Unser S o r t e n ra t g eber 2015/2016. Unsere Legende Hinweis Die Sortenbeschreibungen sollen Ihnen bei der Auswahl der „richtigen“ Sorte helfen. Sie sind jedoch nicht als Garantieerklärungen oder Rezepte zu verstehen. Aus diesem Grund ist zu beachten: dass wir alle Sortenbeschreibungen nach bestem Wissen unter Berücksichtigung von Züchterbeschreibungen, der Beschreibenden Sortenliste 2014, Versuchsergebnissen und Beobachtungen erstellen, dass eine Gewähr oder Haftung für das Zutreffen im Einzelfall nicht übernommen werden kann, weil die Wachtsumsbedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen. Sollten Sie Fragen zu Sortenwahl und Anbau in Ihrer speziellen Betriebssituation haben, stehen Ihnen Ihre Außendienstmitarbeiter/-innen gerne zur Verfügung. Herausgeber Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz Oderstraße 45 24539 Neumünster Telefon 0 43 21 /990 - 0 Telefax 0 43 21 /990 - 20 Gut Rosenkrantz Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Oderstraße 45, 24539 Neumünster Telefon +49 (0) 43 21 - 990 0, Fax +49 (0) 43 21 - 990 20 [email protected], www.gut-rosenkrantz.de Fotos: fotolia.com Seite 15 – fotolia.com, weseetheworld Seite 29 – fotolia.com, Jenko Ataman Seite 31 – fotolia.com, Mike Uhlemann Seite 34 – Markus Danner, BIO AUSTRIA, Seite 36 – A. Spiegel, FiBL Deutschland Seite 43 – fotolia.com, tunedin Seite 52 – fotolia.com, twixx Seite 53 – fotolia.com, ivanvess Stand: Juni 2015 Saatgut aus ökologischem Landbau! www.gut-rosenkrantz.de Inhaltsverzeichnis Wir über uns EG-Kontrolle und Qualitätssicherung I Zertifikat Rundum für den ökologischen Landbau Pflegemaßnahmen mit dem Striegel Wintergerste Winterroggen Wintertriticale Winterweizen Dinkel Sommergetreide Sommerweizen Sommergerste Hafer Sommerroggen Sommertriticale Leguminosen Körnererbse Ackerbohne Lupine Sojabohne Gemenge Buchweizen Ölfrüchte Öllein Winterraps Sonnenblumen Leindotter Futterpflanzen Untersaaten Gräser Sorten der Feldsaaten Mais Schwefeldüngung von Leguminosen im Öko-Landbau Verkaufsbedingungen Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz AVLB Saatgut Unsere Ansprechpartner Vertriebsgebiet 03 05 09 10 11 12 14 16 18 20 24 24 26 28 29 30 31 32 34 36 39 40 43 43 44 44 45 45 46 48 50 51 52 54 57 59 62 63 Wir über uns Gut Rosenkrantz ihr kompetenter Partner im Öko-Geschäft Auch dieses Jahr möchten wir Ihnen mit einer Neuauflage des Sortenratgebers eine wichtige Hilfestellung für Ihre Anbauentscheidungen geben. Wir haben ein neues Layout und ein neues Format gewählt, das wir auch bei den anderen Informationsmaterialen von Gut Rosenkrantz verwenden. Damit wollen wir noch stärker den gemeinsamen Grundgedanken der verschiedenen Aktivitäten von Gut Rosenkrantz unterstreichen. Gut Rosenkrantz hat es sich zur Aufgabe gestellt, eine qualitativ hochwertige Erzeugung von Ökoprodukten in der Landwirtschaft unseres Geschäftsgebietes zu unterstützen, die Produkte zu veredeln und in guter Qualität und nachvollziehbarer Herkunft zu vermarkten. 05 Weiteren beliefern wir die tierhaltenden Betriebe mit allen Arten von Bio-Tierfutter. Wir kaufen Feldfrüchte für die Verarbeitung sowohl zu Produkten für die menschliche Ernährung als auch für die Futterproduktion auf. Neben dem Landwirt gilt unser besonderes Augenmerk dem Bio-Bäcker, den wir mit den Mehlen und Schroten aus Ihrer Produktion und unserer Verarbeitung beliefern. Darüber hinaus bieten wir dem Bäcker ein Vollsortiment an Bio-Produkten, neben Getreide z. B. Milchprodukte, Nüsse und Mandeln, Pflanzenöle und Obstprodukte. Von der Getreideaussaat bis zu Backstube des Bio-Bäckers steht Gut Rosenkrantz für Qualität, Regionalität und Vertrauen. Ihre Ansprechpartner Das Saatgutgeschäft bildet dazu eine entscheidende Grundlage, weil bereits mit dem Saatgut über eine gute Qualität und marktfähige Produkte entschieden wird. Wir beraten Sie daher neben den ackerbaulichen Aspekten der Sortenwahl auch über die Vermarktungsmöglichkeiten der Produkte sowie über die Anforderungen der Verarbeitungsbetriebe von Rohwaren. In einem Bio-Markt, der auch durch Importe aus vielen Ländern geprägt wird, ist es für die deutschen Erzeuger wesentlich, auf Qualität und Nachvollziehbarkeit zu setzen. Dafür sind unter anderem auch Investitionen in Bodenverbesserung, Lagerhaltung und Trocknung erforderlich. Auch die Mitgliedschaft in einem erstklassigen deutschen Bio-Verband verbessert ihre Vermarktungsmöglichkeiten. Durch unsere eigene Getreidemühle in Neumünster verfügen wir aus erster Hand über das Wissen, welche Qualitäten der Markt benötigt und können Ihnen einen guten Teil des Qualitätsgetreides auf Kontraktbasis abkaufen. Wir arbeiten in enger Kooperation mit anderen Verarbeitern zusammen, z. B. Schälmühlen und Ölmühlen, für die wir Getreide erfassen und aufbereiten. Auch hier bieten wir uns als ihr Vermarktungspartner an. Durch unsere Futtermühle in Bassum bei Bremen kennen wir auch das Futtermittelgeschäft und erfassen in großem Umfang Futtergetreide und vor allem Leguminosen für unsere Produktion. Auch über die Qualitätsanforderungen für die Futterproduktion informieren wir Sie gerne. Im Zentrum unseres Geschäftes steht zum einen der Landwirt, den wir beraten, mit Saatgut, Dünger, Impfstoffen und anderen Betriebsmitteln versorgen. Des Geschäftsführung Verkauf Ernst-Friedemann von Münchhausen Telefon 0 43 21 /990 14, Fax: 0 43 21 /990 20 Mobil 01 71 / 198 10 99 E-Mail: [email protected] Geschäftsführung Einkauf Georg Breilmann Telefon 0 43 21 /990 155, Fax 0 43 21 /990 20 Mobil 01 72 /725 55 57 E-Mail: [email protected] Vertrieb West (NRW, NI, SH) Hans Henning Petersen Telefon 0 43 21 /990 170, Fax 0 43 21 /990 27 153 Mobil 01 72 /452 53 40 E-Mail: [email protected] Vertrieb Mitte (West-BB, MV, SA) Ingo Klugert Telefon 0 43 21 /990 171, Fax 0 43 21 /990 27 248 Mobil 01 72 /317 34 66 E-Mail: [email protected] Vertrieb Süd (Ost-BB, HE, TH, S) Jörg Freiheit Telefon 0 43 21 /990 172, Fax 0 43 21 /990 27 249 Mobil 01 72 /326 70 01 E-Mail: [email protected] Büro Neumünster Sarina Gräsel Telefon 0 43 21 /990 131, Fax 0 43 21/990 20 E-Mail: [email protected] Disposition Saatgut HaGe Nordland Yvonne Littmann Telefon 0 39 94 /20 58 12, Fax 0 39 94 /20 58 31 Mobil 01 72 /322 53 63 E-Mail: [email protected] Wir über uns 06 Getreidehandel Für unsere Mühle in Neumünster und unser Futtermittelwerk in Bassum benötigen wir das ganze Jahr hindurch ökologisches Speise- und Futtergetreide und Leguminosen. Auch Partien aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau können wir verarbeiten. Wir haben großes Interesse an langfristigen Beziehungen zu unseren Lieferanten und möchten Ihnen erläutern, warum es sich auch für Sie lohnt, an uns zu liefern: 1. Kurze Wege, schneller Preis Wenn Sie ein Angebot für Ihr Getreide haben möchten, rufen Sie bitte einfach Ihren Kundenberater an. Wir haben tages- bzw. wochenaktuelle Preise und können Ihnen kurzfristig ein verbindliches Angebot machen 2. Zügige Verladung und Bezahlung Unsere Logistik ist professionell und verfügt über eine eigene Fahrzeugflotte. In der Ernte sind Fahrzeuge knapp, wir holen die Ware wenn nötig aber so schnell ab, wie es uns möglich ist. Danach wird innerhalb kurzer Zeit Ihre Gutschrift erstellt. Kein Poolsystem oder Abschläge. 3. Analyse im eigenen Labor Unsere Labormitarbeiter sind Fachleute, die die Qualität des Getreides genau analysieren können. Insbesondere Agrar-Folien für Weizen, aber auch für Roggen und Braugerste benötigen wir immer eine Laboranalyse, um Ihre Partien bei uns in das richtige Lager bringen zu können. Die Laboranalyse geht Ihnen ohne Nachfragen per Fax zu. Das Ergebnis können Sie dann mit Ihrem Kundenberater besprechen. Sie können über Ihren Kundenbrater GREENLINE Agrar-Folien, -Netze und -Garne beziehen. Alle Produkte unseres Sortiments stammen aus deutscher Produktion und sind seit Jahren im Markt erprobt und etabliert. 4. Saatgut der besten Sorten Durch unsere eigenen Saatgutvermehrungen bekommen Sie von uns immer die Sorten angeboten, die nach der Ernte auch die besten Vermarktungschancen haben. Insbesondere bei Hafer, Braugerste und Weizen sehen wir in unserer Mühle und erfahren von unseren Großkunden immer sofort welche Sorten sich zum angestrebten Zweck am besten eignen. Diese Sorten können Sie bei uns als Saatgut erwerben und der Aufwuchs wird dann von uns auch gerne aufgekauft, einschlägige Qualitäten vorausgesetzt. Folgende Produkte stehen zur Auswahl: 5. Handel das ganze Jahr Wir kaufen das ganze Jahr über Getreide und Leguminosen. Nicht immer alle Arten zum gleichen Zeitpunkt, aber sollten wir gerade keinen Bedarf haben, notieren wir uns Sorte und Menge und rufen Sie an, sobald wir wieder Bedarf haben. Dünger Phosphat-Dünger Kalium-Dünger Physalg G18 – 18% P2O5, 36,4% CaO, 5% MgO, aus Kalkgestein, Rohphosphat mit kohlensaurem Kalk Kaliumsulfat – 50% K2O, 18% S, natürliches Kaliumsulfat aus Rohsalz Silofolien Längen: 25m, 50m, 300m, 400m, Breiten: 6 bis 18m Stärke: 125μm oder 160μmm, geprüft nach DLG-Norm genaue Testergebnisse erfahren Sie von Ihrem Kundenberater! 07 Silo-Unterziehfolien Silo-Schutzgitter – grün, frei von Schadstoffen, min. 10 Jahre UV-Stabil, sicherer Schutz vor Vögeln, Tieren mit Krallen, Vieh und Hagel Stretchfolien Hergestellt mit modernster Mehrschichttechnologie, sicherer Lauf auf Rund- und Quaderballen Farben: Weiß, ökogrün, dunkelgrün Breiten: 50cm, 75cm, Längen: 1500m, 1800m Rundballennetze Pressengarne Alle Produkte sind auf den Maschinen namenhafter Hersteller erprobt und geprüft worden! Bio - Futter aus dem Norden! Gesicherte Herkunft der Rohstoffe. Nährstoffergänzung im ökologischen Landbau – ein Thema das an Bedeutung gewinnt! Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Magnesia-Kainit – 11% K2O, 20% Na, 5% MgO, 4% S; besonders für die Grünland- und Feldfutterdüngung geeignet Wir über uns Dolophos26 – 26% P2O5, 40% CaO, 1% MgO, (Auswahl) weicherdiges Rohphosphat, granuliert Stickstoff-Dünger Haarmehl-Pellets – 14% N, 1% P2O5, 1,7% S, 95% TM, hygienisierte Schweineborsten, 4mm Pellet, Hühnertrockenkot, Komposte Patentkali – 30% K2O, 17% S, 10% MgO Kalke Schwefel-Dünger Sulgran plus granuliert - 90% elementarer Schwefel + 10% Bentonit, im 1000 kg BigBag Kieserit – 25% MgO, 20% S, natürliches Magnesiumsulfat Granukal S plus – 40% CaCO3, 10,5% S, schwefelhaltiger Kalk, granuliert, auch als BigBag-Ware erhältlich Granukal – 80% CaCO3, 5% MgCO3, granulierter Kalk, auch als BigBag-Ware erhältlich Rüdersdorfer Magnesiumkalk – 23% CaO, 12% MgO, Kalkdünger aus der Gewinnung/Verarbeitung von Kalkstein/Dolomit Saale Kalk I – 70% CaCO3, 15% MgCO3, kohlensaurer Magnesiumkalk Weitere für den ökologischen Landbau zugelassene Düngemittel liefern wir Ihnen gern – sprechen Sie uns an! Gut Rosenkrantz Bio-Futter GmbH & Co. KG Oderstraße 45 . 24539 Neumünster Telefon 04321 - 990250 www.bio-futter.sh Wir über uns 08 HaGe und Gut Rosenkrantz setzen erfolgreiche Kooperation fort Seit 2011 kooperieren die HaGe (Hauptgenossenschaft Nord AG) und Gut Rosenkrantz bei der Bio-Saatgutproduktion am Standort Malchin. Die HaGe übernimmt die Produktion am Standort und die Logistik, Gut Rosenkrantz kümmert sich um die Sortenauswahl, Vermehrungsplanung und den Vertrieb. erweiterten Lagermöglichkeiten zukunftsfähig macht. Gut Rosenkrantz wird sich unverändert um alle fachlichen Fragen und die Vermarktung kümmern. Inzwischen hat der Standort Malchin die Grenzen seiner Kapazität erreicht. Aufgrund seines Alters und seiner Struktur war eine Erweiterung nicht sinnvoll. Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen für unsere Vermehrer und unsere Saatgutkunden Zukunftssicherheit zu schaffen und bitten Sie uns weiter Ihr Vertrauen zu schenken. Daher wird die HaGe am Saatenstandort Demmin eine umfangreiche Investition vornehmen, die die Produktion von Bio-Saatgut mit moderner Technik und deutlich Der Umzug wird in 2 Phasen vorgenommen und soll bis zur Ernte 2016 abgeschlossen sein. EG-Kontrolle und Qualitätssicherung Lagerung und Aufbereitung des Saatgutes werden gemäß der Öko-Verordnung EG 834/2007 dem Kontrollverfahren durch eine anerkannte Kontrollstelle unterzogen (EG-Kontroll-Nr. DE-MV-034-9373-BDE). Um einen hohen Qualitätsstandard zu sichern, lassen wir weitere Untersuchungen am Saatgut durchführen. Die innere und äußere Saatgutqualität spielen eine bedeutende Rolle bei der Etablierung von Feldbeständen. Ökosaatgut muss den Landwirten einen sehr guten Feldaufgang sichern. Dieser ist abhängig von der Saatbettqualität, der Witterung nach der Aussaat und der Triebkraft des Saatgutes. Der Kaltkeimtest, bei 10° C in Erde durchgeführt, repräsentiert relativ gut die Feldaufgangsbedingungen in der Praxis. Er ist deshalb für uns ein sehr wichtiger Parameter für Triebkraft und allgemeine Vitalität des Saatgutes und wird grundsätzlich bei allen Saatgutpartien vorgenommen. Samenbürtige Krankheitserreger können die Triebkraft negativ beeinflussen und vor allem zur Weiterverbreitung wichtiger Krankheiten beitragen. Deshalb lassen wir in Ergänzung zum Kaltkeimtest das Saatgut auf die bedeutendsten phytosanitären Krankheiten untersuchen. Ihnen als Landwirt bietet das zusätzliche Sicherheit hinsichtlich des Befalls des Saatgutes folgender Fruchtarten mit typischen Erregern: Roggen – Spelzenbräune, Fusariumarten, Mutterkorn Triticale – Fusariumarten, Spelzenbräune, Steinbrand Weizen, Dinkel – Fusariumarten, Spelzenbräune, Steinbrand Gerste, Hafer – Flugbrand, Fusariumarten Erbsen, Ackerbohnen – Erregerkomplex Brennfleckenkrankheit Lupinen – Anthraknose Beim Saatgutkauf stellen wir Ihnen auf Wunsch neben Keimfähigkeit und Tausendkorngewicht gern auch die Ergebnisse dieser zusätzlichen Untersuchungen zur Verfügung. Vorsicht bei der Verwendung von im Betrieb erzeugten Nachbausaatgut! Vermeiden Sie unkontrolliertes Verschleppen von samenbürtigen Krankheiten wie Steinbrand bei Weizen. Uns bekannte Fälle von Steinbrand auf Praxisschlägen traten ausnahmslos bei mehr als einmaligem Nachbau auf! Natürlich wollen wir auch in den kommenden Jahren unsere Angebotspalette erweitern. Ständig sind wir auf der Suche nach den besten Sorten für den ökologischen Landbau. Daher sind uns Hinweise und Erfahrungen von Landwirten und den in Forschung und Beratung Tätigen sehr wichtig. Wenn Sie Hinweise oder Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. 09 10 Rundum für den ökologischen Landbau Saatgut - Beratung - Dienstleistung Biologischer Pflanzenschutz Wir beraten Sie objektiv und sachkundig zu Sortenfragen und Saatgut sowie zum Einsatz von biologischen Pflanzenschutz- und Lagerschutzpräparaten. Unser Produktbereich steht mit wissenschaftlichen Institutionen, Züchtungs- und Beratungseinrichtungen, Verbänden und Verarbeitern permanent in Verbindung. Dieses Wissen und die Erfahrungen unserer Saatgutvermehrer geben wir gerne an Sie weiter. Nährstoffergänzung im ökologischen Landbau Ein heikles Thema!? Welche Düngerarten sind erlaubt? Wann und in welcher Höhe dürfen Nährstoffe zugeführt werden? Bei dieser schwierigen Entscheidung unterstützen wir Sie mit fachkundiger Beratung und organisieren für Sie die Belieferung. Wollen Sie biologische Präparate einsetzen? Welche sind zulässig und können empfohlen werden? Wir haben Verbindung zu den Herstellern, geben Ihnen Hinweise zur Anwendung und kümmern uns um die Beschaffung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Pflegemaßnahmen mit dem Striegel Dieser Ratgeber basiert auf Recherchen und Forschungsarbeiten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen, Bearbeitung Martin Hänsel, mit freundlicher Genehmigung. 1. Voraussetzungen des Striegeleinsatzes: Aussaatmenge, Aussaattiefe und Oberflächenstruktur des Saatbettes stehen in einem äußerst engen Zusammenhang mit dem Erfolg beim Striegeln. Die Ablage des Saatgutes muss dabei tiefer sein als die Arbeitstiefe des Striegels. Keimendes Saatgut und Keimlinge, die von den Striegelzinken aus dem Bodenverband auch nur gelockert werden, neigen nämlich zum Austrocknen und Absterben. Eine Saattiefe von 3 - 4 cm bietet erfahrungsgemäß eine gute Basis zum Striegeln. Kräftige Kulturpflanzenkeimlinge aus Saatgut mit hohem TKG überstehen das Striegeln mechanisch besser als feingliedrige Pflanzen aus kleinen Samenkörnern. Insbesondere Körnerleguminosen lassen sich deswegen gut striegeln. Günstige Bedingungen für den Striegelerfolg bietet trockenes, sonniges Wetter am gesamten Arbeitstag. Dies fördert ein schnelles Abtrocknen freigelegter Unkrautkeimlinge. Bei Frostgefahr in der Nacht nach dem Striegeln muss auf die Arbeit unbedingt verzichtet werden. 2. Arbeitsgeschwindigkeit und Arbeitstiefe Über die Arbeitsgeschwindigkeit wird die Intensität des Striegelns wesentlich mitbestimmt. Das Maximum der Unkrautregulierung wird in vielen Fällen schon bei 6 km/h erreicht, höhere Geschwindigkeiten verbessern dann nur noch die betriebswirtschaftlichen Rechnungen durch optimierte Arbeitszeiten. Die Kulturpflanzenschäden nehmen bei noch höheren Geschwindigkeiten nicht zwangsläufig zu, so dass es sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht lohnt, hohe Arbeitsgeschwindigkeiten zu testen. Über die Arbeitstiefe der Zinken werden die Regulierungserfolge und die Kulturverträglichkeit maßgeblich beeinflusst. Als ausreichende Arbeitstiefe können 2 – 3 cm gelten. Unter insgesamt guten Bedingungen sind damit Regulierungserfolge gegen Unkrautkeimlinge von über 95 % erreichbar. 3. Einsatzzeitpunkt Der Einsatzzeitpunkt richtet sich zunächst an der Unkrautentwicklung aus. Unkräuter können im Keimblattstadium zu über 90% reduziert werden. Bei weiter entwickeltem Unkrautwuchs nimmt der Regulierungserfolg stark ab. Für die Feldkulturen zeichnen sich Zeitabschnitte ab, in denen sie besonders empfindlich gegenüber der mechanischen Belastung beim Striegeln sind. Indes müssen einige dieser bisher gültigen Sperrzeiten differenzierter betrachtet, verkürzt oder sogar aufgehoben werden. 4. Striegeln in den Kulturen Getreide lässt sich bei geeigneten Bodenverhältnissen in jedem Entwicklungsstadium striegeln. Insbesondere das Zweiblattstadium ist jedoch für Pflanzenverluste beim Striegeln empfindlich. Auch das Striegeln von jüngsten Getreidebeständen, etwa beim „Spitzen“ oder im Einblattstadium ist grundsätzlich möglich. Pflanzenverluste sind aber gerade beim „Spitzen“ nur schwer einschätzbar, mit einer erhöhten Saatstärke von 10-15 % dürften aber genügend Reserven für ausgefallene Pflanzen vorhanden sein. Ab dem 3-Blattstadium gilt das Getreide beim Striegeln als robust. Erdbedeckungen oder Entwurzelungen kommen jedoch weiterhin vor, so dass eine Optimierung der Einstellgrößen am Striegel wichtig bleibt. Setzen allerdings zu diesem Zeitpunkt die Pflegemaßnahmen erst ein, so ist mit viel zu weit entwickelten Unkräutern zu rechnen, die sich kaum noch mit dem Striegel beeinflussen lassen. Bei Körnerleguminosen lassen mehrjährige Versuchsergebnisse zur physikalischen Belastbarkeit von Jungpflanzen in den Stadien Auflaufen bis Vierblattstadium auf eine große Toleranz gegenüber Verschütten und sogar Sprossabriss schließen. Für die frühe Entwicklungsphase der Körnerleguminosen lässt sich demnach die Strategie ableiten, den Striegeleinsatz allein an der Unkrautentwicklung zu orientieren. Den kompletten Versuchsbericht erhalten Sie beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (www.smul.sachsen.de/lfulg) Fazit: 1. Striegeln bei Getreide, Körnerleguminosen, Mais, Kartoffeln zeitlich in Abhängigkeit von der Unkrautentwicklung ausführen 2. Unkraut im Keimblattstadium bekämpfen 3. Empfindliche Kulturstadien wenn möglich (z. B. 09-12) durch VA-Striegeln überbrücken, aber nicht Grundsatz 2 verletzen 4. Nicht häufiger oder intensiver als unbedingt erforderlich striegeln, keine unnötige Unkrautneukeimung anregen; Regenerationskraft der Kulturen nicht strapazieren 5. Kontrollflächen anlegen (Striegel auf Strecke von 20 m ausheben, 4-6 Wiederholungen) und lernen 11 Wintergerste Lagerneigung Halm- / Ährenknicken Mehltau Netzflecken Rhynchosporium Zwergrost Gelbmosaikvirus TKM Ertrag Stufe 1/2 Marktwareanteil Hektolitergewicht 5 6 4 7 6/5 4 6 6 6 1 6 6/7 7 6 LOMERIT Standort 2001 KWS Lochow mehrzeilig lehmiger Sand bis tiefgründige, kalkreiche und humose Lehmböden auch auf schwerem Lehm möglich Aussaat September Saattiefe: 2 - 4 cm Pflege Hektolitergewicht Marktwareanteil Ertrag Stufe 1/2 TKM Gelbmosaikvirus Zwergrost Rhynchosporium Netzflecken Mehltau Halm- / Ährenknicken Lagerneigung Auswinterung Pflanzenlänge Sortenbeschreibung Bewährter, leistungsstarker Ertragstyp mit sehr guter Kornausbildung und früher Abreife. optimale Saatzeit 01.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 300-400 Kö/m2 2009 KWS Lochow mehrzeilig Ernte bei Totreife kann zu Ähren- und Halmknicken führen Kornfeuchte möglichst < 15 % HIGHLIGHT 7 für alle Anbaulagen SEMPER Ernte 6 Bodenansprüche Saatzeit (kf. Kö /m2) Reduzierung des Unkrautdruckes im Vorfeld durch ordnungsgemäße Stoppelbearbeitung und gewissenhafte Saatbettbereitung ab 3-4-Blattstadium vorsichtiges Striegeln möglich bei Bedarf weitere Striegelgänge im Frühjahr, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S.11 2007 IG Pflanzenzucht mehrzeilig Auswinterung Futter- und Speisezwecke Ganzpflanzensilage Pflanzenlänge Verwendung Reife Wintergerste Reife 12 5 6 5/5 5 5 4 3 1 7 6/6 8 5 5 6 4 4 3/5 3 5 4 5 1 6 7/6 7 Bodenansprüche Für alle Anbaulagen. Sortenbeschreibung Aufgrund ihrer sehr guten Standfestigkeit besitzt SEMPER eine gute Eignung für Standorte mit hohem Lagerdruck. Durch ein hohes Hektolitergewicht erziehlt die Sorte auch auf Grenzstandorten und in Trockengebieten bessere Qualitäten. 6 Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 01.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 300-400 Kö/m2 TITUS Bodenansprüche Für alle Anbaulagen. Sortenbeschreibung Diese sehr lange Sorte überzeugt durch hohe Erträge bei sehr guter Gesundheit. Für alle Gerstenstandorte bestens geeignet, sehr hohe Tausendkorngewichte. 2012 Saaten Union GmbH mehrzeilig 01.09.-25.09. ideale Aussaatstärke 350-400 Kö/m2 6 4 4 3/7 3 5 5 3 1 6 7/7 7 Bodenansprüche Für alle Anbaulagen. Sortenbeschreibung Stabil hohe Erträge auch bei schwierigen Ertragsvoraussetzungen verspricht diese neue Sorte. Ein Einzelährentyp mit hoher Trockentoleranz und großem, schwerem Korn mit bester Vermarktungsqualität. Gute Winterfestigkeit und Standfestigkeit. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 6 Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 01.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 350-400 Kö/m2 6 13 Winterroggen Mehltau Rhynchosporium Braunrost Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Kornertrag Stufe 1/2 Fallzahl 5 6 3 4 4 4 6 3 5 4/3 5 DUKATO Standort 2008 Saaten Union GmbH Populationsroggen anspruchslos, daher besonders für leichte und leichteste Böden geeignet Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden geringe Ansprüche an Bodenreaktion, pH- Werte von 5,0 bis 6,0 Aussaat Mitte September bis Mitte Oktober Saattiefe: 1 - 2 cm (möglichst flach) Pflege Bodenansprüche Auch für leichteste und trockene Standorte. Sortenbeschreibung Diese sehr ertragsstarke Sorte kombiniert Gesundheit und Stabilität sowohl im Stand als auch im Ertrag. Sie ist lang und frohwüchsig, bestockt stark und gewährleistet so eine sehr gute Unkrautunterdrückung. Saatzeit (kf. Kö /m2) sehr gute Unkrautunterdrückung Unkrautregulierung bei Bedarf durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 bei guter Herbstentwicklung schon vor dem Winter möglich optimale Saatzeit 15.09.-25.10. ideale Aussaatstärke 250-350 Kö/m2 INSPECTOR Ernte 2013 Saaten Union GmbH Populationsroggen Fallzahl Kornertrag Stufe 1/2 TKM Kornzahl/Ähre Bestandsdichte Braunrost Rhynchosporium Mehltau Lagerneigung Pflanzenlänge Kornfeuchte möglichst < 15 % 5 6 5 7 5 3 4 3 5 3 6 Bodenansprüche Auch für leichteste Böden. Sortenbeschreibung Ein ertragreicher Populationsroggen für leichteste Standorte mit guter Braunrostresistenz. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 15.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 250-350 Kö/m2 3/3 6 4 4 4 3 6 5 6 4/4 Bodenansprüche Insbesondere vorteilhaft auf leichten Standorten mit begrenztem Ertragspotenzial. Sortenbeschreibung Eine junge Populationsroggensorte mit sehr hoher Ertragsleistung. Trotz langem Stroh ist er gut standfest, braunrostresistent und mehltautolerant. Saatzeit (kf. Kö /m2) CONDUCT 2006 KWS Lochow Populationsroggen Lagerneigung Brotgetreide, Futtergetreide Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage Pflanzenlänge Verwendung 15 Reife Winterroggen Reife 14 optimale Saatzeit 15.09.-25.10. ideale Aussaatstärke 250-350 Kö/m2 6 Wintertriticale Wintertriticale Lagerneigung Mehltau Blattseptoria Gelbrost Braunrost Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Ertrag Stufe 1/2 4 7 4 5 4 4 2 2 5 6 7 7/6 COSINUS Standort 2009 KWS Lochow relativ anspruchslos ab 25 Bodenpunkte anbauwürdig Aussaat Mitte September bis Mitte Oktober Saattiefe: 2 - 4 cm Pflege Bodenansprüche Besondere Eignung für Trockenregionen. Sortenbeschreibung Langstrohige Sorte, durch frühe bis mittlere Reife ist sie besonders gut für Trockenregionen geeignet. Saatzeit (kf. Kö /m2) Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt möglich, bei Bedarf mehrmals, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 Ernte optimale Saatzeitspanne 15.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 TULUS Kornfeuchte möglichst < 15 % Ertrag Stufe 1/2 TKM Kornzahl/Ähre Bestandsdichte Braunrost Gelbrost Blattseptoria Mehltau Lagerneigung Auswinterung Pflanzlänge 2009 Saaten Union GmbH 5 6 3 4 8 3 6 1 4 3 3 7 6 Bodenansprüche Für alle Anbaulagen, auch für schwächere Böden. Sortenbeschreibung Neue, sehr langstrohige und frühreife Sorte mit exzellenter Blattgesundheit und sehr hohem Ertragspotential. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 25.09.-25.10. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 5 7/7 4 3 4 2 2 3 7 8 Bodenansprüche Für alle Triticalestandorte und Saattermine. Sortenbeschreibung TULUS ist ein frühschiebender Einzelährentyp mit Top-Kornqualität und ausgezeichneter Winterhärte. Saatzeit (kf. Kö /m2) SECURO 2013 IG Pflanzenzucht Auswinterung Futtergetreide Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage Pflanzlänge Verwendung Reife 17 Reife 16 optimale Saatzeitspanne 25.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 7/7 Winterweizen Aussaat Mitte September bis Mitte/Ende Oktober Saattiefe: 2 - 4 cm Pflege 4* 3* 4* 5* 5* 6* 5/5* 8* Sedimentationswert Rohproteingehalt Fallzahl Ertrag Stufe 1/2 TKM Kornzahl/Ähre Bestandsbräune Ährenfusarium Braunrost Gelbrost 5* Gelbrost Braunrost Ährenfusarium Bestandsbräune Kornzahl/Ähre TKM Ertrag Stufe 1/2 Fallzahl Rohproteingehalt Sedimentationswert 2 2 3 3 3 2 4 4 6 5/– 8 8 9 Sortenbeschreibung Diese ökologisch gezüchtete Sorte ist äusserst gesund und liefert sehr hoher Backqualität. Sie ist sehr auswuchsfest und vital. optimale Saatzeitspanne 15.09.-30.10. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 7* 2012, IG´ Pflanzenzucht Qualitätsstufe E 4* Bodenansprüche Für alle Weizenböden geeignet. Sortenbeschreibung Die neue Züchtung XERXES ist ein ertragsstarker und qualitativ hoher und stabiler E-Kolbenweizen für den Ökoanbau. Er ist fallzahlstabil, langstrohig bei geringer Lagerneigung und sehr spätsaattolerant. 7* 6 8 2* 6* 2* 4 3 4 2 6 5*/– 6 9 9 Bodenansprüche Bessere Böden bevorzugt. Sortenbeschreibung BUTARO ist eine Steinbrand-resistente Bio-Sorte mit sehr hoher Backqualität und guter Unkrautunterdrückung. Die winterharte Sorte besitzt eine hohe Fusarium- und Gelbrost-Widerstandsfähigkeit und ist wenig Flugbrand-anfällig. Bei intensivem Anbau ist auf Standfestigkeit zu achten. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 15.09.-30.10. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 ASTARDO 8* –* 6* 2* 5* –* 2* 3* 4* 4* 6* 7* 2009, BayWa AG Qualitätsstufe E 5* Bodenansprüche Für alle Weizenböden, besondere Eignung für leichte Standorte. Sortenbeschreibung Sehr langwüchsiger Grannenweizen mit mittelfrüher Abreife und exzellenter Vermarktungsqualität. 01.10.-30.11. optimale Saatzeitspanne 20.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 6 3 4 4 7 3 4 4 5 – 6 8 öko/– optimale Saatzeitspanne ELIXER 5 9 9 KWS LOCHOW Qualitätsstufe E 2 Bodenansprüche Für alle Weizenböden geeignet. Sortenbeschreibung Der extrem früh reifende begrannte Premiumweizen ist aufgrund seiner überdurchschnittlichen Klebergehalte besonders für den Ökoanbau geeignet. * * * * Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 15.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 *alles Züchtereinstufungen 4 9* 9* 3 4 Saatzeit (kf. Kö /m2) Saatzeit (kf. Kö /m2) ARNOLD 3 4*/2* 2* Blattseptoria Mehltau Auswinterung Pflanzenlänge Lagerneigung 4* 4 Bessere Böden bevorzugt. 2009, Dottenfelder Hof, Dr. Hartmut Spies Qualitätsstufe E Kornfeuchte möglichst < 15 % 5* 7 Bodenansprüche BUTARO Ernte 6* 5 Saatzeit (kf. Kö /m2) Unkrautregulierung i. d. R. mit dem Striegel ab dem 3 - 4-Blattstadium, siehe auch Ratgeber zum Streigeleinsatz S. 11 Netzecke und Hacke (beim Anbau in weiter Reihe) sind jedoch auch gut geeignet tolerant gegen einen harten Striegelstrich meist reichen ein bis zwei Striegelgänge im Frühjahr aus XERXES Blattseptoria 2005, Getreidezüchtung Peter Kunz Qualitätsstufe E Mehltau WIWA günstig: tiefgründige, mittlere bis schwere Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Lehm, humusreiche Ton-, Lößlehm- und Schwarzerdeböden) und ausgewogener Wasserversorgung Lagerneigung Standort Auswinterung Brot- und Backgetreide, Futtergetreide Pflanzenlänge Verwendung Reife Winterweizen Reife 18 * * * * * * * * * * * 2012, Saaten Union GmbH Qualitätsstufe C 6 5 4 5 2 4 2 2 4 5 8 4 9/9 6 Bodenansprüche für alle Weizenböden geeignet Sortenbeschreibung Ertragsstärkster Masseweizen mit hoher Fusariumtoleranz und ausgezeichneter Winterfestigkeit. Durch frühes Ährenschieben ideal als Stoppel- und Frühsaatweizen. Auch als Brauweizen geeignet. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.09.-20.10. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 *alles Züchtereinstufungen 19 Dinkel Verwendung Brotgetreide, findet aber auch Einsatz in der Teigwaren- und Gebäckherstellung Standort anbauwürdig auf Sandböden ab 35 Bodenpunkte (anspruchsloser als Weizen) genügsam, winterhart und für feuchte Lagen geeignet Aussaat 01.-15. Oktober gedrillt werden sog. Vesen (Korn befindet sich noch von Spelzen umschlossen an einem Spindelstück, meist 2 Körner in einer Vese) Saattiefe: 4-5 Zentimeter relativ spätsaattolerant und bestockungsfreudig Pflege Unkrautregulierung erfolgt mit Striegel und Netzegge (ab 4 Blattstadium), siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 ein bis zwei Striegelgänge reichen i. d. R. im Frühjahr aus Ernte Lagerneigung Mehltau Blattseptoria Gelbrost Braunrost Betsandsdichte TKM Vesenertrag Stufe 1/2 2000, BayWa AG Auswinterung EBNERS ROTKORN Pflanzenlänge zur Milch- bzw. Teigreife (Grünkern) oder nach völliger Abreife (Dinkelmehl) geerntet werden Vesen, das Korn wird erst in einem späteren Schälgang aus den Spelzen gelöst Reife 20 6* 9* 3* 7* 7* 6* –* 5* –* 2* 7*/7* Bodenansprüche Rauhe Lagen und schwächere Böden. Sortenbeschreibung Ein reiner Dinkel ohne Weizeneinkreuzung, der sich durch hohe Erträge mit sehr guten Qualitäten auszeichnet. Sehr lang, standfest und winterhart. Aus biologisch-dynamischer Züchtung. Saatzeit optimale Saatzeit 21.09.-20.10. ideale Aussaatstärke 160-200 Vesen ZOLLERNSPELZ 2006, Saaten Union GmbH 6 4 4 3 5 5 2 5 4 6 8/7 Bodenansprüche Alle Standorte, bessere Böden bevorzugt. Sortenbeschreibung Ertrags- und qualitätsbezogene Sorte, die kürzer im Wuchs, aber stark im Ertrag ist. Sehr standfest auch für sehr gute Böden. Saatzeit optimale Saatzeit 11.09.-20.10. ideale Aussaatstärke 120-180 Vesen *alles Züchtereinstufungen Sommerweizen Im ökologischen Landbau sollten optimale Saatbedingungen das Ziel sein! Fehler bei der Saat sind später meistens nicht zu korrigieren. Sommerweizen Verwendung v.a. Brot- und Backgetreide, aber auch Futtergetreide Standort günstig: tiefgründige, mittlere bis schwere Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Lehm, humusreiche Ton-, Lößlehm- und Schwarzerdeböden) und ausgewogener Wasserversorgung Aussaat Februar bis Anfang März bei Sorten mit Wechselweizeneignung ab Anfang November Saattiefe: 2 - 4 Zentimeter Pflege Unkrautregulierung i. d. R. mit dem Striegel ab dem 3 - 4-Blattstadium, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 Netzegge und Hacke (beim Anbau in weiter Reihe) sind jedoch auch gut geeignet tolerant gegen einen harten Striegelstrich meist reichen ein bis zwei Striegelgänge im Frühjahr aus Blattseptoria Gelbrost Braunrost Ährenfusarium Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Ertrag Stufe 1/2 Fallzahl Rohproteingehalt Sedimentationswert 4 5 4 3 4 7 4 5 6 2 9 6/5 7 9 9 KWS SCIROCCO 2008 KWS Lochow Qualitätsstufe E Bodenansprüche Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen. Sortenbeschreibung KWS SCIROCCO ist ein ertragsstarker E-Weizen mit sehr hohem Proteingehalt uns sehr guter Trockenheitsresistenz, er hat ein sehr hohes Tausendkorngewicht. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne bis 30.04. ideale Aussaatstärke 400-500 Kö/m2 SONETT 2010 Syngenta Qualitätsstufe E 5 5 3 2 5 2 3 6 6 6 4 6/5 7 9 Bodenansprüche Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen. Sortenbeschreibung SONETT überzeugt als sehr blattgesunder Sommerweizen mit hervorragenden Qualitätseigenschaften und überdurchschnittlichen Kornerträgen. 9 Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne bis 30.04. ideale Aussaatstärke 400-500 Kö/m2 QUINTUS 2013 Saaten Union GmbH Qualitätsstufe A 5 4 4 4 4 2 2 3 5 5 7 8/7 6 7 Bodenansprüche Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen. Sortenbeschreibung Die begrannte Sorte QUINTUS ist ein äußerst ertragsstarker Masseweizen, ideal für den Futterweizenanbau oder für Lagen mit starkem Wilddruck. Ernte Kornfeuchte möglichst < 15 % Mehltau Im Frühjahr beginnen die Sommerkulturen dem Boden später Nährstoffe zu entziehen als Wintergetreide. Deshalb treten bei Sommergetreide die typischen „Hungerphasen“, wie häufig bei frühschossendem Wintergetreide zu beobachten, selten auf. Weil beim Anbau von Sommergetreide der Boden später bedeckt und beschattet wird, was zu Nachteilen in der Bodengare, der Unkrautunterdrückung und zu schlechterer Ausnutzung der Winterfeuchte führt, sind viele Betriebe bestrebt, zum frühestmöglichen Termin mit der Saat zu beginnen. Doch nicht immer bringt ein sehr früher Drilltermin pflanzenbauliche Vorteile. Selbst sehr gesundes Öko-Saatgut kann in kalten, übernässten Boden gesät von Bodenpilzen angegriffen werden, wenn die Keimphase länger als zwei Wochen dauert. Mehrfache flache Bodenbearbeitung vor der Saat, in Abständen von einigen Tagen, vernichtet einen Teil der Unkräuter vor der eigentlichen Aussaat und verschafft Wachstumsvorteile im ausreichend abgetrockneten und erwärmten Saatbett. Lagerneigung Im ökologischen Landbau haben Sommerungen wegen der Notwendigkeit einer abwechslungsreicheren Fruchtfolge eine große Bedeutung. Pflanzenlänge Sommergetreide Reife 24 Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-30.04. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 9 25 Sommergerste Ährenknicken Mehltau Netzflecken Rhynchosporium Zwergrost Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Kornertrag Stufe 1/2 Marktwareanteil Hektolitergewicht 5 3 4 5 4 2 5 5 4 6 6 6 6/6 7 6 STREIF milde alkalische Lehm- und sandige Lehmböden ohne Bodenverdichtungen Staunässe im Wurzelbereich vermeiden Sorten mit etwas längerer Halmlänge eignen sich besser für ertragsschwache, trockene Anbaulagen 2007 IG Pflanzenzucht Brau-/Futtergerste Aussaat Anfang März bis Anfang Mai, sobald der Schlag abgetrocknet und befahrbar ist auf feinkrümeliges und gut hergerichtetes Saatbett achten Saattiefe: 2-4 cm Pflege Bodenansprüche Für alle Böden. Sortenbeschreibung STREIF ist eine Braugerstensorte, die mittlerweile als Futtergerste eingestuft wurde. Sie hat eine sehr hohes Ertragsniveau auch auf schlechteren Standorten und überzeugt durch gute Gesundheit. Saatzeit (kf. Kö /m2) Unkrautregulierung durch Striegeln im Vorauflauf und ab dem 3. Blatt, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 Ernte optimale Saatzeitspanne 01.03.-01.05. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 CATAMARAN Hektolitergewicht Marktwareanteil Kornertrag Stufe 1/2 TKM Kornzahl/Ähre Bestandsdichte Zwergrost Rhynchosporium Netzflecken Mehltau Ährenknicken Halmknicken Lagerneigung Pflanzenlänge Kornfeuchte möglichst < 15 % 2011 KWS LOCHOW Braugerste 5 3 5 6 5 3 5 5 3 8 6 5 7/7 7 6 Bodenansprüche Für alle Böden. Sortenbeschreibung CATAMARAN ist eine neue sehr ertragsstarke Braugerste mit ausgeglichenem Gesundheitsprofil. Durch die sehr gute Brauqualität hat sie die Verarbeitungsempfehlung 2013 vom Sortengremium des Berliner Programms. Saatzeit (kf. Kö /m2) EUNOVA 2000 IG Pflanzenzucht Futtergerste Halmknicken Standort Lagerneigung überwiegend Futtergerste, aber auch Schäl- und Braugerste Pflanzenlänge Verwendung Reife Sommergerste Reife 26 5 5 5 4 4 2 4 4 – 5 5 6 6/– Bodenansprüche Für alle Böden. Sortenbeschreibung EUNOVA ist eine wüchsige großkörnige Sorte mit etwas längerem Stroh, hohem Ertragspotential und guter Unkrautunterdrückung. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-01.05. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m 8 7 optimale Saatzeitspanne 01.03.-01.05. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 MARTHE 2005 Saaten Union GmbH Braugerste 5 3 4 5 4 2 5 5 4 6 6 6 6/6 7 Bodenansprüche Für alle Böden. Sortenbeschreibung Langjährig erfolgreiche, akzeptierte und empfohlene Braugerstensorte im Ökolandbau. Sie hat stabil hohe Vollgersteerträge, eine mittelfrühe Reife und eine gute Gesundheit. 2 Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-01.05. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 6 27 Hafer Sommerroggen Variationen Spelzhafer: gelbe, weiße oder schwarze Spelzen Nackthafer: Fehlen der Spelzen Brotgetreide, Futtergetreide als Stoppelfrucht zur Gründüngung (z. B. nach großkörnigen Leguminosen) Verwendung Standort Lebensmittelindustrie und Futtergetreide leichte Standorte, keine besonderen Ansprüche Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden geringe Ansprüche an Bodenreaktion, pH- Werte von 5,0-6,0 Grünhafer im Haupt- und Zwischenfruchtanbau Standort stellt nur geringe Ansprüche an den Boden, sofern die Wasserversorgung ausgeglichen ist bevorzugt leicht saure Bodenreaktion (pH 6,0-6,5) Aussaat März Saattiefe: 1-2 cm (möglichst flach) Aussaat März, möglichst früh 29 Verwendung Saattiefe: 3-5 cm Pflege Pflege Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt möglich, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 bei Bedarf nach der Saat anwalzen Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln ab dem 4. Blatt sinnvoll, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 Ernte Kornfeuchte möglichst < 15 % Ernte 2008, IG Pflanzenzucht gelb 3 4 4 6 6 5 5 6 6 6/6 2 Für alle Böden, auch leichte Standorte. Sortenbeschreibung MAX ist der vermarktungssichere, frühreife und ertragsstarke Elite-Hafer. MAX überzeugt durch sein sehr hohes Hektolitergewicht sowie einen niedrigen Spelzenanteil und zeichnet sich durch eine ausgezeichnete Schälqualität aus. Pflanzlänge Lagerneigung Braunrost Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Kornertrag 1 Fallzahl Rohproteingehalt 2005 KWS LOCHOW 5 3 6 5 6 5 6 7 6 6 Bodenansprüche Für alle Böden, besonders für leichte austrocknungsgefährdete Lage geeignet. Sortenbeschreibung ARANTES ist ein hoch ertragreicher Bestandesdichtetyp und als einziger mit der Note 7 im Kornertrag durch die BSA eingestuft. Saatzeit (kf. Kö /m2) Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 20.02.-10.04. ideale Aussaatstärke 350-400 Kö/m 2003, Saaten Union GmbH weiß 5 ARANTES Bodenansprüche IVORY Reife Kornertrag Stufe 1/2 TKM Kornzahl/Rispe Bestandsdichte Mehltau Halmknicken Lagerneigung Pflanzenlänge Reifeverzögerung des Strohs 5 Ährenscheiben MAX Reife Kornfeuchte möglichst < 15 % Rispenschieben 28 3 4 2 5 5 5 5 4 6 1 9 4/4 2 Bodenansprüche Besonders für mittlere und bessere Böden geeignet. Sortenbeschreibung Frühschiebender Weißhafer mit hoher Ertragsleistung und ausgewogenen agronomischen Merkmalen. Sehr großes Korn bedingen den geringen Spelzenanteil, was ihn zu einem sehr guten Schälhafer macht. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 20.02.-10.04. ideale Aussaatstärke 330-380 Kö/m2 optimale Saatzeit 01.03.-31.03. ideale Aussaatstärke 350-400 Kö/m2 Leguminosen Sommertriticale Großkörnige Leguminosen Verwendung Futtergetreide Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage Neben Klee und Luzerne ist der Anbau von großkörnigen Leguminosen eine Möglichkeit, Stickstoff in den Kreislauf Boden - Pflanze - Tier - Boden einzuführen. Deshalb sollten im ökologischen Landbau Ackerbohnen, Erbsen oder Lupinen einen festen Platz in der Anbauplanung einnehmen. Die Luftstickstoffbindung der Leguminosen wird häufig überschätzt. Für die Folgefrucht sind in der Regel nicht mehr als 50 bis 100 kg N/ha nutzbar. Je höher die Ertragsleistung der Leguminosen desto höher ist auch die Luftstickstoffbindung. Sorgfältige Ackerkultur und richtige Bestandesführung führen demzufolge zwangsläufig zu höherer Stickstofflieferung in den Boden. Standort relativ anspruchslos Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden ab ca. 25 Bodenpunkte anbauwürdig Aussaat Anfang März bis Anfang April (bei Saaten mit Wechseleignung Aussaat schon ab Anfang November möglich) Saattiefe: 2-4 cm Pflege 31 Einige Tipps zur Optimierung der Ausnutzung des Leguminosenstickstoffs: keine unnötige Stoppelbearbeitung nach Aberntung der Flächen nach Möglichkeit Erbsen und Ackerbohnen immer mit Untersaaten (Deutsches Weidelgras, Welsches Weidelgras oder Knaulgras) anbauen nach der Ernte Zwischenfrüchte aussäen, wie zum Beispiel Phacelia, Futterraps, Senf, Sommerroggen, Ölrettich, Buchweizen gute Unkrautunterdrückung Unkrautregulierung bei Bedarf durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 Ernte Reife Pflanzenlänge Lagerneigung Mehltau Blattseptoria Gelbrost Braunrost Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Kornertrag Stufe 1/2 Kornfeuchte möglichst < 15 % Ährenscheiben 30 4 5 6 7 3 4 2 4 5 6 6 8/8 DUBLET 2006 DANKO Bodenansprüche Sortenbeschreibung DUBLET ist eine 2006 durch das Bundessortenamt zugelassene Sommertriticale-Sorte mit sehr hohem Ertragspotential. Die Sorte hat eine mittlerer Pflanzenlänge und gute Resistenzeigenschaften. DUBLET ist für alle Lagen geeignet. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 01.03.-31.03. (so früh wie möglich) ideale Aussaatstärke 380-450 Kö/m2 Alle Impfstoffe werden in hochwirksamer FlüssigFormulierung angeboten: 75 ml reichen zur Behandlung von 1 ha bei üblicher Aussaatstärke, 400 ml reichen für 8 ha. Die Haltbarkeit der Bodenimpstoffe ist begrenzt auf 6 Monate ab Abfülldatum bei kühler Lagerung (1-6 °C). Radicin Trifol - für Luzerne, Kleearten und Esparsette Radicin Pisum - für Erbsen und Wicken Radicin Phaseo - für Acker-, Busch- und Gartenbohnen Radicin Lupin - für Lupinen und Serradella Radicin Soja - für Soja Aussaat Mitte März bis April Saattiefe: 4-6 cm Pflege Blindstriegeln bis ca. 5-8 Tage nach der Saat möglich, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 weitere Striegelgänge ab 2. Fiederblatt bis kurz vor dem Verranken sinnvoll spätestens beim Ranken der Erbsen sollten keine Pflegemaßnahmen mehr durchgeführt werden, um Schädigungen der Pflanzen zu vermeiden Ernte Reife Pflanzenlänge Lagerneigung Ascochyta (Nur bei Ackerbohne) Botrytis (Nur bei Ackerbohne) TKM Kornertrag Rohproteinertrag Rohproteingehalt 2008, KWS LOCHOW Futtererbse Blühdauer ALVESTA Blühbeginn mit ca. 17 bis 19 % Feuchte möglich, wenn der Bestand zu einem Teppich zusammengefallen ist lagerfähig ab 14 % – 4 4 3 6 3 4* 4* 6 8 8 5 Bodenansprüche Für alle Erbsenstandorte. Sortenbeschreibung Eine sehr ertragsstarke Futtererbse mit günstiger TKM und guter Standfestigkeit. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-30.04. ideale Aussaatstärke 80 - 100 Kö/m2 MYTHIC 2011, BayWa AG Futtererbse – 4 5 3 6 3 – – 6 7 7 6 Bodenansprüche Für alle Standorte ohne extreme Lageranfälligkeit. Sortenbeschreibung Mittellange kleinkörnige Sorte mit guter Standfestigkeit. Aufgrund hohem bis sehr hohem Proteingehalt ideal für die Fütterung geeignet. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-30.04. ideale Aussaatstärke 80-100 Kö/m2 *alles Züchtereinstufungen Ascochyta (Nur bei Ackerbohne) Botrytis (Nur bei Ackerbohne) TKM Kornertrag Rohproteinertrag Rohproteingehalt 2007, BayWa AG Futtererbse Lagerneigung RESPECT günstig: milde, humusreiche und warme mittlere Bodenverhältnisse anbauwürdig auf Sandböden ab 28-30 Bodenpunkte zähe Ton-, arme Sand- und kalkarme Moorböden sowie Böden mit Staunässe scheiden aus Pflanzenlänge Standort Reife Futternutzung Blühdauer Verwendung Blühbeginn Körnererbse Tanningehalt (Nur bei Ackerbohne) 32 Tanningehalt (Nur bei Ackerbohne) Körnererbse – 4 4 4 7 1 – – 6 6 6 5 Bodenansprüche Für alle Erbsenstandorte. Auch Standorte mit erhöhter Lageranfälligkeit. Sortenbeschreibung Die Sorte mit bester Standfestigkeit. Sehr hohe Bestandeshöhe und dadurch gute Unkrautunterdrückung und geringe Spätverunkrautung zur Ernte. Ausgezeichnete Mähdruschfähigkeit und Erntbarkeit. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-30.04. ideale Aussaatstärke 80-100 Kö/m2 33 gut geeignet: tiefgründige, gut durchlüftete, feuchte Böden in möglichst kühlfeuchten Lagen Standorte mit über 45 Bodenpunkten, opt. pH-Werte von 6,0 - 7,0 Aussaat Unkrautregulierung erfolgt durch Striegeln im Vorauflauf und erst wieder ab dem 3-Blattstadium, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 bewährt hat sich zur Unkrautregulierung auch der Einsatz der Maschinenhacke Ernte Totreife: wenn sich Hülsen und Stengel vollständig schwarz verfärbt haben ab Körnerfeuchte zwischen 17-19 % möglich lagerfähig ab 14 % TKM Kornertrag Rohproteinertrag Rohproteingehalt –* –* –* 5* 8* 6* –* –* 7* –* –* –* Bodenansprüche Für alle Standorte geeignet, auch Grenzstandorte und Höhenlagen. Sortenbeschreibung BIORO ist robust, sehr lang sehr rasch in der Jugendentwicklung. Sie unterdrückt Unkraut sehr gut. BIORO ist frostunempfindlich und kann früh gedrillt werden. Ende Februar (ab Beginn der Befahrbarkeit der Böden) bis Mitte März Saattiefe: 6-10 cm Pflege Botrytis (Nur bei Ackerbohne) 2011, BayWa AG Ackerbohne Ascochyta (Nur bei Ackerbohne) BIORO Lagerneigung Standort Pflanzenlänge Futternutzung (Tanninarme Sorten können zu einem höheren Anteil in der Fütterungsration insbesondere bei Schweinen eingesetzt werden, Vicin- und Convicinarme Sorten sind besonders für den Einsatz im Geflügelfutter (Mast und Legehennen) Reife Verwendung Blühdauer Ackerbohne Blühbeginn 34 Tanningehalt (Nur bei Ackerbohne) Ackerbohne Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne Ende Februar bis Ende April ideale Aussaatstärke 120 - 130 Kö/m2 FUEGO 2004, Saaten Union GmbH Ackerbohne 9 4 – 5 5 2 5 4 7 7 7 4 Bodenansprüche Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet. Sortenbeschreibung Langjährig sehr leistungsfähige Sorte mit guter Standfestigkeit und mittlerer Wuchslänge. Hohe Proteinerträge, verbunden mit früher Blüte. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C ideale Aussaatstärke 40-50 Kö/m2 FANFARE 2012, Saaten Union GmbH Ackerbohne 9 4 – 5 6 2 – 4 6 8 8 4 Bodenansprüche Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet. Sortenbeschreibung Sehr hohe Korn- und Proteinerträge liefert diese neue Sorte. Sehr gute Standfestigkeit, eine frühe Blüte und Abreife sowie ein etwas längerer Wuchs runden die Sorte ab. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C ideale Aussaatstärke 40-50 Kö/m2 TIFFANY 2004, Saaten Union GmbH Ackerbohne –* 5* –* 4* 5* 3* –* –* –* 7* 8* Bodenansprüche Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet. Sortenbeschreibung Ertragsstarke Sorte mit sehr hohem Proteingehalt. Buntblühend und früh, mittellang und standfest. Aufgrund stark reduzierter Vicin- und Convicingehalte besonders für die Geflügelfütterung geeignet. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C ideale Aussaatstärke 40-50 Kö/m2 *alles Züchtereinstufungen 5* 35 Wuchstypen leichte, gut durchlässige Standorte keine zu hohen pH-Werte (Kalkchlorose, v. a. Gelbe Lupine) opt. pH-Werte für die Blaue Lupine von 5,0-6,8 Aussaat Mitte März bis Mitte April Saattiefe: 2-4 cm Pflege vor der Aussaat 1 - 2-malige flache Bearbeitung des Saatackers Samenunkräuter können nach der Aussaat mit Striegel oder Egge bearbeitet werden (Blindstriegeln), jedoch nicht zu spät, da unter günstigen Bedingungen eine zeitige Keimung möglich ist ab dem 3.-4. Fiederblatt weitere Striegelgänge möglich, striegeln bzw. hacken sollte erst in den Mittagsstunden erfolgen, wenn der Turgor (innrer Wasserdruck der Pflanze) abnimmt und somit die Verletzungsgefahr sinkt bei Bedarf sollten die Striegelarbeiten wiederholt werden, bis die Lupinen den Boden bedecken bzw. in die Streckungsphase gehen, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 Ernte Mähdrusch, wenn die Hülsen braun sind und die Körner rascheln (Totreife) optimale Erntefeuchte liegt bei 14 bis 18 % aufgrund der geringen Platzfestigkeit der Hülsen (gerade bei Blauen Lupinen) dürfen die Lupinen nicht überständig werden TKM Kornertrag Rohproteinertrag Rohproteingehalt – 3 – 5 4 5 – – 6 8 7 4 Bodenansprüche Leichte bis mittlere Böden, pH 5,5 bis 6,8. Sortenbeschreibung Verzweigungstyp mit sehr hoher Ertragsleistung auf allen Standorten. Hohe TKM, dadurch geringer Schalenanteil. Besondere Eignung für den ökologischen Anbau durch starke Verzweigung und schnelles Schließen der Bestände. determiniert (endständig) Verzweigungstyp Standort Botrytis (Nur bei Ackerbohne) 2003, BayWa AG Lupine, verzweigt Ascochyta (Nur bei Ackerbohne) Gelbe Lupine Weiße Lupine Blaue Lupine (z. Zt. größte Anbaubedeutung, da toleranter gegen Anthraknose als Gelbe oder Weiße Lupine) BOREGINE Lagerneigung Arten Pflanzenlänge Bitterlupinen: Gründüngung Süßlupinen: eiweißreiches Grün- und Körnerfutter, Zwischenfruchtanbau Reife Verwendung Blühdauer Lupine Blühbeginn 36 Tanningehalt (Nur bei Ackerbohne) Lupine Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 15.03-15.04. ideale Aussaatstärke 90-100 Kö/m2 BORUTA 2001, BayWa AG Lupine, endständig – 4 – 4 3 3 – – 3 5 5 5 Bodenansprüche Ertragliche Vorzüge auf besseren oder maritim geprägten Standorten. Sortenbeschreibung Mittlerer bis hoher Kornertrag und ausgeglichene Ertragsleistung. Hervorragende Standfestigkeit. Gleichmäßige, frühe bis mittlere Abreife. Verlustarme Ernte, da höchste Pflanzenlänge unter den endständigen Typen. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 20.03.-10.04. ideale Aussaatstärke 120-130 Kö/m2 An folgenden Symptomen ist Anthraknose zu erkennen: 1. Frühsymptome kurz nach dem Feldaufgang: Pflanzen aus kranken Samen sind kleiner und wachsen kümmerlich, der Keimspross ist verkrümmt und die Keimblätter sind deformiert. Günstig ist es, wenn diese Pflanzen nach der Keimung schnell absterben (Ausschaltung des Infektionspotenzials) 2. Hauptsymptome kurz vor und während der Blüte: deutlich sichtbarer länglicher Fleck auf einer Seite des Stängels, meist braune oder braunrote Sporenlager erkennbar, oberhalb dieses nekrotischen Flecks wächst der Blütentrieb verdreht weiter oder krümmt sich zum Boden hin, die befallenen Triebe sterben häufig ganz ab, Nebentriebe können ebenfalls infiziert werden 3. Hülsenbefall während der Ausreife: bei sehr frühem Befall bleiben die Hülsen klein und verkümmern, entwickeln keine Samen, späterer Hülsenbefall zeigt sich in Deformierungen mit eingesunkenen Flecken (darauf häufig Sporenlager zu finden) und unterentwickelten kleinen Körnern, die meist braune oder schwarze Verfärbungen aufweisen. Später Hülsenbefall wird oft übersehen! Um die Anthraknosegefahr einzudämmen, sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: optimale Saatbedingungen für einen raschen Feldaufgang anstreben und eine zügige Jugendentwicklung garantieren (ausreichende Bodenerwärmung, flache, gleichmäßige Saatgutablage, guter Bodenschluss) Bestandesdichte nicht überziehen und konkurrenzkräftige, hochwüchsige Unkräuter ausschalten, die Bestände müssen nach Niederschlägen rasch abtrocknen mechanische Verletzungen an den Pflanzen vermeiden (Wildverbiss), bei sauberen Beständen u. U. auf das Striegeln verzichten, feuchte Bestände nicht begehen Befallsherde (am Vorgewende beginnend) sofort bei trockenem Wetter abmähen, einzelne befallene Pflanzen selektieren (im Plastiksack vom Feld tragen), Spätbefall an Hülsen beachten! Der Nachbau von Lupinen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Züchters gestattet. 37 Lupine Saatgutimpfung der Leguminosen mit Rhizobium-Präparaten Verwendung Sehr eiweißhaltige Futterkomponente sowie für die menschliche Ernährung nach Wärmebehandlung (toasten) Leguminosenart Rhizobiumart Rotklee, Weißklee, Perserklee, Schwedenklee, Inkarnatklee Rhizobium leguminosarum biovar. trifolii Luzerne, Gelbklee, Weißer Steinklee Rhizobium leguminosarum biovar. meliloti Hornschotenklee Rhizobium leguminosarum biovar. loti Lupinenarten, Serradella Bradyrhizobium lupinii Erbsenarten, Wicken, Ackerbohnen Leguminosenart Gemüsebohnen Rhizobium leguminosarum biovar. viceae Rhizobium leguminosarum biovar. phaseoli Arten 0-Sorten bis 0000-Sorten zeigen die Reifegruppe an (0 = spät, 0000= sehr früh) 000-Sorten haben einen Wärmebedarf vergleichbar wie Körnermais 240-250 K. Standort Gunstlagen (schnell erwärmende Böden) mit angepasstem pH-Wert und feinkrümeligem Saatbett (reagiert empfindlich auf Bodenverdichtungen). Auf trockenen, sandigen Standorten nur mit Beregnung wirtschaftlich. Kein steiniger Boden, da der Hülsenansatz sehr tief ist. Aussaat Ab einer Bodentemperatur über 10 Grad Celsius ab Mitte April bis Anfang/Mitte Mai Saattiefe 2-5 cm je nach Standort (je schwerer der Boden, desto flacher) Aussaatstärke: 65-70 Kö/m2 Pflege Möglichst als Hackfrucht anbauen, auf die Beikrautregulierung in der Reihe achten. Wenn möglich mit Striegel flankieren (unbedingt Blindstriegeln). Schläge mit geringem Beikrautdruck auswählen Pflege Bei den Präparaten handelt es sich um Zuchtstämme, die aufgrund ihrer hohen Stickstoffbindungsleistung ausgewählt und vermehrt worden sind. Daneben sind sie auch hinsichtlich ihrer Überlebensfähigkeit bis zur Infektion der Wirtspflanze selektiert. Damit kann der Eintrag von Stickstoff als ertragsbegrenzender Faktor in die Fruchtfolge des ökologischen Landbaus erhöht werden. Pflanzenlänge Lagerneigung Kornausfall TKM Peronospora Sclerotinia 1997 Saatbau Linz Sojabohne Reife MERLIN Jugendentwicklung In zahlreichen Versuchen sind erhebliche Ertragssteigerungen durch den Einsatz von Rhizobium-Präparaten nachgewiesen worden, bedingt durch eine effizientere Stickstoffbindung und -bereitstellung für die Wirtspflanze. Geringe Preise für Mineralstickstoff in der konventionellen Landwirtschaft und derallgemeine Rückgang des Leguminosenanbaus haben die Rhizobium-Impfung in den Hintergrund gedrängt. Aber gerade bei der Umstellung von Flächen auf den ökologischen Landbau darf ihre Anwendung als Mittel einer sicheren und hohen Stickstoffbindung nicht vernachlässigt werden. Nabelfarbe Ab einer Kornfeuchte < 20%, schonende Trocknung auf < 13% zur Erreichung der Lagerfähigkeit dunkelbraun Die praktikabelste und verbreiteteste Methode der Anwendung, der sogenannten Impfung, ist die Mischung des Saatgutes mit dem Bakterienpräparat unmittelbar vor der Aussaat. Es gibt sowohl flüssige als auch pulverförmige Päparate. Das Saatgut kann schichtenweise im Drillkasten mit dem Präparat eingebracht und vermengt werden. Dadurch kommen die Bakteriensporen direkt mit dem Samenkorn in Kontakt und die Wirkungssicherheit wird verbessert. Das behandelte Saatgut sollte sofort in den Boden kommen. Behandeltes Saatgut sollte nicht gelagert und der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Die Rhizobiumarten sind wirtsspezifisch, d. h. jede Leguminosenart geht nur mit einer bestimmten Rhizobiumart die nutzbringende Verbindung der Symbiose ein. 39 Blütenfarbe Leguminosen können in Symbiose mit Rhizobium-Bakterien Luftstickstoff in eine nutzbare Form für die Wirtspflanze überführen. Die erforderlichen Bakterien müssen im Boden vorhanden sein. Ist das aus unterschiedlichen Gründen nicht der Fall, z. B. weil auf dem Standort noch niemals eine Wirtsleguminose der erforderlichen Rhizobiumart angebaut wurde oder seit dem letzten Anbau mehr als 10 Jahre vergangen sind, dass keine Bakterien überleben konnten, müssen diese zugeführt werden. Sojabohne Violett 38 2 2 5 5 3 7 5 3 Bodenansprüche Für alle Sojastandorte. Sortenbeschreibung Eine etablierte ertragsstarke und robuste Sojabohne für den Anbau im ökologischen Landbau. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 15.04.-15.05. ideale Aussaatstärke 65-70 Kö/m2 Alle Einstufungengemäß AGES 2015. Leguminosen 40 Leguminosen Gemenge mit großkörnigen Leguminosen (Körnerernte) Inzwischen liegen beim Anbau von Leguminosengemengen zur Körnernutzung vielfältige Erfahrungen von Landwirten aus verschiedenen Anbauregionen und dem Versuchswesen vor. Der Erfolg der Mischungen muss daran gemessen werden, welche Auswirkungen bei Reinsaat der Kulturen eingetreten wäre, u. U. ein totaler Ertragsausfall. Mischungen tragen demzufolge in erster Linie zur Ertragssicherung bei und weniger zur absoluten Ertragserhöhung. Fast in jedem Jahr zeigt sich, dass die einzelnen Mischungspartner unterschiedlich auf das Zusammenwirken von Standortfaktoren und Jahreswitterung reagieren. Diesem Anpassungsprozess ist nur begrenzt durch Veränderung der Mischungsanteile zu begegnen. Als allgemeingültige Empfehlung kann daher gelten: bei zwei Mischungspartnern jeweils die halbe Saatstärke je Partner im Vergleich zur Reinsaat wählen. Wickroggen Für leichte, ertragsschwache Sandböden bietet sich der Anbau von Winterwicken und Winterroggen im Gemenge an. Die gedroschene Ware kann im eigenen Betrieb zu Futterzwecken, hauptsächlich für Wiederkäuer, eingesetzt werden. Winterwicke verlangt eine zeitige Saat, deshalb sollte das Gemenge bis zum 10. September gedrillt sein. Bei der Saattiefe muss als Kompromiss 3-4 cm gewählt werden. Eine Saatmenge von 20-35 kg/ha Winterwicken ist ausreichend. Die Saatstärke des Roggens sollte auf 50 % der ortsüblichen Kornzahl/m2, im Vergleich zu reinem Körnerroggen, reduziert werden. Das entspricht ca. 50-70 kg/ha. Dieses Gemenge ist einige Jahre selbst- verträglich und bietet sich für hofferne Außenschläge an. Über Ausfallsamen ist es möglich, den Bestand sich selbst regenerieren zu lassen, allerdings muss dann auf die Pflugfurche verzichtet werden. Wichtig ist, standfeste Roggensorten (z. B. Amilo), vor allem bei höherem Wickenanteil, zu verwenden. Anstatt Winterroggen kann auch Triticale eingesetzt werden, die im Entwicklungsrhytmus besser zur Winterwicke passt durch den späteren Schossbeginn im Frühjahr und eine bessere Standfestigkeit hat, z. B. Benetto und Madilo. oder Leguminosenpartner in der Entwicklung begünstigt werden. Als Richtwert gilt, die Saatmenge bei Getreide zu halbieren und für Erbsen 80 % der ortsüblichen Saatstärke (entsprechend 60 bis 65 Pflanzen/m2) vorzusehen. Vornehmlich sollten standfeste Körnererbsensorten gewählt werden. Wenn im Erntegut die Erbse dominieren soll, können auch höhere Erbsenanteile (bis 60 Pflanzen/m2) zugemischt werden, jedoch erhöht sich dadurch die Lagergefahr nach der Blüte. Standorte Getreidepartner Sorte Körnererbsensorte leichte Böden Hafer Max Alvesta mittlere Böden und leichte Böden mit guter Wasserversorgung Hafer Max, Ivory Alvesta gute Böden, auch in Trockenlagen, für Späterntegebiete Hafer Max Alvesta mittlere bis gute Standorte Sommergerste Eunova, Streif Alvesta Hafer Max Livioletta1), Alvesta 1) alle Anbaulagen Wintertriticale Winterroggen EFB 33 Ein Teil der Hafersaatmenge kann auch durch Sommergerste (Eunova) ersetzt werden. Gemenge mit buntblühenden Erbsensorten (Futtererbsen) sind trotz ihrer deutlich schlechteren Stand-festigkeit bei vielen Landwirten beliebt, weil die höhere Grünmasseleistung wahlweise auch die Silierung in der Grünreife der Erbsen zuläßt. Dabei muss der Erbsenanteil weiter abgesenkt werden. 1) Frühreifende Gelbe und Blaue Lupinen lassen sich auch mit Sommergerste kombinieren. Die ortsübliche Lupinensaatmenge sollte um 10 - 20 % reduziert und mit ca. 50 kg/ha Sommergerstensaatgut ergänzt werden. Solche Gemenge sind auf Böden bis 30 Bodenpunkten anbauwürdig. Auf besseren Standorten werden die Lupinen zu üppig und unterdrücken die Sommergerste zu stark. Hier sind Erbsengemenge vorteilhafter. Wenn bis Ende August der Mähdrusch möglich ist, sind Lupinengemenge gut erntbar, da die überständige Sommergerste im reifenden Lupinenbestand nicht zusammenbricht. Merkmal Blaue Lupine Gelbe Lupine Weiße Lupine Böden leichte-mittlere; tiefgründig sehr leicht; tiefgründig mittlere; milde tiefgründig; < 18 % Ton Kalk (freier) weniger kalkempfindlich sehr kalkempfindlich neuere Sorten kalkempfindlich pH-Wert 5,0-6,5 4,6-6,0 6,5-7,0 Wärmebedarf gering mittel etwas höher hoch verträgt Trockenheit; gegen Nässe empf. hoch liebt Trockenheit hoch ausreichende Wasser versorgung ist wichtig Borlu, Boregine Mister, Taper a. A. Wasseranspruch: Jugendentwicklung Weitere Entwicklung Sorte Gemengepartner Borlu, Boregine Ackerbohnengemenge Erbsengemenge Erbsengemenge werden gern zur Auflockerung der direkten Getreidefolge angebaut. Dabei werden Hafer-Erbsen-Gemenge bevorzugt. Entscheidend ist eine frühe Saat unmittelbar nach Abschluss der Sommergetreideaussaat, möglichst im März, sowie die richtige Sortenwahl, da die Mischungspartner in der Wuchshöhe, Reifezeit und den Standortansprüchen übereinstimmen müssen. Die Empfehlungen zur richtigen Saatmenge unterscheiden sich erheblich und je nach Jahreswitterung kann der Getreide- 41 Lupinengemenge Um die Anbausicherheit der Ackerbohne zu erhöhen, bietet sich der Anbau in Gemengen an. Der Befall mit Blattläusen kann in starken Befallsjahren damit eingedämmt werden. Im Ackerbohnen - Erbsen - Gemenge wird die Standfestigkeit der Erbse durch die Ackerbohne zusätzlich abgesichert, geringere Mähdruschverluste sind möglich, eventuell ist auch eine bessere Ertragssicherheit auf weniger guten Ackerbohnenstandorten gegeben. Proble- matisch ist die deutlich spätere Reife der Ackerbohnen. Es sollten deshalb immer spätere, langwüchsige Erbsensorten mit relativ früh abreifenden Ackerbohnensorten kombiniert werden. Die Gemenge sind mit doppeltem Getreideabstand und 4 bis 6 cm tief, wie Erbsen, zu drillen. Für die Saatstärke gilt als Orientierung, jeweils die halbe Kornzahl/m2 von Ackerbohne und Erbse zu wählen und keinesfalls die Saatmenge zu überziehen. Standorte Körnererbse Ackerbohne mittlere und gute Böden Alvesta Fuego, Bioro Hafer - Sommerwicken - Gemenge Dieses Gemenge ist etwas weniger anspruchsvoll als Erbsengemenge, da die Sommerwicke zumindest während der Jugendentwicklung einen geringeren Wasserbedarf hat. Als nachteilig erweist sich die schwächere Standfestigkeit der Sommerwicke im Vergleich zur Erbse und der geringere Ertragsanteil im Druschgut bedingt durch die Kleinkörnigkeit der Wicken. Gute, längerdauernde Unkrautunterdrückung, verminderte Blattlausgefahr und Fruchtfolgeauflockerung durch eine andere Pflanzenart sind jedoch nicht zu unterschätzende Vorteile. Das Gemenge kann auch als GPS genutzt werden.Aussaatstärke: Hafer 50-70 kg/ha und Sommerwicke 50 kg/ha. Standorte Hafer Sommerwicke bevorzugt leichte Böden Max Jaga, Bernina Leguminosen 42 Erbsen - Sommerweizen - Gemenge Erbsen - Sommerweizen - Gemenge sind für Hühnerhalter interessant. Das grob geschrotete Erntegut ist ein vielfältig einsetzbares Grundfutter für Geflügel. Im Anbau dieser Gemenge offenbaren sich jedoch nicht selten einige Nachteile. Meistens entwickelt sich der Sommerweizen im Frühjahr bis zum Ährenschieben zu zögerlich und wird von den Erbsen überwachsen und unterdrückt, die Erbsen ziehen mit ihren Ranken die Ähren nach unten. Als Folge davon zeigen sich relativ geringe Ertragsanteile vom Weizen im Gemenge und der Weizen reift deutlich später als die Erbsen ab. Dieser Unterschied kann auch durch entsprechende Sortenwahl nicht vollständig ausgeglichen werden. Vom Wuchsverhalten her beurteilt, scheint auch Sommertriticale gut für Gemenge mit Erbsen geeignet zu sein. Sommerweizen Körnererbse nur auf weizenfähigen Böden KWS Scirocco, Epos Respect, Alvesta reifen einheitlicher ab, wenn späte, längere Hafersorten verwendet werden. Ackerbohnen und Hafer können im Gemisch maximal 4 cm tief gemeinsam gesät werden. Der dann früher aufgehende Hafer schränkt den Zeitraum für das Blindstriegeln ein. Eine getrennte Saat bringt mehr Aufwand aber auch Vorteile: frühe Ackerbohnensaat mit optimaler Saattiefe möglich Hafernachsaat mit engem Reihenabstand (3-4 cm tief ) 10 - 15 Tage nach der Ackerbohnensaat vornehmen, eventuell auch quer zu den Ackerbohnenreihen, bietet längeren Zeitraum zum Blindstriegeln vor und nach der Haferaussaat Verminderung des Entwicklungsunterschieds zwischen Ackerbohnen und Hafer möglich Von beiden Arten sollte nicht mehr als die halbe, normal ortsübliche Saatmenge gedrillt werden. Nachbemerkungen In den gegebenen Empfehlungen zum Gemengeanbau sind vor allem praktische Erfahrungen eingeflossen, weitere müssen am jeweiligen Standort gesammelt werden. Deshalb können diese Ausführungen auch nur allgemeine Denkanstöße vermitteln. Gemenge mit zwei und mehr Mischungspartnern kommen den natürlichen Pflanzengemeinschaften näher als der Reinanbau einer einzelnen Kulturpflanze. Die Anpassungsfähigkeit an die verschiedenen Bodenverhältnisse, Jahreswitterung, Schädlingsdruck, Nährstoffverfügbarkeit u. v. a. m. verbessert sich. Allerdings können nicht alle Ansprüche der Pflanzenarten im Gemenge gleichermaßen gut erfüllt werden, Kompromisse sind nötig. Diese können sich in der agrotechnischen Handhabbarkeit negativ niederschlagen oder ertraglich jahresweise ungünstig auswirken. Die Verkaufsfähigkeit solcher Körnergemenge ist praktisch nicht gegeben. Vor- und Nachteile sind von Fall zu Fall abzuwägen. 43 Verwendung Stamm Fagopyrum esculentum zur Körnernutzung (Brotgetreide und menschliche Ernährung) Pflanzen selber finden Anwendung in der „Heilmedizin“ als Salate oder Tee Gründüngung und Bodenbedeckung (gehört zur Familie der Knöterichgewächse): keine Fruchfolgeprobleme, aber geringe Wurzelmasse; mit tiefwurzelnden Partner (z. B. Inkarnatklee) verwenden Standort Standorte Ackerbohnen - Hafer - Gemenge Buchweizen gedeiht auf den kargsten Böden (leichte bis lehmige Sandböden) am besten geeignet: Heide- und Sandböden kühle und nasse Standorte meiden Aussaat ab Anfang/Mitte Mai (sehr frostempfindlich) kann im warmen, milden Klima auch nach frühräumenden Getreidearten bis Ende Juli ausgesät werden Zwischenfrucht: Anfang Juli-Ende August Pflege Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich und sinnvoll, da der Boden schnell beschattet und das Unkraut sowie die Begleitflora ausreichend unterdrückt wird Ernte Mähdruschreife: wenn die Samen kastanienbraun bis schwarz werden (glattsamiger Buchweizen) oder einfarbig grau und braun bis grauschwarz (rauhsamiger Buchweizen) Sorten der Art Fagopyrum tataricum sind nicht zur Körnernutzung geeignet, da ihre Körner Bitterstoffe enthalten und schlechter auszudreschen sind Der Anbau sollte vertraglich abgesichert werden.. Ölfrüchte Die Ölpflanzen gewinnen zunehmend Bedeutung im ökologischen Landbau, sowohl für die Margarineherstellung als auch in der Verwendung von naturellen, kaltgepressten Speiseölen. Der steigende Bedarf der letzten Jahre konnte aus einheimischer Erzeugung nicht abgedeckt werden, was dazu führte, dass die Preise auf einem stabilen, hohen Niveau blieben. Mit der immer stärker werdenden Einführung gentechnisch veränderter Sojabohnensorten wird die Nachfrage bei einheimischen Ölpflanzen sicherlich weiter steigen. 44 Öllein Sonnenblumen Verwendung Verwendung Fütterung, Technik (Lacke usw.), Medizin (Heilmittel), menschliche Ernährung Standort Fütterung, Nahrungsmittelindustrie Standort wärmere Lagen mit Böden ab 35 Bodenpunkte (bei kontinuierlicher Wasserversorgung auch weniger) humose, wasserhaltende sandige Lehm- bis lehmige Sandböden sehr feuchte Standorte und Späterntegebiete scheiden aus Aussaat Ende März bis Mitte April Saattiefe: 2-3 cm Pflege humose, nährstoffreiche Böden mit guter Wasserversorgung kalte und schwere Böden sind ungeeignet Aussaat 10. bis 20. April (bzw. bis kurz vor oder nach den Eisheiligen) Saattiefe: 3-5 cm Pflege mehrmaliges flaches Bearbeiten des Saatackers vor der Aussaat Unkrautregulierung mit dem Striegel ab einer Wuchshöhe von 5-8 cm, siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 bei 20 cm Pflanzenhöhe sollten die mechanischen Pflegemaßnahmen abgeschlossen sein Ernte Totreife: sobald die Samen braun gefärbt sind und in der Kapsel rascheln intensive Bodenbearbeitung vor der Saat (flaches Grubbern und Eggen) einige Tage nach der Saat Blindstriegeln möglich ab 10-12 cm Wuchshöhe weiterer Striegeleinsatz möglich Maschinenhacke beim Sichtbarwerden der Reihen mit Hohlschutzscheiben und vor Reihenschluß (20-30 cm Wuchshöhe) ratsam Ernte Bestand sollte vollständig abgestorben sein (brauner Stengel) die Kornfeuchte liegt im Idealfall zwischen 9-12 % (Totreife) häufig wird jedoch eine sofortige Reinigung und Trocknung der Ware notwendig sein Winterraps Verwendung Foodraps, Futtermittel, Biodiesel Leindotter Standort tiefgründige Böden wie milde Lehmböden aber auch schwere bis tonige Lehme und humose Sandböden mit ausreichender Nährstoff- und Wasserversorgung auf Staunässe und Bodenverdichtung reagiert Raps empfindlich Aussaat 10. bis 25. August Saattiefe: 2-3 cm Pflege sorgfältige Saatbettbereitung, mehrmalige flache Bodenbearbeitung vor der Aussaat Unkrautregulierung mit der Hacke: im Herbst ein- bis zweimal, im Frühjahr bei Bedarf ein weiteres Mal zusätzlicher Striegelgang bei 3 gut entwickelten Laubblättern möglich (Vorsicht! Raps reagiert sehr empfindlich), siehe auch Ratgeber zum Striegeleinsatz S. 11 Ernte wenn die Körner hart und dunkelbraun bis schwarz sind und die Rapspflanzen beim Berühren rascheln Kornfeuchte möglichst < 9 % Verfügbare Sorten und Sortenbeschreibungen erfahren Sie aktuell von Ihrem Kundenberater. Verwendung Energetische und technische Nutzung (z. B. Treibstoff ) Standort Klima: tendiert in den Ansprüchen zu kontinentalen Bereichen, ist trockentolerant, besitzt große Anpassungsfähigkeit an extreme Umweltbedingungen Sein Anspruch an die Wasserversorgung ist wesentlich geringer als der von Sommerraps oder Öllein. Leindotter zeigt deshalb insbesondere auf trockenen Lagen und ausgesprochenen Sandböden eine deutliche Ertragsüberlegenheit zu den anderen vergleichbaren Ölpflanzen. Boden: Anspruchslosigkeit und Schnellwüchsigkeit erlauben Anbau auch auf weniger guten Böden (Sandböden) Aussaat Ende März/Anfang April (möglichst früh) Saattiefe: 0,5-1 cm, Getreidereihenabstand Aussaatstärke: 4-6 kg/ha (400-600 Pfl./m2) Leindotter benötigt ein feinkrümeliges Saatbett. Eine gute Rückverfestigung ist Voraussetzung für eine flache Aussaat und einen guten Anschluss an das Bodenwasser. Ernte relativ problemlos mit dem Mähdrescher zu ernten Erntetermin liegt in der Regel zwischen Ende Juli und Anfang August aufgrund der gleichmäßigen Abreife und guten Platzfestigkeit der Schoten kann der Drusch bei ca. 9 % Feuchtigkeit erfolgen 45 Futterpflanzen, einjährige 46 Futterpflanzen Reinsaaten und Gemenge für Futternutzung, Stilllegung und Begrünung Im folgenden Abschnitt sollen Ihnen Hinweise zur Wahl von Fruchtarten und deren Mischungen gegeben werden, die der Futtergewinnung, der symbiotischen Stickstoffbindung, der Bodenbedeckung und der Verminderung von Nährstoffverlusten dienen. Mit Ausnahme von Lupinen und Serradella sind alle einjährigen Leguminosen relativ anspruchsvoll und insgesamt als Hauptfrucht wenig spätsaatverträglich. Ackerbohne, Weiße Lupine und Alexandrinerklee erfordern im Zwischenfruchtanbau eine gute Wasserversorgung und müssen im Juli gedrillt werden. Felderbsen und Sommerwicken sind auch auf leichten Standorten ab 30 Bodenpunkten noch anbauwürdig. Alle Leguminosen lassen sich vielfältig untereinander und mit anderen Zwischenfruchtpflanzen kombinieren. Eine frühe Aussaat der Stoppelfrüchte, möglichst noch im Juli, ist nicht nur wegen der Sicherstellung einer ausreichenden Vegetationszeit erforderlich. Lange Trockenperioden im Spätsommer können dazu führen, dass der Aufgang sehr verzögert eintritt und somit die Wirkung der Zwischenfrucht entsprechend schwächer zum Tragen kommt. Deshalb sind immer die frühestmöglichen Termine anzustreben. Vorteilhafter hinsichtlich der Nutzung der Vegetationszeit sind in jedem Fall im Frühjahr eingebrachte Untersaaten, da diese in der Regel sofort nach der Ernte eine Bodenbedeckung bieten. Zwischenfrüchte und Gründüngung Phacelia Phacelia ist eine kurzlebige, schnellwüchsige, im Winter absterbende Pflanze mit geringem Wasserbedarf. Sie findet Verwendung im Zwischenfruchtbau als Bienenweide, für Gründüngung, Boden- und Gewässerschutz. Aufgrund der schnellen und dichten Bodenbedeckung besitzt sie eine hohe Unkrautunterdrückung. Da Phacelia mit keiner heimischen Kulturpflanze verwandt ist, sprechen Aspekte der Fruchtfolgegestaltung für den Anbau. Besonders in Rotationen mit hohem Rapsoder Rübsenanteil oder in Zuckerrüben- und Maisfruchtfolgen mit Mulchsaat ist eine Eingliederung empfehlenswert. Phacelia eignet sich für frühe und späte Aussaaten (Frühjahr - Mitte August). Optimaler Saatzeitpunkt: Anfang August - Anfang September. Je nach Aussaatzeit 8 - 12 kg/ha, Saattiefe etwa 1 - 2 cm. Eine Futternutzung erfolgt in der Regel nicht. Beehappy, Lisette, Julia Futterpflanzen, einjährige Zur Aussaat stehen eine Reihe Futterpflanzen für den ökologischen Anbau zur Verfügung. Vorbehaltlich der Anerkennung sind unter anderem nachfolgende Fruchtarten bzw. Sorten als Öko-Saatgut erhältlich. Alexandrinerklee: Alex, Axi, Akenaton Alexandrinerklee ist eine hochwachsende Pflanze (bis zu 1 m) mit eher geringer Nachwuchsleistung. Die anspruchsvolle (v.a. Wasser und Wärme), einjährige Kleeart ist nicht spätsaatverträglich und wird v.a. im Gemenge mit Einjährigem Weidelgras angebaut. Es existieren ein- und mehrschnittige Herkünfte. Die einschnittigen Herkünfte sind etwas schnellwüchsiger, oft günstiger, da die langsame Jugendentwicklung die Verunkrautung begünstigt. Buchweizen: Kora (Körnernutzung), Lifago (Gründüngung) Buchweizen gehört zu den Knöterichgewächsen und ist eine alte Kulturart in Deutschland. Er wird vorwiegend als Nahrungspflanze (nur Fagopyrum esculentum) angebaut, findet aber auch Verwendung in der pharmazeutischen Industrie und als Zwischenfrucht. Die schnelle Jugendentwicklung sowie die daraus resultierende hohe Konkurrenzkraft, die Auflockerung der Fruchtfolge, die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und die Eignung als Bienenweide sowie die Futternutzung sind Vorteile des Buchweizens in der Fruchtfolge. Beim Anbau als Zwischenfrucht, für den der bitterstoffarme F. tataricum eingesetzt wird, ist ein sicheres Abfrieren gewährleistet. tataricum: sehr konkurrenzkräftig, für den Begrünungsanbau prädestiniert, kein Nahrungsbuchweizen esculentum: für die Nahrungsmittelindustrie hervorragend geeignet, großes Korn, hohe Mehlausbeute, gut schälbar Gelbsenf: Litember, Passion, Sirtaki, Asta Senf ist eine sehr massewüchsige, robuste Pflanze für den Zwischenfruchtanbau, die Aussaat sollte möglichst nicht vor dem 01.08. erfolgen, spätsaatverträglich bis 01.09., auch zur Körnersenferzeugung bei Frühjahrsaussaat geeignet. Aussaatmenge: 12 - 18 kg/ha Gelbsenf. Grünfuttererbse: Livioletta, Arvika Grünfuttererbsensorten sind im Vergleich zur Körnererbse relativ kleinkörnig. Sie besitzen eine gute Standfestigkeit und liefern sehr hohe TM-Erträge. Besonders geeignet ist die Grünfuttererbse für den Zwischenfruchtanbau als Gemenge im Haupt-, Zweit- und Stoppelfruchtanbau: Grünhafer-Erbsengemenge zur Silierung und Frischverfütterung, Aussaatmenge: 30-60 kg/ha Erbsen Leguminosengemenge mit Sommerwicke, Ackerbohne oder Lupine, als Stoppelfrucht bis Anfang August drillen, Aussaatmenge: 30-80 kg/ha Erbsen Gemenge mit Gelben oder Blauen Lupinen oder Sommerwicken vorrangig für leichte Böden (5-35 Bodenpunkte), Aussaatmenge: 30-60 kg/ha Erbsen Inkarnatklee: Rosa Inkarnatklee ist ein einschnittiger Klee für den Winterzwischenfruchtanbau (z. B. Landsberger Gemenge). Er ist raschwüchsig im Frühjahr, nutzt die Winterfeuchte gut und ist deshalb auch für leichte Böden geeignet. Jedoch eignet sich der Inkarnatklee nicht für Kahlfrostlagen. Kennzeichnend ist eine kräftig fleischrote Blüte. Die Aussaat erfolgt bis 10.09., Aussaatmenge: 25- 30 kg/ha bei Reinsaat zur Futternutzung. Der Anbau erfolgt nur als Stoppelfrucht Inkarnatklee ist als Untersaat nicht geeignet (verträgt Schröpfen nicht). Sommerwicken: Candy, Nitra Die Sommerwicke ist eine sichere und leistungsfähige Futterpflanze, die den Boden intensiv durchwurzelt und ebenfalls als Gemenge im Haupt-, Zweit- und Stoppelfruchtanbau Verwendung findet. Sie eignet sich auch für den Anbau auf leichten Böden. Die Sommerwicke kann u.a. mit Getreide (Hafer, So. Roggen), Leguminosen wie Ackerbohne, Lupinen und auch Klee sowie Buchweizen ins Gemenge gestellt werden. Hauptsächlich dient der Aufwuchs mit Aussaattermin August zur Grünfuttergewinnung in der Zeit der abfallenden Massebildungsleistung der Grünlandbestände. Winterwicken: Dr. Baumanns Ostsaat, Cristal Wie der Inkarnatklee bildet die Winterwicke als einjährig überwinternde Futterpflanze mit Welschem Weidelgras das Landsberger Gemenge. Die Winterwicke gilt als wichtige Pflanze für den Winterzwischenfruchtanbau und verfügt über eine starke Beikrautunterdrückung. Ölrettich: Brutus, Reset, Xcellent, Terranova Ölrettich wird hauptsächlich im Sommerzwischenfruchtanbau eingesetzt. Er verfügt über eine schnelle Masse- und eine sehr starke Wurzelbildung. Der Sameneintrag in den Boden muss durch Mulchen rechtzeitig verhindert werden. Die rasche Jugendentwicklung ermöglicht eine hohe Unkrautunterdrückung. Olrettich ist gering winterhart und friert somit sicher ab. Die Aussaatstärke liegt bei 25 kg/ha. Perserklee: Ciro, Gorby, Marco Polo Perserklee ist ein einjähriger, schnellwüchsiger und mehrschnittiger, hochertragsreicher Klee mit einem guten Futterwert. Er eignet sich ebenfalls für die Beweidung. Der Anbau erfolgt als Stoppelfrucht, in Reinsaat oder im Gemenge mit Welschem bzw. Einjährigem Weidelgras sowie als Deckfrucht in Grünlandsaaten. Der Perserklee stellt geringe Ansprüche an den Boden, benötigt aber eine ausreichende Wasserversorgung. Die geringe Konkurrenzkraft gegenüber Unkräutern macht das Schröpfen nötig. Serradella Serradella ist eine robuste Leguminose für arme Standorte mit Bildung eines starken Wurzelsystems. Sie ist kalkempfindlich und bevorzugt daher saure, anlehmige Sandböden. Serradella ist eine gute Vorfrucht für Lupinen, da beide eine Symbiose mit derselben stickstoffbindenden Bakteriengruppe eingehen. Sie ist einschnittig, nicht winterhart und wächst auch bei niedrigen Temperaturen bis in den Spätherbst hinein. Saatzeit April-August. Aussaatmenge: 40 kg/ha. Luzerne: La Bella Campagnola, Eugenia, Planet Luzerne ist eine tiefwurzelnde, ertragreiche Futterleguminose mit guter Ausdauer und Winterfestigkeit, die sich sehr gut für den Anbau auf leichten und trockenen Standorten eignet. Luzerne verlangt einen pH-Wert von über 6 und verträgt keine stauende Nässe. Alle angebotenen Sorten sind Schnitttypen, die keine Beweidung vertragen. Für die extensive Beweidung ist nur die Sorte „Luzelle“ geeignet. Aussaatstärke: 18 - 22 kg/ha. Rotklee: Milvus, Taifun, Titus, Odenwälder Rotklee bildet ein tiefreichendes Pfahlwurzelsystem. Durch das Zurückziehen des Vegetationspunktes in tiefere Bodenbereiche im Herbst wird eine verbesserte Winterfestigkeit erreicht. Rotklee ist sowohl für das kühle gemäßigte Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit als auch für kontinentale Lagen prädestiniert. Aufgrund des zunehmenden Befalls mit Krankheitserregern und Schädlingen wird Rotklee meist nur überoder zweijährig genutzt, da es sonst zu Pflanzenverlusten in der zweiten und dritten Vegetationsperiode kommen kann. Während der Spätrotklee überwintert und im Frühjahr blüht, kann der Frührotklee dreimal pro Jahr geerntet werden. Aussaatstärken: 18-25 kg/ha. Weißklee: Liflex, Haifa, Huia, Jura Als Gemengepartner ist Weißklee in Weide- und Ackerfuttermischungen einsetzbar (verbesserte Schmackhaftigkeit und Verdaulichkeit). Er wächst auf lehmigen und auch, wenn genügend Wasser zur Verfügung steht, auf leichteren Böden. Aufgrund seiner niedrigen Wuchshöhe ist die Aussaat als Untersaat sehr beliebt und kann bereits im zeitigen Frühjahr erfolgen (als Reinsaat oder im Gemenge mit z. B. Deutschem Weidelgras). Weißklee kann mit seinen oberirdischen Kriechtrieben in Bestandslücken hineinwachsen und wirkt somit 47 Untersaaten 48 Untersaaten 49 Untersaaten in Sommergetreide Frühjahr Untersaaten sind gerade im ökologischen Landbau von besonderer Bedeutung. Sie stellen ein wirksames Mittel zur Unkrautunterdrückung dar, begrünen auch nach der Aberntung der Deckfrucht die Ackerflächen und erzeugen somit wertvolle organische Substanz für die Bodenfruchtbarkeit bzw. lassen nach einer Körnerfruchternte auch eine zusätzliche Futternutzung auf derselben Fläche zu. In Form von legumen Untersaaten verfügt die nicht Leguminosen - Hauptkultur über eine Stickstoffquelle während der Vegetationszeit und darüber hinaus kann spät gebildeter Stickstoff für die Folgekultur zur Verfügung gestellt werden. Durchaus anspruchsvoll ist die Koordination bzw. Auswahl des Aussaatverfahrens, bei der entweder Deckfrucht und Untersaat gemeinsam vermischt ausgebracht werden, was eine kontinuierliche Durchmischung der Saaten für eine homogene Ausbringung erfordert oder die Aussaat der Untersaat im Nachhinein in die Hauptkultur erfolgt. Schwierig gestaltet sich in Jahren mit ausgeprägter Vorsommertrockenheit die Etablierung der Untersaat aus der Frühjahrsansaat u. a. aufgrund der mangelhaften Konkurrenzkraft bei Wasser und Nährstoffen gegenüber der Deckfrucht. Trotzdem können sich auch solche Bestände sehr gut nach der Kornernte etablieren, wenn Ihnen Wasser und Nährstoffe dann nahezu ohne Wettbewerb zur Verfügung stehen. Beachtet werden sollte trotzdem die Konkurrenzfähigkeit der Untersaat, da besonders in kurzen Getreidebeständen hochwachsende Klee- und Grasarten in starke Wasser - Rivalität zur Deckfrucht treten können und außerdem zu Problemen beim Drusch führen. Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Knaulgras 8-10 kg März Weißklee 6-8 kg März Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Rotschwingel 4-8 kg zur Maissaat Dt. Weidelgras 10-12 kg 2-3 Blatt Welsches Weidelgras 15-25 kg ab 30 cm hoher Maisbestand, 3-6 Blattstadium mit dem letzten Hacken Weißklee 6-8 kg im 3-6 Blattstadium mit dem letzten Hacken Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Dt. Weidelgras 5-10 kg Rotschwingel 5-10 kg Knaulgras 5-10 kg nach der Deckfruchtsaat (vor Auflaufen der Deckfrucht) oder mit dem letzten Striegeln Untersaaten in Mais Frühjahr Untersaaten in Wintergetreide Herbst Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Dt. Weidelgras 10-15 kg bis November Rotschwingel 8-10 kg Knaulgras 8-10 kg Untersaaten in großkörnigen Leguminosen Frühjahr Frühjahr Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Dt. Weidelgras 10-15 kg Februar/März Knaulgras 8-10 kg Rotschwingel 8-10 kg Weißklee 6-8 kg Rotklee 8-12 kg April Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Dt. Weidelgras 10-12 kg Bastardweidelgras 10-12 kg nach der Aussaat der Deckfrucht, Zumischung von 1 kg Weißklee o. Rotklee mgl. Welsches Weidelgras 10-15 kg Untersaaten in Sommergetreide Frühjahr März/April Zumischung von bis Max. 4-6 kg Rotklee gut mgl., Saatstärke Gras max. 9-10 kg Gräser 50 Gräser kann sowohl auf Niedermoor und Mineralboden als auch in Höhenlagen ein wertvoller Gemengepartner im Dauergrasland oder in den Gemengen mit mehrjährigen Legumino- Deutsches Weidelgras Deutsches Weidelgras bildet lockere ausdauernde Horste. Es ist vor allem auf frischen und feuchteren Lagen verbreitet. Auf den ausreichend mit Wasser versorgten Mineralbodenstandorten gehört es zu den wichtigsten und wertvollsten Futter- und Begrünungsgräsern. Die Kombination aus hoher Narbendichte, Trittfestigkeit und gutem 51 Wiesenschwingel Nachwuchsvermögen bei ausgezeichneter Futterqualität macht es zu einem der wertvollsten Futtergräser. Für den Anbau auf Niedermoor sind nach regionalen Prüfungsergebnissen nur wenige Sorten geeignet. Ebenso ist der Anbau in kahlfrostgefährdeten Lagen und in Höhenlagen über 400 m risikobelastet. sen sein. Blattreiches, wertvolles Obergras, welches einen gut feuchten und humushaltigen Boden verlangt. Liherold, Kasper Knaulgras Knaulgras ist ein ausdauerndes Obergras, das als Untersaat im Herbst oder Frühjahr eingesetzt werden kann. Es eignet sich besonders für trockene, leichte Böden und besitzt trotz langsamer Jugendentwicklung einen hohen Massewuchs und eine hohe Ausdauer. Aussaatstärke: 8 - 12 kg/ha. frühes Ährenschieben Karatos, Picaro (d), Nui (d), Lacerta (t) Luxor mittleres Ährenschieben Trivos (t), Maurizio (t), Kimber (d), Meradaonna (t) Sorten je nach Verfügbarkeit und Anerkennungen. Aktuelle Sorten erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater. spätes Ährenschieben Tomaso (d), Herbal (t), Valerio, Zocalo (t), Foxtrott (d), Tivoli (t) Sorten der Feldsaaten Welsches Weidelgras Welsches Weidelgras ist ein kurzlebiges, schnellwüchsiges und feinstengeliges Mittelgras. Es kann einmal überwintern und ist in Gemengen wegen seiner schnellen Entwicklung sehr konkurrenzstark. Es bevorzugt frische lehmige Sandböden und feuchtes Klima, verträgt aber keine Staunässe. Fabio (t), Tarandus (t), Subtyl, Teanna (t) Einjähriges Weidelgras Einjähriges Weidelgras findet im einjährigen Futterbau sowie als Zwischenfrucht, zum Beispiel nach der Ernte frühräumender Früchte, Verwendung. Es liefert ca. 50 Tage nach dem Aufgang je nach Stickstoffversorgung den ersten Futterschnitt. Es ist nicht winterhart. Pollanum (t), Suxyl (d), Hellen (t), Levit (d) Bastardweidelgras Bastardweidelgras verbindet die Konkurrenzkraft des Welschen Weidelgrases mit der Ausdauer des Deutschen Weidelgrases. Es ist vorzugsweise für die längerfristige Nutzung einzusetzen. Fruchtart Sortenbeispiel Phacelia Beehappy, Lisette, Julia Alexandrinerklee Alex, Axi, Akenaton Buchweizen Kora, Lifago Weißer Senf Litember, Passion, Sirtaki, Asta Grünfuttererbse Livioletta, Arvika Inkarnatklee Tardivo, Heusers Ostsaat Sommerwicken Candy, Nitra Winterwicken Dr. baumanns Ostsaat, Cristal Ölrettich Brutus, Reset, Xcellent Perserklee Ciro, Gorby, Marco Polo Grünschnittroggen Bonfire Luzerne Rotklee Planet (hohe Resistenz gegen Luzernewelke), Fraver, Eugenia, La Bella Campagnola Milvus d., Taifun t., Titus t., Odenwälder d. Weißklee Liflex, Haifa, Huia, Jura Deutsches Weidelgras Aberanvil, Ibex Wiesenlieschgras Wiesenlieschgras ist ein langlebiges Mäh- und Weidegras. Auch für den Feldfutterbau (Kleegras) geeignet. Es liefert aufgrund der verhältnismäßig guten Massewüchsigkeit Lischka, Ragnar schon im ersten Jahr gute Erträge. Dieses Gras bevorzugt feuchte Lagen mit frischen, lockeren Humusböden. früh Karatos t., Picaro d. , Nui d., Lacerta t. mittel Trivos t., Maurizio t., Kimber d., meradonna t. spät Herbal t., Rivaldo t., Zocalo t., Foxtrott d., Tivoli t. Welsches Weidelgras Fabio t., Subtyl t. Einjähriges Weidelgras Pollanum t., Suxyl d., Levit d. Bastardweidelgras Ibex Wiesenlieschgras Lischka, Ragnar Wiesenschwingel Preval, Kasper Knaulgras Husar, Luxor Mais 52 Mais Folgende Sorten aus ökologischer Vermehrung können wir Ihnen vorbehaltlich der Eigenbelieferung für die Aussaat 2016 anbieten: Verwendung Silomais Körnermais Standort stellt keine besonderen Ansprüche an den Boden, jedoch bieten gut durchlüftete, tiefgründige und humusreiche Böden gute Voraussetzungen wächst am besten bei neutraler bis schwach saurer Bodenreaktion (pH 5,5 bis 6,5) Aussaat ab Ende April bis ca. Ende Mai Bodentemperatur zur Aussaat > 10 °C Saattiefe: 4-6 cm Pflege intensive Bodenbearbeitung vor der Aussaat mindestens einmal Blindstriegeln ab 3-6-Blattstadium nochmaliges striegeln wenn möglich, im Anschluß 2 x hacken (rotierende Hackwerkzeuge, z. B. Rollhacke von Vorteil) Ernte Silomais: Teigreife Grünmais: zwischen Grünreife und Milchreife beim Anbau von Körnermais meist Nachtrocknung notwendig (Sorten mit niedriger Reifezahl von Vorteil) Die Bedeutung von „stay-green“ Einige Maissorten werden als sogenannte „stay-green“Sorten eingestuft. Diese haben über die Körnerreife hinaus noch grüne Blätter. Dadurch wird das Zeitfenster zur Silomaisernte vergrößert. Auch beim Silomais wird der Erntezeitpunkt über die Kornreife festgelegt. Ist die Pflanze dann schon verstroht, gibt es Schwierigkeiten bei der Silierfähigkeit. Die Pflanze bleibt insgesamt länger vital und kann bis zum Ende der Kornabreife noch Photosynthese betreiben. Die „staygreen“- Sorten haben eine höhere Siloreife als Körnerreife (z. B. S240/K220). Sorte Züchter Siloreife Kornreife Colisee KWS 220 220 Carolinio KWS 230 ca. 220 KWS 5133 ECO KWS ca. 250 250 Padrino KWS 230 210 Ronaldinio KWS 240 ca. 240 Osterbi Caussade 200 - Burli Caussade ca. 210 210 Luigi Caussade 250 240 Borelli Caussade 260 250 Saludo RAGT 210 ca. 210 Geoxx RAGT 240 ca. 240 Futurixx RAGT ca. 280 290 Denny DSV 220 210 Liprimus DSV 240 210 Movanna DSV 210 210 Liberator DSV 240 240 Emmy DSV 240 240 Roadrunner DSV 160 - Angelo DSV 280 - Danubio DSV 270 240 Cyrano DSV 230 - Mogador Moreau 240 220 Scanor IG 170 180 Modal IG 220 220 53 Schwefeldüngung von Leguminosen im Öko-Landbau 55 Ergebnisse Leguminosenanteil: wird in Kleegrasbeständen besonders bei schnellwirksamen S-Düngern verbessert (Abb. 3) Konkurrenzkraft: legume Einzelpflanzen sind konkurrenzstärker gegenüber den Gräsern, Stickstoffversorgung der Gräser: wird durch mehr Leguminosen verbessert Ertrag: durch S-Düngung bis zu 25 % mehr Trockenmasseertrag und höhere Eiweißmengen möglich (Abb. 3) Leguminosenanteil Innerhalb der Leguminosen sind die Schwefelansprüche unterschiedlich. Ackerbohnen und Wiesenklee haben einen höheren Schwefelbedarf als Erbsen und Luzerne. Schwefel ist im Boden überwiegend organisch gebunden, muss also von Bakterien mineralisiert werden (Oxidation durch Thiobacillus zu Sulfat). Dazu sind Temperaturen über 10°C und feuchte Bedingungen erforderlich. Ob durch eine Schwefeldüngung (mit zugelassenen Düngern) zu Leguminosen die Schwefelversorgung verbessert werden kann und Erträge sich stabilisieren oder gar erhöhen lassen, war Gegenstand einer Versuchsserie unter ökologischen Anbaubedingungen. In einem dreijährigen Versuch am Standort Gülzow (S-Gehalt 0-30 cm < 10 kg/ha) wurden zu Körnererbsen und Lupinen vor der Aussaat verschiedene S-Dünger (50 kg/ha) ausgebracht. Trockenmasseertrag 120 80 70 100 Trockenmasseertrag dt/ha Die Schwefelzufuhr aus der Luft ist in den letzten Jahren stark gesunken, wodurch auch im Öko-Landbau die Schwefelgehalte im Boden abgenommen haben und eine Schwefeldüngung immer interessanter wird. Besonders Leguminosen brauchen für die symbiontische N2-Fixierung eine ausreichende Schwefelzufuhr. Darüber hinaus ist Schwefel beim Aufbau von Eiweiß, Chlorophyll, Kohlenhydraten, Vitaminen, Glucosinolaten und Enzymen beteiligt. Mangelnde Schwefelversorgung kann die Eiweißgehalte in Korn und Blatt beeinträchtigen, was besonders bei der Futterproduktion von Bedeutung sein kann. 60 80 50 60 40 30 40 20 20 10 0 Ergebnisse 0 Ohne Düngung Bodengehalte: deutlicher Anstieg der Smin-Gehalte nach der Düngung schnell (Kieserit, K-Sulfat) und mittel wirkender Dünger (Ca-Sulfat), keine Wirkung der Schwefellinsen (Abb. 1) Smin vor Düngung 45 40 Kieserit Ca-Sulfat Abb. 3: Einfluss der S-Düngung auf Leguminosenanteil und Ertrag von Kleegras (Gülzow, 2013-14) Zu ähnlichen Ergebnissen nach Schwefeldüngung im Kleegras kommen auch andere Autoren (Böhm, 2013 und Riffel et al., 2015). Nicht endgültig geklärt ist die Höhe der Smin 10 cm Wuchshöhe Leguminosenanteil % Dr. Harriet Gruber, Carolina Rutzen, Andreas Titze, Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Fachgebiet ökologischer Landbau Smin 0-30cm (kg/ha) 54 S-Gaben. Die Empfehlungen reichen von 30 bis 60 kg/ha. Ebenso fehlen Richtwerte für die Bodengehalte, ab denen eine Düngung notwendig ist. Empfehlungen zur Schwefeldüngung: 35 Schwefelgehalt im Boden im Frühjahr feststellen (ist mit anderen Untersuchungen kombinierbar), Momentaufnahme, da der meiste Schwefel noch organisch gebunden 30 25 sandige Böden und Böden mit geringem Humusgehalt sind häufiger von Schwefelmangel bedroht 20 15 bei Smin-Gehalten unter 10 kg/ha (0-30 cm) Düngung einplanen (derzeit keine Genehmigung notwendig) 10 5 0 Kontrolle S-Linse Kieserit K-Sulfat Ca-Sulfat Abb. 1: Einfluss der S-Düngung auf die Smin-Gehalte im Boden (Mittel Erbse/ Lupine) (Gülzow, 2012-14) S-Gehalte im Erntegut: im Korn und insbesondere im Stroh artspezifische Unterschiede, ohne Schwefeldüngung und bei Applikation der langsamwirkenden Schwefellinsen deutlich geringerer Gehalt im Erntegut als bei den anderen S-Düngern. In einem weiteren Versuch am Standort Gülzow (S-Gehalt 0-30 cm < 10 kg/ha) wurden zur Aussaat von Kleegras 30 kg/ha S-Dünger ausgebracht und mit einer Variante ohne Düngung verglichen. Leguminosengrasbeständen düngen und Düngefenster anlegen Düngung zur Ansaat einplanen, um Leguminosen bereits während der Jugendentwicklung zu fördern Düngermenge: 30-60 kg/ha Düngerart: zugelassenen Dünger auswählen, zur Ansaat Dünger mit schneller und mittelerer S-Wirkung verwenden Düngerarten schnelle S-Wirkung: Kaliumsulfat (18 % S), KaliMagnesia (17 % S), Magnesia Kainit (4 % ), Kieserit (20 % S), Bittersalz (13 % S), Düngung zur Saat mittlere S-Wirkung: Calciumsulfat (Naturgips, 18-23 % S), Düngung im zeitigen Frühjahr oder zur Saat langsame S- Wirkung: elementarer Schwefel (feste Form 90 % S), Düngung im Herbst oder Frühjahr Organische Dünger: Stalldung etwa 10 kg S/10 t (C/S 1:80), Gülle etwa 5 kg S/10 m3 (C/S 1:11) Literatur: Böhm, H.: Auswirkungen einer Schwefeldüngung auf den Ertrag und die Nährstoffzusammensetzung eines Kleegrasbestandes. In: Beiträge zur 12. Wissenschaftstagung ökologischer Landbau, Bonn 5.-8. März 2013, Verlag Dr. Köster Berlin Riffel, A.; Becker, K. u. Leithold, G.: Bemessung einer Schwefel-Düngung in einem Luzerne-Kleegras-Bestand im 2. Hauptnutzungsjahr. In: Beiträge zur 13. Wissenschaftstagung ökologischer Landbau, Bonn 17.-20. März 2015, Verlag Dr. Köster Berlin Verkaufsbedingungen 57 Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz § 1 Geltungsbereich; Bestellungen; Schriftform 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, wenn und soweit nichts anderes individuell vereinbart worden ist, für alle Verträge, nach denen wir gegenüber unserem Vertragspartner – soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend „Kunde“) – zu Warenlieferungen verpflichtet sind. Entgegenstehenden bzw. von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis derartiger Bedingungen des Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen, gültigen Fassung auch für alle zukünftigen, gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Durch die widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nach den Umständen nicht erwartet werden kann, durch die Entgegennahme der Lieferung erkennt der Kunde diese Verkaufsbedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an. 2. Unsere Angebote bzw. die Annahme von Bestellungen des Kunden sind freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, und stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten und der Beschaffbarkeit der Ware zu den vereinbarten, wirtschaftlich vertretbaren Konditionen, soweit wir eine mangelnde Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben. 3. Unsere Angebote bzw. Bestellungen des Kunden erfolgen in der Regel schriftlich per Telefax, Telefon, E-Mail oder auf dem Postwege. Dabei kann für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellungen insbesondere in eiligen Fällen keine Haftung übernommen werden. Maßgeblich für den Inhalt der Bestellung des Kunden und Art, Umfang und Qualität der von uns zu erbringenden Warenlieferung ist allein unser schriftliches, in der Regel per Telefax übermitteltes Angebot bzw. unsere auf telefonische Bestellungen erfolgende schriftliche Auftragsbestätigung. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung der Bestellung getroffen werden, sowie jegliche Änderungen, der Rücktritt vom Vertrag oder dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst sowie für jegliche sonst in diesen Verkaufsbedingungen enthaltene Schriftformerfordernisse. § 2 Termine; Lieferungen 1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie zwischen uns und dem Kunden schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind und verstehen sich als Termine, zu denen die Ware spätestens angeliefert wird. In zumutbarem Umfang sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt. 2. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wir sind berechtigt, mit der Auftragsbestätigung oder später – falls wir nach Vertragsabschluss Informationen erhalten sollten, die die Gewährung eines Kredites in der sich aus der Bestellung ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen – einen Nachweis über die Kreditwürdigkeit und nach unserem Ermessen gegebenenfalls eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. 3. Alle Ereignisse oder Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen und die uns in von uns nicht zu vertretender Weise die Erfüllung unserer Vertragspflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Lieferfristüberschreitungen durch unsere Lieferanten bzw. sonstige Auftragnehmer, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verfügungen von hoher Hand und ähnliche Hindernisse befreien uns für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit von der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Ereignisse oder Umstände bei unseren Lieferanten oder sonstigen Dritten, derer wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen bedienen, eintreten und zu Lieferschwierigkeiten führen, ohne dass diese dies zu vertreten hätten. Beginn und Ende derartiger Ereignisse oder Umstände werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dauern derartige Ereignisse oder Umstände länger als 3 Monate an, sind wir zum – auch lediglich teilweisen – Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wobei in diesem Falle lediglich bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden zurückzuerstatten sind. Der Kunde ist bei Vorliegen dieser Ereignisse oder Umstände nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit diese uns unangemessen lange von unseren vertraglichen Verpflichtungen befreien bzw. ein Festhalten am Vertrag für den Kunden aufgrund dieser Ereignisse oder Umstände zu unangemessenen, unzumutbaren Nachteilen führt. Vertragsschluss durch uns als Dritter im Sinne von § 11 VerpackVO bzw. § 16 KrW-/ AbfG beauftragt, die Verpackung gemäß den einschlägigen Vorschriften zu behandeln; die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist uns auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. Bei Mehrwegverpackungen und -Transportmitteln geht auch das Pfand zu Lasten des Kunden. Entsprechende Mehrwegmaterialien sind, soweit sie nicht mehr benötigt werden, vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten ordnungsgemäß zu lagern und nach unseren Anweisungen gegebenenfalls an unseren Lieferanten bzw. an von uns beauftragte Speditions- bzw. Transportunternehmen zurückzugeben. Nach Rückgabe erfolgt die Erstattung des Pfandes ausschließlich durch denjenigen, an den es geleistet wurde. § 3 Preise; Zahlungsbedingungen 1. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und gelten ab Werk. 2. Die in unseren Angeboten bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten Preise sind freibleibend und geben jeweils den aktuellen Marktpreis zuzüglich unserer Kostenbestandteile und Aufschläge wieder. Wir behalten uns insofern Änderungen vor, als sich zwischen Bestellung und Lieferung zu unseren Lasten Änderungen bezüglich des Marktpreises oder unserer Gestehungskosten ergeben. Der Kunde ist zur Zahlung der bei Lieferung jeweils gültigen aktuellen Preise verpflichtet. 3. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten unsere Preise ab Werk – wobei hierunter der Ort zu verstehen ist, an dem wir die Ware von unserem Lieferanten beschaffen – bzw. EXW gemäß Incoterms 2000. Insbesondere bei Lieferungen mit Zielorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie bei auftragsgemäßer Beschaffung von Waren aus dem Ausland gehen jegliche mit Aus- bzw. Einfuhr der Ware verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat ferner bei derartigen Bestellungen mit vertraglich vereinbartem Auslandsbezug auch für sämtliche behördliche Genehmigungen im In- und Ausland zu sorgen. 4. Alle Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und vollständig – sofern keine Einzugsermächtigung besteht - durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der Kunde kommt mit der Zahlung automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch uns oder sonstiger weiterer Voraussetzung bedarf, wenn er nicht zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zahlt bzw. ein Einzug der Rechnungssumme nicht möglich ist oder, falls eine solche Angabe nicht erfolgt ist, er nicht innerhalb von 15 Tagen ab Zugang der Rechnung zahlt. Im Zweifel kommt der Kunde spätestens 15 Tage nach Erhalt der Lieferung in Verzug. Zahlungen haben frei von jeglichen Gebühren, Spesen und sonstigen Kosten zu erfolgen. 5. Kosten für Rücklastschriften u. ä. die uns anderenfalls entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, den jeweils ausstehenden Betrag mit 10 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Für jede nach Verzugseintritt erfolge de schriftliche Mahnung oder Zahlungsaufforderung werden zusätzlich 2,50 Euro Mahngebühr berechnet. 6. Die von uns bzw. unserem Lieferanten in branchenüblicher Weise festgestellten Abgangsgewichte am Versendungstag sind für die Zahlungsverpflichtung maßgebend. Auf dem Transport gegebenenfalls entstehende Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie nicht nachweislich auf einer von uns zu vertretenden fehlerhaften Behandlung der Ware während des Transports beruhen. Angegebene Gewichte verstehen sich bfn bzw. original Abladegewicht mit 1% Franchise. 7. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ferner nur dann zulässig, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4. Versendungen und Transport der Ware erfolgen ausschließlich auf Gefahr und Kosten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Die Übernahme der Beauftragung von Transport- bzw. Speditionsunternehmern bzw. die Übernahme der Versendungs- und Transportkosten durch uns führt nicht automatisch auch zur Gefahrtragung durch uns. § 4 Mängelhaftung 1. Der Kunde hat bei Erhalt einer Lieferung diese zunächst von seinen übrigen Warenbeständen getrennt zu halten und umgehend sorgfältig und eingehend, nicht nur oberflächlich zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber schriftlich per Telefax zu rügen. Zeigt sich ein bei der Untersuchung selbst bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht erkennbarer Mangel erst später, so muss die schriftliche Mängelrüge binnen 24 Stunden nach Erkennbarkeit des betreffenden Mangels per Telefax uns gegenüber erfolgen; anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Unterlässt der Kunde nach den vorstehenden Vorschriften die Mängelrüge, so verliert er jegliche Rechte bezüglich dieser Mängel, auch die aus vertraglicher und gesetzlicher Mängelhaftung, sofern der Mangel durch uns nicht arglistig verschwiegen wurde, wir unsere Verpflichtung zur Beseitigung eines Mangels nicht bereits ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder wir nicht für vorsätzliches Verhalten haften. 5. Einwegverpackungen werden mit Bereitstellung der Ware zur Versendung an den Kunden übereignet und von uns nicht zurückgenommen. Der Kunde ist mit 2. Sofern nicht anders angeboten, stammen unsere Produkte von den bei Bestellung jeweils letzten Ernten. Die Nennung von Anbau- und Kontrollverbänden 58 in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung stellt keine vereinbarte Beschaffenheit der Ware dar; Änderungen von Verpackungseinheiten sowie Anbauund Kontrollverbänden behalten wir uns jederzeit vor. Von uns gelieferte Proben sind für die Qualität der vertraglich vereinbarten Lieferung nicht maßgeblich. Geliefert wird jeweils Ware von marktüblicher Art und Güte. 3. Der Kunde ist verpflichtet, gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern und gegebenenfalls erforderliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen in Abstimmung mit uns durchzuführen. Ein eigenständiger Weiterverkauf bzw. eine Verarbeitung gerügter Warenlieferungen ohne vorherige schriftliche Abstimmung mit uns ist in keinem Falle zulässig; bei einem Verstoß hiergegen verliert der Kunde jegliche, auch gesetzliche Mängelhaftungsrechte. Dies gilt entsprechend bei einer Vermischung bzw. Vermengung der gerügten Warenlieferung mit anderen, beim Kunden vorhandenen Warenbeständen. Gerügte Warenlieferungen sind komplett zurückzugeben, wobei die Beauftragung eines Speditions- bzw. Transportunternehmens sowie der Ort der Rücklieferung nach unseren Anweisungen zu erfolgen hat. 4. Die richtige Bezeichnung und Kennzeichnung der Ware beim Weiterverkauf durch den Kunden in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich Sache des Kunden. Er darf sich nicht ungeprüft auf unsere Angaben oder auf die unseres Lieferanten verlassen. Da wir nicht Produzent der von uns gelieferten Waren sind, können wir insbesondere für den Biostatus der Waren und für sonstige Qualitätsmängel, die nicht ohne Weiteres bei der durch uns durchgeführten oberflächlichen Sichtüberprüfung der Ware erkennbar sind, nicht haften. Die Übernahme einer Beschaffenheit- oder Haltbarkeitsgarantie durch uns setzt in jedem Falle die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung unseres Haftungswillens als Garantie bei Vertragsschluss voraus. Mindesthaltbarkeitsangaben sowie das Vorhandensein bestimmter vertraglich vereinbarter Qualitäten der Ware setzt deren ordnungsgemäße Behandlung durch den Kunden voraus. 5. Für unsere Lieferungen übernehmen wir vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Mangelrüge und der ordnungsgemäßen Behandlung der gerügten Waren in der Weise Mängelhaftung, dass wir Mängel, deren Vorhandensein von uns zu vertreten ist, durch Ersatzlieferung beseitigen. Wir haften nicht für Mängel, die aufgrund fehlerhafter Behandlung der Lieferungen durch den Kunden oder durch Dritte, die weder unsere Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen sind, entstehen und ebenso wenig für aus solchen Mängeln entstehende weitere Schäden. Unser Recht aus § 439 Abs. 3 BGB, die Ersatzlieferung zu verweigern, bleibt unberührt. Zur Ersatzlieferung ist uns vom Kunden in der Mängelrüge eine angemessene Frist einzuräumen. Bei vollständigem Fehlschlagen der Ersatzlieferung trotz dreimaliger Versuche durch uns und im Fall des § 439 Abs. 3 BGB bleibt es dem Kunden vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Sonstige, auch gesetzliche Mängelhaftungs- oder Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern wir nicht für vorsätzliches Handeln haften; für Schadensersatzansprüche gelten die nachfolgenden Bestimmungen über unsere allgemeine Haftung. Die Rechte des Kunden im Fall eines berechtigten Verbrauchsgüterkaufs- Regresses nach §§ 478, 479 BGB bleiben von diesem § 4 unberührt. 6. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Die Verjährung ist bei der Vornahme von Ersatzliefrungen vom Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge bei uns bis zur Vollendung der Ersatzlieferung bzw. zum vollständigen Fehlschlagen der Ersatzlieferung lediglich gehemmt. § 5 Haftung 1. Unsere Haftung aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher bzw. gesetzlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haften wir auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen und die Erreichung des Vertrags sichernden Kardinalpflichten. Im Falle einer solchen Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf den jeweiligen Wert der Bestellung bzw. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern dieser höher ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einfach fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper bzw. Gesundheit sowie bei einer Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes oder des Straßenverkehrsgesetzes und vergleichbare Regelungen. Diese Haftungsbeschränkung findet auf die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechende Anwendung. 2. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Bestellung entstehen und die über unsere Haftung oder die unserer Erfüllung bzw. Verrichtungsgehilfen gemäß vorstehender Regelungen hinausgehen, stellt der Kunde uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen frei. 3. Sofern der Kunde Warn- bzw. Rückrufaktionen wegen der Mangelhaftigkeit bzw. eines Produktfehlers der von uns gelieferten Ware durchführt, sind jegliche Maßnahmen vorab schriftlich per Telefax mit uns abzustimmen. Sofern eine derartige Abstimmung wegen Gefahr in Verzug und besonderer Eilbedürftigkeit der entsprechenden Maßnahmen nicht möglich ist, sind wir umgehend über getroffene Maßnahmen schriftlich zu unterrichten. Unterbleibt eine mögliche Abstimmung oder Unterrichtung, entfällt der Anspruch des Kunden auf Ersatz seiner Kosten und Aufwendungen, der nur dann gegeben ist, wenn wir im Außenverhältnis selbst haften. 4. Der Kunde haftet uns gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verkaufsbedingungen AVLB Saatgut § 6 Eigentumsvorbehalt 1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch soweit sie aus anderen Vertragsverhältnissen im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultieren, auch im Falle der Weiterveräußerung, Vermischung oder Verarbeitung unser Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verarbeitung und jegliche Verfügung, die nicht im Rahmen des beim Kunden üblichen Geschäftsbetriebes erfolgen, bedürfen während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes in jedem Fall unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird die von uns gelieferte Ware durch Vermischung wesentlicher Bestandteile einer einheitlichen Sache, so werden wir im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den vermischten Sachen Dritter Mit- bzw. Alleineigentümer für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes. Eine Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets ausschließlich in unserem Namen und Interesse, aber ohne die Übernahme von Verpflichtungen durch uns. Im Falle einer Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung bzw. Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware gelten sämtliche in diesem Zusammenhang erworbenen Ansprüche des Kunden gegen Dritte bereits jetzt als an uns zum Zwecke der Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden abgetreten. Sollte unser Eigentumsvorbehalt mit einer bereits erfolgten Globalzession des Kunden an Dritte zum Zweck der Finanzierung seines Geschäftsbetriebes kollidieren, so überträgt der Kunde uns bereit jetzt seine dingliche Anwartschaft an der von uns gelieferten Ware in dem Umfang, dass im Zeitpunkt der Freigabe des Sicherungseigentums durch den finanzierenden Dritten die entsprechende von uns gelieferte Ware wieder automatisch in unser Vorbehaltseigentum fällt, ohne dass der Kunde Eigentum daran erlangt. Der Kunde ist widerruflich durch uns ermächtigt, die an uns abgetretenen Ansprüche für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, solange er uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der so bestehenden Sicherheiten unsere gesamten gesicherten Forderungen um 45 %, sind wir zu einer Freigabe der Sicherheiten in Höhe des diese Deckungsgrenze übersteigenden Betrages verpflichtet. AVLB Saatgut 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig über alle ihm bekannt werdenden bzw. aus seiner Sphäre stammenden Umstände und Ereignisse schriftlich zu informieren, die geeignet sind, Bestand bzw. Umfang unserer Sicherheiten zu beeinflussen. 3. Jegliche erforderlich werdenden Interventionskosten im Zusammenhang mit der Wahrung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wird der Kunde uns ersetzen. Im Übrigen ist er zur Wahrung unserer Rechte in diesem Zusammenhang, insbesondere zur Offenlegung des Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten sowie zum Mitwirken an der Wahrung unserer Rechte verpflichtet. 4. Bei Verletzung der Zahlungspflicht durch den Kunden sind wir, nach erfolgloser einmaliger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist, zum ausdrücklich zu erklärenden Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen der von uns gelieferten Ware berechtigt, soweit eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht entbehrlich ist. Verlangen wir lediglich die Herausgabe, bedeutete dies nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag. § 7 Rücktritt des Kunden Der Kunde ist vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, sofern eine von uns zu vertretende vertragliche oder gesetzliche Pflichtverletzung vorliegt und er uns schriftlich erfolglos unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und Androhung des Rücktritts abgemahnt hat. Besteht die Pflichtverletzung in von uns zu vertretenden Mängeln, gilt für die Rücktrittsrechte des Kunden ausschließlich die Regelung über Mängelhaftungsrechte in diesen Verkaufsbedingungen. § 8 Erfüllungsort; Gerichtsstand; Rechtswahl 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, der Ort, an dem wir die Ware von unserem Lieferanten beschaffen, im Zweifel jedoch grundsätzlich Neumünster. Erfüllungsort für Zahlungen ist Neumünster. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit der Bestellung ergebenden Streitigkeiten ist Neumünster, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. 3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Verkaufsbedingungen (Stand: Februar 2012) Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH GUT ROSENKRANTZ (Stand: Januar 2013) Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut (mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut) nach dem Saatgutverkehrsgesetz zum Gegenstand haben. 1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Landwirten und sonstigen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. 1.3 Die AVLB Saatgut werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Dies gilt nicht, wenn der Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der AVLB Kenntnis zu nehmen. 1.4 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. 1.5 Von den AVLB Saatgut abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich zustimmt. 1.6 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen. 2. Lieferung und Liefertermine 2.1 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat („Versandverfügung“). Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat. Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nichtverfügten Teiles. 2.2 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverfügung dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Ziffer 2.4 als vereinbart. 2.3 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; als dann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1 mit Ausnahme des ersten Satzes. 2.4 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel: - „Sofort“, binnen fünf Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Prompt“, binnen zehn Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich; - „Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich; - „Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats; - „Rechtzeitig zur Aussaat“, frühestens binnen fünf Werktagen nach Zugang der Versandverfügung. 2.5 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von bis zu fünf von Hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgemäß. Bei einer solchen Abweichung ist der zu zahlende gesamte Kaufpreis entsprechend der Mengenabweichung zu berechnen. 2.6 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist für ihn im Einzelfall unzumutbar. 2.7 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen zur Leistung zu setzen. Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.6 entsprechend. Liefert der Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 2.8 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teilleistung bewirkt, so gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Ziffer 2.7. Satz 3 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. 2.9 Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu fünf von Hundert der im Vertrag genannten Menge zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gemäß Ziffer 2.5 gilt Satz 1, wenn der Verkäufer bis zu zehn von Hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge zuwenig geliefert hat. Die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. 2.10 Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer nicht das Beschaffungsrisiko. Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn - der Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers nicht nachkommt; - die zuständige Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung versagt; - Lieferung aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist und die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen Fällen nach Ziffer 9. 3. Versand Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware. 4. Behandlung des Saatguts 4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur Anwendung kommt, ist gebeizt oder in der sonstigen Weise behandelt zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. 4.2 Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten - erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an der gelieferten Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder den Dritten durchgeführten erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß Ziffer 8.2 in Betracht. 5. Zahlung 5.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 5.2 Falls nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung ohne jeden Abzug unverzüglich nach Saatgut- und Rechnungserhalt fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Für den Verzug gilt die gesetzliche Regelung des § 286 BGB.1 5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe erlischt. 5.4 Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selbem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. 6. Beschaffenheitsvereinbarung; gentechnische Einträge 6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich Folgendes: 1. Das Saatgut ist art- und sortenecht; 2. In Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage 3 zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen Saatgutrichtlinie. 6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne den Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das 59 60 zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und sicherzustellen, dass das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen Spuren von GVO. 6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert Saatgut zur Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im verarbeiteten noch im unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt. Aus dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder Futtermittel verwendet werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur Erzeugung von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen als Einheit verzehrt werden. Der Verkäufer haftet nicht für saatgutrechtlich nicht relevante Stoffe und/oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den gelieferten Saatgutkörnern befinden. 7. Mängelrüge 7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er das Saatgut unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel des Saatguts unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, verlängern sich die in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils zwei Werktage. 8. Musterziehung, Einholung eines Sachverständigengutachtens 8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2 aus der Lieferung ziehen zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Der Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat. 8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person gezogen und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleiche Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine der Saatgutprüfstellen (siehe beigefügtes Verzeichnis) zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen Saatgutprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutprüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der zweiten Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Saatgutprüfstelle übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutprüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der dritten Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Saatgutprüfstellen übereinstimmen. Liegt eine solche Übereinstimmung nicht vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis. 8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, zu der Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen für den Sachmangel. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben worden ist. AVLB Saatgut AVLB Saatgut 9. Mängelansprüche und Haftung 9.1 Der Verkäufer ist zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet, es sei denn, der Verkäufer verletzt Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers oder eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist. fer mitzuteilen. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus an den Verkäufer abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. 9.2 Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, leistet er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten und, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, Schadensersatz statt der Lieferung verlangen. Satz 2 gilt nicht, wenn das Vorliegen des Sachmangels eine wesentliche Vertragspflichtverletzung darstellt, und die Erfüllung dieser Vertragspflicht für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist. 9.3 Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die keine Sachoder Rechtsmängel betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Saatgutes. Das gilt nicht in den Fällen des § 309 Nr. 7 a und b BGB. § 438 Absatz 3 BGB bleibt unberührt. 9.4 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 9.5 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 10. Schadensminderungspflicht Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen. 11. Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignung 11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind. 11.2 Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nach 12.1 erwirbt der Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. 11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat verwenden. 11.4 Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Verkäufer unentgeltlich verwahrt. 11.5 Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf durch den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 11.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten angemessen zu versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall unverzüglich dem Verkäu 1 § 286 BGB: Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1.für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2.der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3.der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4.aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. 12. Verwendung des Saatgutes 12.1 Der Käufer verpflichtet sich, das Saatgut nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen. Insbesondere darf der Käufer das Saatgut ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Sortenschutzinhabers, deren Erteilung im freien Ermessen des Sortenschutzinhabers steht, nicht zur Erzeugung von Vermehrungsmaterial verwenden. Entgegenstehende Bestimmungen des deutschen Sortenschutzgesetzes und der Europäischen Sortenschutzverordnung, insbesondere hinsichtlich des sog. Landwirteprivileges zum Nachbau im eigenen Betrieb, bleiben hiervon unberührt. 12.2 Verletzt der Käufer eine Verpflichtung nach Ziffer 12.1, so hat er auf Verlangen des Verkäufers oder des Sortenschutzinhabers an den Sortenschutzinhaber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Kaufpreises des Saatguts zu entrichten. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Käufers zum weitergehenden Schadensersatz. 13. Streitigkeiten 13.1 Sofern die Parteien des Kaufvertrages Kaufleute sind, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach Wahl des Anpruchsstellers durch ein Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ein ordentliches Gericht entschieden. Die Schiedsgerichte für Saatgutstreitigkeiten werden auf der jeweiligen Homepage von BDP, DRV und BVO bekannt gemacht. 13.2 Zuständig ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Anspruchsgegners zuständige Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ordentliche Gericht, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. 13.3 Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Verfahrensordnung des zuständigen Schiedsgerichts. 14. Sonstiges Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVLB Saatgut unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die AVLB Saatgut eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen. Stand: 01.01.2013 61 Unsere Ansprechpartner Unser Vertriebsgebiet auf einen Blick Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz Oderstraße 45, 24539 Neumünster Telefon 0 43 21/990-0 Telefax 0 43 21/990-20 63 Kiel MecklenburgVorpommern Geschäftsführung Verkauf Ernst-Friedemann von Münchhausen Telefon 0 43 21/990 14, Fax 0 43 21/990 20, Mobil: 01 71/198 10 99 E-Mail: [email protected] NEUMÜNSTER Hamburg Eberswalde Berlin Potsdam SachsenAnhalt Luckenwalde Wernigerode Köthen/Anhalt Nordrhein-Westfalen Leipzig Nordhausen Mühlhausen Düsseldorf Weißenfels Markkleeberg Sömmerda Erfurt Büro Neumünster Sarina Gräsel Telefon 0 43 21/990 131, Fax 0 43 21/990 20 E-Mail: [email protected] Bio Futter Vertrieb (SH, NS) Maren Maitra Mobil 01 72/446 04 65, Fax 0 43 21/990 27 158 E-Mail [email protected] Oranienburg Hannover Vertrieb Süd (Ost-BB, HE, TH, S) Jörg Freiheit Telefon 0 43 21/990 172, Fax 0 43 21/990 27 249, Mobil 01 72/326 70 01 E-Mail: [email protected] Note phänologische Daten Blühbeginn, Reife etc. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 sehr früh sehr früh bis früh früh früh bis mittel mittel mittel bis spät spät spät bis sehr spät sehr spät Note Pflanzenlänge Bestandeshöhe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 sehr kurz sehr kurz bis kurz kurz kurz bis mittel mittel mittel bis lang lang lang bis sehr lang sehr lang Note Neigung zu: Auswinterung, Lager Anfälligkeit: Krankheiten, Schädlinge sehr gering sehr gering bis gering gering gering bis mittel mittel mittel bis stark stark stark bis sehr stark sehr stark Wittenberge BASSUM Vertrieb Mitte (West-BB, MV, SA) Ingo Klugert Telefon 0 43 21/990 171, Fax 0 43 21/990 27 248, Mobil 01 72/ 317 34 66 E-Mail: [email protected] Bio Futter Vertriebsinnendienst Bastian Först Telefon 0 43 21/990 250, Fax 0 43 21/990 255 E-Mail: [email protected] Prenzlau Bremen Vertrieb West (NRW, NI, SH) Hans Henning Petersen Telefon 0 43 21/990 170, Fax 0 43 21/990 27 153, Mobil 01 72/ 452 53 40 E-Mail: [email protected] Logistik Getreidehandel Reiner Holke Telefon 0 43 21/990 18, Fax 0 43 21/990 27 18 E-Mail: [email protected] DEMMIN MALCHIN Parchim Neustrelitz Geschäftsführung Einkauf Georg Breilmann Telefon 0 43 21/990 155. Fax 0 43 21/990 20, Mobil 01 72/725 55 57 E-Mail: [email protected] Disposition Saatgut HaGe Nordland Yvonne Littmann Telefon 0 39 94/20 58 12, Fax 0 39 94/20 58 31 E-Mail: [email protected] Güstrow Schwerin Unsere Legende Zeitz Dresden Sachsen Legende Frankfurt Herr Petersen Mainz Herr Klugert Saarbrücken Nürnberg Saarland Stuttgart Baden-Württemberg München Herr Freiheit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Note Erträge, Anteile. Gehalte, TKG etc. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 sehr niedrig sehr niedrig bis niedrig niedrig niedrig bis mittel mittel mittel bis hoch hoch hoch bis sehr hoch sehr hoch Alle Hinweise sind sorgfältig erarbeitet und geben den aktuellen Informationsstand wieder, ohne Zusicherungen darzustellen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Hinweise wird nicht übernommen. 62
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