Preisblatt Sondertarif Meerio BestStrom - Meerane Stand: 01.08.2015 Die Stadtwerke Meerane GmbH bietet Strom zu den unten genannten Preisen für Meerane an: Sondertarif: Meerio BestStrom – M mit Energiepreisgarantie und Treuebonus Einheiten Preisstufe I Jahresverbrauch kleiner 10.000 kWh Preisstufe II Jahresverbrauch größer 10.000 kWh Grundpreis * €/Monat netto (brutto) 7,60 (9,04) 9,97 (11,87) Arbeitspreis ct/kWh netto (brutto) 13,98 (16,64) 13,68 (16,28) Stromsteuer ct/kWh netto (brutto) 2,05 (2,44) 2,05 (2,44) EEG - Umlage ct/kWh netto (brutto) 6,17 (7,34) 6,17 (7,34) Gesamtsumme ct/kWh netto (brutto) 22,20 (26,42) 21,90 (26,06) Preisbestandteile * Grundpreis inkl. 5 % Treuebonus im 1. Jahr. Der Grundpreis ohne Rabatt beträgt pro Monat in Preisstufe I netto 8,00 € (brutto 9,52 €) und in Preisstufe II netto 10,50 € (brutto 12,50 €). Treubonus jeweils zum 01.01. eines Jahres: 5 % (im 1. Jahr), 10 % (im 2. Jahr), 15 % (ab dem 3. Jahr). Der Preis im Sondertarif Meerio BestStrom setzt sich zusammen aus den festen Preisbestandteilen Grundpreis und Arbeitspreis zuzüglich EEG – Umlage, Strom- und Umsatzsteuer. Im Sondertarif Meerio BestStrom gilt auf die festen Preisbestandteile Grundpreis (netto) und Arbeitspreis (netto) eine Preisgarantie bis mindestens 31.12.2017. Die EEG – Umlage, Strom- und Umsatzsteuer (derzeit 19%) werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Die oben genannten Preise gelten bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Bei Überweisung wird eine Kostenpauschale in Höhe von 1,00 € (1,19 € brutto) / Monat erhoben. Alle mit brutto genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die darin enthaltene Umsatzsteuer beträgt 19 %. Vertragslaufzeit Der Vertrag Meerio BestStrom läuft bis zum 31.12.2016 (Grundlaufzeit). Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Auftragserteilung Ich beauftrage die Stadtwerke Meerane GmbH zu deren umseitig abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen und zu den im Preisblatt genannten Konditionen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu beliefern. Vollmacht Gleichzeitig bevollmächtige ich die Stadtwerke Meerane GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen. Stadtwerke Meerane GmbH, Obere Bahnstr. 10, 08393 Meerane Nutzen Sie unsere persönliche Beratung im Kundencenter von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, telefonisch unter 03764 7917-51 oder per Mail [email protected] Zusatzvereinbarung zu Meerio BestStrom - Meerane Stand: 01.08.2015 Die Stadtwerke Meerane GmbH bietet Strom zu den unten genannten Preisen für Meerane an: Meerio BestStrom – TOP16 Preisbestandteile Grundpreis Arbeitspreis Stromsteuer EEG - Umlage Gesamtsumme Einheiten €/Monat ct/kWh netto (brutto) ct/kWh netto (brutto) ct/kWh netto (brutto) ct/kWh netto (brutto) Netto Brutto Meerio BestStrom – TOP16 online Netto Brutto 8,00 9,52 7,50 8,93 13,28 15,80 12,98 15,45 2,05 2,44 2,05 2,44 6,17 7,34 6,17 7,34 21,50 25,58 21,20 25,23 Der Preis der Zusatzvereinbarung setzt sich zusammen aus den festen Preisbestandteilen Grundpreis und Arbeitspreis mit Preisgarantie bis 31.12.2016 zuzüglich E EEG – Umlage, Strom- und Umsatzsteuer (derzeit 19 %), welche in der jeweils gültigen Höhe berechnet werden. Die genannten Preise gelten bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Bei Überweisung wird eine Kostenpauschale in Höhe von 1,00 € (1,19 € brutto) / Monat erhoben. Alle mit brutto genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die darin enthaltene Umsatzsteuer beträgt 19 %. Voraussetzungen für die Lieferung nach dieser Zusatzvereinbarung: 1. Ein abgeschlossener Stromlieferungsvertrag im Sondertarif Meerio BestStrom. 2. Das Angebot ist auf eine Gesamtmenge begrenzt. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 3. Die Vereinbarung wird erst wirksam, wenn sie von der Stadtwerke Meerane GmbH bestätigt wurde. Die Bestätigung erfolgt in Textform. 4. Soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Regelungen des Stromlieferungsvertrages Meerio BestStrom. Laufzeit dieser Vereinbarung, Weiterversorgung im Rahmen des Stromlieferungsvertrages Meerio BestStrom: Diese Vereinbarung beginnt zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum (in der Regel am Ersten dem Auftragseingang folgenden Monats) und endet am 31.12.2016. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung ist eine ordentliche Kündigung des Stromlieferungsvertrags Meerio BestStrom einschließlich dieser Vereinbarung nicht zulässig. Der Stromlieferungsvertrag Meerio BestStrom kann mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende der Zusatzvereinbarung in Textform gekündigt werden. Das im Zusammenhang mit Umzügen bestehende Sonderkündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Wird das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, so endet der Stromlieferungsvertrag Meerio BestStrom einschließlich dieser Vereinbarung. Nach Ablauf der Vereinbarung wird der Kunde im Rahmen des Stromlieferungsvertrages Meerio BestStrom weiter mit Strom versorgt. Stadtwerke Meerane GmbH, Obere Bahnstr. 10, 08393 Meerane Nutzen Sie unsere persönliche Beratung im Kundencenter von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, telefonisch unter 03764 7917-51 oder per Mail [email protected] Allgemeine Vertragsbedingungen zum Sondertarif Meerio BestStrom 1. 1.1 1.2 1.3 Voraussetzungen für die Stromlieferung Die Verbrauchsstelle muss im Liefergebiet der Stadtwerke Meerane liegen. Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch durch den Kunden in Niederspannung ohne Leistungsmessung. Es darf kein wirksamer Stromlieferungsvertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. 2. Vertrag 2.1 Der Stromlieferungsvertrag kommt mit der Übersendung einer Vertragsbestätigung durch die Stadtwerke Meerane zustande und wird zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum aufgenommen (in der Regel am Ersten des auf den Auftragseingang übernächsten Monats, jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden im Auftrag gewünschten Termin). Sie endet frühestens mit Ablauf der Grundlaufzeit. 2.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3 Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen auf das Ende eines Monats. 2.4 Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail). 2.5 Die Stadtwerke Meerane behalten sich das Recht vor, zur Bonitätsprüfung bei der Schufa Holding AG eine Auskunft einzuholen. Bei der Erteilung von Auskünften kann die Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen. 2.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind die Stadtwerke Meerane berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten, auch als Pauschale, an den Kunden weiter zu berechnen. Sofern der Kunde seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen, trotz Mahnung nicht nachkommt, sind die Stadtwerke Meerane berechtigt, die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. Dem Kunden wird eine Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angekündigt und der Beginn der Unterbrechung spätestens drei Werktage vor der Unterbrechung angekündigt. Die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung sind vom Kunden in der vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegten Höhe zu ersetzen. 2.7 Die Stadtwerke Meerane sind berechtigt, den Liefervertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform zu kündigen, wenn der Kunde sich mit einer fälligen Zahlung (Abschlag, Jahresrechnung) mehr als 14 Tage in Verzug befindet, die Stadtwerke Meerane von einer erteilten Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschriftmandat nicht oder nicht vollständig Gebrauch machen können oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist. 2.8 Die Stadtwerke Meerane werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. 3. Preise 3.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. 3.2 Der Strompreis versteht sich zuzüglich der EEG-Umlage, der Strom- und der Umsatzsteuer. Die EEG-Umlage, Strom- und Umsatzsteuer werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet. 3.3 Änderungen der EEG-Umlage, der Strom- und der Umsatzsteuer berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages. 3.4 Informationen über die jeweils aktuellen Preise sind im Kundencenter, Obere Bahnstraße 10, 08393 Meerane, erhältlich und können auch im Internet unter www.sw-meerane.de abgerufen werden. 4. Verbrauchsabrechnung 4.1 Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich einmal jährlich kostenfrei. Abweichend hiervon bieten die Stadtwerke Meerane dem Kunden kostenpflichtig eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Abrechnung an. Informationen über die Kostenpauschale für jede zusätzliche Abrechnung können dem beigefügten Preisblatt entnommen werden. 4.2 Das Abrechnungsjahr wird von den Stadtwerken Meerane festgelegt. Zwischenzeitlich leistet der Kunde Abschlagszahlungen. Die Höhe der Abschläge wird auf der Grundlage des voraussichtlichen oder tatsächlichen Verbrauchs von den Stadtwerken Meerane festgelegt und dem Kunden mitgeteilt. 4.3 Rechnungen und Abschläge werden zu dem angegebenen Zeitpunkt fällig. Guthaben werden mit dem 1. Abschlag des Folgezeitraumes verrechnet oder zu diesem Termin an den Kunden überwiesen. 5. Haftung 5.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, die Stadtwerke Meerane GmbH von der Leistungspflicht befreit. Ansprüche können in diesem Fall gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. 5.2 Die Haftung der Stadtwerke Meerane GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 6. Verschiedenes 6.1 Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedarf der Textform. 6.2 Anpassungen des Vertrages, werden dem Kunden mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Anpassung in Textform zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassungen ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Die Stadtwerke Meerane GmbH ist verpflichtet, den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen. 6.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 7. Datenschutz 7.1 Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden von den Stadtwerken Meerane automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwendet und ggf. übermittelt. 8. Beschwerde, Verbraucherschlichtungsstelle 8.1 Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen an die Beschwerdestelle der Stadtwerke Meerane GmbH, Obere Bahnstraße 10, 08393 Meerane, Tel. 03764 / 7917-54, E-Mail: [email protected], zu wenden. 8.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, wird seine Beschwerde innerhalb vier Wochen beantwortet. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so wird die Stadtwerke Meerane GmbH die Gründe in Textform darlegen. 8.3 Für den Fall, dass der Beschwerde nicht abgeholfen werden kann, kann der Kunde als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der „Schlichtungsstelle Energie e.V.“, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. 030/2757240-0, E-Mail: [email protected], einreichen. 8.4 Ferner kann sich der Kunde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030/22480-500, E-Mail [email protected], zu wenden. Stadtwerke Meerane GmbH, Obere Bahnstr. 10, 08393 Meerane Nutzen Sie unsere persönliche Beratung im Kundencenter von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, telefonisch unter 03764 7917-51 oder per Mail [email protected] Informationen zur Abrechnung 1. Abrechnung des Stromverbrauchs In den Sondertarifen erfolgt innerhalb der Preisstufen eine Bestabrechnung. Die Stadtwerke Meerane rechnen ihren Kunden automatisch bei jeder Abrechnung in der jeweils für ihn günstigsten Preisstufe ab. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich jährlich. Die Kosten der jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Nach Kundenwunsch – in Textform – kann die Abrechnung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu einem Entgelt von netto 12,00 € (brutto 14,28 €) pro zusätzlicher Abrechnung erfolgen. Das Abrechnungsentgelt beträgt somit bei halbjährlicher Abrechnung netto 12,00 € (brutto 14,28 €), bei vierteljährlicher Abrechnung netto 36,00 € (brutto 42,84 €) und bei monatlicher Abrechnung netto 132,00 € (brutto 157,08 €) pro Jahr. 2. Konzessionsabgabe Die Stadtwerke Meerane zahlen Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Sonstiges Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Auf unserer Internetseite www.sw-meerane.de und www.ganz-einfach-energiesparen.de haben wir deshalb Hinweise, Kontaktinformationen und Tipps für Sie eingestellt. Weitere Informationen über Energiedienstleister, Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen und zu Energieaudits erhalten Sie außerdem auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Stadtwerke Meerane GmbH, Obere Bahnstr. 10, 08393 Meerane, Tel. 03764/7917-0, Fax 03764/7917-19, [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Stadtwerke Meerane GmbH, Obere Bahnstr. 10, 08393 Meerane Nutzen Sie unsere persönliche Beratung im Kundencenter von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, telefonisch unter 03764 7917-51 oder per Mail [email protected] Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt , zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleitungen entspricht. Muster Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) Stadtwerke Meerane GmbH Obere Bahnstraße 10 08393 Meerane, Fax: 03764/7917-19 [email protected] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*): …………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………./……………………….. Bestellt am (*)/erhalten am (*) ………………………………………………….. Name des/der Verbraucher(s) ………………………………………………….. Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ………………………………………………….. Datum ………………………………………………….. Unterschriftszeile (*) unzutreffendes streichen. Stadtwerke Meerane GmbH, Obere Bahnstr. 10, 08393 Meerane Nutzen Sie unsere persönliche Beratung im Kundencenter von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, telefonisch unter 03764 7917-51 oder per Mail [email protected]
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