If you think compliance is expensive, try non-compliance Die möglichen Konsequenzen von Non-Compliance dargestellt anhand eines aktuellen Beispiels Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren Compliance-Programme eingeführt, aber deren interne Umsetzung nicht ausreichend gefördert. Im Ernstfall kann dies erhebliche, negative Folgen nach sich ziehen. Für ein Unternehmen, seine Manager und die verantwortlichen Mitarbeiter steht bei Gesetzesverstößen Einiges auf dem Spiel. Im schlimmsten Fall kann dies sogar die Existenz des Unternehmens bedrohen. Diese Problematik zeigt sich in voller Wucht an einem aktuellen Beispiel: Dem Volkswagen-Konzern wird vorgeworfen, Abgaswerte verschiedener Modelle bewusst manipuliert zu haben. Die Ermittlungen der amerikanischen Umweltbehörde „United Environmental Protection Agency“ (EPA) erregen diesbezüglich weltweites Aufsehen. Was kann nun auf den Volkwagen-Konzern zukommen? Zunächst kann die Umweltbehörde EPA Verletzungen des sog. Clean Air Act selbständig ahnden und empfindliche Bußgelder verhängen. Für jedes betroffene Fahrzeug entsteht ein Bußgeld bis zu $ 37.500. Nach Schätzung der EPA sind für die Jahre 2009 bis 2015 insgesamt 482.000 Autos betroffen, sodass auf Volkswagen Strafzahlungen von bis zu $ 18 Milliarden zukommen. Zudem muss Volkswagen in den USA strafrechtliche Konsequenzen fürchten, denn im Gegensatz zu Deutschland werden in den USA Unternehmen juristisch zur Verantwortung gezogen. Die New Yorker Staatsanwaltschaft und weitere Bundesstaaten haben bereits Ermittlungen aufgenommen. Doch damit nicht genug. Auf Volkswagen rollt darüber hinaus eine zivilrechtliche Klagewelle zu: Enttäuschte Kunden, Vertragshändler und Anleger verlangen Ersatz für den entstandenen Schaden. Vor amerikanischen Gerichten können Schadensersatzsummen die Milliardengrenze schnell überschreiten. Unter den Klägern finden sich nicht nur Privatpersonen, auch der Bundesstaat Texas zum Beispiel verklagt Volkswagen, um eine einstweilige Verfügung sowie Rückerstattungs- und Schadensersatzzahlungen zu erwirken. Neben Strafzahlungen in Milliardenhöhe droht Volkswagen auch ein nicht zu beziffernder Reputationsverlust. Jahrelange Investitionen und Arbeit am positiven Image des Konzerns werden so mit einem Schlag zu Nichte gemacht. Der entstandene Ansehensverlust kann sich anhaltend negativ auf die Geschäfte des Volkswagenkonzerns auswirken. Darüber hinaus droht auch der Ruf der deutschen (Automobil-)Industrie zu leiden. www.afin.international Was haben einzelne Manager zu befürchten? Den Vorstandsmitgliedern drohen Schadenersatzansprüche bis zu dreistelligen Millionenbeträgen; auch strafrechtliche Konsequenzen sind nicht auszuschließen. Denn US-Behörden ermitteln selbst gegen ausländische Staatsbürger, die sich nicht in den USA aufhalten. Besonders prekär wird die Lage für deutsche Volkswagen-Manager durch das seit Anfang September geltende „Yates Memorandum“. Ein Vergleich zwischen einem Unternehmen und der Staatsanwaltschaft führt nicht mehr zur Straffreiheit der Manager. Im Gegenteil – Ermittlungen richten sich nun gezielt gegen einzelne Verantwortliche. Sie sollen sich nicht hinter einem Konzern verstecken können, sondern persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Nach Einschätzung von Experten könnte an Volkswagen und seinen Managern ein Exempel statuiert werden. Auch in Europa steht Volkswagen eine Klagewelle bevor: die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Haftung der Vorstandsmitglieder ergibt sich aus den sog. „Organpflichten“. Der Vorstand eines Unternehmens muss durch ein hinreichendes Compliance-Programm dafür sorgen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße begangen werden. Verletzt der Vorstand diese Pflicht, ist er gegenüber der Gesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet (§ 93 AktG).Vorstände und Aufsichtsräte haften bereits dann, wenn sie ihren Kontrollpflichten nicht ausreichend nachkommen. Ob sie von den konkreten Vorfällen wussten, spielt aus juristischer Sicht keine Rolle. Versicherungsschutz gegen Haftung Um die persönliche Haftung zu begrenzen, schützen sich Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte durch sog. Directors- and Officers-Versicherungen (D&O) gegen Schadensersatzansprüche ihres Arbeitgebers. D&O Versicherungen bieten jedoch keinen Freibrief für Manager. Der Versicherungsschutz wird an zahlreiche Bedingungen geknüpft und greift nur bis zu einer bestimmten Deckungssumme. Wissentlich verursachte Verstöße decken D&O Versicherungen generell nicht ab. Würde nachgewiesen, dass der Volkswagen-Vorstand von den Abgasmanipulationen wusste, greift die Versicherung nicht und die Manager haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Zusammenfassend zeigt das Beispiel Volkswagen einmal mehr, dass die formale Einrichtung eines Compliance-Systems nicht ausreicht. Compliance muss aktiv gelebt und in der Unternehmenskultur verankert werden. Jeder Mitarbeiter muss ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass die Einhaltung gesetzlicher Regeln und ethischer Standards das Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit bestimmt und somit einen erheblichen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg leistet. Noor Naqschbandi, Projektleiter, Allianz für Integrität (AfIn) www.allianceforintegrity.org 2
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