Informationen zu dem neu strukturierten Modul 8 des BA Soziale

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Informationen zu dem neu strukturierten Modul 8 des BA Soziale Arbeit
(ab WS 2015/16)
Name des Moduls:
Modul 8, Vertiefungsmodul „Theorie und Praxis Sozialer Interventionen“
Optionen:
Innerhalb des Moduls besteht die Möglichkeit der Schwerpunktsetzung in
folgenden Optionsbereichen:
Option A: „Prozesse und konzeptionelle Grundlagen sozialer Interventionen
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse zu Methoden und Konzepten im
Bereich Bildung, Erziehung, Therapie, Rehabilitation und soziale Hilfen. Sie
werden befähigt, im Lichte sozial-, erziehungswissenschaftlicher, psychologischer sowie sozialmedizinischer Theorien in den zentralen Handlungsfeldern
der Sozialen Arbeit helfend, unterstützend, bildungsorientiert und sozialtherapeutisch zu agieren. Siehe die ausführliche Modulbeschreibung auf S. 3.
Die Inhalte entsprechen im Wesentlichen den Modulen 8a und 8c der Prüfungsordnung von 2011.
Option B: „Infrastrukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
sozialer Interventionen
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse darüber, welche institutionellen
und organisatorischen Rahmenbedingungen soziale Interventionen in den
Bereichen Bildung, Erziehung, Therapie, Rehabilitation und soziale Hilfen
strukturieren. Sie sind in der Lage, die Entstehung und den Wandel gesellschaftlicher Probleme vor dem Hintergrund theoretischer Fragestellungen zu
diskutierten. Siehe die ausführliche Modulbeschreibung auf S. 3.
Die Inhalte entsprechen sowohl dem bisherigen Modul 8b als auch teilweise,
soweit es die infrastrukturellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
betrifft, den Modulen 8a und 8c der Prüfungsordnung von 2011.
Lehrveranstaltungen,
Schwerpunksetzung
Die Studierenden besuchen insgesamt 4 Seminare oder Vorlesungen (je 2
SWS), davon mindestens 1 in der nicht als Schwerpunkt gewählten Option.
Beispiele für die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen:
1. Schwerpunktsetzung auf Option A:
Beispiel für starke Schwerpunktsetzung:
Die Studierenden wählen 3 Seminare aus Option A und schreiben in einem
dieser Seminare die Hausarbeit (Prüfungsleistung). Zusätzlich ist 1 Seminar aus Option B zu belegen.
Beispiel für weniger starke Schwerpunktsetzung:
Die Studierenden wählen 2 Seminare aus Option A und schreiben in einem
dieser Seminare die Hausarbeit (Hausarbeit). Zusätzlich wählen sie 2 Seminare aus Option B.
2. Schwerpunktsetzung in Option B:
Beispiel für starke Schwerpunktsetzung:
Die Studierenden wählen 3 Seminare aus Option B und schreiben in einem
dieser Seminare die Hausarbeit (Prüfungsleistung). Zusätzlich ist 1 Seminar aus Option A zu belegen.
Beispiel für weniger starke Schwerpunktsetzung:
Die Studierenden wählen 2 Seminare aus Option B und schreiben in einem
dieser Seminare die Hausarbeit (Prüfungsleistung). Zusätzlich wählen sie 2
Seminare aus Option A.
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Vorteile gegenüber
alter PO
Die neue Modulstruktur ermöglicht sowohl eine inhaltlich breite Themenwahl
als auch eine starke thematische Schwerpunktsetzung in den beiden Optionen und somit die Erarbeitung eines individuellen Kompetenzprofils.
Folgendes Beispiel zum Thema „Kinderschutz“ (stellvertretend für andere Themen) soll
dies verdeutlichen:
Nach der bislang geltenden Prüfungsordnung sind Seminare zum Thema Kinderschutz
vorwiegend im Wahlpflichtmodul 8a verortet. Ergänzende Seminare zum Beispiel zu
rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes, die in Modul 8b verortet sind, und Seminare zu therapeutischen Ansätzen und Beratung, die in Modul 8c verortet sind, konnten nur als Zusatzleistung belegt werden
In dem neu strukturierten Modul finden Sie das Thema Kinderschutz in Option A. In
dieser Option können Sie nun jedoch auch die hierfür erforderlichen therapeutischen
oder beraterischen Kenntnisse erwerben und in Option B finden Sie Seminare zu gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Kinderschutz.
Studien- und Prüfungsleistungen
3 dokumentierte Studienleistungen, davon mind. 1 in der nicht als Schwerpunkt gewählten Option.
1 große Hausarbeit (ca. 30 Seiten) in einer Veranstaltung der gewählten
Schwerpunktoption.
Schwerpunktwahl
Sie wählen den Schwerpunkt durch die Anmeldung der Hausarbeit. Beachten
Sie, dass Sie in der gewählten Option mindestens 1 Studienleistung (maximal
2 Studienleistungen) erbringen müssen.
Credits
Die Anzahl der Credits für das Modul beträgt 18c.
Die Anzahl und Art der Studien- und Prüfungsleistungen und die Creditanzahl
sind unverändert gegenüber der bisherigen PO.
Dauer des Moduls
Prioritätenverfahren
Das Modul ist zweisemestrig angelegt. Laut empfohlenem Studienverlaufsplan ist der Besuch der Seminare im dritten und vierten Studiensemester vorgesehen. Über das Prioritätenverfahren werden zwei Seminare pro Semester
zugeteilt.
Übersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen im Modul 8
Option A: „Prozesse und konzeptionelle Grundlagen sozialer Interventionen“
Credits
Veranstaltungen
Studienleistung
Prüfungsleistung
1 Seminar oder Vorlesung in Option A
9
große Hausarbeit
1 Seminar oder Vorlesung in Option A
3
1 dok. Studienleistung
1 Seminar oder Vorlesung in Option A oder B
3
1 dok. Studienleistung
1 Seminar oder Vorlesung in Option B
3
1 dok. Studienleistung
Gesamt 18
Modulnote = Note der Hausarbeit
Option B: „Infrastrukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sozialer Interventionen“
Credits
Veranstaltungen
Studienleistung
Prüfungsleistung
1 Seminar oder Vorlesung in Option B
9
große Hausarbeit
1 Seminar oder Vorlesung in Option B
3
1 dok. Studienleistung
1 Seminar oder Vorlesung in Option B oder A
3
1 dok. Studienleistung
1 Seminar oder Vorlesung in Option A
3
1 dok. Studienleistung
Gesamt 18
Modulnote = Note der Hausarbeit
3
Ausführliche Modulbeschreibung:
Nummer/Bezeichnung
Modul 8
Modulname
Vertiefungsmodul: Theorie und Praxis sozialer Interventionen
Art des Moduls
Pflichtmodul mit Schwerpunktoptionen
Lernergebnisse, Kompetenzen (Qualifikationsziele)
Option A: Schwerpunkt „Prozesse und konzeptionelle Grundlagen sozialer Interventionen“
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse darüber, mit welchen Methoden und Konzepten zentrale Prozesse der Bildung, Erziehung, Therapie, Rehabilitation und sozialen
Hilfe in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern gestaltet werden können, auch rechtsanwendend. Sie können typische Ansätze für solche sozialen Interventionen und deren
Management in einen historischen bzw. gesellschaftlichen Kontext stellen, um sie theorievergleichend zu reflektieren und auf dieser Basis typische Zielformulierungen und
Interventionsformen der Sozialen Arbeit kritisch zu diskutieren. Sie werden befähigt, im
Lichte sozial-, erziehungswissenschaftlicher, psychologischer sowie sozialmedizinischer Theorien, in den zentralen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit helfend, unterstützend, bildungsorientiert, präventiv und sozialtherapeutisch zu agieren. Managerielle, selbstreflexible und rechtsbezogener Methodenkompetenzen sind erforderlich. Die
Studierenden sind zudem in der Lage, Konzepte der Rehabilitation sowie Prävention zu
re- bzw. dekonstruieren sowie anwendungsorientiert zu denken.
oder
Option B: Schwerpunkt „Infrastrukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sozialer Interventionen“
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse darüber, welche institutionellen (inkl. rechtlichen) und organisatorischen (z.B. Trägerlandschaften betreffende) Rahmenbedingungen soziale Interventionen in den Bereichen Bildung, Erziehung, Therapie, Rehabilitation und soziale Hilfe strukturieren (auch in historischer Perspektive). Sie wissen, im
Kontext welcher gesellschaftlicher Kontexte (z.B. soziale Ungleichheit und kulturelle
Heterogenität) bzw. welcher Interaktionsdynamiken soziale Interventionen vollzogen
werden. Sie sind in der Lage, die Entstehung und den Wandel gesellschaftlicher Probleme vor dem Hintergrund theoretischer (z.B. soziologischer oder rechtssystembezogener) Fragestellungen zu diskutieren und auf Fragen des Managements sozialer
Dienste einerseits, institutioneller (rechtlicher, politischer) Steuerung andererseits zu
beziehen. Die Studierenden können im Lichte entsprechender Theorien begründen,
was es bedeutet, in den zentralen Handlungsfeldern die infrastrukturellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für gelingende Soziale Arbeit zu schaffen.
Lehrveranstaltungsarten
4 Seminare oder Vorlesungen (je 2 SWS), davon mindestens 2 im gewählten Schwerpunkt und mindestens 1 in der nicht als Schwerpunkt gewählten Option
Voraussetzungen für
die Teilnahme am Modul
Immatrikulation in den BA Soziale Arbeit. Erfolgreicher Abschluss von zwei Modulen
der Module 1-4.
Studentischer Arbeitsaufwand
540 Std., davon 120 Std. Kontaktstunden (8 SWS)
Studienleistungen
je 1 dokumentierte Studienleistung gemäß § 5 Abs. 2* in den Veranstaltungen, in denen keine Prüfungsleistung erbracht wird; davon mindestens 1 in Veranstaltungen des
gewählten Schwerpunkts und mindestens 1 in dem nicht gewählten Schwerpunkt
*Studienleistungen können sein: Referat, Gestaltung einer Seminarsitzung, Portfolio, wissenschaftliches Protokoll, Projektpräsentation, schriftliche Ausarbeitung, regelmäßige aktive Teilnahme. Die Art und Form der Studienleistung wird durch die Lehrperson zum Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Voraussetzung für Zulassung
zur Prüfungsleistung
Keine
Prüfungsleistung
1 große Hausarbeit in einer Veranstaltung des gewählten Schwerpunkts (ca. 30 Seiten,
max. 66.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Note bildet die Modulnote.
18
Anzahl Credits für das Modul