International mobile Gastwissenschaftler/innen und ihre Gastgeber/innen an der HHU Vor der Ankunft in Düsseldorf Was ist zu tun und wer tut es? 1. Kontakt EURAXESS - European Commission International mobile Gastwissenschaftler/innen mit Interesse an einem Forschungsaufenthalt in der EU finden Informationen zu allen relevanten http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/services/index Themen bei der EURAXESS-European Commission in Brüssel!! EURAXESS - Deutschland für Forschende Spezielle Informationen zu Deutschland (Einreise, Visa, Job, Steuern, Krankenversicherung, Familie, Wohnung, Schule etc.) gibt EURAXESS - http://www.euraxess.de/en/index.php Deutschland für Forschende. Die Informationen werden ständig aktualisiert. 2. Wann? Die Vorbereitungszeit für einen Forschungsaufenthalt dauert mindestens sechs Monate und kann sich bis zu einem Jahr verlängern. Gastgeber/in an der HHU und Gastwissenschaftler/in formulieren schriftlich Zweck, Dauer und Finanzierung des geplanten Aufenthaltes. Gastgeber/in an der HHU und Gastwissenschaftler/in Wann? Sobald zwischen Gastgeber/in und Gastwissenschaftler/in Einvernehmen herrscht. 3. Gleichzeitig benennt Gastgeber/in eine/n Mitarbeiter/in (in der Folge Betreuer/in genannt) für die unterstützende Betreuung des/der Gastwissenschaftlers/in und teilt die Kontaktdaten dem/der Gastwissenschaftler/in mit. Betreuer/in NN aus dem gastgebenden Institut 4. In Absprache mit dem/der Gastwissenschaftler/in informiert sich Betreuer/in über passende Angebote der HHU für mitreisende Familienmitglieder. Ggf. unterstützt Betreuer/in den/die Gastwissenschaftler/in bei der Registrierung von Kindern bis 6 Jahre beim i-Punkt Familie, um einen Betreuungsplatz zu beantragen. Das Kita-Jahr beginnt jeweils im August: die Wartezeit kann mehrere Monate dauern. Ggf. unterstützt Betreuer/in den/die Gastwissenschaftler/in dabei, schulpflichtige Kinder über die Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) anzumelden. In Deutschland besteht Schulpflicht. 5. 6. 7. Wann? Ein bis zwei Monate, bevor Gastwissenschaftler/in den Visumsantrag stellt. Gastgeber/in an der HHU fertigt ein Einladungsschreiben an, mit dem der/die Gastwissenschaftler/in das Visum beantragt (Art und Dauer des Aufenthaltes, Finanzierung, vertragliche Bindung zwischen dem/der Gastwissenschaftler/in und der HHU). Wann? Ein bis zwei Monate, bevor Gastwissenschaftler/in den Visumsantrag stellt. Betreuer/in nimmt Kontakt mit dem International Office der HHU auf, wenn Gastwissenschaftler/in Unterstützung bei der Wohnungssuche oder bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten für die ersten Tage wünscht. Familienberatungsbüro der HHU; auf Wunsch findet die Beratung in englischer Sprache statt (bitte bei [email protected] melden): http://www.hhu.de/familienberatung Broschüre „Studieren mit Kind“: http://www.hhu.de/smk Beratung Studium und Familie: http://www.hhu.de/perspektive-familie Navigator für Kindertagesstätten: http://www.duesseldorf.de/jugendamt/ipunkt/kita-navigator/index.shtml Landeshauptstadt Düsseldorf; Kommunalstelle für Integration und Bildung KIB https://www.duesseldorf.de/schulen/stichworte/kib.shtml Gastgeber/in an der HHU International Office; Hildegard Janssen http://www.uni-duesseldorf.de/home/internationales/io/team.html Wann? Spätestens, sobald der Reisetermin feststeht. Tagungs- und Gästehäuser der HHU: http://www.uniduesseldorf.de/home/universitaet/strukturen/tagungs-undgaestehaeuser.html Gastwissenschaftler/in informiert sich rechtzeitig über die notwendigen Unterlagen für einen Visumsantrag und stellt diesen bei der Deutschen Botschaft/dem Deutschen Konsulat im Heimatland. Deutsche Botschaft oder Deutsches Konsulat im Heimatland http://www.auswaertigesamt.de/EN/EinreiseUndAufenthalt/Uebersicht_node.html Wann? Spätestens drei Monate vor der Ausreise aus dem Heimatland; je früher desto besser! EURAXESS - Deutschland für Forschende http://www.euraxess.de/en/in_visum_einreise.php 8. 9. Gastgeber/in stellt bei der Personalabteilung der HHU - D 3.1 den Antrag auf Beschäftigung. Die Personalabteilung informiert, welche Unterlagen erforderlich sind. Wann? Mindestens zwei Monate vor Vertrags- und Arbeitsbeginn! Die Mindestbearbeitungszeit in der Personalabteilung beträgt sechs Wochen. Ggf. ist eine Anerkennung der akademischen Zeugnisse nötig (s. Punkt 8, Personalabteilung). Wenn ja, beantragt Gastgeber/in oder Gastwissenschaftler/in bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) die Anerkennung der akademischen Zeugnisse. Beantragt Gastgeber/in die Anerkennung, ist diese kostenfrei. Beantragt Gastwissenschaftler/in die Anerkennung selbst, ist diese kostenpflichtig. Die Ausstellung des Anerkennungsbescheids dauert mehrere Wochen bis zu Monaten. Der Anerkennungsbescheid der ZAB bestimmt ggf. die spätere Entgeltstufe (Vergütung). Wann? Drei Monate vor der Abreise aus dem Heimatland. Dezernat 3.1 - Wissenschaftliches Personal an der HHU: Frau Strerath http://www.mitarbeiter.hhu.de/zuv-zentraleuniversitaetsverwaltung/dezernat-3-personal-d3/wissenschaftlichespersonal-31/team-abteilung-31.html Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusminister Konferenz http://www.kmk.org/information-inenglish/statement_of_comparability_for_foreign_higher_education_qualif ications.html
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