Reintegrationsleitfäden Unfall und Krankheit Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Siegfried Weller Ehemaliger Ärztlicher Direktor der Berufsgenossenschaft-Unfallklinik Ordinarius für Unfallchirurgie, Eberhard-Karls-Universität Tübingen Begründer der Weller-Datenbank (1989) Fortbilungstagung SIM 2015 |2 Zielsetzung des Steuerungssystems Qualität der Heilverfahren verbessern „Leid & Kosten“ verringern standardisierte Bearbeitung der Verletzungsmuster sowie konsequente Beachtung des Interventionsplanes Störungen im Heilverfahrensprozess frühzeitig erkennen ggf. Intensivierung der Heilbehandlung i.d.R. besserer Heilverlauf und verkürzte Ausfallzeiten Kosteneinsparungen durch kürzere AU-Zeiten Fortbilungstagung SIM 2015 |3 Umsetzung in Deutschland Durchgangsarzt erstellt Erstdiagnose Validierung dieser Erstdiagnose ist für die prognostische Beurteilung im Rahmen der Steuerung des Heilverfahrens besonders wichtig! Der Unfallversicherer gibt aufgrund der validierten Erstdiagnose anhand der Weller-Datenbank den mutmasslichen Behandlungs- und Heilverlauf vor. Fortbilungstagung SIM 2015 |4 Helvetisierter Reintegrationsleitfaden Unfall seit 2010 Grafischer Leitfaden mit Diagnose abhängiger Arbeitsunfähigkeitsdauer Berücksichtigung der körperlichen Belastung bezüglich Dauer der Arbeitsunfähigkeitsdauer (AUF-Dauer) 170 Hauptdiagnosen, entsprechend der Ausprägung der Verletzung weiter differenziert, nach L (leicht), M (mittel), S (schwer) => insgesamt 455 Verletzungsmuster Empfehlungen für Physiotherapie Hinweise zur Behandlung Hinweis Einsatz Case Manager Fortbilungstagung SIM 2015 |5 Beispiel Meniskusverletzung Reintegrationsleitfaden Unfall (ReLU) Nutzen des RELU Schätzung der Arbeitsunfähigkeitsdauer Schätzung der Behandlungsdauer Hilfsmittel zur Fallsteuerung (Entgleisung) Frühzeitige Hinweise auf schwere Verletzungen und/oder schwierigen Verlauf Möglichkeit der frühzeitigen Ergreifung weiterreichender Massnahmen (Massnahmen am Arbeitsplatz, Umschulungen, …) Kosteneinsparungen Fortbilungstagung SIM 2015 |7 Reintegrationsleitfaden Krankheit Umfrage SVV-Gesellschaften Keine systematische Datensammlung bezüglich Dauer Arbeitsunfähigkeit und ICD-10 vorhanden In der Regel keine ICD-10-Codierung für die angemeldeten Krankheiten bekannt Alle Gesellschaften begrüssen jedoch eine systematische Sammlung an AUF-Dauer in Verbindung mit dem ICD-10 Woher Daten nehmen? Hannover KKH Fortbilungstagung SIM 2015 |8 Gruppierung nach KKH Kaufmännische Krankenkasse Hannover Cluster 9 F20 F31 F32 F33 F34 F41 F43 F48 Z56 Z73 Schizophrenie Bipolare affektive Störung Depressive Episode Rezidivierende depressive Störung anhaltende affektive Störung andere Angststörungen Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen Andere neurotische Störungen Kontaktanlässe mit Bezug auf das Berufsleben Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung Fortbilungstagung SIM 2015 Cluster 10 M54 Rückenschmerzen Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens, M53 anderenorts nicht klassifiziert M51 Sonstige Bandscheibenschäden M50 Zervikale Bandscheibenschäden M48 Sonstige Spondylopathien M47 Spondylose M42 Osteochondrose der Wirbelsäule M16 Koxarthrose M17 Gonarthrose M75 Schulterläsionen M77 Sonstige Entesopathien M23 Binnenschädigung des Kniegelenkes M24 Sonstige näher bezeichnete Gelenkschädigungen Sonstige Gelenkkrankheiten, anderenorts nicht M25 klassifiziert Luxation, Verstauchung und Zerrung des Kniegelenkes S83 und von Bändern des Kniegelenkes |9 Daten in der Schweiz Helsana hat für die Jahre 2011 – 2013 rund 100‘000 erledigte Schadenfälle im Bereich Krankentaggeld identifiziert und anonymisiert nach Diagnosen, Geschlecht und Alter ausgewertet Im Gegensatz zur Clusterung nach KKH wurde aufgrund der Helsana-Daten eine verfeinerte Gruppierung aufgrund der unterschiedlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorgenommen 106 Diagnosen resp. Diagnosegruppen Fortbilungstagung SIM 2015 | 10 Arztberichte Unfallversicherung, Krankenversicherung/Krankentaggeld, Haftpflichtversicherung http://www.svv.ch/de/medizin/Personenschadenfall/arztber ichte-unfallversicherung-krankenversicherungk ICD 10 Diagnosen sind zwingend! Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Versicherern ist geregelt Fortbilungstagung SIM 2015 | 11 M 17 Gonarthrose Fortbilungstagung SIM 2015 | 12 Definitionen Der Wendepunkt bezeichnet den Moment, an dem die höchste Anzahl Individuen gleichzeitig miteinander wieder die Arbeit aufgenommen haben Critical Point = Zeitpunkt des Wendepunktes x 1.5 Nach diesem Zeitpunkt sinkt die Chance, dass der dann noch Arbeitsunfähige ohne geeignete Unterstützung zurück zur Arbeit findet Der Chronic Point sagt aus, dass von den Leistungsbezügern, welche jetzt noch arbeitsunfähig sind, die Hälfte eine Leistungsdauer von mindestens 700 Tagen erreichen wird %-Anteil volles Taggeld: dieser prozentuale Anteil des ursprünglichen Kollektivs wird mehr als 700 Tage arbeitsunfähig sein Fortbilungstagung SIM 2015 | 13 M17 - Gonarthrose getrennt nach Alter und Geschlecht Fortbilungstagung SIM 2015 | 14 F32 - Depressive Episode getrennt nach Alter und Geschlecht Fortbilungstagung SIM 2015 | 15 M17 – Gonarthrose Fortbilungstagung SIM 2015 | 16 Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Vorversion des RELK Der Leitfaden ist hilfreich Die Datenlage muss verbessert werden ICD-Einteilung optimieren Eine elektronische Version mit verschiedenen Suchoptionen würde die Verwendbarkeit optimieren Fortbilungstagung SIM 2015 | 17 Quellen der aktuellen Reintegrationsleitfäden Webseite des SVV / Medizinischen Dienstes http://www.svv.ch/de/medizin/Personenschadenfall/reinteg rationsleitfaden-unfall RELU von 2010 http://www.svv.ch/de/http%3A/www.svv.ch/de/medizin/Per sonenschadenfall/reintegrationsleitfaden-krankheit RELK von 2015 Fortbilungstagung SIM 2015 | 18 2. vollständig überarbeiteter Reintegrationsleitfaden Unfall Fortbilungstagung SIM 2015 | 19 Überarbeitung Reintegrationsleitfaden Unfall Fortbilungstagung SIM 2015 | 20 Zukunft der Reintegrationsleitfäden Nur ein Leitfaden für Unfall und Krankheit Voll elektronisch und interaktiv Datenpooling Höhere Granulierung der Diagnosen Ausgelenkte Fälle müssen immer als Einzelfälle betrachtet werden Fortbilungstagung SIM 2015 | 21
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