Original-Vertrag für Bank Formularset (Blatt 1-4) senden an: Zuger Kantonalbank, VEBV, Postfach 1158, 6301 Zug Konto-Nr. Kunden-Nr. Herr Frau Herr Name, Firma Name, Firma Vorname Vorname Derzeitige Adresse Derzeitige Adresse PLZ, Ort PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsdatum Heimatort, Nationalität Heimatort, Nationalität Frau >> bei Firmen HR-Auszug beilegen Neue Adresse Gültig ab Name/Vorname/Firma Adresse PLZ, Ort Geburtsdatum (Einzelperson) Telefon 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Der Mieter errichtet bei der Zuger Kantonalbank (nachstehend Bank genannt) unter der eingangs erwähnten Nummer ein auf seinen Namen lautendes Sparkonto (nachstehend Konto genannt) mit einer Einlage von CHF bis . Das Guthaben inklusive Zinsen zugunsten des Mieters auf diesem Konto ist als Sicherheit zugunsten des Vermieters für alle dessen Ansprüche gegenüber dem einen und/oder dem anderen Kontoinhaber aus dem zwischen ihnen bestehenden Mietverhältnis verpfändet. Aufgrund der Bestimmungen von Art. 257e OR können Mieter und Vermieter nur gemeinsam oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über das Konto verfügen. Ist das Mietverhältnis beendigt und der Mieter sämtlichen Verpflichtungen daraus nachgekommen, so ist der Vermieter verpflichtet, das Kontoguthaben zugunsten des Mieters freizugeben und diesem die beiliegende Freigabe-Erklärung unterzeichnet zuzustellen. Sofern der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht hat, kann der Mieter von der Bank gegen Vorlage entsprechender Beweismittel die Rückerstattung des Kontoguthabens verlangen. Die Bank ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Kontos sowohl dem Mieter wie auch dem Vermieter jederzeit Auskunft bezüglich des Kontos zu erteilen. Bei Auflösung des Kontos ist die Bank berechtigt, die gemäss ihrer Preisregelung für Sparkonten (Prospekt Preise und Dienstleistungen für Privat- und Sparkonten) jeweils gültigen Saldierungsspesen dem Konto vorab zu belasten. Im Übrigen gelten das Reglement für Spargelder sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zuger Kantonalbank. Mieter und Vermieter bestätigen, diese Unterlagen erhalten und von deren Inhalt zustimmend Kenntnis genommen zu haben. Ort, Datum Vermieter Ort, Datum Mieter 1 Ort, Datum Zuger Kantonalbank Seite 1 von 4/3208-0815 Mieter 2 Original-Vertrag Original-Vertrag für Bank Mieter für Formularset (Blatt 1-4) senden an: Zuger Kantonalbank, VEBV, Postfach 1158, 6301 Zug Konto-Nr. Kunden-Nr. Herr Frau Herr Name, Firma Name, Firma Vorname Vorname Derzeitige Adresse Derzeitige Adresse PLZ, Ort PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsdatum Heimatort, Nationalität Heimatort, Nationalität Frau >> bei Firmen HR-Auszug beilegen Neue Adresse Gültig ab Name/Vorname/Firma Adresse PLZ, Ort Geburtsdatum (Einzelperson) Telefon 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Der Mieter errichtet bei der Zuger Kantonalbank (nachstehend Bank genannt) unter der eingangs erwähnten Nummer ein auf seinen Namen lautendes Sparkonto (nachstehend Konto genannt) mit einer Einlage von CHF bis . Das Guthaben inklusive Zinsen zugunsten des Mieters auf diesem Konto ist als Sicherheit zugunsten des Vermieters für alle dessen Ansprüche gegenüber dem einen und/oder dem anderen Kontoinhaber aus dem zwischen ihnen bestehenden Mietverhältnis verpfändet. Aufgrund der Bestimmungen von Art. 257e OR können Mieter und Vermieter nur gemeinsam oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über das Konto verfügen. Ist das Mietverhältnis beendigt und der Mieter sämtlichen Verpflichtungen daraus nachgekommen, so ist der Vermieter verpflichtet, das Kontoguthaben zugunsten des Mieters freizugeben und diesem die beiliegende Freigabe-Erklärung unterzeichnet zuzustellen. Sofern der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht hat, kann der Mieter von der Bank gegen Vorlage entsprechender Beweismittel die Rückerstattung des Kontoguthabens verlangen. Die Bank ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Kontos sowohl dem Mieter wie auch dem Vermieter jederzeit Auskunft bezüglich des Kontos zu erteilen. Bei Auflösung des Kontos ist die Bank berechtigt, die gemäss ihrer Preisregelung für Sparkonten (Prospekt Preise und Dienstleistungen für Privat- und Sparkonten) jeweils gültigen Saldierungsspesen dem Konto vorab zu belasten. Im Übrigen gelten das Reglement für Spargelder sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zuger Kantonalbank. Mieter und Vermieter bestätigen, diese Unterlagen erhalten und von deren Inhalt zustimmend Kenntnis genommen zu haben. Ort, Datum Vermieter Ort, Datum Mieter 1 Ort, Datum Zuger Kantonalbank Seite 2 von 4/3208-0815 Mieter 2 Original-Vertrag Original-Vertrag für Bank Vermieter für Formularset (Blatt 1-4) senden an: Zuger Kantonalbank, VEBV, Postfach 1158, 6301 Zug Konto-Nr. Kunden-Nr. Herr Frau Herr Name, Firma Name, Firma Vorname Vorname Derzeitige Adresse Derzeitige Adresse PLZ, Ort PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsdatum Heimatort, Nationalität Heimatort, Nationalität Frau >> bei Firmen HR-Auszug beilegen Neue Adresse Gültig ab Name/Vorname/Firma Adresse PLZ, Ort Geburtsdatum (Einzelperson) Telefon 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Der Mieter errichtet bei der Zuger Kantonalbank (nachstehend Bank genannt) unter der eingangs erwähnten Nummer ein auf seinen Namen lautendes Sparkonto (nachstehend Konto genannt) mit einer Einlage von CHF bis . Das Guthaben inklusive Zinsen zugunsten des Mieters auf diesem Konto ist als Sicherheit zugunsten des Vermieters für alle dessen Ansprüche gegenüber dem einen und/oder dem anderen Kontoinhaber aus dem zwischen ihnen bestehenden Mietverhältnis verpfändet. Aufgrund der Bestimmungen von Art. 257e OR können Mieter und Vermieter nur gemeinsam oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über das Konto verfügen. Ist das Mietverhältnis beendigt und der Mieter sämtlichen Verpflichtungen daraus nachgekommen, so ist der Vermieter verpflichtet, das Kontoguthaben zugunsten des Mieters freizugeben und diesem die beiliegende Freigabe-Erklärung unterzeichnet zuzustellen. Sofern der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht hat, kann der Mieter von der Bank gegen Vorlage entsprechender Beweismittel die Rückerstattung des Kontoguthabens verlangen. Die Bank ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Kontos sowohl dem Mieter wie auch dem Vermieter jederzeit Auskunft bezüglich des Kontos zu erteilen. Bei Auflösung des Kontos ist die Bank berechtigt, die gemäss ihrer Preisregelung für Sparkonten (Prospekt Preise und Dienstleistungen für Privat- und Sparkonten) jeweils gültigen Saldierungsspesen dem Konto vorab zu belasten. Im Übrigen gelten das Reglement für Spargelder sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zuger Kantonalbank. Mieter und Vermieter bestätigen, diese Unterlagen erhalten und von deren Inhalt zustimmend Kenntnis genommen zu haben. Ort, Datum Vermieter Ort, Datum Mieter 1 Ort, Datum Zuger Kantonalbank Seite 3 von 4/3208-0815 Mieter 2 Original-Vertrag Auftrag zur Freigabe/Überweisung für desBank Mietkautionsbetrages (für Vermieter) Formularset (Blatt 1-4) senden an: Zuger Kantonalbank, VEBV, Postfach 1158, 6301 Zug Konto-Nr. Kunden-Nr. Herr Frau Herr Name, Firma Name, Firma Vorname Vorname Derzeitige Adresse Derzeitige Adresse PLZ, Ort PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsdatum Heimatort, Nationalität Heimatort, Nationalität >> bei Firmen HR-Auszug beilegen Neue Adresse Gültig ab Name/Vorname/Firma Adresse PLZ, Ort Geburtsdatum (Einzelperson) Telefon Das obige Konto ist zu saldieren und der Saldo ist wie folgt zu verwenden: Betrag CHF Betrag CHF Bank, Postverbindung Bank, Postverbindung Konto-Nr. (IBAN) Konto-Nr. (IBAN) Lautend auf Lautend auf Ort, Datum Vermieter Ort, Datum Mieter 1 Neue Adresse Mieter Seite 4 von 4/3208-0815 Mieter 2 Gültig ab Frau
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