Abt. 81 ÖPNV 81 30.07.2015 Herr Haase 2479 Bericht des Rheinisch-Bergischen Kreises gem. Art 7 Abs 1 der Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2014 1. Berichtsgrundlage Gemäß Art 7 Abs 1 der VO (EG) 1370/2007 macht jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis erfolgt der Bericht für das Jahr 2014 auf der Basis des Ergebnisses des Produkthaushaltes 2014. 2. Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen Gemäß Art 2 lit. e) bezeichnet der Ausdruck „gemeinwirtschaftliche Verpflichtung“ eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen ohne Gegenleistung übernommen hätte. 3. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung von vertakteten ÖPNV Verkehrsleistungen im Rheinisch-Bergischen Kreis Betrauungen des Rheinisch-Bergischen wesentlicher räumlicher Kreises reich (Stadt / Gemeinde) Geltungsbe- damit verbundene Verkehrsleistung in Wagenkilometer 1 Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH & Co. Burscheid, Leichlingen KG 850.000 2 Kürten, 3.080.000 (12.000 ) Kraftverkehr Wupper-Sieg AG Burscheid, Bergisch Gladbach, Odenthal (Langenfeld) 2 Regionalverkehr Köln GmbH Burscheid, Bergisch Gladbach, Overath, 2.900.000 Rösrath, Wermelskirchen Vereinbarungen mit benachbarten Auf- wesentlicher räumlicher Geltungs- damit verbundene Verkehrsleistung in gabenträgern / betrauten Verkehrsunter- bereich im Rheinisch-Bergischen Kreis Wagenkilometer (gerundet) nehmen Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH Overath, Rösrath 212.000 Vereinbarungen mit benachbarten Auf- wesentlicher räumlicher Geltungs- damit verbundene Verkehrsleistung in gabenträgern / betrauten Verkehrsunter- bereich im Rheinisch-Bergischen Kreis Wagenkilometer (gerundet) nehmen Stadtwerke Remscheid GmbH Wermelskirchen 50.000 Vereinbarungen mit benachbarten Auf- wesentlicher räumlicher Geltungs- damit verbundene Verkehrsleistung in gabenträgern / betrauten Verkehrsunter- bereich im Rheinisch-Bergischen Kreis Wagenkilometer (gerundet) nehmen Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH Overath M:\Hauptdaten\RBK-ORGA\Behördenlotse\Bericht_30-07-15\Bericht Art 7 Abs 1_2014.docx 130.000 - 2 Vereinbarungen über Naturalausgleich wesentlicher räumlicher Geltungsbe- damit verbundene Verkehrsleistung in reich im Rheinisch- Bergischen Kreis Wagenkilometer (gerundet) Stadt Remscheid / Stadtwerke Remscheid Wermelskirchen GmbH Stadt Solingen GmbH / Stadtwerke 220.000 Solingen Leichlingen 50.000 2 Die Einheit Wagenkilometer entspricht im Wesentlichen der tatsächlichen Fahrplankilometerleistung; Kilometerangaben grob gerundet. Es werden die vom Rheinisch-Bergischen Kreis auf Langenfelder Stadtgebiet bewirkten Verkehrsleistungen angegeben. 4. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung von vertakteten ÖPNV - Verkehrsleistungen des schienengebundenen ÖPNV im Rheinisch-Bergischen Kreis Vereinbarungen mit benachbarten Aufgabenträgern/betrauten Verkehrsunternehmen wesentlicher räumlicher Geltungsbereich im Rheinisch-Bergischen Kreis Kölner Verkehrs-Betriebe AG Bergisch Gladbach damit verbundene Verkehrsleistung in Wagenkilometer (gerundet) 730.000 (nur Schiene) 5. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung - Anwendung des Verbundtarifs Alle genannten Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, den Tarif und die Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg anzuwenden. 6. Ausgleichleistungen in 2014 alle Beträge in T€ 2014 Betrauungen 4.851,5 Vereinbarungen interlokale Linien 1.563,9 Betrauungen bedarfsgesteuerter ÖPNV 196,0 Betrauungen Nachtbus / Freizeitverkehre 133,0 Summe 6.744,4 7. Ausbildungsverkehrspauschale gem. § 11 a ÖPNVG NRW Aus der Ausbildungsverkehrspauschale 2014 wurden 1.301,0 T€ an die konzessionierten Verkehrsunternehmen weitergeleitet, die ÖPNV-Leistungen im RheinischBergischen Kreis erbringen. M:\Hauptdaten\RBK-ORGA\Behördenlotse\Bericht_30-07-15\Bericht Art 7 Abs 1_2014.docx
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