Schuljahr 2015/2016 - Gymnasium Fränkische Schweiz

GYMNASIUM FRÄNKISCHE SCHWEIZ
Naturwissenschaftlich-technologisches,
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil
91320 Ebermannstadt, Georg-Wagner-Straße 17
Tel. (09194) 7372-0 / Fax. (09194) 737230
E-mail: [email protected]
September 2015
Elternbrief Nr. 1 des Schuljahres 2015/2016
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und
Schüler,
ich begrüße Sie herzlich zum neuen Schuljahr 2015/16 und wünsche allen einen erfolgreichen und
harmonischen Verlauf. Den Neuen unter uns, ganz besonders den Fünftklässlern und den Schülerinnen und Schülern unserer Einführungsklasse, wünsche ich einen guten Beginn, viel Erfolg und
eine persönlich gewinnbringende Lernatmosphäre.
Sehr geehrte Eltern, ich freue mich auf den Dialog mit Ihnen und auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. So können wir unser gemeinsames Ziel, die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu fördern und zu bilden, am besten erreichen. Daher wende ich mich auch in diesem Jahr wieder auf diesem Wege an Sie, um Sie auf
Sachverhalte hinzuweisen, die für Sie von besonderem Interesse sein dürften und um deren Beachtung ich Sie bitte.
1. Allgemeine Informationen
Im Schuljahr 15/16 beträgt die Schülerzahl nunmehr 965 Schülerinnen und Schüler, die in den
Jahrgangsstufen 5 – 10 in 25 Klassen und in 2 Oberstufenjahrgängen unterrichtet werden. Neben
einer Einführungsklasse (10e) bietet das GFS seit diesem Schuljahr die offene Ganztagesbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 – 8 an.
Unsere Schule hat sich erfolgreich für die Teilnahme an der Pilotphase der Mittelstufe Plus beworben. Wir freuen uns, dass wir als eines von 47 bayerischen Gymnasien an der Pilotphase teilnehmen und unseren Schülerinnen und Schülern dieses Angebot machen können.
Kernpunkte der Mittelstufe Plus sind:
 Die Jahrgangsstufen 8 - 10 werden in einem eigenen Klassenverband in vier statt drei Jahren
durchlaufen, nach der Jgst. 9 wird die Jgst. 9+ eingeschoben.

Eine spürbare Entschleunigung des Lernens ergibt sich durch „Dehnung" des Stoffes der Mittelstufe von drei auf vier Jahre (gleicher Stoff, mehr Zeit) in den Kernfächern (Deutsch, Mathe,
1. und 2. Fremdsprache), die in der Mittelstufe Plus durchgehend in allen 4 Jahren unterrichtet
und in der Regel mit insgesamt drei Wochenstunden mehr pro Fach während der MittelstufePlus-Phase ausgestattet werden.

Der Profilbereich (also die neuen Fächer des jeweiligen Zweigs: 3. Fremdsprache im Sprachlichen Gymnasium, Wirtschaft/Recht und Wirtschaftsinformatik im WSG-W sowie Sozialkunde
und Sozialpraktische Grundbildung im WSG-S) wird ebenfalls in allen vier Jahren unterrichtet
und damit gestärkt.

Die Verlagerung einzelner (Neben-)Fächer aus den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 in die Jahrgangsstufe 9+ führt zu einer Reduzierung sowohl der Fächerzahl als auch der Stundenzahl pro
Jahrgangsstufe gegenüber dem Regelzug.

In Jgst. 8, 9, 9+ gibt es vom Stundenumfang keinen regulären Nachmittagsunterricht, in Jgst.
10 in reduziertem Umfang. Nach Bedarf ist zusätzlich (freiwillig) Förderunterricht im Umfang
von bis zu zwei Stunden pro Woche möglich.
-1-
Folgende Lehrkräfte sind neu an unserer Schule bzw. wurden unserer Schule erneut zugewiesen:
StRin
StRef
StRefin
Kristin Martin (D/Sk)
Urs Holzmeister (L/E)
Stefanie Zeuner (E/Geo)
StRin
StRefin
Annette Seiffert (B/C/Sw)
Lena Matthe (M/E)
Als Grundschullehrkraft an unserer Schule können wir wieder Frau Maria Fleischmann willkommen heißen. Im Namen der gesamten Schulfamilie begrüße ich die neuen Mitglieder unseres Lehrerkollegiums recht herzlich und wünsche ihnen für ihre Arbeit alles erdenklich Gute.
2. Terminvorschau (stets aktuell  www.gfs-ebs.de)
21.09.15
24.09.15
24.09.15
25.09.15
07.10.15
09.10.15
27.10.15
21.11.15
24.11.15
26.11.15
17.12.15
Elternabend Einführungsklasse 10e
Klassenelternabend für die 5. Jahrgangsstufe
Wandertag
VdF-Ausflug nach Bamberg (17 Uhr)
Jahrgangsstufentest D 6. Jgst., M 8. Jgst., E 10. Jgst.
Jahrgangsstufentest D 8. Jgst., M 10. Jgst., E 6. Jgst.
Mitgliederversammlung VdF
Tanzkurs-Abschlussball der 10. Klassen
Klassenelternabend für die Klassen 6, 7 und 9; Elternsprechtag für die
Jahrgangsstufen 6, 7, 9 und 12
Klassenelternabend für die Klassen 8 und 10a - d; Elternsprechtag für die
Jahrgangsstufen 5, 8, 10 und 11
Weihnachtskonzert in der Nikolauskirche
3. Mittagsverpflegung
Die Mittagsverpflegung in der Mensa für die Realschule Ebermannstadt und das Gymnasium
Fränkische Schweiz wird für alle Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag von 12.30
bis 13.30 Uhr angeboten. Die Klinik Fränkische Schweiz liefert das warme Mittagessen. Die Schülerinnen und Schüler können zwischen drei Hauptgerichten wählen. Das Mittagessen (Menü + 1
Getränk) kostet 3,20 Euro.
Damit die gesamte Organisation der Essensausgabe und auch der Abrechnung reibungslos und
zügig ablaufen kann, setzen wir das Software-Programm MensaMax ein.
Wer am Mensaessen teilnehmen möchte, benötigt zur Legitimation einen RFID-Chip. Über diesen
Chip wird an der Essensausgabe ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss
man den Chip zur Essensausgabe immer dabei haben.
Der RFID-Chip selbst ist kostenfrei, wird jedoch gegen ein Pfand in Höhe von 5 Euro im Sekretariat des GFS (Frau Hübschmann) ausgegeben. Dieser Betrag wird Ihrem MensaMax-Konto bei Abholung belastet.
Sie können Ihre Essensbestellungen schon mehrere Wochen im Voraus tätigen, allerdings müssen
Sie die Bestellung bis spätestens 8.30 Uhr des Mittwochs der vorlaufenden Woche vorgenommen
haben. Essensabbestellungen können noch am Essenstag bis 9.00 Uhr durchgeführt werden. Später eingehende Änderungen der Essensbestellung können aus organisatorischen Gründen nicht
mehr berücksichtigt werden. Am einfachsten ist die Bestellung vom heimischen PC oder von einem Smartphone aus – sollte das nicht möglich sein, so können Sie dies gerne auch an einem PC
in der Schule erledigen.
Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für
eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Sprich, ohne Guthaben kein Essen.
Als Zahlungsmöglichkeit steht Ihnen die Überweisung zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, wenn das Angebot, das mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln und
organisatorischem Aufwand seitens der Schulen und des Landkreises auf den Weg gebracht wurde, bei den Schülerinnen und Schülern regen Zuspruch fände. Nähere Informationen erhalten Sie
mit einem gesonderten Schreiben.
-2-
4. Elternsprechstunden, Elternsprechtag
Wir bitten Sie, im eigenen Interesse stets Kontakt mit der Schule und den Lehrkräften zu halten!
Informieren Sie sich während des Schuljahres kontinuierlich über den Leistungsstand Ihres Kindes.
Auf diese Weise können Sie viel zur schulischen Weiterentwicklung Ihres Kindes beitragen.
Jede hauptamtliche Lehrkraft hat eine feststehende Sprechstunde pro Woche. Auf der Homepage
unserer Schule www.gfs-ebs.de finden Sie das stets aktuelle Sprechstundenverzeichnis unserer Lehrkräfte. Sie können das Sprechstundenverzeichnis im Sekretariat auch als Ausdruck erhalten.
An unserem Elternsprechtag für die Jahrgangsstufen 6, 7, 9 und Q12 am Dienstag,
24.11.2015, haben Sie Gelegenheit von 19.00 bis 21.00 Uhr mit allen Fachlehrern Ihrer Kinder zu
sprechen. An diesem Abend finden für die 6., 7. und 9. Klassen von 18.00 bis 19.00 Uhr Klassenelternabende statt.
Für die 5., 8. und 10. Klassen sowie die Q11 findet der Elternsprechtag am Donnerstag,
26.11.2015 zwischen 19.00 und 21.00 Uhr statt; er beginnt um 18.00 Uhr mit den Klassenelternabenden für die 8. und 10. Klassen.
Wichtig: Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen werden über die neue
Oberstufe informiert.
5. Sanierung
Teil 1 des Bauabschnittes 2 der Sanierung ist abgeschlossen. Im A-Bau stehen den Schülerinnen
und Schülern sechs neu renovierte Räume im 1. und 2. Stock mit moderner multimedialer Ausstattung zur Verfügung. Ende Oktober soll die Sanierung des Erdgeschosses und des Untergeschosses abgeschlossen sein. Daher befindet sich bis zu diesem Zeitpunkt das Sekretariat, das Direktorat und das Lehrerzimmer in den Räumen E52 bis E57 im Erdgeschoss des C-Baus. Bitte weisen
auch Sie, werte Eltern, Ihre Kinder darauf hin, dass das Betreten der Baustelle strengstens
verboten ist.
6. Individuelles Förderangebot am GFS, Beratungslehrkraft, schulpsychologische Beratung
Es ist uns ein Anliegen, Ihre Kinder bestmöglich zu fördern. Daher haben wir folgendes Förderangebot entwickelt:

Das Intensivierungskonzept des GFS sieht folgende verpflichtende Intensivierungsstunden
vor:
5. Jahrgangsstufe: Deutsch, Englisch und Mathematik
6. Jahrgangsstufe: Mathematik, Englisch und 2. Fremdsprache (Französisch/Latein)
7. Jahrgangsstufe: Englisch und 2. Fremdsprache (Französisch/Latein)
8. Jahrgangsstufe (nur G8): Mathematik und 2. Fremdsprache (Französisch/Latein)
Diese Stunden finden so weit wie möglich am Vormittag statt und werden nach Möglichkeit vom
jeweiligen Fachlehrer gehalten.
 Freiwillige Intensivierungsstunden werden in folgenden Jahrgangsstufen und Fächern angeboten:
9. Jahrgangsstufe: L, F, M, Ph
10. Jahrgangsstufe: L, M, Ph
 Eine individuelle Förderung erfolgt in den Fächern D, E, F und L für alle Jahrgangsstufen. Diese „Individuelle Lernzeit“ soll insbesondere Schüler unterstützen, die bestrebt sind, ihre Defizite in
einzelnen Fächern auszugleichen oder spezifische Begabungen und Interessen zu vertiefen, und
dafür zusätzlicher Förderung und ggf. eines zusätzlichen Lernjahres mit zeitlicher Entlastung bedürfen. Die Verstärkung der individuellen Förderung im Rahmen der „Individuellen Lernzeit“
schließt alle Schüler mit entsprechendem Förderbedarf ein, unabhängig davon, ob sie eine Jahrgangsstufe regulär durchlaufen oder ob sie diese freiwillig wiederholen oder wiederholen müssen.
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Unsere Beratungsfachkräfte stehen bei Schulproblemen wie stark absinkenden Leistungen, Konzentrationsproblemen, Schulunlust, Prüfungsangst, Konflikten mit Mitschülern und Lehrern, Auffälligkeiten im Verhalten, aber auch bei besonderen Begabungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Nur auf Wunsch der Eltern wird Kontakt zu den
Lehrkräften des Kindes aufgenommen.
Bei Lernproblemen und Fragen zur Schullaufbahn (z.B. freiwilliger Rücktritt, Wechsel an eine andere Schulart oder ins Berufsleben) ist die erste Anlaufstelle:
Beratungslehrerin Frau OStRin Schmitt
Sprechstunde: nach telefonischer Vereinbarung im Raum D175:
Tel.: 09194/7372-75 oder 09194/7372-0, aber auch per E-Mail: [email protected]
Bei verfestigten Lernproblemen, sozialen Problemen, Ängsten oder für die Durchführung verschiedener psychologischer Tests wenden Sie sich bitte an:
Schulpsychologin Frau StRin Schmölz
Frau Schmölz bietet Schülerinnen und Schülern Hilfe bei Schulproblemen wie Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Ängsten, sozialen Problemen und schulischen Konflikten.
Telefonsprechstunde: Fr., 10.15 – 11.00 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung, Raum D172
Testungen (in der Regel): Di., 9.30 – 11.00 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung unter 09194/737227 oder
per E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Beratungsangebot der Schule und zu außerschulischen Anlaufstellen finden Sie auf der Homepage der Schule.
7. Freiwilliger Rücktritt
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens
zwei Wochen nach Ende des Schulhalbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 in die vorherige
Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten dann nicht als Wiederholungsschüler.
8. Flexibilisierungsjahr
Variante 1: freiwillige Wiederholung eines Jahres bei ausgedünntem Stundenplan
Variante 2: Verteilung einer Jahrgangsstufe auf zwei Schuljahre mit ausgedünnten Stundenplänen
(in beiden Fällen müssen allerdings immer die Kernfächer belegt werden.)
9. Leistungsnachweise
Die großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben) werden gemäß § 57 (2) GSO nach der Besprechung in den Klassen mit nach Hause gegeben, ohne dass ein besonderer Antrag zu stellen
ist. Wir bitten Sie sicherzustellen, dass Ihnen die Arbeiten vorgelegt und binnen einer Woche unverändert an die Lehrkräfte zurückgegeben werden. Anderenfalls kann die Herausgabe weiterer
Arbeiten unterbleiben.
Bei der Bewertung der schriftlichen Arbeiten sind die Lehrkräfte gehalten, grobe Verstöße gegen
die Sprachrichtigkeit sowie schwere Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und im Fach Deutsch und
in den Fremdsprachen auch zu bewerten (§ 58 GSO).
Weitere wichtige Bestimmungen der Schulordnung (GSO) bitte ich zu beachten:
 § 58 (2) GSO: Hat sich ein Schüler einer Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet
werden soll, nicht anerkannt werden.
 § 58 (4) GSO: Versäumt ein Schüler ohne ausreichende vorherige Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis oder verweigert er eine Leistung, so wird die Note 6 erteilt. Versäumt ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung,
so zeigt § 59 GSO die Möglichkeiten auf, wie der Leistungsnachweis nachgeholt werden kann
(Nachtermin). Dies gilt auch für Terminvereinbarungen zwischen Lehrern und Schülern (z. B.
bei Referaten).
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Zu den kleinen Leistungsnachweisen zählen Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten sowie mündliche und
praktische Leistungsnachweise.
Stegreifaufgaben können über den Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden geschrieben werden. Kurzarbeiten beziehen sich auf höchstens 10 unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden.
Auf der Homepage unserer Schule www.gfs-ebs.de finden Sie die Anzahl der Leistungsnachweise für das Schuljahr 15/16. Sie können die Übersicht im Sekretariat auch als Ausdruck erhalten.
10. Häusliche Aufgaben
Die Schüler der Unter- und Mittelstufe führen ein Aufgabenheft, in das jeder Lehrer alle schriftlichen, mündlichen und ggf. praktischen Hausaufgaben eintragen lässt. Alle Beteiligten sollen aus
dem Aufgabenheft jederzeit ein vollständiges Bild der vom Schüler verlangten häuslichen Arbeiten
gewinnen können. Bitte überprüfen Sie gelegentlich anhand des Stundenplans, ob Ihr Kind die für
den betreffenden Schultag notwendigen Bücher und Hefte eingepackt hat – und nur diese, damit
der Schulranzen nicht unnötig belastet wird.
11. Wahlfächer incl. Chor und Orchester
Die Anmeldung der Schüler zu den Wahlfächern, die unsere Schule anbietet, gilt für die Dauer
eines Schuljahres, d. h. die Teilnahme ist verpflichtend und der Besuch darf nur mit Genehmigung
der Schulleitung vorzeitig abgebrochen werden. Andererseits sollten Sie auch bedenken, dass die
Teilnahme an zu vielen Aktivitäten die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen kann. Dies
gilt insbesondere für die Mittelstufenklassen.
In diesem Schuljahr bietet die Schule folgende Angebote für den Wahlunterricht an:
 Orchester
 HTML-Kurs
 Chor
 Anfängerschwimmen
 Schulspiel
 Jugend forscht
 Unterstufenchor
 Italienisch
 Unterstufen Big-Band
 DELF 2
 Big-Band
 Textiles Gestalten
 Werken
 Schach
 Instrumentalunterricht
 Pluskurs Mathematik
 Fußball-AG
 Parcour-AG
 Museums-AG
 Schulhausgestaltung
12. Sportunterricht
Eine Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht (ganz oder teilweise) kann nur auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses vom Schulleiter ausgesprochen werden (§ 37 (2) GSO). Wenn Ihr
Kind wegen Erkältung, Verletzung o. Ä. in einer einzelnen Sportstunde nicht mitturnen kann, muss
es dies vor Beginn der Sportstunde seiner Sportlehrkraft sagen, die es dann von der Teilnahme an
den Übungen befreit bzw. von der Anwesenheitspflicht entbinden kann (Befreiung im Sekretariat
erforderlich!).
13. Abmeldung vom Religionsunterricht
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur bis zum letzten Tag des aktuellen Schuljahres für
das kommende Schuljahr möglich.
14. Schulversäumnisse
Jedes Fernbleiben vom Unterricht (auch in Einzelstunden) oder von verpflichtenden Veranstaltungen der Schule (z. B. Wandertag) muss unter Angabe des Grundes von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Bei Erkrankung ist die Schule noch vor Unterrichtsbeginn zu verständigen; bei telefonischer Mitteilung ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (§ 37 (1) GSO).
Sie finden einen Vordruck der Entschuldigung auf der Homepage unserer Schule unter der Rubrik
„Formulare“.
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Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung
über die Dauer der Krankheit vorzulegen, bei Erkrankung von mehr als zehn Unterrichtstagen ein
ärztliches Attest hierüber (§ 37 (2) GSO). Jede Befreiung von Unterrichtsstunden und jedes Fehlen, das nicht durch Erkrankung oder einen anderen zwingenden Grund veranlasst ist, bedarf der
vorherigen Beurlaubung, die von den Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt werden muss,
auch wenn es sich nur um einzelne Stunden handelt. Schüler, die während des Unterrichts erkranken, brauchen eine schriftliche Unterrichtsbefreiung durch das Direktorat. Diese Bescheinigung
muss von den Eltern bei Abholung gegengezeichnet werden. Sie ist bei Rückkehr in den Unterricht
dem Klassenleiter vorzulegen.
Um zu große Unterrichtsversäumnisse zu vermeiden, wollen Sie bitte, gerade auch im Interesse
Ihrer Kinder, immer dann, wenn dies vertretbar ist, ärztliche Termine für den Nachmittag bzw. die
unterrichtsfreie Zeit vereinbaren (Notfälle selbstverständlich ausgenommen). Bitte sprechen Sie
mit Ihrem Arzt darüber.
15. Einlass in die Gebäude und Stundenplan
Die Klassenzimmer der 5. bis 10. Klassen unserer Schule werden nicht vor 7.40 Uhr geöffnet.
Auswärtige Schüler, die früher eintreffen, können sich in der Aula aufhalten.
Der reguläre Stundentakt der Schule sieht wie folgt aus:
Schulstundeneinteilung
Schüler im Klassenzimmer
Unterrichtsbeginn
1. Stunde
2. Stunde
Erste Pause
3. Stunde
4. Stunde
Zweite Pause
5. Stunde
6. Stunde
7.40 Uhr
7.45 Uhr
7.45 – 8.30 Uhr
8.30 – 9.15 Uhr
9.15 – 9.30 Uhr
9.30 – 10.15 Uhr
10.15 – 11.00 Uhr
11.00 – 11.15 Uhr
11.15 – 12.00 Uhr
12.00 – 12.45 Uhr
Beginn des Nachmittagsunterrichts
7. Stunde
8. Stunde
Pause
9. Stunde
10. Stunde
13.45 Uhr
13.45 – 14.30 Uhr
14.30 – 15.10 Uhr
15.10 – 15.20 Uhr
15.20 – 16.05 Uhr
16.05 – 16.45 Uhr
16. Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen
Entscheidungen über den Unterrichtsausfall für den Regierungsbezirk oder im Landkreis werden
Ihnen über die Radiosender Bayern 1, Bayern 3, Antenne Bayern und Radio Bamberg im Rahmen
der Verkehrsdurchsagen bzw. auf deren Internetseiten ab ca. 5.00 Uhr mitgeteilt. Schüler, die im
Schulgebäude eintreffen, werden beaufsichtigt.
17. Ferien im Schuljahr 2015/2016
Herbstferien
Weihnachtsferien
Frühjahrsferien
Osterferien
Pfingstferien
Sommerferien
erster Ferientag
02.11.15
24.12.15
08.02.16
21.03.16
17.05.16
01.08.16
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letzter Ferientag
06.11.15
05.01.16
12.02.16
01.04.16
27.05.16
12.09.16
18. Verbot von digitalen Speichermedien und Rauchverbot
Der Gebrauch von Mobiltelefonen, Smart-Phones, MP3-Playern oder anderen digitalen Datenträgern ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei allen sonstigen schulischen Veranstaltungen verboten. Bitte beachten Sie: Seitens der Schule besteht keine Diebstahlversicherung!
Wir bitten Sie, ihre Kinder anzuhalten, derartige Geräte zu Hause zu lassen oder während des
Unterrichts in den Schließfächern zu deponieren. In dringenden Fällen kann eine Lehrkraft die Benutzung des Mobiltelefons erlauben.
Als Lehrkräfte sind wir auch gehalten, bezüglich des Gebrauchs von Software auf die Strafbarkeit
der Vervielfältigung von Computerprogrammen zu privaten Zwecken – ohne Einwilligung des Urhebers – hinzuweisen.
Das Rauchen ist nicht nur äußerst ungesund, sondern auf dem gesamten Schulgelände und im
Bereich des Schulzentrums verboten. Ich bitte Sie dringend, hier die Schule zu unterstützen und
auch selbst auf Ihre Kinder einzuwirken.
19. Information der Schule
Bitte stellen Sie sicher, dass wir immer über die aktuellen persönlichen Daten Ihres Kindes verfügen. Teilen Sie uns deshalb unverzüglich Änderungen wie Wohnungswechsel, neue Telefonnummer sowie familienrechtliche Entscheidungen mit. Hilfreich ist es auch, wenn uns zur Kontaktaufnahme mit Ihnen eine weitere Telefonnummer bekannt ist.
Hat Ihr Kind eine gesundheitliche Beeinträchtigung, wie z.B. eine chronische Erkrankung, Allergie,
Behinderung oder muss es regelmäßig und auch in der Unterrichtszeit Medikamente nehmen, teilen Sie dies bitte der Schulleitung mit. Die Lehrkräfte sollten darüber informiert sein, damit sie adäquat reagieren können. Wir erfassen bereits bei der Neuanmeldung für die 5. Klassen diese Informationen und das Einverständnis der Eltern mit der Weitergabe an die Lehrkräfte, sind aber vor
allem hinsichtlich neu aufgetretener gesundheitlicher Beeinträchtigungen und bei den Schülerinnen
und Schülern der anderen Jahrgangsstufen auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Deshalb bitten wir
Sie, der Schule noch nicht bekannte gesundheitliche Beeinträchtigungen in schriftlicher Form mitzuteilen und dabei auch zu erklären, ob Sie mit einer Weitergabe der Information an die Lehrkräfte
einverstanden sind. Ich versichere Ihnen, dass wir mit den Informationen verantwortungsbewusst
umgehen.
20. Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, deren Eltern finanzielle Hilfe nach SGB II, z.B. Arbeitslosengeld 2, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Asylleistungen nach
§ 2 AsylbLG („analog SGB XII“) erhalten, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dabei geht es unter anderem um Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Schulfahrten und
für Lernförderung (Nachhilfe) sowie um einen Zuschuss zum Mittagessen in der Mensa.
Weitere Leistungen, die bezuschusst oder erstattet werden, sind die Schülerbeförderung (beschränkt nur auf Ausnahmefälle der Jahrgangsstufen 11 und 12), eine ergänzende angemessene
Lernförderung (wesentliche Lernziele, Versetzung), Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
(Ferienprogramm, Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o. Ä.) und die Ausstattung
mit persönlichem Schulbedarf.
21. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 8)
Jeder Schüler ist durch den Kommunalen Unfallversicherungsverband (KUVB) bei einem Schulunfall versichert. Als Schulunfälle gelten alle Unfälle, die sich im Rahmen von Unterrichtsveranstaltungen ereignen, also z. B. im Klassenzimmer, im Sportunterricht, bei Schulfahrten, bei Projekttagen, in der Pause, aber auch Unfälle auf dem Schulweg. Dies gilt auch bei vorzeitigem Unterrichtsschluss und bei Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von
der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden. Dem behandelnden Arzt oder
der Klinik ist mitzuteilen, dass es sich bei der Verletzung um einen Schulunfall handelt. Die Abrechnung erfolgt dann direkt über den Kommunalen Unfallversicherungsverband. Bei allen
Schulunfällen mit nachfolgendem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt ist innerhalb von drei
Tagen ein Formular (erhältlich im Sekretariat) auszufüllen und der Schule zuzuleiten. Nur dann ist
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die Schadensregulierung über den Kommunalen Unfallversicherungsverband gewährleistet. Bitte
bezahlen Sie keine Privatrechnungen.
Ersatz von Sachschäden wird leider nicht gewährt. Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die Ihrem Kind gehören, sind leider auch nicht versichert. Wertsachen sollten nicht in die
Schule mitgenommen werden. Geldbörsen, Ausweise, Fahrkarten etc. soll der Schüler im eigenen
Interesse stets bei sich tragen. Vom Kommunalen Unfallversicherungsverband werden von Ihnen
keine Versicherungsbeiträge erhoben. Sie sollten jedoch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, damit keine Kosten auf Sie zukommen, falls Ihr Kind in der Schule einen Schaden anrichtet.
22. Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die offizielle Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und
Schüler einer Schule. Er umfasst am Gymnasium Fränkische Schweiz zwölf Mitglieder, die aus
den Reihen der Eltern für jeweils zwei Jahre gewählt werden. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, das
Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Schule zu vertiefen, Wünsche und
Anregungen der Eltern zu beraten und der Schulleitung gegenüber zu vertreten. Er wirkt in allen
Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
Wie jedes Jahr sucht der Elternbeirat für die verschiedenen Klassen Ihre Mitarbeit als Klassenelternsprecher. Bitte stehen Sie dieser wichtigen Aufgabe wohlwollend gegenüber.
23. Vereinigung der Freunde des Gymnasiums Fränkische Schweiz
Die „Vereinigung der Freunde des Gymnasiums Fränkische Schweiz e.V.“ ist ein gemeinnütziger
Verein, der sich insbesondere die Unterstützung der Schule und Förderung der Schülerinnen und
Schüler zur Aufgabe gemacht hat. Mit Ihren Mitgliedsbeiträgen und Spenden unterstützt der Förderverein die Schule in vielfältigen Bereichen, die sonst nicht finanzierbar wären. Durch Zuschüsse
an bedürftige Schülerinnen und Schüler wird allen die Teilnahme an Schulveranstaltungen ermöglicht. Darüber hinaus trägt die Elternvereinigung mit ihren finanziellen Mitteln dazu bei, Pläne zu
verwirklichen, die den Schulalltag verbessern. Sie unterstützt z. B. die Anschaffung etlicher PCArbeitsplätze für Schüler.
Viele Eltern sind bereits Mitglied unserer Elternvereinigung. Wir würden uns freuen, wenn alle Erziehungsberechtigten bereit wären, den Förderverein durch ihre Mitgliedschaft oder durch Spenden zu unterstützen. (www.gfs-ebs.de  Schulporträt  Förderverein)
Freunde, die helfen
September 2015
Sehr geehrte Mitglieder, Förderer und Freunde des Gymnasiums Fränkische Schweiz, gleich zu Anfang des neuen Schuljahres 2015/2016 dürfen wir Sie zu unserem Jahresausflug einladen.
Unser Ziel:
Bamberg, 1000Jahre Kloster Michaelsberg 1015-2015
Treffpunkt: Freitag, den 25.09.2015 um 17.00Uhr, Bamberg, Domplatz
Gemeinsam schlendern wir zum Michaelsberg und lassen uns von Herrn OStR Reuß
durch die Geschichte der Klosteranlage führen. Zum gemeinsamen Ausklang haben wir im
Gasthaus Eckerts reserviert. Weitere Informationen auch Aktuelles zu den Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage www.gfs-ebs.de.
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Vereinsintern laden wir an dieser Stelle schon zur nächsten Mitgliederversammlung am
Dienstag, den 27.10.2015 um 19.30 Uhr in der neuen multimedialen Bibliothek des
Gymnasiums Fränkische Schweiz ein.
Zu allen Veranstaltungen freuen wir uns über Ihr zahlreiches Erscheinen und auf vergnügliche Stunden mit Ihnen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung der Schulfamilie!
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Müller
Vorstand der Vereinigung der Freunde des GFS
24. Papiergeld, Beitrag LEV, Tafelwasseranlage
In vielen Fächern erhalten die Schüler von ihren Lehrern zusätzliches Unterrichtsmaterial in Form
von Kopien als wichtige Lernhilfen ausgeteilt. Diese Arbeitsblätter können jedoch nicht kostenfrei
zur Verfügung gestellt werden.
Um nun nicht jedes Mal von jedem Schüler kleinere Geldbeträge zur Deckung der Unkosten einsammeln zu müssen, wurde mit dem Elternbeirat der Schule vereinbart, dass auch am Gymnasium Fränkische Schweiz, ebenso wie an vielen anderen Schulen, jeweils zu Beginn eines jeden
Schulhalbjahres ein Unkostenbeitrag erhoben wird.
Dieser ist für die einzelnen Stufen des Gymnasiums unterschiedlich hoch und beträgt:
1. Schulhalbjahr
Jahrgangsstufen 5 – 10
2. Schulhalbjahr
4,00 €
Jahrgangsstufen 5 – 10
Jahrgangsstufen 11 – 12 5,00 €
4,00 €
Jahrgangsstufen 11 – 12 5,00 €
Im Beitrag des 1. Schulhalbjahres ist 1 € als Unkostenbeitrag (Wartung, Ersatz-Kartuschen, …) für
unsere Tafelwasseranlage, die von den Stadtwerken Ebermannstadt, der Sparkasse Ebermannstadt und dem Elternbeirat mit gesponsert wurde, enthalten. Dafür können Ihre Kinder das ganze
Schuljahr hindurch jederzeit frisches Tafelwasser (still oder spritzig) zapfen. Plastikflaschen aus
hochwertigem Kunststoff können im Sekretariat oder an den beiden Elternsprechtagen am Stand
des Elternbeirates zum Preis von 5 € erworben werden.
Im Beitrag für das 2. Schulhalbjahr ist 1 € als Mitgliedsbeitrag für die Landeselternvereinigung der
Gymnasien in Bayern enthalten.
Das Direktorat bittet Sie, den vorgenannten Betrag für das 1. Schulhalbjahr Ihrem Kind zusammen
mit der Empfangsbestätigung mitzugeben (Termin 30.09.2015). Die Schüler haben die Möglichkeit,
im C-Bau selbst Kopien anzufertigen. Dazu können sie Kopierkarten für 50 Kopien zum Preis von
2,50 € im Sekretariat erwerben.
-9-
25. Zufahrt zum GFS
Ich möchte auf die Verkehrsbeschränkung in der Georg-WagnerStraße hinweisen und bitte Sie, im
Interesse Ihrer Kinder und in Ihrem
eigenen Interesse, diese Beschilderung zu beachten.
26. Schlussbemerkung
Sehr geehrte Eltern, bitte füllen Sie die anhängende Empfangsbestätigung aus, trennen den Abschnitt ab und leiten ihn über Ihr Kind bis Mittwoch, 30.09.15, an die Klassenleiterin/den Klassenleiter zurück, damit wir sicher sind, dass Sie diesen Elternbrief und die weitere Informationsmöglichkeit über die Homepage unserer Schule (www.gfs-ebs.de) zur Kenntnis genommen haben.
Uns allen, aber insbesondere Ihren Kindern, wünsche ich viel Freude am
gemeinsamen Lernen und Arbeiten, den erhofften Erfolg sowie sehr viele
bereichernde Begegnungen und Erlebnisse, auch über den Unterricht hinaus.
Erhard Herrmann, OStD
Schulleiter
Anlage:
Empfangsbestätigung (Rückgabe mit Unterschrift und Papiergeld für das 1. Schulhalbjahr bis
30.09.2015)
- 10 -
Kurzfassung wichtiger Sachverhalte:
Terminvorschau (stets aktuell  www.gfs-ebs.de)
21.09.15
24.09.15
24.09.15
25.09.15
07.10.15
09.10.15
27.10.15
21.11.15
24.11.15
26.11.15
17.12.15
Elternabend Einführungsklasse 10e
Klassenelternabend für die 5. Jahrgangsstufe
Wandertag
VdF-Ausflug nach Bamberg (17 Uhr)
Jahrgangsstufentest D 6. Jgst., M 8. Jgst., E 10. Jgst.
Jahrgangsstufentest D 8. Jgst., M 10. Jgst., E 6. Jgst.
Mitgliederversammlung VdF
Tanzkurs-Abschlussball der 10. Klassen
Klassenelternabend für die Klassen 6, 7 und 9; Elternsprechtag für die
Jahrgangsstufen 6, 7, 9 und 12
Klassenelternabend für die Klassen 8 und 10a-e; Elternsprechtag für die
Jahrgangsstufen 5, 8, 10 und 11
Weihnachtskonzert in der Nikolauskirche
Ferien im Schuljahr 2015/2016
Herbstferien
Weihnachtsferien
Frühjahrsferien
Osterferien
Pfingstferien
Sommerferien
erster Ferientag
02.11.15
24.12.15
08.02.16
21.03.16
17.05.16
01.08.16
letzter Ferientag
06.11.15
05.01.16
12.02.16
01.04.16
27.05.16
12.09.16
Papiergeld, Beitrag LEV, Tafelwasseranlage
1. Schulhalbjahr
Jahrgangsstufen 5 - 10
Jahrgangsstufen 11 - 12
1. Schulhalbjahr
4,00 €
5,00 €
zu zahlen bis 29.9.14
Jahrgangsstufen 5 - 10
Jahrgangsstufen 11 - 12
4,00 €
5,00 €
zu zahlen im März 2016
----------------------------------------------Zurück an den/die Klassenleiter/in bis 30.09.2015------------------------------------------
Empfangsbestätigung:
Die Elterninformation vom September 2015 habe ich erhalten.
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Name der Schülerin / des Schülers
Klasse
-------------------------------------------------------Ort, Datum
---------------------------------------------------------Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
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