Bürgerstiftung Havixbeck

Bürgerstiftung Havixbeck
Bürgerstiftung Havixbeck
– was hab ich davon?
– wo kann ich mich informieren?
So sehen es andere:
Für weitere Informationen über Mitarbeit, Zuwendungen, Stiftungszwecke
nehmen Sie Kontakt auf mit:
„Stifter sind Vorbilder, weil Sie
handeln. Im Stiften zeigt sich
Verantwortung, Eigeninitiative,
Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft,
Gemeinsinn, Neugierde und der
Drang, etwas zu verbessern.“
(Bundespräsident Horst KÖHLER)
Unterstützen können Sie die Bürgerstiftung durch:
– ehrenamtliche Mitarbeit,
– Einzelspenden, die direkt für Maßnahmen verwendet werden,
– Zustiftungen, die dem Stiftungsvermögen zugeführt werden,
– Stiftungsfonds.
Hans-Gerd Hense
Südostring 93, 48329 Havixbeck
Tel.: 02507/7908
oder
Ulrich Lork
Hauptstr, 55, 48329 Havixbeck
02507/5402-0
www.buergerstiftung-havixbeck.de
[email protected]
Spendenkonten:
Für alle Fördermittel, die der Bürgerstiftung zugeführt werden, können
Spendenbescheinigungen ausgestellt
werden.
Sparkasse Westmünsterland
(BLZ 401 545 30) Konto 35 030 691
Volksbank Baumberge
(BLZ 400 694 08) Konto 425 200 200
Von Bürgern für Bürger
Gemeinsam Gutes
anstiften
Aller Anfang ist schwer …, doch
Bürgerstiftung Havixbeck
Bürgerstiftung Havixbeck
„Es ist besser, ein Licht anzuzünden,
als auf die Dunkelheit zu fluchen.“
– was ist das?
– was will sie?
Die Bürgerstiftung ist eine unabhängige, gemeinnützige Stiftung von „Bürgern für Bürger“. Sie engagiert sich
nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in Havixbeck. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.
Sie will Projekte initiieren und unterstützen, die dem Gemeinwohl der in
Havixbeck lebenden Menschen zugute
kommen.
(KONFUZIUS)
Havixbeck soll auch künftig eine kulturell vielseitige und aktive Gemeinde
bleiben. Hier soll es sich lohnen zu leben.
Als Bürgerinnen und Bürger Havixbecks wollen wir etwas bewegen. Für
unsere Gemeinde und die Menschen,
die sich hier beheimatet fühlen.
Die Bürgerstiftung Havixbeck bietet ein
Forum für Menschen und Unternehmen, die nachhaltige Mitverantwortung
für diese lebens- und liebenswerte Gemeinde unternehmen wollen.
Die besten Ideen lassen sich aber nicht
umsetzen, wenn die nötigen Mittel fehlen. Deshalb ist der Aufbau eines Stiftungskapitals vonnöten, das unangetastet und in seiner Substanz erhalten
bleiben muss. Die Aufwendungen für
gemeinnützige Zwecke dürfen nur aus
den Kapitalerträgen und zusätzlichen
Spenden geleistet werden.
Es ist nicht Aufgabe der Bürgerstiftung,
kommunale und soziale Verpflichtungen der Gemeinde zu übernehmen.
Gefördert werden können z.B. Maßnahmen aus den Bereichen:
– Bildung und Erziehung
– Jugend- und Altenhilfe
– Kunst und Kultur
– Landschafts- und Denkmalschutz
– Heimatpflege
– Natur- und Umweltschutz
– Wissenschaft und Forschung
– Sport und öffentliche Gesundheitspflege
– Mildtätige Zwecke.