Mietvertrag - Studentroom

Mietvertrag
zwischen
Student Mentor Foundation Lucerne
Murbacherstrasse 3
6003 Luzern
und
vertreten durch die Verwaltung:
Steinhofstrasse 15a
6005 Luzern
als Vermieterin
Anrede
Vorname Name
Zimmer Nr.
Steinhofstrasse 15Buchstabe
6005 Luzern
als Mieter
Der Einfachheit halber wird in diesem Vertrag nur die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich mitgemeint.
1. Personalien des Mieters
Geburtsdatum:
Zivilstand:
Mobile:
Fakultät/Institut:
Studienort:
Bisherige Wohnadresse:
…………
ledig
…………
…………
…………
…………
Nationalität:
verheiratet
E-Mail:
Studiengang:
…………
getrennt
…………
…………
geschieden
Die Vertragsanschrift des Mieters gilt als Postadresse
2. Mietobjekt
2.1
2.2
2.3
2.4
Zimmer-Nr. ………… für eine Person.
In 1er-Studio
2er
3er
4er
5er-Wohngemeinschaft
Zur Mitbenützung innerhalb der Wohnung: Wohn-/Essbereich und Nasszelle.
Zur Mitbenützung ausserhalb der Wohnung: Waschküche, Einstellplatz für Fahrrad oder Motorfahrrad, Containerraum.
Die Mietsache ist wie folgt möbliert: Zimmer mit Schrank, Bett, Tisch, Stuhl und Büchergestell; Wohn-/Essbereich mit Tisch und
Stühlen.
3. Mietdauer und Kündigung
3.1
3.2
3.3
3.4
Mietbeginn:
Datum
Mietdauer:
Mindestens 6 Monate; höchstens 5 Jahre
Kündigungsfrist: 2 Monate auf jedes Monatsende, ausgenommen Juli und Dezember
Für Mobilitätsstudierende gelten die Daten der Reservationsbestätigung, d.h. feste Mietdauer.
4. Mietzins und Nebenkosten
4.1
4.2
4.3
Mietzins:
CHF xxxx.– pro Monat.
Inbegriffen sind folgende Nebenkosten: Heizkosten, Warmwasser, Kaltwasser, inkl. Grundgebühren, Hauswartung, Garten- und
Umgebungspflege, Schneeräumung, Lift inkl. Strom / Wartung, allgemeine Stromkosten inkl. Grundgebühr, Betriebsgebühren
ARA / KVA / Kanalisation, inkl. Grundgebühr, Internetanschluss, Verwaltungskostenanteil.
Nicht inbegriffen sind die Abgaben für Radio- und Fernsehempfang an die Billag. Der Mieter verpflichtet sich, sich selbst anzumelden und die Konzession zu bezahlen (www.billag.ch).
5. Mietzinsbasis
5.1
5.2
5.3
Referenzzinssatz:
Landesindex der Konsumentenpreise:
Kostensteigerungen ausgeglichen bis:
1¾ %
98.4 Punkte (Basis Dez. 2010 = 100 Punkte)
30.06.2015
-26. Mietzinszahlungen
6.1
6.2
6.3
6.4
Der Mietzins ist monatlich im Voraus mittels den zu diesem Zweck abgegebenen Einzahlungsscheinen (VESR) zahlbar. Der
Mietzins muss spätestens am 1. des Monates bei der Vermieterin gutgeschrieben sein.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Mieter eine Mahngebühr von CHF 30.– sowie einen Verzugszins von 5% p.a.
Bei Zahlungsverzug des Mieters kann die Vermieterin verlangen, dass der Mietzins jeweils drei Monate im Voraus bezahlt wird.
Der Mieter leistet vor Vertragsabschluss eine Reservationsgebühr im Betrage von CHF 1’000.– bis CHF 1'600.– (eintausend bis
eintausend sechshundert Schweizer Franken, abhängig von der Wohnungsgrösse). Diese Reservationsgebühr wird dem Mieter
nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet, sofern er alle Verpflichtungen erfüllt hat und keine Schadenersatzansprüche der Vermieterin bestehen.
7. Integrierende Bestandteile des Mietvertrages
7.1
7.2
Der Mieter anerkennt das Mietreglement zum Mietvertrag in der jeweils gültigen Version.
Der Mieter anerkennt die ICT-Richtlinie, welche für alle Bewohner der Siedlung Steinhofstrasse 15a bis 15h gilt.
8. Besondere Vereinbarungen und Verpflichtungen
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
Der Mieter bestätigt, dass er hauptberuflich studiert bzw. in Ausbildung steht und das Zimmer an mindestens 4 Tagen pro Woche
bewohnt.
Der Mieter verpflichtet sich, während der ganzen Dauer des Vertrages auf die Nutzung von privaten Motorfahrzeugen zu verzichten, für die er auf einen ständigen Abstellplatz auf öffentlichem Grund in der Stadt Luzern angewiesen ist.
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Rauchverbotes sowohl in den gemieteten Räumlichkeiten wie auch im ganzen Gebäude und auf dem gesamten Areal der Wohnsiedlung mit Ausnahme der von der Vermieterin bezeichneten Raucherzonen.
Der Mieter verpflichtet sich, der Vermieterin einen Wechsel der Bildungsinstitution und/oder Exmatrikulation innert 30 Tagen bekannt zu geben.
Die Mietberechtigung endet spätestens 2 Monate nach der Exmatrikulation.
Falsche Angaben im Zusammenhang mit der Bewerbung und/oder dem Vertragsabschluss berechtigen die Vermieterin, das
Mietverhältnis vorzeitig aufzulösen.
Luzern,
Die Vermieterin
STUDENT MENTOR FOUNDATION LUCERNE
Die Verwaltung
Der Mieter
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Ulla Lauener-Rölli
Vorname Name