Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung bei

Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung bei
Personengesellschaften (KapCoRiLiG)
Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1175
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziel
2
2.
Voraussetzungen
2
3.
Vorgehensweise
3
4.
Details
9
4.1.
Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter
9
4.2.
Ergebnisverwendungskonten
13
4.3.
Anteilsteuerungskonten
14
4.4.
Bilanzschema
15
4.5.
Ausstehende Einlagen der Gesellschafter
16
4.6.
Ausweis der Kapitalkonten in der Bilanz
17
4.7.
Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalcharakter
19
4.8.
Gutschrift bzw. Belastung auf Verbindlichkeitskonten
20
Autor: MG / 17.12.2015
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Info für Anwender Nr. 1175
1.
Ziel
Das Info für Anwender beschreibt die Buchungssystematik über statistische Konten (9er-Klasse), die
erforderlich ist, um die Auswertungen »Ergebnisverwendung« und »Kapitalkontenentwicklung« mit
korrekten Werten zu füllen.
Hinweis
Beachten Sie, dass für die Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung einer
Personengesellschaft, die nicht unter das KapCoRiLiG fällt, das Info für Anwender Nr. 1116 zu
verwenden ist ( »Hilfe | Infos für Anwender«).
2.
Voraussetzungen
Um korrekte Auswertungen zu erhalten, ist bereits während der laufenden Buchhaltung die nachfolgend
beschriebene Endnummernlogik einzuhalten. Endnummernlogik bedeutet, dass alle Konten mit der
gleichen Endnummer (d. h. Zahl) enden, die für einen Gesellschafter verwendet werden.
Gesellschafter
Endnummer
Gesellschafter 1
Endnummer 0
Gesellschafter 2
Endnummer 1
Gesellschafter 3
Endnummer 2
Gesellschafter 4
Endnummer 3
Gesellschafter 5
Endnummer 4
Gesellschafter 6
Endnummer 5
Gesellschafter 7
Endnummer 6
Gesellschafter 8
Endnummer 7
Gesellschafter 9
Endnummer 8
Gesellschafter 10
Endnummer 9
Beispiel
Die unterjährigen Privateinlagen für den ersten Teilhafter sind auf dem Konto »2580
Privateinlagen« (SKR 04) zu verbuchen. Die unterjährigen Privatentnahmen auf dem Konto »2500
Privatentnahmen« (SKR 04). Die außergewöhnlichen Belastungen auf dem Konto »2680
Außergewöhnliche Belastung« (SKR 04).
Entscheidend ist, dass Sie für einen Gesellschafter immer Konten mit der gleichen Endnummer (hier: 0)
verwenden. Über diese Endnummernlogik wird programmintern der Bezug zu dem einen Gesellschafter
hergestellt. Diese Endnummernlogik muss sich bei den statistischen Ergebnisverwendungsbuchungen
fortsetzen.
Insgesamt können über diese Systematik bis zu 10 Vollhafter und 10 Teilhafter, d. h. 20 Gesellschafter
abgebildet werden. Es ist nicht möglich, über dieses System beispielsweise mehr als 20 Gesellschafter
abzubilden. In diesen Fällen müssen Sie die Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung über
eine individuelle Excel- oder Word-Anlage darstellen.
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3.
Vorgehensweise
Die Vorgehensweise wird anhand folgenden Beispiels gezeigt:
Die L+L GmbH & Co. KG verwendet den SKR 04 und erwirtschaftet einen Jahresüberschuss von
100.000,00 €. Dieser soll auf die Gesellschafter wie folgt verteilt werden:
Gesellschafter
Anteil
L+L GmbH (Vollhafter)
10 % zur Abgeltung des Haftungsrisikos
Herr Thomas Ludwig (Teilhafter)
50 %
Herr Markus Schmidt (Teilhafter)
40 %
Unterjährig haben die Gesellschafter die folgenden Privateinlagen und Privatentnahmen getätigt:
Gesellschafter
Einlagen
Entnahmen
Herr Thomas Ludwig (Teilhafter) 500,00 €
10.000,00 €
Herr Markus Schmidt (Teilhafter) 500,00 €
10.000,00 €
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Privatkonten beschriften
Gemäß den Grundsätzen der »Endnummernlogik« wurden die unterjährigen Privateinlagen und
Privatentnahmen auf die folgenden Konten verbucht. Um die Aussagekraft der Auswertungen zu
erhöhen, empfehlen wir, die Privatkonten entsprechend individuell zu beschriften:
Privateinlagen
Konto (Standard)
Konto (geänderte
Bezeichnung)
Herr Thomas Ludwig
(Teilhafter):
2580 Privateinlagen
2580 Einlagen T. Ludwig
Herr Markus Schmidt
(Teilhafter):
2581 Privateinlagen
2581 Einlagen M. Schmidt
Privatentnahmen
Konto (Standard)
Konto (geänderte
Bezeichnung)
Herr Thomas Ludwig
(Teilhafter):
2500 Privatentnahmen
2500 Entnahmen T. Ludwig
Herr Markus Schmidt
(Teilhafter):
2501 Privatentnahmen
2501 Entnahmen M. Schmidt
Eine vollständige Übersicht über die Konten entnehmen Sie dem Punkt »Entnahmen und Einlagen der
Gesellschafter« auf Seite 9 .
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2. Ausweis der individuell beschrifteten Konten in den Auswertungen
Um die Namen der Gesellschafter in verschiedenen Auswertungen auszuweisen, beschriften Sie die
unten angeführten Konten mit den Namen der Gesellschafter. Diese Kontenbeschriftung wird dann in
den Auswertungen wie Bilanz, Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung usw.
herangezogen.
Verwenden Sie hierzu die folgenden Standardkonten:
Art der Gesellschafter
Fibu-Konten
Vollhafter 1 – 10
9600 – 9609
Teilhafter 1 – 10
9700 – 9709
Vor der individuellen Beschriftung ergibt sich beispielsweise für den Vollhafter L+L GmbH die folgende
Darstellung in der Auswertung Kapitalkontenentwicklung:
Das Konto 9600 (Endnummernlogik einhalten) ist wie folgt zu beschriften:
Damit erhalten Sie die folgende Darstellung:
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3. Verteilung des Jahresüberschusses
Im nächsten Schritt ist der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag über die statistischen Buchungen auf
die Kapitalkonten der Gesellschafter zu verteilen.
Dazu sind die Ergebnisverwendungskonten und die Anteilsteuerungskonten zu verwenden.
Die Anteilsteuerungskonten stellen das Bindeglied zu den Kapitalkonten dar. Buchen Sie niemals direkt
auf ein Kapitalkonto.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Punkt »Anteilsteuerungskonten« auf Seite
14
.
Über die Ergebnisverwendungskonten legen Sie fest, ob es sich um eine Tätigkeitsvergütung,
Tantieme, Darlehensverzinsung oder Restanteil handelt.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Punkt »Ergebnisverwendungskonten« auf Seite
13.
Es gilt die folgende Faustregel:
Verteilung eines Jahresüberschusses:
Ergebnisverwendungskonto an
Anteilsteuerungskonto
Verteilung eines Jahresfehlbetrages:
Anteilsteuerungskonto an
Ergebnisverwendungskonto
4. Beispiel zur Verteilung des Jahresüberschusses
In unserem Fallbeispiel ist ein Jahresüberschuss von 100.000,00 € zu verteilen.
Entsprechend der obigen Faustregel ist stets »Ergebnisverwendungskonto an Anteilsteuerungskonto«
zu buchen.
1. Gesellschafter:
L+L GmbH (Vollhafter): 10 %
100.000,00 € x 10 % = 10.000,00 €, davon: 10.000,00 € Sonstige Vergütungen
Ergebnisverwendungskonten bestimmen
Die L+L GmbH ist der Vollhafter. Entsprechend der Endnummerlogik müssen alle Konten auf die
Nummer »0« enden.
Für die »Sonstigen Vergütungen« stehen die Konten 9650 bis 9689 zur Verfügung. Für diesen
Gesellschafter ist das Konto 9650 zu verwenden.
Damit ist das Ergebnisverwendungskonto bestimmt.
Anteilsteuerungskonten bestimmen
Die Ergebnisse sollen laut Gesellschaftsvertrag dem variablen Kapital (Kapitalkonten 2010 bis 2019)
zugeordnet werden. Um korrekte Auswertungen zu erhalten, dürfen die Kapitalkonten nicht direkt
angesprochen werden. Sie müssen indirekt über die Anteilsteuerungskonten 9510 bis 9519 buchen.
Auch hier greift wieder die Endnummernlogik. D. h., für den ersten vollhaftenden Gesellschafter ist das
Konto 9510 zu verwenden.
Damit ist das Anteilsteuerungskonto bestimmt. Es ergibt sich der folgende Buchungssatz:
9650 Sonstige Vergütungen
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9510 Anteil für Konto 2010
10.000,00 €
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2. Gesellschafter
Herr Thomas Ludwig (Teilhafter): 50 %
100.000,00 € x 50 % = 50.000,00 €, davon:
20.000,00 € Darlehensverzinsung
30.000,00 € Restanteil
Ergebnisverwendungskonten bestimmen
Herr Thomas Ludwig ist der erste Teilhafter. Entsprechend der Endnummernlogik müssen alle Konten
auf die Nummer »0« enden.
Für die »Darlehensverzinsung« stehen die Konten 9730 bis 9739 zur Verfügung. Für diesen
Gesellschafter ist das Konto 9730 zu verwenden.
Für den »Restanteil« stehen die Konten 9790 bis 9799 zur Verfügung. Für diesen Gesellschafter ist
das Konto 9790 zu verwenden.
Damit sind die beiden Ergebnisverwendungskonten bestimmt.
Anteilsteuerungskonten bestimmen
Die Ergebnisse sollen laut Gesellschaftsvertrag dem Verlustausgleichskonto (Kapitalkonten 2060 bis
2069) zugeordnet werden. Um korrekte Auswertungen zu erhalten, dürfen die Kapitalkonten nicht
direkt angesprochen werden. Sie müssen indirekt über die Anteilsteuerungskonten 9560 bis 9569
buchen. Auch hier greift wieder die Endnummernlogik. D. h., für den ersten teilhaftenden
Gesellschafter ist das Konto 9560 zu verwenden.
Achtung
Es darf nicht der Fehler gemacht werden, die Endnummer 1 zu verwenden. Die Gesellschafter sind
nach Voll- und Teilhafter getrennt durchzunummerieren!
Damit ist das Anteilsteuerungskonto bestimmt. Es ergeben sich die folgenden beiden Buchungssätze:
9730 Darlehensverzinsung
9560 Anteil für Konto 2060
20.000,00 €
9790 Restanteil
9560 Anteil für Konto 2060
30.000,00 €
3. Gesellschafter
Herr Markus Schmidt (Teilhafter): 40 %
100.000,00 € x 40 % = 40.000,00 €, davon:
10.000,00 € Gebrauchsüberlassung
30.000,00 € Restanteil
Ergebnisverwendungskonten bestimmen
Herr Markus Schmidt ist der zweite Teilhafter. Entsprechend der Endnummernlogik müssen alle
Konten auf die Nummer »1« enden.
Für die »Gebrauchsüberlassung« stehen die Konten 9740 bis 9749 zur Verfügung. Für diesen
Gesellschafter ist das Konto 9741 zu verwenden.
Für den »Restanteil« stehen die Konten 9790 bis 9799 zur Verfügung. Für diesen Gesellschafter ist
das Konto 9791 zu verwenden.
Damit sind die beiden Ergebnisverwendungskonten bestimmt.
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Anteilsteuerungskonten bestimmen
Die Ergebnisse sollen laut Gesellschaftsvertrag dem Verlustausgleichskonto (Kapitalkonten 2060 bis
2069) zugeordnet werden. Um korrekte Auswertungen zu erhalten, dürfen die Kapitalkonten nicht
direkt angesprochen werden. Sie müssen indirekt über die Anteilsteuerungskonten 9560 bis 9569
buchen. Auch hier greift wieder die Endnummernlogik. D. h., für den zweiten teilhaftenden
Gesellschafter ist das Konto 9561 zu verwenden.
Damit ist das Anteilsteuerungskonto bestimmt. Es ergeben sich die folgenden beiden Buchungssätze:
9741 Gebrauchsüberlassung
9561 Anteil für Konto 2061
10.000,00 €
9791 Restanteil
9561 Anteil für Konto 2061
30.000,00 €
Insgesamt sind die folgenden Buchungssätze zu erfassen:
5. Auswertungen
Rufen Sie das Auswertungsfenster »Jahresabschluss« auf. Wählen Sie ein Schema für
Personengesellschaften. Nur in den Schemas für Personengesellschaften stehen Ihnen die
Auswertungen Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung zur Verfügung. Weitere
Informationen hierzu finden Sie unter »Bilanzschema« auf Seite 15 .
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Im Ergebnis erhalten Sie die folgenden Auswertungen. Dargestellt am Beispiel des ersten
Gesellschafters L+L GmbH (Vollhafter):
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4.
Details
4.1.
Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter
Vollhafter
Die Verbuchung erfolgt unterjährig über Privatkonten. Diese Konten werden beim Jahresabschluss
automatisch dem variablen Kapital zugeordnet.
Verwenden Sie hierzu folgende Standardkonten:
Privatkonten
SKR 03
SKR 04
Privatentnahmen allgemein
1800 – 1809
2100 – 2129
Privatsteuern
1810 – 1819
2150 – 2179
Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig
1820 – 1829
2200 – 2229
Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig
1830 – 1839
2230 – 2249
Zuwendungen, Spenden
1840 – 1849
2250 – 2279
Außergewöhnliche Belastungen
1850 – 1859
2280 – 2299
Grundstücksaufwand
1860 – 1868
2300 – 2348
Grundstücksertrag
1870 – 1878
2350 – 2398
Unentgeltliche Wertabgaben
1880 – 1889
2130 – 2149
Privateinlagen
1890 – 1899
2180 – 2199
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Teilhafter
Die Verbuchung erfolgt unterjährig über Privatkonten. Diese Konten werden beim Jahresabschluss
automatisch dem Gesellschafterdarlehen zugeordnet. Je Saldoart erfolgt ein Ausweis auf Forderungen
bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Verwenden Sie hierzu folgende Standardkonten:
Privatkonten
SKR 03
SKR 04
Privatentnahmen allgemein
1900 – 1909
2500 – 2529
Privatsteuern
1910 – 1919
2550 – 2579
Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig
1920 – 1929
2600 – 2629
Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig
1930 – 1939
2630 – 2649
Zuwendungen, Spenden
1940 – 1949
2650 – 2679
Außergewöhnliche Belastungen
1950 – 1959
2680 – 2699
Grundstücksaufwand
1960 – 1969
2700 – 2749
Grundstücksertrag
1970 – 1979
2750 – 2799
Unentgeltliche Wertabgaben
1980 – 1989
2530 – 2549
Privateinlagen
1990 – 1999
2580 – 2599
Beispiel
Der Teilhafter Thomas Ludwig entnimmt insgesamt 10.000,00 €. Diese wurden im SKR 04 über das
Konto 2500 verbucht. Die Einlagen in Höhe von 500,00 € wurden auf dem Konto 2580 erfasst.
Aus Sicht der Gesellschaft ergibt sich damit eine Forderung in Höhe von 9.500,00 €. Diese ist in der
Bilanz wie folgt auszuweisen:
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In der Kapitalkontenentwicklung des Gesellschafters sind die 9.500,00 € als Fremdkapital darzustellen:
Ausweis als Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapitalcharakter
Soll der Ausweis als Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapitalcharakter erfolgen, verwenden Sie hierzu
folgende Standardkonten:
Privatkonten
SKR 03
SKR 04
Privatentnahmen allgemein
9400 – 9409
9400 – 9409
Privatsteuern
9410 – 9419
9410 – 9419
Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig
9420 – 9429
9420 – 9429
Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig
9430 – 9439
9430 – 9439
Zuwendungen, Spenden
9440 – 9449
9440 – 9449
Außergewöhnliche Belastungen
9450 – 9459
9450 – 9459
Grundstücksaufwand
9460 – 9469
9460 – 9469
Grundstücksertrag
9470 – 9479
9470 – 9479
Unentgeltliche Wertabgaben
9480 – 9489
9480 – 9489
Privateinlagen
9490 – 9499
9490 – 9499
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Beispiel
Der Teilhafter Thomas Ludwig entnimmt insgesamt 10.000,00 €. Diese wurden im SKR 04 über das
Konto 9400 verbucht. Die Einlagen in Höhe von 500,00 € wurden auf dem Konto 9490 erfasst.
Aus Sicht der Gesellschaft mindern die 9.500,00 € das Kommanditkapital des Gesellschafters und sind
wie folgt auszuweisen:
In der Kapitalkontenentwicklung des Gesellschafters sind die 9.500,00 € als eigenkapitalmindernd
darzustellen:
Im Schema 7 erscheinen die Konten 9400 bis 9499 bei den Kapitalanteilen der Kommanditisten.
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4.2.
Ergebnisverwendungskonten
Als Gegenkonten zu den Anteilsteuerungskonten sind Ergebnisverwendungskonten zu bebuchen. Es
stehen verschiedene Vergütungsarten zur Auswahl.
Vergütungen an Gesellschafter, die bereits als Betriebsausgabe gebucht wurden, können in die
Auswertung Ergebnisverwendung mit folgender Buchung einfließen:
»Ergebnisverwendungskonto«
an
»Name Gesellschafter«
Wählen Sie die Ergebnisverwendungskonten, die Ihnen als Standardkonten zur Verfügung stehen, aus
der folgenden Tabelle aus:
Vollhafter 1-10
Ergebnisverwendungskonten
SKR 03
SKR 04
Tätigkeitsvergütung
9610 – 9619
9610 – 9619
Tantieme
9620 – 9629
9620 – 9629
Darlehensverzinsung
9630 – 9639
9630 – 9639
Gebrauchsüberlassung
9640 – 9649
9640 – 9649
Sonstige Vergütungen
9650 – 9659
9650 – 9659
Restanteil
9690 – 9699
9690 – 9699
Ergebnisverwendungskonten
SKR 03
SKR 04
Tätigkeitsvergütung
9710 – 9719
9710 – 9719
Tantieme
9720 – 9729
9720 – 9729
Darlehensverzinsung
9730 – 9739
9730 – 9739
Gebrauchsüberlassung
9740 – 9749
9740 – 9749
Sonstige Vergütung
9750 – 9759
9750 – 9759
Restanteil
9790 – 9799
9790 – 9799
Teilhafter 1 – 10
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4.3.
Anteilsteuerungskonten
Anteilsteuerungskonten sind von der Kontoart den Kapital- und Darlehenskonten gleichzusetzen. Die
Gewinn- bzw. Verlustanteile der einzelnen Gesellschafter werden nicht direkt auf Kapital- und
Darlehenskonten gebucht. Als Ersatz stellen Anteilsteuerungskonten (9500 bis 9599) die Verbindung
zum Kapitalkontenbereich her. Die letzten zwei Ziffern der Kontonummer sind identisch mit den letzten
zwei Ziffern des Kapitalkontos im jeweiligen SKR.
Achtung
Gewinne erhöhen das Eigenkapital. Demzufolge sind die Anteilsteuerungskonten im Haben zu
bebuchen.Verluste mindern das Eigenkapital. Demzufolge sind die Anteilsteuerungskonten im Soll zu
bebuchen.
Ein vollständig verteilter Jahreserfolg wird nicht in der Bilanz ausgedruckt. Als Posten »Nicht verteilter
Jahreserfolg« erscheint in der Bilanz ein Restergebnis, wenn zu wenig, zu viel oder gar nicht verteilt
wurde.
Wählen Sie die Anteilsteuerungskonten, die Ihnen als Standardkonten zur Verfügung stehen, aus der
folgenden Tabelle (linke Spalte):
SKR 03
Anteilsteuerungskonten
Verbindung zu Kapitalkonten
9500 – 9509 Teilhafter 1 – 10
0900 – 0909 Teilhafter 1 – 10 (Kommandit-Kapital)
9510 – 9519 Teilhafter 1 – 10
0910 – 0919 Teilhafter 1 – 10 (Verlustausgleichskonto)
9520 – 9529 Teilhafter 1 – 10
0920 – 0929 Teilhafter 1 – 10 (Gesellschafter-Darlehen)
9530 – 9539 Teilhafter 1 – 10
0830 – 0839 Teilhafter 1 – 10 (Ausst. Einlagen eingefordert)
9950 – 9959 Teilhafter 1 – 10 (Ausst. Einlagen eingefordert)
9780 – 9789 Teilhafter 1 – 10
9840 – 9849 Teilhafter 1 – 10 (Kapitalkonto III)
9540 – 9549 Vollhafter 1 – 10
0830 – 0838 Vollhafter 1 – 10 (Ausst. Einlagen eingefordert)
9930 – 9939 Vollhafter 1 – 10 (Ausst. Einlagen eingefordert)
9550 – 9559 Vollhafter 1 – 10
9810 – 9819 Vollhafter 1 – 10 (Kapitalkonto III)
9560 – 9569 Vollhafter 1 – 10
9820 – 9829 Vollhafter 1 – 10 (Verlust-/Vortragskonto)
9570 – 9579 Vollhafter 1 – 10
0870 – 0879 Vollhafter 1 – 10 (Festkapital)
9580 – 9589 Vollhafter 1 – 10
0880 – 0889 Vollhafter 1 – 10 (Variables Kapital)
9590 – 9599 Vollhafter 1 – 10
0890 – 0899 Vollhafter 1 – 10 (Gesellschafter-Darlehen)
Achtung
Anteilsteuerungskonten für »Ausstehende Einlagen noch nicht eingefordert« stehen nicht zur
Verfügung.
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SKR 04
Anteilsteuerungskonten
Verbindung zu Kapitalkonten
9500 – 9509 Vollhafter 1 – 10
2000 – 2009 Vollhafter 1 – 10 (Festkapital)
9510 – 9519 Vollhafter 1 – 10
2010 – 2019 Vollhafter 1 – 10 (Variables Kapital)
9520 – 9529 Vollhafter 1 – 10
2020 – 2029 Vollhafter 1 – 10 (Gesellschafter-Darlehen)
9530 – 9539 Vollhafter 1 – 10
9810 – 9819 Vollhafter 1 – 10 (Kapitalkonto III)
9540 – 9549 Vollhafter 1 – 10
0060 – 0069 Vollhafter 1 – 10 (Ausst. Einlagen eingefordert)
9580 – 9589 Vollhafter 1 – 10
9820 – 9829 Vollhafter 1 – 10 (Verlust-/Vortragskonto)
9550 – 9559 Teilhafter 1 – 10
2050 – 2059 Teilhafter 1 – 10 (Kommandit-Kapital)
9560 – 9569 Teilhafter 1 – 10
2060 – 2069 Teilhafter 1 – 10 (Verlustausgleichskonto)
9570 – 9579 Teilhafter 1 – 10
2070 – 2079 Teilhafter 1 – 10 (Gesellschafter-Darlehen)
9590 – 9599 Teilhafter 1 – 10
0080 – 0089 Teilhafter 1 – 10 (Ausst. Einlagen eingefordert)
9780 – 9789 Teilhafter 1 – 10
9840 – 9849 Teilhafter 1 – 10 (Kapitalkonto III)
Achtung
Anteilsteuerungskonten für »Ausstehende Einlagen noch nicht eingefordert« stehen nicht zur
Verfügung.
4.4.
Bilanzschema
Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, die Schnittstellen zu den Steuerprogrammen
usw. werden in den Jahresabschluss-Schemas festgelegt. Für die Personengesellschaften nach
KapCoRiLiG steht Ihnen das Schema 7 zur Verfügung.
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4.5.
Ausstehende Einlagen der Gesellschafter
Nach BilMoG ist ein Ausweis auf der Aktivseite nicht vorgesehen. Ausstehende Einlagen werden offen
als »nicht eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen« von den Kapitalanteilen abgesetzt. Eingeforderte,
nicht einbezahlte Einlagen werden als gesonderter Posten unter den Forderungen ausgewiesen.
Verwenden Sie hierzu folgende Standardkonten:
Ausstehende Einlagen
SKR 03
SKR 04
nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
9920 – 9929
0050 – 0059
9940 – 9949
0070 – 0079
eingeforderte, noch ausstehende 9930 – 9939
Einlagen persönlich haftender
Gesellschafter
0060 – 0069
eingeforderte, noch ausstehende 9950 – 9959
Einlagen Kommanditisten
0080 – 0089
(Vollhafter)
nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
(Teilhafter)
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Info für Anwender Nr. 1175
4.6.
Seite 17
Ausweis der Kapitalkonten in der Bilanz
Ist die Gesamtsumme des Kapitals eines bzw. mehrerer Gesellschafter negativ, wird der Saldo auf der
Aktivseite unter dem Posten »Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich
haftender Gesellschafter bzw. Kommanditisten« ausgewiesen. Die negativen Kapitalanteile erscheinen
nicht im Kapitalblock der Passivseite.
Nach den Vorgaben der Bundessteuerberaterkammer ist der Posten »Nicht durch Vermögenseinlagen
gedeckter Fehlbetrag« differenziert nach Art der Entstehung und nach Gesellschaftertypen getrennt
darzustellen. Ist das negative Kapital durch Verluste entstanden, ergibt sich auf der Aktivseite
automatisch der Posten »durch Verluste entstandenes negatives Kapital« nach Gesellschaftertypen
getrennt.
Führen Überentnahmen zum Negativkapital, ist der Posten »durch Entnahmen entstandenes negatives
Kapital« manuell zu ermitteln.
Die Überentnahmen können Sie der Kapitalkontenentwicklung entnehmen. Der korrekte Ausweis in der
Bilanz wird durch folgende Buchungen erreicht:
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Info für Anwender Nr. 1175
Vollhafter
SKR 03/SKR 04
9883 Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen persönlich haftender Gesellschafter
an
9885 Verrechnungskonto für nicht durch
Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen
persönlich haftender Gesellschafter
an
9886 Verrechnungskonto für nicht durch
Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen
Kommanditisten
Teilhafter
SKR 03/SKR 04
9884 Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen Kommanditisten
Sind die Gesellschafter verpflichtet, das negative Kapital durch Einzahlungen auszugleichen, ergibt sich
ein Ausweis unter dem Posten »Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände« durch folgende
Buchungen:
Vollhafter
SKR 03/SKR 04
9860 – 9869 Einzahlungsverpflichtungen
persönlich haftender Gesellschafter
an
9830 – 9839 Verrechnungskonto für
Einzahlungsverpflichtungen
an
9850 – 9859 Verrechnungskonto für
Einzahlungsverpflichtungen
Teilhafter
SKR 03/SKR 04
9870 – 9879 Einzahlungsverpflichtungen
Kommanditisten
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Exkurs: E-Bilanz
Die Finanzverwaltung bietet in ihrer Taxonomie nur die Hauptposition »nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil«.
Diese Hauptposition wird sowohl für Kapitalgesellschaften (nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag) als auch für Personengesellschaften (nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil) verwendet.
Eine Unterteilung zwischen durch Entnahmen oder durch Verluste entstandenes negatives Kapital
findet nicht statt.
4.7.
Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalcharakter
Achten Sie bei der Kontenauswahl darauf, unter welchem Bilanzposten Sie ausweisen wollen.
Sollen die Gesellschafterdarlehen mit den entsprechenden Anteilsteuerungskonten dem Eigenkapital
zugeordnet werden, bebuchen Sie folgende Konten:
Vollhafter
Konten
SKR 03
SKR 04
Kapitalkonto III
9810 – 9819
9810 – 9819
Anteilsteuerungskonto
9550 – 9559
9530 – 9539
Konten
SKR 03
SKR 04
Kapitalkonto III
(Gesellschafterdarlehen im
Eigenkapital)
9840 – 9849
9840 – 9849
Anteilsteuerungskonto
9780 – 9789
9780 – 9789
Privatkonten
9400 – 9499
9400 – 9499
Teilhafter
Sollen die Gesellschafterdarlehen mit den entsprechenden Anteilsteuerungskonten dem Fremdkapital
(Bilanzposten Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) zugeordnet werden,
bebuchen Sie folgende Konten:
Vollhafter
Konten
SKR 03
SKR 04
Gesellschafterdarlehen
0890 – 0899
2020 – 2029
Anteilsteuerungskonto
9590 – 9599
9520 – 9529
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Teilhafter
4.8.
Konten
SKR 03
SKR 04
Gesellschafterdarlehen
0920 – 0929
2070 – 2079
Anteilsteuerungskonto
9520 – 9529
9570 – 9579
Privatkonten
1900 – 1999
2500 – 2799
Gutschrift bzw. Belastung auf Verbindlichkeitskonten
Das IDW beschreibt in IDW RS HFA 7 Tz. 45 für Personengesellschaften, die unter das KapCoRiLiG
fallen (z. B. GmbH & Co. KG) folgende Differenzierung bei der Ergebnisverwendung:
§ Gutschriften bzw. Belastungen auf Kapitalkonten und
§ Gutschriften bzw. Belastungen auf Verbindlichkeitskonten.
Um diese Differenzierung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erreichen gehen Sie bitte wie folgt vor:
Im ersten Schritt buchen Sie die Ergebnisverwendung wie bisher.
Im zweiten Schritt führen Sie eine statistische Buchung durch, um in der Gewinn- und Verlustrechnung
die Gutschrift bzw. Belastung auf den Verbindlichkeitskonten zu erreichen.
Eine Gutschrift auf den Verbindlichkeitskonten buchen Sie wie folgt:
SKR 03/SKR 04
9982 Anteil Gutschrift auf Verbindlichkeitskonten
an
9983 Verrechnungskonto für Anteil Gutschrift
auf Verbindlichkeitskonten
Eine Belastung auf den Verbindlichkeitskonten buchen Sie wie folgt:
SKR 03/SKR 04
9980 Anteil Belastung auf Verbindlichkeitskonten
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an
9981 Verrechnungskonto für Anteil Belastung
auf Verbindlichkeitskonten
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Beispiel
Der Jahresüberschuss beträgt 100.000,00 €.
Davon sollen:
§ 60.000,00 € den Kapitalkonten
§ 40.000,00 € den Verbindlichkeitskonten
gutgeschrieben werden.
Lösung
Erfassen Sie den folgenden Buchungssatz:
SKR 03/SKR 04
40.000,00 €
9982
9983
Sie erhalten die folgende Differenzierung in der GuV:
Auf die Auswertungen Bilanz, Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung hat diese Buchung
keinerlei Auswirkung. Hier steuern Sie die Darstellung ausschließlich über die Wahl des
entsprechenden Ergebnisverwendungs- und Anteilsteuerungskontos.
Hinweis
E-Bilanz: Beachten Sie, dass bei der E-Bilanz ausschließlich eine Gutschrift bzw. Belastung auf
Kapitalkonten möglich ist.
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