Bruderholz-InitiativeimKonfliktmitdemGesetz

Basel.Stadt.Land.Region.
| Freitag, 11. Dezember 2015 | Seite 11
Frage des Tages
Das Ergebnis der Frage von gestern:
Gehören die Basler Schulreformen in den Papierkorb?
Sollen im St.-Jakob-Park alle Läden
Getränke-Depot verlangen müssen?
20% Nein
(65)
im St.-Jakob-Park müssen auch die Läden
im Shopping-Center für getränke Depot
verlangen. ist das richtig? www.baz.ch
80% Ja
(266)
Bruderholz-Initiative im Konflikt mit dem Gesetz
Gesundheitsjuristen: Die Spital-Initiative ist wahrscheinlich rechtswidrig – und bei Volks-Ja droht Kostenexplosion
Während der Steuerzahler also
für den regionalpolitisch begründeten
Erhalt eines unnötigen Spitals aufkom­
men müsste, könnte die Volksinitiative
wegen eines anderen Punktes tatsäch­
lich bereits vor einer Volksabstimmung
scheitern, weil sie als bundesrechtswid­
rig und darum für ungültig erklärt wer­
den muss.
Das Krankenversicherungsgesetz
sieht zwingend vor, dass die Kantone
ihre Spitalplanung untereinander koor­
dinieren. Die Initianten wollen jedoch
festschreiben, welches Spital im Basel­
biet wo stehen und was anbieten soll.
Das stadtnahe Bruderholzspital müsste
jedoch bald neu gebaut werden und
hat, weil es an der Grenze zum Kanton
Basel­Stadt steht, Auswirkungen auf die
Stadt.
Nun kann Baselland nicht einseitig,
wie es die Initianten wollen, das Bru­
derholzspital aufrechterhalten, ohne
sich mit Basel­Stadt abzusprechen.
«Wenn man eine Infrastruktur ohne
Abstimmung mit dem Nachbarn baut,
dann schafft man Fakten und man
könnte damit bereits gegen das Kran­
kenversicherungsgesetz verstossen»,
sagt Jurist Staffelbach.
Von Joël Hoffmann
Binningen.
Das
Bruderholzspital
braucht es in dieser Form nicht mehr.
Dieser Ansicht sind die Gesundheits­
direktoren Thomas Weber (SVP, BL)
und Lukas Engelberger (CVP, BS). Im
Rahmen der geplanten gemeinsamen
Spitalgruppe von Kantonsspital Basel­
land (KSBL) und Uni­Spital Basel bauen
Weber und Engelberger Spitalbetten ab,
von denen es in der Region bekanntlich
zu viele hat. Statt dass man das
sanierungsbedürftige Bruderholzspital
neu baut, reduziert man Überkapazitä­
ten und ersetzt das Spital durch ein
Ambulatorium.
Eine Volksinitiative soll die Regie­
rungspläne vereiteln und das Spital ret­
ten. Doch die gesammelten 4000 Unter­
schriften könnten vergebens sein.
Denn: Namhafte Juristen aus der
Region kommen zum Schluss, dass die
Initiative entweder dem Bundesrecht
widerspricht und für ungültig erklärt
werden sollte oder dass der Steuerzah­
ler die Zeche für den Erhalt des Bruder­
holzspitals bezahlen müsste.
Weil die regionalen Gesundheits­
juristen durch ihre Mandate in der
einen oder anderen Form von den
Neuerungen in der Gesundheitsregion
Basel betroffen sind, will keiner mit
Namen hinstehen. Doch auswärtige
Fachleute stützen deren Thesen ebenso.
Und vor allem bestätigen neue Urteile
des Bundesverwaltungsgerichts: Die
Initianten stehen juristisch mit dem
Rücken zur Wand.
Bundesgericht urteilt radikaler
Während die Regierung Überkapa­
zitäten abbauen will, wollen die Initian­
ten den Status quo zementieren. Fol­
gender Satz soll das Spitalgesetz ergän­
zen: «Das KSBL sichert die Grundver­
sorgung in Laufen und die erweiterte
Grundversorgung an den Standorten
Bruderholz und Liestal im stationären
und ambulanten Bereich.» Die Initian­
ten machen ferner keinen Hehl daraus,
dass sie das Bruderholzspital aus regio­
nalpolitischer Sicht erhalten wollen.
Das ist jedoch heikel: sowohl juristisch
als auch finanzpolitisch.
«Die Initiative widerspricht nicht
offensichtlich zwingendem Bundes­
recht», sagt Rechtsanwalt Daniel Staf­
felbach, Partner der Kanzlei Walder
Wyss. Denn dieses verbiete den mit
Steuergeldern finanzierten Bau von
Überkapazitäten aus regionalpoliti­
schen Gründen nicht. «Hingegen müs­
sen die Krankenversicherer die aus
regionalpolitischer Strukturerhaltung
entstandenen Mehrkosten nicht bezah­
len», führt der Anwalt weiter aus.
Folglich wird ein aus regionalpoliti­
schen Gründen gebautes Bruderholz­
spital von den Versicherern entweder
zu wenig Geld erhalten, um überleben
zu können, oder der Kanton muss mit
anzEigE
Das Original.
Die helle Freude.
4000 Unterschriften für die Katz. Ein neues Urteil des Bundesgerichts legt den Schluss nahe, dass die initiative für die
Rettung des Bruderholzspitals von Komitee-Präsident Steffen Herbert (Mitte) gegen Bundesrecht verstösst. Foto Kostas Maros
massiven Subventionen das Spital am
Überleben halten. Dazu Staffelbach:
«Beide Szenarien sind – abhängig von
der finanziellen Lage des Kantons –
denkbar.
Brisantes Gerichtsurteil
Jedenfalls drängt sich auf, dass sich
Kanton, Leistungserbringer und Kran­
kenversicherer wegen dieser Mehrkos­
ten jahrelang vor Gericht auseinander­
setzen werden und während dieser Zeit
der Kanton das Spital über Wasser hal­
ten muss.» Diese beiden möglichen Sze­
narien für den Fall, dass das Volk die
Parking im Haus!
Leistungsauftrag für gemeinwirtschaft­
liche Leistungen zu erteilen und zu
gewährleisten, dass die Kosten für diese
Leistungen nicht der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung
(OKP)
belastet werden.»
Anders gesagt: Der Kanton müsste
alles bezahlen beziehungsweise die
Krankenkassen keinen Rappen. Bisher
teilten sich Kanton (55 Prozent) und
Krankenkasse (45 Prozent) die statio­
nären Spitalkosten. Wird die Initiative
vom Volk angenommen, würden die
Spitalausgaben des Kantons Baselland
explodieren.
Amt bleibt bei Pfand-Rayon im St.-Jakob-Park hart
Shops im Einkaufszentrum müssen Depot verlangen – Centerleitung sucht nach «einfacher» Lösung
Von Martin Regenass
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Initiative annimmt, nennen die meisten
angefragten Juristen.
Nun wurde ein Urteil des Bundes­
verwaltungsgerichtes publiziert, das
Klarheit schafft – und brisant ist: Dem
Gericht zufolge müsse der Steuerzahler
für sämtliche Kosten – für den Spital­
bau, die Erhaltung der Infrastruktur
sowie für alle ambulanten wie statio­
nären Behandlungen – zu 100 Prozent
aufkommen. Das Bundesverwaltungs­
gericht beschreibt dies so: «Der Kanton
kann grundsätzlich auch nicht bedarfs­
notwendige Spitalkapazitäten aufrecht­
erhalten. In diesem Fall wäre aber ein
Streit um Gültigkeit absehbar
Das Bundesgericht stützt Staffel­
bachs Einschätzung. In einem Urteil
vom 29. September schreibt das
Gericht, dass die Kostendämmung und
namentlich der Abbau von Überkapazi­
täten weiterhin zu den Zielen der Spital­
planung gehören würden. «Eine inter­
kantonale Koordination der Planung ist
für das Erreichen der verschiedenen
Ziele (namentlich Bedarfsdeckung,
eine optimale Ressourcennutzung
sowie die Eindämmung der Kosten) von
erheblicher Bedeutung», hält das
Gericht fest. Daher gelte die gesetzlich
verankerte «Pflicht zur Koordination
der Planungen» generell. Dazu Staffel­
bach: «Die starre Initiative scheint mir
eine Koordination der Kantone Basel­
Stadt und Baselland bei der Ausarbei­
tung ihrer Spitallisten zu erschweren
oder gar zu verunmöglichen, weshalb
diese Initiative nicht gesetzeskonform
sein könnte.»
Der Gesundheitsökonom Heinz
Locher, der seit Langem für die Schlies­
sung des Bruderholzspitals plädiert und
die Initiative ablehnt, geht mit dem
Juristen Staffelbach weitgehend einig.
Zum Konflikt der Initiative mit dem
Bundesgesetz relativiert er: «Es ist eine
Grauzone. Aber zu behaupten, die
Initiative widerspreche dem Gesetz,
weil sie nicht über die Kantonsgrenze
hinweg denkt, ist arg zugespitzt. Es liegt
sicher kein krasser Verstoss vor.»
Über die Gültigkeit der Initiative
wird jedenfalls der Landrat befinden
müssen. In Anbetracht der juristischen
und politischen Ausgangslage sind hit­
zige Diskussionen absehbar.
Basel. Das Amt für Umwelt und Ener­
gie (AUE) kennt kein Nachsehen mit
den Shops und Takeaways innerhalb
des Shoppingcenters St.­Jakob­Park.
Auch Manor, Denner, Coop, Subway,
Da Graziella oder Nooch müssen ab
1. Januar zwei Stunden vor und eine
Stunde nach FCB­Spielen ein Depot auf
Getränke erheben. Pfand verlangt wer­
den muss etwa beim Verkauf von
0,5­Liter­PET­Flaschen. Der Offenaus­
schank hat in bepfandeten Mehrweg­
bechern zu erfolgen.
Die Leitung des Shoppingcenters
St.­Jakob­Park hatte gegen diese Depot­
pflicht beim AUE Einsprache erhoben.
Grund: Die Shops, Restaurants und
Takeaways befürchten Wettbewerbs­
nachteile, weil sie auch Leute bedienen,
die nicht an die FCB­Spiele gehen. Die
Leute müssten ein Depot in Kauf neh­
men und an einem anderen Tag ins
Shoppingcenter zurückkehren, um es
wieder zurück zu erhalten. «Für meinen
Betrieb bedeutet dies kurzfristig viel­
leicht eine Einnahmequelle. Langfristig
droht der Kunde allerdings verloren zu
gehen. Er fühlt sich ungerecht behan­
delt, weil er merkt, dass er bei mir zwei
Franken mehr bezahlt hat», sagte der
Franchisenehmer des Subways, Tho­
mas Lingner, vor Kurzem zur BaZ.
Einfache Lösung gesucht
Wie die Verantwortlichen beim AUE
der Centerleitung nun schreiben, hätten
sie «Verständnis» für die Bedenken der
Gastro­Unternehmer und Shop­Betrei­
ber. Laut Gesetz müssten allerdings
«alle Akteure» innerhalb des vom AUE
vorgegebenen Rayons die gleichen
Pfandregeln befolgen. Ansonsten würde
ein «wirtschaftliches Ungleichgewicht»
entstehen. «Nach unserer Einschät­
zung», so das AUE, «würde eine gene­
relle Befreiung des Shoppingcenters
das Ziel der neuen Rayon­Regelung im
Kern unterlaufen.» Damit nicht ein­
zelne Läden übermässig profitierten,
müssten eben alle Shops und Take­
aways einbezogen werden, heisst es in
dem Schreiben. Sonst würden die Kun­
den, die ein Mehrwegdepot ablehnten,
eben gerade bei diesen Depot­befreiten
Shops einkaufen. Das AUE habe die
Öffnungszeiten des Shoppingcenters
zudem berücksichtigt, als es die Zeiten
für die Rayon­Regelung festgelegt habe.
«An Samstagen, an denen viele Fuss­
ballspiele um 20 Uhr beginnen, schliesst
das Shoppingcenter die Tore um 18
Uhr.» Somit seien die Läden von der
Rayon­Regelung gar nicht betroffen, da
diese zwei Stunden vorher gelte.
Shoppingcenter­Leiter Daniel Zim­
mermann will nun eine für die Kunden
«einfache Lösung» suchen. «Die Depot­
pflicht soll für den Besucher des Shop­
pingcenters verständlich sein.» Inner­
halb des Rayons an Spieltagen liegen
sämtliche Caterer im und ausserhalb des
Stadions sowie die Coop­Pronto­Tank­
stelle an der Brüglingerstrasse.
anzEigE
Weihnachts-Öffnungszeiten
Freitage 09 : 30 – 21 : 00
11. Dezember - 18. Dezember
Sonntage 13 : 00 – 18 : 00
13. Dezember - 20. Dezember
Donnerstag 09 : 30 – 16 : 00
24. Dezember
Basel - Eisengasse 14