LWL-Klinik Münster Psychiatrie · Psychotherapie · Psychosomatik · Innere Medizin im LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen LWL-Klinik Münster ⋅ Postfach 20 22 52 ⋅ 48103 Münster Personalabteilung/Personalentwicklung Ansprechpartnerin: Elke Bobrowski Tel.: 0251 91 555 1108 Fax: 0251 91 555 1111 E-Mail: [email protected] Kein Abschluss ohne Anschluss- Berufsfelderkundung am 17.03.2016 Liebe Schülerin/lieber Schüler! Herzlich willkommen zum Berufsfelderkundungstag in der LWL- Klinik Münster! So sieht Dein Tag bei uns aus: 8:00h Treffen im Konferenzraum 2 im Verwaltungsgebäude (Haus 01) mitten auf dem Klinikgelände. Die Pförtner/-innen zeigen Dir gerne den Weg dorthin. Hier stellen wir Dir uns und unsere Klinik vor. 9:00h bis 13:00h bist Du in dem Bereich, den Du Dir ausgesucht hast. 13:00h bis 14:00h treffen wir uns wieder im Konferenzraum 2 im Verwaltungsgebäude. Dort werden wir nach Deinen Erfahrungen im Arbeitsbereich fragen und die Teilnahmebescheinigungen ausgeben. Wir freuen uns auf Dich! Elke Bobrowski LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen In mehr als 100 Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, Wohn- und Pflegeheimen werden jährlich über 140.000 Menschen behandelt und betreut. Postfach 20 22 52 – 48103 Münster Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße 30 – 48147 Münster Telefon: 0251 91555-0 Internet: www.lwl-klinik-muenster.de Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinien 15 und 16 ab Hbf. Münster, Bussteig B2 bis Polizeipräsidium – LWL Klinik Parkplatz: Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße; Kinderhauser Straße Konto der LWL-Klinik Münster Sparkasse Münsterland Ost BLZ 400 501 50, Konto-Nr. 18 000 333 IBAN: DE47 4005 0150 0016 0003 33 – BIC: WELADED1MSTP USt-Nr: 337/5914/0689 – Ust-ID-Nr. DE 12611 8252 Schweigepflichterklärung für Praktikanten Schweigepflicht / Verpflichtung nach dem Datengeheimnis (§ 6 DSG NRW) Frau / Herr geb. Anschrift : _________________________ : _________________________ : _________________________ ist in der Zeit vom ___________ bis :_____________ in der LWL-Klinik Münster beschäftigt. Sie / Er ist der Station /Wohngruppe___________, Frau / Herrn _______________ zugeteilt. Frau / Herr __________________ wird auf die Wahrung des Datengeheimnisses gem. § 6 Datenschutzgesetz NRW hingewiesen und verpflichtet sich, die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. Wir belehren zur Schweigepflicht wie folgt: 1. Als Praktikantin/Praktikant der LWL-Klinik Münster sind Sie zur strengsten Verschwiegenheit über alle Vorkommnisse in der Klinik verpflichtet. Dies trifft insbesondere auf die Krankheit der Patienten und deren Behandlung zu. Es ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck - zu verarbeiten - bekannt zu geben - zugänglich zu machen oder - sonst zu nutzen. Auskünfte über den Zustand der Patienten/ Bewohner dürfen grundsätzlich nur vom behandelnden Arzt und von den zuständigen Fachkräften, soweit diese dazu ermächtigt sind, erteilt werden. 2. Diese Pflichten bestehen nach Beendigung der Tätigkeit fort. 3. Bei Nichtbeachtung der Schweigepflicht können Sie unter Umständen auch mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen, falls sich herausstellt, dass Indiskretionen zum Schaden eines Patienten/ Bewohners oder der Klinik geführt haben. Verstöße gegen das Datengeheimnis können dienstrechtlich verfolgt und nach § 33, 34 DSG NRW und § 203 StGB mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Sie sind Anlass zu einer sofortigen Beendigung des Praktikums. 4. Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht unbeschadet sonstiger Geheimhaltungspflichten und den aus der Verletzung dieser Pflichten sich ergebenden Folgen. Bitte beachten Sie diese Verpflichtung zur Schweigepflicht unter allen Umständen. Auch nach Beendigung des Praktikums ist über Angelegenheiten, die der Schweigepflicht unterliegen, Verschwiegenheit zu bewahren. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ich wurde auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 6 Datenschutzgesetz NRW hingewiesen und verpflichte mich, die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. ………………………., den ………………………………………………………….. ........................................................................................................................... Unterschrift Praktikantin/Praktikant und deren gesetzliche Vertreter/in Ausführungen zur Schweigepflicht Definition: Unter Geheimnis ist jede Tatsache zu verstehen, die nur eine einzelne Person oder ein begrenzter Personenkreis kennt und an deren Geheimhaltung der Patient/ Bewohner ein schutzwürdiges Interesse hat. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Kollegen und Kolleginnen, die nicht am Behandlungs-/ Betreuungsgeschehen beteiligt sind, z.B. » Angehörige » Behörden, einschließlich der Polizei Drittgeheimnisse: sind Geheimnisse, die eine andere Person als den Patienten betreffen (Angehörige, Freunde, Arbeitskollegen), an deren Geheimhaltung der Patient jedoch ein schutzwürdiges Interesse hat. Auszüge aus den Gesetzen §§ 203, 204 StGB, § 6 DSG NRW § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsbezeichnung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,[...] anvertraut oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Den in Absatz 1 und Satz 1 Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind. [...] Zum schweigepflichtigen Personenkreis nach § 203 StGB gehören somit: Ärzte, Pflegepersonal, MTA, Hebammen, Diätassistenten, etc. berufsmäßige Gehilfen: Zivildienstleistende, Praktikanten/Praktikantinnen, Tätige in der Verwaltung, etc. Schüler und Schülerinnen... Der Schweigepflicht unterliegen u.a. alle Erkenntnisse über die Krankheit/ Behinderung des Patienten/ Bewohners und somit auch über den gesamten Wissenstand, der sich aus den diversen Datenerhebungen ergibt (z.B. Anamnese, Untersuchungsbefunde, Behandlungsmaßnahmen, Pflege- und Betreuungsmaßnahmen etc.). § 204 StGB Verwertung fremder Geheimnisse (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 6 DSG NRW Datengeheimnis Denjenigen Personen, die bei öffentlichen Stellen oder ihren Auftragnehmern dienstlichen Zugang zu personenbezogenen Daten haben, ist es untersagt, solche Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zu offenbaren; dies gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.
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