Aufstellung MWST 2015

Aktuelles aus der Mehrwertsteuer
1. Steuerpflicht im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland
und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer
Leistungen
Steuerpflichtiges Unternehmen mit Sitz im Ausland
(die Befreiung der Steuerpflicht muss das Unternehmen nachweisen)
Dienstleistungen im Inland nach Art. 8 Abs. 2
MWStG2)
1)
2)
Dienstleistungen im Inland nach Art. 8 Abs. 1
MWStG
Lieferungen im Inland
mit Materialeinfuhr6)
Lieferungen im Inland
ohne Materialeinfuhr
bis
31.12.2014
Fr. 100'000.-im Inland
(Art. 10 Abs. 2
Bst. a MWStG)
ab
1.1.2017 1)
2015
Fr. 100'000.-im Inland
(Art. 10 Abs. 2
Bst. a MWStG)
Fr. 100'000.-weltweit
beim Empfänger: beim Empfänger: beim Empfänger:
Bezugsteuer
Bezugsteuer nach Bezugsteuer nach
nach Art. 45
Art. 45 MWStG 3) Art. 45 MWStG 3)
3) 4) 5)
4) 5)
4) 5)
MWStG
Fr. 100'000.-im Inland
(Art. 10 Abs. 2
Bst. a MWStG)
beim Empfänger:
Bezugsteuer
nach Art. 45
MWStG 3) 4) 5)
Fr. 100'000.-im Inland
(Art. 10 Abs. 2
Bst. a MWStG)
Fr. 100'000.-weltweit
Fr. 100'000.-im Inland
(Art. 10 Abs. 2
Bst. a MWStG)
Fr. 100'000.-weltweit
sofern bei nicht
sofern
sofern
steuerpflichtigen Leistungserbringer Leistungserbringer
Empfängern: durch nicht steuerpflich- nicht steuerpflichdie zuständige
tig
tig
Behörde schriftlich
über die Bezugsteuerpflicht infor- beim Empfänger: beim Empfänger:
Bezugsteuer nach Bezugsteuer nach
miert
Art. 45 MWStG 3)
4) 5)
sofern bei nicht
steuerpflichtigen
Empfängern: durch
die zuständige Behörde schriftlich
über die Bezugsteuerpflicht informiert
Art. 45 MWStG 3)
4) 5)
auf
unbeweglichen
Gegenständen
Teilrevision des MWStG (kleine MWSt-Gesetzesreform) evtl. auf 1.1.2017
sofern nicht von der Steuer ausgenommene Leistung nach Art. 21 Abs. 2 MWStG
Leistungen die nach Art. 21 MWStG von der Steuer ausgenommen oder nach Art. 23
MWStG von der Steuer befreit sind, unterliegen nicht der Bezugsteuer (Art. 109 Abs. 1
MWStV)
3)
4)
5)
6)
sofern der Leistungserbringer mit Sitz im Ausland im Inland nicht steuerpflichtig ist
bei nicht steuerpflichtigen Leistungsempfängern: mehr als Fr. 10'000.-unterliegt bei der EZV auch der Einfuhrsteuer (Art. 50 ff MWStG)
FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach
1
Aktuelles aus der Mehrwertsteuer
Beurteilung Bezugsteuerpflicht
Leistungserbringer mit Sitz im Ausland
nein
im Inland MWSt-pflichtig?
ja
ja
Dienstleistungen nach Art. 8 Abs. 1 MWStG im
Inland erbracht?
Steuerpflicht des
Leistungserbringers
im Inland prüfen
nein
Dienstleistungen nach Art. 8 Abs. 2 MWStG im
Inland erbracht?
ja
Lieferungen mit Materialeinfuhr im
Inland erbracht?
ja
Lieferung ohne Materialeinfuhr
im Inland erbracht?
nein
nein
ja
nein
steuerbefreite oder
von der Steuer ausgenommene Leistungen
erbracht?
keine Bezugsteuer beim Leistungsempfänger geschuldet
ja
nein
ja
nein
Bezugsteuer beim Leistungsempfänger geschuldet
FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach
2
Aktuelles aus der Mehrwertsteuer
2. Neuerungen bei den Saldosteuersätzen / Pauschalsteuersätzen
ab 01.01.2015
bis 31.12.2014
Alkoholische Getränke: Handel
Alkoholische Getränke: Handel
sofern steuerbelastet bezogen
1,3%
sofern nicht steuerbelastet bezogen 6,7% Wein: Handel
1,3%
Architekturbüro:
einschliesslich Bauleitung
6,1%
6,1% Architekturbüro
1,3%
Arztpraxis: Verkauf von Medikamenten 0,6% Arztpraxis: Verkauf von Medikamen- 0,6%
und Verbandsmaterial*
ten und Verbandsmaterial*
Andere Leistungen, die zum NormalLieferung von Gegenständen zum
satz steuerbar sind
Normalsatz
Bildhauerei aller Art: reine Bearbei- 6,1%
tungen
Grabstein-Bildhauerei:
Lieferung mit Bearbeitung
Holzbildhauerei / Holzschnitzerei:
Lieferung mit Bearbeitung
Steinbildhauerei:
Lieferung mit Bearbeitung
4,4% Grabstein-Bildhauerei
4,4%
5,2% Holzbildhauerei / Holzschnitzerei
5,2%
4,4% Steinbildhauerei
4,4%
Druckerei: Leistungen, die zum re- 0,1%
duzierten Satz steuerbar sind
Fitness-Center: sämtliche branchen- 4,4% Fitness-Center, mit Ausnahme der 4,4%
gastgewerblichen Leistungen
üblichen Leistungen
Getränke: Handel*
0,6% Getränke: Handel*
0,6%
Lieferung von Gegenständen, die zum
Lieferung von Gegenständen, die
zum Normalsatz steuerbar sind
Normalsatz steuerbar sind und steuerbelastet bezogen wurden
Ingenieurbüro,
einschliesslich Bauleitung
6,1% Ingenieurbüro
6,1%
Kiosk: alle branchenüblichen Umsät- 0,6% Kiosk: alle Umsätze mit Ausnahme 0,6%
der Provisionseinnahmen
ze mit Ausnahme der Einnahmen aus
Provisionen und Agenturtätigkeit
Kiosk: Einnahmen aus Provisionen 6,7% Kiosk: Provisionseinnahmen
und Agenturtätigkeit
6,7%
Körpertherapie, soweit nicht an- 6,1%
derswo genannt
FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach
3
Aktuelles aus der Mehrwertsteuer
ab 01.01.2015
bis 31.12.2014
Körpertraining mit Instruktion wie 6,1% Aerobic: Anbieten, ohne eigenes 6,7%
Fitnessstudio
Aqua-Fit, Aerobic, Pilates, Zumba,
Yoga
Aqua-Fit: Anbieten, ohne eigenes 6,7%
Schwimmbad
Landmaschinen: sämtliche branchen- 1,3% Landmaschinen: sämtliche
chenüblichen Tätigkeiten
üblichen Tätigkeiten*
Reparatur- und Servicearbeiten
bran- 1,3%
Landwirtschaftliche Genossenschaft*
0,1% Landwirtschaftliche Genossenschaft* 0,1%
Leistungen, die zum Normalsatz
Lieferung von Gegenständen, die
steuerbar sind
zum Normalsatz steuerbar sind
Parkplätze im Freien oder in Unter- 5,2% Parkplätze: Vermietung
ständen: Vermietung
3,7%
Parkplätze in und auf Gebäuden: Ver- 3,7%
mietung
Sportanlagen
wie
Schwimmbad, 3,7% Sportanlagen wie Schwimmbad, 3,7%
Kunsteisbahn, Minigolfanlage, KartKunsteisbahn, Minigolfanlage, Kartbahn: alle Umsätze mit Ausnahme
bahn: alle branchenüblichen Umsätjener aus gastgewerblichen Leistunze mit Ausnahme jener aus gastgegen
werblichen Leistungen
Standbau:
gilt nicht für reine Montage
3,7% Standbau
3,7%
Tierheim / Tierhotel
5,2% Tierheim
5,2%
Transport von Gegenständen, sofern 6,1% Kurier- / Express- / Paketdienst
mit Hilfe von Fahrrädern, Mofas oder Motorrädern erbracht
5,2%
Transport von Gegenständen, soweit 4,4% Transport von Gütern, ohne Kurier- / 4,4%
Express- / Paketdienst
nicht anderswo genannt
Velo- und Motogeschäft: sämtliche 2,1% Velo- und Motogeschäft: sämtliche 1,3%
branchenüblichen Tätigkeiten
branchenüblichen Tätigkeiten
FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach
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Aktuelles aus der Mehrwertsteuer
3. Geplante Neuerungen gemäss Entwurf Überarbeitung MI 08
Ereignisse:
Erwerb Fahrzeug
Leasing
MI 08,
Ziff.:
Unternehmerische Begründung hängt vom 3.4.3.2.4
Einsatzzweck bzw. Funktionalität ab und
nicht vom Kaufpreis
Arbeitsweg gilt als unternehmerisch
Hinweise:
Vorsteuerabzug auf Investitionen und Aufwendungen möglich, sofern im steuerbaren
unternehmerischen Bereich verwendet und
die formellen Voraussetzungen erfüllt sind
Finanzielle Beteiligung des Mit- Umsatzsteuervorgang zum Normalsatz
3.4.3.3.1
arbeiters bei der Anschaffung
unabhängig davon, ob ein Vorsteuerabzug
möglich war oder nicht
Private Nutzung (Geschäftsfahrzeug)
(i.d.R. nur ein Geschäftsfahrzeug pro Mitarbeiter, ansonsten
Nachweis notwendig)
Umsatzsteuervorgang:
3.4.3.2.3
3.4.3.3.1
Pauschale1) (0,8% vom Kaufpreis exkl. 3.4.3.3.3
MWSt pro Monat) (Kaufpreis = voller An- 3.4.3.3.4
kaufswert ohne Abzug finanzielle Beteiligung Mitarbeiter / Kaufpreis = im LeasingSteuerbefreit, wenn private Nut- vertrag festgehaltene Wert, auch bei Überzung überwiegend im Ausland nahme oder Nachleasing durch den bisheist, Nachweis notwendig
rigen Leasingnehmer)
Effektiv (Fahrtenkontrolle, aktueller Referenzansatz Fr. 0.70 pro Kilometer);
Sofern vorgenannte Ergebnisse nicht sachgerecht (z.B. wenige Fahrkilometer, aber
überdurchschnittlich hohe Aufwendungen):
Kalkulatorisch ermitteltes Mietentgelt (Vollkostenrechnung)
Private Nutzung (Mietfahrzeuge)
(i.d.R. von Oldtimern oder weitere Geschäftsfahrzeuge pro Mitarbeiter)
Umsatzsteuervorgang:
3.4.3.2.4
Kalkulatorisch ermitteltes Mietentgelt (Voll- 3.4.3.2.7
kostenrechnung) zum Normalsatz
abzgl. allfälliger Anteil der Nutzung für die
unternehmerische Kerntätigkeit
Privatanteil Fahrzeug, wenn Vorsteuerabzug auf vorsteuerbelasteten 3.4.3.3.5
Unternehmen die Betriebskos- Betriebskosten möglich
ten des Fahrzeuges des Mitarbeiters übernimmt
Privatanteil pauschale Berechnung Fr.
1‘800.-- (inkl. MWSt) pro Jahr
Zusätzlicher Kostenbeitrag von
Mitarbeiter (zusätzlich zum pauschal abgerechneten Privatanteil)
Umsatzsteuervorgang:
3.4.3.3.6
Nebenleistung zur privaten Fahrzeugnutzung, teilt steuerliche Schicksal des pauschal abgerechneten Privatanteils
Verkauf Fahrzeug
Umsatzsteuervorgang zum Normalsatz
FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach
5
Aktuelles aus der Mehrwertsteuer
Rückerstattung
anteilsmässig Entgeltsminderung Umsatzsteuervorgang 3.4.3.3.1
an Mitarbeiter für seinerzeitige (Teilrückgängigmachung der finanziellen
Kostenbeteiligung
Kostenbeteiligung)
kann grundsätzlich angewendet werden, wenn es sich um einen Lohnausweisempfänger
handelt und das Fahrzeug überwiegend für Geschäftsfahrten verwendet wird.
1)
Bei Einzelunternehmung, bei Inhaber einer Einzelunternehmung sowie diesen nahe stehende im Betrieb nicht mitarbeitende Personen ist Folgendes zu beachten:
Ereignisse:
Erwerb Fahrzeug
Leasing
MI 08,
Ziff.:
Unternehmerische Begründung hängt vom 3.4.3.2.4
Einsatzzweck bzw. Funktionalität ab und
nicht vom Kaufpreis
Arbeitsweg gilt als unternehmerisch
Hinweise:
Vorsteuerabzug auf Investitionen und Aufwendungen möglich, sofern im steuerbaren
unternehmerischen Bereich verwendet und
die formellen Voraussetzungen erfüllt sind
Jedoch kein Vorsteuerabzug auf Aufwendungen für Fahrzeugtuning
Private Nutzung Einzelfirmeninhaber sowie ihm nahe stehende
Personen, die nicht im Betrieb
mitarbeiten
(i.d.R. nur ein Geschäftsfahrzeug)
Sofern überwiegend unternehmerisch ge- 4.5
nutzt:
Vorsteuerabzugskorrektur (Eigenverbrauch)
Pauschale (0,8% vom Kaufpreis exkl.
MWSt pro Monat) (Kaufpreis = voller Ankaufswert / Kaufpreis = im Leasingvertrag
festgehaltene Wert, auch bei Übernahme
oder Nachleasing durch den bisherigen
Leasingnehmer)
Sofern überwiegend privat genutzt (d.h.
mehr als 50% der Gesamtnutzung):
Vorsteuer auf Erwerb und Unterhalt ist prozentual um die Höhe der privaten Nutzung
zu korrigieren (Vorsteuerabzugskorrektur /
gemischte Verwendung)
Private Nutzung Einzelfirmenin- Grundsätzlich kein Vorsteuerabzug
haber sowie ihm nahe stehende
Personen, die nicht im Betrieb
mitarbeiten
(weitere Geschäftsfahrzeuge)
Verkauf Fahrzeug
4.5
Umsatzsteuervorgang zum Normalsatz
Die Unterlagen basieren auf den heute bekannten Angaben. Präzisierungen, Anpassungen
sowie Änderungen vorbehalten.
Oktober 2015
FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach
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