Protokoll: Fachschaftsrat Protokollant: Anwesende: Datum: Zeit: Ort: 03.09.2015 16:00 Uhr C 1.005 Tino Hübner Lisa Weise, Franziska Warich, Franz Vergöhl, Phillip Diestel, Tino Hübner, Lisa Schnau, Farina Weiher, Ingo von Eitzen (WiPsy), Kristin Prinzke Tagesordnungspunkte TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 1: Ersti-Tage Besetzung von Gremien Änderung der Satzung Zusammenarbeit - FGV WiPsy TOP 5 TOP 6 TOP 7 Zusammenarbeit - Professional School akademische und studentische Wahlen Verschiedenes Ersti-Tage Die Planungen für LBS SozPäd und GHR laufen derzeit auf Hochtouren. Das AStAWohnzimmer, das Plan B, das MuFuZi sowie der Seminarraum C 9.102 wurden gemietet bzw. reserviert. Es muss hierfür noch eingekauft werden. Die Tagesplanung steht bei beiden Teams. TOP 2: Besetzung von Gremien Eine Liste mit den Mitgliedern für die verschiedenen Gremien ist als ANLAGE 1 vorhanden. Tino wird diese Timo Wienstroth (studentisches FKR-Mitglied) und Frau Hitz (Dekanat) weiterleiten, sodass diese in der Oktober-Sitzung gewählt werden können. TOP 3: Änderung der Satzung Franz und Tino haben die Satzung überarbeitet. Tino stellt die Einzelheiten vor. Es erfolgt eine Diskussion mit anschließender Abstimmung: 8/0/0 Die neue Satzung ist in ANLAGE 2 vorhanden. TOP 4: Zusammenarbeit - FGV WiPsy Ingo stellt den neuen Studiengang "Psychologie (Grundlagen)" vor. Von den Anwesenden wird eine Zusammenarbeit befürwortet. Auch die Fachgruppenvertretung WiPsy wünscht sich langfristig eine Zusammenarbeit. TOP 5: Zusammenarbeit - Professional School Es besteht die Möglichkeit verschiedene Gremien durch die Professional School zusetzen. Langfristig sollte hier eine Zusammenarbeit bestehen. Es wird versucht Kontakte dorthin aufzubauen. TOP 6: akademische und studentische Wahlen Ende November finden die akademischen und studentischen Wahlen statt. Zu den diesjährigen akademischen Wahlen gehören Senat und Fakultätsrat. Zu den diesjährigen studentischen Wahlen gehören die Fachgruppenvertretungen. Bis Ende Oktober müssen Wahlvorschläge eingereicht werden. Es ist sehr sinnvoll, wenn jede FGV maximal fünf Personen [im Einvernehmen] aufstellt, sodass keine Wahl stattfinden muss, sondern diese automatisch gewählt sind. Zur FakultätsratWahl soll aus jedem Studiengang mindestens ein*e Student*in gefunden werden, sodass jeder Studiengang vertreten ist. Seite 1 von 2 TOP 7: Verschiedenes Es sind alle Merchan Dise-Artikel bestellt. Diese werden in den nächsten Wochen ankommen. Bis zu den nächsten Treffen soll sich überlegt werden, wie damit umgegangen wird. nächster Termin: 18.11.2015 16:00 Uhr Seite 2 von 2 C 1.209 ANLAGE 1 GREMIUM Zentrale Studienkommission (ZSK) College HAUPTAMTLICH 1. SozPäd Graduate School 1. SozPäd Professional School 1. Studienkommission (StuKo) Nachhaltigkeit 1. GHR Bildung - Bachelor (B.A.) 1. SozPäd 2. SozPäd 3. GHR Bildung - Master (M.A. / M.Ed.) 1. GHR 2. SozPäd 3. GHR Leuphana und Komplementär 1. SozPäd Prüfungsausschuss (PA) Bildung - Bachelor (B.A.) 1. SozPäd Bildung - Master (M.A. / M.Ed.) 1. SozPäd Nachhaltigkeit 1. GHR Sarah Ressel Maximillian Klingner HIER FEHLST DU! Christine Lade Alexandra Mühe Tino Hübner Nicole Grünnig Christine Lade Maximillian Klingner Dana Farina Weiher Sarah Ressel Jessica Grosser Franziska Warich Christine Lade VERTRETUNG 1. SozPäd 1. SozPäd 1. 1. GHR Tino Hübner Christoph Schönfeldt HIER FEHLST DU! Dana Farina Weiher 1. HIER FEHLST DU! 2. HIER FEHLST DU! 3. SozPäd 1. GHR 2. SozPäd 3. BiWi 1. SozPäd 1. SozPäd 1. BiWi 1. GHR Sarah Ressel Shari von Kroge Christoph Schönfeldt Katharina Zauner Tino Hübner Patrick Bielski Lisa Weise HIER FEHLST DU! Forschungskommission 1. Promo Phillip Diestel 1. SozPäd Benjamin Hüper Haushalts- und Planungskommission 1. GHR Christine Lade 1. SozPäd Christoph Schönfeldt Zukunftszentrum Lehrerbildung (ZZL) 1. SozPäd 2. GHR 3. GHR Sarah Ressel Nicole Grünnig Christine Lade 1. SozPäd 2. SozPäd 3. Christoph Schönfeldt Alexandra Mühe HIER FEHLST DU! Studienqualitätskommission 1. SozPäd Timo Wienstroth 1. SozPäd Christoph Schönfeldt Masterauswahlkommission 1. BiWi Lisa Weise 1. GHR Christine Lade Satzung der Fachschaft ANLAGE 2 "Fachschaft Bildung" der Leuphana Universität Lüneburg §1 Allgemeines (1) Diese Satzung regelt als Leitfaden die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Fachschaft "Fachschaft Bildung" (nachfolgend "Fachschaft" genannt) der Leuphana Universität Lüneburg. Ihr zu Grunde liegen die Satzung der Studierendenschaft der Leuphana Universität Lüneburg, welche auf Basis des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (nachfolgend NHG genannt) verfasst ist, insbesondere die Bestimmung des Abschnittes IV. (2) Beschlüsse und Abstimmungen werden, sofern in den jeweiligen Bestimmungen nicht anders beschrieben, mit den Mitgliedern des Fachschaftsrates gefasst. (3) Satzungsänderungen müssen mit ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Auf entsprechende Tagesordnungspunkte ist in der Einladung gesondert hinzuweisen. (4) Fachschaften treffen stellvertretend für ihnen angeschlossene FGVen Entscheidungen, sofern die jeweiligen FGVen keinen eigenen Beschluss fassen. §2 Mitgliedschaft (1) Die Fachgruppenvertretungen (nachfolgend FGV genannt) für die Studiengänge a) b) c) Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik (B.A.) Lehren und Lernen (B.A.) Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (M.Ed.) d) Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik (M.Ed.) e) Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) f) Lehramt an Realschulen (M.Ed.) g) Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) h) Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) i) Bildungswissenschaft - Educational Sciences (M.A.) der Fakultät Bildung der Leuphana Universität Lüneburg geben sich im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach dem NHG diese Satzung. (2) Mitglied der Fachschaft sind die FGVen der in §2 Abs. 1 genannten Studiengänge sowie auf Beschluss mit einfacher Mehrheit weitere FGVen. (3) Weitere FGVen können Mitglied der Fachschaft werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft zur Fachschaft ist in schriftlicher Form durch die FGVen dem Fachschaftsrat vorzulegen oder durch ein Mitglied der Fachschaft in einer Sitzung des Fachschaftsrates zu stellen. Über den Beitritt wird mit einfacher Mehrheit entschieden. (4) Auch Fachgruppen sind bis zu einem Austrittsbeschluss der FGV Mitglied der Fachschaft. Der Antrag ist in schriftlicher Form vorzulegen. (5) Organe der Fachschaft sind: a) Fachschaftsrat b) Vorstand der Fachschaft c) Arbeitsgruppen Satzung der Fachschaft "Fachschaft Bildung" der Leuphana Universität Lüneburg §3 Fachschaftsrat (1) Der Fachschaftsrat (nachfolgend FSR genannt) ist das beschlussfassende Gremium der Fachschaft. Er kann Befugnisse durch ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder an den Vorstand der Fachschaft übertragen. (2) Der FSR setzt sich aus den gewählten Mitgliedern der FGVen zusammen. (3) Die einzelnen FGVen können Studierende für den FSR nachbenennen. Die nachbenannten Studierenden sind Mitglied des FSR. Außerdem können weitere Studierende Mitglied des FSR durch eine einfache Mehrheit werden. (4) Es wird mit einfacher Mehrheit eine*n Vorsitzende*n sowie eine Vertretung des FSR gewählt, der*die die Sitzungen des FSR vorbereitet und die Moderation übernimmt. (5) Der FSR trifft sich in regelmäßigen Abständen. Der Termin des jeweils folgenden Treffens wird, falls nichts anderes vereinbart wird, bei der Sitzung des FSR festgelegt. Über die Treffen sind alle Mitglieder der Fachschaft in geeigneter Weise zu informieren und einzuladen. (6) Die anwesenden Mitglieder sind bei ordentlicher Einladung beschlussfähig. (7) Die Mitglieder werden in der ortsüblichen Weise eingeladen. Dies kann u.a. per Einladung durch E-Mail, Facebook-Beitrag oder myStudy-Newsletter erfolgen. (8) Auf Verlangen eines Mitgliedes sind Abstimmungen geheim durchzuführen (9) Eine Abstimmung muss die Fragen “dafür”, “dagegen” und “Enthaltung” beinhalten. (10) Im FSR sind alle Mitglieder der Fachschaft rede- und antragsberechtigt. (11) Über die Sitzung des FSR ist ein Protokoll anzufertigen. §4 Vorstand der Fachschaft (1) Der Vorstand der Fachschaft (nachfolgend Vorstand genannt) setzt sich aus fünf Studierenden zusammen, es sei denn, es wird vom FSR eine andere Zahl festgelegt. Jedes Vorstandsmitglied muss an der Leuphana Universität Lüneburg immatrikuliert sein. (2) Die Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte und sind durch ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu wählen. Auf Antrag sind die Wahlen einzeln und geheim durchzuführen. In der Einladung ist auf diesen Tagesordnungspunkt gesondert hinzuweisen. (3) Aus der Mitte des Vorstandes ernennt dieser eine*n erste*n Vorsitzende*n sowie drei stellvertrende Vorsitzende und eine*n Finanzverantwortliche*n sowie, bei Bedarf, weitere Posten. (4) Bei Bedarf kann der Vorstand weitere beratende Vorstandsmitglieder ohne eigenes Stimmrecht benennen. Dies ist dem FSR mitzuteilen. Der FSR hat hierbei durch ⅔Mehrheit der anwesenden Mitglieder ein Vetorecht. (5) Der Vorstand wird in den ersten zwei Monaten des jeweiligen Wintersemesters gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Semester. (6) Mitglieder aus dem Vorstand können ausscheiden: a) durch schriftliche Rücktrittserklärung gegenüber dem FSR b) durch Exmatrikulation, außer es wird direkt im Anschluss ein weiteres Studium an der Leuphana Universität Lüneburg aufgenommen c) durch eine Abwahl durch ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder d) durch Tod Satzung der Fachschaft "Fachschaft Bildung" der Leuphana Universität Lüneburg (7) Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, so ist diese Position bis zur nächsten Wahl kommissarisch zu besetzen. Die kommissarische Besetzung erfolgt durch die restlichen Mitglieder des Vorstandes in einfacher Mehrheit. Der FSR hat hierbei durch ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder ein Vetorecht. (8) Zeichnungsbefugt sind die Mitglieder des Vorstandes. §5 Arbeitsgruppen (1) Die Fachschaft organisiert die Vertretung der nicht in FGV organisierten Studienbereiche, insbesondere der Unterrichtsfächer im Lehramt. Hierzu werden Arbeitsgruppen (nachfolgend AG genannt) gebildet. (2) Die AGs arbeiten eigenständig. Sie wählen Koordinator*innen aus ihrer Mitte und teilen diese dem FSR mit. Die Koordinator*innen sind durch ihre Ernennung automatisch MItglieder des FSR, können ihr Mandat aber auch auf ein anderes Mitglied der AG übertragen. (3) Die AGs dürfen nicht studiengangsspezifisch sein. Mehrere AGs zum selben Studienbereich sind nicht zulässig. §6 Finanzen (1) Die finanziellen Mittel der Fachschaft setzen sich aus den finanziellen Mitteln der FGVen zusammen, welche Mitglied der Fachschaft sind. (2) Die Finanzen der Fachschaft werden durch die*den Finanzbeauftragte*n verwaltet. (3) Die FGVen und die AGs erstellen jeweils zum Ende des Sommersemesters einen vorläufigen Haushaltsplan. Darauf aufbauend erstellt der Vorstand einen vorläufigen Gesamthaushaltsplan am Anfang des Wintersemesters. (4) Der Gesamthaushaltsplan ist durch den FSR durch einfache Mehrheit zu genehmigen. (5) Nicht im Gesamthaushaltsplan erfasste Ausgaben können durch die FGVen schriftlich beantragt werden. §7 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt. (2) Eine rechtlich unwirksame Bestimmung ist durch den FSR durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung weitestmöglich entspricht. (3) Über die Auslegung dieser Satzung wird bei Anwendung im Einzelfall mit einer ⅔Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden. Zwei Mitglieder des Vorstandes müssen bei dieser Abstimmung anwesend sein. Die vorliegende Satzung der Fachschaft wurde in der ordentlichen Fachschaftssitzung vom 10.07.2013 beschlossen und durch die Fachschaftsratssitzung vom 22.01.2014 so wie vom 03.09.2015 ergänzt.
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