Beihilfe Die Leistungen der Beihilfe Die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder Geregelt wird die Beihilfe in den Beihilfeverordnungen des Bundes bzw. der Länder. Dabei bestehen unter diesen Verordnungen Abweichungen - entweder hinsichtlich der Höhe oder dem Leistungsumfang der Beihilfe. Höhe der Beihilfe: Beihilfeberechtigte bekommen die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Prozentsätze durch ihre Dienstherren erstattet (Beihilfe des Bundes und der Länder; außer Baden-Württemberg, Bremen und Hessen). ■ ■ ■ ■ ■ Baden-Württemberg: Personen, die ab 2013 verbeamtet werden, sowie ihre berücksichtigungsfähigen Ehepartner erhalten dauerhaft 50% Beihilfe, auch im Pensionsalter. Ihre Kinder erhalten 80% Beihilfe. Bei Personen, die vor 2013 verbeamtet wurden, gelten die oben genannten personenbezogenen Prozentsätze mit einer Besonderheit: bei drei und mehr Kindern erhalten Beamte dauerhaft 70% Beihilfe auch wenn Kindergeld entfällt. Bremen: Es gilt hier ein familienbezogener Bemessungssatz, der für alle Familienmitglieder gleich hoch ist. Ausgehend von 50 % erhöht sich der Bemessungssatz je berücksichtigungsfähigem Familienmitglied um 5% (z.B. Beamter (50%), Ehepartner (+5%) und ein Kind (+5%) = 60% für alle) - maximal jedoch 70%. Die Erhöhung bei Verheirateten um 5% gilt nicht, wenn der Ehepartner in der GKV pflichtversichert ist, selbst beihilfeberechtigt ist oder über der Einkommensgrenze verdient. Für Empfänger von Vorsorgebezügen erhöht sich der bisherige Bemessungssatz um zusätzlich 10%, für Empfänger von Witwen- oder Witwergeld um weitere 5%. Hessen: Es gelten die Regelungen wie in Bremen. Bei stationären Leistungen erhöht sich der Bemessungssatz zusätzlich um 15% maximal jedoch auf 85% (z.B. Beamter (50%) mit drei Kindern +15% = 65% für ambulant und Zahn, stationär +15% = 80%). Rheinland-Pfalz: Pensionäre und deren berücksichtigungsfähigen Ehegatten erhalten auf Antrag 80% Beihilfe, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15% des Einkommens beträgt und das monatliche Gesamteinkommen 1.940 € bei Verheirateten bzw. 1.680 € bei Ledigen nicht übersteigt. Sachsen: Beamte mit zwei und mehr Kindern bekommen seit Januar 2013 dauerhaft 70% Beihilfe auch wenn Kindergeld entfällt. HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit · 70166 Stuttgart [email protected] · www.hallesche.de PM 131 - 11.15 Besonderheiten: Die Beihilfeverordnungen Stand: November 2015 Bund BadenWürttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen im Rahmen der GOÄ, wie Bund wie Bund, abzgl. 6 € Praxisgebühr ist entfallen je Rechg. Eigene Höchstbeträge zwischen GebüH, jedoch max. eigene Höchstbeträge Mindest- und Höchstsatz GebüH GOÄ Bis Festbeträgen SGB V, ärztlich verordnete apothekenpflichtige Erkältungsmittel nur bis 18, Arzneimittel, Arzneimittel nichtverschreibungspflichtige Nahrungsergm. nur in Medikamente nur in Ausnahmen Ausnahmen 10% (min. 5 €, max. 10 €) keine abzgl. 3 €je Mittel wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund nein wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund ärztlich verordnete Arzneimittel; Erkältungsmittel,... nur bis 18 abzgl. 6 €je Mittel abzügl. 10% (min. 5 €, max. 10 €) innerhalb 30 km nur bis ÖPNV-Kosten eingeschränkt 2% des Einkommens, keine wie Bund, nur bei Dauerbehandlung 1% Arzt/Medikamente s. Katalog und Höchstsätze s. Katalog und wie Bund abzügl. 10% Eigenbehalt Höchstsätze, keine keine Kürzung (min. 5 €, max. 10 €) Kürzung für Kinder und Jugendl. bis 18. Lj Gestell bis 20,50 € wie Bund mit Höchstgrenzen, alle 3 Jahre, Gläser keine Beihilfe für Erwachsene und Kontaktlinsen bis (Ausnahme: gravierende zu bestimmten Sehschwäche, Sehbehinderung) Höchstgrenzen für aktive Bedienstete, sonst nur Rehakuren sowie auch für VersorgungsArztkosten, Arznei- und Heilmittel Mutter/Kindkuren für empfänger, alle, ambulante berücks.fähige Heilkuren nur für Angehörige aktive Beamte bis 16 €beihilfefähig, alle 4 Jahre bis 26 €beihilfefähig, bis 26 €beihilfefähig, max. 21 Tage alle 3 Jahre max. 30 alle 3 Jahre max. 21 Tage Tage wie Bund wie Bund keine Kürzung wie Bund wie Bund keine wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund keine Kürzung wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund auch für Versorgungsempfänger aufgrund von Dienstunfähigkeit wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund beihilfefähig, wenn min. 1 Jahr im öffentlichen Dienst wie Bund Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Beförderung Belastungsgrenze für Eigenanteile Hilfsmittel Sehhilfen Heilkuren Unterkunft Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Zahnersatz Implantate Material und Laborkosten Kieferorthopädie Beihilfeergänzungstarif BE Im Rahmen der GOZ wie Bund Beihilfe während Anwärterzeit: nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D. bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu 4 je Kiefer. auch während der Anwärterzeit beihilfefähig bis 2 Implantate je Kiefer, bei best. Indikationen ohne Begrenzung wie Bund, abzgl. 6 € je Rechg. auch während der Anwärterzeit beihilfefähig bis 2 Implantate je Kiefer, bei best. Indikationen ohne Begrenzung zu 40% beihilfefähig zu 70% beihilfefähig wie Bund wie Bund wie Bund zu 60% beihilfefähig bei Beginn vor 18. Lebensjahr und bei schweren Anomalien BEa wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund BEc BEa BEa BEa - Ja, abzüglich 10 €pro Tag, (max. 28 Tage/KJ) Ja Ja Krankenhausbehandlung Regelleistungen Ja, abzüglich 14,50 €pro Tag 2-Bett Zimmer Ja privatärztliche Behandlung empf. Krankenhaustagegeld 25 € Ja, abzüglich 10 €pro Ja Tag (max. 28 Tage/KJ) Ja, gegen Zahlung von Ja, abzüglich 7,50 € Nein, Ausnahme: Nein, Ausnahme am 22 €monatlich pro Tag (max. 30 Beihilfeempfänger 01.01.99 vorhandene Tage/KJ) vor 1998, über 55J. Schwerbehinderte Ja, bei o.g. Zahlung Ja, abzüglich 25 €pro Nein ,Ausnahme wie Nein, Ausnahme am ebenfalls Tag oben, dann abz. 14,50 01.01.99 erstattungsfähig €/ Tag Schwerbehinderte 35 € 10 € 10 € Ja Nein Nein - Pflege ambulant stationär Unterkunft/Verpflegung analog SGB XI analog SGB XI wenn von monatlichen Einnahmen zu wenig verbleibt wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird keine 90 - 480 €pro Jahr keine 60 €- 780 €pro Jahr keine 100 - 150 €pro Jahr 200 300 200 200 200 200 Eintritt vor dem 01.01.1999 Eintritt vor dem 01.10.1997 freie Heilfürsorge Eintritt vor dem 01.01.2001 freie Heilfürsorge Eintritt vor 1.4.2010 je nach Tarifvertrag mittl.Dienst: Heilf. nein Beihilfe Eintritt vor dem 01.04.1999 freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge nein Beihilfe nein Beihilfe nein Beihilfe wie Bund freie Heilfürsorge wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund -10% 10.000 €im letzten Kalenderjahr wie Bund wie Bund wie Bund Allgemeines Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag Beihilfeanspruch für Arbeitneh. im öff. Dienst Anspruch Polizeianwärter Anspruch Polizeibeamte Beihilfekürzung wg. Beitragszuschuss (AG/RV) Höhe der Beihilfekürzung Einkommensgrenze Ehegatte Berücksichtigung Kind freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge ab 41 €monatl. ArbeitgeberZuschuss -20% 17.000 €im vorletzen Kalenderjahr bis max. 25 Jahre + Wehr-/ 10.000€(18.000€bei 18.000 €im vorletzen Heirat vor 2013 + Kalenderjahr PKV) im letzten oder vorletzten Jahr wie Bund wie Bund Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Beihilfeverordnungen Stand: November 2015 Bund Hamburg Hessen MecklenburgVorpommern Niedersachsen NordrheinWestfalen im Rahmen der GOÄ, wie Bund wie Bund Praxisgebühr ist entfallen Eigene Höchstbeträge zwischen GebüH, max. bis Mindestsätze Mindest- und Höchstsatz GebüH Regelhöchstsatz GOÄ GebüH, max. Bis Festbeträgen SGB V, ärztlich verordnete ärztlich verordnete Erkältungsmittel nur bis 18, Arzneimittel; Arzneimittel bis Festnichtverschreibungspflichtige Erkältungsmittel,... beträgen; ErkältungsMedikamente nur in Ausnahmen nur bis 18 mittel,... nur bis 18 10% (min. 5 €, max. 10 €) wie Bund ab 18: abzgl. 4,50 €je Mittel abzügl. 10% (min. 5 €, max. 10 €) keine Kürzung abzügl. 10 € wie Bund wie Bund wie Bund 2% des Einkommens, 2% d. Einkommens/ bei Dauerbehandlung 1% Jahr max. 312 €. s. Katalog und Höchstsätze wie Bund abzügl. 10% Eigenbehalt wie Bund (min. 5 €, max. 10 €) für Kinder und Jugendl. bis 18. Lj beihilfefähig mit mit Höchstgrenzen, Höchstbeträgen, je keine Beihilfe für Erwachsene nach Indikation (Ausnahme: gravierende Sehschwäche, Sehbehinderung) für aktive Bedienstete, sonst nur wie Bund Arztkosten, Arznei- und Heilmittel Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Beförderung Belastungsgrenze für Eigenanteile Hilfsmittel Sehhilfen wie Bund wie Bund GebüH, jedoch max. eigene Höchstbeträge GOÄ wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund keine wie Bund wie Bund keine Kürzung keine wie Bund wie Bund keine wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund keine Kürzung beihilfefähig mit Höchstbeträgen, je nach Indikation wie Bund wie Bund Aufwendungen für Gläser sind beihilfefähig wie Bund wie Bund wie Bund auch für Versorgungsempfänger, berücks.f. Angehörige Heilkuren Unterkunft bis 16 €beihilfefähig, alle 4 Jahre max. 21 Tage wie Bund bis 16 €beihilfefähig, alle 3 Jahre max. 23 Tage wie Bund wie Bund bis 30 €beihilfefähig, alle 3 Jahre max. 23 Tage Im Rahmen der GOZ wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund Beihilfe während Anwärterzeit: nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D. bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu 4 je Kiefer. wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund beihilfefähig, wenn min. 1 Jahr im öffentlichen Dienst bis 2 Implantate je Kiefer, bei best. Indikationen ohne Begrenzung wie Bund wie Bund auch während der Anwärterzeit beihilfefähig bei best. Indikat., bei zahnlosem Unterkiefer max. 4 Implantate zu 60% beihilfefähig zu 60% beihilfefähig wie Bund wie Bund zu 70% beihilfefähig bei Beginn vor 18. Lebensjahr und bei schweren Anomalien BEa wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund BEb - BEa BEa BEc Ja, abzüglich 10 €pro Tag, (max. 28 Tage/KJ) Ja Ja Ja, abzüglich 14,50 €pro Tag Nein Ja Nein Ja, 2-Bett/Chefarzt gegen 18,90 €/Monat +16 €pro Tag Ja, 2-Bett/Chefarzt gegen 18,90 €/Monat 25 € - analog SGB XI analog SGB XI wenn von monatlichen Einnahmen zu wenig verbleibt keine Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Zahnersatz Implantate Material und Laborkosten Kieferorthopädie Beihilfeergänzungstarif BE zu 40% beihilfefähig Krankenhausbehandlung Regelleistungen Ja Nein Nein 20 € 10 € 10 € Ja, abzüglich 15 €pro Tag (max. 30 Tage/KJ) Ja, abzüglich 10 €pro Tag (max. 30 Tage/KJ) 25 € wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird 20 - max. 500 €pro Jahr 200 keine keine keine 150 - 750 €pro Jahr 250 200 100 200 Eintritt vor dem 01.04.1999 freie Heilfürsorge Einstellung vor dem 01.05.2001 Beihilfe nein wie Bund wie Bund freie Heilfürsorge Beihilfe freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge wie Bund Beihilfe wie Bund freie Heilfürsorge wie Bund Beihilfe wie Bund wie Bund 18.000 €im letzen Kalenderjahr wie Bund Steuergrundfreibetrag (2016: 8.652€), im vorletzen Kalenderjahr wie Bund wie Bund wie Bund 2-Bett Zimmer privatärztliche Behandlung empf. Krankenhaustagegeld Ja, abzüglich 10 €pro Ja, abzüglich 10 €pro Tag, (max. 28 Tag, (max. 28 Tage/KJ) Tage/KJ) Nein Nein Pflege ambulant stationär Unterkunft/Verpflegung Allgemeines Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag Beihilfeanspruch für Arbeitneh. im öff. Dienst Anspruch Polizeianwärter Anspruch Polizeibeamte Beihilfekürzung wg. Beitragszuschuss (AG/RV) Höhe der Beihilfekürzung Einkommensgrenze Ehegatte Berücksichtigung Kind 200 Eintritt vor dem 01.01.1999 freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge ab 41 €monatl. ArbeitgeberZuschuss -20% 17.000 €im vorletzen Kalenderjahr bis max. 25 Jahre + Wehr-/ wie Bund wie Bund freie Heilfürsorge ab 80 €mtl. Zuschuss wie Bund -10% 18.000 €im vorletzen 18.000 €im letzten Kalenderjahr Kalenderjahr wie Bund Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr. wie Bund Die Beihilfeverordnungen Stand: November 2015 Bund RheinlandPfalz Saarland Sachsen SachsenAnhalt SchleswigHolstein Thüringen im Rahmen der GOÄ, Praxisgebühr ist entfallen Eigene Höchstbeträge zwischen Mindest- und Höchstsatz GebüH Bis Festbeträgen SGB V, Erkältungsmittel nur bis 18, nichtverschreibungspflichtige Medikamente nur in Ausnahmen 10% (min. 5 €, max. 10 €) wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund nein eigene Höchstbeträge ärztlich verordnete ärztlich verord. ärztlich verordnete Arzneimittel Arzneimittel bis zu Arzneimittel Festbeträgen; Erkält.m,... bis 18 keine keine 4 €- 5 €je Mittel, nicht bei Kindern abzügl. 10% (min. 5 €, max. 10 €) keine Kürzung bis ÖPNV-Kosten 10 €je Fahrt wie Bund wie Bund bis Mindestsätze GebüH, max. wie Bund wie Bund, abzgl. 4€je Rechg. max.Regelhöchstsatz GOÄ wie Bund wie Bund keine 4 €je Arzneimittel wie Bund keine Kürzung wie Bund 2% des Einkommens, keine bei Dauerbehandlung 1% s. Katalog und Höchstsätze wie Bund abzügl. 10% Eigenbehalt keine Kürzung (min. 5 €, max. 10 €) für Kinder und Jugendl. bis 18. Lj beihilfefähig mit mit Höchstgrenzen, Höchstbeträgen, je keine Beihilfe für Erwachsene nach Indikation (Ausnahme: gravierende Sehschwäche, Sehbehinderung) für aktive Bedienstete, sonst nur wie Bund Arztkosten, Arznei- und Heilmittel Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Beförderung Belastungsgrenze für Eigenanteile Hilfsmittel Sehhilfen keine wie Bund wie Bund 1% des Einkommens wie Bund wie Bund keine Kürzung wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund keine Kürzung wie Bund wie Bund wie Bund beihilfefähig, ab 18 Lj. begrenzt auf 80 €je Auge wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund, Kürzung um 12,50€täglich wie Bund Fassungen bis 20€, Gläser mit Höchstgrenzen. Kontaktlinsen bei best. Indikat. wie Bund Heilkuren Unterkunft bis 16 €beihilfefähig, alle 4 Jahre max. 21 Tage bis 16 €beihilfefähig, alle 3 Jahre max. 23 Tage bis 10 €, alle 3 Jahre, max. 23 Tage wie Bund wie Bund wie Bund Im Rahmen der GOZ wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund auch für Versorgungsempfänger, berücksf. Angehörige wie Bund Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Zahnersatz Implantate Material und Laborkosten Kieferorthopädie Beihilfeergänzungstarif BE Beihilfe während Anwärterzeit: nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D. bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu 4 je Kiefer. beihilfefähig, wenn wie Bund wie Bund min. 1 Jahr im ö.D. sowie bei Unfall bis 2 Implantate je wie Bund bis 4 Implantate je Kiefer, bei best. Kiefer, bei best. Indikationen ohne Indikationen ohne Begrenzung Begrenzung zu 60% zu 60% zu 40% beihilfefähig 50% beihilfefähig beihilfefähig beihilfefähig bei Beginn vor 18. Lebensjahr und ohne Alterswie Bund wie Bund bei schweren Anomalien begrenzung BEa BEb BEa BEb wie Bund wie Bund wie Bund BEa wie Bund, abzgl. 4€je Rechg. wie Bund 2 Implantate je bis 2 Implantate je Kieferhälfte, max. Kiefer, bei best. bis 480 €und Indikationen ohne MuL bis 500 € Begrenzung zu 60% wie Bund beihilfefähig wie Bund wie Bund BEb BEa Ja Ja Nein Ja, abzüglich 7,50€pro Tag Nein Ja, abzüglich 25€ pro Tag - 35 € Krankenhausbehandlung Regelleistungen Ja, abzüglich 10 €pro Tag, (max. 28 Tage/KJ) Ja Ja, abzüglich 14,50 €pro Tag 25 € Bei Zahlung von 26€monatlich, abzgl. 12 €/ Tag Bei o.g. Zahlung ebenfalls erstattungsfähig 15 € Ja, abzüglich 10 € Ja, abzüglich 10 € pro Tag (max. 28 pro Tag (max. 28 Tage/KJ) Tage/KJ) Nein, nur noch bei Ja, abzüglich 14,50 Ja, abzüglich Personen in €pro Tag 14,50 €pro Tag Übergangsregl. Nein, nur noch bei Ja Ja Personen in Übergangsregl. 25 € 25 € analog SGB XI analog SGB XI wenn von monatlichen Einnahmen zu wenig verbleibt wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird wie Bund wie Bund wenn Eigenanteil überstiegen wird keine 100 - 750 €pro Jahr 80 €pro Jahr keine Antragsgrenze 60 €- 600 €pro Jahr 100 Eintritt vor dem 01.01.1999 wie Bund nein keine Antragsgrenze nein 80 €- 560 €/ Jahr mit Ausnahmen 200 keine 200 100 - 750 €pro Jahr 100 freie Heilfürsorge Beihilfe Beihilfe freie Heilfürsorge Eintritt vor dem nein 01.09.1970 freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge ab 41 €monatl. ArbeitgeberZuschuss -20% 17.000 €im vorletzen Kalenderjahr Beihilfe wie Bund Beihilfe wie Bund freie Heilfürsorge nein freie Heilfürsorge freie Heilfürsorge wie Bund nein wie Bund Steuerfreibetrag (8.652€), 20.450€ bei Heirat vor 2011, im vorletzten Jahr wie Bund wie Bund 16.000€im vorletzten Kalenderjahr wie Bund 18.000 €im Durchschnitt der letzen drei Jahre wie Bund wie Bund 18.000 €im vorletzten Kalenderjahr 18.000 €im vorletzten Kalenderjahr wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund wie Bund 2-Bett Zimmer Ja privatärztliche Behandlung empf. Krankenhaustagegeld Ja Pflege ambulant stationär Unterkunft/Verpflegung Allgemeines Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag Beihilfeanspruch für Arbeitneh. im öff. Dienst Anspruch Polizeianwärter Anspruch Polizeibeamte Beihilfekürzung wg. Beitragszuschuss (AG/RV) Höhe der Beihilfekürzung Einkommensgrenze Ehegatte Berücksichtigung Kind bis max. 25 Jahre + Wehr-/ 200 nein Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr. Beihilfe nein
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