PDF, 507,0 kB - Leipziger Buchmesse

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN
IM RAHMEN VON „LEIPZIG LIEST“
„Leipzig liest“ ist ein von der Leipziger Messe GmbH (im Folgenden: „Leipziger Messe“ oder „LM“)
koordiniertes Lesefest, das parallel zur Leipziger Buchmesse / Manga Comic Con (im Folgenden auch:
„LBM“) an verschiedenen Orten in und um Leipzig, innerhalb und außerhalb des Messegeländes stattfindet.
An mehr als 350, von privaten und öffentlichen Gastgebern zur Verfügung gestellten Locations, werden
Lesungen, Präsentationen, Diskussionen u.ä. oder auch „Programmpunkte“) von unterschiedlichen
Veranstaltern durchgeführt.
Teil I: Teilnahmevoraussetzungen
Die Leipziger Buchmesse steht für das Recht auf freie Meinungsäußerung, geschützt durch das
Grundgesetz und durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die LM übt keine Zensur aus. Die
Präsentation strafrechtlich verbotener Werke ist unzulässig. Als jugendgefährdend indizierte Produkte,
Medien und Präsentationen dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Teilnahmevoraussetzung ist die Anmeldung einer oder mehrerer Veranstaltungen durch den Veranstalter
unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen und der „Hinweise zur Veranstaltungsanmeldung“.
1. Veranstalter
Die Teilnahme am Programm von Leipzig liest ist Ausstellern und Partnern der Leipziger Buchmesse
2016 vorbehalten.
Die LM vermittelt Veranstaltern Kontakte zu Gastgebern, die bereit sind, eine Location für die Durchführung
der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Der Vertragsschluss mit dem Gastgeber, die Vereinbarung der
Nutzungsmodalitäten der Location ist ausschließlich Sache des Veranstalters. Sofern LM nicht selbst
Gastgeber ist, wird LM selbst nicht Vertragspartner im Verhältnis zwischen Veranstalter und Gastgeber. Die
LM ist Gastgeber auf dem Messegelände. Die Veranstaltungsorte werden bei Bedarf mit einer
Beschallungsanlage ausgestattet. Weitere technische Anforderungen (z.B. Beamer) sind ggf. durch den
Veranstalter auf eigene Rechnung zu bestellen.
2. Anmeldung
Nur Veranstaltungen, die bis zum Anmeldeschluss am 1. November („Kinder- und Jugendprogramm“,
FOKUS Bildung) bzw. 30. November 2015 (Gesamtprogramm ‚Leipzig liest‘, Fachprogramm und MangaComic-Con) online unter www.leipziger-buchmesse.de/anmeldung gemeldet sind, können
im
Programm berücksichtigt werden. Die termingerechte Anmeldung setzt voraus, dass die Formulare
vollständig ausgefüllt werden. Die Anmeldung ist ein
verbindlicher Antrag auf Eintragung in das
Programmheft und eine verbindliche Anfrage an den Gastgeber.
Leipziger Buchmesse / Leipzig liest, c/o Leipziger Messe GmbH PF 10 07 20 D-04007 Leipzig / Messe-Allee 1 D-04356 Leipzig
Telefon: +49 (0) (3 41) 6 78-80 15
Telefax: +49 (0) (3 41) 6 78-80 12
E-Mail: [email protected] Internet: www.leipzigerbuchmesse.de/leipzig-liest.de www.manga-comic-con.de
3. Auswahl
Die LM kann unter allen eingegangenen Anmeldungen eine Vorauswahl treffen. Hierbei werden primär
die Hauptaussteller der Leipziger Buchmesse 2016 bzw. die vom Veranstalter gewünschten Gastgeber
berücksichtigt. Aussteller des Gemeinschaftsstandes „Klein- und Selbstverlage“ können keine
Veranstaltungen anmelden. Aussteller der Autoren- Gemeinschaftspräsentation können ausschließlich an
der zugehörigen „Leseinsel der Autoren“ Veranstaltungen durchführen. Mitaussteller können nur
vorbehaltlich freier Kapazitäten bedacht werden. Zusätzlich gelten u.a. folgende Auswahlkriterien:
Aktualität des Buchtitels und Relevanz in Bezug auf aktuelle Kommunikationsthemen der Leipziger
Buchmesse / Manga Comic Con (z.B. Länder- oder Themenschwerpunkte).
4. Eintragungsbestätigung für das Programmheft
Der Vertrag zwischen LM und dem Veranstalter über die Eintragung im Programmheft kommt zustande,
wenn LM dem Veranstalter die Eintragung mit Übersendung des Korrekturabzugs bestätigt. Die
Bestätigung kann auch schlüssig durch Veröffentlichung im Programmheft erklärt werden.
Die Eintragungsbestätigung der LM ist unabhängig von dem Vertrag zwischen Veranstalter und
Gastgeber gemäß Ziff. 5. Sollte der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Gastgeber nicht
zustande kommen oder unwirksam werden, lässt dies den Vertrag über die Veröffentlichung unberührt.
5. Bestätigung durch den Gastgeber
Der Gastgeber ist in seiner Entscheidung, ob er den Veranstaltungsort für die Durchführung der
Veranstaltung zur Verfügung stellen will, frei. Ein Anspruch des Veranstalters auf Durchführung der
Veranstaltung gegenüber dem Gastgeber besteht, solange der Gastgeber dem Veranstalter nicht selbst
verbindlich zugesagt hat, nicht.
Teil II: Veröffentlichung
Die Programme erscheinen gedruckt und in Form einer Veranstaltungsdatenbank online.
1.) Programmhefte
Neben dem Programmheft „Leipzig liest“ erscheinen folgende Programmhefte:
-
„Kinder- und Jugendprogramm“
-
„Fortbildungsprogramm Fokus BILDUNG für Lehrer und Erzieher“
-
„Fachprogramm“ für die Buchbranche im Ausstellerverzeichnis der Leipziger
Buchmesse
-
„Manga- Comic- Con“ (ConBuch)
2.) Redaktionsschluss
Für die Programmhefte „Leipzig liest“, „Fachprogramm“ und „Manga-Comic-Con“ ist der 15. Januar 2016
und für das „Kinder- und Jugendprogramm“ und das „Fortbildungsprogramm Fokus BILDUNG für Lehrer
und Erzieher“ der 01. Dezember 2015 Redaktionsschluss. Eine redaktionelle Bearbeitung der
Veranstaltungseinträge behält sich die LBM vor.
Leipziger Buchmesse / Leipzig liest, c/o Leipziger Messe GmbH PF 10 07 20 D-04007 Leipzig / Messe-Allee 1 D-04356 Leipzig
Telefon +49 (0) (3 41) 6 78-80 15
Telefax +49 (0) (3 41) 6 78-80 12
E-Mail: [email protected]
Internet: www.leipzigerbuchmesse.de/leipzigliest, www.manga-comic-con.de
Anmeldungen nach dem jeweiligen Redaktionsschluss finden keinen Eingang mehr in das gedruckte
Programmheft. Bei Bedarf (Veränderung der Veranstaltungsdaten, Krankheit des Autors etc.) werden
Veranstaltungen noch bis zum Veranstaltungsbeginn online korrigiert bzw. fortgeschrieben.
3.) Eintragungsgebühr
Für jede angemeldete Veranstaltung, die im Programmheft und/oder im Internet veröffentlicht wird,
berechnet LM eine Eintragungsgebühr in Höhe von 29 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer,
derzeit 19%. Für Veranstaltungen im Rahmen der Manga-Comic-Con und für das Fachprogramm werden
keine Eintragungsgebühren berechnet. Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach der Leipziger
Buchmesse 2016.
4.) Veröffentlichung von Fotos der Mitwirkenden
Der Veranstalter versichert durch die Überlassung und Freigabe der Bilder, dass er über das
uneingeschränkte Nutzungsrecht hierüber verfügt und dass Rechte Dritter nicht berührt sind oder die
abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind, bzw. es eines solchen
Einverständnisses nicht bedarf (§ 23 KunstUrhG). Der Veranstalter stellt LM von sämtlichen
Haftungsverbindlichkeiten frei, die aus o.g. Rechtsverletzung entstehen könnten.
Teil III: Durchführung der Veranstaltungen
Veranstaltungen auf dem Messegelände finden in der Regel während der Besucheröffnungszeiten im
Zeitraum von 10:00 bis 18:00 Uhr statt, solche im Stadtgebiet meist ab 18:00 Uhr. Die
Veranstaltungsdauer auf dem Messegelände beträgt i.d.R. 30 Minuten.
1.) Kaufmännische Verantwortung des Veranstalters
Der Veranstalter ist für die Organisation und Durchführung seiner Veranstaltung verantwortlich. Er trägt
das wirtschaftliche Risiko allein. Dem Veranstalter obliegt die Entscheidung über Eintrittspreise ggf. in
Abstimmung mit dem Gastgeber, wenn seine Veranstaltung außerhalb des Messegeländes stattfindet.
Veranstalter sind, soweit nicht anderes vereinbart, für die Durchführung der Veranstaltung und damit
verbundener Kosten verantwortlich, insbesondere für:
-
den Inhalt,
-
die Moderation der Veranstaltung,
-
die Betreuung der Mitwirkenden und deren Sicherheit,
-
die Übernahme der Reise- und Übernachtungskosten,
-
die Honorare,
-
ggf. Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA/ VG Wort und evtl. anfallende
Gebühren
-
ggf. Abgaben an die Künstlersozialkasse.
2.) Sicherheit bei Veranstaltungen außerhalb des Messegeländes
Für die Sicherheit des Bauwerks, ggf. die Einholung baurechtlicher Genehmigungen ist der Gastgeber
verantwortlich. Der Veranstalter ist für die veranstaltungsspezifischen Risiken (Brandschutz, Freihaltung
Leipziger Buchmesse / Leipzig liest, c/o Leipziger Messe GmbH PF 10 07 20 D-04007 Leipzig / Messe-Allee 1 D-04356 Leipzig
Telefon +49 (0) (3 41) 6 78-80 15
Telefax +49 (0) (3 41) 6 78-80 12
E-Mail: [email protected]
Internet: www.leipzigerbuchmesse.de/leipzigliest, www.manga-comic-con.de
der Rettungswege etc.) verantwortlich. Das Hausrecht in Bezug auf die Veranstaltungsdurchführung wird
vom Gastgeber ausgeübt, sofern nicht anders vereinbart.
3.) Lautstärke
Die Lautstärke bei Veranstaltungen auf dem Messegelände darf 70 dB(A) nicht überschreiten.
Die Veranstalter des Lesefestes ‚Leipzig liest’ stellen auf dem Messegelände und in der Stadt Räume
bzw. Veranstaltungsforen zur Verfügung, die nach Absprache mit einer Beschallungsanlage ausgestattet
werden können.
4.) Besondere Bestimmungen für Büchertische und Signierstunden
Der Buchverkauf auf dem Messegelände (z.B. an den Büchertischen zu Veranstaltungen in den
Messeforen oder Signierstunden am Stand) werden von der Messebuchhandlung betreut. Bei
Rückfragen
zu
Büchertischen und Signierstunden
wenden sich
die
Verlage
direkt an
die
Messebuchhandlung (siehe Ansprechpartnerliste).
Teil IV: Datenschutz
Die in der Anmeldung angegebenen Daten werden von der LM unter Beachtung der Datenschutzgesetze
und anderer Rechtsvorschriften zum Zweck der Kundenbetreuung und Informationsbereitstellung durch
die LM und Dritte verarbeitet. Das Recht zum Werbewiderspruch bleibt unberührt.
Leipzig, September 2015
Leipziger Buchmesse / Leipzig liest, c/o Leipziger Messe GmbH PF 10 07 20 D-04007 Leipzig / Messe-Allee 1 D-04356 Leipzig
Telefon +49 (0) (3 41) 6 78-80 15
Telefax +49 (0) (3 41) 6 78-80 12
E-Mail: [email protected]
Internet: www.leipzigerbuchmesse.de/leipzigliest, www.manga-comic-con.de