Dienststelle: Stempel VERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS (§ 6 Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 12.11.1993, Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) Nr. 220 und Art. 9 des Kirchengesetzes der ELKB zur Ergänzung und Durchführung des Datenschutzes vom 02.12.1994 (RS 225) Frau/Herr _________________________________________________ geb. am _________________________________________________ ist als _________________________________________________ beschäftigt. _________________________________________________ Die/Der Erschienene wurde heute auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach den oben genannten Bestimmungen verpflichtet. Sie/Er wurde wie folgt belehrt: 1. Es ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten zu einem anderen Zweck als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu erheben, zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. 2. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. 3. Verstöße gegen das Datengeheimnis können dienstrechtlich verfolgt werden. 4. Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht unbeschadet sonstiger Geheimhaltungspflichten und den aus der Verletzung dieser Pflichten sich ergebenden Folgen. Der/Dem Verpflichteten wurde ein Abdruck dieser Verpflichtungserklärung ausgehändigt. ____________________________________ Ort, Datum ____________________________________ (Unterschrift des/der Verpflichteten) - Mitarbeiter/in - ____________________________________ (Unterschrift des/der Verpflichtenden) - Leiter/in der Dienststelle -
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