Ausschreibung

Ausschreibung: Deutsche Hochschulprojekte
im Ausland: Stipendien für ausländische
Studierende 2016/17
Welche Ziele hat das
Programm?
Der DAAD unterstützt aus Mitteln des Auswärtigen Amts deutsche
Hochschulen, die erfolgreich ein Studienangebot im Ausland anbieten: Ihnen werden in diesem Programm Fördermittel bereitgestellt,
mit denen leistungsstarke nicht-deutsche Studierende, die sich für
deutsche Studienangebote im Ausland einschreiben, unterstützt
werden können. Mit den Stipendien soll die Attraktivität dieser
transnationalen Studienangebote erhöht, ihre regionale Bedeutung
gestärkt und ihr Deutschlandbezug hervorgehoben werden.
Programmlinie 1

Mit „Sur Place- oder Drittland-Stipendien“ wird exzellenten
nicht-deutschen Studierenden die Teilnahme an einem
deutschen Studienangebot im Ausland ermöglicht.
Programmlinie 2

Wer kann einen Antrag
stellen?
Was wird gefördert?
Die Deutschlandbindung der Studierenden kann
darüber hinaus durch integrierte Deutschlandaufenthalte
(Semester-/Jahresstipendien sowie Sprach- und
Fachkurse) gefestigt werden.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, die bereits erfolgreich ein Studienangebot im Ausland eingerichtet haben.
Aus den vom DAAD zur Verfügung gestellten Mitteln dürfen i. d. R.
maximal 20% der im betreffenden Hochschulprojekt im Ausland
eingeschriebenen Studierenden gefördert werden. Dies dient der
Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl selbstzahlender Teilnehmer* im ansonsten i. d. R. betriebswirtschaftlich ausgerichteten
Studienangebot. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen einer
Einzelfallentscheidung des Auswahlgremiums des DAAD. Staatliche Förderung im Gastland sollte vorrangig genutzt werden.
Die Auswahl der Stipendiaten obliegt der antragstellenden deutschen Hochschule, die den DAAD und ihre ausländische Partnerhochschule am Verfahren beteiligen muss. Die Stipendien dürfen
nur an besonders leistungsstarke Kandidaten vergeben werden. Da
die Mittel hierfür vom DAAD i. d. R. nur für einen Zeitraum von 12
Monaten in Orientierung am akademischen Jahr bereitgestellt werden, können die Stipendienzusagen der Hochschulen an die Geförderten ebenfalls nur eine Laufzeit von maximal 12 Monaten umfassen. Im Bereich Sur Place-/Drittland-Stipendien (Programmlinie
1) kann den Geförderten von der deutschen Hochschule aber in
Aussicht gestellt werden, dass die Stipendienzusage innerhalb der
Regelstudienzeit des Studienangebots mehrfach verlängert werden
kann, sofern der deutschen Hochschule weitere Mittel über jährlich
mögliche Folgeanträge bewilligt werden. Unter diesem Vorbehalt
sollten Verlängerungen bei anhaltend guten Leistungen der Geförderten der Regelfall sein. Die weiteren Vorgaben für das Auswahlverfahren sind in den Förderrichtlinien enthalten (siehe Anlage 1).
*Alle personenbezogenen Formulierungen beziehen sich auf Männer und Frauen.
DAAD
Programmlinie 1:
Sur Place- und DrittlandStipendien
PROGRAMMLINIE 1: Sur Place- und Drittland-Stipendien
Sur Place-Stipendien werden exzellenten einheimischen Studienbewerbern verliehen, Drittlandstipendien werden an exzellente
Kandidaten i. d. R. aus einem direkten Nachbarland oder aus Ländern der Region des Projektstandorts vergeben. Für beide Zielgruppen können folgende Förderleistungen für das nächste akademische Jahr (Haushaltsjahre 2016/17) beantragt werden:
1. Zuschuss zu den Studiengebühren:

Studiengebühren für das jeweilige Studienangebot einer
deutschen Hochschule im Ausland entsprechend deren
Gebührenordnung, i. d. R. bis zu 2.500 Euro pro Stipendiat
und Studienjahr.
2. Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten:

Monatlicher Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Die
maximale Höhe der regionalen Sätze finden Sie in Anlage
2. Eine Unterschreitung dieser Sätze ist nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit zulässig.
3. Zuschuss zu Verwaltungsgebühren:

Programmlinie 2:
Stipendien für Deutschlandaufenthalte
Für Auslandsüberweisungen im Rahmen des Projekts jährlich bis zu 250 Euro.
PROGRAMMLINIE 2: Stipendien für Deutschlandaufenthalte
Stipendien für Deutschlandaufenthalte können für Studienaufenthalte sowie für Sprach- und Fachkurse in Deutschland vergeben
werden. Maßnahmen aus Programmlinie 2 können durch Maßnahmen aus Programmlinie 1 ergänzt werden, so dass exzellente
Studierende im Laufe ihres Studiums sowohl eine Sur Place/Drittland-Förderung als auch eine Förderung für Deutschlandaufenthalte erhalten können. Folgende Förderleistungen können
von der deutschen Hochschule für das nächste akademische Jahr
(Haushaltsjahre 2016/17) beantragt werden:
1. Semester-/Jahresstipendien für Studienaufenthalte in
Deutschland:
Die monatlichen Stipendienraten während des Deutschlandaufenthalts betragen je nach Status der Geförderten:



650 Euro für Studierende in Bachelor-Studiengängen;
750 Euro für Studierende in Master-Studiengängen,
1.000 Euro für Studierende in Promotions-Studiengängen
2. Sprach- und Fachkurse für Studierende:
Gefördert werden Maßnahmen zur sprachlichen und/oder fachlichen Vorbereitung der Studierenden mit Intensivkursen. Gefördert
werden kann die Teilnahme der ausländischen Studierenden an
bestehenden oder eigens für die Zielgruppe eingerichteten Sprachund Fachkursen, die i. d. R. an der deutschen Hochschule durchgeführt werden. Die Kurse sollen eine Dauer von mindestens drei
bis maximal sechs Wochen haben. Folgende Förderleistungen
können beantragt werden:

Ausgaben von bis zu 200 Euro pro Teilnehmer und Woche
für Kursdurchführung und Betreuung (Sachmittel)

Pauschale für die Aufenthaltskosten der Kursteilnehmer in
Deutschland (165 Euro pro Woche und Teilnehmer)
Stand: September 2015
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DAAD
Für die sprachliche Vorbereitung eines integrierten Studienaufenthalts in Deutschland sind zudem förderfähig:

Einmalige Kursgebühren für Online-Kurse zur akademischen Sprachvorbereitung und TestDaF-Vorbereitung
(Deutsch-Uni online) bis zu 250 Euro pro Stipendiat. Details finden Sie in den Förderrichtlinien (s. Anlage 1).
3. Reisemittel:
Für die Reise der Studierenden vom Studienland nach Deutschland
können länderspezifische Reisekostenpauschalen beantragt werden (Anlage 3 „Reisekostenpauschalen“).
Welche Fachrichtungen
werden gefördert?
Welche Auswahlkriterien
gibt es?
Das Förderprogramm steht allen Fachrichtungen offen.
Die Auswahl erfolgt durch ein Auswahlgremium unter Beteiligung
unabhängiger Gutachter im Januar 2016.
Für die Förderentscheidung sind insbesondere folgende Kriterien
relevant:

Beitrag der Stipendien zur Förderung der Attraktivität und
Visibilität des transnationalen Studienangebots

Sichtbarkeit des Stipendienangebots an den beteiligten
Hochschulen

Nutzen der Stipendien für die fachliche und regionale Profilierung des Studienangebotes (z. B. Anwerbung guter
Kandidaten in Konkurrenz mit anderen Anbietern), ggf.
Strategie der Vergabe von Drittlandstipendien (z.B. Auswahl der berücksichtigten Länder)

Konzept zur Auswahl der Stipendiaten mit/an der ausländischen Hochschule (inkl. Verlängerungs-Regelungen und
Transparenz des Vergabeverfahrens)

Konzept zur Betreuung der Stipendiaten

Entwicklung der Nachfrage nach dem Studienangebot und
Leistungsbilanz der bisher Geförderten
Stand: September 2015
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DAAD
Antragstellung
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht über das DAADOnlineportal einzureichen (getrennt nach Programmlinie 1 und 2)
(https://portal.daad.de/irj/portal).
Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Antragsunterlagen
1
Inhalt
Umfang/Ort
Das Antragsformular
Vorlage im Portal
dort auszufüllen
2
3
Der vollständige Finanzierungsplan
Vorlage im Portal
Die aktuellen „Stammdaten“ des
Projektes
Anlagen 4 bzw. 5,
xls-Dateien,
dort auszufüllen
bitte online ausfüllen
und per Mail an
[email protected]
schicken
4
5
Antragsschluss
Hinweis:
mögliche Stipendienbewerbung von Absolventen der
Studienangebote beim
DAAD
Die Projektbeschreibung inkl.
Aussagen zur Entwicklung des
Studiengangs und der Nachfrage
Max. 5 Seiten
Aussagen über Maßnahmen zur
Qualitätssicherung (Evaluierung,
Akkreditierung etc.), insbesondere bei nicht oder nicht mehr vom
DAAD geförderten Studienangeboten
Max. 1 Seite
als Anlage zum Antrag
ins Portal hochladen
als Anlage zum Antrag
ins Portal hochladen
Die Antragsfrist endet am 17. November 2015.
Für Absolventen der Studiengänge stehen gesonderte Mittel für
Stipendien zur Verfügung. Diese werden als Individualstipendien
über das reguläre Bewerbungsverfahren für DAAD-Stipendien
aus dem Ausland vergeben. Überdurchschnittliche Absolventen
sollten von der Projektleitung ermutigt werden, sich im Rahmen der
üblichen DAAD-Auswahlprozesse mit dem Verweis auf die erfolgreiche Absolvierung eines deutschen Studiengangs im Ausland zu bewerben. Mit der Förderung der Absolventen wird vor
allem das Ziel verfolgt, künftige Lehrkräfte für das Studienangebot
der deutschen Hochschule im Ausland mit einem weiterqualifizierenden Abschluss in Deutschland auszubilden. Die Absolventen
können sich beim DAAD für folgende Förderleistungen bewerben:

Stipendien für Masterstudiengänge in Deutschland für ein
bis zwei Jahre

Stipendien für Promotionen in Deutschland für bis zu drei
Jahre
Bewerbungen für diese Fördermaßnahmen werden von den jeweils
zuständigen DAAD-Außenstellen bzw. deutschen Botschaften
entgegengenommen (gemäß der länderspezifischen Hinweise
unter: www.daad.de/deutschland/stipendium). Die Fristen und Bedingungen für Bewerbungen richten sich nach den für das jeweilige
Stand: September 2015
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DAAD
Land geltenden Regeln für DAAD Studien- und Forschungsstipendien und werden an die dafür vorgesehene Adresse gerichtet. Informationen zu den einschlägigen Bestimmungen erteilen die regional zuständigen Außenstellen/Informationszentren (ICs) bzw.
Regionalreferate des DAAD.
Projekte mit hohen Absolventenzahlen sowie Projekte, in deren
Partnerland der DAAD keine Individualförderung für Masterstudiengänge in Deutschland anbietet, können ggf. entsprechende Stipendien im Förderantrag mit aufführen.
Ansprechpartner und
weitere Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Referat Deutsche Studienangebote in Europa und Zentralasien –
P21
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Ansprechpartnerinnen:
Anne Kathrin Jansen
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0228/882-795
(vormittags)
Manuela Schenk
E-Mail: [email protected]
Tel. 0228/882-251
(vormittags)
Anlagen zur Ausschreibung
Anlage 1:
Förderrichtlinien
Anlage 1a Protokoll Auswahl Stipendiaten Teil 1, Verfahren
Anlage 1b Protokoll Auswahl Stipendiaten Teil 2, Namensliste
Anlage 1c Protokoll Auswahl Stipendiaten, Sprach-/Fachkurse
Anlage 2:
Max. Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten
Sur Place/Drittland
Anlage 3:
Reisekostenpauschalen (nach Deutschland)
Anlage 4:
Vorlage für Stammdatenabfrage („kleine“ Projekte mit
einem oder wenigen Studiengängen) –
xls-Datei, nicht zum Ausdruck bestimmt
Anlage 5:
Vorlage für Stammdatenabfrage („große“ Projekte
bzw. Hochschulen mit mehreren Studiengängen) –
xls-Datei, nicht zum Ausdruck bestimmt
Stand: September 2015
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