Die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder

Beihilfe
Die Leistungen der Beihilfe
Die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder
Geregelt wird die Beihilfe in den Beihilfeverordnungen des Bundes bzw. der Länder.
Dabei bestehen unter diesen Verordnungen Abweichungen - entweder hinsichtlich
der Höhe oder dem Leistungsumfang der Beihilfe.
Höhe der Beihilfe: Beihilfeberechtigte bekommen die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Prozentsätze durch ihre Dienstherren erstattet (Beihilfe des Bundes und der Länder; außer Baden-Württemberg, Bremen und Hessen).
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Baden-Württemberg: Personen, die ab 2013 verbeamtet werden, sowie ihre berücksichtigungsfähigen Ehepartner erhalten dauerhaft
50% Beihilfe, auch im Pensionsalter. Ihre Kinder erhalten 80% Beihilfe.
Bei Personen, die vor 2013 verbeamtet wurden, gelten die oben genannten personenbezogenen Prozentsätze mit einer Besonderheit:
bei drei und mehr Kindern erhalten Beamte dauerhaft 70% Beihilfe auch wenn Kindergeld entfällt.
Bremen: Es gilt hier ein familienbezogener Bemessungssatz, der für alle Familienmitglieder gleich hoch ist.
Ausgehend von 50 % erhöht sich der Bemessungssatz je berücksichtigungsfähigem Familienmitglied um 5% (z.B. Beamter (50%),
Ehepartner (+5%) und ein Kind (+5%) = 60% für alle) - maximal jedoch 70%.
Die Erhöhung bei Verheirateten um 5% gilt nicht, wenn der Ehepartner in der GKV pflichtversichert ist, selbst beihilfeberechtigt ist
oder über der Einkommensgrenze verdient.
Für Empfänger von Vorsorgebezügen erhöht sich der bisherige Bemessungssatz um zusätzlich 10%, für Empfänger von Witwen- oder
Witwergeld um weitere 5%.
Hessen: Es gelten die Regelungen wie in Bremen. Bei stationären Leistungen erhöht sich der Bemessungssatz zusätzlich um 15% maximal jedoch auf 85% (z.B. Beamter (50%) mit drei Kindern +15% = 65% für ambulant und Zahn, stationär +15% = 80%).
Rheinland-Pfalz: Pensionäre und deren berücksichtigungsfähigen Ehegatten erhalten auf Antrag 80% Beihilfe, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15% des Einkommens beträgt und das monatliche Gesamteinkommen 1.940 € bei Verheirateten bzw. 1.680 € bei
Ledigen nicht übersteigt.
Sachsen: Beamte mit zwei und mehr Kindern bekommen seit Januar 2013 dauerhaft 70% Beihilfe auch wenn Kindergeld entfällt.
HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit · 70166 Stuttgart
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PM 131 - 11.15
Besonderheiten:
Die Beihilfeverordnungen
Stand: November 2015
Bund
BadenWürttemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
im Rahmen der GOÄ,
wie Bund
wie Bund, abzgl. 6 €
Praxisgebühr ist entfallen
je Rechg.
Eigene Höchstbeträge zwischen GebüH, jedoch max. eigene Höchstbeträge
Mindest- und Höchstsatz GebüH
GOÄ
Bis Festbeträgen SGB V,
ärztlich verordnete
apothekenpflichtige
Erkältungsmittel nur bis 18,
Arzneimittel,
Arzneimittel
nichtverschreibungspflichtige
Nahrungsergm. nur in
Medikamente nur in Ausnahmen
Ausnahmen
10% (min. 5 €, max. 10 €)
keine
abzgl. 3 €je Mittel
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
nein
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
ärztlich verordnete
Arzneimittel;
Erkältungsmittel,...
nur bis 18
abzgl. 6 €je Mittel
abzügl. 10% (min. 5 €, max. 10 €) innerhalb 30 km nur
bis ÖPNV-Kosten
eingeschränkt
2% des Einkommens,
keine
wie Bund, nur
bei Dauerbehandlung 1%
Arzt/Medikamente
s. Katalog und Höchstsätze
s. Katalog und
wie Bund
abzügl. 10% Eigenbehalt
Höchstsätze, keine
keine Kürzung
(min. 5 €, max. 10 €)
Kürzung
für Kinder und Jugendl. bis 18. Lj Gestell bis 20,50 €
wie Bund
mit Höchstgrenzen,
alle 3 Jahre, Gläser
keine Beihilfe für Erwachsene
und Kontaktlinsen bis
(Ausnahme: gravierende
zu bestimmten
Sehschwäche, Sehbehinderung)
Höchstgrenzen
für aktive Bedienstete, sonst nur
Rehakuren sowie auch für VersorgungsArztkosten, Arznei- und Heilmittel Mutter/Kindkuren für
empfänger,
alle, ambulante
berücks.fähige
Heilkuren nur für
Angehörige
aktive Beamte
bis 16 €beihilfefähig, alle 4 Jahre bis 26 €beihilfefähig, bis 26 €beihilfefähig,
max. 21 Tage
alle 3 Jahre max. 30 alle 3 Jahre max. 21
Tage
Tage
wie Bund
wie Bund
keine Kürzung
wie Bund
wie Bund
keine
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
keine Kürzung
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
auch für Versorgungsempfänger aufgrund
von Dienstunfähigkeit
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
beihilfefähig, wenn
min. 1 Jahr im
öffentlichen Dienst
wie Bund
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung
Heilpraktiker
Medikamente
Kürzung
Beförderung
Belastungsgrenze für
Eigenanteile
Hilfsmittel
Sehhilfen
Heilkuren
Unterkunft
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung
Zahnersatz
Implantate
Material und Laborkosten
Kieferorthopädie
Beihilfeergänzungstarif BE
Im Rahmen der GOZ
wie Bund
Beihilfe während Anwärterzeit:
nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren
im ö.D.
bis 2 Implantate je Kiefer, bei
bestimmten Indikationen bis zu 4
je Kiefer.
auch während der
Anwärterzeit
beihilfefähig
bis 2 Implantate je
Kiefer, bei best.
Indikationen ohne
Begrenzung
wie Bund, abzgl. 6 €
je Rechg.
auch während der
Anwärterzeit
beihilfefähig
bis 2 Implantate je
Kiefer, bei best.
Indikationen ohne
Begrenzung
zu 40% beihilfefähig
zu 70% beihilfefähig
wie Bund
wie Bund
wie Bund
zu 60% beihilfefähig
bei Beginn vor 18. Lebensjahr und
bei schweren Anomalien
BEa
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
BEc
BEa
BEa
BEa
-
Ja, abzüglich 10 €pro Tag,
(max. 28 Tage/KJ)
Ja
Ja
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen
Ja, abzüglich 14,50 €pro Tag
2-Bett Zimmer
Ja
privatärztliche Behandlung
empf. Krankenhaustagegeld
25 €
Ja, abzüglich 10 €pro
Ja
Tag (max. 28
Tage/KJ)
Ja, gegen Zahlung von Ja, abzüglich 7,50 €
Nein, Ausnahme:
Nein, Ausnahme am
22 €monatlich
pro Tag (max. 30
Beihilfeempfänger 01.01.99 vorhandene
Tage/KJ)
vor 1998, über 55J.
Schwerbehinderte
Ja, bei o.g. Zahlung Ja, abzüglich 25 €pro Nein ,Ausnahme wie Nein, Ausnahme am
ebenfalls
Tag
oben, dann abz. 14,50
01.01.99
erstattungsfähig
€/ Tag
Schwerbehinderte
35 €
10 €
10 €
Ja
Nein
Nein
-
Pflege
ambulant
stationär
Unterkunft/Verpflegung
analog SGB XI
analog SGB XI
wenn von monatlichen Einnahmen
zu wenig verbleibt
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
keine
90 - 480 €pro Jahr
keine
60 €- 780 €pro Jahr
keine
100 - 150 €pro Jahr
200
300
200
200
200
200
Eintritt vor dem 01.01.1999
Eintritt vor dem
01.10.1997
freie Heilfürsorge
Eintritt vor dem
01.01.2001
freie Heilfürsorge
Eintritt vor 1.4.2010
je nach Tarifvertrag
mittl.Dienst: Heilf.
nein
Beihilfe
Eintritt vor dem
01.04.1999
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
nein
Beihilfe
nein
Beihilfe
nein
Beihilfe
wie Bund
freie Heilfürsorge
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
-10%
10.000 €im letzten
Kalenderjahr
wie Bund
wie Bund
wie Bund
Allgemeines
Kostendämpfungspauschale
(Selbstbehalt)
Mindestbetrag für einen
Beihilfeantrag
Beihilfeanspruch für
Arbeitneh. im öff. Dienst
Anspruch Polizeianwärter
Anspruch Polizeibeamte
Beihilfekürzung wg.
Beitragszuschuss (AG/RV)
Höhe der Beihilfekürzung
Einkommensgrenze Ehegatte
Berücksichtigung Kind
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
ab 41 €monatl. ArbeitgeberZuschuss
-20%
17.000 €im vorletzen
Kalenderjahr
bis max. 25 Jahre + Wehr-/
10.000€(18.000€bei 18.000 €im vorletzen
Heirat vor 2013 +
Kalenderjahr
PKV) im letzten oder
vorletzten Jahr
wie Bund
wie Bund
Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Beihilfeverordnungen
Stand: November 2015
Bund
Hamburg
Hessen
MecklenburgVorpommern
Niedersachsen
NordrheinWestfalen
im Rahmen der GOÄ,
wie Bund
wie Bund
Praxisgebühr ist entfallen
Eigene Höchstbeträge zwischen
GebüH, max.
bis Mindestsätze
Mindest- und Höchstsatz GebüH Regelhöchstsatz GOÄ
GebüH, max.
Bis Festbeträgen SGB V,
ärztlich verordnete
ärztlich verordnete
Erkältungsmittel nur bis 18,
Arzneimittel;
Arzneimittel bis Festnichtverschreibungspflichtige
Erkältungsmittel,... beträgen; ErkältungsMedikamente nur in Ausnahmen
nur bis 18
mittel,... nur bis 18
10% (min. 5 €, max. 10 €)
wie Bund
ab 18: abzgl. 4,50 €je
Mittel
abzügl. 10% (min. 5 €, max. 10 €)
keine Kürzung
abzügl. 10 €
wie Bund
wie Bund
wie Bund
2% des Einkommens,
2% d. Einkommens/
bei Dauerbehandlung 1%
Jahr max. 312 €.
s. Katalog und Höchstsätze
wie Bund
abzügl. 10% Eigenbehalt
wie Bund
(min. 5 €, max. 10 €)
für Kinder und Jugendl. bis 18. Lj
beihilfefähig mit
mit Höchstgrenzen,
Höchstbeträgen, je
keine Beihilfe für Erwachsene
nach Indikation
(Ausnahme: gravierende
Sehschwäche, Sehbehinderung)
für aktive Bedienstete, sonst nur
wie Bund
Arztkosten, Arznei- und Heilmittel
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung
Heilpraktiker
Medikamente
Kürzung
Beförderung
Belastungsgrenze für
Eigenanteile
Hilfsmittel
Sehhilfen
wie Bund
wie Bund
GebüH, jedoch max. eigene Höchstbeträge
GOÄ
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
keine
wie Bund
wie Bund
keine Kürzung
keine
wie Bund
wie Bund
keine
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
keine Kürzung
beihilfefähig mit
Höchstbeträgen, je
nach Indikation
wie Bund
wie Bund
Aufwendungen für
Gläser sind
beihilfefähig
wie Bund
wie Bund
wie Bund
auch für Versorgungsempfänger, berücks.f.
Angehörige
Heilkuren
Unterkunft
bis 16 €beihilfefähig, alle 4 Jahre
max. 21 Tage
wie Bund
bis 16 €beihilfefähig,
alle 3 Jahre max. 23
Tage
wie Bund
wie Bund
bis 30 €beihilfefähig,
alle 3 Jahre max. 23
Tage
Im Rahmen der GOZ
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
Beihilfe während Anwärterzeit:
nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren
im ö.D.
bis 2 Implantate je Kiefer, bei
bestimmten Indikationen bis zu 4
je Kiefer.
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
beihilfefähig, wenn
min. 1 Jahr im
öffentlichen Dienst
bis 2 Implantate je
Kiefer, bei best.
Indikationen ohne
Begrenzung
wie Bund
wie Bund
auch während der
Anwärterzeit
beihilfefähig
bei best. Indikat., bei
zahnlosem
Unterkiefer max. 4
Implantate
zu 60% beihilfefähig
zu 60% beihilfefähig
wie Bund
wie Bund
zu 70% beihilfefähig
bei Beginn vor 18. Lebensjahr und
bei schweren Anomalien
BEa
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
BEb
-
BEa
BEa
BEc
Ja, abzüglich 10 €pro Tag,
(max. 28 Tage/KJ)
Ja
Ja
Ja, abzüglich 14,50 €pro Tag
Nein
Ja
Nein
Ja, 2-Bett/Chefarzt
gegen 18,90 €/Monat
+16 €pro Tag
Ja, 2-Bett/Chefarzt
gegen 18,90 €/Monat
25 €
-
analog SGB XI
analog SGB XI
wenn von monatlichen Einnahmen
zu wenig verbleibt
keine
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung
Zahnersatz
Implantate
Material und Laborkosten
Kieferorthopädie
Beihilfeergänzungstarif BE
zu 40% beihilfefähig
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen
Ja
Nein
Nein
20 €
10 €
10 €
Ja, abzüglich
15 €pro Tag
(max. 30 Tage/KJ)
Ja, abzüglich
10 €pro Tag
(max. 30 Tage/KJ)
25 €
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
20 - max. 500 €pro
Jahr
200
keine
keine
keine
150 - 750 €pro Jahr
250
200
100
200
Eintritt vor dem
01.04.1999
freie Heilfürsorge
Einstellung vor dem
01.05.2001
Beihilfe
nein
wie Bund
wie Bund
freie Heilfürsorge
Beihilfe
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
wie Bund
Beihilfe
wie Bund
freie Heilfürsorge
wie Bund
Beihilfe
wie Bund
wie Bund
18.000 €im letzen
Kalenderjahr
wie Bund
Steuergrundfreibetrag (2016: 8.652€),
im vorletzen
Kalenderjahr
wie Bund
wie Bund
wie Bund
2-Bett Zimmer
privatärztliche Behandlung
empf. Krankenhaustagegeld
Ja, abzüglich 10 €pro Ja, abzüglich 10 €pro
Tag, (max. 28
Tag, (max. 28
Tage/KJ)
Tage/KJ)
Nein
Nein
Pflege
ambulant
stationär
Unterkunft/Verpflegung
Allgemeines
Kostendämpfungspauschale
(Selbstbehalt)
Mindestbetrag für einen
Beihilfeantrag
Beihilfeanspruch für
Arbeitneh. im öff. Dienst
Anspruch Polizeianwärter
Anspruch Polizeibeamte
Beihilfekürzung wg.
Beitragszuschuss (AG/RV)
Höhe der Beihilfekürzung
Einkommensgrenze Ehegatte
Berücksichtigung Kind
200
Eintritt vor dem 01.01.1999
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
ab 41 €monatl. ArbeitgeberZuschuss
-20%
17.000 €im vorletzen
Kalenderjahr
bis max. 25 Jahre + Wehr-/
wie Bund
wie Bund
freie Heilfürsorge
ab 80 €mtl.
Zuschuss
wie Bund
-10%
18.000 €im vorletzen 18.000 €im letzten
Kalenderjahr
Kalenderjahr
wie Bund
Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.
wie Bund
Die Beihilfeverordnungen
Stand: November 2015
Bund
RheinlandPfalz
Saarland
Sachsen
SachsenAnhalt
SchleswigHolstein
Thüringen
im Rahmen der GOÄ,
Praxisgebühr ist entfallen
Eigene Höchstbeträge zwischen
Mindest- und Höchstsatz GebüH
Bis Festbeträgen SGB V,
Erkältungsmittel nur bis 18,
nichtverschreibungspflichtige
Medikamente nur in Ausnahmen
10% (min. 5 €, max. 10 €)
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
nein
eigene
Höchstbeträge
ärztlich verordnete
ärztlich verord. ärztlich verordnete
Arzneimittel
Arzneimittel bis zu
Arzneimittel
Festbeträgen;
Erkält.m,... bis 18
keine
keine
4 €- 5 €je Mittel,
nicht bei Kindern
abzügl. 10% (min. 5 €, max. 10 €)
keine Kürzung
bis ÖPNV-Kosten
10 €je Fahrt
wie Bund
wie Bund
bis Mindestsätze
GebüH, max.
wie Bund
wie Bund, abzgl.
4€je Rechg.
max.Regelhöchstsatz GOÄ
wie Bund
wie Bund
keine
4 €je Arzneimittel
wie Bund
keine Kürzung
wie Bund
2% des Einkommens,
keine
bei Dauerbehandlung 1%
s. Katalog und Höchstsätze
wie Bund
abzügl. 10% Eigenbehalt
keine Kürzung
(min. 5 €, max. 10 €)
für Kinder und Jugendl. bis 18. Lj beihilfefähig mit
mit Höchstgrenzen,
Höchstbeträgen, je
keine Beihilfe für Erwachsene
nach Indikation
(Ausnahme: gravierende
Sehschwäche, Sehbehinderung)
für aktive Bedienstete, sonst nur
wie Bund
Arztkosten, Arznei- und Heilmittel
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung
Heilpraktiker
Medikamente
Kürzung
Beförderung
Belastungsgrenze für
Eigenanteile
Hilfsmittel
Sehhilfen
keine
wie Bund
wie Bund
1% des
Einkommens
wie Bund
wie Bund
keine Kürzung
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
keine Kürzung
wie Bund
wie Bund
wie Bund
beihilfefähig, ab 18
Lj. begrenzt auf 80
€je Auge
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund, Kürzung
um 12,50€täglich
wie Bund
Fassungen bis
20€, Gläser mit
Höchstgrenzen.
Kontaktlinsen bei
best. Indikat.
wie Bund
Heilkuren
Unterkunft
bis 16 €beihilfefähig, alle 4 Jahre
max. 21 Tage
bis 16 €beihilfefähig, alle 3 Jahre
max. 23 Tage
bis 10 €, alle 3
Jahre, max. 23
Tage
wie Bund
wie Bund
wie Bund
Im Rahmen der GOZ
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
auch für
Versorgungsempfänger,
berücksf.
Angehörige
wie Bund
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung
Zahnersatz
Implantate
Material und Laborkosten
Kieferorthopädie
Beihilfeergänzungstarif BE
Beihilfe während Anwärterzeit:
nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren
im ö.D.
bis 2 Implantate je Kiefer, bei
bestimmten Indikationen bis zu 4
je Kiefer.
beihilfefähig, wenn
wie Bund
wie Bund
min. 1 Jahr im ö.D.
sowie bei Unfall
bis 2 Implantate je
wie Bund
bis 4 Implantate je
Kiefer, bei best.
Kiefer, bei best.
Indikationen ohne
Indikationen ohne
Begrenzung
Begrenzung
zu 60%
zu 60%
zu 40% beihilfefähig
50% beihilfefähig
beihilfefähig
beihilfefähig
bei Beginn vor 18. Lebensjahr und
ohne Alterswie Bund
wie Bund
bei schweren Anomalien
begrenzung
BEa
BEb
BEa
BEb
wie Bund
wie Bund
wie Bund
BEa
wie Bund, abzgl.
4€je Rechg.
wie Bund
2 Implantate je bis 2 Implantate je
Kieferhälfte, max. Kiefer, bei best.
bis 480 €und
Indikationen ohne
MuL bis 500 €
Begrenzung
zu 60%
wie Bund
beihilfefähig
wie Bund
wie Bund
BEb
BEa
Ja
Ja
Nein
Ja, abzüglich
7,50€pro Tag
Nein
Ja, abzüglich 25€
pro Tag
-
35 €
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen
Ja, abzüglich 10 €pro Tag,
(max. 28 Tage/KJ)
Ja
Ja, abzüglich 14,50 €pro Tag
25 €
Bei Zahlung von
26€monatlich,
abzgl. 12 €/ Tag
Bei o.g. Zahlung
ebenfalls
erstattungsfähig
15 €
Ja, abzüglich 10 € Ja, abzüglich 10 €
pro Tag (max. 28 pro Tag (max. 28
Tage/KJ)
Tage/KJ)
Nein, nur noch bei Ja, abzüglich 14,50
Ja, abzüglich
Personen in
€pro Tag
14,50 €pro Tag
Übergangsregl.
Nein, nur noch bei
Ja
Ja
Personen in
Übergangsregl.
25 €
25 €
analog SGB XI
analog SGB XI
wenn von monatlichen Einnahmen
zu wenig verbleibt
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
wie Bund
wie Bund
wenn Eigenanteil
überstiegen wird
keine
100 - 750 €pro Jahr
80 €pro Jahr
keine Antragsgrenze
60 €- 600 €pro
Jahr
100
Eintritt vor dem 01.01.1999
wie Bund
nein
keine
Antragsgrenze
nein
80 €- 560 €/ Jahr
mit Ausnahmen
200
keine
200
100 - 750 €pro
Jahr
100
freie Heilfürsorge
Beihilfe
Beihilfe
freie Heilfürsorge
Eintritt vor dem
nein
01.09.1970
freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
ab 41 €monatl. ArbeitgeberZuschuss
-20%
17.000 €im vorletzen
Kalenderjahr
Beihilfe
wie Bund
Beihilfe
wie Bund
freie Heilfürsorge
nein
freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge
wie Bund
nein
wie Bund
Steuerfreibetrag
(8.652€), 20.450€
bei Heirat vor 2011,
im vorletzten Jahr
wie Bund
wie Bund
16.000€im
vorletzten
Kalenderjahr
wie Bund
18.000 €im
Durchschnitt der
letzen drei Jahre
wie Bund
wie Bund
18.000 €im
vorletzten
Kalenderjahr
18.000 €im
vorletzten
Kalenderjahr
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
wie Bund
2-Bett Zimmer
Ja
privatärztliche Behandlung
empf. Krankenhaustagegeld
Ja
Pflege
ambulant
stationär
Unterkunft/Verpflegung
Allgemeines
Kostendämpfungspauschale
(Selbstbehalt)
Mindestbetrag für einen
Beihilfeantrag
Beihilfeanspruch für
Arbeitneh. im öff. Dienst
Anspruch Polizeianwärter
Anspruch Polizeibeamte
Beihilfekürzung wg.
Beitragszuschuss (AG/RV)
Höhe der Beihilfekürzung
Einkommensgrenze Ehegatte
Berücksichtigung Kind
bis max. 25 Jahre + Wehr-/
200
nein
Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Beihilfe
nein