1 Stand: 24.06.2015 Geschäftsverteilung der

Geschäftsverteilung der Schlichtungsstelle der Diakonie Hessen
ab dem Kalenderjahr 2013
Die Schlichtungsstelle entscheidet in Kammern. Die Kammern bestehen aus einer oder einem Vorsitzenden, einem beisitzenden Mitglied der Dienstgeberseite und einem beisitzenden Mitglied der Dienstnehmerseite, § 2 Abs. 2 der Schlichtungsordnung (SchlO).
I. Vorsitzende
Die Geschäftsverteilung auf die Vorsitzenden der Kammern der Schlichtungsstelle ist in § 5
SchlO geregelt.
§ 5 Geschäftsverteilung
(1) Die Vorsitzenden der Kammern verabschieden durch Beschluss mit einfacher Mehrheit
einen Geschäftsverteilungsplan.
(2) Solange kein Beschluss vorliegt, ermittelt die Geschäftsstelle die Zuständigkeit der Vorsitzenden für die einzelnen Schlichtungsfälle nach folgendem Verfahren:
1. Die Geschäftsstelle führt in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen eine Liste der
Vorsitzenden, getrennt nach den Regionen Kassel (Kirchengebiet der Evangelischen
Kirche von Kurhessen-Waldeck) und Frankfurt (Kirchengebiet der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau).
2. Die Übernahme des Vorsitzes in einem Schlichtungsfall durch die auf der Liste aufgeführten Personen erfolgt fortlaufend in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der
jeweiligen regionalen Liste. Ist die Person, auf die nach dieser Reihenfolge die Übernahme des Vorsitzes entfallen würde, an der Ausübung gehindert, tritt an ihre bzw. seine Stelle die Person, welche in der alphabetischen Reihenfolge der jeweiligen regionalen Liste an nächster Stelle steht. Ist die Übernahme des Vorsitzes in einem Schlichtungsfall durch die auf der regionalen Liste geführten Personen nicht möglich, übernimmt den Vorsitz eine Person der anderen regionalen Liste. S. 1 und 2 gelten entsprechend.
(3) Über den Ausschluss eines Mitgliedes der Schlichtungsstelle entscheidet die bzw. der
Vorsitzende, soweit diese bzw. dieser selbst betroffen ist, die Person, welche auf der Liste
der Vorsitzenden an nächster Stelle steht. Wird die bzw. der Vorsitzende der Schlichtungsstelle ausgeschlossen, so tritt an dessen Stelle die Person, welche auf der Liste der Vorsitzenden an nächster Stelle steht. § 5 Abs. 2 Nr. 2 dieser Ordnung gilt entsprechend.
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Stand: 24.06.2015
Der Aufsichtsrat der Diakonie Hessen hat in seiner Sitzung am 11.09.2013, auf einen einvernehmlichen Vorschlag des Vorstands und der Gesamtausschüsse hin, folgende Personen
als Vorsitzende der Kammern für die Amtsperiode vom 01.10.2013 bis 30.09.2019 benannt:
Für den Verhandlungsort Kassel:
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Herr Rolf-Christian Otto, Rechtsanwalt in Kassel
Frau Almut Weddig, Rechtsanwältin in Kassel
Für den Verhandlungsort Frankfurt:
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Herr Dr. Stefan Hoehn, Rechtsanwalt in Darmstadt
Frau Alexandra Schuck, Rechtsanwältin in Wiesbaden
Frau Lisa Wunsch, Rechtsanwältin in Hochheim am Main
II. Beisitzer
Die Beisitzer werden gemäß § 3 Abs. 3 SchlO für jeden einzelnen Fall von den Parteien aus
einer bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle hinterlegten Beisitzerliste ausgewählt.
§ 3 Abs. 3 SchlO lautet:
(3) Die Beisitzer werden für jeden einzelnen Fall von den Parteien aus einer bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle hinterlegten Beisitzerliste ausgewählt. Die Geschäftsstelle führt in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen jeweils eine Liste für die Dienstgeberund Dienstnehmerbeisitzer, getrennt nach den Regionen Kassel (Kirchengebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck) und Frankfurt (Kirchengebiet der Evangelischen
Kirche in Hessen und Nassau). Sofern die Einrichtung außerhalb des Kirchengebietes liegt,
wird sie dem Kirchengebiet zugeordnet, in dem der Mehrheitsgesellschafter des privatrechtlich verfassten Rechtsträgers, der Mitglied im Diakonischen Werk ist, seinen Sitz hat. Die
Dienstgeberbeisitzer werden vom Vorstand des Diakonischen Werks benannt. Die Dienstnehmerbeisitzer werden vom Gesamtausschuss benannt. Es müssen jeweils mindestens so
viele Beisitzer benannt werden, wie Kammern errichtet werden sollen. Verzichtet ein Beteiligter auf sein Wahlrecht, benennt er innerhalb einer von der Geschäftsstelle gesetzten Frist
keinen Beisitzer oder ist der gewählte Beisitzer verhindert bzw. ausgeschlossen worden, so
benennt die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle für dieses Schlichtungsverfahren einen
Beisitzer von der Beisitzerliste. § 5 Abs. 2 Nr. 2 dieser Ordnung gilt entsprechend.
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Stand: 24.06.2015
Alphabetische Listen der beisitzenden Mitglieder für die Amtsperiode vom 01.10.2013
bis 30.09.2019
Dienstgeberseite
Der Vorstand der Diakonie Hessen hat folgende beisitzende Mitglieder der Schlichtungsstelle
für den Verhandlungsort Frankfurt benannt:
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Benz, Martin (Gesellschaft für diakonische Einrichtungen in Hessen und Nassau e.V.
(GfdE), Darmstadt)
Fuchs, Stefan (Diakoniewerk Elisabethenhaus (GfdE), Bad Nauheim)
Herbert, Daniela (Mission Leben GmbH, Darmstadt)
Hilgert, Karlheinz (Gesellschaft für diakonische Einrichtungen in Hessen und Nassau
e.V. (GfdE), Darmstadt)
Karl, Walter (Stiftung Innere Mission Darmstadt)
Kirsch, Heinz (AGAPLESION Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Lampertheim)
Koch-Gellermann, Antje (Stiftung Scheuern, Nassau)
Köhl, Ina (Verein für Jugendfürsorge und Jugendpflege e.V., Buseck)
Maeding, Sandra (EVIM-Kortheuer-Haus, Usingen)
Reese, Michael (AGAPLESION Pneumologische Klinik Waldhof Elgershausen
gGmbH, Greifenstein)
Richter, Walter (Ev. Verein für Innere Mission in Nassau (EVIM), Wiesbaden)
Römermann, Lars (AGAPLESION Ev. Krankenhaus Elisabethenstift gGmbH, Darmstadt)
Sohni, Bernhard (AGAPLESION gAG, Frankfurt/M.)
Stejskal-Roos, Milan (AGAPLESION Hessischer Diakonieverein gGmbH (HDV),
Darmstadt)
Wann, Horst (Die Orbishöhe gGmbH, Zwingenberg)
Der Vorstand der Diakonie Hessen hat folgende beisitzende Mitglieder der Schlichtungsstelle
für den Verhandlungsort Kassel benannt:
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Bohn, Matthias (St. Elisabeth-Verein e.V., Marburg)
David, Stefan (Lichtenau e.V., Hess. Lichtenau)
Jäger, Tobias (Stiftung Kurhessisches Diakonissenhaus, Kassel)
Scherer, Hans-Jürgen (Bathildisheim e.V., Bad Arolsen)
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Stand: 24.06.2015
Dienstnehmerseite
Der Gesamtausschuss Hessen und Nassau hat folgende beisitzende Mitglieder der Schlichtungsstelle für den Verhandlungsort Frankfurt benannt:
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Appel, Hans (Diakonisches Werk Bergstraße, Bensheim)
Berger, Susanne (Weilburger Stift, Weilburg)
Grimm, Alfred (AGAPLESION Elisabethenstift, Darmstadt)
Heller, Edith (Mission Leben gGmbH, Heinrich-Egli-Haus, Mainz)
Hondrich, Michael (EVIM Verein/ EVIM Bildung gGmbH, Wiesbaden)
Künkel, Christoph (AGAPLESION Ev. Krankenhaus Mittelhessen, Gießen)
Renschler, Klaus (Diakonisches Werk Vogelsberg, Lauterbach)
Der Gesamtausschuss Kurhessen-Waldeck hat folgende beisitzende Mitglieder der Schlichtungsstelle für den Verhandlungsort Kassel benannt:
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Holtappels, Christoph, (CVJM-Gesamtverband in Deutschland e.V., Kassel)
Ighrabeb, Kai (Kerstin-Heim e.V., Marburg)
Kranz, Bärbel (AGAPLESION-Diakoniekliniken Kassel gGmbH, Kassel)
Rode, Jonas (AGEPLSION-Diakoniekliniken Kassel gGmbH, Kassel)
Siebert, Christa (Drogenhilfe Nordhessen e.V., Kassel)
Stand: 24.06.2015
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle:
Ansprechpartnerin:
Frau Kathrin Lang
Tel.: 0561/1095-3136
Fax.: 069/7947-993220
E-Mail: [email protected]
Postanschrift:
Diakonie Hessen
Schlichtungsstelle
Kölnische Straße 136
34119 Kassel
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