Forschungsschwerpunkt „Inklusive Bildung“ für Zulassungsarbeiten

Prof. Dr. Ulrich Heimlich
München, im Dezember 2015
Forschungsschwerpunkt „Inklusive Bildung“ für Zulassungsarbeiten 2016
Liebe Studierende,
im Forschungsschwerpunkt „Inklusive Bildung“ am Lehrstuhl Lernbehindertenpädagogik
(Förderschwerpunkt Lernen) sind mehrere Themen für Zulassungsarbeiten in meiner Betreuung zu
vergeben. Die Themen müssen jeweils auch einen Bezug zur sonderpädagogischen Förderung bei
gravierenden Lernschwierigkeiten enthalten:
Nr.
1
Thema
Inklusive Lernumgebungen in den MINTFächern (in Kooperation mit der SIEMENS
Stiftung und dem Senator für Bildung, Jugend
und Sport in Berlin)
2
Inklusionsdidaktische Netze im Fach Deutsch
3
Inklusionsdidaktische Netze im Fach Englisch
4
Inklusionsdidaktische Netze im HSU,
Fächergruppe PCB
5
Inklusionsdidaktische Netze im HSU,
Fächergruppe GSE
6
Inklusionsdidaktische Netze in der
Informations- und Kommunikationstechnik
7
Inklusionsdidaktische Netze im Sport
8
Inklusionsdidaktische Netze im Fach Musik
9
Inklusionsdidaktische Netze im Fach Kunst
10
Inklusionsdidaktische Netze im Fach BLOPraxis
11
Inklusionsdidaktische Netze im Fach BLOTheorie
12
Inklusionsdidaktische Netze im Fach
Katholische Religionslehre
13
Inklusionsdidaktische Netze im Fach
Evangelische Religionslehre
14
Qualitätsskala zur inklusiven Schulentwicklung
im Vergleich mit anderen
Schulentwicklungsinstrumenten
15
Inklusive Modellregionen – das Beispiel
Kempten
16
Beratungsstellen Inklusion in Bayern
17
Inklusiver Unterricht in der Grundschule
18
Inklusiver Unterricht in der Mittelschule
19
Sonderpädagogische Förderzentrum mit dem
Profil Inklusion
20
Inklusive Lehrerbildung im Förderschwerpunkt
Lernen
Bemerkungen:
Mögliche
Abgabetermine
Ab 1.8.2016
Thema
vergeben
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.8.2016
Ab 1.2.2017
Ab 1.2.2017
Ab 1.2.2017
Ab 1.2.2017
Ab 1.2.2017
Ab 1.2.2017
1. Zur Vergabe des Themas ist ein Besuch meiner Sprechstunde unbedingt erforderlich: Mittwoch
16:00 bis 18:00 Uhr, bitte eintragen in die Liste am Raum 3.522).
2. Der Beratungsprozess beginnt mit einer Literaturrecherche und einer Bibliographie zum
Arbeitsthema.
3. Als nächstes erfolgt die Erstellung einer Gliederung.
4. Alle Vorarbeiten einschließlich empirischer Erhebungen und Durchführung von Praxisprojekten
sollten spätestens 6 Monate vor dem Abgabetermin abgeschlossen sein. Es ist unbedingt eine Zeit
von weiteren 6 Monaten zur Erstellung des Textes einzuplanen.
5. Die Zulassungsarbeit muss spätestens bei der Anmeldung zum Staatsexamen (also entweder am
1.2. oder am 1.8. d.J. vorgelegt werden.