Sicherstellung zu Mietvertrag

Original-Vertrag
für Bank
Formularset (Blatt 1-4) senden an: Zuger Kantonalbank, VEBV, Postfach 1158, 6301 Zug
Konto-Nr.
Kunden-Nr.
Herr
Frau
Herr
Name, Firma
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Vorname
Vorname
Derzeitige Adresse
Derzeitige Adresse
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Geburtsdatum
Geburtsdatum
Heimatort, Nationalität
Heimatort, Nationalität
Frau
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Neue Adresse
Gültig ab
Name/Vorname/Firma
Adresse
PLZ, Ort
Geburtsdatum (Einzelperson)
Telefon
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Der Mieter errichtet bei der Zuger Kantonalbank (nachstehend Bank genannt) unter der eingangs erwähnten Nummer ein auf seinen Namen
lautendes Sparkonto (nachstehend Konto genannt) mit einer Einlage von CHF
bis
.
Das Guthaben inklusive Zinsen zugunsten des Mieters auf diesem Konto ist als Sicherheit zugunsten des Vermieters für alle dessen Ansprüche
gegenüber dem einen und/oder dem anderen Kontoinhaber aus dem zwischen ihnen bestehenden Mietverhältnis verpfändet.
Aufgrund der Bestimmungen von Art. 257e OR können Mieter und Vermieter nur gemeinsam oder gestützt auf einen rechtskräftigen
Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über das Konto verfügen.
Ist das Mietverhältnis beendigt und der Mieter sämtlichen Verpflichtungen daraus nachgekommen, so ist der Vermieter verpflichtet, das
Kontoguthaben zugunsten des Mieters freizugeben und diesem die beiliegende Freigabe-Erklärung unterzeichnet zuzustellen.
Sofern der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend
gemacht hat, kann der Mieter von der Bank gegen Vorlage entsprechender Beweismittel die Rückerstattung des Kontoguthabens verlangen.
Die Bank ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Kontos sowohl dem Mieter wie auch dem Vermieter jederzeit Auskunft bezüglich
des Kontos zu erteilen.
Bei Auflösung des Kontos ist die Bank berechtigt, die gemäss ihrer Preisregelung für Sparkonten (Prospekt Preise und Dienstleistungen für
Privat- und Sparkonten) jeweils gültigen Saldierungsspesen dem Konto vorab zu belasten.
Im Übrigen gelten das Reglement für Spargelder sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zuger Kantonalbank. Mieter und Vermieter bestätigen, diese Unterlagen erhalten und von deren Inhalt zustimmend Kenntnis genommen zu haben.
Ort, Datum
Vermieter
Ort, Datum
Mieter 1
Ort, Datum
Zuger Kantonalbank
Seite 1 von 4/3208-0815
Mieter 2
Original-Vertrag
Original-Vertrag
für Bank
Mieter
für
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Frau
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1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Der Mieter errichtet bei der Zuger Kantonalbank (nachstehend Bank genannt) unter der eingangs erwähnten Nummer ein auf seinen Namen
lautendes Sparkonto (nachstehend Konto genannt) mit einer Einlage von CHF
bis
.
Das Guthaben inklusive Zinsen zugunsten des Mieters auf diesem Konto ist als Sicherheit zugunsten des Vermieters für alle dessen Ansprüche
gegenüber dem einen und/oder dem anderen Kontoinhaber aus dem zwischen ihnen bestehenden Mietverhältnis verpfändet.
Aufgrund der Bestimmungen von Art. 257e OR können Mieter und Vermieter nur gemeinsam oder gestützt auf einen rechtskräftigen
Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über das Konto verfügen.
Ist das Mietverhältnis beendigt und der Mieter sämtlichen Verpflichtungen daraus nachgekommen, so ist der Vermieter verpflichtet, das
Kontoguthaben zugunsten des Mieters freizugeben und diesem die beiliegende Freigabe-Erklärung unterzeichnet zuzustellen.
Sofern der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend
gemacht hat, kann der Mieter von der Bank gegen Vorlage entsprechender Beweismittel die Rückerstattung des Kontoguthabens verlangen.
Die Bank ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Kontos sowohl dem Mieter wie auch dem Vermieter jederzeit Auskunft bezüglich
des Kontos zu erteilen.
Bei Auflösung des Kontos ist die Bank berechtigt, die gemäss ihrer Preisregelung für Sparkonten (Prospekt Preise und Dienstleistungen für
Privat- und Sparkonten) jeweils gültigen Saldierungsspesen dem Konto vorab zu belasten.
Im Übrigen gelten das Reglement für Spargelder sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zuger Kantonalbank. Mieter und Vermieter bestätigen, diese Unterlagen erhalten und von deren Inhalt zustimmend Kenntnis genommen zu haben.
Ort, Datum
Vermieter
Ort, Datum
Mieter 1
Ort, Datum
Zuger Kantonalbank
Seite 2 von 4/3208-0815
Mieter 2
Original-Vertrag
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für Bank
Vermieter
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Der Mieter errichtet bei der Zuger Kantonalbank (nachstehend Bank genannt) unter der eingangs erwähnten Nummer ein auf seinen Namen
lautendes Sparkonto (nachstehend Konto genannt) mit einer Einlage von CHF
bis
.
Das Guthaben inklusive Zinsen zugunsten des Mieters auf diesem Konto ist als Sicherheit zugunsten des Vermieters für alle dessen Ansprüche
gegenüber dem einen und/oder dem anderen Kontoinhaber aus dem zwischen ihnen bestehenden Mietverhältnis verpfändet.
Aufgrund der Bestimmungen von Art. 257e OR können Mieter und Vermieter nur gemeinsam oder gestützt auf einen rechtskräftigen
Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über das Konto verfügen.
Ist das Mietverhältnis beendigt und der Mieter sämtlichen Verpflichtungen daraus nachgekommen, so ist der Vermieter verpflichtet, das
Kontoguthaben zugunsten des Mieters freizugeben und diesem die beiliegende Freigabe-Erklärung unterzeichnet zuzustellen.
Sofern der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend
gemacht hat, kann der Mieter von der Bank gegen Vorlage entsprechender Beweismittel die Rückerstattung des Kontoguthabens verlangen.
Die Bank ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Kontos sowohl dem Mieter wie auch dem Vermieter jederzeit Auskunft bezüglich
des Kontos zu erteilen.
Bei Auflösung des Kontos ist die Bank berechtigt, die gemäss ihrer Preisregelung für Sparkonten (Prospekt Preise und Dienstleistungen für
Privat- und Sparkonten) jeweils gültigen Saldierungsspesen dem Konto vorab zu belasten.
Im Übrigen gelten das Reglement für Spargelder sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zuger Kantonalbank. Mieter und Vermieter bestätigen, diese Unterlagen erhalten und von deren Inhalt zustimmend Kenntnis genommen zu haben.
Ort, Datum
Vermieter
Ort, Datum
Mieter 1
Ort, Datum
Zuger Kantonalbank
Seite 3 von 4/3208-0815
Mieter 2
Original-Vertrag
Auftrag zur Freigabe/Überweisung
für
desBank
Mietkautionsbetrages (für Vermieter)
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Konto-Nr.
Kunden-Nr.
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Name, Firma
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Derzeitige Adresse
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PLZ, Ort
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Geburtsdatum
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Adresse
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Telefon
Das obige Konto ist zu saldieren und der Saldo ist wie folgt zu verwenden:
Betrag CHF
Betrag CHF
Bank, Postverbindung
Bank, Postverbindung
Konto-Nr. (IBAN)
Konto-Nr. (IBAN)
Lautend auf
Lautend auf
Ort, Datum
Vermieter
Ort, Datum
Mieter 1
Neue Adresse Mieter
Seite 4 von 4/3208-0815
Mieter 2
Gültig ab
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