Bitte beachten Sie, dass die Schulleiter der Oberschulen und Gymnasien im Rahmen ihrer verfügbaren Aufnahmekapazität entscheiden. Bitte vergessen Sie nicht, zur Anmeldung folgende Unterlagen mitzubringen: 1. das letzte Zeugnis oder die letzte Halbjahresinformation, 2. eine Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie, 3. die Bildungsempfehlung im Original. Unser Kind wechselt von der Klasse 4 in die Klasse 5 und hat die Bildungsempfehlung für die Mittelschule bzw. das Gymnasium erhalten. Was ist zu beachten? Termine Die Bildungsempfehlungen werden schriftlich bekanntgegeben. am 26.02.2016 Sie melden Ihr Kind mit Bildungsempfehlung für die Mittelschule bei der Mittel‐/Oberschule Ihrer bis zum 04.03.2016 Wahl an. Sie melden Ihr Kind mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium bei einem Gymnasium oder einer bis zum 04.03.2016 Mittel‐/Oberschule Ihrer Wahl an. Die Entscheidung über die Aufnahme an einer Mittel‐/Oberschule bzw. einem Gymnasium erhalten Sie am 17.05.2016 schriftlich. Unser Kind wechselt von der Klasse 4 in die Klasse 5 und hat die Bildungsempfehlung für die Mittelschule, soll aber an der Eignungsprüfung für das Gymnasium teilnehmen. Was ist zu beachten? Termine Der Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung ist durch Sie an der Grundschule oder der allgemeinbildenden Förderschule Ihres Kindes unter Angabe des Gymnasiums Ihrer Wahl zu stellen. bis zum 29.02.2016 Die Grundschule bzw. die allgemeinbildende Förderschule meldet dem Gymnasium Ihrer Wahl, dass Ihr am 01.03.2016 Kind an der Eignungsprüfung teilnimmt. Die Eignungsprüfung findet an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten Grundschulen am 03.03.2016 statt. Die Grundschule, an der Ihr Kind die Eignungsprüfung abgelegt hat, teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich am 11.03.2016 mit. Ihr Kind war aus wichtigem Grund an der Prüfungsteilnahme verhindert, dann findet die am 17.03.2016 Eignungsprüfung ebenfalls an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten Grundschulen statt. Wenn Ihr Kind an der Eignungsprüfung teilgenommen hat, teilt Ihnen die Grundschule, an der die am 22.03.2016 Prüfung abgelegt wurde, das Ergebnis schriftlich mit. Wenn Ihr Kind die Eignungsprüfung bestanden hat, melden Sie Ihr Kind an einem Gymnasium Ihrer bis zum 23.03.2016 Wahl an und melden es von der Oberschule ab . Unser Kind wechselt von der Klasse 4 in die Klasse 5 und hat die Bildungsempfehlung für das Gymnasium am Ende des Schuljahres erhalten. Was ist zu beachten? Termine Die Bildungsempfehlungen werden schriftlich bekanntgegeben. am 10.06.2016 Sie melden Ihr Kind mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium bei einem Gymnasium Ihrer Wahl an. Die Entscheidung über die Aufnahme an einem Gymnasium erhalten Sie schriftlich. bis zum 20.06.2016 am 04.07.2016 Unser Kind wechselt von der Klasse 4 in die Klasse 5, hat die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten und ich wünsche die Aufnahme an einem Gymnasium mit vertiefter Ausbildung. Was ist zu beachten? Termine Sie stellen umgehend, spätestens jedoch bis zum genannten Termin, einen formlosen Antrag auf bis zum 04.03.2016 Teilnahme an der Aufnahmeprüfung an dem jeweiligen Gymnasium mit vertiefter Ausbildung. Es finden die Aufnahmeprüfungen am Gymnasium mit mathematisch‐naturwissenschaftlicher Ausbildung oder vertiefter sprachlicher Ausbildung statt. Bei Aufnahmeprüfungen im musischen Bereich kann der Zeitraum der Aufnahmeprüfungen durch das betreffende Gymnasium erweitert werden. am 14./15.03.2016 Das Ergebnis der Aufnahmeprüfung wird Ihnen durch das prüfende Gymnasium mitgeteilt. bis zum 23.03.2016 Wurde die Aufnahmeprüfung nicht bestanden, melden Sie Ihr Kind für eine Klasse ohne vertiefte Ausbildung an diesem gewählten Gymnasium oder ggf. an einem anderen Gymnasium ohne vertiefte Ausbildung Ihrer Wahl an. bis zum 06.04.2016
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