Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister . � « ,.., � .�. Johannes Remmel Landtagspräsidentin Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gädecke Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3214AT7 A18 - -r / 1 A. 18 ,15·09.2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen IV-5 308 130 bei Antwort bitte angeben Dr. F. Vietoris Telefon Telefax 0211 4566--317 0211 4566-388 [email protected] . 50-fach peB im Grubenwasser hier: Hintergrundpapier Steinkohle - Umweltziele I Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, tt1' a f1\.� hiermit übersende ich Ihnen einen weiteren Bericht zum Thema "PCB im Grubenwasser" mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, an die Mitglieder des Ausschusses für Wirt schaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie an die Mit glieder des Unterausschusses Bergbausicherheit. (' Im Zusammenhang mit der WDR-Berichterstattung am 30./31.08.2015 zum Thema "PC B belastetes Grubenwasser" wurde der Vorwurf geäu ßert, NRW wolle die Umweltstandards absenken. Dies ist nicht der Fall. Dieser Landtagsbericht dient der Erläuterung desSachverhaltes. Mit freundlichen Grüßen J Adressen: MKULNV Schwannstr. 3 40476 Düsseldorf Telefon 0211 4566-0 Telefax. 0211 4566-388 Infoservice 0211 4566-666 Bericht der Landesregierung peB im Grubenwasser hier: Hintergrundpapier Steinkohle - Umweltziele Seite 11 Im Zusammenhang mit der WDR- Berichterstattung am 30./31.08.2015 zum Thema "pe B belastetes Grubenwasser" wurde der Vorwurf geäußert, NRW wolle die Umweltstandards absenken. Begründet wurde diese Aussage auf Basis d�s im Internet veröffentlichten HintergrundpapiersSteinkohle, welches im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erarbeitet wurde (http://www .f1ussgebiete.nrw.del index.phpIWRRLl Bewirtschaftung�plan /2015#Grundlagen).. Die vom WDR aufgestellte Behauptung ist falsch - eine Absenkung vonStandards ist nicht geplant. ,Für denSteinkohlebergbau werden in NRW keine weniger strengen Bewirtschaftungsziele in Anspruch genommen.Stattdessen wurde für alle heute aus dem SteinkOhlebergbau mit Grubenwasser beaufschlagten Wasserkörper . die Frist für das Erreichen der Bewirtschaftungsziele im Einklang mit . den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie auf 2021 bzw: spätestens auf 2027 festgelegt. Wenn wider Erwarten aus den Ergebnissen der Überwachungs programme oder sonstiger Daten hervorgehen sollte, dass die für die , , Wasserkörper festgelegten Ziele aufgrund der Einleitung von Grubenwasser voraussichtlich nicht erreicht werden, wäre durch ergänzende Maßnahmen sicher zu stellen, dass die festgelegten Ziele erreicht werden. Die Zielerreichung für das Jahr 2027 steht dennoch unter einem Vorbehalt, da die geplanten Maßnahmen und ihre entlastenden Wirkungen heute noch nicht hinreichend sicher prognostizierbar sind. So weisen beispielsweise die vorliegenden gutachterlichen Prognosen für Grubenwassermengen und -konzentrationen eineSpannweite auf. Weiterhin ist der zukünftige Umfang der Umsetzung des geplanten Grubenwasserhaltungskonzeptes unklar. Um diese Unsicherheit mit der gebotenen Transparenz zu kommunizieren, wurde die vom WDR zitierte Formulierung in Kapitel 2.4 des Hintergrundpapieres gewählt. Fristverlängerungen bis 2027 sind unter anderem durch den Zeitplan des Emscherumbaus wie der technischen Abfolge von Maßnahmen im . Rahmen des Grubenwasserhaltungskonzeptes begründet (siehe Anlage 3 des HintergrundpapiersSteinkohle). Abschließend sei darauf verwiesen, dass zur Bewältigung .der Ewigkeitslasten des deutschenSteinkohlenbergbaus auch über das Ende der Steinkohlenproduktion in NRW hinaus eine Grubenwasserhaltung zu betreiben ist. Ein unkontrolliertes Ansteigenlassen des Grubenwasserspiegels i�t vor dem Hintergrund der Risiken • Gefährdung / Verunreinigung von Trinkwasservorkommen • Hochdrücken von Methangas an die Tagesoberfläche • Hebungen der Tagesoberfläche • Gefahr von Tagesbrüchen zu vermeiden. Es besteht die Möglichkeit, zum HintergrundpapierSteinkohle bis zum .19. Oktober 2015Stellung zu nehmen. Seite 12 Erläuterung des Vorgehens auf Basis von Zitaten aus dem Hintergrundpapier Steinkohle sowie .aus dem aktuellen Bewirtschaftungsplan Im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung gemäß WRRL wird turnusmäßig geprüft, inwieweit weniger .strenge Umweltziele für bestimmte Wasserkörper erforderlich werden oder Fristverlängerungen in Anspruch genommen werden. Weniger strenge Umweltziele werden nur nach einer extrem aufwändigen Prüfung und in sehr seltenen Ausnahmefällen genutzt. Die vom WDR zitierte Passage aus Kapitel 2.4 des Hintergrundpapiers Steinkohle . lautet: "Es Wird derzeit nicht erwartet, dass weniger strenge Umweltziele für bestimmte Wasserkörper auf Grund der Einleitung von Grubenwässern erforderlich werden. Dieser Erwartung steht jedoch' unter einem . gewissen Vorbehalt, da die geplanten Maßnahmen und ihre entlastenden Wirkungen nicht hinreichend sicher prognostizierbar sind. Die Prognosesicherheit wird sich jedoch mit der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen und dem begleitenden Monitoring zunehmend verbessern. Die entsprechende Überprüfung wird daher in Verbindung mit der Planung der Bewirtschaftungsperiode 2022 bis 2027 erfolgen. " Im HintergrundpapierSteinkohle ist vorher in Kapitel 2.2. ;, Bewirtschaftungsziele und geplante Maßnahmen" dagegen das Ziel der Landesregierung, das im Rahmen der EU-WRRL der EU Kommission berichtet werden soH, klar benannt: , "Für alle heute aus dem Steinkohlebergbau mit Grubenwasser . beaufschlagten Wasserkörper wird die Frist für das Erreichen der Seite 13 Bewirtschaftungsziele (guter chemischer und guter ökologischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial) auf 2021 bzw. spätestens auf 2027 festgelegt. Eine Zielerreichung ist grundsätzlich bis 2021 vorzusehen. In den Fällen in denen dies aus nachvollziehbaren Gründen, die unter § 29 Absatz 2 WHG zu subsumieren sind, bis 2021 nicht möglich sein wird, können Fristverlängerungen bis spätestens 2027 in Anspruch genommen werden. " t:) Für den Steinkohlebergbau sind damit keine weniger strengen Bewirtschaftungsziele in Anspruch genommen worden - und dies ist auch nicht geplant. Zur Erläuterung der in der Bewirtschaftungsplanung aufgeführten "begründetenSonderfälle" wird in Kapitel 5 "Umweltziele und Ausnahmeregelungen" der aktuellen Bewirtschaftungsplanung . ausgeführt: . "In begründeten Sonderfällen kann von den grundsätzlich geltenden Zielen abgewichen und es können weniger strenge Bewirtschaftungsziele festgelegt werden. In Nordrhein-Westfalen war bereits im ersten Bewirtschaftungsplan absehbar, dass die oben· aufgeführten grundsätzlichen Ziele nicht in allen Wasserkörpem bis 2027 erreicht werden können. Für die betroffenen Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper wurden weniger strenge Bewirtschaftungsziele gemäß zusätzlich Ausnahmen gemäß § 31 § 30 WHG festgelegt und/oder WHG in Anspruch genommen. " Dies betrifft jedoch nicht denSteinkohlenbergbau. An diesem Sachverhalt hat sich auch für den zweiten Bewirtschaftungsplan nichts geändert Seite 14 Bis Abbildung: 2015 Bis 2021 Bis 2027 Abweichende Abweichende Abwe1chende Bew1rtschaftungsziel Bew1rtschaftungsziel Bew1rtschaftungsz1el Stufenweises Erreichen der Bewirtschaftungsziele bei Inanspruchnahme von Fristverlängerungen und Ausnahmen
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