Mietvertrag zwischen Student Mentor Foundation Lucerne Murbacherstrasse 3 6003 Luzern und vertreten durch die Verwaltung: Steinhofstrasse 15a 6005 Luzern als Vermieterin Anrede Vorname Name Zimmer Nr. Steinhofstrasse 15Buchstabe 6005 Luzern als Mieter Der Einfachheit halber wird in diesem Vertrag nur die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich mitgemeint. 1. Personalien des Mieters Geburtsdatum: Zivilstand: Mobile: Fakultät/Institut: Studienort: Bisherige Wohnadresse: ………… ledig ………… ………… ………… ………… Nationalität: verheiratet E-Mail: Studiengang: ………… getrennt ………… ………… geschieden Die Vertragsanschrift des Mieters gilt als Postadresse 2. Mietobjekt 2.1 2.2 2.3 2.4 Zimmer-Nr. ………… für eine Person. In 1er-Studio 2er 3er 4er 5er-Wohngemeinschaft Zur Mitbenützung innerhalb der Wohnung: Wohn-/Essbereich und Nasszelle. Zur Mitbenützung ausserhalb der Wohnung: Waschküche, Einstellplatz für Fahrrad oder Motorfahrrad, Containerraum. Die Mietsache ist wie folgt möbliert: Zimmer mit Schrank, Bett, Tisch, Stuhl und Büchergestell; Wohn-/Essbereich mit Tisch und Stühlen. 3. Mietdauer und Kündigung 3.1 3.2 3.3 3.4 Mietbeginn: Datum Mietdauer: Mindestens 6 Monate; höchstens 5 Jahre Kündigungsfrist: 2 Monate auf jedes Monatsende, ausgenommen Juli und Dezember Für Mobilitätsstudierende gelten die Daten der Reservationsbestätigung, d.h. feste Mietdauer. 4. Mietzins und Nebenkosten 4.1 4.2 4.3 Mietzins: CHF xxxx.– pro Monat. Inbegriffen sind folgende Nebenkosten: Heizkosten, Warmwasser, Kaltwasser, inkl. Grundgebühren, Hauswartung, Garten- und Umgebungspflege, Schneeräumung, Lift inkl. Strom / Wartung, allgemeine Stromkosten inkl. Grundgebühr, Betriebsgebühren ARA / KVA / Kanalisation, inkl. Grundgebühr, Internetanschluss, Verwaltungskostenanteil. Nicht inbegriffen sind die Abgaben für Radio- und Fernsehempfang an die Billag. Der Mieter verpflichtet sich, sich selbst anzumelden und die Konzession zu bezahlen (www.billag.ch). 5. Mietzinsbasis 5.1 5.2 5.3 Referenzzinssatz: Landesindex der Konsumentenpreise: Kostensteigerungen ausgeglichen bis: 1¾ % 98.4 Punkte (Basis Dez. 2010 = 100 Punkte) 30.06.2015 -26. Mietzinszahlungen 6.1 6.2 6.3 6.4 Der Mietzins ist monatlich im Voraus mittels den zu diesem Zweck abgegebenen Einzahlungsscheinen (VESR) zahlbar. Der Mietzins muss spätestens am 1. des Monates bei der Vermieterin gutgeschrieben sein. Bei Zahlungsverzug schuldet der Mieter eine Mahngebühr von CHF 30.– sowie einen Verzugszins von 5% p.a. Bei Zahlungsverzug des Mieters kann die Vermieterin verlangen, dass der Mietzins jeweils drei Monate im Voraus bezahlt wird. Der Mieter leistet vor Vertragsabschluss eine Reservationsgebühr im Betrage von CHF 1’000.– bis CHF 1'600.– (eintausend bis eintausend sechshundert Schweizer Franken, abhängig von der Wohnungsgrösse). Diese Reservationsgebühr wird dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet, sofern er alle Verpflichtungen erfüllt hat und keine Schadenersatzansprüche der Vermieterin bestehen. 7. Integrierende Bestandteile des Mietvertrages 7.1 7.2 Der Mieter anerkennt das Mietreglement zum Mietvertrag in der jeweils gültigen Version. Der Mieter anerkennt die ICT-Richtlinie, welche für alle Bewohner der Siedlung Steinhofstrasse 15a bis 15h gilt. 8. Besondere Vereinbarungen und Verpflichtungen 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 Der Mieter bestätigt, dass er hauptberuflich studiert bzw. in Ausbildung steht und das Zimmer an mindestens 4 Tagen pro Woche bewohnt. Der Mieter verpflichtet sich, während der ganzen Dauer des Vertrages auf die Nutzung von privaten Motorfahrzeugen zu verzichten, für die er auf einen ständigen Abstellplatz auf öffentlichem Grund in der Stadt Luzern angewiesen ist. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Rauchverbotes sowohl in den gemieteten Räumlichkeiten wie auch im ganzen Gebäude und auf dem gesamten Areal der Wohnsiedlung mit Ausnahme der von der Vermieterin bezeichneten Raucherzonen. Der Mieter verpflichtet sich, der Vermieterin einen Wechsel der Bildungsinstitution und/oder Exmatrikulation innert 30 Tagen bekannt zu geben. Die Mietberechtigung endet spätestens 2 Monate nach der Exmatrikulation. Falsche Angaben im Zusammenhang mit der Bewerbung und/oder dem Vertragsabschluss berechtigen die Vermieterin, das Mietverhältnis vorzeitig aufzulösen. Luzern, Die Vermieterin STUDENT MENTOR FOUNDATION LUCERNE Die Verwaltung Der Mieter _____________________________________________ _____________________________________________ Ulla Lauener-Rölli Vorname Name
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