Bürgerstiftung Havixbeck Bürgerstiftung Havixbeck – was hab ich davon? – wo kann ich mich informieren? So sehen es andere: Für weitere Informationen über Mitarbeit, Zuwendungen, Stiftungszwecke nehmen Sie Kontakt auf mit: „Stifter sind Vorbilder, weil Sie handeln. Im Stiften zeigt sich Verantwortung, Eigeninitiative, Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft, Gemeinsinn, Neugierde und der Drang, etwas zu verbessern.“ (Bundespräsident Horst KÖHLER) Unterstützen können Sie die Bürgerstiftung durch: – ehrenamtliche Mitarbeit, – Einzelspenden, die direkt für Maßnahmen verwendet werden, – Zustiftungen, die dem Stiftungsvermögen zugeführt werden, – Stiftungsfonds. Hans-Gerd Hense Südostring 93, 48329 Havixbeck Tel.: 02507/7908 oder Ulrich Lork Hauptstr, 55, 48329 Havixbeck 02507/5402-0 www.buergerstiftung-havixbeck.de [email protected] Spendenkonten: Für alle Fördermittel, die der Bürgerstiftung zugeführt werden, können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Sparkasse Westmünsterland (BLZ 401 545 30) Konto 35 030 691 Volksbank Baumberge (BLZ 400 694 08) Konto 425 200 200 Von Bürgern für Bürger Gemeinsam Gutes anstiften Aller Anfang ist schwer …, doch Bürgerstiftung Havixbeck Bürgerstiftung Havixbeck „Es ist besser, ein Licht anzuzünden, als auf die Dunkelheit zu fluchen.“ – was ist das? – was will sie? Die Bürgerstiftung ist eine unabhängige, gemeinnützige Stiftung von „Bürgern für Bürger“. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in Havixbeck. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement. Sie will Projekte initiieren und unterstützen, die dem Gemeinwohl der in Havixbeck lebenden Menschen zugute kommen. (KONFUZIUS) Havixbeck soll auch künftig eine kulturell vielseitige und aktive Gemeinde bleiben. Hier soll es sich lohnen zu leben. Als Bürgerinnen und Bürger Havixbecks wollen wir etwas bewegen. Für unsere Gemeinde und die Menschen, die sich hier beheimatet fühlen. Die Bürgerstiftung Havixbeck bietet ein Forum für Menschen und Unternehmen, die nachhaltige Mitverantwortung für diese lebens- und liebenswerte Gemeinde unternehmen wollen. Die besten Ideen lassen sich aber nicht umsetzen, wenn die nötigen Mittel fehlen. Deshalb ist der Aufbau eines Stiftungskapitals vonnöten, das unangetastet und in seiner Substanz erhalten bleiben muss. Die Aufwendungen für gemeinnützige Zwecke dürfen nur aus den Kapitalerträgen und zusätzlichen Spenden geleistet werden. Es ist nicht Aufgabe der Bürgerstiftung, kommunale und soziale Verpflichtungen der Gemeinde zu übernehmen. Gefördert werden können z.B. Maßnahmen aus den Bereichen: – Bildung und Erziehung – Jugend- und Altenhilfe – Kunst und Kultur – Landschafts- und Denkmalschutz – Heimatpflege – Natur- und Umweltschutz – Wissenschaft und Forschung – Sport und öffentliche Gesundheitspflege – Mildtätige Zwecke.
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