Seite 1 von 3 Technisches Merkblatt Artikelnummer 2039 Induline IL-150 Fungizide, farblose, flüssige Holzschutzimprägnierung Lösemittelbasiert Für Außen Für maßhaltige Bauteile Gesamteinbringmenge Lagerdauer Frostfrei und kühl lagern vor Feuchtigkeit schützen und Gebinde verschließen Anwendungsbereiche Das Holzschutzmittel dient dem Schutz statisch Steichbar nicht beanspruchAußen und terinnen Hölzer an- ohne Erdkontakt im wendbar Außenbereich entsprechend GK 2 und 3 gemäß EN 335-1 Fäulnis und Bläue. Zur Imprägnierung und Grundierung von Nadel- und Laubhölzern, für maßhaltige und nicht maßhaltige Bauteile wie l Fenster, Außentüren, Rollläden, Zäune, Gartenmöbel, Außenverschalungen sowie als Grundierung bei Erneuerungsanstrichen. Eigenschaften Induline IL-150 ist ein biozidhaltiges Imprägniermittel auf Lösemittelbasis mit vorbeugendem Schutz gegen holzverfärbende und holzzerstörende Pilze. Induline IL150 ist quellbeständig und feuchtigkeitsregulierend. Haftgrund für die nachfolgende Behandlung mit Lasuren und Deckfarben. Für begrenzt maßhaltige Bauteile Für nicht maßhaltige Bauteile Streichen/ Tauchen/ Fluten/ Spritzen in geschl. Anlagen Trockenzeit überarbeitbar nach 24 Stunden Verarbeitungstemperatur Produktkenndaten Dichte: Geruch: Flammpunkt: ca. 0,80 g/cm³ bei 20°C schwach, nach Abtrocknung geruchlos ca. 63°C Die genannten Werte stellen typische Produkteigenschaften dar und sind nicht als verbindliche Produktspezifikationen zu verstehen. Untergrund Verarbeitung Anforderungen Die Holzfeuchte darf max. 15 % betragen. Verarbeitungsbedingungen Material-, Umgebungs- und Untergrundtemperatur mind. +5 °C bis max. +30 °C. Vorbereitungen Die Holzoberfläche muss fett-, wachs-, schmutz- und staubfrei sein. Schichtbildende Anstriche z.B. Dickschichtlasuren, Decklacke und Farben entfernen. Bituminöse Materialien und Kunststoffe abdecken. Pflanzen zurückbinden. Streichen, Tauchen, Fluten, Spritzen (nur in geschlossenen Anlagen). Verarbeitung nur durch professionelle Anwender. Verarbeitungshinweise Induline IL-150 ist gebrauchsfertig und muss unverdünnt verarbeitet werden. Angebrochene Gebinde gut verschließen und möglichst bald aufbrauchen. 2039_TM_10_15_MB-JDi-RV.docx Remmers Baustofftechnik 49624 Löningen Tel 05432/83-0 Fax: 05432/3985 www.remmers.de Seite 2 von 3 Mögliche Systemprodukte Induline GW-360 (3201) Induline GW-201 (2491) Induline ZW-400 (3900) Induline LW-700 (3400) Induline DW-601 (1727) Hinweise Trocknung Mindestens 24 Stunden bei 20°C und 65 % relative Luftfeuchtigkeit. Verbrauch Streichen, Tauchen, Fluten, Spritzen: 150-165 ml/m² Arbeitsgeräte / Reinigung Pinsel, Tauchbecken, Flutanlagen, Sprühtunnel. Arbeitsgeräte sofort nach Gebrauch mit Verdünnung V 101 oder mit Verdünnung & Pinselreiniger reinigen. Reingungsreste ordnungsgemäß entsorgen. Lieferform / Farbtöne Lieferform Weißblechgebinde 20 l Container 1000 l Farbtöne 2039 farblos Lagerung / Haltbarkeit In gut verschlossenen Originalgebinden trocken, kühl und sowohl vor direktem Sonnenlicht wie vor Frost geschützt in gut belüfteten Räumen lagern. Gebinde nach Gebrauch gut verschließen. Tauchwannen dicht abdecken. In den Lagerräumen darf nicht geraucht werden. Bei der Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Die Haltbarkeit des Produktes beträgt 6 Monate. Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Den Betroffenen an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Nichts zu trinken geben. Sofort Arzt hinzuziehen! Betroffenen ruhig halten. GIS-Code: WGK: ADR: HSM-LV 30 2 -/- Entsorgungshinweis Größere Produktreste sind gemäß den geltenden Vorschriften in der Originalverpackung zu entsorgen. Völlig restentleerte Verpackungen sind den Recyclingsystemen zuzuführen. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Abfallschlüssel-Nr.: 03 02 02 chlororganische Holzschutzmittel Biozidprodukteverordnung´ 100 g Mittel enthalten 0,50 g 3-Iod2-propinylbutylcarbamat und 0,80 g Tebuconazol. Zulassung-Nr. DE-2012-MA-08-00001 Holzschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen! Sicherheit / Regularien Nähere Informationen zur Sicherheit bei Transport, Lagerung und Umgang sowie zur Entsorgung und Ökologie bitte dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt entnehmen. Holzschutzmittel enthalten biozide Wirkstoffe zum Schutz des Holzes vor Schädlingen. Sie sind zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt nur nach Gebrauchsanweisung und nur in den zugelassenen Anwendungsbereichen zu verwenden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Mit Sorgfalt zu öffnen und zu verwenden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Von Zündquellen fernhalten, gegen elektrostatische Aufladung schützen. Die Dämpfe können mit Luft eine explosive Mischung ergeben; Gase und Dämpfe nicht einatmen. Bei der Verarbeitung in der Werkstatt (gewerbliche Anwendung) für gute Belüftung sorgen. Beim Streichen von Fenstern und Außentüren für gute Belüftung und Innenventilation sorgen; alle verfügbaren Fenster und Türen offen halten (Querlüftung, Luftwechsel mind. 5h);die Aufenthaltsdauer im Arbeitsbereich ist zu minimieren. Vor Pausen und nach der Arbeit die Hände waschen. Nicht anzuwenden bei Holz, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt. Das Mittel und Produktreste nicht in Gewässer, den Boden oder die Kanalisation gelangen lassen. Behandelte Hölzer nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern verwenden. Verarbeitung nur auf undurchlässigem Untergrund vornehmen, ggf. geeignete Abdeckung (Folien/Planen) verwenden; behandelte Hölzer sind bis zur vollständigenTrocknung auf undurchlässigem, harten Untergrund zu lagern. Umwelt (Erdreich, Gewässer, Pflanzen etc.) vor Produktspritzern schützen. Produkt grundsätzlich nicht für die Behandlung von Holzoberflächen in Aufenthaltsräumen verwenden, ausgenommen sind die Innenseiten von Fenstern und Außentüren. Nach Trocknung muss auf der Witterung ausgesetzten Hölzern eine weitere Beschichtung mit Lasuren oder Decklacken (konform zu den Anforderungen der EN 927-2) vorgenommen werden. Der Deckanstrich ist laufend in Stand zu halten. Das "Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln" des Industrieverbandes Deutsche Bauchemie e.V. gibt zusammenfassende Hinweise. 2039_TM_10_15_MB-JDi-RV.docx Remmers Baustofftechnik 49624 Löningen Tel 05432/83-0 Fax: 05432/3985 www.remmers.de Seite 3 von 3 Vorstehende Angaben wurden aus unserem Herstellerbereich nach dem neuesten Stand der Entwicklung und Anwendungstechnik zusammengestellt. Da Anwendung und Verarbeitung außerhalb unseres Einflusses liegen, kann aus dem Inhalt des Merkblattes keine Haftung des Herstellers abgeleitet werden. Über den Inhalt des Merkblattes hinausgehende oder abweichende Angaben bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Stammwerk. Es gelten in jedem Fall unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Herausgabe dieses technischen Merkblattes verlieren vorangegangene ihre Gültigkeit. 2039_TM_10_15_MB-JDi-RV.docx Remmers Baustofftechnik 49624 Löningen Tel 05432/83-0 Fax: 05432/3985 www.remmers.de
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