Weihnachtsmarkt im Zürcher Niederdorf vom 27. November bis 24. Dezember 2015 (28 Tage) am 24.12. endet der Markt um 1700 Uhr Öffnungszeiten Mo bis Sa 11:00 – 21:00 Uhr (Imbiss bis 22:00 Uhr), So 11:00 – 19:00 Uhr (Imbiss bis 20:00 Uhr), Sonntagsverkauf 29.11., 06./13./20.12 Anmeldung / Ausstellervertrag Firma Name/Vorname Strasse/Nummer PLZ / Ort Telefon Mobile E-Mail Website Kontoverbindung/IBAN Folgende Artikel werden angeboten: Artikel 1 __________________________________ ______ % der Standfläche Artikel 2 __________________________________ ______ % der Standfläche Artikel 3 __________________________________ ______ % der Standfläche Artikel 4 __________________________________ ______ % der Standfläche Exakte Angaben der präsentierten Ware. Keine Sammel-/Allgemeinbegriffe wie Geschenkartikel, Diverses, Handarbeiten etc. Auf dem Hirschenplatz, der Niederdorfstrasse und Spitalgasse sind nur noch Verkaufshäuschen möglich, welche fix für die ganze Dauer stehen. Mobile Stände (Zelte) sind nicht mehr möglich. Auf dem Rosenhof sind weiterhin Zeltstände, Tagesmieten, etc. möglich. Verkaufshäuschen (Tiefe 2 m, Vordach 70 cm) Frontbreite 2 m (4m2) 3 m (6m2) 4m (8m2) eigener Stand/Häuschen Masse:________ B x ________ T mit Foto und Plan Art des Standes Warenstand Verpflegungsstand Gewünschter Standort Aussenständer/Tisch (Antrag siehe separates Beiblatt) Stehtische, max. 2 Stück (Antrag siehe separates Beiblatt) Hirschenplatz Rosenhof nicht zugesichert Niederdorfstrasse Spitalgasse Das Aufstellen von Objekten neben oder vor dem Marktstand ist kostenpflichtig. Der Betrag ist abhängig von Grösse und Art der Objekte und wird von der GLD festgelegt. Dies gilt auch für den Rosenhof. Die Bewilligung der Objekte erfolgt schriftlich oder vor Ort nach Absprache durch die Vertreter der GLD. Das Aufstellen von Ständern, Stellern oder Tischen vor und neben den Häuschen ist ohne vorherige Genehmigung NICHT erlaubt. Massangaben und Ansichten Finden Sie auf unserer Website www.gld.ch/verkaufshäuschen. Die Standeinteilung ist Sache der GLD ! Kosten Mietpreis inkl. Strom 230 V, pro Laufmeter maximal 300 Watt (keine Heizgeräte erlaubt!) Hirschenplatz Niederdorfstr. Rosenhof Spitalgasse 2 m Häuschen in CHF 3 m Häuschen in CHF 4 m Häuschen in CHF Eigener Stand/Häuschen Laufmeterpreis in CHF pro Tag (2m Tiefe, 2m2) bis Bar 1001 Rest 2‘700.-3‘915.-5‘130.-- 2‘000.-2‘875.--- 42.-- 37.-- 24.-- 2‘970.-4‘320.--- ab Front Hausnr. 2&3 1‘900.-2‘650.--22.-- GLD | Postfach 2361 | 8022 Zürich | Administration +41 79 810 23 70 | Fax +41 86 079 810 23 70 | www.gld.ch | [email protected] 2 Zuschläge pro Laufmeter für Verpflegungsstände CHF Hirschenplatz 1‘200.-- für Stehtische (Foodstände), max 80cm Ø je nach Grösse (bitte separaten Antrag ausfüllen) 150.-/Stk 100.--/Stk 70.--/Stk inkl. Strom bis maximal 2000 Watt Laufmeter für Aussenständer/Tisch (Warenstände) Niederdorfstr. 900.-- Rosenhof 400.-- Spitalgasse 350.-50.--/Stk In der definitiven Rechnung sind jedoch allfällige Gebühren der Stadt Zürich, die erst nach Marktbeginn bekannt werden (z.B. Abfall, etc.) ausdrücklich nicht enthalten und können vom Veranstalter nachbelastet werden. Werbebeitrag obligatorisch 2m 3m Für die ganze Laufzeit in CHF 135.-200.-CHF 2.50 pro Laufmeter/Tag auf dem Rosenhof 4m 270.-- Dekorations-Kaution CHF 75.-- pro Laufmeter (zum Beispiel 2m CHF 150.-- / 3m CHF 225.--, usw.) Ihre Dekoration (Innen und Aussen) wird durch eine von der GLD unabhängige und neutrale Jury begutachtet und bei vorhandener Dekoration bis zu 100% zurückerstattet. Aussteller-Reglement Artikel III, Ziffer 2 ACHTUNG Wettbewerb Dem Gewinner wird ein Teil der Teilnahmegebühren erlassen Aussteller-Reglement Artikel VI, Ziffer 5 Versicherung ist Sache des Mieters/der Mieterin Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab (Diebstahl, Einbruch, Wasser oder andere Schäden). Eigene Transport- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Aussteller (siehe VIII. Aussteller-Reglement). Termine Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2015. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald das Vertragsdoppel vom Veranstalter unterzeichnet und eine Akontozahlung von CHF 1‘200.-- (für 2m-Stand), CHF 1‘800.-- (für 3m-Stand), CHF 2‘500.-- (für 6m- und Spezialstände), bzw CHF 500.-- für Laufmetermiete (Rosenhof) innerhalb von 10 Tagen auf dem Konto der GLD einbezahlt ist. Die Zusendung oder Aushändigung der Anmeldeunterlagen durch die GLD begründet noch keinen Anspruch auf die Zulassung zum Markt. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines an einem früheren Markt innegehabten Platzes. Standaufbauten müssen der Weihnachtszeit entsprechen. Es ist zwingend, dass die Weihnachtshäuser innen wie aussen vom Aussteller weihnachtlich dekoriert werden (Reglement beachten!). Die GLD behält sich vor, Ergänzungen oder Veränderungen vorzuschreiben. Ansässige Mitglieder unserer Vereinigung werden bei der Platzvergabe bevorzugt. Dies gilt insbesondere für Verpflegungsstände. Die Teilnahmekonditionen für GLD-Mitglieder werden auf Anfrage unseren Mitgliedern bekanntgegeben. Das Aussteller-Reglement ist Bestandteil dieser Anmeldung. Diese Anmeldung mit allen nötigen Beilagen ist schriftlich an folgende Adresse einzureichen: Geschäftsvereinigung Limmatquai-Dörfli, Postfach 2361, 8022 Zürich Ort /Datum Aussteller/in (Stempel und Unterschrift) Der Veranstalter __________________ _________________________________ Geschäftsvereinigung Limmatquai-Dörfli GLD | Postfach 2361 | 8022 Zürich | Administration +41 79 810 23 70 | Fax +41 86 079 810 23 70 | www.gld.ch | [email protected] 3 Beiblatt zur Anmeldung / Ausstellervertrag Firma _______________________________________ Name/Vorname _______________________________________ Antrag zum Aufstellen von Ständern, Tischen, u.ä. Objekt Masse Anzahl Befestigung Nutzen 1. _____________ _____________ _____________ _____________ _____________ 2. _____________ _____________ _____________ _____________ _____________ 3. _____________ _____________ _____________ _____________ _____________ 4. _____________ _____________ _____________ _____________ _____________ 5. _____________ _____________ _____________ _____________ _____________ 6. _____________ _____________ _____________ _____________ _____________ Das Aufstellen von Objekten neben oder vor dem Marktstand ist kostenpflichtig. Der Betrag ist abhängig von Grösse und Art der Objekte und wird von der GLD festgelegt. Stehtische dürfen nur einen Maximaldurchmesser von 80 cm aufweisen. Überdachung der Stehtische mit Zelten oder Schirmen ist nicht erlaubt! Die Bewilligung der Objekte erfolgt schriftlich oder vor Ort nach Absprache durch den Veranstalter. Das Aufstellen von Ständern, Stellern, Zelten, Schirme oder Tischen vor und neben den Häuschen ist ohne vorherige Genehmigung nicht erlaubt! GLD | Postfach 2361 | 8022 Zürich | Administration +41 79 810 23 70 | Fax +41 86 079 810 23 70 | www.gld.ch | [email protected]
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