Basel.Stadt.Land.Region. | Freitag, 11. Dezember 2015 | Seite 11 Frage des Tages Das Ergebnis der Frage von gestern: Gehören die Basler Schulreformen in den Papierkorb? Sollen im St.-Jakob-Park alle Läden Getränke-Depot verlangen müssen? 20% Nein (65) im St.-Jakob-Park müssen auch die Läden im Shopping-Center für getränke Depot verlangen. ist das richtig? www.baz.ch 80% Ja (266) Bruderholz-Initiative im Konflikt mit dem Gesetz Gesundheitsjuristen: Die Spital-Initiative ist wahrscheinlich rechtswidrig – und bei Volks-Ja droht Kostenexplosion Während der Steuerzahler also für den regionalpolitisch begründeten Erhalt eines unnötigen Spitals aufkom men müsste, könnte die Volksinitiative wegen eines anderen Punktes tatsäch lich bereits vor einer Volksabstimmung scheitern, weil sie als bundesrechtswid rig und darum für ungültig erklärt wer den muss. Das Krankenversicherungsgesetz sieht zwingend vor, dass die Kantone ihre Spitalplanung untereinander koor dinieren. Die Initianten wollen jedoch festschreiben, welches Spital im Basel biet wo stehen und was anbieten soll. Das stadtnahe Bruderholzspital müsste jedoch bald neu gebaut werden und hat, weil es an der Grenze zum Kanton BaselStadt steht, Auswirkungen auf die Stadt. Nun kann Baselland nicht einseitig, wie es die Initianten wollen, das Bru derholzspital aufrechterhalten, ohne sich mit BaselStadt abzusprechen. «Wenn man eine Infrastruktur ohne Abstimmung mit dem Nachbarn baut, dann schafft man Fakten und man könnte damit bereits gegen das Kran kenversicherungsgesetz verstossen», sagt Jurist Staffelbach. Von Joël Hoffmann Binningen. Das Bruderholzspital braucht es in dieser Form nicht mehr. Dieser Ansicht sind die Gesundheits direktoren Thomas Weber (SVP, BL) und Lukas Engelberger (CVP, BS). Im Rahmen der geplanten gemeinsamen Spitalgruppe von Kantonsspital Basel land (KSBL) und UniSpital Basel bauen Weber und Engelberger Spitalbetten ab, von denen es in der Region bekanntlich zu viele hat. Statt dass man das sanierungsbedürftige Bruderholzspital neu baut, reduziert man Überkapazitä ten und ersetzt das Spital durch ein Ambulatorium. Eine Volksinitiative soll die Regie rungspläne vereiteln und das Spital ret ten. Doch die gesammelten 4000 Unter schriften könnten vergebens sein. Denn: Namhafte Juristen aus der Region kommen zum Schluss, dass die Initiative entweder dem Bundesrecht widerspricht und für ungültig erklärt werden sollte oder dass der Steuerzah ler die Zeche für den Erhalt des Bruder holzspitals bezahlen müsste. Weil die regionalen Gesundheits juristen durch ihre Mandate in der einen oder anderen Form von den Neuerungen in der Gesundheitsregion Basel betroffen sind, will keiner mit Namen hinstehen. Doch auswärtige Fachleute stützen deren Thesen ebenso. Und vor allem bestätigen neue Urteile des Bundesverwaltungsgerichts: Die Initianten stehen juristisch mit dem Rücken zur Wand. Bundesgericht urteilt radikaler Während die Regierung Überkapa zitäten abbauen will, wollen die Initian ten den Status quo zementieren. Fol gender Satz soll das Spitalgesetz ergän zen: «Das KSBL sichert die Grundver sorgung in Laufen und die erweiterte Grundversorgung an den Standorten Bruderholz und Liestal im stationären und ambulanten Bereich.» Die Initian ten machen ferner keinen Hehl daraus, dass sie das Bruderholzspital aus regio nalpolitischer Sicht erhalten wollen. Das ist jedoch heikel: sowohl juristisch als auch finanzpolitisch. «Die Initiative widerspricht nicht offensichtlich zwingendem Bundes recht», sagt Rechtsanwalt Daniel Staf felbach, Partner der Kanzlei Walder Wyss. Denn dieses verbiete den mit Steuergeldern finanzierten Bau von Überkapazitäten aus regionalpoliti schen Gründen nicht. «Hingegen müs sen die Krankenversicherer die aus regionalpolitischer Strukturerhaltung entstandenen Mehrkosten nicht bezah len», führt der Anwalt weiter aus. Folglich wird ein aus regionalpoliti schen Gründen gebautes Bruderholz spital von den Versicherern entweder zu wenig Geld erhalten, um überleben zu können, oder der Kanton muss mit anzEigE Das Original. Die helle Freude. 4000 Unterschriften für die Katz. Ein neues Urteil des Bundesgerichts legt den Schluss nahe, dass die initiative für die Rettung des Bruderholzspitals von Komitee-Präsident Steffen Herbert (Mitte) gegen Bundesrecht verstösst. Foto Kostas Maros massiven Subventionen das Spital am Überleben halten. Dazu Staffelbach: «Beide Szenarien sind – abhängig von der finanziellen Lage des Kantons – denkbar. Brisantes Gerichtsurteil Jedenfalls drängt sich auf, dass sich Kanton, Leistungserbringer und Kran kenversicherer wegen dieser Mehrkos ten jahrelang vor Gericht auseinander setzen werden und während dieser Zeit der Kanton das Spital über Wasser hal ten muss.» Diese beiden möglichen Sze narien für den Fall, dass das Volk die Parking im Haus! Leistungsauftrag für gemeinwirtschaft liche Leistungen zu erteilen und zu gewährleisten, dass die Kosten für diese Leistungen nicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) belastet werden.» Anders gesagt: Der Kanton müsste alles bezahlen beziehungsweise die Krankenkassen keinen Rappen. Bisher teilten sich Kanton (55 Prozent) und Krankenkasse (45 Prozent) die statio nären Spitalkosten. Wird die Initiative vom Volk angenommen, würden die Spitalausgaben des Kantons Baselland explodieren. Amt bleibt bei Pfand-Rayon im St.-Jakob-Park hart Shops im Einkaufszentrum müssen Depot verlangen – Centerleitung sucht nach «einfacher» Lösung Von Martin Regenass Wohnbedarf AG Basel Aeschenvorstadt 48 4010 Basel T 061 295 90 90 www.wohnbedarf.com Initiative annimmt, nennen die meisten angefragten Juristen. Nun wurde ein Urteil des Bundes verwaltungsgerichtes publiziert, das Klarheit schafft – und brisant ist: Dem Gericht zufolge müsse der Steuerzahler für sämtliche Kosten – für den Spital bau, die Erhaltung der Infrastruktur sowie für alle ambulanten wie statio nären Behandlungen – zu 100 Prozent aufkommen. Das Bundesverwaltungs gericht beschreibt dies so: «Der Kanton kann grundsätzlich auch nicht bedarfs notwendige Spitalkapazitäten aufrecht erhalten. In diesem Fall wäre aber ein Streit um Gültigkeit absehbar Das Bundesgericht stützt Staffel bachs Einschätzung. In einem Urteil vom 29. September schreibt das Gericht, dass die Kostendämmung und namentlich der Abbau von Überkapazi täten weiterhin zu den Zielen der Spital planung gehören würden. «Eine inter kantonale Koordination der Planung ist für das Erreichen der verschiedenen Ziele (namentlich Bedarfsdeckung, eine optimale Ressourcennutzung sowie die Eindämmung der Kosten) von erheblicher Bedeutung», hält das Gericht fest. Daher gelte die gesetzlich verankerte «Pflicht zur Koordination der Planungen» generell. Dazu Staffel bach: «Die starre Initiative scheint mir eine Koordination der Kantone Basel Stadt und Baselland bei der Ausarbei tung ihrer Spitallisten zu erschweren oder gar zu verunmöglichen, weshalb diese Initiative nicht gesetzeskonform sein könnte.» Der Gesundheitsökonom Heinz Locher, der seit Langem für die Schlies sung des Bruderholzspitals plädiert und die Initiative ablehnt, geht mit dem Juristen Staffelbach weitgehend einig. Zum Konflikt der Initiative mit dem Bundesgesetz relativiert er: «Es ist eine Grauzone. Aber zu behaupten, die Initiative widerspreche dem Gesetz, weil sie nicht über die Kantonsgrenze hinweg denkt, ist arg zugespitzt. Es liegt sicher kein krasser Verstoss vor.» Über die Gültigkeit der Initiative wird jedenfalls der Landrat befinden müssen. In Anbetracht der juristischen und politischen Ausgangslage sind hit zige Diskussionen absehbar. Basel. Das Amt für Umwelt und Ener gie (AUE) kennt kein Nachsehen mit den Shops und Takeaways innerhalb des Shoppingcenters St.JakobPark. Auch Manor, Denner, Coop, Subway, Da Graziella oder Nooch müssen ab 1. Januar zwei Stunden vor und eine Stunde nach FCBSpielen ein Depot auf Getränke erheben. Pfand verlangt wer den muss etwa beim Verkauf von 0,5LiterPETFlaschen. Der Offenaus schank hat in bepfandeten Mehrweg bechern zu erfolgen. Die Leitung des Shoppingcenters St.JakobPark hatte gegen diese Depot pflicht beim AUE Einsprache erhoben. Grund: Die Shops, Restaurants und Takeaways befürchten Wettbewerbs nachteile, weil sie auch Leute bedienen, die nicht an die FCBSpiele gehen. Die Leute müssten ein Depot in Kauf neh men und an einem anderen Tag ins Shoppingcenter zurückkehren, um es wieder zurück zu erhalten. «Für meinen Betrieb bedeutet dies kurzfristig viel leicht eine Einnahmequelle. Langfristig droht der Kunde allerdings verloren zu gehen. Er fühlt sich ungerecht behan delt, weil er merkt, dass er bei mir zwei Franken mehr bezahlt hat», sagte der Franchisenehmer des Subways, Tho mas Lingner, vor Kurzem zur BaZ. Einfache Lösung gesucht Wie die Verantwortlichen beim AUE der Centerleitung nun schreiben, hätten sie «Verständnis» für die Bedenken der GastroUnternehmer und ShopBetrei ber. Laut Gesetz müssten allerdings «alle Akteure» innerhalb des vom AUE vorgegebenen Rayons die gleichen Pfandregeln befolgen. Ansonsten würde ein «wirtschaftliches Ungleichgewicht» entstehen. «Nach unserer Einschät zung», so das AUE, «würde eine gene relle Befreiung des Shoppingcenters das Ziel der neuen RayonRegelung im Kern unterlaufen.» Damit nicht ein zelne Läden übermässig profitierten, müssten eben alle Shops und Take aways einbezogen werden, heisst es in dem Schreiben. Sonst würden die Kun den, die ein Mehrwegdepot ablehnten, eben gerade bei diesen Depotbefreiten Shops einkaufen. Das AUE habe die Öffnungszeiten des Shoppingcenters zudem berücksichtigt, als es die Zeiten für die RayonRegelung festgelegt habe. «An Samstagen, an denen viele Fuss ballspiele um 20 Uhr beginnen, schliesst das Shoppingcenter die Tore um 18 Uhr.» Somit seien die Läden von der RayonRegelung gar nicht betroffen, da diese zwei Stunden vorher gelte. ShoppingcenterLeiter Daniel Zim mermann will nun eine für die Kunden «einfache Lösung» suchen. «Die Depot pflicht soll für den Besucher des Shop pingcenters verständlich sein.» Inner halb des Rayons an Spieltagen liegen sämtliche Caterer im und ausserhalb des Stadions sowie die CoopProntoTank stelle an der Brüglingerstrasse. anzEigE Weihnachts-Öffnungszeiten Freitage 09 : 30 – 21 : 00 11. Dezember - 18. Dezember Sonntage 13 : 00 – 18 : 00 13. Dezember - 20. Dezember Donnerstag 09 : 30 – 16 : 00 24. Dezember Basel - Eisengasse 14
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