2326

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2326
21. Wahlperiode
20.11.15
Unterrichtung
durch die Präsidentin der Bürgerschaft
Betr.:
Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses und ihren Vertreterinnen und Vertretern
Die Amtsperiode des jetzigen Richterwahlausschusses endet am 31.12.2015.
Von der Bürgerschaft werden gewählt:
1.
Nach § 16 des Hamburgischen Richtergesetzes (HmbRiG) die sechs bürgerlichen Mitglieder, die zur Bürgerschaft wählbar sein müssen und im Rechtsleben erfahren sein sollen.
Das Vorschlagsrecht haben in Anwendung von § 8 der Geschäftsordnung
der Hamburgischen Bürgerschaft
-
die SPD-Fraktion für drei Mitglieder,
-
die CDU-Fraktion für ein Mitglied,
-
die GRÜNEN Fraktion für ein Mitglied und
-
die Fraktion DIE LINKE für ein Mitglied.
2.
Nach § 18 Absatz 1 HmbRiG zwei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte auf
Vorschlag des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.
3.
Nach § 18 Absatz 2 HmbRiG je eine/ein auf den Gebieten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit erfahrene Vertreterin/erfahrener
Vertreter der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber auf Vorschlag von deren
Spitzenorganisationen.
Nach § 19 Absatz 1 HmbRiG ist für jedes Mitglied des Richterwahlausschusses ein
Stellvertreter beziehungsweise eine Stellvertreterin zu berufen. Für die nichtrichterlichen Mitglieder kann jeweils ein weiterer Stellvertreter beziehungsweise eine weitere
Stellvertreterin berufen werden.
Die erneute Berufung der Mitglieder ist nach § 14 Absatz 2 HmbRiG zulässig.
Auf Artikel 3 Absatz 2 Satz 4 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
wird hingewiesen. Danach wirkt die Staatsgewalt – und damit auch die Bürgerschaft –
darauf hin, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschlussund Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sind.
Carola Veit
Präsidentin
Anlage zu Drucksache 21/2326
Zu Punkt 5 der Tagesordnung vom 9. Dezember 2015
Stimmzettel
Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses und
ihren Vertreterinnen und Vertretern
(Sie haben für jeden Namen eine Stimme)
MITGLIEDER
Vorschlag der SPD-Fraktion
Ja
Nein
Enthaltung
Dr. Nils Weiland



Dr. Bettina Schomburg



Urs Tabbert



Vorschlag der CDU-Fraktion
Richard Seelmaecker
Ja
Nein


Enthaltung

Vorschlag der GRÜNEN Fraktion
Ernst Medecke
Ja
Nein


Enthaltung

Vorschlag der Fraktion DIE LINKE
Frank Frind
Ja
Nein


1
Enthaltung

MITGLIEDER
Vorschlag der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
Ja
Nein
Enthaltung
Otmar Kury



Jürgen Steiner



Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Henning Hansen
Ja
Nein


Enthaltung

Vorschlag der Vereinigung der Unternehmensverbände
Norbert Guhl
Ja
Nein


2
Enthaltung

STELLVERTRETUNGEN
Vorschlag der SPD-Fraktion
Ja
Nein
Enthaltung
Dr. Arnim Karthaus



Martina Friederichs



Hendrikje Blandow-Schlegel



Vorschlag der CDU-Fraktion
Viviane Spethmann
Ja
Nein


Enthaltung

Vorschlag der GRÜNEN Fraktion
Dr. Sabine Kramer
Ja
Nein


Enthaltung

Vorschlag der Fraktion DIE LINKE
Arne Timmermann
Ja
Nein


3
Enthaltung

STELLVERTRETUNGEN
Vorschlag der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
Ja
Nein
Enthaltung
Annette Voges



Sabine van Lier



Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Yvonne Wittmaack
Ja
Nein


Enthaltung

Vorschlag der Vereinigung der Unternehmensverbände
Dr. Uwe Teuchert
Ja
Nein


4
Enthaltung

WEITERE
STELLVERTRETUNGEN
Vorschlag der CDU-Fraktion
Grit Tüngler
Ja
Nein


Enthaltung

Vorschlag der GRÜNEN Fraktion
Christiane C. Yueksel
Ja
Nein


Enthaltung

Vorschlag der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
Ja
Nein
Dr. Karin Sandberg



Andreas Schulte



5
Enthaltung