Prof. Dr. Ulrich Heimlich München, im Dezember 2015 Forschungsschwerpunkt „Inklusive Bildung“ für Zulassungsarbeiten 2016 Liebe Studierende, im Forschungsschwerpunkt „Inklusive Bildung“ am Lehrstuhl Lernbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt Lernen) sind mehrere Themen für Zulassungsarbeiten in meiner Betreuung zu vergeben. Die Themen müssen jeweils auch einen Bezug zur sonderpädagogischen Förderung bei gravierenden Lernschwierigkeiten enthalten: Nr. 1 Thema Inklusive Lernumgebungen in den MINTFächern (in Kooperation mit der SIEMENS Stiftung und dem Senator für Bildung, Jugend und Sport in Berlin) 2 Inklusionsdidaktische Netze im Fach Deutsch 3 Inklusionsdidaktische Netze im Fach Englisch 4 Inklusionsdidaktische Netze im HSU, Fächergruppe PCB 5 Inklusionsdidaktische Netze im HSU, Fächergruppe GSE 6 Inklusionsdidaktische Netze in der Informations- und Kommunikationstechnik 7 Inklusionsdidaktische Netze im Sport 8 Inklusionsdidaktische Netze im Fach Musik 9 Inklusionsdidaktische Netze im Fach Kunst 10 Inklusionsdidaktische Netze im Fach BLOPraxis 11 Inklusionsdidaktische Netze im Fach BLOTheorie 12 Inklusionsdidaktische Netze im Fach Katholische Religionslehre 13 Inklusionsdidaktische Netze im Fach Evangelische Religionslehre 14 Qualitätsskala zur inklusiven Schulentwicklung im Vergleich mit anderen Schulentwicklungsinstrumenten 15 Inklusive Modellregionen – das Beispiel Kempten 16 Beratungsstellen Inklusion in Bayern 17 Inklusiver Unterricht in der Grundschule 18 Inklusiver Unterricht in der Mittelschule 19 Sonderpädagogische Förderzentrum mit dem Profil Inklusion 20 Inklusive Lehrerbildung im Förderschwerpunkt Lernen Bemerkungen: Mögliche Abgabetermine Ab 1.8.2016 Thema vergeben Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.8.2016 Ab 1.2.2017 Ab 1.2.2017 Ab 1.2.2017 Ab 1.2.2017 Ab 1.2.2017 Ab 1.2.2017 1. Zur Vergabe des Themas ist ein Besuch meiner Sprechstunde unbedingt erforderlich: Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr, bitte eintragen in die Liste am Raum 3.522). 2. Der Beratungsprozess beginnt mit einer Literaturrecherche und einer Bibliographie zum Arbeitsthema. 3. Als nächstes erfolgt die Erstellung einer Gliederung. 4. Alle Vorarbeiten einschließlich empirischer Erhebungen und Durchführung von Praxisprojekten sollten spätestens 6 Monate vor dem Abgabetermin abgeschlossen sein. Es ist unbedingt eine Zeit von weiteren 6 Monaten zur Erstellung des Textes einzuplanen. 5. Die Zulassungsarbeit muss spätestens bei der Anmeldung zum Staatsexamen (also entweder am 1.2. oder am 1.8. d.J. vorgelegt werden.
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