow
Qualitätsstufe E
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen.
Sortenbeschreibung
KWS SCIROCCO ist ein ertragsstarker E-Weizen mit sehr hohem
Proteingehalt uns sehr guter Trockenheitsresistenz, er hat ein sehr hohes
Tausendkorngewicht.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
bis 30.04.
ideale Aussaatstärke
400-500 Kö/m2
SONETT
2010
Syngenta
Qualitätsstufe E
5
5
3
2
5
2
3
6
6
6
4
6/5
7
9
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen.
Sortenbeschreibung
SONETT überzeugt als sehr blattgesunder Sommerweizen mit
hervorragenden Qualitätseigenschaften und überdurchschnittlichen
Kornerträgen.
9
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
bis 30.04.
ideale Aussaatstärke
400-500 Kö/m2
QUINTUS
2013
Saaten Union GmbH
Qualitätsstufe A
5
4
4
4
4
2
2
3
5
5
7
8/7
6
7
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen.
Sortenbeschreibung
Die begrannte Sorte QUINTUS ist ein äußerst ertragsstarker
Masseweizen, ideal für den Futterweizenanbau oder für Lagen mit
starkem Wilddruck.
Ernte
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Mehltau
Im Frühjahr beginnen die Sommerkulturen dem Boden
später Nährstoffe zu entziehen als Wintergetreide.
Deshalb treten bei Sommergetreide die typischen
„Hungerphasen“, wie häufig bei frühschossendem
Wintergetreide zu beobachten, selten auf. Weil beim
Anbau von Sommergetreide der Boden später bedeckt und
beschattet wird, was zu Nachteilen in der Bodengare, der
Unkrautunterdrückung und zu schlechterer Ausnutzung
der Winterfeuchte führt, sind viele Betriebe bestrebt, zum
frühestmöglichen Termin mit der Saat zu beginnen. Doch
nicht immer bringt ein sehr früher Drilltermin pflanzenbauliche Vorteile.
Selbst sehr gesundes Öko-Saatgut kann in kalten,
übernässten Boden gesät von Bodenpilzen angegriffen
werden, wenn die Keimphase länger als zwei Wochen
dauert. Mehrfache flache Bodenbearbeitung vor der Saat,
in Abständen von einigen Tagen, vernichtet einen Teil der
Unkräuter vor der eigentlichen Aussaat und verschafft
Wachstumsvorteile im ausreichend abgetrockneten und
erwärmten Saatbett.
Lagerneigung
Im ökologischen Landbau haben Sommerungen wegen der
Notwendigkeit einer abwechslungsreicheren
Fruchtfolge eine große Bedeutung.
Pflanzenlänge
Sommergetreide
Reife
24
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-30.04.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
9
25
Sommergerste
Ährenknicken
Mehltau
Netzflecken
Rhynchosporium
Zwergrost
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Kornertrag
Stufe 1/2
Marktwareanteil
Hektolitergewicht
5
3
4
5
4
2
5
5
4
6
6
6
6/6
7
6
STREIF
milde alkalische Lehm- und sandige Lehmböden ohne Bodenverdichtungen
Staunässe im Wurzelbereich vermeiden
Sorten mit etwas längerer Halmlänge eignen sich besser für ertragsschwache, trockene Anbaulagen
2007
IG Pflanzenzucht
Brau-/Futtergerste
Aussaat
Anfang März bis Anfang Mai, sobald der Schlag abgetrocknet und befahrbar ist
auf feinkrümeliges und gut hergerichtetes Saatbett achten
Saattiefe: 2-4 cm
Pflege
Bodenansprüche
Für alle Böden.
Sortenbeschreibung
STREIF ist eine Braugerstensorte, die mittlerweile als Futtergerste
eingestuft wurde. Sie hat eine sehr hohes Ertragsniveau auch auf
schlechteren Standorten und überzeugt durch gute Gesundheit.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Unkrautregulierung durch Striegeln im Vorauflauf und ab dem 3. Blatt,
siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
Ernte
optimale Saatzeitspanne
01.03.-01.05.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
CATAMARAN
Hektolitergewicht
Marktwareanteil
Kornertrag
Stufe 1/2
TKM
Kornzahl/Ähre
Bestandsdichte
Zwergrost
Rhynchosporium
Netzflecken
Mehltau
Ährenknicken
Halmknicken
Lagerneigung
Pflanzenlänge
Kornfeuchte möglichst < 15 %
2011
KWS LOCHOW
Braugerste
5
3
5
6
5
3
5
5
3
8
6
5
7/7
7
6
Bodenansprüche
Für alle Böden.
Sortenbeschreibung
CATAMARAN ist eine neue sehr ertragsstarke Braugerste mit ausgeglichenem Gesundheitsprofil. Durch die sehr gute Brauqualität hat sie die Verarbeitungsempfehlung 2013 vom Sortengremium des Berliner Programms.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
EUNOVA
2000
IG Pflanzenzucht
Futtergerste
Halmknicken
Standort
Lagerneigung
überwiegend Futtergerste, aber auch Schäl- und Braugerste
Pflanzenlänge
Verwendung
Reife
Sommergerste
Reife
26
5
5
5
4
4
2
4
4
–
5
5
6
6/–
Bodenansprüche
Für alle Böden.
Sortenbeschreibung
EUNOVA ist eine wüchsige großkörnige Sorte mit etwas längerem
Stroh, hohem Ertragspotential und guter Unkrautunterdrückung.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-01.05.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m
8
7
optimale Saatzeitspanne
01.03.-01.05.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
MARTHE
2005
Saaten Union GmbH
Braugerste
5
3
4
5
4
2
5
5
4
6
6
6
6/6
7
Bodenansprüche
Für alle Böden.
Sortenbeschreibung
Langjährig erfolgreiche, akzeptierte und empfohlene Braugerstensorte
im Ökolandbau. Sie hat stabil hohe Vollgersteerträge, eine mittelfrühe
Reife und eine gute Gesundheit.
2
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-01.05.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
6
27
Hafer
Sommerroggen
Variationen
Spelzhafer: gelbe, weiße oder schwarze Spelzen
Nackthafer: Fehlen der Spelzen
Brotgetreide, Futtergetreide
als Stoppelfrucht zur Gründüngung (z. B. nach großkörnigen Leguminosen)
Verwendung
Standort
Lebensmittelindustrie und Futtergetreide
leichte Standorte, keine besonderen Ansprüche
Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden
geringe Ansprüche an Bodenreaktion, pH- Werte von 5,0-6,0
Grünhafer im Haupt- und Zwischenfruchtanbau
Standort
stellt nur geringe Ansprüche an den Boden, sofern die Wasserversorgung ausgeglichen ist
bevorzugt leicht saure Bodenreaktion (pH 6,0-6,5)
Aussaat
März
Saattiefe: 1-2 cm (möglichst flach)
Aussaat
März, möglichst früh
29
Verwendung
Saattiefe: 3-5 cm
Pflege
Pflege
Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt möglich,
siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
bei Bedarf nach der Saat anwalzen
Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln ab dem 4. Blatt sinnvoll, siehe auch Ratgeber
zum Striegeleinsatz S. 11
Ernte
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Ernte
2008, IG Pflanzenzucht
gelb
3
4
4
6
6
5
5
6
6
6/6
2
Für alle Böden, auch leichte Standorte.
Sortenbeschreibung
MAX ist der vermarktungssichere, frühreife und ertragsstarke Elite-Hafer. MAX
überzeugt durch sein sehr hohes Hektolitergewicht sowie einen niedrigen Spelzenanteil und zeichnet sich durch eine ausgezeichnete Schälqualität aus.
Pflanzlänge
Lagerneigung
Braunrost
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Kornertrag 1
Fallzahl
Rohproteingehalt
2005
KWS LOCHOW
5
3
6
5
6
5
6
7
6
6
Bodenansprüche
Für alle Böden, besonders für leichte austrocknungsgefährdete
Lage geeignet.
Sortenbeschreibung
ARANTES ist ein hoch ertragreicher Bestandesdichtetyp und
als einziger mit der Note 7 im Kornertrag durch die BSA eingestuft.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
20.02.-10.04.
ideale Aussaatstärke
350-400 Kö/m
2003, Saaten Union GmbH
weiß
5
ARANTES
Bodenansprüche
IVORY
Reife
Kornertrag
Stufe 1/2
TKM
Kornzahl/Rispe
Bestandsdichte
Mehltau
Halmknicken
Lagerneigung
Pflanzenlänge
Reifeverzögerung
des Strohs
5
Ährenscheiben
MAX
Reife
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Rispenschieben
28
3
4
2
5
5
5
5
4
6
1
9
4/4
2
Bodenansprüche
Besonders für mittlere und bessere Böden geeignet.
Sortenbeschreibung
Frühschiebender Weißhafer mit hoher Ertragsleistung und ausgewogenen
agronomischen Merkmalen. Sehr großes Korn bedingen den geringen Spelzenanteil, was ihn zu einem sehr guten Schälhafer macht.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
20.02.-10.04.
ideale Aussaatstärke
330-380 Kö/m2
optimale Saatzeit
01.03.-31.03.
ideale Aussaatstärke
350-400 Kö/m2
Leguminosen
Sommertriticale
Großkörnige Leguminosen
Verwendung
Futtergetreide
Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage
Neben Klee und Luzerne ist der Anbau von großkörnigen
Leguminosen eine Möglichkeit, Stickstoff in den Kreislauf
Boden - Pflanze - Tier - Boden einzuführen. Deshalb sollten
im ökologischen Landbau Ackerbohnen, Erbsen oder Lupinen einen festen Platz in der Anbauplanung einnehmen.
Die Luftstickstoffbindung der Leguminosen wird häufig
überschätzt. Für die Folgefrucht sind in der Regel nicht
mehr als 50 bis 100 kg N/ha nutzbar. Je höher die
Ertragsleistung der Leguminosen desto höher ist auch die
Luftstickstoffbindung. Sorgfältige Ackerkultur und richtige
Bestandesführung führen demzufolge zwangsläufig
zu höherer Stickstofflieferung in den Boden.
Standort
relativ anspruchslos
Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden
ab ca. 25 Bodenpunkte anbauwürdig
Aussaat
Anfang März bis Anfang April (bei Saaten mit Wechseleignung Aussaat schon ab Anfang November möglich)
Saattiefe: 2-4 cm
Pflege
31
Einige Tipps zur Optimierung der Ausnutzung des
Leguminosenstickstoffs:
keine unnötige Stoppelbearbeitung nach
Aberntung der Flächen
nach Möglichkeit Erbsen und Ackerbohnen
immer mit Untersaaten (Deutsches Weidelgras,
Welsches Weidelgras oder Knaulgras) anbauen
nach der Ernte Zwischenfrüchte aussäen, wie
zum Beispiel Phacelia, Futterraps, Senf,
Sommerroggen, Ölrettich, Buchweizen
gute Unkrautunterdrückung
Unkrautregulierung bei Bedarf durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt, siehe
auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
Ernte
Reife
Pflanzenlänge
Lagerneigung
Mehltau
Blattseptoria
Gelbrost
Braunrost
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Kornertrag
Stufe 1/2
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Ährenscheiben
30
4
5
6
7
3
4
2
4
5
6
6
8/8
DUBLET
2006
DANKO
Bodenansprüche
Sortenbeschreibung
DUBLET ist eine 2006 durch das Bundessortenamt zugelassene
Sommertriticale-Sorte mit sehr hohem Ertragspotential. Die Sorte hat
eine mittlerer Pflanzenlänge und gute Resistenzeigenschaften. DUBLET
ist für alle Lagen geeignet.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
01.03.-31.03. (so früh wie möglich)
ideale Aussaatstärke
380-450 Kö/m2
Alle Impfstoffe werden in hochwirksamer FlüssigFormulierung angeboten: 75 ml reichen zur Behandlung
von 1 ha bei üblicher Aussaatstärke, 400 ml reichen für
8 ha. Die Haltbarkeit der Bodenimpstoffe ist begrenzt auf
6 Monate ab Abfülldatum bei kühler Lagerung (1-6 °C).
Radicin Trifol - für Luzerne, Kleearten und Esparsette
Radicin Pisum - für Erbsen und Wicken
Radicin Phaseo - für Acker-, Busch- und Gartenbohnen
Radicin Lupin - für Lupinen und Serradella
Radicin Soja - für Soja
Aussaat
Mitte März bis April
Saattiefe: 4-6 cm
Pflege
Blindstriegeln bis ca. 5-8 Tage nach der Saat möglich, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
weitere Striegelgänge ab 2. Fiederblatt bis kurz vor dem Verranken sinnvoll
spätestens beim Ranken der Erbsen sollten keine Pflegemaßnahmen mehr durchgeführt werden, um Schädigungen
der Pflanzen zu vermeiden
Ernte
Reife
Pflanzenlänge
Lagerneigung
Ascochyta (Nur
bei Ackerbohne)
Botrytis (Nur bei
Ackerbohne)
TKM
Kornertrag
Rohproteinertrag
Rohproteingehalt
2008, KWS LOCHOW
Futtererbse
Blühdauer
ALVESTA
Blühbeginn
mit ca. 17 bis 19 % Feuchte möglich, wenn der Bestand zu einem Teppich zusammengefallen ist
lagerfähig ab 14 %
–
4
4
3
6
3
4*
4*
6
8
8
5
Bodenansprüche
Für alle Erbsenstandorte.
Sortenbeschreibung
Eine sehr ertragsstarke Futtererbse mit günstiger TKM und guter
Standfestigkeit.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-30.04.
ideale Aussaatstärke
80 - 100 Kö/m2
MYTHIC
2011, BayWa AG
Futtererbse
–
4
5
3
6
3
–
–
6
7
7
6
Bodenansprüche
Für alle Standorte ohne extreme Lageranfälligkeit.
Sortenbeschreibung
Mittellange kleinkörnige Sorte mit guter Standfestigkeit. Aufgrund
hohem bis sehr hohem Proteingehalt ideal für die Fütterung geeignet.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-30.04.
ideale Aussaatstärke
80-100 Kö/m2
*alles Züchtereinstufungen
Ascochyta (Nur
bei Ackerbohne)
Botrytis (Nur bei
Ackerbohne)
TKM
Kornertrag
Rohproteinertrag
Rohproteingehalt
2007, BayWa AG
Futtererbse
Lagerneigung
RESPECT
günstig: milde, humusreiche und warme mittlere Bodenverhältnisse
anbauwürdig auf Sandböden ab 28-30 Bodenpunkte
zähe Ton-, arme Sand- und kalkarme Moorböden sowie Böden mit Staunässe scheiden aus
Pflanzenlänge
Standort
Reife
Futternutzung
Blühdauer
Verwendung
Blühbeginn
Körnererbse
Tanningehalt (Nur
bei Ackerbohne)
32
Tanningehalt (Nur
bei Ackerbohne)
Körnererbse
–
4
4
4
7
1
–
–
6
6
6
5
Bodenansprüche
Für alle Erbsenstandorte. Auch Standorte mit erhöhter Lageranfälligkeit.
Sortenbeschreibung
Die Sorte mit bester Standfestigkeit. Sehr hohe Bestandeshöhe und
dadurch gute Unkrautunterdrückung und geringe Spätverunkrautung zur
Ernte. Ausgezeichnete Mähdruschfähigkeit und Erntbarkeit.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-30.04.
ideale Aussaatstärke
80-100 Kö/m2
33
gut geeignet: tiefgründige, gut durchlüftete, feuchte Böden in möglichst kühlfeuchten Lagen
Standorte mit über 45 Bodenpunkten, opt. pH-Werte von 6,0 - 7,0
Aussaat
Unkrautregulierung erfolgt durch Striegeln im Vorauflauf und erst wieder ab dem 3-Blattstadium, siehe auch
Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
bewährt hat sich zur Unkrautregulierung auch der Einsatz der Maschinenhacke
Ernte
Totreife: wenn sich Hülsen und Stengel vollständig schwarz verfärbt haben
ab Körnerfeuchte zwischen 17-19 % möglich
lagerfähig ab 14 %
TKM
Kornertrag
Rohproteinertrag
Rohproteingehalt
–*
–*
–*
5*
8*
6*
–*
–*
7*
–*
–*
–*
Bodenansprüche
Für alle Standorte geeignet, auch Grenzstandorte und Höhenlagen.
Sortenbeschreibung
BIORO ist robust, sehr lang sehr rasch in der Jugendentwicklung. Sie unterdrückt Unkraut sehr gut. BIORO ist frostunempfindlich und kann früh gedrillt
werden.
Ende Februar (ab Beginn der Befahrbarkeit der Böden) bis Mitte März
Saattiefe: 6-10 cm
Pflege
Botrytis (Nur bei
Ackerbohne)
2011, BayWa AG
Ackerbohne
Ascochyta (Nur
bei Ackerbohne)
BIORO
Lagerneigung
Standort
Pflanzenlänge
Futternutzung (Tanninarme Sorten können zu einem höheren Anteil in der Fütterungsration insbesondere bei
Schweinen eingesetzt werden, Vicin- und Convicinarme Sorten sind besonders für den Einsatz im Geflügelfutter
(Mast und Legehennen)
Reife
Verwendung
Blühdauer
Ackerbohne
Blühbeginn
34
Tanningehalt (Nur
bei Ackerbohne)
Ackerbohne
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
Ende Februar bis Ende April
ideale Aussaatstärke
120 - 130 Kö/m2
FUEGO
2004, Saaten Union GmbH
Ackerbohne
9
4
–
5
5
2
5
4
7
7
7
4
Bodenansprüche
Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet.
Sortenbeschreibung
Langjährig sehr leistungsfähige Sorte mit guter Standfestigkeit und mittlerer Wuchslänge. Hohe Proteinerträge, verbunden mit früher Blüte.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C
ideale Aussaatstärke
40-50 Kö/m2
FANFARE
2012, Saaten Union GmbH
Ackerbohne
9
4
–
5
6
2
–
4
6
8
8
4
Bodenansprüche
Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet.
Sortenbeschreibung
Sehr hohe Korn- und Proteinerträge liefert diese neue Sorte. Sehr gute
Standfestigkeit, eine frühe Blüte und Abreife sowie ein etwas längerer
Wuchs runden die Sorte ab.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C
ideale Aussaatstärke
40-50 Kö/m2
TIFFANY
2004, Saaten Union GmbH
Ackerbohne
–*
5*
–*
4*
5*
3*
–*
–*
–*
7*
8*
Bodenansprüche
Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet.
Sortenbeschreibung
Ertragsstarke Sorte mit sehr hohem Proteingehalt. Buntblühend und
früh, mittellang und standfest. Aufgrund stark reduzierter Vicin- und
Convicingehalte besonders für die Geflügelfütterung geeignet.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C
ideale Aussaatstärke
40-50 Kö/m2
*alles Züchtereinstufungen
5*
35
Wuchstypen
leichte, gut durchlässige Standorte
keine zu hohen pH-Werte (Kalkchlorose, v. a. Gelbe Lupine)
opt. pH-Werte für die Blaue Lupine von 5,0-6,8
Aussaat
Mitte März bis Mitte April
Saattiefe: 2-4 cm
Pflege
vor der Aussaat 1 - 2-malige flache Bearbeitung des Saatackers
Samenunkräuter können nach der Aussaat mit Striegel oder Egge bearbeitet werden (Blindstriegeln), jedoch nicht
zu spät, da unter günstigen Bedingungen eine zeitige Keimung möglich ist
ab dem 3.-4. Fiederblatt weitere Striegelgänge möglich, striegeln bzw. hacken sollte erst in den Mittagsstunden
erfolgen, wenn der Turgor (innrer Wasserdruck der Pflanze) abnimmt und somit die Verletzungsgefahr sinkt
bei Bedarf sollten die Striegelarbeiten wiederholt werden, bis die Lupinen den Boden bedecken bzw. in die
Streckungsphase gehen, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
Ernte
Mähdrusch, wenn die Hülsen braun sind und die Körner rascheln (Totreife)
optimale Erntefeuchte liegt bei 14 bis 18 %
aufgrund der geringen Platzfestigkeit der Hülsen (gerade bei Blauen Lupinen) dürfen die Lupinen
nicht überständig werden
TKM
Kornertrag
Rohproteinertrag
Rohproteingehalt
–
3
–
5
4
5
–
–
6
8
7
4
Bodenansprüche
Leichte bis mittlere Böden, pH 5,5 bis 6,8.
Sortenbeschreibung
Verzweigungstyp mit sehr hoher Ertragsleistung auf allen Standorten.
Hohe TKM, dadurch geringer Schalenanteil. Besondere Eignung für den
ökologischen Anbau durch starke Verzweigung und schnelles Schließen
der Bestände.
determiniert (endständig)
Verzweigungstyp
Standort
Botrytis (Nur bei
Ackerbohne)
2003, BayWa AG
Lupine, verzweigt
Ascochyta (Nur
bei Ackerbohne)
Gelbe Lupine
Weiße Lupine
Blaue Lupine (z. Zt. größte Anbaubedeutung, da toleranter gegen Anthraknose als Gelbe oder Weiße Lupine)
BOREGINE
Lagerneigung
Arten
Pflanzenlänge
Bitterlupinen: Gründüngung
Süßlupinen: eiweißreiches Grün- und Körnerfutter, Zwischenfruchtanbau
Reife
Verwendung
Blühdauer
Lupine
Blühbeginn
36
Tanningehalt (Nur
bei Ackerbohne)
Lupine
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
15.03-15.04.
ideale Aussaatstärke
90-100 Kö/m2
BORUTA
2001, BayWa AG
Lupine, endständig
–
4
–
4
3
3
–
–
3
5
5
5
Bodenansprüche
Ertragliche Vorzüge auf besseren oder maritim geprägten Standorten.
Sortenbeschreibung
Mittlerer bis hoher Kornertrag und ausgeglichene Ertragsleistung. Hervorragende Standfestigkeit. Gleichmäßige, frühe bis mittlere Abreife. Verlustarme
Ernte, da höchste Pflanzenlänge unter den endständigen Typen.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
20.03.-10.04.
ideale Aussaatstärke
120-130 Kö/m2
An folgenden Symptomen ist Anthraknose zu erkennen:
1. Frühsymptome kurz nach dem Feldaufgang:
Pflanzen aus kranken Samen sind kleiner und wachsen
kümmerlich, der Keimspross ist verkrümmt und die Keimblätter sind deformiert. Günstig ist es, wenn diese Pflanzen
nach der Keimung schnell absterben (Ausschaltung des
Infektionspotenzials)
2. Hauptsymptome kurz vor und während der Blüte:
deutlich sichtbarer länglicher Fleck auf einer Seite des
Stängels, meist braune oder braunrote Sporenlager erkennbar, oberhalb dieses nekrotischen Flecks wächst
der Blütentrieb verdreht weiter oder krümmt sich zum
Boden hin, die befallenen Triebe sterben häufig ganz ab,
Nebentriebe können ebenfalls infiziert werden
3. Hülsenbefall während der Ausreife:
bei sehr frühem Befall bleiben die Hülsen klein und verkümmern, entwickeln keine Samen, späterer Hülsenbefall
zeigt sich in Deformierungen mit eingesunkenen Flecken
(darauf häufig Sporenlager zu finden) und unterentwickelten kleinen Körnern, die meist braune oder schwarze
Verfärbungen aufweisen. Später Hülsenbefall wird oft
übersehen! Um die Anthraknosegefahr einzudämmen,
sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:
optimale Saatbedingungen für einen raschen Feldaufgang anstreben und eine zügige Jugendentwicklung
garantieren (ausreichende Bodenerwärmung, flache,
gleichmäßige Saatgutablage, guter Bodenschluss)
Bestandesdichte nicht überziehen und konkurrenzkräftige, hochwüchsige Unkräuter ausschalten, die Bestände müssen nach Niederschlägen rasch abtrocknen
mechanische Verletzungen an den Pflanzen vermeiden
(Wildverbiss), bei sauberen Beständen u. U. auf das
Striegeln verzichten, feuchte Bestände nicht begehen
Befallsherde (am Vorgewende beginnend) sofort bei
trockenem Wetter abmähen, einzelne befallene Pflanzen
selektieren (im Plastiksack vom Feld tragen), Spätbefall
an Hülsen beachten!
Der Nachbau von Lupinen ist nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Züchters gestattet.
37
Lupine
Saatgutimpfung der Leguminosen
mit Rhizobium-Präparaten
Verwendung
Sehr eiweißhaltige Futterkomponente sowie für die menschliche Ernährung nach Wärmebehandlung (toasten)
Leguminosenart
Rhizobiumart
Rotklee, Weißklee,
Perserklee, Schwedenklee,
Inkarnatklee
Rhizobium leguminosarum
biovar. trifolii
Luzerne, Gelbklee,
Weißer Steinklee
Rhizobium leguminosarum
biovar. meliloti
Hornschotenklee
Rhizobium leguminosarum
biovar. loti
Lupinenarten, Serradella
Bradyrhizobium lupinii
Erbsenarten, Wicken,
Ackerbohnen
Leguminosenart
Gemüsebohnen
Rhizobium leguminosarum
biovar. viceae
Rhizobium leguminosarum
biovar. phaseoli
Arten
0-Sorten bis 0000-Sorten zeigen die Reifegruppe an (0 = spät, 0000= sehr früh)
000-Sorten haben einen Wärmebedarf vergleichbar wie Körnermais 240-250 K.
Standort
Gunstlagen (schnell erwärmende Böden) mit angepasstem pH-Wert und feinkrümeligem Saatbett (reagiert empfindlich auf Bodenverdichtungen). Auf trockenen, sandigen Standorten nur mit Beregnung wirtschaftlich. Kein steiniger
Boden, da der Hülsenansatz sehr tief ist.
Aussaat
Ab einer Bodentemperatur über 10 Grad Celsius ab Mitte April bis Anfang/Mitte Mai
Saattiefe 2-5 cm je nach Standort (je schwerer der Boden, desto flacher)
Aussaatstärke: 65-70 Kö/m2
Pflege
Möglichst als Hackfrucht anbauen, auf die Beikrautregulierung in der Reihe achten. Wenn möglich mit Striegel
flankieren (unbedingt Blindstriegeln). Schläge mit geringem Beikrautdruck auswählen
Pflege
Bei den Präparaten handelt es sich um Zuchtstämme, die
aufgrund ihrer hohen Stickstoffbindungsleistung ausgewählt und vermehrt worden sind. Daneben sind sie auch
hinsichtlich ihrer Überlebensfähigkeit bis zur Infektion der
Wirtspflanze selektiert. Damit kann der Eintrag von Stickstoff als ertragsbegrenzender Faktor in die Fruchtfolge des
ökologischen Landbaus
erhöht werden.
Pflanzenlänge
Lagerneigung
Kornausfall
TKM
Peronospora
Sclerotinia
1997
Saatbau Linz
Sojabohne
Reife
MERLIN
Jugendentwicklung
In zahlreichen Versuchen sind erhebliche Ertragssteigerungen durch den Einsatz von Rhizobium-Präparaten
nachgewiesen worden, bedingt durch eine effizientere
Stickstoffbindung und -bereitstellung für die Wirtspflanze.
Geringe Preise für Mineralstickstoff in der konventionellen Landwirtschaft und derallgemeine Rückgang des
Leguminosenanbaus haben die Rhizobium-Impfung in den
Hintergrund gedrängt. Aber gerade bei der Umstellung von
Flächen auf den ökologischen Landbau darf ihre Anwendung als Mittel einer sicheren und hohen Stickstoffbindung nicht vernachlässigt werden.
Nabelfarbe
Ab einer Kornfeuchte < 20%, schonende Trocknung auf < 13% zur Erreichung der Lagerfähigkeit
dunkelbraun
Die praktikabelste und verbreiteteste Methode der Anwendung, der sogenannten Impfung, ist die Mischung des
Saatgutes mit dem Bakterienpräparat unmittelbar vor
der Aussaat. Es gibt sowohl flüssige als auch pulverförmige Päparate. Das Saatgut kann schichtenweise im
Drillkasten mit dem Präparat eingebracht und vermengt
werden. Dadurch kommen die Bakteriensporen direkt mit
dem Samenkorn in Kontakt und die Wirkungssicherheit
wird verbessert. Das behandelte Saatgut sollte sofort
in den Boden kommen. Behandeltes Saatgut sollte nicht
gelagert und der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt
werden. Die Rhizobiumarten sind wirtsspezifisch, d. h.
jede Leguminosenart geht nur mit einer bestimmten Rhizobiumart die nutzbringende Verbindung der Symbiose ein.
39
Blütenfarbe
Leguminosen können in Symbiose mit Rhizobium-Bakterien Luftstickstoff in eine nutzbare Form für die Wirtspflanze überführen. Die erforderlichen Bakterien müssen im
Boden vorhanden sein. Ist das aus unterschiedlichen Gründen nicht der Fall, z. B. weil auf dem Standort noch niemals
eine Wirtsleguminose der erforderlichen Rhizobiumart
angebaut wurde oder seit dem letzten Anbau mehr als
10 Jahre vergangen sind, dass keine Bakterien überleben
konnten, müssen diese zugeführt werden.
Sojabohne
Violett
38
2
2
5
5
3
7
5
3
Bodenansprüche
Für alle Sojastandorte.
Sortenbeschreibung
Eine etablierte ertragsstarke und robuste Sojabohne für den Anbau im
ökologischen Landbau.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
15.04.-15.05.
ideale Aussaatstärke
65-70 Kö/m2
Alle Einstufungengemäß AGES 2015.
Leguminosen
40
Leguminosen
Gemenge mit großkörnigen Leguminosen (Körnerernte)
Inzwischen liegen beim Anbau von Leguminosengemengen
zur Körnernutzung vielfältige Erfahrungen von Landwirten
aus verschiedenen Anbauregionen und dem Versuchswesen vor. Der Erfolg der Mischungen muss daran gemessen
werden, welche Auswirkungen bei Reinsaat der Kulturen
eingetreten wäre, u. U. ein totaler Ertragsausfall. Mischungen tragen demzufolge in erster Linie zur Ertragssicherung
bei und weniger zur absoluten Ertragserhöhung. Fast
in jedem Jahr zeigt sich, dass die einzelnen Mischungspartner unterschiedlich auf das Zusammenwirken von
Standortfaktoren und Jahreswitterung reagieren. Diesem
Anpassungsprozess ist nur begrenzt durch Veränderung
der Mischungsanteile zu begegnen. Als allgemeingültige
Empfehlung kann daher gelten: bei zwei Mischungspartnern jeweils die halbe Saatstärke je Partner im Vergleich
zur Reinsaat wählen.
Wickroggen
Für leichte, ertragsschwache Sandböden bietet sich der
Anbau von Winterwicken und Winterroggen im Gemenge
an. Die gedroschene Ware kann im eigenen Betrieb
zu Futterzwecken, hauptsächlich für Wiederkäuer, eingesetzt werden. Winterwicke verlangt eine zeitige Saat, deshalb sollte das Gemenge bis zum 10. September gedrillt
sein. Bei der Saattiefe muss als Kompromiss 3-4 cm
gewählt werden. Eine Saatmenge von 20-35 kg/ha Winterwicken ist ausreichend. Die Saatstärke des Roggens
sollte auf 50 % der ortsüblichen Kornzahl/m2, im Vergleich
zu reinem Körnerroggen, reduziert werden. Das entspricht
ca. 50-70 kg/ha. Dieses Gemenge ist einige Jahre selbst-
verträglich und bietet sich für hofferne Außenschläge an.
Über Ausfallsamen ist es möglich, den Bestand sich selbst
regenerieren zu lassen, allerdings muss dann auf die Pflugfurche verzichtet werden.
Wichtig ist, standfeste Roggensorten (z. B. Amilo), vor
allem bei höherem Wickenanteil, zu verwenden. Anstatt
Winterroggen kann auch Triticale eingesetzt werden, die im
Entwicklungsrhytmus besser zur Winterwicke passt durch
den späteren Schossbeginn im Frühjahr und eine bessere
Standfestigkeit hat, z. B. Benetto und Madilo.
oder Leguminosenpartner in der Entwicklung begünstigt
werden. Als Richtwert gilt, die Saatmenge bei Getreide zu
halbieren und für Erbsen 80 % der ortsüblichen Saatstärke
(entsprechend 60 bis 65 Pflanzen/m2) vorzusehen. Vornehmlich sollten standfeste Körnererbsensorten gewählt
werden. Wenn im Erntegut die Erbse dominieren soll,
können auch höhere Erbsenanteile (bis 60 Pflanzen/m2)
zugemischt werden, jedoch erhöht sich dadurch die Lagergefahr nach der Blüte.
Standorte
Getreidepartner
Sorte
Körnererbsensorte
leichte Böden
Hafer
Max
Alvesta
mittlere Böden und leichte
Böden mit guter Wasserversorgung
Hafer
Max,
Ivory
Alvesta
gute Böden, auch in Trockenlagen, für Späterntegebiete
Hafer
Max
Alvesta
mittlere bis gute Standorte
Sommergerste
Eunova,
Streif
Alvesta
Hafer
Max
Livioletta1), Alvesta
1)
alle Anbaulagen
Wintertriticale
Winterroggen
EFB 33
Ein Teil der Hafersaatmenge kann auch durch Sommergerste (Eunova) ersetzt werden.
Gemenge mit buntblühenden Erbsensorten (Futtererbsen) sind trotz ihrer deutlich schlechteren Stand-festigkeit bei vielen Landwirten
beliebt, weil die höhere Grünmasseleistung wahlweise auch die Silierung in der Grünreife der Erbsen zuläßt. Dabei muss der Erbsenanteil
weiter abgesenkt werden.
1)
Frühreifende Gelbe und Blaue Lupinen lassen sich auch
mit Sommergerste kombinieren. Die ortsübliche
Lupinensaatmenge sollte um 10 - 20 % reduziert und mit
ca. 50 kg/ha Sommergerstensaatgut ergänzt werden.
Solche Gemenge sind auf Böden bis 30 Bodenpunkten
anbauwürdig. Auf besseren Standorten werden die
Lupinen zu üppig und unterdrücken die Sommergerste zu
stark. Hier sind Erbsengemenge vorteilhafter. Wenn bis
Ende August der Mähdrusch möglich ist, sind Lupinengemenge gut erntbar, da die überständige Sommergerste
im reifenden Lupinenbestand nicht zusammenbricht.
Merkmal
Blaue Lupine
Gelbe Lupine
Weiße Lupine
Böden
leichte-mittlere;
tiefgründig
sehr leicht;
tiefgründig
mittlere; milde
tiefgründig; < 18 % Ton
Kalk (freier)
weniger kalkempfindlich
sehr kalkempfindlich
neuere Sorten
kalkempfindlich
pH-Wert
5,0-6,5
4,6-6,0
6,5-7,0
Wärmebedarf
gering
mittel
etwas höher
hoch
verträgt Trockenheit;
gegen Nässe empf.
hoch
liebt Trockenheit
hoch
ausreichende Wasser
versorgung ist wichtig
Borlu, Boregine
Mister, Taper
a. A.
Wasseranspruch:
Jugendentwicklung
Weitere Entwicklung
Sorte
Gemengepartner
Borlu, Boregine
Ackerbohnengemenge
Erbsengemenge
Erbsengemenge werden gern zur Auflockerung der
direkten Getreidefolge angebaut. Dabei werden Hafer-Erbsen-Gemenge bevorzugt. Entscheidend ist eine frühe Saat
unmittelbar nach Abschluss der Sommergetreideaussaat,
möglichst im März, sowie die richtige Sortenwahl, da
die Mischungspartner in der Wuchshöhe, Reifezeit und
den Standortansprüchen übereinstimmen müssen. Die
Empfehlungen zur richtigen Saatmenge unterscheiden sich
erheblich und je nach Jahreswitterung kann der Getreide-
41
Lupinengemenge
Um die Anbausicherheit der Ackerbohne zu erhöhen,
bietet sich der Anbau in Gemengen an. Der Befall mit Blattläusen kann in starken Befallsjahren damit eingedämmt
werden. Im Ackerbohnen - Erbsen - Gemenge wird die
Standfestigkeit der Erbse durch die Ackerbohne zusätzlich
abgesichert, geringere Mähdruschverluste sind möglich,
eventuell ist auch eine bessere Ertragssicherheit auf
weniger guten Ackerbohnenstandorten gegeben. Proble-
matisch ist die deutlich spätere Reife der Ackerbohnen.
Es sollten deshalb immer spätere, langwüchsige Erbsensorten mit relativ früh abreifenden Ackerbohnensorten
kombiniert werden. Die Gemenge sind mit doppeltem
Getreideabstand und 4 bis 6 cm tief, wie Erbsen, zu drillen.
Für die Saatstärke gilt als Orientierung, jeweils die halbe
Kornzahl/m2 von Ackerbohne und Erbse zu wählen und
keinesfalls die Saatmenge zu überziehen.
Standorte
Körnererbse
Ackerbohne
mittlere und gute Böden
Alvesta
Fuego, Bioro
Hafer - Sommerwicken - Gemenge
Dieses Gemenge ist etwas weniger anspruchsvoll als Erbsengemenge, da die Sommerwicke zumindest während der
Jugendentwicklung einen geringeren Wasserbedarf hat. Als
nachteilig erweist sich die schwächere Standfestigkeit der
Sommerwicke im Vergleich zur Erbse und der geringere Ertragsanteil im Druschgut bedingt durch die Kleinkörnigkeit
der Wicken. Gute, längerdauernde Unkrautunterdrückung,
verminderte Blattlausgefahr und Fruchtfolgeauflockerung
durch eine andere Pflanzenart sind jedoch nicht zu unterschätzende Vorteile. Das Gemenge kann auch als GPS
genutzt werden.Aussaatstärke: Hafer 50-70 kg/ha und
Sommerwicke 50 kg/ha.
Standorte
Hafer
Sommerwicke
bevorzugt leichte Böden
Max
Jaga, Bernina
Leguminosen
42
Erbsen - Sommerweizen - Gemenge
Erbsen - Sommerweizen - Gemenge sind für Hühnerhalter interessant. Das grob geschrotete Erntegut ist ein
vielfältig einsetzbares Grundfutter für Geflügel. Im Anbau
dieser Gemenge offenbaren sich jedoch nicht selten einige
Nachteile.
Meistens entwickelt sich der Sommerweizen im Frühjahr
bis zum Ährenschieben zu zögerlich und wird von den
Erbsen überwachsen und unterdrückt, die Erbsen ziehen
mit ihren Ranken die Ähren nach unten. Als Folge davon
zeigen sich relativ geringe Ertragsanteile vom Weizen im
Gemenge und der Weizen reift deutlich später als die Erbsen ab. Dieser Unterschied kann auch durch entsprechende Sortenwahl nicht vollständig ausgeglichen werden. Vom
Wuchsverhalten her beurteilt, scheint auch Sommertriticale gut für Gemenge mit Erbsen geeignet zu sein.
Sommerweizen
Körnererbse
nur auf weizenfähigen Böden
KWS Scirocco, Epos
Respect, Alvesta
reifen einheitlicher ab, wenn späte, längere Hafersorten
verwendet werden. Ackerbohnen und Hafer können im
Gemisch maximal 4 cm tief gemeinsam gesät werden.
Der dann früher aufgehende Hafer schränkt den Zeitraum
für das Blindstriegeln ein.
Eine getrennte Saat bringt mehr Aufwand aber auch
Vorteile:
frühe Ackerbohnensaat mit optimaler Saattiefe möglich
Hafernachsaat mit engem Reihenabstand (3-4 cm tief )
10 - 15 Tage nach der Ackerbohnensaat vornehmen,
eventuell auch quer zu den Ackerbohnenreihen, bietet
längeren Zeitraum zum Blindstriegeln vor und nach der
Haferaussaat
Verminderung des Entwicklungsunterschieds zwischen
Ackerbohnen und Hafer möglich
Von beiden Arten sollte nicht mehr als die halbe, normal
ortsübliche Saatmenge gedrillt werden.
Nachbemerkungen
In den gegebenen Empfehlungen zum Gemengeanbau sind
vor allem praktische Erfahrungen eingeflossen, weitere müssen am jeweiligen Standort gesammelt werden. Deshalb können diese Ausführungen auch nur allgemeine Denkanstöße
vermitteln. Gemenge mit zwei und mehr Mischungspartnern
kommen den natürlichen Pflanzengemeinschaften näher als
der Reinanbau einer einzelnen Kulturpflanze. Die Anpassungsfähigkeit an die verschiedenen Bodenverhältnisse, Jahreswitterung, Schädlingsdruck, Nährstoffverfügbarkeit u. v.
a. m. verbessert sich. Allerdings können nicht alle Ansprüche
der Pflanzenarten im Gemenge gleichermaßen gut erfüllt
werden, Kompromisse sind nötig. Diese können sich in
der agrotechnischen Handhabbarkeit negativ niederschlagen oder ertraglich jahresweise ungünstig auswirken. Die
Verkaufsfähigkeit solcher Körnergemenge ist praktisch nicht
gegeben. Vor- und Nachteile sind von Fall zu Fall abzuwägen.
43
Verwendung
Stamm Fagopyrum esculentum zur Körnernutzung (Brotgetreide und menschliche Ernährung)
Pflanzen selber finden Anwendung in der „Heilmedizin“ als Salate oder Tee
Gründüngung und Bodenbedeckung (gehört zur Familie der Knöterichgewächse): keine Fruchfolgeprobleme, aber
geringe Wurzelmasse; mit tiefwurzelnden Partner (z. B. Inkarnatklee) verwenden
Standort
Standorte
Ackerbohnen - Hafer - Gemenge
Buchweizen
gedeiht auf den kargsten Böden (leichte bis lehmige Sandböden)
am besten geeignet: Heide- und Sandböden
kühle und nasse Standorte meiden
Aussaat
ab Anfang/Mitte Mai (sehr frostempfindlich)
kann im warmen, milden Klima auch nach frühräumenden Getreidearten bis Ende Juli ausgesät werden
Zwischenfrucht: Anfang Juli-Ende August
Pflege
Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich und sinnvoll, da der Boden schnell beschattet und das Unkraut
sowie die Begleitflora ausreichend unterdrückt wird
Ernte
Mähdruschreife: wenn die Samen kastanienbraun bis schwarz werden (glattsamiger Buchweizen) oder einfarbig
grau und braun bis grauschwarz (rauhsamiger Buchweizen)
Sorten der Art Fagopyrum tataricum sind nicht zur Körnernutzung geeignet, da ihre Körner Bitterstoffe enthalten
und schlechter auszudreschen sind
Der Anbau sollte vertraglich abgesichert werden..
Ölfrüchte
Die Ölpflanzen gewinnen zunehmend Bedeutung im ökologischen Landbau, sowohl für die Margarineherstellung
als auch in der Verwendung von naturellen, kaltgepressten
Speiseölen. Der steigende Bedarf der letzten Jahre konnte
aus einheimischer Erzeugung nicht abgedeckt werden, was
dazu führte, dass die Preise auf einem stabilen, hohen Niveau
blieben. Mit der immer stärker werdenden Einführung gentechnisch veränderter Sojabohnensorten wird die Nachfrage
bei einheimischen Ölpflanzen sicherlich weiter steigen.
44
Öllein
Sonnenblumen
Verwendung
Verwendung
Fütterung, Technik (Lacke usw.), Medizin (Heilmittel), menschliche Ernährung
Standort
Fütterung, Nahrungsmittelindustrie
Standort
wärmere Lagen mit Böden ab 35 Bodenpunkte (bei kontinuierlicher Wasserversorgung auch weniger)
humose, wasserhaltende sandige Lehm- bis lehmige Sandböden
sehr feuchte Standorte und Späterntegebiete scheiden aus
Aussaat
Ende März bis Mitte April Saattiefe: 2-3 cm
Pflege
humose, nährstoffreiche Böden mit guter Wasserversorgung
kalte und schwere Böden sind ungeeignet
Aussaat
10. bis 20. April (bzw. bis kurz vor oder nach den Eisheiligen)
Saattiefe: 3-5 cm
Pflege
mehrmaliges flaches Bearbeiten des Saatackers vor der Aussaat
Unkrautregulierung mit dem Striegel ab einer Wuchshöhe von 5-8 cm, siehe auch Ratgeber zum
Striegeleinsatz S. 11
bei 20 cm Pflanzenhöhe sollten die mechanischen Pflegemaßnahmen abgeschlossen sein
Ernte
Totreife: sobald die Samen braun gefärbt sind und in der Kapsel rascheln
intensive Bodenbearbeitung vor der Saat (flaches Grubbern und Eggen)
einige Tage nach der Saat Blindstriegeln möglich
ab 10-12 cm Wuchshöhe weiterer Striegeleinsatz möglich
Maschinenhacke beim Sichtbarwerden der Reihen mit Hohlschutzscheiben und vor Reihenschluß
(20-30 cm Wuchshöhe) ratsam
Ernte
Bestand sollte vollständig abgestorben sein (brauner Stengel)
die Kornfeuchte liegt im Idealfall zwischen 9-12 % (Totreife)
häufig wird jedoch eine sofortige Reinigung und Trocknung der Ware notwendig sein
Winterraps
Verwendung
Foodraps, Futtermittel, Biodiesel
Leindotter
Standort
tiefgründige Böden wie milde Lehmböden aber auch schwere bis tonige Lehme und humose Sandböden mit
ausreichender Nährstoff- und Wasserversorgung
auf Staunässe und Bodenverdichtung reagiert Raps empfindlich
Aussaat
10. bis 25. August Saattiefe: 2-3 cm
Pflege
sorgfältige Saatbettbereitung, mehrmalige flache Bodenbearbeitung vor der Aussaat
Unkrautregulierung mit der Hacke: im Herbst ein- bis zweimal, im Frühjahr bei Bedarf ein weiteres Mal
zusätzlicher Striegelgang bei 3 gut entwickelten Laubblättern möglich (Vorsicht! Raps reagiert sehr empfindlich),
siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11
Ernte
wenn die Körner hart und dunkelbraun bis schwarz sind und die Rapspflanzen beim Berühren rascheln
Kornfeuchte möglichst < 9 %
Verfügbare Sorten und Sortenbeschreibungen erfahren Sie aktuell von Ihrem Kundenberater.
Verwendung
Energetische und technische Nutzung (z. B. Treibstoff )
Standort
Klima: tendiert in den Ansprüchen zu kontinentalen Bereichen, ist trockentolerant, besitzt große
Anpassungsfähigkeit an extreme Umweltbedingungen
Sein Anspruch an die Wasserversorgung ist wesentlich geringer als der von Sommerraps oder Öllein.
Leindotter zeigt deshalb insbesondere auf trockenen Lagen und ausgesprochenen Sandböden eine deutliche
Ertragsüberlegenheit zu den anderen vergleichbaren Ölpflanzen.
Boden: Anspruchslosigkeit und Schnellwüchsigkeit erlauben Anbau auch auf weniger guten Böden (Sandböden)
Aussaat
Ende März/Anfang April (möglichst früh)
Saattiefe: 0,5-1 cm, Getreidereihenabstand
Aussaatstärke: 4-6 kg/ha (400-600 Pfl./m2)
Leindotter benötigt ein feinkrümeliges Saatbett. Eine gute Rückverfestigung ist Voraussetzung für eine
flache Aussaat und einen guten Anschluss an das Bodenwasser.
Ernte
relativ problemlos mit dem Mähdrescher zu ernten
Erntetermin liegt in der Regel zwischen Ende Juli und Anfang August
aufgrund der gleichmäßigen Abreife und guten Platzfestigkeit der Schoten kann der Drusch bei
ca. 9 % Feuchtigkeit erfolgen
45
Futterpflanzen, einjährige
46
Futterpflanzen
Reinsaaten und Gemenge für Futternutzung, Stilllegung und Begrünung
Im folgenden Abschnitt sollen Ihnen Hinweise zur Wahl von
Fruchtarten und deren Mischungen gegeben werden, die der
Futtergewinnung, der symbiotischen Stickstoffbindung,
der Bodenbedeckung und der Verminderung von Nährstoffverlusten dienen.
Mit Ausnahme von Lupinen und Serradella sind alle einjährigen Leguminosen relativ anspruchsvoll und insgesamt als
Hauptfrucht wenig spätsaatverträglich. Ackerbohne, Weiße
Lupine und Alexandrinerklee erfordern im Zwischenfruchtanbau eine gute Wasserversorgung und müssen im Juli
gedrillt werden. Felderbsen und Sommerwicken sind auch auf
leichten Standorten ab 30 Bodenpunkten noch anbauwürdig.
Alle Leguminosen lassen sich vielfältig untereinander und
mit anderen Zwischenfruchtpflanzen kombinieren. Eine frühe
Aussaat der Stoppelfrüchte, möglichst noch im Juli, ist nicht
nur wegen der Sicherstellung einer ausreichenden Vegetationszeit erforderlich. Lange Trockenperioden im Spätsommer
können dazu führen, dass der Aufgang sehr verzögert eintritt
und somit die Wirkung der Zwischenfrucht entsprechend
schwächer zum Tragen kommt. Deshalb sind immer die frühestmöglichen Termine anzustreben. Vorteilhafter hinsichtlich
der Nutzung der Vegetationszeit sind in jedem Fall im
Frühjahr eingebrachte Untersaaten, da diese in der Regel
sofort nach der Ernte eine Bodenbedeckung bieten.
Zwischenfrüchte und Gründüngung
Phacelia
Phacelia ist eine kurzlebige, schnellwüchsige, im Winter
absterbende Pflanze mit geringem Wasserbedarf. Sie findet
Verwendung im Zwischenfruchtbau als Bienenweide, für
Gründüngung, Boden- und Gewässerschutz. Aufgrund der
schnellen und dichten Bodenbedeckung besitzt sie eine hohe
Unkrautunterdrückung. Da Phacelia mit keiner heimischen
Kulturpflanze verwandt ist, sprechen Aspekte der Fruchtfolgegestaltung für den Anbau. Besonders in Rotationen mit
hohem Rapsoder Rübsenanteil oder in Zuckerrüben- und
Maisfruchtfolgen mit Mulchsaat ist eine Eingliederung empfehlenswert. Phacelia eignet sich für frühe und späte Aussaaten (Frühjahr - Mitte August). Optimaler Saatzeitpunkt:
Anfang August - Anfang September. Je nach Aussaatzeit 8 - 12
kg/ha, Saattiefe etwa 1 - 2 cm. Eine Futternutzung erfolgt in
der Regel nicht.
Beehappy, Lisette, Julia
Futterpflanzen, einjährige
Zur Aussaat stehen eine Reihe Futterpflanzen für den ökologischen Anbau zur Verfügung. Vorbehaltlich der Anerkennung
sind unter anderem nachfolgende Fruchtarten bzw. Sorten als
Öko-Saatgut erhältlich.
Alexandrinerklee: Alex, Axi, Akenaton
Alexandrinerklee ist eine hochwachsende Pflanze (bis zu 1
m) mit eher geringer Nachwuchsleistung. Die anspruchsvolle
(v.a. Wasser und Wärme), einjährige Kleeart ist nicht spätsaatverträglich und wird v.a. im Gemenge mit Einjährigem
Weidelgras angebaut. Es existieren ein- und mehrschnittige
Herkünfte. Die einschnittigen Herkünfte sind etwas schnellwüchsiger, oft günstiger, da die langsame Jugendentwicklung
die Verunkrautung begünstigt.
Buchweizen: Kora (Körnernutzung), Lifago (Gründüngung)
Buchweizen gehört zu den Knöterichgewächsen und ist
eine alte Kulturart in Deutschland. Er wird vorwiegend als
Nahrungspflanze (nur Fagopyrum esculentum) angebaut,
findet aber auch Verwendung in der pharmazeutischen
Industrie und als Zwischenfrucht. Die schnelle Jugendentwicklung sowie die daraus resultierende hohe Konkurrenzkraft, die Auflockerung der Fruchtfolge, die Verbesserung
der Bodenfruchtbarkeit und die Eignung als Bienenweide
sowie die Futternutzung sind Vorteile des Buchweizens in
der Fruchtfolge. Beim Anbau als Zwischenfrucht, für den der
bitterstoffarme F. tataricum eingesetzt wird, ist ein sicheres
Abfrieren gewährleistet.
tataricum: sehr konkurrenzkräftig, für den Begrünungsanbau
prädestiniert, kein Nahrungsbuchweizen
esculentum: für die Nahrungsmittelindustrie hervorragend
geeignet, großes Korn, hohe Mehlausbeute, gut schälbar
Gelbsenf: Litember, Passion, Sirtaki, Asta
Senf ist eine sehr massewüchsige, robuste Pflanze für den
Zwischenfruchtanbau, die Aussaat sollte möglichst nicht vor
dem 01.08. erfolgen, spätsaatverträglich bis 01.09., auch
zur Körnersenferzeugung bei Frühjahrsaussaat geeignet.
Aussaatmenge: 12 - 18 kg/ha Gelbsenf.
Grünfuttererbse: Livioletta, Arvika
Grünfuttererbsensorten sind im Vergleich zur Körnererbse
relativ kleinkörnig. Sie besitzen eine gute Standfestigkeit
und liefern sehr hohe TM-Erträge. Besonders geeignet ist die
Grünfuttererbse für den Zwischenfruchtanbau als Gemenge
im Haupt-, Zweit- und Stoppelfruchtanbau:
Grünhafer-Erbsengemenge zur Silierung und Frischverfütterung, Aussaatmenge: 30-60 kg/ha Erbsen
Leguminosengemenge mit Sommerwicke, Ackerbohne
oder Lupine, als Stoppelfrucht bis Anfang August drillen,
Aussaatmenge: 30-80 kg/ha Erbsen
Gemenge mit Gelben oder Blauen Lupinen oder
Sommerwicken vorrangig für leichte Böden (5-35 Bodenpunkte), Aussaatmenge: 30-60 kg/ha Erbsen
Inkarnatklee: Rosa
Inkarnatklee ist ein einschnittiger Klee für den Winterzwischenfruchtanbau (z. B. Landsberger Gemenge). Er ist
raschwüchsig im Frühjahr, nutzt die Winterfeuchte gut und ist
deshalb auch für leichte Böden geeignet. Jedoch eignet sich
der Inkarnatklee nicht für Kahlfrostlagen. Kennzeichnend ist
eine kräftig fleischrote Blüte. Die Aussaat erfolgt bis 10.09.,
Aussaatmenge: 25- 30 kg/ha bei Reinsaat zur Futternutzung.
Der Anbau erfolgt nur als Stoppelfrucht Inkarnatklee ist als
Untersaat nicht geeignet (verträgt Schröpfen nicht).
Sommerwicken: Candy, Nitra
Die Sommerwicke ist eine sichere und leistungsfähige Futterpflanze, die den Boden intensiv durchwurzelt und ebenfalls
als Gemenge im Haupt-, Zweit- und Stoppelfruchtanbau
Verwendung findet. Sie eignet sich auch für den Anbau auf
leichten Böden. Die Sommerwicke kann u.a. mit Getreide
(Hafer, So. Roggen), Leguminosen wie Ackerbohne, Lupinen
und auch Klee sowie Buchweizen ins Gemenge gestellt
werden. Hauptsächlich dient der Aufwuchs mit Aussaattermin
August zur Grünfuttergewinnung in der Zeit der abfallenden
Massebildungsleistung der Grünlandbestände.
Winterwicken: Dr. Baumanns Ostsaat, Cristal
Wie der Inkarnatklee bildet die Winterwicke als einjährig
überwinternde Futterpflanze mit Welschem Weidelgras das
Landsberger Gemenge. Die Winterwicke gilt als wichtige
Pflanze für den Winterzwischenfruchtanbau und verfügt über
eine starke Beikrautunterdrückung.
Ölrettich: Brutus, Reset, Xcellent, Terranova
Ölrettich wird hauptsächlich im Sommerzwischenfruchtanbau
eingesetzt. Er verfügt über eine schnelle Masse- und eine sehr
starke Wurzelbildung. Der Sameneintrag in den Boden muss
durch Mulchen rechtzeitig verhindert werden. Die rasche Jugendentwicklung ermöglicht eine hohe Unkrautunterdrückung. Olrettich ist gering winterhart und friert somit sicher
ab. Die Aussaatstärke liegt bei 25 kg/ha.
Perserklee: Ciro, Gorby, Marco Polo
Perserklee ist ein einjähriger, schnellwüchsiger und mehrschnittiger, hochertragsreicher Klee mit einem guten Futterwert. Er eignet sich ebenfalls für die Beweidung. Der Anbau
erfolgt als Stoppelfrucht, in Reinsaat oder im Gemenge mit
Welschem bzw. Einjährigem Weidelgras sowie als Deckfrucht
in Grünlandsaaten. Der Perserklee stellt geringe Ansprüche
an den Boden, benötigt aber eine ausreichende Wasserversorgung. Die geringe Konkurrenzkraft gegenüber Unkräutern
macht das Schröpfen nötig.
Serradella
Serradella ist eine robuste Leguminose für arme Standorte
mit Bildung eines starken Wurzelsystems. Sie ist kalkempfindlich und bevorzugt daher saure, anlehmige Sandböden.
Serradella ist eine gute Vorfrucht für Lupinen, da beide eine
Symbiose mit derselben stickstoffbindenden Bakteriengruppe eingehen. Sie ist einschnittig, nicht winterhart und wächst
auch bei niedrigen Temperaturen bis in den Spätherbst
hinein. Saatzeit April-August. Aussaatmenge: 40 kg/ha.
Luzerne: La Bella Campagnola, Eugenia, Planet
Luzerne ist eine tiefwurzelnde, ertragreiche Futterleguminose
mit guter Ausdauer und Winterfestigkeit, die sich sehr gut
für den Anbau auf leichten und trockenen Standorten eignet.
Luzerne verlangt einen pH-Wert von über 6 und verträgt keine
stauende Nässe. Alle angebotenen Sorten sind Schnitttypen,
die keine Beweidung vertragen. Für die extensive Beweidung ist
nur die Sorte „Luzelle“ geeignet. Aussaatstärke: 18 - 22 kg/ha.
Rotklee: Milvus, Taifun, Titus, Odenwälder
Rotklee bildet ein tiefreichendes Pfahlwurzelsystem. Durch
das Zurückziehen des Vegetationspunktes in tiefere Bodenbereiche im Herbst wird eine verbesserte Winterfestigkeit
erreicht. Rotklee ist sowohl für das kühle gemäßigte Klima mit
hoher Luftfeuchtigkeit als auch für kontinentale Lagen
prädestiniert. Aufgrund des zunehmenden Befalls mit Krankheitserregern und Schädlingen wird Rotklee meist nur überoder zweijährig genutzt, da es sonst zu Pflanzenverlusten in
der zweiten und dritten Vegetationsperiode kommen kann.
Während der Spätrotklee überwintert und im Frühjahr blüht,
kann der Frührotklee dreimal pro Jahr geerntet werden. Aussaatstärken: 18-25 kg/ha.
Weißklee: Liflex, Haifa, Huia, Jura
Als Gemengepartner ist Weißklee in Weide- und Ackerfuttermischungen einsetzbar (verbesserte Schmackhaftigkeit
und Verdaulichkeit). Er wächst auf lehmigen und auch, wenn
genügend Wasser zur Verfügung steht, auf leichteren Böden.
Aufgrund seiner niedrigen Wuchshöhe ist die Aussaat als
Untersaat sehr beliebt und kann bereits im zeitigen Frühjahr
erfolgen (als Reinsaat oder im Gemenge mit z. B. Deutschem
Weidelgras). Weißklee kann mit seinen oberirdischen Kriechtrieben in Bestandslücken hineinwachsen und wirkt somit
47
Untersaaten
48
Untersaaten
49
Untersaaten in Sommergetreide
Frühjahr
Untersaaten sind gerade im ökologischen Landbau von
besonderer Bedeutung. Sie stellen ein wirksames Mittel zur
Unkrautunterdrückung dar, begrünen auch nach der Aberntung der Deckfrucht die Ackerflächen und erzeugen somit
wertvolle organische Substanz für die Bodenfruchtbarkeit
bzw. lassen nach einer Körnerfruchternte auch eine zusätzliche Futternutzung auf derselben Fläche zu. In Form von legumen Untersaaten verfügt die nicht Leguminosen - Hauptkultur
über eine Stickstoffquelle während der Vegetationszeit und
darüber hinaus kann spät gebildeter Stickstoff für die Folgekultur zur Verfügung gestellt werden. Durchaus anspruchsvoll
ist die Koordination bzw. Auswahl des Aussaatverfahrens,
bei der entweder Deckfrucht und Untersaat gemeinsam
vermischt ausgebracht werden, was eine kontinuierliche
Durchmischung der Saaten für eine homogene Ausbringung
erfordert oder die Aussaat der Untersaat im Nachhinein in
die Hauptkultur erfolgt. Schwierig gestaltet sich in Jahren
mit ausgeprägter Vorsommertrockenheit die Etablierung
der Untersaat aus der Frühjahrsansaat u. a. aufgrund der
mangelhaften Konkurrenzkraft bei Wasser und Nährstoffen
gegenüber der Deckfrucht. Trotzdem können sich auch solche
Bestände sehr gut nach der Kornernte etablieren, wenn Ihnen
Wasser und Nährstoffe dann nahezu ohne Wettbewerb zur
Verfügung stehen. Beachtet werden sollte trotzdem die
Konkurrenzfähigkeit der Untersaat, da besonders in kurzen
Getreidebeständen hochwachsende Klee- und Grasarten in
starke Wasser - Rivalität zur Deckfrucht treten können und
außerdem zu Problemen beim Drusch führen.
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Knaulgras
8-10 kg
März
Weißklee
6-8 kg
März
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Rotschwingel
4-8 kg
zur Maissaat
Dt. Weidelgras
10-12 kg
2-3 Blatt
Welsches Weidelgras
15-25 kg
ab 30 cm hoher Maisbestand, 3-6 Blattstadium mit dem
letzten Hacken
Weißklee
6-8 kg
im 3-6 Blattstadium mit
dem letzten Hacken
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Dt. Weidelgras
5-10 kg
Rotschwingel
5-10 kg
Knaulgras
5-10 kg
nach der Deckfruchtsaat (vor Auflaufen der
Deckfrucht) oder mit
dem letzten Striegeln
Untersaaten in Mais
Frühjahr
Untersaaten in Wintergetreide
Herbst
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Dt. Weidelgras
10-15 kg
bis November
Rotschwingel
8-10 kg
Knaulgras
8-10 kg
Untersaaten in großkörnigen Leguminosen
Frühjahr
Frühjahr
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Dt. Weidelgras
10-15 kg
Februar/März
Knaulgras
8-10 kg
Rotschwingel
8-10 kg
Weißklee
6-8 kg
Rotklee
8-12 kg
April
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Dt. Weidelgras
10-12 kg
Bastardweidelgras
10-12 kg
nach der Aussaat der
Deckfrucht, Zumischung von 1 kg Weißklee o. Rotklee mgl.
Welsches Weidelgras
10-15 kg
Untersaaten in Sommergetreide
Frühjahr
März/April Zumischung von bis Max. 4-6 kg
Rotklee gut mgl.,
Saatstärke Gras max.
9-10 kg
Gräser
50
Gräser
kann sowohl auf Niedermoor und Mineralboden als auch in
Höhenlagen ein wertvoller Gemengepartner im Dauergrasland oder in den Gemengen mit mehrjährigen Legumino-
Deutsches Weidelgras
Deutsches Weidelgras bildet lockere ausdauernde
Horste. Es ist vor allem auf frischen und feuchteren Lagen
verbreitet. Auf den ausreichend mit Wasser versorgten
Mineralbodenstandorten gehört es zu den wichtigsten und
wertvollsten Futter- und Begrünungsgräsern. Die Kombination aus hoher Narbendichte, Trittfestigkeit und gutem
51
Wiesenschwingel
Nachwuchsvermögen bei ausgezeichneter Futterqualität
macht es zu einem der wertvollsten Futtergräser. Für den
Anbau auf Niedermoor sind nach regionalen Prüfungsergebnissen nur wenige Sorten geeignet. Ebenso ist der
Anbau in kahlfrostgefährdeten Lagen und in Höhenlagen
über 400 m risikobelastet.
sen sein. Blattreiches, wertvolles Obergras, welches einen
gut feuchten und humushaltigen Boden verlangt.
Liherold, Kasper
Knaulgras
Knaulgras ist ein ausdauerndes Obergras, das als Untersaat im Herbst oder Frühjahr eingesetzt werden kann. Es
eignet sich besonders für trockene, leichte Böden und
besitzt trotz langsamer Jugendentwicklung einen hohen
Massewuchs und eine hohe Ausdauer.
Aussaatstärke: 8 - 12 kg/ha.
frühes Ährenschieben
Karatos, Picaro (d), Nui (d), Lacerta (t)
Luxor
mittleres Ährenschieben
Trivos (t), Maurizio (t), Kimber (d), Meradaonna (t)
Sorten je nach Verfügbarkeit und Anerkennungen. Aktuelle Sorten erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater.
spätes Ährenschieben
Tomaso (d), Herbal (t), Valerio, Zocalo (t), Foxtrott (d), Tivoli (t)
Sorten der Feldsaaten
Welsches Weidelgras
Welsches Weidelgras ist ein kurzlebiges, schnellwüchsiges
und feinstengeliges Mittelgras. Es kann einmal überwintern
und ist in Gemengen wegen seiner schnellen Entwicklung
sehr konkurrenzstark. Es bevorzugt frische lehmige Sandböden und feuchtes Klima, verträgt aber keine Staunässe.
Fabio (t), Tarandus (t), Subtyl, Teanna (t)
Einjähriges Weidelgras
Einjähriges Weidelgras findet im einjährigen Futterbau
sowie als Zwischenfrucht, zum Beispiel nach der Ernte
frühräumender Früchte, Verwendung. Es liefert ca. 50 Tage
nach dem Aufgang je nach Stickstoffversorgung den ersten
Futterschnitt. Es ist nicht winterhart.
Pollanum (t), Suxyl (d), Hellen (t), Levit (d)
Bastardweidelgras
Bastardweidelgras verbindet die Konkurrenzkraft des
Welschen Weidelgrases mit der Ausdauer des Deutschen
Weidelgrases. Es ist vorzugsweise für die längerfristige
Nutzung einzusetzen.
Fruchtart
Sortenbeispiel
Phacelia
Beehappy, Lisette, Julia
Alexandrinerklee
Alex, Axi, Akenaton
Buchweizen
Kora, Lifago
Weißer Senf
Litember, Passion, Sirtaki, Asta
Grünfuttererbse
Livioletta, Arvika
Inkarnatklee
Tardivo, Heusers Ostsaat
Sommerwicken
Candy, Nitra
Winterwicken
Dr. baumanns Ostsaat, Cristal
Ölrettich
Brutus, Reset, Xcellent
Perserklee
Ciro, Gorby, Marco Polo
Grünschnittroggen
Bonfire
Luzerne
Rotklee
Planet (hohe Resistenz gegen Luzernewelke), Fraver, Eugenia,
La Bella Campagnola
Milvus d., Taifun t., Titus t., Odenwälder d.
Weißklee
Liflex, Haifa, Huia, Jura
Deutsches Weidelgras
Aberanvil, Ibex
Wiesenlieschgras
Wiesenlieschgras ist ein langlebiges Mäh- und Weidegras.
Auch für den Feldfutterbau (Kleegras) geeignet. Es liefert
aufgrund der verhältnismäßig guten Massewüchsigkeit
Lischka, Ragnar
schon im ersten Jahr gute Erträge. Dieses Gras bevorzugt
feuchte Lagen mit frischen, lockeren Humusböden.
früh
Karatos t., Picaro d. , Nui d., Lacerta t.
mittel
Trivos t., Maurizio t., Kimber d., meradonna t.
spät
Herbal t., Rivaldo t., Zocalo t., Foxtrott d., Tivoli t.
Welsches Weidelgras
Fabio t., Subtyl t.
Einjähriges Weidelgras
Pollanum t., Suxyl d., Levit d.
Bastardweidelgras
Ibex
Wiesenlieschgras
Lischka, Ragnar
Wiesenschwingel
Preval, Kasper
Knaulgras
Husar, Luxor
Mais
52
Mais
Folgende Sorten aus ökologischer Vermehrung können wir Ihnen vorbehaltlich der Eigenbelieferung
für die Aussaat 2016 anbieten:
Verwendung
Silomais
Körnermais
Standort
stellt keine besonderen Ansprüche an den Boden, jedoch bieten gut durchlüftete, tiefgründige und humusreiche
Böden gute Voraussetzungen
wächst am besten bei neutraler bis schwach saurer Bodenreaktion (pH 5,5 bis 6,5)
Aussaat
ab Ende April bis ca. Ende Mai
Bodentemperatur zur Aussaat > 10 °C
Saattiefe: 4-6 cm
Pflege
intensive Bodenbearbeitung vor der Aussaat
mindestens einmal Blindstriegeln
ab 3-6-Blattstadium nochmaliges striegeln
wenn möglich, im Anschluß 2 x hacken (rotierende Hackwerkzeuge, z. B. Rollhacke von Vorteil)
Ernte
Silomais: Teigreife
Grünmais: zwischen Grünreife und Milchreife
beim Anbau von Körnermais meist Nachtrocknung notwendig (Sorten mit niedriger Reifezahl von Vorteil)
Die Bedeutung von „stay-green“
Einige Maissorten werden als sogenannte „stay-green“Sorten eingestuft. Diese haben über die Körnerreife
hinaus noch grüne Blätter. Dadurch wird das Zeitfenster
zur Silomaisernte vergrößert. Auch beim Silomais wird
der Erntezeitpunkt über die Kornreife festgelegt. Ist die
Pflanze dann schon verstroht, gibt es Schwierigkeiten bei
der Silierfähigkeit. Die Pflanze bleibt insgesamt länger vital
und kann bis zum Ende der Kornabreife noch Photosynthese betreiben. Die „staygreen“- Sorten haben eine höhere
Siloreife als Körnerreife (z. B. S240/K220).
Sorte
Züchter
Siloreife
Kornreife
Colisee
KWS
220
220
Carolinio
KWS
230
ca. 220
KWS 5133 ECO
KWS
ca. 250
250
Padrino
KWS
230
210
Ronaldinio
KWS
240
ca. 240
Osterbi
Caussade
200
-
Burli
Caussade
ca. 210
210
Luigi
Caussade
250
240
Borelli
Caussade
260
250
Saludo
RAGT
210
ca. 210
Geoxx
RAGT
240
ca. 240
Futurixx
RAGT
ca. 280
290
Denny
DSV
220
210
Liprimus
DSV
240
210
Movanna
DSV
210
210
Liberator
DSV
240
240
Emmy
DSV
240
240
Roadrunner
DSV
160
-
Angelo
DSV
280
-
Danubio
DSV
270
240
Cyrano
DSV
230
-
Mogador
Moreau
240
220
Scanor
IG
170
180
Modal
IG
220
220
53
Schwefeldüngung von Leguminosen
im Öko-Landbau
55
Ergebnisse
Leguminosenanteil: wird in Kleegrasbeständen besonders bei schnellwirksamen S-Düngern verbessert (Abb. 3)
Konkurrenzkraft: legume Einzelpflanzen sind konkurrenzstärker gegenüber den Gräsern,
Stickstoffversorgung der Gräser: wird durch mehr Leguminosen verbessert
Ertrag: durch S-Düngung bis zu 25 % mehr Trockenmasseertrag und höhere Eiweißmengen möglich (Abb. 3)
Leguminosenanteil
Innerhalb der Leguminosen sind die Schwefelansprüche
unterschiedlich. Ackerbohnen und Wiesenklee haben
einen höheren Schwefelbedarf als Erbsen und Luzerne.
Schwefel ist im Boden überwiegend organisch gebunden,
muss also von Bakterien mineralisiert werden (Oxidation
durch Thiobacillus zu Sulfat). Dazu sind Temperaturen über
10°C und feuchte Bedingungen erforderlich.
Ob durch eine Schwefeldüngung (mit zugelassenen Düngern) zu Leguminosen die Schwefelversorgung verbessert
werden kann und Erträge sich stabilisieren oder gar
erhöhen lassen, war Gegenstand einer Versuchsserie unter
ökologischen Anbaubedingungen.
In einem dreijährigen Versuch am Standort Gülzow
(S-Gehalt 0-30 cm < 10 kg/ha) wurden zu Körnererbsen
und Lupinen vor der Aussaat verschiedene S-Dünger
(50 kg/ha) ausgebracht.
Trockenmasseertrag
120
80
70
100
Trockenmasseertrag dt/ha
Die Schwefelzufuhr aus der Luft ist in den letzten Jahren
stark gesunken, wodurch auch im Öko-Landbau die
Schwefelgehalte im Boden abgenommen haben und eine
Schwefeldüngung immer interessanter wird. Besonders
Leguminosen brauchen für die symbiontische N2-Fixierung
eine ausreichende Schwefelzufuhr. Darüber hinaus ist
Schwefel beim Aufbau von Eiweiß, Chlorophyll, Kohlenhydraten, Vitaminen, Glucosinolaten und Enzymen beteiligt.
Mangelnde Schwefelversorgung kann die Eiweißgehalte
in Korn und Blatt beeinträchtigen, was besonders bei der
Futterproduktion von Bedeutung sein kann.
60
80
50
60
40
30
40
20
20
10
0
Ergebnisse
0
Ohne Düngung
Bodengehalte: deutlicher Anstieg der Smin-Gehalte nach der Düngung schnell (Kieserit, K-Sulfat) und mittel wirkender
Dünger (Ca-Sulfat), keine Wirkung der Schwefellinsen (Abb. 1)
Smin vor Düngung
45
40
Kieserit
Ca-Sulfat
Abb. 3: Einfluss der S-Düngung auf Leguminosenanteil und Ertrag von Kleegras (Gülzow, 2013-14)
Zu ähnlichen Ergebnissen nach Schwefeldüngung im
Kleegras kommen auch andere Autoren (Böhm, 2013 und
Riffel et al., 2015). Nicht endgültig geklärt ist die Höhe der
Smin 10 cm Wuchshöhe
Leguminosenanteil %
Dr. Harriet Gruber, Carolina Rutzen, Andreas Titze, Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft
und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Fachgebiet ökologischer Landbau
Smin 0-30cm (kg/ha)
54
S-Gaben. Die Empfehlungen reichen von 30 bis 60 kg/ha.
Ebenso fehlen Richtwerte für die Bodengehalte, ab denen
eine Düngung notwendig ist.
Empfehlungen zur Schwefeldüngung:
35
Schwefelgehalt im Boden im Frühjahr feststellen (ist mit
anderen Untersuchungen kombinierbar), Momentaufnahme, da der meiste Schwefel noch organisch gebunden
30
25
sandige Böden und Böden mit geringem Humusgehalt
sind häufiger von Schwefelmangel bedroht
20
15
bei Smin-Gehalten unter 10 kg/ha (0-30 cm) Düngung
einplanen (derzeit keine Genehmigung notwendig)
10
5
0
Kontrolle
S-Linse
Kieserit
K-Sulfat
Ca-Sulfat
Abb. 1: Einfluss der S-Düngung auf die Smin-Gehalte im Boden (Mittel Erbse/ Lupine) (Gülzow, 2012-14)
S-Gehalte im Erntegut: im Korn und insbesondere im
Stroh artspezifische Unterschiede, ohne Schwefeldüngung
und bei Applikation der langsamwirkenden Schwefellinsen
deutlich geringerer Gehalt im Erntegut als bei den anderen
S-Düngern.
In einem weiteren Versuch am Standort Gülzow (S-Gehalt
0-30 cm < 10 kg/ha) wurden zur Aussaat von Kleegras 30
kg/ha S-Dünger ausgebracht und mit einer Variante ohne
Düngung verglichen.
Leguminosengrasbeständen düngen und Düngefenster
anlegen
Düngung zur Ansaat einplanen, um Leguminosen bereits
während der Jugendentwicklung zu fördern
Düngermenge: 30-60 kg/ha
Düngerart: zugelassenen Dünger auswählen, zur Ansaat
Dünger mit schneller und mittelerer S-Wirkung verwenden
Düngerarten
schnelle S-Wirkung: Kaliumsulfat (18 % S), KaliMagnesia (17 % S), Magnesia Kainit (4 % ), Kieserit
(20 % S), Bittersalz (13 % S), Düngung zur Saat
mittlere S-Wirkung: Calciumsulfat (Naturgips,
18-23 % S), Düngung im zeitigen Frühjahr oder zur Saat
langsame S- Wirkung: elementarer Schwefel (feste Form
90 % S), Düngung im Herbst oder Frühjahr
Organische Dünger: Stalldung etwa 10 kg S/10 t
(C/S 1:80), Gülle etwa 5 kg S/10 m3 (C/S 1:11)
Literatur: Böhm, H.: Auswirkungen einer Schwefeldüngung auf den Ertrag und die Nährstoffzusammensetzung eines Kleegrasbestandes. In: Beiträge zur 12. Wissenschaftstagung ökologischer Landbau, Bonn 5.-8. März 2013, Verlag Dr. Köster Berlin
Riffel, A.; Becker, K. u. Leithold, G.: Bemessung einer Schwefel-Düngung in einem Luzerne-Kleegras-Bestand im 2. Hauptnutzungsjahr. In: Beiträge zur 13. Wissenschaftstagung ökologischer Landbau, Bonn 17.-20. März 2015, Verlag Dr. Köster Berlin
Verkaufsbedingungen
57
Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz
§ 1 Geltungsbereich; Bestellungen; Schriftform
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, wenn und
soweit nichts anderes individuell vereinbart worden ist, für alle Verträge, nach
denen wir gegenüber unserem Vertragspartner – soweit dieser Unternehmer
im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend „Kunde“) – zu Warenlieferungen verpflichtet sind. Entgegenstehenden bzw. von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich,
wenn wir in Kenntnis derartiger Bedingungen des Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen,
gültigen Fassung auch für alle zukünftigen, gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäfte
zwischen uns und dem Kunden, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie
Bezug genommen wird. Durch die widerspruchslose Entgegennahme unserer
Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nach den Umständen nicht erwartet
werden kann, durch die Entgegennahme der Lieferung erkennt der Kunde diese
Verkaufsbedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
2. Unsere Angebote bzw. die Annahme von Bestellungen des Kunden sind
freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, und
stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten und
der Beschaffbarkeit der Ware zu den vereinbarten, wirtschaftlich vertretbaren Konditionen, soweit wir eine mangelnde Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben.
3. Unsere Angebote bzw. Bestellungen des Kunden erfolgen in der Regel
schriftlich per Telefax, Telefon, E-Mail oder auf dem Postwege. Dabei kann für eine
ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellungen insbesondere in eiligen Fällen
keine Haftung übernommen werden. Maßgeblich für den Inhalt der Bestellung des
Kunden und Art, Umfang und Qualität der von uns zu erbringenden Warenlieferung
ist allein unser schriftliches, in der Regel per Telefax übermitteltes Angebot bzw.
unsere auf telefonische Bestellungen erfolgende schriftliche Auftragsbestätigung.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung der
Bestellung getroffen werden, sowie jegliche Änderungen, der Rücktritt vom Vertrag
oder dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst sowie für jegliche sonst in diesen Verkaufsbedingungen
enthaltene Schriftformerfordernisse.
§ 2 Termine; Lieferungen
1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie zwischen uns und dem Kunden schriftlich
ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind und verstehen sich als Termine, zu denen die Ware spätestens angeliefert wird. In zumutbarem Umfang sind
wir auch zu Teillieferungen berechtigt.
2. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wir sind berechtigt, mit der Auftragsbestätigung oder später – falls wir nach
Vertragsabschluss Informationen erhalten sollten, die die Gewährung eines Kredites in der sich aus der Bestellung ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich
erscheinen lassen – einen Nachweis über die Kreditwürdigkeit und nach unserem
Ermessen gegebenenfalls eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit zu
verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten.
3. Alle Ereignisse oder Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen und die
uns in von uns nicht zu vertretender Weise die Erfüllung unserer Vertragspflichten
unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Lieferfristüberschreitungen durch unsere Lieferanten bzw. sonstige Auftragnehmer,
Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen,
Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verfügungen von hoher Hand
und ähnliche Hindernisse befreien uns für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit von der Erfüllung unserer
vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Ereignisse
oder Umstände bei unseren Lieferanten oder sonstigen Dritten, derer wir uns
zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen bedienen, eintreten und zu
Lieferschwierigkeiten führen, ohne dass diese dies zu vertreten hätten. Beginn und
Ende derartiger Ereignisse oder Umstände werden wir dem Kunden unverzüglich
mitteilen. Dauern derartige Ereignisse oder Umstände länger als 3 Monate an,
sind wir zum – auch lediglich teilweisen – Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wobei
in diesem Falle lediglich bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden zurückzuerstatten sind. Der Kunde ist bei Vorliegen dieser Ereignisse oder Umstände nur
dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit diese uns unangemessen lange
von unseren vertraglichen Verpflichtungen befreien bzw. ein Festhalten am Vertrag
für den Kunden aufgrund dieser Ereignisse oder Umstände zu unangemessenen,
unzumutbaren Nachteilen führt.
Vertragsschluss durch uns als Dritter im Sinne von § 11 VerpackVO bzw. § 16 KrW-/
AbfG beauftragt, die Verpackung gemäß den einschlägigen Vorschriften zu behandeln; die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist uns auf Anforderung
schriftlich nachzuweisen. Bei Mehrwegverpackungen und -Transportmitteln geht
auch das Pfand zu Lasten des Kunden. Entsprechende Mehrwegmaterialien sind,
soweit sie nicht mehr benötigt werden, vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten
ordnungsgemäß zu lagern und nach unseren Anweisungen gegebenenfalls an
unseren Lieferanten bzw. an von uns beauftragte Speditions- bzw. Transportunternehmen zurückzugeben. Nach Rückgabe erfolgt die Erstattung des Pfandes
ausschließlich durch denjenigen, an den es geleistet wurde.
§ 3 Preise; Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer
und gelten ab Werk.
2. Die in unseren Angeboten bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten Preise
sind freibleibend und geben jeweils den aktuellen Marktpreis zuzüglich unserer
Kostenbestandteile und Aufschläge wieder. Wir behalten uns insofern Änderungen
vor, als sich zwischen Bestellung und Lieferung zu unseren Lasten Änderungen
bezüglich des Marktpreises oder unserer Gestehungskosten ergeben. Der Kunde
ist zur Zahlung der bei Lieferung jeweils gültigen aktuellen Preise verpflichtet.
3. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten unsere Preise ab
Werk – wobei hierunter der Ort zu verstehen ist, an dem wir die Ware von unserem
Lieferanten beschaffen – bzw. EXW gemäß Incoterms 2000. Insbesondere bei
Lieferungen mit Zielorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie
bei auftragsgemäßer Beschaffung von Waren aus dem Ausland gehen jegliche
mit Aus- bzw. Einfuhr der Ware verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren oder
sonstigen Abgaben zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat ferner bei derartigen
Bestellungen mit vertraglich vereinbartem Auslandsbezug auch für sämtliche
behördliche Genehmigungen im In- und Ausland zu sorgen.
4. Alle Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und vollständig – sofern keine
Einzugsermächtigung besteht - durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der Kunde kommt mit der Zahlung automatisch in Verzug,
ohne dass es einer Mahnung durch uns oder sonstiger weiterer Voraussetzung
bedarf, wenn er nicht zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zahlt bzw.
ein Einzug der Rechnungssumme nicht möglich ist oder, falls eine solche Angabe
nicht erfolgt ist, er nicht innerhalb von 15 Tagen ab Zugang der Rechnung zahlt. Im
Zweifel kommt der Kunde spätestens 15 Tage nach Erhalt der Lieferung in Verzug.
Zahlungen haben frei von jeglichen Gebühren, Spesen und sonstigen Kosten zu
erfolgen.
5. Kosten für Rücklastschriften u. ä. die uns anderenfalls entstehen, gehen
ausschließlich zu Lasten des Kunden. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde
verpflichtet, den jeweils ausstehenden Betrag mit 10 Prozentpunkten über dem
jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Für jede nach Verzugseintritt erfolge
de schriftliche Mahnung oder Zahlungsaufforderung werden zusätzlich 2,50 Euro
Mahngebühr berechnet.
6. Die von uns bzw. unserem Lieferanten in branchenüblicher Weise festgestellten
Abgangsgewichte am Versendungstag sind für die Zahlungsverpflichtung
maßgebend. Auf dem Transport gegebenenfalls entstehende Gewichtsverluste
gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie nicht nachweislich auf einer von uns zu
vertretenden fehlerhaften Behandlung der Ware während des Transports beruhen.
Angegebene Gewichte verstehen sich bfn bzw. original Abladegewicht mit 1%
Franchise.
7. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ferner
nur dann zulässig, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Versendungen und Transport der Ware erfolgen ausschließlich auf Gefahr und
Kosten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich
vereinbart wird. Die Übernahme der Beauftragung von Transport- bzw. Speditionsunternehmern bzw. die Übernahme der Versendungs- und Transportkosten durch
uns führt nicht automatisch auch zur Gefahrtragung durch uns.
§ 4 Mängelhaftung
1. Der Kunde hat bei Erhalt einer Lieferung diese zunächst von seinen übrigen
Warenbeständen getrennt zu halten und umgehend sorgfältig und eingehend,
nicht nur oberflächlich zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von
einem Werktag nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber schriftlich per Telefax zu
rügen. Zeigt sich ein bei der Untersuchung selbst bei Anwendung größtmöglicher
Sorgfalt nicht erkennbarer Mangel erst später, so muss die schriftliche Mängelrüge
binnen 24 Stunden nach Erkennbarkeit des betreffenden Mangels per Telefax
uns gegenüber erfolgen; anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieses
Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt jeweils die
rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Unterlässt der Kunde nach den vorstehenden Vorschriften die Mängelrüge, so verliert er jegliche Rechte bezüglich dieser
Mängel, auch die aus vertraglicher und gesetzlicher Mängelhaftung, sofern der
Mangel durch uns nicht arglistig verschwiegen wurde, wir unsere Verpflichtung zur
Beseitigung eines Mangels nicht bereits ausdrücklich schriftlich anerkannt haben
oder wir nicht für vorsätzliches Verhalten haften.
5. Einwegverpackungen werden mit Bereitstellung der Ware zur Versendung an
den Kunden übereignet und von uns nicht zurückgenommen. Der Kunde ist mit
2. Sofern nicht anders angeboten, stammen unsere Produkte von den bei Bestellung jeweils letzten Ernten. Die Nennung von Anbau- und Kontrollverbänden
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in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung stellt keine vereinbarte Beschaffenheit der Ware dar; Änderungen von Verpackungseinheiten sowie Anbauund Kontrollverbänden behalten wir uns jederzeit vor. Von uns gelieferte Proben
sind für die Qualität der vertraglich vereinbarten Lieferung nicht maßgeblich.
Geliefert wird jeweils Ware von marktüblicher Art und Güte.
3. Der Kunde ist verpflichtet, gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern und gegebenenfalls erforderliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen in Abstimmung mit uns
durchzuführen. Ein eigenständiger Weiterverkauf bzw. eine Verarbeitung gerügter
Warenlieferungen ohne vorherige schriftliche Abstimmung mit uns ist in keinem
Falle zulässig; bei einem Verstoß hiergegen verliert der Kunde jegliche, auch
gesetzliche Mängelhaftungsrechte. Dies gilt entsprechend bei einer Vermischung
bzw. Vermengung der gerügten Warenlieferung mit anderen, beim Kunden vorhandenen Warenbeständen. Gerügte Warenlieferungen sind komplett zurückzugeben,
wobei die Beauftragung eines Speditions- bzw. Transportunternehmens sowie der
Ort der Rücklieferung nach unseren Anweisungen zu erfolgen hat.
4. Die richtige Bezeichnung und Kennzeichnung der Ware beim Weiterverkauf
durch den Kunden in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen
Bestimmungen ist ausschließlich Sache des Kunden. Er darf sich nicht ungeprüft
auf unsere Angaben oder auf die unseres Lieferanten verlassen. Da wir nicht
Produzent der von uns gelieferten Waren sind, können wir insbesondere für
den Biostatus der Waren und für sonstige Qualitätsmängel, die nicht ohne
Weiteres bei der durch uns durchgeführten oberflächlichen Sichtüberprüfung der
Ware erkennbar sind, nicht haften. Die Übernahme einer Beschaffenheit- oder
Haltbarkeitsgarantie durch uns setzt in jedem Falle die ausdrückliche schriftliche
Bezeichnung unseres Haftungswillens als Garantie bei Vertragsschluss voraus.
Mindesthaltbarkeitsangaben sowie das Vorhandensein bestimmter vertraglich
vereinbarter Qualitäten der Ware setzt deren ordnungsgemäße Behandlung
durch den Kunden voraus.
5. Für unsere Lieferungen übernehmen wir vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Mangelrüge und der ordnungsgemäßen Behandlung der gerügten Waren
in der Weise Mängelhaftung, dass wir Mängel, deren Vorhandensein von uns zu
vertreten ist, durch Ersatzlieferung beseitigen. Wir haften nicht für Mängel, die
aufgrund fehlerhafter Behandlung der Lieferungen durch den Kunden oder durch
Dritte, die weder unsere Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen sind, entstehen
und ebenso wenig für aus solchen Mängeln entstehende weitere Schäden. Unser
Recht aus § 439 Abs. 3 BGB, die Ersatzlieferung zu verweigern, bleibt unberührt.
Zur Ersatzlieferung ist uns vom Kunden in der Mängelrüge eine angemessene Frist
einzuräumen. Bei vollständigem Fehlschlagen der Ersatzlieferung trotz dreimaliger
Versuche durch uns und im Fall des § 439 Abs. 3 BGB bleibt es dem Kunden vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen. Sonstige, auch gesetzliche Mängelhaftungs- oder
Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern wir nicht für vorsätzliches Handeln haften; für Schadensersatzansprüche gelten die nachfolgenden
Bestimmungen über unsere allgemeine Haftung. Die Rechte des Kunden im
Fall eines berechtigten Verbrauchsgüterkaufs- Regresses nach §§ 478, 479 BGB
bleiben von diesem § 4 unberührt.
6. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab
Gefahrübergang. Die Verjährung ist bei der Vornahme von Ersatzliefrungen vom
Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge bei uns bis zur Vollendung
der Ersatzlieferung bzw. zum vollständigen Fehlschlagen der Ersatzlieferung
lediglich gehemmt.
§ 5 Haftung
1. Unsere Haftung aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Haftungsgründen wegen
Verletzung vertraglicher bzw. gesetzlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haften wir auch für eine einfach fahrlässige
Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen und die Erreichung
des Vertrags sichernden Kardinalpflichten. Im Falle einer solchen Haftung für
einfache Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden und
der Höhe nach auf den jeweiligen Wert der Bestellung bzw. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern dieser höher ist. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einfach fahrlässiger Verletzung von Leben,
Körper bzw. Gesundheit sowie bei einer Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes oder
des Straßenverkehrsgesetzes und vergleichbare Regelungen. Diese Haftungsbeschränkung findet auf die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
entsprechende Anwendung.
2. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, die im ursächlichen Zusammenhang
mit der Bestellung entstehen und die über unsere Haftung oder die unserer
Erfüllung bzw. Verrichtungsgehilfen gemäß vorstehender Regelungen hinausgehen, stellt der Kunde uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen frei.
3. Sofern der Kunde Warn- bzw. Rückrufaktionen wegen der Mangelhaftigkeit bzw. eines Produktfehlers der von uns gelieferten Ware durchführt, sind
jegliche Maßnahmen vorab schriftlich per Telefax mit uns abzustimmen. Sofern
eine derartige Abstimmung wegen Gefahr in Verzug und besonderer Eilbedürftigkeit der entsprechenden Maßnahmen nicht möglich ist, sind wir umgehend über
getroffene Maßnahmen schriftlich zu unterrichten. Unterbleibt eine mögliche
Abstimmung oder Unterrichtung, entfällt der Anspruch des Kunden auf Ersatz
seiner Kosten und Aufwendungen, der nur dann gegeben ist, wenn wir im Außenverhältnis selbst haften.
4. Der Kunde haftet uns gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Verkaufsbedingungen
AVLB Saatgut
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den
Kunden zustehender Ansprüche, auch soweit sie aus anderen Vertragsverhältnissen im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultieren,
auch im Falle der Weiterveräußerung, Vermischung oder Verarbeitung unser Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung
oder Verarbeitung und jegliche Verfügung, die nicht im Rahmen des beim Kunden
üblichen Geschäftsbetriebes erfolgen, bedürfen während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes in jedem Fall unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung. Wird die von uns gelieferte Ware durch Vermischung wesentlicher
Bestandteile einer einheitlichen Sache, so werden wir im Verhältnis des Wertes
der von uns gelieferten Ware zu den vermischten Sachen Dritter Mit- bzw. Alleineigentümer für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes. Eine Verarbeitung der
von uns gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets ausschließlich
in unserem Namen und Interesse, aber ohne die Übernahme von Verpflichtungen
durch uns. Im Falle einer Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung bzw. Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware
gelten sämtliche in diesem Zusammenhang erworbenen Ansprüche des Kunden
gegen Dritte bereits jetzt als an uns zum Zwecke der Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden abgetreten. Sollte unser Eigentumsvorbehalt mit einer
bereits erfolgten Globalzession des Kunden an Dritte zum Zweck der Finanzierung
seines Geschäftsbetriebes kollidieren, so überträgt der Kunde uns bereit jetzt
seine dingliche Anwartschaft an der von uns gelieferten Ware in dem Umfang, dass
im Zeitpunkt der Freigabe des Sicherungseigentums durch den finanzierenden
Dritten die entsprechende von uns gelieferte Ware wieder automatisch in unser
Vorbehaltseigentum fällt, ohne dass der Kunde Eigentum daran erlangt. Der Kunde
ist widerruflich durch uns ermächtigt, die an uns abgetretenen Ansprüche für
unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, solange er uns gegenüber nicht
im Zahlungsverzug ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung
vorliegt. Übersteigt der Wert der so bestehenden Sicherheiten unsere gesamten
gesicherten Forderungen um 45 %, sind wir zu einer Freigabe der Sicherheiten in
Höhe des diese Deckungsgrenze übersteigenden Betrages verpflichtet.
AVLB Saatgut
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig über alle ihm bekannt werdenden bzw.
aus seiner Sphäre stammenden Umstände und Ereignisse schriftlich zu informieren, die geeignet sind, Bestand bzw. Umfang unserer Sicherheiten zu beeinflussen.
3. Jegliche erforderlich werdenden Interventionskosten im Zusammenhang mit
der Wahrung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wird der Kunde uns
ersetzen. Im Übrigen ist er zur Wahrung unserer Rechte in diesem Zusammenhang,
insbesondere zur Offenlegung des Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten sowie
zum Mitwirken an der Wahrung unserer Rechte verpflichtet.
4. Bei Verletzung der Zahlungspflicht durch den Kunden sind wir, nach erfolgloser
einmaliger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist, zum ausdrücklich
zu erklärenden Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen der von uns
gelieferten Ware berechtigt, soweit eine Fristsetzung nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht entbehrlich ist. Verlangen wir lediglich die Herausgabe,
bedeutete dies nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Rücktritt des Kunden
Der Kunde ist vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Bestimmungen dieser
Verkaufsbedingungen zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, sofern eine von
uns zu vertretende vertragliche oder gesetzliche Pflichtverletzung vorliegt und er
uns schriftlich erfolglos unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und Androhung des Rücktritts abgemahnt hat. Besteht die Pflichtverletzung in von uns zu
vertretenden Mängeln, gilt für die Rücktrittsrechte des Kunden ausschließlich die
Regelung über Mängelhaftungsrechte in diesen Verkaufsbedingungen.
§ 8 Erfüllungsort; Gerichtsstand; Rechtswahl
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, der Ort, an dem wir die Ware von
unserem Lieferanten beschaffen, im Zweifel jedoch grundsätzlich Neumünster.
Erfüllungsort für Zahlungen ist Neumünster.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit der
Bestellung ergebenden Streitigkeiten ist Neumünster, wenn der Kunde Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden
zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Verkaufsbedingungen (Stand: Februar 2012)
Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH
GUT ROSENKRANTZ
(Stand: Januar 2013)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem
Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit
verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut (mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und
Zuckerrübensaatgut) nach dem Saatgutverkehrsgesetz zum Gegenstand haben.
1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Landwirten und sonstigen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Die AVLB Saatgut werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten
Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
Dies gilt nicht, wenn der Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit
hatte, vom Inhalt der AVLB Kenntnis zu nehmen.
1.4 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner in Textform
bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner
nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe in Textform widerspricht. Auf
diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der
Änderungen besonders hinweisen.
1.5 Von den AVLB Saatgut abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige
Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann
wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen
ausdrücklich zustimmt.
1.6 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich
schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen.
2. Lieferung und Liefertermine
2.1 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn
mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat („Versandverfügung“).
Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der Verkäufer vom Vertrag
zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer
eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser
Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat. Liefertermine und Lieferfristen
werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die
Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft,
hinsichtlich des nichtverfügten Teiles.
2.2 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverfügung dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Ziffer 2.4
als vereinbart.
2.3 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten
Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der
Ziffer 2.1 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat
der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; als dann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1 mit Ausnahme des
ersten Satzes.
2.4 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel:
- „Sofort“, binnen fünf Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;
- „Prompt“, binnen zehn Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;
- „Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich;
- „Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich;
- „Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats;
- „Rechtzeitig zur Aussaat“, frühestens binnen fünf Werktagen
nach Zugang der Versandverfügung.
2.5 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge
von bis zu fünf von Hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgemäß. Bei
einer solchen Abweichung ist der zu zahlende gesamte Kaufpreis entsprechend der
Mengenabweichung zu berechnen.
2.6 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist für
ihn im Einzelfall unzumutbar.
2.7 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine
Nachfrist von mindestens drei Werktagen zur Leistung zu setzen.
Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.6 entsprechend. Liefert der
Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten und, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
2.8 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur
eine Teilleistung bewirkt, so gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Ziffer 2.7.
Satz 3 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der
Leistung verlangen kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein
Interesse hat.
2.9 Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu fünf von Hundert der im Vertrag
genannten Menge zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung
des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gemäß Ziffer 2.5 gilt Satz 1,
wenn der Verkäufer bis zu zehn von Hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge
zuwenig geliefert hat. Die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt.
2.10 Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer nicht das Beschaffungsrisiko. Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers
zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
unmöglich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- der Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um
seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen
und rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers nicht nachkommt;
- die zuständige Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung versagt;
- Lieferung aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart
ist und die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist.
Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen Fällen nach Ziffer 9.
3. Versand
Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art und
Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware.
4. Behandlung des Saatguts
4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur
Anwendung kommt, ist gebeizt oder in der sonstigen Weise behandelt zu liefern, es
sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
4.2 Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten
- erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an der gelieferten Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder den Dritten durchgeführten erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat.
Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes
Sicherungsmuster gemäß Ziffer 8.2 in Betracht.
5. Zahlung
5.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
5.2 Falls nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung ohne jeden Abzug unverzüglich
nach Saatgut- und Rechnungserhalt fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Für den Verzug gilt die gesetzliche Regelung des § 286 BGB.1
5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber
angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder
Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe erlischt.
5.4 Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, so ist der Verkäufer befugt,
sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen
von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen.
Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem
Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der
Leistung zu verlangen.
5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selbem Vertragsverhältnis
beruhen, ist ausgeschlossen.
6. Beschaffenheitsvereinbarung; gentechnische Einträge
6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1
Satz 1 BGB gilt ausschließlich Folgendes:
1. Das Saatgut ist art- und sortenecht;
2. In Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage
3 zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von
Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen
Saatgutrichtlinie.
6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind –
soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete Sorten, die
unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne den Einsatz von
gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten
gezüchtet wurden. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet,
die die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter
natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das
59
60
zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und sicherzustellen, dass
das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen Spuren von GVO.
6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert Saatgut zur
Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im verarbeiteten noch im
unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt. Aus
dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder Futtermittel
verwendet werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur Erzeugung
von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen als Einheit
verzehrt werden. Der Verkäufer haftet nicht für saatgutrechtlich nicht relevante Stoffe
und/oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den gelieferten Saatgutkörnern
befinden.
7. Mängelrüge
7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er das Saatgut unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in
geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die
Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen,
zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts
hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel des Saatguts
unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe gegenüber
dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach
bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der
Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher
Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf
Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist.
7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, verlängern sich die
in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils zwei Werktage.
8. Musterziehung, Einholung eines Sachverständigengutachtens
8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen
will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2 aus der Lieferung ziehen zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Der Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat.
8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des
Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und
Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person
gezogen und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleiche
Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine der Saatgutprüfstellen
(siehe beigefügtes Verzeichnis) zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite
Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim
Käufer. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen
Saatgutprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster unverzüglich
an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutprüfstelle, die
von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle
bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der zweiten
Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Saatgutprüfstelle übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht
überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch
nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutprüfstelle, die wiederum von der nach
Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird,
zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der dritten Saatgutprüfstelle
sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor
befassten Saatgutprüfstellen übereinstimmen. Liegt eine solche Übereinstimmung
nicht vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis.
8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine
Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung
des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, zu der
Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach
Landesrecht zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle benannt werden, in deren
Bereich die Besichtigung stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen
für den Sachmangel. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des
Wiederverkaufs erworben worden ist.
AVLB Saatgut
AVLB Saatgut
9. Mängelansprüche und Haftung
9.1 Der Verkäufer ist zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit verpflichtet, es sei denn, der Verkäufer verletzt Leben,
Körper oder Gesundheit des Käufers oder eine wesentliche Vertragspflicht, deren
Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist.
fer mitzuteilen. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus
an den Verkäufer abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
9.2 Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, leistet er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehlgeschlagen ist, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten und,
wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, Schadensersatz
statt der Lieferung verlangen. Satz 2 gilt nicht, wenn das Vorliegen des Sachmangels
eine wesentliche Vertragspflichtverletzung darstellt, und die Erfüllung dieser Vertragspflicht für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist.
9.3 Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die keine Sachoder Rechtsmängel betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Saatgutes.
Das gilt nicht in den Fällen des § 309 Nr. 7 a und b BGB. § 438 Absatz 3 BGB bleibt
unberührt.
9.4 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.5 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers.
10. Schadensminderungspflicht
Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn
der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der
Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen.
11. Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignung
11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche
der Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden
und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen
aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung
begründet worden sind.
11.2 Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nach 12.1 erwirbt
der Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, ohne dass für
den Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer
gehörenden Waren steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind
sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten
Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich
für den Verkäufer verwahrt.
11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat verwenden.
11.4 Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom
Verkäufer unentgeltlich verwahrt.
11.5 Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer abgetreten.
Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf durch den Verkäufer
für dessen Rechnung einzuziehen. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch,
die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
11.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten angemessen zu
versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall unverzüglich dem Verkäu
1
§ 286 BGB: Verzug des Schuldners
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der
Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1.für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2.der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem
Kalender berechnen lässt,
3.der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4.aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder
Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der
Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
12. Verwendung des Saatgutes
12.1 Der Käufer verpflichtet sich, das Saatgut nur zur bestimmungsgemäßen
Verwendung zu nutzen. Insbesondere darf der Käufer das Saatgut ohne vorherige
schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Sortenschutzinhabers, deren Erteilung im
freien Ermessen des Sortenschutzinhabers steht, nicht zur Erzeugung von Vermehrungsmaterial verwenden. Entgegenstehende Bestimmungen des deutschen
Sortenschutzgesetzes und der Europäischen Sortenschutzverordnung, insbesondere
hinsichtlich des sog. Landwirteprivileges zum Nachbau im eigenen Betrieb, bleiben
hiervon unberührt.
12.2 Verletzt der Käufer eine Verpflichtung nach Ziffer 12.1, so hat er auf Verlangen
des Verkäufers oder des Sortenschutzinhabers an den Sortenschutzinhaber eine
Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Kaufpreises des Saatguts zu entrichten.
Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Käufers zum weitergehenden
Schadensersatz.
13. Streitigkeiten
13.1 Sofern die Parteien des Kaufvertrages Kaufleute sind, werden alle Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach Wahl des Anpruchsstellers
durch ein Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ein ordentliches Gericht
entschieden. Die Schiedsgerichte für Saatgutstreitigkeiten werden auf der jeweiligen
Homepage von BDP, DRV und BVO bekannt gemacht.
13.2 Zuständig ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Anspruchsgegners zuständige Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ordentliche Gericht, es sei denn,
die Parteien vereinbaren etwas anderes.
13.3 Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Verfahrensordnung des zuständigen
Schiedsgerichts.
14. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVLB Saatgut unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die
den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt
für den Fall, dass die AVLB Saatgut eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen.
Stand: 01.01.2013
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Note
phänologische Daten
Blühbeginn, Reife etc.
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sehr früh
sehr früh bis früh
früh
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mittel
mittel bis spät
spät
spät bis sehr spät
sehr spät
Note
Pflanzenlänge
Bestandeshöhe
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sehr kurz
sehr kurz bis kurz
kurz
kurz bis mittel
mittel
mittel bis lang
lang
lang bis sehr lang
sehr lang
Note
Neigung zu:
Auswinterung, Lager
Anfälligkeit:
Krankheiten, Schädlinge
sehr gering
sehr gering bis gering
gering
gering bis mittel
mittel
mittel bis stark
stark
stark bis sehr stark
sehr stark
Wittenberge
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Prenzlau
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Vertrieb West (NRW, NI, SH)
Hans Henning Petersen
Telefon 0 43 21/990 170, Fax 0 43 21/990 27 153, Mobil 01 72/ 452 53 40
E-Mail: [email protected]
Logistik Getreidehandel
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DEMMIN
MALCHIN
Parchim
Neustrelitz
Geschäftsführung Einkauf
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E-Mail: [email protected]
Disposition Saatgut HaGe Nordland
Yvonne Littmann
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Güstrow
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Unsere Legende
Zeitz
Dresden
Sachsen
Legende
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Herr Petersen
Mainz
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München
Herr Freiheit
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