An die Geschäftsleitungen der Ausbildungsbetriebe ------------------------------- Oldenburg, im November 2015 Empfehlung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer zur angemessenen Vergütung für Auszubildende Sehr geehrte Damen und Herren, die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer hat die Empfehlung für die Vergütung von Auszubildenden zum 01.01.2016 und 01.01.2017 neu gefasst. Die Empfehlung gilt für alle Unternehmen, für die es keinen Branchentarif gibt. Für nicht tarifgebundene Unternehmen werden als Maßstab bestehende Tarifverträge zugrunde gelegt. Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung ist in diesen Fällen nur angemessen, wenn sie mindestens 80 % der tariflichen Vergütung erreicht. Warum gibt die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer eine solche Empfehlung heraus? Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) möchte mit der Empfehlung für Ausbildungsvergütung allen nicht tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit für die Höhe ihrer Ausbildungsvergütung geben. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren ist. Diese ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Die IHK ist gesetzlich verpflichtet, die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung zu überprüfen. Wie begründet sich die Höhe der Empfehlung zur Ausbildungsvergütung? Die Ausbildungsvergütung soll nach der gesetzlichen Vorgabe dem Auszubildenden ermöglichen, einen angemessenen Teil seines Lebensunterhaltes zu bestreiten. Die Empfehlung der IHK liegt im Bereich dessen, was nach entsprechenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes noch rechtssicher als „angemessen“ anzusehen ist. Wie hoch liegen die Empfehlungen konkret? Ab 01.01.2016 Durchschnittswert: 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr 632,50 € 732,50 € 845,00 € 951,25 € Abzug bis maximal 20 % möglich: 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr 506,00 € 586,00 € 676,00 € 761,00 € bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Ab 01.01.2017 Durchschnittswert: 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr 650,00 € 752,50 € 865,00 € 972,50 € Abzug bis maximal 20 % möglich: 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr 520,00 € 602,00 € 692,00 € 778,00 € bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Bei der Erhöhung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter/-innen eines Betriebes müssen auch die Ausbildungsvergütungen entsprechend angepasst werden. Für die Auszubildenden eines Ausbildungsjahrgangs desselben Betriebes werden einheitliche Ausbildungsvergütungen gezahlt (Gleichbehandlungsgebot), auch in unterschiedlichen Ausbildungsberufen. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, diese Empfehlung der Oldenburgischen IHK soll Ihnen eine Hilfestellung bei der Ausgestaltung der Ausbildungsverträge geben. Attraktive Ausbildungsvergütungen helfen, die Qualität des Ausbildungs- und Fachkräftenachwuchses zu sichern. Auf Grund tariflicher Vereinbarungen können sich Ausbildungsvergütungen von Jahr zu Jahr ändern. Haben Sie Fragen zur Ausbildungsvergütung? Unser Team im ServiceCenter freut sich auf Ihren Anruf: 0441 2220-485. Freundliche Grüße Dr. Thomas Hildebrandt Geschäftsführer
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