ERWEITERUNGSCURRICULUM Tibet

ERWEITERUNGSCURRICULUM
Tibet- und Buddhismuskunde
(Studienkennzahl 147)
INFOBLATT FÜR DAS WS 2015/16
Vor Absolvierung von Lehrveranstaltungen des EC ist die Registrierung zu diesem EC
verpflichtend vorzunehmen (über Ihr U:SPACE-Account). Alles zur Registrierung
finden Sie auf der website des Student Point.
Für das EC „Tibet- und Buddhismuskunde“ werden jedes Wintersemester Lehrveranstaltungen angeboten. Beachten Sie bitte, dass Sie im Sommersemester kein
Lehrangebot vorfinden werden. Wir empfehlen daher, das EC möglichst in einem
einzigen Semester zu absolvieren. Ansonsten müssen Sie bis zum WS 16/17 warten, in
dem wieder Lehrveranstaltungen für das EC „Tibet- und Buddhismuskunde“
angeboten werden.
Sie können ausschließlich diejenigen Lehrveranstaltungen für das EC „Tibet- und
Buddhismuskunde“ anrechnen lassen, die dafür ausdrücklich codiert sind. Achten Sie
daher auf die Codierungen EC3-1 (für Modul 1 anrechenbar) und EC3-2 (für Modul 2
anrechenbar).
Das EC „Tibet- und Buddhismuskunde“ besteht aus 2 Modulen; Modul 1 besteht aus 1
Vorlesung (VO) zu 2 SSt., 5 ECTS; Modul 2 besteht aus 2 Vorlesungen (VO) zu je 2
SSt., je 5 ECTS. Bitte lesen Sie auch den Studienplan gründlich durch.
Im WS 2015/16 müssen Sie folgende Lehrveranstaltungen besuchen und absolvieren:
Modul 1: Sie müssen folgende Vorlesung absolvieren (keine Wahlmöglichkeit):
- Torsten Wieser-Much: „Einführung in die Tibetologie und Buddhismuskunde“
Modul 2: Sie müssen beide der folgenden Lehrveranstaltungen absolvieren (keine
Wahlmöglichkeit):
- Diwakar Acharya: „Negation in the Philosophical Theories and
Spiritual Methods of Buddhism“
- Klaus-Dieter Mathes: „Einführung in den tibetischen Buddhismus“
Termine und Inhalte finden Sie im Vorlesungsverzeichnis oder im Kommentierten
Vorlesungsverzeichnis auf unserer website (stb.univie.ac.at).
Bitte geben Sie bei der Prüfung auf dem Prüfungsprotokoll an, dass diese Prüfung für
das EC „Südasienkunde“ mit Studienkennzahl 146 eingetragen werden soll, bzw.
geben Sie dies dem Prüfer bekannt.