Weihnachtsmarkt im Zürcher Niederdorf

Weihnachtsmarkt im Zürcher Niederdorf
vom 27. November bis 24. Dezember 2015 (28 Tage) am 24.12. endet der Markt um 1700 Uhr
Öffnungszeiten Mo bis Sa 11:00 – 21:00 Uhr (Imbiss bis 22:00 Uhr), So 11:00 – 19:00 Uhr (Imbiss bis
20:00 Uhr), Sonntagsverkauf 29.11., 06./13./20.12
Anmeldung / Ausstellervertrag
Firma
Name/Vorname
Strasse/Nummer
PLZ / Ort
Telefon
Mobile
E-Mail
Website
Kontoverbindung/IBAN
Folgende Artikel werden angeboten:
Artikel 1 __________________________________
______ % der Standfläche
Artikel 2 __________________________________
______ % der Standfläche
Artikel 3 __________________________________
______ % der Standfläche
Artikel 4 __________________________________
______ % der Standfläche
Exakte Angaben der präsentierten Ware. Keine Sammel-/Allgemeinbegriffe wie Geschenkartikel, Diverses, Handarbeiten etc.
Auf dem Hirschenplatz, der Niederdorfstrasse und Spitalgasse sind nur noch Verkaufshäuschen möglich,
welche fix für die ganze Dauer stehen. Mobile Stände (Zelte) sind nicht mehr möglich. Auf dem Rosenhof
sind weiterhin Zeltstände, Tagesmieten, etc. möglich.
Verkaufshäuschen (Tiefe 2 m, Vordach 70 cm)
Frontbreite
 2 m (4m2)
 3 m (6m2)  4m (8m2)
 eigener Stand/Häuschen Masse:________ B x ________ T mit Foto und Plan
Art des Standes
 Warenstand
 Verpflegungsstand
Gewünschter Standort
 Aussenständer/Tisch (Antrag siehe separates Beiblatt)
 Stehtische, max. 2 Stück (Antrag siehe separates Beiblatt)
 Hirschenplatz
 Rosenhof
nicht zugesichert
 Niederdorfstrasse
 Spitalgasse
Das Aufstellen von Objekten neben oder vor dem Marktstand ist kostenpflichtig. Der Betrag ist abhängig von Grösse und Art
der Objekte und wird von der GLD festgelegt. Dies gilt auch für den Rosenhof.
Die Bewilligung der Objekte erfolgt schriftlich oder vor Ort nach Absprache durch die Vertreter der GLD.
Das Aufstellen von Ständern, Stellern oder Tischen vor und neben den Häuschen ist ohne vorherige Genehmigung NICHT
erlaubt.
Massangaben und Ansichten
Finden Sie auf unserer Website www.gld.ch/verkaufshäuschen. Die Standeinteilung ist Sache der
GLD !
Kosten
Mietpreis inkl. Strom 230 V, pro Laufmeter maximal 300 Watt (keine Heizgeräte erlaubt!)
Hirschenplatz
Niederdorfstr.
Rosenhof
Spitalgasse
2 m Häuschen in CHF
3 m Häuschen in CHF
4 m Häuschen in CHF
Eigener Stand/Häuschen
Laufmeterpreis in CHF pro Tag
(2m Tiefe, 2m2)
bis Bar 1001
Rest
2‘700.-3‘915.-5‘130.--
2‘000.-2‘875.---
42.--
37.--
24.--
2‘970.-4‘320.---
ab Front Hausnr. 2&3
1‘900.-2‘650.--22.--
GLD | Postfach 2361 | 8022 Zürich | Administration +41 79 810 23 70 | Fax +41 86 079 810 23 70 | www.gld.ch | [email protected]
2
Zuschläge pro Laufmeter
für Verpflegungsstände CHF
Hirschenplatz
1‘200.--
für Stehtische (Foodstände), max 80cm Ø
je nach Grösse (bitte separaten Antrag ausfüllen)
150.-/Stk
100.--/Stk
70.--/Stk
inkl. Strom bis maximal 2000 Watt Laufmeter
für Aussenständer/Tisch (Warenstände)
Niederdorfstr.
900.--
Rosenhof
400.--
Spitalgasse
350.-50.--/Stk
In der definitiven Rechnung sind jedoch allfällige Gebühren der Stadt Zürich, die erst nach Marktbeginn
bekannt werden (z.B. Abfall, etc.) ausdrücklich nicht enthalten und können vom Veranstalter
nachbelastet werden.
Werbebeitrag obligatorisch
2m
3m
Für die ganze Laufzeit in CHF
135.-200.-CHF 2.50 pro Laufmeter/Tag auf dem Rosenhof
4m
270.--
Dekorations-Kaution
CHF 75.-- pro Laufmeter
(zum Beispiel 2m CHF 150.-- / 3m CHF 225.--, usw.)
Ihre Dekoration (Innen und Aussen) wird durch eine von der GLD unabhängige und neutrale Jury
begutachtet und bei vorhandener Dekoration bis zu 100% zurückerstattet.
 Aussteller-Reglement Artikel III, Ziffer 2
ACHTUNG Wettbewerb
Dem Gewinner wird ein Teil der Teilnahmegebühren erlassen
 Aussteller-Reglement Artikel VI, Ziffer 5
Versicherung ist Sache des Mieters/der Mieterin
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab (Diebstahl, Einbruch, Wasser oder andere Schäden). Eigene
Transport- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Aussteller (siehe VIII. Aussteller-Reglement).
Termine
Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2015. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald das Vertragsdoppel vom
Veranstalter unterzeichnet und eine Akontozahlung von CHF 1‘200.-- (für 2m-Stand), CHF 1‘800.-- (für
3m-Stand), CHF 2‘500.-- (für 6m- und Spezialstände), bzw CHF 500.-- für Laufmetermiete (Rosenhof)
innerhalb von 10 Tagen auf dem Konto der GLD einbezahlt ist.
Die Zusendung oder Aushändigung der Anmeldeunterlagen durch die GLD begründet noch keinen
Anspruch auf die Zulassung zum Markt.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines an einem früheren Markt innegehabten Platzes.
Standaufbauten müssen der Weihnachtszeit entsprechen. Es ist zwingend, dass die Weihnachtshäuser
innen wie aussen vom Aussteller weihnachtlich dekoriert werden (Reglement beachten!). Die GLD behält
sich vor, Ergänzungen oder Veränderungen vorzuschreiben.
Ansässige Mitglieder unserer Vereinigung werden bei der Platzvergabe bevorzugt. Dies gilt insbesondere
für Verpflegungsstände. Die Teilnahmekonditionen für GLD-Mitglieder werden auf Anfrage unseren
Mitgliedern bekanntgegeben.
Das Aussteller-Reglement ist Bestandteil dieser Anmeldung.
Diese Anmeldung mit allen nötigen Beilagen ist schriftlich an folgende Adresse einzureichen:
Geschäftsvereinigung Limmatquai-Dörfli, Postfach 2361, 8022 Zürich
Ort /Datum
Aussteller/in (Stempel und Unterschrift)
Der Veranstalter
__________________
_________________________________
Geschäftsvereinigung
Limmatquai-Dörfli
GLD | Postfach 2361 | 8022 Zürich | Administration +41 79 810 23 70 | Fax +41 86 079 810 23 70 | www.gld.ch | [email protected]
3
Beiblatt zur Anmeldung / Ausstellervertrag
Firma
_______________________________________
Name/Vorname
_______________________________________
Antrag zum Aufstellen von Ständern, Tischen, u.ä.
Objekt
Masse
Anzahl
Befestigung
Nutzen
1. _____________
_____________
_____________
_____________
_____________
2. _____________
_____________
_____________
_____________
_____________
3. _____________
_____________
_____________
_____________
_____________
4. _____________
_____________
_____________
_____________
_____________
5. _____________
_____________
_____________
_____________
_____________
6. _____________
_____________
_____________
_____________
_____________
Das Aufstellen von Objekten neben oder vor dem Marktstand ist kostenpflichtig. Der Betrag ist
abhängig von Grösse und Art der Objekte und wird von der GLD festgelegt.
Stehtische dürfen nur einen Maximaldurchmesser von 80 cm aufweisen. Überdachung der Stehtische
mit Zelten oder Schirmen ist nicht erlaubt!
Die Bewilligung der Objekte erfolgt schriftlich oder vor Ort nach Absprache durch den Veranstalter.
Das Aufstellen von Ständern, Stellern, Zelten, Schirme oder Tischen vor und neben den Häuschen ist
ohne vorherige Genehmigung nicht erlaubt!
GLD | Postfach 2361 | 8022 Zürich | Administration +41 79 810 23 70 | Fax +41 86 079 810 23 70 | www.gld.ch | [email protected]