Ausschreibung: Deutsche Hochschulprojekte im Ausland: Stipendien für ausländische Studierende 2016/17 Welche Ziele hat das Programm? Der DAAD unterstützt aus Mitteln des Auswärtigen Amts deutsche Hochschulen, die erfolgreich ein Studienangebot im Ausland anbieten: Ihnen werden in diesem Programm Fördermittel bereitgestellt, mit denen leistungsstarke nicht-deutsche Studierende, die sich für deutsche Studienangebote im Ausland einschreiben, unterstützt werden können. Mit den Stipendien soll die Attraktivität dieser transnationalen Studienangebote erhöht, ihre regionale Bedeutung gestärkt und ihr Deutschlandbezug hervorgehoben werden. Programmlinie 1 Mit „Sur Place- oder Drittland-Stipendien“ wird exzellenten nicht-deutschen Studierenden die Teilnahme an einem deutschen Studienangebot im Ausland ermöglicht. Programmlinie 2 Wer kann einen Antrag stellen? Was wird gefördert? Die Deutschlandbindung der Studierenden kann darüber hinaus durch integrierte Deutschlandaufenthalte (Semester-/Jahresstipendien sowie Sprach- und Fachkurse) gefestigt werden. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, die bereits erfolgreich ein Studienangebot im Ausland eingerichtet haben. Aus den vom DAAD zur Verfügung gestellten Mitteln dürfen i. d. R. maximal 20% der im betreffenden Hochschulprojekt im Ausland eingeschriebenen Studierenden gefördert werden. Dies dient der Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl selbstzahlender Teilnehmer* im ansonsten i. d. R. betriebswirtschaftlich ausgerichteten Studienangebot. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen einer Einzelfallentscheidung des Auswahlgremiums des DAAD. Staatliche Förderung im Gastland sollte vorrangig genutzt werden. Die Auswahl der Stipendiaten obliegt der antragstellenden deutschen Hochschule, die den DAAD und ihre ausländische Partnerhochschule am Verfahren beteiligen muss. Die Stipendien dürfen nur an besonders leistungsstarke Kandidaten vergeben werden. Da die Mittel hierfür vom DAAD i. d. R. nur für einen Zeitraum von 12 Monaten in Orientierung am akademischen Jahr bereitgestellt werden, können die Stipendienzusagen der Hochschulen an die Geförderten ebenfalls nur eine Laufzeit von maximal 12 Monaten umfassen. Im Bereich Sur Place-/Drittland-Stipendien (Programmlinie 1) kann den Geförderten von der deutschen Hochschule aber in Aussicht gestellt werden, dass die Stipendienzusage innerhalb der Regelstudienzeit des Studienangebots mehrfach verlängert werden kann, sofern der deutschen Hochschule weitere Mittel über jährlich mögliche Folgeanträge bewilligt werden. Unter diesem Vorbehalt sollten Verlängerungen bei anhaltend guten Leistungen der Geförderten der Regelfall sein. Die weiteren Vorgaben für das Auswahlverfahren sind in den Förderrichtlinien enthalten (siehe Anlage 1). *Alle personenbezogenen Formulierungen beziehen sich auf Männer und Frauen. DAAD Programmlinie 1: Sur Place- und DrittlandStipendien PROGRAMMLINIE 1: Sur Place- und Drittland-Stipendien Sur Place-Stipendien werden exzellenten einheimischen Studienbewerbern verliehen, Drittlandstipendien werden an exzellente Kandidaten i. d. R. aus einem direkten Nachbarland oder aus Ländern der Region des Projektstandorts vergeben. Für beide Zielgruppen können folgende Förderleistungen für das nächste akademische Jahr (Haushaltsjahre 2016/17) beantragt werden: 1. Zuschuss zu den Studiengebühren: Studiengebühren für das jeweilige Studienangebot einer deutschen Hochschule im Ausland entsprechend deren Gebührenordnung, i. d. R. bis zu 2.500 Euro pro Stipendiat und Studienjahr. 2. Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten: Monatlicher Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Die maximale Höhe der regionalen Sätze finden Sie in Anlage 2. Eine Unterschreitung dieser Sätze ist nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit zulässig. 3. Zuschuss zu Verwaltungsgebühren: Programmlinie 2: Stipendien für Deutschlandaufenthalte Für Auslandsüberweisungen im Rahmen des Projekts jährlich bis zu 250 Euro. PROGRAMMLINIE 2: Stipendien für Deutschlandaufenthalte Stipendien für Deutschlandaufenthalte können für Studienaufenthalte sowie für Sprach- und Fachkurse in Deutschland vergeben werden. Maßnahmen aus Programmlinie 2 können durch Maßnahmen aus Programmlinie 1 ergänzt werden, so dass exzellente Studierende im Laufe ihres Studiums sowohl eine Sur Place/Drittland-Förderung als auch eine Förderung für Deutschlandaufenthalte erhalten können. Folgende Förderleistungen können von der deutschen Hochschule für das nächste akademische Jahr (Haushaltsjahre 2016/17) beantragt werden: 1. Semester-/Jahresstipendien für Studienaufenthalte in Deutschland: Die monatlichen Stipendienraten während des Deutschlandaufenthalts betragen je nach Status der Geförderten: 650 Euro für Studierende in Bachelor-Studiengängen; 750 Euro für Studierende in Master-Studiengängen, 1.000 Euro für Studierende in Promotions-Studiengängen 2. Sprach- und Fachkurse für Studierende: Gefördert werden Maßnahmen zur sprachlichen und/oder fachlichen Vorbereitung der Studierenden mit Intensivkursen. Gefördert werden kann die Teilnahme der ausländischen Studierenden an bestehenden oder eigens für die Zielgruppe eingerichteten Sprachund Fachkursen, die i. d. R. an der deutschen Hochschule durchgeführt werden. Die Kurse sollen eine Dauer von mindestens drei bis maximal sechs Wochen haben. Folgende Förderleistungen können beantragt werden: Ausgaben von bis zu 200 Euro pro Teilnehmer und Woche für Kursdurchführung und Betreuung (Sachmittel) Pauschale für die Aufenthaltskosten der Kursteilnehmer in Deutschland (165 Euro pro Woche und Teilnehmer) Stand: September 2015 Seite 2 von 5 DAAD Für die sprachliche Vorbereitung eines integrierten Studienaufenthalts in Deutschland sind zudem förderfähig: Einmalige Kursgebühren für Online-Kurse zur akademischen Sprachvorbereitung und TestDaF-Vorbereitung (Deutsch-Uni online) bis zu 250 Euro pro Stipendiat. Details finden Sie in den Förderrichtlinien (s. Anlage 1). 3. Reisemittel: Für die Reise der Studierenden vom Studienland nach Deutschland können länderspezifische Reisekostenpauschalen beantragt werden (Anlage 3 „Reisekostenpauschalen“). Welche Fachrichtungen werden gefördert? Welche Auswahlkriterien gibt es? Das Förderprogramm steht allen Fachrichtungen offen. Die Auswahl erfolgt durch ein Auswahlgremium unter Beteiligung unabhängiger Gutachter im Januar 2016. Für die Förderentscheidung sind insbesondere folgende Kriterien relevant: Beitrag der Stipendien zur Förderung der Attraktivität und Visibilität des transnationalen Studienangebots Sichtbarkeit des Stipendienangebots an den beteiligten Hochschulen Nutzen der Stipendien für die fachliche und regionale Profilierung des Studienangebotes (z. B. Anwerbung guter Kandidaten in Konkurrenz mit anderen Anbietern), ggf. Strategie der Vergabe von Drittlandstipendien (z.B. Auswahl der berücksichtigten Länder) Konzept zur Auswahl der Stipendiaten mit/an der ausländischen Hochschule (inkl. Verlängerungs-Regelungen und Transparenz des Vergabeverfahrens) Konzept zur Betreuung der Stipendiaten Entwicklung der Nachfrage nach dem Studienangebot und Leistungsbilanz der bisher Geförderten Stand: September 2015 Seite 3 von 5 DAAD Antragstellung Die Anträge sind vollständig und fristgerecht über das DAADOnlineportal einzureichen (getrennt nach Programmlinie 1 und 2) (https://portal.daad.de/irj/portal). Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Antragsunterlagen 1 Inhalt Umfang/Ort Das Antragsformular Vorlage im Portal dort auszufüllen 2 3 Der vollständige Finanzierungsplan Vorlage im Portal Die aktuellen „Stammdaten“ des Projektes Anlagen 4 bzw. 5, xls-Dateien, dort auszufüllen bitte online ausfüllen und per Mail an [email protected] schicken 4 5 Antragsschluss Hinweis: mögliche Stipendienbewerbung von Absolventen der Studienangebote beim DAAD Die Projektbeschreibung inkl. Aussagen zur Entwicklung des Studiengangs und der Nachfrage Max. 5 Seiten Aussagen über Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Evaluierung, Akkreditierung etc.), insbesondere bei nicht oder nicht mehr vom DAAD geförderten Studienangeboten Max. 1 Seite als Anlage zum Antrag ins Portal hochladen als Anlage zum Antrag ins Portal hochladen Die Antragsfrist endet am 17. November 2015. Für Absolventen der Studiengänge stehen gesonderte Mittel für Stipendien zur Verfügung. Diese werden als Individualstipendien über das reguläre Bewerbungsverfahren für DAAD-Stipendien aus dem Ausland vergeben. Überdurchschnittliche Absolventen sollten von der Projektleitung ermutigt werden, sich im Rahmen der üblichen DAAD-Auswahlprozesse mit dem Verweis auf die erfolgreiche Absolvierung eines deutschen Studiengangs im Ausland zu bewerben. Mit der Förderung der Absolventen wird vor allem das Ziel verfolgt, künftige Lehrkräfte für das Studienangebot der deutschen Hochschule im Ausland mit einem weiterqualifizierenden Abschluss in Deutschland auszubilden. Die Absolventen können sich beim DAAD für folgende Förderleistungen bewerben: Stipendien für Masterstudiengänge in Deutschland für ein bis zwei Jahre Stipendien für Promotionen in Deutschland für bis zu drei Jahre Bewerbungen für diese Fördermaßnahmen werden von den jeweils zuständigen DAAD-Außenstellen bzw. deutschen Botschaften entgegengenommen (gemäß der länderspezifischen Hinweise unter: www.daad.de/deutschland/stipendium). Die Fristen und Bedingungen für Bewerbungen richten sich nach den für das jeweilige Stand: September 2015 Seite 4 von 5 DAAD Land geltenden Regeln für DAAD Studien- und Forschungsstipendien und werden an die dafür vorgesehene Adresse gerichtet. Informationen zu den einschlägigen Bestimmungen erteilen die regional zuständigen Außenstellen/Informationszentren (ICs) bzw. Regionalreferate des DAAD. Projekte mit hohen Absolventenzahlen sowie Projekte, in deren Partnerland der DAAD keine Individualförderung für Masterstudiengänge in Deutschland anbietet, können ggf. entsprechende Stipendien im Förderantrag mit aufführen. Ansprechpartner und weitere Informationen Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Referat Deutsche Studienangebote in Europa und Zentralasien – P21 Kennedyallee 50 53175 Bonn Ansprechpartnerinnen: Anne Kathrin Jansen E-Mail: [email protected] Tel.: 0228/882-795 (vormittags) Manuela Schenk E-Mail: [email protected] Tel. 0228/882-251 (vormittags) Anlagen zur Ausschreibung Anlage 1: Förderrichtlinien Anlage 1a Protokoll Auswahl Stipendiaten Teil 1, Verfahren Anlage 1b Protokoll Auswahl Stipendiaten Teil 2, Namensliste Anlage 1c Protokoll Auswahl Stipendiaten, Sprach-/Fachkurse Anlage 2: Max. Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten Sur Place/Drittland Anlage 3: Reisekostenpauschalen (nach Deutschland) Anlage 4: Vorlage für Stammdatenabfrage („kleine“ Projekte mit einem oder wenigen Studiengängen) – xls-Datei, nicht zum Ausdruck bestimmt Anlage 5: Vorlage für Stammdatenabfrage („große“ Projekte bzw. Hochschulen mit mehreren Studiengängen) – xls-Datei, nicht zum Ausdruck bestimmt Stand: September 2015 Seite 5 von 5
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