Projekt Maßnahmenbewertung WRRL Offene

Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Projekt Maßnahmenbewertung WRRL
Offene ökonomische Anforderungen WRRL
und ihr Kontext
– status quo und Ausblick in NI -
Dr. Ann Kathrin Buchs
02.02.2016
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ökonomische Anforderungen WRRL
1.
2.
3.
4.
Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen
Kostendeckung der Wasserdienstleistungen
Kosteneffiziente Maßnahmen
Unverhältnismäßigkeit von Kosten im Kontext Weniger strenge
Umweltziele
Stand der Arbeiten/Dokumente:
• 1. Bewirtschaftungsplan
• LAWA Handlungsempfehlung zur Aktualisierung der wirtschaftlichen
Analyse
• Niedersachsen Handbuch: Ökonomische Elemente der Europäischen
Gewässerschutzpolitik
• 2. Bewirtschaftungsplan
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Kosteneffizienz von Maßnahmen
Nachweis von Kosteneffizienz auf:
1. Ebene der Einzelmaßnahme
 An zwei Beispielen untersucht
 Ergebnis: Maßnahmen sind kosteneffizient, aber Methode ist nicht ohne
weiteres übertragbar
2. Ebene Maßnahmenprogramm
Entwicklung des „prozessorientierten Ansatz“ in NI: wasserwirtschaftliche
Strukturen und Prozesse der Maßnahmenfindung sind so organisiert, dass sie
einen effizienten Output (Maßnahme) liefern können.
(Metakriterium: organisatorische Effizienz)
Informationen dazu: in allen genannten Dokumenten sowie
Hintergrunddokument Kosteneffizienz zum BW 1 bzw. Monographie Marggraf
et al.)
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Einordnung der Unverhältnismäßigkeit
Fristverlängerungen und weniger strenge Umweltziele
• Bei Fristverlängerungen:
• technische Durchführbarkeit,
• unverhältnismäßig hohe Kosten,
• natürliche Gegebenheiten
• Bei weniger strengen Umweltzielen:
• menschliche Tätigkeiten oder
• natürliche Gegebenheiten
Unverhältnismäßigkeit als ein Prüfschritt im Verfahren
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand der Umsetzung
EU-Ebene:
W ATER DIRECTORS (2008): Conclusion on Exemptions and Disproportionate Costs. Water Directors´ meeting under Slovenian Presidency,
Brdo, 16-17 June 2008
WATECO (2003): Economics and the environment. Guidance document No. 1. Common Implementation Strategy for the Water Framework
Directive (2000/60/EC)
CIS (2007): Policy Paper on Exemptions to the environmental objectives under the water framework directive – Article 4.4 (extensions of
deadlines), 4.5 (less stringent objectives) and 4.6 (temporary deterioration)
CIS (2007): Policy Paper on Exemptions to the environmental objectives under the WFD allowed for new modifications or new sustainable
human development activities (Article 4.7)
CIS (2009): Exemptions to the environmental objectives. Guidance Document No. 20. Common Implementation Strategy for the Water
Framework Directive (2000/60/EC)
LAWA:
LAWA (2009): Gemeinsames Verständnis von Begründungen zu Fristverlängerungen nach § 25 c WHG (Art. 4 Abs. 4 WRRL) und
Ausnahmen nach § 25 d Abs. 1 WHG (Art. 4 Abs. 5 WRRL)
LAWA (2012): Handlungsempfehlung für die Ableitung und Begründung weniger strenge Bewirtschaftungsziele, die den Zustand der
Wasserkörper betreffen. LAWA-Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung. Produktdatenblatt 2.4.4.
Projekte und Forschungsarbeiten:
•
•
•
•
•
„Leipziger Ansatz“ (in 2009)
Niedersachsen: Masterarbeit zur Multi-Criteria-Analyse
ESAWADI-Studie
Studie zur Unteren Wupper
Aktuell „Leipzig 2“: UFZ-Bericht 01/2015: Unverhältnismäßige Kosten nach EG-WRRL – Ein Verfahren zur Begründung weniger
strenger Umweltziele
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Zusammenfassung Unverhältnismäßigkeit
•
•
Unverhältnismäßig ist nicht die einzige Möglichkeit zur Begründung,
vielmehr ist sie im Kontext Ausnahmen als ein Prüfschritt vorgesehen (vgl.
Prüfschema).
Zur Begründung von Unverhältnismäßigkeit muss der fachliche Kontext
herangezogen werden:
• Fachliche Begründung der Nicht-Erreichung von Zielen durch z.B. die
Darstellung und Berechnung von hypothetischen Maßnahmen ist erforderlich
• Die Inanspruchnahme von Unverhältnismäßigkeit/einem weniger strengen
Umweltziel entbindet nicht von der Notwendigkeit zur Erreichung des
bestmöglichen Zustands
•
•
Die Inanspruchnahme von Ausnahmen kann und darf die Ziele der WRRL
nicht verwässern.
Sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten müssen erschöpfend geprüft und
dargestellt werden.
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Projekt Maßnahmenbewertung
Ziel 1:
die Übertragung der Erkenntnisse und Ergebnisse zur vereinfachten und
standardisierten Kostenwirksamkeitsanalyse aus der deutschen Umsetzung der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in die Methodik der WRRL. Hierbei soll basierend
auf dem Vorgehen bei der Umsetzung der MSRL eine Methode für den Nachweis
der Kosteneffizienz von Maßnahmen unter der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt
werden. Ein mögliches Ergebnis stellt ein durch die zuständigen Behörden
auszufüllender Fragenkatalog pro Maßnahme gemäß dem Prüfschema MSRL dar.
Ziel 2:
die Entwicklung eines Prüfschemas für die Sammlung und Darstellung von
Informationen und Daten zur Inanspruchnahme eines weniger strengen
Umweltziels pro Wasserkörper. Hierbei soll das entsprechende CIS-Prüfschema
bzw. das bereits an die niedersächsischen Rahmenbedingungen angepasste
Schema aus dem Handbuch zur Ökonomie der WRRL in Niedersachsen als
Grundlage dienen. Ein mögliches Ergebnis stellt auch hier ein Prüfschema in Form
eines kaskadierenden Fragenkatalogs dar, das die einzelnen Fragen des
Prüfschemas pro Wasserkörper abbilden kann.
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz