Gebäudeversicherung | Wohngebäude-Konzept L Basisschutz für Ihr Gebäude Das Wohngebäude-Konzept L bietet finanziellen Basisschutz zu günstigen Konditionen. Für welche Zielgruppe ist diese Versicherung wichtig? Für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die nach einer kostengünstigen Alternative suchen, aber dennoch nicht auf guten Basisschutz verzichten wollen, eignet sich unser Wohngebäude-Konzept L. Welche Erweiterungen gibt es? Das Wohngebäude-Konzept L beinhaltet die Standardbedingungen des Verbandes und schließt darüber hinaus weitere Leistungen ein. Im Rahmen der Feuerversicherung werden ersetzt: Nutzwärmeschäden Überspannungsschäden durch Blitz Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgängerschäden) Für Bruchschäden innerhalb von Gebäuden gilt Bruch von innenliegenden Regenwasserableitungs- oder Lüftungsrohren Für Bruchschäden außerhalb von Gebäuden gilt: Bruchschäden an Rohren von Regenwassernutzungsanlagen Für Nässeschäden gilt: Austritt von Regenwasser aus Regenwassernutzungsanlagen Austritt von Regenwasser aus innenliegenden Regenwasserableitungsrohren Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Wasserbetten und Aquarien Bei Einschluss von Elementarschäden (Klausel 7279) gilt: Versichert sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch etc. Neben Schneedruck sind auch Dachlawinen mitversichert Keine pauschale Wartezeit Kein Elementarschaden-Selbstbehalt Versicherte Sachen: Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Anlagen der oberflächigen Geothermie Mitversichert Garagen und Carports Versicherte Kosten: Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zu 50.000 Versichert ist auch das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken Stand: 23.04.2016 Seite: 1 von 2 Gebäudeversicherung | Wohngebäude-Konzept L Basisschutz für Ihr Gebäude Mehrkosten: Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen Mehrkosten durch Preissteigerung Mietausfall: Mietausfall bis 12 Monate Mietausfall auch bei Mietbeginn nach Schadeneintritt Ortsüblicher Mietwert, auch bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung Entschädigungsberechnung: 4 zulässige Methoden der Wohnflächenberechnung Kostenerstattung über die Versicherungssumme hinaus ohne Gesamtbegrenzung Obliegenheiten: Kunde darf Gefahrerhöhung auch ohne Zustimmung des Versicherers vornehmen Verzicht auf Kündigung mit sofortiger Wirkung wegen Gefahrerhöhung Anzeigepflicht nur für ausdrücklich geregelte Fälle Allgemeine Bedingungen B01: Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden Künftige Verbesserungen der B01 und B36 gelten automatisch Leistungsgarantie gegenüber der GDV-Musterbedingungen Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse Soweit keine Begrenzung gegeben ist, werden versicherte Schäden immer in vollem Umfang ersetzt! Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Übersicht nur eine Kurzbeschreibung der versicherbaren Leistungen bieten kann. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Alle Highlights der Bedingungen XXL im Vergleich mit den Highlights der Konzepte L und XL finden Sie auf unserer "Überblick Wohngebäude L, XL und XXL" Fragen zu unseren Gebäudeversicherungen beantwortet Ihnen gerne auch der Stand: 23.04.2016 Seite: 2 von 2 Fachmann vor Ort.
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