Page 1 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
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Johannes Remmel
Landtagspräsidentin
Nordrhein-Westfalen
Frau Carina Gädecke
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
16. WAHLPERIODE
VORLAGE
16/3214AT7
A18
-
-r
/ 1 A. 18
,15·09.2015
Seite
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Aktenzeichen IV-5
308 130
bei Antwort bitte angeben
Dr. F. Vietoris
Telefon
Telefax
0211 4566--317
0211 4566-388
[email protected]
. 50-fach
peB im Grubenwasser
hier: Hintergrundpapier Steinkohle - Umweltziele
I
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
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hiermit übersende ich Ihnen einen weiteren Bericht zum Thema "PCB
im Grubenwasser" mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des
Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, an die Mitglieder des Ausschusses für Wirt­
schaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie an die Mit­
glieder des Unterausschusses Bergbausicherheit.
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Im Zusammenhang mit der WDR-Berichterstattung am 30./31.08.2015
zum Thema "PC B belastetes Grubenwasser" wurde der Vorwurf geäu­
ßert, NRW wolle die Umweltstandards absenken. Dies ist nicht der Fall.
Dieser Landtagsbericht dient der Erläuterung desSachverhaltes.
Mit freundlichen Grüßen
J
Adressen:
MKULNV
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Telefon 0211 4566-0
Telefax. 0211 4566-388
Infoservice 0211 4566-666
Bericht der Landesregierung
peB im Grubenwasser
hier: Hintergrundpapier Steinkohle - Umweltziele
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Im Zusammenhang mit der WDR- Berichterstattung am 30./31.08.2015
zum Thema "pe B belastetes Grubenwasser" wurde der Vorwurf
geäußert, NRW wolle die Umweltstandards absenken. Begründet
wurde diese Aussage auf Basis d�s im Internet veröffentlichten
HintergrundpapiersSteinkohle, welches im Rahmen der
Bewirtschaftungsplanung Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erarbeitet
wurde
(http://www .f1ussgebiete.nrw.del index.phpIWRRLl Bewirtschaftung�plan
/2015#Grundlagen)..
Die vom WDR aufgestellte Behauptung ist falsch - eine Absenkung
vonStandards ist nicht geplant. ,Für denSteinkohlebergbau werden in
NRW keine weniger strengen Bewirtschaftungsziele in Anspruch
genommen.Stattdessen wurde für alle heute aus dem
SteinkOhlebergbau mit Grubenwasser beaufschlagten Wasserkörper .
die Frist für das Erreichen der Bewirtschaftungsziele im Einklang mit
.
den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie auf 2021 bzw: spätestens
auf 2027 festgelegt.
Wenn wider Erwarten aus den Ergebnissen der Überwachungs­
programme oder sonstiger Daten hervorgehen sollte, dass die für die
,
,
Wasserkörper festgelegten Ziele aufgrund der Einleitung von
Grubenwasser voraussichtlich nicht erreicht werden, wäre durch
ergänzende Maßnahmen sicher zu stellen, dass die festgelegten Ziele
erreicht werden.
Die Zielerreichung für das Jahr 2027 steht dennoch unter einem
Vorbehalt, da die geplanten Maßnahmen und ihre entlastenden
Wirkungen heute noch nicht hinreichend sicher prognostizierbar sind.
So weisen beispielsweise die vorliegenden gutachterlichen Prognosen
für Grubenwassermengen und -konzentrationen eineSpannweite auf.
Weiterhin ist der zukünftige Umfang der Umsetzung des geplanten
Grubenwasserhaltungskonzeptes unklar. Um diese Unsicherheit mit
der gebotenen Transparenz zu kommunizieren, wurde die vom WDR
zitierte Formulierung in Kapitel 2.4 des Hintergrundpapieres gewählt.
Fristverlängerungen bis 2027 sind unter anderem durch den Zeitplan
des Emscherumbaus wie der technischen Abfolge von Maßnahmen im .
Rahmen des Grubenwasserhaltungskonzeptes begründet (siehe
Anlage 3 des HintergrundpapiersSteinkohle).
Abschließend sei darauf verwiesen, dass zur Bewältigung .der
Ewigkeitslasten des deutschenSteinkohlenbergbaus auch über das
Ende der Steinkohlenproduktion in NRW hinaus eine
Grubenwasserhaltung zu betreiben ist. Ein unkontrolliertes
Ansteigenlassen des Grubenwasserspiegels i�t vor dem Hintergrund
der Risiken
•
Gefährdung / Verunreinigung von Trinkwasservorkommen
•
Hochdrücken von Methangas an die Tagesoberfläche
•
Hebungen der Tagesoberfläche
•
Gefahr von Tagesbrüchen
zu vermeiden.
Es besteht die Möglichkeit, zum HintergrundpapierSteinkohle bis zum
.19. Oktober 2015Stellung zu nehmen.
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Erläuterung des Vorgehens auf Basis von Zitaten aus dem
Hintergrundpapier Steinkohle sowie .aus dem aktuellen
Bewirtschaftungsplan
Im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung gemäß WRRL wird
turnusmäßig geprüft, inwieweit weniger .strenge Umweltziele für
bestimmte Wasserkörper erforderlich werden oder Fristverlängerungen
in Anspruch genommen werden. Weniger strenge Umweltziele werden
nur nach einer extrem aufwändigen Prüfung und in sehr seltenen
Ausnahmefällen genutzt.
Die vom WDR zitierte Passage aus Kapitel 2.4 des Hintergrundpapiers
Steinkohle
.
lautet:
"Es Wird derzeit nicht erwartet, dass weniger strenge Umweltziele für
bestimmte Wasserkörper auf Grund der Einleitung von Grubenwässern
erforderlich werden. Dieser Erwartung steht jedoch' unter einem
. gewissen Vorbehalt, da die geplanten Maßnahmen und ihre
entlastenden Wirkungen nicht hinreichend sicher prognostizierbar sind.
Die Prognosesicherheit wird sich jedoch mit der schrittweisen
Umsetzung der Maßnahmen und dem begleitenden Monitoring
zunehmend verbessern. Die entsprechende Überprüfung wird daher in
Verbindung mit der Planung der Bewirtschaftungsperiode 2022 bis
2027 erfolgen. "
Im HintergrundpapierSteinkohle ist vorher in Kapitel 2.2.
;, Bewirtschaftungsziele und geplante Maßnahmen" dagegen das Ziel
der Landesregierung, das im Rahmen der EU-WRRL der EU
Kommission berichtet werden soH, klar benannt:
,
"Für alle heute aus dem Steinkohlebergbau mit Grubenwasser
. beaufschlagten Wasserkörper wird die Frist für das Erreichen der
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Bewirtschaftungsziele (guter chemischer und guter ökologischer
Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial) auf 2021 bzw. spätestens
auf 2027 festgelegt.
Eine Zielerreichung ist grundsätzlich bis 2021 vorzusehen. In den
Fällen in denen dies aus nachvollziehbaren Gründen, die unter
§ 29
Absatz 2 WHG zu subsumieren sind, bis 2021 nicht möglich sein wird,
können Fristverlängerungen bis spätestens 2027 in Anspruch
genommen werden. "
t:) Für den Steinkohlebergbau sind damit keine weniger strengen
Bewirtschaftungsziele in Anspruch genommen worden - und dies
ist auch nicht geplant.
Zur Erläuterung der in der Bewirtschaftungsplanung aufgeführten
"begründetenSonderfälle" wird in Kapitel 5 "Umweltziele und
Ausnahmeregelungen" der aktuellen Bewirtschaftungsplanung
. ausgeführt:
. "In begründeten Sonderfällen kann von den grundsätzlich geltenden
Zielen abgewichen und es können weniger strenge
Bewirtschaftungsziele festgelegt werden. In Nordrhein-Westfalen war
bereits im ersten Bewirtschaftungsplan absehbar, dass die oben·
aufgeführten grundsätzlichen Ziele nicht in allen Wasserkörpem bis
2027 erreicht werden können. Für die betroffenen
Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper wurden weniger
strenge Bewirtschaftungsziele gemäß
zusätzlich Ausnahmen gemäß
§ 31
§ 30 WHG festgelegt und/oder
WHG in Anspruch genommen. "
Dies betrifft jedoch nicht denSteinkohlenbergbau. An diesem
Sachverhalt hat sich auch für den zweiten Bewirtschaftungsplan nichts
geändert
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Bis
Abbildung:
2015
Bis
2021
Bis
2027
Abweichende
Abweichende
Abwe1chende
Bew1rtschaftungsziel
Bew1rtschaftungsziel
Bew1rtschaftungsz1el
Stufenweises Erreichen der Bewirtschaftungsziele bei
Inanspruchnahme von Fristverlängerungen und Ausnahmen