Empfehlung - Oldenburgische Industrie

An die
Geschäftsleitungen der
Ausbildungsbetriebe
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Oldenburg, im November 2015
Empfehlung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer zur angemessenen
Vergütung für Auszubildende
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer hat die Empfehlung für die Vergütung
von Auszubildenden zum 01.01.2016 und 01.01.2017 neu gefasst. Die Empfehlung gilt für
alle Unternehmen, für die es keinen Branchentarif gibt. Für nicht tarifgebundene Unternehmen werden als Maßstab bestehende Tarifverträge zugrunde gelegt. Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung ist in diesen Fällen nur angemessen, wenn sie mindestens 80 %
der tariflichen Vergütung erreicht.
Warum gibt die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer eine solche
Empfehlung heraus?
Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) möchte mit der Empfehlung für
Ausbildungsvergütung allen nicht tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit für
die Höhe ihrer Ausbildungsvergütung geben. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass
Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren ist. Diese ist nach
dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Die IHK ist gesetzlich verpflichtet, die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung zu überprüfen.
Wie begründet sich die Höhe der Empfehlung zur Ausbildungsvergütung?
Die Ausbildungsvergütung soll nach der gesetzlichen Vorgabe dem Auszubildenden ermöglichen, einen angemessenen Teil seines Lebensunterhaltes zu bestreiten. Die Empfehlung
der IHK liegt im Bereich dessen, was nach entsprechenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes noch rechtssicher als „angemessen“ anzusehen ist.
Wie hoch liegen die Empfehlungen konkret?
Ab 01.01.2016
Durchschnittswert:
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
4. Ausbildungsjahr
632,50 €
732,50 €
845,00 €
951,25 €
Abzug bis maximal 20 % möglich:
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
4. Ausbildungsjahr
506,00 €
586,00 €
676,00 €
761,00 €
bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden.
Ab 01.01.2017
Durchschnittswert:
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
4. Ausbildungsjahr
650,00 €
752,50 €
865,00 €
972,50 €
Abzug bis maximal 20 % möglich:
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
4. Ausbildungsjahr
520,00 €
602,00 €
692,00 €
778,00 €
bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden.
Bei der Erhöhung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter/-innen eines Betriebes müssen
auch die Ausbildungsvergütungen entsprechend angepasst werden. Für die Auszubildenden
eines Ausbildungsjahrgangs desselben Betriebes werden einheitliche Ausbildungsvergütungen gezahlt (Gleichbehandlungsgebot), auch in unterschiedlichen Ausbildungsberufen.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, diese Empfehlung der Oldenburgischen IHK soll
Ihnen eine Hilfestellung bei der Ausgestaltung der Ausbildungsverträge geben. Attraktive
Ausbildungsvergütungen helfen, die Qualität des Ausbildungs- und Fachkräftenachwuchses
zu sichern. Auf Grund tariflicher Vereinbarungen können sich Ausbildungsvergütungen von
Jahr zu Jahr ändern.
Haben Sie Fragen zur Ausbildungsvergütung? Unser Team im ServiceCenter freut sich auf
Ihren Anruf: 0441 2220-485.
Freundliche Grüße
Dr. Thomas Hildebrandt
Geschäftsführer