03. September - Fachschaft Bildung

Protokoll: Fachschaftsrat
Protokollant:
Anwesende:
Datum:
Zeit:
Ort:
03.09.2015
16:00 Uhr
C 1.005
Tino Hübner
Lisa Weise, Franziska Warich, Franz Vergöhl, Phillip Diestel, Tino Hübner, Lisa
Schnau, Farina Weiher, Ingo von Eitzen (WiPsy), Kristin Prinzke
Tagesordnungspunkte
TOP 1
TOP 2
TOP 3
TOP 4
TOP 1:
Ersti-Tage
Besetzung von Gremien
Änderung der Satzung
Zusammenarbeit - FGV WiPsy
TOP 5
TOP 6
TOP 7
Zusammenarbeit - Professional School
akademische und studentische Wahlen
Verschiedenes
Ersti-Tage
Die Planungen für LBS SozPäd und GHR laufen derzeit auf Hochtouren. Das AStAWohnzimmer, das Plan B, das MuFuZi sowie der Seminarraum C 9.102 wurden
gemietet bzw. reserviert. Es muss hierfür noch eingekauft werden. Die
Tagesplanung steht bei beiden Teams.
TOP 2:
Besetzung von Gremien
Eine Liste mit den Mitgliedern für die verschiedenen Gremien ist als ANLAGE 1
vorhanden. Tino wird diese Timo Wienstroth (studentisches FKR-Mitglied) und
Frau Hitz (Dekanat) weiterleiten, sodass diese in der Oktober-Sitzung gewählt
werden können.
TOP 3:
Änderung der Satzung
Franz und Tino haben die Satzung überarbeitet. Tino stellt die Einzelheiten vor. Es
erfolgt eine Diskussion mit anschließender Abstimmung: 8/0/0
Die neue Satzung ist in ANLAGE 2 vorhanden.
TOP 4:
Zusammenarbeit - FGV WiPsy
Ingo stellt den neuen Studiengang "Psychologie (Grundlagen)" vor. Von den
Anwesenden
wird
eine
Zusammenarbeit
befürwortet.
Auch
die
Fachgruppenvertretung WiPsy wünscht sich langfristig eine Zusammenarbeit.
TOP 5:
Zusammenarbeit - Professional School
Es besteht die Möglichkeit verschiedene Gremien durch die Professional School
zusetzen. Langfristig sollte hier eine Zusammenarbeit bestehen. Es wird versucht
Kontakte dorthin aufzubauen.
TOP 6:
akademische und studentische Wahlen
Ende November finden die akademischen und studentischen Wahlen statt. Zu den
diesjährigen akademischen Wahlen gehören Senat und Fakultätsrat. Zu den
diesjährigen studentischen Wahlen gehören die Fachgruppenvertretungen. Bis
Ende Oktober müssen Wahlvorschläge eingereicht werden. Es ist sehr sinnvoll,
wenn jede FGV maximal fünf Personen [im Einvernehmen] aufstellt, sodass keine
Wahl stattfinden muss, sondern diese automatisch gewählt sind. Zur FakultätsratWahl soll aus jedem Studiengang mindestens ein*e Student*in gefunden werden,
sodass jeder Studiengang vertreten ist.
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TOP 7:
Verschiedenes
Es sind alle Merchan Dise-Artikel bestellt. Diese werden in den nächsten Wochen
ankommen. Bis zu den nächsten Treffen soll sich überlegt werden, wie damit
umgegangen wird.
nächster
Termin:
18.11.2015
16:00 Uhr
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C 1.209
ANLAGE 1
GREMIUM
Zentrale Studienkommission (ZSK)
College
HAUPTAMTLICH
1.
SozPäd
Graduate School
1.
SozPäd
Professional School
1.
Studienkommission (StuKo)
Nachhaltigkeit
1.
GHR
Bildung - Bachelor (B.A.)
1.
SozPäd
2.
SozPäd
3.
GHR
Bildung - Master (M.A. / M.Ed.)
1.
GHR
2.
SozPäd
3.
GHR
Leuphana und Komplementär
1.
SozPäd
Prüfungsausschuss (PA)
Bildung - Bachelor (B.A.)
1.
SozPäd
Bildung - Master (M.A. / M.Ed.)
1.
SozPäd
Nachhaltigkeit
1.
GHR
Sarah Ressel
Maximillian Klingner
HIER FEHLST DU!
Christine Lade
Alexandra Mühe
Tino Hübner
Nicole Grünnig
Christine Lade
Maximillian Klingner
Dana Farina Weiher
Sarah Ressel
Jessica Grosser
Franziska Warich
Christine Lade
VERTRETUNG
1.
SozPäd
1.
SozPäd
1.
1.
GHR
Tino Hübner
Christoph Schönfeldt
HIER FEHLST DU!
Dana Farina Weiher
1.
HIER FEHLST DU!
2.
HIER FEHLST DU!
3.
SozPäd
1.
GHR
2.
SozPäd
3.
BiWi
1.
SozPäd
1.
SozPäd
1.
BiWi
1.
GHR
Sarah Ressel
Shari von Kroge
Christoph Schönfeldt
Katharina Zauner
Tino Hübner
Patrick Bielski
Lisa Weise
HIER FEHLST DU!
Forschungskommission
1.
Promo
Phillip Diestel
1.
SozPäd
Benjamin Hüper
Haushalts- und Planungskommission
1.
GHR
Christine Lade
1.
SozPäd
Christoph Schönfeldt
Zukunftszentrum Lehrerbildung (ZZL)
1.
SozPäd
2.
GHR
3.
GHR
Sarah Ressel
Nicole Grünnig
Christine Lade
1.
SozPäd
2.
SozPäd
3.
Christoph Schönfeldt
Alexandra Mühe
HIER FEHLST DU!
Studienqualitätskommission
1.
SozPäd
Timo Wienstroth
1.
SozPäd
Christoph Schönfeldt
Masterauswahlkommission
1.
BiWi
Lisa Weise
1.
GHR
Christine Lade
Satzung der Fachschaft
ANLAGE 2
"Fachschaft Bildung"
der Leuphana Universität Lüneburg
§1
Allgemeines
(1)
Diese Satzung regelt als Leitfaden die Zusammensetzung und Arbeitsweise der
Fachschaft "Fachschaft Bildung" (nachfolgend "Fachschaft" genannt) der Leuphana
Universität Lüneburg. Ihr zu Grunde liegen die Satzung der Studierendenschaft der
Leuphana Universität Lüneburg, welche auf Basis des Niedersächsischen
Hochschulgesetzes (nachfolgend NHG genannt) verfasst ist, insbesondere die
Bestimmung des Abschnittes IV.
(2)
Beschlüsse und Abstimmungen werden, sofern in den jeweiligen Bestimmungen nicht
anders beschrieben, mit den Mitgliedern des Fachschaftsrates gefasst.
(3)
Satzungsänderungen müssen mit ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen
werden. Auf entsprechende Tagesordnungspunkte ist in der Einladung gesondert
hinzuweisen.
(4)
Fachschaften treffen stellvertretend für ihnen angeschlossene FGVen Entscheidungen,
sofern die jeweiligen FGVen keinen eigenen Beschluss fassen.
§2
Mitgliedschaft
(1)
Die Fachgruppenvertretungen (nachfolgend FGV genannt) für die Studiengänge
a)
b)
c)
Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik (B.A.)
Lehren und Lernen (B.A.)
Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften
(M.Ed.)
d) Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik (M.Ed.)
e) Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.)
f) Lehramt an Realschulen (M.Ed.)
g) Lehramt an Grundschulen (M.Ed.)
h) Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
i) Bildungswissenschaft - Educational Sciences (M.A.)
der Fakultät Bildung der Leuphana Universität Lüneburg geben sich im Rahmen ihrer
Selbstverwaltung nach dem NHG diese Satzung.
(2)
Mitglied der Fachschaft sind die FGVen der in §2 Abs. 1 genannten Studiengänge sowie
auf Beschluss mit einfacher Mehrheit weitere FGVen.
(3)
Weitere FGVen können Mitglied der Fachschaft werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft
zur Fachschaft ist in schriftlicher Form durch die FGVen dem Fachschaftsrat vorzulegen
oder durch ein Mitglied der Fachschaft in einer Sitzung des Fachschaftsrates zu stellen.
Über den Beitritt wird mit einfacher Mehrheit entschieden.
(4)
Auch Fachgruppen sind bis zu einem Austrittsbeschluss der FGV Mitglied der
Fachschaft. Der Antrag ist in schriftlicher Form vorzulegen.
(5)
Organe der Fachschaft sind:
a) Fachschaftsrat
b) Vorstand der Fachschaft
c) Arbeitsgruppen
Satzung der Fachschaft
"Fachschaft Bildung"
der Leuphana Universität Lüneburg
§3
Fachschaftsrat
(1)
Der Fachschaftsrat (nachfolgend FSR genannt) ist das beschlussfassende Gremium der
Fachschaft. Er kann Befugnisse durch ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder an den
Vorstand der Fachschaft übertragen.
(2)
Der FSR setzt sich aus den gewählten Mitgliedern der FGVen zusammen.
(3)
Die einzelnen FGVen können Studierende für den FSR nachbenennen. Die
nachbenannten Studierenden sind Mitglied des FSR. Außerdem können weitere
Studierende Mitglied des FSR durch eine einfache Mehrheit werden.
(4)
Es wird mit einfacher Mehrheit eine*n Vorsitzende*n sowie eine Vertretung des FSR
gewählt, der*die die Sitzungen des FSR vorbereitet und die Moderation übernimmt.
(5)
Der FSR trifft sich in regelmäßigen Abständen. Der Termin des jeweils folgenden
Treffens wird, falls nichts anderes vereinbart wird, bei der Sitzung des FSR festgelegt.
Über die Treffen sind alle Mitglieder der Fachschaft in geeigneter Weise zu informieren
und einzuladen.
(6)
Die anwesenden Mitglieder sind bei ordentlicher Einladung beschlussfähig.
(7)
Die Mitglieder werden in der ortsüblichen Weise eingeladen. Dies kann u.a. per
Einladung durch E-Mail, Facebook-Beitrag oder myStudy-Newsletter erfolgen.
(8)
Auf Verlangen eines Mitgliedes sind Abstimmungen geheim durchzuführen
(9)
Eine Abstimmung muss die Fragen “dafür”, “dagegen” und “Enthaltung” beinhalten.
(10)
Im FSR sind alle Mitglieder der Fachschaft rede- und antragsberechtigt.
(11)
Über die Sitzung des FSR ist ein Protokoll anzufertigen.
§4
Vorstand der Fachschaft
(1)
Der Vorstand der Fachschaft (nachfolgend Vorstand genannt) setzt sich aus fünf
Studierenden zusammen, es sei denn, es wird vom FSR eine andere Zahl festgelegt.
Jedes Vorstandsmitglied muss an der Leuphana Universität Lüneburg immatrikuliert sein.
(2)
Die Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte und sind durch ⅔-Mehrheit der
anwesenden Mitglieder zu wählen. Auf Antrag sind die Wahlen einzeln und geheim
durchzuführen. In der Einladung ist auf diesen Tagesordnungspunkt gesondert
hinzuweisen.
(3)
Aus der Mitte des Vorstandes ernennt dieser eine*n erste*n Vorsitzende*n sowie drei
stellvertrende Vorsitzende und eine*n Finanzverantwortliche*n sowie, bei Bedarf, weitere
Posten.
(4)
Bei Bedarf kann der Vorstand weitere beratende Vorstandsmitglieder ohne eigenes
Stimmrecht benennen. Dies ist dem FSR mitzuteilen. Der FSR hat hierbei durch ⅔Mehrheit der anwesenden Mitglieder ein Vetorecht.
(5)
Der Vorstand wird in den ersten zwei Monaten des jeweiligen Wintersemesters gewählt.
Die Amtszeit beträgt zwei Semester.
(6)
Mitglieder aus dem Vorstand können ausscheiden:
a) durch schriftliche Rücktrittserklärung gegenüber dem FSR
b) durch Exmatrikulation, außer es wird direkt im Anschluss ein weiteres Studium an
der Leuphana Universität Lüneburg aufgenommen
c) durch eine Abwahl durch ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
d) durch Tod
Satzung der Fachschaft
"Fachschaft Bildung"
der Leuphana Universität Lüneburg
(7)
Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, so ist diese Position bis zur nächsten Wahl
kommissarisch zu besetzen. Die kommissarische Besetzung erfolgt durch die restlichen
Mitglieder des Vorstandes in einfacher Mehrheit. Der FSR hat hierbei durch ⅔-Mehrheit
der anwesenden Mitglieder ein Vetorecht.
(8)
Zeichnungsbefugt sind die Mitglieder des Vorstandes.
§5
Arbeitsgruppen
(1)
Die Fachschaft organisiert die Vertretung der nicht in FGV organisierten Studienbereiche,
insbesondere der Unterrichtsfächer im Lehramt. Hierzu werden Arbeitsgruppen
(nachfolgend AG genannt) gebildet.
(2)
Die AGs arbeiten eigenständig. Sie wählen Koordinator*innen aus ihrer Mitte und teilen
diese dem FSR mit. Die Koordinator*innen sind durch ihre Ernennung automatisch
MItglieder des FSR, können ihr Mandat aber auch auf ein anderes Mitglied der AG
übertragen.
(3)
Die AGs dürfen nicht studiengangsspezifisch sein. Mehrere AGs zum selben
Studienbereich sind nicht zulässig.
§6
Finanzen
(1)
Die finanziellen Mittel der Fachschaft setzen sich aus den finanziellen Mitteln der FGVen
zusammen, welche Mitglied der Fachschaft sind.
(2)
Die Finanzen der Fachschaft werden durch die*den Finanzbeauftragte*n verwaltet.
(3)
Die FGVen und die AGs erstellen jeweils zum Ende des Sommersemesters einen
vorläufigen Haushaltsplan. Darauf aufbauend erstellt der Vorstand einen vorläufigen
Gesamthaushaltsplan am Anfang des Wintersemesters.
(4)
Der Gesamthaushaltsplan ist durch den FSR durch einfache Mehrheit zu genehmigen.
(5)
Nicht im Gesamthaushaltsplan erfasste Ausgaben können durch die FGVen schriftlich
beantragt werden.
§7
Schlussbestimmungen
(1)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtlich unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2)
Eine rechtlich unwirksame Bestimmung ist durch den FSR durch eine rechtlich wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung
weitestmöglich entspricht.
(3)
Über die Auslegung dieser Satzung wird bei Anwendung im Einzelfall mit einer ⅔Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden. Zwei Mitglieder des Vorstandes
müssen bei dieser Abstimmung anwesend sein.
Die vorliegende Satzung der Fachschaft wurde in der ordentlichen Fachschaftssitzung
vom 10.07.2013 beschlossen und durch die Fachschaftsratssitzung vom 22.01.2014 so
wie vom 03.09.2015 ergänzt.