Pressemitteilung Haus & Grund Stuttgart Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e.V. Gerokstraße 3 70188 Stuttgart Telefon: 0711/210 48-0 Telefax: 0711/210 48-68 [email protected] www.hausundgrund-stuttgart.de Unser Zeichen: Ansprechpartner: Durchwahl: Datum: 1/we GF Wecker 0711/210 48-22 02.12.2015 Haus & Grund Stuttgart appelliert an den Gemeinderat, der Einführung des Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum nicht zuzustimmen Schwerer Eingriff in Eigentumsrechte ist unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt Haus & Grund Stuttgart, dessen mehr als 20.000 Mitglieder in Stuttgart 70.000 Wohnungen ihr Eigen nennen, wendet sich erneut und mit Nachdruck gegen das Vorhaben der Stadt, ein Zweckentfremdungsverbot in Stuttgart einzuführen. Der Gemeinderat soll dies am morgigen Donnerstag, den 3. Dezember, mit der Mehrheit von Grün, Rot und SÖS/Linke beschließen. „Ein Zweckentfremdungsverbot stellt einen schweren Eingriff in die Eigentumsrechte dar, wird nur wenig bringen und ist schon deshalb durch nichts zu rechtfertigen“, sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Stuttgart, Dr. Klaus Lang. „Wir appellieren an den Gemeinderat, der Satzung über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zuzustimmen.“ Das Ziel, mit der Satzung auch die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum zu verhindern ist völlig kontraproduktiv und geht an der Wirklichkeit vorbei. Denn wer mit offenen Augen durch die Stadt geht, wird feststellen, dass der Trend gerade in die andere Richtung geht. „Es wäre töricht, diesen abzuwürgen“, so Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker. „Unsere Mitglieder verdienen ihr Geld mit der Vermietung, sie haben also gar keinen Grund, etwas leer stehen zu lassen“. Fragwürdig ist der Satzungsentwurf auch deshalb, weil sich die Verwaltung auf mittlerweile vier Jahre altes Datenmaterial aus dem Zensus bezieht, obwohl neuere (städtische!) Veröffentlichungen belegen, dass die Leerstandsquote in Stuttgart von 2009 bis 2013 ohne jegliche gesetzliche Zwänge um ein Drittel gesunken ist. Vorsitzender: Dr. Klaus Lang Geschäftsführer: Ulrich Wecker USt-IdNr.: DE147849711 Vereinsregister AG Stuttgart VR 2246 Mitglied der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Württemberg, Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Bankverbindungen: BW-Bank (BLZ 600 501 01) Konto Nr. 2 102 449 Stuttgarter Volksbank (BLZ 600 901 00) Konto Nr. 213 591 006 Parkplätze beim Bürohaus Stadtbahn U15 sowie Bus Linie 42 bis Haltestelle "Heidehofstraße" „Die Behauptung, Wohnungseigentümer würden ihre Wohnungen leer stehen lassen, ist eine unerträgliche Diffamierung und durch nichts zu belegen“, so der Vorsitzende von Haus & Grund Stuttgart, Dr. Klaus Lang. „Wenn Erster Bürgermeister Föll die von Haus & Grund vorgetragene Kritik, die Stadt selbst lasse laut Zensus 2011 genau 938 Einheiten, die sich in ihrem Eigentum befinden, leerstehen, versucht damit zu widerlegen, es habe sich in fast allen Fällen um Mieterwechsel oder um Sanierungen gehandelt und in Wirklichkeit seien nur 14 Wohnungen betroffen gewesen, spricht er nicht gegen, sondern für die privaten Hausbesitzer. Denn ebenso, wie es Mieterwechsel und Sanierungen bei Wohnungen in städtischem Eigentum gibt, ist dies noch in weit größerem Maße bei den privaten Hausbesitzern der Fall, die in den vergangenen Jahren kräftig in ihr Eigentum investiert haben“, sagt Geschäftsführer Ulrich Wecker. „Die von Oberbürgermeister Kuhn geäußerte Erwartung, das Zweckentfremdungsverbot biete ein Potenzial von 1.300 bis 4.100 Wohnungen, hat die Stadt mit dieser Argumentation selbst widerlegt“. Und auch eine angebliche gewerbliche Nutzung als Ferienwohnungen ziehe nicht als Begründung für eine solch einschneidende Maßnahme. Nachdem es sich nach eigenen Angaben der Stadt, die sich insoweit auf das AIR-BNB-Portal beruft, um maximal 300 Wohneinheiten handele. Diese Zahl beinhaltet mit Sicherheit auch Mieterwohnungen, da dieses Portal vorwiegend von Mietern zur (illegalen) Untervermietung genutzt wird, was auch der Stadt bekannt sein müsste. Im Übrigen ist Stuttgart kein ausgeprägter Ferienort, was unterstreicht, dass es sich um eine politisch motivierte Scheindiskussion handelt. Vollkommen inakzeptabel sei schließlich die Absicht der Stadt, künftig auf Leerstandsportale zur Überwachung zurückgreifen zu wollen. „Die öffentliche Hand darf modernem Denunziantentum keinen Vorschub leisten. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein durch das Grundgesetz geschütztes hohes Gut“, so Dr. Klaus Lang und Ulrich Wecker. „Das Zweckentfremdungsverbot bringt keinen Nutzen und schafft ein negatives Klima in der Stadt – es ist also nutzlos und schreckt Investoren ab“, so der Vorsitzende von Haus & Grund Stuttgart abschließend. „OB Kuhn lenkt mit dieser Maßnahme, die vornehmlich den im kommenden März anstehenden Landtagswahlen geschuldet ist, vom eigenen Versagen ab. Es wäre gescheiter nach Lösungen zu suchen, die Stuttgart voranbringen – durch eine bessere Zusammenarbeit in der Region und eine behutsame Entwicklung der Außengebiete. Nur so entsteht zusätzlicher Wohnraum.“ gez. GF Wecker Stuttgart, 02.12.2015
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