Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Projekt Maßnahmenbewertung WRRL Offene ökonomische Anforderungen WRRL und ihr Kontext – status quo und Ausblick in NI - Dr. Ann Kathrin Buchs 02.02.2016 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ökonomische Anforderungen WRRL 1. 2. 3. 4. Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen Kostendeckung der Wasserdienstleistungen Kosteneffiziente Maßnahmen Unverhältnismäßigkeit von Kosten im Kontext Weniger strenge Umweltziele Stand der Arbeiten/Dokumente: • 1. Bewirtschaftungsplan • LAWA Handlungsempfehlung zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Analyse • Niedersachsen Handbuch: Ökonomische Elemente der Europäischen Gewässerschutzpolitik • 2. Bewirtschaftungsplan Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Kosteneffizienz von Maßnahmen Nachweis von Kosteneffizienz auf: 1. Ebene der Einzelmaßnahme An zwei Beispielen untersucht Ergebnis: Maßnahmen sind kosteneffizient, aber Methode ist nicht ohne weiteres übertragbar 2. Ebene Maßnahmenprogramm Entwicklung des „prozessorientierten Ansatz“ in NI: wasserwirtschaftliche Strukturen und Prozesse der Maßnahmenfindung sind so organisiert, dass sie einen effizienten Output (Maßnahme) liefern können. (Metakriterium: organisatorische Effizienz) Informationen dazu: in allen genannten Dokumenten sowie Hintergrunddokument Kosteneffizienz zum BW 1 bzw. Monographie Marggraf et al.) Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Einordnung der Unverhältnismäßigkeit Fristverlängerungen und weniger strenge Umweltziele • Bei Fristverlängerungen: • technische Durchführbarkeit, • unverhältnismäßig hohe Kosten, • natürliche Gegebenheiten • Bei weniger strengen Umweltzielen: • menschliche Tätigkeiten oder • natürliche Gegebenheiten Unverhältnismäßigkeit als ein Prüfschritt im Verfahren Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stand der Umsetzung EU-Ebene: W ATER DIRECTORS (2008): Conclusion on Exemptions and Disproportionate Costs. Water Directors´ meeting under Slovenian Presidency, Brdo, 16-17 June 2008 WATECO (2003): Economics and the environment. Guidance document No. 1. Common Implementation Strategy for the Water Framework Directive (2000/60/EC) CIS (2007): Policy Paper on Exemptions to the environmental objectives under the water framework directive – Article 4.4 (extensions of deadlines), 4.5 (less stringent objectives) and 4.6 (temporary deterioration) CIS (2007): Policy Paper on Exemptions to the environmental objectives under the WFD allowed for new modifications or new sustainable human development activities (Article 4.7) CIS (2009): Exemptions to the environmental objectives. Guidance Document No. 20. Common Implementation Strategy for the Water Framework Directive (2000/60/EC) LAWA: LAWA (2009): Gemeinsames Verständnis von Begründungen zu Fristverlängerungen nach § 25 c WHG (Art. 4 Abs. 4 WRRL) und Ausnahmen nach § 25 d Abs. 1 WHG (Art. 4 Abs. 5 WRRL) LAWA (2012): Handlungsempfehlung für die Ableitung und Begründung weniger strenge Bewirtschaftungsziele, die den Zustand der Wasserkörper betreffen. LAWA-Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung. Produktdatenblatt 2.4.4. Projekte und Forschungsarbeiten: • • • • • „Leipziger Ansatz“ (in 2009) Niedersachsen: Masterarbeit zur Multi-Criteria-Analyse ESAWADI-Studie Studie zur Unteren Wupper Aktuell „Leipzig 2“: UFZ-Bericht 01/2015: Unverhältnismäßige Kosten nach EG-WRRL – Ein Verfahren zur Begründung weniger strenger Umweltziele Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Zusammenfassung Unverhältnismäßigkeit • • Unverhältnismäßig ist nicht die einzige Möglichkeit zur Begründung, vielmehr ist sie im Kontext Ausnahmen als ein Prüfschritt vorgesehen (vgl. Prüfschema). Zur Begründung von Unverhältnismäßigkeit muss der fachliche Kontext herangezogen werden: • Fachliche Begründung der Nicht-Erreichung von Zielen durch z.B. die Darstellung und Berechnung von hypothetischen Maßnahmen ist erforderlich • Die Inanspruchnahme von Unverhältnismäßigkeit/einem weniger strengen Umweltziel entbindet nicht von der Notwendigkeit zur Erreichung des bestmöglichen Zustands • • Die Inanspruchnahme von Ausnahmen kann und darf die Ziele der WRRL nicht verwässern. Sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten müssen erschöpfend geprüft und dargestellt werden. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Projekt Maßnahmenbewertung Ziel 1: die Übertragung der Erkenntnisse und Ergebnisse zur vereinfachten und standardisierten Kostenwirksamkeitsanalyse aus der deutschen Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in die Methodik der WRRL. Hierbei soll basierend auf dem Vorgehen bei der Umsetzung der MSRL eine Methode für den Nachweis der Kosteneffizienz von Maßnahmen unter der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt werden. Ein mögliches Ergebnis stellt ein durch die zuständigen Behörden auszufüllender Fragenkatalog pro Maßnahme gemäß dem Prüfschema MSRL dar. Ziel 2: die Entwicklung eines Prüfschemas für die Sammlung und Darstellung von Informationen und Daten zur Inanspruchnahme eines weniger strengen Umweltziels pro Wasserkörper. Hierbei soll das entsprechende CIS-Prüfschema bzw. das bereits an die niedersächsischen Rahmenbedingungen angepasste Schema aus dem Handbuch zur Ökonomie der WRRL in Niedersachsen als Grundlage dienen. Ein mögliches Ergebnis stellt auch hier ein Prüfschema in Form eines kaskadierenden Fragenkatalogs dar, das die einzelnen Fragen des Prüfschemas pro Wasserkörper abbilden kann. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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