International mobile Gastwissenschaftler/innen und ihre Gastgeber

International mobile Gastwissenschaftler/innen und ihre Gastgeber/innen an der HHU
Vor der Ankunft in Düsseldorf
Was ist zu tun und wer tut es?
1.
Kontakt
EURAXESS - European Commission
International mobile Gastwissenschaftler/innen mit Interesse an einem
Forschungsaufenthalt in der EU finden Informationen zu allen relevanten http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/services/index
Themen bei der EURAXESS-European Commission in Brüssel!!
EURAXESS - Deutschland für Forschende
Spezielle Informationen zu Deutschland (Einreise, Visa, Job, Steuern,
Krankenversicherung, Familie, Wohnung, Schule etc.) gibt EURAXESS - http://www.euraxess.de/en/index.php
Deutschland für Forschende.
Die Informationen werden ständig aktualisiert.
2.
Wann? Die Vorbereitungszeit für einen Forschungsaufenthalt dauert
mindestens sechs Monate und kann sich bis zu einem Jahr verlängern.
Gastgeber/in an der HHU und Gastwissenschaftler/in formulieren
schriftlich Zweck, Dauer und Finanzierung des geplanten Aufenthaltes.
Gastgeber/in an der HHU und Gastwissenschaftler/in
Wann? Sobald zwischen Gastgeber/in und Gastwissenschaftler/in
Einvernehmen herrscht.
3.
Gleichzeitig benennt Gastgeber/in eine/n Mitarbeiter/in (in der Folge
Betreuer/in genannt) für die unterstützende Betreuung des/der
Gastwissenschaftlers/in und teilt die Kontaktdaten dem/der
Gastwissenschaftler/in mit.
Betreuer/in NN aus dem gastgebenden Institut
4.
In Absprache mit dem/der Gastwissenschaftler/in informiert sich
Betreuer/in über passende Angebote der HHU für mitreisende
Familienmitglieder.
Ggf. unterstützt Betreuer/in den/die Gastwissenschaftler/in bei der
Registrierung von Kindern bis 6 Jahre beim i-Punkt Familie, um einen
Betreuungsplatz zu beantragen. Das Kita-Jahr beginnt jeweils im
August: die Wartezeit kann mehrere Monate dauern.
Ggf. unterstützt Betreuer/in den/die Gastwissenschaftler/in dabei,
schulpflichtige Kinder über die Kommunalstelle für Integration und
Bildung (KIB) anzumelden. In Deutschland besteht Schulpflicht.
5.
6.
7.
Wann? Ein bis zwei Monate, bevor Gastwissenschaftler/in den
Visumsantrag stellt.
Gastgeber/in an der HHU fertigt ein Einladungsschreiben an, mit dem
der/die Gastwissenschaftler/in das Visum beantragt (Art und Dauer des
Aufenthaltes, Finanzierung, vertragliche Bindung zwischen dem/der
Gastwissenschaftler/in und der HHU).
Wann? Ein bis zwei Monate, bevor Gastwissenschaftler/in den
Visumsantrag stellt.
Betreuer/in nimmt Kontakt mit dem International Office der HHU auf,
wenn Gastwissenschaftler/in Unterstützung bei der Wohnungssuche
oder bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten für die ersten
Tage wünscht.
Familienberatungsbüro der HHU; auf Wunsch findet die Beratung in
englischer Sprache statt (bitte bei [email protected] melden):
http://www.hhu.de/familienberatung
Broschüre „Studieren mit Kind“: http://www.hhu.de/smk
Beratung Studium und Familie: http://www.hhu.de/perspektive-familie
Navigator für Kindertagesstätten:
http://www.duesseldorf.de/jugendamt/ipunkt/kita-navigator/index.shtml
Landeshauptstadt Düsseldorf; Kommunalstelle für Integration und
Bildung KIB
https://www.duesseldorf.de/schulen/stichworte/kib.shtml
Gastgeber/in an der HHU
International Office; Hildegard Janssen
http://www.uni-duesseldorf.de/home/internationales/io/team.html
Wann? Spätestens, sobald der Reisetermin feststeht.
Tagungs- und Gästehäuser der HHU: http://www.uniduesseldorf.de/home/universitaet/strukturen/tagungs-undgaestehaeuser.html
Gastwissenschaftler/in informiert sich rechtzeitig über die notwendigen
Unterlagen für einen Visumsantrag und stellt diesen bei der Deutschen
Botschaft/dem Deutschen Konsulat im Heimatland.
Deutsche Botschaft oder Deutsches Konsulat im Heimatland
http://www.auswaertigesamt.de/EN/EinreiseUndAufenthalt/Uebersicht_node.html
Wann? Spätestens drei Monate vor der Ausreise aus dem Heimatland;
je früher desto besser!
EURAXESS - Deutschland für Forschende
http://www.euraxess.de/en/in_visum_einreise.php
8.
9.
Gastgeber/in stellt bei der Personalabteilung der HHU - D 3.1 den
Antrag auf Beschäftigung. Die Personalabteilung informiert, welche
Unterlagen erforderlich sind.
Wann? Mindestens zwei Monate vor Vertrags- und Arbeitsbeginn! Die
Mindestbearbeitungszeit in der Personalabteilung beträgt sechs
Wochen.
Ggf. ist eine Anerkennung der akademischen Zeugnisse nötig (s. Punkt
8, Personalabteilung). Wenn ja, beantragt Gastgeber/in oder
Gastwissenschaftler/in bei der Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB) die Anerkennung der akademischen
Zeugnisse. Beantragt Gastgeber/in die Anerkennung, ist diese
kostenfrei. Beantragt Gastwissenschaftler/in die Anerkennung selbst, ist
diese kostenpflichtig. Die Ausstellung des Anerkennungsbescheids
dauert mehrere Wochen bis zu Monaten.
Der Anerkennungsbescheid der ZAB bestimmt ggf. die spätere
Entgeltstufe (Vergütung).
Wann? Drei Monate vor der Abreise aus dem Heimatland.
Dezernat 3.1 - Wissenschaftliches Personal an der HHU: Frau Strerath
http://www.mitarbeiter.hhu.de/zuv-zentraleuniversitaetsverwaltung/dezernat-3-personal-d3/wissenschaftlichespersonal-31/team-abteilung-31.html
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der
Kultusminister Konferenz
http://www.kmk.org/information-inenglish/statement_of_comparability_for_foreign_higher_education_qualif
ications.html