EI2 30-C5-Sa – alles klar?

Internationales ift-Brandschutzforum 2015
Andreas Matschi
El230-C5-Sa – alles klar? – Von der nationalen Zulassung zur europäischen CEKennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen
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Dipl.-Ing. (FH) Andreas Matschi
ift Rosenheim
EI2 30-C5-Sa – alles klar?
Von der nationalen Zulassung zur europäischen CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen
Die neue Produktnorm wird am 1.11.2015 mit einer dreijährigen Koexistenzphase in Kraft
treten. Dies ebnet Herstellern von Türen, Toren und Fenstern mit Feuer- und
Rauschutzeigenschaften Zugang zum europäischen Markt
Die EN 16034 „Türen, Tore und Fenster – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wird am 10.7.2015 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht und mit einer dreijährigen
Koexistenzphase in Kraft treten. Die Hersteller dieser Produkte können damit ab dem 1.
November 2015 ihre Produkte mit einem CE-Zeichen in den Markt bringen, sofern die
formalen Voraussetzungen erfüllt wurden. Nun gilt es, die in den letzten Jahren durchgeführten Prüfungen in Zusammenarbeit mit der notifizierten Produktzertifizierungsstelle als
Grundlage zur Leistungserklärung aufzuarbeiten.
Für die Planung und den Einsatz von Brandschutzelementen sind zukünftig die Klassifizierungsberichte inkl. der technischen Dokumentation zu beachten. Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nach Harmonisierung der Produktnorm EN
16034 auch Ausschreibungen und Angebote nach der neuen europäischen Produktnorm
erfolgen können und nach der Koexistenzphase erfolgen müssen. Der Klassifizierungsbericht gemäß EN 13501-2 ersetzt dann die „allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen“
(abZ) für Feuerschutzabschlüsse bzw. das „allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis“ (abP)
für Rauchschutzabschlüsse.
In diesem Klassifizierungsbericht ist der zulässige Variantenbereich des Systems beschrieben, einschließlich des erweiterten Anwendungsbereichs, dem sogenannten EXAPBericht. In diesem werden die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austauschbarkeit
von Beschlägen, Materialien und geprüfte Konstruktionsdetails geregelt. Der Austausch
von Beschlägen und Zubehör ist dabei besonders wichtig. Die Angaben nach EN 16034
müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn diese als Außentür (EN
14351-1), Innentür (EN 14351-2), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN 13241) eingesetzt werden.
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Stand der EN 16034 und Zeitplan
Anfang 2014 wurde das UAP-Verfahren für die EN 16034 gestartet und am 7. August
2014 die Norm vom CEN angenommen. Die EN 16034 ist mit Ausgabe Oktober 2014 und
die deutsche Fassung – also die DIN EN 16034 – mit Ausgabe Dezember 2014 veröffentlicht. In den jeweiligen Mitgliedsstaaten muss die Norm bis spätestens April 2015 veröffentlicht werden. In den meisten ist dies bereits erfolgt.
Mit Veröffentlichung und Harmonisierung in Europäischen Amtsblatt beginnt auch die
Möglichkeit für Hersteller ihre Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuerund Rauchschutzabschlüsse europaweit zu handeln. Berücksichtigt man die festgelegte
Koexistenzphase von drei Jahren, so kann bis zum 31.10.2018 sowohl noch nach den nationalen Zulassungen (abP bzw. abZ) als auch bereits nach der Produktnorm EN 16034
(CE-Zeichen) gekennzeichnet werden.
Von der Zulassung zum CE-Zeichen
Die Rolle der notifizierten Produktzertifizierungsstelle
Künftig spielt die notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ-Stelle) die zentrale Rolle auf
dem Weg zur CE-Kennzeichnung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen Die Tabelle ZA 3 in EN 16034 beschreibt die Aufgabenverteilung zwischen dem Hersteller und
der notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ-Stelle), die als fachliche “Aufsicht“ für
Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen die Verantwortung trägt und für die EN
16034 akkreditiert und notifiziert sein muss. Hierfür ist eine umfangreiche Produktkompetenz und Erfahrung notwendig, denn die Angaben und Aussagen müssen im Falle eines
Schadens oder bei Nachfragen der Marktaufsicht belastbar sein. Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die NPZ-Stelle das „Zertifikat für die Bestätigung
der Leistungsbeständigkeit“ ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung und die
CE-Kennzeichnung des Herstellers ist.
Der Hersteller legt den Umfang seines Systems fest. Die PZ-Stelle wird dann mit dem
Hersteller auf dieser Basis ein Prüfprogramm aufstellen, das es erfolgreich zu prüfen und
nachzuweisen gilt. Liegen alle Ergebnisse sowie die Klassifizierung mit direktem und ggf.
erweitertem Anwendungsbereich dazu vor, werden diese von der NPZ-Stelle bewertet.
Vom Hersteller muss zudem eine werkseigene Produktionskontrolle eingeführt werden,
die mit einer Erstüberwachung und dann mit einem jährlichen Besuch überprüft wird.
Nach erfolgreicher Erstüberwachung kann die NPZ-Stelle die Leistungsbeständigkeit der
Produktion mit dem CE-Zertifikat bestätigen, so dass die Produktion aufgenommen werden kann.
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Tabelle1
Zuordnung der Aufgaben zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
von Feuer- und/oder Rauchschutztüren und/oder -fenstern unter System 1 (gemäß
Tab. ZA.3, EN 16034) [6]
Die Leistungserklärung
Wurden alle notwenigen Schritte, wie im Abschnitt 3.1 beschrieben, durchgeführt, können
die Produkte mit dem CE-Zeichen versehen und ausgeliefert werden. Dazu gehört auch
die Abgabe einer Leistungserklärung, die alle Charakteristiken der Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (FSA/RSA) beinhaltet, die der Hersteller angeben möchte bzw. muss.
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Die Angaben nach EN 16034 müssen dann je nach Produkt (Außen-, Innen- oder Automatiktür) durch weitere Eigenschaften gemäß der betreffenden Produktnorm EN 14351-1
bzw. -2 bzw. EN 16361 (nach Harmonisierung) oder bei Toren nach EN 13241-1 ergänzt
werden, wenn diese gefordert sind. Ein Muster-Beispiel für die zukünftige CEKennzeichnung und CE-Leistungserklärung für einen Feuer- und Rauchschutzabschluss
als Innentür zeigt Bild 1.
Bild 1 Muster einer CE-Kennzeichnung und einer CE-Leistungserklärung
Umstellung – Vom Verwendbarkeitsnachweis zum CE-Zeichen
Liegen bereits Prüfungen nach EN-Normen vor, die z. B. als Grundlage einer Zulassung
verwendet wurden, so können diese Prüfergebnisse nach EN 1634-1, EN 1191 und
EN 1634-3 auch weiterhin verwendet werden. Liegen auch Prüfergebnisse von älteren
Ausgaben dieser Normen vor, so können diese durch die NPZ-Stelle bewertet werden.
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Die bereits vorliegenden Prüfergebnisse müssen dahingehend überprüft werden, ob sie
auch mit Hinblick auf den erweiterten Anwendungsbereich ausreichend sind, um den gewünschten Produktumfang normativ abzudecken. Fehlen hier noch Details, so muss entschieden werden, ob man künftig darauf verzichten möchte, oder ob entsprechende Erweiterungsprüfungen durchgeführt werden.
Analog geht man bei RSA vor, wenn vom allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis zum
CE-Kennzeichen gewechselt wird. Wichtigste Änderung ist hier die Einführung der Überwachungspflicht. Das bedeutet, dass neben dem Erstbesuch nun eine jährliche Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle erfolgt.
Beschläge
Die Beschläge müssen für die CE-Kennzeichnung im Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich benannt werden, wenn sie nicht direkt mit dem Abschluss geprüft wurden.
Auch hier spielt die PZ-Stelle eine wesentliche Rolle, muss sie doch den Einsatz der Beschläge bewerten.
Als Grundlage dazu benötigt die PZ-Stelle vom Beschlaghersteller Angaben, welche Prüferfahrung mit dem jeweiligen Beschlag vorliegt. Gesammelt werden diese Daten durch
den Beschlaghersteller im sogenannten "hardware performance sheet" HPS – oder auch
Leistungsbeschreibung genannt – nach EN 16035. Für RSA gilt das Gleiche.
Ein Austausch, wie im bisherigen in Deutschland angewendeten modifizierten Zulassungsverfahren in Verantwortung des Herstellers bzw. nach den Regeln in allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (ABP) für RSA, ist gemäß EN 16034 nicht mehr möglich.
Bild 2 Ziemlich abgebrannt, aber geschafft: Band nach einer Brandprüfung
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Dokumente A und B gemäß DIBt Zulassungsverfahren
Gemäß nationaler Zulassung durch das DIBt erfolgt derzeit die Überwachung bei Feuerschutzabschlüssen auf Basis der sogenannten Dokumente A und B. Diese Praxis hat sich
in Deutschland bewährt.
Die Produktnorm enthält keine nähere Angabe, wie Überwachungsdokumente künftig
auszusehen haben. Es empfiehlt sich zur Überwachung Fertigungszeichnungen, welche
als Grundlage zur Werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung verwendet
werden können, analog zu Dokument A und B zu erstellen und mit der NPZ-Stelle abzustimmen. Basis ist hier der Klassifizierungsbericht mit dem direkten und erweiterten Anwendungsbereich.
dichtschließend oder rauchdicht?
Bisher galten Abschlüsse mit einer dreiseitig umlaufenden Dichtung als dichtschließend.
Gemäß der aktuellen Bauregelliste (2014/02) ist für Feuerschutzabschlüsse der Nachweis
zu erbringen, dass diese Abschlüsse dichtschließend sind. Auch für Feuerschutzabschlüsse mit mindestens dreiseitiger Dichtung ist in Deutschland künftig nach Einführung
der Produktnorm EN 16034 hierfür die Klasse Sa nachzuweisen. So ist z.B. für eine
Brandschutztür mit der bauaufsichtlichen Anforderung „feuerhemmend und dichtschließend“ EI2 30-C5-Sa nachzuweisen
Rauchschutzabschlüsse, also Abschlüsse mit der bauaufsichtlichen Anforderung „rauchdicht und selbstschließend“, müssen den Nachweis für die Klassifizierung S200-C5 (Türen)
bzw. S200-C2 (Tore, Klappen) erbringen.
Für sonstige Abschlüsse nach MBO ist gemäß BRL (2014/02) für die bauaufsichtliche
Anforderung „dichtschließend und selbstschließend“ die Klassifizierung Sa-C5 (Türen)
bzw. Sa-C2 (Tore, Klappen) nachzuweisen. Das betrifft im deutschen Baurecht im Wesentlichen Abschlüsse in Treppenräume nach § 35 MBO. Dagegen müssen Abschlüsse in
notwendige Flure gemäß § 36 MBO lediglich dichtschließend sein. Die Zuordnung hierfür
ist in der BRL (2014/02) noch nicht festgelegt.
Ein Auszug der Zuordnung der baurechtlichen Begriffe zu den europäischen Klassen
findet sich in Tabelle 2.
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Tabelle 2
Auszug aus Bauregelliste A Teil 1 – Ausgabe 2014/2 – Abschlüsse
Zusammenfassung
Die kommenden Jahre der Übergangszeit können gut genutzt werden, um die bestehenden nationalen Zulassungen und allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse in die entsprechenden Klassifizierungsberichte für die zukünftige CE-Kennzeichnung der Produkte
zu überführen. Besonders wichtig ist hierbei die Zusammenarbeit mit der notifizierten Produktzertifizierungsstelle.
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Normen- und Literaturverzeichnis
[1]
EN 16034:2014
Türen, Tore und Fenster – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften
Beuth Verlag GmbH, Berlin
[2]
EN 16035:2012
Baubeschläge – Leistungsbeschreibung – Identifizierung und Zusammenfassung der Prüfnachweise zur
Unterstützung der Austauschbarkeit von Baubeschlägen für die Anwendung an feuerwiderstandsfähigen
und/oder rauchdichten Toren, Türen und/oder zu öffnenden Fenstern
Beuth Verlag GmbH, Berlin
[3]
EN 1634-1:2014
Feuerwiderstandsprüfungen und Rauchschutzprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse, Fenster und
Baubeschläge – Teil 1: Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Beuth Verlag GmbH, Berlin
[4]
EN 1634-3:2004
Prüfungen zum Feuerwiderstand und zur Rauchdichte für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Fenster
und Beschläge – Teil 3: Prüfungen zur Rauchdichte für Rauchschutzabschlüsse
Beuth Verlag GmbH, Berlin
[5]
EN 1191:2012
Fenster und Türen – Dauerfunktionsprüfung – Prüfverfahren
Beuth Verlag GmbH, Berlin
[6] Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das
Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neusten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag
GmbH, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.
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