Bericht Art 7 Abs 1_2014 - Rheinisch

Abt. 81 ÖPNV
81
30.07.2015
Herr Haase
2479
Bericht des Rheinisch-Bergischen Kreises gem. Art 7 Abs 1 der
Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene
und Straße - VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2014
1. Berichtsgrundlage
Gemäß Art 7 Abs 1 der VO (EG) 1370/2007 macht jede zuständige Behörde einmal
jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes
sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich.
Für den Rheinisch-Bergischen Kreis erfolgt der Bericht für das Jahr 2014 auf der Basis
des Ergebnisses des Produkthaushaltes 2014.
2. Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
Gemäß Art 2 lit. e) bezeichnet der Ausdruck „gemeinwirtschaftliche Verpflichtung“ eine
von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf
die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen
Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen
ohne Gegenleistung übernommen hätte.
3. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung von vertakteten ÖPNV Verkehrsleistungen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Betrauungen des Rheinisch-Bergischen wesentlicher räumlicher
Kreises
reich (Stadt / Gemeinde)
Geltungsbe- damit verbundene Verkehrsleistung in
Wagenkilometer 1
Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH & Co. Burscheid, Leichlingen
KG
850.000
2
Kürten, 3.080.000 (12.000 )
Kraftverkehr Wupper-Sieg AG
Burscheid, Bergisch Gladbach,
Odenthal (Langenfeld) 2
Regionalverkehr Köln GmbH
Burscheid, Bergisch Gladbach, Overath, 2.900.000
Rösrath, Wermelskirchen
Vereinbarungen mit benachbarten Auf- wesentlicher
räumlicher
Geltungs- damit verbundene Verkehrsleistung in
gabenträgern / betrauten Verkehrsunter- bereich im Rheinisch-Bergischen Kreis
Wagenkilometer (gerundet)
nehmen
Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH
Overath, Rösrath
212.000
Vereinbarungen mit benachbarten Auf- wesentlicher
räumlicher
Geltungs- damit verbundene Verkehrsleistung in
gabenträgern / betrauten Verkehrsunter- bereich im Rheinisch-Bergischen Kreis
Wagenkilometer (gerundet)
nehmen
Stadtwerke Remscheid GmbH
Wermelskirchen
50.000
Vereinbarungen mit benachbarten Auf- wesentlicher
räumlicher
Geltungs- damit verbundene Verkehrsleistung in
gabenträgern / betrauten Verkehrsunter- bereich im Rheinisch-Bergischen Kreis
Wagenkilometer (gerundet)
nehmen
Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH Overath
M:\Hauptdaten\RBK-ORGA\Behördenlotse\Bericht_30-07-15\Bericht Art 7 Abs 1_2014.docx
130.000
- 2 Vereinbarungen über Naturalausgleich
wesentlicher räumlicher Geltungsbe- damit verbundene Verkehrsleistung in
reich im Rheinisch- Bergischen Kreis
Wagenkilometer (gerundet)
Stadt Remscheid / Stadtwerke Remscheid Wermelskirchen
GmbH
Stadt Solingen
GmbH
/
Stadtwerke
220.000
Solingen Leichlingen
50.000
2
Die Einheit Wagenkilometer entspricht im Wesentlichen der tatsächlichen Fahrplankilometerleistung; Kilometerangaben grob gerundet.
Es werden die vom Rheinisch-Bergischen Kreis
auf Langenfelder Stadtgebiet bewirkten Verkehrsleistungen angegeben.
4. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung von vertakteten ÖPNV - Verkehrsleistungen
des schienengebundenen ÖPNV im Rheinisch-Bergischen Kreis
Vereinbarungen mit benachbarten
Aufgabenträgern/betrauten Verkehrsunternehmen
wesentlicher räumlicher Geltungsbereich
im Rheinisch-Bergischen Kreis
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Bergisch Gladbach
damit verbundene Verkehrsleistung in
Wagenkilometer (gerundet)
730.000 (nur Schiene)
5. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung - Anwendung des Verbundtarifs
Alle genannten Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, den Tarif und die Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg anzuwenden.
6. Ausgleichleistungen in 2014
alle Beträge in T€
2014
Betrauungen
4.851,5
Vereinbarungen interlokale
Linien
1.563,9
Betrauungen bedarfsgesteuerter ÖPNV
196,0
Betrauungen Nachtbus / Freizeitverkehre
133,0
Summe
6.744,4
7. Ausbildungsverkehrspauschale gem. § 11 a ÖPNVG NRW
Aus der Ausbildungsverkehrspauschale 2014 wurden 1.301,0 T€ an die konzessionierten Verkehrsunternehmen weitergeleitet, die ÖPNV-Leistungen im RheinischBergischen Kreis erbringen.
M:\Hauptdaten\RBK-ORGA\Behördenlotse\Bericht_30-07-15\Bericht Art 7 Abs 1_2014.docx