Amtsblatt Ausgabe 38/2015

Ausgabe: 30. September 2015
Neuerungen im Melderecht –
Bescheinigung des Wohnungsgebers
Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in
Kraft. Anbei stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen am diesem
Zeitpunkt vor:
Anmeldung und Abmeldung
Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und
Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat
sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue
Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn
Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt
wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung
ist frühestens eine Woche vor demAuszug möglich, sie muss innerhalb
von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei
der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers. Diese müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder
Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung
ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Die
Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg wird zeitnah auf der Homepage Formulare hierfür bereit stellen und auch im Bürgerbüro
vorrätig halten.
Auskünfte aus dem Melderegister
Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der
Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig,
wenn vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke
eingewilligt wurde. Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten
ausdrücklich erklärt werden. Diese Einwilligung bleibt bis zu ihrem
Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder
des Adresshandels herausgeben.
Bedingter Sperrvermerk
Für Personen, die in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher
Gewalt, in Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen,
in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die
der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder
der Heimerziehung dienen, einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge oder in einer Justizvollzugsanstalt wohnen, wird künftig ein sogenannter bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen, sofern der Meldebehörde bekannt ist, dass sich an der betreffenden Anschrift eine der genannten
Einrichtungen befindet. Bei Melderegisterauskünften an Private muss
die Meldebehörde künftig in diesen Fällen vor einerAuskunftserteilung
Nr. 38
den Betroffenen anhören und darf dann keine Auskunft erteilen,
sofern durch die Auskunft schutzwürdige Interessen von Betroffenen
beeinträchtigt würden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Bürgerbüro, Tel.: 09192
/ 709-48 (Fr. Eckert) oder 09192 / 709-47 (Hr. Körber) zur Verfügung.
Workshop – Legoroboter bauen
und programmieren
Ihr möchtet selbst mal einen Roboter zum Leben erwecken? Beim
Lego mindstorm-Kurs habt ihr die Möglichkeit, in die Welt der
Robotik hinein zu schnuppern und eurer Kreativität freien Lauf zu
lassen. In diesem Workshop erhaltet ihr eine Einführung in die Lego
mindstorms EV3 Robotertechnik, die Konstruktion eines fahrbaren
Roboters und lernt seine Funktionen am Computer zu programmieren.
Auf Basis von Legobauelementen, Motoren und Sensoren könnt ihr
dem Roboter beibringen, sich selbstständig in seiner Umgebung zu
bewegen und auf Hindernisse zu reagieren. In kleinen Teams und
mit fachkundiger Anleitung werden verschiedene Projekte bearbeitet,
die euch einen Überblick über die Möglichkeiten in der Robotik
bieten. Keine Vorkenntnisse nötig. Neugierde und Forscherdrang
reichen völlig aus! Habt ihr Lust mit Phantasie und Kreativität etwas
Technik-Luft zu schnuppern?
Termin: in den Herbstferien am Donnerstag, 05.11.2015 im
Jugendzentrum Gräfenberg, Am Schelmberg 4 von 1000 bis 1600
Uhr; Unkostenbeitrag 20 Euro p.P., Alter: 10 bis 14 Jahre. Bitte Brotzeit und Getränk mitbringen.
Anmeldung ab sofort unter Tel. 01522 / 2559139 oder E-Mail
[email protected] - Anmeldeschluss ist am 23.10.2015.
Neues vom Komm!Gräfenberg
Das nächste offene Begegnungscafé für interessierte BürgerInnen und Asylsuchende findet statt am Samstag, den 17. Oktober
um 1430 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Gräfenberg. Der
Nachmittag bei Kaffee und Kuchen soll zum besseren Kennenlernen
und zur Integration beitragen - Herzliche Einladung!
Aktuell wird noch folgende Unterstützung benötigt:
Die Kleiderkammer ist umgezogen und befindet sich nun im ehemaligen Friseursalon Kellermann am Marktplatz 19. Bevor weitere
Kleiderspenden entgegengenommen werden können, werden dringend
Regale mit mind. 40 cm Tiefe (ohne Wandbefestigung) gesucht.
Das nächste Treffen des Unterstützerkreises findet am 8. Oktober
um 1930 Uhr im Bürgerhaus, 2. Stock, statt. Neue Interessierte sind
herzlich willkommen.
Das Komm!Gräfenberg im Internet: www.graefenberg.de - einfach
mal reinschauen! Kontakt zum Unterstützerkreis kann man unter
[email protected] aufnehmen, telefonisch notfalls über
das Dekanat Gräfenberg - unter der Tel.-Nr. 09192 / 285 zu den
Bürozeiten.
Kabelbauarbeiten durch die Bayernwerk AG
Ablesen der Wasserzähler
+++ Sperrung der Einmündung von der Kasberger
Straße bis zum Egloffsteiner Tor und zum Büttnersberg
in der Zeit vom 14.09.2015 bis 02.10.2015 +++
Stadt Gräfenberg
Die Bayernwerk AG verlegt in der Zeit vom 14.09.2015 bis
02.10.2015 vom Egloffsteiner Tor bis zur Einmündung der Hubertusstraße eine neue 20 KV Leitung. Für die Kasberger Straße wird in
dieser Zeit eine halbseitige Verkehrsführung eingerichtet. Der Einmündungsbereich von der Kasberger Straße bis zum Egloffsteiner Tor
und die Einmündung zum Büttnersberg muss wegen der Aufstellung
eines Horizontalbohrgerätes voll gesperrt werden.
Der Marktplatz ist von der Bayreuther Straße kommend weiterhin
erreichbar. Die Durchfahrt durch das Egloffsteiner Tor ist für die Zeit
der Straßensperrung nicht möglich. Die Einbahnstraßenregelung auf
dem Marktplatz wird vorübergehend aufgehoben.
Für die während der Bauzeit auftretende unvermeidliche Verkehrseinschränkung wird um Verständnis gebeten.
Aufräumaktion
Wir, der Stadtrat Gräfenberg starten am Samstag, 10.10.2015 unser
nächstes Wandern mit "Säubern" unserer Wege rund um Gräfenberg.
Wer mithelfen will melde sich bei Elisabeth Meinhardt, Tel.:
09192 / 1735, email: [email protected].
Treffpunkt ist am Marktplatz um 1300 Uhr. Zum Abschluss gibts
eine kleine Brotzeit.
Wahl des Stellvertretenden Kommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Thuisbrunn
Berichtigung
Die Wahl findet im Feuerwehrhaus Thuisbrunn
(nicht im Gasthof Seitz) statt!
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Thuisbrunn
am Mittwoch, 30.09.2015 um 1930 Uhr im Feuerwehrhaus in
Thuisbrunn wird der neue Stellvertretende Kommandant gewählt.
Hierzu ergeht Einladung an alle Feuerwehrdienstleistenden (Aktive
Mitglieder) und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet
haben.
Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Stellvertretende Kommandant aus der
Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs
Jahre.
Stellvertretender Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer
nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer
Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit
Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen
nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs. 3 BayFwG).
Die Aufgabe des Stellvertretenden Kommandanten ist es, den
Kommandanten in seinen Aufgaben zu unterstützen. Dessen Aufgabe
ist es, für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen,
Einsätze und die fachliche Ausbildung der Feuerwehrkräfte zu leiten,
Dienstgrabe zu ernennen sowie die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten
(Art. 8 Abs. 1 BayFwG).
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung vorzubringen
(schriftlich oder mündlich).
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine
Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben. Um Erscheinen im Dienstanzug wird gebeten.
Gräfenberg, 28.08.2015
Hans-Jürgen Nekolla, Erster Bürgermeister
Wir möchten alle Hauseigentümer und Mieter darauf hinweisen,
dass in den nächsten Tagen und Wochen die Wasserzähler abgelesen
werden. Die Zählerstände werden für die Verbrauchsgebührenabrechnung 2015 benötigt.
Wir bitten darum, dass unseren Mitarbeitern der Zugang zu den
Wasserzählern problemlos ermöglicht wird. Sollte der von uns beauftragte Ableser niemanden antreffen, bitten wir das hinterlegte Ableseformblatt bis spätestens 07.10.15 vollständig ausgefüllt an die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg zurückzugeben.
Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg
Neuerlass einer Verbandssatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
der Betzensteingruppe
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe hat am 03.04.2014 eine neue Verbandssatzung beschlossen und am 24.07.2015 zur rechtsaufsichtlichen
Genehmigung beim Landratsamt Bayreuth vorgelegt.
Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth
vom 10.08.2015 gem. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit - KommZG (BayRS 2020-6-1-I)
rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Satzung wird nachstehend gem. Art. 24 Abs. 1 -KommZGbekannt gemacht.
Bayreuth, 24.08.2015
Landratsamt
Frieß, Verwaltungsdirektor
Verbandssatzung des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung der Betzensteingruppe
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe
erlässt aufgrund des Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit - KommZG - folgende Verbandssatzung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Dezember 2012
I. Allgemeine Vorschriften
§1 Rechtsstellung
(1) Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband zur
Wasserversorgung der Betzensteingruppe". Er ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts.
(2) Der Sitz des Zweckverbandes ist in Betzenstein.
§ 2 Verbandsmitglieder
(1) Verbandsmitglieder sind:
a) die Stadt Betzenstein
b) derMarkt Plech
c) die Stadt Pottenstein Landkreis Bayreuth
d) Markt Hiltpoltstein
e) Stadt Gräfenberg
f) Markt Gößweinstein
g) Gemeinde Obertrubach Landkreis Forchheim
h) Gemeinde Simmelsdorf Landkreis Nürnberger Land
(2) Andere Gemeinden können dem Zweckverband beitreten.
Der Beitritt bedarf einer Änderung der Verbandssatzung und der
Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
(3) Jedes Verbandsmitglied kann zum Schluss eines Rechnungsjahres aus dem Zweckverband austreten, wenn die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen
Stimmenzahl zustimmt. Der Austritt muss mindestens ein Jahr vorher
schriftlich erklärt werden; er bedarf einer Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Das Recht,
aus wichtigem Grund zu kündigen (Art. 44 Abs. 3 KommZG), bleibt
unberührt.
§ 3 Räumlicher Wirkungsbereich
(1) Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst
das Gebiet:
a) der Stadt Betzenstein, ohne die Gemeindeteile Spies, Riegelstein, Schermshöhe, Illafeld und Eichenstruth;
b) des Marktes Plech;
c) der Stadt Pottenstein, mit den Gemeindeteilen Weidenhüll,
Graisch, Leienfels und Soranger;
d) des Marktes Hiltpoltstein;
e) der Gemeinde Obertrubach, ohne die Gemeindeteile Obertrubach, Geschwand und Linden;
f) des Marktes Gößweinstein, mit den Gemeindeteilen Kleingesee und Leimersberg;
g) der Stadt Gräfenberg; mit den Gemeindeteilen Lilling, Lillingerhöhe und Sollenberg;
h) der Gemeinde Simmelsdorf, mit den Gemeindeteilen Strahlenfels, Winterstein und Wildenfels.
§ 4Aufgaben des Zweckverbandes und der Verbandsmitglieder
(1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu
betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern
und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die
Endverbraucher mit Trinkwasser, das den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen muss.
(2) Der Zweckverband erfüllt seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht.
Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken
im Sinne des Steuerrechts.
(3) Das Recht und die Pflicht der Verbandsmitglieder, die dem
Zweckverband übertragenen Aufgaben zu erfüllen, und die notwendigen Befugnisse gehen auf den Zweckverband über.
(4) Der Zweckverband hat das Recht, anstelle der Verbandsmitglieder Satzungen und Verordnungen für das übertrageneAufgabengebiet zu erlassen.
(5) Die Errichtung und die Unterhaltung von Feuerlöscheinrichtungen obliegen den Verbandsmitgliedern des Zweckverbandes
nach dessen Richtlinien. Der Zweckverband stellt Wasser für Feuerlöschzwecke unentgeltlich zur Verfügung.
(6) Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt durch Beauftragte des
Zweckverbandes.
II. Verfassung und Verwaltung
§ 5 Verbandsorgane
Die Organe des Zweckverbandes sind:
A. die Verbandsversammlung
B. der Verbandsausschuss
C. der Verbandsvorsitzende
§ 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.
(2) Die Zahl der Vertreter, die ein Verbandsmitglied in die Verbandsversammlung entsendet, richtet sich nach der in seinem Gebiet, im
Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor der jeweiligen Kommunalwahl
abgenommenen jährlichen Wassermenge, wobei je angefangene
20.000 m3 Wasserverbrauch, 1 Verbandsrat zu entsenden ist.
Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat.
Die Berechnung wird alle 6 Jahre neu vorgenommen.
(3) Die Verbandsmitglieder werden in der Verbandsversammlung
durch ihre ersten Bürgermeister und die von ihren Gemeinderäten
bestellten weiteren Verbandsräte vertreten. An die Stelle eines verhinderten ersten Bürgermeisters tritt sein Stellvertreter. Mit Zustimmung ihres ersten Bürgermeisters und dessen Stellvertreters
kann eine Gemeinde an deren SteIIe auch andere Personen als ihre
Vertreter bestellen.
(4) Jeder Verbandsrat hat einen Stellvertreter, der ihn im Fall
seiner Verhinderung vertritt; Verbandsräte können nicht Stellvertreter
sein. Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter sind von den Verbandsmitgliedern, dem Verbandsvorsitzenden, ist ein solcher noch nicht
gewählt, der Aufsichtsbehörde schriftlich zu benennen. Dienstkräfte
des Zweckverbandes können nicht als Vertreter eines Verbandsmitglieds der Verbandsversammlung angehören.
(5) Für Verbandsräte, die kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung angehören, endet das Amt als Verbandsrat mit dem Ende
ihres kommunalen Wahlamtes; entsprechendes gilt für ihre Stellvertreter. Die anderen Verbandsräte und deren Stellvertreter werden
durch Beschluss der Vertretungsorgane der Verbandsmitglieder bestellt, und zwar für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungsorgane,
wenn Mitglieder derselben bestellt werden, andernfalls für sechs
Jahre. Die Bestellung nach Satz 2 kann vor Ablauf der Amtsdauer
durch Beschluss der Vertretungsorgane aus wichtigem Grund widerrufen werden; sie ist zu widerrufen, wenn ein Verbandsrat, der dem
Vertretungsorgan eines Verbandsmitglieds angehört, vorzeitig aus
dem Wahlamt oder der Vertretungskörperschaft ausscheidet. Die
Verbandsräte und ihre Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Amtsantritt
der neuen Verbandsräte weiter aus.
§ 7 Einberufung der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung wird durch den Verbandsvorsitzenden schriftlich einberufen.
(2) Die Einladung muss Tagungszeit und -ort und die Beratungsgegenstände angegeben und den Verbandsräten spätestens eine Woche
vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann der Verbandsvorsitzende die Frist bis auf vierundzwanzig Stunden abkürzen.
(3) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Sie muss außerdem einberufen werden, wenn es ein Drittel
der Verbandsräte oder die Aufsichtsbehörde oder das Bayer. Landesamt
für Wasserversorgung und Gewässerschutz unterAngabe der Beratungsgegenstände beantragt.
(4) Die Aufsichtsbehörde und das Bayer. Landesamt für Wasserversorgung und Gewässerschutz sind von der Sitzung vorher zu unterrichten. Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 8 Sitzungen der Verbandsversammlung
(1) Der Verbandsvorsitzende bereitet die Beratungsgegenstände
der Verbandsversammlung vor und führt in ihr den Vorsitz.
(2) Die Vertreter der Aufsichtsbehörde und des Bayer. Landesamts
für Wasserversorgung und Gewässerschutz, der Geschäftsleiter und
der Kassenverwalter hat das Recht, an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Auf Antrag ist ihnen das Wort zu erteilen. Die Verbandsversammlung kann auch andere Personen hören.
§ 9 Beschlüsse und Wahlen in der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche
Verbandsräte ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der
Verbandsräte anwesend und stimmberechtigt ist. Über andere als in
der Einladung angegebene Beratungsgegenstände darf nur dann Beschluss gefasst werden, wenn alle Verbandsräte erschienen und mit
einer Beschlussfassung einverstanden sind.
(2) Wird die Verbandsversammlung wegen Beschlussunfähigkeit,
die nicht auf der persönlichen Beteiligung der Mehrheit der Verbandsräte beruht, innerhalb von vier Wochen zum zweiten Mal zur Verhandlung, über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne
Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig; auf diese
Folge ist in der zweiten Ladung ausdrücklich hinzuweisen.
(3) Soweit das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit oder
diese Verbandssatzung nicht etwas anderes vorschreiben, werden die
Beschlüsse der Verbandsversammlung mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden gefasst; es wird offen abgestimmt. Jeder Verbandsrat hat
eine Stimme. Solange ein Verbandsmitglied keinen weiteren Vertreter
bestellt hat, Übt der Verbandsrat kraftAmtes, im Fall seiner Verhinderung
sein Stellvertreter das Stimmrecht aller Vertreter aus. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. KeinVerbandsrat darf sich der Stimme,
enthalten; enthält sich ein Verbandsrat entgegen dieser Verpflichtung
der Stimme, so gehört er nicht zu den Abstimmenden.
(4) Bei Wahlen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend; die Vorschriften über die persönliche Beteiligung finden keine Anwendung.
Es wird geheim abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten
Wahlgang nicht erreicht, so findet Stichwahl unter den beiden Bewerbern
mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der
Stichwahl entscheidet das Los. Haben im ersten Wahlgang drei oder
mehr Bewerber die gleicheAnzahl von Stimmen erhalten, so entscheidet
das Los, welche Bewerber in die Stichwahl kommen. Hat ein Bewerber
die höchste, zwei oder mehr Bewerber die gleiche nächsthöhere
Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los, wer von diesen in die
Stichwahl mit dem Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl kommt.
(5) Die Beschlüsse und Wahlergebnisse sind unter Angabe von Tag
und Ort der Sitzung, der Namen der anwesenden Verbandsräte, der
behandelten Gegenstände und der Abstimmungsergebnisse (Stimmenverhältnis) in ein Beschlussbuch einzutragen und von dem Verbandsvorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Als Schriftführer
kann eine Dienstkraft des Zweckverbandes oder eines Verbandsmitglieds,
soweit dieses zustimmt, zugezogen werden. Verbandsräte, die einem
Beschluss nicht zugestimmt haben, können bis zum Schluss der Sitzung
verlangen, dass das in der Niederschrift vermerkt wird. Abschriften
der Niederschrift sind unverzüglich der Aufsichtsbehörde und auf Verlangen auch den Verbandsmitgliedern zu übermitteln.
§ 10 Zuständigkeit der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für
1. die Entscheidung über die Errichtung und die wesentliche Erweiterung, der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen;
2. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder die
Aufhebung von Satzungen und Verordnungen;
3. die Beschlussfassung über die jährliche Haushaltssatzung;
4. die Beschlussfassung über den Stellenplan über die Dienstkräfte;
5. die Feststellung und endgültige Anerkennung der Rechnung;
6. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter,
die Bestellung der Mitglieder des Verbandsausschusses und
die Festsetzung von Entschädigungen;
7. die Bildung, Besetzung und Auflösung weiterer Ausschüsse;
8. den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung;
9. den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Betriebsordnung;
10. die Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung,
die Auflösung des Zweckverbandes und die Bestellung von
Abwicklern.
(2) Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen
ihr nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zugewiesenen Aufgaben, soweit nicht der Verbandsausschuss nach § 14
zuständig ist; insbesondere ist sie zuständig für die Beschlussfassung
über
1. den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken;
2. den Abschluss von Rechtsgeschäften aller Art, die für den
Zweckverband Verpflichtungen in Höhe von mehr als 40.000,
- € mit sich bringen. § 14 Abs. 1 Nr. 3 bleibt unberührt;
3. den Gesamtplan der im Rechnungsjahr oder in mehreren
Rechnungsjahren durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten.
(3) Die Verbandsversammlung kann die Zuständigkeiten nach
Abs. 2 allgemein oder für den Einzelfall auf den Verbandsausschuss
übertragen. Sie kann die Übertragung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
§ 11 Rechtsstellung der Verbandsräte
(1) Die Verbandsräte sind ehrenamtlich tätig.
(2) Verbandsräte, die kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung
angehören, erhalten Auslagenersatz, insbesondere Reisekostenvergütung nach den Sätzen der Stufe 2 des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(3) Die bestellten Verbandsräte erhalten eine Pauschale fürAuslagenersatz, Reisekostenersatz und Entschädigung. Die Höhe dieser Pauschale
setzt die Verbandsversammlung durch Satzung fest.
§ 12 Zusammensetzung des Verbandsausschusses
(1) Der Verbandsausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden,
seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern.
(2) Die Verbandsversammlung bestellt aus ihrer Mitte die weiteren
Mitglieder des Verbandsausschusses und für jedes weitere Mitglied
einen Stellvertreter. Die Bestellung gilt für die Dauer der Zugehörigkeit
zur Verbandsversammlung. Die Bestellten können nur aus wichtigem
Grund von der Verbandsversammlung abberufen werden.
§ 13 Sitzungen und Beschlüsse des Verbandsausschusses
Für die Sitzungen und Beschlüsse des Verbandsausschusses gelten
die §§ 8 und 9 entsprechend. Die Sitzungen des Verbandsausschusses
sind nicht öffentlich.
§ 14 Zuständigkeit des Verbandsausschusses
(1) DerVerbandsausschuss ist zuständig:
1. die Angestellten des Zweckverbandes im Rahmen des Stellenplans einzustellen, höher zu gruppieren und zu kündigen;
2. Lieferungen und Leistungen in der Höhe von 5.000 Euro bis
40.000 Euro zu vergeben, (bis zum Betrag von 5.000 Euro ist
der Vorsitzende zuständig);
3. den Entwurf der Haushaltssatzung zu erstellen;
4. Maßnahmen gegen Verbandsmitglieder zur zwangsweisen
Durchsetzung ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber
dem Zweckverband einzuleiten;
5. die notwendigen Unterhaltungsarbeiten zu ermitteln und die von
dem Verbandsvorsitzenden und den Dienstkräften des Zweckverbandes zur Erfüllung seiner Aufgabe ausgeübten Tätigkeiten
laufend zu überwachen.
6. Für Stundungen und Erlässe.
(2) Der Verbandsausschuss ist ferner zuständig für alle Angelegenheiten, die ihm durch Einzelbeschluss der Verbandsversammlung übertragen werden.
§ 15 Rechtsstellung der Mitglieder des Verbandsausschusses
Die Mitglieder des Verbandsausschusses sind ehrenamtlich tätig.
Unbeschadet des § 11 erhalten sie für ihre Tätigkeit eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung. Die Verbandsversammlung setzt die Höhe
dieser Entschädigung durch Satzung fest.
§ 16 Wahl des Verbandsvorsitzenden
(1) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von
der Verbandsversammlung aus deren Mitte gewählt. Gewählt werden
kann jeder Verbandsrat, Wahldauer ist die Wahlperiode der allgemeinen
Kommunalwahlen (6Jahre).
(2) Hat der Verbandsvorsitzende seinen Wohnsitz im Landkreis
Bayreuth, so muss der Stellvertreter im Landkreis Forchheim wohnen
und umgekehrt.
§ 17 Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden
(1) Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen.
(2) Der Verbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er hat die ihm nach dem Gesetz über die kommunale
Zusammenarbeit ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben und erledigt
im Übrigen in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach
der Gemeindeordnung kraft Gesetzes dem ersten Bürgermeister zukommen.
(3) Durch besonderen Beschluss der Verbandsversammlung können
dem Verbandsvorsitzenden unbeschadet des § 10 Abs. 1 weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen werden.
(4) Der Verbandsvorsitzende kann einzelne seiner Befugnisse seinen
Stellvertretern und laufende Verwaltungsangelegenheiten Dienstkräften
des Zweckverbandes oder mit Zustimmung eines Verbandmitglieds
dessen Dienstkräften übertragen.
(5) Erklärungen, durch die der Zweckverband verpflichtet werden
soll, bedürfen der Schriftform. Das gilt nicht bei Geschäften, die für
den Zweckverband einmalige Verpflichtungen von nicht mehr als €
250,00 mit sich bringen.
§ 18 Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden
Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind ehrenamtlich
tätig. Unbeschadet des § 11 erhält der Verbandsvorsitzende für seine
Tätigkeit nach § 17 eine Aufwandsentschädigung, ebenso sein Stellvertreter, nach demMaß seiner besonderen Inanspruchnahme. DieAufwandsentschädigung für den Verbandsvorsitzenden und stellvertretenden
Verbandsvorsitzenden wird in einer gesonderten Entschädigungssatzung
festgesetzt.
§ 19 Dienstkräfte des Zweckverbandes
Die Verbandsversammlung kann einen Geschäftsleiter bestellen.
Sie kann ihm durch Beschluss Zuständigkeiten des Verbandsvorsitzenden
nach § 17 Abs. 2 übertragen. Durch gesonderten Beschluss kann sie
ihm ferner unbeschadet des § 10 Abs. 1 weitere Angelegenheiten zur
selbständigen Erledigung übertragen.
III. Wirtschafts- und Haushaltsführung
§ 20 Anzuwendende Vorschriften
Für die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Zweckverbandes
gelten die Vorschriften für Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern entsprechend, soweit sich nicht aus dem Gesetz über die kommunale
Zusammenarbeit etwas anderes ergibt.
§ 21 Haushaltssatzung
(1) Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der Entwurf der Haushaltssatzung ist den Verbandsmitgliedern
spätestens vier Wochen vor der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung zu übermitteln.
(3) Die Haushaltssatzung ist spätestens einen Monat vor Beginn
des Rechnungsjahres zu beschließen und mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
(4) Die Haushaltssatzung wird, wenn rechtsaufsichtliche Genehmigungen erforderlich sind, nach Erteilung der Genehmigung, sonst
vier Wochen nach der Vorlage an die Aufsichtsbehörde nach § 26 Abs.
1 bekannt gemacht.
§ 22 Deckung des Finanzbedarfs
(1) Der Zweckverband erhebt von den Wasserabnehmern Gebühren
und Beiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts.
(2) Der durch Gebühren, Beiträge und sonstige Einnahmen nicht
gedeckte Finanzbedarf für die Errichtung, Erweiterung und Erneuerung
der Wasserversorgungsanlage wird auf die Verbandsmitglieder umgelegt
(Investitionsumlage). Umlageschlüssel ist das Verhältnis der in den
letzten 3 Jahren im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermengen.
(3) Der durch Gebühren, Beiträge und sonstige Einnahmen nicht
gedeckte laufende Finanzbedarf wird auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Betriebskostenumlage). Umlegungsschlüssel ist das Verhältnis
der im vorletzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder
abgenommenen Wassermengen.
§ 23 Festsetzung und Zahlung der Umlagen
(1) Die Investitionsumlage und die Betriebskostenumlage werden
in der Haushaltssatzung für jedes Rechnungsjahr neu festgesetzt. Sie
können nur während des Rechnungsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
(2) Bei der Festsetzung der Investitionsumlage ist anzugeben:
a) die Höhe des durch Gebühren, Beiträge und sonstige Einnahmen
nicht gedeckten Finanzbedarfs für die Errichtung, Erweiterung
und Erneuerung der Wasserversorgungsanlage (Umlagesoll);
b) die im Verhältnis der letzten 3 Jahre insgesamt abgenommenen
Wassermengen (Bemessungsgrundlage);
c) der Investitionsumlagebetrag, der auf je 10 m³ der im Durchschnitt
der letzten 3 Jahre abgenommenen Wassermengen trifft (Umlagesatz);
d) die Höhe des Investitionsumlagebetrages für jedes Verbandsmitglied.
(3) Bei der Festsetzung der Betriebskostenumlage ist anzugeben:
a) die Höhe des durch Gebühren, Beiträge und sonstige Einnahmen
nicht gedeckten laufenden Finanzbedarfs (Umlagesoll);
b) die im vorletzten Jahr, insgesamt abgenommene Wassermenge
(Bemessungsgrundlage);
c) der Betriebskostenumlagebetrag, der auf je 10 m³ der im vorletzten Jahr abgenommenen Wassermenge trifft (Umlagesatz);
d) die Höhe des Betriebskostenumlagebetrages für jedes Verbandsmitglied.
(4) Die Umlagebeträge sind den einzelnen Verbandsmitgliedern
durch schriftlichen Bescheid mitzuteilen (Umlagebescheid). Aus dem
Bescheid muss hervorgehen, wie der Umlagebetrag berechnet wurde.
(5) Die Umlagen werden mit einem Viertel ihres Jahresbetrages
am 10. jedes dritten Quartalmonats fällig. Werden sie nicht rechtzeitig
entrichtet, so können von den säumigen Verbandsmitgliedern Verzugszinsen bis zu 1 v.H. für den Monat gefordert werden.
(6) Sind die Umlagen bei Beginn des Rechnungsjahres noch nicht
festgesetzt, so kann der Zweckverband bis zur Festsetzung vorläufige
vierteljährliche Teilbeträge in Höhe der im abgelaufenen Rechnungsjahr
zuletzt erhobenen Teilbeträge erheben. Nach Festsetzung der Umlagen
für das laufende Rechnungsjahr ist über die vorläufigen Zahlungen
zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt abzurechnen.
§ 24 Kassenverwaltung
Der Kassenverwalter und sein Stellvertreter werden von der
Verbandsversammlung bestellt. Sie dürfen Zahlungen weder selbst
anordnen noch bei ihrer Anordnung mitwirken.
§ 25 Jahresrechnung, Prüfung
(1) Der Verbandsvorsitzende legt die Jahresrechnung der Verbandsversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des
Rechnungsjahres vor.
(2) Die Jahresrechnung soll von der Verbandsversammlung oder
von einem Prüfungsausschuss binnen drei Monaten örtlich geprüft
werden. Der Prüfungsausschuss ist aus der Mitte der Verbandsversammlung zu bilden. Er besteht aus 3 Verbandsräten.
(3) Nach der örtlichen Prüfung wird die Jahresrechnung von der
Verbandsversammlung festgestellt.
(4) Ist die Jahresrechnung festgestellt, so veranlasst der Verbandsvorsitzende die überörtliche Rechnungsprüfung und die Prüfung durch
den Bilanzprüfer. Überörtliches Prüfungsorgan ist der Bayer. Prüfungsverband öffentlicher Kassen. Der Bilanzprüfer ist spätestens sechs
Monate vorAblauf des Rechnungsjahres von der Verbandsversammlung
zu bestimmen und vom Verbandsvorsitzenden zu beauftragen.
(5)Auf Grund des Ergebnisses der überörtlichen Rechnungsprüfung
und der Prüfung durch den Bilanzprüfer beschließt die Verbandsversammlung endgüItig über die Anerkennung der Jahresrechnung.
IV. Schlussbestimmungen
§ 26 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die Satzungen und Verordnungen des Zweckverbandes werden
imAmtsblatt derAufsichtsbehörde bekannt gemacht. Die Verbandsmitglieder weisen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf diese Bekanntmachung hin. Die Satzungen und
Verordnungen können in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes eingesehen werden.
(2) Sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes
sind in ortsüblicher Weise vorzunehmen. Die Aufsichtsbehörde kann
darüber hinaus die Veröffentlichung in den Amtsblättern der beiden
übrigen beteiligten Landkreise anordnen.
§ 27 Besondere Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde
(1) Die Aufsichtsbehörde kann die Verbandsversammlung einberufen, wenn der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter verhindert
sind und die Tagung der Verbandssammlung unaufschiebbar ist,
(2) Bei Streitigkeiten zwischen dem Zweckverband und den Verbandsmitgliedern, wenn sie sich gleichgeordnet gegenüberstehen, und
bei Streitigkeiten der Mitglieder des Zweckverbandes untereinander
aus dem Verbandsverhältnis, ist die Aufsichtsbehörde zur Schlichtung
anzurufen.
§ 28 Auflösung
(1) Die Auflösung des Zweckverbandes bedarf einer Mehrheit
von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Auflösung ist wie die Verbandssatzung bekannt zu machen.
(2) Findet eine Abwicklung statt, so haben die beteiligten Gemeinden
das Recht, die auf ihrem Gebiet gelegenen Gegenstände des Anlagevermögens des Zweckverbandes zum geschätzten Zeitwert zu übernehmen. Im Übrigen ist das Vermögen zu veräußern und der Erlös nach
Befriedigung der Gläubiger an die Verbandsmitglieder unterAnrechnung
der übernommenen Gegenstände nach dem Verhältnis der von ihren
insgesamt entrichteten Investitionsumlagebeträge zu verteilen. Soweit
das Vermögen die entrichteten Investitionsumlagebeträge übersteigt,
darf es nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden.
(3) Scheidet ein Verbandsmitglied aus dem Zweckverband aus, ohne
dass dadurch der Zweckverband aufgelöst wird, so wird es mit dem
Betrag abgefunden, den es bei der Auflösung erhalten würde, wenn der
Zweckverband zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aufgelöst werden
würde, Es hat das Recht, die auf seinem Gebiet gelegenen Gegenstände
desAnlagevermögens unterAnrechnung auf seinenAbfindungsanspruch
zum geschätzten Zeitwert zu übernehmen. Der Abfindungsanspruch
wird 10 Jahre nach dem Ausscheiden, spätestens im Fall der Auflösung
des Zweckverbandes fällig. Die Beteiligten können für die Berechnung
und Fälligkeit des Abfindungsanspruchs eine abweichende Regelung
vereinbaren.
§ 29 Inkrafttreten
(1) Diese Verbandssatzung tritt am 01. Oktober 2015 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 08. Juni 1967 außer
Kraft.
Betzenstein, 17. August 2015
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Betzensteingruppe
Werner Otto, Verbandsvorsitzender
Gefunden wurde
3 Schlüssel auf dem Dorfplatz Sollenberg am 13.09.2015
Die Fundgegenstände können abgeholt werden während der
üblichen Amtsstunden des BürgerBüros Montag bis Freitag jeweils
800 bis 1200 Uhr, Montag bis Mittwoch 1400 bis 1600 Uhr sowie
donnerstags 1400 bis 1800 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft
Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, Telefon 09192 / 7090.
Herzlichen Glückwunsch
Zum 72. Geburtstag Frau Hildegard Hofmann, Thuisbrunn 21,
91322 Gräfenberg, am 02.10.2015
Zum 90. Geburtstag Herrn Paul Spring, Buchenstr. 1, 91322
Gräfenberg, am 05.10.2015
Zum 76. Geburtstag Herrn Karl Kaller, Lilling 28, 91322
Gräfenberg, am 05.10.2015
Zum 96. Geburtstag Frau Rosa Höllerer, Im Kirschgarten 8,
91322 Gräfenberg, am 06.10.2015
Zum 80. Geburtstag Frau Maria Ziegler, Thuisbrunn 125,
91322 Gräfenberg, am 06.10.2015
Abfallkalender Oktober 2015
Restmüll: jeweils Donnerstag, 01.10., 15.10., 29.10.2015
Singletonne: jeweils Donnerstag, 01.10., 29.10.2015
Biotonne (1) für Gräfenbergerhüll, Neusles, Rangen:
jeweils Mittwoch, 07.10., 14.10., 21.10., 28.10.2015
Biotonne (2) für übrige Gemeindeteile und Gräfenberg:
jeweils Donnerstag, 01.10., 08.10., 15.10., 22.10., 29.10.2015
Papiertonne und Gelber Sack: Dienstag, 13.10.2015
Die Mülltonnen, Papiertonnen und Gelben Säcke bitte am Abholtag bis 600 Uhr zur Leerung/Abholung bereitstellen.
Herzlichen Glückwunsch
Zum 77. Geburtstag Frau Kunigunda Lang, Großenohe 13,
91355 Hiltpoltstein, am 02.10.2015
Zum 75. Geburtstag Herrn Konrad Wittmann, Kappel 2, 91355
Hiltpoltstein, am 02.10.2015
Zum 78. Geburtstag Herrn Georg Körber, Hauptstr. 15, 91355
Hiltpoltstein, am 03.10.2015
Zum 73. Geburtstag Herrn Richard Deinhardt, Kappel 35, 91355
Hiltpoltstein, am 03.10.2015
Zum 66. Geburtstag Frau Johanna Raum, Hauptstr. 43, 91355
Hiltpoltstein, am 05.10.2015
Zum 78. Geburtstag Herrn Hans Heid, Hauptstr. 31, 91355
Hiltpoltstein, am 06.10.2015
Zum 69. Geburtstag Herrn Hans Seibold, Kemmathen 37, 91355
Hiltpoltstein, am 06.10.2015
Zum 81. Geburtstag Frau Hildegard Vogt, Kemmathen 29, 91355
Hiltpoltstein, am 08.10.2015
Die Gemeinde Weißenohe beschließt denAuftrag an den günstigsten
Festpreisanbieter zu vergeben. Daher wird der Auftrag an die
Firma 1Heiz aus Leipzig vergeben.
- Auftragsvergabe (erneute) für die Erneuerung der Sanitärinstallation in der Wohnung „Schrötter“ im Alten Schulhaus
Der Auftrag für die Erneuerung der Sanitätsinstallation in der
Wohnung „Schrötter“ im Alten Schulhaus wird an die Firma
Raimund Schwatz Heizungs- & Sanitärtechnik zu einem
Gesamtpreis von 13.043,17 € vergeben.
Kernwegenetzkonzept der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft
Wirtschaftsband A9 – Fränkische Schweiz; hier: Vorstellung und
Benennung eines sachkundigen Gremiums
Im Zuge dieser Maßnahme werden die geförderten Wege auf 5,50
m ausgebaut. Hierfür käme eventuell der Lillinger Weg in Betracht.
Für das sachkundige Gremium wurden die Mitglieder Rudolf
Braun, Johann Elitzer, Heinrich Müller, Gerhard Singer und Michael
Stumpf vorgeschlagen.
Herzlichen Glückwunsch
Zum 66. Geburtstag Herrn Henry Beyerlein, Hauptstr. 19, 91367
Weißenohe, am 03.10.2015
Zum 68. Geburtstag Herrn Reinhold Singer, Hauptstr. 3, 91367
Weißenohe, am 06.10.2015
Abfallkalender Oktober 2015
Restmüll: jeweils Freitag, 02.10., 16.10., 30.10.2015
Singletonne: jeweils Freitag, 02.10., 30.10.2015
Biotonne: jeweils Donnerstag, 01.10.,08.10.,15.10.,22.10.,29.10.2015
Papiertonne und Gelber Sack: Freitag, 09.10.2015
Die Mülltonnen, Papiertonnen und Gelben Säcke bitte am Abholtag bis 600 Uhr zur Leerung/Abholung bereitstellen.
Abfallkalender Oktober 2015
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung
Restmüll: jeweils Donnerstag, 08.10., 22.10.2015
Singletonne: Donnerstag, 08.10.2015
Biotonne: jeweils Mittwoch, 07.10., 14.10., 21.10., 28.10.2015
Papiertonne und Gelber Sack: Mittwoch, 14.10.2015
Die Mülltonnen, Papiertonnen und Gelben Säcke bitte am Abholtag bis 600 Uhr zur Leerung/Abholung bereitstellen.
Achtung - Nur mit Terminvergabe!!
Die Deutsche Rentenversicherung hält zur Aufklärung der versicherten Bevölkerung Sprechtage ab. Hierbei werden Auskünfte in
allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt. In Gräfenberg
findet die nächste Sprechstunde ganztägig am Donnerstag, dem
22. Oktober 2015, im Amtsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft
statt. Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen ab sofort
Termine vereinbart werden. Zur Terminvergabe rufen Sie bitte
im BürgerBüro unter der Telefonnummer 09192 / 709-0 an. Halten
Sie hierzu bitte auch Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
Die Besucher werden gebeten, evtl. bereits vorhandene Versicherungsverläufe oder Rentenbescheide mitzubringen. Aus Datenschutzgründen kann die Vorlage des Personal- oder Versicherungsausweises erforderlich sein.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Umbau unserer Turnhalle ist nunmehr, nach den neuen Richtlinien der Versammlungsstättenverordnung, abgeschlossen. Somit
können nun auch, neben dem Sportbetrieb, wieder alle andere gesellschaftliche Veranstaltungen darin stattfinden.
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass wir unserer Veranstaltungshalle auch einen Namen geben sollten und bittet unsere Bevölkerung
um die Beteiligung bei der Findung.
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge entweder schriftlich oder telefonisch in der Verwaltung bei Frau Kugler 09192 / 70911 oder beim
Bürgermeister Rudolf Braun 0175 / 2238033 ein.
Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 21.10.2015 die Vorschläge auswerten und darüber beschließen. Für Ihre rege Beteiligung
bedanke ich mich im Voraus.
Rudolf Braun, Erster Bürgermeister
Bericht über die 16. öffentliche Sitzung
des Gemeinderates Weißenohe
am Mittwoch, 16.09.2015
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
bei denen der Grund für die Geheimhaltung weggefallen ist; Informationen des Bürgermeisters
Folgende Beschlüsse wurden bekannt gegeben:
-Auftragsvergabe zur Lieferung von Holzpeletts für die Heizperiode
2015/2016
Informatives vom Blutspendedienst
Mittwoch, 18. November 2015, 1700 bis 2000 Uhr,
Gräfenberg Realschule, Eingang Kasberger Straße 33
Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten!
Der Blutspendedienst weist darauf hin: Bitte bringen Sie
zu jeder Spende ihren Blutspenderpass mit. Zumindest aber einen
Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein).
Fachoberschule Fränkische Schweiz
Kirchenplatz 1 - 91320 Ebermannstadt
Informationsabend der
Fachoberschule „Fränkische Schweiz“
Die private Fachoberschule Fränkische Schweiz in Ebermannstadt
lädt am Montag, 12.10.2015 um 1900 Uhr zu ihrem ersten Informationsabend zum Übertritt an die Fachoberschule ein.
An der FOS „Fränkische Schweiz“ können folgende Ausbildungsrichtungen besucht werden:
• Sozialwesen
• Gestaltung
• Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
Bei der Fachoberschule handelt es sich um eine berufliche Oberschule, die Schülern mit mittlerer Reife in 2 Jahren ein allgemeines
Fachabitur ermöglicht. Schulleitung und Lehrkräfte stellen die Ausbildungsrichtungen vor und zeigen beruflich orientierte Wege zur
Hochschulreife auf.
Nähere Informationen zur FOS „Fränkische Schweiz und über
dieAusbildungsrichtungen erhalten Sie unter www.senivita-schulen.de.
Persönlich erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09194
/ 722279-0 oder unter [email protected]
Nutzen können den Pass jeweils bis zu fünf Personen einer Familie.
D.h. zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren, wobei es unerheblich ist, ob z.B. Großeltern gemeinsam
mit ihren Enkelkindern im Pass eingetragen sind, oder Patchworkfamilien.
Hartz IV Empfänger erhalten den Pass im KJR Forchheim gegen
Vorlage ihres Bescheides kostenlos.
Mehr Infos finden sich auf der Homepage des KJR unter www.kjr
forchheim.de bzw. unter www.familienpass-forchheim.de
Kreisjugendring Forchheim, Christian Kohlert, Löschwöhrdstr.
5, 91301 Forchheim; 09191 / 7388 44; www.kjr-forchheim.de;
[email protected]
Hochseil statt Springseil –
Mädchen im Hochseilgarten
Kostenfreie neutrale Energieberatung
durch Experten im Büro Energie und Klima
des Landratsamtes Forchheim am Montag,
05. Oktober 2015 von 1200 bis 1800 Uhr
Organisiert von der Mädchenarbeit „Koralle“ des Kreisjugendring
Forchheim können Mädchen im Alter von 12 bis 15 Jahren am
Samstag, den 24.10.2015 von 830 - 1400 Uhr ein nervenkitzelndes
Abenteuer im Teamsicherungsbereich des Hochseilgarten der Burg
Feuerstein erleben. Dabei stehen Spannung, Spaß und Selbstvertrauen
im Vordergrund.
In luftiger Höhe sind herausfordernde Parcours zu überwinden bei
denen Mädchen ihren Mut unter Beweis stellen können. Bei den Aufgaben werden die Mädchen sowohl durch die professionellen Hochseilgartentrainer/-innen der Burg Feuerstein unterstütz und als auch von
den anderen teilnehmenden Mädchen. Sie feuern sich gegenseitig an
und sichern sich.
Pro Teilnehmerin belaufen sich die Kosten auf 15 € für Hochseilgarten und Mittagssnack.
Um schriftliche Anmeldung an den Kreisjugendring Forchheim
(Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim) wird bis spätestens 09.10.2015
gebeten. Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung sind im Internet unter www.kjr-forchheim.de oder unter der Telefonnummer
09191 / 7388-0 zu erhalten.
Forchheim, 18.09.2015
Katja Volkmuth, Mädchenarbeit „Koralle“
Kreisjugendring Forchheim
Das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim lädt
am Montag, 05. Oktober 2015 zwischen 1200 und 1800 Uhr zur
kostenfreien Energieberatung in die Dienststelle Löschwöhrdstr. 5
in Forchheim ein.
Energieverbrauch reduzieren – Wohnqualität verbessern
Wie lassen sich die Energiekosten durch eine energetische Gebäudesanierung senken? Wo fängt man an, durch welche Maßnahmen und
Techniken lässt sich am meisten Energie sparen und die Wohnqualität
verbessern? Und welcheAnforderungen der Energieeinsparverordnung
oder der KfW sind zu beachten?
Für diese und weitere Fragen zur richtigen Vorgehensweise bei
Dämmung, Heizungssanierung oder Einbindung erneuerbarer Energien
steht ein Experte für die individuelle Energieberatung zur Verfügung.
Dabei können Sie sich ausführlich über Dämmstoffe, Fenstermodernisierung, Solarthermieanlagen, Öl-, Gas- oder Holzheizungen und über
Wärmepumpen sowie über die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) informieren. Für die jeweils ca. 45-minütigen Einzelberatungen ist eineAnmeldung unbedingt erforderlich; bitte vereinbaren
Sie einen Beratungstermin beim Büro Energie und Klima des Landkreises Forchheim, Tel. 09191 / 86-1025.
Weitere Informationen: www.landkreis-forchheim.de, "Aufgabenbereiche", "Energie, Klima".
Pressemitteilung - FAMILIENpass
Zahnärztlicher Notdienst
FAMILIENpass des Kreisjugendringes Forchheim
liegt in der Auflage 2015/2016 vor
Das Erfolgsmodell hat sich in den letzten Jahren Schritt für Schritt
durchgesetzt. Nun liegt der FAMILIENpass des KJR Forchheim für
Stadt und Landkreis Forchheim bereits in der 6. Auflage vor.
Für die aktuelle Ausgabe konnten wieder viele Anbieter gewonnen
werden die auch in den letzten Jahren zum Erfolg des Passes beigetragen haben. Neben dem umfangreichen Gutscheinteil wurde auch
der Servicebereich erweitert in dem nun 14 Städte, Märkte und Gemeinden ihre familienfreundlichen Angebote vorstellen.
Carl Schell der Vorsitzende des KJR erklärt: „Uns liegt der konkrete
Nutzen für die Familien am Herzen. Aus diesem Grund haben wir
neben den vielen bewährten Partnern auch neue Institutionen angesprochen, ihnen unsere Philosophie erklärt. Herausgekommen ist ein
Gutscheinheft mit 123 Gutscheinen aus den Bereichen Sport, Kultur,
Freizeit, Handel, und Bildung. Gerade das Konzept Gutscheine mit
Informationen zu verknüpfen kommt bei Partnern und Nutzern gut
an. Viele verwenden den FAMILIENpass als kleinen „Reiseführer“
bei der Ausflugsplanung um neue Ziele zu entdecken und diese dann
auch noch vergünstigt besuchen zu können.“
Kreisjugendpfleger Christian Kohlert freut sich das mit der Schwerpunktsetzung auf Partner aus dem Landkreis Forchheim und der
näheren Umgebung der Landkreis Forchheim in seiner Vielfalt zum
Tragen kommt. Auch in diesem Jahr sind das Königsbad Forchheim
und die Firma Hobauer mit dabei und unterstützen die Idee des
FAMILIENpasses mit ihren Vergünstigungen (2,00 € pro Person bzw.
7,50 € ab einem Einkaufswert von 15,00 €). Damit lohnt sich der Pass
schon ab der ersten Nutzung auch finanziell, ergänzt Kohlert.
Der Pass ist ab sofort, für nur 5,00 € in allen Städten, Märkten und
Gemeinden, sowie einigen Verkaufsstellen wie Globus und Blaues
Stäffala und natürlich im KJR erhältlich.
www.notdienst-zahn.de
Bitte versuchen Sie, den Notdienst an Wochenenden und Feiertagen vorzugsweise zwischen 1000 und 1200 Uhr sowie zwischen 1800
und 1900 Uhr in Anspruch zu nehmen! An den angegebenen Tagen
sind die notdiensthabenden Ärzte von 000 - 2400 Uhr in Rufbereitschaft.
03./04.10.
Birgit Kapocsanyi
09192 / 287
Gräfenberg, Bayreuther Str. 36
Dr. Sebastian Gebhardt
Schnaittach, Kleiberweg 20
09153 / 7116
Evang.-Luth. Dekanat Gräfenberg
www.dekanat-graefenberg.de
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gräfenberg
www.dekanat-graefenberg.de
02.10. 1600 Uhr: Gottesdienst im Seniorenheim
St. Michael
1800 Uhr: Stille vor Gott in einer lauten
Welt - in der Kirche
00
Montag,
05.10. 15 Uhr: Seniorengeburtstagsfeier im
Gemeindehaus
Erntedankfest, 04.10. 930 Uhr: Familiengottesdienst
Dienstag,
06.10. 1200 Uhr: Offener Mittagstisch –
gemeinsam statt einsam
1530 Uhr: Kindergruppe 1. + 2. Klasse
Für den Familiengottesdienst an Erntedankfest, 04.10.2015, bitten
wir wieder um Erntegaben zum Schmücken der Kirche. Sie können
die Erntegaben in der Woche vor dem Fest in die Kirche bringen.
Vielen Dank im Voraus.
Evang.-Luth. Kirchengemeinde und Dekanat Gräfenberg
Freitag,
Sozialberatung der KASA (Diakonie)
Beratung, Information, Vermittlung und Hilfe
Kirchplatz 3, Gräfenberg, Tel: 09192-9951531
Di. 1430 – 1600 Uhr + Mi. 930 – 1200 Uhr
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Thuisbrunn
30.09.15 1530 Uhr Krabbelgruppe in der
Kinderkrippe
1830 Uhr Konfirmanden-Treff in der
Alten Schule
1900 Uhr Jungbläser in der Schulscheune
2000 Uhr Gemeindetreff „Runde um`s
Wort“ in der Alten Schule
00
Donnerstag, 01.10.15 20 Uhr Posaunenchor in der
Schulscheune
15
Sonntag,
04.10.15 10 Uhr Familiengottesdienst zum
Erntedankfest, mit Abendmahl,
es spielt der Posaunenchor; die
Kinder ziehen mit ihren Körbchen in die Kirche ein
30
Dienstag,
06.10.15 19 Uhr Kirchenchor in der Alten
Schule
30
Mittwoch, 07.10.15 15 Uhr Krabbelgruppe in der
Kinderkrippe
00
19 Uhr Jungbläser in der Schulscheune
Wie in jedem Jahr, bitten wir um Erntedankgaben zum Schmücken
der Kirche für das Erntedankfest. Unsere Konfirmanden werden die
bereitgestellten Gaben am Freitag, 2.10., ab 1400 Uhr einsammeln.
Für die Orte Neusles und Hohenschwärz bitten wir Sie, die Gaben
selbst bis Freitag 1700 Uhr in der Kirche abzugeben. In Hohenschwärz
können Sie diese auch bis Freitag 1200 Uhr bei Herrn Hans Müller
Hs.Nr. 21 vorbeibringen – er erledigt dann den Transport zur Kirche.
Ab 1700 Uhr soll dann, zusammen mit den Konfirmanden und
den Eltern, der Aufbau der Gaben in der Kirche erfolgen.
Die Gaben kommen dem Kindergarten Thuisbrunn und dem Haus
Odilia in Kirchehrenbach zugute.
Pfarramt Thuisbrunn, Tel. 09197 / 697713
für Sie im Dienst: [email protected],
Tel./Fax 09543 / 44382-4/-5
Mittwoch,
Kirchengemeinde Walkersbrunn
03.10.15 1100 Uhr kirchliche Trauung des
Ehepaares Zapffe/Hankel
(das Brautpaar freut sich über
Gottesdienstbesucher aus der
Gemeinde)
00
Sonntag,
04.10.15 10 Uhr Gottesdienst zum
Erntedankfest mit dem
Posaunenchor
00
Samstag, 10.10.15, 19 Uhr: Geistliches Konzert mit dem
„ensemble norivocale“ aus Nürnberg unter der Leitung von Helmut
Scheller, an der Orgel Ulrike Koch, Ansbach.
Aufgeführt werden Chor- u. Orgelwerke von Heinrich Schütz,
Joh.Seb. Bach, Felix Mendelssohn-Bartholdy, Joseph Reinberger
u.a. Der Eintritt ist frei – Spenden am Ausgang werden erbeten!
Hinweis: Die Konfirmanden kommen bereits am 1. und 2.10.
zum Sammeln der Erntedankgaben in die Häuser. Wer seine Erntegaben selbst in die Kirche bringen möchte, möge dies bitte bis spätestens 2.10. um 1900 Uhr tun, da am Samstag Vormittag eine Trauung
in der Kirche stattfindet. Vielen Dank!
Samstag,
Kirchengemeinde Hiltpoltstein
30.09.15 1930 Uhr Präparandenelternabend für die
Konfirmation 2017 im
Gemeindehaus
Donnerstag, 01.10.15 1200 Uhr „Hiltpoltsteiner Mittagsrunde“
im Gemeindehaus
1500 Uhr Krabbelgruppe im
Gemeindehaus
Sonntag,
04.10.15 930 Uhr Familiengottesdienst zu Erntedankfest, der Diakoniebus fährt.
Nach dem Gottesdienst wird
herzlich zum Herbstfest in den
Kindergarten eingeladen.
Erntegaben: Wir freuen uns wieder über Ihre Erntegaben. Die
Gaben gehen, wie jedes Jahr, an die Tafel in Pegnitz. Zu dieser Tafel
kommen nachweislich notleidende Menschen, um verbilligt an
Lebensmittel zu gelangen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Tafel
kümmern sich um einen gerechten und reibungslosen Ablauf bei der
Zuteilung.
Hier können neben Erzeugnisse der Landwirtschaft und der privaten
Gärten auch Schokolade, Kaffee, Honig, Marmelade, Nudeln usw.
gebraucht werden. Bitte bringen Sie die Gaben am Samstag, 03.10.2015
bis 1300 Uhr in den Eingangsbereich unserer Kirche.
Herzliche Einladung ergeht zum Ausflug des Posaunenchors
nach Dobrany (Brauereibesichtigung) – Pilsen (Führung) – Weiding
– Oberviechtag (Erntedankgottesdienst) vom 03. – 04. Oktober 2015
Abfahrtszeiten:
540 Uhr Kemmathen
550 Uhr Kappel
600 Uhr Hiltpoltstein Raiffeisenbank
610 Uhr Hiltpoltstein Marktplatz
620 Uhr Almos
Nähere Programminformationen und Anmeldung bei Robert
Tauber 09192 /8116.
Herzliche Einladung zu einer kleinen Herbstfahrt mit dem
Seniorenkreis Hiltpoltstein
Am Dienstag, den 06. Oktober fahren wir zum Karpfenessen
(natürlich gibt es auch andere Gerichte) beim Gasthof Goldener
Stern nach Kirchröttenbach. Nach dem Essen werden wir in der
nahegelegen St.Walburga Kirche zu einer Kirchenführung erwartet.
Nach dem Kaffeetrinken in der Konditorei Holzwurm in Germersberg
treten wir die Heimreise an.
Abfahrtszeiten:
1045 Uhr Schoßaritz danach
Möchs, Almos, Hiltpoltstein Marktplatz
Hiltpoltstein Raiffeisenbank, Kappel, Kemmathen
Anmeldung bitte möglichst bald bei Helga Wittmann 09192 / 270.
Bei Sommer-Sonne-Kappel sind liegengeblieben: Bei SommerSonne-Kappel sind liegengeblieben: 1 Schnitzmesser schwarz, ca.
10cm „Wienerberger“; 1 Fleece Gr. 140, olivgrün mit Schulterstreifen
dunkelblau, 1 Käppi schwarz „Correze“, 2 kleinere Handtücher weiß
und weiß-pastellgrün. Die Dinge können zu den Öffnungszeiten des
Pfarramtes Di. Vormittag und Do. Nachmittag abgeholt werden.
Pfarramt Hiltpoltstein, 09192/9918945;
www.hiltpoltstein-evangelisch.de
Mittwoch,
VHS GRÄFENBERG
Leitung: Wilhelm Geier, Igensdorf, 09192 / 1064
Anmeldung: Stadt Gräfenberg, Frau Kugler, Tel. 09192 / 70911 ab Dienstag, 15.09.2015
Sie können sich zu allen Kursen der VHS des Landkreises über
das Internet anmelden - www.vhs-forchheim.de. Selbstverständlich
ist aber auch nach wie vor schriftliche Anmeldung in der jeweiligen
Außenstelle möglich.
Bezahlung der Kursgebühr: schriftliche und Online-Anmeldung
ist nur mit SEPA-Lastschriftmandat möglich.
Gesundheit - Sport
Jazztanz für junge Leute (ab 15 Jahren)
Kurs Gr003, Silvia Schuster, Donnerstag, 01.10., 20.00-21.30
Uhr, 10 x € 33,00 (€ 29,60), Turnhalle Realschule
Pilates-Training für Anfänger - Pilates ist eine ganzheitliche Trainingsmethode. Mit jeder Übung kräftigen und stabilisieren Sie Ihr Körperzentrum, das sich
aus Beckenboden-, Bauch- und Rückenmuskulatur zusammensetzt. Bitte mitbringen:
dicke Socken, Isomatte, Handtuch, Getränk!
Kurs Gr004, Manuela Meyer, Dienstag, 29.09., 20.00-21.00 Uhr,
10 x € 47,00 (€ 42,30) mit Teilnahmebescheinigung, Kulturraum
Weißenohe, Kleingruppe
Pilates-Training für Fortgeschrittene - Neu sind die Pilatesübungen
mit Kleingeräten. Dazu gehören der Pilates-Circle, Sissle-Bälle, Theraband, Belt
und Tocu Brasil. Bitte mitbringen: dicke Socken, Isomatte, Handtuch, Getränk!
Kurs Gr005, Manuela Meyer, Dienstag, 29.09., 8.30-9.30
Uhr, 10 x € 47,00 (€ 42,30) mit Teilnahmebescheinigung, Kulturraum Weißenohe, Kleingruppe
Pilates-Training für Fortgeschrittene - Neu sind die Pilatesübungen
mit Kleingeräten. Dazu gehören der Pilates-Circle, Sissle-Bälle, Theraband, Belt
und Tocu Brasil. Bitte mitbringen: dicke Socken, Isomatte, Handtuch, Getränk!
Kurs Gr006, Manuela Meyer, Dienstag, 29.09., 19.00-20.00
Uhr, 10 x € 47,00 (€ 42,30) mit Teilnahmebescheinigung, Kulturraum Weißenohe, Kleingruppe
Wirbelsäulengymnastik - ein gesunder Rücken - Wir kräftigen,
dehnen und mobilisieren unseren Körper. Besonders wichtig ist dabei die tiefliegende
Bauch- und Rückenmuskulatur für eine gute, aufrechte Haltung, um Beschwerden
vorzubeugen bzw. zu verringern. Bitte Isomatte mitbringen!
Kurs Gr007, Doris Meier, Montag, 28.09., 10.00-11.15 Uhr,
10 x € 44,25 (€ 39,80) mit Teilnahmebescheinigung, Bürgerhaus,
Kleingruppe
Kinder
Turnen Mutter/Vater und Kind (2 - 4 Jahre) - Eltern-Kind-Turnen
mit den Kleinsten bedeutet: Anbieten von Elementarübungen, Sammeln von ersten
Bewegungserfahrungen im Turnen mit Klein- und Großgeräten, Bewegungsaufgaben
zur Erweiterung des Bewegungsschatzes, Förderung der motorischen Kreativität und
Selbsterfahrung, Erlebnisse und Abenteuer.
Kurs Gr008, Margitta Kraft, Donnerstag, 15.10., 16.30-17.30
Uhr, 12 x € 39,60 (€ 35,60), Turnhalle Hiltpoltstein
Kinderturnen (4 1/2 - 6 Jahre)
Kurs Gr009, Margitta Kraft, Donnerstag, 15.10., 15.30-16.30
Uhr, 12 x € 39,60, Turnhalle Hiltpoltstein
Ernährung
Mediterranes Vorspeisenbuffet: Tapas, Pinchos und mehr Eine kulinarische Reise durch die Mittelmeerländer. Wir zaubern kleine appetitanregende
Köstlichkeiten, die einfach unwiderstehlich sind und auch noch leicht zuzubereiten
sind.
Kurs Gr011, Kerstin Sallet, Mittwoch, 07.10., 18.00-22.00 Uhr
€ 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 10,00 Mittelschule, Schulküche
Sushi & Co. - Wir bereiten Sushi und andere asiatische Snacks für ein Buffet
zu. Sushi ist nicht nur roher Fisch, sondern kann ebenso vegetarisch und auch aus
gegarten Zutaten hergestellt werden. Es gibt Sushi "all you can eat" und jeder kann
10-20 Stück mit nach Hause nehmen. Behälter bitte mitbringen!
Kurs Gr012, Kerstin Sallet, Freitag, 09.10., 17.00-22.00 Uhr
€ 16,50 (€ 14,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche
Thai-Menü für Gäste - Für unsere Gäste bereiten wir ein leckeres
thailändisches Menü zu. Pahd Thai mit Shrimps, einen ganzen gebratenen Fisch mit
Kokos, ein rotes Curry mit Ente, ein Rindercurry mit Lotoskernen, um nur einiges
zu nennen. Alles lässt sich gut vorbereiten, sodass wir Zeit für unsere Gäste haben.
Als Dessert gibt es Tropisches in Bananenkörben.
Kurs Gr013, Kerstin Sallet, Donnerstag, 29.10., 18.00-22.00
Uhr € 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche
Home made - Burger und Co. - Mit guten Zutaten zubereitet, schmeckt
ein home made Burger doppelt so gut. Wir kochen internationale Lieblingsgerichte
von Falafel über Piroschki, Lahmacun bis zu Sate-Spießchen. Nie war Fastfood sooo
gut!
Kurs Gr014 , Kerstin Sallet, Dienstag, 10.11., 18.00-22.00 Uhr
€ 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 10,00, Mittelschule, Schulküche
Pralinen und Konfekt - Heute lernen wir weihnachtliches Konfekt,
köstlichsten Pralinen und einiges mehr selbst herzustellen. Zwischendurch bereiten
wir uns einen kleinen Imbiss, damit wir gut durch den Abend kommen.
Kurs Gr015, Kerstin Sallet, Freitag, 27.11., 17.00-22.00 Uhr
€ 16,50 (€ 14,80) + Material ca. € 10,00, Mittelschule, Schulküche
Die Küche des Maharadschas - Der aufregende Geschmack erlesener
Gewürze und Kräuter, köstliche Gerichte mit frischem Fisch, zartem Fleisch und
knackigem Gemüse, süße Desserts mit Orangenblüten oder Rosenwasser verfeinert,
zeichnet die Küche des Kalifen aus, die unserem Gaumen schmeichelt und unsere
Sinne betört.
Kurs Gr016, Kerstin Sallet, Montag, 07.12., 18.00-22.00 Uhr
€ 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 10,00, Mittelschule, Schulküche
Vegan genießen - Der vegane Kultkoch Attila Hildmann hat die vegane
Küche bekannt gemacht. Wer ab und zu auf tierische Nahrungsmittel verzichtet fühlt
sich wohler und profitiert davon. Wir werden ein leckeres Süppchen mit Zucchini,
Gremolata, farbenfrohe Salate, Curries, gefülltes Gemüse, Mousse au chololat und
vieles mehr kochen.
Kurs Gr017, Kerstin Sallet, Dienstag, 12.01., 18.00-22.00 Uhr
€ 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche
Fingerfood - neu interpretiert - Kleine pikante Schlemmereien, neu
interpretiert. Im Glas oder Schälchen oder einfach aus der Hand gegessen. Ideal für
Parties, die gut vorzubereiten sind, leicht gelingen und nicht nur super schmecken,
sondern auch toll aussehen.
Kurs Gr018, Kerstin Sallet, Dienstag, 19.01., 18.00-22.00 Uhr
€ 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche
Die Küche Myanmars- Die Küche Myanmars ist stark beeinflusst von
den angrenzten Nachbarn China, Indien und Thailand. Es sind milde Currys mit Fisch,
Huhn und Garnelen, zu denen die unterschiedlichen Gemüsesorten gereicht werden.
Das Nationsgericht eine Mohinga, eine Fischsuppe mit Reisnudeln, begeistert auch
Europäer. Genießen sie die exotischen Gerichte Myanmars.
Kurs Gr019, Kerstin Sallet, Dienstag, 23.02., 18.00-22.00 Uhr
€ 13,20 (€ 11,80) + Material ca. € 11,00, Mittelschule, Schulküche
Kreativ
Badepralinen - Ein Badevergnügen selbst gemacht. In diesem Workshop
werden wir sprudelnde Badebomben und Badepralinen herstellen. Diese werden mit
Blüten, Kräutern und Düften nach Ihren Vorstellungen angereichert. Jedes Stück ein
Unikat, pflegend und duftend. Eine wunderbare Geschenkidee! Bitte einen flachen
Karton zum Transport der Seifen mitbringen! Materialkosten ca. 10,00 - 20,00 € je
nach Verbrauch.
Kurs Gr020, Kerstin Sallet, Freitag, 11.12., 17.00-22.00 Uhr
€ 13,20 (€ 11,80) + Material, Mittelschule, Schulküche
Seniorenklub Gräfenberg
Der nächste Klubnachmittag ist am Donnerstag, den 01. Oktober
2015 um 1500 Uhr im Bürgerhaus Gräfenberg. Dazu sind alle
Seniorinnen und Senioren herzlich eingeladen.
Seniorenklub Gräfenberg
Unsere Herbstfahrt am Mittwoch, den 21. Oktober 2015 führt
uns nach Parkstein (Oberpfalz) mit dem schönsten Basaltkegel Europas. Zum Mittagessen sind wir im Gasthaus Bergstüberl. Es gibt
Karpfen und andere Speisen. Um 1400 Uhr werden wir abgeholt zu
einer Seniorenführung und im Vulkanmuseum findet ein Filmvortrag
und der Vulkanausbruch statt. Gegen 1530 Uhr Weiterfahrt zum
Scheidler-Hof. Hier ist für uns reserviert zum Kaffeetrinken. Danach
ca. um 1730 Uhr ist die Rückfahrt nach Gräfenberg geplant.
Fahrtkosten mit Führung und Eintritt Museum betragen 20,- Euro.
Abfahrt:
945 Uhr: Igensdorf (Betriebshof Gumann)
950 Uhr: Weißenohe (Linde)
955 Uhr: Gräfenberg (Brehmer)
1000 Uhr: Hohenschwärz
1005 Uhr: Thuisbrunn
Dazu sind alle Seniorinnen und Senioren herzlich eingeladen.
Wir freuen uns über viele Teilnehmer aus Gräfenberg, Weißenohe
und Umgebung. Anmeldungen bitte bei Frau Dorn, Tel. 09192 /
1810 oder bei Frau Neuß, Tel. 09192 / 1665.
Die Vorstandschaft
Kulturverein Wirnt- von Gräfenberg
Verehrte Leser/innen,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Mundart-Rätsel, Hier die Auflösung von der letzten Ausgabe:
Mit diesem Wort „Sulln“, meinen wir zum einen eine Schuhsohle,
zum anderen ist es ein Schimpfwort und tituliert eine Frau die sich
total daneben benimmt.
Der neue Ratebegriff: „Seisoog“. Die Auflösung wie üblich in
der nächsten Ausgabe.
www.wirnt-kulturverein.de
Konrad Kunzmann, Mundart
Kindertanzgruppe des Fränkische–SchweizVereins Ortsgruppe Gräfenberg
Lust auf Bewegung, Lust auf Tanzen?
Wir tanzen fränkische und deutsche Tänze, manchmal sogar internationale Volkstänze, die einfach Spaß machen.
Tanzen ist für Kinder und Jugendliche jeden Alters Abwechslung
und ein Ausgleich zum Alltag, aber auch aktive Freizeitgestaltung.
Bei Festzügen und Auftritten sind wir außerdem in unserer „erneuerten fränkischen Tracht“ mit unseren Tänzen auch immer wieder
gern gesehen.
Miteinander Tanzen und Spaß dabei haben – das gibt es bei uns.
Kommt und probiert aus …
Wir tanzen wieder jeden Mittwoch von 1730 - 1830 Uhr in der
Aula der Mittelschule Gräfenberg – Eingang Hallenschwimmbad
(außer in den Schulferien)!
Hast Du Lust bekommen, mitzumachen?
Wir freuen uns auf Dich!
Ingeborg Pfleger, Tanzleiterin
Wo: Verenas Bio- Garten
Für beide Termine gilt, Anmeldung unter Tel.: 09192 / 7999 bis
1200 Uhr des Vortags möglich. Wegbeschreibung ggf. am Telefon.
Unkostenbeitrag 4.-€.
Herbstwanderung des FSV Hiltpoltstein
Die Herbstwanderung wird vom 3.Oktober auf Sonntag, den
11.Oktober verschoben.
Wir fahren um 1030 Uhr nach Betzenstein und besichtigen dort
das renovierte Maasenhaus. Zum Mittagessen geht es in den Reuthof.
Danach ist Gelegenheit für eine Wanderung oder einen Spaziergang.
Nähere Angeben erfolgen nächste Woche.
Die Vorstandschaft
Schützengesellschaft 1893 Hiltpoltstein e.V.
Einladung zum Königsschießen
Auch die Erwachsenen tanzen wieder jeden Mittwoch von 2000
- 2130 Uhr in der Aula der Mittelschule Gräfenberg – Eingang Hallenschwimmbad (außer in den Schulferien)!
Haben Sie Lust, mitzumachen? Auch über Neuzugänge – egal
ob alleine oder mit Partner – freuen wir uns sehr!
Ingeborg Pfleger, Tanzleiterin
Hiermit möchten wir alle Schützenschwestern und Schützenbrüder
zum diesjährigen Königsschießen recht herzlich einladen. Es kann ab
Dienstag, den 29.09.2015 bis einschließlich 15.10.2015 jeden Dienstagabend ab 2000 Uhr geschossen werden. Außer um die Königswürde
geht es auch um verschieden Pokale und Scheiben die ausgeschossen
werden. Die Königsproklamation findet dann am 17.10.2015 in der
Schützenstube statt.
Wir freuen uns über eine große Beteiligung und wünschen allen
Schützen „Gut Schuss“.
Die Vorstandschaft
Clubfreunde Todsfeldtal
MGV 1874 Hiltpoltstein
Hallo Glubberer -- endlich ist es soweit!Am Freitag, den 09. Oktober
im Sportheim des FC Thuisbrunn Überreichung der Ernennungsurkunde durch Vertreter des 1.FC Nürnberg.
Beginn: 1930 Uhr
Einlass: 1900 Uhr
Alle Mitglieder - Freunde und Gönner sind herzlich eingeladen.
Für Speisen und Getränke ist gesorgt. BARBETRIEB!
Die Legende lebt! Die Vorstandschaft
Einladung zum Singstundenbeginn 2015/16
Erwachsenentanzgruppe des Fränkische–SchweizVereins Ortsgruppe Gräfenberg
GV 1902 Walkersbrunn
Der gemischte Chor des GV 1902 Walkersbrunn
startet in die neue Saison!
Wir beginnen mit den Proben am Montag, 05.10.2015 um 2000
Uhr im Feuerwehrhaus in Walkersbrunn.
Der Chor sucht dringend neue Sängerinnen und Sänger! Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – es reicht die Freude am Singen.
Probieren Sie es doch mal aus! Singen hält fit und jung – und die
Geselligkeit kommt bei uns auch nicht zu kurz!
Wenn Sie noch Fragen haben oder mehr Infos wollen, erreichen
Sie uns unter Tel. 234.
Sagen Sie uns nach einer Schnupperchorprobe, wie es Ihnen
gefallen hat, wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Die Vorstandschaft
Der Jugendchor Sweeties muss leider nach 16 Jahren seine Tätigkeit ruhen lassen, weil die geringe Zahl der Aktiven keine effektive
Probenarbeit ermöglicht.
Dorfgemeinschaft Walkersbrunn bietet an:
Fragen zur Naturheilkunde, beantwortet von Dr. Dietrich
Schlodder, besonders Erfahren in der Krebsheilkunde
Wann: 04.Okt.2015 Uhrzeit: 1500 Uhr
Wo: Verenas Bio- Garten
Herbst-Kräuter sammeln, für einen Brotaufstrich mit Waltraud
Zimmermann
Wann: 18.Okt.2015 Uhrzeit: 1500 Uhr
Die Sommerpause geht zu Ende. Wir starten mit unserer ersten
Singstunde am Freitag, 2. Oktober 2015 um 2000 Uhr im Gasthaus
Aures in der Schulstraße in die neue Singperiode 2015/16. Alle
Aktiven werden um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.
Und hier noch ein Hinweis an alle Männer, die noch nicht zu
unseren Aktiven zählen. Wussten Sie schon? Singen macht Spaß,
Singen tut gut, ja Singen macht munter und Singen macht Mut,
Singen macht froh, denn Singen hat Charme, die Töne nehmen uns
in den Arm ...
Mit diesem kleinen Kanon starten wir in der Regel immer in
unsere Singstunde - und glauben Sie uns: Jede einzelne Zeile davon
stimmt. Und falls Sie es nicht glauben: Kommen Sie doch vorbei
und erleben Sie es selbst! Der Singstundenbeginn ist für alle Interessierte eine gute Gelegenheit, neu einzusteigen und mitzumachen.
Wir suchen Verstärkung und freuen uns über jeden, der einfach mal
vorbeischaut und reinschnuppert – ganz unverbindlich und ohne
Verpflichtung. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, nur Freude und
Spaß am Singen sowie vor allem auch an Geselligkeit und am fröhlichen Beisammensein. Alles weitere findet sich fast von selbst.
Kommen Sie oder sprechen Sie uns an wir freuen uns auf Sie!
Die Vorstandschaft
Herbstfest
Der Hiltpoltsteiner Kindergarten lädt am
Sonntag, 4. Oktober zu seinem Herbstfest ein
Wir beginnen um 930 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche.
Anschließend würden wir uns freuen Sie im Kindergarten bei eine
im Gläschen Sekt oder zum Mittagessen begrüßen zu dürfen. Für
die Kinder kommt das mobile Erfahrungsfeld der Sinne aus Nürnberg.
Wir freuen uns auf viele Gäste
aus nah und fern
Kindertagesstätte St. Bonifatius Weißenohe
FC Thuisbrunn
Wir laden ein zum 6. kommissionierten Second Hand Basar
Basar veranstaltet vom Elternbeirat
Am Sonntag, den 04.10.2015 empfangen wir das Team der SpVgg
Weißenohe. Die erste Mannschaft spielt um 1500 Uhr. Die Reserve
spielt bereits am Samstag, den 03.10.2015 gegen den FC Leutenbach
2. Spielbeginn ist bereits um 1400 Uhr.
Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer!
Samstag den 10. Oktober 2015 von 1400 bis 1600 Uhr
in der Turnhalle Weißenohe. Einlass für Schwangere ab 1330 Uhr
Sie bringen Herbst-und Winterbekleidung bis Größe 140, Spielzeug,
Kinderwagen, Autositz, Umstandsmode usw. Wir verkaufen für Sie!
20% des Verkaufserlöses kommen der Kindertagesstätte zugute.
Die Listen-und Etikettenvergabe findet am Donnerstag 01.Oktober
und Freitag 02.Oktober von 745 bis 845 Uhr in der Kita St. Bonifatius
Weißenohe statt. Ein Unkostenbeitrag von 1,-€ für eine 25-ArtikelListe und 2,-€ für eine 50-Artikel-Liste wird erhoben. Rückfragen
an Tina Gebhardt, Tel. 09192 / 993273.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Kuchen auch zum mitnehmen! Bitte bringen sie einen Transportbehälter mit.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen
Hallo Step Aerobic-Fans
ab Mittwoch, den 07.10.2015 ab 1930 Uhr starten wir mit Step
Aerobic im Sportheim des FCT. Wir starten gleich mit einen 10wöchigen Kurs. Anbieter ist die Sonja – sie gibt u.a. Stunden im
Step Aerobic bzw. Workout im Fitnessstudio Hauser und Lady Fitness
Forchheim.
Beitrag für FCT Mitglieder beträgt 60€/10Std. Für Nichtmitglieder
kostet es 80€. Stepper werden bereit gestellt.
Für noch offene Fragen könnt ihr mich erreichen per Mail:
[email protected]
TSV 09 Gräfenberg
Hiltpoltsteiner SV
Abteilung Fußball
- Fußball/Tischtennis -
Die nächsten Spiele der 09er:
Fr. 02.10., 1645 Uhr: TSV Marloffstein – TSV E-Jugend
Fr. 02.10., 1830 Uhr: TSV AH – FC Eschenau
Sa. 03.10., 1100 Uhr: TSV D-Jugend – TSC Pottenstein
Sa. 03.10., 1300 Uhr: ASV Forth – TSV A-Jugend
Sa. 03.10., 1500 Uhr: TSV Frauen – ASV Forth
So. 04.10., 1300 Uhr: TSV Herren II – SV Kirchenbirkig/R II
So. 04.10., 1500 Uhr: TSV Herren I – SV Kirchenbirkig/R I
Kinderturnen
Am Freitag, den 02.10.2015 um 1500 Uhr für die Kindergartenkinder in der Grundschule Gräfenberg. Rückfragen bei Regine Bleckmann, Tel.: 0157 / 57963111.
In dieser Woche finden folgende Spiele statt:
Fr, 02.10. 1800 Uhr: (SG) TSV Velden - HSV C
Fr, 02.10. 1800 Uhr: HSV C(w) - TSV Brand II
Sa, 03.10. 1000 Uhr: (SG) DJK Weigelshofen - HSV D6
Sa, 03.10. 1330 Uhr: (SG) ASV Pegnitz - HSV A
Sa, 03.10. 1500 Uhr: SV Gloria Weilersbach - HSV B(w)
Sa, 03.10. 1530 Uhr: HSV B - JFG Laufer Land
So, 04.10. 1300 Uhr: SG Troschenreuth / Auerbach - HSV II
So, 04.10. 1500 Uhr: FC Troschenreuth - HSV I
Tischtennis
Fr, 02.10. 2000 Uhr: SV DJK Eggolsheim II - HSV I
Mo, 05.10. 1930 Uhr: HSV I - SV Gößweinstein
Herausgeber:
Verantwortlich für den Inhalt,
amtlicher Teil:
Verantwortlich für den Inhalt,
Anzeigen-Teil:
Gestaltung:
Kontakt:
Redaktionsschluss:
Druck:
Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg
Erste Bgm. Gisela Bauer, 2. Vorsitzende der
Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg
DESTYNY Service, Fr. Carina Mößner;
Tel. 09192 / 9916-90, Fax 09192 / 9916-91
DESTYNY Service, [email protected]
Telefon 09192 / 7090, Fax 09192 / 70975,
E-Mail [email protected]
jeweils Freitag, 1100 Uhr
SchmittDruck Medienproduktion,
Hutweide 2, 91077 Großenbuch
Nachdruck - auch in Teilen - nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion!
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
Der Herausgeber behält sich vor, Bekanntmachungen und Artikel zu kürzen.