Pressemitteilung - Haus & Grund Stuttgart

Pressemitteilung
Haus & Grund Stuttgart
Stuttgarter Haus- und
Grundbesitzerverein e.V.
Gerokstraße 3
70188 Stuttgart
Telefon: 0711/210 48-0
Telefax: 0711/210 48-68
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www.hausundgrund-stuttgart.de
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Datum:
1/we
GF Wecker
0711/210 48-22
02.12.2015
Haus & Grund Stuttgart appelliert an den Gemeinderat, der
Einführung des Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum nicht
zuzustimmen
Schwerer Eingriff in Eigentumsrechte ist unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt
Haus & Grund Stuttgart, dessen mehr als 20.000 Mitglieder in Stuttgart 70.000 Wohnungen
ihr Eigen nennen, wendet sich erneut und mit Nachdruck gegen das Vorhaben der Stadt, ein
Zweckentfremdungsverbot in Stuttgart einzuführen. Der Gemeinderat soll dies am morgigen
Donnerstag, den 3. Dezember, mit der Mehrheit von Grün, Rot und SÖS/Linke beschließen.
„Ein Zweckentfremdungsverbot stellt einen schweren Eingriff in die Eigentumsrechte dar, wird
nur wenig bringen und ist schon deshalb durch nichts zu rechtfertigen“, sagt der Vorsitzende
von Haus & Grund Stuttgart, Dr. Klaus Lang. „Wir appellieren an den Gemeinderat, der
Satzung über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zuzustimmen.“
Das Ziel, mit der Satzung auch die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum zu verhindern
ist völlig kontraproduktiv und geht an der Wirklichkeit vorbei. Denn wer mit offenen Augen
durch die Stadt geht, wird feststellen, dass der Trend gerade in die andere Richtung geht. „Es
wäre töricht, diesen abzuwürgen“, so Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker. „Unsere
Mitglieder verdienen ihr Geld mit der Vermietung, sie haben also gar keinen Grund, etwas leer
stehen zu lassen“.
Fragwürdig ist der Satzungsentwurf auch deshalb, weil sich die Verwaltung auf mittlerweile
vier Jahre altes Datenmaterial aus dem Zensus bezieht, obwohl neuere (städtische!)
Veröffentlichungen belegen, dass die Leerstandsquote in Stuttgart von 2009 bis 2013 ohne
jegliche gesetzliche Zwänge um ein Drittel gesunken ist.
Vorsitzender: Dr. Klaus Lang
Geschäftsführer: Ulrich Wecker
USt-IdNr.: DE147849711
Vereinsregister AG Stuttgart VR 2246
Mitglied der Eigentümerschutz-Gemeinschaft
Haus & Grund Württemberg,
Landesverband Württembergischer
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Bankverbindungen:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Konto Nr. 2 102 449
Stuttgarter Volksbank (BLZ 600 901 00)
Konto Nr. 213 591 006
Parkplätze beim Bürohaus
Stadtbahn U15 sowie Bus Linie 42
bis Haltestelle "Heidehofstraße"
„Die Behauptung, Wohnungseigentümer würden ihre Wohnungen leer stehen lassen, ist eine
unerträgliche Diffamierung und durch nichts zu belegen“, so der Vorsitzende von Haus &
Grund Stuttgart, Dr. Klaus Lang.
„Wenn Erster Bürgermeister Föll die von Haus & Grund vorgetragene Kritik, die Stadt selbst
lasse laut Zensus 2011 genau 938 Einheiten, die sich in ihrem Eigentum befinden, leerstehen,
versucht damit zu widerlegen, es habe sich in fast allen Fällen um Mieterwechsel oder um
Sanierungen gehandelt und in Wirklichkeit seien nur 14 Wohnungen betroffen gewesen,
spricht er nicht gegen, sondern für die privaten Hausbesitzer. Denn ebenso, wie es
Mieterwechsel und Sanierungen bei Wohnungen in städtischem Eigentum gibt, ist dies noch
in weit größerem Maße bei den privaten Hausbesitzern der Fall, die in den vergangenen
Jahren kräftig in ihr Eigentum investiert haben“, sagt Geschäftsführer Ulrich Wecker. „Die von
Oberbürgermeister Kuhn geäußerte Erwartung, das Zweckentfremdungsverbot biete ein
Potenzial von 1.300 bis 4.100 Wohnungen, hat die Stadt mit dieser Argumentation selbst
widerlegt“.
Und auch eine angebliche gewerbliche Nutzung als Ferienwohnungen ziehe nicht als
Begründung für eine solch einschneidende Maßnahme. Nachdem es sich nach eigenen
Angaben der Stadt, die sich insoweit auf das AIR-BNB-Portal beruft, um maximal 300
Wohneinheiten handele. Diese Zahl beinhaltet mit Sicherheit auch Mieterwohnungen, da
dieses Portal vorwiegend von Mietern zur (illegalen) Untervermietung genutzt wird, was auch
der Stadt bekannt sein müsste. Im Übrigen ist Stuttgart kein ausgeprägter Ferienort, was
unterstreicht, dass es sich um eine politisch motivierte Scheindiskussion handelt.
Vollkommen inakzeptabel sei schließlich die Absicht der Stadt, künftig auf Leerstandsportale
zur Überwachung zurückgreifen zu wollen. „Die öffentliche Hand darf modernem
Denunziantentum keinen Vorschub leisten. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein durch
das Grundgesetz geschütztes hohes Gut“, so Dr. Klaus Lang und Ulrich Wecker.
„Das Zweckentfremdungsverbot bringt keinen Nutzen und schafft ein negatives Klima in der
Stadt – es ist also nutzlos und schreckt Investoren ab“, so der Vorsitzende von Haus & Grund
Stuttgart abschließend. „OB Kuhn lenkt mit dieser Maßnahme, die vornehmlich den im
kommenden März anstehenden Landtagswahlen geschuldet ist, vom eigenen Versagen ab.
Es wäre gescheiter nach Lösungen zu suchen, die Stuttgart voranbringen – durch eine
bessere Zusammenarbeit in der Region und eine behutsame Entwicklung der Außengebiete.
Nur so entsteht zusätzlicher Wohnraum.“
gez. GF Wecker
Stuttgart, 02.12.2015