Ausgabe: 30. September 2015 Neuerungen im Melderecht – Bescheinigung des Wohnungsgebers Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Anbei stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen am diesem Zeitpunkt vor: Anmeldung und Abmeldung Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor demAuszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers. Diese müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg wird zeitnah auf der Homepage Formulare hierfür bereit stellen und auch im Bürgerbüro vorrätig halten. Auskünfte aus dem Melderegister Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt wurde. Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden. Diese Einwilligung bleibt bis zu ihrem Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben. Bedingter Sperrvermerk Für Personen, die in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, in Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen, in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge oder in einer Justizvollzugsanstalt wohnen, wird künftig ein sogenannter bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen, sofern der Meldebehörde bekannt ist, dass sich an der betreffenden Anschrift eine der genannten Einrichtungen befindet. Bei Melderegisterauskünften an Private muss die Meldebehörde künftig in diesen Fällen vor einerAuskunftserteilung Nr. 38 den Betroffenen anhören und darf dann keine Auskunft erteilen, sofern durch die Auskunft schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Bürgerbüro, Tel.: 09192 / 709-48 (Fr. Eckert) oder 09192 / 709-47 (Hr. Körber) zur Verfügung. Workshop – Legoroboter bauen und programmieren Ihr möchtet selbst mal einen Roboter zum Leben erwecken? Beim Lego mindstorm-Kurs habt ihr die Möglichkeit, in die Welt der Robotik hinein zu schnuppern und eurer Kreativität freien Lauf zu lassen. In diesem Workshop erhaltet ihr eine Einführung in die Lego mindstorms EV3 Robotertechnik, die Konstruktion eines fahrbaren Roboters und lernt seine Funktionen am Computer zu programmieren. Auf Basis von Legobauelementen, Motoren und Sensoren könnt ihr dem Roboter beibringen, sich selbstständig in seiner Umgebung zu bewegen und auf Hindernisse zu reagieren. In kleinen Teams und mit fachkundiger Anleitung werden verschiedene Projekte bearbeitet, die euch einen Überblick über die Möglichkeiten in der Robotik bieten. Keine Vorkenntnisse nötig. Neugierde und Forscherdrang reichen völlig aus! Habt ihr Lust mit Phantasie und Kreativität etwas Technik-Luft zu schnuppern? Termin: in den Herbstferien am Donnerstag, 05.11.2015 im Jugendzentrum Gräfenberg, Am Schelmberg 4 von 1000 bis 1600 Uhr; Unkostenbeitrag 20 Euro p.P., Alter: 10 bis 14 Jahre. Bitte Brotzeit und Getränk mitbringen. Anmeldung ab sofort unter Tel. 01522 / 2559139 oder E-Mail [email protected] - Anmeldeschluss ist am 23.10.2015. Neues vom Komm!Gräfenberg Das nächste offene Begegnungscafé für interessierte BürgerInnen und Asylsuchende findet statt am Samstag, den 17. Oktober um 1430 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Gräfenberg. Der Nachmittag bei Kaffee und Kuchen soll zum besseren Kennenlernen und zur Integration beitragen - Herzliche Einladung! Aktuell wird noch folgende Unterstützung benötigt: Die Kleiderkammer ist umgezogen und befindet sich nun im ehemaligen Friseursalon Kellermann am Marktplatz 19. Bevor weitere Kleiderspenden entgegengenommen werden können, werden dringend Regale mit mind. 40 cm Tiefe (ohne Wandbefestigung) gesucht. Das nächste Treffen des Unterstützerkreises findet am 8. Oktober um 1930 Uhr im Bürgerhaus, 2. Stock, statt. Neue Interessierte sind herzlich willkommen. Das Komm!Gräfenberg im Internet: www.graefenberg.de - einfach mal reinschauen! Kontakt zum Unterstützerkreis kann man unter [email protected] aufnehmen, telefonisch notfalls über das Dekanat Gräfenberg - unter der Tel.-Nr. 09192 / 285 zu den Bürozeiten. Kabelbauarbeiten durch die Bayernwerk AG Ablesen der Wasserzähler +++ Sperrung der Einmündung von der Kasberger Straße bis zum Egloffsteiner Tor und zum Büttnersberg in der Zeit vom 14.09.2015 bis 02.10.2015 +++ Stadt Gräfenberg Die Bayernwerk AG verlegt in der Zeit vom 14.09.2015 bis 02.10.2015 vom Egloffsteiner Tor bis zur Einmündung der Hubertusstraße eine neue 20 KV Leitung. Für die Kasberger Straße wird in dieser Zeit eine halbseitige Verkehrsführung eingerichtet. Der Einmündungsbereich von der Kasberger Straße bis zum Egloffsteiner Tor und die Einmündung zum Büttnersberg muss wegen der Aufstellung eines Horizontalbohrgerätes voll gesperrt werden. Der Marktplatz ist von der Bayreuther Straße kommend weiterhin erreichbar. Die Durchfahrt durch das Egloffsteiner Tor ist für die Zeit der Straßensperrung nicht möglich. Die Einbahnstraßenregelung auf dem Marktplatz wird vorübergehend aufgehoben. Für die während der Bauzeit auftretende unvermeidliche Verkehrseinschränkung wird um Verständnis gebeten. Aufräumaktion Wir, der Stadtrat Gräfenberg starten am Samstag, 10.10.2015 unser nächstes Wandern mit "Säubern" unserer Wege rund um Gräfenberg. Wer mithelfen will melde sich bei Elisabeth Meinhardt, Tel.: 09192 / 1735, email: [email protected]. Treffpunkt ist am Marktplatz um 1300 Uhr. Zum Abschluss gibts eine kleine Brotzeit. Wahl des Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Thuisbrunn Berichtigung Die Wahl findet im Feuerwehrhaus Thuisbrunn (nicht im Gasthof Seitz) statt! In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Thuisbrunn am Mittwoch, 30.09.2015 um 1930 Uhr im Feuerwehrhaus in Thuisbrunn wird der neue Stellvertretende Kommandant gewählt. Hierzu ergeht Einladung an alle Feuerwehrdienstleistenden (Aktive Mitglieder) und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Stellvertretende Kommandant aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Stellvertretender Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs. 3 BayFwG). Die Aufgabe des Stellvertretenden Kommandanten ist es, den Kommandanten in seinen Aufgaben zu unterstützen. Dessen Aufgabe ist es, für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen, Einsätze und die fachliche Ausbildung der Feuerwehrkräfte zu leiten, Dienstgrabe zu ernennen sowie die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten (Art. 8 Abs. 1 BayFwG). Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung vorzubringen (schriftlich oder mündlich). Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde. Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Um Erscheinen im Dienstanzug wird gebeten. Gräfenberg, 28.08.2015 Hans-Jürgen Nekolla, Erster Bürgermeister Wir möchten alle Hauseigentümer und Mieter darauf hinweisen, dass in den nächsten Tagen und Wochen die Wasserzähler abgelesen werden. Die Zählerstände werden für die Verbrauchsgebührenabrechnung 2015 benötigt. Wir bitten darum, dass unseren Mitarbeitern der Zugang zu den Wasserzählern problemlos ermöglicht wird. Sollte der von uns beauftragte Ableser niemanden antreffen, bitten wir das hinterlegte Ableseformblatt bis spätestens 07.10.15 vollständig ausgefüllt an die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg zurückzugeben. Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg Neuerlass einer Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe hat am 03.04.2014 eine neue Verbandssatzung beschlossen und am 24.07.2015 zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung beim Landratsamt Bayreuth vorgelegt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 10.08.2015 gem. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG (BayRS 2020-6-1-I) rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Satzung wird nachstehend gem. Art. 24 Abs. 1 -KommZGbekannt gemacht. Bayreuth, 24.08.2015 Landratsamt Frieß, Verwaltungsdirektor Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe erlässt aufgrund des Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG - folgende Verbandssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2012 I. Allgemeine Vorschriften §1 Rechtsstellung (1) Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe". Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Der Sitz des Zweckverbandes ist in Betzenstein. § 2 Verbandsmitglieder (1) Verbandsmitglieder sind: a) die Stadt Betzenstein b) derMarkt Plech c) die Stadt Pottenstein Landkreis Bayreuth d) Markt Hiltpoltstein e) Stadt Gräfenberg f) Markt Gößweinstein g) Gemeinde Obertrubach Landkreis Forchheim h) Gemeinde Simmelsdorf Landkreis Nürnberger Land (2) Andere Gemeinden können dem Zweckverband beitreten. Der Beitritt bedarf einer Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (3) Jedes Verbandsmitglied kann zum Schluss eines Rechnungsjahres aus dem Zweckverband austreten, wenn die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl zustimmt. Der Austritt muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erklärt werden; er bedarf einer Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen (Art. 44 Abs. 3 KommZG), bleibt unberührt. § 3 Räumlicher Wirkungsbereich (1) Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet: a) der Stadt Betzenstein, ohne die Gemeindeteile Spies, Riegelstein, Schermshöhe, Illafeld und Eichenstruth; b) des Marktes Plech; c) der Stadt Pottenstein, mit den Gemeindeteilen Weidenhüll, Graisch, Leienfels und Soranger; d) des Marktes Hiltpoltstein; e) der Gemeinde Obertrubach, ohne die Gemeindeteile Obertrubach, Geschwand und Linden; f) des Marktes Gößweinstein, mit den Gemeindeteilen Kleingesee und Leimersberg; g) der Stadt Gräfenberg; mit den Gemeindeteilen Lilling, Lillingerhöhe und Sollenberg; h) der Gemeinde Simmelsdorf, mit den Gemeindeteilen Strahlenfels, Winterstein und Wildenfels. § 4Aufgaben des Zweckverbandes und der Verbandsmitglieder (1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser, das den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen muss. (2) Der Zweckverband erfüllt seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts. (3) Das Recht und die Pflicht der Verbandsmitglieder, die dem Zweckverband übertragenen Aufgaben zu erfüllen, und die notwendigen Befugnisse gehen auf den Zweckverband über. (4) Der Zweckverband hat das Recht, anstelle der Verbandsmitglieder Satzungen und Verordnungen für das übertrageneAufgabengebiet zu erlassen. (5) Die Errichtung und die Unterhaltung von Feuerlöscheinrichtungen obliegen den Verbandsmitgliedern des Zweckverbandes nach dessen Richtlinien. Der Zweckverband stellt Wasser für Feuerlöschzwecke unentgeltlich zur Verfügung. (6) Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt durch Beauftragte des Zweckverbandes. II. Verfassung und Verwaltung § 5 Verbandsorgane Die Organe des Zweckverbandes sind: A. die Verbandsversammlung B. der Verbandsausschuss C. der Verbandsvorsitzende § 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. (2) Die Zahl der Vertreter, die ein Verbandsmitglied in die Verbandsversammlung entsendet, richtet sich nach der in seinem Gebiet, im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor der jeweiligen Kommunalwahl abgenommenen jährlichen Wassermenge, wobei je angefangene 20.000 m3 Wasserverbrauch, 1 Verbandsrat zu entsenden ist. Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat. Die Berechnung wird alle 6 Jahre neu vorgenommen. (3) Die Verbandsmitglieder werden in der Verbandsversammlung durch ihre ersten Bürgermeister und die von ihren Gemeinderäten bestellten weiteren Verbandsräte vertreten. An die Stelle eines verhinderten ersten Bürgermeisters tritt sein Stellvertreter. Mit Zustimmung ihres ersten Bürgermeisters und dessen Stellvertreters kann eine Gemeinde an deren SteIIe auch andere Personen als ihre Vertreter bestellen. (4) Jeder Verbandsrat hat einen Stellvertreter, der ihn im Fall seiner Verhinderung vertritt; Verbandsräte können nicht Stellvertreter sein. Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter sind von den Verbandsmitgliedern, dem Verbandsvorsitzenden, ist ein solcher noch nicht gewählt, der Aufsichtsbehörde schriftlich zu benennen. Dienstkräfte des Zweckverbandes können nicht als Vertreter eines Verbandsmitglieds der Verbandsversammlung angehören. (5) Für Verbandsräte, die kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung angehören, endet das Amt als Verbandsrat mit dem Ende ihres kommunalen Wahlamtes; entsprechendes gilt für ihre Stellvertreter. Die anderen Verbandsräte und deren Stellvertreter werden durch Beschluss der Vertretungsorgane der Verbandsmitglieder bestellt, und zwar für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungsorgane, wenn Mitglieder derselben bestellt werden, andernfalls für sechs Jahre. Die Bestellung nach Satz 2 kann vor Ablauf der Amtsdauer durch Beschluss der Vertretungsorgane aus wichtigem Grund widerrufen werden; sie ist zu widerrufen, wenn ein Verbandsrat, der dem Vertretungsorgan eines Verbandsmitglieds angehört, vorzeitig aus dem Wahlamt oder der Vertretungskörperschaft ausscheidet. Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Verbandsräte weiter aus. § 7 Einberufung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung wird durch den Verbandsvorsitzenden schriftlich einberufen. (2) Die Einladung muss Tagungszeit und -ort und die Beratungsgegenstände angegeben und den Verbandsräten spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann der Verbandsvorsitzende die Frist bis auf vierundzwanzig Stunden abkürzen. (3) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Sie muss außerdem einberufen werden, wenn es ein Drittel der Verbandsräte oder die Aufsichtsbehörde oder das Bayer. Landesamt für Wasserversorgung und Gewässerschutz unterAngabe der Beratungsgegenstände beantragt. (4) Die Aufsichtsbehörde und das Bayer. Landesamt für Wasserversorgung und Gewässerschutz sind von der Sitzung vorher zu unterrichten. Absatz 2 gilt entsprechend. § 8 Sitzungen der Verbandsversammlung (1) Der Verbandsvorsitzende bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt in ihr den Vorsitz. (2) Die Vertreter der Aufsichtsbehörde und des Bayer. Landesamts für Wasserversorgung und Gewässerschutz, der Geschäftsleiter und der Kassenverwalter hat das Recht, an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Auf Antrag ist ihnen das Wort zu erteilen. Die Verbandsversammlung kann auch andere Personen hören. § 9 Beschlüsse und Wahlen in der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Verbandsräte ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Verbandsräte anwesend und stimmberechtigt ist. Über andere als in der Einladung angegebene Beratungsgegenstände darf nur dann Beschluss gefasst werden, wenn alle Verbandsräte erschienen und mit einer Beschlussfassung einverstanden sind. (2) Wird die Verbandsversammlung wegen Beschlussunfähigkeit, die nicht auf der persönlichen Beteiligung der Mehrheit der Verbandsräte beruht, innerhalb von vier Wochen zum zweiten Mal zur Verhandlung, über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig; auf diese Folge ist in der zweiten Ladung ausdrücklich hinzuweisen. (3) Soweit das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit oder diese Verbandssatzung nicht etwas anderes vorschreiben, werden die Beschlüsse der Verbandsversammlung mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden gefasst; es wird offen abgestimmt. Jeder Verbandsrat hat eine Stimme. Solange ein Verbandsmitglied keinen weiteren Vertreter bestellt hat, Übt der Verbandsrat kraftAmtes, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter das Stimmrecht aller Vertreter aus. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. KeinVerbandsrat darf sich der Stimme, enthalten; enthält sich ein Verbandsrat entgegen dieser Verpflichtung der Stimme, so gehört er nicht zu den Abstimmenden. (4) Bei Wahlen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend; die Vorschriften über die persönliche Beteiligung finden keine Anwendung. Es wird geheim abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Haben im ersten Wahlgang drei oder mehr Bewerber die gleicheAnzahl von Stimmen erhalten, so entscheidet das Los, welche Bewerber in die Stichwahl kommen. Hat ein Bewerber die höchste, zwei oder mehr Bewerber die gleiche nächsthöhere Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los, wer von diesen in die Stichwahl mit dem Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl kommt. (5) Die Beschlüsse und Wahlergebnisse sind unter Angabe von Tag und Ort der Sitzung, der Namen der anwesenden Verbandsräte, der behandelten Gegenstände und der Abstimmungsergebnisse (Stimmenverhältnis) in ein Beschlussbuch einzutragen und von dem Verbandsvorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Als Schriftführer kann eine Dienstkraft des Zweckverbandes oder eines Verbandsmitglieds, soweit dieses zustimmt, zugezogen werden. Verbandsräte, die einem Beschluss nicht zugestimmt haben, können bis zum Schluss der Sitzung verlangen, dass das in der Niederschrift vermerkt wird. Abschriften der Niederschrift sind unverzüglich der Aufsichtsbehörde und auf Verlangen auch den Verbandsmitgliedern zu übermitteln. § 10 Zuständigkeit der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für 1. die Entscheidung über die Errichtung und die wesentliche Erweiterung, der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen; 2. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen; 3. die Beschlussfassung über die jährliche Haushaltssatzung; 4. die Beschlussfassung über den Stellenplan über die Dienstkräfte; 5. die Feststellung und endgültige Anerkennung der Rechnung; 6. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, die Bestellung der Mitglieder des Verbandsausschusses und die Festsetzung von Entschädigungen; 7. die Bildung, Besetzung und Auflösung weiterer Ausschüsse; 8. den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung; 9. den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Betriebsordnung; 10. die Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung, die Auflösung des Zweckverbandes und die Bestellung von Abwicklern. (2) Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zugewiesenen Aufgaben, soweit nicht der Verbandsausschuss nach § 14 zuständig ist; insbesondere ist sie zuständig für die Beschlussfassung über 1. den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken; 2. den Abschluss von Rechtsgeschäften aller Art, die für den Zweckverband Verpflichtungen in Höhe von mehr als 40.000, - € mit sich bringen. § 14 Abs. 1 Nr. 3 bleibt unberührt; 3. den Gesamtplan der im Rechnungsjahr oder in mehreren Rechnungsjahren durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten. (3) Die Verbandsversammlung kann die Zuständigkeiten nach Abs. 2 allgemein oder für den Einzelfall auf den Verbandsausschuss übertragen. Sie kann die Übertragung jederzeit für die Zukunft widerrufen. § 11 Rechtsstellung der Verbandsräte (1) Die Verbandsräte sind ehrenamtlich tätig. (2) Verbandsräte, die kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung angehören, erhalten Auslagenersatz, insbesondere Reisekostenvergütung nach den Sätzen der Stufe 2 des Bayerischen Reisekostengesetzes. (3) Die bestellten Verbandsräte erhalten eine Pauschale fürAuslagenersatz, Reisekostenersatz und Entschädigung. Die Höhe dieser Pauschale setzt die Verbandsversammlung durch Satzung fest. § 12 Zusammensetzung des Verbandsausschusses (1) Der Verbandsausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern. (2) Die Verbandsversammlung bestellt aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Verbandsausschusses und für jedes weitere Mitglied einen Stellvertreter. Die Bestellung gilt für die Dauer der Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Die Bestellten können nur aus wichtigem Grund von der Verbandsversammlung abberufen werden. § 13 Sitzungen und Beschlüsse des Verbandsausschusses Für die Sitzungen und Beschlüsse des Verbandsausschusses gelten die §§ 8 und 9 entsprechend. Die Sitzungen des Verbandsausschusses sind nicht öffentlich. § 14 Zuständigkeit des Verbandsausschusses (1) DerVerbandsausschuss ist zuständig: 1. die Angestellten des Zweckverbandes im Rahmen des Stellenplans einzustellen, höher zu gruppieren und zu kündigen; 2. Lieferungen und Leistungen in der Höhe von 5.000 Euro bis 40.000 Euro zu vergeben, (bis zum Betrag von 5.000 Euro ist der Vorsitzende zuständig); 3. den Entwurf der Haushaltssatzung zu erstellen; 4. Maßnahmen gegen Verbandsmitglieder zur zwangsweisen Durchsetzung ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband einzuleiten; 5. die notwendigen Unterhaltungsarbeiten zu ermitteln und die von dem Verbandsvorsitzenden und den Dienstkräften des Zweckverbandes zur Erfüllung seiner Aufgabe ausgeübten Tätigkeiten laufend zu überwachen. 6. Für Stundungen und Erlässe. (2) Der Verbandsausschuss ist ferner zuständig für alle Angelegenheiten, die ihm durch Einzelbeschluss der Verbandsversammlung übertragen werden. § 15 Rechtsstellung der Mitglieder des Verbandsausschusses Die Mitglieder des Verbandsausschusses sind ehrenamtlich tätig. Unbeschadet des § 11 erhalten sie für ihre Tätigkeit eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Die Verbandsversammlung setzt die Höhe dieser Entschädigung durch Satzung fest. § 16 Wahl des Verbandsvorsitzenden (1) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus deren Mitte gewählt. Gewählt werden kann jeder Verbandsrat, Wahldauer ist die Wahlperiode der allgemeinen Kommunalwahlen (6Jahre). (2) Hat der Verbandsvorsitzende seinen Wohnsitz im Landkreis Bayreuth, so muss der Stellvertreter im Landkreis Forchheim wohnen und umgekehrt. § 17 Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden (1) Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. (2) Der Verbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er hat die ihm nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben und erledigt im Übrigen in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung kraft Gesetzes dem ersten Bürgermeister zukommen. (3) Durch besonderen Beschluss der Verbandsversammlung können dem Verbandsvorsitzenden unbeschadet des § 10 Abs. 1 weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen werden. (4) Der Verbandsvorsitzende kann einzelne seiner Befugnisse seinen Stellvertretern und laufende Verwaltungsangelegenheiten Dienstkräften des Zweckverbandes oder mit Zustimmung eines Verbandmitglieds dessen Dienstkräften übertragen. (5) Erklärungen, durch die der Zweckverband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Das gilt nicht bei Geschäften, die für den Zweckverband einmalige Verpflichtungen von nicht mehr als € 250,00 mit sich bringen. § 18 Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig. Unbeschadet des § 11 erhält der Verbandsvorsitzende für seine Tätigkeit nach § 17 eine Aufwandsentschädigung, ebenso sein Stellvertreter, nach demMaß seiner besonderen Inanspruchnahme. DieAufwandsentschädigung für den Verbandsvorsitzenden und stellvertretenden Verbandsvorsitzenden wird in einer gesonderten Entschädigungssatzung festgesetzt. § 19 Dienstkräfte des Zweckverbandes Die Verbandsversammlung kann einen Geschäftsleiter bestellen. Sie kann ihm durch Beschluss Zuständigkeiten des Verbandsvorsitzenden nach § 17 Abs. 2 übertragen. Durch gesonderten Beschluss kann sie ihm ferner unbeschadet des § 10 Abs. 1 weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen. III. Wirtschafts- und Haushaltsführung § 20 Anzuwendende Vorschriften Für die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Zweckverbandes gelten die Vorschriften für Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern entsprechend, soweit sich nicht aus dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit etwas anderes ergibt. § 21 Haushaltssatzung (1) Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Der Entwurf der Haushaltssatzung ist den Verbandsmitgliedern spätestens vier Wochen vor der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung zu übermitteln. (3) Die Haushaltssatzung ist spätestens einen Monat vor Beginn des Rechnungsjahres zu beschließen und mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. (4) Die Haushaltssatzung wird, wenn rechtsaufsichtliche Genehmigungen erforderlich sind, nach Erteilung der Genehmigung, sonst vier Wochen nach der Vorlage an die Aufsichtsbehörde nach § 26 Abs. 1 bekannt gemacht. § 22 Deckung des Finanzbedarfs (1) Der Zweckverband erhebt von den Wasserabnehmern Gebühren und Beiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts. (2) Der durch Gebühren, Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf für die Errichtung, Erweiterung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlage wird auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Investitionsumlage). Umlageschlüssel ist das Verhältnis der in den letzten 3 Jahren im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermengen. (3) Der durch Gebühren, Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte laufende Finanzbedarf wird auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Betriebskostenumlage). Umlegungsschlüssel ist das Verhältnis der im vorletzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermengen. § 23 Festsetzung und Zahlung der Umlagen (1) Die Investitionsumlage und die Betriebskostenumlage werden in der Haushaltssatzung für jedes Rechnungsjahr neu festgesetzt. Sie können nur während des Rechnungsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. (2) Bei der Festsetzung der Investitionsumlage ist anzugeben: a) die Höhe des durch Gebühren, Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs für die Errichtung, Erweiterung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlage (Umlagesoll); b) die im Verhältnis der letzten 3 Jahre insgesamt abgenommenen Wassermengen (Bemessungsgrundlage); c) der Investitionsumlagebetrag, der auf je 10 m³ der im Durchschnitt der letzten 3 Jahre abgenommenen Wassermengen trifft (Umlagesatz); d) die Höhe des Investitionsumlagebetrages für jedes Verbandsmitglied. (3) Bei der Festsetzung der Betriebskostenumlage ist anzugeben: a) die Höhe des durch Gebühren, Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckten laufenden Finanzbedarfs (Umlagesoll); b) die im vorletzten Jahr, insgesamt abgenommene Wassermenge (Bemessungsgrundlage); c) der Betriebskostenumlagebetrag, der auf je 10 m³ der im vorletzten Jahr abgenommenen Wassermenge trifft (Umlagesatz); d) die Höhe des Betriebskostenumlagebetrages für jedes Verbandsmitglied. (4) Die Umlagebeträge sind den einzelnen Verbandsmitgliedern durch schriftlichen Bescheid mitzuteilen (Umlagebescheid). Aus dem Bescheid muss hervorgehen, wie der Umlagebetrag berechnet wurde. (5) Die Umlagen werden mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 10. jedes dritten Quartalmonats fällig. Werden sie nicht rechtzeitig entrichtet, so können von den säumigen Verbandsmitgliedern Verzugszinsen bis zu 1 v.H. für den Monat gefordert werden. (6) Sind die Umlagen bei Beginn des Rechnungsjahres noch nicht festgesetzt, so kann der Zweckverband bis zur Festsetzung vorläufige vierteljährliche Teilbeträge in Höhe der im abgelaufenen Rechnungsjahr zuletzt erhobenen Teilbeträge erheben. Nach Festsetzung der Umlagen für das laufende Rechnungsjahr ist über die vorläufigen Zahlungen zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt abzurechnen. § 24 Kassenverwaltung Der Kassenverwalter und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung bestellt. Sie dürfen Zahlungen weder selbst anordnen noch bei ihrer Anordnung mitwirken. § 25 Jahresrechnung, Prüfung (1) Der Verbandsvorsitzende legt die Jahresrechnung der Verbandsversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres vor. (2) Die Jahresrechnung soll von der Verbandsversammlung oder von einem Prüfungsausschuss binnen drei Monaten örtlich geprüft werden. Der Prüfungsausschuss ist aus der Mitte der Verbandsversammlung zu bilden. Er besteht aus 3 Verbandsräten. (3) Nach der örtlichen Prüfung wird die Jahresrechnung von der Verbandsversammlung festgestellt. (4) Ist die Jahresrechnung festgestellt, so veranlasst der Verbandsvorsitzende die überörtliche Rechnungsprüfung und die Prüfung durch den Bilanzprüfer. Überörtliches Prüfungsorgan ist der Bayer. Prüfungsverband öffentlicher Kassen. Der Bilanzprüfer ist spätestens sechs Monate vorAblauf des Rechnungsjahres von der Verbandsversammlung zu bestimmen und vom Verbandsvorsitzenden zu beauftragen. (5)Auf Grund des Ergebnisses der überörtlichen Rechnungsprüfung und der Prüfung durch den Bilanzprüfer beschließt die Verbandsversammlung endgüItig über die Anerkennung der Jahresrechnung. IV. Schlussbestimmungen § 26 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die Satzungen und Verordnungen des Zweckverbandes werden imAmtsblatt derAufsichtsbehörde bekannt gemacht. Die Verbandsmitglieder weisen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf diese Bekanntmachung hin. Die Satzungen und Verordnungen können in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes eingesehen werden. (2) Sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes sind in ortsüblicher Weise vorzunehmen. Die Aufsichtsbehörde kann darüber hinaus die Veröffentlichung in den Amtsblättern der beiden übrigen beteiligten Landkreise anordnen. § 27 Besondere Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde (1) Die Aufsichtsbehörde kann die Verbandsversammlung einberufen, wenn der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter verhindert sind und die Tagung der Verbandssammlung unaufschiebbar ist, (2) Bei Streitigkeiten zwischen dem Zweckverband und den Verbandsmitgliedern, wenn sie sich gleichgeordnet gegenüberstehen, und bei Streitigkeiten der Mitglieder des Zweckverbandes untereinander aus dem Verbandsverhältnis, ist die Aufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen. § 28 Auflösung (1) Die Auflösung des Zweckverbandes bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Auflösung ist wie die Verbandssatzung bekannt zu machen. (2) Findet eine Abwicklung statt, so haben die beteiligten Gemeinden das Recht, die auf ihrem Gebiet gelegenen Gegenstände des Anlagevermögens des Zweckverbandes zum geschätzten Zeitwert zu übernehmen. Im Übrigen ist das Vermögen zu veräußern und der Erlös nach Befriedigung der Gläubiger an die Verbandsmitglieder unterAnrechnung der übernommenen Gegenstände nach dem Verhältnis der von ihren insgesamt entrichteten Investitionsumlagebeträge zu verteilen. Soweit das Vermögen die entrichteten Investitionsumlagebeträge übersteigt, darf es nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. (3) Scheidet ein Verbandsmitglied aus dem Zweckverband aus, ohne dass dadurch der Zweckverband aufgelöst wird, so wird es mit dem Betrag abgefunden, den es bei der Auflösung erhalten würde, wenn der Zweckverband zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aufgelöst werden würde, Es hat das Recht, die auf seinem Gebiet gelegenen Gegenstände desAnlagevermögens unterAnrechnung auf seinenAbfindungsanspruch zum geschätzten Zeitwert zu übernehmen. Der Abfindungsanspruch wird 10 Jahre nach dem Ausscheiden, spätestens im Fall der Auflösung des Zweckverbandes fällig. Die Beteiligten können für die Berechnung und Fälligkeit des Abfindungsanspruchs eine abweichende Regelung vereinbaren. § 29 Inkrafttreten (1) Diese Verbandssatzung tritt am 01. Oktober 2015 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 08. Juni 1967 außer Kraft. Betzenstein, 17. August 2015 Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe Werner Otto, Verbandsvorsitzender Gefunden wurde 3 Schlüssel auf dem Dorfplatz Sollenberg am 13.09.2015 Die Fundgegenstände können abgeholt werden während der üblichen Amtsstunden des BürgerBüros Montag bis Freitag jeweils 800 bis 1200 Uhr, Montag bis Mittwoch 1400 bis 1600 Uhr sowie donnerstags 1400 bis 1800 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, Telefon 09192 / 7090. Herzlichen Glückwunsch Zum 72. Geburtstag Frau Hildegard Hofmann, Thuisbrunn 21, 91322 Gräfenberg, am 02.10.2015 Zum 90. Geburtstag Herrn Paul Spring, Buchenstr. 1, 91322 Gräfenberg, am 05.10.2015 Zum 76. Geburtstag Herrn Karl Kaller, Lilling 28, 91322 Gräfenberg, am 05.10.2015 Zum 96. Geburtstag Frau Rosa Höllerer, Im Kirschgarten 8, 91322 Gräfenberg, am 06.10.2015 Zum 80. Geburtstag Frau Maria Ziegler, Thuisbrunn 125, 91322 Gräfenberg, am 06.10.2015 Abfallkalender Oktober 2015 Restmüll: jeweils Donnerstag, 01.10., 15.10., 29.10.2015 Singletonne: jeweils Donnerstag, 01.10., 29.10.2015 Biotonne (1) für Gräfenbergerhüll, Neusles, Rangen: jeweils Mittwoch, 07.10., 14.10., 21.10., 28.10.2015 Biotonne (2) für übrige Gemeindeteile und Gräfenberg: jeweils Donnerstag, 01.10., 08.10., 15.10., 22.10., 29.10.2015 Papiertonne und Gelber Sack: Dienstag, 13.10.2015 Die Mülltonnen, Papiertonnen und Gelben Säcke bitte am Abholtag bis 600 Uhr zur Leerung/Abholung bereitstellen. Herzlichen Glückwunsch Zum 77. Geburtstag Frau Kunigunda Lang, Großenohe 13, 91355 Hiltpoltstein, am 02.10.2015 Zum 75. Geburtstag Herrn Konrad Wittmann, Kappel 2, 91355 Hiltpoltstein, am 02.10.2015 Zum 78. Geburtstag Herrn Georg Körber, Hauptstr. 15, 91355 Hiltpoltstein, am 03.10.2015 Zum 73. Geburtstag Herrn Richard Deinhardt, Kappel 35, 91355 Hiltpoltstein, am 03.10.2015 Zum 66. Geburtstag Frau Johanna Raum, Hauptstr. 43, 91355 Hiltpoltstein, am 05.10.2015 Zum 78. Geburtstag Herrn Hans Heid, Hauptstr. 31, 91355 Hiltpoltstein, am 06.10.2015 Zum 69. Geburtstag Herrn Hans Seibold, Kemmathen 37, 91355 Hiltpoltstein, am 06.10.2015 Zum 81. Geburtstag Frau Hildegard Vogt, Kemmathen 29, 91355 Hiltpoltstein, am 08.10.2015 Die Gemeinde Weißenohe beschließt denAuftrag an den günstigsten Festpreisanbieter zu vergeben. Daher wird der Auftrag an die Firma 1Heiz aus Leipzig vergeben. - Auftragsvergabe (erneute) für die Erneuerung der Sanitärinstallation in der Wohnung „Schrötter“ im Alten Schulhaus Der Auftrag für die Erneuerung der Sanitätsinstallation in der Wohnung „Schrötter“ im Alten Schulhaus wird an die Firma Raimund Schwatz Heizungs- & Sanitärtechnik zu einem Gesamtpreis von 13.043,17 € vergeben. Kernwegenetzkonzept der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsband A9 – Fränkische Schweiz; hier: Vorstellung und Benennung eines sachkundigen Gremiums Im Zuge dieser Maßnahme werden die geförderten Wege auf 5,50 m ausgebaut. Hierfür käme eventuell der Lillinger Weg in Betracht. Für das sachkundige Gremium wurden die Mitglieder Rudolf Braun, Johann Elitzer, Heinrich Müller, Gerhard Singer und Michael Stumpf vorgeschlagen. Herzlichen Glückwunsch Zum 66. Geburtstag Herrn Henry Beyerlein, Hauptstr. 19, 91367 Weißenohe, am 03.10.2015 Zum 68. Geburtstag Herrn Reinhold Singer, Hauptstr. 3, 91367 Weißenohe, am 06.10.2015 Abfallkalender Oktober 2015 Restmüll: jeweils Freitag, 02.10., 16.10., 30.10.2015 Singletonne: jeweils Freitag, 02.10., 30.10.2015 Biotonne: jeweils Donnerstag, 01.10.,08.10.,15.10.,22.10.,29.10.2015 Papiertonne und Gelber Sack: Freitag, 09.10.2015 Die Mülltonnen, Papiertonnen und Gelben Säcke bitte am Abholtag bis 600 Uhr zur Leerung/Abholung bereitstellen. Abfallkalender Oktober 2015 Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Restmüll: jeweils Donnerstag, 08.10., 22.10.2015 Singletonne: Donnerstag, 08.10.2015 Biotonne: jeweils Mittwoch, 07.10., 14.10., 21.10., 28.10.2015 Papiertonne und Gelber Sack: Mittwoch, 14.10.2015 Die Mülltonnen, Papiertonnen und Gelben Säcke bitte am Abholtag bis 600 Uhr zur Leerung/Abholung bereitstellen. Achtung - Nur mit Terminvergabe!! Die Deutsche Rentenversicherung hält zur Aufklärung der versicherten Bevölkerung Sprechtage ab. Hierbei werden Auskünfte in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt. In Gräfenberg findet die nächste Sprechstunde ganztägig am Donnerstag, dem 22. Oktober 2015, im Amtsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft statt. Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen ab sofort Termine vereinbart werden. Zur Terminvergabe rufen Sie bitte im BürgerBüro unter der Telefonnummer 09192 / 709-0 an. Halten Sie hierzu bitte auch Ihre Rentenversicherungsnummer bereit. Die Besucher werden gebeten, evtl. bereits vorhandene Versicherungsverläufe oder Rentenbescheide mitzubringen. Aus Datenschutzgründen kann die Vorlage des Personal- oder Versicherungsausweises erforderlich sein. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Umbau unserer Turnhalle ist nunmehr, nach den neuen Richtlinien der Versammlungsstättenverordnung, abgeschlossen. Somit können nun auch, neben dem Sportbetrieb, wieder alle andere gesellschaftliche Veranstaltungen darin stattfinden. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass wir unserer Veranstaltungshalle auch einen Namen geben sollten und bittet unsere Bevölkerung um die Beteiligung bei der Findung. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge entweder schriftlich oder telefonisch in der Verwaltung bei Frau Kugler 09192 / 70911 oder beim Bürgermeister Rudolf Braun 0175 / 2238033 ein. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 21.10.2015 die Vorschläge auswerten und darüber beschließen. Für Ihre rege Beteiligung bedanke ich mich im Voraus. Rudolf Braun, Erster Bürgermeister Bericht über die 16. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Weißenohe am Mittwoch, 16.09.2015 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen bei denen der Grund für die Geheimhaltung weggefallen ist; Informationen des Bürgermeisters Folgende Beschlüsse wurden bekannt gegeben: -Auftragsvergabe zur Lieferung von Holzpeletts für die Heizperiode 2015/2016 Informatives vom Blutspendedienst Mittwoch, 18. November 2015, 1700 bis 2000 Uhr, Gräfenberg Realschule, Eingang Kasberger Straße 33 Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten! Der Blutspendedienst weist darauf hin: Bitte bringen Sie zu jeder Spende ihren Blutspenderpass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Fachoberschule Fränkische Schweiz Kirchenplatz 1 - 91320 Ebermannstadt Informationsabend der Fachoberschule „Fränkische Schweiz“ Die private Fachoberschule Fränkische Schweiz in Ebermannstadt lädt am Montag, 12.10.2015 um 1900 Uhr zu ihrem ersten Informationsabend zum Übertritt an die Fachoberschule ein. An der FOS „Fränkische Schweiz“ können folgende Ausbildungsrichtungen besucht werden: • Sozialwesen • Gestaltung • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie Bei der Fachoberschule handelt es sich um eine berufliche Oberschule, die Schülern mit mittlerer Reife in 2 Jahren ein allgemeines Fachabitur ermöglicht. Schulleitung und Lehrkräfte stellen die Ausbildungsrichtungen vor und zeigen beruflich orientierte Wege zur Hochschulreife auf. Nähere Informationen zur FOS „Fränkische Schweiz und über dieAusbildungsrichtungen erhalten Sie unter www.senivita-schulen.de. Persönlich erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09194 / 722279-0 oder unter [email protected] Nutzen können den Pass jeweils bis zu fünf Personen einer Familie. D.h. zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wobei es unerheblich ist, ob z.B. Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern im Pass eingetragen sind, oder Patchworkfamilien. Hartz IV Empfänger erhalten den Pass im KJR Forchheim gegen Vorlage ihres Bescheides kostenlos. Mehr Infos finden sich auf der Homepage des KJR unter www.kjr forchheim.de bzw. unter www.familienpass-forchheim.de Kreisjugendring Forchheim, Christian Kohlert, Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim; 09191 / 7388 44; www.kjr-forchheim.de; [email protected] Hochseil statt Springseil – Mädchen im Hochseilgarten Kostenfreie neutrale Energieberatung durch Experten im Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim am Montag, 05. Oktober 2015 von 1200 bis 1800 Uhr Organisiert von der Mädchenarbeit „Koralle“ des Kreisjugendring Forchheim können Mädchen im Alter von 12 bis 15 Jahren am Samstag, den 24.10.2015 von 830 - 1400 Uhr ein nervenkitzelndes Abenteuer im Teamsicherungsbereich des Hochseilgarten der Burg Feuerstein erleben. Dabei stehen Spannung, Spaß und Selbstvertrauen im Vordergrund. In luftiger Höhe sind herausfordernde Parcours zu überwinden bei denen Mädchen ihren Mut unter Beweis stellen können. Bei den Aufgaben werden die Mädchen sowohl durch die professionellen Hochseilgartentrainer/-innen der Burg Feuerstein unterstütz und als auch von den anderen teilnehmenden Mädchen. Sie feuern sich gegenseitig an und sichern sich. Pro Teilnehmerin belaufen sich die Kosten auf 15 € für Hochseilgarten und Mittagssnack. Um schriftliche Anmeldung an den Kreisjugendring Forchheim (Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim) wird bis spätestens 09.10.2015 gebeten. Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung sind im Internet unter www.kjr-forchheim.de oder unter der Telefonnummer 09191 / 7388-0 zu erhalten. Forchheim, 18.09.2015 Katja Volkmuth, Mädchenarbeit „Koralle“ Kreisjugendring Forchheim Das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim lädt am Montag, 05. Oktober 2015 zwischen 1200 und 1800 Uhr zur kostenfreien Energieberatung in die Dienststelle Löschwöhrdstr. 5 in Forchheim ein. Energieverbrauch reduzieren – Wohnqualität verbessern Wie lassen sich die Energiekosten durch eine energetische Gebäudesanierung senken? Wo fängt man an, durch welche Maßnahmen und Techniken lässt sich am meisten Energie sparen und die Wohnqualität verbessern? Und welcheAnforderungen der Energieeinsparverordnung oder der KfW sind zu beachten? Für diese und weitere Fragen zur richtigen Vorgehensweise bei Dämmung, Heizungssanierung oder Einbindung erneuerbarer Energien steht ein Experte für die individuelle Energieberatung zur Verfügung. Dabei können Sie sich ausführlich über Dämmstoffe, Fenstermodernisierung, Solarthermieanlagen, Öl-, Gas- oder Holzheizungen und über Wärmepumpen sowie über die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) informieren. Für die jeweils ca. 45-minütigen Einzelberatungen ist eineAnmeldung unbedingt erforderlich; bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Büro Energie und Klima des Landkreises Forchheim, Tel. 09191 / 86-1025. Weitere Informationen: www.landkreis-forchheim.de, "Aufgabenbereiche", "Energie, Klima". Pressemitteilung - FAMILIENpass Zahnärztlicher Notdienst FAMILIENpass des Kreisjugendringes Forchheim liegt in der Auflage 2015/2016 vor Das Erfolgsmodell hat sich in den letzten Jahren Schritt für Schritt durchgesetzt. Nun liegt der FAMILIENpass des KJR Forchheim für Stadt und Landkreis Forchheim bereits in der 6. Auflage vor. Für die aktuelle Ausgabe konnten wieder viele Anbieter gewonnen werden die auch in den letzten Jahren zum Erfolg des Passes beigetragen haben. Neben dem umfangreichen Gutscheinteil wurde auch der Servicebereich erweitert in dem nun 14 Städte, Märkte und Gemeinden ihre familienfreundlichen Angebote vorstellen. Carl Schell der Vorsitzende des KJR erklärt: „Uns liegt der konkrete Nutzen für die Familien am Herzen. Aus diesem Grund haben wir neben den vielen bewährten Partnern auch neue Institutionen angesprochen, ihnen unsere Philosophie erklärt. Herausgekommen ist ein Gutscheinheft mit 123 Gutscheinen aus den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit, Handel, und Bildung. Gerade das Konzept Gutscheine mit Informationen zu verknüpfen kommt bei Partnern und Nutzern gut an. Viele verwenden den FAMILIENpass als kleinen „Reiseführer“ bei der Ausflugsplanung um neue Ziele zu entdecken und diese dann auch noch vergünstigt besuchen zu können.“ Kreisjugendpfleger Christian Kohlert freut sich das mit der Schwerpunktsetzung auf Partner aus dem Landkreis Forchheim und der näheren Umgebung der Landkreis Forchheim in seiner Vielfalt zum Tragen kommt. Auch in diesem Jahr sind das Königsbad Forchheim und die Firma Hobauer mit dabei und unterstützen die Idee des FAMILIENpasses mit ihren Vergünstigungen (2,00 € pro Person bzw. 7,50 € ab einem Einkaufswert von 15,00 €). Damit lohnt sich der Pass schon ab der ersten Nutzung auch finanziell, ergänzt Kohlert. Der Pass ist ab sofort, für nur 5,00 € in allen Städten, Märkten und Gemeinden, sowie einigen Verkaufsstellen wie Globus und Blaues Stäffala und natürlich im KJR erhältlich. www.notdienst-zahn.de Bitte versuchen Sie, den Notdienst an Wochenenden und Feiertagen vorzugsweise zwischen 1000 und 1200 Uhr sowie zwischen 1800 und 1900 Uhr in Anspruch zu nehmen! An den angegebenen Tagen sind die notdiensthabenden Ärzte von 000 - 2400 Uhr in Rufbereitschaft. 03./04.10. Birgit Kapocsanyi 09192 / 287 Gräfenberg, Bayreuther Str. 36 Dr. Sebastian Gebhardt Schnaittach, Kleiberweg 20 09153 / 7116 Evang.-Luth. Dekanat Gräfenberg www.dekanat-graefenberg.de Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gräfenberg www.dekanat-graefenberg.de 02.10. 1600 Uhr: Gottesdienst im Seniorenheim St. Michael 1800 Uhr: Stille vor Gott in einer lauten Welt - in der Kirche 00 Montag, 05.10. 15 Uhr: Seniorengeburtstagsfeier im Gemeindehaus Erntedankfest, 04.10. 930 Uhr: Familiengottesdienst Dienstag, 06.10. 1200 Uhr: Offener Mittagstisch – gemeinsam statt einsam 1530 Uhr: Kindergruppe 1. + 2. Klasse Für den Familiengottesdienst an Erntedankfest, 04.10.2015, bitten wir wieder um Erntegaben zum Schmücken der Kirche. Sie können die Erntegaben in der Woche vor dem Fest in die Kirche bringen. Vielen Dank im Voraus. Evang.-Luth. Kirchengemeinde und Dekanat Gräfenberg Freitag, Sozialberatung der KASA (Diakonie) Beratung, Information, Vermittlung und Hilfe Kirchplatz 3, Gräfenberg, Tel: 09192-9951531 Di. 1430 – 1600 Uhr + Mi. 930 – 1200 Uhr Evang.-Luth. Kirchengemeinde Thuisbrunn 30.09.15 1530 Uhr Krabbelgruppe in der Kinderkrippe 1830 Uhr Konfirmanden-Treff in der Alten Schule 1900 Uhr Jungbläser in der Schulscheune 2000 Uhr Gemeindetreff „Runde um`s Wort“ in der Alten Schule 00 Donnerstag, 01.10.15 20 Uhr Posaunenchor in der Schulscheune 15 Sonntag, 04.10.15 10 Uhr Familiengottesdienst zum Erntedankfest, mit Abendmahl, es spielt der Posaunenchor; die Kinder ziehen mit ihren Körbchen in die Kirche ein 30 Dienstag, 06.10.15 19 Uhr Kirchenchor in der Alten Schule 30 Mittwoch, 07.10.15 15 Uhr Krabbelgruppe in der Kinderkrippe 00 19 Uhr Jungbläser in der Schulscheune Wie in jedem Jahr, bitten wir um Erntedankgaben zum Schmücken der Kirche für das Erntedankfest. Unsere Konfirmanden werden die bereitgestellten Gaben am Freitag, 2.10., ab 1400 Uhr einsammeln. Für die Orte Neusles und Hohenschwärz bitten wir Sie, die Gaben selbst bis Freitag 1700 Uhr in der Kirche abzugeben. In Hohenschwärz können Sie diese auch bis Freitag 1200 Uhr bei Herrn Hans Müller Hs.Nr. 21 vorbeibringen – er erledigt dann den Transport zur Kirche. Ab 1700 Uhr soll dann, zusammen mit den Konfirmanden und den Eltern, der Aufbau der Gaben in der Kirche erfolgen. Die Gaben kommen dem Kindergarten Thuisbrunn und dem Haus Odilia in Kirchehrenbach zugute. Pfarramt Thuisbrunn, Tel. 09197 / 697713 für Sie im Dienst: [email protected], Tel./Fax 09543 / 44382-4/-5 Mittwoch, Kirchengemeinde Walkersbrunn 03.10.15 1100 Uhr kirchliche Trauung des Ehepaares Zapffe/Hankel (das Brautpaar freut sich über Gottesdienstbesucher aus der Gemeinde) 00 Sonntag, 04.10.15 10 Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest mit dem Posaunenchor 00 Samstag, 10.10.15, 19 Uhr: Geistliches Konzert mit dem „ensemble norivocale“ aus Nürnberg unter der Leitung von Helmut Scheller, an der Orgel Ulrike Koch, Ansbach. Aufgeführt werden Chor- u. Orgelwerke von Heinrich Schütz, Joh.Seb. Bach, Felix Mendelssohn-Bartholdy, Joseph Reinberger u.a. Der Eintritt ist frei – Spenden am Ausgang werden erbeten! Hinweis: Die Konfirmanden kommen bereits am 1. und 2.10. zum Sammeln der Erntedankgaben in die Häuser. Wer seine Erntegaben selbst in die Kirche bringen möchte, möge dies bitte bis spätestens 2.10. um 1900 Uhr tun, da am Samstag Vormittag eine Trauung in der Kirche stattfindet. Vielen Dank! Samstag, Kirchengemeinde Hiltpoltstein 30.09.15 1930 Uhr Präparandenelternabend für die Konfirmation 2017 im Gemeindehaus Donnerstag, 01.10.15 1200 Uhr „Hiltpoltsteiner Mittagsrunde“ im Gemeindehaus 1500 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus Sonntag, 04.10.15 930 Uhr Familiengottesdienst zu Erntedankfest, der Diakoniebus fährt. Nach dem Gottesdienst wird herzlich zum Herbstfest in den Kindergarten eingeladen. Erntegaben: Wir freuen uns wieder über Ihre Erntegaben. Die Gaben gehen, wie jedes Jahr, an die Tafel in Pegnitz. Zu dieser Tafel kommen nachweislich notleidende Menschen, um verbilligt an Lebensmittel zu gelangen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Tafel kümmern sich um einen gerechten und reibungslosen Ablauf bei der Zuteilung. Hier können neben Erzeugnisse der Landwirtschaft und der privaten Gärten auch Schokolade, Kaffee, Honig, Marmelade, Nudeln usw. gebraucht werden. Bitte bringen Sie die Gaben am Samstag, 03.10.2015 bis 1300 Uhr in den Eingangsbereich unserer Kirche. Herzliche Einladung ergeht zum Ausflug des Posaunenchors nach Dobrany (Brauereibesichtigung) – Pilsen (Führung) – Weiding – Oberviechtag (Erntedankgottesdienst) vom 03. – 04. Oktober 2015 Abfahrtszeiten: 540 Uhr Kemmathen 550 Uhr Kappel 600 Uhr Hiltpoltstein Raiffeisenbank 610 Uhr Hiltpoltstein Marktplatz 620 Uhr Almos Nähere Programminformationen und Anmeldung bei Robert Tauber 09192 /8116. Herzliche Einladung zu einer kleinen Herbstfahrt mit dem Seniorenkreis Hiltpoltstein Am Dienstag, den 06. Oktober fahren wir zum Karpfenessen (natürlich gibt es auch andere Gerichte) beim Gasthof Goldener Stern nach Kirchröttenbach. Nach dem Essen werden wir in der nahegelegen St.Walburga Kirche zu einer Kirchenführung erwartet. Nach dem Kaffeetrinken in der Konditorei Holzwurm in Germersberg treten wir die Heimreise an. Abfahrtszeiten: 1045 Uhr Schoßaritz danach Möchs, Almos, Hiltpoltstein Marktplatz Hiltpoltstein Raiffeisenbank, Kappel, Kemmathen Anmeldung bitte möglichst bald bei Helga Wittmann 09192 / 270. Bei Sommer-Sonne-Kappel sind liegengeblieben: Bei SommerSonne-Kappel sind liegengeblieben: 1 Schnitzmesser schwarz, ca. 10cm „Wienerberger“; 1 Fleece Gr. 140, olivgrün mit Schulterstreifen dunkelblau, 1 Käppi schwarz „Correze“, 2 kleinere Handtücher weiß und weiß-pastellgrün. Die Dinge können zu den Öffnungszeiten des Pfarramtes Di. Vormittag und Do. Nachmittag abgeholt werden. Pfarramt Hiltpoltstein, 09192/9918945; www.hiltpoltstein-evangelisch.de Mittwoch, VHS GRÄFENBERG Leitung: Wilhelm Geier, Igensdorf, 09192 / 1064 Anmeldung: Stadt Gräfenberg, Frau Kugler, Tel. 09192 / 70911 ab Dienstag, 15.09.2015 Sie können sich zu allen Kursen der VHS des Landkreises über das Internet anmelden - www.vhs-forchheim.de. Selbstverständlich ist aber auch nach wie vor schriftliche Anmeldung in der jeweiligen Außenstelle möglich. Bezahlung der Kursgebühr: schriftliche und Online-Anmeldung ist nur mit SEPA-Lastschriftmandat möglich. Gesundheit - Sport Jazztanz für junge Leute (ab 15 Jahren) Kurs Gr003, Silvia Schuster, Donnerstag, 01.10., 20.00-21.30 Uhr, 10 x € 33,00 (€ 29,60), Turnhalle Realschule Pilates-Training für Anfänger - Pilates ist eine ganzheitliche Trainingsmethode. Mit jeder Übung kräftigen und stabilisieren Sie Ihr Körperzentrum, das sich aus Beckenboden-, Bauch- und Rückenmuskulatur zusammensetzt. Bitte mitbringen: dicke Socken, Isomatte, Handtuch, Getränk! Kurs Gr004, Manuela Meyer, Dienstag, 29.09., 20.00-21.00 Uhr, 10 x € 47,00 (€ 42,30) mit Teilnahmebescheinigung, Kulturraum Weißenohe, Kleingruppe Pilates-Training für Fortgeschrittene - Neu sind die Pilatesübungen mit Kleingeräten. Dazu gehören der Pilates-Circle, Sissle-Bälle, Theraband, Belt und Tocu Brasil. Bitte mitbringen: dicke Socken, Isomatte, Handtuch, Getränk! Kurs Gr005, Manuela Meyer, Dienstag, 29.09., 8.30-9.30 Uhr, 10 x € 47,00 (€ 42,30) mit Teilnahmebescheinigung, Kulturraum Weißenohe, Kleingruppe Pilates-Training für Fortgeschrittene - Neu sind die Pilatesübungen mit Kleingeräten. Dazu gehören der Pilates-Circle, Sissle-Bälle, Theraband, Belt und Tocu Brasil. Bitte mitbringen: dicke Socken, Isomatte, Handtuch, Getränk! Kurs Gr006, Manuela Meyer, Dienstag, 29.09., 19.00-20.00 Uhr, 10 x € 47,00 (€ 42,30) mit Teilnahmebescheinigung, Kulturraum Weißenohe, Kleingruppe Wirbelsäulengymnastik - ein gesunder Rücken - Wir kräftigen, dehnen und mobilisieren unseren Körper. Besonders wichtig ist dabei die tiefliegende Bauch- und Rückenmuskulatur für eine gute, aufrechte Haltung, um Beschwerden vorzubeugen bzw. zu verringern. Bitte Isomatte mitbringen! Kurs Gr007, Doris Meier, Montag, 28.09., 10.00-11.15 Uhr, 10 x € 44,25 (€ 39,80) mit Teilnahmebescheinigung, Bürgerhaus, Kleingruppe Kinder Turnen Mutter/Vater und Kind (2 - 4 Jahre) - Eltern-Kind-Turnen mit den Kleinsten bedeutet: Anbieten von Elementarübungen, Sammeln von ersten Bewegungserfahrungen im Turnen mit Klein- und Großgeräten, Bewegungsaufgaben zur Erweiterung des Bewegungsschatzes, Förderung der motorischen Kreativität und Selbsterfahrung, Erlebnisse und Abenteuer. Kurs Gr008, Margitta Kraft, Donnerstag, 15.10., 16.30-17.30 Uhr, 12 x € 39,60 (€ 35,60), Turnhalle Hiltpoltstein Kinderturnen (4 1/2 - 6 Jahre) Kurs Gr009, Margitta Kraft, Donnerstag, 15.10., 15.30-16.30 Uhr, 12 x € 39,60, Turnhalle Hiltpoltstein Ernährung Mediterranes Vorspeisenbuffet: Tapas, Pinchos und mehr Eine kulinarische Reise durch die Mittelmeerländer. Wir zaubern kleine appetitanregende Köstlichkeiten, die einfach unwiderstehlich sind und auch noch leicht zuzubereiten sind. Kurs Gr011, Kerstin Sallet, Mittwoch, 07.10., 18.00-22.00 Uhr € 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 10,00 Mittelschule, Schulküche Sushi & Co. - Wir bereiten Sushi und andere asiatische Snacks für ein Buffet zu. Sushi ist nicht nur roher Fisch, sondern kann ebenso vegetarisch und auch aus gegarten Zutaten hergestellt werden. Es gibt Sushi "all you can eat" und jeder kann 10-20 Stück mit nach Hause nehmen. Behälter bitte mitbringen! Kurs Gr012, Kerstin Sallet, Freitag, 09.10., 17.00-22.00 Uhr € 16,50 (€ 14,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche Thai-Menü für Gäste - Für unsere Gäste bereiten wir ein leckeres thailändisches Menü zu. Pahd Thai mit Shrimps, einen ganzen gebratenen Fisch mit Kokos, ein rotes Curry mit Ente, ein Rindercurry mit Lotoskernen, um nur einiges zu nennen. Alles lässt sich gut vorbereiten, sodass wir Zeit für unsere Gäste haben. Als Dessert gibt es Tropisches in Bananenkörben. Kurs Gr013, Kerstin Sallet, Donnerstag, 29.10., 18.00-22.00 Uhr € 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche Home made - Burger und Co. - Mit guten Zutaten zubereitet, schmeckt ein home made Burger doppelt so gut. Wir kochen internationale Lieblingsgerichte von Falafel über Piroschki, Lahmacun bis zu Sate-Spießchen. Nie war Fastfood sooo gut! Kurs Gr014 , Kerstin Sallet, Dienstag, 10.11., 18.00-22.00 Uhr € 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 10,00, Mittelschule, Schulküche Pralinen und Konfekt - Heute lernen wir weihnachtliches Konfekt, köstlichsten Pralinen und einiges mehr selbst herzustellen. Zwischendurch bereiten wir uns einen kleinen Imbiss, damit wir gut durch den Abend kommen. Kurs Gr015, Kerstin Sallet, Freitag, 27.11., 17.00-22.00 Uhr € 16,50 (€ 14,80) + Material ca. € 10,00, Mittelschule, Schulküche Die Küche des Maharadschas - Der aufregende Geschmack erlesener Gewürze und Kräuter, köstliche Gerichte mit frischem Fisch, zartem Fleisch und knackigem Gemüse, süße Desserts mit Orangenblüten oder Rosenwasser verfeinert, zeichnet die Küche des Kalifen aus, die unserem Gaumen schmeichelt und unsere Sinne betört. Kurs Gr016, Kerstin Sallet, Montag, 07.12., 18.00-22.00 Uhr € 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 10,00, Mittelschule, Schulküche Vegan genießen - Der vegane Kultkoch Attila Hildmann hat die vegane Küche bekannt gemacht. Wer ab und zu auf tierische Nahrungsmittel verzichtet fühlt sich wohler und profitiert davon. Wir werden ein leckeres Süppchen mit Zucchini, Gremolata, farbenfrohe Salate, Curries, gefülltes Gemüse, Mousse au chololat und vieles mehr kochen. Kurs Gr017, Kerstin Sallet, Dienstag, 12.01., 18.00-22.00 Uhr € 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche Fingerfood - neu interpretiert - Kleine pikante Schlemmereien, neu interpretiert. Im Glas oder Schälchen oder einfach aus der Hand gegessen. Ideal für Parties, die gut vorzubereiten sind, leicht gelingen und nicht nur super schmecken, sondern auch toll aussehen. Kurs Gr018, Kerstin Sallet, Dienstag, 19.01., 18.00-22.00 Uhr € 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche Die Küche Myanmars- Die Küche Myanmars ist stark beeinflusst von den angrenzten Nachbarn China, Indien und Thailand. Es sind milde Currys mit Fisch, Huhn und Garnelen, zu denen die unterschiedlichen Gemüsesorten gereicht werden. Das Nationsgericht eine Mohinga, eine Fischsuppe mit Reisnudeln, begeistert auch Europäer. Genießen sie die exotischen Gerichte Myanmars. Kurs Gr019, Kerstin Sallet, Dienstag, 23.02., 18.00-22.00 Uhr € 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche Kreativ Badepralinen - Ein Badevergnügen selbst gemacht. In diesem Workshop werden wir sprudelnde Badebomben und Badepralinen herstellen. Diese werden mit Blüten, Kräutern und Düften nach Ihren Vorstellungen angereichert. Jedes Stück ein Unikat, pflegend und duftend. Eine wunderbare Geschenkidee! Bitte einen flachen Karton zum Transport der Seifen mitbringen! Materialkosten ca. 10,00 - 20,00 € je nach Verbrauch. Kurs Gr020, Kerstin Sallet, Freitag, 11.12., 17.00-22.00 Uhr € 13,20 (€ 11,80) + Material, Mittelschule, Schulküche Seniorenklub Gräfenberg Der nächste Klubnachmittag ist am Donnerstag, den 01. Oktober 2015 um 1500 Uhr im Bürgerhaus Gräfenberg. Dazu sind alle Seniorinnen und Senioren herzlich eingeladen. Seniorenklub Gräfenberg Unsere Herbstfahrt am Mittwoch, den 21. Oktober 2015 führt uns nach Parkstein (Oberpfalz) mit dem schönsten Basaltkegel Europas. Zum Mittagessen sind wir im Gasthaus Bergstüberl. Es gibt Karpfen und andere Speisen. Um 1400 Uhr werden wir abgeholt zu einer Seniorenführung und im Vulkanmuseum findet ein Filmvortrag und der Vulkanausbruch statt. Gegen 1530 Uhr Weiterfahrt zum Scheidler-Hof. Hier ist für uns reserviert zum Kaffeetrinken. Danach ca. um 1730 Uhr ist die Rückfahrt nach Gräfenberg geplant. Fahrtkosten mit Führung und Eintritt Museum betragen 20,- Euro. Abfahrt: 945 Uhr: Igensdorf (Betriebshof Gumann) 950 Uhr: Weißenohe (Linde) 955 Uhr: Gräfenberg (Brehmer) 1000 Uhr: Hohenschwärz 1005 Uhr: Thuisbrunn Dazu sind alle Seniorinnen und Senioren herzlich eingeladen. Wir freuen uns über viele Teilnehmer aus Gräfenberg, Weißenohe und Umgebung. Anmeldungen bitte bei Frau Dorn, Tel. 09192 / 1810 oder bei Frau Neuß, Tel. 09192 / 1665. Die Vorstandschaft Kulturverein Wirnt- von Gräfenberg Verehrte Leser/innen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mundart-Rätsel, Hier die Auflösung von der letzten Ausgabe: Mit diesem Wort „Sulln“, meinen wir zum einen eine Schuhsohle, zum anderen ist es ein Schimpfwort und tituliert eine Frau die sich total daneben benimmt. Der neue Ratebegriff: „Seisoog“. Die Auflösung wie üblich in der nächsten Ausgabe. www.wirnt-kulturverein.de Konrad Kunzmann, Mundart Kindertanzgruppe des Fränkische–SchweizVereins Ortsgruppe Gräfenberg Lust auf Bewegung, Lust auf Tanzen? Wir tanzen fränkische und deutsche Tänze, manchmal sogar internationale Volkstänze, die einfach Spaß machen. Tanzen ist für Kinder und Jugendliche jeden Alters Abwechslung und ein Ausgleich zum Alltag, aber auch aktive Freizeitgestaltung. Bei Festzügen und Auftritten sind wir außerdem in unserer „erneuerten fränkischen Tracht“ mit unseren Tänzen auch immer wieder gern gesehen. Miteinander Tanzen und Spaß dabei haben – das gibt es bei uns. Kommt und probiert aus … Wir tanzen wieder jeden Mittwoch von 1730 - 1830 Uhr in der Aula der Mittelschule Gräfenberg – Eingang Hallenschwimmbad (außer in den Schulferien)! Hast Du Lust bekommen, mitzumachen? Wir freuen uns auf Dich! Ingeborg Pfleger, Tanzleiterin Wo: Verenas Bio- Garten Für beide Termine gilt, Anmeldung unter Tel.: 09192 / 7999 bis 1200 Uhr des Vortags möglich. Wegbeschreibung ggf. am Telefon. Unkostenbeitrag 4.-€. Herbstwanderung des FSV Hiltpoltstein Die Herbstwanderung wird vom 3.Oktober auf Sonntag, den 11.Oktober verschoben. Wir fahren um 1030 Uhr nach Betzenstein und besichtigen dort das renovierte Maasenhaus. Zum Mittagessen geht es in den Reuthof. Danach ist Gelegenheit für eine Wanderung oder einen Spaziergang. Nähere Angeben erfolgen nächste Woche. Die Vorstandschaft Schützengesellschaft 1893 Hiltpoltstein e.V. Einladung zum Königsschießen Auch die Erwachsenen tanzen wieder jeden Mittwoch von 2000 - 2130 Uhr in der Aula der Mittelschule Gräfenberg – Eingang Hallenschwimmbad (außer in den Schulferien)! Haben Sie Lust, mitzumachen? Auch über Neuzugänge – egal ob alleine oder mit Partner – freuen wir uns sehr! Ingeborg Pfleger, Tanzleiterin Hiermit möchten wir alle Schützenschwestern und Schützenbrüder zum diesjährigen Königsschießen recht herzlich einladen. Es kann ab Dienstag, den 29.09.2015 bis einschließlich 15.10.2015 jeden Dienstagabend ab 2000 Uhr geschossen werden. Außer um die Königswürde geht es auch um verschieden Pokale und Scheiben die ausgeschossen werden. Die Königsproklamation findet dann am 17.10.2015 in der Schützenstube statt. Wir freuen uns über eine große Beteiligung und wünschen allen Schützen „Gut Schuss“. Die Vorstandschaft Clubfreunde Todsfeldtal MGV 1874 Hiltpoltstein Hallo Glubberer -- endlich ist es soweit!Am Freitag, den 09. Oktober im Sportheim des FC Thuisbrunn Überreichung der Ernennungsurkunde durch Vertreter des 1.FC Nürnberg. Beginn: 1930 Uhr Einlass: 1900 Uhr Alle Mitglieder - Freunde und Gönner sind herzlich eingeladen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. BARBETRIEB! Die Legende lebt! Die Vorstandschaft Einladung zum Singstundenbeginn 2015/16 Erwachsenentanzgruppe des Fränkische–SchweizVereins Ortsgruppe Gräfenberg GV 1902 Walkersbrunn Der gemischte Chor des GV 1902 Walkersbrunn startet in die neue Saison! Wir beginnen mit den Proben am Montag, 05.10.2015 um 2000 Uhr im Feuerwehrhaus in Walkersbrunn. Der Chor sucht dringend neue Sängerinnen und Sänger! Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – es reicht die Freude am Singen. Probieren Sie es doch mal aus! Singen hält fit und jung – und die Geselligkeit kommt bei uns auch nicht zu kurz! Wenn Sie noch Fragen haben oder mehr Infos wollen, erreichen Sie uns unter Tel. 234. Sagen Sie uns nach einer Schnupperchorprobe, wie es Ihnen gefallen hat, wir freuen uns auf Ihren Besuch! Die Vorstandschaft Der Jugendchor Sweeties muss leider nach 16 Jahren seine Tätigkeit ruhen lassen, weil die geringe Zahl der Aktiven keine effektive Probenarbeit ermöglicht. Dorfgemeinschaft Walkersbrunn bietet an: Fragen zur Naturheilkunde, beantwortet von Dr. Dietrich Schlodder, besonders Erfahren in der Krebsheilkunde Wann: 04.Okt.2015 Uhrzeit: 1500 Uhr Wo: Verenas Bio- Garten Herbst-Kräuter sammeln, für einen Brotaufstrich mit Waltraud Zimmermann Wann: 18.Okt.2015 Uhrzeit: 1500 Uhr Die Sommerpause geht zu Ende. Wir starten mit unserer ersten Singstunde am Freitag, 2. Oktober 2015 um 2000 Uhr im Gasthaus Aures in der Schulstraße in die neue Singperiode 2015/16. Alle Aktiven werden um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten. Und hier noch ein Hinweis an alle Männer, die noch nicht zu unseren Aktiven zählen. Wussten Sie schon? Singen macht Spaß, Singen tut gut, ja Singen macht munter und Singen macht Mut, Singen macht froh, denn Singen hat Charme, die Töne nehmen uns in den Arm ... Mit diesem kleinen Kanon starten wir in der Regel immer in unsere Singstunde - und glauben Sie uns: Jede einzelne Zeile davon stimmt. Und falls Sie es nicht glauben: Kommen Sie doch vorbei und erleben Sie es selbst! Der Singstundenbeginn ist für alle Interessierte eine gute Gelegenheit, neu einzusteigen und mitzumachen. Wir suchen Verstärkung und freuen uns über jeden, der einfach mal vorbeischaut und reinschnuppert – ganz unverbindlich und ohne Verpflichtung. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, nur Freude und Spaß am Singen sowie vor allem auch an Geselligkeit und am fröhlichen Beisammensein. Alles weitere findet sich fast von selbst. Kommen Sie oder sprechen Sie uns an wir freuen uns auf Sie! Die Vorstandschaft Herbstfest Der Hiltpoltsteiner Kindergarten lädt am Sonntag, 4. Oktober zu seinem Herbstfest ein Wir beginnen um 930 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche. Anschließend würden wir uns freuen Sie im Kindergarten bei eine im Gläschen Sekt oder zum Mittagessen begrüßen zu dürfen. Für die Kinder kommt das mobile Erfahrungsfeld der Sinne aus Nürnberg. Wir freuen uns auf viele Gäste aus nah und fern Kindertagesstätte St. Bonifatius Weißenohe FC Thuisbrunn Wir laden ein zum 6. kommissionierten Second Hand Basar Basar veranstaltet vom Elternbeirat Am Sonntag, den 04.10.2015 empfangen wir das Team der SpVgg Weißenohe. Die erste Mannschaft spielt um 1500 Uhr. Die Reserve spielt bereits am Samstag, den 03.10.2015 gegen den FC Leutenbach 2. Spielbeginn ist bereits um 1400 Uhr. Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer! Samstag den 10. Oktober 2015 von 1400 bis 1600 Uhr in der Turnhalle Weißenohe. Einlass für Schwangere ab 1330 Uhr Sie bringen Herbst-und Winterbekleidung bis Größe 140, Spielzeug, Kinderwagen, Autositz, Umstandsmode usw. Wir verkaufen für Sie! 20% des Verkaufserlöses kommen der Kindertagesstätte zugute. Die Listen-und Etikettenvergabe findet am Donnerstag 01.Oktober und Freitag 02.Oktober von 745 bis 845 Uhr in der Kita St. Bonifatius Weißenohe statt. Ein Unkostenbeitrag von 1,-€ für eine 25-ArtikelListe und 2,-€ für eine 50-Artikel-Liste wird erhoben. Rückfragen an Tina Gebhardt, Tel. 09192 / 993273. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Kuchen auch zum mitnehmen! Bitte bringen sie einen Transportbehälter mit. Wir freuen uns auf Ihr Kommen Hallo Step Aerobic-Fans ab Mittwoch, den 07.10.2015 ab 1930 Uhr starten wir mit Step Aerobic im Sportheim des FCT. Wir starten gleich mit einen 10wöchigen Kurs. Anbieter ist die Sonja – sie gibt u.a. Stunden im Step Aerobic bzw. Workout im Fitnessstudio Hauser und Lady Fitness Forchheim. Beitrag für FCT Mitglieder beträgt 60€/10Std. Für Nichtmitglieder kostet es 80€. Stepper werden bereit gestellt. Für noch offene Fragen könnt ihr mich erreichen per Mail: [email protected] TSV 09 Gräfenberg Hiltpoltsteiner SV Abteilung Fußball - Fußball/Tischtennis - Die nächsten Spiele der 09er: Fr. 02.10., 1645 Uhr: TSV Marloffstein – TSV E-Jugend Fr. 02.10., 1830 Uhr: TSV AH – FC Eschenau Sa. 03.10., 1100 Uhr: TSV D-Jugend – TSC Pottenstein Sa. 03.10., 1300 Uhr: ASV Forth – TSV A-Jugend Sa. 03.10., 1500 Uhr: TSV Frauen – ASV Forth So. 04.10., 1300 Uhr: TSV Herren II – SV Kirchenbirkig/R II So. 04.10., 1500 Uhr: TSV Herren I – SV Kirchenbirkig/R I Kinderturnen Am Freitag, den 02.10.2015 um 1500 Uhr für die Kindergartenkinder in der Grundschule Gräfenberg. Rückfragen bei Regine Bleckmann, Tel.: 0157 / 57963111. In dieser Woche finden folgende Spiele statt: Fr, 02.10. 1800 Uhr: (SG) TSV Velden - HSV C Fr, 02.10. 1800 Uhr: HSV C(w) - TSV Brand II Sa, 03.10. 1000 Uhr: (SG) DJK Weigelshofen - HSV D6 Sa, 03.10. 1330 Uhr: (SG) ASV Pegnitz - HSV A Sa, 03.10. 1500 Uhr: SV Gloria Weilersbach - HSV B(w) Sa, 03.10. 1530 Uhr: HSV B - JFG Laufer Land So, 04.10. 1300 Uhr: SG Troschenreuth / Auerbach - HSV II So, 04.10. 1500 Uhr: FC Troschenreuth - HSV I Tischtennis Fr, 02.10. 2000 Uhr: SV DJK Eggolsheim II - HSV I Mo, 05.10. 1930 Uhr: HSV I - SV Gößweinstein Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt, amtlicher Teil: Verantwortlich für den Inhalt, Anzeigen-Teil: Gestaltung: Kontakt: Redaktionsschluss: Druck: Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg Erste Bgm. Gisela Bauer, 2. Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg DESTYNY Service, Fr. Carina Mößner; Tel. 09192 / 9916-90, Fax 09192 / 9916-91 DESTYNY Service, [email protected] Telefon 09192 / 7090, Fax 09192 / 70975, E-Mail [email protected] jeweils Freitag, 1100 Uhr SchmittDruck Medienproduktion, Hutweide 2, 91077 Großenbuch Nachdruck - auch in Teilen - nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion! Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Der Herausgeber behält sich vor, Bekanntmachungen und Artikel zu kürzen.
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